Google
This is a digital copy of a book that was prcscrvod for gcncrations on library shclvcs bcforc it was carcfully scannod by Google as pari of a projcct
to make the world's books discoverablc online.
It has survived long enough for the Copyright to expire and the book to enter the public domain. A public domain book is one that was never subject
to Copyright or whose legal Copyright term has expired. Whether a book is in the public domain may vary country to country. Public domain books
are our gateways to the past, representing a wealth of history, cultuie and knowledge that's often difficult to discover.
Marks, notations and other maiginalia present in the original volume will appear in this flle - a reminder of this book's long journcy from the
publisher to a library and finally to you.
Usage guidelines
Google is proud to partner with libraries to digitize public domain materials and make them widely accessible. Public domain books belong to the
public and we are merely their custodians. Nevertheless, this work is expensive, so in order to keep providing this resource, we have taken Steps to
prcvcnt abuse by commercial parties, including placing lechnical restrictions on automated querying.
We also ask that you:
+ Make non-commercial use ofthefiles We designed Google Book Search for use by individuals, and we request that you use these files for
personal, non-commercial purposes.
+ Refrain fivm automated querying Do not send automated queries of any sort to Google's System: If you are conducting research on machinc
translation, optical character recognition or other areas where access to a laige amount of text is helpful, please contact us. We encouragc the
use of public domain materials for these purposes and may be able to help.
+ Maintain attributionTht GoogXt "watermark" you see on each flle is essential for informingpcoplcabout this projcct and hclping them lind
additional materials through Google Book Search. Please do not remove it.
+ Keep it legal Whatever your use, remember that you are lesponsible for ensuring that what you are doing is legal. Do not assume that just
because we believe a book is in the public domain for users in the United States, that the work is also in the public domain for users in other
countries. Whether a book is still in Copyright varies from country to country, and we can'l offer guidance on whether any speciflc use of
any speciflc book is allowed. Please do not assume that a book's appearance in Google Book Search mcans it can bc used in any manner
anywhere in the world. Copyright infringement liabili^ can be quite severe.
Äbout Google Book Search
Google's mission is to organizc the world's Information and to make it univcrsally accessible and uscful. Google Book Search hclps rcadcrs
discover the world's books while hclping authors and publishers rcach ncw audicnccs. You can search through the füll icxi of ihis book on the web
at|http: //books. google .com/l
Google
IJber dieses Buch
Dies ist ein digitales Exemplar eines Buches, das seit Generationen in den Realen der Bibliotheken aufbewahrt wurde, bevor es von Google im
Rahmen eines Projekts, mit dem die Bücher dieser Welt online verfugbar gemacht werden sollen, sorgfältig gescannt wurde.
Das Buch hat das Uiheberrecht überdauert und kann nun öffentlich zugänglich gemacht werden. Ein öffentlich zugängliches Buch ist ein Buch,
das niemals Urheberrechten unterlag oder bei dem die Schutzfrist des Urheberrechts abgelaufen ist. Ob ein Buch öffentlich zugänglich ist, kann
von Land zu Land unterschiedlich sein. Öffentlich zugängliche Bücher sind unser Tor zur Vergangenheit und stellen ein geschichtliches, kulturelles
und wissenschaftliches Vermögen dar, das häufig nur schwierig zu entdecken ist.
Gebrauchsspuren, Anmerkungen und andere Randbemerkungen, die im Originalband enthalten sind, finden sich auch in dieser Datei - eine Erin-
nerung an die lange Reise, die das Buch vom Verleger zu einer Bibliothek und weiter zu Ihnen hinter sich gebracht hat.
Nu tzungsrichtlinien
Google ist stolz, mit Bibliotheken in Partnerschaft lieber Zusammenarbeit öffentlich zugängliches Material zu digitalisieren und einer breiten Masse
zugänglich zu machen. Öffentlich zugängliche Bücher gehören der Öffentlichkeit, und wir sind nur ihre Hüter. Nie htsdesto trotz ist diese
Arbeit kostspielig. Um diese Ressource weiterhin zur Verfügung stellen zu können, haben wir Schritte unternommen, um den Missbrauch durch
kommerzielle Parteien zu veihindem. Dazu gehören technische Einschränkungen für automatisierte Abfragen.
Wir bitten Sie um Einhaltung folgender Richtlinien:
+ Nutzung der Dateien zu nichtkommerziellen Zwecken Wir haben Google Buchsuche Tür Endanwender konzipiert und möchten, dass Sie diese
Dateien nur für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwenden.
+ Keine automatisierten Abfragen Senden Sie keine automatisierten Abfragen irgendwelcher Art an das Google-System. Wenn Sie Recherchen
über maschinelle Übersetzung, optische Zeichenerkennung oder andere Bereiche durchführen, in denen der Zugang zu Text in großen Mengen
nützlich ist, wenden Sie sich bitte an uns. Wir fördern die Nutzung des öffentlich zugänglichen Materials fürdieseZwecke und können Ihnen
unter Umständen helfen.
+ Beibehaltung von Google-MarkenelementenDas "Wasserzeichen" von Google, das Sie in jeder Datei finden, ist wichtig zur Information über
dieses Projekt und hilft den Anwendern weiteres Material über Google Buchsuche zu finden. Bitte entfernen Sie das Wasserzeichen nicht.
+ Bewegen Sie sich innerhalb der Legalität Unabhängig von Ihrem Verwendungszweck müssen Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst sein,
sicherzustellen, dass Ihre Nutzung legal ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Buch, das nach unserem Dafürhalten für Nutzer in den USA
öffentlich zugänglich ist, auch für Nutzer in anderen Ländern öffentlich zugänglich ist. Ob ein Buch noch dem Urheberrecht unterliegt, ist
von Land zu Land verschieden. Wir können keine Beratung leisten, ob eine bestimmte Nutzung eines bestimmten Buches gesetzlich zulässig
ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass das Erscheinen eines Buchs in Google Buchsuche bedeutet, dass es in jeder Form und überall auf der
Welt verwendet werden kann. Eine Urheberrechtsverletzung kann schwerwiegende Folgen haben.
Über Google Buchsuche
Das Ziel von Google besteht darin, die weltweiten Informationen zu organisieren und allgemein nutzbar und zugänglich zu machen. Google
Buchsuche hilft Lesern dabei, die Bücher dieser Welt zu entdecken, und unterstützt Autoren und Verleger dabei, neue Zielgruppcn zu erreichen.
Den gesamten Buchtext können Sie im Internet unter|http: //books . google .coiril durchsuchen.
^ÄJiABi^'
Zeitschrift
für die
Geschichte des Oberrheins
herausgegeben
von der
Badischen historischen Kommission.
Nene Folge. Band II.
[Der ganzen Reihe 41, Band^]
Preiburg i. B. 1887.
Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr
(Paul Siebeck.)
Zeitschrift
IBt die
GescMclLt« des Oberrheins.
Nene Folge. Band IL
J
^'1
■1
I
i
Inhalt
Seite
Der Zusammenbrach der burgondischen Herrschaft am Ober-
rhein von Heinrich Witte 1. 201
lieber die wahrscheinliche Identität des Fortsetzers des Bre-
viarimn Erchanberti und des Monachos Sangallensis von
Bernhard Simson 59
Die Mission des Freiherm Georg Ludwig von Edelsheim im
Jahre 1760 von Karl Obser 69
Zwei wiedergefdndene Handschriften des Strassburger Dom-
kapitels von Wilhelm Wiegand 99
Zwei nene Bichental'sche Codices von M« B. Bnck .... 111
Brandenburgisch-deutsche Kolonialpläne. Aus den Papieren des
Markgrafen Hermann von Baden-Baden mitgeteilt von
Eduard Heyck 129
Eine Zauberin zu Todtnau von Panl Ladewig 236
Briefe Voltaires an den kurpfölzischen Minister Baron von
Beckers, herausgegeben von Eberhard Oothein .... 2T3
Zur rechtlichen Bedeutimg des Wortes „nobilis" von Karl
Heinrich Freiherrn Both von Sclireckenstein .... 288
Die Pfeiferbruderschafb zu Biegel im Breisgau von Aloys Schulte 303
Prozessakten eines angeblich durch Juden verübten Christen-
mords zu Endingen, mitgeteilt von Georg Wolfram . . 313
Oedungen und Wüstungen im Breisgau von Adolf Poinsignon 322. 449
Beiträge zur Geschichte des Bergbaus im Schwarzwald von
Eberhard Oothein 385
Zur Strassburger Koadjutorwahl von 1598 von Albert Krieger 481
Meister Jakob Russ aus Ravensburg, der Verfertiger der
Holzschnitzerei im Rathaussaale zu üeberlingen, von
Christian Boder 490
Nachtrage zum Verzeichnis der Kaiserurkunden von 1200 — 1378
im Grossh. Generallandesarchiv in Karlsruhe von Fr« t. Weech 498
VI
Seite
Miscellen:
Bericht über die Niederlage der Klettgauer Bauern bei Lott-
stetten am 8. Mai 1633 von Christian Rader 118
Betrügereien und Fälschungen im Mittelalter, mitgeteilt von
Karl Müller 241
Bericht des hessischen Ritters Sigmund von Boyneburg über
die Schlacht bei Böblingen und Sindelfingen 1525, mitgeteilt
von W. Falckenheiner 243
Vernichtung eines Siegels 1407 von K. Wagner 245
Kirchheim in den Urkunden Karls des Dicken von Aloys Schalte 246
Einladung zu einem Armbrustschiessen von Heinrich Witte . 369
Annalistische Notizen aus Waibstadt von Eduard Winkelmann 371
Zwei Briefe des Generals Gottfried Heinrich von Pappenheim
von F. L. Banmann 372
Badische GeschichtsHteratur des Jahres 1886, zusammengestellt
von Ferdinand Lamey 248
Literatumotizen 121.376.500
Register 503
Berichtigungen imd Druckfehler . . 516
Mitteilungen der badischen historischen Kom-
mission Nr. 8.
Bericht über die V. Plenarsitzung am 5. und 6. November
1886, erstattet von dem Secretär der Kommission ... ml
I. Das Pfarrarchiv zu St. Martin in Freiburg, aufgenommen
von Hauptmann a. D. und Stadtarchivar Foinsigrnon,
Pfleger der bad. bist. Kommission m 33
II. Gemeindearchiv zu Waibstadt, verzeichnet von Geh. Hof-
rat Professor Dr. Winkelmann zu Heidelberg . ... m 74
in. Das städtische Archiv zu Meersburg, aufgenommen von
dem Pfleger der bad. bist. Kommission E-atsschreiber
Strass in Meersburg m78
rV. Archivalien aus dem Amtsbezirke Pforzheim, verzeichnet
von dem Pfleger der bad. bist. Kommission Professor
Dr. Hartfelder in Heidelberg m91
V. Archivahen aus Orten des Amtsbezirkes Engen, verzeichnet
von dem Pfleger der bad. bist. Kommission Pfarrer
Aug. Dreher in Binningen m97
VI. Archivalien aus dem Amtsbezirke Waldshut (Klettgau und
Wutachthal), verzeichnet von dem Pfleger der bad. bist.
Kommission Professor Dr. Roder in Villingen . . . . m 106
VU. Archivalien der Stadt Baden, verzeichnet von dem Pfleger
der bad. bist. Kommission Professor Val. Stösser in Baden m 123
ü^
J
VI
Seite
Miscellen:
Bericht über die Niederlage der Klettgauer Bauern bei Lott-
stetten am 8. Mai 1633 von Christian Roder 118
Betrügereien und Fälschungen im Mittelalter, mitgeteilt von
Karl Müller 241
Bericht des hessischen Ritters Sigmund von Boyneburg über
die Schlacht bei Böblingen und Sindelfingen 1525, mitgeteilt
von W. Falckenheiner 243
Vernichtung eines Siegels 1407 von K. Wagner 245
Kirchheim in den Urkunden Karls des Dicken von Aloys Schalte 246
Einladimg zu einem Armbrustschiessen von Heinrich Witte . 369
Annalistische Notizen aus Waibstadt von Ednard Winkelmann 371
Zwei Briefe des Generals Gottfried Heinrich von Pappenheim
von F. L. Banmann 372
Badische Geschichtsliteratur des Jahres 1886, zusammengestellt
von Ferdinand Lamey 248
Literaturnotizen 121.376.500
Register 503
Berichtigungen und Druckfehler . . 516
Mitteilungen der badischen historischen Kom-
mission Nr. 8.
Bericht über die V. Plenarsitzung am 5. und 6. November
1886, erstattet von dem Secretär der Kommission ... ml
I. Das Pfarrarchiv zu St. Martin in Freiburg, aufgenommen
von Hauptmann a. D. und Stadtarchivar Foinsignon,
Pfleger der bad. bist. Kommission m 33
II. Gemeindearchiv zu Waibstadt, verzeichnet von Geh. Hof-
rat Professor Dr. Winkelmann zu Heidelberg . . . . m74
in. Das städtische Archiv zu Meersburg, aufgenommen von
dem Pfleger der bad. bist. Kommission ßatsschreiber
Strass in Meersburg m78
IV. Archivalien aus dem Amtsbezirke Pforzheim, verzeichnet
von dem Pfleger der bad. bist. Kommission Professor
Dr. Hartfelder in Heidelberg m91
V. Ajchivalien aus Orten des Amtsbezirkes Engen, verzeichnet
von dem Pfleger der bad. bist. Kommission Pfarrer
Ang". Dreher in Binningen m97
VI. Archivalien aus dem Amtsbezirke Waldshut (Klettgau und
"Wutachthal), verzeichnet von dem Pfleger der bad. bist.
Kommission Professor Dr. Roder in Villingen . . . . m 106
Vn. Archivalien der Stadt Baden, verzeichnet von dem Pfleger
der bad. bist. Kommission Professor Val. Stösser in Baden m 123
vn
Mitarbeiter dieses Bandes der Zeitschrift.
Baumann, Archivar Dr. Donaueschingen.
EüCK, Oberamtsarzt Dr. Ehingen a. D.
Falckenheiner, Bibliotheksassistent Dr. Marburg.
GoTHEiN, Professor Dr. Karlsruhe.
Hartfelder, Professor Dr. Heidelberg.
Heyck, Privatdocent Dr. Freiburg.
Krieger, Archivpraktikant Dr. Karlsruhe.
Ladewiö, Archivpraktikant Dr. Karlsruhe.
Lamey, Bibliotheksassistent Dr. Karlsruhe.
Müller, Professor Dr. Giessen.
Obser, Archivpraktikant Dr. Karlsruhe.
PomsiGNON, Hauptmann a. D. und Stadtarchivar. Freiburg.
RoDER, Professor Dr. Villingen.
Freiherr Roth von Schreckenstein, Direktor des Generallandes-
archivs a. D. Dr. Karlsruhe.
Schulte, Archivrat Dr. Karlsruhe.
SiMSON, Professor Dr. Freiburg.
Wagner, Archivar Dr. "Wertheim.
VON Weech, Direktor des Generallandesarchivs Dr. Karlsruhe.
"WiEGAND, Archivdirektor Dr. Strassburg.
"Wille, Universitätsbibliothekar Dr. Heidelberg.
"Winkelmann, Geh. Hofrat Professor Dr. Heidelberg.
"Witte, Gymnasialoberlehrer Dr. Hagenau.
"Wolfram, Dr. Strassburg.
Bedaktionsansschnss.
Prof. Dr. SiMSON. Archivdirektor Dr. von Weech.
Geh. Hofrat Professor Dr. Winkelmann.
Bedaktion.
Archivrat Dr. Schulte.
Der Zusammenbruch
der
bnrgundischen Herrschaft am Oberrhein
von
Heinrich Witte.
I.
Ueim B^nn des Jahres 1473 mochte dem Landvogt Ha-
SHibach die burgundische Herrschaft fest und sicher begründet
«rafifieinen. Zwar fehlte es nicht an einzelnen Wolken und
Mmaitlicfa das Verhältnis zu Herzog Sigmund von Osterreich
tott» angehört ein so freundschaftliches zu sein, wie es das
fffflifflr gewesen warJ) Herzog Sigmund hatte seine Rechnung
M der Allianz mit Karl von Burgund nicht gefunden : er hatte
«wartet, Karls Beistand zu erhalten, um die verlorenen Lande
sftinea Hauses von den Eidgenossen zurückzuerobern; aber
nachdem er an Karl den Preis für diese erwartete Hilfe mit
sönen Erfalanden am Oberrhein gezahlt hatte, war jener nichts
wenigöT als bereit gewesen um Herzoii^' Sigmunds halber Krieg
mit den Eidgenossen anzufangen. Der Gedanke lag nahe für
fezoff Sigmund, dann auch seine verpfändeten Lande zurück-
znerwerbeiL In diesem Wunsche b<'gpgnete er sich mit den
BidgenosBen. die ihrerseits nach unserer frühern Darstellung
äBgründete Ursache hatten sich den burgundischen Nachbar
*) et Witte BeziehuDgen Herzog Sigmunds a. a. 0. p. 29 IT. Vergl.
aUü Baadl, 133.
r, C atmh. <L Oberrh. V. F. n. 1. 1
^ ^V i M e.
forlzu-sciiafieij Es kam zu \'er]iaii(lliuip:eii zwiscli<?ii beiden
MUditei . wolw.'i iUc burtruudi.sclR' Vennittlung ausgeschlossen
wuid^. und e: &';lii<^ji di« M(iulirlik(;it vorhanden, dass Herzog
Sigijiuijd und die Kidueiio:5Ji(Mi auf Kosren Burgunds sich ver-
ehii^iWu. Ha^oubac}) u^f^hiun es dieser Gefahr vorzubeugen,
al]erdiu^> nur so. dass ei" mit Herzog Siirmund einen neuen
N'erim^^') al)se"]iloss. worin diesem die ausgiebigsten Yer-
sprecijuijgeii für (Mn<*ii Krieg mit den Eidgenossen gemacht
wuiden. Bur^uiidisclierseits dachte man nicht daran den Yer-
trag zu halten; ei' war nur ein aujzeniückUcher Notbehelf,
und inzwischen hatten die Verhandlungen mit Kaiser Friedrich,
dem llaupie des Hauses Uabsburg. zu einem Resultat geführt,
dass man nicht mehr notier hatte, auf Herzog Sigmund über-
mässig Rücksicht zu nehmen. Auch hier hatte Hagenbach
seine Jland in; Sjuel gehabt: er war es gewiesen, der die Ver-
handlungen mit dem vorsichtigon Kaiser in Fluss gebracht
und das J'rojekt der Vermählung des einzigen Sohnes Kaiser
Friedrichs, des P^izherzogs Maximilian, mit der Erbin Karls
des Kühnen, Maria von Burgund, der Ausführung nahe ge-
füijrt hatte. '^j
Wuide di(}S Vorhaben in der That verwirkhcht, so musste
di(^ iiurgundische Herrschaft in den veri)fändeten Gebieten
aus^e!•o^d^'nliich gekräftigt werden, verwuchsen doch die In-
teressj'U beider Häuser auf diese Weise. Das mag der Grund
gewesen sein, dazu das ül^ermässige Vertrauen auf die Macht
seines Heirn, warum Hagenbach die Gefahren, die in seiner
nächsten Nähe auftauchten, nicht nur unterschätzte, sondern
sie noch steigerte und mutwillig hervoiiief. Wir sahen bereits,
wie die Furcht vor den burgundischen Annektionsgelüsten es
zu Wege 'oraclite, dass die kleinen selbständigen Gewalten am
Oberrheiu sich zu der sogenannten ^Niedern Vereinigung" zu-
sammenscharten. Die ^Eidgenossen und namentlich Bern hatte
der Landvogt durch die Bedrohung der Selbständigkeit des eng
verbündeten Mülhausen aufs empfindlichste verletzt und schon
war in Anlass davon das Projekt einr'r Defensivallianz zwischen
beiden Bünden aufgetaucht; anderseits war das ja auch der
Grund, warum namentlich Bern den Abschluss eines ewigen
1) 1472 Aug. 12 cf. Witte 1. c. p. 28.
2) Cf. Rausch, die burguiidiscbe Heirat Maximilians I. p. 65 fF.
ZuBJinmeDbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 3
Friedens mit Herzog Sigmund aufs eifrigste förderte. Man
hätte meinen sollen, dass Hagenbach als einsichtiger Staats-
mann die Eidgenossen wenigstc^ns nun so viel wie möglich,
um sie von der drohenden Koalition abzuziehen, über die Ab-
sichten Karls beruhigt hätte; aber die burgundische Politik
jener Tage führte zweierlei Sprache gegenüber den Eidge-
nossen. Während Karl sich in den freundschaftlichsten Ver-
sicherungen erging, forderte Hagenbach zum Kriege geradezu
heraus. Hagenbach war Sundgauer mit einigem burgundischen
Firnis; er teilte den Hass und die Vorurteile seiner adligen
Landsleute wider die Schweizer und scheute sich nicht trotz
seiner hohen amtlichen Stellung die groben landläufigen Schimpf-
worte wider sie zu gebrauchen 0; ja, er verstieg sich zu
Äusserungen, die eine unmittelbare Bedrohung Berns und
seines Besitzstandes enthielten, und dieses hatte nicht unter-
lassen es sich zu merken. Sein Unglück war es wie das
seines Herrn, dass sie nicht recht Gelegenheit gehabt hatten
die Tüchtigkeit der Eidgenossen im Felde zu erproben; ihre
Siege über Herzog Sigmund mochten dem Landvogt keine
grosse Wertschätzung abgewinnen, da dieses Fürsten Regiment
bei ihm in keiner sonderlichen Achtung stand; er schätzte
sie schwerlich höher als die Lütticher und Genter, die er vor
sich hergetrieben hatte.
In dem eigenen Gebiet war dagegen bis dahin keine nen-
nenswerte Opposition entstanden, soweit sich das bei der
Dürftigkeit unserer Quellen beurteilen lässt. Die Ritterschaft,
die doch am meisten von seiner Wirksamkeit betroffen war,
regte sich nicht; die Städte mochten ihn fürchten, aber einst-
weilen hatten sie nur Grund seine Wirksamkeit zu segnen,
die ihnen Ruhe und Sicherheit gebracht hatte. Freilich ist
dies Urteil in einer Hinsicht sehr unvollständig; wir wissen
gar nichts über Hagenbachs sittliches Verhalten in dieser Zeit.
Schwerlich ist anzunehmen, dass Hagenbach bloss in seiner
letzten Zeit so schwere Ausschweifungen begangen hat, eben-
sowenig wie er erst zuletzt seinen gänzlichen Mangel an Sinn
für Recht bethätigt haben wird; aber so lange kein allge-
meiner Grund zur Unzufriedenheit war, so lange hatte man
^) Dändliker, Ursachen und Vorspiel der Burgunderkriege p. 40 stellt
einzelnes zusammen.
1*
4 Witte.
in jener rohen, sittenlosen Zeit auch keine Veranlassung ein-
zelne Vorfälle besonders zu buchen. Anders wurde es, als
eine Veranlassung zu allgemeinster Unzufriedenheit eintrat,
als der Landvogt die Bevölkerung da angriff, wo ein Volk
stets und am meisten verwundbar ist, als er eine neue Steuer
auflöte, zu deren Erhebung er kein Recht hatte, die ausser-
dem dem Volke doppelten Hass einflösste, weil sie neu und
fremd war.
IL
Die beiden letzten habsburgischen Herrscher, Herzog Al-
brecht der Verschwender und Herzog Sigmund, hatten voll-
ständige Raubwirtschaft getrieben: das eine Loch wurde zu-
gestopft, indem man ein anderes eröffnete. Das alles war
anders geworden, als mit der neuen burgimdischen Herrschaft
auch eine geordnete Verwaltung in's Land gekommen war.
Die burgundische Regierung hatte die verpfändeten Lande so
wie sie waren übernehmen müssen, und selbstverständlich
hatte die neue Verwaltung unter diesen Verhältnissen viel Geld
gekostet, ganz abgesehen von den Summen, welche die Ein-
lösung einzelner Herrschaften, wie wir sahen, gekostet hatte.
Karl der Kühne war aber ein viel zu sparsamer Hauswirt,
als rlass er sein Geld nutzlos geopfert hätte ; er verlangte nicht
bloss Verzinsung des angelegten Kapitals, sondern auch Über-
schüsse. Von Anfang an war die Absicht gewesen wie in
Justiz und Verwaltung so auch in der Besteuerung Gleich-
förmigkeit mit den übrigen burgundischen Landesteilen herbei-
zuführen; dass man mit dieser Absicht nicht gleich heraus-
rückte, war natürlich, und zudem musste die neue Verwaltung
vorab die Hilfsquellen des Landes und die Einkünfte des Lan-
desherm kennen lernen, was in dem allgemeinen Chaos der
bischerigen Regierung nicht so leicht zu erreichen war. Wahr-
scheinlich ist die erste Kommission mit dieser Aufgabe nicht
fertig geworden^) und die Auskunft^), welche Karl von dem
frühem habsburgischen Regierungskollegium zu Ensisheim
über seine Einnahmen seitens seiner Vasallen erhielt, mochte
ihn schwerlich zufrieden stellen. Es darf uns daher auch nicht
^) Cf. Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. I p. 134.
') Cf. die urkandlichen Beilagen.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 5
wundern, wenn wir vernehmen, dass im Jahre 1472 auf Be-
fehl des Herzogs eine allgemeine Untersuchung abgehalten
wurde über die Einkünfte, welche die Herrschaft zu beziehen,
und die Lasten, welche sie zu tragen hatte. ^) Im folgenden
Jahre war es dann ein sehr geringfügiger Anlass, der wohl
mehr als Vorwand dienen sollte, wodurch es zur Einführung
einer neuen Steuer kam. Herzog Sigmund schuldete seit
längerer Zeit dem Ritter Marquard von Baldeck eine Summe
Geldes, die mit den Zinsen auf die Höhe von 10 400 Gulden
gewachsen war^), wofür verschiedene Edle und Städte des
Sundgau Bürgschaft geleistet hatten. Nach längerm Wider-
streben übernahm endlich Herzog Karl die Schuld; er ver-
ordnete^), dass diese Summe wieder eingebracht werden sollte
durch eine Auflage auf den Wein. Diese Verfügung gab Ver-
anlassung zur Einführung des bösen Pfennigs, der im eigent-
lichsten Sinne des Worts die burgundische Herrschaft unter-
graben hat.
^) Gachard veröffentlicht in seiner Ausgabe von Barante, histoire des
ducB de Bourgogne II p. 706 aus dem Archiv zu Dijon einige Auszüge
von Aktenstücken, deren Veröffentlichung nicht bloss für unsern Gegen-
stand, sondern auch für die Geschichte der oberrheinischen Gebiete über-
haupt von ganz hervorragender Bedeutung wäre. Diese Auszüge sind bei
der geringen Verbreitung der Gachard'schen Ausgabe gar nicht bekannt
geworden. Die wichtigsten Aktenstücke sind:
1 Instruktion des Herzogs vom 26. Mai 1469 an Guillaume de la
Baume, den er mit Jean de l'Estaques an die Eidgenossen sandte, um die
Kriegsentschädigung von 10 000 fl. zu erlegen.
2. Protokoll über die Besitzergreifung der verpfändeten Lande seitens
der burgundischen Kommission. Gachard führt daraus an, dass die Kom-
mission am 28. Juni 1469 in Gegenwart Herzog Sigmunds von Rheinfelden,
an demselben Tage auch von dem „ Stein '^ bei Rheinfelden, am 29. von
Säckingen, am 30. von Laufenburg und an den folgenden Tagen von den
übrigen Plätzen Besitz ergriffen hätte. Es enthält statistische Einzel-
heiten über jeden der Plätze, das Resultat der von den Kommissaren ein-
gezogenen Erkundigungen über die Rechte des Herzogs, die Verwaltung
des Landes etc.
3. Die Originalurkunden über die Besitzergreifung jeder Stadt und
die Eidesleistung der Bewohner.
4. Die auf die erwähnte Enquete bezüglichen Aktenstücke etc.
«) Witte, Beziehungen p. 35, cf. auch p. 137 des vorhergehenden Bandes.
») Am 28. März 1473 cf. Gachard 1. c.
6 Witte.
Leider schweigen sieh unsere Quellen^) über die Steuer
selbst fast vollständig aus, sie erwähnen lediglich die That-
sache, dass für ein Mass Wein ein Pfennig bezahlt werden
musste, und sind alle einstimmig darin zu bezeugen, welche
Erbitterung diese Steuer erregte; wie sie aber erhoben
wurde, ob der Käufer oder Verkäufer sie zu tragen hatte,
ob auch der für den Hausgebrauch selbstgezogene Wein ihr
unterlag, darüber wissen wir einstweilen nichts. Dass die
Steuer nun solchem Widerstände begegnete, dafür waren die
verschiedensten Ursachen wirksam. Zunächst und vor allen
Dingen kommt in Betracht, dass die Steuer von einer unver-
hältnismässigen Höhe war, wenngleich uns, die wir nur zu
leicht den Wertmesser unserer Zeit anlegen, diese Abgabe
recht massig erscheinen will; und das ist ein Gesichtspunkt,
der bisher noch gar nicht beachtet worden ist. Der Wein
war in den letzten Jahren im Elsass ausserordentlich wohl
geraten, so dass er spottwohlfeil war.^) Im Jahre 1470 wurde
ein Ohm guten Weines um 1 Pfund 5 Schilling verkauft,
während der gemeine Wein nur 10 Batzen kostete; im fol-
genden Jahre war der Wein so wohl geraten, dass man nicht
genug Fässer auftreiben konnte, den Most aufzubewahren, und
dazu war er sehr gut. Über das Jahr 1472 fehlen uns die
Nachrichten, wir wissen nur, dass der Sommer sehr heiss war.
Das Jahr 1473 war wiederum ein ausgezeichnetes Weinjahr,
so dass ein Ohm guter Elsässer 3 Schilling und Breisgauer
2 Schilling 3 Pfennig kostete; des Sundgauer und Basler
^) Schilter-Königshofen p. 371; Strassburger Archivchronik im Code
historique de Strassbourg p. 185 erwähnen die Einführung ohne Angabe
des Zeitpunktes.
2) Cf. Thanner Chronik von Tschamser, Kolmar 1864 p. 632 u. 634.
Vgl. darüber Hanauer fitudes ^conomiques sur PAlsace ancienne et mo-
derne t. II: Denrees et Salaires p. 29. Ebenda findet man auch das
nötige über die damaligen Massverhältnisse p. 16 flf. Die Werte sind
natürlich sehr schwankend für einzelne Zeiten und können nur annähirnd
bestimmt werden. Für uns kommen in Betracht Fuder, Ohm und Mass,
dazu Snum und Viertel. Im allgemeinen darf man annehmen, dass das
Mass durchschnittlich 1^/2 bis 1^/4 Ltr. enthielt; der Saum enthielt etwa
3 Ohm, dieser teilte sich in 12 Viertel und 48 Mass. Wir haben danach
1 Ohm ä 12 Viertel ä 4 Mass ä IV2 bis 1^/4 Ltr. Über die Weinpreise
cf. auch Knebel p. 40 sowie die Übersicht bei Hanauer 1. c. p. 38 und
die Tabelle p. 331.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrbein. 7
Weines „so etwas ungeschmackts" achtete man nicht. ^) Legen
wir diese Wertangabe zu Grunde, so ergiebt sich für das
Mass guten Elsässer Weines ein Preis von ^A Pfennig,
der sich im Klein verkauf natürlich steigern musste. Andere
Angaben lauten höher und niedriger, aber immerhin stellt
sich der Preis .des Weines ausserordentlich niedrig^), so dass
wir hoch greifen, wenn wir einen mittleren Wert von 2 Pfennigen
pro Mass annehmen. Diese Preise gelten selbstverständlich
erst für den Herbst 1473, aber die Aussicht auf eine gute
Weinernte und die voraufgehenden guten Weinjahre werden
die Preise derartig gedrückt haben, dass sie nicht wesentlich
verschieden gewesen sind.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser verhältnismässig
niedrige Preis die burguudischen Machthaber verlockt haben
mag, den Wein zu besteuern; aber desshalb war die Steuer
dem Elsässer und badischen Oberländer, die beide einen
guten und reichlichen Trunk zu schätzen wissen, nicht weniger
empfindlich und drückend. Es scheint aber nicht einmal
bei dieser neuen Steuer sein Bewenden gehabt zu haben. Im
folgenden Jahre verlangte Hagenbach weiter von der Stadt
Rheinfelden, dass von jedem Saum Weines, der im Hause ge-
trunken würde, 3 Schilling bezahlt würden. Damals waren
die Weinpreise noch weiter gesunken, so dass Ende des Jahres
1473 der Saum des besten Breisgauer Weins überhaupt nur
10 Schilling kostete. Wenn er das von Rheinfelden verlangte,
so wird diese Steuer auch sonst schon in Übung gewesen sein.
Die Sache wurde dadurch nicht besser, dass die Steuer einen
jeden, Hoch und Gering, traf, dass kein Stand davon be-
freit war. Hauptsäclüich lastete sie doch auf dem kleinen
Mann, dem sie in dem weinreichen Lande den täglichen Trunk
verteuerte.
Dazu kam noch etwas anderes, wodurch die Steuer noch
einen besonders gehässigen Charakter erhielt. Die Steuer
war auch widerrechtlich in jeder Beziehung. Wie fast überall
damals in Deutschland, war auch die österreichische Regierung
in den Vorlanden eine wesentlich ständische gewesen; der
Landesherr konnte nicht einfach durch Verordnung eine neue
1) Tbanner Chronik p. 634.
^) Hauauer p. 38. cf. auch Kuebel p. 40.
8 Witte.
Steuer einführen, sondern war von der Bewilligung der drei
Stände, wie sie auf dem Landtag vertreten waren, abhängig.
Herzog Karl hatte die Regierung in dem Umfange übernommen,
wie sie Herzog Sigmund geführt hatte; ausdrücklich hatte
Karl sich zudem durch einen Artikel des Vertrages von St.
Omer verpflichtet das Land bei seinem alten Herkommen zu
belassen und keine neuen Auflagen und Steuern zu erheben.
Nur kraft Bewilligung der Stände konnte demnach diese Steuer
erhoben werden. Dass dies geschehen wäre, wird nirgends
bezeugt, und später wird die Erhebung gegen die burgundische
Herrschaft ausdrücklich damit begründet, dass dem Lande
widerrechtlich neue Steuern auferlegt wären; das konnte aber
nur für den Fall zutreffen, dass die Stände ihre Einwilligung
nicht gegeben hatten. Dieselben hatten auch gar keine Ver-
anlassung dazu. Bei ausserordentlichen Gelegenheiten pflegten
die Stände mit ausserordentlichen Bewilligungen nicht zurück-
zuhalten. Hier aber war gar kein Anlass eine so lästige
Steuer zu bewilligen, am allerwenigsten an Herzog Karl, der
nicht der natürliche Landesherr, sondern lediglich der Pfand-
herr war.
So begreift man, wie die Bevölkerung diese Steuer so recht
als Blutsteuer empfand und ihrem Urheber grimmigen Hass
nachtrug.
Die neue Steuer musste somit zu einer Machtprobe werden
für die burgundische Herrschaft. Bei der Spärlichkeit, womit
unsere Quellen fliessen, lässt sich nicht erkennen, auf welchen
Widerstand Hagenbach bei der Einführung stiess. Dass die
Ritterschaft sich geregt hätte, davon verlautet nichts; der
einzelne Ritter war nicht mehr in der Lage, dem allmächtigen
Landvogt Widerstand entgegen zu setzen. Anders aber stand
es mit den Städten, und hier scheint es nicht so glatt abge-
gangen zu sein. Im Sundgau waren es Ensisheim und Thann,
von denen wir wissen, dass sie der neuen Steuer den hart-
näckigsten Widerstand entgegensetzten, und es ist sehr be-
zeichnend, dass sie später sich auch zuerst im Sundgau wider
die burgundische Herrschaft erhoben haben; auf dem rechten
Rheinufer wissen wir nur von Breisach, obwohl es nach dem
ganzen sonstigen Verhalten der vier Waldstädte wahrschein-
lich ist, dass auch sie sich der neuen Steuer widersetzten. Ge-
naueres ist jedoch nur von Thann und Breisach bekannt.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 9
Thann wurde mit Gewalt unterworfen. Wie der Landvogt
später in seinem Prozess beteuert, hatte er ausdrücklich Rück-
sprache mit dem Kaiser und Herzog Karl gepflogen, ehe er
seine Massregeln ergriff, um die widerspenstige Stadt zum Ge-
horsam zu zwingen.^)
Er bot dann die Landschaft auf, rückte am 3. Juli vor die
Stadt, eroberte sie noch an demselben Tage und hielt nun ein
schweres Strafgericht ab, das wohl darauf berechnet war,
Schrecken und Furcht unter den übrigen Städten zu verbreiten.
Am andern Morgen liess er zahlreiche Bürger zum grossen
Teil noch nackt aus den Betten reissen. Ein Teil von ihnen
wurde auf das Rathaus geführt; hier mussten sie ihre Waffen
abliefern, soweit sie solche bei sich hatten, und schwören, nur
mit Erlaubnis Hagenbachs von Ort und Stelle zu gehen. Die
andern Bürger, etwa 30 an der Zahl, liess er gefesselt auf den
öffentlichen Platz der Stadt führen, um sie dort enthaupten zu
lassen. „Also wurden der armen unschuldigen Märtyrer vier
enthauptet mit Gewalt und ohne Recht; die liess er zu Schmach
und Furcht der Menschen also elend und tot vor ihren Weibern,
Kindern und Freunden etliche Tage an den Gassen liegen";
die andern wurden durch Fürbitte der Umstehenden, worunter
der Graf Oswald von Tierstein und Herr Hans Ehrhard von
Reinach und andere Ritter und Knechte waren, vor der Hin-
richtung bewahrt, dafür aber strafte er sie am Vermögen und
nahm ihnen was ihm gerade recht war.^)
^) Chronologische AnhaUspunkte lassen sich nur indirekt gewinnen.
Das bezügliche Edikt Karls vom 28. März wird im April zur Publikation
und Ausführung gekommen sein. Von der Zeit ab wird sich auch der
Widerstand Thanns datieren. Dass Hagen bach nicht sofort einschritt, wird
seine Ursache darin haben, dass er während dieser Zeit beständig abwesend
war. Er war zu Konstanz, verweilte dann Ende Mai bei Herzog Sigmund
in Innsbruck, war dann auf dem Reichstag zu Augsburg und weilte schliess-
lich heim Kaiser in Baden-Baden.
') Den ausführlichen Bericht hat Schilling p. 80. Reimchronik cap. 31
weicht in einzelnen Punkten ah. Die Darstellung von Schilling wird aber
in der Hauptsache bestätigt durch eine urkundliche Notiz im Strassburg.
Stadtarchiv vom 4. Juli 1473, dass Hagenbach am 3. Juli mit der Land-
schaft vor Thann gezogen war, dasselbe noch am selben Tage erobert, 4
enthauptet, an 20 gefangen und ethche von der Stadt verschickt habe.
Strasbg. St. A. AA. 267- — Die Strassburger Archivchronik p. 185 ei It,
dass Ha. 5 Ratsherren zu Tbann habe hinrichten lassen; wah
10 Witte.
Das war ein Strafgericht nach welscher und niederländischer
Art, wie es wohl passte zu den wilden Erneuten, die dort nicht
selten stattfanden, nicht aber für diese stillen Städtchen am
Oberrhein und im Sundgau. Wenn Hagenbach übrigens ge-
glaubt hatte, durch dies summarische Verfahren auch Breisach
einschüchtern zu können, so hatte er sich sehr geirrt. Die Stadt
beharrte auf ihrem Standpunkt, nicht verpflichtet zu sein, die
Steuer zu zahlen. Mit dramatischer Lebendigkeit schildert
uns der Reimchronist das Auftreten Hagenbachs vor Bürger*
meister und Rat von Breisach ^), da es gilt, die Stadt zur
Einwilligung in den bösen Pfennig zu vermögen. Die innere
W^ut des Landvogts über die Selbständigkeit der Stadt bricht
hier mit elementarer Gewalt hervor. Den Bürgermeister, der
ihm die ablehnende Antwort des Rates mitteilen will, lässt er
gar nicht aussprechen. „Und solte dich der ritt schütten^) und
hett ich dich vor dem tor, ich lernte dich anders kallen zwor."
Ein harmloses Wort des Bürgermeisters fasst er so auf, als
ob derselbe ihn Lügner heisst, und in der Wut will er sich
gar mit der Waffe an dem armen Stähellin vergreifen. Aber
alles Wüten half ihm doch nichts. Die Stadt lehnte unter
Berufung auf die von Karl eingegangene Verpflichtung und
den von Hagenbach selbst geleisteten Eid es ab, den bösen
Pfennig zu zahlen. Der Landvogt machte einstweilen gute
Miene zum bösen Spiel; er gab der Stadt anheim, bei Herzog
Karl um Erlass der Steuer einzukommen und verhiess ihr dabei
seine guten Dienste. Im Stillen hegte er aber andere Pläne,
ist der Irrtum so entstanden, dass die zu Ensisheira aus demselben Grunde
vollzogene Hinrichtuug mit einbegriffen ist. Die Thatsachen selbst ergeben
sich übrigens zur Evidenz aus dem spätem Prozessverfahren wider Ha.,
bei dem die widerrechtliche Hinrichtung der Thanner Bürger der Haupt-
anklageartikel ist.
*) über Hagenbachs Versuch, in Breisach den bösen Pfennig einzu-
führen und über die sich daran knüpfenden Verwicklungen handelt der
Reimchronist cap. 34, 35, 36, 45, 46, 47. Auch hier lassen sich die chrono-
logischen Anhaltspunkte nur schwer gewinnen; da aber nun feststeht,
wann das Edikt zur Einführung des bösen Pfennigs gegebon wurde, ander-
seits aber einmal auf die Thanner Vorgänge Bezug genommen wird, so
wird man danach den Monat Juli resp. August annehmen müssen. Danach
sind alle Ansätze Mone's in der Datierung der einzelnen Kapitel zu berichtigen.
^) Ich bemerke, dass dies ein stehender Ausdruck Hagenbachs ist, der
auch sonst bezeugt wird.
Zusammenbruch der burguDd. Herrschaft am Oberrhein. H
ob er nicht auch Breisach wie Thann mit den Waffen ein-
nehmen könnte. 0 Freilich offene Gewalt konnte ihm gegen
die alte Rheinstadt wenig nützen, aber vielleicht durfte ihn
List zum Ziele führen. Er veranstaltete auf dem linken Rhein-
ufer in der Nähe der Stadt eine Jagd und brachte unter diesem
Verwände an 300 Mann zusammen, um mit ihnen die Stadt
zu überrumpeln. Sein Vorhaben wurde jedoch vereitelt. Ein
frommer Ritter ritt quer übers Feld nach Breisach hin und
entbot dem Zöllner am Thor, er solle seinen Herren sagen,
der Landvogt wolle jagen. In Breisach verstand man den
Sinn der Worte und traf die nötigen Vorkehrungen. So wurde
das Vorhaben Hagenbachs vereitelt, und doppelt mochte es
ihn jetzt ärgern, dass er in edler Fürsorge bereits zwei Henker
zur Waltung ihres Amtes in Breisach mitgenommen hatte.
Die Stadt befolgte nun den früheren Rat Hagenbachs und
sandte eine Gesandtschaft an Karl, die ihn zu Sedan traf.^)
Entsprechend der burgundischen Hofsitte trugen sie kuieend
ihre Beschwerden vor, wie sie ungeachtet ihrer Privilegien und
entgegen der Zusage des Herzogs mit dem bösen Pfennig be-
schwert würden, während sie doch sonst schon genug durch
die Unterhaltung der Festungswerke ihrer Stadt belastet wären.
Karl unterliess es, eine endgiltige Antwort zu geben: er wollte
ihnen einen Brief an Hagenbach mitgeben, dass er sie in Ruhe
lassen sollte, bis er, der Herzog, selber ins Oberland käme;
*) Ich bringe das Kapitel in diesen Zusammenhang. Der Ansatz bei
Mone Mitte November bis Mitte December 1473 oder Januar bis März
1474 ist unwahrsclieinlich. In letzteren Monaten war Breisach überhaupt
in Hagenbach B Gewalt; November 1473 über weilte Ha. fast ganz bei Herzog
Karl und im December war er auch nur auf kürzeste Zeit im Land. Zu-
dem passt der erstere Ansatz auch nicht in den Zusammenhang hinein.
*'*) cap. 45; von Mone nach Februar 1473 gesetzt mit Berufung auf
ein Vidimus der ßreisacher Privilegien, das am 22. Januar 1473 zu diesem
Zweck ausgestellt wäre. Dabei wird auf die Zusätze verwiesen, in denen
ich vergeblich danach gesucht habe. Der Ansatz ist aber schon deshalb
hinföllig, weil die Reise notwendig später als das Steueredikt sein muss.
Aus dem Itinerar Karls bei Lenglet II p. 207 lässt sich allenfalls das Datum
gewinnen. Sedan wird als Aufenthalt Karls zwar gar nicht erwähnt; das
einzige Mal aber, dass Karl im Jahre 1473 in diese Gegenden kommt, ist
bei der Durchreise von Geldern nach Trier. Wenn man also die Angabe
der Beimchronik als beglaubigt annehmen will, so ist die Gesandtschaft
auf Ende August zu verlegen; es muss aber dabei betont werden, dass
SedaD nicht in der Route Karls lag.
12 Witte.
dann sollten sie sofort ihre Boten zu ihm senden, damit er
die Sache erledige. Auf der Rückreise trafen die Gesandten zu
Worms mit Hagenbach*) zusammen, der sich damals auf der
Durchreise zu Herzog Karl befand. Hagenbach erkundigte sich na-
türlich nach dem Erfolg ihrer Sendung; als sie ihm den Bescheid^)
mitteilten, wollte er sich nicht daran kehren, denn nur durch
Lügen hätten sie eine solche Antwort von seinem Herrn er-
langen können. So blieb Breisach nichts andres übrig, als noch-
mals zum Herzog nach Trier zu senden*), bei dem diesmal Hagen-
bach nun selber weilte. Die Haltung des Landvogtes war jetzt
ausserordentlich zuvorkommend; er erteilte ihnen den Bescheid,
dass der böse Pfennig still stehen sollte bis zu des Fürsten
Ankunft in Breisach, und verhiess sogar seine Vermittlung, da-
mit dann die Dinge nach dem Wunsch der Bürger geregelt
würden. Das hatte auch seinen guten Grund, wie der Reim-
chronist meint: Hagenbach fürchtete, dass die Bürger vielleicht
dem Fürsten die Thore verschliessen könnten, und er war des-
halb darauf bedacht, sich für die gute Haltung der Stadt Geiseln
zu verschaffen. Daher riet er auch der Stadt, dem Herzog
bei seiner Ankunft im Land vier Gesandte entgegenzuschicken;
würden dem Herzog dann die Thore verschlossen, so könnte
man, so war sein Gedanke, ihnen die Köpfe abhauen lassen.
Man kann sich nun allerdings vorstellen, dass einer so hoch-
fahrenden Natur wie die Hagenbachs war eine solche Selb-
ständigkeit der Stadt unerträglich sein musste und dass er
auf alle Weise suchte, darin Wandel zu schaffen. Es war der
Stellvertreter Hagenbachs in der Landvogtei, Herr Bernhard
von Gilgenberg, der, mit den einheimischen Verhältnissen wohl
vertraut, Hagenbach die Augen öffnete, wie er unmerklich festen
Füss in der Stadt fassen könnte, wenn er das Schultheissen-
amt, das an die Stadt verpfändet war, wieder auslöste und da-
mit die Gerichtsbarkeit in der Stadt für seinen Herrn erwürbe*).
Der Rat war so einleuchtend, zumal die Pfandsumme gar nicht
hoch war, dass man sich wirklich wundern muss, dass Hagen-
bach und seine Ratgeber nicht schon früher darauf gekommen
^3 cap. 46, das demnach anstatt nach März oder Apnl auf Ende Au-
gust anzusetzen ist.
2) Mithin ist ihnen kein schriftlicher Bescheid gegeben worden.
3) cap. 47, 1473 November,
♦j cap. 24 und 26.
Zasammenbruch der bargund. Herrschaft am Oberrhein. 13
waren. In der That war dies das einfachste Mittel, die Selb-
ständigkeit sowohl von Breisach als auch von Mülhausen, das
in derselben Lage war, zu brechen.*) Wirklich sehen wir denn
auch den Landvogt die nötigen Schritte treffen, um bei An-
kunft seines Herrn die Auslösung vornehmen zu können. So-
mit hatte der Widerstand Breisachs noch ein Nachspiel, von
dem die Stadt sich damals nichts träumen Hess.
Darauf beschränkt sich bis jetzt unser Wissen von der Ein-
führung des bösen Pfennigs. Auch hier bewährt sich das Wort
eines Schweizer Chronisten. Der Landvogt wollte fliegen, ehe
er flügge war. Bevor die burgundische Herrschaft ausrei-
chend befestigt war, hatte er selbst dazu beigetragen, dieselbe
zu untergraben. Denn es war natürlich, dass in demselben
Masse, als die allgemeine Misstimmung gegen das neue Regi-
ment wuchs, auch die Sehnsucht nach dem frühern Landes-
hern sich steigerte. Und es niusste die Hoffnung auf eine baldige
Erlösung im hohen Grade wachsen, als nun verlautete, dass
die Beziehungen zwischen Herzog Karl und Herzog Sigmund
gespannt waren und dass dieser daran war, sein Bündnis mit
Burgund zu lösen und seine verpfändeten Lande wieder an
sich zu bringen.
m.
Die Hoffnungen, welche Herzog Sigmund^) auf die Erneue-
rung seines Bündnisses mit Herzog Karl gesetzt hatte, waren
nicht in Erfüllung gegangen, und der Fürst war zur Über-
zeugung gekommen, dass von Herzog Karl keinerlei thätige
Hülfe wider die Eidgenossen zu erlangen war; dagegen hatte
der Landvogt nicht undeutliche Begierde offenbart, auch den
Breisgau noch hinzu zu erwerben, um so die burgundischen
Besitzungen am rechten Rheinufer in wünschenwertester Weise
abzurunden, ^) Herzog Sigmund zögerte daher nicht mehr länger ;
er wandte sich von Burgund ab und suchte von König Ludwig
Geld, um seine Lande wieder auszulösen. Der wies ihn aber
1) Am 16. Juli 1473 erteilt Kaiser Friedrich Hagenbach die Befugnis,
das Mülhauser Schultheissenamt, das an diese Stadt verpfändet war, um
die Pfandsumme auslösen zu dürfen. Chmel, Regesten Kaiser Friedrichs
Nr. 6758.
*) Witte, Beziehungen p. 36 ff.
•) p. 168 des vorhergeh. Bandes; vergl. auch W^itte, Beziehungen p. 41.
14 Witte.
an die Eidgenossen, mit denen er zunächst Frieden schliessen
sollte; dann würde sich das Geld schon finden. Die Richtung
der burgundischen Politik war dadurch gegeben: mit den Eid-
genossen, nachdem man Herzog Sigmund nicht mehr zu schonen
brauchte, ein möglichst freundschaftliches Verhältnis anzubahnen
und ihnen allen Grund zu Beschwerden zu benehmen. Karl
suchte um diese Zeit auch bessere Beziehungen mit den Eid-
genossen anzuknüpfen: er bot ihnen ein Bündnis wider Mai-
land an. Hagenbach trieb dagegen die Dinge noch ärger wie
zuvor; er fasste augenscheinlich nicht, warum sein Herr die
Eidgenossen in dieser Weise schonte, zumal wenn der enge
Bund mit dem Kaiser zustande kommen würde.
Gerade damals traf verschiedenes zusammen, wodurch die
Spannung zwischen dem Landvogt und den Eidgenossen immer
grösser wurde. Er verzieh es ihnen nicht, dass sie das einzige
Hindernis für die Unterwerfung Mülhausens waren, und er
liess keine Gelegenheit vorbeigehen, ohne sich in den belei-
digendsten Äusserungen über sie zu ergehen. Ihren erbittertsten
Feind, den Ritter Bilgeri von Heudorf, nahm er zu seines
Herrn Rat und Diener an; er gewährte ihm Unterschlupf bei
seinen Feindseligkeiten wider die Eidgenossen, und als der-
selbe nun Schweizer Kaufleute auf dem Rhein überfiel — wo-
durch um ein Haar der Krieg zwischen Herzog Sigmund und
den Eidgenossen ausgebrochen wäre — bewies er zum min-
desten eine sehr weitgehende Konnivenz demselben gegenüber.
Am unverhülltesten aber trug er seine Feindseligkeit wider
die Eidgenossen zur Schau in der Zeit, als der Kaiser im
September 1473 zu Basel weilte.*) Es war eine zahlreiche
Gesandtschaft der Eidgenossen zu Basel erschienen, deren
Haupt Herr Niclaus von Diessbach war, das Haupt der franzö-
^) Mit der eingehenden Erzählung hierüber beginnt der zweite Teil
des Tagebuches von Johannes Knebel, während der erste leider verloren
ist. Bei der hohen Bedeutung seines Werkes für unsern Gegenstand, da
er sehr oft der einzige Gewährsmann ist, ist es von Wichtigkeit hier zu
erwähnen, dass seine Zuverlässigkeit bei dieser Erzählung eine glänzende
Probe besteht. Wir besitzen noch den Bericht eines ungenannten Augen-
zeugen (abgedruckt bei Janssen Frankfurter Reichskorrespondenz II,
p. 299 ff.), der sich mit Knebels Darstellung vollständig deckt bis auf
einige unwesentliche Abweichungen und einige Einzelnheiten, die Knebel
nicht erwähnt.
Zusammenbruch der bnrgund. Herrschaft am Oberrhoin. 15
sischen Partei zu Bern. Die sollte einerseits den Kaiser be-
grüssen, anderseits versuchen, einen Frieden mit demselben
als dem Oberhaupte des Hauses Ilabsburg abzuschliessen.
Wenn letzteres nun zwar nicht gelang, so war doch der Em-
pfang, der den Gesandten seitens des Kaisers zu Teil wurde,
ein ausserordentlich freundlicher, und das fiel bei der sonst
geradezu unversöhnlichen Gesinnung Friedrichs gegenüber den
Eidgenossen doppelt auf: der Kaiser stand bei dem Ein-
tritt der Gesandten auf, ging ihnen entgegen und reichte einem
jeden freundlich die Hand. Hagenbach musste bei seiner aus-
geprägt feindseligen Haltung wider die Eidgenossen besonders
unangenehm dadurch berührt werden, zumal gerade der Haupt-
gegner Burgunds das Haupt der Gesandtschaft war. Noch
mehr aber als Hagenbach hatte den Sundgauer Adel, diesen
Todfeind der Eidgenossen, das freundschaftliche Entgegen-
kommen des Kaisers verdrossen, und ein angesehenes Mitglied
desselben, Christof von Rechberg, Pfandbesitzer der Herrschaft
Pfirt, machte seinem Unmute Luft und sagte: Hei, wie ist
der Kaiser den Buben entgegen gegangen
Bei einer zufälligen Begegnung stiessen dann die Geister
aufeinander. Hagenbach kam gerade von einer Audienz beim
Kaiser, als ihm der Bürgermeister und Stadtschreiber von Mül-
hausen, denen die eidgenössischen Gesandten zur Seite standen,
entgegenkamen; sie wollten ihn um Verlängerung der Frist
für die Zahlung ihrer Zinsen und Schulden bitten. Beim An-
blick der Eidgenossen brach der Zorn des hitzigen Mannes
los: sie allein trugen ja Schuld, dass Mülhausen nicht schon
längst eine Stadt seines Herrn war. Nicht nur schlug er alles
ab, sonderji er erklärte, dass er jetzt den Gläubigern der
Stadt erlauben würde, alle Rechtsmittel wider sie zu gebrauchen
trotz und ungeachtet ihrer Verbündeten, der Eidgenossen.
Und dann wandte er sich wider die Eidgenossen: „der Kaiser
wäre gegen sie aufgestanden und hätte ihnen die Hand ge-
boten; er hätte einen Herrn, wäre ein Fürst und nicht ein
römischer Kaiser, aber sie sollten von dem wohl solcher Ehre
vertragen werden. So redete er auch sonst allerlei Worte,
zu Zeiten in Gütigkeit, zu Zeiten scharf und gestochen. Doch
haben die Eidgenossen ihm glimpfliche Antwort gegeben : hätte
der Kaiser ihnen Ehre gethan, stünde ihnen zu verdienen."
Während dieses Wortwechsels teilte jemand den Eid-
16 Witte.
genossen die Äusserung des von Rechberg mit. Da sagte
Herr Nikolaus von Diessbach: „Herr Landvogt, die Euren
nennen uns Buben; das sind wir nicht und wollen auch von
den Euren nicht so genannt werden. Heisset ihnen, dass sie
sich von solchen Schmähworten enthalten, denn wir leiden es
nicht." Anstatt die beleidigten Gesandten zu begütigen, goss
Hagenbach nur Ol ins Feuer. Er fuhr sie mit heftigen Worten
an: „Ei, was wollt ihr denn darauf thun? Geht, sagt euren
Mülhausern, dass sie ihre Gläubiger zufriedenstellen und nicht
also ihr Spiel mit ihnen treiben, sonst werde ich sie schon
dahin bringen, dass sie selbst einsehen sollen, wie übel sie
gethan haben, sich an euch zu hängen. Wäret ihr nicht ge-
wesen, so hätten sie schon längst Recht geleistet oder wären
dazu gezwungen worden." So stritten sie mit Hin- und Her-
reden und schieden in Feindschaft von dannen.
Man wird zugeben, dass ein solches Benehmen vielleicht
angebracht wäre kurz vor Ausbruch eines Krieges. So war
es eine Sprache und ein Auftreten, das wenig passte in dem
Munde eines Vertreters des Herzogs von Burgund, der einst-
weilen noch wünschte, mit den Eidgenossen in Frieden zu
leben. Angesichts einer solchen Haltung des Landvogts konnten
die Eidgenossen nicht anders als alle freundschaftlichen Ver-
sicherungen der Gesandten Karls für Lug und Trug halten.
Tötlich beleidigte Hagenbach damals auch den allgemein ge-
achteten Luzerner Schultheissen Hassfurter, der an einem
Fusse hinkte, indem er meinte: „die Eidgenossen müssten
Mangel an Leuten haben, dass sie Krüppel zu Tagen schickten".
Da antwortete der Hassfurter: „Dass ich lahm bin, hat mir
Gott zugefügt; sieh aber eben fast für dich, denn dir und
deinem Herrn will ich grad genug sein. " Seit der Zeit folgte
Luzern, das sich bis dahin zurückgehalten hatte, den Bahnen
der Berner Politik.
Kaum hatte Hagenbach aufgehört mit den Eidgenossen in
der Weise zu zanken, als bereits ein neuer Zwist begann.
Als er aus dem Münster trat^), traf ihn eine Abordnung des
Baseler Rates, die ihn um Auszahlung der 200 Gulden bat,
die von der Rheinfeldener Pfandsumme noch hafteten. Hagen-
^) Der Münster stand im Zusammenhang mit dem Hof des Bischofs
von Basel, in dem der Kaiser wohnte.
Zasammenbruch der bargand. Herrschaft am Oberrhein. 17
bach war der Meinung gewesen, dass der Rat diesen Rest
der Pfandsumme ihm hätte schenken wollen, und da er nun
von dem Zanke mit den Eidgenossen her überhaupt wohl
schlechter Laune war, so brach jetzt sein Zorn in lichterlohe
Flammen aus: er weigerte sich nicht nur das Geld zu zahlen,
sondern erklärte ausdrücklich, dass er sie von jetzt ab auf
jede Weise schädigen würde.*) Auch sonst war sein Be-
nehmen in hohem Grade Anstoss erregend. Es war arg, dass
er während der Anwesenheit des Kaisers so wenig seine üble
Laune gegen die Stadt hemmte, dass er ihr gar die Zufuhr
sperrte; und was uns sonst von glaubwürdigen Augenzeugen
erzählt wird, erinnert eher an die Streiche eines trunkenen
rohen Burschen als an das Gebahren eines Landvogtes des
Herzogs von Burgund. So warf er dem Wirte, bei dem er
sich aufhielt, die Kanne in den Rücken und den Pferden der
fremden Gäste schnitt er die Halfter ab und liess sie in die
Gassen laufen.
Im übrigen führte Hagenbach seine Drohung wider Basel
aus: Niemand durfte Getreide, Zinsen oder Zehnten nach der
Stadt führen und er bedrohte sie mit einer vollständigen Ab-
sperrung. Als#am folgenden Tage der Bürgermeister Herr
Peter Rot seinen Hafer einführen lassen wollte, liess der Land-
vogt vor dem Baseler Spahlenthor Wagen und Pferde ein-
fangen. Kurz darauf liess er einem Baseler Metzger seine
Rinder, die in der Hüninger Aue weideten, fortführen, da er,
wie er den Baselern sagen liess. Fleisch nötig hätte.*) Ha-
genbach setzte damit nur das Benehmen fort, welches er von
jeher wider die Stadt beobachtet hatte. Basel selbst führte
gewissenhaft Buch^) über dies Gebahren, und so sind wir ein-
^) Es blieb dem Rat später nichts anderes übrig als von seiner For-
derang abzustehen.
2) Knebel p. 12.
^) Des landvogts her Peter von Hagenbach gebruchung wider die
statt Basel fehlerhaft bei Ochs Geschichte von Basel IV, p. 241 ff., wird
im II. Teil von Knebels Tagebuch znm Abdruck gelangen. Herr Dr. C.
Ch. Bernouilli, der die Arbeit des leider jetzt verschiedenen trefflichen
W. Vischer zu Ende führen wird, hat mir freundlichst die Aushänge-
bogen zur Verfügung gestellt. Es sei mir gestattet an dieser Stelle her-
vorzuheben, welche Verdienste W. Vischer sich auch um diese Partie der
Geschichte erworben hat sowohl durch die Ausgabe von Knebel selber,
S«it«cbr. f. GMch. d. Oberrh. N. F. II. 1. 2
18 Witte.
mal ausnahmsweise in den Stand gesetzt uns eine Vorstellung
von dem frechen unverschämten und ebenso thörichten Be-
nehmen Hagenbachs zu machen, wodurch er die Sache seines
Herrn im höchsten Grade schädigte. Wenn es seine Absicht
und die seines Gebieters war einmal allen jenen kleinen selb-
ständigen Gewalten ein Ende zu machen, so war doch die
erste Bedingung für das Gelingen dieses Planes, dass der-
selbe unbedingt geheim blieb und ganz unvermerkt in's Werk
gesetzt wurde. Was soll man nun sagen, wenn der Land-
vogt vor aller Welt herausposaunte, dass er einmal verschaffen
würde, dass Basel dem Erdboden gleich gemacht und es der
Stadt so wie Dinant^) ergehen würde; wenn er vor Fremden
und Einheimischen erklärte: wenn er wollte, so würde er
Basel in drei Tagen gewinnen, und er wolle nicht abstehen,
er wolle denn eines Tags etlichen in Basel die Köpfe vor die
Füsse legen, auch etlichen die Grindköpfe abhauen und vor
ihren Häusern aufrichten. Man denkt unwillkürlich an einen
Mann, dem beim Rausche die Zunge mit dem Worte durch-
geht. Aber den Drohungen entsprachen auch die Thaten; am
empfindlichsten und lästigsten war es, dass Hagenbach der
Stadt den feilen Kauf sperrte, nicht bloss anlässlich jenes oben
erwähnten Vorfalles, sondern seit einiger Zeit überhaupt, so
dass die Stadt sich schliesslich genötigt sah um Abhilfe an
Herzog Karl zu gehen; wie es scheint aber ohne Erfolg. Und
dabei hatte Basel kein anderes Verbrechen begangen, als dass
es das Unglück hatte Gläubiger des Herzogs von Burgund
zu sein und als freie Reichsstadt weiter bestehen wollte.
IV.
Unter diesen Umständen kann man sich die Spannung
vergegenwärtigen, mit welcher allenthalben dem Tage zu Trier
entgegengesehen wurde. Kam wirklich jene Einigung zwischen
dem Kaiser und Herzog Karl zustande, so gingen diese
Landschaften am Oberrhein schweren Zeiten entgegen, und
es war als sicher vorauszusehen, dass, wenn sich auch nicht
als auch durch die erschöpfenden Anmerkungen, die alle Arbeit vorweg
nehmen.
^ Dinant wurde bekanntlich von Karl dem Erdboden gleich gemacht,
und die männliche Bevölkerung musste sämtlich über die Klinge springen.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 19
gleich die kaiserlichen und burgundischen Waffen zum ge-
meinsamen Kampf wider die Eidgenossen und ihre Verbündeten
vereinigten, doch die Stellung Hagenbachs, ausserordentlich
gestärkt werden würde. Hatte er neben der Macht seines
Herrn noch die kaiserliche Autorität hinter sich, so konnte
ausserordentliches geschehen ; Hagenbach war der Mann dazu,
etwas aus dem verblichenen Schimmer kaiserlicher Majestät
zu machen, und die Städte mochten zittern.
Schon während der Trierer Verhandlungen erhielt man
einen Vorgeschmack davon, wie der burgundische Hof die
Dinge jetzt anfassen würde. Ende Oktober forderte Hagen-
bach von Trier aus Mülhausen aufs neue auf, sich seinem
Herrn zu unterwerfen und demselben zu huldigen. 0 Die Stadt
antwortete nach alter Gewohnheit zunächst ausweichend, um
Zeit zu gewinnen, dass sie, um eine Entscheidung zu treffen,
zuvor die Einwilligung des Pfalzgrafen Friedrich als Ober-
landvogts und der Eidgenossen als ihrer Verbündeten ein-
holen müsste. Bald darauf, wie um dieser Forderung Nach-
druck zu verschaffen, erschien der Graf Oswald von Tierstein
auf der Rückkehr von Trier als Gesandter Karls zu Mül-
hausen und überbrachte in gewisser Hinsicht ein Ultimatum :
die Stadt sollte alle Gläubiger, welche Renten bei ihr aus-
stehen hätten, wofür diese Brief und Siegel aufweisen könnten,
befriedigen, dem Herzog selbst die' Stadt nach seinem Be-
lieben offen halten und sich ihm unterwerfen, widrigenfalls
würde Karl nach Ablauf der Frist, welche Mülhausen für die
Bezahlung gewährt war, an der Spitze seiner Armee nach
Mülhausen kommen, die Stadt von Grund aus zerstören und
die Bewohner über die KUnge springen lassen.^)
Das hiess einmal Farbe bekennen, und die Eidgenossen,
die sich bis jetzt wohl noch immer mit dem Gedanken ge-
tröstet hatten, dass die Anfechtung Mülhausens allein von
Hagenbach ausging, wussten jetzt woran sie waren. Selbst
ein alter Verbündeter Karls, Pfalzgraf Friedrich der Siegreiche,
wurde dadurch in das feindliche Lager gedrängt; war doch
die Bedrohung Mülhausens in seiner Eigenschaft als Reichs-
stadt auch für ihn, den Oberlandvogt, eine Beeinträchtigung;
Knebel p. 19.
«) Knebel p. 21.
2*
20 Witte.
zudem mochte er es für ratsam halten, wenn sein alter Freund
ihm den Rücken wandte und mit dem Kaiser, seinem unver-
söhnlichen Feind, ein Bündnis einging, dann auch seinerseits
bei den Eidgenossen einen Rückhalt zu suchen. Dazu kamen
die beunruhigendsten Gerüchte über grosse burgundische
Rüstungen, die doch wider niemand anders gerichtet sein
konnten als gegen die Niedere Vereinung und die Eid-
genossen. ^ Diese Gerüchte fanden eine gewisse Bestätigung
darin, dass verlautete, Herzog Karl habe den Seinen zu Stadt
und Land befohlen Waffen anzukaufen und zuzurüsten, nämlich
Harnische, Hellebarden, Büchsen und Mordäxte. ^) Es war
daher Zeit zu beraten, was man unter diesen Umständen thun
wollte, und es fand eine Zusammenkunft zu Mülhausen statt,
auf der ausser den Gesandten der Eidgenossen und der Nie-
dern Vereinung auch eine Botschaft des Pfalzgrafen zugegen
war; sehr bedeutsam war es, dass diese Versammlung bereits
von einigen burgundischen Landstädten heimlich beschickt
wurde. Es ward beschlossen, dass falls Herzog Karl feind-
liche Schritte wider irgend ein Mitglied dieser Vereinung un-
ternehmen würde, Pfalzgraf Friedrich als Kriegshauptmann
alle Bundesmitglieder zur Hilfeleistung aufbieten sollte. Bei
diesem Beschluss wurde namentlich auf Mülhausen Bezug ge-
nommen. Die ganze Verhandlung wurde geheim gehalten.^)
Zum Glück wurde der Bund nicht auf die Probe gestellt.
Die Gefahr, welche das Zusammengehen von Karl und Kaiser
Friedrich für die Eidgenossen und Pfalzgraf Friedrich haben
musste, schwand mit dem Scheitern der Trierer Verhand-
lungen, und für den Pfalzgrafen hörte damit die Veranlassung
auf sich in feindlichen Gegensatz zu Herzog Karl zu setzen,
wenngleich er wegen Mülhausen einstweilen noch an den fer-
nem Verhandlungen teilnahm.
Trotzdem war die Gefahr für die Landschaften am Ober-
rhein noch nicht geschwunden. Was anfangs nur Gerücht
war, erhob sich zu inhaltsschwerer Wahrheit, dass der Herzog
1) Eidgen. Absch. II Nr. 722.
^ Krebs, thoraces et jhesus, id est halebarten, büxen et mordaxeu.
Krebs ist ein ßrustharnisch in Plattenform nach Lexer, Mhd. Wörterbuch ;
jhesus verzeichnet er nicht.
«) Knebel p. 24.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 21
von Burgund mit starker Heeresmacht heranzog in seine neu
erworbenen Gebiete, die er noch nicht gesehen hatte. Wer
noch zweifelhaft war, was die Ankunft des Herzogs zu be-
deuten hatte, der konnte Gewissheit darüber erlangen durch
die neuesten Erlasse Hagenbachs, der seinem Herrn von Trier
aus vorausgeeilt war, um ihm den Boden zu ebnen. Im Be-
reich seiner Landvogtei befahl er, dass wer nicht passende
Waffen hätte, sich Harnisch und Helm, Mordaxt oder Helle-
barde kaufen und sich einen Waffenrock in seinen Farben,
Weiss und Grau, sowie Filzschuhe machen lassen sollte*), da-
mit sie gerüstet wären, zu welcher Zeit sie auch aufgeboten
werden möchten. Den Landleuten befahl er ausserdem, dass
sie Hacken, Wagen und Kisten bereit hielten, „radberren und
tröglin, do man grund mit usztreit". Dem Abt von Murbach
sowie andern Prälaten schrieb er, sich persönlich im Lager
einzufinden und zwar mit einer möglichst grossen Schar Be-
waffneter, die Büchsen und Bombarden führten.^) Auf die
Landleute hatten diese Befehle freilich die entgegengesetzte
Wirkung: wie in neuester Zeit beim deutsch -französischen
Krieg hatten sie auch damals nichts eiligeres zu thun, als
ihre bewegliche Habe gen Basel zu flüchten.^)
So wie die Dinge lagen, konnte man nicht anders glauben,
als dass der Zug des Herzogs Karl zunächst gegen Mülhausen
gerichtet wäre, aber auch die übrigen Reichsstädte im Elsass
hatten allen Grund zu fürchten, dass der Herzog die Gelegen-
heit benutzen würde, um ihre Selbständigkeit anzutasten.
Eigentlich hätte es keiner Beratungen über Massregeln da-
wider mehr bedurft, aber unsere Vorfahren waren nun einmal
in jener Zeit ebenso stark im Beraten als unentschlossen im
Handeln. Es galt besonders Karl den Vorwand zum Ein-
schreiten wider Mülhausen zu benehmen, und so einigten sich
dann am 11. Dezember die Abgesandten des Pfalzgrafen, der
Städte Zürich, Bern, Solothurn, Basel und Strassburg, sowie
der auch für Schlettstadt, Oberehnheim und Kaisersberg
bevollmächtigte Abgeordnete von Kolmar auf einem Tag zu
Basel dahin, dass sie die dringendste Schuld Mülhausens,
*) Knebel p. 36.
2) Knebel p. 37.
>) Knebel p. 36 Anm. 2.
22 Witte.
wegen derer der Stadt bereits Termin angesetzt war, decken
wollten. Es war eine Summe von 1800 Guld., wovon Strass-
burg 600, Bern und Solothum 700, Kolmar für sieh sowie
für Scblettstadt, Oberehnheim und Kaisersberg 400 und
endlich Basel ebenfalls 400 Guld. sich anheischig machten zu
übernehmen. Für diese Summe sollte Mülhausen das Schult-
heissenamt in der Stadt an die vorstreckenden Städte ver-
pfänden, wodurch dasselbe wohl zugleich vor Hagenbach sicher
gestellt werden sollte. Auf den 3. Januar 1474 wurde dann
ein neuer Tag zu Basel in Aussicht genommen, auf dem die
Bevollmächtigten die Meinung ihrer Orte über diesen Beschluss
kundgeben sollten. 0
Inzwischen zog das Unwetter, das sich über Elsass zu ent-
laden drohte, immer näher heran. Langsam zog der Herzog
mit einem starken Heere ^) durch Lothringen und benutzte
zunächst sein Übergewicht, um den jungen Herzog Rene von
Lothringen zu zwingen, sich ihm vollständig in die Arme zu
werfen und seine wichtigsten Festungen ihm zu öffnen. Von
Nancy aus ging dann der Zug der Markircher Steige zu.
^) Eidgen. Absch. II Nr. 725; vollständig abgedruckt Mülhauser ür-
kundenbuch IV Nr. 1707.
2) Die Stärke des Heeres lässt sich nur annähernd feststeUen, da die
Angaben darüber abweichend sind. Es ist dabei festzuhalten, dass die
Angaben meist übertrieben sind, namentlich wenn sie aus der Ferne kommen;
auf der andern Seite ist eine Berechnung des Stärkeverhältnisses eines
Heeres deshalb so unsicher, weil die Effektivstärke eines Reiterheeres,
wie dasjenige Karls war, immer bedeutend höher ist als die angegebene
Ziffer. Knebel giebt die Stärke des Heeres zu 5000 Pferden an, während
der damalige Baseler Stadtschreiber, der einen Bericht über den Aufent-
halt des Herzogs im Elsass abgefasst hat, das Heer zu 4000 Pferden an-
schlägt. Dagegen erhielt Bischof Ruprecht von Strassburg Kundschaft,
dass das Heer 4000 gewopenter und 800 zu Fuss zähle. Strassb. Stadt-
Arch. AA. 263 cop. eh. coaev. Ganz anders lautet über ein Bericht des
bischöflichen Hofmeisters, Hans von Landsberg, an seinen Herrn. Der-
selbe berichtet als kriegskundiger Augenzeuge, dass Karl nicht 3000 Pferde
habe boe/J und gut; darunter seien nicht 1000, die zu der wer zu brauchen
wären. Er fügt dann allerdings hinzu, dass die Lombarden mit den
Büchsen und Fussknechten bei Thann herauskommen sollen. Strassb.
Stadt-Arch. AA. 266 cop. eh. coaev. Die Angaben gehen demnach weit aus-
einander und Gewissbeit ist nicht zu erlangen. Am besten wird man thuu,
die Angabe des sehr zuverlässigen Stadtschreibers zugrunde zu legen, die
sich mit den sonstigen Angaben am besten ver sen 1
Zusammenbrach der burgand. Herrschaft am Oberrhein. 23
Hagenbach war seinem Fürsten entgegengegangen und führte
am 20. Dezember die Avantgarde in der Stärke von 800
Pferden*) durch das Weilerthal in's Elsässer Land. Es war
ein übles Vorzeichen, dass diese immerhin stattliche Truppen-
macht den Landeseinwohnern keine Furcht einflössen konnte.
Als Hagenbach in das am Ausgang des Weilerthales ge-
legene Kestenholz kam, hausten seine Leute wie gewöhnlich
gar übel und zündeten das Dorf an. Die Bewohner setzten
sich zur Wehr und zogen sich auf den befestigten Kirch-
hof zurück ; bei dem darauf entstehenden Handgemenge wurden
zwei Burgunder erschossen. Herzog Karl folgte mit dem
übrigen Heere auf dem Fusse nach.^) Während Hagenbach
zu Kestenholz lag, traf Karl in Weiler ein. Auf dem Wei-
termarsch am folgenden Tage wurde er zu Kestenholz von
dem Hofmeister Hans von Landsberg im Namen des Bischofs,
des Kapitels, der Ritterschaft und der Stadt Strassburg
begrüsst. Das Schicksal von Kestenholz blieb zunächst noch
in der Schwebe; der Herzog wollte wohl abwarten, ob Schritte
gethan würden ihn zu besänftigen. Karl zog daher weiter
und blieb die Nacht über in Bergheim. ^)
Indessen war Hagenbach voraufgezogen auf Kolmar zu,
mit der Absicht seinem Herrn diese Reichsstadt zu öflFhen.
Am 22. Dezember hatte er der Stadt in diesem Sinne ge-
schrieben. In jener Zeit, wo die Reichsstädte für ihre .Selb-
ständigkeit alles seitens der Fürsten zu fürchten hatten, war
das eine äusserst heikle Sache, und wohl nur die Furcht vor
dem allgewaltigen Burgunderherzog presste der Stadt das Zu-
geständnis ab, dass sie den Herzog mit 200 Pferden einlassen
wollte. Hagenbach aber verlangte, dass die Stadt den Herzog
^) Auch über die Stärke dieser Abteilung gehen die Angaben aus-
einander. Knebel und der Baseler Stadtschreiber sprechen von 1500 Pfer-
den, während nach einem Schreiben von Bernhard Wurmser an Strass-
burg (Mone III p. 430, Strassb. Stadt- Arch. AA. 264 cop. eh. coaev.) Hagen-
bach 800 Pferde hatte; und der erwähnte Hofmeister giebt ihm gar nur
400 Pferde. Eine Avantgarde in der Stärke von 1500 Pferden würde für
dies Heer ohnehin zu stark sein, und ich entscheide mich daher für die
mittlere Angabe.
') Der Marsch ging nicht über die eigentliche Markircher Steige in*f
Leberthal, sondern in's Weilerthal.
^ Schlettstadt sandte dem Herzog hierher 200 Viertel Hafer und
Fische im Wert von 10 Gulden.
24 Witte.
wenigstens mit seinem Rat und denjenigen, „so uf sinen lip
warteten t, einreiten lassen möchte". Das erschien unverfäng-
lich. 0 Die Stadt vertraute demnach auf die Abmachung mit
Hagenbach und ordnete ihre Ratsbotschaft in's Feld, dem
Herzog entgegenzureiten und ihn ehrerbietig zu empfangen.
Wie nun der Landvogt seinem Fürsten berichtet hatte, ob
man auf die Furcht der Bürger rechnete, genug, der Herzog
erschien mit 1000 Pferden^) vor der Stadt, und zugleich
suchten die Burgunder sich an den verschiedenen Thoren in
kleinen Trupps Einlass zu verschaffen.^) Es war das ein
Manöver, welches in jener Zeit vorher und nachher mit Erfolg
in's Werk gesetzt worden ist; hier aber waren die Bürger
auf ihrer Hut. Die Stadt verweigerte den Einlass, und ver-
gebens versuchte Hagenbach, der selbst noch einmal in die
Stadt gekommen war, sie davon abzubringen. Es blieb dem
Landvogt daher nichts anders übrig, als die Richtung des
Heeres zu wenden; ein Teil des Heeres mit dem Herzog selbst,
wohl an 3000 Pferde, lagerte im Gebiet des Grafen zu
Lupfen zu Kienzheim und Sigolsheim am Eingang des Weiss-
thales nordwestlich von Kolmar, während die übrigen Truppen,
an 2000 Pferde, ihr Unterkommen in der Rheinebene südöst-
lich von Kolmar bei Sunthofen und Andolsheim suchten.
Hier in Kienzheim suchte den Herzog eine Gesandtschaft
auf, die aus Abgeordneten des Bischofs, der Städte Strass-
burg und Schlettstadt und der Gemeinde Kestenholz zusam-
mengesetzt war, um vom Herzog Gnade für letztern Ort zu
erlangen.*) Der Herzog verlangte Auslieferung der Schuldigen;
als die Gesandten von Bischof und Stadt Strassburg, Herr
Hans von Landsberg und Herr Philipp von Mülnheim, das
nicht zusagen, sondern jeder es erst an seinen Herrn bringen
wollte, wurde der Herzog zornig und drohte den Kirchhof zu
^) Als Quellen kommen in Betracht der ausführliche Bericht des
Baseler Stadtschreibers, die eingehende Erzählung bei Knebel p. 39 und
die vielfach ungenaue Reimchronik cap. 49 — 51. Ausserdem benutzte ich
noch ein Schreiben Kolmars an Strassburg über den Verlauf der Dinge
vom 23. Dezember (Strassb. Stadt-Arch. AA. 264 cop. eh. coaev).
*) Der Stadtschreiber spricht von 2000; ich folge dem Bericht Kolmars.
«) Knebel.
*) Bericht der Strassburger Abgeordneten an die Stadt vom 24. Dez.
Strassb. Stadt-Arch. AA. 266 cop. eh. coaev.
Zusammenbrach der bargand. Herrschaft am Oberrhem. 25
erstürmen. Da legten sich die von Schlettstadt und Kestenholz
in's Mittel, und es wurde abgeredet, dass die beiden schuldigen
Gesellen ausgeliefert werden sollten und die Burgunder nach
ihnen auf dem Kirchhof Suchung thun dürften; würden dann
die beiden GeseUen gefunden und verwende sich dann der
Bischof und die Städte Strassburg und Schlettstadt für sie,
so wolle der Herzog gnädig sein. Darauf stellten sich beide
Gesellen freiwillig, und der Herzog begnadigte sie nach ge-
schehener Fürbitte gemäss der getroffenen Verabredung.
Das war unverhoffte Güte gewesen, wie man es von dem
Schlächter von Dinant und Lüttich kaum erwarten konnte;
man sollte aber erfahren, dass er nach Gelegenheit auch noch
mildere Saiten aufziehen konnte. Am folgenden Tage, dem
24. Dezember, ging es gen Breisach*), wo der Herzog mit
1500 Pferden^) einzog; die übrigen Truppen lagerten in den
benachbarten Gegenden des Oberelsasses und in dem Strass-
burger Bistumsgebiet um Rufach herum „all wo dieselben ge-
legen sint und die armen leute merklich beschädiget; dann
sie haben ihnen das ihrige ufgegessen und getrunken und da-
für nichts gegeben; sie haben ihnen das ihrige genommen,
dazu ihre weiber und töchter geschwecht ohne alles anderes
schändliches übel so sie begangen haben und leider in der
Lombardie in uebung ist".^)
*) Neben der Erzählung Knebels, p. 40, kommt ganz besonders in
Betracht der Brief des Breisacher Stadtschreibers Johannes von Durlach,
der die Ereignisse von dem Einzug Karls bis zur Katastrophe Hagenbachs
in summarischer Weise an Knebel berichtet p. 76 ff. Speziell über die
Breisacher Ereignisse während des Aufenthaltes Karls und unmittelbar
nach demselben ist dann noch von besonderer Wichtigkeit das Schreiben
eines ungenannten Priors an den Baseler Weihbischof Nicolaus Bischof
von Tripolis. Knebel p. 46 ff. Nebst dem oft zitierten Bericht des
Baseler Stadtschreibers sind diese Briefe unserer Darstellung zu Grunde
gelegt. Erst in zweiter Linie kommt die Erzählung des redseligen Reim-
chronisten cap. 52 ff., der die Ereignisse erst aus späterer Zeit berichtet,
in Betracht.
') Auch hier gehen die Angaben wieder sehr auseinander. Johannes
von Durlach spricht von 3000 Reitern, der Prior von 2500 Pferden, der
' Reimchronist g9x von 4000 ; man sieht nicht ab, wie dieselben in Breisach
hätten Platz finden sollen; die Angabe des Stadtschreibers von 1500 Pfer-
den ist die wahrscheinlichste.
3) Sodomiterei; sittengeschichtlich ist es von Bedeutung, dass dieses
Laster erst jetzt in diesen Gegenden zu allgemeinerer Kenntnis kommt.
L
26 Witte.
Der Einzug Karls in Breisach fand nach burgundischer
Weise mit grossem Gepränge statt. Die Bürger selbst hatten
ihr Möglichstes gethan, um dem Herzog einen festlichen Em-
pfang zu bereiten, sie ahnten nichts böses und dachten nicht
daran, dass Karl sein Wort brechen und ihre Freiheiten an-
tasten könnte. Der Herzog stieg im Hause des spätem Schult-
heissen Han& Werner von Pforr, eines ergebenen Werkzeuges
von Hagenbach ab, wo schon vorher Quartier bestellt worden
war, weil dieses Haus allein Kamine nach französischer Art
hatte; der Herzog von Cleve wohnte im Augustinerkloster,
während Hagenbach und der Graf von Tierstein sich auf der
Rheinseite der alten Reichsburg einquartierten, der eine im
Schiflferhaus , der andere im Gasthof zum Pflug. ^) Die Ein-
quartierung der Truppen geschah in turbulentester Weise.
Zwar wurde versucht, eine gewisse Ordnung einzuhalten, in-
dem die Stadt in vier Quartiere eingeteilt wurde, von denen
jedem ein Kapitän vorgesetzt wurde; aber bei diesem Massen-
zudrang konnte unmöglich genug Unterkommen beschafft wer-
den, und es kam schon während der Anwesenheit des Herzogs
zu argen Gewaltthätigkeiten seitens der welschen Söldner.
Die Thore selbst mussten offen bleiben; unterhalb des Rhein-
thores und der Rheinbrücke wurde noch eine zweite Brücke
geschlagen, nur um eine ungehinderte Verbindung zwischen
dem Elsass und dem Breisgau herzustellend)
Karl hielt bis zum 31. Dezember Hof in der Stadt. Es
ist unentschieden, ob er schon hier die Huldigung der Prälaten,
Edlen und Gemeinden seiner neuen Gebiete entgegennahm
oder in Ensisheim.^) An hohem Besuch fehlte es jedenfalls
Die Lombardeu, die diesem Laster durcbgängig fröhnten, wurden als
Ketzer deshalb augesehen und später beim Ausbruch des Krieges, wenn
sie gefangen genommen wurden, verbrannt.
^) Über die Topographie von Alt-Breisach cf. Mone III p. 216 ff. und
ßossmann, Geschichte von Breisach passim. Bei der Bestimmung der
alten Lokalitäten gelangt Mone meistens doch nur zu einem negativen
Resultat, ohne dass ihm das zum Vorwurf gereichen könnte ; es wäre aber
eine Aufgabe für die Geschichtsvereine vom Breisgau, die Topographie
des alten Breisach einmal genau zu entwerfen.
2) Cf. Mone III p. 223. Da mir die Lokalkenntnisse fehlen, muss
ich die in Betracht kommenden Fragen unentschieden lassen.
*) Hagenbachs Stellvertreter, Bitter Hermann Waldner, hatte ein
darauf bezügliches Mandat erl Knebel p. 39.
Zusammenbrucb der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 27
nicht. Die Bischöfe von Basel und Speier, der Markgraf von
Baden und andere Fürsten und Herren stellten sich ein, und
um die Macht Karls recht sichtbar darzustellen, suchten ihn
hier gar Gesandte vom Papst und vom mächtigen Venedig
auf.*) Nur einer fehlte, den Karl wohl am liebsten gesehen
hätte und der vor allen andern Veranlassung gehabt hätte
den Fürsten aufzusuchen: Herzog Sigmund, der Nachbar Karls,
dem Namen nach noch immer sein Verbündeter und Rat und
Diener, er blieb aus. Es wird uns erzählt, dass Karl die
Absicht gehabt hätte/) Herzog Sigmund so wie früher König
Ludwig von Frankreich und den Herzog von Geldern und
später den Grafen Heinrich von Würtemberg-Mömpelgart fest-
zusetzen. Der habsburgische Fürst war sich aber seiner Ver-
bindungen mit König Ludwig und den Eidgenossen nur zu
gut bewusst: er blieb ferne. Eine geringe Entschädigung
und ein kaum nennenswertes Schmerzenspflaster für die er-
littene Demütigung war es, dass dafür Kolraar Gesandte We-
her schickte^) in der Meinung sich zu verantworten. Hagen-
bach nahm sich ihrer an und brachte sie vor den Herzog;
„dem haben sie geschenkt einen köstlichen Becher von Gold
und darin 300 rheinische Gulden und gebeten gnädigen Ver-
zig (Verzeihung); und soll dabei geredet worden sein, wenn
der Herzog wieder käme, so wollten sie ihn einlassen", ohne
dabei auszubedingen, ob mit vielem oder wenigem Volk.*)
V.
Alles das sind aber nur Einzelnheiten, die für uns ver-
hältnismässig wenig Wert haben; wir würden sie alle gern
vermissen, wenn wir nur einigermassen wüssten, was Karl
während seines Aufenthaltes in Breisach sowohl wie später in
Ensisheim mit Hagenbach schaffte. Und da können wir nur
aus einzelnen Thatsachen einen Rückschluss machen. Wir
dürfen wohl als bestimmt annehmen, auch ohne dass unsere
**) Journal über die Reisen Karls bei Commines-Lenglet II p. 210.
') Reimchronik cap. 68.
3) Am 28. Dez. Baseler Stadtschreiber und Reimchronik cap. 51.
*) Später hätten das die von Kolmar nicht Wort haben wollen, schreibt
der Stadtschreiber; sie hätten den Herzog um Verzeihung gebeten mit
Zusagung ihn einzulassen; aber ihre Meinung sei gewesen: also dass sie
nn mächtig sin möchten.
28 Witte.
spärlichen Quellen etwas darüber sagen, die eben nur die Ober-
fläche berühren, dass Hagenbach seinem Herrn als treuer
Diener genau Bericht erstattete, wie es in seinen Gebieten
stand und welche Gefahren drohten. Es handelte sich darum,
einerseits gefährliche Gegner unschädlich zu machen, die
Koalition zu sprengen, die angefangen hatte sich zu bilden,
und für alle Fälle einen festen Punkt zu gewinnen, in dem
man im Notfall für die erste Zeit jeder Gefahr trotzen konnte,
dann aber auch, wie man noch festeren Fuss gewinnen und
die neue Herrschaft noch weiter ausdehnen könnte.
Da ist es gewiss kein Zufall, wenn wir gleichzeitig einem
Versuch des Herzogs begegnen, einerseits das Bistum Basel
in burgundische Hände zu bringen, anderseits der Stadt Basel
sich durch einen Handstreich zu bemächtigen. Der Bischof Jo-
hannes von Venningen war seines Bistums schon längere Zeit leid
und hatte bereits einmal zu gunsten eines bairischen Prinzen
darauf verzichten wollen. Auch später hegte er noch diese
Absicht, und Hagenbach konnte das schwerlich unbekannt ge-
blieben sein. Nichts konnte aber der festern Begründung und
weitern Ausdehnung der burgundischen Herrschaft förderlicher
sein, als wenn es gelang eine burgundische Kreatur unterzu-
bringen, die man bereits in der Person des Probstes Haneron
zu Brügge in Bereitschaft hielt. Bereits einmal hatte der
Herzog diese Politik in's Werk gesetzt. Das Bistum Lüttich
hatte er auf diese Weise so gut wie vollständig seinen Staaten
einverleibt; und dass die blühende Stadt Lüttich dabei zer-
stört, die Einwohner niedergemetzelt, ertränkt und in den
Wäldern der Ardennen wie ein gehetztes Wild gejagt; worden
waren, mochte für die Stadt Basel eine Warnung sein. Was
Hess sich nicht alles erreichen, wenn dieses Projekt zur Durch-
führung gelangte ! In Basel konnte der neue Bischof, gestützt
auf burgundische Waffen und den Sundgauer Adel, die alten
niemals rechtlich aufgegebenen Hoheitsrechte auf's neue voll
und ganz heischen; burgundisches Gebiet reichte plötzlich bis
zum Bieler See und reichte Savoyen die Hand, Bern befand
sich in eiserner Umarmung. In der That eine weite Perspek-
tive ! Es wäre ein Erfolg gewesen, ähnlich dem des Vertrages
von St. Omer, ein weiterer und noch folgenreicherer Schritt
zum Königreich Burgund. Wer hätte sagen können, was ge-
worden wäre, wenn anstatt Hagenbach ein gewandter Mann
Zusammenbruch der borgund. Herrschaft am Oberrhein. 29
Landvogt gewesen wäre, der seine Nachbarn herangezogen,
nicht abgestossen hätte! So aber hatte Hagenbach mit dem
Bischof beständig in Streitigkeiten gelebt, ihn in mannigfachster
Weise gekränkt, und dieser hatte keinerlei Veranlassung sich
der burgundischen Regierung entgegenkommend zu bezeigen.
Als daher von der Stadt in den Bischof gedrungen wurde,
sein Vorhaben aufzugeben, erklärte dieser, dass er zur Zeit
keine Änderung des Bistums beabsichtige. 0
So war diese Gefahr also glücklich vorbeigegangen. Nicht
weniger aber war die Stadt für ihre eigene Sicherheit besorgt.
Umfassende Vorkehrungen waren getroffen: alle verdächtigen
Leute wurden fortgewiesen, die Wagen nur unter Vorsichts-
massregeln in die Stadt eingelassen, die Schutzgatter an den
Thoren wohl verwahrt, die Wachen verstärkt, die Rheinbrücke
nachts beleuchtet; nach dem Läuten des Abendglöckleins
durfte niemand mehr ohne Licht gehen; jedermann sollte zu
Hause seine Waffen in Bereitschaft halten; der Bürgerschaft
ward mitgeteilt, wie sie sich zu verhalten hätte, falls zu
gleicher Zeit es Feuers- und Feindesnot stürmen würde; man
fürchtete wohl einen Feind auch im Innern. Auch wurden
800 Mann von der Landschaft in die Stadt beordert; die Eid-
genossen ging die Stadt um Zusendung der begehrten 800
Knechte an.^) Es zeigte sich dann auch bald, dass die Stadt
wohl daran gethan hatte alle Vorsicht zu beobachten. Am
L Januar kamen die Hauptleute Wilhelm Herter und Her-
mann Truchsess mit 800 wohlbewaffneten Fussknechten von
den Waldstädten her vor das Thor von Klein-Basel und ver-
langten Durchlass durch die Stadt, um auf dem nächsten
Weg nach Ensisheim zu gelangen, wohin sie wie die bewaffnete
Macht aller andern Gemeinden vom Herzog befohlen waren.
Das wurde ihnen abgeschlagen und sie mussten den gewöhn-
lichen Weg der Mauer entlang in die benachbarten Dörfer
nehmen. •'^) Am 8. Januar kehrte diese Mannschaft von Ensis-
heim zurück, und für den Fall, dass ihnen jetzt der Durch-
zug erlaubt worden wäre, war folgender Anschlag gemacht
worden*), um Klein-Basel zu erobern. Wenn die ersten zu
1) Ochs IV p. 227.
^) Ochs 1. c.
«) Knebel p. 41.
♦) Knebel p. 48.
30 Witte.
der Rheinbrücke gekommen wären, hätten sie dieselbe abge-
deckt. Die Nachhut wäre aber am Thore geblieben und hätte
dasselbe offen gehalten, während die mittlere Mannschaft alles
niedergemacht hätte, was angetroffen wäre. Auf die Art
wären alle Schutzwehren der kleinen Stadt in ihre Hand ge-
kommen. Die Schar wurde jedoch nicht eingelassen, son-
dern unterhalb Basel bei Hüningen übergesetzt.
Die Anschläge auf Basel waren demnach mislungen.
Mehr Glück hatte Karl in Breisach, insofern es galt, diesen
stärksten Waffenplatz am Oberrhein für alle Fälle zur unbe-
dingtesten Verfügung zu haben. Der Anfang wurde damit
gemacht, dass Hagenbach nun endlich den schon lange ge-
hegten Plan zur Ausführung brachte und die Stadt zwang,
das Schultheissenamt seinem Herrn zur Auslösung zu geben ^);
damit gelangte Karl zu Breisach in den Besitz der obersten
Gerichtsbarkeit. Die Stadt konnte nichts dawider thun, so
schwer es ihr auch werden mochte, dem Ansinnen Hagenbachs
Folge zu leisten, denn unzweifelhaft war Karl als Rechts-
nachfolger Herzog Sigmunds berechtigt, diese Auslösung vor-
zunehmen; um so empfindlicher musste es aber der Stadt
sein, dass der Landvogt seine augenblickliche Macht dazu
misbrauchte, um die Stadt bei der Rückzahlung der Pfand-
summe in empfindlichster Weise zu beeinträchtigen.^) Darüber
verstrichen die letzten Tage des Dezember.
Der letzte Tag des Monats war für die Abreise Karls fest-
^) Reimchronik cap. 57 u. 58.
2) Die Angaben der Reimchronik sind sehr unklar. Der Sinn ist,
dass die Stadt durch die Einwechselung beträchtlichen Schaden erlitt.
Zudem sind die Angaben über die Höhe der Pfandsumme verschieden. Die
Reimchronik nennt 1400 Gulden, während an anderer durchaus zuver-
lässiger Stelle (Chmel Mon. Habsburg. I p. 90) diese Summe zu 5000 Guld.
angegeben wird. Die Art und Weise, wie Mone diese Differenz erklären will,
ist zu verwerfen; wir müssen uns bescheiden sie nicht erklären zu können
cf. Witte, Beziehungen, Excurs. Schliesslich spricht noch der Breisacher
Stadtschreiber Johannes von Durlach, dem wir doch natürlicherweise am
meisten Kenntnis von der Sache zutrauen dürfen, gar von 8000 Gulden,
womit Karl das Schultheissenamt eingelöst hätte. Knebel p. 77. Da-
durch wird natürlich die Erzählung des Reimchronisten nicht glaub-
würdiger. Immerhin ist aber möglich, dass die Stadt schlechte Münze
zum Yollwert annehmen musste.
Zusammenbracb der bargund. Herrschaft am Oberrhein. 3!
gesetzt.*) Morgens früh erscholl das Allarmsignal, und die
ganze Bürgerschaft sollte dem Herzog den Treueid von neuem
leisten. Sie musste lange vor dem Rathaus^) warten^), bis
der Herzog erschien. Inzwischen versammelte sich die ge-
samte Streitmacht des Herzogs; vor einer solchen Streitmacht
mochte den Bürgern wohl der Mut entsinken, irgend welchen
Widerstand zu leisten. Endlich gegen acht Uhr erschien der
Herzog, und nun musste die ganze Bürgerschaft knieend den
Treueid leisten, aber ohne jegliche Einschränkung. Was das
auf sich hatte, sollte den Bürgern nur allzubald deutlich wer-
den. Ein Bürger fasste noch soviel Mut und bat den Fürsten
um Abstellung des bösen Pfennigs; die Antwort w^ar ab-
schlägig. Was brauchte man auch noch Rücksicht zu nehmen!
Darauf zog der Herzog mit seinen Truppen ab, ohne dass
den Bürgern irgend eine Bezahlung geworden wäre.
Dennoch mochte die Bürgerschaft zunächst erleichtert auf-
atmen, dass endlich diese Gäste von ihr geschieden wären ; Hagen-
bach hatte aber Sorge getragen, dass die Stadt in seiner Hand
blieb. An demselben Morgen früh hatte er an 800 Pikarden
von aussen her nach Breisach hineingeführt^), als ob die-
selben mit dem Herzog von dannen reiten und ihn begleiten
sollten. Scheinbar verliessen sie auch mit dem Herzog die
Stadt; dieser hatte aber kaum die Rheinbrücke überschritten,
als Hagenbach mit 60 Reitern zurückkam, von der noch ver-
sammelten Bürgerschaft die Stadtschlüssel in Empfang nahm
und jenen Abschaum der Menschheit hineinliess.^) Damit
^) Für die folgenden Ereignisse kommen dieselben vorhin erwähnten
Quellen in Betracht.
2) Knebel p. 46; der Reimchronist lässt die Bürgerschaft sich vor
der adligen Trinkstube zum Juden versammeln.
3) Vier Stunden, sagt der Reimchronist cap. 59.
*) Über die Art und Weise, wie Hagenbach die Pikarden in die Stadt
hineinbrachte, gehen die Angaben auseinander ; ich verbinde die der Reim-
chronik cap. 61, des Basler Stadtschreibers und Knebels p. 49 mit ein-
ander. Was die Zahl der Pikarden betrifft, so schwanken die Angaben
zwischen 800 und 900. Mit der persönlichen Begleitung des Landvogts
mögen 900 herauskommen. Der Versuch Mone's, den Widerspruch der
Angabe der Reimchronik bezüglich der Zahl der Pikarden in der Über-
schrift und in dem Kapitel zu erklären, ist ganz verfehlt und widerspricht
allen andern Quellenangaben, die Mone freilich nicht herangezogen hat.
5) Über die Pikarden cf. meine Abhandlung Witte, der Einfall der
32 Witte.
war die Stadt vollständig seiner Gewalt anheimgegeben, und
nun begann das frevle Spiel Hagenbachs mit der wehrlosen
Bürgerschaft, das sein Andenken zu einem fluchwürdigen für
alle Zeiten gemacht hat. Die Bürger raussten die Soldaten
in ihre Häuser aufnehmen und beköstigen; die Vorstellungen
des Bürgermeisters, dass die Bürgerschaft schon durch die
vorhergehende Einquartierung erschöpft sei, achtete Hagen-
bach nicht nur nicht, sondern er vergrösserte die Last für die
Bürgerschaft noch dadurch, dass auf seinen ausdrücklichen
Befehl der Adel bei der Einquartierung verschont werden
sollte; und damit beginnen die Versuche Hagenbachs, in die
Bürgerschaft selbst Hader und Zwietracht hineinzutragen, in-
dem er den Adel auf Kosten der Bürger begünstigte.
Nachdem Hagenbach so Breisacti den Pikarden ausge-
liefert hatte — die Stadt wurde wieder in Viertel eingeteilt,
von denen jedes unter einem Kapitän stand — ritt er seinem
Herrn nach. Das war für jene wilden Banden das Signal,
um jegliche Bande der Ordnung und Zucht zu durchbrechen.^)
Mitten in der Nacht blies der Wächter auf dem Münsterturm
Mord. Ein Pikajde hatte einer Bürgerin, die ihm zu Bette
leuchtete, auf den Mund geschlagen, dass sie blutete. Auf
das Geschrei der Frau kam der Gatte herbeigelaufen und
schlug den Walhen nieder. Dessen Hilferuf vernahmen seine
Kameraden; dieselben rotteten sich zusammen, aber auch die
Bürgerschaft sammelte sich, und nur der Dazwischenkunft
der Hauptleute und Bürgermeister war es zu danken, dass
es nicht zu einem blutigen Zusammenstoss kam. Am andern
Tage, am 1. Januar 1474, schickte die Stadt Gesandte nach
Ensisheim und bat um Abhilfe.^) Die wurde geleistet, aber
in anderer Weise, als die Bürger gehofft hatten. Sei es, dass
es den selbstherrlichen Sinn Karls verdross, dass die Bürger
sich doch gewissermassen eigenmächtig Abhülfe verschafft
hatten, sei es, dass man die Gelegenheit wahrnehmen wollte,
um mit dem letzten Reste der Selbständigkeit der Stadt auf-
zuräumen, jedenfalls kam es ganz anders als die Stadt er-
Armagnacken in's Elsass im Jahre 1439, Strassburg 1883. Vergl. auch
Reimchrooik cap. 119.
^) ReimchroDik cap. 63.
*) Von dieser Gesandtschaft weiss der Reimchronist nichts, der die
Sache in einem ganz falschen Zusammenhang darstellt.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 33
wartet hatte. Herzog Karl schickte jetzt Hagenbach und
den Grafen Hans von Lupfen mit 200 Reitern und ebenso-
vielen Fussknechten nach Breisach J) Die Pikarden zogen
zwar jetzt aus, aber mit ihnen musste die Bürgerschaft ziehen
und dem Aufgebot des Fürsten gen Mülhausen Folge leisten,
während die neu einrückenden Söldner in der abwesenden
Bürger Häuser bei ihren Weibern und Kindern eingelegt wurden.
Es war in der That so, als ob man die Stadt noch während
der Anwesenheit des Fürsten im Elsass zu einem verzweifelten
Schritte drängen wollte, um aller Rücksichten wider sie über-
hoben zu sein. Denn jetzt wurde die Stadt auch in dem an-
getastet, was ihr das teuerste war, in ihrer Freiheit, Selb-
ständigkeit und Verfassung. ') Es war ein vollständiger Um-
sturz, den Hagenbach in's Werk setzte, der uns in mancher
Hinsicht einen Fingerzeig geben kann, wie Hagenbach die
burgundische Regierung gestalten wollte, sobald er überall
die Hände frei hatte. Die bisherige Selbständigkeit der Stadt
bleibt nur ein Schatten, der Rat ein blosses Werkzeug in den
Händen des Landvogts, die Gerichtsbarkeit einem durchaus
erget)enen Werkzeug übertragen, aus der freien deutschen
1) Knebel p. 47. Reimchronik 65—67.
2) Was den Zeitpunkt des von Hagenbach gewaltsam in's Werk ge-
setzten Verfassungsumsturzes betrifft, so widersprechen sich die Reim-
chronik und Knebel. Während die Reimchronik cap. 87 Hagenbach erst
nach Ablauf von Fastnacht diese Veränderungen treffen lässt, ist es nach
Knebel p. 47 und 49 im Zusammenhang mit der Einlegiing der neuen
Garnison, dass diese Massregeln getroffen wurden. Unstreitig verdienen
die Angaben Knebels, wenn sie auch nicht so ausführlich sind, wie die
der Reimchronik, den Vorzug. Knebel ist Zeitgenosse, und neben seiner
eignen Erzählung ist es der von ihm veröffentlichte Brief des Breisacher
Priors an den Baseler Weihbischof, der diese Thatsachen erwähnt. Ausser-
dem ist es auch aus innern Gründen wahrscheinlicher, dass Hagenbach
jetzt, wo er der Stadt endlich vollständig mächtig war, diese Veränderungen
vornimmt. Zudem beruft sich Hagenbach gerade um Fastnacht gegenüber
Rheinfeldener Abgeordneten auf die von ihm in Breisach getroffenen Ab-
änderungen, als Abschaffung der Zünfte, Einführung der Gewerbefreiheit
und deren Segnungen. Das konnte er aber nicht , wenn er diese Mass-
regeln an demselben Tage oder unmittelbar vorher getroffen hatte oder noch
treffen wollte. Demnach sind jene Neuerungen Hagenbachs in Verbindung
mit den Anfang Januar stattfindenden Ereignissen zu bringen und darnach
die Ansätze Mone's, der diese Kapitel der Reimchronik (cap. 87—92) auf
den 24. Februar ansetzt, zu berichtigen.
ZmUichr. f. 6«6ch. d. Obei rh. N. F. II. 1. 3
I
34 Witte.
Bürgergemeinde ist die französische Kommune geworden, die
auch auf den bescheidensten Teil der Autonomie Verzicht
leisten muss. Der Anfang wurde damit gemacht, dass die
Stadt alle ihre Freiheitsbriefe und Privilegien ausliefern musste.
Zum Schultheissen wurde der Hagenbach blind ergebene Hans
Werner von Pforr ernannt; er hatte jetzt die Gerichtsbarkeit
in der Stadt auszuüben im Namen des Herzogs von Burgund.
Dazu war der Landvogt unzweifelhaft berechtigt, nachdem das
Schultheissenamt ausgelöst war, und es war selbstverständlich,
dass er einen in seinen Augen zuverlässigen Mann diesem
Amte vorsetzte. Anders stand es mit seinen weitern Mass-
regeln. Breisach war als freie Reichsstadt an das Haus Habs-
burg verpfändet worden, so jedoch, dass es bloss den Herren
wechselte, während es seine bisherige Verfassung nicht bloss
beibehielt, sondern noch selbständiger gestalten durfte. Nicht
anders hatte Karl die Stadt übernommen, und es war daher
ein offenbarer Staatsstreich, wenn nun Hagenbach aus eigener
Machtvollkommenheit die Verfassung Breisachs umänderte.
Wie fast überall war auch die Verfassung Breisachs ein
Ergebnis der Kämpfe, die zwischen den Altbürgern und den
Zünften gefochten waren. An der Spitze der Stadt standen
zwei Bürgermeister, ein bürgerlicher und ein adliger; der
Stadtrat bestand in gleicher Weise aus 7 adligen und 6 bür-
gerlichen Mitgliedern, wozu noch einzelne Zunftmeister ge-
treten zu sein scheinen.^) Hagenbach war nun klug genug,
nicht solche Neuerungen zu schaffen, wodurch er sich alle
Bürger der Stadt in gleicher Weise verfeindete, sondern in
diesem Falle der auch sonst üblichen burgundischen Praxis
getreu, suchte er sich in dem zahlreichen in Breisach ver-
bürgerten Adel eine Partei zu schaffen. ^) Die Art, wie er nun
vorging, giebt uns gleichzeitig einmal wieder ein Bild von
der Rücksichtslosigkeit, womit er alle seine Pläne verfolgte.
Durch den bürgerlichen Bürgermeister Stähellin, der allein
das Recht dazu hatte, liess er eine Ratssitzung anberaumen.
^) Ich muss hier den Angaben Mone's III p. 238 ff. folgen, die mir
allerdings nicht sehr zuverlässig erscheinen.
2) Mone 1. c. p. 241, aber die Stellen der Reimchronik, worauf er
sich beruft, enthalten wieder einmal nichts darüber. Rosmann, Geschichte
der Stadt Breisach, enthält nichts über die Verfassung der Stadt.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 35
Hier erschien er mit den herzoglichen Räten und wies die
bürgerlichen Mitglieder des Stadtrates einfach heraus. Auch
hier zeigt sich wieder, was man so oft in dieser Zeit wahr-
nimmt, dass der Adel, sobald er für seine Interessen einen
besondern Vorteil herausschlagen kann, sich über alle Ver-
pflichtungen hinwegsetzt. Anstatt ihren Amtsgenossen zu
folgen, blieben die adligen Mitglieder ruhig sitzen und sahen
dem zu, was der Landvogt weiter vornahm. Wie die bürger-
lichen Ratsmitglieder, so entsetzte er ebenso aus eigner Macht-
vollkommenheit den bisherigen bürgerlichen Bürgermeister
seines Amtes. ^) Leider nennt uns der Reimchronist nicht den
Namen seines Nachfolgers, den Hagenbach aus den bisherigen
Ratsmitgliedern*) ernannte. Der verstand sich nur sehr un-
gern zur Übernahme des Amtes; er musste aber dem Drängen
und Dräuen des Landvogtes weichen. Der Eid, den er zu
leisten hatte, war ohne jeglichen Vorbehalt, lediglich für den
Herzog von Burgund als Landesherrn. Dem neuen Bürger-
meister gab Hagenbach nun einen Zettel, auf dem die Namen
derjenigen standen, die den neuen Rat bilden sollten. Diese
Liste verkündete der Bürgermeister den früheren Ratsmit-
gUedern und Bürgern, die draussen standen. Die neu Er-
korenen mussten zu Hagenbach eintreten und aufs neue in
seine Hände den Treueid für den Herzog leisten. Seinen Bruder
Stephan von Hagenbach ernannte er sodann zum Obervogt^)
der Stadt, so dass also jetzt alle höhern Stellen in Händen
ihm durchaus ergebener Männer ruhten. Nachdem er nun
so das bürgerliche Element seiner rechtmässigen Vertretung
im Stadtrat beraubt hatte, war es ein ganz folgerichtiger
Schritt, dass er nun auch der eigentlichen Organisation der
Bürger zu Leibe ging. Er hob die Zünfte auf und machte
damit die Bürgerschaft politisch machtlos und militärisch
wehrlos. Die notwendige Folge der Aufhebung der Zünfte*)
*) Das wird cap. 90 zwar nicht direkt gesagt, geht aber aus dem
Zusammenhang hervor.
2) Wer adliger Bürgermeister wurde, lässt sich nicht erkennen; die
Vermutung Mone's, dass es der Feldhauptmann der deutschen Fussknechte
Friedrich Kappler war, ist wenig wahrscheiolich.
3) d. h. wohl zu seinem Stellvertreter.
*) Damit steht dann ferner in Zusammenhang, dass Hagenbacb
3*
36 Witte.
war dann weiter Freiheit des Handels und Verkehrs, nachdem
der Zunftzwang aufgehört hatte. Durch diese Anordnungen
musste Hagenbach wohl glauben die Stadt zu seiner unbe-
dingten Verfügung*) zu haben, und nach menschlicher Be-
rechnung war auch anzunehmen, dass der burgundischen Sache
in Breisach keine Gefahr erwachsen könnte, während doch
gerade hier dann der Aufstand ausbrach, welcher Hagenbachs
Wirken ein Ziel setzte.
Anders stand es mit Mülhausen; hier musste sich Karl
entschliessen, „Wasser in seinen Wein zu giessen", wenn er
daran dachte die entstandenen Mishelligkeiten mit den Eid-
genossen beizulegen und deren Freundschaft wieder zu pflegen.
Noch während seines Aufenthaltes in Breisach hatte Karl sich
in einem sonst recht gemässigt gehaltenen Schreiben^) vom
27. Dezember an Mülhausen gewandt; indem er darauf hin-
wies, dass er dem Drängen der Gläubiger Mülhausens, soweit
sie seine Unterthanen wären, nicht länger widerstehen könnte,
beglaubigte er seinen Rat Anton Haneron, Probst bei St.
Donatian in Brügge, und verwies die Stadt auf dessen Mittei-
lungen. Leider kennen wir dieselben"^) nicht, noch wissen wir
genaueres über den Erfolg der Gesandtschaft, an der ausser-
dem noch der Bruder des Landvogtes, Stephan von Hagen-
bach, und dir Stadtschreiber von Breisach teilnahmen. Die
Stadt scheint auch jetzt ihr bisheriges Verfahren eingehalten
zu haben, dass sie keine endgültige Antwort erteilen wollte
ohne vorhergehende Rücksprache mit ihren Bundesgenossen
Trinkstubeo der Zünfte eingehen liess und dass diese ihre Banner aus-
liefern mussten.
') Es steht dahin, ob Hagenbach bei dieser Massregel noch ein anderer
Gesichtspunkt leitete, dass er Handel und Verkehr heben wollte, indem
er die beengenden Fesseln abschaffte. Von diesem Gesichtspunkt aus
suchte er später wenigstens der Stadt Rheinfelden diese Massregeln dar-
zustellen. /
») Mülhaus. Urk -Buch 4, Nr. 1710.
3) Sie müssen recht bedrohlicher Natur gewesen sein, da sich die
Bürgerschaft nach der Abreise der Gesandten auf dem Markte versammelte
und sofort ausziehen wollte, um das nahe gelegene Dorf Brunstatt zu
verbrennen, damit der Herzog dort kein Lager aufschlagen könnte. Zum
Glück wurde dieses Unternehmen, das unberechenbare Folgen hätte nach
sich ziehen können, durch die Dazwischenkunft der Gräfin von Tierstein,
der Schwester des schon genannten Grafen Oswald, vereitelt. Knebel p. 41.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 37
Bern und Solothurn. In der That hatte Mülhausen sich so-
fort an beide Städte um Rat und Hülfe gewandt; Bern hatte
aber diesen Hülferuf gar nicht abgewartet, sondern sich be-
reits vorher im Namen der Eidgenossen an den Herzog ge-
wandt mit der Bitte, den Gesandten, die es in der Angelegen-
heit Mülhausens an ihn schicken möchte, ruhigen Zu- und
Abgang zu gewähren.^) Die Antwort Karls vom 31. Dez.
war höchst entgegenkommend und darauf berechnet, alle Be-
sorgnisse, welche die Eidgenossen vor ihm haben könnten, zu
zerstreuen. Er betonte im Eingang des Schreibens, dass bis-
her stets Freundschaft zwischen Burgund und den Eidgenossen
bestanden hätte, die niemals durch irgendwelche Feindselig-
keit getrübt worden wäre, und er selbst glaube nichts unter-
lassen zu haben, was geeignet wäre diese Freundschaft zu
einer dauernden zu machen. Indem er dann seine Verwunde-
rung darüber ausdrückt, dass sie trotzdem mit seinem Feind,
dem König von Frankreich, angeknüpft hätten, bemerkt er,
dass die Nichtbeantwortung des letzten Schreibens*) der Eid-
genossen lediglich auf ein Misverständnis zurückzuführen wäre.
Geleit brauchten die eidgenössischen Gesandten nicht, sie
könnten kommen und gehen, w^ann sie wollten. Zum Schluss
wird dann auf die Mülhauser Angelegenheit eingegangen und
zwar in höchst geschickter Weise. Da verlautet nichts von
der Absicht, dass der Herzog die Selbständigkeit der Stadt
antasten wollte; Karl betont lediglich seine Pflicht als Herrscher,
die Interessen seiner Unterthanen als Gläubiger der Stadt
wahrnehmen zu müssen, und eine sehr geschickte Wendung
ist es dann, wenn der Herzog gegenüber dem Eintreten der
Eidgenossen für Mülhausen darauf hinweist, dass es das erste
Gesetz der Freundschaft wäre, nur Billiges von dem Freunde
zu verlangen.
Es ist kein Zweifel, dass Karl damit den Versuch machen
wollte, die Allianz, die sich gegen ihn vorbereitete, zu sprengen,
indem er das wichtigste Glied aus derselben entfernte. Freilich
musste er dann darauf verzichten, Mülhausen seiner Herr-
schaft einzuverleiben, aber die Freundschaft der Eidgenossen
1) Nr. 1713.
') In demsel))en hatten die Eidgenossen um eine Verlängerung des
Zahlnngstermines für Mülhausen gebeten.
38 • ^Witte.
war doch mehr wert; und inzwischen konnte er seine neue
Herrschaft unbeschadet des grollenden Herzogs Sigmund und
der elsässischen Reichsstädte dauernd befestigen. Aber es
war noch ein anderes Hindernis, das der Freundschaft zwischen
beiden Mächten im Wege stand: das war die Person Hagen-
bachs, und die Eidgenossen mochten • so lange alle freund-
schaftlichen Versicherungen Karls nicht für Ernst nehmen,
so lange ihr erklärtester Feind an der Spitze der Verwaltung
stand. Die Gesandten, welche Bern auf das Schreiben Karls
hin absandte, Herr Nikolaus von Scharnachthal und Herr
Petermann von Wabern, denen sich noch der Stadtschreiber
Hans vom Stall als Abgeordneter Solothurns anschloss ^), hatten
dementsprechend den Auftrag, sich besonders auch über das
Auftreten des Landvogtes zu beschweren.
Inzwischen hatte Karl sich am letzten Jahrestage gen
Ensisheim begeben. Unterwegs hatte die ganze Ritterschaft
und Landschaft gewafifnet und gerüstet des Herzogs gewartet^;
nachdem er sie besichtigt hatte, wurden die Leute gleichwohl
noch nicht entlassen, sondern die gesamte Landschaft musste
gerüstet verbleiben und harrte zwölf Tage lang weiterer Be-
fehle des Fürsten. Nach Ensisheim waren auch die Abge-
ordneten Mülhausens auf den 3L Dezember beschieden, und
zwar sollten sie ein Verzeichnis mitbringen über alle ihre
Forderungen, die sie an des Herzogs Leute hatten, sowie auch
den Pfandbrief über das Schultheissenamt^); aber die Stadt
beharrte dabei, vor der Ankunft der eidgenössischen Gesandten,
die täglich erwartet wurden, keinerlei bindende Schritte zu thun
und entschuldigte sich in diesem Sinne bei dem Fürsten.*)
Am burgundischen Hofe legte man dies Zögern der Stadt an^
fangs so aus, als ob Mülhausen auch jetzt seine alten Ver-
schleppungskünste fortsetzen wollte, und es wurden militärische
Massregeln getroffen, um der Stadt den Ernst der Lage zu
zeigen. Unzweifelhaft war darauf das Zusammenbleiben des
bewaffneten Aufgebots der Landschaft berechnet; ausserdem
bezog das Heer, welches Karl begleitete. Quartier in der
*) Ihre Instruktion in Eidgen. Absch. II Nr. 729.
') Dahin war auch die Mannschaft der Waldstädte befohlen gewesen.
') Nr. 1714 und 1715.
*) Am 2. Januar 1474, Nr. 1718.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 39
nächsten Nähe Mülhausens. *) In der Stadt entstand natürlich
grosse Besorgnis, dass jetzt endlich mit den Drohungen Ernst
gemacht würde; aber mit der Ankunft der sehnsüchtig er-
warteten eidgenössischen Gesandten in Ensisheim musste jeg-
liche Furcht verschwinden.^)
Während Herzog Karl zu Ensisheim weilte, tagten zu Basel
die Abgesandten von Bern, Luzern, Solothurn, Freiburg i. Ü.,
Basel, Kolmar und Strassburg. Sämtliche Abgeordneten waren
in der Lage ihre Zustimmung zu den letzten Basler Beschlüssen
betreffs der an Mülhausen zu leistenden Geldhülfe auszu-
sprechen, und es konnte nun endlich die Regelung der lei-
digen Geldfrage in Angriff genommen werden. Die Ab-
geordneten von Bern und Solothurn^) reisten am 4. Januar
an Karls Hoflager ab, während die übrigen Abgesandten in
Basel zurückbheben, um auf deren Rückkunft zu warten. Zu
Ensisheim wurden sie sehr gnädig empfangen; zum Imbiss
^) Am 3. Januar, Knebel p. 42.
*) Der Bericht bei Mieg-Köchlin, der Stadt Mülhausen Geschichten I
p. 103 ff., der wahrscheinlich aus Petri, welcher mir leider nicht zur Hand
ist, entnommen ist, steht ganz vereinzelt da. Darnach hätte die Geistlich-
keit eine festliche Prozession aogeordnet, und die Bürgerschaft wäre ent-
schlossen gewesen die Stadt bis auf den letzten Atemzug zu vertheidigen.
Earl habe sein Quartier in Riedisheim genommen; als er aber am fol-
genden Morgen auf den Mittelberg ritt, wäre sein Plan unerwartet ver-
eitelt worden dadurch, dass in der Nacht heftige Regengüsse und der
durch sie geschmolzene Schnee den Illfluss so mächtig angeschwellt hätten,
dass er seine Ufer übertreten und das umliegende Land unter Wasser
gesetzt hätte; „über den weiten See ragte Mülhausen wie ein Eiland her-
vor." Karl hätte dringender Angelegenheiten wegen das Ablaufen der
Gewässer nicht abgewartet, sondern hätte noch an demselben Tage die
Gegend verlassen und wäre auf Thann gezogen. — Die Nachricht ist
jedenfalls eine spätere Sagenbildung, die daraus entstand, dass Mülhausen
allenthalben von Karls Scharen umringt war, die dann plötzlich, ohne
dass man den Grund wusste, ihre Stellungen verliessen. Es mögen in der
Stadt, welche die wirkliche Sachlage nicht kannte, vielleicht feierliche
Prozessionen abgehalten sein ; Karl selbst aber weilte, wie wir genau wissen,
während der ganzen Zeit in Ensisheim. ~ Zudem erwähnen die gleich-
zeitigen Quellen nichts über diesen Vorgang; Knebel, der doch das Ein-
lagern der Truppen um Mülhausen berichtet, hätte diese wunderbare
Errettung gewiss nicht vergessen. Auch im Mülhauser Urkundenbuch
findet sich keinerlei Andeutung.
3) Es ist unrichtig, wenn v. Rodt, Feldzüge Karls des Kühnen I p. 191
auch die Stadt Freiburg i. Ü. an dieser Gesandtschaft teilnehmen lässt.
40 Witte.
und Nachtimbiss wurde ihnen Essen und Trinken in feinem
Silber und silbernen Flaschen mit Herolden, Trompetern und
Pfeifern in die Herberge geschickt 0, und was die Hauptsache
war, die Gesandtschaft erreichte wenigstens betreffs Mülhausen
ihren Zweck vollständig. In der That hatte sich der Herzog
bereit finden lassen Mülhausen noch weitern Ausstand zu ge-
währen, doch wohl aus keinem andern Grunde, als weil Karl
die Eidgenossen soweit wie möglich schonen und an sich
ziehen wollte. Am 7. Januar trafen Kommissäre des Herzogs
sowie die eidgenössischen Abgeordneten ein Abkommen^), wo-
nach als Ziel für die Zahlung der Mülhauser Schuld der
3. Februar festgesetzt wurde. An diesem Tage sollten die
von Bern und Solothurn zu Basel auf dem Richthaus allen
Gläubigern Mülhausens Zahlung thun; und sobald solche Be-
zahlung geschehen, sollen auch die von Mülhausen in näher
bezeichneter Weise ihre Guthaben in des Herzogs Landen
eintreiben dürfen. Inzwischen sollen die von Mülhausen im
burgundischen Gebiet gütlich und freundlich gehalten werden,
es sei mit Märkten, feilem Kauf, Handel und andern Dingen.
Somit war burgundischerseits der Plan Mülhausen zu einer
burgundischen Landstadt zu machen fallen gelassen; man hatti
der Stadt sogar ein Entgegenkommen bewiesen, wie es nacl
dem was voraufgegangen kaum erwartet werden durfte. Daraus
geht aber auch hervor, dass Herzog Karl alles soweit thunlicli
^) Knebel, dem man doch gewiss keine freundschaftliche Gesinnung
für Burgund vorwerfen kann, und der Basler Stadtschreiber erwähnen
übereinstimmend den freundlichen Empfang der Gesandtschaft. Die gegen-
teilige Behauptung Schillings p. 95 steht daher vollständig in der Luf:,
und Mandrot, fitude sur les relations de Louis XI, roi de France, av€C
les Cantons Suisses 1461 — 1483 im Schweizer Jahrbuch Bd. V p. 164
tadelt mit Recht, dass Dändliker p. 49-51 dieselbe dennoch aufrecht
halten will, wie denn überhaupt die Politik Karls in jener Zeit bisher
von den Schweizer Historikern falsch aufgefasst ist.
*) Es ist von hohem Wert, dass der Abschied der Ensisheimer Ver-
handlungen jetzt endlich im Mülhauser Urkundenbuch IV Nr. 1728 ver-
öffentlicht ist, da man denselben bisher nur aus einer Notiz bei Petri
p. 185 kannte. Dadurch wird unsre Auffassung der Politik Karls als ein
Versuch, die Eidgenossen durch Fallenlassen der Ansprüche auf Mül-
hausen zu gewinnen, zur Evidenz bewiesen. -- Ausser den schon ge-
nannten Abgeordneten werden auf eidgenössischer Seite in dem Abschied
noch Heinrich Matter und Jörg Friburger genannt, ersterer aus Bern,
letzterer wohl aus Solothurn.
Zaiammenbrach der burgund. Herrschaft am Oberrhein 41
hinwegräumen wollte, was den Eidgenossen Grund zu einer
Beschwerde wider ihn geben konnte. ^ In wieweit dann die
Eidgenossen Erfolg mit ihren Beschwerden wider des Herzogs
obersten Beamten hatten, darüber verlautet nichts. Karl war
viel zu sehr Selbstherrscher und eifersüchtig auf seine Macht,
als dass er sich in der Wahl seiner Diener beeinflussen Hess,
Hagenbach blieb auf seinem Posten und wie es scheint in
nicht geringerer Gnade als vorher.^)
Am folgenden Tage (8. Januar) schied Karl von Ensisheim
und zog in Begleitung Hagenbachs nach Thann.^) Karl zeigte
hier, dass er das Verfahren seines Landvogts wider die Stadt
durchaus billigte. Hagenbach selbst hielt es aber jetzt an
der Zeit Milde walten zu lassen; diejenigen Bürger, welche
hatten schwören müssen, mit Leib und Gut in Thann zu ver-
bleiben, erhielten jetzt ihre Freiheit wieder, freilich um ein
Bussgeld von 1200 Gulden, die sie dem Herzog und um 300
Gulden, die sie Hagenbach zahlen mussten.*) In Thann ver-
weilte der Herzog noch 2 Tage und zog dann über Mümpel-
gart gen Besangen.
Fassen wir die Ergebnisse der Reise Karls in seinem neuen
Gebiete zusammen, so lässt sich doch nicht behaupten, dass
dieselbe der weitern Sicherung der burgundischen Herrschaft
förderlich gewesen wäre. Wenn Karl gehofft hatte durch Ent-
^) Das geht auch aus dem Schreiben Berns an König Ludwig hervor
(Mandrot p. 164), worin Bern sich sehr befriedigt über die Haltung des
Herzogs in dieser Angelegenheit ausspricht.
2) Man könnte höchstens sagen, dass Karls Argwohn wider Hagenbach
durch die Beschwerden der Gesandten erregt wurde. Darauf weist jene
etwas mysteriöse Notiz bei Knebel p. 61 hin, dass Karl während seines
Aufenthalts zu Dijon (dauerte vom 23. Januar bis zum 19. Februar cf.
Coramines-Lenglet II p. 212) Hagenbach mit andern Beamten zur Rechen-
schaf tsablegung vorgeladen habe. Der Landvogt habe sich aber nicht ge-
traut zu kommen, sondern seinen Bruder Stephan geschickt.
3) Nach dem Tagebuch des burgundischen Haushofmeisters bei Com-
mines-Lenglet II p. 211 begleiteten die eidgenössischen Gesandten Karl
bis Dijon. Das ist wohl nur so zu verstehen, dass ein Teil derselben
mitging, vielleicht um den Erfolg ihrer Beschwerden über Hagenbach ab-
zuwarten, da ja die Mülhauser Angelegenheit erledigt war, während die
andern nach Basel zum Tag zurückkehrten. Cf. auch die Bemerkung von
Vischer Anm. 6 bei Knebel p. 50.
*) Baseler Stadtschreiber bei Ochs IV p. 240. Die Darstellung bei
Knebel p. 52 ist ungenau.
42 Witte.
faltung seiner Heeresmacht die Gegner des neuen Regiments
einzuschüchtern, so hatte er sich gründlich geirrt; im Gegen-
teil, der Umstand, dass man die vielgerühmten burgundischen
Truppen jetzt in der Nähe sah, Hess sie ihren bisherigen Nimbus
einbüssen; ein jeder Kenner musste sehen, dass der Ruf der
Pikarden weit hinter ihrem Wert zurückstand und dass sie es
mit den deutschen und Schweizer Truppen nicht aufnehmen
konnten. Der Anschlag auf Kolmar war fehlgeschlagen, und
es mochte eine geringe Entschädigung sein, wenn die Stadt
nachträglich den Fürsten um Verzeihung bat, weil sie ihn
nicht eingelassen hatte. Dafür war der Anschlag auf Breisach,
die festeste Stadt am Oberrhein, zwar gelungen und für die
burgundische Herrschaft in der Zeit der Gefahr ein willkom-
mener Stützpunkt gewonnen, aber auf der andern Seite hat
nichts mehr zum Sturz der burgundischen Herrschaft beige-
tragen als eben diese Vergewaltigung der Stadt. Was mit Ge-
walt erlangt war, konnte auch nur mit Gewalt behauptet werden,
und gerade dadurch erhielt das Regiment Hagenbachs den
Charakter jener Tyrannei, die seine Person für alle Zeiten
gestempelt hat. Und wenn der Fürst so ohne Scheu bei
Breisach mit dem verbrieften Herkommen spielte und Treue
und Eid brach, welcher Schreck musste da in die benach-
barten noch selbständigen kleinen Gewalten fahren! Ihre Exi-
stenz beruhte doch nur auf der Macht des Herkommens; was
heute Breisach widerfahren, konnte morgen einem jeden an-
dern geschehen, und schwerlich mochte der burgundische Fürst
einen Unterschied machen, ob Reichsstadt oder Reichsfürst.
Die schweren Drohungen, welche Hagenbach gegen Städte vrie
Strassburg und Basel ausgestossen hatte, erhielten eine eigen-
tümliche Beleuchtung durch die Breisacher Vorgänge: man
wusste, woran man war. Der Gedanke eines Bundes der noch
selbständigen Gewalten wider die welsche Herrschaft wurde
wieder aufgenommen, und während Karl in Breisach und
Ensisheim glänzenden Hof hielt, wurde in Basel eifrig Rat
gehalten, wie man die burgundische Herrschaft los werden
könnte. Dazu hielt sich der natürliche Herr des Landes,
Herzog Sigmund, grollend bei Seite, und er hielt es nicht ein-
mal für nötig den Fürsten, dessen Rat und Diener er war, sei
es in Person, sei es durch eine Gesandtschaft zu begrüssen.
Wenn Karl und seine Ratgeber sich dann entschlossen hatten,
Zusammeubruch der borgund. Herrschaft am Oberrhein. 43
die sich bildende Koalition dadurch unschädlich zu machen,
dass sie den Beschwerden der Eidgenossen Rechnung trugen,
so hatten diese mit Genugthuung zwar von der Nachgiebig-
keit Karls in der Mülhauser Frage Kenntnis genommen, aber
die Dinge selbst blieben wie sie waren, so lange Karl sich
nicht entschliessen konnte Hagenbach zu entfernen; dass
ihr erklärter Gegner blieb, war eine Beleidigung und Be-
drohung zugleich für sie. Und auch das darf nicht ver-
gessen werden, dass sich der nationale Gegensatz anfing zu
regen. Gerade der Umstand, dass Karl fremdländische Truppen,
Lombarden und Pikarden, mit sich führte, machte es dem
Volke so recht deutlich, dass der neue Herr und Gebieter ein
Fremder war; und um so unwilliger ertrug man es, dass
dieser fremdländische Gebieter widerrechtlich Lasten aufer-
legte, wie man sie bisher noch nicht gekannt hatte, dass diese
welschen Truppen die grössten Unordnungen begingen, dass
sie Laster verübten, die damals in deutschen Landen kaum
dem Namen nach bekannt waren. So hatte denn die Reise
Karls das Gegenteil zur Folge gehabt: sie hatte seine Herr-
schaft nicht befestigt sondern erschüttert; dass sie aber so
rasch zusammenbrach, daran trug der wilde Frevelmut Hagen-
bachs die meiste Schuld.
VL
Während die eidgenössischen Abgeordneten zu Ensisheim
weilten, dauerten die Verhandlungen zu Basel fort. Die Tages-
ordnung bezüglich Mülhausens hatte erwünschte Erledigung
erfahren ; dafür drängte sich jetzt eine andere Frage gebieterisch
auf, die durch die Gefahr, welche von Burgund drohte, aufs
neue in den Vordergrund geschoben war. Es galt endlich jene
Vereinigung in's Werk zu setzen, die schon so lange geplant
worden war: ein neuer Entwurf^ wurde abgefasst, der sich
in der Hauptsache mit dem des vorigen Jahres deckte, nur dass
jetzt auch der Pfalzgraf Friedrich als Teilnehmer erschien,
und am 3L Januar wollte man darüber zu Basel weiter be-
raten. Jedoch traten diese Verhandlungen ^) vollständig in den
Hintergrund vor denen, welche nun unter Vermittlung des Ge-
^) Abschied des Tages im Mülhauser Urkuudenbuch Nr. 1730.
2) Witte, Beziehungen p. 39 ff.
44 Witte.
sandten König Ludwig's von Frankreich zwischen Herzog Sig-
mund von Oesterreich und den Eidgenossen in Fluss kamen,
und in ihrem Fortgang waren sie von dem Erfolg der letzteren
durchaus abhängig. Von grosser Bedeutung war es, dass Herzog
Sigmund jetzt sich bereit erklärte auf Grundlage jenes Ver-
mittlungsvorschlages des Bischofes von Konstanz, den dieser
bereits im Jahre 1472 aufgestellt hatte, zu verhandeln. Das
wurde den Eidgenossen auf dem Tag zu Luzern am 21. Januar
durch einen eigenen französischen Abgesandten mitgeteilt. Auf
diese Mitteilung erklärten die Eidgenossen deutlich, worauf
es ihnen bei diesen ganzen Verhandlungen ankam: nicht eher
wollten sie die Richtung vollziehen, als bis die Lösung des
verpfändeten Landes seitens des Herzogs geschehen wäre; und
da auch bei dem Herzog die vornehmste Triebfeder bei seinen
Verhandlungen mit den Eidgenossen war, deren Beistand zur
Rückerwerbung seiner verpfändeten Lande zu erlangen, so
war damit eine gewisse Bürgschaft gegeben, dass nun endlich
der jahrhundertlange Hader zwischen Osterreich und den Eid-
genossen beigelegt und der Friede zustande kommen würde.
Auf demselben Tage beschäftigte man sich dann auch mit
der Frage über den Abschluss eines Bundes mit der Niedern
Vereinigung. Auch hierüber konnten die Abgesandten noch
nicht schlüssig werden, sondern mussten erst bei ihren Orten
anfragen. Der entscheidende Tag fand dann am 4. Fiebruar
wiederum zu Luzern statt. ^) Die feindliche Stimmung wider
Burgund sprach sich gleich darin aus, dass ein allgemeines
Verbot erlassen wurde zum Herzog von Burgund oder dem
von Hagenbach in den Krieg zu laufen, und ein direkter Akt
der Feindseligkeit war es, dass Bern beauftragt wurde, die
welschen Söldner, welche aus Neapel und der Lombardei zu
Herzog Karl zogen, anzugreifen und auf alle Weise zu schä-
digen. Was nun den Abschluss eines Friedens mit Osterreich
und einer Einung mit der Niedern Vereinung betrifft, so er-
klärten sich die meisten Orte im Prinzip damit einverstanden;
nur wollten die Eidgenossen mit dem Pfalzgrafen und dem
Markgrafen Karl von Baden, die ja auch den Zwecken des
Bundes ferner standen, nichts zu thun haben, und die elsässi-
schen Städte und Fürsten mussten also auf deren Beitritt
1) Eidgen Absch. II Nr. 732.
Zusammenbruch der bargund. Herrschaft am Oberrhein. 45
verzichten. Die langwierigen Friedensverhandlungen, die jetzt
zwischen Herzog Sigmund und den Eidgenossen gepflogen
wurden unter Vermittlung der französischen Unterhändler,
des Propstes Jost von Silinen und des Grafen Hans von Eber-
stein, können uns hier nicht beschäftigen : es reicht aus, dass
die Koalition in ihren Grundlinien fertig war. Es blieb nur
noch übrig, die Pfandsumme herbeizuschaffen, welche nötig
war, um die Lande wieder von Burgund auszulösen; sie wurde
zu 80 000 Gulden angeschlagen. Herzog Sigmund hatte kein
Geld, die Eidgenossen waren gewohnt Geld zu nehmen, aber
nicht für andere hinzugeben; da mussten die Reichsstädte
aushelfen. In der That erklärten dieselben sich dazu bereit
unter der Bedingung, dass Herzog Sigmund auf jeden Fall
auf eine oder die andere Weise sich wieder in den Besitz
seiner verpfändeten Lande setzen müsste, und dass die Eid-
genossen dazu ihren Beistand leihen sollten.
VIL
Was begann nun Hagenbach während dieser Zeit? Leider
fliessen unsere Quellen sehr spärlich, und wir wissen so gut
wie gar nichts darüber, was Hagenbach that, um dem Aus-
bruch des Sturms zu begegnen; nur das eine verlautet, dass
er den Eidgenossen die vier Waldstädte verhiess, wenn sie
sich von Herzog Sigmund lossagten und sich auf Seite seines
Herrn stellten.^) Das war eine so plumpe Falle, dass die Eid-
genossen sich wohl hüteten hineinzugehen. Übrigens muss
man auch erwägen, dass Hagenbach eigentlich kaum in der
Lage war irgend etwas vorzunehmen. Er fühlte, dass der
Boden allenthalben unter ihm wankte; er merkte, dass sich
ein Netz um ihn zusammenzog, aber den Punkt, wo er ein-
setzen sollte um es zu zerreissen, konnte er schwerlich mit
Sicherheit erkennen. Es blieb ihm kaum etwas anderes übrig
als die Dinge an sich herankommen zu lassen; er vertraute
auf seine Söldner und dass ihn sein Herr und Gebieter nicht
im Stiche lassen würde. W^enn alles verloren war, wollte er
sich nach Breisach werfen, um hier den Entsatz abzuwarten.
Das Bewusstsein aber allenthalben von Feinden, ofleneu
^) Witte, Bezielmiigen p. 40.
46 Witte.
und verkappten, umgeben zu sein, erfüllte ihn nicht mit Klein-
mut sondern mit wildem Trotz. Hagenbach verachtete seine
Gegner und traute sich jeden Augenblick zu sie mit der Macht
seines Herrn niederwerfen zu können. Jetzt, wo es überall
zum Aufstand gährte, kannte auch er keine Rücksichten mehr.
Nur so lässt sich das Auftreten Hagenbachs erklären. „Oderint
dum metuant". Die rohe Landsknechtsnatur kommt jetzt ganz
zum Vorschein; was braucht er sich gegenüber den Feinden
seines Herrn noch irgend welche Rücksichten aufzulegen!
Gerade seinen Gegnern zum Trotz gefällt er sich in den lär-
mendsten Lustbarkeiten; er will ihnen zeigen, dass er sich
nichts aus ihren Vorbereitungen macht.
Am 24. Januar feierte Hagenbach zu Thann seine Hochzeit
mit der Gräfin Barbara von Tengen. Er erliess dazu sehr zahl-
reiche Einladungen an die Bischöfe von Konstanz, Basel und
Strassburg, sowie an die Prälaten und Ritterschaft des Landes,
aber dieselben waren etwas eigentümlicher Natur: er soll
nämlich dabei vorgeschrieben haben, welche Geschenke ihm
die Eingeladenen mitzubringen hätten.') — Von einzelnen
Regler ungsakten in dieser Zeit wissen wir nur wenig; was wir
aber hören, zeigt uns, dass er keineswegs geneigt war, die
Zügel der Regierung locker werden zu lassen. Den Pfandherrn,
welche die auferlegte Steuer nicht zahlen wollten, unter-
sagte er die herrschaftlichen Rechte und die Gerichtsbarkeit
in Kriminalfällen auszuüben.^) Um dieselbe Zeit geriet er
auch mit dem Bischof von Basel in den erbittertsten Streit,
und zwar scheint er den Versuch gemacht zu haben, auch auf
bischöflichem Gebiet den bösen Pfennig zu erheben. Der Bischof
weigerte sich. Nun traf es sich zufällig, dass Bürger aus
Pruntrut mit sechs Karren nach Sennheim kamen und dort
Wein einkauften. Drei von diesen Fuhrleuten Hess Hagenbach
festnehmen und samt Wein und Karren nach Ensisheim führen.
Der Bischof verlangte Freilassung; der Landvogt erwiderte,
das Geschehene sei ohne sein Wissen und wider seinen Willen
vorgefallen, jedoch wollte er die Leute nur unter der Bedingung
freilassen, wenn ihre Herren sich sofort auf sein Erfordern
^) Koebel p. 58.
') Eoebel p. 58. Damit steht in Zusammenhang, dass er um diese
Zeit versuchte, die Weinsteuer noch zu erhöhen.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 47
in Ensisheim stellen würden. * Darauf berief der Bischof seine
Vasallen, die Bürger von Basel, sowie die Schultheissen und
Vögte aus seinen Städten und Dörfern und trug ihnen vor,
was geschehen und was Hagenbach geschrieben Um Rat ge-
fragt, wollten sie zuerst des Bischofs Meinung hören. Der
aber erklärte: „Das ist mein Wille, dass ich weder Johannes
von Venningen heissen, noch Bischof von Basel sein will, wenn
ich diesen Raub nicht frei bekomme und mich nicht rächen
werde an jenem ruchlosen Manne, der mich eher beschirmen
als beleidigen sollte, da er ja das selber mir geschworen hat."
Dieser Ratschluss gefiel den Anwesenden und sie verhiessen
allen möglichen Beistand. Also schrieb der Bischof dem Land-
vogt zurück, dass er nach Empfang des Briefes ihm die Knechte,
Pferde, Karren und den Wein zurücksenden und für den er-
littenen Schaden und die Auslagen Schadensersatz leisten sollte.
Von Hagenbach erfolgte keine Antwort. Gleichzeitig begann
der Bischof sich zu rüsten und schrieb an Basel und die Eid-
genossen um Beistand. Zugleich wandte er sich an den Herzog
von Burgund, der damals zu Besangen weilte,^) der dann so-
fort dem Landvogt zurückschrieb, ohne Säumen alles freizu-
geben und den Bischof in keiner Weise zu belästigen.
Das sind aber nur vereinzelte Vorgänge, während wir All-
gemeineres und Genaueres nicht wissen ; so sind wir auch für
die Folgezeit zunächst noch darauf beschränkt einzelne That-
sachen zu verzeichnen. Die Hauptsache ist, dass Hagenbach
sich jetzt daran machte sich in Kriegsbereitschaft zu setzen,
soweit es ihm seine beschränkten Mittel erlaubten. Die Be-
satzung zu Breisach ^) brachte er auf 400 Mann^), und um
ihrer vollkommen sicher zu sein, Hess er die Söldner schwören,
dass sie jedermann angreifen wollten, der sich ihm wider-
^) Die Beschlagnahme war doch wohl aus keinem andern Grunde er-
folgt, als weil von dem gekauften Wein die Steuer nicht gezahlt wor-
den war.
2) In Besangon hielt sich Karl vom 13. bis zum 17. Januar auf. Com-
mines-Lenglet II p. 211. Danach lässt sich also der Zeitpunkt dieses Vor-
falles bestimmen.
3) Die Reiter, welche Hagenbach und Lupfen mitgebracht hatten nach
Breisach, scheinen nicht dageblieben zu sein.
*) Knebel spricht hier von 300 Söldnern, an andern Stellen hat er
wieder 400. Gewissheit ist hierüber nicht zu erlangen.
48 Witte.
setzen würde, er sei Papst oder Kaiser*) „sy sindt mir alle
nit zu schwer, ich will mich widder sie setzen". Dieses
trotzige Selbstgefühl sprach sich auch in andern Dingen aus:
seine Söldner, die er in seinen Farben Braun, Grau und
Weiss kleidete, trugen auf dem linken Ärmel drei grosse vier-
eckige Würfel in hoher Zahl.^) Darüber stand: ich passe.
Das war deutlich. Hagenbach wollte der ganzen Welt zeigen,
dass er sich wohl bewusst war ein gefährliches Spiel zu
treiben, dass er aber auch sicher war, den höchsten Wurf zu
thun. Dieselbe übermütige Zuversicht sprach sich auch darin
aus, dass er um dieselbe Zeit Veranstaltungen traf, Fast*
nacht in der tollsten Weise zu begehen.
Schon frühzeitig hatte er dazu Einladungen erlassen an
alle Prälaten, Edle und Städte. Das Fest sollte am Sonntag
vor Fastnacht beginnen. Hagenbach kam von Thann her in
Begleitung seiner ihm kürzlich angetrauten Gattin und hielt
einen glänzenden Einzug.^) Die Herren und Damen seines
Gefolges trugen Oberkleider in weisser Farbe, die Männer kurze
Röckchen, die Frauen am Halse weit ausgeschnittene Schlepp-
kleider; auf dem Hut trug jeder ein Tannenreis*) und auf
dem linken Ärmel dieselben grossen Würfel mit dem Wurf
6, 5, 5 und der Überschrift: ich pass. Die Söldner waren
dem Landvogt bis zum Rheinthor entgegen gegangen und
empfingen ihn nicht anders wie einen Fürsten, während die
Bürger sich trotz des Zuredens des Adels zu Hause hielten.
Gleichwohl schickten sie Boten, welche den fremden Gästen
ihre Herberge anwiesen. In der Stadt selbst wurde Hagenbach
und seine Gattin von dem Rat festlich empfangen und es ward
ihnen der Ehrenwein gereicht. Die Strassen nahmen zum Teil
ein festliches Gepränge an, indem jeder, der des Landvogtes
Freund sein wollte, einen Tannenbaum, von denen Hagenbach
einen Wagen voll mitgebracht hatte, vor sein Haus setzte. Es
^) Roimchronik cap. 70.
^) Die Zahlen sind schwankend; cf. hierzu und über die Bedeutung
der Detise : ich pass die erschöpfende Anmerkung Vischers. Knebel p. 62.
Vgl. auch üher die Würfel die Abbildungen bei M<ine III im Anhang.
') Reimchronik cap. 71.
^) Mono III p. 320 deutet das Tanneureis so, dass Hagenbach durch
das Aufstecken desselben habe andeuten wollen, dass der Krieg begonnen
habe, da das Tannenreis der Helmschmuck der Burgunder im Krieg gewesen.
Zusammenbrach der burgund. Herrschaft am Oberrbein. 49
wurde jetzt eine gemeinschaftliche Kasse gebildet, zu der jeder
beisteuerte, welcher Fastnacht mitfeiern wollte, die Ritter
4 Gulden, Edle und Bürger 2 Gulden. Und so konnte denn
nun die Feier der tollen Zeit beginnen.
Es ist bereits darauf hingewiesen, dass dies Fest einen
politischen Hintergrund hatte in derselben Weise, wie jene
Abzeichen auf der Kleidung der Gäste und Söldner Hagen-
bachs. Jedermann sollte deutlich werden, dass Hagenbach
sich so wenig aus den Zurüstungen seiner Gegner machte,
dass er im Gegenteil nichts besseres und angelegentlicheres
zu thun hatte, als sich in den wildesten und tollsten Lust-
barkeiten zu ergehen. Das Fest musste daher notwendiger-
weise einen gezwungenen Charakter tragen; die heitere tolle
Lust an der Narrheit, wie wir sie im Rheinland und Belgien
kennen, konnte gegenüber dem Ernst der Lage nicht recht
aufkommen. Dafür feierte Hagenbach mit seinen Gästen
Orgien der abscheulichsten und gemeinsten Rohheit*), wie sie
sich kaum vorstellen lassen. So unglaublich erklingt die Märe
von dem, was Hagenbach mit seiner eben angetrauten Gattin
i
*) Foster Kirk will in seinem bekannten Werk über Karl den Kübnen
Hagenbach von diesen Vorwürfen abscheulicher Sittenlosigkeit, wie sie da-
mals wider ihn erhoben wurden, rein waschen. Er verfährt dabei auf eine
äusserst einfache Weise. Die Thatsache der Sittenlosigkeit selbst muss er
zwar zugestehen, aber was uns noch sonst von Knebel, der Eeimchronik und
der Fortsetzung dts Königshofen in der Hinsicht erzählt wird über Schän-
dung von Frauen und Jungfrauen etc., verwirft er einfach als Ausgeburt
verdorbener mönchischer Phantasie. Diese Phantasie besteht einfach nur
in der Phantasie des Verfassers. Abgesehen, dass er den braven Knebel
nur in der Übersetzung von Buxtorf- Falkeisen kennt, hat er den Reira-
chronisten und das ihm doch sonst bekannte Baseler Memorandum über
Hagenbachs „gebruchung" gar nicht herangezogen. Letzteres hätte ihm
namentlich über die Rohheit Hagenbachs Aufschluss geben können. — Was
nun Knebel betrifft, so ist es ja richtig, dass er sehr leichtgläubig und in
seinem Hasse wider Burgund blind ist; er ist daher mit der grössten Vor-
sicht zu gebrauchen, wo er nur von Hörensagen spricht. Wenn daher nur
Knebel allein nach einem blossen on dit jene Skaudalgeschichten über
Hagenbachs Benehmen gegen seine Gattin (p. 59 u. 61) berichtete, so
könnte man sie ungehindert streichen. Schlimm ist aber, dass der Reim-
chronist dasselbe erzählt. Zum wenigsten geht daraus hervor, dass in
Breisach so erzählt wurde, und es muss also wohl ein greifbarer Anhalts-
punkt vorgelegen haben. Was dagegen die weitern Erzählungen Knebels
wie p. 69 und 78 betrifft, so sind die Angaben so bestimmt und präzis
mit Angabe der Quelle, dass sie nicht zu streichen sind, oder wir müssen
Zeitochr. f. Geach. d. Oberrh. N. F. II. 1. 4
50 Witte.
und anderen edlen Frauen trieb, was er jene zu thun und zu
sagen zwang, dass wir uns noch immer lieber entschliessen
möchten uns ungläubig zu verhalten, obwohl zwei ernste
Männer, die unabhängig von einander schreiben, uns dasselbe
berichten. In der Art, wollen wir zur Ehre der beteiligten
Frauen annehmen, kann es nicht gewesen sein; das Gerücht
wird die wilde Roheit des Landvogts übertrieben haben.
Die übrigen Vergnügungen waren mancherlei Art. So
veranstaltete Hagenbach an einem der Faschingsabende zur
Ehre der Frauen ein närrisches Turnier in der adligen Trink-
stube zum Juden. Die Männer ritten auf hölzernen Rösslein
mit Seide verziert, ihre Schilde waren von Lebkuchen und
brachen da in Stücke. „Menglich begund sich do bücken, die
stuck uf zu lesen, das was Hagenbachs wesen." Am Montag
in der Fastnachtswophe fand in demselben Hause ein grosser
Ball statt, der auch in gewisser Hinsicht eine Demonstration
gegen die Gegner des Landvogts sein sollte Die Teilnehmer
und Teilnehmerinnen waren in ähnlicher Weise wie beim Ein-
zug in Weiss gekleidet und trugen dieselben Abzeichen. Ha-
genbach war der Festordner und führte den Tanz an. „Er
tantzet am amfang und fürt ein edele fraw an der band, mit
geberd züchtichlichen komen sie beide hergeschlichen, danach
überhaupt aufhören chronikalischen Mitteilungen Glauben zu schenken.
Dazu kommt, dass die Erzählungen Knebels sich zum Teil mit denen des
Reimchronisten decken, und der enthält nun ein eben so reiches Sünden-
register. Freilich ist die Reimchronik erst später niedergeschrieben, aber
der Verf. hat die Ereignisse selbst miterlebt. Ungenau igkeiten können
Torkommen, aber die Hauptsachen werden richtig sein. Wenn Faber da-
gegen p. 41 dem Reimchronisteu vorwirft, dass derselbe beinahe alle An-
schuldigungen wider Hagenbach aus poetischen Interessen aof einen Punkt,
nämlich kurz vor Erzählung der Katastrophe zusammengedrängt habe,
so ist erstens zu erwiedern, dass poetische Interessen bei Reimchronisten
überhaupt sehr wenig zu finden sind, und zweitens erledigt sich die Sache
sehr einfach dadurch, dass Hagenbach sich gerade in der letzten Zeit
vorwiegend in Breisach aufhielt; demnach war der Reimchronist in der
Lage gerade über diese Zeit sehr genau zu erzählen. Wenn Knebel's
frühere Aufzeichnungen erhalten wären und Hagenbach sich ständig in
Breisach aufgehalten hätte, so würden wir vermutlich noch weit .mehr
Schmutzgeschichten von unserm Landvogt kennen. Dagegen würde ich
das, was uns Schilter- Königshofen p. 870 über die unbekleideten Bürge-
rinnen erzählt, fallen lassen, denn die Nachricht steht ganz allein und ist
späteren Urspruugs.
ZusammeDbrucb der burguod. Herrscbaft am Oberrhein. 51
herren, ritter und knecht, frawen, iungfrawen on gebrecht
und schwigen alle stille, das was Hagenbachs wille." Dann
aber schwang sich Hagenbach mit seiner Dame auf die Bänke,
die an den Wänden des Saales entlang standen, und ihm
folgten die andern Paare. Der Tanz währte eine gute Weile
und mancher rote Mund wurde darüber bleich. Beim dritten
Tanz hielt Hagenbach seine linke Hand in die Hüfte ge-
stemmt und seine Dame, die hinter ihm folgte, hatte dieselbe
Haltung; und so folgten alle, der Herr vor der Dame. Da-
mit wollte Hagenbach sagen, meint der Reimchronist, seht
wer ich bin. Bei dem vierten Tanz hielt er beide Hände in
die Seiten gestemmt und so auch die andern „als ob er wer
ein gewaltiger herr fast hohemütiglichen, als wolt er niemant
wychen". Bei dem folgenden Tanz hatten alle die linke Hand
unter den linken Gürtel gesteckt, als wären sie halb gefangen;
und so folgten noch vier Rundtänze jeder mit verschiedener
Geberde von bestimmter Bedeutung. Der neunte Tanz war
am bezeichnendsten; da war die Hand drohend vorgestreckt,
und dann endlich brach die Faschingslust durch, aber auch
hier in roher Weise. Herren und Damen hatten sich gegen-
seitig beschmutzt und unter den Augen russig gemacht. Da-
mit hatte der Tanz ein Ende. Die Festlichkeiten wurden be-
schlossen durch ein kriegerisches Schaugepränge, das am
Aschermittwoch stattfand. Die deutschen Söldner und Bürger
sollten das Schloss erstürmen, welches die Ritter verteidigten,
die Damen schauten zu. Es ging dabei heiss her, und man-
chem lief das Blut über das Haar und die Backen oder er
ging hinkend davon.
Auf dem Feste war auch die Stadt Rheinfelden durch eine
Abordnung vertreten. Ihnen stellte Hagenbach, als das Fest
zu Ende ging, die Vorteile der Neuerungen vor*), die er zu
Breisach und Thann getroffen, wie er die Zünfte aufgelöst und
Gewerbefreiheit eingeführt, so dass jedermann nach Belieben
kaufen, verkaufen und arbeiten könnte. Mit dem Beispiel von
Thann und Breisach vor Augen mochten die biedern Rhein-
feldener Bürger diese Aussicht nicht für so verlockend halten,
umsomehr als Hagenbach ihnen gleich darauf mit einer For-
derung neuer Steuern kam. Zu der ihnen bereits auferlegten
ij Knebel, p. 59.
52 Witte.
Steuer sollten sie ausserdem noch von jedem Viertel Wein
3 Schilling^) und von jedem Saum Wein, den sie zu Hause
tränken, ebenfalls 3 Schilling zahlen. Von Hagenbach war diese
Forderung so töricht wie möglich; gerade die Waldstädte, die
den Schweizern zunächst lagen, hätte er am allerersten schonen
müssen; statt dessen stiess er auch sie jetzt von sich und
trieb sie den Eidgenossen in die Arme. Für den Augenblick
wussten sich die Rheinfeldener Bürger zu helfen; wie das so
gewöhnlich zu sein pflegt, schützten sie vor, nicht ermächtigt
zu sein auf solche Forderungen zu antworten. Als sie dann
aber zu Hause des Landvogts Auftrag mitteilten, beschlossen
alle, Reiche wie Arme, Adlige wie Unadlige sich anderes nicht
aufbürden zu lassen, als wozu sie von alters her und nach
Massgabe der Verpfändung verbunden seien. Darüber hätte
der Landvogt selber sein Wort gegeben, und dieweil er ihnen
jetzt die Treue gebrochen und gelogen habe, so seien sie auch
nicht mehr gehalten ihm die Treue zu bewahren. Die drei
andern Waldstädte, Waldshut, Laufenburg und Säckingen, so-
wie der Schwarzwald schlössen sich diesem Beginnen an: die
vier Städte wählten sich einen Hauptmann und wollten dem
Landvogt nicht mehr gehorsam sein. Somit behauptete Ha-
genbach auf dem rechten Rheinufer lediglich noch Breisach.
Auf einer andern Stelle war es schon zum Losschlagen
gekommen. 0 Die österreichische Stadt Neuen bürg hatte, wie
wir sahen, von Anfang an Zerwürfnisse mit dem Landvogt
gehabt. Von den burgundischen Beamten war die Bürger-
schaft besonders dem Landweibel Martin Bromann feindlich
gesinnt, der die Stadt in mannigfacher Weise namentlich im
Fischfang geschädigt hatte. Derselbe wohnte in dem nahe
gelegenen Ottmarsheim auf dem linken Rheinufer. Am 27. Febr.
zogen 200 Mann dahin und umstellten das Haus. Der Land-
weibel verrammelte dasselbe so gut er konnte und stieg in
ein oberes Zimmer, um durch das Fenster zu erspähen was
es gebe. Er ward bemerkt und es schleuderte einer seine
Lanze nach ihm, die sein Haupt durchbohrte. Andere drangen
*) Die Übersetzurg bei Buxtorf-Falkeisen p. 41 ist ganz sinnentstellend.
Nach dem Sinn kann verentzella hier nur Viertel Wein bedeuten, während
das Wort sonst nur als Mass für Getreide üblich ist.
'•^j Knebel p. 64.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrheiu. 53
jetzt in's Haus und töteten ihn vollends. Der ältere Sohn
wurde verwundet hinweggeführt; der jüngere entkam nach
Ensisheim. Hier teilte er dem Schultheissen das Geschehene
mit und bat ihn um Rat und Hülfe. Der gab ihm aber
schlechten Trost. „Ich muss täglich ähnliches erwarten; hilf
dir also selber." So sehr war also die burgundische Herr-
schaft in's Wanken geraten auf die blosse Kunde, dass sich
ein Bund wider dieselbe vorbereitete. Der Schultheiss ge-
leitete dann wenigstens den Mann zu Hagenbach. Dessen
Benehmen war noch viel bezeichnender, wenn man sein früheres
Verhalten in Wort und That in Vergleich zieht. Als der
Sohn ihm den Hergang erzählte und um Bestrafung bat, soll
Hagenbach geantwortet haben: „Mein Herr der Herzog führt
oft ein Heer von 30 000 Mann; von ihnen werden bisweilen
sechs bis achttausend erschlagen. Was macht es? Nichts!
Jetzt ist nur einer getötet; es thut mir leid, dass die Neuen-
burger ihm solches gethan haben; Geh, hilf dir selber!"
In der That ein merkwürdiger Wechsel! Aber was sollte
er machen! Es blieb ihm nichts anderes übrig, als die Dinge
abzuwarten. Nachträglich entschloss er sich nun aber doch
noch, wenigstens etwas wider Neuenburg zu thun, zumal da
die Stadt in ihren Feindseligkeiten beharrte.*) Am 9. März
rückte er mit 600 Bewaffneten nach Ottmarsheim und hielt
hier als an dem Orte der That ein öffentliches Gericht ab,
vor welches er die Neuenburger lud. Natürlich blieben die-
selben aus, und das Urteil wurde jetzt dahin gefunden, dass
alle Bürger vom Erwachsenen bis zum Greise Räuberei be-
gangen und als Räuber zu strafen seien. Das Urteil beküm-
merte Neuenburg selbstverständlich ausserordentlich wenig;
dagegen bekam nun auch Breisach Mut den Versuch zu wagen,
ob es das burgundische Joch nicht abzuschütteln vermöchte,
zumal sichere Anzeichen vorhanden waren, dass Hagenbach
beabsichtigte Breisach zu einem Waifenplatz zu machen, den
er auch im Fall der Wiedereinlösung der Lande für seinen
Herrn behaupten wollte. Die Veranlassung^) war gleichwohl
eine andere, die uns auch schier unglaublich klingen würde,
wenn man bei Hagenbach nicht alles für möglich halten müsste.
1) Knebel p. 62.
') Reimchronik cap. 100.
54 Witte.
Hagenbachs Söldner verlangten ihren Sold , zumal da die
Bürger, wie sie sagten, ihnen nicht mehr borgen wollten. Des
Landvogts Auskunft war sehr einfach; er riet den Söldnern,
einfach ihre Wirte totzuschlagen. Das gefiel nun weder den
Leuten noch ihrem Hauptmann Friedrich Kappler; die Bürger
aber gerieten in nicht geringen Schrecken, als sie von dieser
Aufforderung Hagenbachs hörten. Unter diesen Umständen
glaubte man dann auch, als der Landvogt um dieselbe Zeit
ein grosses Schiff gen Breisach kommen Hess, dass er die
Frauen hineinschaffen wollte, um sie im Rhein zu ertränken. ^)
So entschloss sich denn die Stadt der Zwingherrschaft Hagen-
bachs ein Ende zu machen. Sie wandte sich an das alt be-
freundete Freiburg um Hülfe. ^) Zwar lag es näher, sich an
den Landvogt Herzog Sigmunds im Breisgau, Herrn Dietrich
von ßumlang, zu wenden, aber dadurch hätte die Sache eine
unliebsame Verzögerung erhalten, da derselbe schwerlich sich
zu einem Akt offenbarer Feindseligkeit wider Hagenbach ohne
vorhergehende Genehmigung seines Herrn verstehen würde.
Freiburg konnte schon eher die verlangte Hülfe leisten und
im Einverständnis mit dem Landvogt^) erklärte es sich dazu
bereit. Es war das immerhin ein bedenklicher Schritt, und
man beschwichtigte die eignen Bedenken damit, dass man
lediglich der Tyrannei Hagenbachs ein Ende machen, dagegen
gegen die burgundische Herrschaft nichts unternehmen wollte;
eine Gesandtschaft wurde in Aussicht genommen, die den
Herzog von Burgund über die Wirtschaft Hagenbachs auf-
klären sollte. Leider wurde der geplante Handstreich so
schlecht wie nur irgend möglich ausgeführt. In der Nacht
vom 13. /14. März sollten die Freiburger vor den geöffneten
Thoren Breisachs erscheinen; Leute aus Breisach sollten die
Schar führen. Dieselbe hatte sich in drei Haufen geteilt;
der eine gelangte vor die Stadt und fand die Thore offen,
wollte aber noch die nachfolgenden abwarten, die isich im
^) Biese Furcht hatte ihren Gruod in dem Yerfahren Karls bei der
Eroberung Lüttichs, wo massenhafte Ertränkungeo vorkamen.
2) Neben dem Bericht Knebels p. 65 und der Reimchronik cap. lOS
bis 107 kommt namentlich ein Schreiben Freiburgs an Kolmar vom 16. M&rz
in Betracht, welches ich meiner Darstellung zu Grunde lege. Kolmar.
Stadtarchiv or. eh. Nr, 14/4.
B) Später läugnete der Landvogt das ab. Cf. Yischer bei Knebel p. 65.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 55
Walde verirrt hatten. Die Breisacher Bürger, die an den
Thoren hielten, wurden des langen Wartens müde und begaben
sich in ihre Wohnungen zurück; als dann die Eunde kam und
die Thore offen fand, schloss sie dieselben und machte Lärm.
Somit war das Unternehmen vereitelt und die Lage Breisachs
nur noch mehr verschlimmert Hagenbach kam auf die Nach-
richt von dem Vorfall sofort herbeigeeilt') und verfuhr gegen
die Urheber des Anschlages mit gewohnter Energie. Der
Stadt konnte es wenig nützen, dass sie sofort an Herzog Sig-
mund eine Gesandtschaft abschickte, die ihm das Vorgefallene
melden und um seine Intervention bei Hagenbach nachsuchen
sollte. Der Landvogt traf seine Massregeln, um einer Wieder-
holung des Vorfalls vorzubeugen. Gleich bei seiner Ankunft
liess er die Garnison allarmieren und nahm sämtliche Thor-
schlüssel zu sich. Dann ging es an die Untersuchung. Ha-
genbaehs Zorn war um so grösser, als er glauben musste,
nach der Neubildung des Rates der Stadt völlig sicher zu
sein, und jetzt war aus der Mitte desselben der Anschlag her-
vorgegangen, ihn aus Breisach herauszubringen.
Es scheint, dass es den Hauptanstiftern des Anschlages
noch rechtzeitig gelang sich zu retten^); dagegen belegte er
ihre Güter mit Beschlag und liess all' ihr Hausgerät, selbst
die Kleider ihrer Frauen versteigern. Damit gab er sich je-
doch nicht zufrieden; drei mitbeteiligte Knechte^) liess er
foltern, um näheres über den Anschlag und die Teilnehmer an
demselben zu erfahren. Dieselben gestanden^), dass sie auf
Veranlassung des Bürgermeisters und etlicher vom Rat an
dem Anschlag teilgenommen hätten, dass man aber lediglich
beabsichtigt hätte, die Söldner mit Hülfe von Freiburg aus
der Stadt zu bringen, dagegen wider die burgundische Herr-
0 Es ist zweifelhaft, ob er sich in Breisach aufhielt oder vorher im
Elsass weilte. Die Nachrichten bei Knebel und der Reimchronik wider-
sprechen sich in der Hinsicht.
*) Die Nachrichten bei Knebel p. 65 widersprechen zum Teü denen
der Reimchronik cap. 112.
') Knebel spricht von zwei Bürgern.
*) Die Erzählung des Reimchronisten ist trotz oder vielmehr wegen
seiner Redseligkeit sehr unklar. Namentlich vermisst man den Namen
wenigstens des Bürgermeisters, wie denn der Chronist es überhaupt liebt
aUgemein zu sprechen, ohne die Namen vielfach noch lebender Personen
zu nennen.
56 Witte.
Schaft nichts hätte unternehmen wollen.^) Was Hagenbach
dann gegen die genannten Teilnehmer unternahm, wissen
wir nicht.
Jedenfalls aber fühlte Hagenbach sich jetzt wieder fest im
Sattel und wollte daher versuchen, auch die Waldstädte wieder
zu unterwerfen. Zunächst auf Säckingen hatte er einen Hand-
streich vorbereitet.^) Am 15. März zog er heimlich nachts
von Breisach aus und zog quer über den Schwarzwald gen
Säckingen zu. Hier hatte er seine Anhänger, mit denen er
verabredet hatte, dass sie ihm, wenn er früh morgens vor der
Stadt erscheinen würde, die Thore öflfnen sollten. Zum Glück
aber bemerkte ein armer Mann die Reiter, eilte vor die Thore
der Stadt und erzählte möglichst geheim, was er gesehen.
Die Bürger bewaffneten sich in aller Stille, in der Absicht,
Hagenbach mit seiner Schar in die Stadt einzulassen und sich
seiner Person zu bemächtigen. Aber die Anhänger Hagen-
bachs, welche die Thorwächter hatten töten sollen, waren
stutzig geworden und blieben zu Haus. So schöpfte der Land-
vogt Verdacht und kehrte unverrichteter Sache zurück. An
demselben Tage verband sich auch die Landbevölkerung der
Herrschaft Rheinfelden mit der gleichnamigen Stadt, keinerlei
Auflagen mehr zu zahlen, die Hagenbach aufgelegt hatte, und
zwar begründeten sie den Schritt in der nämlichen Weise
wie vorher die andern Waldstädte, weil auch Hagenbach ihnen
gegenüber seinen Eid gebrochen hätte. ^) Sie durften diesen
Schritt um so eher wagen, als bereits die Eidgenossen Trost
und Beistand zugesagt hatten.^)
So war also die burgundische Herrschaft auf dem rechten
Rheinufer ausserhalb Breisachs vollständig entwurzelt, und
auch sonst musste Hagenbach das Gefühl haben, dass ihm
allenthalben der Boden unter den Füssen schwankte. Die
Streitkräfte, die ihm zur Verfügung standen, reichten kaum
aus, um Breisach in Gehorsam zu halten, geschweige denn
^) Nach der weitern Erzählung des Chronisten hätte Hagenbach darauf
die Knechte vor das Schultheissengericht gestellt, wo die8ell)en aber frei-
gesprochen wären. Bei der Unklarheit des betreffenden Kapitels enthalte
ich mich weiterer Deutungen.
2) Knebel, p. 66.
') Knebel, p. 67.
*) Eidgen. Absch. II. Nr. 737.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 57
die abgefallenen Waldstädte zum Gehorsam zurückzubringen
und die übrigen Städte im Schach zu halten. So blieb denn
Hagenbach nichts anderes übrig, als den schweren Gang nach
Dijon zu machen^), wo Karl damals noch weilte, um denselben
um weitere Verstärkung zu bitten. Leicht kann ihm der Weg
nicht geworden sein; musste er doch dem Fürsten melden,
dass er sich in den langmütigen Deutschen getäuscht hatte;
dass der eine Teil bereits in offenem Aufstande sich befand
und der andere ungeduldig auf die erste beste günstige
Gelegenheit harrte. Was zu Dijon zwischen den beiden
Männern vorging, wissen wir nicht; nur das ist deutlich, dass
Hagenbach entweder seinen Herrn über die gefährliche Lage
nicht hat aufklären können oder wollen. Einerseits mochte
Karl es nicht für möglich halten, dass die Verbündeten gegen
ihn, den mächtigen Fürsten, eine Lösung der schwebenden
Frage .mit bewaffneter Hand herbeiführen würden, und in
diesem Falle konnte Hagenbach es nicht zu schwer fallen den
Aufstand, so lange er auf seinen Herd beschränkt blieb, zu
dämpfen; oder aber der Landvogt mochte sich noch immer
schmeicheln, mit einiger Verstärkung Herr der Lage bleiben
zu können. Auf alle Fälle war der Erfolg der Reise nicht
derart, dass die drohende Gefahr irgendwie beseitigt wurde.
Was Hagenbacli vor allen andern Dingen not that, Geld, um
seine Söldner zu bezahlen, erhielt er überhaupt nicht, und
die Mannschaft, die ihm zur Verstärkung in Aussicht gestellt
wurde, war nicht ausreichend. Am 26. März kehrte der Land-
vogt nach Thann zurück, ohne Geld und zunächst auch ohne
Truppen. So gefährdet erschien ihm seine Lage, dass er zu-
nächst seine Gattin auf ein Schloss in Lothringen in Sicher-
heit bringen Hess. In Thann war seines Bleibens nicht, es
kam vor allen Dingen darauf an, Breisach zu behaupten und
dahin ging er schon am folgenden Tage ab.
Während er nun hier sehnsüchtig nach der verheissenen
Verstärkung ausschaute, suchte er wenigstens seine Stellung
in Breisach so weit wie möglich zu befestigen. Die bisherige
Besatzung bestand aus deutschen Fussknechten, die zwar auch
nicht die besten Gesellen waren, aber sie waren immerhin
Deutsche, und Hagenbach war es in hohem Grade zweifelhaft.
^) Knebel, p. 66. Cf. die Anmerkung von Yischer.
58 Witte.
ob er sich auf sie im Fall einer Belagerung verlassen konnte.
Um sich ihrer zu versichern, müsste er ihnen wenigstens den
Sold auszahlen können. Er hatte aber kein Geld; von Burgund
hatte er keins mitgebracht, und bei der allgemeinen Gährung
werden die Steuern gestockt haben. So griff er zu den ver-
schiedenartigsten Mitteln, um sich Geld zu verschaffen. Noch
einmal schickte er Boten') zu den Waldstädten, um den
bösen Pfennig einzuziehen; sie wurden schmählich zurückge-
wiesen. Die Waldstädte befanden sich schon nicht mehr in
blosser Auflehnung gegen die Persönlichkeit Hagenbachs, son-
dern bereits in voller Empörung gegen die burgundische Herr-
schaft überhaupt.
In Breisach selbst griff er zu den gewaltsamsten Mitteln.
Zunächst suchte er sich in den Besitz des Geldes zu setzen,
welches Breisach für die Auslösung des Schultheissenamts ge-
zahlt worden war; es gelang ihm nicht. Schlimmer war es schon,
dass er öffentlich ausrufen liess, dass jedermann, der verbor-
genes Gut wüsste, wobei er vorab es freilich auf jene Pfand-
summe abgesehen hatte, es bei Leibesstrafe anzeigen sollte.^)
Dazu traf er militärische Vorkehrungen mancherlei Art. Auf
dem Kirchhof des Münsters von St. Stephan errichtete er
eine Batterie von drei Hauptbüchsen. Es kümmerte ihn nicht,
als er diq Tragweite seiner Geschütze erprobte, dass von dem
Knalle die Chorfenster des Domes zersprangen. Die Bauhütte
des Domes wandelte er in einen Eosstall um. In der Stadt
ordnete er reitende Patrouillen an. Um das Gefühl der Zu-
sammengehörigkeit zu stärken und die Führer bei guter Stim-
mung zu erhalten, richtete er eine allgemeine Messe in der
Herrenstube zum Juden ein. Hier erging er sich in hoch-
fahrenden Reden, welche Beute man noch in dem bevor-
stehenden Krieg mit Herzog Sigmund machen würde.
^) Ausführliche Erzählung bei Knebel p. 67 und 71.
') Reimchronik cap. 108—110.
[Schluss folgt]
über die wahrscheinliche Identität
des
Fortsetzers des Breyiarinm Erchanberti
und des
Monachns Sangallensis
▼bn
Bernhard Simson.
In den Jahrbüchern des fränkischen Reiches unter Karl
dem Grossen, Bd. II, S. 614—615, Exkurs VII, habe ich bereits
die Ähnlichkeiten hervorgehoben, welche zwischen der Fort-
setzung des s. g. Breviarium Erchanberti (Monum. Germ.
SS. n, 329—330) und dem bekannten Buche des Monachus
Sangallensis über Karl den Grossen bemerkbar sind. Schon
damals lag mir die Vermutung nahe, dass der Fortsetzer des
s. g. Erchanbert mit dem Monachus Sangallensis ein' und die-
selbe Person sei, und wenn ich auch noch nicht wagen mochte
diese Vermutung geradeswegs auszusprechen, so glaubte ich
sie Andern nahe genug gelegt zu haben. Aber, wie es vielfach
geht, diese ganze Vergleichung ist unbeachtet geblieben; auch
Wattenbach, wo er in der seither erschienenen 5. Auflage seines
Werkes über Deutschlands Geschichtsquellen von dem Conti-
nuator spricht (I, 269), nimmt von ihr keine Notiz. Nun hat
mir jedoch weitere Untersuchung ergeben, dass die Ähnlichkeiten
zwischen beiden Schriften noch über die bereits früher von
mir bemerkten hinausgehen und sich die betreffende Vermutung
somit in der That ausreichend begründen lässt. Ich versuche
diese Begründung, indem ich die älteren Argumente nochmals
zusammenfasse und sie durch die neu hinzugekommenen ergänze.
60 Sims OD.
Beide Schriften sind um dieselbe Zeit verfasst: die Conti-
nuatio Erehanberti bald nach der Kaiserkrönung KarPs III.
(des in späteren Jahrhunderten sogenannten „Dicken") im Fe-
bruar 881^), das Werk des St. Galler Mönches de Carolo
Magno nach dem Besuche des genannten Kaisers in St. Gallen
(Dezember 883), in der Zeit von 884—887. Gleich dem letz-
teren wird man auch den gedachten Continuator als einen Ala-
mannen betrachten dürfen.^) Dagegen ist der Irrtum von Pertz,
welcher denselben für einen Insassen des Klosters Weisseuau
oder Minderau (Augia minor) hielt®), weil die jetzt in Stuttgart
befindliche Handschrift (Cod. iur. nr. 184) von dorther stammt,
längst berichtigt*); denn dies Kloster (ein Prämonstratenserstift)
ward erst im Jahr 1145 gegründet.*)
Gleich dem Monachus Sangallensis und den Alamannen
überhaupt, ist auch der Fortsetzer des Breviarium Erehanberti
ein grosser Verehrer Karl's III. Er wagt es, ihn nicht nur
Karl dem Grossen an die Seite, sondern in gewissen Bezie-
hungen sogar über denselben zu stellen, 1. c. S. 330 lin. 1 — 3:
idem clementissimus Carolus, magnum imperatorem atavum
suum Carolum omni sapientia et industria et bellorum successi-
bus coaequans, tranquillitate vero pacis®) et rerum prosperitate
superans. Es ist eine maasslose Schmeichelei, die Ranke noch
zu milde beurteilen dürfte, wenn er bemerkt'): „Eine offenbare
Übertreibung, die nur von dem Eindruck eines glücklichen
Momentes herrühren kann." Im übrigen zeigt diese Stelle,
^) König Ludwig der jüngere (f 20. Januar 882) wird noch als lebend
erwähnt, SS. II, 330 lin. 25 — 26 (adhuc vivente serenissimo imperatore
Carolo et fratre eius domuo Ludovico rege, vgl. Dümmler, Gesch. des
ostfränkischen Reichs II, 170 n. 52).
2) S. Wattenbach I, 269, von welchem er als „ein unbekannter Ala-
manne" bezeichnet wird, wie von L. v. Ranke, Weltgeschichte VI, 1, S.
259 u. 2, als der „alemannische Fortsetzer von Erchanberts Breviarium
regurn Francorum".
3; SS. II, 327.
*) Vgl. Hänel, ßer. der k. sächs. Ges. d. Wiss. phil. bist. Cl. Bd. 17
(1865), S. 12 n. 10; Dümmler II, 170 n. 52; Waltenbach I, 269 n 2. -
Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte IV, 2. Aufl. S. 698 n. 1, bezeichnet
diese Schrift aus Versehen als in Reichenau geschrieben.
*j Vgl. Stalin, Wirtem bergische Geschichte II, 728.
•) Der Monachus Sangallensis nennt Karl den Grossen „quietis et otii
impatientissimus'^ (II, 8, Jaff^, Bibliotbeca rerum Germanicarum IV, 675).
7) Weltgeschichte VI, 1, S. 262.
Cont. Brev. Erchaobert. 61
dass auch jenem Continuator die Erinnerung an Karl den
Grossen nahe lag.
Beide Autoren — wir müssen sie ja zunächst noch getrennt
halten, um sie mit einander vergleichen zu können — legen
ein sehr lebendiges Interesse für die Erhaltung der karolin-
gischen Dynastie, welche bereits bedroht erschien, an den Tag.
Der Continuator deutet geradezu den Wunsch an, Gott möge aus
der Ehe Karl's III. Nachkommenschaft erwecken, S. 330 lin.
22 ff.: Nunc ergo in manu omnipotentis Dei, cuius nutu re-
guntur universa, solummodo consistit, si-de domno Carolo im-
peratore, adhuc aetate iuvene, moribus autem senes omnes
praecellente, et religiosissima regina augusta Richkarta semen
exsuscitare dignetur. Dass der Autor eine solche Hoffnung
ausdrückt, ist auffallend, insofern zwar Karl III. (geb. 839)
allerdings noch in frischem Mannesalter stand, mit seiner Gattin
aber bereits seit 862, also ungefähr 20 Jahre lang, in kinder-
loser Ehe lebte. ^) Gleichwol gibt der Monachus Sangallensis
sich denselben Hoffnungen hin; denn es hat keinen andern
Sinn, wenn er sich und dem Kaiser mit der Aussicht schmeichelt,
bald einen kleinen Karl oder Ludwig an der Seite desselben zu
sehen, II. 14 S. 689 (quod, concedente dementia divina, mox
futurus Karolaster aut Lothowiculus vester imitetur; 11, S. 681:
— quam aliquem parvulum Luthovicum vel Carolastrum vobis
astantem video). Anderwärts setzt der Mönch von St. Gallen
seine Hoffnungen auf Karl's III. unechten Sohn Bernhard (IL
12, S. 686: — quam Bernhardulum vestrum spata femur ac-
cinctum conspiciam *) ; vgl. 13, S. 688), welchen der Fortsetzer
des Breviarium Erchanberti unerwähnt lässt. Diese teils erst
erhofften, teils noch nicht wehrhaften Sprossen des karolingi-
schen Hauses sollen Heldenthaten verrichten, äussere Feinde
und Rebellen zu Boden schlagen, vgl. den Schluss des Cont.
Erch. S. 330, lin. 25—31, woselbst es, nach den oben ange-
^) Dümmler I, 475; Mühlbacher, Regesten des Kaiserreichs unter den
Karolingern, S. 559. 610.
2j Diese Stelle fehlt in den Handschriften von Zwiefalten (jetzt in Stutt-
gart) und Wiblingen (jetzt in St. Florian), welche eine etwas spätere Re-
daktion zu enthalten scheinen; vgl. Meyer von Knonau, Mitteilungen zur
vaterländischen Geschichte XIII, St. Gallen 1872, S. 255; Wattenbach,
Geschichtschreiber der deutschen Vorzeit IX. Jahrb. 3. Bd. S. IX; Deutsch-
lands Geschichtsquellen im MA. I, 5. Aufl. S. 177 n. 3.
62 Simson.
führten Worten (Nunc ergo — semen exsuscitare dignetur)
weiter heisst: per quod tyranni vel potius latrunculi, qui adhuc
vivente serenissirao imperatore Carolo et fratre eins domno
Ludovico rege licet latitando caput levare praesumunt, divino
adiutorio comprimantur; quos Interim, huinanae verecundiae
consulentes, silentio tegimus, donec vel ad principes terrestium
conversi, veniam pro stultitia sua consequantur vel, ut pertur-
batores reipublicae dignum est pati, usque ad cinerera con-
cremati et in omnem ventum dispersi, cum nominibus vel potius
ignominia et memoria -sua condamnentur in secula; Mon. Sang.
IL 11. 12. 14-15, S. 681. 686. 689; dazu Jahrbücher KarFs
des Grossen II, 614—615 nebst den daselbst angeführten Er-
klärungen von Wenck, Dümmler, Jaflf^, Wattenbach. — Die
Ähnlichkeit setzt sich auch noch darin fort, dass der eine wie
der andere Autor diese Gewalten bezw. diese Personen einst-
weilen nicht nennen will, bis dieselben durch die künftigen
Karolinger niedergeschlagen werden können (E. C. S. 330
lin. 27 : quos interim, humanae verecundiae consulentes, silentio
tegimus, donec . . . — M. S. II, 11, S. 681: Quam — seil,
necessitatem — prius enarrare non audeo, quam ... 12, S. 686:
quam — sc. causam — antea non absolvam, quam . . .). Ein
unterschied besteht hauptsächlich nur darin, dass der Contin.
Erch. wenigstens teilweise geradezu ausspricht, was der Monachus
Sangallensis, aber immerhin verständlich genug, nur andeutet.
Dabei zeigt sich doch zugleich in beiden Schriften ein ent-
schiedenes Interesse für Karl's III. Neffen Arnolf, den späteren *
Kaiser, den Bastard seines ältesten Bruders Karlmann. Der
Cont. Erch. wünscht dringend, dass Arnolf erhalten bleibe,
damit nicht die Leuchte des „grossen" Ludwig (des Deutschen)
im Hause des Herrn erlösche, S. 330 lin. 11—14: Nam Carlo-
mannus, filius magni Ludovici, filios non habuit nisi tan tum
unum nomine Arnulfum, ex nobilissima quidem femina sed non
legaliter sibi desponsata conceptum, qui adhuc vivit, et o!
utinam vivat, ne extinguatur lucerna magni Ludovici de domo
Domini! Der Monachus Sangallensis richtet an Karl IIL zu
Gunsten Arnolf 's die freimütigen Worte: „und euer Schwert,
im Blute der Nordostmänner gehärtet, möge sie hemmen, ver-
bunden mit der Waffe eures Bruders Karlmann, die zwar schon
mit ihrem Blute benetzt ist, aber jetzt nicht wegen der Schlaff-
heit, sondern wegen des Mangels an Gut und des engen Land-
Cont. Brev. Erchanbert. 63
besitzes eures sehr getreuen Arnold verrostet ist, doch so, dass
auf das Geheiss und den Willen euerer Macht sie unschwer
scharf und blank gemacht werden könnte".^) Man sieht, der
Mönch von St. Gallen will das Misstrauen Karl's III. gegen
seinen Neffen zerstreuen und giebt dem Kaiser im Interesse
der Verteidigung des Reichs gegen äussere Feinde den Rat,
denselben mit reichlicheren Mitteln und grösserer Macht aus-
zustatten. Noch direkter erinnert es an die oben angeführten
Worte des Cont. Erch , wenn der Monachus Sangallensis hier-
auf fortfährt^): Hie euim solus ramusculus cum tenuissima
Bennolini*) astula de foecundissima Hludowici radice sub sin-
gulari cacumine protectionis vestrae pullulascit. Die Verwandt-
schaft der Gesinnung, welche diese auf Arnolf bezüglichen
Äusserungen beider Schriften verraten, hebt auch Dümmler,
Gesch. des ostfränkischen Reichs II, 246, hervor. Allerdings
nennt nur der Monachus Sangallensis den Neffen Karl's Arnold,
was er überhaupt allein thut (Dümmler a. a. 0. S. 299 n. 1);
aber er spielt auch sonst gern mit Namen*), und die Ver-
wechslung von Arnold und Arnolf ist eine solche, die häufig
vorkommt*}.
In stilistischer Hinsicht habe ich früher nur die Analogie
hervorgehoben, dass beide Autoren es sehr lieben, den Personen
Attribute im Superlativ anzuheften. Diese Gewohnheit des
Monachus Sangallensis muss jedem Leser alsbald auffallen. Gleich
in den ersten Kapiteln (lib. I, c. 2flf.) finden wir: religiosissimus
^) II. 14, Jaff^ IV, 688: et gladius vester, in sanguine Nordostranorum
duratus, obsistat; adiuncto sibi mucrone Earlomanni fratris vestxi, tincto
quidem in eorundem craore, sed nunc non propter ignaviam sed propter
iüopiam rerum angustiamque terrarum fidelissimi vestri Arnoldi ita in
rubiginem versus (sie), ut tarnen iussu et voluntate potentiae vestrae haut
difficulter possit ad acumen et splendorem perduci. Auch hier fehlen die
Worte Von adiuncto an in der Zwiefalter und Wiblinger Handschrift, deren
Fortlassungen vielleicht aus den späteren Verhältnissen zwischen Karl III.
und Bernhard einerseits und Arnolf andrerseits zu erklären sind. — Im
Texte habe ich mich im wesentlichen der Übersetzung von Wattenbach
(2. Aufl., Geschichtschreiber a a. 0. S. 61) angeschlossen.
2) A. a. 0. S. 688-689; auch dies ist in den beiden gedachten Hand-
schriften fortgelassen.
•) KarPs ni. eigener Bastard Bernhard.
*) IL 11. 12. 14, S. 681. 686. 689: Carolastrum — Bernhardulum —
Bennolini (vgl. 0.) — Karolaster aut Lothowiculus.
*) FörBtemann, Altdeutsches Namenbuch I (Personennamen), 119.
64 Simton. '
Imperator Karolus — victoriosissimus Karolus — sapientissimus
Karolus — providissimo regi Karolo — piissiraus Karolus etc.
und so geht es das ganze Werk hindurch. Dem entspricht es,
wenn auch der gedachte Continuator schreibt: gloriosissimus
Ludovicus rex — matris suae versutissimae Judith — bellico-
sissimo Carlomanno — mansuetissiraum Carolum — idem cle-
mentissimus Carolus — Hug, bellissiraum et bellicosissimum
iuvenem — cum Theoderico et Marcwardo religiosissimis epi-
scopis — religiosissima regina augusta Richkarta — sere-
nissimo imperatore Carolo.
Aber, wie gesagt, es kommen noch andere Übereinstim-
mungen hinzu.
In beiden Schriften — und, soviel ich sehe, ausschliesslich
in ihnen — wird Ludwig der Deutsche als der „grosse" Ludwig
bezeichnet:
E. C. S. 330 lin. 11—12. 14:
Carlomannus, filius magni Lu-
dovici — ne extinguatur lucerna
magni Ludovici de domo Domini.
M. S. IL 10, S. 680:
Nee inmerito prophetiam de
sancto Ambrosio magno accom-
modaverim Hludowico.
Die Verehrung des Monachus Sangallensis für Ludwig den
Deutschen war so gross, dass er sich vorbehielt, über denselben
ein eigenes ausführliches Werk zu schreiben (II, 11. S. 682:
Haec breviter per excessum dixerim, vita comite propitiaque
divinitate votum habens plurima de eo scribere.)
In geographischer Beziehung wenden beide Werke gern
Bezeichnungen aus der antiken Geographie, besonders auch aus
der römischen Kaiserzeit an; so Noricus (für Baiern), E. C.
S. 329 lin. 9. 22. 41. 330 lin. 20. M. S. IL 1. 12, S. 667.
682—683; Gallia Narbonensis (E. C. S. 329 lin. 11 — 12. M. S.
IL 14, S. 687); provincia Aeduorum (E. C. S. 329 lin. 11);
Edui (M. S. L 10, S. 640): Mosellanam provinciam (E. C.
S. 329 lin. 6 — 7); Mosellanumque pagum (M. S. IL 13, S.
687; vgl. Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte V, 11 n. 7.
156 n. 4). E. C. spricht von veteres Franci (S. 329 lin. 7:
partem eorum qui dicuntur veteres Franci) ; M. S. unterscheidet
Francia antiqua und Francia nova (L 21. 23. IL 11, S. 650.
653. 681: in Francia nova — In Francia quoque quae antiqua
dicitur — antiquae Franciae; vgl. I. 34, S. 665: antiquorum
ornatus et paratura Francorum; Waitz a. a. 0. III, 2. Aufl.
S. 355 n. 2). Die slavischen Völker des Nordostens finden wir
Cont. Brev. Erchanbert. 65
hier wie dort öfters „barbarae nationes" genannt (E. C. S. 329
lin. 9—10. 22-23: barbaras nationes quamplurimas — partem
barbararum nationum.*) M. S. IL 12, S. 682. 686: exeuntes
a septentione barbarae nationes — barbaras illas nationes).
Als besonders charakteristisch glaube ich es betrachten zu
dürfen, dass E. C. S. 329 lin. 44 den Patriarchen von Aquileja
als patriarcham Furiolanuni bezeichnet. Ich möchte bezweifeln,
ob diese Schreibart (Furiolanus) noch anderwärts wieder-
zufinden ist ausser bei dem Monachus Sangallensis, welcher
sich in dieser Beziehung (II. 17, S 693) folgendermassen aus-
lässt: venit religiosissimus Karolus ad urbem Furiolanani, quam,
qui sibi scioli videntur. Forum Juliensem nuncupant. 2) Con-
tigit autem, ut eodem tempore episcopus civitatis illius aut,
ut modernorum loquar consuetudine , patriarcha occasui vitae
propinquaret (aut — patriarcha fehlt in der Zwiefalter und
Wiblinger Handschrift). Gerade auch in dem Verhältnis dieser
Stellen erblicke ich ein sprechendes Anzeichen dafür, dass der
Fortsetzer des s. g. Breviarium Erchanberti mit dem Monachus
Sangallensis identisch ist.
Das Wort atavus wird in beiden Schriften in der Bedeutung
von „ Urgross vater" gebraucht, während es eigentlich den Ur-
ältervater (Vater des Ururgrossvaters) bedeutet; E. C. S. 330
lin. 1: magnum imperatorem atavura suum Carolum; M. S.
IL 9, S. 679: atavi vestri Karoli; entsprechend IL 14. S. 689:
de proatavo (proavo Z, W) vestro Pippino; daneben allerdings
auch IL 16, S. 690: de . . proavo vestro Karolo. Von son-
stigen stilistischen Ähnlichkeiten wären etwa noch zu bemerken:
E. C.
S. 329 lin. 24: cognominem
suum Ludovicum.
S. 330 lin. 1—2: magnum im-
peratorem atavum suum Caro-
lum omni sapientia et industria
et bellorum successibus coae-
quans.
M. S.
IL 10. 14, S. 680. 689: cogno-
minem suum — vestri cog-
nominis.
n. 7, S. 674: rugitum quidem
tonitrui boatu, garrulitatem vero
lyrae vel cymbali dulcedine co ae-
quabat.
L
*) Vgl. V. Ranke a. a. 0. S. 242 n. 2.
2j Wattenbach, Übersetzung S. 66: „— kam Karl zur Stadt Furioli,
welche diejenigen, die sich auf ihre Gelehrsamkeit viel einbilden, Forum
Julii nennen.^
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. K. F. II. 1. 5
66
Simson.
S. 329 lin. 45—47: et omnes
praeter apostolicae sedis epi-
scopum iureiurando ad devo-
tionem servitii sui constrinxit.
S. 330 lin. 14: et o! utinara
vivat . . .
S. 330 lin. 27—28: humanae
verecundiae consulentes.
IL 11, S. 681: Ad orationis
Studium et devotionem ieiu-
niorum curamque servitii divini
supra omnes homines ita erat
intentus . . .
I. 9. 26. II. 18, S. 639. 658.
696: 0! utinam haberem duo-
deeim clericos tales ... — 0!
utinam non esset ille gurgitulus
inter nos — 0! utinam, inquiunt,
principibus nostris tarn vile
videretur aurum et argentum et
ferrum tam preciosum.
I. 1 5, S. 643 : verecundiae prae-
sulis parcens.
Auf Grund so mannigfacher sachlicher und stilistischer
Übereinstimmungen lässt sich meines Erachtens die Annahme
der Identität des Ursprungs beider Werke zu einem nicht ge-
ringen Grade der Wahrscheinlichkeit erheben. Bringt man
den geringen Umfang der Fortsetzung des Breviarium Erchan-
berti (sie füllt in den Monumenta Germaniae kaum über 1^/,
Folioseiten) in Anschlag, so wird man sogar beinahe erstaunen,
dass sie uns trotzdem relativ so zahlreiche und mannigfaltige
Anhaltspunkte für eine solche Annahme darbietet.
Allerdings können wir, auch die Richtigkeit der Hypothese
vorausgesetzt, nur einen Anonymus mit einem andern iden-
tifizieren. Aber gleichwohl ist es weder ohne Interesse, wenn
wir uns den Monachus Sangallensis zugleich als den Continuator
des Breviarium Erchanberti, noch, wenn wir uns unter diesem
den Monachus Sangallensis vorstellen dürfen. So kurz jene
Continuatio ist, ergänzt sie doch die Kunde, welche wir aus
viel ausführlicheren Quellen schöpfen, durch eine ganze Reihe
brauchbarer Nachrichten: über die Teilungsbestimmungen des
Vertrages von Verdun; über die vorläufige Teilung des ost-
fränkischen Reichs durch Ludwig den Deutschen unter seine
Söhne (865)^); den Tod des Sohnes Ludwig's des jüngeren
(Nov. 879)2); die Reichsversammlung zu Ravenna und Earrsül.
1) Vgl. Dümmler 1, 559-561; Waitz V, 19; Mühlbacher, Regesten 8. 662.
2) Vgl. Dümmler II, 121-122; Mühlbacher S. 605.
j
Cont. Brev. Erchanbert. 67
Einsetzung als König von Italien (880) *), sowie über die Kaiser-
krönung desselben und seiner Gemahlin Richarda in Rom
(Febr. 881)^). L. v. Ranke hat dieser kleinen Schrift die Ehre
angethan, sie in seiner Weltgeschichte (VI, 1, S. 261— -262.
286 — 287 und sonst) verhältnissmässig stark, beinahe, wie es
scheint, mit einer gewissen Vorliebe zu berücksichtigen. Wir
möchten in dieser Hinsicht noch die Bemerkung hinzufügen,
dass auch der Monachus Sangallensis, während er in Bezug
auf Karl den Grossen vorwiegend unzuverlässiger Anekdoten-
jäger ist, sich in der späteren Geschichte seiner eigenen Zeit,
von Ludwig dem Deutschen an, nicht schlecht unterrichtet zeigt*)
Endlich hat in einer Abhandlung, welche erst erschien
nachdem die vorstehenden Bemerkungen geschrieben waren,
K. Zeumer die alte, einst von Goldast und Basnage aufgestellte
Vermutung erneuert, dass der Mönch von St. Gallen, der das
Buch über Karl den Grossen verfasste, niemand anders sei als
Notker der Stammler. Die Abhandlung steht in den Histori-
schen Aufsätzen, welche dem Andenken an Georg Waitz von
seinen Schülern gewidmet sind (Hannover 1886), S. 97 — 118.
Zeumer sucht jene Hypothese, welche lange Zeit als beseitigt
galt, namentlich auf Grund der Übereinstimmungen zwischen
dem Werke des Monachus Sangallensis und der St. Galler
Formelsammlung, wie mir scheint, mit glücklichem Erfolge zu
Ehren zu bringen. Dabei berührt er auch die Frage über die
Beziehungen zwischen dem Monachus Sangallensis und dem
1) Vgl. Dtimmler IT, 109-110; Mühlbacher S. 614.
2) Vgl. Dümmler II, 180; Waitz V, 85; Mühlbacher S. 618.
') Dies hebt auch Garlipp, De Monachi Sangallensis Gestis Caroli M.
(Inaug.-Diss. Halle 1862) S. 27, hervor.
Andrerseits enthält auch das bereits im Jahre 827 aufgezeichnete Bre-
TJarium Erchanberti selbst eine sagenhafte Erzählung von der Entthronung
des letzten meroviugischen Königs durch Papst Stephan und Pippin (SS.
II, 328 j, an deren Darstellungsweise diejenige des Monach. Sang, einiger-
massen erinnert. Besonders gilt das von den in direkter Rede gegebenen
ÄusseruDgen, welche Pippin, dem Merowingerkönige und dem Papste in
den Mund gelegt werden.
5*
6^ Simsou.
Fortsetzer des Breviarium Erchanberti (S. 113—114; vgl. auch
S. 108—110 sowie die Anmerkung über die Handschriften,
S. 116flf ) und bringt, ohne über die Identität beider entscheiden
7A\ wollen, einige stilistische Argumente bei, welche zu Gunsten
derselben sprechen. Diese Bemerkungen stehen zum Teil mit
der von ihm vertretenen Hypothese, durch welche die unsrige
nur an Interesse gewinnen kann, im Zusammenhang; zum Teil
treffen sie mit den Ergänzungen zusammen, welche ich oben
zu meiner früheren Auseinandersetzung in den Jahrbüchern
Karl's d. Gr. hinzugefügt habe. Wie Zeumer nachweist, zeigt
auch die Continuatio Erchanberti Verwandtschaft mit der St
Galler Formelsammlung. So tragen und stützen beide Ver-
muthungen zugleich einander.
Die Mission
des
Freiherrn Georg Ludwig von Edelsheim
im Jahre 1760.
Von
Karl Obser.
In der Gieschichte des siebenjährigen Krieges tritt uns im
Verlaufe jener vielfach verschlungenen diplomatischen Verhand-
lungen, welche sich vom Frühjahre 1759 bis zum Sommer 1760
hinziehen, zum erstenmale die Gestalt eines Mannes entgegen,
der späterhin in der kritischen Zeit, in welche die Entwickelung
des Grossherzogtumes aus der alten Markgrafschaft fällt, als
leitender Minister mit bewährter Hand das Staatsruder geführt
und kraft einer mehr denn 25jährigen Thätigkeit seinen Namen
für immer mit den Geschicken Badens verknüpft hat, — die Ge-
stalt des Freiherrn Georg Ludwig von Edelsheim.
Über den Anteil, der ihm an jenen Negociationen gebührt,
besitzen wir mancherlei Nachrichten, welche Schäfer mit Her-
anziehung des archivalischen Materials in seiner „Geschichte
des siebenjährigen Krieges" (II. 1. p. 477—83 und II. 2. p. 151 bis
155 zu einer ausführlichen Darstellung verarbeitet hat.^)
1) cf. Histoire de guerre de sept ans. (Oeuvres de Fr6d6ric V. 39-41),
— Briefwechsel Friedr. mit der Herzogin Luise v. Gotha (Oeuvres: XVIII.
p. 174; 175; 177; 180; 183; 186; 187; 190). -Briefwechsel mit Voltaire:
(Oeuvres XXIII. p. 85. 86). — Dutens: M6moires d'un voyageur qui se re-
pose. Paris 1806 I. p. 149—152. Mitchell: Memoirs and papers, by Andr.
Bisset Lond. 1850. II. 146. 150. 181.
70 Obser.
Doch war die Überlieferung in manchen Punkten bisher
immer noch eine mangelhafte, indem einzelne Aktenstücke noch
fehlten. Eine erwünschte Ergänzung dieser Lücken bietet nun
eine Anzahl von Dokumenten, welche das freih. von Edelsheimsche
Familienarchiv verwahrt. 0 Es sind sämmtlich eigenhändige
authentische Aufzeichnungen Edelsheims, deren Inhalt bisher
teils gar nicht, teils nur auszugsweise bekannt war. Indem wir
dieselben an dieser Stelle veröffentlichen, werden wir zugleich
versuchen, an ihrer Hand das Bild jener abenteuerlichen Mission
zu vervollständigen, welches, insofern es sich um die Person
des Helden handelt, immerhin auch für die heimische Geschichte
von Interesse sein dürfte.
Zum Verständnisse der Situation ist es erforderlich, auf die
vorausgehenden diplomat. Verhandlungen kurz zurückzugreifen. 2)
Seit dem Frühjahr 1759 herrschte in den europäischen Kabinet-
ten eine regere Thätigkeit, denn sonst. Ein doppeltes Ziel war es,
welches die preussisch- englische Politik damals verfolgte, es
galt einerseits neue Alliirte zu gewinnen und dadurch die Streit-
kräfte der feindlichen Mächte zu spalten, andrerseits, wo nicht
einen allgemeinen, so doch einen Sonder-Frieden herbeizuführen.
Die Bemühungen, die Türkei und Sardinien zu einem Bünd-
nisse zu bewegen, erwiesen sich gar bald als aussichtslos.
So entschlossen sich denn die beiden Verbündeten, es auf
dem andern Wege zu versuchen, mit ihren Anerbietungen offen
hervorzutreten und durch eine gemeinsame Erklärung ihre Be-
reitwilligkeit, einen allgemeinen Friedenskongress zu beschicken,
zu dokumentieren. Seit geraumer Zeit vorbereitet, durch die
Erfolge der englischen Flotte in allen Weltteilen beschleunigt,
erfolgte am 25. November 1759 in Gegenwart der diplomat. Ver-
treter der feindlichen Mächte zu Ryswjick die Übergabe der
preuss.-engl. Deklaration. Allein die Erwartungen, welche man
daran geknüpft, erfüllten sich, wie man sich bald überzeugte,
nur in bescheidenem Masse.
In England allerdings erreichte man, was man beabsichtigt;
die Stellung Pitts, welchen seine Gegner als den Hauptbeför-
derer des Krieges zu verdächtigen gesucht, wurde befestigt, eine
^) Ich yerdanke deren Benützung der gütigen Yermittelung des Herrn
Hofrat Prof Erdmannsdörflfer.
») cf. Schäfer: ü. 1. 411-475.
Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 71
neue Anleihe rasch gezeichnet und der preussische Subsidien-
vertrag wiederum verlängert.
Dagegen erwies sich die Aussicht auf eine allgemeine Pa-
cifikation als sehr gering. Österreich erklärte vorläufig, es
müsse sich erst mit Russland verständigen, beide Höfe hielten
sich äusserst reserviert, bald trat es klar zu Tage, dass von
ihnen nichts zu hoffen war. Das Ziel, welches die Kaisermächte
sich vorgesetzt, — die Zertrümmerung Preussens, — es schien
nach den unglücklichen Tagen von Kunersdorf und Maxen so
nahe zu liegen, dass man jeden Gedanken an einen friedlichen
Ausgleich verwarf. Anders war die Aufnahme, welche die De-
klaration in Versailles fand ; der Herzog von Choiseul, in dessen
Händen sich die Leitung der auswärtigen Politik befand,
war persönlich fest überzeugt, dass das Bündnis mit Öster-
reich nur Unheil über Frankreich gebracht. Das Heer hatte
sein Ansehen eingebüsst, die Kolonien waren fast sämmtlich in
Feindesgewalt oder schwer bedroht, die Finanzen des Mutter-
landes in voller Zerrüttung. Die Siege der Kaiserinnen erfüllten
ihn mit wachsender Besorgnis, er fürchtete, wie er schon früher
nach der Schlacht von Kunersdorf geäussert, eine Vernichtung
des preuss. Staates, durch die das Übergewicht Österreichs nur
um so fester begründet werde, und sah voraus, dass der Ein-
fluss Frankreichs auf das Reich, — dessen Wahrung ja eine
traditionelle Aufgabe der französ. Politik bildete — darunter
schweren Schaden leiden werde. Er wünschte daher aufrichtig
den Frieden, vor allem den Frieden mit England, den er selbst
durch Opfer zu erkaufen bereit war.
In der That entwarf auch Choiseul, einem Wunsche Pitts
entsprechend, die Präliminarien, allein die darin enthaltene Be-
stimmung, dass beide kontrahierenden Teile sich fortan am
deutschen Kriege nur noch mit Geldleistungen beteiligen dürften,
stiess bei dem Wiener Kabinette, dessen Zustimmung Frankreich
bedurfte, auf den entschiedensten Widerspruch. Der Einfluss,
welchen Maria Theresia auf den König und die Pompadour
ausübte, überwog schliesslich, der Herzog fügte sich, der betr.
Artikel fiel und mit ihm die letzte Aussicht auf eine Verstän-
digung mit England betreffs des Kontinentalkrieges (Jan, 1760).
Noch eine Möglichkeit blieb übrig: es galt zu versuchen,
ob nicht ein Separatfrieden mit Ausschluss der andern Ver-
bündeten vermittelt werden könnte. Auf dieses Ziel waren
72 Obser.
denn naturgemäss in der nächsten Zeit die beiderseitigen Be-
strebungen gerichtet, sie bildeten den Hauptinhalt der geheimen
Verhandlungen, die im Jan. 1760 im Haag eröffnet und zwischen
dem General Yorke und Grafen d'Affry geführt wurden.
Ging man französischerseits darauf aus, England von
Preussen zu trennen, so bemühte sich das englische Kabinet,
Frankreich zu einem gleichen Schritte gegenüber den beiden
Kaisermächten zu bestimmen. Um alle Hebel in Bewegung
zu setzen, erging Ende Januar von London aus das Ansuchen
an König Friedrich, auch seinerseits die Vorstellungen der
britischen Regierung zu unterstützen und sich nach einem ge-
eigneten Unterhändler umzusehen.
Als der König diese Depesche empfing, stand er bereits
seit einiger Zeit in Verbindung mit dem französischen Hofe.
Seit dem September 1759 hatte er versucht durch Voltaire,
dessen Beziehungen zu Choiseul ihm förderlich schienen, das
Terrain zu sondieren. Gelegentliche Äusserungen über Friedens-
vorschläge und -bedingungen wurden von Voltaire, der, — wie
er selbst einmal gesteht, — nur als Adressbureau diente, ge-
schäftig dem Herzoge überbracht und auf dem gleichen Wege
erwidert. Allein der beiderseitige Meinungcsaustausch hatte
zu keinerlei befriedigenden Resultaten geführt, man kam, wie
es in der Natur der Sache lag, über allgemein gehaltene Er-
öffnungen nicht hinaus. Die Zumutung einer Entschädigung
Sachsens auf Kosten von Preussen machte dem Briefwechsel
über diese politischen Fragen ein Ende, wie sehr auch Voltaire
sich in der Folge bemühte, die Rolle eines Zwischenträgers
weiter zu spielen.
Die Korrespondenz mit dem Philosophen von Ferney bildete
gleichsam nur ein Vorspiel zu der folgenden diplomatischen
Aktion, denn nunmehr entschloss sich Friedrich der Grosse, —
eben auf die Anregung des britischen Kabinets, — durch eine
formell beglaubigte Persönlichkeit mit dem Versailler Hofe
direkt in Verhandlung zu treten. Am 16. Februar wandte
er sich an die Herzogin Luise Dorothee von Gotha mit der
Bitte, ihm einen gewandten, erfahrenen Mann zu bezeichnen,
der sich für die Übernahme eines derartigen Auftrages eignete. ^)
Der französische König, — meinte er, — gelte für friedliebend.
1) Oeuvres. XVIII. 174.
Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 73
man biete ihm nun die Hand, sieb von seinen Verbündeten zu
trennen und Europa den Frieden zu geben. Man müsse end-
lich einmal Gewissheit darüber erlangen, was man von Frank-
reich zu hoffen habe. Die Wahl der Herzogin fiel auf den Frei-
herrn Georg Ludwig von Edelsheim^), den Abkömmling eines
angesehenen, bei Hanau begüterten fränkischen Geschlechtes,
der damals vermutlich sich am Hofe von Gotha aufhielt.
Begabt und unterrichtet, durch keinerlei Stellung und Rück-
sichten gebunden und unbekannt in den diplomatischen Kreisen,
schien der junge Edelmann, — er zählte noch nicht 20 Jahre^)
und hatte eben erst seine Universitätsstudien beendet^), — - dem
Könige um so geeigneter für seine Zwecke, als er hoffen durfte,
dass die Reise desselben kein Aufsehen erregen würde.
Unter der strengsten Geheimhaltung seiner Mission wurde
Edelsheim angewiesen , sich nach Paris zu begeben und dem
dortigen Gesandten des Malteserordens, dem Bailli de Froullay,
dem König Friedrich volles Vertrauen schenkte, ein königl.
Schreiben zu übergeben, zugleich aber die Gelegenheit zu nützen
und sich gründlich über die franz. Verhältnisse zu informieren.
Falls man ablehnend oder ausweichend antworte, solle er
sofort darüber berichten und nach Gotha zurückkehren. Wenn
ferner Froullay etwa behaupte, er bedürfe erst der Zustimmung
des Ordensmeisters, um sich seines Auftrages zu entledigen,
so habe er sich darauf nicht einzulassen, sondern in diesem
Falle sich unter Vorweis seines Kreditives direkt an Choiseul
zu wenden und ihm die preuss. Vorschläge zu eröffnen.^)
Mit der Instruktion, welche vom 18. Februar datiert, er-
hielt Edelsheim gleichzeitig eine Abschrift des kgl. Schreibens
an Froullay vom 17. Febr.^) Friedrich der Grosse ersuchte
darin den letzteren, die beifolgenden Friedenspropositionen dem
franz. Hofe zu unterbreiten; ob dem Könige oder dem Herzoge,
bleibe ihm überlassen. Frankreich sei, wie verlaute, geneigt,
auf die Haager Deklaration einzugehen, und mit allem Grunde.
*) Über Edelsheim cf. v. Weech: Bad. Biographien. I. p. 211.
2) Nicht 22 Jahre, wie Dutens angiebt. I. 149.
3) Er hatte zu Göttingen, Strassburg und Genf studiert. Über den
Strassburger Aufenthalt cf. Barack: Ztsch. f. G. d. 0. Bd. 38. p. 186.
*) cf. die Instruktion p. 90.
») cf. p. 91.
74 Obser.
Es spiele in dem Bündnisse der drei Mächte nur eine unter-
geordnete Rolle, seine Interessen leiden erheblich darunter;
Martinique, Pondichery und Kanada seien verloren, der Handel
ruiniert. Es frage sich, ob es Frankreich mit seinen friedlichen
Absichten ernst seiJ) Wenn es gewillt erscheine, mit Preus-
seu und England ein Separatabkommen zu treffen, in welchem
es die Aufrechterhaltung des polit. Gleichgewichtes in Deutsch-
land garantiere und sich verpflichte, seine Verbündeten event.
mit gewaffneter Hand zu zwingen, diese Forderung anzuer-
kennen, so werde es günstigere Bedingungen, wie in jedem andern
Falle, erlangen und sich mit allen Ehren aus der Sache ziehen.
„Lassen Sie uns sehen," — schreibt er, — „ob sich nicht ein
Mittel findet, durch einen Federstrich einen Streit zu beenden,
der ganz Europa Verderben bringt, und ein Ziel zu setzen der
Mordgier und Leidenschaft, der Habsucht und Grausamkeit
der Menschen, die leider durch verderbte Neigungen verführt
mehr wilden Bestien gleichen, als fühlenden, mensch-
lichen Wesen, wie es sich ziemte!"
Allerdings, gab er zu, seien die Vorschläge, die man mache,
noch ziemlich vag, allein man möge sich erst einmal erklären,
das erste sei, sich zu sprechen, die Hauptsache dann freilich,
sich zu verständigen.
Am 26. Februar trat der junge Agent die Reise an und
begab sich über Frankfurt und Strassburg nach seinem Ziele,
am 10. März überreichte er dem Malteser Schreiben nebst Bei-
lage. Mit einem gewissen Eifer ging FrouUay auf die Sache
ein, noch am gleichen Tage erschien er in Versailles und teilte
dem Könige den Inhalt des Briefes mit. Seine Eröflhungen
fanden entschieden günstige Aufnahme. Ludwig XV. erwiderte,
er teile vollkommen die friedfertigen Gesinnungen, nicht von
ihm hänge es ab, wenn der Friede nicht zustande komme, eben-
so schien die Pompadour den preuss. Anträgen geneigt. Choiseul,
mit dem gleichfalls eine Unterredung stattgefunden, übergab
wenige Tage später dem Bailli eine Note, welche derselbe Edels-
heim in die Feder diktierte. 2) Sie bestätigte die günstige Be-
^) Die folgenden Ausführungen entsprechen im wesentlichen den bei-
liegenden Friedensvorschlägen, die ihrerseits wiederum auf die Erklärimgen
des brit. Kabinets zurückgingen.
2) cf. im Pr^cis p. 94 die 6 Punkte.
Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 75
urteilung, welche dem königlichen Schreiben widerfahren war. ^)
FrouUay sei bereit, weitere Befehle zu empfangen. Frankreich
könne ohne Verletzung seiner Bundespflichten Vorschläge ent-
gegennehmen und erwidern. Wolle man einen weitern Feld-
zug verhüten, so müsse noch vor Juni eine Übereinkunft be-
treffs der Präliminarien stattfinden. Wenn der König, wie
es scheine, aufrichtig den Frieden wünsche, werde er ihn
durch Englands Vermittelung erlangen; sobald einmal der
Friede mit letzterem Staate dem Abschlüsse nahe sei, werde
auch Frankreich, so zurückhaltend es sich zur Zeit noch zeige,
eifrig das heilsame Werk befördern.
Der Depesche Edelsheims^) folgte ein Schreiben Froullays
d. d. Paris 15/19 März, welches teils die eben erwähnten Ver-
sicherungen Choiseuls wiederholte, teils weitere enthielt. *) Die
beiden Kaisermächte fordern, — so äusserte man, — Frank-
reich auf, bei Zeiten den Feldzug zu eröffnen und sich für
die Verluste zur See in Deutschland schadlos zu halten, wo
voraussichtlich im künftigen Sommer das Geschick zu Gunsten
der Kaiserinnen entscheiden werde. Eben aus diesem Grunde
aber müsse die französische Regierung den Frieden beschleu-
nigen, denn ihre Absicht sei keineswegs, das Gleichgewicht
in Deutschland zu stören und Preussen aufzureiben. Um den
Schein zu retten, werde sie sich im Frieden die Freiheit aus-
bedingen, den Kaisermächten 24 000 Mann Hilfstruppen zu
liefern, indes werde man Mittel und Wege finden, auch diese
Zusage zu umgehen.
Man sieht, neben einem schlecht verhehlten Misstrauen,
welches man, wie verschiedentlich betont wird, in die Ehr-
lichkeit der Absichten des Königs setzt, tritt als leitender
Gedanke klar zu Tage, dass erst nach Abschluss eines Sonder-
friedens mit England von einer Berücksichtigung der Interessen
Preussens die Rede sein könne.
Inzwischen hatte sich Edelsheim selbst nach Versailles
begeben, um sich Choiseul vorzustellen. Ein eigentümlicher
*) Cf. dagegen die irrigen Angaben bei Dutens, wonach Choiseul die
Vorschläge direkt abgelehnt und Edelsheim zur Abreise aufgefordert
habe. I. 150.
>) Sie traf am 26. März in Freiberg ein. (Oeuvres XVIII. 180.)
3) Bei Schäfer: II. 1. 578—674.
76 Obs er.
Zufall wollte, dass er in dem Kabinet des Ministers dem kaiser-
lichen Botschafter, Grafen Starhemberg, begegnete. Der Herzog,
der von seiner geheimen Mission noch nicht informiert war*),
nahm ein Empfehlungsschreiben, welches der Marschall von
Broglie in Frankfurt Edelsheim mitgegeben, in Empfang und
ersuchte Starhemberg, den jungen Edelmann als einen Deut-
schen bei Hofe zu präsentieren. Der Graf entschuldigte sich
indes und überliess die Vorstellung dem Sous-introducteur des
ambassades.^) Dabei hatte es dann sein Bewenden. Jedoch
traf Edelsheim in den folgenden Tagen noch einigemale mit
Starhemberg bei Choiseul zusammen, ohne dass dieser auch
nur entfernt den Zweck seines Pariser Aufenthalts geahnt
hätte.
Am 20. März etwa verliess er wieder Paris; als er sich
bei Froullay, der ihm vermutlich die Antwort an den König
zur Bestellung übergab^), verabschiedete, bemerkte derselbe
leichthin, wenn Seine Preussische Majestät an eine Entschä-
digung des Königs von Polen denke, so sei man damit wohl
zufrieden, von einem Friedensprojekte aber, welches, wie ver-
laute, die Säkularisation einiger deutscher Bistümer beab-
sichtige, dürfe nimmermehr die Sprache sein.
Am 27. März traf der junge Diplomat mit seinen wich-
tigen Nachrichten im Hauptquartier zu Freiberg ein. Er hatte
seine Aufgabe zur vollen Zufriedenheit des Königs gelöst. So
wenig versprechend die Eröffnungen Choiseuls auch speziell
für Preussen sich erwiesen und so sehr man bestimmte Zu-
sicherungen vermisste, Friedrich gab sich trotzdem für den
Augenblick frohen Hoffnungen hin.^) Man müsse nun ab-
warten, — meinte er, — wie Frankreich und England sich über
ihre Interessen verständigen würden; er war bereit die Ver-
handlungen dem britischen Kabinet zu überlassen, wenn man
^) Die Audienz fand also nicht, wie Schäfer annimmt, statt, nachdem
Froullay Choiseuls Bescheid empfangen. IL 1. 480.
2) Dutens giebt fälschlich an, Starhemberg habe Edelsheim bei Hofe
eingeführt. I. 150.
3) VV^enigstens traf dieselbe gleichzeitig mit Edelsheim in Freiberg
ein. Cf. Schäfer II. 1. 575 u. Oeuvres XVIII. 180.
'*) Cf. Oeuvres XVIII. 183. Der in dem etwas mysteriösen Schreiben
erwähnte „Kranke" ist Edelsheim. Unter dem „docteur en mMecine k
grand bonnet" ist wohl Choiseul — oder Froullay — zu verstehen.
Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 77
in Versailles dies wünsche, sofern ihm nur in den Prälimi-
narien eine hinreichende Garantie geboten werde. Schon am
29. März erteilte er daher seinem Emissär die Ordre, sich
nach London zu begeben, um dem englischen Ministerium
ausführlichen Bericht zu erstatten, und, falls dasselbe Choi-
seuls Vorschläge acceptiere, mit den erforderlichen Weisungen
versehen, nach Paris zurückzukehren und die Unterhandlung
weiterzuführen.
Anfang April kam der „junge Merkur", — wie Friedrich
scherzweise Edelsheim bezeichnet, — in London an. Die Auf-
schlüsse, die er gab, fanden geteilte Aufnahme. Während
der preussische Gesandte, sowie Newcastle und Holdernesse
dieselben für befriedigend erachteten, verfocht Pitt mit aller
Entschiedenheit eine entgegengesetzte Ansicht.*) Er miss-
traute den Versicherungen Choiseuls und sah darin nur eine
künstlich angelegte Falle, um Preussens Zustimmung zu einem
Separatfrieden mit England unter Ausschluss der deutschen
Verbündeten zu erlangen. Falls dann der französische Hof
seine Versprechungen betreffs der Pacifikation in Deutsch-
land nicht erfülle, werde er gezwungen, mit demselben aufs
neue zu brechen, man werde ihn als Friedensstörer anklagen
und die öflFentliche Meinung wider ihn erregen, die Rück-
wirkung auf Preussen aber werde nicht ausbleiben. Pitt riet
daher dem Könige dringend darauf zu bestehen, dass die
Integrität der preussischen Monarchie als Fundamentalartikel
in den Präliminarien des Sonderfriedens garantiert werde.
Zugleich stellte er ihm vor, dass man sich bei den ferneren
Verhandlungen mit Frankreich, wobei es sich um die Prüfung
bestimmter Bedingungen handle, der offiziellen diplomatischen
Organe bedienen und daher von einer Verwendung Edelsheims
sowohl als FrouUays absehen müsse. Seine Darlegung wirkte
überzeugend. Der König, der anfänglich eine gewisse Ver-
stimmung darüber gezeigt^), erkannte gar bald die Richtig-
keit derselben und drückte unverhohlen seine Bewunderung
für den Scharfblick und die Offenheit des grossen Staats-
mannes aus.
1) Schäfer II. 1. 481.
*j Cf. Oeuvres XVIII. 186 .. . je m'aper^ois que les Anglais ne veu-
lent pas la paix . . .
78 Ob 8 er.
Wie richtig Pitts Auffassung war, das bewies die Über-
gabe der Ryswjiker Kontredeklaration vom 3. April seitens
der drei Höfe, deren Inhalt lediglich auf eine Vertagung, mit-
hin indirekt eine Ablehnung des Friedenskongresses hinauslief.
Sie bezeichnete einen vollkommenen Triumph der österreichisch-
russischen Politik über die französischen Friedensbestrebungen.
Choiseul, die „Kreatur Österreichs", trug nach des Königs
Ansicht die Schuld daran.*) An einen Separatfrieden war
vorerst nicht mehr zu denken. Das trat denn auch bald bei
den geheimen Verhandlungen, welche im Haag noch eine Zeit-
lang weitergeführt wurden, hervor. Während England die
volle Aufrechterhaltung des Königs von Preussen zu einer
Hauptforderung erhob, wollte die französische Regierung von
einer Vermengung der preussischen Interessen mit den eng-
hschen nichts wissen und drohte mit Abbruch der Verhand-
lungen. Mit vollem Rechte machte daher das Kabinet von
St. James dem zwecklosen diplomatischen Spiel ein Ende, mit
dem Bemerken, der rechte Moment zum Frieden scheine noch
nicht gekommen. (Mai 1760.)
Mittlerweile war Edelsheim, da man in London seiner nicht
weiter bedurfte, nach Holland zurückgekehrt, um im Haag wei-
tere Weisungen zu erwarten.
Dort ereilte ihn eine Depesche, in welcher der König ihn
unter Enthebung von seiner Mission beauftragte, die ihm an-
vertrauten Papiere zurückzugeben. Da dieselben sich mit andern
Effekten noch in Paris in der Obhut des Bailli de Froullay be-
fanden 2), so entschloss sich Edelsheim sie persönlich abzu-
holen. Am 31. Mai^) traf er in der Seinestadt wieder ein und
suchte alsbald den Malteserritter auf. Froullay schien noch
erfüllt von der Hoffnung, die Friedensverhandlungen wieder
anzuknüpfen. Der König, der Herzog und die Pompadour, —
beteuerte er, — wünschten aufrichtig den Frieden. An allem
Unheil seien lediglich die Indiskretionen des Grafen St. Ger-
>) Cf. Friedrich an d'Argeos. Oeuvres XIX. 152.
''*) So stellt wenigstens der Precis ausdrücklich die Sache dar; freilich
ist es auffallend, dass Edelsheim die Schriftstücke dort zurückgelassen,
statt sie persönlich zu verwahren und mit sich zu nehmen.
8) Das Datum lässt sich aus der Depesche vom 25. Juni und dem
Precis rekonstruiren. Dutens vermengt den ersten und zweiten Aufenthalt
in Paris vollkommen. I. 150
Mission des Frhni. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 79
main') schuld, der Choiseul als einen Gegner der Friedens-
bestrebungen verdächtigt habe. Auch König Friedrich scheine
diesen Argwohn zu teilen, wie ein Brief, den er vor kurzem
an Voltaire geschrieben, bezeuge. Dies Schreiben habe der Un-
terhandlung im Haag unsäglich geschadet, — eine Versicherung,
welcher der Deutsche allerdings aus guten Gründen keinen
Glauben schenkte. Froullays Anrät ging schliesslich dahin,
Edelsheim möge seinen Aufenthalt um ein paar Tage verlängern;
eine Gefahr für ihn werde daraus nicht entstehen.
Am folgenden Tage eröffnete ihmFrouUay, der Minister, den er
inzwischen ohne Edelsheims Wissen von dessen Ankunft benach-
richtigt^), bäte ihn, nicht abzureisen, ehe er ihn persönlich ge-
sprochen. Er wünsche einstweilen zu wissen, ob man nicht durch
EdelsheimsVermittlungmitdem Königin Verbindung treten könne.
Ein Sieg oder eine Niederlage ändere gar leicht die Sachlage und
man würde sich für derartige Fälle gerne einen sicheren Weg
reservieren. Daher rate er ihm, sich direkt nach Turin zu
begeben, wo er ja überdies einen Teil des Winters zubringen
wolle, dort könne er die Depeschen Froullays aus den Händen
des französischen Gesandten empfangen und durch den englischen
weiterbefördern. Vergebens wies Edelsheim darauf hin, dass
man solche Verhandlungen weit besser, wie bisher, im Haag
pflege, dass er vor allem ohne Erlaubnis des Königs nie auf derlei
Anträge eingehen könne: er musste schliesslich versprechen,
das Resultat einer Unterredung Choiseuls mit Froullay, welche
am nächsten Tage stattfinden sollte, abzuwarten.
Ungeduldig harrte er der Antwort, zwischen Hoffnung und
Zweifeln schwankend, liess er sich doch durch die Vorsicht
bestimmen, seine Instruktionen rechtzeitig beiseite zu schaffen.
Die Zukunft gab ihm Recht. ^)
Die Antwort blieb aus. Statt ihrer aber erschienen am
3. Juni^) gegen Abend zwei Polizeibeamte, wiesen dem Über-
1) Cf. Schäfer II. 1. 486.
2) Wohl schon vor der ersten Unlerredimg , für welche er, wie auch
Schäfer annimmt, vermutlich bestimmte Weisungen erhalten hatte.
3) Cf. den Precis: er hatte sie in seinem Quartier, dem Hotel d'Anjou,
verborgen.
♦) „le 3 Juin", — damit fallen alle Vermutungen Schäfers betreffs
des Datums der Verhaftung und Freilassung von selbst weg. Die An-
gaben Starhembergs, auf welche er sich stützt, sind eben ungenau, das
80 Ol) 8 er.
raschten einen Lettre de cachet vom 1. Juni vor und führten
ihn, nachdem sie sich seiner Kassette und seiner Papiere be-
mächtigt, nach der Bastille.
Am nächsten Morgen ') trat zu seinem Erstaunen der Herzog
mit fröhlicher Miene in seine Zelle, — es war dieselbe, welche
früher auch den Marschall Belleisle beherbergt hatte, — um
ihn über das Vorgefallene aufzuklären. Er habe eine unge-
störte Unterredung mit ihm gewünscht, und da er weder zu
ihm habe kommen, noch ihn zu sich kommen lassen können,
dieseij Ausweg ersonnen. Auf Choiseuls Befragen berichtete
der Gefangene über seine erste ßeise nach Paris und die
Mission nach London, als er jedoch von der Rückkehr nach
dem Haag sprach, unterbrach ihn der Herzog ziemlich brüsk
und erklärte, er werde ihm nur einen Pass nach Turin aus-
stellen, nur diese Route habe er zu wählen, wenn er sich nicht
schlimmem Verdacht aussetzen wolle.
„Wenn wir dem Könige von Preussen ein wenig mehr ver-
trauen könnten, — bemerkte der Minister, -- würde ich Sie
in der Bastille verwahren, ich könnte Sie hier besuchen und
durch Ihre Vermittlung verhandeln, ohne dass jemand etwas
davon merkte." Allein man sehe aus dem Schreiben an Vol-
taire wohl, wie der König denke, gleich den Engländern zeihe
Friedrich ihn der Abneigung gegen den Frieden und werfe
ihm geradezu vor, dass er die geheime Sendung des preussischen
Emissärs dem Wiener Hofe verraten habe. Die lächerliche
Beschuldigung, dass man in Wien von Preussen aus die erste
Nachricht davon empfangen habe^), suchte Choiseul dadurch
zu begründen, dass Graf Starhemberg, der am Tage vorher
einen Kurier erhalten, vollkommen über alle Personen, die da-
bei ins Spiel gekommen, orientiert sei.^) Derselbe sei ent-
rüstet darüber, dass man ihm zugemutet, den preussischen
Agenten bei Hofe vorzustellen. Ihn zu beruhigen und sich
zeigt sich beispielsweise auch später, wo er behauptet, Edelsheim sei
3 oder 4 Tage in Haft gewesen. II. 2. 720. Anm. 1.
^) Nicht „le möme jour" — wie Friedrich in der „bist, de guerre de
sept ans" setzt. Oeuvres V. 40.
2) Dass der Minister ähnliche Befürchtungen gehegt, bestätigt auch
Dutens a. a. 0. I. 149.
3j Die Unwahrheit dieser Angaben ergiebt sich aus der Depesche
Starherabergs vom 11. Juni. cf. Schäfer II. 2. 154.
Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 81
selbst zu rechtfertigen, sehe er daher kein anderes Mittel,
als Edelsheims Papiere dem kaiserlichen Gesandten vorzulegen;
daher habe er ihn verhaften lassen. In ironischer Weise ent-
gegnete Edelsheim, er wundere sich, wie sehr des Herzogs
Vorsicht die Schnelligkeit der Wiener Kuriere überhole, da
der Verhaftsbefelil bereits vom 1. Juni datiere, während die
Wiener Stafette erst gestern eingetroffen sei.
Choiseul errötete, brachte das Gespräch auf andere Dinge
und liess die Kassette Edelsheims herbeischaffen. Während er
die Papiere durchstöberte, beteuerte er wiederholt, Frankreich
wünsche nicht Preussen zu schwächen, man hätte gar leicht
eine Verpflichtung gegen den König in den Präliminarien fest-
setzen können, wenn nur England gewollt hätte, allein das-
selbe verberge seine Absicht, Frankreich zu vernichten, unter
dem Vorwande, seinen Verbündeten aufrecht zu erhalten. Auf
die Bemerkung, dass gerade diese Garantiefrage, die doch
Choiseul so sehr am Herzen zu liegen scheine, schliesslich den
Abbruch der Haager Verhandlungen veranlasst habe, wusste
Choiseul nichts zu erwidern; um so eifriger forschte er nach
den Instruktionen, von denen er interessante Aufschlüsse er-
wartete. Edelsheim versicherte, er habe ausser dem könig-
lichen Schreiben an Froullay nie eine solche gehabt. So
musste sich denn der Herzog damit begnügen, seine Chiffre,
die letzte Depesche des Königs sowie das Kreditiv, von welchem
noch kein Gebrauch gemacht war, mit sich zu nehmen. Im
Vertrauen äusserte er schliesslich, Frankreich hätte sich nie
verpflichten können, dem Könige während des Krieges Truppen
zu stellen, — „dies wäre eine allzu grosse Treulosigkeit gegen
unsere Bundesgenossen gewesen, allein alles übrige wäre un-
sern Verträgen nicht zuwider gelaufen."
Am 5. Juni kündigte der Lieutenant genöral de police,
von Sartines, dem Gefangenen seine Freilassung an, indem er
ihm zugleich einen Pass, der auf Turin lautete und während
eines Monats Gültigkeit haben sollte, überreichte. In einem
beiliegenden Schreiben Choiseuls bemerkte derselbe, der König
wünsche, dass die Papiere bis zum Frieden in seinen Händen
verblieben. Da der Polizeibeamte seine Abreise für den fol-
genden Tag festsetzte, konnte er die Ankunft Froullays, der
ihn zu sprechen wünschte, nicht mehr abwarten, sondern ver-
liess am 6. Juni Paris und begab sich auf dem Wege über
Zeitechr. t Q««ch. d. Oberrh. N. F. II. 1. 6
82 Obser.
Lyon und Pont Beauvoisin nach Turin, wo| er am 21. d. M.
eintraf.*)
Wie nicht anders zu erwarten stand, wandte er sich sofort
an den dortigen englischen Gesandten, Mr. Makenzie, und er-
suchte denselben, da seine ('hiffre mit Beschlag belegt war,
einen Bericht über die jüngsten Erlebnisse an König Friedrich
zu vermitteln, — es ist der Bericht vom 25. Juni^), welchen
Dutens, wie er erzählt, selbst chiflFrierte.
Mittlerweile hatte der Herzog, offenbar in der Absicht das
Vertrauen des Wiener Hofes wieder zu gewinnen und seine
stark erschütterte Stellung zu befestigen, es für nötig gefunden,
a*ich den österreichischen Botschafter über die preussischen
Friedensvorschläge zu informieren, mit dem Bemerken, der Über-
bringer derselben sei verhaftet worden. Indess teilte er ihm
nur die halbe Wahrheit mit, dass schon im März dergleichen
Vorschläge geschehen und er darum gewusst habe, verschwieg
er aus guten Gründen. Erst später kam Starhemberg auf
die Idee, dass der preussische Emissär mit jenem Edelmann,
der ihm in Versailles früher vorgestellt worden, identisch sein
könne, meinte aber, Choiseuls Aufrichtigkeit vertrauend, Edels-
heim werde erst nachträglich jene Weisungen erhalten haben.
Da der französische Minister ihm versicherte, derselbe sei be-
reits wieder in Freiheit gesetzt und nach Turin abgereist,
gab er sich nicht die Mühe, die Sache weiter zu verfolgen.*)
Ende Juli empfing König Friedrich im Hauptquartiere zu
Leubnitz den Bericht seines Agenten. In dem Rückschreiben,
welches er am 24. Juli an Edelsheim richtete^), verurteilte er
das Verhalten des französischen Hofes ebenso entschieden,
als er die Geschicklichkeit des angehenden Diplomaten aner-
kannte. „Ich war erstaunt, — versichert er, — über das
unredliche und unverantwortliche Verfahren, welches man bei
Ihrer Rückreise nach Paris gegen Sie beobachtet hat; ich ge-
1) Cf. Makenzie an Mitchell. Schäfer II. 2. 717.
2) Schäfer IL 2. 717 ff. Dutens I 151. Die Behauptung des letetern,
Edelsheim habe den Bericht zu seinen Gunsten gefärbt, ist, wie die Depesche
selbst lehrt, durchaus unbegründet. Dutens Darstellung beruht auf Mit-
teilungen, welche Cboiseul ihm 15 Jahre nach diesen Ereignissen gemacht,
daraus erklärt sich denn auch ihre ünzuverlässigkeit.
^) Cf. die Depeschen Starliembergs vom 11. und 25. Juni, Schäfer
IL 2. 154.
^) Cf. den französischen Text bei Schäfer IL 2. 721.
Missioii des Frhni. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 33
Stehe, ich hätte Herrn von Choiseul nicht für so thöricht ge-
halten. Sein Benehmen ist ebenso lächerlich und unpassend,
als seine Vorschläge widerspruchsvoll, ohne System und ohne
Folge. Seien Sie versichert, dass ich, vollkommen befriedigt
durch die Haltung, welche Sie bei all den verdriesslichen Vor-
fällen bewahrt haben, mich dafür erkenntlich zeigen und Ihnen
überzeugende Beweise liefern werde. Sollten die Leute Ihnen
je von Paris aus schreiben, wie sie zugesagt, so haben Sie
ihnen lediglich zu antworten, dass Sie, da Ihre Mission schon
vor Ihrer Rückkehr nach Paris beendet gewesen, als Privat-
mann sich nicht mehr um diese Dinge kümmern könnten."
Edelsheim kam nicht in die Lage, diese letzte Weisung
zu vollziehen, man sah in Frankreich von jeder weitern Kor-
respondenz ab, er erhielt nur ein Höflichkeitsschreiben FrouUays,
in welchem derselbe die Ehrlichkeit seiner Absichten und die
Lauterkeit seiner Handlungsweise beteuerte.
Dass Froullays Thun und Treiben verdächtig erscheinen
konnte, lässt sich nicht leugnen. Ob er um den Entschluss
Choiseuls, Edelsheim zu verhaften, gewusst und aus diesem
Grunde dessen Abreise verzögert, oder aber lediglich in dem
übereifrigen Bestreben, den Frieden zu befördern, den Herzog
insgeheim von Edelsheims Ankunft benachrichtigt und von
ihm selbst über sein wahres Vorhaben getäuscht worden, —
kann nicht mit Bestimmtheit entschieden werden.*) Ein
direkter Vorwurf gegen ihn wird nirgends, weder von Seiten
des Königs, noch von Edelsheim erhoben. Wie dem auch
sein mochte: wenn die Sendung des letzteren bezweckt hatte,
klaren Aufschluss zu erhalten über das, was man von Frank-
reich zu erwarten hatte, wie Friedrich im Februar der Her-
zogin von Gotha geschrieben, so hatte sie ihr Ziel erreicht.
Aber dies war auch das einzige Resultat. Die Hoffnung,
dass der „junge Merkur mit seinem Flügelstabe den düstern
Schleier der Zukunft" zerteilen werde^), hatte sich nicht erfüllt.
1) Die Thatsache, dass Edelsheim nach seiner ersten Abreise von Paris
verschiedene politische Schriftstücke in Froullays Obhut zurückgelassen,
spricht zu Gunsten des letzteren, denn hätte er wirklich verräterische
Absiebten gehegt, so wäre rs ihm ein leichtes gewesen die Papiere an
Choiseul zu überliefern.
*j Friedrich an die Herzogin von Gotha, Schiettau 17. Mai 1760.
Oeuvres XVIII. 187.
6*
^4 0 b s e r.
Die Verhandlungen wegen eines Separatfriedens konnten end-
giltig als gescheitert betrachtet werden. Die diplomatischen
Künste waren verbraucht. Es galt von den Worten zu den
Thaten überzugehen. Seit Ende Mai befand sich der Feld-
zug in Sachsen in vollem Gange, Mitte Juni wurde er auch
von den französischen Heeren in den Rheinlanden und Hessen
eröffnet.
Für die Lebenswege des jungen Edelmanns aber, der sich
bei seinem diplomatischen Debüt seiner Aufgabe mit Geschick
und Geistesgegenwart entledigt, war jene Mission entscheidend.
Er hatte das volle Vertrauen und die Gunst des grossen
Königs gewonnen. Nach einem elfmonatlichen Aufenthalte in
Turin 0 wurde er im Mai 1761 als Sekretär der preussischen
Gesandtschaft nach London berufen, um dort unter Knyp-
hausens Leitung in die eigentliche diplomatische Karriere ein-
zutreten.^) Späterhin Legationsrat, dann bevollmächtigter Ge-
sandter am Wiener Hofe, nahm er im Jahre 1773 mit Rück-
sicht auf Familienverhältnisse den Abschied und zog sich auf
sein Stammgut zurück. Wiederholt jedoch wurde er in der
Folge, so namentlich während des baierischen Erbfolgekrieges
von Berlin aus mit wichtigen politischen Aufträgen betraut.^)
Zum Diplomaten geboren, konnte er auf die Dauer dem Be-
rufe auch nicht entsagen, wenige Jahre vor dem Tode Frie-
drichs des Grossen, im Mai 1784, trat er in die Dienste des
Markgrafen Karl Friedrich, an dessen Hofe sein älterer Bruder
Wilhelm schon seit geraumer Zeit die Stellung eines Ministers
bekleidete. Die folgende zweite Periode seines Lebens gehört
ausschliesshch der badischen Geschichte an.
Es erübrigt, ehe wir schliessen, noch einiges zur Erläute-
rung der folgenden Schriftstücke, die hier zum erstenmale
veröffentlicht werden, beizufügen. Wie schon erwähnt, haben
wir es mit eigenhändigen Kopien oder Entwürfen Edelsheims
zu thun.
^) Nach Choiseuls AogabeD studierte er dort an der Akademie.
Schäfer: II. 2. 154.
2j Dutens: I. 152.
') V. d. Asseburg: Denkwürdigkeiten. Berlin 1842. p. 326-328.
Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelaheim i. J. 1760. 85
Die Instruktion freilich hat Schäfer allem Anscheine nach
gekannt und teilweise benützt. Da er indes auf eine Publi-
kation derselben verzichtet und so einzelne Punkte, die von
Interesse sind, noch unbekannt geblieben, glauben wir dieselbe
der Vollständigkeit halber mitteilen zu sollen.
Vollkommen unbekannt ist das Schreiben des Königs an
FrouUay. Ein Entwurf hat sich nach Schäfers Angaben in
den preussischen Archiven nirgends gefunden, um so wert-
voller ist die vorliegende authentische Kopie.
Neu ist auch der Bericht Edelsheims über seine geheime
Sendung; mag auch der Inhalt im allgemeinen aus andern
Quellen schon bekannt sein, so ergänzt und berichtigt er, wie
wir sehen, doch in manchen Punkten das bisherige Material.
Einen weitern Grund, der die Veröffentlichung desselben lohnt,
werden wir noch später berühren. Der Entwurf ist indes
nicht der einzige, es findet sich neben ihm noch ein zweiter*),
der denselben Gegenstand betrifft. Eine Vergleichung beider,
— wir nennen ersteren der Kürze wegen C, letzteren B, —
ergiebt, dass uns in B ein erstes Konzept vorliegt, dessen
Text, von einigen Auslassungen abgesehen, im wesentlichen
unverändert in C übergegangen, jedoch durch eine Reihe von
Zusätzen erweitert worden ist. Im allgemeinen dienen letztere
lediglich zur Vervollständigung der Darstellung, so namentlich
im Anfange die Schilderung der Begegnung mit Starhemberg,
sowie später die Bemerkungen über die Bastille und den Aufent-
halt Belleisles daselbst. Die nennenswerten Differenzen zwischen
B und C haben wir am Rande angemerkt. Einem schein-
baren Widerspruch begegnen wir nur an einer Stelle. Wäh-
rend C ausdrücklich erwähnt, dass Edelsheims Papiere in
Froullays Obhut zurückgeblieben, lässt die Wendung, welche
in B gebraucht wird^), jene Annahme nicht recht zu. indes
enthält hier offenbar C die korrektere Fassung, denn, wenn
jene Schriftstücke in Paris zurückgelassen wurden, lässt sich
nicht absehen, dass Edelsheim dieselben anders als bei dem
Bailli, dem er vertrauen durfte, untergebracht habe.
1) Mit der Überschrift: „Pr6cis de la negociation secrette k la coor
de France de la quelle j'ai eu Phonneur d*6tre chargö en 1760.
') »«^6 jugeois . . . que je ne devois pas lui faire un mistire de mon
arrivÄe.*
86 Obs er.
Gehen . wir einen Schritt weiter und stellen wir den Ent-
wurf C der Depesche vom 25. Juni, die wir mit A be-
zeichnen, gegenüber, — ein Vergleich, der sich natürlich nur
auf die Partie des Berichtes beziehen lässt, die wie die De-
pesche den zweiten Aufenthalt Edelsheims in Paris behandelt, —
so zeigt sich eine unleugbare Verwandtschaft beider Stücke.
An Stelle der direkten Rede, in welcher A vorwiegend das
Gespräch mit Froullay wiedergiebt, tritt in C allerdings die
indirekte, auch ist die Darstellung hier knapper und gedrängter,
mancherlei Angaben fehlen, die Ereignisse vom 31. Mai bis
3. Juni werden zeitlich nicht so scharf auseinandergehalten,
wie es in A der Fall ist. Und trotz alledem ist, wie sich auf
den ersten Blick ergiebt, unzweifelhaft C aus A abgeleitet.
Es würde zu weit führen, die vielfach wörtliche Übereinstim-
mung im einzelnen überall nachzuweisen; wir beschränken
uns auf die folgenden Beispiele.
A. 1. €.
... et je Vous assure que le roy,
M°»«' de Pompadour et Mr. de Choi-
seul tous trois Teulent la paix bien
sinc^rement . . .
... II pr6tendit que le Roi de
France, le Duc de Cboiseul et Mme.
de Pompadour vouloient tous trois
bien sinc^rement la paix . . .
2.
. . . c'est luy qui a fait croire en
Angleterre que M^. de Cboiseul 6toit
contraire k la paix . . .
... qui devoit avoir port4 le mi-
nist^re Britanique k croire le D. de
Cboiseul contraire k la paix . . .
3.
. . . que en attendant, je devois
vous demauder, si Ton ne pourroit
pas, par YOtre canal, faire parvenir
quelque chose au roy de Prusse;
VOUS savez bien qu'une bataille per-
due ou gagnee peut bien cbanger les
cboses . . .
. . . En attendant 11 le cbargeoit
de me demander, si Ton ne pourroit
peut-^tre faire passer quelque chose
au B. de P. par mon canal; qu'ane
bataille perdue ou gagnee changeoit
bien les cboses . . .
Ebenso sind aus der zweiten Hälfte der Depesche die
Äusserungen Choiseuls von „Tenez, s'il etoit possible" bis „et
voilä pourquoi il falloit (vous) faire arreter" fast wörtlich in
direkter Rede in den Entwurf C übergegangen.
Noch näher als C steht aber B dem Texte von A. Ab-
gesehen davon, dass die eben citierten Stellen, an welchen
eine Übereinstimmung von A und C sich konstatieren lässt,
auch dem ursprünglichen Entwürfe B angehören, existiert eine
Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 87
ganze Reihe von Wendungen und Ausdrücken, die A und B
noch gemeinsam sind, in C aber fehlen oder anderweitig er-
setzt sind. Einige Beispiele werden genügen.
A. 1. B.
. . . il me t^moigna qu'ü seroit
bien aise que je voulus retarder mon
depart d'an jour ou deux . . .
... II crut que rien ne pouvoit
balancer les motifs quMl avoit ä me
conseiller de retarder mon depart
d'un jour ou deux . . .
2.
... et qooique je luy aye marqu4
que Yous n'Stez plus charg6 de rien,
et que yous venez simplement pour
letirer les hardes que yous aYiez
laissees ici . . .
... et quoiqu'il lui eut mand^ que
je n'^tois Yenu que pour mes pro-
pres affaires . . .
3.
. . . mais mon illusion fut dissi-
pee ...
... et toute mon illusion fut bien-
tdt dlssip^e
4.
. . . avec son air leste ... | ... d'un air fort leste . . .
Umgekehrt begegnet man in C einer Anzahl von Zusätzen,
welche A und B nicht enthalten und die daher indirekt einen
weitern Beweis, wenn es eines solchen noch bedürfte, liefern,
z. B. die Bemerkungen über den Aufenthalt Belleisles in der
Bastille und die namentliche Erwähnung von Voltaire und
Sartines. Damach ergiebt sich denn mit Sicherheit, dass ent-
weder A selbst, d. h. der Entwurf der chiflFrierten Depesche,
der in Edelsheims Händen geblieben, oder aber Aufzeichnungen,
die er unmittelbar nach den Ereignissen gemacht und die
vielleicht die Grundlage jener Depesche gebildet, als die Quelle
von B und weiterhin von C betrachtet werden müssen. Aus
der Erinnerung oder auf Grund von Notizen hat Edelsheim
dann offenbar manches hinzugefügt und die Darstellung ver-
vollständigt: auf diese Weise ist der Entwurf C entstanden.
Es fragt sich nun, wann und zu welchem Zwecke der vor-
liegende Abriss (Pr^cis) abgefasst worden ist. Für die Zeit
der Entstehung findet sich insofern ein Anhaltspunkt, als aus
dem Schlusssatze hervorgeht, dass er erst nach Beendigung
des elfmonatlichen Turiner Aufenthaltes, d. h. nicht vor dem
Mai 1761 , niedergeschrieben worden sein kann. Es ergiebt
sich ferner, dass der Bericht einem höheren Auftrage ent-
88 Obser.
Sprüngen ist, Edelsheim versichert an einer Stelle ausdrück-
lich, man habe ihm befohlen, denselben zu liefern J) Dieser
Befehl kann aber, da er in der Folge in preussischen Diensten
stand, in letzter Linie nur vom Könige ausgegangen sein,
eine Annahme, die dadurch bestätigt wird, dass der erste
Entwurf (B) ursprünglich in der That den Charakter eines
Immediatberichtes trug, insofern an Stelle der erst nachträglich
gesetzten dritten Person (Sa Majeste) überall die direkte An-
rede (Votre Majestö) gebraucht war.
Zu welchem Ende aber mochte Friedrich der Grosse dieser
Aufzeichnungen bedurft haben? Wenn wir uns vergegen-
wärtigen, dass er wenige Jahre nach den geschilderten Ereig-
nissen die Geschichte des siebenjährigen Krieges geschriebei
und in Kapitel XI in einer, wie er selbst bemerkt, ungewöba-
lich ausführlichen Weise das Abenteuer Edelsheims behandelt,
so wird die Vermuthung, dass er dieselben bei seinem Ge-
schichtswerke zu verwerten beabsichtigte, eben nicht ferne
liegen : hat er doch schon früher einmal geäussert, der Bericht
verdiene veröffentlicht zu werden.^)
Die Vermuthung wird zur Gewissheit, wenn wir eine Prü-
fung der Texte vornehmen. Vergleichen wir die betrelBFenden
Partien der „histoire de guerre de sept ans"^), welche wir
durch D bezeichnen, mit dem „Precis" Edelsheims, so erkennen
wir, dass nicht nur die Anordnung des Stoffes und die Reihen-
folge der Gedanken die gleiche ist, sondern auch an ver-
schiedenen Stellen eine Annäherung oder gar Übereinstimmung
in der Wahl der Ausdrücke stattfindet. Dies gilt z. B. von
dem Passus, der die Entschädigung des Körigs von Polen
betrifft, vor allem aber von den folgenden:
C. 1. D.
. . . qu'EUe 6toit prete k faire la
paix . . . que l'Angleterre 6toit egale-
ment disposee ä se preter k un con-
grös particulier, pourvu que la France
voulut regarder comme un article
fondamental des preliminaires l'en-
tiöre conservation du Roi de Prusse . . .
. . . que le roi de la Grande-Bre-
tagne etait prit k faire la paix qu'il
donnait les m&ins ä Passembl^e d'un
congres particulier, pourvu que la
France acceptät pour article fonda-
mental des preliminaires Tentiöre con-
servation de Sa Majeste Prassienne . . .
*) „le pr^cis qu'on m*a ordonn6 de retracer."
«) Friedrich a. d. Herzogin von Gotha, 22. Nov. 1760 „une relation
qui m6riteroit d'etre imprim6e".
») Oeuvres: V. 89 - 41.
Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelshcim i. J. 1760. 89
2.
. . . Rempli de l'esperance qu'on
cherchoit peut-6tre ä renouer la n&-
gociation qui venoit d'^tre rompue . . .
. . . Cet ambassadeur preoccnp^
de la sincerit^ des intentions du roi
de France . . . persuada Mr. d'Edels-
heim de diff^rer son d^part . . . pour
donner ä sa n^gociation interrompue
le temps de se renouer . . .
3.
. . . Hier le C^- Staremberg a re-
^u un Courier qui lui nomme toutes
les personnes qui ont ^te employ^es
dans cette negociation . . .
. . . Car, -— ajouta-t-il, — voilä M»*-
de Staremberg au fait de toutes les
personnes qui ont ^t^ employ^es dans
cette negociation par le roi de Prusse;
il vient de receroir un courrier de
Vienne . . .
Wir haben somit hier den interessanten Fall vor uns, wo
wir in der Lage sind, die Benützung einer Quelle für die
„histoire de guerre de sept ans" direkt nachzuweisen. Es
zeigt dies zugleich, wie sorgfältig und gründlich der König
dabei zu Werke ging. Natürlich fasste er, wie es für seine
Zwecke angemessen, das Ganze weit kürzer zusammen und
beschränkte sich nur auf das Wesentlichste. Dabei war es
ihm vor allem darum zu thun, durch diese Vorgänge die Ab-
hängigkeit des französischen von dem Wiener Hofe zu charak-
terisieren. Es lässt sich nunmehr auch die Zeit der Abfassung
des Berichtes näher bestimmen. Die histoire d. g. wird be-
endet am 17. Dezember 1763. Zwischen Mai 1761 0 und
Dezember 1763 -) ist mithin der Entwurf unzweifelhaft entstan-
den, vielleicht, wenn wir eine Vermutung wagen dürfen, in
der Zeit als Edelsheim von London auf Befehl des Königs
nach Berlin übersiedelte, kurz nach dem Hubertsburger Frieden.
Möglich, dass die Originaldepeschen verloren gegangen waren, —
Schäfer forschte wenigstens vergeblich im preussischen Staats-
archive nach denselben und entnahm die Depesche vom 25. Juni
einer Abschrift des British Record Office, — möglich, dass aus
eben diesem Grunde König Friedrich Edelsheim beauftragt
hat, auf's neue einen Bericht über jene früheren Ereignisse
einzureichen.
^) Cf. oben p. 87. — ') Vielleicht sogar vor Mitte August d. J., da
der Pr^cis wohl schon in dem ersten Manuskripte des Königs, das be-
kanntlich bald nach seiner Vollendung verbrannte, verarbeitet worden war:
Cf. Preuss: Friedrich der Grosse als Schriftsteller, Berlin 1837, p. 80.
90 Obier.
Instruction pour ma mission secrette k Paris.
1) II d^guisera au mieux la commission dont il est cbarg6 et en ob-
servera le plus r^ligieuz secret. II partira au plus vite, d^s qu'il aura
pris les arrangemeuts pour son voyage et apr^s s'Stre muni des passe-
ports qu'il lui faut pour aller droit sur Francfort au Mayn, Strasbourg
etc. k Paris.
2) Apr^s son arriv^e il tachera de se m^nager un entretien particulier
ayec M'* le Baillj Ambassadeur de l'ordre de Malthe k la Cour de
France pour lui rendre la lettre du Eoi ci-jointe en ajontant qu'il la
croyait de teile importance que M'» le Bailly la voudrait bien prendre de
lui. Pour etre aussi au fait de quoi il s'agit dans cette lettre, on lui en
communique la copie ci-close, quoique pour sa direction seule. II avi-
sera avec M^. le Bailly sur ce qu'il aura k obseryer de mesures pendant
son säjour k Paris k son propre ^gard et pour garder \k un parfait in-
cognito; en attendant la reponse qu'il aura de lui, il le priera de lui faire
avoir un passeport, afin de pouvoir envoyer en toute süret^ son Courier
pour faire tenir au Roi la reponse qu'il aura de M^^-de Froulay.
3) II tachera en attendant cette reponse, de s'informer au possible
de ce qui regarde la Situation präsente des affaires de France, si la Cour
y est actuellement dans la disposition pacifique qu'on lui a attribu^ dans
l'^tranger ou si l'on a chang6 d'id^es k cet 6gard et les arrangements
qu'elle prend en consequence dont il informera fid^lement le Roy. Quant
aux lettres qu'il depechera a Sa Majest^ il les adressera k Gotha, soos
couyert k Madame la D. regnante.
4) Qand (sie!) il aura regu la reponse finale de M'* le Bailly, ou
que celui-ci la lui donnera veibalement, qui soit ou tout k fait declinatoire,
ou d'une teile ambiguit^, qu'il en pen^tre aisement que ces gens ne reu-
lent pas se preter k une pacification prompte, il depechera d'abord son
Courier avec la reponse qu'on lui a donn^e et partira ensuite pour re-
tourner k Gotha. Enfin il reglera son sejour ou son depart de Paris con-
formement k la reponse qu'il aura.
5) Mais comme il sauroit arriver peut-§tre que M'- le Bailly lui de-
clarat, qu'en ambassadeur de l'ordre de Malthe il ne sauroit pas se char-
ger de la commission sur laquelle il l'avoit requis, sans en faire pr^a-
blement son rapport au grand-maitre de l'ordre et sans en avoir re^u
son agrement.
Dans ce cas lä, si M»"- de Froulay y insiste, M'« d'Edelsheim lui dira
que cette correspondance k Malthe demanderoit trop de tems, qu'il lui
6toit trop pretieux pour n'en pas pouvoir attendre le resultat.
6) II s'adressera donc alors directement au Duc de Choiseul comme
ministre et secretaire d'^tat, afin de se mänager avec lui une audience
particuliere, oü il s'expliquera envers ce ministre dans le sens de la lettre
au Bailly de Froulay et lui fera des propositions en consequence de la
note ci-jointe. II le priera de vouloir bien y preter toutte l'attention
qu'une affaire de teile importance demande et lui procurer bient6t une
reponse de la part de sa cour, pour lavoir k quoi s'en tenir.
Mission des Frhrn. Georg Ludwig v, Edelsheim i. J. 1760. 91
(Folgt 1. die Kopie des köuigl. Schreibens an Froullay und
2. eine Kopie der Note für Choiseul.*)
Pour ^tre aussi authorise ä faire cette demarche aupr^s du susdit
Duo et pour la l^gitimation, il regoit ci-joint une lettre de creance, sign^e
des ministres d*Etat et de Cabinet du Roy, les Comtes Podewils et de
Finkenstein qu'il rendra au Duc de Choiseul de la fagon qu'il convient.*)
7) Quant ä la reponse qu'il aura de ce ministre, il agira ä ce sujet
de la m^me fagon qu'il lui est enjoint dans l'article 4 de cette instruction.
8) II se servira de sa correspoiidance') avec le Roy du chiffre
ci-clos; il observera sur cela, qu'il faut que toutes les iettres qu'il d6-
pechera k sa Majest^ soyent bien cbifir^es du commencenient jusqu'ä la
fin, Sans y m^Ier des passages en clair.
9) Pour fournir aux fraix de son voyage qui ne sauroit 6tre de longue
duröe, le Roy fait joindre ici une lettre de credit ä trois mille ecus ar-
gent comptant, monnoye de France sur un banquier de Paris, avec une
somme de cinq cents ecus qu'il re^oit en argent comptant. S'il arrivoit
cependant que son sejour en France trainat au dela du tems qu'on le
croit k present et que les depenses aux quelles il seroit oblige de fournir
demanderoient un nouveau secours en argent il n'aura qu'ä eu ecrire alors
au Roi, qui lui fera faire de nouvelles remises.
Fait i Freyberg ce 18» de Fevrier 1760.
L. 8.
Instruction pour M'« de*j
Copie de la lettre du Roi k W le Bailly de Froulay.
Ne Vous en prennes M'« qu'ä Votre caract^re respectable qui Vous
attire Ma confiance. Je Vous crois le plus propre de tous les Fran^ois
ä Vous faire ces ouvertures, parceque Votre qualite d'ambassadeur s'y
pr^te mieux et parceque je Vous crois aussi attach^ k Votre patrie qu'ä
, Votre ordre. II s'agit de la paix. Je Vous en parle sans autre pr6am-
bule et comme je crois pouvoir doriner quelques notions sur ce sujet
an Roy de France et ä son Minist^re, Je n'ai cru pouvoir en cbarger
personne de plus capable que Vous pour remplir cet objet. Depuis cette
guerre l'interruption de toutte correspondance et les changements si com-
muns k la Nation frangoise a rempli Versailles et le Ministere de tant de
nouveaux personnages qu'il est difficile k quelcun k qui s'adresser; Vous
qai av6s ces objets presents et qui les connoissös par une longue routine.
^) Letztere wörtlich gleichlautend mit den „Propositions de paix",
welche der König am 16. i^'ebr. 1760 der Herzogin von Sachsen -Gotha
mitteilt. Oeuvres de Fr. XVIII. p. 175. ^
2) Kopie fehlt. Das Original wurde bei der Verhaftung Edelsheims
mit Beschlag belegt.
») Sic!
*} Der Name fehlt.
L
92 Obser.
Vous saures mieux les chemins quMl faut prendre dans ce dedale que Moi.
Le plus Daturel est scurement de s'adresser au Ministre charg6 des affaires
^trang^res, le plus court seroit de s'adresser au Roy de Fraoce Mais
comme je ne sais point Pesp^ce de pr^jug^s qui peut regner ä cette Cour
et ]a fa^on dont les esprits y sont peut-etre prevenus, Je Vous laisse l'ar-
bitre sur le choix du canal dout Vous voudr^s Vous servir pour faire
parvenir en son lieu les propositions que je Vous prie d'y faire passer.
Vous §tes iustruit sans doute que le Roy d'Angleterre et Moi, Nous
aYODS fait proposer ä Nos ennemis la tenue d'un Congres pour y terminer
toutes les dissensions qui ont donne lieu ä la guerre. Nous savons que
les Cours de Vieiine et de Petersbourg s'y sont refus^es et Nous sommes
au moins dans la persuasion que le Roy de France ne pense pas de m^me
et cette persuasion nous fait croire, qu'il ne seroit pas impossible de par-
venir au but si d^sirable pour Phumanit^. Je ne Vous ^talcrai pas les
raisons qui peuvent porter le Roy de France ä y donner les mains. Je ne
Vous dirai pas que la Martinique serait perdue, Pondicberi et le Canada
de m^me, tout le commerce de la nation ruin^. Je ne Vous peindrai
pas ce que Vous sent^s mieux que moi, que la guerre continuant, la
France n'y jouerait que le röle d'auxilliaire (qui ne lui conviendroit gueres
d*une maniere subalterce) et qu'elle seroit peut-§tre par la suite entrainee
par ces puissances dans des mesures que la force des conjunctures l'oblige-
roit d'adopter et qui se trouveroient diametralement en Opposition avec
ses interets.
Je Vous fait (sie!) grace de tous les raisonoements probables que Ton
peut se permettre, en examinant les evenements futurs et les suites oü
ils doivent m^ner, persuad6 M'- qu'ils se pr^sentent d'e.ox memes k Votre
esprit et j^en viens au fait sans autre paralogisme. II s'agit donc de
savoir, si on a ch6z Vous le desir sincere de r^tablir la paix que Pon
Vous suppose et en ce cas Je Vous propose le moyen le plus s^ur, le
plus ^fficace et le plus avantageux d'y parvenir et qui mettra la France
h meme de donner la loy, au lieu qu'elle s'eroit (siel) oblig^e de la
recevoir, si la guerre continuoit. La France peut se tirer avec honneur
et avantage de la Situation facbeuse oü eile se trouve, si eile veut faire
une paix separee avec Nous, PAngleterre et nos allies.
Si la France consent k maintenir Pequilibre de l'AUemagne et k
obliger ses allies d'y souscrire, en faisant cause commune avec PAngleterre,
eile pourra s'attendre d'obtenir des conditions beaucoup plus favorables
qu'elle n'en pourra avoir en tout autre cas.
Je Vous prie de savoir si ces idees pourroient trouver faveur dans le
pais oü Vous vives et quelle est la fa9on de penser du Roy et de son
ministöre. Pour Moy Je fais le volontaire, Je cours faire le coup de
pistolet pour savoir ce qui en resultera, car Vous et les Anglais Vous
av6s envie de parieret personne ne veut toe le prämier. Eh bienl Mon
eher Chevallier soyons les enfans perdus de la politique, travaillons k
la Concorde et voyons s'il n'y aura pas moyen par quelque traits de
plume de terminer une discorde si funeste k toutte PEurope, ä mettre
fin aux massacres, k la cupidit^, k la voracit^ et k la cruaut^ des hommes,
qui malbeureu&ement empörtes par leurs penchants pervers, quand ils
Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 93
sont liyr^s k enx m^mes ressemblent plus k des b§tes faroucbes qu' h des
hommes sensibles et humaiDs comme ils devroient Petre.
Ces propositioDS i la v^rit^ sont vagues. mais qa'on s'explique. La
premiere cbose est de se parier, la principale de s'accorder et la paix en
sera une suite naturelle. La personne qui Vous rendra cette lettre est
instruite des obj^ts qui y sont annonc^s. Vous aures la bont^ de de-
mander un passeport, pour qu'elle puisse me faire tenir Votre reponse.
Je sens sur*): que Je Vous Charge d'une Comission k laquelle Vous ne
Vous attend^s point, mais j'ai reconnu tant de Caodeur, tant de probit^
et tant de vertu dans Votre ame, que c'est plutöt un hommage que je lui
rends qu'une Commission dont je Vous Charge. En qualit^ de bon Fran-
5ois, Je ne crois pas que Vous agires en mauvais Citoyen en employant
Vos soins k lui procurer la paix et en qualit^ de pieux Chevalier, Vous
deves en assister un qui a combattu k outrance conlre les Barbares et les
Nations qui pretendent des denominations plus polies.
Je suis avec toutte la Consideration possible et avec la plus par-
faite estime
Votre tres affectionn6 ami
F.
k Freyberg, ce 17« fevrier 1760.
Precis d'une Negociation secretle ä la Cour de
France en 1760.
Muni des Instructions de S. M. P. en date de Freyberg du 18 fev' 1760
qui m'avoient ete remises k G. je partis 'J pour Paris oü je remis le 10
de mars au B<»^ de F. la lettre que S. M. lui avoit adress^e et dont la
copie se trouve k la suite du präsent precis. II se rendit encore le meme
8oir k Versailles, vit le R. de France en particulier et fut oblige de lui
faire trois fois la lecture de cette lettre. L'impression qu'elle fit sur ce
monarque fit concevoir de grandes esperances k Pambassadeur de M.')
Mad® de Pompadour marqua ensuite egalement beaucoup de disposition k
favoriser les propositions du R. de P. Mais le Duc de Choiseul n'ayant
pas et4 informe encore de ma mission secrette et ne me jugeant que sur
une lettre de recommendation que je lui avois apport6e du Mar^chal de
Broglie, fut sur le point de me faire präsenter k la Cour par le C*« de
Staremberg en ma qualit6 de B^^ de l'Empire. Un incident empecha
fort k propos ma Präsentation ce jour \k et Pambassadeur imp»i s'en
^tant excus^ ensuite sous pr^texte que n'^tant pourvu que d'une recom-
mendation au D. de Choiseul, il Lui sembloit plus convenable que je fü
(siel) pr^sent^ par le sous-introducteur de Pambassadeur, ce qui eut lieu^)
1) Sic! „Je suis sür.«?
2) „De Gotha le 26 de fevr." durchgestrichener Zusatz in B.
') Die nächsten drei Sätze fehlen in B.
*) Die ursprünglich folgenden Worte: „huit jours plus tard** sind wieder
ausgestrichen.
94 Obser.
k roccasion la plus procbaine. Cependant le D. de Choiseal remit apr^
quelques jours au Bon de F. une notte d'apr^s laquelle celai-ci me dicta
les points suivants en guise de repoDse pr^IimiDaire.
1) Le Bon de F. a 6t6 tres bien re^u du Roi et il est k portöe de
recevoir de nouveaux ordres de Ö. M. P., si Elle le juge k pröpos.*)
2) Le moyen d'empecher Pouverture de la campagne procbaine seroit
qu'avant le moi de Juin, il y eut des pr^liminaires convenus oa k peu
pr6s convenus.')
3) La Frauce peut recevoir et faire des propositions pour traiter avec
TAngleterre sans manquer ä Ses alli^s.
4) Apr^s les pr^liminaires convenus Ton peut compter sar une con-
fiance plus enti^re.
5) Si le R. de P. est vraiment dans l'inteution de faire la paix, comme
nous le croions, il n*a qu'ä Se servir de PAngleterre pour parvenir k Son
but; et nous Lui ferons connoitre la bonne id^e qu'il doit avoir de notre
probite et de notre francbise; car k la premiere apparence de r^ussit§
de paix avec PAngleterre autant sommes nous m^sur^s k präsent, autant
nous avancerons nous alors pour conclure un ouvr&ge si salutaire.')
6) Le malheur des circonstances fait que la France ne peat se con-
duire autrement. Dailleurs on craint qu'on ne fit un usage facheox de
ces ouvertures, si Pon en faisoit de plus consid^rables.^)
Quelque vague et ambigue que fut cette reponse et quoique je l'eosse
d^ja expedi^e au R., on chargea le Bon« de Froulay de r^it^rer le mSme
langage dans sa reponse $) k la lettre que S. M. P. lui avoit fait Phonneur
de lui adresser et de m'engäger a retourner sans dälai k Freiberg aataot
pour presser davantäge le R. de ne pas perdre de tems k entanoer formel-
lernen t la n^gociation par la voye de PAngleterre qae pour L'assorer plus
particuli^rement des seutiments personnels pour S. M. qu'on m'avoit fait
manifester^) par le Bon« de F.
En me congediant, il me dit encore comme de lui mSme; qu'on seroit
bien aise que S. M. P. voulut penser k quelque dMommagement en fa-
veur du R. de Pologne; et qu'on avoit entendu parier d'un projet de
paix, suivant lequel ou vouloit s^culariser quelques evSch^s en Allemagne,
chose dont la France d^siroit qu'il ne fut jamais question.'')
J'eu Phonneur de remettre Sa lettre au Roi k Freiberg le 25^ de
mars, d'oü S. M. ni'expädia pour PAngleterre afin de mettre Ses mini-
1) Cf. Froullay an den König 15/19 März 1760 Schäfer IL 1 p. 573.
») Cf. Schäfer IL 1. 574. (Aufzeichnung des Bailli de Froullay.)
«) Cf. Schäfer: IL 1. 573. (Froullay an den König.)
*) Cf. Schäfer: IL 1. p. 574. (Punkt 3 u. 6 d. Aufzchng. Froullays.)
») Cf. Schäfer: II. 1. p. 573.
8) Die Worte „pour une prompte paix" wieder ausgestrichen.
') Cf. Schäfer: IL 1. 454 u. 465 u. Oeuvres de Fr6d6ric V. 39.
^) sie! Nach Schäfer erfolgte Edelsheims Ankunft am 27.; dass Edels-
heim am 25. noch nicht in Freiberg eingetroffen war, gebt auch aus Frie-
drichs Schreiben an die Herzogin von Gotha, B'reiberg 26. März 1760,
hervor. Oeuvres XVIil. 180. Am 29. reiste er nach London ab, wo er
am 14. April ankam. Cf. Schäfer IL 1. p. 481.
MissioD des FrhrD. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 95
stres k Londres et le ministere Britarique au fait de tous les d^tails que
j'avois recueilli k Paris.
Le C*«- Cinq- Germain (sie!) qui avoit et6 däsavou^ du D. de Choi-
seul et sur le point d'etre arräte k la Haye sur la r^quisitiou du C^*
d'AflFry arriva peu de jours aprös moi k Londres. Les ministres Anglois
ne le virent pas, mais son apparition dans cette circonstance leur fit con-
cevoir beaucoup de mefiance sur la droiture des sentiments du D. de
Choiseul. Cependant on fit dire ä Tambassadeur de France k La Haye
par le Chevalier Jorck*): „que la cour de Versailles ayaut fait assurer le
R. de Prusse, qu'EUe 6toit prete ä faire la paix, on Lui declaroit que
PAngleterre 6toit ^galement dispos^e k se preter k un congr^s particulier;
pourvu que la France voulut regarder comme un article fondamental des
preliminaires rentiere conservation du Roi de Prusse."
La Cour de France repondit, „qu'Elle 6toit k la verit6 sincärement
dispos^e ä faire la paix avec l'Augleterre, mais que n'^tant point en guerre
avec le B. de P. ses intärets ne pouvoient etre confondus avec ceux de
l'Angleterre."
Le minist^re Britaunique termina alors la negociation avec Passurance,
qu'il etoit bien fach6 de voir par la derni^re repoose de la cour de Ver-
sailles que l'heureux moment de la paix ne sembloit pas etre venu encore.
On ne doutoit pas en Angleterre que si la France eut un desir bien
sinc^re de faire maintenant la paix, £lle ue profita d'une reponse si m6-
suree pour continuer la negociation ^j; mais Elle ne fit pour lors aucune
demarche relative ä cet objet et prit au contraire des m^sures pour
l'ouverture de la campagne procbaine qui dissipcrent entiörement les es-
perances flatteuses pour la paix.
Je revins k la Haye oü apr^s avoir regu du B une dispense entiere
de la commission dont j'avois eu l'honneur d'^tre cbarg^, je pris ma route
par Paris pour y retirer mes effets et les papiera que j*y avois laiss^s
sous la garde du Bailli de F. conform^ment k la confiance illimitee que
les ordres du Boi m'autorisoient de prendre en lui. 3)
Rempli de Pösperance qu'on cherchoit peut-6tre k renouer la nego-
ciation qui venoit d'^tre rompue il prit parfaitement le chauge sur le but
de mon retour. II pr^tendit que le R. de France, le D. de Choiseul et
M® de Pompadour vouloient tous trois bien sinc^rement la paix et que
tout le mal ne provenoit que des pröpos indiscrets du C^ de C. Germain
qui devoit avoir porte le minist^re Britanique k croire le D. de C. con-
traire ä la paix. Les motifs qui faisoient supposer que le R. de P. eut
saisi les memes id4es k cet egard etoient fond^es sur une lettre que S. M.
devoit avoir 6crite k quelqu'un*) depuis peu^) et qui avoit 6te communi-
>) General Yorke, engl. Gesandter im Haag; Graf Affry franz. Ge-
sandter ebenda. — ') Der folgende Satz fehlt in B.
^) „De retour k la Haye je n'y atteudis que les ordres du R. pour
aller retirer les papiers que j'avois et6. obligö de laisser k Paris. Je
jugeois par la confiance que S. M. avoit t6moign6e au B. de Fr. que je
ne devois pas lui faire un mist^re de mon arriv^e*^ in B.
^) Am Rande eingeklammert: Voltaire. Cf. Friedrich an Voltaire,
12. Mai 1760. Oeuvres de Prüderie XXHI. p. 82.
^) „environs quinze jours" statt peu nachträglich wieder ausgestrichen,
96 Obaer.
qu6e au D. de Choiseul. Cette lettre, — dit le Bon de F., — avoit port6
un tort indicible ä la n^gociatioD , assertion dont je ne pus me dispenser
de relever Pincons^quence, vu que la n^gociation ^toit däja rompue depuis
plus d'un mois. N^anmoins il pr^teudit que rien ne pouvoit balancer les
motifs qu'il avoit k me conseiller de prolonger d'un jour ou deux mon
s^jour passager. A mon ins^u il iustruisit le D. de C. de mon arrivee et
m'avertit ensuite que ce ministre le suplioit de ne pas me laisser repartir,
avant quMl ne fut venu lui parier. £n attendant il le chargeoit de me
demaoder, si l'on ue pouvoit peut-Stre faire passer quelque chose au R.
de P. par mon canal; qu'une bataille perdue ou gagn^e changeoit bien
les choses et qu'on seroit bien aise de s'assurer une voye sure pour de
pareils cas. Pour cet effet il me conseilloit de me rendre en droiture k
Turin oü j'avois marque le dessein de vouloir aller passer une partie de
l'hy ver. L'ambassadeur de France par lequel je devrois recevoir les lettres
du ß. de Froulay et l'envoye d'Angleterre par lequel il supposoit que je
pourrois les faire passer au R. de P. parurent au D. de C. des facilites
qui devoient me decider pour ce choix.
J'attendis avec impatience le r6sultat de Pentretien que le Ron de F.
devoit avoir k mon sujet avec le D. de C, mais les esperances flatteuses
que j*osois en concevoir ne furent pourtant pas ass6s d^pourvues de sol-
licitudes pour ne pas me faire ^carter eucore ä tems mes instructions.^)
J'eu lieu de m'aplaudir en secret de cette precaution, lorsque le
3 Juin vers le soir j'eu la visite inattendue d'un exempt et d'un com-
missaire de la police qui apr^s m'avoir pr^sent^s une lettre de cachet
datee du 1^)^ de Juin et apr^s s'Stre mis en possession de ma cassette et
de tous les papiers quMls purent d^couvrir dans mon appartement m'am-
menerent en fiacre k la Bastille.^)
Je passe sur les d^tails purement personnels de ma reception et de
mou s^jour dans cette prison pour ne m'arreter qu'ä ce qui concerne le
plus essentiellement le pr^cis qu'on m'a ordonn6 de retracer pr6sentement
sur cette singuli^re aventure.
Le D. de C. me vint voir le lendemain matin de mon entr^e dans la
Bastille et m'abordant de Pair le plus enjou6, il pr^tendit que d^sirant
d'avoir un entretien avec moi et ne pouvant ni me faire venir ches lui
ni venir ch^s moi, il avoit imagin^ ce rend^z vous pour me parier k son
aise.^) Voulant me persuader qu'il ne s'ötoit cependant pas attendu k
me trouver si mal log^ , je repartis , que ce seroit la circonstance dont je
croirois Jamals avoir le moins k me plaindre dans ma präsente position,
parcequ'on m'avoit assurö la veille que ce galetas etoit pr^ferablement
reservö pour les retraites des ministres disgracies de S. M. T. C. ä la
Bastille et que nommement M»" le Marechal de ßellisle fsicl) devoit y
avoir demeure pendant 18 mois. Le D. de C. m'interogea ensuite sur
mon premier voyäge k Paris, comme s*il n*en eut pas ^t6 inform6 alors,
et lorsque je fis paroitre quelque id^e de vouloir maintenant m*en retour-
^) In A wird die» Beseitigung dieser Papiere nicht erwähnt.
*) Der folgende Satz fehlt in B (und A).
•) Der folgende Satz fehlt in B (und A).
MissioD des Frhrn. Georg Ludwig t. Edelsheim i. J. 1760. 97
ner k la Haye, il mMotcrrompit ass^s brusquement, poar m'assnrer qu'il
ne me donneroit de passeport que pour Turin et que je n'avois que cette
route k choisir, si je ne voulois pas faire jetter des soupgons defavorables
sur moi.*)
„S'il ^toit possible, — continua-t-il — que nous fiassions un peu
plus au R. de P., je Vous garderois ici k la Bastille, je pourrois Vous y
venir voir et traiter par Votre canal. sans que personne ne s'en appergut.
Mais nous voyons bien par une lettre que S. M. a 6crite Elle mßme de-
puis peu, quelle est Sa fa^on de penser ä notre 6gard. Le Roi n'y est
pas epargne, et ä plus forte raison, ni moi non plus. Elle croit dailleurs
comme les Anglais que c'est moi qui ne veux pas la paix et on pr^tend
m§me que j'aye instruit la C. de Vicnne de la negociation secrette en-
tam^e par Vous: moi qui n'en avois pas seulement informe le C® d'Affri.
J'öse soup^onner au contraire que c'est par de ses ennemis que la C. de
Vienne en a eu le premier avis, si bien qu'hier le C*e Staremberg a recu
un Courier qui lui nomme touttes les personnes qui ont H6 employöes
dans cette negociation. L'ambassadeur est infiniment choqu^ de ce que
je Vous ai fait diner deux fois avec lui ches moi et surtout de ce que
j'aye voulu Pengager de Vous presenter au Roi. Je ne vois maintenant
de moyen pour me justifier envers lui, que de lui montrer Votre lettre
de creance et Vos autres papiers; et voila pourquoi il falloit Vous faire
arreter."
Je lui r^pondis que la justification seroit sans doute fort plaisante,
mais que j'admirais bien d'avantäge, combien Sa pr^voyance l'emportoit
sur la celerit6 des couriers de Vienne, parceque ma lettre de cachet se
trouvoit sign^e provisoirement depuis 4 jours, tandisque le Courier du C*«
Staremberg ne devoit ^tre arrive que la veille.
Pour ^Carter cette discussion le D. de C. alla appeler, pourqu'on
apporta ma cassette. Pendant qu'il la parcourut, il me protesta, qu'il
seroit absolument contraire k l'mt^r^t de la France de laisser affoiblir la
puissance du R. de P., qu'il en avoit, en son particulier, le soutien bien
sinc^rement ä coeur et qu'il y auroit bien en moyen de faire entrer quel-
que chöse dans les pr^liminaires de la paix, qui eut engag6 la France
envers S. M. P., si les Anglois l'avoient voulu; mais que ces Messieurs
n'en avoit (sicl) eu nulle envie, 6tant bien aise de cächer plutöt leur
d6sir d'an^antir la France sous le sp6cieux pr6tente de soutenir leur al-
li6.2) Je lui teraoignois ma surprise de ce que ce soutien qu'il avoit si
fort k coeur et qu'il m'assuroit etre si conforme k l'inter^t de la France,
eut pourtant ^te la pierre d'achnppement en dernier liou au succ^s de la
negociation entre la France et l'Angb terre. II ne dispensa de lever cette
objection, mais insista beaucoup sur les instruetions qu'il s'etoit flatte de
me trouver et qu'il pretendit devoir lui fournir des eclaircissements fort
int^ressants. Je fu ass^s heureux pour lui persuader que je n'en avois ja-
mais eu d'autre que la lettre au ßo» de Froulay^), S M. se reservant
') Die folgenden Äusserungen Choiseuls finden sieb fast wörtlicb in
A (und B).
') Der folgende Satz fehlt in A.
3) In A fehlt der Scbluss des Satzes. In B folgt der Zusatz: et en
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. II. 1. 7
98 Obser.
apparament de m'en faire parvenir dans la suite, lorsque la ii6gociatioii
auroit pris quelque consistance. II lui fallut se contenter de n*emporter
que mon chiffre et la lettre de creance dont je n'avois pas fait us&ge encore.
L'ouvertiire confidente qu'il me garda pour la bonne bouche fut que
la France n'aurait pu s'eng&ger k donner des trouppes ä S. M. P. pen-
dant cette guerre; „ce seroit, — dit-il, — une trop grande infidelitö en-
vers nos alli^s, mais tout le reste n'aurait pas 6t6 contraire k nos trait^s.*
Le 5 de Juin le Lieutenant G6n6ral de police, M«" de Sartines^), me
remit un passeport pour Turin, dans lequel on s'etoit servi des termes,
„pour sortir du royaume dans Tespace d'un mois par la route de Lion
et le Pont Beauvoisin etc.* Dans la lettre que le D. de Choiseul m*6crivit
k cette ocasion il me dit que S. M. T. C. jugeoit k pr6pos que mes pa-
piers restassent entre Ses mains jusqu' k la paix.
L'ordre qu'avoit M' de Sartines d'esuyer que je lui d^terminasse Pheure
de mon döpart pour le lendemain, m'empecha d'attendre le retour du B <">
de Froulay de Versailles qui souhaitoit de me parier encore.
Arriv6 ä Turin j'eu l'honneur d*adresser un rapport d6taill6 de ma
catastrophe k ö. M. en date du 27 Juin*) 1760 par une döpeche chiffr^e
du ministre d'Angleterre au Chevalier Mitschel k Meisen. Mais pendant
un s^jour d'environs onze mois que j'ai demeur6 k Turin, je n'ai re^u
qu'une lettre de civilitö du B^n de F. par laquelle il voulut me persua-
der que si j'avois pu rester plus longtems k Paris, il auroit täch6 de me
convaincre de la probit6 de sa fa^jon de penser et de la droitnre de Ses
d^marches k mon cgard.
effet je les avois cacb6 de mani^re k Phötel d'Anjou ou j'6tois descendu
k Paris que je les y ai retrouv^es intactes aprös ma sortie de la Bastille.
*) Der Name wird weder in A noch in B überliefert.
•) sie! Die Depesche datiert vom 25. Juni. Auch B enthält an dieser
Stelle die falsche Angabe, obgleich dort weiter oben am Rande richtig
bemerkt ist: envoyee. Da früher, wie gezeigt, irrthümlich statt des 27.
der 25 März und hier statt des 25. Juni der 27. gesetzt wird, liegt viel-
leicht eine Verwechslung beider Daten vor.
Zwei
wiedergefundene Handschriften
des
Strassbnrger Domkapitels
von
Wilhelm Wiegand.
Im Februar dieses Jahres erfuhr ich durch Herrn cand.
phil. Schorbach, den seine Studien zur Litteraturgeschichte des
Mittelalters in die Bibliothek der Benediktiner-Abtei Melk a.
d. Donau geführt hatten, dass sich daselbst ein Codex des
13. Jahrhunderts befinde, der eine Fülle von Material zur Ge-
schichte der Strassbnrger Kirche zu enthalten scheine. Eine
darauf bezügliche Anfrage, die ich sogleich an den Bibliothekar
des Stifts Herrn P. Vincenz Staufer richtete, wurde auf das
freundlichste beantwortet und meine Bitte, die Handschrift zur
Prüfung hierher an das Bezirks- Archiv zu senden, auf der Stelle
in zuvorkommendster Weise erfüllt. Damit nicht genug. Statt
einer erschienen zwei Handschriften, in denen ich zu meiner
Freude zwei bisher für verschollen gehaltene Codices der Strass-
burger Kirche erkannte*): das sogenannte directorium chori
von Pritsche Closener und den liber regulae des Doiukapitels.
k
1) Nach den im Archiv d. Gesellschaft für ältere deutsche GescLichts-
kunde III, 75, 311, VI, 192 ff., X, 601 ff. gegebenen Notizen über die Melker
Stiftsbibliothek war ein derartiger Fund dort nicht zu vermuten.
7*
100 Wiegand.
Beide Handschriften waren unzweifelhaft bis zum Ausbruch
der Revolution noch in Strassburg, von Grandidier sind sie
noch wiederholt an- und ausgezogen worden.') Wie sie dann
in den Stürmen der Revolutionszeit ihren Weg vom Rhein zur
Donau gefunden haben, wird sich schwerlich mehr aufklären
lassen, immerhin ist es bemerkenswert, dass mit ihnen der
Ellenhard'sche Codex und ein Exemplar der Closener'schen
Chronik das gleiche Geschick geteilt haben, in österreichischen
Bibliotheken wieder an das Tageslicht zu kommen. Herr P.
Staufer hat es bis auf eine kleine aber sehr berechtigte Ein-
schränkung meinem freien Ermessen anheimgegeben, wie der
wiedergefundene Schatz zu verwerten sei, und sogar seine voll-
ständige Abschrift des liber regulae mir zur Verfügung gestellt.
Eine so selbstlose Liberalität ist nicht häufig genug, als dass
sie nicht öffentlich die wärmste Anerkennung verdiente, und
ich benutze hier gern die Gelegenheit, ihm meinen herzlichsten
Dank dafür auszusprechen. ^) Zunächst gedenke ich von beiden
Handschriften eine kurze Beschreibung nebst Inhaltsverzeichnis
zu geben und in einem folgenden Artikel mit Herrn P. Staufer
zusammen einen Teil seines Manuscripts, das Seelbuch aus
dem liber regulae, zu veröffentlichen.
I.
Das Directorium chori ist ein starker Pergamentband mit
einem alten Einband von Holzdeckeln, die mit Schweinsleder
überzogen sind. Das Leder mit gepresster Ornamentierung ist
^) Bezüglich des Directorium chori vergl. Grandidier Essais hist. et
topogr. sur l'eglise cathedrale de Strasbourg p. 55 u. 372^ und seine Oeuvres
in^dites I, 471 ff. Hinsiclitlich des liber regulae vergl. Grandidier Histoire
de r^glise de Strasbourg II, 308 u. 309 und Oeuvres inedites III, 196, 318,
329, 346, 380, 398 ff.
*) Im Augusthf'ft der Revue catholique d'Alsace 1886 p. 493 ff. hat
H. Abb6 de Dartein sich einen Angriff auf die Benediktiner von Melk er-
laubt, der entschiedene Missbilligung verdient. Wenn sie sein Gesuch, das
Directorium chori zu benutzen, nicht beantwortet haben, so wird das jeder
begreifen, der erfährt, dass H. de Dartein zugleich 500 Francs anbot, um
den Codex zu erwerben. Seinen Anspielungen auf unrechtmässigen Besitz
gegenüber kann nicht energisch genug der Dank betont werden, welcher
der Gastlichkeit der österreicliischen Klöster gebührt, die vor der fran-
zösischen Zerstörungswut so manches litterarische Kleinod gerettet hat.
Zwei wiedergef. Handschriften dos Strassb. Domkapitels. 101
tief gebräunt, nur an den Stellen, wo die jetzt entfernten
Beschläge und Schliessen angebracht waren, an den Ecken
und in der Mitte, zeigt es noch einen weisslichen Schimmer.
Der Band zählt jetzt 203 Blätter, 247« cm hoch und IT*/» cm
breit, die von einer spätem Hand fortlaufend bis zu 205 nu-
meriert sind, es fehlen Blatt 7 und 192, die Deckblätter ge-
wesen zu sein scheinen. Der grösste Teil des Codex, die
Blätter 1—186 und 193—196, sind von einer Hand des 14.
Jahrhunderts geschrieben, die sich auf Blatt 186a selbst be-
zeichnet. Ich gebe den Inhalt dieser ganzen Seite, weil er
für die Bedeutung der Handschrift massgebend ist:
Anno domini 1364 comparatus et approbatus est liber iste
per decanum et capitulum ecclesie Argentinensis. prefuerunt
autem eodem tempore predicte ecclesie hü prelati et domini
canonici, primo videlicet dominus Johannes de Lichtenberg
episcopus, Hanemannus de Kyburg prepositus, Johannes de
Ohsenstein decanus, Fridericus de Sarwerde cantor, Ludewicus
de Thierstein camerarius, Georgius de Veldenze scolasticus ^),
Symundus de Geroltzecke, Arnoldus de Saraponte, Eberhardus
de Kyburg, Ileinricus de Krenkingen, Rüdolfus de Hewen,
Eberhardus de Geminoponte, Egeno de Kyburg, Hermannus
de Dicke, Johannes de Sarwerde, Eberhardus de Kyburg, Berh-
toldus de Eberstein, Gerhardus de Swartzburg, Volmarus de
Litzeinstein, Johannes de Thierstein, Hugo de Rapoltzstein,
Hanemannus de Lupfen, Georgius de Geroltzecke, Diringus
de Ramestein, Manegoldus de Nellenburg, Hanemannus de
Krenkingen, Heinricus de Zweinbricke, Fridericus de Litzein-
stein, Eberhardus de Kirchberg, Fridericus de Nellenburg,
Rüdolfus de Schowenberg, Johannes de Helfenstein.
Hunc librum composuit et compilavit ac manu propria
scripsit Fridericus dictus Closener presbiter prebendarius pri-
mus principalis altaris capelle sancte Katherine in ecclesia
Argentinensi site. complevit autem eum in feste sancti Gre-
gorii pape anno domini ut supra.^)
Wir haben also hier die offizielle Redaktion des Directo-
rium vor uns. Nach Grandidiers Angaben scheint es, als
^) Die folgenden Namen der Domcapitularen sind in zwei Kolumnen
▼erteilt 20 in der ersten, 6 in der zweiten.
>) Diese Notiz füllt 9 Zeilen der zweiten Kolumne.
i
102 Wiegand.
hätten zwei Exemplare desselben existiert: ce directoire se
trouve dans les archives tant du grandchapitre que du grand
choeur. *) An andrer Stelle bemerkt er ausdrücklich, das Ori-
ginal des Directorium habe sich im Archiv des hohen Chors
befunden.^) Seine Blattzitate decken sich nicht unbedingt
mit der Zählung unsrer Handschrift. Ob er nach der be-
glaubigten Kopie derselben vom Jahr 1700 zitiert, die sich jetzt
im Privatbesitz befindet und die ich nur einmal flüchtig ge-
sehen habe^), kann ich ebensowenig entscheiden, wie ob diese
Abschrift selbst nicht vielleicht das zweite Exemplar ist. Es
kommt auch wenig darauf an, das Original des Directorium
liegt jedenfalls vor uns.
Den eigentlichen Kern desselben bilden die Blätter 8 — 186,
deren Gesamtinhalt man am besten mit der Ueberschrift der
ersten Zeile auf Blatt 8 zusammenfassen dürfte : consuetudines
ecclesiastice Argentinensis ecclesie. Angehängt sind vom ein
Kalendarium von 6 Blättern und zum Schluss 4 Blätter 193—196
mit einigen nachträglichen Bestimmungen. Alles ist, wie ge-
sagt, abgesehen von einzelnen Notizen von einer Hand ge-
schrieben.
Das Kalendarium zeigt die bekannte Anordnung in fünf
Kolumnen, in der ersten die goldene Zahl, in der zweiten
die Wochenbuchstaben, in der dritten die römische Kalender-
Zählung, in der vierten die Heiligennamen und Feste, in der
fünften die Angabe über die kirchliche Feier des Tages, ob
das Fest ein totum oder semiduplex, ob es neun oder drei
lectiones habe, ob noch eine Commemoratio stattfindet u. s. w.
Die erste, die dritte, die fünfte Kolumne sind mit roter Tinte
eingetragen, ebenso die Monatsnamen in der Überschrift der
einzelnen Seiten, in der zweiten wechselt der Wochenbuch-
stabe A in roter und blauer Tinte wie die Kaiendenangabe
in der dritten, in der vierten sind die bekannteren Heiligen-
tage ebenfalls rot verzeichnet, von den elsässischen z. B. Ar-
bogast am 21. Juli, Aurelia am 15. Oktober, Florencius am
«) Grandidier Essais etc. p. 55.
^) Grandidier Oeuvres in^dites I, 471 note 1.
•) So behauptet wenigstens H. de Dartein a. a. 0. S. 494 note 1.
Nach einer mündlichen Mitteilung des H. Abb^ G§ny an mich besitzt
auch die Schlettstadter Stadt -Bibliothek das Directorium chori in einer
Abschrift aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts.
Zwei wiedergef. Handschriften des Strassb. Domkapitels. 103
7. November, Odilia am 13. Dezember und die dedicatio ecclesie
Argen tinensis am 29. August, schwarz dagegen Amandus am
26. Oktober. Bemerkenswert sind wohl noch Heinricus Im-
perator confessor am 13. Juli, Richardis virgo et imperatrix
am 18. September, Elyzabeth lantgravia am 19. November
und Adelheidis imperatrix am 17. Dezember. Von späterer
Hand des 15. Jahrhunderts sind einige wenige Feste nach-
getragen, z. B. presentacio Marie am 21. November. 152
Tage des Kaiendars sind ohne Namen, das, soweit ich sehe,
sich mit keinem der bisher bekannten Strassburger Kaiendarien ^
irgendwie vollständig deckt.
Die Gliederung des Directorium wird schon äusserlich
markiert durch drei aus dem Schnitt der Blätter hervorragende
Pergamentstreifen, welche zum leichtern Auffinden und Auf-
schlagen der einzelnen Teile dienen sollen, es ist die primi-
tivste Form des Registers. '') Der erste derselben ist an Blatt
8 angebracht, der zweite an Blatt 24, der dritte an Blatt 56.
Der erste Teil, Blatt 8 — 23, behandelt gewissermassen ein-
leitend die feierlichen Gebräuche der Strassburger Kirche im
allgemeinen. Die Überschriften der einzelnen Kapitel, in roter
Tinte geschrieben, geben ungefähr ein Bild von dem Inhalt:
de officio cantoris, de officio episcopi (quibus festis episcopus
missam celebret), de pulsacione in summis festis, de candelis
et diversitate festorum, de responsoriis vespertinalibus, de
levitis, de incensu, de organis (quibus festivitatibus cantandum
est in organis), de credo in unum, de commemoratione sancte
crucis in sexta feria, de commemoracione beate Marie in sab-
batis per totum annum, de suffragiis consuetis per annum, de
terminacionibus collectarum, de festivitatibus sanctorum, de
precibus, qualiter imponende sunt antiphone, de lectionibus
legendis, AUeluja qualiter cantandum sit, qualiter divinum
officium ordinandum sit per annum, de distinctionibus festorum,
de totis duplicibus festis, de semiduplicibus festis, de dominicis
diebus, de festis sanctorum IX lectionum, de festis sanctorum
III lectionum, de privatis diebus, de octavis festorum.
Der zweite Teil, Blatt 24 — 55, enthält die sieben Regeln
für die Gestaltung des Officium in der Adventszeit, je nachdem
1) Vergl. Hegel Deutsche Städte-Chroniken IX, 1064 ff.
>) Vergl. Wattenbach Schriftwesen im Mittelalter S. 831.
104 Wiegand.
der erste Sonntag derselben auf einen der Tage vom 27. No-
vember bis 3. Dezember fällt, ferner 36 Regeln für die Fasten-
zeit, je nachdem der erste Fastensonntag auf einen der Tage
vom 18. Januar bis 21. Februar fällt, und 7 Regeln für die
Zeit vor Advent, alle in kurz gedrängter Fassung. Die 36
Fastenregeln sind am Rand mit den Buchstaben des Alpha-
bets fortlaufend von A bis NN bezeichnet, den sogenannten
litterae tabulares. Zum Schluss folgt eine Anweisung, wie die
littera tabularis eines jeden Jahrs zu finden sei, wenn man
die goldene Zahl und den Sonntagsbuchstaben kennt, und eine
tabellarische Übersicht über alle Sonntage des Jahrs vom
ersten Fastensonntag an bis zum letzten vor Advent, nach
den 35 Osterteiminen geordnet.
Der dritte Teil, Blatt 56 — 186, giebt für das ganze Jahr
ein ausführliches Breviarium, zunächst das Proprium de tem-
pore bis Blatt 133, dann das Proprium Sanctorum bis Blatt
177, das Commune Sanctorum bis Blatt 181 und das Com-
mune de tempore bis Blatt 185, die Fest- und Sonntage so-
wie die einzelnen Teile des Officium mit roter Tinte hervor-
gehoben, das Ganze in starken Abkürzungen geschrieben, auf
den Rändern mannigfache Nachträge von spätem Händen,
ich muss es einem kompetenteren Forscher überlassen, die
einzelnen Bestandteile dieses ältesten bekannten Strassburger
Breviers, seine Abweichungen vom reformierten römischen
Brevier resp. seine Verwandtschaft mit alten deutschen Bre-
vieren zu untersuchen. Soviel scheint mir jedenfalls sicher
zu sein, dass für die Geschichte der Liturgie und des Cere-
monials der Strassburger Kirche hier eine der wichtigsten
Quellen aufgedeckt ist, die hoffentlich eine sachverständige
Hand ausschöpft Auf Blatt 185 a und 186 folgen einige Vor-
schriften allgemeinern Charakters für das Verhalten der An-
gehörigen der Strassburger Kirche während des Gottesdienstes,
die später durchstrichen worden sind, und auf den Blättern
193 — 196 einige Ausführungsbestimmungen, die nach Fertig-
stellung des Directorium getroffen worden zu sein scheinen.
Sie schliessen mit der Weisung: item si quis haberet aliqua
dubia in regulis predictis, habeat recursum ad chorum ecclesie
majoris super declaracione earundem
Die Blätter 187—191 und 197—205 enthalten nachträg-
liche Aufzeichnungen aus den Jahren von 1400 bis 1501, die
Zwei wiedergef. Handschriften des Strassb. Domkapitels. 105
eines gewissen Zusammenhanges nicht entbehren. Namentlich
gehören zusammen und verdienen Erwähnung zwei Statuten,
das eine vom Domdechanten Eberhard von Kirchberg am
9. Mäcz 1400 erlassen, eine weitere Ausführung der auf Blatt
185 und 186 kassierten Vorschriften, Blatt 187 — 191, und das
andre ein Kapitelsbeschluss vom 30. Mai 1405 über die Leistun-
gen, zu denen Kanoniker und Präbendare der Strassburger
Kirche bei Besitzergreifung ihrer Pfründe verpflichtet sind,
ein Beschluss, der in die Eidesformel für einen neuen Prä-
bendar ausläuft, Blatt 197 — 200. Beide Stücke, zwar von
verschiedener aber zeitgemässer Hand geschrieben, zeigen sehr
gut in rot und blau gemalte grosse Initialen. Blatt 201 bringt
zwei Statuten des Domdechanten Johann von Helfenstein aus
den Jahren 1457 und 1460 über die Zahlungsverpflichtungen
der Vikare. Aus der dunkleren Färbung des Pergaments, vor
allem der Seite 201a, möchte ich schliessen, dass die Blätter
187 — 191 und 197—201 ursprünglich ein besonderes Heft
gebildet haben, das später mit dem Codex des Directorium
vereinigt wurde, wobei dann die Blätter 193—196 abseits und
mitten in den Anhang gerieten. Die Blätter 202—205 sind
sicher erst spät hinzugefügt, vielleicht als die ganze Hand-
schrift den jetzigen Einband erhielt. Sie enthalten die Be-
schreibung der proclamatio et celebratio jubilaei universalis
in der Strassburger Kirche aus dem Jahr 1489 mit der in-
teressanten Notiz, dass die damals veranstaltete Kollekte 1800
rheinische Goldgulden eintrug, ferner für die Lokalgeschichte
merkwürdige Bestimmungen über die Ordnung und den Gang
grosser Prozessionen in der Stadt Strassburg und schliesslich
ein deutsches Kapitelsstatut aus dem Jahr 1501 über die Ver-
günstigungen, welche ein fünfzigjähriger Jubilar des Kapitels
resp. des Chors zu beanspruchen habe. ^)
II.
Grössere Schwierigkeiten für die Untersuchung und Be-
schreibung als das Directorium chori bietet der liber regulae
V) Nur von dem iDhalt dieser letzten 18 Blätter des Codex giebt H.
de Darteia in seinem Aufsatz Etüde sur les coutuniieis eccl^siastiques de
Strasbourg a. a. 0. p. 492 einen kurzen Auszug, der zum Teil unricbtig
und lückenliaft ist, obwohl er nur die später entstandenen Stticküber-
sohriften wiedergiebt. «
L
lOfi Wiegand.
des Domkapitels, von Grandidier einmal auch als liber coquinae
sive liber ruber regulae bezeichnet. ') Derselbe ist ein Sammel-
band, an dem Jahrhunderte hindurch gearbeitet worden ist,
dessen einzelne Teile richtig auseinander zu legen und dessen
Zusammenstellung zeitlich zu bestimmen ein verwickeltes
Problem ist, das völlig gelöst zu haben ich mir auch nach
längerer reiflicher Prüfung nicht anmasse. Die Handschrift
in ihrer jetzigen Gestalt hat einen Einband von rotem Juchten-
leder mit Goldpressung auf dem Rücken und dem bezeichnen-
den Titel: Argentina eccl. Canonicorum Varia säe. XIII — XVI,
dessen Entstehen schwerlich sehr weit von der Schwelle unsers
Jahrhunderts hinweg zu rücken sein dürfte. Sie zählt 124 Per-
gamentblätter, deren Breite zwischen 18 bis 20 cm und deren
Höhe zwischen 27 bis 29 cm schwankt. Von Blatt 4 ab ist
eine fortlaufende Numerierung vorhanden, die bis 55 geht,
dann in der Mitte des Bandes aussetzt, mit 93 wieder aufge-
nommen wird und mit 106 schliesst, von da ab tritt für die
letzten 24 Blätter eine andre Zählung ein, die von 213 bis
237 läuft. Aus dieser Thatsache allein erhellt schon, dass
Teile verschiedener Handschriften hier in einem Bande ver-
einigt sind. Versuchen wir nun die Scheidung der einzelnen
Elemente.
Die ersten drei Blätter wird man als Vorsetzblätter be-
trachten dürfen, die früher vielleicht einer andern Handschrift
angehörten oder als lose Blätter existierten. Alle drei enthalten
Namensverzeichnisse von Strassburger Domkanonikern resp.
Pfründeninhabern in vier oder drei Kolumnen geordnet, an deren
erster Stelle stets Heinricus imperator erscheint. Das erste
wird in die fünfziger Jahre des 13. Jahrhunderts zu setzen
sein, es ist von gleichzeitiger Hand geschrieben, mehrere
Namen sind verwischt oder ausgekratzt.^) Von andrer nicht
viel späterer Hand scheint mir der untere Vermerk: isti sunt
in expectatione mit sieben Namen herzurühren. Auf dem
leeren Rücken dieses ersten Blatts finden sich unten links
einige probationes pennae u. A.: portarius, ego sum et non
sum , ego Conradus de Wassurstelze,* die man wohl ohne Be-
*j Grandidier Oeuvres inödites III, 196.
*) Mitgeteilt bei Grandidier Oeuvres in^dites IV, 2 ff., jedoch mit
vielen Fehlern und Lücken.
Zwei wiedergef. Handschriften des Strassb. Domkapitels. 107
denken dem Genannten, der 1259 in der That als portarius
und scolasticus des Domkapitels nachzuweisen ist^), wird zu-
schreiben dürfen. Das zweite und dritte Blatt enthalten zwei
ähnliche Verzeichnisse aus den ersten Jahrzehnten des 14. Jahr-
hunderts, das erste derselben durchstrichen. Auf der Rück-
seite des dritten Blattes hat eine Hand des 15 Jahrhunderts
in roter Tinte einen Katalog der Strassburger Bischöfe ver-
zeichnet von Araandus bis auf Albrecht von Bayern, dem dann
die Namen der nachfolgenden Inhaber des bischöflichen Stuhls
bis auf den ersten Rohan herab von gleichzeitigen Händen
angefügt sind.
Mit Blatt 4 beginnt, wie gesagt, eine fortlaufende Nume-
rierung in lateinischen und arabischen Ziffern oben auf der
Vorderseite. Es ist das erste Blatt einer bereits im 15. Jahr-
hundert vorhandenen und Regula benannten Sammelhand-
schrift. Das ergiebt sich aus vier Blättern unsers Bandes,
die unter die letzten 24 desselben geraten 227—230 nume-
riert sind. Dieselben enthalten von einer Hand aus der ersten
Hälfte des 15. Jahrhunderts ein Register der Regula, nach
sachlichen Gesichtspunkten geordnet, mit Angaben der Blatt-
nummern, wo jedes einzelne Stück zu finden ist. Da sich
diese mit unsern Ziffern decken, so ist kein Zweifel, dass
schon vor 1450 die Regula als Handschrift vorlag, in der
Stärke von 106 Blättern. Davon fehlen jetzt einige, so die
Blätter 8, 9, 18, deren Inhalt indess wir aus jenem alten
Register ersehen können. Unsicher bleibt nur, was die Blätter
56 — 92 füllte, da uns dafür das Register wenigstens keinen
Anhalt bietet. Heute sind an dieser Stelle 31 Blätter statt
der erforderlichen 37 vorhanden, ohne dass irgendwie eine
Lücke nachweisbar wäre. Sie enthalten das Seelbuch des
Kapitels und unterscheiden sich so wenig von den vorher-
gehenden und nachfolgenden Blattlagen, dass gerade hier eine
spätere Einschiebung anzunehmen besonders schwer fällt. Im
Gegenteil die 31 Blätter des Seelbuchs haben mit den 2 vorher-
gehenden Blättern (54 und 55 der Regula) wie mit den 14
folgenden (93 — 106 der Regula) in Pergamentsbeschaflfenheit
und Schriftcharakter eine so frappante Verwandtschaft, dass
ich geneigt bin, in ihnen einen ursprünglich gesondert existieren-
0 Strassburger Urk.-Buch I, 889 Nr. 449.
108 Wiegand.
den Codex, das älteste Element der spätem Sammelhandschrift
Regula, anzunehmen. Ob derselbe nur 47 oder ob er 53
Blätter zählte, mag dahingestellt bleiben, ebenso die Frage,
warum das Seelbuch im Register nicht vermerkt wurde. Der
leichtern Unterscheidung halber will ich diesen Teil als Co-
dex A bezeichnen.
Codex B würde ich dann den Zweitältesten Teil der Sammel-
handschrift nennen, jetzt 29 Blätter stark (25 — 53 der Regula)
ursprünglich 30. Das letztere ergiebt sich aus der besondern
Blattzählung, die B unten auf der Rückseite führt, es fehlt
darnach Blatt 6. Blatt 11 zeigt unten einen Einschnitt, durch
den ein kleiner Pergamentstreifen vom Rande durchgesteckt
ist, auch Blatt 30 hat diesen Einschnitt, aber ohne Streifen
und nicht in völlig gleicher Lage. Ob man daraus und aus
andern kleinen Indizien, wie namentlich der verschiedenen
Lineierung, noch eine weitere Teilung von B in gesonderte
Elemente herleiten darf, vermag ich nicht zu entscheiden.
Unter Codex C schliesslich würde das jüngste Glied der
Sammelhandschrift zu verstehen sein, jetzt 21 Blätter stark,
früher 24 (1—24 der Regula). Die Blätter 8, 9, 18 fehlen,
wie schon oben bemerkt.
Auch sachlich lässt sich diese Scheidung der Regula in
drei Teile durchführen, wenn gleich nicht mit voller Strenge.
An C ist eine Reihe von Händen tätig gewesen, die scharf
auseinanderzuhalten freilich nicht immer möglich ist. Immer-
hin scheinen sich im 14. Jahrhundert mindestens 10 und im
15. Jahrhundert mindestens 3 verschiedene Schreiber abgelöst
zu haben. Das älteste Stück, das durchaus das Gepräge der
Gleichzeitigkeit trägt, stammt aus dem Jahre 1318, das jüngste
von 1459. Es sind meist Statuten des Domkapitels zum Teil
ritualen Charakters, Verfügungen über Stiftsgüter und Stifts-
höfe (curiae claustrales) , auch einzelne Präbendenstiftungen,
die hier vereinigt sind.
An B haben etwa 15 verschiedene Hände des 13. Jahr-
hunderts, mindestens ebensoviel im 14. und 2 im 15. Jahr-
hundert gearbeitet. Der älteste Eintrag stammt ungefähr aus
der Zeit um 1270, mit den zwanziger Jahren des 14. Jahr-
hunderts schliesst der Grundstock der Einträge ab, auf dem
leeren Raum einzelner halb oder mehr beschriebener Blätter
sind dann spätere Nachträge untergebracht worden. Man
Zwei wiedergef. Handschriften des Strassb. Domkapitels. IQ9
sieht, B schliesst ungefähr in dem Augenblicke, als C ange-
legt wird. Dennoch möchte ich den letztern nicht als ein-
fache Fortführung von B bezeichnen, denn hier treten die
Kapitelsstatuten zurück. Den grössten Platz nehmen Legate,
Testamente, Präbendenstiftungen, Vergebungen von Stifts-
höfen u. s. w. ein. Aus beiden Teilen ist für das Strass-
burger ürkundenbuch noch mancher wichtige Nachtrag zu
gewinnen.
Der Codex A schliesslich, auf den ich im nächsten Artikel
eingehender zurückkomme, ist in seinen Hauptbestandteilen
etwa um 1240 von einer Hand in klaren gleichmässigen Zügen
geschrieben.*) Die Nachträge von mehreren verschiedenen
Händen fallen meist in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts.
Er enthält das interessanteste Material der ganzen Handschrift,
neben vereinzelten Statuten das Seelbuch und ein genaues
Verzeichnis der Einkünfte des Kapitels, der für dasselbe fäl-
ligen Lieferungen und Zinsen, in der Registracio des 15. Jahr-
hunderts bezeichnet als liber coquine et reddituum ad com-
munitatem pertinentium. Über den Grundbesitz des Domkapitels
innerhalb der Stadt und ausserhtalb derselben ist hier eine
sehr wertvolle Zusammenstellung gegeben, viel ausführlicher
als die einige Jahrzehnte später entstandene ähnliche Ueber-
sicht in der Donaueschinger Handschrift Nr. 512*), deren
Verhältnis zum Melker Codex ich demnächst genauer darlegen
werde. Beide werden in die Nachträge zum Strassburger
ürkundenbuch aufgenommen werden. Auf Blatt 55 findet sich
auch ähnlich wie auf den Vorsetzblättem ein Namensverzeich-
nis von Strassburger Kanonikern, das in den ersten vier-
ziger Jahren des 13. Jahrhunderts entstanden zu sein scheint.
Ursprünglich führte wohl der Codex A allein den Namen
Regula, später umfasste dieser sich allmählich erweiternd die
ganze Handschrift.
lieber die letzten 20 Blätter, die zur eigentlichen Regula
nicht gehören, können wir uns kurz fassen. Der Inhalt der
*) Grandidier Oeuvres in^dites I, 445 Kote 1 spricht beiläufig von dem
im Jahre 1239 geschriebenen Nekrolog des Domkapitels, wohl identisch
mit uüserm Seelbuch.
2) Mitteilungen daraus von Mone im Anzeiger für Kunde der teut-
schen Vorzeit 1838 Sp. 1-21.
110 Wiegand.
Einträge, an denen sich etwa zehn verschiedene Hände
des 15. Jahrhunderts beteiligt haben, hält sich in dem
Rahmen der altern Handschrift, es sind meist Kapitelsstatuten,
Verfügungen über Stiftsgut, aus den ersten sechs Jahrzehnten
des 15. Jahrhunderts. Wie die Blätter zu ihrer Numerierung
gekommen, welcher Handschrift sie ursprünglich angehört
haben mögen und in welchem Zusammenhang damit die vier
Blätter deö Registers der Regula gestanden haben, ist jetzt
nicht mehr zu ermitteln.
/
Zwei neue Eichentarsche Codices
Ton
M. R. Back.
beitdem ich im Jahre 1882 den Aulendorfer Codex der
Chronik des Konstanzer Konzils von Uh'ich Richental als 158.
Publikation des litterarischen Vereins in Stuttgart herausge-
geben, hat sich in Bezug auf die Kenntnis der RichentaPschen
Codices und der Personalien Richentals selbst manches geklärt.
In Betreff der ersteren stellte es sich heraus, dasg die zu
Aulendorf liegenden Textproben aus den angebhchen Original-
codices zu Wolfenbüttel und St. Gallen nur Aushübe aus Wie-
gendrucken seien und an diesen Orten gar keine Richental'-
schen Codices vorhanden sind. Der sog. Petersburger oder
Fürst Gagarin'sche Codex war mir damals, obwohl er im
Jahre 1875 im Druck erschienen ist, nicht bekannt. Damit
war jedoch nichts verloren, denn er enthält nur 72 zur Richen-
tal'schen Konzilschronik gehörende Bilder, aber keinen andern
Text als die lateinischen Randerklärungen zu denselben. Die
Bilder selbst stimmen teils zu denen des Konstanzer, teils zu
denen des Aulendorfer Codex. Somit waren damals nur drei
Codices, nämlich der von Aulendorf (A), der von Konstanz (K)
und der Wiener (W) bekannt.
Inzwischen hat Herr Bibliothekar Dr. Holder auf der Grossh.
Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe zwei weitere Richen-
tal'sche Codices entdeckt, von denen der eine aus dem
Kloster Ettenheim -Münster, der andere aus dem Kloster St.
Georgen stammt. Ich nenne sie deshalb E und G. Im Laufe
112 Bück.
dieses Sommers ist es mir durch die Liberalität des Ent-
deckers möglich geworden, diese beiden Texte mit den von
mir bereits behandelten (A und K) zu kollationieren. Über
das Ergebnis dieser Vergleichung werde ich gleich berichten.
Ich möchte nur noch eine Bemerkung vorausschicken, die
nämlich, dass mir erst nach der Veröffentlichung meiner Aus-
gabe zur Kentnis kam, dass der verstorbene Gmelin schon
vor der Drucklegung meines Buches Nachrichten über die
Personalien Richentals bekannt gegeben hat, welche meine
damaligen Zweifel über Riclientals Zivilstand hätten heben
können. Weiteres über Richentals Person hat inzwischen Ed.
Ueyck im Karlsruher General -Landesarchiv gefunden. Vgl.
dessen „Ulrich von Richental" in „Forschungen zur deutschen
Geschichte" Band XXV S. 553-555.
Nun zu den neuen Codices.
Der Codex E (Ettenheim) findet sich in einem dickleibigen
Grossfolioband mit 10 weiteren Traktaten zusammengebunden.
Der Einband besteht aus Buchenbrettchen , die am Rücken
durch eine starke Schweinsschwarte zusammengeheftet sind.
Der Anfang der einzelnen durchweg auf Papier geschriebenen
Traktate ist äusserlich je durch einen aus dem Schnitt vor-
stehenden Pergamentzeiger angedeutet. Das Papier des ganzen
Bandes hat dasselbe Wasserzeichen, nämlich eine aufrecht-
stehende gekrönte Schlange mit aufgesperrtem Rachen imd
ausgereckter Zunge.
Der Eichentarsche Text nimmt die erste Stelle ein. Der
zweite Abschnitt des Bandes ist grossenteils unbeschrieben.
Auf seinem ersten Blatt steht die Kopie einer undatierten
Urkunde, welche besagt, dass König Sigmund den Thurgau
an die von Konstanz verpfändet habe. Abschnitt III bis IX
besteht anscheinend aus einem Konglomerat von Papst- und
Weltchroniken. Dann folgen jüngere Einträge aus der Zeit
zwischen 1590 und 1695. Abschnitt X enthält eine von dem
römischen König Friedrich erlassene Reichsordnung. Von da
bis zum Ende des Bandes folgt wieder unbeschriebenes Papier.
Von den genannten jüngeren Einträgen abgesehen, ist alles
was der Band enthält von einer Hand und mit ein und der-
selben Dinte geschrieben, Richentals Konzilschronik durch-
laufend, die Chroniken und das Übrige zweispaltig, je mit 40
bis 44 Zeilen auf die Spalte. Der Richental'sche Text ist ohne
Zwei neue RichentaPsche Codices. 113
Korrektur und gut lesbar geschrieben. Er enthält 31 kolo-
rierte Bilder, aber keine Wappen. Auf der Innenseite des
Vorderdeckels steht zu lesen: „Dises buch hab Ich Jacob Reut-
linger dess Raths vnd burger zu Vberlingen von Magister
Marxen Weissen, Priester vnd Caplan Im Spital Allhie gegen
einem Lateinischen Buch Confessio Augustana genant ver-
tauschet vnd an mich gebracht den 24*®" Juli Anno 1587."
Auf derselben Innenseite des Vorderdeckels folgen einige
kleinere annalistische Einträge von Reutlingers Hand aus der
Zeit zwischen 1600 und 1604. Zwischen und vor ihnen sind
in Holzschnitt ausgeführte Wappen vieler Konstanzer Dom-
herren aus der letztgenannten Zeit eingeklebt. Auch die nächst-
folgende (erste) Seite ist mit ähnlichen, roh kolorierten Dom-
herrenwappen überdeckt. Unter dem Wappen des Balthasar
Wuorer, Bischofs von Ascalon, steht von Reutlingers Hand der
Todestag des Bischofs eingetragen.
Die mehrgedachte Innenseite ist mit I paginiert. Mit Fol.
XXVII hört die alte Nummerierung auf. Den Rest bis zu
Ende des Bandes hat eine junge Hand mit Bleistift paginiert.
Richentals Chronik beginnt mit Fol. IV und endet mit Fol.
CXXIV^- Hier merkte Reutlinger an: „Virich Reichen tal hatt
dises buch geschriben, alles hievornen. In Beschreibung deß
Kriechischen Ertzbischofs Kiuionensis meßhallten zu suchen.*
Folium II giebt zwei lateinische Psalmsprüche Davids, welche
als Lobpreisung auf den Weltruhm der Stadt Konstanz ange-
wendet sind. Auf Folium IV beginnt unser Text. Am Kopf
des Blattes steht ein frommer Stossseufzer des Schreibers.
Dieselbe Hand, welche diesen ersten Abschnitt geschrieben hat,
bemerkt auf Fol. 390^: „Diß buoch ist ußgeschriben worden
an Sanct Uolrichs des hailigen bischoflfs aubend des jars do
man zalt nach cristus unsers herren gepurt tussen jare und
vierhundert und jm siben und sechzigosten jare."
Der Codex G (St. Georgen), ein massig dicker Kleinfolio-
band in braunem Ledereinband mit rothem Schnitt ist von
dem Buchbinder mehrfach misshandelt worden, sofern er stellen-
weise stark beschnitten und die Blätterfolge an mehreren Orten
in Unordnung gebracht ward. Eingangs folgen 10 leere Pa-
pierblätter ohne Wasserzeichen. Sie zeigen nur die bekannten
j Parallellinien des Papiersiebes. Dagegen findet sich auf dem
l älteren Papier des Textes das ebenso bekannte Ochsenkopf-
I Z«ttMhr. f. GMoh. d. Oberrh. H. F. II. 1. 8
114 Bück.
Wasserzeichen. Folium I des Textes fehlt. Letzterer beginnt
mitten in einem Satz auf Fol. II. Dieser Satz ist derselbe,
welcher Seite 15 Zeile 10 von oben in meiner Richentalaus-
gabe gefunden wird, stimmt aber wörtlich nur mit der ent-
sprechenden Stelle im Codex K. Mit Folium CCLXIIII endet
die Chronik. Die Blätter sind bis dahin rot foliirt. Jetzt
folgen noch 5 von demselben Schreiber zweispaltig ausgefüllte
Blätter, welche gleichsam als Anhang eine ausführliche Er-
zählung der Heiligsprechung St. Brigittens und der Hinrichtung
des Hieronymus von Prag und des Huss bringen. Sie folgen
nicht in richtiger Reihe aufeinander. Die zwei ersten Blätter
sind mit Dinte als Fol. CCLXV und CCLXVI bezeichnet; die
drei nächsten sind nicht numeriert. Das letzte leere Blatt
ist Zuthat des Buchbinders. Am Schlüsse des Anfangs steht
von der Hand dessen, der den ganzen Text geschrieben: „wie
der huß degradiert und verbrent ward, das vindt man an dem
zway und zwainzigosten platt davornen im buch — : Gebhartt
Dacher:" — Das wäre also der bekannte Konstanzer Chronist.
Der Codex G ist zweispaltig, jede Spalte zu 42 Zeilen ge-
schrieben. Es fehlen wie angedeutet, mehrere Blätter. So
gleich Eingangs Fol. I, V, XIV, XV, XVI. Die Blätter sind
an einzelnen Stellen trotz des richtig fortlaufenden Textes un-
richtig numeriert. So folgt auf Fol. X sofort Fol. XII ohne
dass dazwischen etwas fehlte.
Elf Seiten hübsch kolorierter Bilder und 1009 Wappen-
schilds, von denen 47 entweder gar nicht oder nur unvoll-,
ständig ausgeführt sind, zieren den Text. Schade, dass die
für weitere Bilder gelassenen Lücken nicht ausgefüllt sind,
da die Bilder dieses Codex besonders sorgfältig behandelt sind.
Was nun den Text der Codices E und 6 selbst anbetriifft,
so hat sich herausgestellt, dass E eine wörtliche Abschrift
von K, dagegen G ein eigens zugerichteter Auszug aus K ist.
Es finden sich nur ganz wenig Sätze in E, welche von der
Vorlage K abweichen. Die meisten Abweichungen sind nur
Folge der Unaufmerksamkeit des Abschreibers, verlesene oder
ausgelassene Wörter. Ich bin in E nur einer selbständigen
Änderung begegnet, welche sich übrigens auch in G wieder-
findet. K und A haben nämlich in einem Satze 0 gleichmässig
^) In meiner Ausgabe steht er S. 17 Zeile 8 von oben.
Zwei nene RichentaPsche Codices. 115
eine Lücke für die Zahl der Jahre, welche Sigmund zur Zeit
da er nach Lodi zur Besprechung mit Johann XXIII gehen
sollte, am Reiche war. Diesen Satz haben E und 6 einfach
weggelassen, vermuthlich weil auch die Schreiber dieses Textes
die Lücke nicht auszufüllen gewusst haben. 6 hat den Text
gekürzt, manche kleineren Abschnitte mit weniger wichtigen
Nachrichten ganz weggelassen. Selbst die sonst überall aus-
führlich gegebenen Ketzerverbrennungen sind im Text nur kurz
abgehandelt. Es ist aber an der betreffenden Stelle bemerkt,
dass man hierüber ein Mehreres hinten im Buch finden könne.
Der diese Ereignisse behandelnde Anhang ist, was St. Brigitta
und Hieronymus von Prag anbetrifft, nach Codex K gegeben,
Hussens Verbrennung aber auffallenderweise nach dem Codex A,
von welchem sich sonst weder in G, noch E Andeutungen
finden. Hier führt sich Richental auf einmal als Erzähler
in der ersten Person ein. Aber auch nur an dieser einen
Stelle, während sonst G und E wie K von Richental stets als
einer dritten Person reden. So hat E gleich im Anfang wie
K nur die kurze Bemerkung: als das etlich erber lüt von ge-
dechtnusse wegen zuosamen haben erfraget (in G. fehlte das
erste Blatt, wo diese Stelle stehen müsste), während A, in
welchem Richental von sich selbst durchweg in der ersten
Person spricht, einen langatmigen Satz an diese Stelle setzt,
in dem Richental sagt: das alles ich Uolrich Richental zuo-
sammenbracht hab und es aigentlich von hus ze hus erfaren
hab, wann ich burger und seßhaft ze Costenz was, zuo dem
guldin bracken, und erkannt was, das mir gaistlich und och
weltlich herren saiten, wes ich sy dann ye frauget und och
der herren waupen. die sie an die hüser daselbs ze Costenz
anschluogent und ich erfragen kond.
Das Verhältnis des Codex A zu K, der Vorlage von E und
G, habe ich in der Vorrede wie in den Anmerkungen meiner
Ausgabe so ausführlich dargelegt, dass ich hier nicht nötig
habe, mich darüber weiter auszulassen. Ich kann nur wieder-
holen, wie ich noch immer der Ansicht bin, A sei zwar auch
nur Kopie, aber eine sehr alte und zwar von einer anderen
Vorlage als K gehabt hat.
In G ist offenbar der Hauptnachdruck auf die Wappen ge-
legt worden, denn er enthält von allen bis jetzt bekannten
Codices weitaus die meisten; auch sind sie hier mit besonderer
8*
X16 Back.
Sorgfalt behandelt. Die wenigen Bilder von G weichen von
A, K und E ab, obwohl sie fast durchweg dieselben Ereignisse
zum Vorwurf haben, wie die Bilder der anderen Codices. Es
ist überhaupt jeder Maler aller bekannten Texte seine eigenen
Wege gegangen. Kein Bild stimmt mit dem anderen vollständig
überein. Nur eine bildliche Darstellung ist G eigen, ein Stechen
auf dem Konstanzer Brühl zwischen Herzog Friedrich von Oster-
reich und dem Grafen Hermann von Cilli. Da ohne Vorlage
einer Anzahl gelungener Nachbildungen über die Verschieden-
heit der bildlichen Darstellungen der einzelnen Codices nicht
gut gesprochen werden kann, beschränke ich mich in diesem
Betreff nur auf ein paar Andeutungen. Bekanntlich erlebte
Papst Johann XXHI. auf seiner Reise nach Konstanz in der
Nähe des Klösterle ob Bludenz den Unfall, dass er mit
seinem Wagen in den Schnee fiel, wobei er den ebenso be-
kannten derbhumoristischen Spruch that: hicjaceoetc. Diese
Scene ist mit Ausnahme des Codex A in allen anderen abge-
bildet. In E stürzt der Papst aus der vorderen Öffnung des
schäferkarrenartig gebauten, mit einer gewölbten Decke ver-
sehenen Wagens, das Haupt mit der festsitzenden Tiara, sowie
die beiden ausgestreckten Arme nach der Erde zu gerichtet.
Drei Männer sind beschäftigt den umgestürzten Wagen wieder
aufzurichten. In K ist die Scene ziemlich ähnlich wiederge-
geben. Aber in G schaut der aus der vorderen Karrenöffnung
fallende Papst mit dem Oberleib nach oben, streckt auch die
gefalteten Hände in die Höhe, während zwei nebenanstehende
Kurtisane die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.
So stimmen auch die Darstellungen der Verbrennung von
Huss und Hieronymus nicht zusammen. In K ist Huss bart-
los, in G trägt er gleich dem Hieronymus einen langen schwarzen
Bart. In K und seiner Filianz wie in der Gagarinschen Bilder-
ausgabe trägt Hieroymus übereinstimmend eine helmartige
mit der Spitze nach vorn geneigte Kopfbedeckung von gelber
Farbe. Auch Hussens Kopfbedeckung ist auf allen Bildern
ziemlich ähnlich wiedergegeben, eine Mütze, die einem rand-
losen älteren, nach oben etwas breiteren Cylinderhut gleicht,
um den dann das überlieferte „heresiarcha" geschrieben steht.
Bemerkenswert ist, dass G das Verzeichnis der in Kon-
stanz feilgebotenen Viktualien systematischer zusammengestellt
hat als alle anderen Texte. Es kann dies einer ganz alten
Zwei neue Riehen tal'sche Codices. 117
Vorlage entstammen, die in guter Ordnung zwei- oder gar
dreispaltig geschrieben war, während dann die Abschreiber
der alten Vorlagen quer über die Spalten fortlesend die Ord-
nung verwirrten. Im Text A ist das bei einer Reihe von
Wappen nachzuweisen. Dieselben Wappen bringt K auf zwei
Spalten gesondert ganz in richtiger Reihenfolge.
Das Gesamtergebnis der Untersuchung der neu aufge-
fundenen Karlsruher Codices ist also das, dass sie dem Texte
K folgen und G nur im Anhange etwas weniges aus A bringt.
Vor wie nach bleiben die Codices A und K die zwei Haupt-
typen, nach denen sich die übrigen Texte der Riehen taFschen
Eonzilschronik gerichtet haben. ^)
^) Einer gütigen Mitteilung des Herrn Archivar Dr. Baumann in Donau-
eschingen entnehme ich, dass möglicherweile noch ein sechster Riehen-
tal'scher Codex vorhanden ist. Feyerabend spricht in seinen 1814 er-
schienenen Jahrbüchern von Ottobeuren (II 600 ff.) von einem Codex,
welchen „die Zeitverwirrung geraubt^, von dem er aber eine Abschrift
habe. Wahrscheinlich befand sich das Original in der Ottobeurer Eloster-
bibliothek. Er führt ein paar Stellen aus dem Codex wörtlich an. So
sagt er zum Einzug des Papstes Johannes XXIII. in Eonstanz: „und führt
man nach im ein gross huet, als huetten (sie!) was8 gel und roth, der
knöpf wass ein gülden engel mit einem cruz.^ Eine zweite Stelle über
Hnssens Verurteilung steht wörtlich S. 609. Nach Feyerabeods Angabe
hatte der Codex auch die Wappentafeln.
Miscellen.
Bericht Ober die Niederlage der Kiettgauer Bauern bei
Lottstetten am 8. Mai 1633. Bis zum Jahre 1633 blieb die
Landgrafsehaft Klettgau, wiederholte ausserordentliche Militär-
steuern abgerechnet, von den Bedrängnissen des dreissig-
jährigen Kriegs ziemlich verschont. Das änderte sich nun,
als es nach dem Tode Gustav Adolfs (Nov. 1632) Frankreich
und Schweden gelungen war, das Zustandekommen eines all-
gemein gehoflften Friedens zu hintertreiben und im April 1633
zu Heilbronn auch die süddeutschen protestantischen Fürsten
für ihr erneutes Bündnis zu gewinnen. Von jetzt an wurde
auch der Klettgau von allen Schrecken einer feindlichen Sol-
dateska heimgesucht, die hier um so rücksichtsloser hauste,
da die entschiedene kaiserliche Gesinnung des Landgrafen
Karl Ludwig von Sulz genugsam bekannt war.*)
Die verhängnisvollsten Folgen für diese Gegend brachte
die Niederlage der Sulzischen ünterthanen am 8. .Mai 1633
bei Lottstetten, als 700 Bauern unter Anführung des klett-
gauischen Oberforstmeisters Imhof und des Rentmeisters
Häubtlin nach einem kühnen aber ganz ungeschickt einge-
leiteten Angriff auf eine Partei französisch-schwedischer Reiter
unter dem Oberst Villefranche von diesen völlig geschlagen
wurden, wobei gegen 200 Tote den Platz deckten, viele in
Gefangenschaft gerieten und fast das ganze Dorf Lottstetten
in Flammen aufging. Plündernd und brennend durchzogen
nun die Feinde das wehrlose Ländchen bis zum 20. Juni
^) Dessen Bruder, der kriegstücbtige Graf Alwig von Sulz, starb um
5. März 1633, von einer feindlichen Kugel getroffen, in der von ihm er-
oberten Stadt Bamberg. Grabschrift in der Pfarrkirche zu Jestetten.
MiscellQü. 119
desselben Jahres, um im folgenden wiederzukehren. ^) Glück-
lich noch jene Leute, die bei drohender Gefahr Schutz und
Unterkunft in der benachbarten neutralen Schweiz fanden,
deren Grenzorte infolge dessen von zahlreichen Flüchtigen
angefüllt waren. ^)
Zu diesen Drangsalen gesellte sich noch die Pest, die im
Jahre 1635 an manchen Orten die Hälfte der Bevölkerung
hinwegrafifte, z. B. in Lottstetten und seinen Zugehörden 400
Erwachsene; ähnlich war das Verhältnis zu Hohenthengen,
Bühl und in andern Dorfschaften. ^)
Einen interessanten von einem Zeitgenossen herrührenden
lateinischen Bericht über jene klägliche Niederlage enthält
das Kirchenbuch der Pfarrei Lottstetten.*) Derselbe lautet:
Anno hoc 1633. Funestissimum ac lugubre semper futurum per sae-
cula excidium pagi Lottstettensis incidit in mensem Maium, diem septi-
mum atque octavnm eiusdem. Quod ue posteritatem lateret, sed eam uer-
bis domini : „Nisi poenitentiam egeritis, omnes similiter peribitis'^, ad me-
*) P. Vandermeer in seiner handschriftlichen Geschichte des Klo-
sters Bheinau; Oberst von Beck in seiner ebenfalls handschriftlichen
Geschichte der Landgrafschaft Klettgau. Die einschlägigen Abschnitte
sind mitgeteilt von Jos. Bader und zwar aus jenem im Freiburger Diö-
zesanarchiv IV S. 247, aus diesem in der Oberrh. Zeitschr. XXII, S. 174.
2) J. Huber, Geschichte des Stifts Zurzach S. 123. Auch die Kirchen-
bücher lassen auf zeitweilige fast gänzliche Verödung einzelner Orte
schliessen. So enthält das Taufbuch der Stadt Thiengen folgende Ein-
träge: Im Jahr 1634 1, 1635—, 1636 7, 1637—, 1638 1, 1639—; und
diese Taufen alle kamen an verschiedenen Orten in der Fremde vor,
„ubi tum temporis parochi et sacellanus habitabant". Erst vom Jahre
1641 an sind die Einträge wieder regelmässig.
3) Die ziffernmässigen Angaben der Kirchenbücher sind zugleich lehr-
reich für die Bestimmung der Volksdichtigkeit auf dem Lande zu jener
Zeit
♦) Vergl. auch den kürzern Bericht hierüber von dem Villinger Abt
Georg Gaisser in dessen Tagebüchern bei Mone Quellensammlung II
S. 256. Ein ebenfalls gleichzeitiges Verzeichnis der im Lottstetter „Schar-
mutz" umgekommenen Gemeindeleute von Ober- und Unterlauchringen 16
Mann, der Gefangenen und Gelösten 8 Mann und des nachfolgenden Scha-
dens an Vieh, Früchten und Hausrat im Wert von 12 928 Guld. steht in
der Oberrh. Zeitschr. a. a. 0. Aus der Pfarrei Hohenthengen waren
laut dortigem Totenbuch 15 Mann bei Lottstetten umgekommen. Einige
Notizen über die Niederlage enthält auch das geordnete Gemeindearchiv
der Stadt Thiengen. Einen Aufsatz über denselben Gegenstand, haupt-
sächlich nach unserer Lottstetter Relation, schrieb Dr. Job. Meier in die
Neue Züricher Zeitung Jahrg. 1879 No. 665, 567 und 569.
X20 Miscellen.
liorem frugem efficacius cognitum commoueret, htc ab oculatis testibus
aisum cum lacrymis scriptumque cum moerore, uestro bono, posteri
annotari placuit. Rem itaque ab ouo usque ad mala gestam sie accipite
et alieno periculo cauti, nisi peribitis libentius, felices, ictu nouo sapite:
Nonis ut diximus, Maii trecentorum militum equitum Gallorum sub
Suecicis signis merentium manus Jestadio ^) digressi hora diei tertia pome-
ridiana Lothstadium peruenerunt hospitium sibi quaerentes et uictum;
quod illis ab iocolis negatum primo, deinde mutatis animis et dilapsis
Omnibus, qui auxilio ueDerant, totius comitatus Eleggoiani agricolis quin-
gentis, ultro permissum est. Postridie, boc est dominica die, quam exaudi
nominant, et in quam dedicatio templi ineiderat usque ad prandium miles
quieuit; prandio necdum bene ac plane absolute nunciatum est, rustico
furore armatos agricolas ex omni ditione, quae Comitibus') paret, denuo
non Bolum congregatos, uerum etiam praesentes adesse, pro aris et focis
dimicaturos, et nuntio exciti milites sine lege, subito solutis et ablatis
mensis ad equum quisque suum conuolärunt, quibus conscensis pago
egressi omnes nullo fere negotio rusticos sexcentos circiter in turpissimam
fugam coniecerunt, propterea, quod nullo or(}iDe, paene nullo perito duc-
tore aut duce luce meridiana, die illustrissima, non succedentibus bis, qui
in ultima erant acie et agmen claudebant, iis qui praecesserant, sed desti-
tuentibus se mutuis auxiliis necessariis numero ad centum quinquaginta
caesi sunt, reliquis partim in captiuitatem redactis, partim fuga dilapsis.
Captiuorum praecipui fuere domini Comitis officiales, quaestor Georgius
Heuplin et venationibus praefectus Joannes \^ alter im Hooff, quorum
primus lytrum trium millium florenorum, alter mille florenos libertatis
consequendae pretium obtulerunt.
Fugatis ita atque in bostinm potestatem uenientibus agricolis, pagus
totus, exceptis templo et torculari quodam, foedissimo incendio absumptus
et exustus est, tarn breui temporis spatio, ut hora una ac altera omnia
arserint tarn yebementi calore, ut aena ipsa campana, quae optima erant
ac quattuor numero, uno dempto, atque ipsum etiam borologium, collique-
faeta in fornicem, qui sacristiam tegit, deciderint; post quem casum ignis
etiam ipsius templi, qua chorum et atrium reliqui templi tegunt, laque-
aria corripuit atque adeo dissoluit, ut non raro igniferae asserum partes
in lateralia D. Virginis et s. Sebastiani altaria, baptisterium et eiusdem
beatissimae Dei genitricis in columna sub arcu templi stantem imaginem
delapsae, altarium quidem atque baptisterii, quibus instemebantur, mappas
adusserint ubique, in ara D. Sebastiani exusserint omnino, sed neque dic-
tam religiosa dignam ueneratione iconem neque altarium ligneas et oleo
praeter reliquos picturae colores delibutas tabulas ofifenderint vel notarint
ullatenus; quae res non caruit pia multorum admiratione et uero etiam
cultum dei et sanctorum, quos signis istis externis ceu quibusdam instru-
mentis colimus et ueneramur, confirmauit et auxit. Mortuorum porro
cadavera sublata duabus in coemeterio erutis fossis ad turrim templi uer-
8UB boream cum per octiduum inbumata iacuissent, sepulta sunt ad ma-
^) Jestetten.
*) Den Grafen von Sulz.
^
Miscellen. — Literaturnotizen. 121
ram, quarum fossaram prior capit 50, altera ac posterior 40, reliquorum
aero exunia, quia coemeterio tegi non posse uiderentor, sparsim in agris,
pratis ac siluis, ubi suam quemque fatum corripuit, obrutae fuerunt.
Parochianorum autem baec sunt nomina:
Jacobus Schneller, senex octoginta ai)norum extra pagum in saepi
haerens atque altera manu scipionem, altera panem adhuc retinens tribus-
que Tulneribus sauciatus, mortuus est iouentus, qui postridie uua cum
puero quoflam Vdalrico Schneider septem annorum muto, fiammis suflfo-
cato, uno sepulcho ac communi clausus est; Josephus Schneller domi suae
exustus dimidium corporis cineribus, dimidium coemeterio reliquit human-
dum ; Jacobus Rem, quindecim annorum adolescens, ab amicorum quopiam
agricola non agnitus sclopo traiectus, mediam partem combustus, mediam
in sepulcbrum elatus est; Matthias Hueber, foedissime dilaneatus occubuit,
sepultus est. Martinus Spörlin in prato, capite ferme diffisso repertus,
sepultus est in coemeterio Rhenouieiisi; Joan Jacobus Schneller, quinde-
cim uulneribus partim caesis, partim puuctis confectus obiit Eglisoeae at-
que sepultus est ibidem; Adamus Starck, una cum filio Jacobo ab hoste
in praeterlabentem Rhenum praecipitatus, in undis confossus sepultus est
Eglisoeae; Henricus Merck Dietembergius trucidatus sepulchro illatus est
in Jestetten uersus occideutem in cornu epistolae ad inferiorem murum.
NB. Unten am Rand steht die Bemerkung: Haec supra scripta consig-
naait nobilis et amplissimus d. Joannes Ydalricus Rieger, ss. theologiae
et 88. canonum doctor, parochus tunc in Jestetten.
Villingen. Chr. Roder.
Literaturnotizen.^
Einen wichtigen Fund publiziert in der Zeitschrift für
die Geschichte der Juden in Deutschland I S. 136 flf.
R. Honig er, indem er den Text einer im Kölner Stadtarchive
aufgefundenen Vidimationsurkunde des Erzbischof Wilhelm
von Köln von 1360 publiziert, die in sich eine goldene Bulle
Friedrichs 11. von 1236 Juli enthält; diese dehnt zunächst die
Erneuerung eines von Heinrich IV. den Wormser Juden er-
teilten Privilegs seitens Kaiser Friedrichs I. (von 1157 April)
auf alle Juden (omnibus iudeis ad cameram nostram imme-
diate spectantibus) aus und giebt weiter ein reichsgericht-
liches Urteil in Sachen der Anklage des rituellen Mordes (an-
geblich begangen zu Fulda 1236). Bei der Beurteilung der
^) Vgl. die Bemerkung N. F. Bandl S.118.
122 Literaturnotizen.
Frage nach dem Verhältnis dieser Urkunde zu den andern
älteren Judenprivilegien (Speier Heinrich IV. von 1090. Wien
Friedrich II. 1238) weicht Höniger in der Grundfrage von
Bresslau (am gleichen Orte S. 152 ff.) ab. Jener bestreitet
unter der Voraussetzung, dass das Speierer Privileg auf alle
Speierer Juden sich beziehe, die Genauigkeit der Überlieferung
der Speierer Urkunde, welche er für im bischöflichen Sinne
interpoliert ansieht. Bresslau zieht die aus der Zeit Ludwigs
des Frommen erhaltenen Judenschutzbriefe herbei und weist
die Abhängigkeit des Speierer Privilegs von karolingischen
Formeln nach. Er legt dann, gestützt auf Zunz, die Verwandt-
schaft und Geschichte der in dem Speierer Privileg erwähnten
Juden klar und gelangt zu dem Schluss, dass die diesen von
Heinrich IV. ausgestellte Urkunde auf einem italienischen Juden-
schutzbriefe aus karolingischer Zeit (Karl der Kahle oder der
Dicke?) beruht; auf das Speierer Privileg Heinrichs IV. gründe
sich dann das desselben für die Wormser Gemeinde. Im
Ganzen, glaube ich, hat Bresslau das Richtige getroffen; jedoch
ist der Gebrauch von ortus statt hortus am Oberrhein so all-
gemein, dass das kein Grund für die auch auf andere Weise
wahrscheinlich gemachte Entstehung eines Privilegs in Italien
sein kann. Nicht gesichert scheinen mir die Ergebnisse Hö-
nigers betr. die Unzuverlässigkeit der Überlieferung des Speierer
Privilegs.
In den „Publications de la Section historique de Tlnstitut
royal grand-ducal de Luxembourg" Band 40 veröffentlichen
Graf Albert de Circourt und N. van Werveke Dokumente
zur Geschichte des Gouvernements des Herzogs Ludwig von
Orleans (1402—1407) aus den Pariser Archiven. Uns berührt
darin der Bündnis -Soldvertrag des Markgrafen Bernhard von
Baden d. d. Diedenhofen 1402 Nov. 7; gegen eine jährliche
Pension von 2000 ecus verspricht der Markgraf Hülfe gegen
Jedermann ausgenommen den König Ruprecht und den Abt
von Weissenburg. Die Gegenurkunde des Herzog von Orleans
befindet sich im Grossh. bad. Haus- und Staatsarchiv. Wei-
teres findet sich in den Publikationsquittungen des Markgrafen,
wie Soldverträge und Quittungen mit einer Reihe von Grafen
und Edlen : Sulz, Boos- Waldeck, Enzberg u. s. w. Vgl. dazu
Sachs n, 222 f.
Literatamotizen. 123
Gustav Knod. Jakob Spiegel aus Schlettstadt. Ein
Beitrag zur Geschichte des deutschen Humanismus. IL Teil.
Strassburg 1886 (Beilage zum Programm des Gymnasiums zu
Schlettstadt). Behandelt das Leben dieses bedeutenden Ju-
risten und Humanisten, der auch für den Freiburger Gelehrten-
kreis von Wichtigkeit ist, von 1519 an bis zu seinem Tode.
Die Beilagen enthalten eine Urkunde des Kaisers Maximilian L
für Sp. vom 1. Mai 1510 und einen Nachtrag zu dem schon
dem ersten Teil beigegebenen Index bibliographicus. Zugleich
stellt der Verfasser weitere Arbeiten über die Elsässer Arnual-
dus und Sapidus sowie den Prediger Paulus Phrygio in Aus-
sicht. K. H.
Die Mitteilung: „ZurGeschichtschreibung desKlosters
Neuburg im Elsass" v. A. Schulte. Mitteilgn. des Inst,
f. österr. Gesch. VH, 468—471 ergänzt die Beweisgründe für
den von demselben in dem Aufsatz: „Die elsässische Analystik
in Staufischer Zeit" (a. a. 0. V, 513=538) versuchten Nach-
weis, dass der wichtigste Teil der Annales Marbacenses zu Neu-
burg bei Hagenau enstand und erweitert die Kenntnis des Lebens
des Abtes Peter, den er als den Verf. des jüngsten Teiles
aus der Zeit Kaiser Friedrichs IL nachzuweisen suchte. Peter
war, bevor er Mönch zu Heisterbach im Siebengebirge wurde,
zu Trier Dechant und ehemals kaiserlicher Protonotar.
Dacheux. Die Cronicka uff Unser-Frauen-Hauss.
La chronique de la maison de Toeuvre Notre-Dame ä Stras-
bourg. Etüde sur un manuscrit de la chronique de Koenigs-
hoven. Strasbourg, Schultz 1886 (auch in Bulletin de la
Societe pour la conservation des nionuments historiques d'Al-
sace tome XII) behandelt die im Besitze des Strassburger
Priesterseminars wiederaufgefundene, von Hegel, Städtechro-
niken, nicht benutzte Handschrift A der Königshofen'schen
Weltchronik, welche 1698 Schilter seiner Ausgabe zu Grunde
legte. Schilter versäumte es damals anzugeben, welche Teile
nachträglich hinzugefügt wurden; dass diese von Königshofens
Hand selbst herrühren, wird überzeugend nachgewiesen, so
ist besonders am Ende des 6. Teiles des 3. Kapitels der ganze
124 Literaturnotizen.
Abschnitt über den grossen Städtekrieg 1377—1389 (832—854
bei Hegel, Städtechroniken IX) von seiner eigenen Hand hin-
zugefügt. Die für die Entstehungsgeschichte der Chronik
wichtige Angabe im Register „Jacob von Kingeshouen mähte
dis buch McccLxxxvj" steht auf Rasur, die auch die nächst-
folgende Zeile getilgt hat. Diese letztere ist, wie ich selbst
sah, mit freiem Auge nicht zu lesen, in der phototypischen
Abbildung liest man aber sicher aus den Spuren: „mähte dis
bfich von latyne in tütsche McccLxxxvj" — der beste Beweis
für die Vortreflflichkeit der vier Blatt Facsimile, welche bei-
gegeben sind. Für die Frage, ob Königshofen seine Chronik
im Auftrage der Münsterfabrik machte, bietet die Handschrift
keinen Stützpunkt, aber auch kein Gegenargument. Dafür
spricht aber doch auch, dass diese glänzend ausgestattete
Handschrift ebenso, wie alle andern auf Königshofen zurück-
gehenden nach dem Tode Königshofens an die Münsterfabrik
fiel, wo sie Jahrhunderte lang blieb.
Die Geschicke der Abtei St. Georgen auf dem Schwarz-
wald in der Reformationszeit ist auch unter Benützung archi-
valischer Quellen behandelt von Konrad Rothenhäusler.
Die Abteien und Stifte des Herzogtums Württemberg im Zeit-
alter der Reformation. Stuttgart. Verlag des deutschen Volks-
blattes. S. 166—177.
von Pflugk-Harttung's Acta pontificum Romanorum
inedita III. III. Band, 1. Abtlg., der vorwiegend italienische
Sachen bringt, enthält für den Oberrhein Benedikts III.
Schreiben an Bischof Ratald von Strassburg (855—858), das
von Ladewig in den Regesten der Bischöfe von Konstanz
übersehene Schreiben desselben an Salomon I. von Konstanz
über die Busse eines Brudermörders, beide nach Weilands
Druck in der Zeitschrift für Kirchenrecht (nicht wie Pflugk-
Harttung schreibt: Rechtsgeschichte) 1885 S. 100, 101, die
Urkunde Cölestins III. von 1193 Juni 7 für Salem (Regest
bei V. Weech, Cod. dipl. Salemit. I, p. 74) und unter den
Nachträgen die Calixts II für Peterlingen von 1123 April 3
betr. den von Marvard geschenkten Hof zu Kolmar, die zwar
schon bei Zeerleder, Urkunden von Bern, steht, hier aber
Literaturnotizcn. 125
eingehend beschrieben und für eine Original-Nachbildung er-
klärt wird.
Eine germanistische strassburger Dissertation. Vögtlin,
Walther von Rheinau und seine Marienlegende. Aarau,
Sauerländer, erwähnen wir deshalb, weil sie den Wert der
Karlsruher Handschrift der Dichtung klarstellt und anderer-
seits die Stellung der Dichtung in der Litteraturgeschichte
fixiren will. Nach Vögtlin ist die Legende nicht ein Werk
der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts, sondern ist im letzten
Viertel des dreizehnten entstanden. Der Verf. ist nicht Mönch
von Rheinau, sondern ist ein verarmter oder enterbter Sprössling
der aargauischen Linie des in Winterthur vorkommenden
Geschlechts von Rinowe. Wenn vom iVerf. zur Bestimmung
des Lautstandes und Alters der Dichtung das Habsburgische
ürbarbuch von 1303 ff. verwandt wird, so möchte ich dringend
warnen, den Pfeiffer'schen Abdruck, der den Lautstand um
viele Jahre zurückmodelt, zu grammatikalischen Studien irgend-
wie zu benutzen.
Aus den Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Alter-
thumskunde in Hohenzollern Jahrgang XIX 1885/86 berührt
die Geschichte des ehemaligen Seekreises vielfach die Abhand-
lung Zingeler, Geschichte des Klosters Beuron im
Donauthale, welche jedoch entgegen dem Titel nur bis zum
Ende des 13. Jahrhunderts geht. In den Text der Forschung
eingeschoben sind eine Reihe von Kaiser-, Papst- und Privat-
urkunden, von letzteren werden manche zum ersten Male
publiziert. Die älteste Urkunde von Karl dem Grossen
786 Juni 29, eine plumpe Fälschung, wird als von Pizen-
berger, dem Chronisten des Klosters herrührend, nach-
gewiesen; damit sinkt die Fabel von einem älteren Klo-
ster Beuron in sich zusammen; von dem hochinteressanten
Diplom König Lothars 1131 März 29, das zugleich die
päpstliche Bestätigung von Innocenz enthält, ist ein Fac-
simile beigegeben. Dasselbe veranlasst mich noch zu einer
weiteren Bemerkung. Wie die Raumverteilung beweist, ist
die in verlängerter Schrift geschriebene erste Zeile, die
Invocatio und den Titel enthaltend, erst später hinzugefügt;
i
126 Literaturnotizen.
um die Schrift unterzubringen, gehen die Buchstaben fast bis
an den Rand des Pergaments. Ein freier Raum blieb dafür
am Ende der ersten Zeile — man hatte zuviel Platz gelassen —
in ihn schrieb eine andere Hand die Nachricht über den In-
tervenienten, welche sonst gewöhnlich im Text steht; hier in
der auffallenden Form: „Richiza me fieri a domino papa et
rege Lothario huniiliter impetrauit." Es liegt somit sehr
nahe anzunehmen, dass der Text der Urkunde ohne erste
Zeile, Signumszeile, Rekognition und Datum der Kanzlei fertig
vorgelegt wurde, dort mit diesen wie dem Siegel versehen
wurde und dann in den freien Raum noch die päpstliche
Bestätigung und die auf der Rückseite fortgesetzte Zeugen-
reihe hinzugefügt wurde. Es ist die Urkunde in der That
ein monstrum in der Kaiserdiplomatik und ihre Entstehung
nur zu erklären, wenn man die Beteiligung der Reichskanzlei
auf ein Minimum beschränkt. Schum, Forschungen zur deut-
schen Geschichte XX, 339—358 ist der Ansicht, dass auch
der Kontext von einem Beamten der Königl. Kanzlei ge-
schrieben sei; ihm war eben die Beobachtung, dass die erste
verlängerte Zeile nachträglich hinzugefügt ist entgangen. Die
an die überaus sagenhafte, von Fälschungen aller Art um-
wobene Überlieferung der Geschichte Beurons geübte Kritik
dürfte noch lange nicht radikal genug sein, z. B. einen Propst
mH^vdem Namen Balthasar um 1240/46 anzunehmen, wo
kaum in Oberschwaben die ersten Heiligennamen auftreten,
geht doch nicht an; eher könnte ein Andreas 1246 — 1252
existiert haben. Als Gründer des Klosters glaubt der Ver-
fiisser den Peregrinus de Hussinkirchun (Hosskirch) nachweisen
zu können. Die Fortsetzung der Arbeit haben wir wohl im
nächsten Heft der genannten Zeitschrift zu erwarten. Die
übrigen Aufsätze des Heftes beziehen sich auf Kloster Stetten:
Locher, Nachrichten über Entstehung und Gründung des
Klosters zu Stetten. Auszüge aus dem Seelbuche. Ein Jahr-
tagverzeichnis. Dreher giebt die Fortsetzung des Tagebuches
über Friedrich von Hohenzollern, Bischof von Augsburg (1486
bis 1505) mit umfangreichen Erläuterungen.
Adolf Büchle. Der Humanist Nikolaus Gerbel aus
Pforzheim. Durlach 1886 (dem Karlsruher Gymnasium zur
Literaturnotizen. 127
dritten Säkularfeier zugeeignet) schildert das Leben dieses
interessanten Mannes, der seine Vorbildung auf der berühmten
Pforzheimer Lateinschule erhalten hat, sodann Korrektor in
der Druckerei war, welche Thomas Anshelm von Baden in
Tübingen errichtete, seine Studien in Wien machte, welche
ihn mit Konrad Celtis in Verbindung brachten, bis er eine
dauernde Stellung in Strassburg gefunden hat. Im Anhang
giebt Büchle 1. ein chronologisches Verzeichnis von Gerbeis
Briefwechsel, unter dessen 112 Nummern Namen wir Reuchlin,
Erasmus, Schwebel, Butzer, Zwingli, Vadian, Luther, Melanch-
thon und Andern begegnen; 2. eine Zusammenstellung von
Gerbeis sehr zahlreichen Publikationen, meist Klassikern, dar-
unter auch das historische Werk des Cuspinian, De Caesari-
bus atque Imperatoribus. K. H.
J. Näher hat seine Studien zur Geschichte des Burgen-
baues auch auf das burgenreiche Elsass ausgedehnt. Die
Burgen in Elsass-Lothringen. Ein Beitrag zur Kenntnis
der Militärarchitektur des Mittelalters (mit 15 Tafeln, die
autographierten Aufnahmen von 60 Burgen enthaltend). Strass-
burg, Noiriel. Die Tafeln -Abbildungen begleitet ein Text,
dessen historische Angaben auf Kraus: Kunst und Altertum
zurückgehen. Jüngere Litteratur ist mehrfach nicht berück-
sichtigt, jene Angaben sind mitunter schlecht ausgezogen (z. B.
„1314 nachdem Fiudolf von Habsburg deutscher Kaiser wurde"),
so dass der historische Teil vieler Korrekturen und Ergän-
zungen bedarf. Aber das Hauptziel der Arbeit ist ja die
Beschreibung und Aufnahme der Burgen selbst und da bietet
sie vielfach Neues. Wir heben hervor, dass auch die Burg
zu Rodemachern, wo bekanntlich eine badische Nebenlinie re-
sidierte, beschrieben und abgebildet ist, wie auch die Veste
Landskron bei Basel, deren Erweiterung Näher dem Mark-
grafen Georg Friedrich von Baden -Durlach zuschreibt und
Verwandtschaft mit den gleichen Anlagen der Hochburg ent-
deckt.
Mit dem vierten Band des Cartulaire de Mulhouse
von X. Mo SS mann ist dessen Absiebt, das Werk bis zu
seinem Ende (1587) zu führen nicht erreicht, zu seiner Voll-
128 LiteratarDotizen.
endung sind noch zwei weitere Bände erforderlich. In dem
vorliegenden Bande, welcher bis 1515 geht, interessiert uns
auf dem rechten Rheinufer besonders das reichhaltige Material
zur Geschichte Peters von Hagenbach. Die Unterstellungen,
welche Mossniann S. VIII der Vorrede seinen deutschen Re-
zensenten gegenüber macht (ich löse dabei die Frageform auf:
„ils ont affecte de grossir certaines imperfections de mon
travail, avec plus d'äpretö que de courtoisie, moins parce qu'-
elles le deparaient vue parce qu'il a. ete public dans la forme
oü je Pavais con^u il y a passe vingt ans") verlassen den
Boden einer wissenschaftlichen Diskussion; wir können da-
gegen nur Einsprache erheben und es bedauern, dass der
Versuch gemacht ist, auch hier politische Momente in eine
rein wissenschaftliche Diskussion einzuschmuggeln.
Wie der Redaktionsausschuss der Württembergischen
Vierteljahrshefte für Landesgeschichte bekannt giebt, wer-
den in Zukunft in dieser Zeitschrift die Württembergischen
Geschichtsquellen herausgegeben werden; und zwar soll im
Jahrgang 1887 mit der Herausgabe des Codex Hirsaugiensis
durch Dr. Schneider begonnen werden. Die bisherige Publi-
kation des um 1490 geschriebenen, besonders aber für die
Geschichte des 12. Jahrhunderts wichtigen Hirschauer Tra-
ditionscodex in der Bibliothek des literarischen Vereins Bd. I
kam nicht in den Buchhandel.
Die Habsburger Studien II von Aloys Schulte (Mit-
teilungen des Instituts für öster. Geschichtsforschung VII, 4)
behandeln die Verwaltung der Habsburg ischen Besitzungen
im Elsass im Jahre 1303. Die gewonnenen Ergebnisse betr.
der Geschichte der Ausbildung der Landeshoheit, der Ver-
waltungs- und Steuerorganisation glaube ich in den wesent-
lichen Punkten auf die rechtsrheinischen Besitzungen der
Habsburger in Schwaben ausdehnen zu dürfen, wenn auch
hier schon die Verwandtschaft mit den Schweizerischen Zu-
ständen sich geltend macht.
Brandenburgisch ■ deutsche Kolonialpläne.
Aus den Papieren
des Markgrafen Hermann von Baden-Baden
mitgeteilt
von
Eduard Heyck.
I.
Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg und
Admiral Gysels van Lier. 1647—1660.
Friedrich Wilhelm, der grosse Kurfürst von Brandenburg,
hat während der ganzen Zeit seiner Regierung, seit den Tagen
her, da er Kurprinz war, unter den Hauptzielen seines Lebens
als der vornehmsten eines mit thatsächlichen Versuchen das
angestrebt, seinen Staaten die Teilnahme an der Herrschaft
der Meere und eine eigene Stellung im Welthandel zu sichern.
Zwei Wege lagen ihm zur Anbahnung dieser Aufgabe offen:
die Begründung einer nur brandenburgischen Marine und,
vielleicht kühner und grossartiger, als zweiter: seine reichs-
fürstliche Mitwirkung zur Errichtung einer gemeindeutschen
See- und Kolonialmacht. In unseren Tagen, da Deutschland
stark und opferfreudig sich anschickt die schmerzlichen Ver-
säumnisse von drei Jahrhunderten nachzuholen und dem Gross-
handel seiner Bürger den zum Gedeihen erforderlichen staats-
rechtlichen Rückhalt in zukunftsreichen neuen Gebieten zu
geben, hat man oft und gerne mit Stolz darauf hingewiesen,
dass es der Begründer des preussischen Staats selbst war,
der schon vor mehr als 200 Jahren auf den Weltmeeren mut-
voll eine deutsche Flagge entfaltete; man hat den branden-
Z«it«ebr. f. Gvich. 4. Oberrh. IT. F. IL 2. 9
I .
130 Heyck.
burgischen Ufiternehmungen seit 1675, die wir nach dem
gemeinsamen Untergange der Hansa und des älteren nord-
deutschen Seehandels als die ersten praktischen Versuche
im Sinne unserer modernen maritimen Politik, als deren direkte
Anfänge anzusehen berechtigt sind, gelehrte Untersuchungen
und zahlreiche darauf basierte Darstellungen gewidmet, die
diese kühn -trotzigen brandenburgischen Unternehmungen bei
unserer ganzen Nation im neuen Reiche zu erhebenden Er-
innerungen, ja schon jetzt zu populären Gütern unseres Volks-
bewusstseins gemacht haben. Zuweilen fand auch hier und
da Erwähnung, dass Kurfürst Friedrich Wilhelm schon im
Jahre 1647 an die Errichtung einer Handelsgesellschaft ge-
dacht, schon 1650 mit den Dänen um Fort Tranquebar
gehandelt habe, aber ganz verborgen blieben bisher die ver-
knüpfenden Fäden mit der 30 Jahre späteren Verwirklichung,
vor allem die Thatsache, dass seine Pläne im Jahre 1660
eine grossartige Ausgestaltung in dem Sinne fanden, dass ihre
Ausführung, die geraume Zeit gesichert schien, die erste Ma-
rine- und Weltmacht des Deutschen Reichs geschaffen haben
würde. Der Umstand, dass ein badischer Fürstensohn zum
hauptsächlichen Vermittler dieser bedeutsamen Verhandlungen
Brandenburgs mit dem Kaiserhause ward, hat die Dokumente
dieser vom strengsten Geheimnis umhüllten Vorbereitungen in
das grossherzoglich badische General -Landesarchiv (Sektion
Haus- und Staatsarchiv) geführt, von wo sie auch nach dem
Erlöschen ihrer Sekreten Eigenschaft nicht wieder hervorge-
zogen sind. Die gütigst gewährte Erlaubnis der grossherzog-
lichen Archiv -Direktion ermöglicht es mir auf jenen Schrift-
stücken fussend die erwähnte ganz lückenhafte Kenntnis von
Friedrich Wilhelms maritimen Bestrebungen auszufüllen und
diesen eigentümlichen und allem Anschein nach einzigen Ver-
such des Brandenburgers vorzulegen mit seinen an Hoffnungen
reichen Ideen auch den Wiener Hof und die Organe des römi-
schen Reichs deutscher Nation ^u erfüllen. 0
1) Diese Dokumente haben zum weitaus grössten Teil nicht den
Charakter von offiziellen Akten, sondern setzen sich zusammen aus Briefen
und daneben einigen ziemlich formlosen, ihrer Herkunft nach nur schwer
erkennbaren Aufzeichnungen. Der Umstand, dass die Verhandlungen mit
völliger Umgehung der fürstlichen Kanzleien geführt wurden, erklärt auch,
dass nur noch im königlich preussischen geheimen Staatsarchiv zu Berlin
Brandenborgisch-deotsche Eolonialpl&ne. 131
Der Darsteller eines gescheiterten Projekts hat eine wenig
dankbare Aufgabe, zumal wenn ihn die primäre Benutzung
des Materials auf einige Ausführlichkeit und mancherlei un-
umgängliche Besprechungen über die Quellen selbst weist;
in diesem Falle aber entschädigt zur völligen Genüge der
Einblick in die sich erschliessende fast überreiche Gedanken-
arbeit; ist doch nur wenig von dem verloren, was damals
Friedrich Wilhelms weitblickenden Geist bewegte und sich
den mit ihm wirkenden Persönlichkeiten mitteilte; manche
dieser Ideen waren von neuem aufgenommen worden, als
später, in den Jahren seit 1675 der rote Adler Brandenburgs
vom Top der kurfürstlichen Orlogschiflfe flatterte, andere wieder
haben, allerdings auf ganz veränderter, festerer Grundlage, in
unserer Gegenwart, da Preussens Schwarz-weiss mit der Farbe
der alten hansischen Seemacht vereint als des Reiches Han-
delsflagge auf den Meeren und in fernen deutschen Häfen
weht, ihre schöne Erfüllung gefunden. Die Unternehmungen
von 1660 gewinnen dann noch sekundär ein anderweitiges
Interesse, durch die bedeutsame Beteiligung zweier an sich
beachtenswerter Persönlichkeiten, der wir bald näher treten
werden, des durch seine kirchlichen Unionsbestrebungen be-
rühmt gewordenen Bischofs von Wiener -Neustadt, Ohr istoval
de Rojas-Spinola und des schon flüchtig erwähnten Mark-
grafen Hermann von Baden-Baden, dessen ganze spätere
Laufbahn, seine langjährige treue und höchst erfolgreiche diplo-
matische und militärische Thätigkeit für den Kaiser an dies
sein Mitwirken an des Kurfürsten Projekt anknüpft, bei dem
er das Haus Habsburg zu vertreten ausersehen war.
Friedrich Wilhelm hat ohne jeden Zweifel die Inspiration
zu seinen grossen maritimen Gesichtspunkten schon in seiner
Jugend empfangen, als er nahezu 4 Jahre in den Niederlanden
sich aufhielt, auf der damaligen hohen Schule der Staats-
männer und der Volkswirte, um einen Ausdruck Roschers zu
wiederholen; er kam dann zur Regierung mit dem unerschüt-
zwei vereinzelte, in diesen Zusammenhang gehörende Schriftstücke sich
fanden; Herr Prof. Dr. F. Hirsch hatte die Güte mir dieselben zu be-
zeichnen und das genannte Archiv erlaubte auf das Freundlichste ihre
Benutzung. Nicht minderen Dank schulde ich Herrn Dr. A. Pribram,
der auf meine Bitte in liebenswürdigster Weise sorgfältige Recherchen
nach den in Wien etwa verbliebenen Materialien aasführte.
9*
132 Heyck.
terlichen Rechtsanspruch auf Pommern, dessen mit Branden-
burg in Erbverbrüderung stehendes altes Herzogshaus vor
kurzem erloschen war. In allen den schweren Kämpfen um
seines Landes Stellung suchte er in erster Reihe die Basis für
dessen maritime und merkantile Entwicklung zu gewinnen;
dort in Pommern, dachte er, sollte die Odermündung der Aus-
gangspunkt zur Verwirklichung von Allem werden, was er
als Kurprinz in dem Musterlande aller Navigation und Kom-
merzien in sich aufgenommen und als die vornehmlichsten
Mittel zur Hebung der brandenburgischen Wohlfahrt und Macht
zum Beschlüsse entwickelt hatte. Der Mann, dessen sich in
der ersten Zeit seiner Regierung der Kurfürst versicherte und
der selbst von schöpferischen Ideen beseelt sein Talent und
seine Erfahrung der Organisation und Einzelausführung jener
Projekte zur Verfügung stellte, war, wie später Raule, ein
niederländischer Seemann, der Admiral Aernoult Gysels van
Li er, dessen Lebensschicksale im Verein mit der ein Ruhen
nicht kennenden Beweglichkeit seines Geistes ihn in diese
Rolle brachten.
Gysels van Lier*) war im Jahre 1593 zu Geldern geboren.
Von Kindheit an mit seinen Gedanken und seiner Phantasie
auf die See und auf die fernen Wunderländer gerichtet, ging
er als Sechszehnjähriger nach Holland, fand einen Dienst bei
der Ostindischen Kompagnie, der ihn sogleich nach Indien
führte und rang sich hier in verschiedenen Stellungen und
^) Die Hauptquelle für diese Notizen ist ein Bericht Markgraf Her-
manns an den Kaiser vom 19. August 1661 auf der Grossh. Hof- und
Landesbibliothek zu Karlsruhe (Hs. Rastatt 89), auf den mich Herr Dr.
Alb. Krieger aufmerksam machte. Dieses deutsch geschriebene Exemplar,
das ich Ber. H. a. zitiere, ist entweder die Originalausfertigung, die des
Geheimnisses wegen an ihren Verfasser zurückgegeben wurde, oder war
als Original beabsichtigt und wurde einiger, wie wir sehen werden (cf.
pag. 133 Anm. 1) notwendiger Korrekturen wegen von dem Markgrafen
zurückgehalten und durch eine andere Reinschrift ersetzt. Derselbe Be-
richt befand sich übrigens auch unter den erwähnten Akten im Grossh.
General-Landesarchiv, jedoch in der Mitte abgebrochen und somit unvoll-
ständig; hier in italienischer Sprache von eben demselben, der den Ber.
H. a. schrieb, einem vertrauten Sekretär Hermanns, und ebenfalls als
beabsichtigtes Original ins Reine geschrieben. Ich zitiere dieses Fragment
Ber. H. b. — Sprachliche Eigentümlichkeiten des deutschen Exemplars
zeigen, dass dasselbe aus einem vollständigeren Konzept des italienischen
Bruchstücks in das Deutsche übertragen sein muss.
Brandenburgisch-deutsche Kolonialpläne. 133
Ämtern zu Bedeutung und Ansehen empor. So geschah es,
dass bei seiner Eückkehr nach Europa im Jahre 1621 die
Generalstaaten auf Vorschlag der Aktionäre ihn zum Kontro-
leur über die Eechnungsablage der Gesellschaftsdirektoren,
der Bewindhebbers beriefen. 1629 trat er in den Dienst der
Kompagnie zurück, die ihm die vielleicht wichtigste Stellung
der ganzen ostindischen Verwaltung nach der des General-
residenten, den Gouverneurposten von Amboina anvertraute,
den er bis 1638 inne hatte J) Diese seine Amtsführung im
Molukkengebiete — zur Zeit des grössten niederländischen
Machtaufschwunges im ostindischen Inselarchipel — ist schon
von der Überlieferung früherer, weniger empfindlicher Zeiten
als eine unmenschlich harte bezeichnet worden; es dürfte wohl
schwer fallen jetzt zu entscheiden, wie weit sich sein Vor-
gehn von den sonstigen lediglich auf Machtzunahme berech-
neten Massregeln der damaligen Niederländer, des selbstsüch-
tigsten Handelsvolkes, das die Welt kennt, unterscheidet, oder
wie weit persönliche Rancunen anderer zu diesem Bilde mit-
gewirkt haben, in einzelnen Fällen mag bei diesen berichteten
Grausamkeiten nur das „Auge um Auge, Zahn um Zahn"
dieser strengeren Jahrhunderte sein unerbittliches Recht geübt
haben.*) Im Jahre 1638 kehrte Gysels nach Europa zurück
und zog sich auf seinen von Ersparnissen inzwischen erworbenen
Grundbesitz in Holland zurück; er selbst giebt als Grund
dieser Verstimmung mangelnde Anerkennung seitens der Be-
^) Für etwaige spätere Leser von Markgraf Hermanns Bericht be-
merke ich, dass ich hier nur dem italienischen Fragment folgen konnte,
welches zuverlässiger ist als der weniger ausführliche Ber. H. a. — Denn
dieser verliert durch Auslassung des Satzes über die Jahre 1609—1621
nicht nur den chronologischen, sondern auch den stilistischen Zusammen-
hang, lässt die auch anderweitig bezeugte Thätigkeit Gysels' als Regent
von Amboina ganz aus und rückt dessen nachfolgenden Flottendienst gegen
Spanien dadurch in eine viel zu frühe Zeit. Derselbe Bericht lässt in
Folge seiner Auslassungen Gysels von den Niederlanden zur See nach den
Niederlanden zurückkehren und spricht aus demselben Grunde an un-
passender Stelle von dem Undank der Eompagniedirektoren, der den staat-
lichen Aufsichtsrat doch unmöglich schmerzen durfte. — *) „Die Namen van
Gysels, van Deutekom, Demmer und anderer Befehlshaber sind in der
Geschichte gebrandmarkt; schwer lastete ihre Tyrannei auf den unglück-
lichen Insulanern, die sich freilich auch oft schrecklicher Grausamkeiten
schuldig machten.^ N. G. van Kämpen, Geschichte der Niederlande (bei
Heeren und TJkert). Hamburg 1883. Bd. II. p. 104.
134 Heyck.
windhebbers an. Noch einmal ward diese Müsse unterbrochen,
als die Staaten ihn als Admiral mit dem Befehl über 20
Kriegsschiffe betrauten, um den Portugiesen Hülfe zu bringen.
Dies Ereignis kann nur in das Jahr 1641 fallen, in den An-
fang des kurzen von den Holländern so schnöde missbrauchten
Waffenstillstandes und Bündnisses mit dem von Spanien hart
bedrängten, die staatliche Unabhängigkeit Äurückerkämpfenden
älteren Seefahrervolke.
Gysels war auch nach Ablauf dieses Kommandos mit der
ihn umgebenden Welt nicht ausgesöhnt, unermüdlich arbeitete
in der Zurückgezogenheit sein unruhiger Geist und sann auf
neue grosse Pläne; schien ihm seine Bedeutung für die Ost-
indische Kompagnie von dieser unterschätzt zu werden, so
suchte er im Wirken ausserhalb derselben, das heisst gegen
sie, die Befriedigung seines unermüdlichen Ehrgeizes und
Thatendranges. Es gab auch sonst der Unzufriedenen im
Lande genug; die Kompagnie lag mit Übergehung der anderen
Provinzen ganz in holländischen und seeländischen Händen
und innerhalb dieser Abgeschlossenheit hatten wiederum die
Bürgeraristokraten von Amsterdam allein die Hälfte der Kam-
mern inne. Und nicht allein in den Provinzen, sondern auch
in der Stadt am Ij selbst sah sich eine bedeutende Anzahl
von Kapitalisten von der exklusiven Zahl der Erb -Teilhaber
ausgeschlossen; auch der Statthalter Friedrich Heinrich von
Oranien wurde durch die Mijnheers der Kompagnie eingeengt,
deren Partikularinteresse sich im französisch-niederländischen
Kriege gegen Spanien siegreich gegen seine, des Kriegsherrn,
Politik behauptete. So fasste Gysels den Plan einer zweiten
konkurrierenden Niederländisch-Ostindischen Kompagnie, den
er dem Prinzen Friedrich Heinrich unterbreitete; er konnte
eine Anzahl bedeutender Kaufleute nennen, die freudig ihre
Teilnahme mit Kapital und Schiffen zugesagt hatten.
Die Ausführung war unmöglich. Im Jahre 1602 bei dem
Zusammenscliluss der verschiedenen holländischen Handels-
gesellschaften zu der „Vereinigten Ostindischen Kompagnie"
hatten die Generalstaaten dieselbe unter Ausschluss aller an-
deren Bürger mit dem indischen Handel zunächst auf 20
Jahre privilegiert 0; als die Frist des Monopols zu Ende ge-
^) Aitzema, Saken van Staet en Oorlogh, s'Gravenhage 1654. I. p. 75,
Brandenburgisch-deutsche Eolonialpläne. 135
gangen, hatten nach einigen von der Regierung gemachten
Schwierigkeiten, die hauptsächlich auch in der projektierten
Verschmelzung mit der weniger florierenden Westindischen Ge-
sellschaft bestanden, die Aktionäre die fortdauernde Bestäti-
gung desselben um 18 Tonnen Gold erkauft. Die Kompagnie
besass — und zwar sie allein — die Befugnis im Namen der
Generalstaaten Verträge in Indien abzuschliessen, Heere auf-
zustellen, Kriege zu führen und ihre kolonialen Besitzungen
selbst zu regieren. Der Prinz von Oranien war nicht in der
Lage irgendwie auf die geheim gehaltenen Pläne einer neuen
gesetzlich unzulässigen Kompagnie einzugehen ; er empfahl den
Urheber derselben an Kurfürst Friedrich Wilhelm von Bran-
denburg, bei dem er einer günstigen Aufnahme des Projekts
sicher sein musste. Ein merkwürdiger Schritt: der Statthalter
bereitet einem gegen des eigenen Landes Machtquelle gerich-
teten Vorhaben den Weg; nur die Erklärung ist möglich, dass
Friedrich Heinrich zu dieser Zeit auf jeden Fall eine Be-
drohung seiner aristokratischen Gegner, selbst vom Auslande
her, für das Dienlichste gehalten hat; er kann doch nicht
wohl nur das beabsichtigt haben, sich einen unbequemen Pläne-
schmied vom Halse zu schaffen. Gysels machte von dieser
Empfehlung sofort Gebrauch und Friedrich Wilhelm nahm mit
dem wärmsten Interesse seine Vorschläge entgegen, er fand
die Proposition durchaus vernünftig und praktikabel und Hess,
sich selber mehr und mehr mit Ungeduld erfüllend, ein Pri-
vileg für die zu bildende Kompagnie ausarbeiten.
Die Bekanntschaft Friedrich Wilhelms mit Gysels muss um
den Anfang des Jahres 1647 begonnen haben, da kein« Grund
vorliegt die Bemerkung von Hermanns Bericht, der Prinz von
Oranien habe seinem Tochtermanne dem Kurfürsten den Ad-
miral empfohlen, als einen proleptischen Ausdruck zu nehmen;
des Kurfürsten Vermählung fiel in den Dezember 1646 und
bereits am 14. März 1647 starb der Statthalter Friedrich
Heinrich. Dass Friedrich Wilhelm aber im Dezember 1646
seinen alten maritimen Hoffnungen neuen Zugang gestattete,
gerade damals eine Bedrohung derselben besonders schwer
empfand — wobei doch nahe liegt an die Gysels'schen An-
regungen zu denken — , dafür fehlen trefflich bestätigende
Nachrichten nicht. Am 17. Dezember 1646*) drängten die
^) Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich
136 Heyck.
brandenburgischen Vertreter die Hochmögenden im Haag zu
energischerer Unterstützung ihres Herrn gegen die immer
deutlicher hervortretenden günstigen Aussichten Schwedens auf
die pommerschen Häfen und die Mündung der Oder; sie
stellten vor, wie der hinterpommerische Überrest in keine
Konsideration kommen könne: „es werden auch seiner kur-
fürstlichen Durchlaucht kurbrandenburgischen Landen alle
Commercia abgeschnitten und dieselben dadurch inutil gemacht,
ja Dero ganzer Staat auf 'ein Mal gar über den Haufen ge-
worfen". So untrennbar schien das maritime Interesse mit
der Wohlfahrt des ganzen Landes verknüpft.
An die gewonnene Zeitbestimmung fügt sich in der besten
Weise, was wir in Pauli's „Allgemeiner preussischer Staats-
geschichte" ^) lesen: „Nichtsdestoweniger" (trotz des sicher
bevorstehenden Verlustes der pommerschen Hafenorte) „gab
der Kurfürst dem Antrag des holländischen Admirals Liers,
den die ostindische Handelsgesellschaft seiner Dienste ent-
lassen hatte, und anderer reichen holländischen Kaufleute 1647
Gehör, unter seinem Namen eine ostindische Handelsgesell-
schaft zu errichten. Aber die brandenburgischen Staaten
konnten die hierzu nötigen Gelder nicht aufbringen. Königs-
berg erklärte sich gerade heraus: dass kein Mensch einen
Pfennig dazu beitragen würde. Damit nun die Handelsgesell-
schaft sich so lange erhalten könnte, bis des Kurfürsten Unter-
thanen';^sich von ihren Unglücksfällen erholet hätten, bemühete
Wilhelm von Brandenburg. IV. (Politische Verhandlungen hrsg. v. B.
Erdmannsdörfer. II) p. 68. — «) Band VII (Halle 1767) p. 485. Pauli
überträgt hier lediglich die mit liebevoller Aufmerksamkeit und patriotischer
Wärme in französischer Sprache abgefasste handschriftlich erhaltene Ge-
schichte der episodischen braudenburgischen Seemacht des Ministers Grafen
Hertzberg; die von Graf Borcke 1864 veranstaltete Herausgabe dieser
Hertzberg'schen Arbeit habe ich nicht zu Gesicht bekommen. — P. F.
Stuhr, der in seiner „Geschichte der See- und Kolonialmacht des grossen
Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg" (Berlin 1839) für das Jahr
1647 und die folgenden ebenfalls nur die Hertzberg-Pauli'sche Darstellung
wiedergiebt, scheint nach p. IV seiner Vorrede vergeblich für die ge-
nannten Jahre selbständige archivalische Aufschlüsse gesucht zu haben.
H. Peter, die Anfänge der brandenb. Marine, Berlin 1877, folgt auch der
von uns zitierten Stelle bei Hertzberg und kommt dann gleich auf 1675;
die anziehende Publikation des grossen Generalstabs, Abteilung fär Kriegs-
geschichte,Brandenburg-Preussen auf der Westküste von Afrika,
Berlin 1885, setzt direkt mit dem Jahre 1680 ein.
Brandenburgisch-deutsche Eolonialpläne. 137
man sich die Hanseestädte herein zu ziehen. Sie waren
wirklich nicht abgeneigt. Der Kurfürst erhielt von Dänemark
das Recht, dass Schiffe, welche brandenburgische Flaggen
führten, im Sunde nichts mehr als die holländischen bezahlen
sollten. Er erkaufte 1650 von eben der Krone die Veste
Dansburg oder Tranquebar, auf der Küste von Coromandel,
vor 20 000 Thaler baar Geld und 100 000 Thaler Aktien bei
der künftigen Handelsgesellschaft. Weil aber der Kurfürst
die 20 000 Thaler nicht schaffen konnte, blieb nicht nur dieser
Kauf unerfüllet, sondern selbst das ganze Vorhaben, eine ost-
indische Handelsgesellschaft zu errichten, kam auch ins Stocken.
Die vielen Kriege, worin sich der Kurfürst hierauf verwickelt
sähe, verhinderten ihn viel Jahre durch auf die Schifffahrt im
Ernst zu denken, ohnerachtet er die Vorschläge niemals ab-
wies,^ welche ihm von Zeit zu Zeit gemacht wurden und diese
Sache betrafen."*) So suchte er naturgemäss Gysels an sich
zu fesseln. Auch dieser hat später Markgraf Hermann er-
zählt, in erster Linie die Kriegsereignisse ^) hätten die Schuld
getragen, dass des Kurfürsten Vorbereitungen wieder in's
Stocken gerieten.
Dürfen wir dem Admiral völlig Glauben schenken, so er-
hielt er in den nun folgenden Jahren von der französischen,
der schwedischen und mehreren anderen Regierungen unter
lockenden Anerbietungen die Aufforderung in ihren Staaten
die Organisation von Handelskompagnien zu übernehmen; in
der That konnte er Markgraf Hermann ein derartiges Schrei-
ben, das ihm der schwedische Generalkommissar von Hoff-
stetten übermittelt hatte, zeigen und auch andere Personen
bezeugten später, solcherlei Schriftstücke bei Gysels gesehen
zu haben. Bei freierer Verfügung über sich selbst hätte Gysels
vielleicht eine andere Stellung zu diesen Offerten eingenommen;
der klügere Friedrich Wilhelm hatte indessen Mittel gefunden,
den Admiral ohne besonders grosse Kosten festzuhalten. Nicht
so sehr durch die ernst gemeinte Zusage, die Kompagnie nach
erfolgtem Friedensschlüsse ins Leben zu rufen und dann
^) Hertzberg springt dann sogleich auf das Jahr 1675 über; war er
für 1647 verhältnismässig ausführlich, so würde er doch wohl auch die
weit umfassenderen Projekte von 1660 erwähnt haben, hätte er etwas von
denselben in Erfahrung gebracht. — ') Die Rüstungen von 1651 und der
nordische Krieg seit 1655.
138 Heyck.
Gysels eine gute Bestallung zu geben, als durch die Art des
diesem gewährten Unterhalts; er hatte dem zum kurfürst-
lichen Rate ernannten Admiral — ganz in den Formen der
älteren brandenburgischen Domänenverwaltung — das Amt
Lenzen gegen eine massige Jahressumme in Erbpacht gegeben.
Die Lage des gewählten Domanialamtes am äussersten Punkte
der brandenburgischen Lande an der unteren Elbe weist uns
schon deutUch auf die späteren Elb- und Nordseepläne hin.
Eine Urkunde des Kurfürsten vom 22. März 1660 giebt uns
über diese Versorgung Gysels' näheren Aufschluss: der Letztere
hatte, da das Amt nicht in dem erwarteten Masse einträglich
sei, um Nachlass rückständigen Zinses im Betrage von 1300
Thalern und um Herabsetzung des Pachtgeldes überhaupt ge-
beten; beides bewilligte der Kurfürst gnädig, aber zugleich
vorsichtig : auf des Admirals Kinder könne diese Vergünstigung
nicht in der gewünschten Weise ausgedehnt werden, da eine
gute Administration die Amtseinkünfte von selbst heben müsse;
wenn jedoch Gysels nach seinem Erbieten „die kurfürstlichen
Commercien verbessern" helfe, solle zu weiterer Belohnung
neben anderen die Pachtherabminderung auch seinen Erben
zugute kommen. Wir dürfen wohl den Umstand nicht unter-
schätzen, dass die Bewilligung in die Zeit der Friedensver-
handlungen von Oliva fällt, als von neuem Aussicht ward, an
die brandenburgischen Kommerzien denken zu können.
Die Persönlichkeit dieses Admiral Arnold Gysels van Lier
zieht, trotz unserer unvollständigen Kenntnis seines Lebens
und seines Charakters, das Interesse auf sich. Aus eigener
Kraft war er bis zu der zweiten Würde der niederländischen
Befehlshaber in Ostindien emporgestiegen; mächtig wie wenige
europäische Fürsten hatte er in dem weiten Inselreiche ge-
herrscht, angethan mit aller heidnischen Autorität und Pracht,
die nötig waren, um auf diese zum Gehorchen geborenen
Völker zu wirken; von Diener- und Sklavenscharen, von
streng diszipUnierten Truppen umgeben, thronte er an den
zauberischen Gestaden dieser phantastischen Märchenwelt, die
Salutschüsse stolzer Ostindienfahrer donnerten ihm zu von der
Rhede von Castel Victoria; in späteren Jahren hatte dann
eine stattliche Kriegsflotte mit gravitätischen Offizieren und
zahlreichem kecken Seemannsvolk seinem Winke gehorcht.
Nun sass er in alten Tagen an den poesieannen Ufern zu
Brandenburgisch-deutsche Eolonialpläne. 139
Lenzen und sah die flachen Eibkähne langsam den trägen
Strom hinab und hinaufziehen. — Wir können ihn nach den
Einzelheiten seines holländischen Dienstes für eine harte Natur
halten, die rücksichtslos dem praktischen Ziele folgte, eine
lebendige Verkörperung des niederländischen Handels- und
das heisst wohl Volksgeistes dieser Tage. Dennoch war er,
anders wie die Herren Nelkenpfeffersäcke zu Amsterdam, für
seine Person kein Egoist; er diente der Kompagnie und den
Generalstaaten in den höchsten Ämtern und fand den eigenen
Vorteil nicht; der Anteil an dem Gewinn der Aktionäre blieb
dem emporgekommenen Beamten der Gesellschaft verschlossen ;
dass der Kontroleur des Staates den Direktoren der Kom-
pagnie unbequem ward, spricht für ihn. Markgraf Hermann
hebt seine Redlichkeit ausdrücklich hervor und findet nichts
zu bedauern als des Admirals calvinistisches Bekenntnis. —
Gysels aufstrebender lebendiger Geist, sein grosses wirkliches
Wissen und seine Erfahrung in maritimen Dingen, seine
Kenntnis der Lage in den Kolonien, die Wenigen in gleicher
Weise zu Gebote stand, lässt ihn nicht rasten und nicht ruhen;
noch in das stille Lenzen verschafft er sich stete Berichte aus
Hamburg von Hendrick Janssen-Rübke und mehrfach aus den
Niederlanden, wo ihm auch eine Tochter zurückgeblieben ist
und sein Sohn zur Zeit als Kapitän unter dem Kommando
von Michael Adriansohn de Ruyter steht; die durch solche
Korrespondenzen stets erneuerte Kenntnis hält seine Pläne
wach, die sich dogmatisch in seiner Seele befestigen. Hier
und da, müssen wir sagen, verrät er eine unbefugte Recht-
haberei, wenn er mit politischen Ratschlägen auftritt. Die
Aufgabe für den Rest seines Lebens ist nun einmal die Er-
richtung einer anti-holländischen Kompagnie geworden, das
Ziel, durch das er sich zugleich ein Wiederumlenken ver-
schlossen. Überlegen und ungeduldig steht er den Mitwirkenden
gegenüber, die ihm nicht schnell genug fördern, was er für
unwiderlegbaren Nutzen erkennt, die ihm nicht zu folgen ver-
mögen, wenn seine Kenntnis indischer Details ihn auf weiter-
gehende leicht abenteuerlich erscheinende Kombinationen führt.
Aber sein hohes Ziel hat für ihn noch eine andere Bedeutung
erhalten, die ihn mit bleierner Notwendigkeit drückt: nur die
Ausführung seiner Aufgabe wird zugleich materiell sein eigenes
Greisenalter und die Wohlfahrt seiner Kinder in Sicherheit
140 Heyck.
stellen. Können wir es ihm da durchaus verdenken, wenn
er sich seinerseits nicht durchaus an des bei knappen Mitteln
vorsichtigen und sparsamen Friedrich Wilhelms Person, an
die eingeengte, schwer kämpfende brandenburgische Macht
ketten wollte?
Das Deutsche macht ihm Schwierigkeiten; seine zahlreichen
Briefe an den Markgrafen Hermann sind holländisch abgefasst;
dem vielgewanderten badischen Prinzen sind ja Italienisch,
Spanisch, Französisch und Holländisch wie die Muttersprache
geläufig. Nach Gewöhnung an die krause aber bestimmte
Handschrift in dem fremdartigen Duktus sind diese Briefe —
und nicht minder die von ihm diktierten — eine interessante
Lektüre. Freilich atmen alle Ungeduld und wiederholen sich
gegenseitig, in der steten Besorgnis, der Markgraf, der noch
nicht geantwortet, möge die jüngsten Schreiben nicht erhaltet
haben, aber in dem vielseitigen, ziemlich knapp stilisierten
Inhalt offenbart sich fesselnd neben den kolonialen Projekten
und Ideen auch des erfahrenen Seemannes Auffassung der
politischen und militärischen Begebenheiten auf und an den
Weltmeeren, über die er die gesammelten Nachrichten hier
weiter sendet. Der Kurfürst bleibt sein Herr; dem jüngeren
und ebenfalls auf fremden Dienst gewiesenen Markgrafen Her-
mann gegenüber wird der alte Gouverneur von Amboina und
Admiral der freien Niederlande mehr zum ergebenen Freunde;
die Sprache seiner Briefe ist offen und unzeremoniös , nicht
selten äussert sich sein Urteil in einem originellen Ausdruck
dieser „zoeten en krachtigen" Sprache, macht sich sein un-
geduldiger Unmut über Dritte in einem seemännisch deutlichen
Wörtlein Luft.
Es erscheint nicht überflüssig, soweit es zum bessern Ver-
ständnis der Gysels'schen Ausführungen nötig ist, einen kurzen
Überblick über die koloniale Lage in Ostindien zu der Zeit,
da diese Briefe geschrieben wurden, zu geben. ^
^) In glanzvoller Darstellung giebt den Zusammenhang der nieder-
ländischen Unternehmungen in Ostindien mit der Geschichte der Politik
und Kulturentwicklung der Mutterlande H. v. Treitschke: „Die Re-
publik der vereinigten Niederlande", im zv^eiten Bande seiner „Historischen
und politischen Aufsätze", 5. Aufl. Leipzig 1886. — Zu genauerer Orien-
tierung verweise ich, neben den neueren Geschichtswerken über die Nieder-
lande, über Ostindien und speziell die Kompagnie, auch auf die schier
Brandenbargiflch-dentsciie Kolonialplänö. 141
Trotz des Befreiungskampfes der Niederlande gegen Spanien
hatte der kommerzielle Austausch beider Gebiete, wie der
Niederlande mit dem an Spanien seit 1580 geketteten Portu-
gal seinen ungestörten Fortgang gehabt. Die Niederländer
brachten in die Häfen der Halbinsel die industriellen Erzeug-
nisse, deren diese an Manufaktur armen Länder dringend be-
durften und holten von dort zu weiterem Vertrieb die Pro-
dukte der Kolonien. Dieser private Verkehr nahm ein Ende,
als König Philipp H. 1584 den Rebellen die Häfen Portugals,
sein Nachfolger ihnen 1599 auch die spanischen verschloss.
Die Sperre nun, die Not war es, welche — zum nie ersetzten
Schaden der iberischen Halbinsel — die schon eine stattliche
Handelsflotte besitzenden Niederländer vom Zwischentransport
hinweg dazu brachte, selbständig die grossen Wege des Handels
zu betreten, worauf dann, nach dem Scheitern der kühnen
Versuche eine nordöstliche Durchfahrt zu gewinnen, einerseits
das Bedürfnis nach aussen mächtiger und sicherer zu sein,
andererseits der monopolistische Drang nach Beseitigung der
inneren Konkurrenz die verschiedenen am Ende des 16. Jahr-
hunderts entstandenen Handelsgesellschaften im Jahre 1602
zu der „Vereinigten Ostindischen Kompagnie" zusammenfliessen
machten, welche in der von uns oben (pag. 134) erwähnten
Weise von den Generalstaaten privilegiert wurde und über
ein Grundkapital von 6 600 000 Gld. 0 verfügte, das bald auf
9 Millionen erhöht ward. Die Ausbreitung der niederländi-
unendliche Litteratur älterer Berichte europäischer Beamten und Aben-
teurer, die in Indien waren, eine unerschöpfliche Grube von Erz und
Schlacken für das Detail der ostindischen Kriegs- und Handelsbegeben-
heiten und der dortigen Verwaltung; wie alle die Reisebeschreibungen
des 16. und 17. Jahrhunderts ein weitschichtiges, wenig durchforschtes
Material bietend für die Bildungsgeschichte des europäischen Individuums
nicht minder als des indischen und — wenn man diesen Weg einschlagen
will — für eine historische Methode der Ethnographie.
*) Diese Zahl — statt der üblichen Angabe: 6 Millionen — aus „Joh.
Sigm. Wurffbain's Vierzehenjährige ostindianische Krieg- und Kauff-
mannsdienste etc.** Sulzbach 1686, pag. 2. Dies Tagebuch über die Jahre
1632 bis 1646 ist von Aufschneiderei und persönlichen Münchhauseniaden
völlig frei und gehört als das Werk eines weiterblickenden und Interesse
besitzenden Mannes in die erste Keihe dieser Reisebeschreibungen. Auf
pag. 48 ff. schildert Wurffbain seine Teilnahme an einem Streifzuge in's
Innere Amboina's unter der Führung unseres Arnold Gysels.
142 Heyck.
sehen Handelsbeziehungen und -besitzungen konnte überall
nur auf Kosten der Portugiesen geschehen, neben denen da-
mals die Kolonien anderer Mächte nicht entfernt in Betracht
kamen, auch Spanien nicht mit seinem weiten aber für den
Handel wenig ergiebigen amerikanischen Landbesitz. Mächtig
waren die Portugiesen besonders auf dem indischen Festlande,
wo die holländischen Handelsvereinigungen nicht daran denken
konnten ihnen entgegenzutreten, und ferner auf den Moluk-
ken, wo jedoch die verhältnismässig zivilisierten malayischen
und bei ihnen seit älterer Zeit ansässigen anderen asiatischen
Einwohner nur auf eine Gelegenheit warteten das portugiesische
Joch abzuschütteln; weit schwächer von den Portugiesen be-
setzt waren die Sundainseln. Schon im Jahre 1599 schlössen
die Holländer auf den amboinesischen Inseln, der zunächst
wichtigsten Molukkengruppe, Verträge ab, welche ihnen neben
Hülfe gegen die Portugiesen die Gewürzausfuhr nach Europa
sicherten; gleich darauf folgte ein Vertrag mit dem König
von Ternate, dem „Herrscher der 72 Inseln"; eine von den
Philippinen heransegelnde Flotte der spanisch-portugiesischen
Monarchie unterlag den an Schiffen und Mannschaft schwächeren
germanischen Eroberern und während die feindlichen Kräfte
durch die heimische Eifersucht auch hier gelähmt wurden,
nahmen die Niederländer Amboina und die übrigen Molukken
in festeren Besitz. Bantam auf Java ward nunmehr der
Hauptstapelplatz des holländischen Ostindienhandels. So war
die Lage, als 1602 die Vereinigte Kompagnie in's Leben trat
1605 gelangte die Gruppe von Amboina in ihren festen Be-
sitz ; nur an vereinzelten und unwichtigen Punkten der Moluk-
ken vermochten die Spanier noch bis 1663 sich festzuklam-
mern. Im Waffenstillstände von Antwerpen 1609 versprach
König Philipp den holländischen Handel in Indien nicht zu
stören, nachdem die ostindische Kompagnie durch die nach-
drücklichsten Vorstellungen bei den Generalstaaten die drohende
Gefahr, dass diese für die Wiederherstellung des alten Ver-
hältnisses Indien aufgeben möchten, abgewandt hatten, und
1610 setzte die Gesellschaft einen Generalgouvemeur in Indien
ein, der nun zunächst in Bantam residierte.
So lange die Holländer gegen die romanischen Besitzer
der ostindischen Inseln rangen, hatten sie mit der neben ihnen
aufstrebenden, ebenfalls jüngeren Handelsnation der Engländer
Brandenbargisch-deatsclie Eolonialpläne. 143
Frieden gehabt. Nunmehr bildete sich diese Konkurrenz zu
erbittertem Gegensatz aus. Die entspringenden Kämpfe hatten
ihre Stätte besonders um Banda und an der javanischen Nord-
küste, wo nach einem bedeutenden Erfolge der Holländer seit
1619 Batavia als Hauptsitz der holländischen Handelsgesell-
schaft und Mittelpunkt des ganzen ostindischen Handels ent-
stand. Ein Friedensversuch in demselben Jahre überwies den
Holländern zwei Drittel, den Briten ein Drittel des Gewürz-
handels in den Molukken; aber wie hätte sich diese Teilung
mit dem Monopolgedanken auf die Dauer vereinigen lassen?
Nach den Blutthaten, die die Holländer gegen die Engländer
auf Labore 1621 — in demselben Jahre, da erstere die Banda-
inseln ganz erwarben — und auf Amboina im Jahre 1623
verübten und die die Quelle des bis in unsere Zeiten unver-
söhnt gebliebenen Volkshasses beider Nationen wurden, hatte
die Kompagnie die Molukken und somit den gesamten Handel
mit Gewürznelken und Muskatnüssen für sich allein. Den Pfeffer-
handel, der in ganz Indien blühte, vermochten die Holländer
natürlich Anderen nicht zu wehren. Unterdessen hatten sie sich
auf den Sundainseln befestigt, an der Festküste von Mala-
bar (1626) Verträge abgeschlossen und blühende Faktoreien
in Coromandel angelegt. In Japan hatten sie seit 1611 die Er-
laubnis Handel zu treiben, sie allein, aber auch unter vertrags-
mässigen Bedingungen über die Ausführung und Form, wie
sie vielleicht eine andere Nation so schmählich nicht auf sich
genommen haben würde; in Persien genossen sie seit 1624
recht günstige Bedingungen.
Die portugiesische Eevolution gegen Spanien brachte der
holländischen Republik neue Vorteile: sie banden nun ihren
bisherigen Gegnern, den hülfsbedürftigen Portugiesen durch
einen Waffenstillstand und durch Absendung einer Sukkurs-
flotte die Hände und plünderten die neuen Bundesgenossen
zu den ihnen entrungenen handelspolitischen Zugeständnissen
in jämmerlicher Weise aus; erst 1644, nachdem sie ihnen in
Brasilien und Ostindien so viel als möglich genommen, ver-
kündeten sie in den Kolonien den 1641 geschlossenen Ver-
trag. Dann schien sich das Blättlein wenden zu wollen, in
Amerika und Afrika gewannen die Portugiesen, diß seit 1652
auch durch die englische Kriegserklärung an die General-
staaten bedeutend erleichtert wurden, grosse Gebiete zurück
144 Heyck.
und 1654 verlor die westindische Kompagnie der Holländer
den 30 Jahre hindurch mit wechselndem Geschick behaupteten
brasilianischen Besitz. In Ostindien jedoch blieben die Hol-
länder auf die Dauer erfolgreich; 1641 ging in ihren Besitz
das lang ersehnte, schon 1606 belagerte blühende Malacca
über, als Schlüssel des ganzen Archipels der militärisch wich-
tigste Punkt Hinterindiens; 1658 verdrängten sie die Portu-
giesen aus dem reichen Zimmteilande Ceylon und besetzten
gleichzeitig die Festung Negapatnam an der Coromandelküste.
Diese Kämpfe sind es, die 1660 noch fortdauern: vergebliche
Rückeroberungsversuche der Holländer in Brasilien, Erfolge
in Indien. In demselben Jahre nimmt Karl II. von England,
im Begriffe sich mit einer portugiesischen Infantin zu ver-
mählen, eine drohende Haltung gegen die Niederlande an, die
— wie zumeist von dieser Seite — die hochmögenden Han-
delsherren nachgiebig macht. Nach langen schwierigen Ver-
handlungen Portugals und der Niederlande seit dem Dezember
1660, in denen auch das westindische Interesse Berücksich-
tigung forderte und während derer in Ostindien die Kom-
pagnie unter Vorwänden ihre Eroberungen mehrte, ist endlich
1669 im Haag ein wirklicher Friede zu Stande gekommen.
Indessen galten die Küsten der Ostsee, der altberühmten
„Mutter aller Commercien", als das ergiebigste Gebiet des
europäischen Güterverkehrs, als das eigentliche Absatzgebiet
der Einfuhr aus den Kolonialländern. Hier hatten die Hol-
länder — wie an der Nordsee den Handel Hamburgs — die
ermatteten baltischen Hansestädte kommerziell ganz von sich
abhängig gemacht und alle Häfen belebten ihre dickbäuchigen
Schiffe von enormer Tragkraft, die seit dem 16. Jahrhundert
eigens für den Handel in diesen stilleren Gewässern gebaut
wurden und noch jetzt dem norddeutschen Seestädter als
„holländische Kuffen" wohlbekannt sind. Gerade im Jahre
1660 dachten die Generalstaaten ernstlich daran von Däne-
mark unter der Form des Pfandbesitzes als Entschädigung
für Kriegsunkosten eine günstig gelegene Position zu erwerben,
bis England durch einen energischen Protest im Haag diese
Hoffnungen vernichtete. ^)
^ j Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich
Wilhelm ;von Brandenburg. VlI. (Politische Verhandlungen herausgegeben
von B. Erdmannsdörfer. IV.) p. 303.
Brandenburgisch-deutsche Eolonialpläne. 145
n.
Erneuerung und Erweiterung der brandenburgischen
^ Seeprojekte im Jahre 1660.
Der Kurfürst konnte sich demnach nicht verhehlen, dass
der naturgemässe und zugleich stärkste Gegner einer neuen
Ostseemacht und jeglicher deutschen Flotte die niederländische
Republik sein werde. Trotzdem versuchte er noch während
der Friedensverhandlungen von Oliva eine vorübergehende
Strömung gegen die de Witt'sche Partei zu benutzen, um sich
auf alle Fälle den Erwerb einiger Schiffe zu sichern ; die Kon-
zentration des Schiffsbau's in Holland und sein damaliges
Kreditbedürfnis machten ihn für diesen Plan gänzlich von
der politischen Stimmung im Haag abhängig. Am 3. und
4. MärzO brachte der brandenburgische Gesandte bei den
Generalstaaten, Weimann, gelegentlich einer Anwesenheit in
Amsterdam mit einem von Pollsbroeck das Gespräch darauf,
wie sehr eine kleine brandenburgische Flotte für das gemein-
same Interesse in der Ostsee — „im polnischen Wesen" —
eine Veränderung zu machen imstande sein würde; nur habe
der Kurfürst selbst zur Zeit die Baarmittel nicht und halte
es momentan nicht für empfehlenswert sich offiziell an die
niederländische Regierung zu wenden ; aber die Stadt Amster-
dam möge gegen Hypothek auf den Pillau'schen Pfundzoll
unter der Hand die Mittel hergeben. Der Agent Dogen be-
richtete, dass für die von Friedrich Wilhelm in Aussicht ge-
Hommenen 80 000 Reichsthaler wohl eine Flottille von 20 zum
Kaperdienste tauglichen kleinen Schiffen zu bekommen sei,
wie man sie wünsche; denn um mit grossen Orlogschiffen
aperto Marte zu fechten, gebreche es ja ohnehin an Häfen.
Die Verhandlungen, bei denen — im letzten Stadium vor dem
Frieden und zur Zeit der Wiederaufnahme älterer Pläne! —
der Kurfürst allem Anschein nach Gesichtspunkte hatte, von
denen diese Gesandten nichts ahnten, führten begreiflicher-
weise zu keinem Resultat: am 16. März meldete Weimann,
') Droysen, Geschichte der preuss. Politik III: der Staat des grossen
Kurfürsten. II. (1871^) p. 356 und Urkunden und Aktenstücke zur
Gesch. d. Kurf. Friedrich Wilhelm von Brandenburg VII. (Politische
Verhandlungen IV) p 307.
Zeit6«br. f. GMch. d. Oberrh. N. F. II. 2. IQ
146 Heyck.
die SchiflFsangelegenheit stocke trotz aller Versprechungen;
„sammt sähe man nicht gerne, dass E. Ch. D. an Schififs-
macht allmälig gedenken sollte".
Wir wissen*), dass in dieselbe Zeit eine Vergünstigung
des Kurfürsten für Gysels, den Urheber des Kompagniepro-
jektes fällt. Friedrich Wilhelm hoffte damals in der That
noch die Odermündung für sich zu gewinnen. Am 21. Febr.
1660'0 schrieb er an Kaiser Leopold: „Bin auch noch der
Meinung . . . , dass die Schweden bei jetzigem Zustand gar
leicht dahin gebracht werden könnten, dass sie aufs Wenigste
Stettin und den Oderstrom .... abtreten müssten"; er legte
dabei nur das Interesse des Reichs zu Grunde und Hess von
den tieferen Hoffnungen, die er mit gerade dieser Forderung
verband, gegen den Kaiser jetzt noch nichts durchblicken.
Was der Kurfürst im Februar etwas resigniert ausgesprochen,
führte der brandenburgische Minister Frhr. Otto von Schwerin
am 22. April/2. Mai dem ausserordentlichen österreichischen
Gesandten Fürsten Gonzaga mit mehr Zuversicht und Be-
stimmtheit aus^): der Kaiser möge zur Wohlfahrt des Reichs
dahin wirken, dass vermittelst spanischer und französischer
Interposition „der König von Schweden angehalten würde
Stettin sammt ermeltem Oderstrom frei und in S. Ch. D.
Händen zu lassen". Aber durch Goiizaga's Antwort sah sich
Tags darauf der Kurfürst gezwungen, diesen für ihn hoffnungs-
reichsten Punkt endUch fallen zu lassen und sich auf dieselbe
Interposition für die Zukunft zu vertrösten.*)
So ward der Friede am 3. Mai von Brandenburg und
Schweden unterzeichnet: letzteres hatte Pommern und die Oder
nebst den Hafenzöllen behalten. Aber bitterer als gegen den
schwedischen Feind seines Rechts musste in dem Branden-
burger der Ärger und die Verstimmung über die General-
staaten sich befestigen. Allein auf ihren Handel und daher
auf Sicherung gegen England und Frankreich bedacht hatte
die herrschende Partei der Bürgeraristokraten ihn, den orani-
schen Schwiegersohn, aber ihren Verbündeten seit 1655, völlig
im Stich gelassen; ihre Ostseepläne im Frühjahr 1660 Hessen
noch deutlicher erkennen, dass mehr als alle die Niederländer
1) p. 138. — ») Urkunden und Aktenstücke VUI. (Pol. Verh. V)
p. 425. - ») 1. c. p. 429. - *) 1. c. p. 430.
Brandenburgisch-deutsclie Eolonialpläne. 147
jeden selbständigen Handelsaufschwung Brandenburgs im Keime
zu ersticken trachten würden. So war die Emanzipation von
Holland und dessen Schiflffahrt Friedrieh Wilhelms nächstes
Ziel; zu dessen Erreichung sollten ihm andere, in ähnlicher
Lage befindliche Reichsstände, vor allen, sich aufraffend, die
Hansestädte helfen, und femer derjenige Alliirte, der zwar un-
thätig für Brandenburg und die Befreiung der Reichsküste
geblieben war, aus Rücksichtnahme auf Frankreich^) und aus
eigener Eifersucht, aber der dem ganz isolierten Kurfürsten
eben der einzige geblieben war — der Kaiser.
Ein zweiter, ganz anderer Gedankengang führte zu dem-
selben Ende. Nachdem die Hoffnung, die brandenburgische
Schififfahrt von der Oder aus ins Werk setzen zu können, ge-
schwunden, waren noch Pillau und Königsberg als Seehäfen
des Kurfürsten vorhanden. Freilich war Preussen jetzt sein
freier Besitz, unabhängig von Polen und vom Reiche; aber
gegen jene Häfen sprach die ünvermeidbarkeit des Sundzolls
und ihre gar weit nach Osten hinausgeschobene Lage. Viel-
leicht fiel gegen sie auch eine in diesen Gegenden drohende
Konkurrenz ins Gewicht. Im April 1660 hatten Schweden
wie Polen den Plan ventiliert die frische Nehrung zu durch-
stechen und das dem Kurfürsten noch immer vorenthaltene
Elbing zur Seestadt zu machen.^) So konzentrierten sich des
Kurfürsten Gedanken jetzt mehr und mehr auf die freilich
wie Stettin fremden, aber doch nicht in gegnerischen Händen
befindlichen und an sich günstiger gelegenen Nordseehäfen,
vor allen auf Hamburg. Die Elbe würde dann die neue grosse
Wasserstrasse seiner Lande und des brandenburgischen Han-
dels werden und auf dem billigen und mit Durchgangszöllen
verhältnismässig wenig beschwerten Stromwege sollte der neue
Grosshandel den bislang durch mannigfache Zwischenhand aus
Spanien und den Niederlanden mit Waaren versehenen öster-
reichischen Erblanden die Produkte der Kolonien zuführen.
^) Vgl. hierfür jetzt auch in dem von der Archivkommission des
französ. Minist, d. Äuss. publizierten „R ecueil des instructions don-
D^es aux ambassadeurs et ministres de France" den Band „Autriche**,
hrsg. V. Alb. Sorel. Paris. 1884. p. 33 flf. — 2) ürk. u. Aktenst. IX. (Polit-
Verh. hrsg. v. Th. Hirsch. VI.) p. 13. Nach Urk. u. Aktenst. VIII. p. 732
war der Urheber dieses Projekts ein in dem betr. Bericht leider nicht
genannter Niederländer.
10*
148 Heyck.
In der politischen Vereinsamung, in der Friedrich Wilhelm
damals stand, konnte er sich um so mehr den Gedanken über-
lassen, welche Vorteile ein enges Zusammengehen mit dem
Kaiser, zunächst in der Handelspolitik, bringen müsse, Ge-
danken, die er dann auch für den Fall, dass Pillau der Aus-
gangspunkt der neuen kommerziellen Schöpfungen werden
würde, nicht fallen liess. Immerhin dachte er an die preus-
sischen Häfen nur in zweiter Linie. Gerade in die nächste
Zeit fallen die Arbeiten, welche die Spree durch Kanäle, wie
zuvor mit der Oder, so nun auch mit der Elbe verbunden haben.
Das Projekt einer reichsdeutschen Seepolitik war auch da-
mals ebensowenig etwas ganz neues, als die Errichtung deutscher
Handelsgesellschaften. Die letzteren hatten schon im Beginn
des 16. Jahrhunderts durch ihre Monopolisierung des Handels
allgemeinen Unwillen und den Ansturm sämtlicher Stände
gegen sich erregt, insbesondere die grossen patrizischen Ge-
sellschaften von Nürnberg, Ulm und Augsburg.*) Indessen
hatten sich ihre Handelsverbindungen auf verhältnismässig
kleine geographische Gebiete beschränkt. Später, nach der
Umwälzung im Welthandel, vom Jahre 1579 ab, noch vor den
Zeiten der holländischen Weltschiffahrt, hatte der grosse
Staatswirt Kurfürst August I. von Sachsen den Plan vorbe-
reitet, durch die Verbindung einer in sächsischen Landen zu
errichtenden Handelsgesellschaft mit Lissabon in die Hand
jener den Gewürzhandel für Deutschland und den europäischen
Nordosten zu bringen; er selbst wollte der vornehmste Teil-
haber sein. Dann hatte — unwichtigeres übergehe ich — im
Jahre 1624 Philipp IV. von Spanien daran gedacht^), im Verein
mit dem Kaiser und dessen Autorität im Reiche die Errungen-
schaften der niederländischen Republik zu vernichten, ihr die
indische Handelsherrschaft und ihr Absatzgebiet in Deutsch-
land und im Norden zu entreissen: unter Fürsorge und Teil-
nahme der Regierungen zu Wien und Madrid und unter kai-
serhcher Flagge sollten Kaufleute aus Spanien, den — für
^j A. Kluckhohn, „Zur Gesch. d. Handelsgesellschaften und Mono-
pole im Zeitalter der Reformation" in den Historischen Aufsätzen dem
Andenken an Georg Waitz gewidmet. (Hannover. 1886.) p. 666 ff. —
*) Fr. Marc seh, die maritime Politik der Habsburger in den Jahren 1625
—1628. (Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung.
Bd. I. II.)
Brandenbargiflch-deatBche Eolonialpläne. 149
den Seehandel durch ihre Küstenbeschafienheit wenig geeig-
neten — spanischen Niederlanden und Deutschland Kompagnien
bilden, der Kaiser sollte sich zu diesem Behufe ostfriesischer
Häfen sowie der Weser- und der Eibmündung bemächtigen.
Man suchte auch die Mitwirkung Bayerns zu gewinnen; die-
jenige Sachsens war ins Auge gefasst. Aber gerade die nächsten
Interessen liefen damals zu sehr auseinander: Osterreich und
die Liga brauchten hauptsächlich die militärische Hülfe Spaniens
auf dem Kontinent und König Philipp lag an der Gemeinsam-
keit nur für seine maritimen Ziele. So gab nach mancherlei
Widrigkeiten Spanien die Verhandlungen im Jahre 1626 auf.
Trotz dieser Lage suchte dann aber Österreich sogleich
für sich die ursprünglich spanischen Propositionen weiter zu
verfolgen. Die Mitwirkung der treu ergebenen Hansestädte ^
erschien für die Machtbestrebungen Ferdinands IL und seine
Absicht, sich und doch auch dem Reiche die Teilnahme am
Welthandel zu sichern, eine feste Stütze; andererseits fiel das
Augenmerk auf Wallenstein und dessen baltische Pläne. Wi-
derum kam es im Drange näherer Sorgen über Verhandlungen
und kleine lokale Zurüstungen nicht hinaus und 1628 gab
der Kaiserhof diese Pläne völlig auf. In tiefstem Geheimnis
hatte Spanien vor 4 Jahren die Unterhandlungen eingeleitet;
seit dem Juni 1626 aber waren sie von Brüssel aus „fast der
ganzen Welt kund" geworden.^) Da mochte man denn auch
in Brandenburg davon erfahren haben, denn zwei Hauptpunkte
der spanischen Vorschläge finden wir in Friedrich Wilhelms
Plänen wieder: die Herbeiziehung der Hansestädte und ferner
die mündliche Führung der Verhandlungen und unmittelbare
Leitung der Vorbereitungen durch einen möglichst neutralen
deutschen Reichsfürsten. Indessen liegt zumal der erstere
Punkt so sehr nahe, dass an den — auch quellenmässig nicht
zu verfolgenden — historischen Konnex in diesen Ideen nicht
unbedingt geglaubt werden muss.
In den folgenden Jahren und Jahrzehnten treten nun in
ganz Europa Handelskompagnien mit wechselndem Erfolge
hervor. Überall stärkt sich die Opposition gegen die Hol-
^) Man yergl. übrigens neben Maresch auch die Darstellung bei J.
Falke, die Gesch. d. deutschen Handels. Lpzg. 1859—1860. IL p. 167 £f.
— 2) Brief Schwarienbergs bei Maresch, 1. c. I. p. 662,
150 Heyck.
länder, pulsiert der Drang sowohl nach eigener Verbindung
mit den erschlossenen fernen Ländern, wie nach Entdeckung
neuer Kolonial- und Handelsgebiete. Ende April 1660 wurde
Gysels nach Berlin ein Brief nachgesandt, den ein gewisser
Alexander Achilles, ein Deutscher, an ihn nach Lenzen ge-
richtet. Dieser schrieb: er habe in Amsterdam mit den Be-
windhebbers verhandelt, um für die ostindische Kompagnie
mit 20 bis 30 guten Bergwerksleuten nach Asien zu gehen.
Das Beispiel und das Abraten missvergnügter Beamten der
Kompagnie habe ihn von deren Dienst abgebracht; wenn er
die nötigen grossen Herren zu Patronen fände, würde er mit
seinen Bergleuten in Arabien, Persien, Mongolenland oder auf
einem Eiland sonst, da die Kompagnie nichts zu befehlen
habe, nach Edelmetallen graben. Da werde er allein dann
sicher so viel heimbringen, als die Kompagnie mit 6 Schiffen
voll Gewürznägeln zusammen und gedenke sich dann das Jahr
darauf in Ostasien stattlich präsentieren zu können, wo Könige
genug seien, bei denen er sich durch die Gegnerschaft der
Holländer insinuieren werde. Gysels muss bei dem Manne
wegen der eventuellen Ausfuhr von Bernstein — aus Preussen
also! — angefragt haben, denn Achilles, der auf Formosa und
an der chinesischen Küste gut bekannt war, schreibt ihm, es
scheine damit nichts zu sein, diese Waare werde bei den Tar-
taren und Chinesen nur gering geachtet.
Aus den nun zwischen den Höfen eingeleiteten Verhand-
lungen sind folgende als die Hauptpunkte zu abstrahieren:
Friedrich Wilhelm wollte eine Handelsgesellschaft gründen, in
der die Teilhaber Reichsstände sein sollten, er selbst an der
Spitze stünde. Mit dem Gedanken der direkten Zulassung
von Kaufleuten konnte sich der festmonarchische Kurfürst zu-
mal nach den Erfahrungen von 1647 nicht befreunden: er
wollte, ähnlich wie er auch 1681 eine Staatsgesellschaft schuf,
die Verwaltung des Monopols nur einer Versammlung von
fürstlichen Teilnehmern oder ihren Vertretern resp. denen der
Hansestädte überlassen, die Einkünfte sollten jedem Gliede
die reichlicheren Mittel für ein segensreiches Regiment bringen.
Die Kompagnie sollte von Amerika ganz absehen, sich auf
Ostasien beschränken und vielleicht noch in Afrika sich fest-
setzen. Noch fehlten aber feste Stützpunkte in Asien für ihre
Unternehmungen und diese konnten zur Zeit höchstens die
Brandenbargisch-deatsche Kolonialpl&ne. 151
dortigen spanischen Häfen bilden: so musste unbedingt der
König von Spanien zu dieser Erlaubnis bewogen werden, und
zwar durch merkantile Vorteile und die politischen Hoffnungen,
die das Zusammengehen mit einem auf die Kompagnie ba-
sierten niederdeutschen Bunde bieten konnte. Der Kaiser
sollte das ganze Unternehmen mit seiner Autorität und der
Flagge des Reiches decken, man erwartete von ihm die Be-
fürwortung des Unternehmens bei der spanischen Krone. Beide,
den Kaiser und den katholischen König, dachte sich Friedrich
Wilhelm annoch als anonyme Teilhaber; im übrigen sollte
ersterer ungefähr als Ehrenpräses, Philipp IV. als der Ver-
bündete der Kompagnie erscheinen. Als direkte Teilnehmer,
so verlautete im Spätjahr 1660 zu Wien, habe der Kurfürst
bereits einige Reichsfürsten gewonnen;^ wir haben wohl zu-
nächst an die Herzöge von Lüneburg zu denken, da für den
FaU einer Nichtbeteiligung Hamburgs das gegenüber gelegene
Harburg eine besondere Wichtigkeit gewinnen musste.
Am 14. März schon, also noch ehe alle Hoffnung auf Vor-
pommern veiTiichtet wurde, in der Zeit, da sich der Kurfürst
in Holland um Schiffe bemühte, fertigte er Gysels, dem beson-
ders viel an der Beteiligung des Kaisers gelegen haben muss*),
ein Begleitschreiben^) aus, das in ganz allgemeinen Ausdrücken
dem Kaiser den Admiral Gysels als einen Mann empfahl, der
Vertrauen verdiene und seiner Angabe nach dem Kaiser wich-
tige Vorschläge zu machen habe — eine doch wohl nur der
Hofbeamten wegen fingierte Unbekanntheit des Kurfürsten
mit diesen Propositionen. Wir wissen aus dem Adressver-
merk des am 28. Apr. (a. St.) 1660 in Cleve aufgegebenen
Achilles'schen Briefes, dass Gysels am Anfang des Mai noch
in Berlin weilte. In der That scheint er die Reise nach Wien
erst im Spätsommer oder Herbst angetreten zu haben.
Es ist förmlich, als habe sich der Admiral Gysels in Wien
in eine ganz andere Persönlichkeit verwandelt, so sehr ver-
schwindet dort sein Name und erscheint dieser zweite Mann
^) Er machte die Reise nach Wien auf seine eigenen Kosten. Brief
des Admirals an Prinz Hermann vom 18. Juli 1661 : „ick geef ihr Furstel.
D. in bedencken, of eener van deese mjne quaatgunstighe 4 of 5 hondert
daalder ten dienst van baren beeren spendeeren sollen, soo ick op mjne
Weense reys op een onseecker gedaan hebbe . . .** — ') Konzept Scbwerin's
im kgl. geh. Staatsarchiy in Berlin.
152 Heyck.
als der Träger aller Ideen, die wir als die des Admirals
kennen, ja zugleich als Vertreter derselben beim Kaiser im
Auftrage des Kurfürsten von Brandenburg. Gysels scheint
sein Beglaubigungsschreiben nicht gebraucht, der kaiserliche
Hof überhaupt von seiner Anwesenheit nichts erfahren zu
haben. In den von dort in der Folgezeit Markgraf Hermann
zugegangenen Schriftstücken ist nur von jener zweiten Person
die RedeO, P. Christophorus de Rochas, Provinzial des
Franziskanerordens in Sachsen und Brandenburg.
Dieser zweite Agent ist unbedingt identisch mit dem
späteren Bischof von Wiener- Neustadt, Christoval de Rojas-
Spinola, der wegen seiner konzilianten Natur vielfach als diplo-
matischer Unterhändler benutzt wurde und durch seine in die
siebziger bis neunziger Jahre des 17. Jahrhunderts fallenden
treugemeinten Bestrebungen eine Wiedervereinigung der ge-
trennten christlichen Konfessionen anzubahnen in der Kirchen-
geschichte bekannt genug ist. Über ihn ist die landläufige
Meinung, er sei erst mit Leopolds I. erster Gemahlin, also
1666 aus Spanien nach Deutschland gekommen.*) Die Iden-
tität dieser zwei Rochas ergiebt ausser den Thatsachen, dass
beide Christoph heissen, beide Spanier, beide Franziskaner
sind, beide in Beziehungen zu Friedrich Wilhelm vorkommen,
ganz durchschlagend der Umstand, dass schon 1660 bei dem
für die brandenburgischen Projekte thätigen Rochas die Unions-
gedanken eine Rolle spielen. Ich zitiere dafür einen Passus
aus einer Aufzeichnung über die von Rochas dem Kaiser un-
terbreiteten Vorschläge^): „ex ipsis Lutheranorum principiis
^) Ber. H. a.: Ewer K. M. haben mir . . . durch Patrem Christopho-
rum de Rochas zu vernehmen gegeben, was Deroselben der Herr Kur-
fürst zu Brandenburg durch ermeldten Patrem proponieren lassen . . ."
— 2) Auch Pufendorf, de reb. gest. Friderici Wilhelmi, XIVc. 19 erzählt,
dass Rochas von Friedrich Wilhelm i. J. 1676 zum Kaiser gesandt sei zu
Verhandlungen über das polnische Heiratsprojekt für den Kurprinzen und
über die österreichische Hilfe zur Gewinnung der pommerschen Seeplätze.
Dass er schon frflher für des Kurfürsten maritime Politik in Unterhand-
lungen stand, erwähnt er nicht. Im nächsten Kapitel (20), wo von des
Bischofs Unionstendenzen die Rede ist, charakterisiert er ihn: Ita iste
Rochas confusus discedebat, vir alias inquieti auimi et qui semper aliqnid
quaerebat in quo se iactaret. — ^) Über diese Aufzeichnung, die idi
„Denkschr. R.^ zitiere, cf. unten p. 155. Wir erfahren aus derselben,
dass R. Tor 1660 längere Zeit im Auftrage seiner Oberen in den Nieder-
Brandenbargisch-deutsche Eolonialpläne. 153
ostendet P. Roxas sequi quod debeant tolerare Catholicos, ha-
bebit enim audientiam pacificam et iam de facto obtinuit se-
creto hanc confessionem manu propria praecipuorum Acatholi-
corum subscriptam qua hoc fatentur. Denique aderit medium
ut saltem aliquando confidentia audiantur religiosi ab illis
Principibus haereticis, et aliquando Dei adiutorio moveantur
ad quaerendum compositionem in articulis fidei, quae
re Vera facilis erit, si absque passione certi conveniant, uti
in particulari saepe visum est, et saltem cum Deo sperandum
et tentandum est."
Erst am 19. Nov. (n. St.) hören wir wieder von Gysels;
an diesem Tage sendet er dem Kurfürsten folgenden Bericht:
Durchleuchtigster Churfürst, Gnädigster Herr.
Muß ihre Churf. Durchl. gnädigstem befelch nach in aller
underthänigkeit referieren, wasmaßen bewuste proposition ihro
keyserliger Maiestet underthänigst und auff bester Weiß fur-
komraen ist, sich auch schon so woll auß consideration der
materi als sonderlig ihro Churfürstliger person dermaßen aller-
gnädigst erklert, das gäntzlich zu hoffen habe es wirdt dero
allergnädigste interposition und succurs, so viel die sach im
anfang erfordert, im geringsten nit ermangelen. Wan nun
auß schuldigstem underthänigsten respect zu ihro Churf. Durchl.
die sach im höchsten geheim durch eine person, so allhie
woll angenehm, und ihro Churf. Durchl. auch recht gnädigst
gefallen wirdt, nur allein beim ersten Minister nemlich dem
Großhoffmeistern herrn Graffen von Porcia hab laßen eröffnen,
selbiger aber ein absonderlige devotion und underthenigsten
respect zu ihro Churf. interposition erzeigt, als muß under-
thenigst bitten, es wollen ihro Churf. Durchl. nit underlaßen
solches bey erster guter gelegenheit gnädigst zu erkennen,
dan er zeigt sich schon zimlich geneigt, umb diese sach zu
kunfftigen zeiten mitt höchstem fleiß und geheim durch sich
Selbsten allein bey ihro keyserlige Maiestet zu treiben. Hab
auch auß underthenigsten eiffer eines größeren dienst zu ihro
Churfürstl. intention, zu execution und divertion der keyser-
landen war und dorthin noch Korrespondenzen unterhielt. Der „Vescovo
Roccas dl natione Spagnola" erscheint ferner als ein Mann d'essercitata
habilitä in der Relation des venezianischen Cav. Ascanio Giustiniano vom
4. März 1682 (Fiedler, die Relationen der Botschafter Venedigs etc. II.
in den Fontes rer. Austriac. XXVII. p. 219).
154 Heyck.
liger heimliger assistentz die person des H. Margraffen von
Baden Prins Herraan leibligen bruders Prins Leopold generali
keiserliger feldzeuchmeister thumbherren zu Collen proponirt;
und weilen ich nit gezweiflfelt hab es würde ihro Churf. Durchl.
wan sie doch mitt einem deputirten catholischen musten zu
thun haben lieber mitt einer solchen fiirstliger person han-
deln, deßen hauß, ja gar unsträfflige lieblige conversation,
item gar wunderliges verstandt, und recht spitzfindige geübte
experientz so woU in HoUandt, als im Reich bey so vielen
fürnehmen hochestimirt ist, und sein dreyßig jähriges alter
weit übertreflfet, als hab dar zu gesetzt, es seye gemeltes
princen person ihro Churf. Durchl. gar angenehm, sonderlich
zu diesem fürhaben. Will derohalben underthänigst verhoflfen
und bitten, es wollen ihro Churf. Durchl. dieser underthänigsten
relation, wan nemblich von Keyserliger seidt für meiner wi-
derkombft einige meidung geschehe gnädigst conformiren. Es
gelieben sich ihro Churf. Durchl. gnädigst zu versicheren das
alles mitt höchstem geheim und fundament gehet und gehen
wirdt, der maßen das auch gegenwertige underthänigste rela-
tion durch keine andere handt geschrieben ist, als gemeltes
meines interponenten , welchem, wie ich mundtlich in aller
underthänigkeit erkleren werde, so woU durch Reformirte als
auch Catholische princen rechtesverwalten und eine gewöhnliche
correspondents gnädigst erlaubt wirdt. Ist letzlich meine un-
derthänigste bitt das gegenwertige relation zu mehrer Ver-
sicherung eines so nothwendiges Stillschweigens zu keines
anderen handt als herrn Freyherrens von Swerin gelange,
sich aber ihro Churf. Durchl. gnädigst versichere das so woU
durch meine höchste underthänigste Schuldigkeit, als gemeltes
interponenten underthänigsten sonderligen respect alles dieses
Werck zu grosserer ewiger schuldigster reputation ihro Churf.
Durchl. hin gewendt und getrieben wirdt. Wie ich dan so
woll in dieser als in aller mögliger begebenheit bin und ver-
pleibe ihro Churf. Durchleucht
underdanichster^) undt
gehoorsamer dinaer
Aernoult Gysels van Lier.
Actum Ween 19/9 November An° 1660.
0 Von hier an eigenhändig. — Das Original des Berichtes befindet
lieh im geh. Staatsarchiv zu Berlin.
Brandenburgisch-deutsche Eolonialpläne. 155
Von Bochas kein Wort. Über dessen Auseinandersetzungen
beim Kaiser liegt uns eine Aufzeichnung in nicht kanzlei-
mässiger Form vor: Declaratio singulorum punctorum pro-
positionis serenissimi domini Electoris Brandeburgici brevique
compendio per P. Christophorum de Roxas Caes. M" Suae in
scriptis humillirae expositae. Dieselbe ist ganz objektiv stili-
siert, nennt ihren Verfasser nicht und alle uns bekannten
Mitwisser des Projekts in der dritten Person; sie ist später
Markgraf Hermann, oflenbar zur Orientierung, übergeben und
wurde, wie mir scheint, zu diesem Behufe nachträglich von
Rochas, welcher gerade derjenige war, der Hermann infor-
mierte^), in der Weise durchkorrigiert, dass er in diesen Er-
gänzungen sich selbst durch „ego" bezeichnet. Die doppel-
gängerische Thätigkeit von Gysels und Rochas findet dadurch
eine einfache Erklärung, dass man in Letzterem die erst in
Wien von Gysels ins Vertrauen gezogene Person sieht, von
der er dem Kurfürsten berichtet, und die er, selbst im Dunkel
bleibend^) handeln lässt. Dieser Annahme kann das wenn
auch anscheinend nicht absichtlich herbeigeführte, so doch
nicht verhinderte Missverständnis des Wiener Hofes über die
Person des von Friedrich Wilhelm gewählten Vertrauensmannes*)
nicht entgegenstehen.
Folgende Ausführungen nun stellen die von dem Admiral
und darauf dem Pater Rochas zum Teil erweiterten und modi-
fizierten Vorschläge des grossen Kurfürsten und die Thatsachen,
wie sie Rochas ansah oder ansehen wollte, dar und wurden
von Letzterem für ein kürzeres^) Promemoria, das durch Portia
an den Kaiser gelangte, zu Grunde gelegt: Verschiedene Re-
gierungen hegten die Absicht mit Hülfe des in branden-
burgischen Landen lebenden Admiral Gysels den holländischen
Exporthandel nach Deutschland und dem baltischen Norden
durch eine geeignete Konkurrenz zu zerstören und sich selbst
^) cf. p. 152 Anm. 1. — 2) ^^per alium sese occultando** , Nachtrag
des Korrektors in Denkschr. R. -- Auf die Möglichkeit eines wichtigen
Identitätsbeweises für obige Lösung muss ich leider verzichten: auf die
Vergleichung der Handschrift des Gysels'schen Berichts aus Wien, in dem
er ja seinen Agenten als den Schreiber bezeichnet, und der Korrekturen
in Denkschrift R. , die nur auf Rochas passen. Ich ward erst nach der
Benutzung des Berliner Aktenstücks auf obigen Zusammenhang aufmerk-
sam. — *) Vgl. pag. 152 Anm. 1. — ♦) cf. den obigen Titel.
156 Heyck.
die immensen Vorteile in erster Linie der Einfuhr über Ham-
burg und Bremen zuzuwenden. Sie wandten sich, um mit
Gysels in Beziehung treten zu können, an den Kurfürsten
von Brandenburg. Friedrich Wilhelm gewann in langer und
sorgfältiger eigener Prüfung dieser Projekte die Überzeugung,
dass ihre Ausführung eine ausserordentliche Machtzunahme
und eine unvergleichliche Vermehrung des Volkswohlstandes
mit sich bringen müsse und war nicht gewillt, dieselbe den
Staaten des Deutschen Reichs entgehen zu lassen. Er knüpfte
in diesem Sinne mit mehreren Reichsfürsten an, hielt jedoch,
nachdem er mit einigen derselben geheime Verträge abge-
schlossen, in diesen Unterhandlungen inne, um vielmehr dem
Kaiser die Bezeichnung der fürstlichen Teilnehmer zu über-
lassen. Der getroffenen Wahl und den vom Kaiser etwa schon
jetzt geäusserten spezielleren Wünschen werde sich der Kur-
fürst willig accomodieren ; im übrigen halte er es für praktisch,
ohne jetzt nähere Bestimmungen zu treffen zunächst die
nötigen Schritte in Madrid zu thun. Der Kaiser, über die
Hauptpunkte orientiert, möge eine Empfehlung an König Phi-
lipp IV. ausstellen und eventuell seinerseits Erkundigungen in
den Niederlanden einziehen; die mit Spanien stipulierten Ab-
machungen würden ihm zur Genehmigung und zu etwaigen
Änderungen vorgelegt werden.
Vielleicht weniger, um lediglich eine Indiskretion Gysels'
zu reproduzieren, als um Kaiser Leopold das vertretene Pro-
jekt desto wichtiger erscheinen zu lassen, fügte Rochas hinzu,
am brandenburgischen Hofe seien die vertrautesten Ratgeber
des Kurfürsten durchaus nicht alle einerlei Meinung mit ihrem
Herrn: abgesehen von denen, welche ernstere und zumal in
Cleve empfindliche Verwicklungen mit den Generalstaaten,
gegen die sich ja die Spitze des Projekts direkt kehrte, be-
sorgten, fürchteten einige Minister, wenn der Kaiser die Ober-
leitung der neuen Reichsunternehmungen habe, werde in Zu-
kunft dessen ohnehin übermächtige Gewalt gar zu stark auf
die protestantischen Regierungen drücken. — Man wird gut
thun, nebenbei gesagt, dieser angeblichen Opposition gegen
des Kurfürsten Entschlüsse keine erhebliche Wirkung zuzu-
schreiben.
Weitläufig zählt sodann der Pater auf, was für, was gegen
das Projekt sprechen könne. Hier ein Extrakt:
Brandenborgisch-deatsche Eolonialpläne. 15*/
Bekanntlich fälschen die holländischen Kaufleute durch
unechte Zusätze die nach Deutschland bestimmten Waaren,
besonders den Pfeffer und die Seide; sie behalten von Allem
das Auserlesene für sich und exportieren die zweite Qualität
zu den Spaniern und Italienern, die von den Zeiten ihrer
früheren Handelsblüte her einige Waarenkenntnis sich erhalten
haben; für Deutsche und Böhmen ist dann der übrig bleibende
Mischmasch noch gut genug. Durch die neue Kompagnie wer-
den die Reichslande die Kolonialwaaren rein und echt be-
kommen, und in solcher Quantität, dass sie selber wieder
nach dem Osten hin werden exportieren können, dazu werden
sie mancherlei Produkte Asiens erst jetzt kennen lernen, die
bisher nie anders denn etwa als Geschenk eines reichen Han-
delsherrn über die Grenzen der niederländischen Republik kamen.
Die indischen Waaren werden zu Amsterdam von der hol-
ländischen Kompagnie mit einem Gewinn von 20 bis 40, zu-
weilen 70 Prozent verkauft, die Käufer bringen sie in die
Hansestädte, von dort werden sie durch mancherlei Zwischen-
händler im Reiche verbreitet, sodass, da alle Beteiligten ge-
winnen wollen und müssen, das Verhältnis der Preise in Am-
sterdam und in Wien sich wie 7 : 20 stellt. Die Kompagnie
des Kurfürsten^) wird die Waaren im Binnenlande, z. B. in
Prag, nicht über der Preishöhe des Amsterdamer Marktes zu
verkaufen brauchen.
Die Veränderung und Vermehrung der Zufuhr wird die
Gewerbe ausserordentlich heben, insbesondere die Bekannt-
schaft mit der Rohseide eine ganz neue Industrie hervorrufen;
die Einwohnerzahl wird steigen und der beträchtlich vermehrte
Wohlstand von selbst die Steuerkassen des Kaisers in ent-
sprechend erhöhtem Masse füllen.
Die Niederlande produzierten Butter und Käse, weiter
nichts ; all ihr Reichtum und ihre Macht sind aus dem Meere
emporgestiegen. Der Kaiser ist der oberste Herr aller Meere
und fast allein gerade ihm bringen diese nicht das Geringste
ein; wie viel mehr als die an sich so armen Niederlande
müssen die fruchtbaren und solidierten Staaten des Kaisers
und des Reiches durch den Seehandel gewinnen? Zumal sie bei
Spaniens Mitwirkung die grossen Kosten der Kolonienverwal-
^) „Dominas itaque Elector cum sua compagaia etc.'* Denkschr. R.
188 Beyck.
tung, wie sie die holländisch-ostindische Kompagnie — übrigens
dennoch mit Leichtigkeit — trägt, sparen, falls Leopold L
nicht vorzieht, auch in Indien seine eigene kaiserliche Macht
zu stabilieren.
Ein Grundkapital von einer Million Thaler, zusammenge-
bracht aus den Beiträgen des Kaisers und der übrigen Teil-
nehmer, genügt; dafür kann man zu Anfang 25 Schiflfe er-
werben und sie nebst Ladung unterhalten. Wenn man nun
zunächst auf Dividenden verzichtet, und nur einen BruchteU
des Gewinns rechnet, den die Holländer im Durchschnitt
machen, so kann man das Kapital schon nach einem halben
Jahre auf 2 Millionen bringen. Dann kann man nach Wunsch
und Übereinkommen mit dem Thesaurieren innehalten oder
das Kapital nach einem weiteren halben Jahre auf 4 Millionen
sich erhöhen lassen, wovon eine Ostindienflotte von 100 Fahr-
zeugen hinfort würde unterhalten werden. Für jedes Schiff
werden demnach 40 000 Thaler gerechnet. 12 000 Thaler sind
als Kauf- oder Herstellungspreis im Durchschnitt für jedes
völlig getakelte Schiflf angesetzt; 28 000 verbleiben also far
die Löhnung und Verproviantierung der Schiflfsoffiziere und
der Mannschaft, für Armierung und Munition, und — ein
bei Rochas sehr nebensächlich behandelter Punkt — zum An-
kauf der nach Indien zu bringenden Ladung und zu dortigen
Einkäufen, soweit nicht der Ertrag der dorthin verbrachten
Waaren hierzu verwandt wird. — Es gab eine Zeit, wo die
Holländer nur zwei zur Fahrt nach Ostindien taugliche Schiffe
hatten. Jetzt besitzen sie deren 120. Auch die Zahl der
kaiserlichen Ostindienfahrer kann unter Umständen noch über
100 hinaus vermehrt werden, indem man in obiger Weise
die Zinsen weiter zum Kapital schlägt. Immerhin brauchen
diese grossen und starken Schiffe nicht stets alle zugleich auf
der Fahrt nach den indischen Meeren verwandt zu werden,
sie werden vor Allem jederzeit dem Reiche gegen Schweden,
Türken und sonstige Feinde als Reichsmarine zur Verfügung
stehen können.
Der Kaiser bestimmt die Reichsfürsten, welche Anteil an
der Kompagnie haben sollen; er kann sicher sein, dadurch
die Gewählten ganz an sein Interesse zu fesseln. Anderer-
seits wird nicht verschwiegen, dass auch vom Standpunkt der
Kompagnie aus nicht gleichgültig ist, welche Fürsten gerade
Brandenburgisch-deatsche Eolonialpl&ne. I5d
herbeigezogen werden. Der Handel der Kompagnie kann zwei
Wege nehmen: entweder man bezahlt den Sundzoll, in der
Höhe wie die Holländer 0, und kann von Pillau und Königs-
berg aus die Waaren auf brandenburgischen Landstrassen
und sodann durch's Kursächsisehe bis in die österreichischen
Erblande bringen. Oder man nimmt den Ausgangspunkt von
der Mündung der Elbe aus und zieht die Fürsten an den
Ufern der letzteren herbei, um sich von ihren Flusszöllen zu
befreien; wünscht man sie nicht als Teilnehmer, kann man
ja auch die Elbzölle bezahlen.^) Von der Berereitwilligkeit
Hamburgs hängt es ab, ob man dieses oder Harburg zum
Stapelplatz macht; Hamburg pflegt ja Schiffsbauten für die
Krone Schwedens auszuführen, so wird es dieselben und seinen
Hafen doch auch seinem kaiserlichen Herrn schwerlich ver-
weigern. Zumal die Aufforderung, der Kompagnie beizutreten,
muss den Hansestädten hoch willkommen sein, da diese sie von
der Beschränkung auf den Zwischenhandel befreien wird. Auf
alle Fälle aber erscheint wegen des unvermeidlichen Trans-
ports durch die sächsischen Lande die Teilnahme des albertiui-
schen Kurfürsten wünschenswert. Es stellt sich P. Rochas,
dem Franziskanerprovinzial in Brandenburg und Sachsen als
eine gottgewollte Fügung dar, dass gerade er in die Lage
gekommen ist, das merkantile Bündnis letzterer beider Staaten
mit Österreich zu vermitteln; er sieht im Geiste aus dem-
selben. bereits bedeutende Erleichterungen für die unter den
Häretikern lebenden Katholiken erwachsen und wir wissen^)
welche noch weit kühneren Hoffnungen er an eine derartige
Annäherung knüpfte.
Das kaiserliche Recht über die Meere ist fast gänzlich in
Vergessenheit gesunken; oft genug haben es die Hansestädte
verletzt, jetzt ist an der Zeit es wieder zu befestigen; es darf
fortan keine oberste schiedsrichterliche Instanz in Fragen des
internationalen Seerechts mehr geben neben dem Kaiser, des-
sen Vertreter ja der Kurfürst von Brandenburg sein kann.
Zur Stunde ist das Andenken an die kaiserliche Jurisdiktion
^) Vgl. oben pag. 137. — ^) Dass die Herzöge von Lüneburg und
andere Zollberren an der Elbe doch auch wohl für den Fall ihres Bei-
tritts zur Kompagnie, wenn sie überhaupt auf den Zoll verzichteten, auf
die Berechnung einer Entschädigung Anspruch gemacht haben würden,
icheint Bochas nicht zu meinen. — ^) cf. pag. 152 f.
160 Heyck.
noch nicht ganz erloschen: die Schiffer, welche den Neuling
der Seefahrt „hänseln", auch die holländischen, geben vor,
diese derblustigen Gebräuche, die nur gehörige Spenden an
die rauhe Matrosenkehle mildern können, beruhen auf einem
alten Privileg der Kaiser. kWen Staaten wird es schon zur
Erzielung eines regulierten Vorgehens gegen Piraten und Frei-
beuter erwünscht sein, wenn die See wieder zur obersten rich-
terlichen Gewalt des Kaisers gestellt wird.
Die Kompagnie braucht sich nicht auf den septemtrionalen
Handel mit ostindischen Waaren zu beschränken; ihr wird
auch auf die natürlichste Weise der norddeutsche Handels-
verkehr nach den spanischen Niederlanden und Spanien selbst
zufallen, zumal hierfür bereits der Ratspräsident zu Mecheln,
Lermita, und der spanische Botschafter am Kaiserhofe, der
Marques de la Fuente Pater Rochas gegenüber ihre Unter-
stützung zugesichert haben. Ferner werden sich mit Leichtig-
keit an der Westküste Afrikas, auf Madagascar und an der
Küste von Mosambique Handelsbeziehungen anknüpfen, neue
Gebiete gewinnen lassen, in denen unerraessliche Heiden-
scharen der katholischen Kirche werden zugeführt werdeo
können — des Adrairal Gysels' Erzählungen, wie er mit be-
neidenswerter Leichtigkeit die Amboinesen zu Calvinisten ge-
macht, hatten den Pater gewaltig angespornt. Auch in Persien
wird es der Kompagnie nicht schwer werden sich festzusetzen
und der Kaiser wird an der dortigen Regierung eine ansehn-
liche Hülfe gegen den gemeinschaftlichen Feind, die Osmanen,
erlangen.
Andererseits will man auch die Gefahren und Schwierig-
keiten, welche der neuen Kompagnie drohen können, nicht
verhehlen und die Mittel ihnen vorzubeugen ins Auge fassen:
Verwicklungen mit den Holländern werden einfach dadurch
vermieden werden, dass man deren gesicherten Besitzstand
nicht antastet. Indien hat noch ausgedehnte anderweitige
Gebiete, über die Pater Rochas — durch Gysels — eine zu-
verlässige Karte zur Verfügung steht; man kann also ohne
jede Reibereien mit den Holländern hier und da nach Belieben
sich festsetzen. Übrigens ist die holländisch-ostindische Kom-
pagnie ja nie den Dänen und dem Herzoge von Kurland
feindselig entgegengetreten, welche auf eigene Hand Waaren
aus Ostindien holen. Wenn in Luft und Meer überhaupt je-
ßrandenburgisch-deutBche Eolonialpläne. 161
mand zu befehlen hat, so ist es eben der Kaiser. Sollten trotz
Allem die Holländer die Offensive ergreifen, so wird schliess-
lich die Kompagnie stark genug sein ihnen zu begegnen.
Der zweite Einwand, dass einige Handelsgesellschaften
wieder aufgegeben werden mussten, wird damit zurückgewiesen,
dass die betreffenden Unternehmer holländische Seeleute an-
geworben hatten, die dann jedesmal im kritischen Moment
von den Generalstaaten heimgefordert wurden. Der deutschen
Kompagnie kann das nicht passieren, da es in Deutschland
und Flandern genug tüchtige Seeleute aller Klassen giebt.
Schiffbrüche und Havarien hat man doch auch nicht in
grösserer Anzahl zu erwarten, als sie die holländische Kom-
pagnie erlitten hat. Diese hatte bis 1640 nicht mehr als 5
Schiffe verloren und zwar nicht auf hoher See, sondern in
den ungünstigen holländischen Fahrwassern, denen gegenüber
die Elbe ein weit besseres Hafengebiet gewähren wird. Eine
erhöhte Sicherstellung endlich der einzelnen Kapitalien und
ihrer Verwendung kann durch Anstellung ständiger Aufsichts-
beamte, die auch eventuell die Seefahrt — in der Art des
Supercargo — mitmachen, gewonnen werden.
Man sieht, die Erörterungen des P. Rochas leiden auch
noch in diesem knappen Auszuge hier und da Mangel an
folgerichtiger Entwicklung und sind auch von thatsächlichen
Fehlern nicht frei; insbesondere scheint der Pater auch für
einen an den Kaiser selbst gerichteten Vortrag zu viel Ver-
trauen zu besitzen zu dessen faktischer Autorität im Reiche.
In allen Punkten schwach ist zumal die Auseinandersetzung
bezüglich des Verhaltens der Generalstaaten und der hol-
ländischen Kompagnie. Ward eine deutsch-ostindische Han-
delsgesellschaft in der geplanten Weise ins Leben gerufen,
so mussten die Holländer die Vernichtung ihres eigenen ge-
samten Exporthandels nach dem Osten durch jene voraus-
sehen; das war dann etwas ganz anderes als die geringe
Handelsschifffahrt der Dänen und des Kurländers, und offene,
unerbittliche Feindschaft musste die Folge sein. Wir wissen
zudem, dass keinerlei diplomatische Kunst und politische Lage
in Europa Aussicht gehabt hätte den Ausbruch solcher Kämpfe
aufzuhalten; die Ereignisse in Ostasien gingen ihren eigenen
Gang, da ja erst nach Wochen und Monaten eine amtliche
Weisung, eine Nachricht von oder nach Europa gelangen und
Zttitschr. f. QefiCh. d. Oberrh. K. F. II. 2. 11
162 Heyck.
- ■ - •
wirksam werden konnte. Am wenigsten aber war die Hoff-
nung begründet, dass die Kompagnie den holländischen An-
fechtungen allein werde zur See begegnen können : mit ihrem
geringen Anfangskapital konnte sie zunächst nur über eine
kleine Macht verfügen, und glaubte man denn, die Holländer
würden warten, bis die Macht ihrer Konkurrenten gewachsen?
Eines nur konnte der deutschen Kompagnie bei Anfang den
nötigen Rückhalt gewähren, die von Rochas bei diesem Punkte
gar nicht erwähnte offene Bundesgenossenschaft Spaniens.
Der wesentlichste Fehler aller jener Erörterungen ist aber
folgender: Die Proponenten glaubten sicher zu gehen, wenn
sie ihren erhofften Profit nur zu einem willkürlich angenom-
menen Bruchteil des notorischen Gewinnes der holländischen
Aktionäre ansetzten. Die wichtigste und lucrativste Waare
im indischen Handel waren jedoch die Gewürze und wir sahen
oben, wie die ostindische Kompagnie zielbewusst gerade die
Molukken, die Gewürzinseln sogleich unter ihre alleinige Herr-
schaft gebracht hatten. Ja, auf der Gruppe von Temate
hatten sie die Gewürzbäume ausgetilgt: sie zogen vor bei ge-
ringerer Ernte die Preise ihrer Muskatnüsse und Gewürz-
nelken auf höherem Satze zu erhalten und deren verkleinertes
Kulturgebiet desto fester in Händen zu behalten. Also an
diesen gewinnbringendsten Handel war für die neue Kom-
pagnie ohne Angriffe auf die Holländer nicht zu denken. 6y-
sels und Rochas mochten ja hoffen, für den Gewürzbau ge-
eignete neue, noch unbekannte Gebiete zu entdecken, aber
für diesen Fall war dann doch wieder das unausbleibliche
Sinken im Werte in Betracht zu ziehen. Und gelang es nicht,
so blieb nur der Handel mit Pfeffer und vielleicht Zimmet
und mit Seide und den übrigen Produkten der noch wenig
in den Verkehr gezogenen Ostküste; daneben blieb femer
der Exporthandel nach Indien. Auf keinen Fall aber genügte
es ohne weiteres, den Berechnungen einen wenn auch be-
scheiden aussehenden Prozentsatz des augenblicklichen Ge-
winnes der ostindischen Kompagnie zu Grunde zu legen.
Diese Ausstellungen treffen die Rochas'schen Erörterungen,
nach denen der kaiserliche Hof sein Urteil zu bilden hatte,
nicht das Projekt. Auch eine sorgfältigere Prüfung der pe-
kuniären Erfordernisse und Aussichten würde in der Haupt-
sache schwerlich viel geändert haben ; auf die Grundgedanken
Brandenbnrgisch-deutsche Eolonialpläne. 163
des Planes — vielleicht mit einem veränderten Anschlag für
das Anfangskapital — war ein solides und hoffnungsreiches
Unternehmen wohl zu basieren.
Den prononziert katholischen Charakter, den nach Rochas'
Ausführungen die Kompagnie deutUch erhalten sollte, können
wir nur auf die Zuthaten des Paters, unmöglich auf Friedrich
Wilhelms Zustimmung zurückführen. Wie auch hätte der
Kaiserhof es glauben können, hätte der Kurfürst von Branden-
burg sich aus momentanen Zwecken als unsicheren Prote-
stanten darstellen wollen! Tolerant freilich wollte sich der
Kurfürst auch hier erfinden lassen; ohne eine gewisse Kon-
venienz seinerseits war an ein Zusammengehn mit den Habs-
burgern nicht zu denken. Aber wir dürfen nicht vergessen,
es war zur Zeit nur die Rede von deren Beteiligung an seiner,
des Kurfürsten Kompagnie. Von dem Kurfürsten selbst war
die Konfessionsfrage zu berühren bisher vermieden worden,
sie war bei den ersten Vorbereitungen neuer Handelsbeziehungen
auch wirklich nebensächlich. Nur des Paters sanguinischer,
weitschweifender Geist sah schon halb Afrika und Asien mit
Millionen neuer dunkelfarbiger katholischer Christen bevölkert.
Wie wenig er selbst bei ruhigerer Betrachtung gerade eine
Einseitigkeit dieser Art von der neuen Kompagnie erwartete,
zeigt eine andere Stelle seiner Denkschrift: „Cum enim prin-
cipale eorum (d. h. der protestantischen Staaten als Kom-
pagnieglieder) emolumentum advenire debeat per mercatores
Catholicos Austriacos, iuxta praxim Hollandorum debebunt ad-
minus permittere ut passim ubique in domibus suo modo con-
veniant ad divinum officium Catholicum mercatores Catholici
vel eorum factores et alii negatiatores vel Catholici directores
et commissarii huius compagniae, ne vivant velut Athei sine
ullo cultu." Wir werden dem Pater auch in diesen seinen
Erörterungen über die zu erhoffende katholische Machterweite-
rung, die erwartete Toleranz seitens der Haeretiker, die mög-
liche konfessionelle Einigung eine weitgehende vertrauensselige
Unklarheit nicht absprechen.
Im Auftrage des Kurfürsten von Brandenburg stellte nun
Rochas folgende Ersuchen:
Der Kaiser wolle: das Projekt an Philipp IV. empfehlen,
der Kompagnie im Geheimen beitreten, etwa mit 100 000
Thalern und auf dem Wege der Verwaltung den von der neuen
11*
164 Heyck.
Kompagnie eingeführten Waaren günstigere Absatzbedingungen
verschaffen.
Der König von Spanien wolle: ebenfalls im Geheimen bei-
treten und dem Handel der Kompagnie Vorzugsrechte ein-
räumen.
Beide Majestäten wollen: zunächst das tiefe Geheimnis des
Projekts bewahren, damit nicht akatholische Gegner von vorn-
herein die religiöse Frage benutzen, um der neuen Kompagnie
Schwierigkeiten in den Weg zu legen, in der Art, wie die
Holländer durch erfundene Mach tansprü che des römischen
Stuhles die Japaner gegen alle Katholiken in dem Maße ver-
hetzt haben, dass kein solcher das Inselreich zu betreten wa-
gen kann. Erfahren die Holländer von dem Projekt, werden
sie sofort argwöhnen, die früheren spanischen Zugeständnisse
(im westfälischen Frieden) ständen für sie auf dem Spiele.*)
Gerade aus politischen Gründen müsse eine nur geheime Teil-
nahme des Kaisers und des katholischen Königs wünschens-
wert erscheinen; als ihr Vertreter würde an den Versamm-
lungen der Kompagnie ein Reichsfürst teilnehmen, der vor-
geben könne, die angeblich von ihm herrührende grosse Kapital-
einlage zum Teil auch bei Verwandten zusammengebracht zu
haben, am besten ein und derselbe Fürst für die beiden
habsburgischen Herrscher.
Als eine sehr geeignete Persönlichkeit empfiehlt Rochas
den Markgrafen Hermann von Baden- Baden ^), dem die beiden
Majestäten ja einen oder zwei Assistenten zur Seite stellen
können. Falls Hermanns Person genehm ist, wird Rochas auf
seiner Rückkehr^) Baden berühren und den Prinzen — von
dem er hierbei verlauten lässt, er wisse schon etwas von der
Sache — im einzelnen informieren, Hermann werde dann
0 » . . . prout in particulari P. Roxas Catholicae Maiestati Suae hu-
millimc exponet ex commissione speciali sibi ab hac Dova com-
pagnia Imposit a.** Denkschr. R. — Es war also schon damals darüber
gesprochen worden, dass Rochas selbst nach Madrid gehen solle. — ^ Vgl.
daneben den Brief Gysels' an Kurfürst Friedrich Wilhelm, oben p. 153.
Rochas' von Prinz Hermann handelnden Abschnitt gebe ich im Anhang
bei. Vgl. unten p. 164 Anm. 1. — 'J Das ist doch wohl kein Grund an-
zunehmen, ihn habe Friedrich Wilhelm direkt geschickt. Rochas konnte
sehr wohl aus anderen Ursachen, z. B. in Ordensgeschäften, sich in Wien
aufhalten, wenn wir nicht etwa sein Standquartier gerade dort zu ver-
muten haben.
Brandenburgisch-deutsche Eolonialpläne. | g5
nach Holland und nach Hamburg reisen, um alle technischen
Verhältnisse genau zu studieren.
Der Kaiser möge schliesslich den brandenburgischen Kur-
fürsten durch eine Antwort erfreuen und Sorge tragen, dass
Rochas' Vortrag am kaiserlichen Hofe in keine anderen Hände
als die des Kaisers selbst und die des Grafen Portia gelange.
m.
Markgraf Hermann von Baden-Baden.
Die Aufnahme, welche den brandenburgischen Vorschlägen
am Kaiserhofe ward, kennen wir aus Gysels' Bericht an seinen
Herrn. Pater Rochas begab sich sodann im kaiserlichen Auf-
trag zu Markgraf Hermann nach Baden, welcher das an ihn
gerichtete Ersuchen bereitwilligst annahm. So wurden hier
zum erstenmale die Beziehungen dieses Prinzen zu Kaiser
Leopold angebahnt, dessen Dienste er dann sein ganzes späteres
Leben in Krieg und Frieden gewidmet hat.
1628 geboren und wie alle jüngeren Söhne Markgraf Wil-
helms von Baden-Baden zunächst zur geistlichen Karriere er-
zogen, trat Prinz Hermann 1649 in spanische Kriegsdienste
und ward im Jahre 1651 mit einem Kommando als Rittmeister
in die spanischen Niederlande gesandt. Von diesem Posten
zwei Jahre später durch seinen Vater abberufen und nach
Baden heimgefordert, blieb er trotzdem in Konnex mit dem
Madrider Hofe und fand auch später noch mehrfach Gelegen-
heitin burgundischen Kreisangelegenheiten als Vertreter Spaniens
zu fungieren.^) Die feine diplomatische Klugheit und das
versöhnliche Wesen des persönlich streng katholischen Mark-
grafen hatten ihm im Verein mit der ihm eigenen lebhaften
Hingabe an seine Aufgaben und seiner militärischen Tüchtig-
keit besondere Achtung und Beliebtheit zumal auch bei den
protestantischen Reichsständen schon damals gewonnen.
Gysels war von Wien aus direkt nach Hause gereist. In
Dresden hatte er Aufenthalt; wir haben einen von dort aus
^) Ich gehe diese Notizen sowie im Anhang die Beilage I, weil Her-
manns Biographien hei Schöpflin und Sachs von diesen Dingen nichts ent-
halten. Der betr. Artikel der Allgem. Deutschen Biographie ist erklär-
licherweise nur ein — übrigens nicht einmal sorgfältiger — Auszug aus
Sachs.
166 Heyck.
am 13. Jan. 1661 an den Markgrafen abgesandten Brief des
Admirals, in dem er seiner lebhaften Freude darüber, dass
des Kaisers Wahl gerade auf Hermann gefallen sei, Ausdruck
verleiht; die Ausdrücke dieses Briefes, dem — jetzt nicht
mehr nachzuweisende — Schriftstücke über das Projekt selbst
beigefügt waren, lassen erkennen, dass der Admiral mit Prinz
Hermann bis dahin noch nicht in Beziehungen gestanden hatte.
Hermann entschloss sich, mit Pater Rochas selbst zum
Kurfürsten Friedrich Wilhelm zu reisen; am 8. April trafen
Beide in Cleve, wo sich der Kurfürst zu dieser Zeit aufhielt,
ein, der Pater mit einem Handschreiben Kaiser Leopolds für
Friedrich Wilhelm. Letzterer zeigte sich durchaus befriedigt
von dem Fortgange der Angelegenheit, er veranlasste Her-
mann zu weiteren Besprechungen mit Gysels über Lenzen zu
reisen und versicherte noch, als der Prinz später Abschied
nahm, er sei bereit dem Kaiser alle nur möglichen Vorrechte
innerhalb des neuen Unternehmens einzuräumen und hoffe,
dass das kommerzielle Projekt zu einem recht dauernden
politischen Zusammengehn zwischen dem Hause Habsburg und
den in der Kompagnie verbündeten Fürsten führen werde.
Rochas ging nach Spanien mit einem das Projekt empfehlenden
Schreiben des Kaisers^, sowie mit einem am 13. Apr. 1661
ausgestellten Briefe des Kurfürsten an König Philipp IV. ^
Zwei Tage später als dieser ist ein Brief des Kurfürsten an
den Kaiser datiert, in dem er für dessen Unterstützung dankt
und anzeigt, dass er schon, während die spanische Antwort
noch ausstehe, mit Vorbereitungen zu beginnen gedenke.*)
Tags darauf reiste Hermann von Cleve ab nach Amsterdam,
wo er drei Wochen blieb, um sich an Ort und Stelle mit den
nautischen und merkantilen Dingen bekannt zu machen, von
denen in Rochas' Ausführungen die Rede gewesen war; da-
rauf informierte er sich bei fünftägigem Aufenthalte in Ham-
burg über die Umstände, unter denen der Stapelplatz der
neuen Kompagnie daselbst errichtet werden könnte. Am
28. Mai langte er im kurfürstlichen Amthause zu Lenzen bei
Gysels an. Friedrich Wilhelm hatte ihm ein Schreiben an
den Admiral mitgegeben, das diesen anwies Markgraf Her-
mann von seinen Plänen und seinem Wissen nichts vorzuent-
1) Vgl. die III. Beüage. — «) Der Text als Beilage IL - »J Bei-
lage III.
Brandenborgisch-deutsche Eolonialpläne. 167
halten, da der Kaiser und er, der Kurfürst, gesonnen seien
die angefangene Negotiation fortzusetzen. Hermann fand
Gysels durchaus entgegenkommend und offen; auch seine nie-
derdeutsche Häuslichkeit muss dem Prinzen zugesagt haben,
da er drei Wochen lang der Gast des Admirals blieb. Die
Zeit verging in täglichem Beraten und Planen; voll Stolz
offenbarte Gysels seinem Gaste den Schatz, der nicht zum
geringsten mit die Grundlage der neuen Kompagnie werden
könne: eine von dem Admiral selbst seit den Tagen seiner
frühesten Dienstjahre bei der holländischen Kompagnie zu-
sammengetragene und eigenhändig in zwanzig Bänden nieder-
geschriebene geschichtliche und geographische Darstellung aller
ostindischen Verhältnisse, ein reiches mit seinen eigenen Er-
fahrungen durchwehtes Material, von dem er rühmte, es sei
mehr wert als alle Dokumente in den Archiven der holländi-
schen Kompagnie; er versprach, falls die neue deutsche Han-
delsgesellschaft zu Stande käme, nach seinem Tode derselben
diese Bände als Geschenk zu vermachen.
Im Juni reiste Hermann von Lenzen nach Dresden und
hat dort doch wohl selbst mit dem sächsischen Hofe über den
Beitritt zur Kompagnie verhandelt. Vom 23. und 25. Juni
erhielt Gysels Briefe von Hermann, in denen dieser schrieb,
dass der Kurfürst eine günstige Stellung zu dem Projekt ein-
genommen habe.^) Gysels bat um nähere Nachricht und er-
fuhr nun zwar, dass Kurfürst Johann Georg sich vorläufig
durchaus abwartend verhalte.^) Ob schon Gysels' Aufenthalt
in Dresden im Januar desselben Jahres mit diesen Bemühungen
in Verbindung stand, lässt sich nicht sagen.
In Hamburg hatte etwas vor dieser Zeit der Senat den
Korrespondenten Gysels', Heinrich Janssen^), aufs Rathaus
kommen lassen und ihm die Frage vorgelegt, ob das Kom-
pagnieprojekt jetzt völlig tot und vergessen sei, worauf
Janssen antwortete, es sei nie so nahe an der Ausführung
*) Nach Brief Gysels an Hermann , d. d. 10. Juli 1661 , nach Prag,
resp. Wien adressiert. — ^) „Den beere amptscamer-raat l^'ardinand van
der Golts heeft myn durch bevel van Ihr furstel. D. de missive van den
durchl. churfurst von Satjxen gesonde, daar in noch niet sonders kan re-
marqueren, dan dat op de resolutie van de andere twee pootentaaten wart
undt sich alsdan wil erclaren . . ." Brief Gysels an Hermann vopi 18. Juli
1661. — 3) Vgl. oben pag. 139.
168 Heyck.
gewesen, als gerade jetzt. „Darauf wünschten sie, Gott wolle
seinen Segen dazu verleihen, fragten auch, ob dasselbe ohne
sie [die Hamburger] werde begonnen werden, worauf jener
antwortete: er denke, sie würden auf ihr Ersuchen mit einem
Kapital zugelassen werden und diesfalls würde die Ausrüstung
der Schiffe von Hamburg aus geschehen können."*) Es fehlt
uns jeder Anhaltspunkt dafür, wie der Hamburger Senat zu
jener Kenntnis gekommen war.
Nach Wien zurückgekehrt arbeitete Markgraf Hermann
die Eindrücke und Erfahrungen seiner Reise zu einer Denk-
schrift an den Kaiser aus, die vom 19. August datiert ist.^)
Zum Teil wiederholt sie inhaltlich die Erörterungen der Rochas'-
schen Denkschrift, aus der dem Kaiser ja mir ein Auszug
vorgelegen hatte. Was Hermann über die Persönlichkeit des
Admiral Gysels in seinem Berichte mitgeteilt, ist schon im
Obigen verwertet worden.
Vieles in der Denkschrift können wir übergehen, diejenigen
Rochas'schen Erörterungen, die Hermann nicht modifiziert,
indessen zeigt letzterer auch an solchen Stellen, wo er sich
ganz der älteren Auffassung anschliesst, in Einzelheiten die
gewonnene selbständige und zum Teil genauere Kenntnis. So
hütet er sich weislich die leichtere Elb'einfahrt gegenüber den
holländischen Gewässern zu betonen, wie der Pater gethan;
er wird wohl in Hamburg erfahren haben, dass die Rhode von
Cuxhafen eine nicht minder verrufene Gegend für Segelschiffe
sei, als die Durchfahrt am Texel.
Den Vorbehalt Friedrich Wilhelms, dass nur Reichsstände
und zwar auch von diesen nur eine beschränkte Anzahl in die
Mitgliedschaft der Kompagnie aufzunehmen seien, hatte sich
Hermann ganz besonders angeeignet; ausser dem Kaiser und
dem Könige von Spanien und andererseits den Hansestädten
Hamburg und Lübeck dürften höchstens 16 Fürsten nach Aus-
wahl des Kaisers ihr angehören. Als Hauptvorteile dieser
Beschränkung giebt Hermann einen auch relativ grösseren
Gewinnanteil für die Einzelnen an, ferner die Aussicht bessere
Eintracht zu erhalten, als dies unter einer vielköpfigen Menge
^) Aus dem Brief Gysels' an Hermann vom 10. Juli 1661. •—• *) Die-
selbe wurde bereits oben als »Ber. H.** bezeichnet und zitiert.
Brandenburgisch-dentsche Kolonialpläne. 169
von Aktionären angehen werde, und schliesslich die Möglich-
keit die Verwaltungsbeamten genauer zu kontrolieren, als zum
grossen Schaden der Aktienbesitzer dies beispielsweise bei der
holländisch-ostindischen Kompagnie trotz des Bestehens von
Aufsichtsräten der Fall sei.
In Rochas' Denkschrift waren für den Anfang 25 Schiffe
bei einem Anfangskapital von einer Million Thalern in Aus-
sicht genommen worden. Vielleicht hatte Hermann auf seiner
Reise die Überzeugung gewonnen, dass man so viele Handels-
schiffe zunächst gar nicht zu verwenden wissen würde. Her-
mann schlug vor, nur 4 Schiffe ausrüsten zu lassen. Er zu-
erst, was Gysels und Rochas nicht gethan, legte eine genaue
Berechnung der gemäss seinen Vorschlägen zu erwartenden
Kosten vor, ich gebe seine Haupttabelle, die auch nach der
nautischen Seite interessant ist, im Anhange als Tabelle IV
bei. Zum Überfluss hat er auch versucht, für den in der
That unberechenbaren Gewinn, der ja im allgemeinen freilich
zu erwarten stand, aber in seiner Höhe nach den Umständen
doch ausserordentlich bchwanken musste, auf Zahlen beruhende
Anhaltspunkte zu geben. — Von den 4 Kauffahrteischiffen
sollte jedes 200 Last halten und eine Ladung im Werte von
25 000 Thalern aufnehmen; da sich die Kosten der Schiffe
mit voller seetüchtiger Ausrüstung voraussichtlich auf zu-
sammen 57 332 Thaler stellten, zu denen noch die Ausgaben
für die 7 Monate durch zu löhnende und zu unterhaltende
Besatzung kommen würden, stellten sich nach dem Anschlage
die Kosten im ersten Jahre auf 86 685 Thaler 16 Stüber^),
die zu den genau 100 000 Thalern für die Ladung kamen.
Hermann setzte an, dass jeder der 20 Kompagnieteilhaber
15 000 Thaler Einlage ä fonds perdu hergeben werde, so dass
das Anfangskapital im ersten Jahre 300 000 Thaler und die
nach obigen Ausgaben noch übrige verfügbare Summe 113 314
Thaler 32 Stüber betragen würde. — Es lässt sich auch in
den sonstigen Berechnungen Hermanns verfolgen, dass er die
Anlagekosten nicht strenger von den jährlichen Betriebskosten
geschieden hat.
Die 4 Schiffe der Kompagnie werden — so führt Her-
mann weiter aus, unter der Voraussetzung, dass das Projekt
i) Vgl. die Tabelle im Anhange.
170 Heyck.
unter Spaniens Beteiligung zu Stande kommen werde — in
Ostindien in einen später zu bestimmenden spanischen Hafen
einlaufen, dem dortigen Gouverneur die von seinem Könige
ausgestellten Legitimationspapiere vorlegen, darauf an dem
betreffenden Orte grosse Magazine als Eigentum der Kom-
pagnie errichten und von dort aus nun durch ganz Indien
sowie an den ostasiatischen Küsten ihre Waaren vertreiben;
mit den einheimischen Fürsten wird man bei solchen Fahrten
und von dem Stapelplatze aus in vertragsmässige Beziehungen
zu treten suchen. Von den Schiffen kehren zwei mit indischen
Waaren nach Europa zurück, zwei bleiben in Indien, kaufen
und verkaufen dort während kleinerer Fahrten und füllen die
erwähnten Lagerhäuser des Ausgangshafens, bis von neuem
Schiffe aus Europa kommen.
Für den zu erwartenden Gewinn hat der Markgraf zwei
verschiedene Berechnungen, von denen er nur die eine ver-
sucht hat in Zusammenhang mit jenem Ausgabenanschlage
zu bringen. Er führt aus : für die von Europa mitgebrachten
Waaren haben die Holländer in Indien oft den sechszehnfachen
Erlös gewonnen; die neue Kompagnie rechnet für sich nur
den sechsfachen. Zunächst sollen zwei Schiffe den ständigen
Verkehr zwischen Hamburg und Indien vermitteln, jedes Schiff
bekommt für 25 000 Thaler Waaren, beide zusammen mit
einer Ladung im Wert von 50 000 Thalern werden aus der-
selben 300 000 Thaler lösen. Davon erhalten sie auf ein Jahr
ihre Mannschaft (bei siebenmonatlicher Fahrt und fünfmonat-
lichem Aufenthalt in Indien), wofür nach einer besonderen
Berechnung 34 270 Thaler erforderlich sind; um also Waaren
nach Europa zu laden, verbleiben 265 730 Thaler. In Europa
aber werden die indischen Waaren, z. B. Gewürze, notorisch
wieder mit einem Gewinn von 900 ^/o verkauft. — Auch Her-
mann hält an dem doppelten Irrtum fest, man werde selbst
in den Besitz ausgiebiger Gewürzplantagen gelangen und die
Produkte derselben zu dem bisherigen Preise in Europa ver-
kaufen können.
Der zweite Gewinnanschlag beruht auf anderer Grundlage :
Man hat für den Anfang 300 000 Thaler und verzichtet zu-
nächst auf Dividende, bis jenes Kapital auf ca. 7 Millionen
angewachsen ist. Die Holländer machen in der Regel 75 ^/o
jährlichen Nettogewinn, hier sollen zur Vorsicht nur 25 — 50 ®/o
I.
11.
III.
Zahl der Jahre,
IV.
Grund-
Prozentsats de«
während wel-
Dadurch erreich-
kapital.
Jahresgewinns.
cher thesanriert
wird.
tes Kapital.
Thlr.
%
Thlr.
300 000
50
8
7 688 671»/a
300 000
45
9
8 500 268
300 000
40
*)
*)
300 000
35
*)
*)
300 000
30
12
6 989 418
300 000
25
14
6 821 205
Brandenburgisch-dentsche Eolonialpl&ne. |7l
angesetzt werden. Darnach ergeben sich Hermann folgende
Zahlen, die ich in einer Übersicht gebe:*)
V.
Jahresdividende je-
des Teilhabers nach
Ablauf der in IH
beseichneten Jahre
bei 7 Mill. Kapital.
Thlr.
175 000
157 000
140 000
122 500
105 000
87 500
Durch den Beitritt Spaniens fallen für die neue Kompagnie
die Kosten für Festungsbauten und -besatzungen und eine
eigene Kriegsflotte für Indien weg. Andererseits wird man
billiger Schiffe bauen, als es die Holländer können, weil man
das Holz im eigenen Lande hat; man wird aus letzterem auch
den nötigen Proviant zu geringerem Preise und ohne grosse
Transportkosten beziehen, während die Holländer das Korn
meist an der Elbe, Schlachtvieh in Dänemark aufkaufen. Im
Übereifer kommt der Prinz hier auf einen wohl wenig über-
legten Gedanken, dass nämlich durch strafdrohende kaiser-
liche Mandate für derartige Lieferungen Privater an die Kom-
pagnie eine billige feste Preistaxe aufgestellt werden könne.
Hermann verhehlt nicht, dass die neue Handelsgesellschaft
immerhin an die Eventualität zu denken habe der Scheelsucht
und dem bösen Willen anderer Mächte begegnen zu müssen.
Diese Gefahr verringere sich jedoch durch folgende Über-
legungen : einen ßechtsgrund werden andere Mächte nicht auf-
finden können, gegen das deutsche Unternehmen vorzugehen,
solange dasselbe fremden Kolonialbesitz nicht verletzt; unbillige
Gewaltthat ist lediglich und allein von den desswegen berüch-
tigten Holländern zu gewärtigen. Wenn die Generalstaaten
^) Die Tabellen, aus denen ich obige kurze Übersicht zusammen-
gezogen und in denen Hermann alles genau demonstriert, sind ausser-
ordentlich weitläufig, da begreiflicherweise diese Potenzrechnungen ledig-
lich auf die sog. 4 Spezies basiert sind. Für die oben *) bezeichneten
Stellen existieren keine Tabellen Hermanns, sie sind wohl Yerloren gegangen.
172 Heyck.
oder die ostindische Kompagnie wirklich als offene Friedens-
störer auftreten sollten, wird man die übrigen Mächte, welche
gerade jenen den Abbruch an ihrer Handelsblüte sämtlich
gönnen, auf seiner Seite haben und auch die indischen Fürsten
werden nicht eben Veranlassung nehmen, die harte Herr-
schaft der Holländer und die monopolisierende Tendenz ihres
Handels zu unterstützen; und zu allem dem vereinigt ja die
deutsche Kompagnie genug mächtige Potentaten, um durch
einen Einmarsch von der Landseite her die Holländer alsbald
zur Nachgiebigkeit zu zwingen. *) Für Hermanns entschlossenen
Mut steht das Resultat fest, dass selbst der Schade, den hol-
ländische Feindseligkeiten der neuen Kompagnie unter Um-
ständen bereiten können, nicht so gross sein werde, als der-
jenige Verlust, den fortdauernd erleidet, wer immer nur an
die Gefahren und die Hindemisse für das eigene Können
denkt und sich von jedermann sogleich kurz abspeisen lässt:
„nam qui observat ventum, non seminat et qui considerat
nubes, nunquam metet".
Die einzige wirkliche Gefahr, die den Projekten drohen
kann, ist die etwaige Weigerung des Königs von Spanien,
dem Unternehmen seinen Beistand und seine Teilnahme zu
vergönnen. Aber eine derartige Ablehnung steht kaum zu
erwarten, sie würde für König Philipp selbst im höchsten
Grade schadenbringend sein. Spanien verliert ja durch die
Ausführung des Projekts nicht das geringste weder an Län-
dern noch an seinen speziellen Handelsbeziehungen, zumal
Spanien einen eigentlichen europäischen Handel zur Zeit nicht
mehr hat und das Absatzgebiet der neuen Kompagnie auf
Deutschland und den Nordosten Europas sich beschränken
wird; andererseits werden der Kurfürst von Brandenburg und
seine Alliirten das Projekt jetzt nicht mehr fallen lassen und
sie werden doch, zumal bei dem Friedensstande und ihrer völ-
ligen politischen Ungebundenheit erreichen, was einst die Hol-
länder inmitten des bittersten Kampfes gegen die spanische
Monarchie erreicht haben ; geht es nicht im Bunde mit Spanien,
so werden dem Kurfürsten andere Konstellationen behilflich
sein, und der Kaiser wie die katholische Majestät werden
^) Ich verweise Ton hier auf das schon p. 161 Gesagte, nicht ohne
anzuerkennen, dass Hermann sich diese Eventualitäten deutlicher klar
gemacht, als es Gysels und Bochas gethan.
firandenburgiflch-deutsche Eolonialpiän^. 173
nichts gewonnen, nur in dem Verbände jener Fürsten eine
mächtige und zuverlässige Bundesgenossenschaft verloren haben,
die sich durch den Kurfürsten von Brandenburg schon aus
freien Stücken erboten hat mit ihren Flottenmitteln beizu-
tragen zur Intakthaltung des gesamten europäischen und über-
seeischen Besitzes der spanisch -habsburgischen Krone. Für
den Kaiser aber, dem so viele Vorrechte eingeräumt werden
sollen, muss es besonders ins Gewicht fallen, wenn für das
neue Werk das Einverständnis der niederdeutschen Reichs-
stände mit dem habsburgischen Hause nicht erzielt wird: die
Aussicht das dominium maris )Von neuem zu behaupten
schwindet, nach wie vor werden aus den Erblanden verhältnis-
mässig weit grössere Summen für die fremden Waaren in das
Reichsausland gehen, der bei den neuen Wegen des Imports
zu erhoffende Aufschwung der Industrie und überhaupt des
gesamten bürgerlichen Lebens bleibt unerfüllt und eine schätzens-
werte Allianz geht dem Kaiser verloren, die — wie Hermann
ganz zuletzt kurz hinzufügt, vermutlich in der Erinnerung
irgend welcher in Cleve von Friedrich Wilhelm angeregter
Gespräche — ganz besonders ins Gewicht fallen wird, wenn,
was Gott verhüten wolle, eines Tages das habsburgische Ge-
schlecht auf dem spanischen Throne im Mannesstamme er-
löschen sollte.
IV.
Deliberationen.
Die einzelnen in die Augen fallenden Irrtümer der Denk-
schriften des Pater Rochas und sodann des Prinzen Hermann
sind schon bei der Inhaltsangabe angemerkt worden, unver-
kennbar jedoch zeigen des Markgrafen Ausführungen gegen
diejenigen Rochas' einen erheblichen Fortschritt auf dem Wege
zur praktischen Ausführbarkeit. Darum freilich lagen auch
jetzt in Hermanns Bericht noch keine solchen Propositionen
vor, auf die nun sogleich ein Staatsvertrag oder auch nur
bindende Präliminarien hätten gegründet werden können, aber
neue Gedanken, die fördernd und fruchtbringend wirken konnten,
waren doch zur Eröterung gestellt. In Wien ward das Pro-
jekt, wie es Hermann vorgelegt, einer Kommission, „gewissen
Räten" zur Untersuchung überwiesen ; wenn nun, um was sich
vorläufig alles drehte, Rochas in Madrid das nötige Entgegen-
174 Heyck.
kommen fand, so konnten bei entschlossener und energischer
Behandlung der Angelegenheit sehr bald aus den gegebenen
Darlegungen und Vorarbeiten feste Normen herausgeschält und
die Hauptpunkte auf wirklich sicheren Boden gestellt werden.
Hermann war bei seinen Vorschlägen, auf welche Weise
die neue ostindische Schiffahrt einzuleiten sei, wie wir sahen,
davon zurückgekommen, dass sogleich am Anfange eine einiger-
massen widerstandsfähige Flotte geschaffen werden sollte, was
vorher Gysels und Rochas mit den von ihnen befürworteten
25 kriegstüchtig armierten Kauffahrern hatten erreichen wollen,
aber in dem gleichen Maasse und Tempo, in dem jener eine
wenn auch weniger rapide Erhöhung des Gesellschaftskapitals
voraussetzte, wollte zweifelsohne auch er die Flotte allmählich
vermehrt wissen. Sicher war besonders das in einem einsichts-
volleren Urteil über die Unternehmungslust und die Leistungs-
fähigkeit der für die Handelsgesellschaft herbeizuziehenden
Teilnehmer begründet, dass der Prinz das Grundkapital von
der Million Reichsthaler in des Paters Deklaration auf weniger
als ein Drittel reduzierte.
Die wichtigste innere Umwandlung erlitt das Projekt durch
Hermann insofern, als dieser, was später noch deutlicher her-
vortritt, — ganz entgegen Friedrich Wilhelms vorsichtig fest-
gehaltener und auch von Rochas noch nicht verdeckter Ten-
denz — die neue Kompagnie nun auch faktisch in die Hände
des Kaisers legen wollte, so dass dieser aus einem Protektor
der eigentliche Inhaber, der Kurfürst von Brandenburg an-
statt des Hauptes ein nützlicher Helfer werden sollte. An-
dererseits unterdrückte Hermann in seinen Ausführungen ge-
genüber dem Kaiser einen Gedanken ganz, obwohl er ihm
nahe genug gelegen: dass des deutschen Reiches eigene Macht
selbständig in Ostasien könne aufgerichtet werden, einen Ge-
sichtspunkt, der in den brandenburgischen Bestrebungen von
Anfang an enthalten gewesen war und den zur Zeit, da Her-
mann seinen Bericht abfasste, der Admiral Gysels unermüdlich
zur Geltung brachte: es müsse sich bei den spanisch -portu-
giesischen und holländisch-englischen Verwicklungen in Europa
und in Indien in letzteren Gegenden mit Erfolg im Trüben
fischen lassen, wie Gysels eigener Ausdruck lautete; so sandte
er alle Nachrichten, die ihm über Holland und Hamburg zu-
gingen, sobald sie einliefen, ohne Unterlass an Hermann, nebst
Brandenbtttgisch-dentscbe Kolonialpiäne. |75
Kommentaren und Vorschlägen, was bei solcher Sachlage für
die neue Kompagnie resp. den Kaiser zu thun sein möchte; er
selbst hatte sich, und zwar bemerken wir dies, seitdem er
den Markgrafen Hermann kennen gelernt, allmählich zu dessen
Auffassung hinübergeneigt, dass in dem neuen Werke ein
eigentlich kaiserliches oder vielmehr habsburgisches werde zu
schaffen sein.
In diesem Punkte sind Gysels' wirkliche Meinungen nicht
genau von materielleren Nebenabsichten zu scheiden. Er
fühlte sich von Intriguen bedrängt, die, wie er Hermann schrieb,
wegen des Domänenamtes zu Lenzen, das er in Erbpacht hatte,
schon längst ihm bereitet würden und die er egoistischen Ab-
sichten des Vizepräses Kantenstein zu Cleve zuschrieb, der
ihn bei dem Kurfürsten derartig angeschwärzt habe, dass dieser
seinetwegen an die Amtskammerräte habe schreiben lassen;
der Admiral hoffte, Hermann möge vermitteln, dass sein ver-
mittelst der Kompagnie erfolgender Übertritt aus dem bran-
denburgischen in das kaiserliche Interesse ihm Schutz gewähre
gegen diese ihn persönlich bedrohenden Angriffe und zugleich
gegen die Verfolgungen, die das Zustandekommen des von
ihm zuerst angeregten Kompagnieprojektes von Seiten der
Holländer über die Angehörigen seiner Familie verhängen
werde, — eine am 24. August 1661 zum erstenmale geäusserte
Bitte, die später aus gesteigerter Besorgnis heraus immer
dringender auftritt. Wir wissen^), dass mit Gysels auch der
schwedische Generalkommissar von Hoflfstetten in Beziehung
getreten war und können uns der Vermutung nicht entschlagen,
dass der Admiral auch nach dieser Seite hin sich eine Thür
hat offen lassen wollen, wenn wir in einem an ihn gerichteten
Briefe, den ihm ein Hamburger, Eduard Färber (Ferver) im
Mai 1661 im plattdeutschen Idiom schrieb und der später in
Prinz Hermanns Hände gehommen ist, lesen: „H. Hoffstäter
deett an V. E. seer grooten undt voir goode tractament noch-
mals bedancken".
Am 10. Juli 1661 setzte er Hermann auseinander, wie es
bei einiger Beschleunigung des neuen Kompagnieunternehmens
wohl angegangen wäre, das von den Holländern bedrängte
Macao zur Zufriedenheit der portugiesischen Kolonisten in
Schutz zu nehmen^) und trug darauf an Rochas zur Vertre-
*) Cf. pag. 137. — 2) ... Alsoo voornante Maccauw vant ander Por-
176 Heyck.
tung des Gedankens zu instruieren, dass angesichts des portu-
giesisch-englischen Abkommens Spanien vorläufig eine vor-
sichtige Konnivenz gegen Portugal üben möge, um diesen
Staat als den alten Gegner der holländischen Kompagnie in
Zukunft politisch auf der Seite der deutschen Unternehmungen
zu erhalten; Macao behielt er auch später im Auge und be-
merkte (24. August), man müsse darauf denken, daneben noch
einen zweiten festen Platz zu gewinnen. In weiteren Briefen
regte er an, die neue Kompagnie solle an mögUchst vielen
Orten mit den ostindischen Portugiesen Einvernehmen und
Bundesgenossenschaft anzuknüpfen suchen.^) Wenn er doch
ein einzigesmal einen Tag nur in Amsterdam sein könnte,
wünscht er sich, um, wie sich alles in Indien gestaltet, recht
übersehen zu können, und ferner: dass doch nicht die alles
verderbende Schwerfälligkeit Derer wäre, bei denen die Ent-
scheidung des Handelns liegt. So schnell wie irgend möglich,
mahnt er, müssen Schiffe gerüstet werden; wenn man vor-
giebt, sie gegen die Türken gebrauchen zu wollen, wird man
sie jedenfalls ungehindert in Holland oder Seeland aufkaufen
können. Zu dem langsamen Gange der Verhandlungen, zu
den Rancunen seines Gegners, des Vizepräsidenten und seiner
Helfer in den Eibämtern, macht ihn das lange Harren auf
die spärlichen Antworten Hermanns unmutig, und weitere Be-
sorgnis erregt ihm, dass die Bewindhebbers in Amsterdam
durch Warnungen aufmerksam gemacht sind auf Gysels und
das neue Kompagniewerk, wenn sie auch noch nichts genaues
wissen und im Glauben stehen, der Kurfürst von Branden-
burg werde im Bunde mit König Ludwig XIV. etwas gegen
sie ins Werk zu setzen versuchen. Angesichts z. B. der teil-
weisen Mitwissenschaft des Hamburger Senats, von der wir
doch nur zufällig erfuhren, kann uns kaum wundern, wenn
das Geheimnis kein völliges geblieben war; Gysels hatte im
tugees gebiet gans afsepareert is, had icq gehoopt, wan in ons disseyn
wat meer geylt waer, daar ter plaatse ietwes goets te obtineeren undt
door d'een of d'ander middel deselve onder onse protectie te brengen,
dat seer gevouchlicq sol können geschieden, den aensien dese hare com-
mertie door separatie van de andere Portugesen gans vervalt undt sonder
groot beswaar niet tot haare andere bontgenooten koomen können.
^) Derartige Vorschläge enthält auch der im Anhang als Beilage V
gegebene Brief Gysels an Hermann vom 1. September 1661.
Brandenburgiscb-deutsche Eolonialpläne. 177
Verdacht der Indiskretion seinen Hamburger Korrespondenten
Heinrich Janssen, der brieflich allerlei Leuten gegenüber das
Projekt ausgeplaudert habe.
Hermann nahm trotz einer gewissen Vernachlässigung des
schreibseligen Admirals dessen neue Vorschläge bereitwillig
auf, wie wir aus zurückbehaltenen Kopien einiger von ihm
an ßochas nach Spanien gesandter Briefe ersehen. Zunächst
liegt von solchen auf zwei Blättern der leider fragmentarische
Auszug eines langen französisch abgefassten Schreibens ohne
Datum vor; es ist in das Jahr 1661 zu setzen, weil darin die
im Mai dieses Jahres zwischen England und Portugal getroffene
Übereinkunft eine grosse Rolle spielt; die ßochas ausdrücklich
gegebene Anweisung die nächste Antwort nach Wien zu rich-
ten sowie die Bezugnahme auf einen Brief, den Hermann von
Amsterdam aus an den Pater geschrieben, führen zu der Ver-
mutung, dass der Prinz diesen Brief noch während seiner
Rückreise von Lenzen nach Wien oder direkt nach seiner
Ankunft an letzterem Orte schrieb. Dieses Schreiben aus dem
Sommer 1661 soll Rochas über die Propositionen, die der
Prinz in dieser Zeit dem Kaiser vorzulegen gedenkt resp.
soeben vorgelegt hat, orientieren; es mag weniger die wirk-
liche Meinung des Verfassers, als vielmehr ein Kunstgriff ge-
wesen sein, wenn er von den 4 Schiffen und 300 000 Thalern
seines Berichts (an Kaiser Leopold) in diesen dem spanischen
Hofe mitzuteilenden Vorschlägen noch wieder etwas herunter-
geht, nämlich auf 3 Schiffe und 200 000 Thaler; auch spricht
er hier nicht von 20, sondern von 10 bis 12, höchstens 14
Teilnehmern der Kompagnie; zum erstenmal tritt in diesem
Schreiben bei den von ihm gemachten Berechnungen die Vor-
aussetzung auf, dass die zum Beginnen nötigen Summen ir-
gendwo aufgeliehen und also auch zu verzinsen sein werden:
„la repartition du gain sera grande mesme apres avoir satis-
faict aux crediteurs". Von diesen Punkten abgesehen spricht
er über die Anordnung der ersten Handelsfahrten, die Anlage
von Magazinen etc. ganz im Sinne seines Berichtes an den
Kaiser.
Im weiteren Verlaufe des Schreibens verarbeitet er aber
Gysels' Anregungen zu folgenden politischen Phantastereien:
Die Heirat des Königs von England mit einer portugiesischen
Infantin (Catharina), die Hermann dem Pater schon von Am-
Z«it8chr, f. Gesch. d. Oberrh. V. F. II. 2. 12
178 Hcyck.
sterdam aus prophezeit hat, ist jetzt eine leider nur allzu-
sicher bevorstehende Thatsache; das Fundament dieser Ver-
bindung scheint die Überantwortung von portugiesisch Ost-
indien an die Engländer zu sein. Da gilt es nun noch von
Seite Spaniens soviel wie möglich zu retten, indem König
Philipp Annäherungen macht und ebensoviel bietet, als Eng-
land gethan; den Portugiesen selbst muss doch bei offener
Wahl zwischen Spanien und Grossbritannien ersteres der er-
wünschtere Bundesgenosse sein, und zumal die Kolonien wer-
den sich schwerlich ohne Gegenwehr die ketzerische Herr-
schaft der Engländer aufjochen lassen. Spanien kann noch
jetzt mit Portugal vereinbaren, letzteres möge, wenn es doch
einmal seinen ostindischen Besitz einzubüssen im Begriff steht,
denselben an den Kaiser codieren, der dafür gemeinschaftlich
mit der Krone Spanien Portugal selbst schützt und die Kolo-
nien bei ihrem Herkommen bewahrt. Erscheinen diese Forde-
rungen Spanien als zu starke, so möge es seine Zustimmung
wenigstens dazu geben, dass die portugiesischen Besitzungen
bis zur völligen Regelung des Verhältnisses zwischen den beiden
Königreichen der iberischen Halbinsel unter kaiserlichen Schutz
gestellt werden. Möglich ist zwar, dass die portugiesische
Regierung, um von vornherein der zu erwartenden Opposition
gegen ihre oben erwähnte Entschliessung den Boden zu ent-
ziehen ihren Unterthanen in Ostindien weiss machen wird,
dass England neuerdings ein katholisches Königreich sei; dem
gegenüber werde man in geeigneter Weise zu verbreiten haben,
dass König Karl H., der allein katholisiere, nur über
eine ganz beschränkte Macht seiner Krone verfüge, dass viel-
mehr alle Gewalt bei dem nicht nur völlig andersgläubigen,
sondern fanatisch anti- katholischen Parlament liege. Höchst
bemerkenswert ist ein Satz in dem Briefe: „je me souviens,
qu'au commencement qu'avons traicte de former la nouveüe
compagnie nostre Intention estoit de pouvoir conquester par
force quelques places des dicts Portugals orientaux, mais pour
le present je le tiens pour impossible, veu le peu de force
qu'avons au commencement et que Ton ne pourrait faire re-
sistance ä Pinteresse roy d'Angleterre". Es war also trotz
aller Beteuerungen von der Friedfertigkeit des neuen Unter-
nehmens der Gedanke gehegt worden, dass die Kompagnie
mit Hilfe Spaniens und einer eigenen etwas erheblicheren
Brandoibiirgisch-^eotBclie EolonialpUne. I79
Schiffemacht , als später geplant wurde, oflFensiv werde vor-
gehen können. — Ganz anders wird die Sache liegen, fährt
Hermann fort, wenn der Kaiser die mit Festungen und Kriegs-
requisiten wohl versehenen bisher portugiesischen Lande in
Indien mit Zustimmung Portugals und Spaniens besetzt hält;
einer eventuellen kriegerischen Aktion Englands würden dann
selbst die Holländer sich entgegensetzen, welche von allen
Konkurrenten jene am meisten ungeme in Indien neben sich
sehen. — Das Fragment bricht an dieser Stelle ab; wenn
es auch mancherlei wichtige Aufschlüsse bringt, beruhen doch
seine allzu hochfliegenden Hauptgedanken widerum auf einem
gründlichen Irrtümer in dem englisch-portugiesischen Vertrage
vom Mai 1661 war, abgesehen von Niederlassungsfreiheiten
für englische Kaufleute in den portugiesischen Kolonien, von
keiner anderen Gebietsabtretung in Indien als der von Bom-
bay und für den Fall der Zurückgewinnung Ceylons des Ha-
fens von Gale die Rede gewesen.^)
Wenig ausreichend ist das Material über den Erfolg von
Kochas' spanischer Mission. Des Franziskaners erste Nach-
richten scheinen die hoffnungsvollen Erwartungen Markgraf
Hermanns wenig befriedigt zu haben, wie wir aus seinen er-
haltenen Antworten schliessen können. Am 11. Septbr. 1661
spricht er sich in herben Worten über die Nörgeleien der
Besserwisser aus, die in dem Zeitpunkte, wo alles darauf an-
komme das unternehmen zu beschleunigen, sich vergnügen
ihre nichtsnutzige Kritik zu üben und die über einzelnen ge-
nauerer Regelung bedürftigen Punkten alles verwerfen. Von
den Niederländern, mit denen man immer komme, sei wirk-
liche Feindseligkeit nicht zu fürchten und sollten in der That
die holländisch-ostindische Kompagnie oder die Generalstaaten
als Friedensstörer auftreten werde man stark genug sein ihnen
zu begegnen und werde zudem sicherlich ganz Europa, ins-
besondere die Engländer auf seiner Seite haben. „Breviter
tota scrupulantium materia versatur in verbulo si, si, si, at-
tamen concesso s i atque lucro exinde modico cessante, adhuc
omnes singuli non sunt tantae revelantiae, quominus tam con-
siderabile foBdus /: per quod Caesar pedem firmum et corre-
^) H. Scbäfer, Geschichte von Portugal (bei Heeren und ükert).
Hamburg 1852. IV. p. 678.
12*
180 Heyck.
spondentiam cum suis confidentibus haberet in mari :/ praeter
alia motiva iam saepius adducta omitti vel abscindi deberet,
prout toties, quoties in hac materia particulariter mihi com-
municabitur, ad oculos me monstraturum obtuli." — Gerade
in diesen Tagen erhielt er von Rochas einen vom 3. August
aus Madrid datierten Bericht, auf den er am 14. September
antwortete. Mit Vergnügen habe er gelesen, dass trotz einiger
Übelwollender oder schlecht Unterrichteter Abraten der König
und sein erster Minister Don Luis de Haro die deutschen
Vorschläge mit Interesse aufgenommen und König Philipp
selbst den Pater aufgefordert habe einem der spanischen Mi-
nister, welchem er wolle, die Propositionen zur Einzelprüfung
zu übergeben. Dass jedoch in Wien unterdessen an der Sache
etwas gefördert sei, möge Rochas nicht etwa sich vorstellen,
es sei ja in neuerer Zeit allgemein dahin gekommen, dass man
den regierenden Häuptern alles, was zu ihrem Vorteile und
ihrer politischen Kräftigung gereichen solle, sozusagen gegen
ihren Willen einflössen müsse, wie ein Arzt dem Patienten
die Medizin durch gewaltsames Aufsperren der Zähne oder
zum mindesten durch Vorspiegelungen und durch täuschendes
Überreden beibringe — ein Satz, der wohl geeignet scheinen
kann manche zu wenig fundierten Hoffnungen und Vorstel-
lungen, die wir in Hermanns schriftlichen Darlegungen finden,
erklärlich zu machen. — Was nun die in Spanien gegen das
Projekt geltend gemachten Gründe anlange, so sei zu erwidern,
sie möchten vielleicht vor Jahrzehnten einige Geltung gehabt
haben, als die damalige spanische Monarchie noch herrschend
im Welthandel war; jetzt gelte es ohne die trügerische Brille
veralteter Prätensionen den Blick nach Indien zu richten : die
neubefreiten Portugiesen, die Holländer, Engländer, Dänen
haben sich dort festgesetzt, Länder erworben, Handelsbe-
ziehungen angeknüpft, fast alle schon jetzt mit grösserem
Besitz und umfassenderen Mitteln, als Spanien. Der Friede
von 1648 habe die Macht der Spanier überall lahmgelegt, seit
Jahren holen sie für sich selbst fast gar keine Waaren mehr
aus Ostasien, an den Verkauf solcher in anderen europäischen
Ländern ist nicht entfernt zu denken. Jetzt bietet der Kaiser
die Hand zur gemeinsamen Machterweiterung in Indien, da
stösst gerade ihn der spanische Hochmut zurück. Der ganze
spanische Handel beschränke sich zur Zeit auf Westindien,
Braodenburgisch-deutsche Kolonial pläoe. I32
diesen stören zu wollen ist die neue Kompagnie weit entfernt.
Auch die Redensarten, mit denen mau um sich werfe, man
werde die Holländer wieder völlig vertreiben, durch die Wie-
derunterwerfung Portugals alles auf die alten Verhältnisse
zurückführen, seien nichts als leere Spreu, so ungerne auch
der Prinz als treuer Katholik und Anhänger Habsburgs sich
zu dieser Überzeugung bequeme. Spanien habe Grund froh
und zufrieden zu sein mit einer wirklich nutzbringenden und
sicheren Bundesgenossenschaft ^), wie sie geboten werde; könne
man sich nicht sogleich völlig entschliessen, so möge man
einen Versuch auf Probe machen. Es sei auf die protestan-
tische Konfession einzelner Fürsten hingewiesen, mit denen
dem katholischen Könige zugemutet werde sich in der Kom-
pagnie zusammenzufinden; nun sei erstlich bei den Katholischen
das sichere Übergewicht und zweitens, sei es nicht besser den
Häretikern näher zu treten, sie zu sich herüber zu ziehen,
statt, wie man meistens beliebe, in pharisäischer Verurteilung
jene fast mutwillig auf die Seite seiner Widersacher zu bannen?
Ohne weiteres aufgeben würden der Kurfürst von Branden-
burg und die Hansestädte das Projekt jetzt doch nicht mehr;
was sie im Bunde mit den habsburgischen Mächten zu beider-
seitigem Vorteil aufzurichten vergeblich gesucht, würden sie
gemeinsam mit den Franzosen oder Schweden schon zu er-
reichen wissen. Der Pater möge doch nichts unterlassen, auf
dass seine eigene und des Prinzen ihnen von der kaiserlichen
Majestät übertragene Kommission in Spanien nicht zum Spotte
dünkelvoller Nichtwisser werde.
Unterdessen liefen bei Hermann unausgesetzt die Briefe
Gysels' ein, wie auch sein Freund Heinrich Janssen jetzt dem
Markgrafen gelegentlich direkte Berichte sandte; den ersten
von diesen, vom 14./24. Sept. 1661 Hess der Hamburger aus
besonderer Hochachtung gar französisch schreiben. Der Ad-
miral war voll von neuen Plänen: in Ostasien solle man mit
den Tataren anknüpfen; vielleicht ständen diejenigen Tataren,
die dem moskowitischen Gross fürsten Astrachan entrissen, mit
jenen am japanischen Meere unter einem Herrscher, in diesem
Falle würden die Beziehungen zu diesem grossen Reiche mit
erhöhten Vorteilen zugleich in Europa und Asien gefestigt
^) ^ certa foederis ansa.**
182 Heyck.
werden. Als der Krieg in Siebenbürgen bedrohlicher wurde,
meinte er wieder, man solle eine Gesandtschaft nach Persien
senden, die nach einem Besuche bei den Tataren an ihrem
Bestimmungsort gemeinschaftliche Sache gegen den Gross-
türken zu bewirken und zugleich der Kompagnie Privilegien
und eventuell auch die Bundesgenossenschaft für Indien zu
sichern habe; als Geschenke könne die Gesandtschaft 100
Flintpistolen, 10 bis 12 kleine gegossene Feldstücke und einen
eleganten Wagen mit Geschirr für 4 Pferde mitnehmen. Um
den Anfang Oktober kam nach Lenzen ein holländischer
Schiffsoffizier, der in seine Heimatstadt Tangermünde zurück-
kehrte und von Janssen an Gysels empfohlen war; nach dessen
Angaben schloss letzterer, dass besonders an der chinesischen
Küste die Aussichten jetzt günstige seien, Macao sei so gut
wie abgeschnitten von allen anderen Plätzen der Portugiesen,
der Tatarenchan übrigens sei ihnen günstiger gestimmt als
den Holländern; schon der vielen tausend Seelen wegen, die
sie dort zum Christentum gebracht, würden die Portugiesen
in Macao eine Besetzung seitens der neuen Kompagnie mit
Freuden begrüssen. Im Frühjahr 1662 erdachte er ein „Ex-
pedient" — mit den sehr von ihm geliebten Fremdwörtern hat
er hier und da Unglück — , wie die Niederländer dazu ge-
bracht werden könnten, in der Zulassung der neuen Kompagnie
in Batavia selbst einen Vorteil zu erblicken. Dergleichen
wusste er noch mancherlei anzugeben und zu raten.
Ausserdem sah er sich nach tauglichen Leuten für die
neue Kompagnie um, wo immer nur er sie bekommen konnte.
Seinem Sohne, dem Kapitän, der unter de Ruyter drei Bar-
bareskenschiffe auf einmal überwältigt, ferner einem Schwieger-
sohne und zwei Vettern, die in Ostindien angestellt gewesen
waren, hatte er Offiziers- oder Ratsstellen zugedacht, ausser
jenen empfahl er zwei Kapitäne, von denen er dem einen, Jan
de Waal, das für einen Seemann etwas einseitige Lob erteilt
ein „gexparmenteerter offitsier te paart en te voet" zu sein,
den zweiten, einen Bremer, der für die Genuesen in Indien
gewesen war und dessen Sohn er zu einer Steuermannsstelle
ausersehen hatte, hielt er, trotzdem jenen die holländisch-
westindische Kompagnie zu engagieren suchte, in der Hoff-
nung baldiger Zurüstungen längere Zeit in Hamburg hin, bis
der Mann plötzlich nach kurzer Krankheit in Janssen's Hause
Brandenborgisch-deatscbe Kolonialpläne. 183
sich niederlegte und starb; für die unteren Maats- und Ma-
trosenstellen glaubte er zur reichlichen Genüge Leute aus
Deutschland und Dänemark anmustern zu können.
Hermann hatte dem Admiral in seinen seltenen Antworten
von dem wenigen, das er selbst über den Gang der Madrider
Verhandlungen wusste, nur unklare Andeutungen zukommen
lassen. Umsomehr drängte ihm gegenüber Gysels — und wir
sahen, dass Friedrich Wilhelm selbst in diesem Sinne ent-
schlossen war — mit der Einrichtung der Kompagnie zu be-
ginnen, auch solange Spaniens Entscheidung noch ausstände.
Der Kaiser, die Reichsfürsten und die Hansestädte würden
sich doch nicht von Beschlüssen Spaniens abhängig machen
wollen und darüber, indem man die vorhandenen trefiflichen
Häfen unbenutzt lasse, ihre Unterthanen verwahrlosen. Die
Stadt Prag werde von dem Unternehmen den grössten Gewinn
haben, da die ElbschiflFahrt Erleichterungen erhalten solle und
die Stadt selbst zum Hauptstapelplatz des neuen Grosshandels
und Ausgangspunkt des Klein Verkaufs ausersehen sei; dort
also solle man die nötigen Kapitalien zu 4 bis 5 ®/o aufnehmen.
Jetzt habe man den Herbst und den gelte es zu benutzen: es
seien Fettochsen einzuschlachten, die vielleicht in Böhmen gut
zu haben seien — ein Zusatz des Admirals, der wohl nur
bezweckte eine weitere Begünstigung der österreichischen Erb-
lande herausfinden zu lassen — , es sei an der Zeit Speck und
Fleisch einzusalzen, einzupökeln, in den Rauch zu bringen,
Korn, Erbsen, Bohnen, Brot, Mehl, Graupen und Grütze ein-
zukaufen, was alles in der Lenzener Gegend günstig zu haben
sei. In Hamburg ständen zur Zeit drei Schiffe zu Kauf, wie
man sie gerade brauche und schwerlich in Holland so preis-
würdig bekommen werde, ein Fluitschiflf von 220 Last, vor
einem halben Jahre gebaut, ein zweijähriges von 180 und ein
3 Jahre altes von 125 Last; es komme hier wie überall da-
rauf an sogleich zugreifen zu können. In Hamburg — dessen
Beitritt ihm immer noch zweifelhaft erscheint, so dass er fort-
während Gründe aufsucht, die die Stadt dazu veranlassen
können — müsse die Kompagnie einen Schiflfshafen für sich
allein, ein festes Lagerhaus und eine Werft einrichten. Er
fragt bei Hermann an, wie es denn eigentlich in Ungarn mit
Erzen stehe, ob man von dort aus Kupfer beziehen könne,
aus dem man mit Vorteil indisches Geld schlagen würde;
184 Heyck.
ferner soll der Prinz ihm aus dem Schatze seines Wissens mit-
teilen, ob die ungarische Butter den Transport gut vertrage
und ob die ungarischen Weine nicht zu teuer kämen, so dass
man eventuell mit denselben die französischen in den über-
seeischen Gebieten aus dem Felde schlagen könne.
Von solchen Briefen Gysels' an Hermann, auf die wir nur
ganz kurz eingehen können, fallen in jeden Monat des Som-
mers und Herbstes 1661 deren zwei bis vier. Am 21. Sept.
konnte ihr Verfasser sich beklagen, dass er auf seine Schreiben
vom 10., 18., 27. Juli, 16. und 24. August, 1. und 9. Sep-
tember keine Antwort erhalten habe, und so des öfteren.
Nur gelegentlich erfuhr er etwas von Hermann und so auch
von Rochas, und dann meistens durch den schon genannten
Ferdinand von der Goltz, der allem Anschein nach ein kaiser-
licher Rat zu Wien war und in diesen Korrespondenzen zu-
nächst häufig als Organ Hermanns auftritt. Aus den Nieder-
landen empfing Gysels mehrfach Nachrichten, welche ihn als
dort suspect erscheinen Hessen; die Bedrängungen durch seinen
alten Gegner, dem für gewisse Handelspläne an der Elbe Gy-
sels als Inhaber von Lenzen und vielleicht eben gerade die
Kompagniepläne im Wege waren, mehrten sich auch, es war
dem Admiral privatim ein Schreiben des Kurfürsten ange-
kündigt worden, vor dem seine Zeilen einige Besorgnis nicht
ganz zu verbergen vermögen. Er nahm überhaupt an und
schrieb es Hermann, vieles rühre davon her, dass an des Kur-
fürsten Hofe eine starke Strömung gegen das ganze von Gy-
sels ursprünglich angeregte Unternehmen sei. Gegen Ende
des Jahres dachte er ernstlich an die Möglichkeit, dass er
sein Amt, für das sein Gegner den doppelten Pachtpreis ge-
boten hatte, aufgeben müsse, was sich freilich nicht recht zu
der Erbpacht reimen will, in der er es nach den Ausdrücken
von Friedrich Wilhelms Urkunde vom 22. März 1660^) deut-
lich hatte. Zu derselben Zeit richtete er sich darauf ein, in
Hamburg ein zu längerem Aufenthalte dort gemietetes Wohn-
haus zu beziehen. Unter diesen Umständen lag ihm natürlich
*) Cf. oben p. 138. — „ . . . wie solches Ambt ins künftige ... ein
weit mehres, als die Erbpacht sich betraget, abwerffen könne undt sie
also keine difficultät machen werden, dem ErbContract ein genügen
zu leisten . . . ** und andere Stellen.
ßrandenburgisch-deutsche Kolonialpläne. 135
desto mehr an der Beschleunigung des Kompagnieunternehmens,
bat er um so dringender um die Aufnahme in den kaiser-
lichen Dienst für sich und seine Kinder, er wolle sein Trakta-
ment ganz in des Kaisers Ermessen stellen. Am 8. Februar
1662 sehen wir ihn, ohne zu wissen, was alles im Einzelnen
dazu geführt hat, vor die Entscheidung gestellt: „in somma",
fügt er hinzu, „dit syn de vruchten van mynen churfurste-
licken dienst." Reflektiere man am Wiener Hofe auf ihn, so
möge ihn der Herr von der Goltz — der also vielleicht da-
mals in Berlin war — vereidigen und aus dem brandenburgi-
schen Dienst lösen, gehe es jetzt nicht an, so möge Hermann
es nicht übel aufnehmen, wenn er sein Heil anderweitig ver-
suche — lieber freilich hätte er jenes gesehen. Es erfolge
eben keine Antwort auf seine Briefe an Hermann, aus Spanien
erfahre er nichts, nun habe er es satt noch länger mit ver-
bundenen Augen mitzumachen.^)
Der langweilige Fortgang des Unternehmens war wenigstens
nicht Hermanns Schuld. Er selbst empfand bitter genug
die für ihn durchaus unverhüllte Thatsache, dass energische
Entschlossenheit und die Kompetenz für die weiteren Entschei-
dungen nicht in den gleichen Händen lagen, wovon auch Gy-
sels sagte: in Summa, das ist das Betrübte an der Sache.
Wie Hermanns Briefe durch Rochas den spanischen Hof hatten
animieren sollen, so drängte er auch die Wiener Kommission,
die mit dem Deliberieren des Projekts betraut war, wenigstens
schrieb ihm diese, der Markgraf möge die geringe Ver-
zögerung für entschuldigt ansehen. Am 1. Oktober empfing
er durch die kaiserliche Hofkammer das erste inhaltlose
Gutachten der Räte, das durch die schläferigen Ausdrücke,
in denen es abgefasst war, allein hinreichte, einem raschen
und thatkräftigen Manne alles Vertrauen zu den Genossen
seiner Aufgabe, die Opferfreudigkeit für letztere selbst zu
nehmen. An der Beratung des vorgeschlagenen Werkes wegen
Errichtung einer ostindianischen Schiffahrt und Kompagnie
sei bereits „ein Anfang gemacht und die Sache also beschaffen
befunden worden, dass man solche vor nutzbar erachtet und
noch zur Zeit nicht vermeinet selbe aus Händen zu lassen (!)".
Es seien aber noch einige — nicht genannte — Obstacula
^) „ . . . want myn lenger niet en meene te laaten blinthokkeD.^
186 Heyck.
vorhanden, an deren Hinwegräumung man werde denken müssen,
ehe das Werk Ihrer Kaiserlichen Majestät vorgetragen könne
werden; Hermann möge sein Interesse an der Angelegenheit
bis zu weiterer Benachrichtigung in vigore erhalten.
Der Brief Gysels' vom 8. Februar 1662 ist der letzte von
ihm in Lenzen geschriebene; im Juni, wo wir zuerst wieder
von ihm, überhaupt über die ganze Angelegenheit datierte
Briefe haben, ist er in Hamburg. Hermann selbst treffen wir
zu derselben Zeit nach Baden zurückgekehrt an. Von beiden
Seiten war Monate lang geschwiegen worden, erst im Juni
fühlten unabhängig von einander sowohl Markgraf Hermann,
wie im Sinne Gysels' sein Hamburger Vertrauensmann Janssen
das Bedürfnis über die Angelegenheit zu schreiben. In der
Zwischenzeit hatte der Herr von der Goltz bei einer Anwesen-
heit in Hamburg Gysels und Janssen auf den bald zusammen-
tretenden Reichstag vertröstet, also auf jenen bekannten
letzten von Regensburg, der im Februar 1662 auf den 8. Juni
vom Kaiser ausgeschrieben ward und in der That dann schon
im nächsten Jahre zusammentrat; Goltz hatte ohne nähere
Angaben dem Admiral gesagt, derselbe werde wahrscheinlich
selbst vor den Reichstag gefordert werden. Dann war jener
nach einer auch sonst ziemlich oberflächlichen Besprechung
mit Gysels, der in ihm einen Nebenbuhler gegen sich und
auch gegen Markgraf Hermann in der Leitung des neuen
Unternehmens erblicken zu müssen annahm, über Emden, wo
er mit einem ehemaligen Direktor der holländischen Kompagnie
sich besprach, nach Holland weitergereist; für sich empfand
es Gysels äusserst bitter, dass Goltz Aufträge in Sachen der
Kompagnie hatte, von denen er selbst nichts wissen sollte,
für die Angelegenheit selbst beunruhigte ihn, dass jener aus
mangelnder Kenntnis in den Niederlanden in der Hauptsache
sicher nur Thorheiten begehen werde.
Um die vorhin bezeichnete Zeit sandte Hermann an Gysels
und Janssen Briefe ganz ähnlichen, für uns etwas überraschenden
Inhalts, den beide denn auch als ganz diskrete Mitteilungen
aufnehmen sollten. Spanien sei gesonnen in Deutschland oder
seinen eigenen Niederlanden 40 bis 50 Kriegsschiffe ausrüsten
zu lassen, er bitte die beiden um Ratschläge, wie das am
besten geschehen könne. Rochas sei unterwegs nach Deutsch-
land. Vom Reichstage erwarte Hermann, dass er die Ange-
Brandenburgisch-deatsche Eolonialpläne. 187
legenheit der Kompagnie in lebhaften Fluss bringen werde;
wolle Kurfürst Friedrich Wilhelm dann nicht mitmachen, so
werde es sein eigener Schade sein: die veränderliche branden-
burgische Meinung sei ja leider ausser allem Zweifel. Dem
Admiral speziell schrieb er noch, er habe dafür gesorgt, dass
sein Wunsch, in den Dienst des Kaisers aufgenommen zu
werden, diesem bekannt geworden sei. — Hermann hatte die
Wirkung dieser Nachrichten nicht überschätzt : Gysels vergass
über denselben seines Wartens und Harrens, aller seiner ge-
hegten Zweifel, am 20. Juni antwortete er, wie er mit grosser
Freude ersehen, dass der Prinz noch an dem Projekte fest-
halte, was er lange Zeit anzuzweifeln ja allerdings Grund ge-
habt habe. Er halte sich des kaiserlichen Dienstes in Dank-
barkeit gewärtig, werde jedoch zunächst und zwar schon am
folgenden Tage eine Reise in die Niederlande anzutreten haben,
wo die Ordnung seiner dortigen durch böswillige Menschen
in schwierige Umstände gebrachten Verhältnisse seine An-
wesenheit erfordere; als Adresse gab er das „weisse Kreuz"
in Utrecht an, sowie den Wohnsitz seiner Tochter, Ouwen-
horst, und bat den Prinzen besonders, die gegenseitige Korre-
spondenz nun in der Erneuerung nicht wieder stocken zu lassen.
Den Wunsch, den Briefwechsel mit Hermann fortzusetzen,
fühlte auch Janssen, dem allem Anschein nach Gysels mehr
Vertrauen geschenkt hatte, als er nach verschiedenen Seiten
hin verdiente. Dieser Hamburger schien zu glauben, er brauche
jetzt den Admiral, der ihn seinen Freund genannt, nicht wdter
zu berücksichtigen, so schrieb er Hermann, derselbe möge
sich doch bei allem an ihn wenden, er könne so gut Auskunft
geben als Gysels. Er schlug — wovon die Einzelheiten hier
zu ferne liegen — dem Prinzen einen neuen grossen deutschen
Reichs-Härings- und Wallfischfang unter kaiserlicher Protektion
und Flagge vor, ein Plan, der wie eine Parodie auf Gysels'
Vorschläge erscheint, jedoch nicht ohne den realen Hinter-
grund des wirklichen damaligen Aufschwungs in der Wallfisch-
fängerei seitens deutscher Nordfahrer ist. Er selbst wollte
das Unternehmen, seine Leitung und seinen Gewinn faktisch
allein in der Hand behalten. Einen wohlthuenden Abschluss
hat er vielleicht gemeint diesen Härings- und Thranprojekten
durch folgende Wendung zu geben: „Ich kann zwahr Gott
sey Danck wohl lebenn ohne solche mühe zue verwaltenn,
188 Heyck.
aber mann muß für daß liebe vatterlandt auch waß thuen."
In der That wusste Janssen es dahin zu bringen, dass eine
direkte Korrespondenz zwischen Hermann und Gysels nicht
ferner zu Stande kam, vielmehr beide nach Hamburg schrieben
und Janssen dann Abschriften austauschte. Die in dieser
Weise uns erhaltenen Briefe des Admirals aus Ouwenhorst
sind in der Hauptsache angefüllt mit mehr oder weniger be-
stimmten Ausdrücken des Misstrauens und der Unzufrieden-
heit, mit dem ganzen Kummer und Ärger über vergebliche
jahrelange Mühen und Hoffnungen. Mit dem August 1662
schwindet dann dieser vielfach merkwürdige Mann wieder
völlig aus unserm Gesichtskreis.
Von Rochas kann Hermann auch in diesem Jahre nicht
viele Nachrichten erhalten haben, da er fortwährend im Un-
klaren bleibt über den Termin seiner Abreise aus Madrid.
Statt dessen erhielt er vom 20. September 1662 einen im
Original vorhandenen Brief König Philipps IV., in dem dieser
dem Markgrafen schrieb, die Vorschläge des Franziskaner-
paters schienen ihm einen durchaus zeitgemässen Plan zu ent-
halten, er würde sich sehr freuen, wenn derselbe auf einen
thatsächlichen Effekt hinauslaufen sollte, und soviel bei ihm
stehe dazu beitragen. Vom 26. November 1662 (Baden) ver-
fasste Hermann einen „Ex"*"* Senor" überschriebenen Brief,
dessen zurückbehaltene Kopie keinen Adressaten nennt; ich
möchte als den letzteren den Marques de la Fuente ansehen,
der zu dieser Zeit im Auftrage seines Königs Wien verlassen
hatte, um eine ausserordentliche Gesandtschaft am französischen
Hofe zu übernehmen^), denn erstens schreibt Hermann, er
habe längere Zeit nicht geschrieben, weil er nicht gewusst
habe, welchen Weg der Adressat von Wien aus genommen
und zweitens liegt uns ein aus Paris datiertes späteres Schrei-
ben des Marques an Hermann über denselben Gegenstand
vor. Jener Brief des Prinzen muss bestimmt gewesen sein
den Marques in der Zwischenzeit, da derselbe in Spanien
weilte, anzutreffen, denn Hermann ersucht den Empfänger des
Briefs, falls Rochas noch am Madrider Hof weile, möge er
denselben in seinen Aufträgen unterstützen, sollte er schon
abgereist sein, so möge jener dennoch die Angelegenheit, wie
1) Theatram Europäam IX p. 325. p. 791.
Brandenburgisch-deutsche Kolonialpläne. 189
sie es in "Wahrheit verdiene, nebst des Prinzen Hermann Per-
son dem Wohlwollen Ihrer katholischen Majestät angelegent-
lichst empfehlen. De la Fuente teilte am 19. Oktober 1663
dem Prinzen in dem soeben erwähnten Pariser Briefe in wort-
getreuer Übertragung — die ich für diese Korrespondenzen
sachkundiger Güte verdanke — folgendes mit: „Ich habe dem
Könige meinem Herrn geschrieben entsprechend dem Auftrage,
den Ew. Excellenz mir bezüglich der Errichtung der Kom-
pagnie gegeben, und S. Maj. hat sich in dem Sinne entschlossen,
wie es Ew. Excellenz von dem Pater Bruder Christophorus
de Kochas vernehmen wird; so viel nur kann ich versichern,
dass seitens S. Maj. alles gethan werden wird, was die
Ausführung erleichtern kann." Die Aktenstücke über
die Angelegenheit werde er dem Sekretär Don Diego de Prado
zugehen lassen.
Vielleicht war damals Rochas schon in Deutschland wieder
eingetroffen. Es steht nämlich in einem Briefe anderweitigen
Inhalts, den Hermann am 25. August 1663 an den baden-
badischen Amtmann in Creuznach schrieb, der Prinz denke
am nächsten Montage in Speyer mit dem „Pater Christopher
zusammenzutreffen und möglich ist es ja wenigstens, dass mit
dieser Bezeichnung unser Rochas gemeint war. Was der
Pater aber nach seiner Rückkehr ins Reich Hermann zu be-
richten gewusst hat, bleibt für uns völlig im Dunklen; nach
jenen wenn auch allgemein gehaltenen Zusicherungen seitens
des Königs selbst und Fuente's wird das Verhalten des Ma-
drider Hofes immerhin als ein entgegenkommendes zu be-
trachten sein. In diesem Moment nun, da nach jahrelangem
Harren die unentbehrliche Grundlage des Unternehmens, die
Beteiligung Spaniens gesichert erscheint, bricht das vorhandene
dokumentarische Material plötzlich ab, Fuente's Brief ist für
uns das letzte über dies grosse Projekt ergangene Schriftstück.
V.
S c h 1 u s s.
Am Ende seiner Tage schrieb Markgraf Hermann in einer
von seiner eigenen Hand erhaltenen Aufzählung der Dienste,
die er in langen ereignisreichen Jahren in den westlichen
und östlichen Händeln Europas dem Erzhause Osterreich ge-
190 Heyck.
leistet, zu Anfang folgendermassen : „ . . . Anno 1661 haben
K. M. denselben [Hermann] das erste mal in ihren dinsten
gebrauch[t] in einer coramission an Cur Brandenburg die co-
mercien in dem Romischen reich und ein Ostindianische schif-
fart von des Romischen reichß wegen aufzurichden und zu
Stabiliren, woriber deßßen relationes annoch vorhanden sein
werden, hette auch sein vortgang wohl haben können mit
höhst em nutz Ihr K. M., dero Ertzhauß und deß ganzen deit-
schen reichß, wann nicht die cur prandenburgische ministri
durch daß holendische gelt sich corumpiren betten laßen und
der schwere und gefehrliche dirgengrig darzwischen kommen
were."
Noch nach fast 30 Jahren erinnerte sich der Prinz mit
besonderem Interesse der weitaussehenden Pläne, die einst
seine volle Hingabe besessen hatten. Unzweifelhaft ist mir,
dass er in dieser Darstellung für ihr Scheitern keine willkür-
lichen Gründe anführt, sondern dass wirklich neben dem Um-
sichgreifen des Türkenkrieges in Hermanns durch Jahrzehnte
erhaltenen Überzeugung ein grosser Teil der Schuld an Verhält-
nissen der Art, wie er angiebt, am kurbrandenburgischen Hofe
lag. Wie weit diese Überzeugung berechtigt war, worauf sie
sich stützte, wie weit die Entfernung Gysels' aus Lenzen und
die dieser vorhergegangenen Ereignisse damit zusammenhingen,
bleibt für uns im Unklaren. Eine sehr wesentliche, vielleicht
die hauptsächlichste Ursache des Misslingens, die Hermann
selber früher schwer genug empfunden, konnte er in jenen
Aufzeichnungen seiner alten Tage, da sie auch für den Kaiser
bestimmt waren — als eine Rechtfertigung seines ganzen treuen
Lebens gegen böswillige Nachrede — , nicht hervorheben: dass
die beiden habsburgischen Höfe in Langsamkeit und Schwer-
fälligkeit und vielleicht selbst unter dem Druck ihrer geringen
finanziellen Dispositionsfähigkeit über zwei Jahre in Begut-
achtungen verloren hatten, ohne dass von ihnen auch nur
daran gedacht wäre thatkräftig Hand ans Werk zu legen. Ob
dem Kurfürsten von Brandenburg darüber der Faden der Gre-
duld gerissen, ob ihm der zu ausschliesslich habsburgische
Charakter nicht konveniert, den Hermann und Andere den
Projekten bald gaben und der über die von ihm aus freien
Stücken beabsichtigten Zugeständnisse doch weit hinausging,
ob endlich auch hier der religiöse Zwiespalt das Misslingen
Brandenbnrgisch-deutscbe Kolonialpläne. 1^1
herbeiführen half, es wäre nutzlos diese und fernere Möglich-
keiten erörtern zu wollen. Nur das glaube ich als Vermutung
aussprechen zu sollen, dass der nach unseren Materialien be-
dauerlich im Schatten verbleibenden Goltz'schen Reise in die
Niederlande ein grösseres Gewicht für die Entwicklung der
ganzen Angelegenheit beizulegen sein wird.
Je lückenhafter gegen das Ende der obigen Ausführungen
die quellenmässige Kenntnis ward, je loser der Zusammenhang,
um so mehr habe ich es — zumal auch die Spuren des Projekts
ganz aufhörten, die anfänglich hier und da in den gedruckten
Materialien dieser Jahre sich auffinden Hessen — für ratsam
gehalten, die mir vorliegenden Schriftstücke aneinander gereiht
ihrem Inhalte nach zu reproduzieren, in dieser Lage ein not-
gedrungener Verzicht darauf, die Ereignisse zu einem Ge-
samtbilde zu verweben ; es hätte zu viel der eigenen Gespinnste
einzuflechten bedurft, dort wo die wirklich erkennbaren Fäden
klaffende Zwischenräume boten. Vielleicht fällt noch einmal
auf die hier dargestellten Projekte aus anderen Dokumenten
neues Licht.*)
Es mag noch einmal nur darauf hingewiesen werden, was
das Gelingen des von Brandenburg ausgehenden Unternehmens
zunächst bedeutet haben würde: eine in dieser Zeit, die nach
bündischer Zusammenfassung der lebensfähigen Reichsterri-
torien rang, auf den festen Boden des praktischen Nutzens
gestützte und zugleich, wie es durch die weitere österreichische
^) Hoffnung hierzu scheint doch mancherlei zu gewähren. G. Schmol-
ler legte am 12. Jan. d. J. im „Verein für Geschichte der Mark Bran-
denburg** eine dem grossen Kurfürsten im Jahre 1658 von unbekannter
Hand eingereichte Denkschrift vor, die unter Bezugnahme auf die habs-
burgischen Seepläne der zwanziger Jahre den Kurfürsten aufforderte sich
der Eibschiffahrt zu versichern und sich an die Spitze genossenschaft-
licher deutscher Handelsunternehmungen zu stellen, die ihr Hauptziel in
der Emanzipation vom niederländischen Import finden sollten. Leider war
der Druck dieser Blätter schon vorgeschritten als ich von dieser — viel-
leicht dem Admiral Gysels nicht fremden — Denkschrift durch eine Notiz
der „Post** erfuhr. Nebenbei bemerkt, soll auch das mir leider nicht
mehr zugänglich gewordene Buch von Ch. Joret, „Jean-Baptiste Ta-
vernier, Ecuyer, Baron d'Aubonne, Chambellan du Grand Electeur etc.**
Paris. 1886 in dem Tagebuch Tavernier's von 1684 wichtige neue Bei-
träge zur Geschichte der brandenburgischen Kolonialunternehmungen ent-
halten.
192 Heyck.
resp. Reichspolitik des Kurfürsten feststeht, national aufge-
fasste Annäherung des jugendkräftigen norddeutschen Kriegs-
staats und seines energischen, weitblickenden Herrschers, in
seinem Gefolge wahrscheinlich eines Bundes der von Frank-
reich noch nicht umstrickten neuen Quasisouveräne an des
Reiches ausgedehnteste Macht, die zu dieser Zeit noch — zu-
mal in der östlichen Einengung durch die Osmanen — als
eine ganz deutsche erschien, und an seines jungen Gebieters
Kaiserkrone, über die das Gewölk schwerer Gefahren in naher
Zukunft dräuhend herabhing. Wie viel für den nationalen
Wohlstand und Machtaufschwung durch die Nichterfüllung
jener Hoffnungen verloren worden ist, lässt sich nach keiner
Richtung berechnen, ebensowenig darf man vermuten wollen,
welche Gestaltung ein derartiges Bündnis der europäischen
Geschichte gegeben, ob insbesondere es die dualistische Ent-
wicklung der deutschen Dinge unnötig gemacht haben würde.
Und was ward aus dem Gedanken legitimierter deutscher
Weltkommerzien, deutscher Reichskolonien? Noch 222 Jahre
— von Brandenburgs selbständiger Entschlossenheit hier ab-
gesehen — sollte seitdem über der Kläglichkeit der Reichs-
verhältnisse es gelten, was 1662 der alte Gysels an Janssen
schrieb: In summa, die orientalische Welt wird durch alle
Nationen bestürmt und incorporiert, ohne durch's Reich; durch
eure Lanterfantereien lasset ihr es übel liegen, welche Irre-
solutie ihr nachmals noch beklaget werdet!
Brandenburgisch-deutsche Eolonialpläne. X93
Beilagen.
I.
P. Rochas über Markgraf Herraann.
[Vgl. p. 164 Anm. 2. p. 165 Anm. 1.]
... 5® supplicatur actu apud Caes. M*®"* Suam ex parte
huius corapagniae, ut in eadem epistola qua clementissinie dig-
nata fuerit recommendare Cath. M" Suae propositionem Patris
Roxas etiam addere velit generalem aliquam recommendatio-
nem personae D. Marchionis Badensis Principis Hermanni
filii Domini Judicis Imperialis Camerae regi insinuando id
specialiter a Caes. M*® Sua ex parte compagniae confoederato-
rum Principum esse supplicatum eo quod pro iamdicto fine
velint Cath. M" Suae singulariter proponere hutic Principem,
quia in illo valde extraordpnarias]^) inveniunt omnes eondi-
tiones hie suprapositas. Et ita [. . . r]eso!utum 1® quia erit
gratissimus confoederatis Prineipibus t[um propter njobilita-
tem et propinquitates hinc et inde concurrentes, tum ob ra-
ram p[ruden]tiam et discretissimura agendi modum tum vel
maxime quia scitur esse summus iustitiae amator; 2° com-
pagnia iudicat eum non solum Suis Maiestatibus sed etiam
sibi fore valde utilem quia est Princeps extraordinarii con-
silii, non solum ob extraordinarium ingenium et iudicium, ve-
rum etiam ob continuam lectionem materiarum politicarum
et scientificarum et ob sufficientem experientiam, nam vixit
in hello terrestri, vixit ad mare, et vixit aliquamdiu in di-
versis praecipuis mundi praesertim Italiae partibus; item,
quia est vitae valde sobriae, nulli potui lusui aut ineptiae
sed soli rei ordinarie inten tus, valde rem erit bene attendens
et multa utilia. praesertim crescente magis experientia adin-
veniet; 3^ quia ipse est adhuc Über ab omni regimine. Nul-
lam enim habet praelaturam aut metropolitanam ecclesiam
quae adhuc actualm eins personalem residentiam necessario
requirit. 4° bis consideratis /: de quibus humillimam informa-
^) Das Papier der Denkschrift ist z. T. zerrissen.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. II. 2 . 13
194 Heyck.
tionem dare posset Caes. M" Suae praesens D. Nuncius Apo-
stolicus, item D. Cardinalis ab Arrach et Ratisbonnensis Cardi-
nalis :/ non poterit ad hunc finem ingratus esse augustissimae
domui Austriacae, nee infidelis, praesertim cum infantulus hanc
fidelitatem erga hanc domum suxerit a D. Suo parente
praefato D. Judice Imperialis Camerae e a domo Sua Badensi,
quae honorem habet ut sit immediatus et notorius ramus
eiusdem Augustissimae domus, cui actu omnes illi Badenses
humillime inserviunt. Nam imprimis per eam D. parens factus
est Judex Supremus. Filius eins Princeps Leopoldus custo-
diam Caesarei corporis habere meretur. Denique hie Prin-
ceps Hermannus a Catholica Sua Maestate pensionem annuam
aliquot millium iam obtinuit, utique ob nota merita domus
Badensis.
n.
Kurfürst Friedrich Wilhelm an König Philipp IV.
13. April 1661.
[Zu p. 166. - Nach Kopie.]
Inter Caesaream Maiestatem et Nos de causa magni mo-
menti et Regiae Maiestatis Vestrae commodum simul concer-
nente consilia hactenus intercessere. Cum vero ad optatum
effectum ea deduci non possint, nisi Regia Maiestas Vestra
favorem suum iis accomodet, ideo consilio suo et voluntate
Caesareae Maiestatis harum lator Christophorus de Rochas ad
Regiam Maiestatem Vestram mittitur talibus mandatis instruc-
tus, ut non modo de omnibus et singulis ad causam istam
spectantibus plene Regiam Maiestatem Vestram edoceat, sed
et negotium hoc, si ita Maiestati Vestrae placeat, ad nostram
utique ratihabitionem conficiat penitus et ad nostrum omnium-
que eorum quorum interest commodum et utilitatem dirigat.
Contendimus itaque et Nos a Vestra Maiestate, ut non modo
eidem audientiam concedere, sed et in negotio principali se
ita declarare velit, quemadmodum id ipsum Caesareae et Vestrae
Maiestatis nee non nostro interesse et commodo conveniens
existimaverit; neque enim dubitamus, quin ex hoc negotio
Vestra Maiestas intellectura sit, quanto studio operam demus,
ut magis magisque Vestrae Maiestatis sincera nostra amicitia
et bona de eadem merendi voluntas constet, quam de caetero
divinae gratiae commendantes eidem prosperos rerum succes-
Brandenburgisch-deutsche Eolonialpläne. 195
sus apprecamur. Dabantur in ducali nostra Clivia die 13.
Aprilis anno 1661.
Regiae Maiestatis Vestrae
affectionatissimus et addictissimus
Fridericus Wilhelmus Marchio Brandeburgicus.
m.
Kurfürst Friedrich Wilhelm an Kaiser Leopold I.
15. April 1661.
[Zu p. 166. — Nach Kopie.]
AUerdurchleuchtigster etc.
Alß E. K. M. das von dem für diesem gewesenen Admiral
Gysel fürgeschlagenes werck nicht allein nacher Spanien re-
commendiret und mich deßhalber beantwortet, besondern auch
von einem und dem andern des Herrn Marggraf Hermans zu
Baden Ld. mir mehrder nachricht wiederfahren und sich zu
allem gantz willig finden laßen, So hab ich auch die Sache,
so viel noch zur zeit und ehe man mehrder gewißheit auß
Spanien erhalten, geschehen können, mit Herrn Margrafen
Ld. übergelegt und unterdeGen dennoch nicht für undienlich
gehalten mit denen praeparatoriis den anfang zu machen und
zu versuchen, wie weit das werck zu allerseits Interessenten
besten etwan zu bringen, gestalt dan Ihre Ld. über sich ge-
nommen, von allen und jeden Ew. K. M. nähern bericht aller-
unterthänigst abzustatten, worauf ich mich geliebter kürtze
halber beziehe und schließlich allezeit verbleibe etc.
Clef den 15. Ap. 1661.
IV.
Der von Markgraf Hermann aufgestellte Kosten-
anschlag.
[Zu p. 169. — Hs. Rastatt 89 der Gr. Hof- und Landes-
bibliothek zu Karlsruhe.]
Status der Unkosten welche auff ein Kauflfschiff von 200
lasten 118 fueß lang, 28^2 weit, 19 hoch-diepff gemundiert
mit 24 eisenen stückhen und aller übrigen zubehör als ancker,
mästen, segel, seyler, schalluppen, pulver, kopelen, stückhen
und mußqueten, gronnatten, lonthen, carthachen, winden und
dergleichen aufgehen werden und folglich waß auf deren 4,
item waß auf den monat soldt und Unkosten derjenigen so
aufF diesen schiffen zu dienen gehen werden.
13*
196
Heyck.
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
64
112
83
40
16
40
Ein schiflf obgemelter massen außgerüstet
wirdt kosten 14 333 reichsthaler, de-
ren 4 aber
Vier Capitain 41 reichsthaler und 32
stüiffer ein jeder des monaths. . .
Schiöer jeder 25 reichsthlr. deß monaths
Commissen eben so vil
Steürmänner jedem 20 reichsthaler und
40 steuflfer des monaths
Constabel jedem 16 reichsthlr. 32 steuff.
Cappellän jeder 12 reichsthlr. 24 steuflf.
Understeürmänner eben so vil
Botteliers eben so vil
Barbirer eben so vil
Köchen eben so vil
Trompeter eben so vil
Aberboitsgesellen jedem 10 reichsthaler
und 20 steufifer
Schiemans jed. 8 reichsthlr. und 16 st.
Provosen ad 6 reichsthlr. und 12 steuff.
Schreiberen eben so vil
Underbarbierer oder barbierersgesellen
eben so vil
Underschiemans ad 5 reichsthlr. u. 40 st.
der oberbotsgesellen Substituten eben
so vil
Stück knecht, welche bey vorfallender
occasion bey den stücken gebraucht
werden, sonsten vor gemeine soldat-
ten dienen, ad 5 reichsthlr. jed. monatl.
Boithsgesellen ad 4 reichsthlr. u. 8 st.
Soldatten jedem monatlich eben so vil
Aufiflauffers ad 2 reichsthaler 44 steuflf.
Officiersdiener welche die cayüt in acht
nehmen 2^2 reichsthlr. jed. monatl.
Jungen, die man underhält, damit der
57 332
166
100
100
83
66
50
50
50
50
50
50
41
33
25
25
25
23
23
320
466
345
116
40
34*)
16
32
32
16
16
16
32
40
32
*) rectius 32.
Brandenborgisch-deatsche Kolonialplftne.
197
Ä StOlffer
bequemste in platz eines abgangenen
bothsgesellen kan eintretten jedem ad
2 rthlr. und 4 steuflfer
Thuet sich also ein monathsoldt belauflfen
Sieben monathsoldt von obgemelten per-
sohnen thuen
Sieben monath unterhaldt oder kostgeldt
die officiers ad 10 steuflfer s, die ge-
meine soldatten aber ad 7 steuflfers
den tag thuet sich ertragen . . .
Die vier schiflf ertragen sich wie obgemelt
Summa summarum . . .
83
6>)
2 390
16 735
12 617
57 332
40
40
24
86 685
16
Notatur 1™°. Weilen die Capelän bey der Catholischen
religion in einer anderer und größerer estim dan dieselbe bey
anderer, auch nicht leicht für obgesetzte besoldung zu be-
kommen, alß wehre denselben eine etwagige ergetzlichkeidt
zuzulegen.
Notatur 2'*°. Ein hollandischer Steuflfer thuet oester-
reichischer pfennigen 7V« und gehen auflf einen reichsthaler
48 steuflfer.
V.
Admiral Gysels an Markgraf Hermann.
1. September 1661.
[Zu p. 176.]
Durchl. Fürst.
Mynen jongsten is geweest 24. Augusty, tsedert van Ihre
Durchl. niet vernoomen. Dan verneem van Amsterdam, soo
voorher adviseert is, dat Maccauw door den Commandeur van
der Laan raet 12 scheepen incorporeert is^), item 't Fort op
Maccassar, daar op gelegen hebben 28 metale stucken, sulcx
1) rectius 16. — ^) Diese Nachricht konnte Gysels selbst am 9. Sep-
tember auf ein Börsengerücht zurückführen : „want van daach andere ty-
dingh becoom, sulcx dat de voorige tydingh apparent door de actionisten,
om haere capitaelen duir te vercoopen, voorgegeveu is".
198 Heyck.
dat den Conincq door de Compagnie onder subjectie gebracht
is. Of de concquesten op Maccauw met consent van den Tar-
tar is geschiet, heb tot noch niet könne vernemen, dan wel
dat met den Tartar int rycq China in geene contentie syn.
Aber den handel Staat dar stil, apparent door oorsaecq, dat
groote en machtige rycq door den oorloch verdestrueert is.
Dient op dese materie tot naricht, dat raen door de Portu-
geesen op de grensen van China, als in Toncquien, Coutchin-
China, Cambodia ende ander plaatsen daar omtrent, die sich
daar omher wyt verspreyt bebben, ende voornementlicq door
de geestelicke, die de Nerlanders altyt hatich geweest syn,
groot adres souw könne becoomen, daar ons in dese conjung-
ture van tyt opteletten Staat, en door dien middel, soo voor-
her mede adviseert is, eenen voet op d'een oort of d'ander
becoomen konde, dat meer is door practicq, die luyden met
haare groote middelen op eene seeckere plaats getrocke sulle
könne worden.
Van Cormandel is de Compagnie van dit jaar noch twee
scheepen verwachtende, waar mede goede tydingh van de cust
van Indien verhoopen, also eene vloot darwarts van Batt*.*)
gesonden was, die men vermeent ietwes op Dieu^) sullen at-
ten teeren; van Mosambiecq sal men voor 't naaste jaar geene
tyding conne becoomen.
'T Fort Tranckabaer op de cust van Cormandel was noch
in banden van de Daane, dat myn aengenaam is te vernemen,
undt wort door sommige daar synde Daanen gemaintineert
ende 't guarnisoen door haar contenteert; wan Ihre Durchl.
d'een ende d'ander examineeren, sal deselve connen conjunc-
tureren, wat door onse tardance verwaarloost wort.
Hendricq Janssen schryft myn, dat sine fluyt of schip, soo
voor 8000 daalder ingecocht heeft, met 14 man naar Podrtu-
gal of S*. Ubes om sout gesonden is, hier by can remarqueert
worden, wat particuliere coopluy darven doen ende Prinsen
ja grootor pootentaaten uyt dese ende geene consideratie naar-
laaten. Dit schip, dat icq meene met weynich canon voor-
sien is, loopt op dit cortte vaarwaater meer peryckel, dan of
tselve op eene vojagie naar Indien gesonden waar, want in
>) Batavia. — *) Diu auf der Halbinsel Guzerate (Westküste Vor-
derindiens), noch jetzt portugiesisch.
Brandenburgisch-deutscbe Eolonialpläne. igg
de Canaal van Engelandt ende op de cust van Poortugal meer
peryckel in een dach loopt, dan 't in een jaar op eene Indise
reys doen souw, alsoo voor geene Turcken te vruchten hebbe,
dem ansien buyten haar vaarwaaten blyven.
'T is wonder, dat men van den beere de Rochos niet ver-
neempt, syn lancxaam reysen heeft myn voor desen niet ge-
vallen, te meer, also hem, so wel als myn bekant waar, dat
afgesantten van den Nerlantsen Staat versenden waren, ter
plaatse daar syn E. naar toe tendeerden, daerom, om divarsie
te maacken, daar vrouger gedient te wesen, dan wel geschiet
is, dan of daar naarmals gecoomen is, heb door hem veel min
door Ihre Durchl. niet vernoomen.
Myn wort mede adviseert, den Vice Admiraal de Ruyter
tot Cadix met 16 schepen was arriveert, item schoon d'En-
gelschen in Spangien wel waren tracteert undt haeren cours
naar de straat hadden gewent, echter van daar werom waa-
ren geretourneert, waer wyt presuraeert wort, haar ooch op
de Spaanse silver vloot hebben, darom de Ruyter of de re-
geringh in Spangien uyt Nederlandt noch andere 24 scheepen
van oorloch versoucqt, ten ende de silver vloot in alle voor-
seeckeringh mach binnen gebracht worden.
Dese voornoumde 24 schepen syn op dit versoucq /: sulcx
par post over Spangien te landt koomen is :/ deels gereet
gemaact, daar van Amsterdam 12 op sich genoomen heeft,
d'andere tot Rotterdam, Hoorn, Enckhuyse ende Seelandt
toegerust sullen worden. Of Spangien sich naarmaals over
dese Equipagie niet meer ende grooter beclagen sal, dan haar
K. M. haar over myne onderhebbende vloot naar Poortugaal
gedaen hebben*), wert den tyt leeren, also deselve myne cal-
cula an Ihr Durchl. overgelevert, veer wert te booven gaan,
want considireert dient, het mes hier over twee syden snyden
wert; namentlicq eens vor de coopluy, die hare scheepen ver-
huyren, ende ten anderen de regenten of Admiraliteyten die
't bewint sullen hebben, mede wat voor haere moeyte sullen
begaeren, soo dat vertrouw Spangien in toecoomende onse
propositie te beter in acht wert neemen.
Het bedroeft myn, dat men soo langsaam ende traach is
in so eene emportante saacq en tot geene resolutie kan ge-
') Vgl. pag. 134.
200 Heyck.
raacken, daer dit inyn disseyn op geen ander insicht fondeert
is, dan op pure negotie, ende geenen oorloch, daerom tselve
door geene luyden van verstandt kan wedersproocken veel min
door geen ich pootentaat beleih worden, also de see ende locht
ider Souvarayn gemeen is.
Ten anderen soo is myn propositie den rechten middel
tot den oorloch, soo men van quaatgunstige vyanden anstoot
komt te lyden, ten darden een middel om niet alleen de in-
woonderen door levens middelen intt landt te behenden, maer
oocq de verarmde landen tot bener culture te brengen undt
haer samentlicq ingoeden stant te doen floreeren, waar door
hare fursten ende beeren in veel beeter cönne contribueren
undt bovens dem byt hare blyven, daerom nochmaals gans
vrindelicq versoucq, dat icq kennis becomen mach, hoe de
saacq daar locht ende of vant warcq ietwes werden sal, om
myn daar van te möge diene, so noen wil myn gerust hou-
wen, om myn niet meer suspect te maacken by de geene daar
myne kinder schier morgen 't haere moete soucken, sonder
anders godt bevolen undt naar presenteringh mynen dienst
verblyve
Dato Primo September 1661.
Ihr Furstel. D.
onderdanichsten dienaer
Aemoult Gysels van Lier.
Nachtrag.
[Zu p. 175,]
„Kantenstein" steht deutlich in dem nach Gysels' Konzept von
dessen Sekretär geschriebenen Brief. Doch ist mir aus verschiedenen
Gründen wahrscheinlich, dass jener Name früher oder später aus „Kau-
tenstein" verlesen war.
Der Zusammenbrach
der
burgundischen Herrschaft am Oberrheia
von
Heinrich Witte.
[Schlass.]
vm.
Inzwischen war das Netz um Hagenbach zugezogen worden.
Das grosse Ereignis, worauf man schon so lange mit fieber-
hafter Spannung geharrt hatte, war endlich eingetreten: der
Friede zwischen Herzog Sigmund und den Eidgenossen war
geschlossen worden; Herzog Sigmund war der Niedern Ver-
einigung beigetreten, zwischen ihr und den Eidgenossen wurde
jener Bund endlich vollendet, über den schon so lange ver-
handelt worden war.^) Das Geld zur Auslösung der verpfändeten
Lande lag bereit, täglich durfte man die Befreiung von dem
verhassten burgundischen Joch erwarten. Als die Nachricht
von dem frohen Ereignis am 2. April nach Basel kam, da
Hess die Stadt zum Lobe Gottes alle Glocken läuten; Freuden-
feuer wurden angezündet, Augen und Hände wurden gen
Himmel erhoben, und alles weinte vor Freude, dass endlich
das Vaterland von der Tyrannei Hagenbachs befreit würde. 0
Durch das endliche Eintreten dieses Ereignisses verschlim-
1) Knebel p. 69. Witte, Beziehangen p. 44 ff.
202 Witte.
merte sich die Lage des Landvogtes ganz erheblich. Für die
Bevölkerung, welche den Wortlaut des Vertrages von St. Omer
nicht kannte, und nicht wusste, an welche erschwerenden Be-
dingungen die Auslösung der verpfändeten Lande geknüpft
war, hatte die burgundische Herrschaft jegliche Berechtigung
zum weitern Bestehen verloren; die Gewissheit, dass die Aus-
lösungssumme bereit lag, genügte, um die burgundische Herr-
schaft auch da, wo sie noch bestand, allenthalben ins Wanken
zu bringen. Das sollte der Landvogt merken, als nun endlich
die sehnsüchtig erwartete Verstärkung ankam und er sich
aufmachte sie zu empfangen. Lombarden und Pikarden waren
es, die er mitbrachte; wenn noch etwas die Erbitterung in den
Städten steigern konnte, so war es dies, dass er diesen Aus-
wurf bei ihnen einlagern wollte; und so begann denn nun auch
die Erhebung im Sundgau: Thann, das so viel von Hagenbach
hatte erleiden müssen, war auch die erste Stadt, die sich er-
hob. Als der Landvogt sich mit seinen welschen Söldnern
vor der Stadt zeigte, wollte man wohl ihn, aber nicht seine
Truppen einlassen. Er selbst betrat die Stadt und klug ge-
nug machte er gute Miene zum bösen Spiel, als er die Bürger
gerüstet die Strassen füllen sah, so schwer es ihm auch an-
kommen mochte, und lobte die Bürger, dass sie seinem Herrn
so wohl die Stadt bewachten.^) Er selbst hielt es aber an
der Zeit, seine Habe, die er noch in der Stadt hatte, zu retten
und fortzuschaffen.
Von Thann ging er am 6. April nach Ensisheim, der alten
Landeshauptstadt, dem Sitz der Regierung. Von grosser Be-
deutung war es, dass ihm nun auch diese Stadt ihre Thore
verschloss. Er selbst hatte etwas ähnliches vorhergesehen und
er hatte daher verabredet, dass er selbst mit vier Begleitern
vorausreiten und mit dem Wächter des nördlichen gen Regis-
heim gelegenen Thores reden und ihre Aufmerksamkeit ablenken
wollte, während des die übrigen herankommen und mit Ge-
walt den Eintritt erzwingen sollten. Er fand das Thor ver-
schlossen, und innerhalb standen etliche bewaffnete Thorhüter, die
ihm auf sein Ansuchen den Eintritt mit seinen vier Begleitern
gestatteten. Eingelassen blieb er unter dem Thorgatter stehen
und fing mit den Wächtern an zu reden, was das sei, dass
^) Reimchronik cap. 116 und 117, Knebel p. 71.
Zutammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 203
sie so strenge Wache hielten; ob sie nicht wüssten, dass er
im Namen des Herzogs mächtig wäre sie zu verteidigen und
zu schützen gegen jedermann. Unter solchem Hin- und Her-
reden nahte die erwartete Reiterschar. Bei ihrem Erscheinen
sagten die Thorwächter: Herr Landvogt, wollt Ihr eintreten,
so wollen wir Euch den Eintritt gewähren, wenn nicht, so
verweilt nicht länger; das ist nichts für Euch und uns, wir
schliessen jetzt Gatter und Thor. Als er ihren Ernst vernahm,
trat er unter Todesfurcht ein. Und da gewahrte er das Volk
in Waffen auf dem Markt nahe der Kirche aufgestellt ; andere
standen auf den Mauern und hielten Wacht; Herr Hans von
Hirzbach, ein Edler der Stadt, hielt das Banner des Hauses
Osterreich, und neben ihm stand Herr Lazarus von Andlau.
Trügerisch grüsste der Landvogt und sprach friedliche Worte:
„Was ist das, Ihr lieben Freunde, dass Ihr also geschart seid?"
„Es geschieht," sagten sie, „zum Wohle der Stadt." Mit den
Worten: „Ihr thut wohl daran", wandte er sich weg, um ins
Schloss zu gehen; aber er blieb nicht allein, vier Begleiter
musste er sich bequemen mitzunehmen. Auf dem Wege nach
dem Schloss begegnete ihm sein Schaffner; der empfing ihn
klagend: „Herr Landvogt, es geht schlecht!" „Warum?" „Die
Herren von Ensisheim haben mir alle Schlüssel abgenommen
und das Schloss verschlossen." „Aber hast Du denn keine
Schlüssel zum hintern Thor?" „Nein, und hätte ich sie, so
würdet Ihr doch nicht hinauskommen können, denn sie haben
die Brücke zur Stadt abgetragen." Da geriet Hagenbach in
nicht geringe Bestürzung; so war denn alles fehlgeschlagen,
was er in kluger Voraussicht mit den Seinigen verabredet
hatte. Denn er hatte mit ihnen abgemacht, wenn sie nicht
vorn am Thor eingelassen würden, so wollte er ihnen das Hinter-
pförtchen am Schlosse öffnen. Das war nun durch die Um-
sicht der Bürger vereitelt. Wie der Fuchs aus der Not eine
Tugend macht, so heuchelte er auch jetzt Friedfertigkeit und
gieng zu den Bürgern und sagte: „Liebe Freunde, haltet gut
Wacht und gehabt Euch wohl!"0
So war ihm denn nur noch Breisach von allen Stützpunkten
seiner Macht übrig geblieben, und wir können uns denken,
von welchen Gefühlen der trotzige Mann beseelt war, als er
1) Knebel p. 72 fif. Keimchronik cap. 118.
204 Witte.
am selben Tage, am Mittwoch in der Charwoche, mit seinen
Pikarden vor der Stadt erschien. Es mag wohl wahr sein,
was uns der Reimchronist erzählt, dass er mit grimmigem
Lachen gesagt hat, wie er die alte Rheinfeste in ihrem Glänze
schimmern sah: ich will das Spiegelein zurichten, dass die
Hasen werden in dem nisten. ^) Die Bürgerschaft aber mochte
wohl mit Furcht und Grauen den bösen Gästen entgegensehen,
mit denen sie die Schrecknisse einer Belagerung teilen sollten;
und wenn uns erzählt wird, Hagenbach hätte unter dem Thor
von Breisach gesagt: hier bringe ich eitel Mörder und Böse-
wichter, die längst schon sollten auf das Rad geflochten sein,
so hat der Landvogt seine Leute jedenfalls richtig gekennt-
zeichnet.^) Aber es waren die einzigen Leute, auf die er sich
in seiner verzweifelten Lage verlassen konnte. Zu seinen
deutschen Söldnern konnte er kein Vertrauen haben. Die
stammten zum grössten Teil aus jenen Gegenden, die sich in
Empörung wider ihn befanden; ihre Anführer waren ober-
rheinische Edelleute; und es war wenig wahrscheinlich, dass
sie mit grosser Ausdauer für ihn wider ihre Landsleute fechten
würden. Dazu kam nun noch, dass sie seit längerer Zeit
bereits keinen Sold erhalten hatten, und so war ihre Stimmung
so schwierig wie möglich. Nichts kann uns überhaupt die
Fabel von den vollen burgundischen Geldsäcken, die an den
Oberrhein gewandert sein sollen, besser verdeutlichen, als die
Thatsache, dass Hagenbach eigentlich beständig mit Geldmangel
zu kämpfen hatte und dass ihm gerade in dieser kritischen
Zeit die notwendigsten Mittel fehlten.^)
1) Reimchronik cap. 118. — ^) Reimchronik cap. 119. — ^ Über
die folgenden Ereignisse, die Meuterei der deutschen Söldner, die
Erhebung der Stadt und die Gefangennahme Hagenbachs ist die
wichtigste Quelle der summarische Bericht, den der Feldhauptmann der
deutschen Söldner Friedrich Kappler an den Herren von Rappoltstein
über diese Ereignisse richtete (Mone III, p. 432 — 433); dieser Brief ist
unserer Darstellung zugrunde gelegt. Genauere Einzelheiten lassen Bicb
gewinnen aus den betreffenden Kapiteln der Reimchronik und aus der
Erzählung Knebels p. 75. Neben dem Briefe Kapplers liegt dann noch
in dem schon mehrfach erwähnten Schreiben des Breiaacher Stadtschreibers
Johannes von Durlach ebenfalls ein authentischer Bericht vor. — Die
Gefangennahme Hagenbachs machte ungeheures Aufsehen und wurde früh-
zeitig im Lied gefeiert; die Erzählungen nehmen denn auch schon früh
einen sagenhaften Charakter an. Davon ist bereits die Erzählung Knebels
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 205
Hagenbach kannte die Stimmung der deutschen Söldner,
aber anstatt dieselben nun auf alle Weise zu begütigen, that
er gerade das Gegenteil und zeigte auch hier wieder, dass
es ihm nicht gegeben war mit Ruhe und Umsicht die Menschen
zu behandeln. Naturgemäss bestand Eifersucht und Rivalität
zwischen den Deutschen und Welschen; als Befehlshaber einer
belagerten Stadt musste er alles daran setzen keine ernsten
Streitigkeiten zwischen beiden Teilen aufkommen zu lassen;
er musste ganz besonders den leisesten Schein der Parteilichkeit
vermeiden. Statt dessen zeigte er die thörichteste Vorliebe für
seine Welschen. Man würde es verstehen, wenn er nach dem
Einmarsch seiner Pikarden den deutschen Söldnern den Be-
fehl zum Abmarsch gegeben und durch sie die Plätze hätte
besetzen lassen, die noch nicht abgefallen waren, während er
dann gleichzeitig zu Breisach in den Pikarden eine unbedingt
zuverlässige Besatzung zurückhielt, aber dass er nun den Be-
fehl erliess, dass die deutschen Söldner ihre Quartiere in den
Bürgerhäusern den Pikarden einräumen sollten, war eine
ebenso zwecklose wie unsinnige Massregel, die Bürger und
Söldner in gleicher Weise empören musste. Nicht bezahlt zu
werden war arg genug, aber auch noch den verhassten Pikarden
das Feld zu räumen, das war zu viel. „Da hub sich ein wildes
Leben." Hagenbach liess den Hauptmann Friedrich Kappler
und die übrigen Anführer zu sich rufen, denen er in seiner
gewohnten Rücksichtslosigkeit gegenübertrat. Wer den Welschen
nicht wiche, dem wolle er keinen Sold mehr geben, und wem
das nicht passe, der könne gehen. Vergeblich machte ihm
der Hauptmann Vorstellungen, wie beleidigend für sie sein
Befehl wäre; Hagenbach beharrte bei seinem Willen. Da ge-
schah etwas, was Hagenbach in seiner gewöhnlichen Unbe-
sonnenheit nicht vorausgesehen hatte: der Hauptmann und
die Edlen forderten ihre Entlassung. Im ersten Zorn schalt
er sie zwar Narren, worauf er von Kappler die treffende Ant-
wort erhielt: so habe er thöricht gehandelt, dass er sich Haupt-
leute genommen, die ihm nicht raten könnten. Zu spät be-
nicht mehr frei, und von derselben Art, nur in noch höherem Grade sind
die Berichte von Edlibach ed. üsteri p. 141 ff., Schilling Burgunderkriege
p. 112 ff., Schilter-Königshofen p. 371 ff., Strassburger Archivchronik im
Code historique de Strassbourg p. 186, Etterlin Kronika p. 92 ff.
206 Witte.
reute Hagenbach sein schroffes Benehmen und suchte Kappler
zu bewegen bei ihm zu bleiben, aber vergebens: die Herren
mochten froh genug sein, einen schicklichen Vorwand erhal-
ten zu haben, um mit Ehren das sinkende Schiff verlassen
zu können. ^ Es war nicht unwahrscheinlich, dass der Land-
vogt jetzt mit Grewalt die meuternden Söldner zum Gehorsam
zwingen würde ; die Edlen blieben daher zusammen, um nötigen-
falls Gewalt mit Gewalt zu vertreiben. Wahrscheinlich wollten
sie nur die Bezahlung des Soldes abwarten, um dann mit
ihren Leuten die Stadt zu verlassen.
Wenn die deutschen Söldner Ehren halber vor den Welschen
nicht die Quartiere räumen wollten, so hatten die Bürger erst
recht allen Grund, sich diese Gäste zu verbitten, denen der
Ruf, den abscheulichsten Lastern zu fröhnen voraufging; an
dem einen Neujahrstag hatten sie dieselben schon genugsam
kennen gelernt. Während früher die Einquartierung der
deutschen Söldner ein Hauptgegenstand der Beschwerden der
Breisacher Bürger war, so sahen sie in ihnen jetzt den einzigen
Schutz gegen den freveln Übermut der Welschen, und es er-
füllte sie mit dem grössten Schrecken, als sie vernahmen, dass
die Hauptleute von hinnen ziehen wollten. Sie baten daher
dieselben aufs inständigste da zu bleiben. Zugleich trafen die
Söldner mit den Bürgern ein Abkommen^), aber ohne Vor-
wissen der Hauptleute, dass sie am Abend des Charsamstages
über die Welschen herfallen und dieselben entweder erstechen
oder aus der Stadt heraustreiben wollten. Damit erhielt die
Bewegung gegen Hagen bach ein nationales Grepräge: die
deutsche Bürgerschaft und die deutschen Söldner wollten sich
zusammenthun, um die Welschen aus der Stadt zu vertreiben.
Hagenbach hatte keine Ahnung davon, was sich wider ihn
vorbereitete, und es ist allerdings geradezu wunderbar und
zeugt von der Stimmung wider den Landvogt, dass sich unter
so vielen Mitwissern keiner fand, der ihm die Verschwörung,
die wider ihn im Werke war, entdeckte. Er kannte zwar den
^) Reimchronik cap. 120 und 121. Eappler selbst erwähnt über diese
Vorgänge nichts; die Thatsache steht aber ausser allem Zweifel. In
welcher Weise der Befehl zur Ausführung gelangte, steht dahin; sond
steht fest, dass die Pikarden bei den Bürgern einquartiert wurdet —
*) Neben dem Reimchronisten erwähnt auch Eappler diete Ve^
brüderung zwischen Bürgern und Söldnern.
Zusammenbrucli der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 20?
aufsässigen Geist der Bürgerschaft ebenso gut wie die Gesin-
nung der deutschen Söldner und er musste darauf bedacht sein,
seine Massregeln wider sie zu ergreifen ; aber weder dies noch
die letzten Miserfolge im Elsass hatten ihn kleinmütig ge-
macht. Noch zu allerletzt hatte er einen Anschlag gemacht,
um Ensisheim wieder in seine Hand zu bekommen. Er baute
dabei auf die Frömmigkeit der biedern Bürger. In der Oster-
nacht zog er von Breisach aus. In der Zeit, so war sein An-
schlag, wenn am Frühmorgen des Ostertages die Christgläubigen
zur Kirche wallten und das Auferstehungsfest feierten und wenn
dann in gewohnter Weise die Osterglocken erschallten, würde
man kein anderes Geräusch vernehmen; dann wäre der Augen-
blick gekommen, um mittelst Leitern die Stadtmauer zu er-
steigen. Die Nachtwachen bemerkten aber sein Vorhaben;
als kluge Leute schwiegen sie stille und begaben sich mit
dieser Kunde in die Kirche. Die Oberen riefen sofort die
Bürger zu den Waffen. Inzwischen hatten an 100 Mann be-
reits die Mauer erstiegen; die Bürger fielen aber über sie
her und erschlugen an 20; die übrigen sprangen von der
Mauer herab oder entkamen mittelst der Leitern.
Hagenbach blieb trotz alledem ungebeugt, sein wilder Mut
war nur gewachsen und er trotzte der ganzen Welt. Hatte
er schon früher Zucht und Sitte Hohn gesprochen, so durch-
brach er jetzt jegliche Schranken der menschlichen Ordnung.
Es hat selten eine Zeit gegeben, wo Weibes Ehre so wohlfeil
war wie dazumal, und Hagenbach konnte später mit Recht
seinen Anklägern erwidern lassen, wer von ihnen sich darin
unschuldig fühlte, möchte den ersten Stein auf ihn werfen.
Was aber allgemeinste Empörung erregte, war die Art und
Weise, wie er seine Lüste befriedigte. That er es im Ge-
heimen, so fehlte er nicht anders wie die meisten seiner Zeit-
genossen, aber es war, als ob die ganze Welt wissen sollte,
dass für ihn, den Landvogt, es kein kirchliches Gesetz, kein
weltliches Recht mehr gab. Es war arg, wenn er im Augen-
blick der Elevation, wenn also nach dem allgemeinen Glauben
der Zeit während der Messe Christus selbst zu der Mensch-
heit herabstieg, ein Weib öffentlich in der Kirche küsste; aber
alle Gemüter mussten sich darob empören, wie er nun gerade
in der heiligen Zeit, in der Charwoche eine Frevelthat nach
der andern beging. Wenn er eine Novize aus einem Kloster
Zasammenbruch der burgand. Herrschaft am Oberrhein. 209
Hoffnung bewies sich leider als trügerisch, und es war nur
noch eine gewaltsame Lösung möglich.*)
Die war zwar schon verabredet worden, aber da Hagen-
bach am Osterabend vor Ensisheim zog, war sie unterblieben.
Da brachte Hagenbach selbst den Stein ins Rollen. Am Oster-
sonntag liess er auf der Kanzel und unter Paukenschlag auf
den Strassen verkündigen, dass am Ostermontag bei Leib und Gut
jedermann, Bürgersmann und Söldner, Edle und Unedle, Männer
und Frauen vor der Stadt schanzen und einen Graben auswerfen
sollten. Das war zu viel; nicht bloss dass Hagenbach die Stadt
ihrem rechtmässigen Herrn vorenthalten wollte, jetzt sollten sie
auch noch alle, ohne Unterschied der Person, den Tag des
Herrn durch grobe, knechtische Arbeit entweihen, und das um
Hagenbachs willen! Und wider die deutschen Söldner erneuerte
er dieselbe kränkende Zurücksetzung: während sie draussen
schanzen mussten, sollten die Welschen ruhig in der Stadt
bleiben und müssig gehen. Wenn so die Entrüstung allgemein
war, so beschlich die Bürgerschaft noch dazu eine grosse
Sorge. Es war nicht das erste Mal, dass der Befehlshaber
einer belagerten Stadt sich der unbequemen Bürgerschaft und
der unnützen Mitesser entledigte, indem er dieselben auf gute
Weise aus der Stadt herausschaffte. In der That war es sehr
wahrscheinlich, dass Hagenbach diesen Plan hatte. Wozu
sollten auch die Frauen mitarbeiten ! Hatte er erst die wider-
spenstigen Bürger und die Sold begehrenden aufsässigen Söld-
ner vor dem Thore, so wollte er diese verschliessen und er
hatte die Stadt zur freiesten Verfügung.
Es war zu erwarten, dass Hagenbach noch am selben Tage
AUarm schlagen und auch den Söldnern seinen Befehl ver-
künden lassen würde. In dem Fall, hatten sich diese mit einigen
von der Gemeinde verabredet, wollten sie zusammenlaufen
und den Hagenbach strafen und die Wachen aus der Stadt
weisen. „Das was ein verborgener list, der do kam von
Christ, der erstanden ist." „Es was ein gross wunder, das
ieglicher besunder des andern meinung wisst sogar in kurzer
frist, wan ich sag für war, es geschah an Ordnung zwar."
Bürger und Söldner, so wenig Vorliebe sie sonst für einander
hatten, scharten sich hier einmütig zusammen.
i
*) Reimchronik cap. 122.
üeitgcbr. f. Gesch. d. Oberrh. K. F. II. 2. \^
210 Witte.
Durch eine höchst merkwürdige Verflechtung von Umstän-
den kam es nun zur Katastrophe. Hagenbach liess in der
That am Abend Allarm schlagen, aber in ganz anderer Ab-
sicht als die Söldner vermuten konnten. Es lässt sich denken,
dass der Landvogt, ein wie grosses Selbstvertrauen er auch
an den Tag legen mochte, dennoch sehnsüchtig nach Hilfe
umschaute. Wirklich schien ihm die Hoffnung auf baldigen
Entsatz zu winken. Zur Zeit des Abendessens kam Herr
Hans von Montagu als Gesandter von Herzog Karl und brachte
Hagenbach einen Brief; darin stand, dass der Landvogt sich
nicht sollte erschrecken lassen; wenn er belagert würde, so wolle
der Herzog selber kommen und ihn entsetzen. Natürlich war
der Landvogt über diese Nachricht hoch erfreut und er liess
die Pauken auf der Brücke schlagen, um den Fussknechten
die Botschaft mitzuteilen. Ihre Führer sassen gerade auf der
Herrenstube beim Nachtessen, als sie den Generalmarsch ver-
nahmen; sie liefen vor des Landvogts Herberge und fragten,
was los wäre. Hagenbach teilte ihnen den Inhalt der er-
haltenen Botschaft mit und erklärte, dass er selbst beabsichtigte
sie den Fussknechten zu verkünden. Die Fussknechte ver-
sammelten sich inzwischen vor dem Hause des Landvogts,
aber von dem Inhalt der Botschaft wollten sie nichts wissen,
sondern sie forderten mit stolzen bösen Worten ihren Sold.
Ein Wort gab das andere, und Hagenbach gebot schliesslich
den Fussknechten den Harnisch abzulegen.^) Das war erst
recht Öl ins Feuer gegossen. Einer der Hauptleute, Friedrich
Vögelin, ein Breisacher Kind, machte den Wortführer; er er-
klärte dem Landvogt einfach, dass sie es nicht thun wollten:
sollten die Walhen Harnisch tragen, so wollten sie es auch
haben; würde er jenen befehlen, die ihrigen abzulegen, so
wollten sie es auch thun; ebensowenig wollten sie schanzen oder
die Walhen sollten das gleiche thun. Das war offenbare In-
subordination, und dem zornesmütigen Hagenbach ging dabei
wie so oft die Vernunft durch. Er bedachte nicht, dass er
sich einer Meuterei gegenüber befand, deren Umfang er nicht
kannte, und drohte dem Vögelin, dass er ihn ertränken lassen
1) Ich ergänze hier den Bericht Kapplers aus der Reimchronik cap.
135. Das Auftreten Yögelins ist in den zitirten spätem Chroniken ganz
romanhaft gestaltet.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 211
wollte ; die andern schalt er Schalke und Buben. Jetzt erhob
sich ein wilder Tumult. Vögelin Hess jetzt die Pauken
schlagen und die Trommeln rühren, das war das verabredete
Signal; die Söldner zückten die Messer und drohten Hagen-
bach zu erstechen, und nur mit Mühe retteten die Hauptleute
ihn in sein Haus.*)
Des Lärmschiagens von Vögelin hätte es nicht bedurft,
das zuvor durch Hagenbach gegebene Signal hatte die Bürger
an die getroffene Verabredung erinnert; sie rannten mit
Spiessen und Schwertern auf den Unterradbrunnenplatz zu den
Söldnern. Die Stadt hallte wider von wildem Geschrei: die
einen schrien: rett, rett, fromer deutscher Mann, andere:
rett Römisch Reich, noch andere: das Haus von Ostreich.
Als sie sich alle gesammelt hatten, hiess es einhellig: über
die Walhen. Jetzt begann eine wilde Jagd auf dieselben, die
sich dann in die Häuser flüchteten, in denen sie sich ver-
teidigten. Die Bürger besetzten die Thore, dass niemand aus
und ein konnte, überall herrschte der wildeste Tumult, und
wunderbar war es, dass trotzdem nur ein einziger wund da-
bei wurde.
Für Hagenbach waren das bittere Augenblicke; er musste
merken, dass auch hier ihm die Zügel der Regierung ent-
glitten waren. In seiner Hilflosigkeit schickte er zu Kappler.
Der sowohl als die übrigen Hauptleute waren von der plötz-
lichen Bewegung sehr überrascht gewesen ; sie wussten anfangs
überhaupt nicht, über wen es gehen sollte. Eiligst warfen
sie sich in ihren Harnisch, und namentlich Kappler bemühte
sich nun Ruhe zu stiften. Aber ob er auch schrie, dass der
Schweiss ihm über die Backen rann, ob auch Hagenbach seine
„lieben Bürger" in den mildesten Tönen anredete, die riefen
überlaut: der Landvogt solle die Walhen austreiben oder es
bliebe keiner am Leben. Er vertröstete sie auf den folgenden
Tag, dann wolle er sie austreiben. „Nein, nein," sie mit ein-
ander schrien, „den Walhen und dir ist nicht zu trauen." Und
sie riefen wieder überlaut: „Hagenbach, die Walhen müssen
hinaus oder sie müssen alle sterben und sollten wir alle ver-
derben." „Die Walhen müssen von hinnen, oder das Blut
^} Die übrigen Quellen unterscheiden nicht, dass die Gefangennahme
Hagenbachs in zwei Akte zerfällt.
14*
212 Witte.
muss durch die Gassen schwimmen." Jetzt legte sich auch
Kappler in's Mittel und riet Hagenbach dem Verlangen der
Bürgerschaft und der Söldner zu willfahren. Mit schwerem
Herzen entscbloss er sich dazu: wenn die Bürger bei seinem
Herrn bleiben wollten, so wäre er bereit die Pikarden fort-
zuschicken. Die Gemeinde erklärte sich nur unter Vorbehalt
dazu bereit: was der Fürst ihnen verschrieben und der Land-
vogt ihnen geschworen, dem wollten sie nachleben oder alle
darum sterben. Damit hatte die Stadt bereits ihre Absicht
erklärt den frühern Zustand vor den Neuerungen Hagenbachs
wiederherzustellen.
Wohl oder übel musste der Landvogt sich damit zufrieden
geben; er schickte von Haus zu Haus und gebot den Pikarden
abzuziehen. Für die fernere Zugehörigkeit zu Burgund war
es allerdings ein böses Zeichen, dass die Bürger das öster-
reichische Banner, welches Hagenbach ihnen genommen, wieder
hervorholten. Unter demselben stellten sie sich jetzt geordnet
auf; ihnen gegenüber hielten die Söldner mit Büchsen und
Hellebarden; mitten hindurch mussten die Welschen ziehen,
ohne Pferde, Harnisch und Gepäck. Man führte sie durch
die Stadt dem Rhein zu und über den Fluss, und es herrschte
bei ihnen nicht geringe Furcht, dass man sie dort ertränken
wollte. Am jenseitigen Ufer lagerten sie die Nacht; als die
Bürger in die Stadt zurückkehrten, schickten sie ihnen Brot
und Wein. Am andern Morgen gab die Bürgerschaft ein
glänzendes Zeichen, in welchem Geiste die Erhebung ge-
schehen war; sie wollten sich an diesen Kriegsknechten nicht
bereichern, sie wollten sie nur los werden, und so schickten
sie ihnen ihre Harnische, Pferde und sonstige Habe heraus,
wenngleich es nicht fehlen konnte, dass in dem allgemeinen
Tumult ein Teil der Harnische und baares Geld abhanden
gekommen war.
Damit hatte der erste Akt der Erhebung seinen Abschluss
erreicht, es wäre wunderbar gewesen, wenn es dabei geblieben
wäre. Nachdem Bürger und Söldner in die Stadt zurück-
gekehrt waren, ging doch niemand zur Ruhe: die ganze Nacht
hielten sie unter Waffen, Wein und Brot wurde aufgetragen,
und natürlich war das Geschehene Gegenstand des lebhaftesten
Gesprächs. Selbstverständlich sprach man da Ton Hagenbach
als dem Urheber alles Unheils. Es währte nicht eine Stunde,
Zusammenbrach der burguml. Herrschaft am Oberrheio. 213
da hiess es einhellig: „Hagenbach hat übel an uns gefahren;
wir wollen ihn nicht länger sparen und sollen ihm geben ,
solchen Lohn, als er uns wollte haben gethan." Sie schrien:
„Weh und weh immer ihm; der uns hat gebracht in diese
Not, der muss von uns liegen tot." „Lassen wir ihn leben
bleiben, seine Bosheit niöcht uns alle vertreiben." Und nun
ging es in wildem Auflauf vor sein Haus; jeder wollte ihn
zuerst erstechen. Als Hagenbach die tobende Menge sah, da
konnte ihm doch wohl bange werden! Die wilden Bürger-
aufstände in Flandern, bei denen schon mancher vornehme
burgundische Herr sein Leben eingebüsst hatte, mochten ihm
vor Augen treten. Es fehlte dem Landvogt nicht an Freunden;
aber vergebens legten sich die von Hagenbach ernannten
Räte in's Mittel; vergebens schrie Kappler in dem Lärm,
„dass ihm das Blut aus dem Munde rann" und erinnerte die
Bürger an die mit Hagenbach geschlossene Übereinkunft.
Die Gemeinde schrie: Hagenbach hält weder Brief noch Siegel.
Vergebens machte Hagenbach jetzt alle möglichen Ver-
sprechungen durch Kappler und die Räte: er wollte die Stadt
von dem Eid entbinden, den sie ihm geschworen, die Zünfte
wiederherstellen, den bösen Pfennig abstellen und alle Ein-
richtungen, die der Herzog von Burgund getroffen, rückgängig
machen. Er machte sich anheischig, das gegenüber dem Herzog
zu vertreten; ja wenn sie ihn nicht mehr zum Landvogt haben
wollten, so wollte er auch auf sein Amt verzichten. Das
waren Zugeständnisse von der Todesangst eingegeben, sie
nützten ihm nichts mehr. Die Dinge waren zu weit gediehen;
die Bürger fürchteten Hagenbach viel zu sehr; nur wenn er
unschädlich gemacht wurde, glaubten sie sich sicher. Kurzer
Hand drangen sie in des Landvogts HausO und schleppten
ihn heraus. Jetzt wäre es wohl um ihn geschehen, wenn
nicht die Räte und Hauptleute dazwischen getreten wären.
Die Gemeinde verlangte, dass er in den Turm geführt würde;
auf Zureden der bisherigen Vermittler verstanden sich jedoch
die Bürger dazu, dass er in seiner Behausung einstweilen
bleiben durfte unter Bewachung von vier Edlen, vier Bürgern
und vier Fussknechten.^)
^) Es mag wohl sein, dass der, welcher zuerst Hand an ihn legte,
Richard von Zessingen hiess, wie Knebel berichtet. — ^) Der Reimchronii^t
i
214 Witte.
So war denn die Stadt von so viel Drangsal und Pein
endlich erlöst; sie konnte jetzt in Wahrheit Ostern feiern.
Auf den Strassen sang man: Christ ist erstanden, wir sind
erlöst von Banden; und alles atmete erleichtert auf. Noch
an demselben Morgen setzte die Gemeinde einen neuen Rat
ein und stellte die Zünfte wieder her, auch der abgesetzte
Bürgermeister Stähelin trat sein Amt wieder an; sonst aber
beobachtete die Stadt eine sehr zuwartende Haltung, was uns
in gewisser Hinsicht Wunder nehmen muss, da ja während
der Erhebung bereits die Fahne Österreichs geweht hatte.
Herzog Karl als dem Pfandherrn der Stadt erneuerte die
Bürgerschaft den Eid in der ursprünglichen Form, und un-
verzüglich wurde eine Gesandtschaft an den Fürsten gesandt,
die ihm das Geschehene melden sollte, wie sie den Landvogt
um seiner Missethaten willen gefangen gesetzt hätten. Man
kann sich denken, welchen Eindruck diese Nachricht auf den
wilden Herzog machte, dass die Bürger es gewagt hatten
Hand an seinen Statthalter zu legen; dennoch hielt er an sich,
aber die Bürger sollten ihm sofort Hagenbach zuschicken,
dann wollte er die Sachen untersuchen und zu beiden Seiten
gut machen, was gefehlt wäre. Bevor aber diese Botschaft
zurückkam, hatte die Lage sich wesentlich verändert; die
Dinge hatten unaufhaltsam ihren natürlichen weitern Verlauf
genommen.
Hagenbach blieb in seinem Gewahrsam drei Tage. In-
zwischen aber regte sich die Furcht bei der Bürgerschaft,
dass ihm vielleicht die bewachenden Edlen und Söldner zur
Flucht verhelfen könnten, und in der That scheint Hagenbach
versucht zu haben, die Söldner in diesem Sinne zu überreden.
Zudem kamen von allen Seiten Mahnungen, doch ja Fürsorge
zu treffen, dass Hagenbach nicht entschlüpfen könnte. Basel,
Kolmar, Freiburg, Neuenburg und der Bischof von Strass-
burg erboten sich Mannschaft zu grösserer Sicherheit herzu-
schicken. Das lehnte die Stadt nun zwar ab, aber sie traf
verschiedene Vorsichtsmassregeln, und um der Söldner mächtig
zu bleiben, entliess sie hundert derselben. Hagenbach merkte
nun wohl, dass die Dinge ein bedenkliches Ende für ihn
lässt irrtümlich jetzt gleich Hagenbach mit den Füssen in Eisen ge-
schlagen werden.
Zusammenbrucli der bargund. Herrschaft am Oberrhein. 215
nehmen könnten, und bot ein Lösegeld von 14 000 Gulden,
aber vergebens. Vielmehr erwog die Gemeinde, ob der Land-
vogt in seinem bisherigen Gewahrsam nicht zu leicht Gelegen-
heit zur Flucht finden könnte, und sie drang darauf, dass er
in den Turm gelegt würde. Das wandten seine bisherigen
Freunde zwar noch glücklich ab, aber sie konnten nicht mehr
verhindern, dass er in Eisen geschlagen wurde, und es durfte
ausser seinen Wächtern niemand mehr zu ihm gelassen werden. ^
Am folgenden Tage, dem Freitag nach Ostern, verschlim-
merte sich seine Lage ganz bedenklich. Neben Hagenbach
war auch sein eifriger Anhänger, den er zum Schul theiss der
Stadt gemacht hatte, Hans Werner von Pforr, gefangen ge-
setzt. Der war an diesem Tage am Seile aufgezogen worden
und hatte „gross ding" gesagt^), dass Hagenbach in der That
beabsichtigt hätte, am Ostermontag die Bürgerschaft, wenn
sie vor's Thor gezogen wäre zu frohnen, aus der Stadt aus-
zuschliessen. Auch sonst hatte der von Pforr „gross Sachen"
gestanden, „die über uns gangen sin soltent, do got vor ist
gesin". Da nahm auch die Stadt keine Eücksichten mehr;
Hagenbach wurde in den Turm geworfen und in Ketten ge-
legt; eiserne Handschellen wurden ihm angelegt und seine
Beine in den Fusstock gepresst. Wie er also geschlossen
wurde, jammerte er mit lauter Stimme und rief den Bürger-
meister zu sich, den er um Erbarmen anflehte. Dieser aber
sprach: Herr Peter, Ihr habt bisher keinem Barmherzigkeit
widerfahren lassen; Ihr wisst, dass wir lange Zeit grosse Ge-
duld mit Euch gehabt haben. Habt jetzt auch eine kurze
W^eile Geduld mit uns! Denn es kann nicht anders geschehen;
Gerechtigkeit muss über Euch walten. Mit diesen Worten
verliess er ihn in seinen Banden.^)
Noch einmal machte Hagenbach in seinem neuen Gefäng-
nis den Versuch loszukommen. Er erklärte sich bereit Ur-
fehde zu schwören und wollte dafür Bürgen stellen, und in
der That überredete er die Räte der Stadt einen Vertrag sol-
cher Art zu entwerfen; aber die Gemeinde bekam Wind da-
von und dann war es vorbei. Lange dauerte es auch nicht
1) Johannes von Durlach — Kappler. — 2) Zeitung im Strassburg.
Stadt- Arch. AA. 269. — ^) Johannes von Durlach; der Reimchronist be-
richtet eine ähnliche Unterredung, aber mit dem Schlosser, der Hagen-
bachs Füsse in die Ringe einschmiedete.
216 Witte.
mehr und der Stadt wurde die Verantwortung für einen so
wichtigen Gefangenen abgenommen. Herzog Sigmund nahte
mit seinen Räten, um über Hagenbach Gericht zu halten.
IX.
Als die Nachricht von der Gefangennahme Hagenbachs
sich verbreitete, war Freude und Jubel im ganzen Land. Man
fühlte sich wie von einem Alp befreit und feierte in Wahrheit
das Erlösungsfest. Für die Verbündeten war ganz besonders
dies Ereignis eine Befreiung aus grosser Verlegenheit: sie
wurden der Notwendigkeit eines Waffenganges überhoben, der
bei der Vielköpfigkeit der Bundesleitung doppelt schwierig
sein musste. Es handelte sich jetzt darum, was ferner ge-
schehen und besonders was man mit Hagenbach anfangen
wollte. Da bedurfte es zunächst der Anwesenheit von Herzog
Sigmund; er hatte sich bereits auf den Weg gemacht, um seine
alten Lande wieder in Besitz zu nehmen. Am 20. April zog er
mit 300 Reitern in Basel ein und wurde vom Bischof und
der Bürgerschaft und dem Abt von St. Blasien überaus fest-
lich empfangen: die Baseler Knaben sangen bei seinem Einzug:
Christ ist erstanden,
Der Landvogt ist gefangen, —
Des sollen wir alle froh sein,
Sigmund soll unser Trost sein;
Kyrioleiss!
War er nicht gefangen,
So war es übel gegangen;
Seit er nun gefangen ist,
So hilft ihnen nicht seine böse List.
Kyrioleiss!
Auf die Feier des Empfanges folgte der Ernst der Ge-
schäfte. Zunächst galt es jetzt von den Landen Besitz zu
ergreifen. Herzog Sigmund ernannte einen Sundgauer Ritter
Hermann von Eptingen zu seinem Landvogt, der an der Spitze
von 200 Reitern die alten Besitzungen seines Hauses zu neuem
Gehorsam annehmen sollte. Das geschah ohne Schwierigkeiten,
nur das Schloss zu Thann, in welchem der Schwiegersohn
Hagenbachs, Anton von Münstrol, befehligte, machte Miene,
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 217
Widerstand zu leisten; als aber Geschütz aufgefahren wurde,
wurde das Schloss übergeben, und die Besatzung zog ab.
Noch früher als der neue Landvogt hatte Strassburg sich ge-
regt. Beunruhigende Gerüchte liefen nämlich um von An-
sammlungen feindlicher Truppen, die durch das Weilerthal ins
Elsass einfallen sollten. Sofort sandte Strassburg Mannschaft
aus, die Ortenberg eroberte und das Weilerthal wieder Strass-
burg unterwarf. Auf der Passhöhe wurde eine Befestigung
wider den Landesfeind errichtet; dann ging es wider das
starke Schloss Jungholz, das sich ebenfalls ergeben musste.
Am 1. Mai war das Elsass vollständig von burgundischen
Truppen gesäubert und Sigmund einstweilen wieder Herr in
den alten Stammlanden seines Hauses. Aber niemand ver-
hehlte sich, dass die neue Herrschaft noch die Probe zu be-
stehen hatte, ob sie sich vor der burgundischen Wafifenmacht
behaupten konnte. Schon jetzt befürchtete man in der nächsten
Zeit einen feindhchen Einfall, und langwierige Verhandlungen
wie zur Zeit des Armengeckenkrieges begannen, wie und wo
man dem Einfall begegnen wollte. Alles das trat aber fürs
erste vor der Erwägung zurück, was aus Hagenbach werden
sollte.
Die allgemeine Stimme des Volkes verlangte den Tod zur
Sühne seiner Verbrechen, und darin begegnete sie sich diesmal
mit der Meinung der Regierungen. Vor allem war man für
rasche prompte Justiz; man wollte mit dem Landvogt fertig
sein, bevor ihn irgend eine Dazwischenkunft retten konnte.^)
Es kam zu vieles zusammen, weshalb alle seinen Tod wünschten.
Die Eidgenossen hatten sich bereits auf der Tagessatzung zu
Luzern am 18. April dafür ausgesprochen, dass Hagenbach
„beschech als im zugehörd"^); die elsässischen Städte^) teilten
diese Meinung aus vollem Herzen und Herzog Sigmund hatte
am meisten Grund zu wünschen, dass über den Landvogt der
Stab gebrochen würde. Der hatte ihn doch buchstäblich am
Gängelband geführt mit seinen Verheissungen auf burgundische
Hilfe; und wenn der Fürst irgend ein Herz für seine ünter-
thanen hatte, so musste er den Mann hassen, der über diese
so viel Unheil gebracht hatte. Zudem war Hagenbach ein
^) Schreiber, Geschichte der Stadt Freiburg, ürkundenbuch p. 64X.
— ») Eidgen. Absch. II Nr. 540. — ») Schreiber 1. c.
218 Witte.
höchst unbequemer Mitwisser wichtiger Staatsgeheimnisse, und
schliesslich erforderte das politische Interesse des Herzogs den
Tod des Landvogts. Es musste etwas geschehen, wodurch die
Eidgenossen gegenüber Karl unwiderruflich an die Sache
Sigmunds geknüpft wurden; Hagenbachs Blut war der beste
Kitt für das geschlossene Bündnis, dessen Vorteile manchen
der Eidgenossen noch immer nicht recht einleuchten wollten.
Karl war bekannt genug, dass man nicht wissen sollte, dass
er unversöhnlich hasste und dass er die Hinrichtung seines
Landvogtes nie und nimmermehr verzeihen würde. Ebendes-
halb aber sollte die Gerichtsverhandlung möglichst öffentlich
sein und mit allen Förmlichkeiten geführt werden, damit aller
Welt die Schuld Hagenbachs offenbar werde.
Am letzten Tage des April war Herzog Sigmund nach
Breisach gekommen, und das Verhör konnte beginnen. Von
vornherein machten sich die österreichischen Räte auf hart-
näckigen Widerstand seitens Hagenbachs gefasst; daher wandte
sich Herzog Sigmund schon am 1. Mai an Basel mit der
Bitte um Überlassung des städtischen Henkers und der nötigen
Foltergeräte, da Hagenbach früher aus Breisach alle diese
Marterwerkzeuge hatte fortschaffen lassen. Natürlich erfüllte
Basel diese Bitte mit grossem Vergnügen und beeilte sich
seinen Henker Johann Schalk zu Schiff herüberzuschicken.
Wann das erste Verhör Hagenbachs stattgefunden hat, lässt
sich nicht bestimmen. Es wurde geführt von den herzoglichen
Räten, dem Marschall Hildebrand Rasp und dem Hofmeister
Markward von Schellenberg, blieb aber ohne Erfolg. ^ Bis
dahin schwankte Hagenbach zwischen Furcht und Hoffnung.
Gerade die lange Dauer seiner Haft musste ihm die Hoffnung
erwecken, dass man nicht wagen würde ihn anzutasten und
dass sein Herr ihn noch rechtzeitig retten würde. Auf der
^) Der Reimchronist erzählt uns von allerlei Unterredungen zwischen
Hagenbach und den ihn bewachenden Knechten, dieselben haben vielleicht
einen gewissen historischen Kern, im allgemeinen möchte ich sie aber für
Reflexionen des Dichters selber halten^ die er dem Landvogt in den Mund
legt; von historischem Wert sind sie insofern, als sie für die Lage des
Landvogts passen, (cap, 134.) Was dann das Verhör Hagenbachs durch
die Räte betrifft (cap. 135), so möchte ich auch deren Rede für frei er-
funden halten, so dass aus dem ganzen Kapitel weiter nichts zu entnehmen
ist, als was wir in unserm Text angegeben haben.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 219
andern Seite aber musste der Anblick seiner Fesseln ihn trübe
genug stimmen und ihn recht empfindlich an den Wechsel
des menschlichen Schicksals erinnern. Sein Gefängnis befand
sich in einem Stadtthor ^), welches einen Haupteingang für
den Verkehr bildete, und lag gerade über dem Durchgang
durchs Thor. Es war ein Zeitvertreib für ihn, dass er den
Thorwächter fragte, was für Leute unten durchgiengen. Diese
Frage richtete er auch wieder an denselben, als er den
Huftritt von Rossen vernahm. Der kannte die Leute nicht
und antwortete, es wären Leute, die geschorene Wallachpferde ^)
ritten. Da sprach Hagenbach: ich höre, dass es die Eidge-
nossen sind; mein Leben ist aus.') So ganz Unrecht mochte
er nicht haben; es waren Petermann von Wabern aus Bern,
Heinrich Hassfurter, der lahme Schultheiss von Luzern. Viel-
leicht konnte Hagenbach sich noch der drohenden Worte er-
innern, die dieser ihm auf seine Spöttereien über seinen lahmen
Fuss zugerufen hatte. Schonung hatte er von ihnen nicht zu
erwarten und Drohungen fürchteten sie nicht.
Jetzt wurden andere Mittel in Erwägung gezogen, um
Hagenbachs Widerstand zu brechen und ihm die nötigen Ge-
ständnisse abzupressen. Durch Beschluss vom 4. Mai wurde
seitens der in Breisach anwesenden Abgeordneten der Eid-
genossen und der Niedern Vereinung auf peinliche Frage wider
ihn erkannt.*) So wurde er denn am folgenden Tage aus
seinem Gefängnis in den Folterturm gebracht.^) Da er wegen
seiner infolge der langen Einfesselung geschwollenen Füsse
nicht gehen konnte, wurde er auf einen einrädrigen Karren
geladen, der mit der Hand fortgeschoben wurde. Als ihn die
1) Welches, lässt sich nicht bestimmen. Mone p. 223 nimmt das Speck-
oder Gutgesellenthor an. Vgl. auch den Stadtplan I.e.— 2) Beschrotenemünche.
— ö) Diesen Vorgang berichten Diebold Schilling, Burgunderkriege p. 120,
Etterlin p. 193 und der Luzerner Diebold Schilling, Schweizer Chronik
p. 64. Die Sache klingt etwas romanhaft; wenn wir sie aber als historisch
annehmen wollen, so ist sie unbedingt vor die Folterung zu setzen; als
diese erfolgt war, täuschte Hagenbach sich schwerlich mehr über sein
Schicksal. Ausserdem berichtet Schilling noch, dass mit dem Herzog eid-
genössische Boten eingerückt wären, um darüber zu wachen, dass dieser
nicht in übergrosser Milde Hagenbach begnadigte. Damit stimmt auch,
dass bereits am 18. April zu Luzern eidgenössische Boten zu dem Zweck
beordert waren. — 4) Knebel p. 82 das Datum bei Knebel ist ungenau,
— ^) Der Wasserturm beim Radbrunnen.
220 Witte.
Männer, Weiber und Kinder auf der Strasse erblickten, rot-
teten sie sich zusammen und liefen ihm nach bis zu dem
Turm unter dem wilden Geschrei : „Hagenbach, Judas! Judas!
Verfluchter! Gott verdamme dich und verhänge tausend böse
Jahre über dich!" Der Landvogt blieb auch jetzt sich getreu;
wie er im Glück auf die Menge herabsah, hatte er auch jetzt
nur ein verächtliches Lachen für sie.
Anders aber wurde es ihm, als er in den Folterturm kam.
Die Hände wurden ihm auf den Rücken gebunden und so
wurde er am Seil emporgezogen, während ihm grosse Steine
an den Füssen hiengen. Der ungeheure Schmerz presste dem
sonst so starken Mann den Angstschrei aus: Mord! Mord!
Aber die, welche das Verfahren leiteten, riefen dem Henker
zu nur fortzufahren „Zieh! Zieh! Mach' fertig mit ihm!"
Unter diesen Folterqualen schwand der Mut des Armen da-
hin; er bat, man möge ihn loslassen und er wolle gestehen,
was er gethan. Jedoch ganz gebrochen war er immer noch
nicht: viermal im ganzen musste er am Seile emporgezogen
werden, bis er alles zugab, was man von ihm wissen wollte.
Darüber wurde vom Landschreiber Michael von Ensisheim
ein Protokoll aufgenommen. 0
Damit hatte man das nötige Material gewonnen, um gegen
Hagenbach Anklage erheben zu können. Es kam jetzt zur
Frage, vor welchen Gerichtshof er gestellt werden sollte. Da
konnte sowohl das österreichische Hofgericht zu Ensisheim als
das kaiserliche Landgericht zu Rottweil in Betracht kommen.
Verschiedene Gründe sprachen dafür, dass man von beiden
absah. Das Ensisheimer Gericht war landesherrlich öster-
reichisch ; wurde Hagenbach vor dasselbe gestellt, so war da-
mit ausgedrückt, dass die ganze Sache lediglich Herzog Sig-
^) Der Inhalt des Protokolls wurde später in der Gerichtssitzung
mitgeteilt. Darin stand nun aher nichts von dem, wonach laut Knebel
Hagenbach peinlich befragt worden war. Das schliesst nun allerdings
nicht aus, dass das Verhör sich auch auf andere Gegenstände bezog, die
man nicht für gut befand in das für die Gerichtssitzung bestimmte Proto-
koll aufzunehmen. Wenn, wie Knebel p. 83 erzählt, Hagenbach wäre ge-
fragt worden, wer Herzog Sigmund zur Verpfändung seiner Lande ge-
raten habe, so hatten die herzoglichen Räte schwerlich nötig danach den
Landvogt zu fragen; das wussten sie selber am besten. Wahrscheinlicher
schon ist es, wenn Knebel an einer andern Stelle p. 82 sagt, Hagenbach
wäre über die Trierer Verhandlungen befragt worden.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 221
mund anging, und somit war auch allein die österreichische
Regierung für die etwaige Verurteilung Hagenbachs verant-
wortlich. Das war dieser ebensowenig erwünscht als den
Städten, die auf Hinrichtung Hagenbachs drangen, dass ihm
sein Recht geschehe, und die von einem österreichischen Ge-
richtshof, dessen Beisitzer aus der Sundgauer Ritterschaft
genommen waren, wenig gutes erwarteten. *) Beim Rottweiler
Landgericht gab man aber die Entscheidung aus der Hand
und setzte sich endlosen Weiterungen aus, während alles auf
eine rasche Erledigung hindrängte. Der Prozess Hagenbachs
wurde als Bundessache der Niedern Vereinigung aufgefasst,
und dementsprechend zur Aburteilung dieses ausserordent-
lichen Falles ein Gerichtshof aus den Mitgliedern des Bundes
gebildet.^) Von Hagenbachs Vorgehen waren hauptsächlich
die Städte betroffen worden; diese wurden daher auch be-
rufen die Beisitzer des Gerichtshofes zu stellen.^) Derselbe
^) Was Mone p. 245 über die Verwerfung des Ensisbeimer Gerichts-
hofes vorbringt, als ob er noch burgundisch gewesen wäre, ist nicht zu-
treffend. Herzog Sigmund hatte die Regierung in diesen Landen mit allen
Hoheitsrechten übernommen, und speziell Ensisheim hatte sich schon am
6. Mai von Burgund losgesagt. — *) Über die Zusammensetzung des Ge-
richtshofes ist keine unbedingte Sicherheit zu erhalten. Die Angabe des
Reirachronisten, dass ein Gerichtshof von 24 Mitgliedern aus dem Bund
gebildet wurde, zeichnet sich durch ihre Einfachheit aus; bedenklich ist
aber, dass Freiburg i. Br. dabei nicht erwähnt wird, während urkundlich
bezeugt ist, dass Freiburg eingeladen wurde zwei Mitglieder zu dem Ge-
richtshof zu stellen. (Schreiber 1. c. p. 542.) Die Liste Knebels weicht
vielfach davon ab, giebt aber zu noch mehr Zweifeln Anlass. Er lässt
Strassburg, Schlettstadt, Kolmar, Basel, Kenzingen, Neuenburg, Thann,
Freiburg, Bern, Solothurn je 2 und Breisach 8 Beisitzer stellen und als
Vorsitzenden nennt er den Ensisbeimer Schultheiss. Das würde 29 Mit-
glieder ergeben, während er selbst nur 27 addiert. Ausserdem weiss man
nicht, was das an Strassburg verpfändete Kenzingen in dieser Liste macht;
ebenso muss uns wundern, dass die eidgenössischen Abgeordneten als
ordentliche Mitglieder an dem Gericht der Niedern Vereinigung fungieren,
während der Sundgau eigentlich nur durch Thann vertreten ist. Unter
diesen Umständen folge ich hier lieber dem Reimchronisten; es ist ja
denkbar, dass nachdem die Einladung an Freiburg ergangen war, ander-
weitige Entschlüsse über die Konstituierung des Gerichtshofes Platz griffen.
— 3) Die Mitteilung von Knebel p. 84, dass beschlossen wäre, dass ledig-
lich Ritter über Hagenbach zu Gericht sitzen sollten, ist mithin falsch.-
Dagegen gehörten von den Beisitzern allerdings 16 dem ritterlichen
Stande an.
222 Witte.
wurde in der Art gebildet, dass die vier Städte der Niedem
Vereinigung Strassburg, Basel, Kolmar, Schlettstadt je 2, En-
sisheim, Thann und Altkirch 8 und endlich das schwer heim-
gesuchte Breisach für sich allein ebenfalls 8 Beisitzer stellte. Zum
Vorsitzenden des Gerichts ernannte der Landvogt Hermann
von Eptingen den Ensisheimer Schultheiss Thomas Schütz.*)
Als dann Montag der 9. Mai als Tag der Gerichtssitzung
festgesetzt war, strömte eine ungeheure Menschenmenge zu-
sammen ; allein aus Basel waren an 400 Mann hergekommen und
es war ein solches Gedränge, dass die Leute in den Häusern
und auf den Dächern am Markte, wo das Gericht stattfinden
sollte, sich beinahe zu Tode drückten. Das Gericht trat am
festgesetzten Tage auf dem anberaumten Platz vor dem Hause
des Bürgermeisters Stähelin um acht Uhr morgens zusammen.
Die Sitzung wurde damit eröffnet, dass der Vorsitzende den
Frieden gebot bei Leib und Gut, dass niemand in das Ge-
richt hineinrede. Jetzt hatten Kläger und Angeklagter sich
einen Fürsprecher zu wählen. Der Landvogt als Kläger wählte
sich den einen Baseler Beisitzer Heinrich Isenlin. Schwieriger
war es für Hagenbach einen geeigneten Verteidiger zu finden.
Unmittelbar vorher hatte er schon den bittern Kelch der De-
mütigung trinken müssen. Der Herold hatte ihn aller ritter-
lichen Abzeichen entledigt. ^) Jetzt Hess er seine Augen hilfe-
flehend umherirren, ob er nicht irgend einen Freund in der
Not fände. So kleinmütig war er, dass er den Gerichtshof
um Gnade bat.^) Der Vorsitzende aber bemerkte, dass die
Klage wider ihn ergangen und dass das Recht jetzt seinen
Gang nehmen müsste. Da nahm Hagenbach sich einen Brei-
sacher Bürger, dessen Namen wir nicht kennen, zum Für-
sprecher. Der konnte ihn aber nicht verteidigen und an seine
Stelle trat dann der zweite Baseler Beisitzer Hans Irmi. Nach-
dem diese Förmlichkeiten erledigt waren, erhob Heinrich Isen-
lin im Namen des Landvogts die Anklage gegen Hagenbach.*)
Sie enthielt vier Punkte:
1) Ob derselbe besouders zu zählen ist, lässt sich nicht entscheiden.
— 2) Schreiben Strassburgs an Jakob Amlung und Hans von Kageneck
Ratsgesellen dat. mi. v. crutzwochen (Mai 11). Strassburg. Stadt -Arch.
AA. 269 or. mb. — ') Reimchronik cap. 137. — *) Knebel p. 86. Aus
der ganzen Fassung der folgenden Darstellung bei Knebel geht hervor,
dass ihm das Protokoll der Gerichtsverhandlung vorgelegen und er das*
ZoBammenbracb der burgnnd. Herrschaft am Oberrhein. 223
1) Er habe im vergangenen Jahre vier Bürger zu Thanri
ohne gerichtliches Verfahren und somit wider kaiserliches Recht
enthaupten lassen.
2) Als er zum ersten Mal in Breisach eingezogen und von
der Stadt Besitz ergriffen hätte, habe er bei allen Heiligen
einen heiligen Eid geleistet und darüber Urkunde mit seinem
Insiegel ausgestellt, dass er keine Neuerungen einführen oder
neue Auflagen auflegen, sondern die Stadt bei ihrer alten
Freiheit belassen und ausserdem keine welschen Soldaten in
die Stadt bringen wolle; trotzdem habe er die drückendsten
Neuerungen eingeführt, indem er die Zünfte aufgehoben und
die Stadträte und Richter ihres Amtes entsetzt und ihnen die
härtesten Steuern und Abgaben auferlegt habe.
3) Damit noch nicht zufrieden habe er Welsche und Pikar-
den in die Stadt gebracht und in den Häusern der Bürger ein-
quartiert, die nun alles geraubt und genommen hätten, was
die Bürger in ihren Häusern hatten. Was aber noch schlim-
mer wäre, er hätte ihnen geboten, dass jedermann seinen Wirt
auf ein Zeichen mit der Pauke oder Pfeife töten sollte. So-
dann habe er durchlöcherte Schiffe bereit gestellt, worauf nach
Ermordung der Männer ihre Weiber und Kinder geführt wer-
den sollten, um im Rhein ertränkt zu werden.^)
4) In Breisach habe er viele Ehefrauen, Jungfrauen und
selbst Nonnen mit Gewalt entehrt, und dergleichen habe er nicht
allein dort, sondern auch in vielen andern Städten und Dörfern
gethan wider Gott, Gerechtigkeit und Ehre. Demnach beantragte
der Ankläger : Hagenbach solle für einen Verbrecher, Mörder,
Meineidigen und Schänder erklärt und durch endgiltiges Ur-
teil an Leib und Leben gestraft werden.
Darauf forderte der Vorsitzende Hagenbach auf, sich zu
verantworten. Der benahm sich nun mit seinem Fürsprecher
und dieser beantragte, dass ihm aus den Beisitzern zwei zu-
geteilt würden, damit er sich mit ihnen besser benehmen
könnte. Dem Begehren wurde Folge geleistet und je ein Bei-
sitzer aus Kolmar und Schlettstadt ihm zugeordnet. Mit
selbe einfach aufgenommen hat. Für die Darstellung des Prozesses ge-
bührt ihm daher die erste Autorität. — In deutscher Fassung bringen
die Thanner Annalen dieselben Artikel.
^) Cf. unsere frühere Darstellung.
224 ^itte.
ihnen trat nun Hagenbach ab. Gegenüber der Anklage zeigte er
sich sehr mutlos und jammerte wieder, wie er jetzt von allen ver-
lassen wäre. Sein Fürsprecher sprach ihm jedoch Mut ein und
bat ihn, er möchte ihnen lieber die Mittel an die Hand geben,
wie sie auf die Anklage antworten könnten. Hagenbach stellte
nun die Vorgänge zu Thann und Breisach in seiner Weise
dar und betonte, dass er lediglich auf Befehl seines Herrn
gehandelt habe. Was besonders die Hinrichtungen in Thann
betraf, so bemerkte er noch, dass er ganz das nämliche Ver-
fahren eingehalten hätte, welches sein Herr in ähnlichen Fällen
zu befolgen pflegte; denn wer sich gegen seinen Herrn zur
Wehr setze, den strafe er gleich nach der „geschieht" ohne
weitere gerichtliche Untersuchung. Dass dem so sei, dafür
rief er seinen Herrn als Zeugen an und er begehrte demnach,
dass man von diesem Kundschaft einziehen möchte.*)
Darauf trat der Verteidiger Hagenbachs wieder vor Ge-
richt und antwortete auf die einzelnen Punkte. Was die Ent-
hauptung der vier Thanner Bürger betreffe, so habe der Land-
vogt seinem Herrn uud dem Kaiser zuvor Mitteilung gemacht
und beide hätten ihm befohlen, die Leute zu ergreifen; er
habe demnach nichts anderes gethan als was er von beiden
Herren in Befehl gehabt hätte. ^) Auf die Anklage wegen
Eidbrüchigkeit lautete die Antwort, dass der Landvogt zwar
den Eid gethan hätte; aber als sein Herr in Breisach einge-
zogen wäre, hätten die Bürger demselben von neuem einen
Treueid geleistet, und damit sei sein Eid erloschen. Vordem
hätte er aber keine neuen Steuern und Abgaben auferlegt;
alles aber, was nachher geschehen, sei auf Befehl des Herzogs
erfolgt, das wäre auch der Fall mit der Einquartierung der
Welschen. Was dann endlich die Anklage betreffs der Schän-
dung von Frauen und Jungfrauen betraf, so antwortete der
Verteidiger, dass hier im Kreise vielleicht manche zugegen
wären, die ähnliches gethan und dennoch nicht deswegen an
Leib und Leben gestraft würden. Zudem hätte Hagenbach
den betrefifenden Personen stets Zahlung dafür geleistet und
^) Aus Knebel lässt sich die Unterredung noch weiter ergänzen. —
') Es muss uns auffallen, dass die Antwort des Verteidigers sich nicht
auf alle Anklagepunkte bezieht. Wir müssen daher annehmen, dass der
Kläger selbst diese Punkte hatte fallen lassen.
Zusammenbrach der burgand. Herrschaft am Oberrhein. 225
es sei immer mit ihrer Einwilligung geschehen. Da demnach
Hagenbach das, was ihm als Hauptvergehen zur Last gelegt
wurde, lediglich auf höhern Befehl ausgeführt hätte, so be-
antragte der Verteidiger demnach, dass das Gericht sich in
der Sache als nicht zuständig erklären sollte.
Der Fürsprecher des Landvogtes erklärte sich, nachdem
er sich mit seinen Beigeordneten beraten hatte, für nicht in
der Lage auf diese Erwiderung zu antworten; nachdem er
das eidlich erhärtet hatte, trat er als Verteidiger zurück; als
Sachwalter wurde jetzt Herr Hildebrand Rasp bestellt. Der
antwortete nun in geschickter Weise, dass die Verbrechen
des Landvogtes so offenbar wären, dass ein Beweis überflüssig
wäre; zudem habe Hagenbach sowohl diese als auch noch
viele andere Schändlichkeiten gestanden; wenn der Landvogt
dies läugne, so begehre er und seine Partei zum Beweise zu-
gelassen zu werden. Darauf konnte der Verteidiger Hagen-
bachs leicht erwidern, dass Hagenbach diese Geständnisse
nur gezwungen gemacht hätte. Das bestritt zwar der Mar-
schall und er erbot sich Zeugen zu stellen, dass Hagenbach
jene Aussagen freiwillig und ohne Tortur gethan hätte. Aber
was diese Zeugen, die bei der Folterung zugegen gewesen
waren, aussagten, konnte doch nicht beweiskräftig für die Be-
hauptung der klägerischen Partei sein. Sie sagten doch nur,
dass Hagenbach während der Folterung gebeten hätte ihn los-
zulassen und losgebunden jene Geständnisse gemacht hätte.
Hans Irmi konnte daher mit Recht erwidern, dass durch die
Aussagen der Zeugen lediglich seine eigene Behauptung er-
härtet würde. Hagenbach hätte gefürchtet, würde er nicht
gestehen, so hätte man ihn wiederum am Seile emporgezogen
und noch mehr als vordem gefoltert. Demnach hielt er auch
seine frühere Behauptung, dass Hagenbach alles was er ge-
than auf Geheiss des Kaisers und Herzogs gethan hätte, auf-
recht.
Der Marschall Rasp mochte selbst fühlen, dass er bei seiner
Beweisführung sich nicht auf die durch die Folterung abge-
pressten Geständnisse stützen könnte; er spielte daher die
Verteidigung auf ein anderes Gebiet über, aber freilich nicht
mit grösserm Glück. Angenommen, aber nicht zugestanden,
dass der Kaiser und der Herzog dem Landvogt solches be-
fohlen hätten, so hätten sie doch nicht beabsichtigt, dass dies
Zeltoehr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. 2. II. 1 5
226 Witte.
wider Recht geschehe; zu sagen dass der Kaiser dem Land-
vogt hätte gebieten können dem kaiserlichen Recht zuwider
zu handeln, sei ein Majestätsverbrechen. Das war eine mehr
als merkwürdige Beweisführung; und wenn er damit auch auf
die Beisitzer Eindruck machen konnte, dass der Kaiser dem
Landvogt ein widerrechtliches Verfahren unmöglich habe ge-
bieten können, so liess er dabei doch den Herzog von Bur-
gund ausser Acht und er forderte damit den sofort erfolgen-
den Einspruch der Gegenpartei heraus. Hans Irmi erklärte,
dass jener Befehl an Hagenbach allgemein und ohne jede Ein-
schränkung, als ob noch ein gerichtliches Verfahren stattfin-
den sollte, gegeben wäre; denn die Empörung der Thanner
Bürger wäre offenkundig gewesen und es wäre demnach auch
nicht nötig gewesen, sie als schuldig zu überführen; der That-
bestand hätte öffentlich vorgelegen, dass sie wider den Herzog
und seinen Landvogt sich des Majestätsverbrechens schuldig
gemacht hätten. Er beantragte demnach, dass man Hagen-
bachs Herrn vernehmen möge, um zu entscheiden, ob er wider
den Willen desselben gehandelt hätte und dass dazu ein ge-
eigneter Termin festgesetzt werden möge.
Damit war die Verhandlung auf ihrem Höhepunkt ange-
langt. Die Verteidigung hatte mit richtigem Blick das ein-
zige Mittel, Hagenbach zu retten, herausgegriffen; aber der
Ankläger hatte ebenso wie der Gerichtshof selbst allen Grund
dies Rechtsmittel zu verweigern, denn eine Verlängerung des
Verfahrens und eine Einholung des Zeugnisses des Herzogs
hätte keinen andern Erfolg gehabt als den Angeklagten seinen
Richtern zu entziehen. Aber auch hier wurde die Form ge-
wahrt. Der Vorsitzende ernannte einen Beigeordneten*), der
mit noch andern Beisitzern sich benehmen sollte, was rechtens
wäre bezüglich des Antrags von Hans Irmi. Nach kurzer Be-
ratung erklärte derselbe, dass das Begehren des Anwaltes für
seinen Klienten nicht zu erfüllen wäre; denn dieser habe selbst
eingestanden, dass die Verbrechen durch ihn begangen wären,
und wenn sie befohlen wären, so sei es wider Gott solche Ge-
bote zu halten; ausserdem sei es nicht glaublich, dass ein
Fürst seine Amtleute so freventlich heisse richten.
Somit war die Sache entschieden; das einzige Mittel, welches
') Vielleicht Peter Schott aus Stragsburg.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 227
Hagenbach retten konnte, war ihm abgeschlagen, und der Ge-
richtshof war jetzt vor die Entscheidung gestellt. Der Vor-
sitzende hatte demnach die Umfrage bei den Beisitzern zu
halten, ob sie den Landvogt schuldig fänden oder nicht. Er
wandte sich zunächst an den Strassburger Altammeister Peter
Schott. 0 Der bat mit den übrigen Beisitzern austreten zu
dürfen, um über den ürteilspruch zu beraten. Das geschah.
Längere Zeit brauchten sie, um das Urteil zu finden. Dann
kehrten sie zurück und Peter Schott erklärte dem Vorsitzen-
den: dass Hagenbach, da seine Schuld sowohl durch sein
eigenes Geständnis als durch Zeugen erwiesen wäre, an Leib
und Leben zu strafen wäre. Dem Urteil stimmten alle andern
Beisitzer, die jeder einzeln gefragt wurden, bei.^)
Nun trat der östreichische Herold Caspar Hurder^) auf Ha-
genbach zu und redete ihn an: „Peter von Hagenbach, ich
habe Bedauern mit dir, dass du dich so vergangen hast, dass
du jetzt unwiderrufbar an Leib und Leben bestraft werden
sollst. Ich wollte, du hättest deine ritterliche Ehre sorg-
fältiger bewahrt. Ich stehe im Auftrag der sechszehn wackern
Eitter, die hier sitzen, vor dir. Da ich keine ritterlichen
Zeichen mehr an dir sehe, so kann ich sie dir nicht abnehmen,
wie ich sollte. Darum ist mein Auftrag mündlich dich des
Rittertums zu entsetzen, indem ich dich des ritterlichen Bundes
von St Georg, in dessen Namen und zu dessen Ehre du zum
Ritter bist geweiht worden, unwürdig erkläre." Darauf wandte
der Herold sich zu den umstehenden Rittern und Knappen
und sagte: „Gestrenge, tapfere Ritter, ihr seht, was ich nach
Befehl an diesem Peter von Hagenbach gethan habe: ich habe
ihn mündlich des ritterlichen Standes entsetzt, da er aller Ab-
zeichen ermangelte, und ihn für alle Zeiten der ritterlichen
Gesellschaft des h. Georg um der Vergehen willen unwürdig
erklärt, wegen deren er zum Tode verurteilt ist. Ich ermahne
euch nun, ihr Ritter, und ihr, die ihr nach dem Ritterstand
strebt, wie ihr hier steht und alles seht und hört, dass ihr
zu Ehren des heiligen Ritters Georg euren Ritterstand also
in Ehren haltet, dass solche und ähnliche Handlungen niemals
i
^) Nach Knebel war es Heinrich Isenhn. — ^) Vermuthch stimmte
L:mi als Verteidiger Hagenbacbs nicht mit ab. — ') Nach dem Reimchronisten
geschah das erst, nachdem das Schlussurteil über Hagenbach gefällt war.
15*
228 Witte.
euch zur Last und Schuld fallen mögen. Dieser hier möge
euch ein Beispiel sein."*)
Erst jetzt konnte nach damaliger Sitte bei einem Straf-
verfahren wider einen Ritter zur Fassung des Endurteils ge-
schritten werden. Der Marschall Rasp erhob sich und for-
derte den Vorsitzenden auf Umfrage zu halten, was jetzt von
Rechtswegen zu thun sei. Da bat Hagenbach mit gesenktem
Haupt seine Richter, dass sie ihm Gnade gewährten und ihn
durchs Schwert richteten. Da hielt der Vorsitzende wiederum
Umfrage und fragte dem Ammeister , Schott zuerst, „wie die
besserung wer". Der gab die Meinung ab, wie der Landvogt
den Männern zu Thann gethan, also solle man ihm auch sein
Haupt abschlagen, dass zwischen Haupt und Körper ein Wagen
hin durchfahren könne. Dem stimmten die übrigen Beisitzer
bei mit Ausnahme von Hans Irmi, der bei dem Standpunkt,
den er als Verteidiger Hagenbachs eingenommen hatte, be-
harrte. Darauf fragte der Vorsitzende weiter, an wen Hagen-
bachs Habe fallen sollte. Der Gerichtshof entschied: an den
Landesherrn. Als aber Hagenbach erklärte, er hätte dieselbe
an die St. Stephanskirche zu Breisach vermacht, erklärte der
Gerichtshof sich damit einverstanden.
Darüber war es vier Uhr^) geworden und jetzt hatte Ha-
genbach seinen letzten schwersten Gang zu machen. Er wurde
dem Nachrichter übergeben; es war der von Kolmar, den man
von acht Bewerbern, die sich um diese Ehre stritten, trotz
seiner kleinen Gestalt dazu erkoren hatte. Der führte ihn
an den Händen gebunden vor das Thor auf den Richtplatz.
Hagenbachs Haltung war in jeder Beziehung würdig; der
wilde trotzige selbstbewusste Mann war weich und demütig
geworden. Unterwegs bat er Arm und Reich um Verzeihung,
wenn er ihnen Leides gethan; und wenn er einen sah, den
er kannte, so bat er ihn um seine Fürbitte bei Gott. Auf
dem Richtplatz selbst war ein ungeheures Gedränge, denn
alles war hinzugeströmt, um den gefürchteten Mann sterben
zu sehen. Auch hier behielt Hagenbach seine Standhaftigkeit;
er bat, dass alle für seine Seele beten möchten, damit Grott
*) Cfr. die Übersetzung Knebels bei Buxtorf-Falkeisen p. 67. Die-
selbe ist zwar frei, passt sich aber dem Sinn an. — *) Die Bemerkungen
Yischers bei Knebel p. 89.
Zusammenbruch der bur^nd. Herrschaft am Oberrhein. 229
in seiner Güte sich seiner erbarme; seine letzte Bitte war,
dass Herzog Sigmund sein Testament bestätigen möchte.*)
Dann beugte er die Knie, der Nachrichter sprach ihm noch
ein Gebet vor und vollstreckte darauf an ihm das Urteil.
Sein Körper wurde nach Hagenbach geführt, wo er neben
seinen Vätern beigesetzt ward.
So sühnte Hagenbach ein vielfach unwürdig geführtes Leben
durch einen würdigen Tod, und die Fassung, mit der er den
Todesstreich des Henkers erwartete, erwarb ihm mehr Freunde,
als er im Leben gehabt hatte. Ihm geschah sein Recht.
Wenn jemals einer den Tod erlitten hat wegen gröbsten Mis-
brauchs seines Amtes, so war es Hagenbach. Seine Verbrechen
waren offenbar und schrien zum Himmel ; sie wurden dadurch
nicht geringer, dass er behauptete lediglich die Befehle seines
Herrn vollstreckt zu haben. Es ist wahr, dass sein Prozess
viele bedenkliche Seiten enthält, dass ihm nicht das gehörige
Mass der Verteidigung gewährt worden ist. In mancher Hin-
sicht will uns der Prozess als ein Tendenzprozess der schlimm-
sten Art erscheinen; ja, selbst das Wort Justizmord ist ge-
fallen; aber wenn man die Sache allseitig ins Auge fasst,
so muss man sagen, dass sie kaum in andrer Weise geführt
werden konnte. Es ist wahr, dass von vorn herein die An-
sicht bestand, dass Hagenbach müsste hingerichtet werden;
es ist sehr unwahrscheinlich, dass unter den Beisitzern sich
auch nur einer befand, der nicht von Anfang an entschlossen
war für Hagenbachs Verurteilung zu stimmen. Deshalb aber
das Gerichtsverfahren eine Farce und Komödie^) zu nennen und
die Verurteilung Hagenbachs ungerecht zu finden, ist ebenso
unbillig, als wenn man die Verurteilung eines notorischen Raub-
mörders ungerecht finden würde, eben weil die Geschwornen
von vornherein über seine Schuld gewiss sich ihr Urteil ge-
bildet haben. Die Handlungen Hagenbachs waren allgemein
bekannt; jedermann wusste, dass auf seinen einfachen Befehl
hin vier Bürger ohne gerichtliches Verfahren wider Recht ent-
hauptet worden waren, lediglich weil sie ihr Recht verteidigt
hatten, und wenn auch die geschäftige Fama manches andere
^) Er hatte nämlich seine goldene Kette und 16 Hengste, die auf
1100 Gulden geschätzt wurden, der Eirchenfahrik von St. Stephan Ter-
macht Knebel p. 91. — *) So thut es Foster-Kirk in seiner Geschichte
Karls des Kühnen.
230 Witte.
noch hinzugefügt hatte, so blieb auch sonst noch genug übrig,
um seine Verurteilung für jene Zeit, in der ein Bluturteil so
leicht gefunden wurde, zu rechtfertigen. Hagenbach selbst
konnte ja keine einzige Thatsache, die ihm vorgeworfen wurde,
in Abrede stellen.*) Das einzige, was er für seine Entschul-
digung anführen konnte, war doch nur, dass er auf Befehl
seines Herrn gehandelt hätte. — Es ist ferner wahr, dass von
unserm Standpunkt aus der Gerichtshof gar nicht kompetent
war über Hagenbach zu urteilen, iaber es wäre ganz falsch,
diesen Masstab anzulegen. Der juristische Begriff der Zu-
ständigkeit eines Gerichts war jener Zeit zwar nicht fremd,
aber doch nur wenig ausgebildet, und am allerwenigsten in
Kriminalfällen. Wie oft kam es doch vor, dass fremde Staats-
männer, wenn sie zufälhg in die Hände feindlicher Souveräne
gerieten, vor Gericht gestellt und zum Tode verurteilt wur-
den. Hier lag die Sache doch ganz anders. Hagenbach
hatte in gröbster Weise sein Amt misbraucht und schwere
Verbrechen verübt gegen die Einzelnen sowohl als die Allge-
meinheit. Dafür hielt man sich an ihn und glaubte ein Kecht
dazu zu haben. Auch nicht eine einzige Stimme in jener
Zeit erhebt sich, die in der Verurteilung Hagenbachs eine
Ungerechtigkeit erblickt, — selbst nicht im burgundischen
Lager. — Es wirkt dann ferner auf uns peinlich, dass man
der Berufung Hagenbachs auf das Zeugnis seines Herrn nicht
stattgab. Die Geschwornen gaben aber selbst durch den Mund
ihres Obmannes an, was sie bewegt hatte, den Antrag Hagen-
bachs zu verwerfen. Wir möchten es zwar für eine Fiktion halten,
wenn sie sagen, dass es nicht glaublich wäre, dass ein Fürst
solche Befehle hätte geben können, das wäre eben ein Grund
gewesen der Berufung stattzugeben; aber es heisst dann weiter,
dass es wider Gott wäre solche Befehle, wenn sie gegeben, aus-
zuführen; und das ist ein Standpunkt, der alle Beachtung ver-
dient. Ausserdem muss doch sehr nachdrücklich betont werden,
dass Hagenbach mit seiner Berufung gewiss nichts anderes be-
zweckte als Zeit zu gewinnen, um sich seinen Richtern zu ent-
ziehen und seine Verurteilung unmöglich zu machen. So fasste
der Gerichtshof die Sache auch auf und deshalb verwarf er
^) Wie schon erwähnt worden ist, müssen einzelne Teile der Anklage
Ton vornherein fallen gelassen sein.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 231
sie sowohl als überflüssig als gefährlich. Das Blut der zu
Thann Gemordeten verlangte Vergeltung und seine in Breisach
begangenen Frevel erheischten die gebührende Strafe.
Wie wir demnach die Hinrichtung Hagenbachs als gerechte
Sühne für die von ihm begangenen Verbrechen ansehen müssen,
so muss uns auch ebenso berechtigt die Erhebung sowohl
der Breisacher Bürgerschaft als auch der übrigen Städte er-
scheinen, und man sollte es für kaum glaublich halten, dass
von unterrichteter Seite dieselbe als Verbrechen bezeichnet
wird.*) Zum Glück aber entbehren die Ausführungen dieses
Schriftstellers jeder sachlichen Unterlage. Wenn die Erhebung
der Breisacher Bürger gegen ihren Landesherrn als ein Ver-
brechen aufgefasst wird, so lässt sich dagegen erwidern, dass
die Erhebung zunächst gar nicht gegen Karl sondern lediglich
wider Hagenbach gerichtet war, wie denn Breisach auch
nachher noch Bedenken trug die Herrschaft Sigmunds anzu-
erkennen. Aber auch die Erhebung gegen die burgundische
Herrschaft war vollkommen berechtigt. Auch wenn wir den
Standpunkt dieses Schriftstellers annehmen, dass unter keinen
Umständen eine bewaffnete Erhebung eines Volkes wider seinen
Landesherrn stattfinden soll, so ist darauf doch einfach zu
erwidern, dass Karl aufgehört hatte vom rechtlichen Stand-
punkte Landesherr zu sein, von dem Augenblick da er seinen
Eid brach. Karl war lediglich Pfandherr dieser Lande; nur
unter bestimmten Bedingungen hatte er die Regierung über-
nommen. Diese Bedingungen hatte er verletzt; er hatte allen
Versprechungen, die er bezüglich der Regierung dieser Ge-
biete gemacht hatte, zuwidergehandelt, und damit hatte er
selbst den Vertrag von St. Omer, der seine Herrschaft recht-
lich begründet hatte, gebrochen; er war null und nichtig ge-
worden. Das war die Auffassung Herzog Sigmunds selber^),
das war auch die Auffassung der einzelnen Gemeinden und
des ganzen Volkes. Wir sollten uns aber hüten, solche An-
schauungen, die vom modernen Parteigeist eingegeben sind,
in jene Zeiten hineinzutragen, die davon nichts wissen. Für
uns ist und bleibt die Erhebung von Land und Volk am Ober-
rhein ein freudiges Ereignis, das wir uns nicht durch solche
kleinlichen Erwägungen verkümmern lassen wollen. Zu allen
*) Mone p. 244. — ') Cf. Witte, Beziehungen passim.
232 Witte.
Zeiten ist es das unveräusserliche Recht eines jeden Volkes
gewesen, das Joch der Knechtschaft abzuschütteln und Ketten
zu zerreissen. Dieses Rechtes haben sich jene Städte in über-
aus massvoller Weise bedient; keinerlei Ausschreitung kam
dabei vor. Und so haben sie nicht nur sich selbst vor Ver-
gewaltigung und Knechtschaft gerettet, sondern sie haben auch
aller andern Deutschen Dank verdient, dass sie sich und ihr
Land dem deutschen Vaterland bewahrt haben.
X.
Unsere Darstellung würde unvollständig sein, wenn wir nicht
noch zuletzt den Versuch machten uns die Persönlichkeit Hagen-
bachs zu gestalten. „An ihren Thaten sollt ihr sie erkennen"; und
so müssen wir allerdings sagen, dass in dieser entsetzlich sit-
tenlosen Zeit doch Hagenbach ungewöhnlich in seinen Lastern
hervortritt. Er gehört zu jenen Naturen, die wir um jene
Zeit in den romanischen Ländern häufig finden, die Gott und
die Welt verachten und allem was dem Menschen heilig ist
Hohn und Trotz bieten. Es ist wahr, dass sein Andenken
früh entstellt und verzerrt wurde bei dem allgemeinen Hasse,
der auf ihm lastete, aber es bleibt noch immer genug übrig,
was ihn zu einem Wüstling der rohesten Art stempelt. Ha-
genbach war Soldat und nur Soldat; wie er selbst gehorchte,
verlangte er auch Gehorsam. Er war gross geworden unter
jenen entsetzlichen Banden, vor deren Gräueln die Welt er-
zitterte. Die Stimme der Menschlichkeit hatte schon früh auf-
gehört in ihm zu sprechen ; er hatte verlernt auf sie zu hören
unter den Metzeleien, deren Zeuge er in den Niederlanden und
in Nordfrankreich gewesen war. Wie alle jene Führer, deren
Namen Frankreich und Burgund bewundernd und schaudernd
damals nannte, kannte er für sich kein Hindernis; biegen oder
brechen hiess es. Sittliche Bedenken kannte er nicht; wann
hätten sich jene französischen und burgundischen Staatsmänner
und Feldherrn auch durch solche Rücksichten beirren lassen!
Der herrschenden Religion und ihrer Diener spottete er in seinen
glücklichen Tagen ; hatte er doch nur selten würdige Vertreter
derselben kennen gelernt. Ein gewisser faunischer Zug*)
0 Dieser skurrile Zug spricht sich zum Beispiel recht deutlich in
Zusammenbruch der burgond. Herrschaft am Oberrhein. 238
geht in der Hinsicht durch sein ganzes Wesen. Erst unmit-
telbar vor dem Tode fand er den Glauben wieder, den er im
Leben verachtet hatte. Im Lagerleben war er gross geworden;
der burgundische Hoffirniss war an ihm nur wenig kleben ge-
blieben, und was davon noch haftete, hatte er bei seinen Lands-
leuten im Sundgau wieder abgestreift. Auffallend muss uns
aber doch der gänzliche Mangel an Gefühl für Anstand und
Sittlichkeit bei Hagenbach erscheinen. Wer aber jemals sich
mit dem Gemälde vertraut gemacht hat, welches uns die gleich-
zeitigen Schriftsteller von dem Treiben der Soldateska in Frank-
reich und Burgund entwerfen, der wird sich nicht mehr wundern.
Er war ein echtes Kind jener wilden sittenlosen Zeit, roh,
sittenlos, habgierig und thatkräftig*), aber eine Eigenschaft
besass er doch, die jenen Bandenführern in Frankreich durch-
weg fehlte, die Treue. In allen Fällen hat er sie seinem Herrn
bewahrt und noch zuletzt fiel er da, wohin ihn sein Herr ge-
stellt hat.
Hagenbach war sicher kein gewöhnlicher Mann, aber dem
Amt, wozu ihn sein Herr berufen hatte, war er in keiner
Art gewachsen. Das fällt aber nicht ihm zur Last, sondern
seinem Herrn, der einen rohen Soldaten dahin stellte, wohin
er einen gewiegten Staatsmann hätte berufen sollen. Wir
können Hagenbach nicht besser charakterisieren, als wie es
der grosse Staatsmann Philipp de Commines gethan hat^):
„Ein Fürst muss wohl zusehen, wen er als Statthalter in
ein Land schickt, das er eben erst einverleibt hat: denn an-
statt die Unterthanen mit grosser Sanftmut und guter Ge-
rechtigkeit zu behandeln und sie besser zu halten als man in
vergangener Zeit gethan hat, that dieser das gerade Gegen-
teil, denn er behandelte sie sehr gewaltthätig und raubsüchtig,
und das bekam ihm und seinem Herrn übel."^) In der That
jeuem Kapitel aus, welches das Auftreten Hagenbacbs in einem Nonnen-
kloster behandelt cap. 44.
^) Thomas Basin, dieser hervorragende Geschichtsschreiber der Zeit
Karls VII. und Ludwigs XI. charakterisiert Hagen bach folgendermasscn :
homo Btolidus, ferus atque nimium insolens; er wirft ihm tnmor superbiae
et arrogantiae vor, wodurch er sich nicht nur den Unterthanen in der
Landvogtei, als auch den Strassburgern und Baselern sowie den dbrigen
Nachbarn in hohem Grade verhasst gemacht habe. — ') Memoires de
Philippe de Commines Edition Michaud et Potgoulat p. 101.
*) Bereits in der vorhergehenden Abhandlung habe ich auf die Arbeits-
234 Witte.
fehlte Hagenbach zu einem Staatsmann so gut wie alles. Die
Umstände erforderten einen Mann, der nicht bloss seinen
Willen durchzusetzen, sondern unter Umständen auch den je-
weiligen Verhältnissen Rechnung tragen und seine Zeit abzu-
warten verstand. Hagenbach aber besass weder Geduld noch
Überlegung; sein Herr besass diese Eigenschaften selber nicht
und wusste sie auch nicht an seinen Dienern zu schätzen.
Was nur eine Reihe von Jahren zeitigen kann, das wollte
Hagenbach in kürzester Zeit erreichen, und so fiel sein System,
als es die Probe bestehen sollte, wie ein Kartenhaus zusammen.
Man kann ihm ja eine gewisse Sympathie nicht versagen, es
weht einem aus seiner anfänglichen Wirksamkeit etwas vom
aufgeklärten Despotismus des vorigen Jahrhunderts entgegen,
so wie er mit dem alten Schlendrian aufräumte. Er ent-
faltete eine rastlose Thätigkeit, aber indem er zu viel auf
einmal angriff, erreichte er schliesslich gar nichts. In seiner
Wirksamkeit musste er sich ja Feinde machen, aber sein
grösster Feind war seine eigene Unbesonnenheit. Mehr als
seine Thaten hat seine Zunge ihm Feinde erworben. In seinen
weise von Faber in seinem Rettungsversuch Hagenbachs hingewiesen.
Hier ein neuer Beitrag. Das Urteil von Commines, welches, nebenbei ge-
sagt, Foster Kirk mit Stillschweigen übergeht, ist dem Verfasser sehr un-
bequem. Er weiss sich aber zu helfen. „Wer war Commines? Odet
d'Aydie, einst der Vertraute Karls des Kühnen, hatte sich durch glänzende
Versprechungen Ludwigs XL gewinnen lassen, in seine Dienste zu treten.
Ludwig machte ihn zum Grafen von Comminges. Hat ein Überläufer das
Recht, über einen Peter von Hagenbach, dessen Haupttugend die blind-
ergebene Treue für seinen Herrn war, aus Thatsachen, die er nur aus
der Darstellung von dessen Freunden und noch dazu ungenau kennt, zu
urteilen ? Und wenn er es doch thut, welchen Wert haben wir seinen Ur-
teilen beizumessen?" Es genügt, dies Urteil des Verf. einfach zu regi-
strieren ; aber man fragt sich, wie kam der. Verf. zu diesen merkwürdigen
Personalkenntnissen über Commines ? Der Familienname von Commines war
Vanderclyte und er ist niemals zum Grafen von Comminges erhoben worden.
(Cf. Kervyn de Lettenhove, lettres et negociations de Philipp de Commines
I p. 40 ff.) Dem Verf. ist ein fatales Misgeschick zugestossen. Es gab
allerdings einen Odet d'Aydie, der zwar unter seinem Seigneurtitel Les-
cun bekannter ist und den erhob Ludwig XI. zum Grafen von Comminges.
Nachträglich sehe ich dann, dass Ochsenbein, Ursachen und Kriegsgründe
der Burgunderkriege p. 5, bereits diese Personalkenntnis über Commines
entwickelt. Da der Verf. ihn im Eingang seiner Schrift erwähnt, ist wohl
aniunehmeuj dass er demselben sein Wissen über Commines verdankt.
Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrheio. 235
Bestrebungen fühlte er sich durch keinerlei bestehendes Recht
gehindert, aber er beachtete dabei nicht, dass er bei dem
Schaffen einer neuen Ordnung den Rechtsboden untergrub,
worauf die Herrschaft seines Gebieters begründet war. Wie
sein Herr und Gebieter verachtete er die Deutschen in ihrer
Schwerfälligkeit; auf die Städte und ihr oft kleinliches Treiben
sah er höhnisch herab. Er hatte keine Ahnung, was für ein
Geist dort schlummerte und was für eine sittliche Kraft die-
sen Gemeinwesen innewohnte. Daran ist er zu Grunde ge-
gangen.
Eine Zauberin zn Todtnan.
Von
Panl Ladewig.
Gegen Ende des Jahres 1441 wurde das bischöfliche Ordi-
nariat zu Konstanz auf das Zaubertreiben einer Frau, Bela
Küferin, im Thale Todtnau aufmerksam gemacht. „Sortilegia"
und „incantationes" verübte sie, womit sie Krankheiten heilen
zu können vorgab, umstrickte mit neuen teuflischen „adin-
ventiones" und verlockte einfältige Leute zum Schaden ihrer
Seele. So wenigstens führte der bischöfliche Generalvikar aus,
indem er die Leutpriester im Kloster St. Trudpert und in
Todtnau beauftragte, gegen diese Beleidigung der Kirche und
zur Abwendung des Seelenschadens der Verführten Massnahmen
zu ergreifen. Kurz vor der Zeit, wo auch in Deutschland
die Beschuldigung der Zauberei den hochnotpeinlichen Prozess
im Gefolge hatte, erscheint jedoch das Vorgehen des geist-
lichen Gerichtes äusserst milde: die Beschuldigte soll öflfent-
lich gemahnt werden, von ihren verwirrenden Betrügereien
abzustehen, dieselben öffentlich und beim Gottesdienst inner-
halb neun Tagen nach erfolgter Mahnung widerrufen; am
sechsten Tage darauf soll sie vor dem Generalvikar zu
Konstanz erscheinen, um Busse und Absolution zu empfangen.
Zugleich wird Widerstand mit Exkommunikation bedroht, und
die gleiche Strafe soll innerhalb 3 Tagen alle treffen, welche
die Frau besuchen, ihr Glauben schenken, oder sie um „sorü-
legia" und „incantatio" ersuchen.^)
^) Undat. Urkunde. Lib. Conc. B fol. 71 b. im erzb. Archiv FreÜNUfi
Eine Zauberin zu Todtnan. 237
Das Mandat wurde allerdings exekutiert, aber ohne Erfolg.
Den nächsten Schritt that der Generalvikar im besonderen
Auftrage des Bischofs, indem er am 16. Januar 1442 die Äbte
l*aul von St. Trudpert und Nikolaus von St. Blasien unter
Hinweis darauf, dass das erste Mandat der Frau in zureichender
Form kundgemacht sei, aufifordert ohne weiteres die trotz der
Sentenzen, denen sie verfallen, hartnäckige Person im Be-
tretungsfalle in ihren Gebieten durch Geistliche oder Weltliche
zu fangen und vor den Bischof oder ihn selbst zu führen, „zu
ihrer heilsamen Besserung". Nötigenfalls soll der weltliche
Arm, der weder Bedürfnis noch Pflicht des Einschreitens hatte,
zu Hilfe gerufen werden.^) Wohl gleichzeitig erhielt der Ple-
ban von St. Trudpert, der Mönch Konrad Bappenhaimer, An-
weisung gegen die an jenen Vorgängen beteiligten Personen
vorzugehen. Männer und Weiber aus mehreren Parochien
des Schwarzwaldes und unterschiedlichen andern Orten der
Diözese sollten sich an den „sortilegia, incantationes" und an-
derem verbotenem Aberglauben beteiligt haben. Der General-
vikar hebt ausdrücklich hervor, dass nur mit Hilfe von Leuten,
welche unter den sich so Vergehenden leben, man die Sache zu
verfolgen hoflfen könne. Schuldige, welche der Beauftragte
findet, soll er veranlassen innerhalb neun Tagen sich von dem
Ordinariat Busse und Absolution zu verschaffen. Eventuell
ladet er sie auf einen von dem Pleban zu bestimmenden Ter-
min, bei dessen Nichteinhaltung die betreffenden Persönlich-
keiten der Exkommunikation verfallen, und das Recht seinen
Lauf haben soll.*)
Inzwischen stellte sich die Hauptschuldige wenige Tage
nach Erlass der beiden letzten Mandate; sie behauptete, zur
Zeit der Exekution des ersten nicht an ihrem Wohnort ge-
wesen zu sein. Allerdings gewährte die ausreichende Exe-
kution nicht die Gewissheit, dass der Prozess der Beteiligten
wirklich zu Ohren kam. Die Küfer in erklärte sich bereit, dem
bischöflichen Vikar zu Recht zu stehen und der Kirche zu
gehorchen. Sie beantwortete die in einzelnen Artikeln ver-
fassten vorgelegten Fragen über ihr Treiben unumwunden:
Sie habe Krankheiten (morbos et languores) geheilt, und sich
^) Lib. Conc. B. fol. 76. erzb. A. Freiburg. — •) Lib. Conc. B. fol.
76 b. erzb. Arcbi? Freiburg.
i
238 L a d e w i g.
damit beständig abgegeben. Derartige Anwendung zaube-
rischer Gebräuche zu Heilzwecken ist nun zwar keineswegs
selten, und auch nichts gerade Deutschland eigentümliches.
In altgermanischem Aberglauben scheint jedoch ihre Behaup-
tung zu wurzeln, dass sie das Vermögen zu heilen ererbt habe,
dass ihr ältestes Kind — ob Knabe oder Mädchen ist nicht
ersichtlich — die Kunst von ihr erbe; sie will vielfache Er-
folge aufzuweisen haben, giebt indes zu, sich bei ihren Kuren
abergläubischer und ketzerischer (erroneae) Gebräuche bedient
zu haben.
Nachdem in ihr vorgesagter Form ohne Zwang die Ange-
klagte auf das Evangelium geschworen, ihr Lebelang ihre
„erronea ars" nicht mehr ausüben zu wollen, erhält sie Be-
fehl auf Sonntag Reminiscere zu Todtnau, ihrer Pfarrei, bei
der öfifentlichen Prozession das Kreuz voranzutragen, und sich
für ihre Vergehen absolvieren zu lassen. Dem Generalvikariat
bleibt eine Fortführung der Inquisition vorbehalten, während
zunächst die beauftragten Pfarrer bei Strafe der Suspension
angewiesen werden, innerhalb drei Tagen ihren Parochianen
die Befragung der Zauberin auch durch Mittelspersonen zu
untersagen, so dass gegen Übertreter scharf vorgegangen wer-
den soll. 0 Nach solcher, wenn auch überaus milder Perhorres-
zierung jener von der Kirche als mit dämonischen Mitteln be-
wirkt angesehenen Heilungen, deren Tatsächlichkeit gar nicht in
Frage gestellt wird, war denn allerdings der nächste Schritt,
welchen der Bischof selbst, Heinrich IV. von Hewen, mit einer
Urkunde vom 12. April 1442 that, etwas bedenklich.*) Unter
ausführlicher Anziehung der in der Sache getanen Schritte
gestattete er dem kranken Edelknecht Stephan von Flecken-
stein seine Heilung durch die Bela Küferin mit Anwendung
natürlicher Heilmittel zu versuchen, jedoch unter Ausschluss
jeder ars phitonica, jeder Beschwörung und jeden Sortilegiums.
Die Vornahme der Heilung — wer hätte die Nichtanwendung
zauberischer Mittel konstatieren können — soll nicht als Über-
tretung des vom Generalvikariat erlassenen Urteils gelten.
Ohne Zweifel musste diese Ausnahme auch das Volk irre
machen, dem soeben erst die gleiche Sache streng verboten
1) Lib. Conc. B fol. 85 erzb. A. Freiburg. — 2) Lib. Conc. B fol. 88
erzb. A. Freiburg.
Eine Zauberin zu Todtnan. 239
war: es musste den Eindruck erwecken, als ob die kirchliche
erste Instanz der Schwarzwälder von der Wirklichkeit der
zauberischen Heilungen nicht nur überzeugt war, sondern auch
die Gefahr unter Umständen nicht so gross erachtete. Nach-
dem lange Zeit keine Klage laut geworden, womit nicht aus-
geschlossen sein dürfte, dass die Zauberin inzwischen sich
nichts hätte zu Schulden kommen lassen, erlässt der bischöfliche
Generalvikar unter dem 27. April 1444 erneute Mandate an
die Plebane von St. Trudpert und Todtnau: desgleichen — nur
als Bruchstück erhalten, aber sehr wahrscheinlich hierherge-
hörig — an den gesamten Klerus der Diözese Konstanz. Des
geleisteten Eides uneingedenk, hat Bela sogar versäumt, die
ihr auferlegte Busse zu thun. Es hat den Anschein, dass
dies nur mit Hilfe der sie unterstützenden Bevölkerung, und
selbst der Geistlichkeit möglich war. Schwerlich hätte in an-
derm Falle die Wiederaufnahme des Prozesses mehr als zwei
Jahre auf sich warten lassen. Alle früheren Anschuldigungen
werden aufs neue geltend gemacht. Innerhalb sechs Tagen
nach geschehener Aufforderung soll sich Bela absolvieren lassen,
bei Strafe der Exkommunikation, welche nach weiterer Frist
von neun Tagen auf ihren Hausstand und ihre Bauern und
Instleute (inquilini) ausgedehnt werden soll. Die Angeschuldigte
befand sich also in guten Verhältnissen. Es soll nach wei-
teren neun Tagen abermalige Verschärfung eintreten, und in
der Folge mit dem Interdikt vorgegangen werden. Die ge-
wöhnlichen Verbote für die Parochianen, die Zauberin zu kon-
sultieren oder Arzneien von ihr zu nehmen, werden wie früher
wiederholt, und bei Strafe der Exkommunikation anbefohlen
sich innerhalb 15 Tagen absolvieren zu lassen, falls sie von
den früheren Sentenzen, mit welchen die Übertretung des
Verbotes, die Beschwörerin in Anspruch zu nehmen, bedroht
worden war, betroffen sind.^)
Wie scharf dieses Mandat — das letzte welches wir in
der Sache kennen — im Verhältnis zu den bisherigen auch
war, so zeigt es doch, wie völlig frei man noch in der Diö-
zese Konstanz von den Auswüchsen des späteren Hexenpro-
zesses war. Der Glaube an die dämonisch wirksamen Kräfte
erscheint freilich anerkannt, aber ihre Bekämpfung Sache der
*) Lib. Conc. B fol. 139 erzb. A. Freiburg und ebenda fol. 161.
240 Ladewig.
Kirche, welche höchstens im Notfall die Hilfe des weltlichen
Armes in Anspruch nimmt. Keine Spur von Verquickung des
Treibens der Küferin mit den Grundzügen des späteren Hexen-
prozesses: im Gegenteil seitens der Bevölkerung eine nur zu
allgemeine Anerkennung und anscheinende Achtung. Der
ganze Prozess ragt als ein interessantes Trümmerstück alt-
germanischer Überlieferung in eine Zeit, in welcher in Deutsch-
land schon Prozessfälle ganz in der späteren Ausartung vor-
kommen; indessen bedurfte es doch noch der Hexenbulle In-
nocenz VHI. und des Malleus maleficarum, um aus dem hier
auch von kirchlichen Organen mit der grössten Freiheit be-
handelten Dämonenglauben den finstern Unfug späterer Jahr-
hunderte zu zeitigen.
Miscellen.
Betrügereien und Fälschungen im Mittelalter. Id den Hand-
schriften des sog. Passauer Anonymus Monac. 311 (sec 14) und
9558 (geschr. 1399) findet sich am Schluss folgendes Stück,
das der Mitteilung wert scheint. Ich lege Mon. 311 (A) zu
Grund und füge die Kollation von 9558 (B) bei.
De corrumpentibus*) diversa negocia.
Fidem catholicam corrumpunt et falsant secte hereticorum
diverse. Doctrinam corrumpunt quidam sacerdotes indoctier-
rantes circa ^acramenta ecclesiastica et falsa docentes. Item
judices seculares et ecclesiastici leges et jura canonica ne-
scientes; scolastici qui procantum continuum negligunt et
qui auctores legunt ad luxuriam provocantes, ypocrite vitam
sanctam mencientes; claustrales qui sunt religionis et regule
transgressores; principes pacem terrarum facere negligentes
et de predonibus et tyrannis . . . *) et qui homines per tributa
gravia et monetas . . .^) et leges iniquas condentes et qui terras
vicinas impugnant bellis injustis; mercatores in pondere ma-
jori et minori, in pannis mensura longiore et breviore, in grano
et vino, in distensione pannorura , in mixtura pylorum pecudum
et delusione coloris et in humectacione lane, qui telam canapi
vendunt pro recentibus, insophisticatis pro veris; medici qui
omnes recepciones non ponunt in medicinis et herbas cam-
pestres ponunt pro aromaticis speciebus, qui causam morbi
ignorantes curare presumunt et morbos protrahunt propter
questuin; item venditores equorum pigros equos facientes
veloces per calcaria que suris*) alligant occulte et morbos equo-
rum occultant ad tempus; cives qui nullum^) negociatorem
ßinunt vendere merces suas nisi prius emat societatem ab
ipsis; judices qui homines quantum volunt puniunt, justiciam
vendunt, reos absolvunt et innocentes dampnant, qui falsas
*) corrupcionibus A. — *) Hier fehlt etwas wie „das Land nicht säu-
bern". — 3) Hier fehlt etwas wie falsas spoliant. — *) suus A. - *) illum A.
Zeitschr. f. Geech. d. Oberrh. K. F. II. 2. 16
242 Miscellen.
allegaciones admittunt, sentencias nunquam ferunt et qui fu-
res et maleficos et manifestes cohabitatores tolerant propter
questum; episcopi qui ad beneficia indignos assumunt, dissi-
mulantes culpas et negligencias prelatorum et clericorum; pre-
lati qui in subditis transgressionem observancie regularis dissi-
mulant; plebani qui peccata laycorum non redarguunt propter
precium vel timorem; subditi qui ficte confitentur et non obe-
diunt prelatis suis; item advocati ecclesiarum qui plus de
advocaciis ecclesiarum extorquent') quam de prediis propriis;
causitici qui a papa et principibus literas falsas impetrant,
falsantes eciam sigilla; magistri falsas opiniones habentes;
questuarii falsa et heretica^ predicantes; layci qui plebanis
subtrahunt jura sua ut decimas etc., item qui clero detra-
hunt; scriptores qui sparse scribunt literam scienter obmit-
tentes; pictores qui pingunt coloribus non durabilibus; nego-
ciatores qui emendo et vendendo defraudant; caupones qui
poculum vini lusoribus decies vendunt et qui exigunt, qui spu-
mam pro cerevisia vendunt; lusores qui falso ludo taxillarum
defraudant^); monetarii qui falsant monetam per cuprum fa-
cientes denarios leviores; campsoresqui simplices faDunt per
pondus; carpentarii et cementarii facientes edificia rui-
nosa; operarii qui in absencia domini segniter operantur;
conjuges qui adulterantur nee pacifice simul vivunt; filii qui
per inobedienciam parentes molestant; domini qui familiam
defraudant mercede, familie, que dominis subtrahunt res et
servicia; concubine que abortum*) procurant; coneubinarii
decipientes concubinas matrimonium promittendo; vasalli qui
contra dominum fidem violant ipsum inpugnantes et consiliis
iniquis bonorum persone et rebus ejus insidiantes; carnifices
qui vendunt carnes immundas et egra peccora et esui immatura,
pisces corruptos et ova corrupta et fructus inmaturos; item
aurifices qui vendunt auricalcum pro auro et vitrum pro
lapide precioso; item calcifices qui vendunt ovinum corium
pro caprino et qui corium cum aqua mollificant; item sartores
qui pannum subtrahunt, qui vellera et^) veteres pannos reno-
vant et omnes qui in festis diebus operantur.
Giessen. Karl Müller.
^) [prelatis] suis — ecclesiarum extorquent om B. — ^) heretici B. —
•j defendaDt vel defraudant B. - *) aborsum A. u. B. — *) „vellera et" bis B.
Miscellen. 243
Bericht des hessischen Ritters Sigmund von Boyneburg Ober
die Schlacht bei Böblingen und Sindelfingen 1525. Landgraf
Philipp von Hessen hatte schon im Beginn des Jahres 1525
dem schwäbischen Bunde gegen 250 Reisige unter dem Be-
fehle Sigmunds von Boyneburg und Ciliax von Linsingen zu
Hülfe gesandt 0, die unter dem Oberbefehle des Bundeshaupt-
manns Truchsess von Waldburg thätigen Anteil an den Kämpfen
gegen die Bauern nahmen. Die Korrespondenz Boyneburgs
mit dem Landgrafen enthält als Beilage zu einem Briefe vom
13. Mai folgenden Bericht, welcher einen interessanten Beitrag
zur Schlacht bei Böblingen und Sindelfingen (12. Mai) liefert.
Original. Marburger Staatsarchiv Fase. 3370/1261 der Korrespoudenz
mit dem schwäbischen Bund.
Neuwe Zeytunge.
Gnediger herr! Herzogk ülrych von Wirtenbergk ist ver-
gangnen freytags nach misericordias domini [Mai 5] zu Rot-
weyll mit XV pferden einkomen und sych umb leudt zu roße
. und fues beworben, hat aber keine uberkomen können. Es
•: wirt aber gesagt, wie er zwey fheinlin kneclit under die schwartz-
^; weidischen bauwern gestochen, kann aber des e. f. g. disser
s zeyt keine glaubliche anzeygunge thun, ob es die warheyt
i ader nyt sey. Er aber, herzogk Ulrych ist widerumb zurück-
gezogen.
Am Montage nach jubilate [Mai 8] sein ein große ver-
samelunge der bauwern bey den XX thaußendt stark vor
Herrenbergk, ein wirtenbergisch stedtlein, wilches vom bunde
mit n fheinlin knechten besetzt, gezogen, denselbigen tagk
und nacht zwen stormen daruor verloren und den dritten
storme dasselbigk stedtlein und schlos erobert, haben aber
großen schaden daruor erlitten. Also sein wir, do solich ge-
schreye an uns gelanget, Dinstags [Mai 9] zu morgen frühe
sampt gantzen reyssigen und fueszeuck aufgewesen gegen ge-
ruerthe bauwerische versamelunge gezogen. Als aber die-
selbigen bauwern unserer innen und ßichtigk, sein sye hinder
sych auf einen hohen bergk an das schlos gewichen, daselbst
in irem vortheil gestanden, dardurch wir den tagk ane inen
nichts weyther zu schaffen gewyst, besonder uns gegen sye
1) Vgl. Falckenheiner, Philipp der Grossmütige im Bauernkriege.
I. Teil, Diss. Marburg, 1886 S. 3.
16*
M i s c e 1 1 e n. 245
Vernichtung eines Siegels 1407. Eine Urkunde im Fürst).
Löwenstein -Wertheimschen Archiv berichtet über die feier-
liche Vernichtung eines Siegels unter genauer Angabe aller
einzelnen Umstände.
Graf Johann I. von Wertheim*), nach dessen Tod der ge-
nannte Akt vorgenommen wurde, führte das nur dem hohen
Adel zukommende grosse Reitersiegel neben dem einfachen
kleinen Schildsiegel. Das erstere ist von runder Form, hat
7 cm im Durchmesser und zeigt einen rechts galoppierenden
Heiter mit Helm, darauf einen Adler als Helmzier, in der
Linken den Schild mit dem Wertheim -Breubergschen Wap-
pen*) in der Rechten das Schwert schwingend. Der Sohn und
Nachfolger Johanns I. Graf Johann II. war der letzte Graf
von Wertheim, der ein solches Reitersiegel führte, dessen Be-
nützung, wie bekannt, in den meisten Adelsfamilien nicht über
das 15. Jahrhundert hinausreicht.
Die in der gräfl. Burg zu Wertheim aufgenommene mit
10 Siegeln versehene Pergamenturkunde hat folgenden Wort-
laut»):
Ich Richart von Elme: bekennen offinlich mit disem offin
brieffe. Also als der edel wolgeborn grafe : graflf Johans graffe
ze Werthey m der elter myn gnedigir lieber Here, als hüte
vflF disen tag, als datum heldet diß offin briefs, zu frümesse
odir hornblosens zyt mit tode abgangen ist, deme got gnade:
daz ich darnach zu prime zyt dysselben hutigen tagis von
geheisse wegen myns gnedigen Hern graff Johansen grafen
zu Wertheim dez jungn: des obgenanten myns altn here sel-
gin von Wertheim ingesigil beide zerslagen han mit myner
eygin hant, mit naraen sin klein ingesigel zersing ich in
myns jungen hern kammeten mit myne eigin messer: daby
waz derselbe myn junger here von Wertheim, vnd die her-
nach geschrieben alle, vnd also balde sante myn Junger here
Hansen Dithelme mit Hennen Schadin in die senteln*) nach
dem grossen ingesigel, die brochten mir dasselbe grosse in-
gesigel vff den estrich des nuwen huses by der grossen alten
1) Reg. V. 1373-1407. — 2) Wertheim: halber schwarzer Adler im
goldenen Feld oben, 3 silberne Rosen im blauen Feld unten. Breuberg:
2 rote Querbalken im weissen Feld. — 3) Die darin vorkommenden Ab-
kürzungen sind ergänzt, die Eigennamen gross geschrieben. — *) sent:
mhd. = Versammlung.
Badische Gesehichtslitteratnr
des Jahres 1886.^)
Zusammengestellt
von
Ferdinand Lamej.
I. Zeitschriften und Bibliographien.
1. Zeitschrift f. d. Gesch. des Oberrheins. Beransgeg. y. d. Gr.
GeDcral-LaDdesarcbive zu Karlsruhe. Karlsruhe. Braun. 1885. 8*.
Bd. 89. Hft. 4. S. 361—497. — herausgeg. y. d. bad. histor. Kom-
mission. Neue Folge. Bd. I. [Der ganzen Reihe 40. Band.] Freibnrg
i. B. Mohr. 1886. S. 1-512. ml ml28. — Bd. n. Hft. 1. S. 1—128.
ml— m82. Freiburg i. B. Mohr 1887.
Vgl. Allg. Zeitg. Beil. No. 321.
2. Freiburger Di öcesan- Archiv. Organ d. kirchL-hiat. Yer* t Ge-
schichte, Alterthumskunde u. christliche Kunst d. ErzdiOceae Frei-
burg mit Berücksichtig, d. angrenzenden Diöcesen. Bd. XYIII. Frei-
burg i. B. Herder. 1886. 8». XVI u. 338 S.
3. Schriften desVer. f. Gesch. des Bodensees o. s. ümgebunfi
15. Heft. Mit 2 Holzschnitten. Lindau. Kommissionsverlag y. Stettner.
1886. Lex. 8^ IV. S. 1—251 u. 27-34.
4. Seh au -in 's -Land. 12. Jahrg. 1885. Herausgeg. v. Breisgan-Yeras
„Schau-in's-Land''. Freiburg i. Br. 4<>. Lfg. 1. S. 1—24 mit 6 Bkä
Beil. — Lfg. 2. S. 25—58 mit 3 Blatt Beil. — Lfg. 3. 8. 59-82.
5. Alemannia. Zeitschrift f. Sprache, Litteratur u. Yolkskande dfli
Elsasses, Oberrheins u. Schwabens hrsg. v. Anton Birlinger. Bomk
Marcus. 1885. S\ XIII. Jahrg. Hft. 3. 8. 193—288. 1886. XIY. Jahil.
Hft. 1-2. S. 1-192.
^) Die Artikel aus alphabetischen Nachschlagewerken sind
vom seitherigen Gebrauch nicht aufgenommen worden. FOr frenndliekl
Unterstützung bei meiner Arbeit bin ich Herrn Pfarrer Reinfried ■
Moos, Herrn Prof. Dr. Hartfelder in Heidelberg und Herrn ArcUmt
Dr. Schulte in Karlsruhe zu Dank verpflichtet. -- ZGK). ^ MtatUä
f. Gesch. d. Oberrh. — M. d. h. K. = Mittlgn. d. bist. KommiiiioB.
Miscellen. 247
scher Ort, der gar nicht so lange und so oft die Versamm-
lungen der Grossen und die Hofhaltung König Karls des
Dicken hätte aufnehmen können. Wenn sich Dümmler in der
Erklärung der Stellen der Annales Fuldenses (Mon. Germ.
SS. I, 404, 14. 405, 7. 410, 15) an dem Ausdruck „circa Re-
num" stösst, so ist dazu kein Grund vorhanden; denn „circa
Renum" heisst in dem Zusammenhang: „quem (filium Buo-
sonis) circa Renum ad villam Chirichheim venientem" doch
nur, dass der filius Buosonis bei Kirchheim zuerst in das
Gebiet des Rheins gekommen sei; da er nun von Burgund
kam, so kann er ebensowohl einen nördlichen Vogesenpass
als den Weg durch die Schweiz gemacht haben. Der Aus-
druck „circa Renum" lässt sich also ebensogut für das elsäs-
sische Kirchheim ins Feld führen. Bestimmend scheint mir
die Existenz der alten Merowingerpfalz im Kirchheim-Marien-
heim, deren Trümmer noch heute an einzelnen Stellen über
dem Boden emporragen. Zu den Zeiten des Beatus Rhenanus
waren noch ansehnliche Reste vorhanden, es wäre dringend
an der Zeit von dieser seltenen Trümmerstätte jetzt noch,
bevor alles vernichtet ist, einen genauen Plan aufzunehmen.
Vgl. Kraus Kunst und Altertum in Elsass-Lothringen I, 126.
Die drei Dörfer Kirchheim, Marlenheim und Nordheim blieben
das ganze Mittelalter als Reichsgut zusammen, wenn auch
später sie in Pfandbesitz der Herren von Ochsenstein gerieten.
Karlsruhe. Aloys Schulte.
Badische Geschichtslitteratnr
des Jahres 1886.^)
Zusammengestellt
von
Ferdinand Lamej.
I. Zeitschriften und Bibliographien.
1. Zeitschrift f. d. Gesch. des Oberrheins. Herausgeg. y. d. Gr.
General-LaDdesarchive zu Karlsruhe. Karlsruhe. Braun. 1885. 8^.
Bd. 39. Hft. 4. S. 361—497. — herausgeg. v. d. bad. histor. Kom-
mission. Neue Folge. Bd. I. [Der ganzen Reihe 40. Band.] Freiburg
i. B. Mohr. 1886. S. 1-512. ml ml28. — Bd. II. Hft. 1. S. 1—128.
ml— m32. Freiburg i. B. Mohr 1887.
Vgl. Allg. Zeitg. Beil. No. 321.
2. Freiburger Diöcesan-Archiy. Organ d. kirchl.-hist. Yer. f. G^
schiebte, Alterthumskunde u. christliche Kunst d. Erzdiöcese Frei-
burg mit Berücksichtig, d. angrenzenden Diöcesen. Bd. XYIII. Frei-
burg i. B. Herder. 1886. 8». XVI u. 338 S.
3. Schriften desVer. f. Gesch. des Bodensees u. s. Umgebung.
15. Heft. Mit 2 Holzschnitten. Lindau. Kommissionsverlag v. Stettner.
1886. Lex. 8». IV. S. 1—251 u. 27-34.
4. Schau-in's-Land. 12. Jahrg. 1885. Herausgeg. v. Breisgau- Verein
»Schau-in's-Land«. Freiburg i. Br. 4«. Lfg. 1. S. 1—24 mit 6 Blatt
Beil. — Lfg. 2. S. 25—58 mit 3 Blatt Beil. — Lfg. 3. S. 59-82.
5. Alemannia. Zeitschrift f. Sprache, Litteratur u. Volkskunde des
Elsasses, Oberrheins u. Schwabens hrsg. y. Anton Birlinger. Bonn.
Marcus. 1885. 8'. XIII. Jahrg. Hft. 3. 8. 193—288. 1886. XIV. Jahrg.
Hft. 1-2. S. 1-192.
^) Die Artikel aus alphabetischen Nachschlagewerken sind abweichend
vom seitherigen Gebrauch nicht aufgenommen worden. Für freundliche
Unterstützung bei meiner Arbeit bin ich Herrn Pfarrer Reinfried in
Moos, Herrn Prof. Dr. Hartfelder in Heidelberg und Herrn Arcbivrat
Dr. Schulte in Karlsruhe zu Dank verpflichtet. — ZGO. = Zeitschrift
f. Gesch. d. Oberrh. — M. d. h. K. == Mittlgn. d. bist Kommission.
BadiBche Geschichtslitterator des Jahres 1886. 249
6. Pfälzisches Maseum. Monatsschrift i. heimatliche Litt n. Kunst,
Gesch. u. Volkskunde. Redig. y. Joh. Hüll. Neustadt a. d. H. 1886.
4« No. 1-9.
7. Vom Jura zum Schwarzwald. Geschichte, Sage, Land und Leute.
Herausgeg. unter Mitwirkung einer Anzahl Schriftsteller u. Volks-
freunde v. F. A. Stocker. III. Band. Aarau. Sauerländer. 1886. S».
8. Mitteilungen der bad. hist. Kommission. No. 6. 1885. S. 287-S26.
No. 7 1886. No. 8 1887 ml-m32.
Beigabe zur Zeitschrift f. d. Gesch. d. Oberrheins. No. 6 auch
separat erschienen.
9. Randenschau. Volkstüml. Monatschrift f. Gesch., Sage, Kunst u.
Naturschönheiten der vom Randen überblickten Landesgegenden.
Herausgeg. unter Mitwirkung y. Freunden der Heimatkunde y. S.
Pletscher. Schaffhausen. Rothermel. 1886. 8«. No. 1—9.
10. Ruperto-Carola. Illustrirte Fest -Chronik der V. Säcular- Feier
der Universität Heidelberg. No. 1 — 12.
11. Pfälzische Bibliographie. Verzeichniss d. Pfälzer Broschüren aus
der Sammig. des Herrn Albert Mays in Heidelberg zur 500jähr. Jubel-
feier d. Ruperto-Carola herausgeg. v. d. Universitätsbibliothek in
Heidelberg. Heidelberg. Winter. 1886. 8. VI. 151 8.
12. Doli, Th. Literatur- Verzeichniss zur Bad. Landeskunde betr. Hy-
drographie nebst Wasserbau- und Wasser Versorgungsarten, sowie
Klima- und Witter ungskunde. (Jahresbericht d. Centralbureaus f.
Meteorologie u. Hydrographie i. Baden f. d. J. 1885. Karlsr. Braun.
1886. S. 77—96.)
Verdient auch in Bezug auf Lokalgeschichte u. Topographie
Berücksichtigung.
IS. Hartfelder, K. Bericht üb. die histor. Litt. Badens des Jahres 1882.
(Jahresber. der Geschichtswissenschaft hrsg. v. J. Hermann, J. Jastrow,
Edm. Meyer. V. Jhrg. Berlin. 1886. S. II, 111-118. III, 120—124.)
14. — Bad. Geschichtslitteratur des Jahres 1885. (ZGO. N. F. I. [Bd. 40.]
S. 230—256.)
15. über die Litteratur des Heidelberger Universitäts-Jubi-
läums vgl. ZGO. N. F. I, 471-491. Litterar. Handweiser 1886
No. 419ff. Ruperto-Carola No. 1 — 12. Zahlreiche Besprechungen in
der Tagespresse und in Zeitschriften.
iL Geschichte Badens.
a. Prähistorische und römische Zeit
1. Allgemeines.
Vgl. No. 229.
16. Ammon, 0. Steinerstrtsse. (Westd. Ztschrft. V. Korrespdzbl. No. 11.)
17. Christ, Karl. Gesammelte Aufsätze üb. d. rheinische Germanien
topographisch, linguistisch, ethnologisch. I. Die Bodensee- und ober-
rheinischen Gegenden. Heidelberg. Groos. 1886. 8®. S. 1—32.
250 Lamey.
18. Co hausen, A. y. Der römische Grenzwall. Zns&tze z. d. 1884 dar-
über erschien. Werke. (Annalen d. Yer. f. nassauische Alterthskde.
u. Geschichtsfrschg. 19. Bd.)
Auch separat erschienen als „Nachtragt.
19. Wagner, E. Archäologische Untersuchungen in Baden i. J. 1886.
1. Grabhügel bei Eppingen. 2. Grabhügel bei Dürm. 3. Grabhügel
bei Gottmadingen. 4. Grabhügel bei Meissenheim. 5. Untersuchungen
im röm. Kastell von Oberscheidenthal. (Earlsr. Ztg. Beil. No. 290.)
2. Einzelne Orte.
Dürrn, s. No. 19.
20. E dingen. Baumann, K. Ausgrabungen in Edingen. (Westd.
Ztschrft. V. Korrespdzbl. No. 1—11.)
Eppingen, s. No. 19.
21. Gottmadingen. Brengartner. Grabhügel und Umenfriedhof bei
Gottmadingen. (Randenschau I. No. 8/9.)
— 8. No. 19.
22. Heidelberg. Christ, Karl. Röm. Grabschrift (Westd. Ztschrft. V.
Korrespdzbl. No. 8/9.)
Meissenheim, s. No. 19.
23. Oberscheidenthal. Wagner, Ernst. Kastell Oberscheidenthal.
(Westd. Ztschrft. V. Korrespdzbl. No. 12.)
— s. No. 19.
24. Walldürn. Conrady, W. Vom römischen Grenzwall bei Wall-
dürn. (Karlsr. Ztg. Beil. No. 302. 303. 304. 306 u. Westd. Ztschrft. V.
Korrespdzbl. No. 1, 2.)
6. Qesamtgeschichte des Landes^ hauptsächlich im Mittelalter,
Vgl. No. 75. 77. 251. 253. 254. 256. 257. 261. 277. 280.
292. 293. 295. 324.
25. Bück, M. R. Zwei neue Richentarsche Codices. (ZGO. N. F. II.
[Bd. 41.] S. 111-117.)
26. Frey, Leop. Verhandlungen mit der Kurie über die Approbation
Ruprechts von der Pfalz. 72 S. (Leipziger Diss.)
27. Gisi, W. Guntramus comes. (Forsch, z. deutsch. Gesch. 26. Bd.
S. 287-297.
28. Heyck, Ed. Aus der Zeit der Rittergesellschaften. (ZGO. Bd. 89.
S. 362-375.)
29. Hofier, Konstantin Ritter von. Zum Jubiläum der Universität
Heidelberg. Prag. Dominicus. 1886. 8®. 50 S. Sep.-Abdr. a. d. Mit-
theilungen d. Ver. f. Gesch. d. Deutschen in Böhmen. 25. Jahrg. 1. Hft
Behandelt S. 36 fif. das Gegenkönigtum Ruprechts von der Pfalz
gegen Wenzel. Vgl. dazu: Beetz.
30. Kleinschmidt, Arthur. Klara Tott. (Ruperto-Carola No. 11.)
31. Koch, Adolf und Wille, Jakob. Regesten der Pfalzgrafen am
Rhein 1214—1400. Herausgeg. v. d. Bad. Hist. Kommission. Unter
Leitung von Eduard Winkelmann bearbeitet. 1. Liefrg. Innsbruck.
Wagner. 1887. 4». S. 1—80.
Badische Geschichtslitteratur des Jahres 1886. 251
82. Das Eon Stanzer Konzil im Bilde Ulrich Riehen tals. (Eonstanzer
Zeitung No. 60. 61. 62. 63.)
33. Lo ebner, Max. Kriegerische Ereignisse auf dem Bodensee, Vortrag.
(Sehrftn. d. Ver. f. Gesch. d. Bodensees u. s. ümgebg. XV. S. 27—40.)
34. Monumenta Germaniae historica ... Necrologia Germaniae I.
Dioeceses Augustensis, Constautiensis, Curiensis. Pars prior. Berolini
apud Weidmannos. 1886. 49. IV. Dioecesis Constantiensis regio Sue-
vica oecidentalis. Bearbeitet von F. L. Baumann (nicht wie viel-
fach irrig angegeben A. Baumann).
35. Peetz, A. Heidelberg und Prag. (Allg. Ztg. Beil. No. 238.)
36. Schulte, Aloys. Studien zur ältesten und älteren Geschichte der
Habsburger und ihrer Besitzungen, vor allem im Elsass. I. Das Elo-
ster Ottmarsheim und die Habsburger im Elsass bis ca. 1120. (Mit-
thlgn. d. Inst. f. österr. Gesch.-Forschg. VII. S. 1 ff.)
Behandelt auch die breisgauischen Besitzungen der Habsburger.
37. — Beiträge zum Leben der Eoustanzer Domherren und Geschicht-
schreiber Heinrieh Truchsess von Diessenhofen und Albrecht Graf
von Hohenberg. (ZGO. N. F. I. [Hd. 40.] S. 46-60.)
38. Wassmannsdorff, Dr. Karl. Die Erziehung Friedrich's des Sieg-
reichen, Kurfürsten von der Pfalz. Aus Michel Beheim's Reimchronik
mitgeteilt. Heidelberg. Gross. 1886. 8^. 43 S.
39. Weech, Fr. v. Die Kaiserurkunden von 1200—1378 im Grossh.
General- Landesarchiv in Karlsruhe I. II. (ZGO. N.F.I [Bd. 40.]
S. 61—96. 336—356.)
40. Wernli, Fritz. Kriegslosung des obern Rhein- und Frickthales.
(ZGO. N. F. I. [Bd. 40] S. 366-369.)
41. Wille, Jakob. Ruprecht I., Kurfürst von der Pfalz. (Ruperto-
Carola No. 1.)
42. Witte, Heinrich. Zur Geschichte der burgundischen Herrschaft am
Oberrhein in den Jahren 1469 bis Anfang 1473. (ZGO. N. F. L
[Bd. 40.] S. 129-169.)
43. — Der Zusammenbruch der burgundischen Herrschaft am Oberrhein.
(ZGO. N. F. IL [Bd. 41.] S. 1—58.)
c. Neuzeit,
Vgl. No. 74. 174. 181. 182. 183. 185. 248. 252. 258. 284. 309.
326. 333. 375.
44. Anmale, M. le duc d' Histoire des princes de Cond^ pendant leg
XVIe et XVIIe sikles. Tome IV. Paris. 1886.
Behandelt S. 248 ff. die Operationen von Mercy und Turenne
i. J. 1644: Einnahme von Überlingen, Gefecht bei Hüfingen,
Kämpfe bei Freiburg. Dazu enthält der ^Atlas" eine Karte „Fri-
bourg et ses environs 1644«. Vgl. Revue bist. Bd. 29. S. 1—20.
— ZGO. N. F. L [Bd. 40.] S. 118.
45. Auszug aus der Gesch. des 1. Bad. Feld-Artill.-Regmts. No. 14 und
seines Stammtruppeutheils. Auf Befehl des Regiments für dessen Un-
252 Lamey.
teroffiziere and Mannschaften zusammengestellt. Karlsruhe. 1886.
8». 139 S.
46. Boulay de la Meurthe. Les derni^res ann^es du duc d'Enghien.
Paris. Hachette et Cie. 1886. S^. YIU. 359 S.
Beginnt mit der Übersiedelung des Herzogs nach Ettenheim 1801.
47. £in Briefwechsel zwischen dem Grossherzog von Baden u. General
ührich. (Konst. Ztg. No. 288.)
48. Brombacher. Der Tod der 400 Pforzheimer bei Wimpfen nicht
eine Sage, sondern eine Thatsache. Genaue Untersuchung der Streit-
frage auf Grund des ältesten hiesigen Taufbuches mit BenützuDg der
ältesten geschichtlichen Quellen. Pforzheim. Selbstverlag. 1886. 8^.
49. Fabrice, F. v. Das Königl. bayr. 6. Infant. -Regmt. Kaiser Wil-
helm, König von Preussen I. Teil, 1725—1804. München. Oldenbourg.
1886. 8°. 526 u. 166 S. (Vgl. ZGO. N. F. I. [Bd. 40.] S. 375.)
50. Formanek, Jaromir. Gesch. d. k. k. Infant.-Regmt8. No. 41, der-
zeit Josef Freiherr Vecsey de Vecse et Böröllyö-Isägfa, k. k. Feld-
marschall-Lieut. Nach authent. Quellen bearb. I. Bd. Das alte Regi-
ment. Von der Errichtung des Regmts. bis zur Verlegung des Werbe-
bezirkes nach Galizien. 1701 — 1806. Czernowitz. Czopp. 1886. 8".
(Vgl. ZGO. N. F. I. [Bd. 40.] S. 500.)
51. Die katholische Fraktion in der bad. zweiten Kammer. (Neue
evang. Kirchenztg. H. v. Messner. 27. Jahrg. No. 8.)
52. Hartfelder, Dr. Karl. Akten zur Geschichte des Bauernkriegs in
Süddeutschland. (ZGO. Bd. 39. S. 376-430.)
53. Heinze Max. Die Pfalzgräfin Elisabeth und Descartes. (Hist.
Taschenbuch von Raumer 6. Folge, 5. Jahrg. 1886. S. 257—304.)
54. Heyck, Eduard. Neun Merian'sche Briefe. (ZGO. N.F.I. [Bd. 40.]
S. 357—364.)
55. — Die italienische Reise des Markgrafen Ferdinand Maximilian und
Wilhelm Christoph von Baden-Baden in den Jahren 1644—1646.
(ZGO. N. F. I. [Bd. 40.] S. 402-444.)
56. Hot tinger, Dr. Chr. G. Friedrich Grossherzog von Baden. Zur
Erinnerung an s. 60. Geburtstag. Heidelberg. Winter. 1886. 8*. 32 S.
Mit Abbldgn.
57. Joachim, Dr. Erich. Die Entwickelung des Rheinbundes v. J. 1658.
Acht Jahre reichsständischer Politik. 1651—1658. Leipzig. Veit & Cie.
1886. 8». Vm. 515 S.
58. Kimmig, Dr. Otto. Die Festlickeiten zur Feier des Einzugs Ihrer
Königl. Hoheiten des Erbgrossherzogs Friedrich und der Erbgross-
herzogin Hilda von Baden in Freiburg i. Br. 7. bis 14. Dez. 1885.
Denkschrift im Auftrage des Stadtraths verfasst. Mit den Porträts
Ihrer Königl. Hoheiten, den Glasgemälden im Treppenhause des Gr.
Palais, dem Triumphbogen und dem Weinbrunnen in vier Lichtdruck-
bildern, nebst einem vollständigen Text des historischen Festspiels
im Stadttheater. Freiburg i. Br. 1885. 4^. 48 S.
59. Kleinschmidt, Arthur. Karl Friedrich von Baden als Neube-
grönder der Universität Heidelberg. (Die Grenzboten. 45. Jahrg. No. 16.)
60. — Anna Gonzaga, Pfalzgräfin bei Rhein. (Ruperto-Carola No. 8. 9.)
ßadische Geschieh tslitteratur des Jahres 1886. 253
61. Kraus, F. X. Badisches Epitaph in der Kirche zu Rodemachern.
(ZGO. N.F.I. [Bd. 40.] S. 112.)
62. Linde, Antonius von der. Kaspar Hauser. Eine neugeschichtl.
Legende. Wiesbaden. Limbarth. 1887. 8». 2 Bde. VIIL 408 u. 416 S.
63. Müntz, A. Louis XIV et les Fürstenberg en Alsace. (La Revue
nouv. d'Alsace-Lorraine. 5e ann6e No. 10. 11. 12. 6^ annöe No. 1. 2. 3.)
64. Obser, Kar). Die Mission des Freiherrn Georg Ludwig vonEdels-
heim im Jahre 1760. (ZGO. N. F. IL [Bd. 41.] S. 69-98.)
65. Pf äff, Karl. Elisabeth Charlotte. (Ruperto-Carola No. 6. 7.)
66. Roder, Chr. Bericht über die Niederlage der Klettgauer Bauern bei
Lottstetten am 8. Mai 1633. (ZGO. N. F. II. [Bd. 41.] S. 118—121.)
67. Salzer, R. Beiträge zu einer Biographie Ottheinrichs. Festschrift
der Realschule in Heidelberg zur ÖOOjähr. Jubelfeier der Universität.
Beil. z. Jahresber. der Realschule 1885/86. Heidelbg. 1886. 4». 91 S.
68. — Ott-Heinrich in der Neuburger Zeit. (Ruperto-Carola No. 5.)
69. Schilling, Alb. Eine Dotationsurkunde aus der Zeit des 30jähr.
Kriegs. (Freiburg. Diöces.-Arch. XVIIL S. 324—327.)
70. Weber, Georg. Geschichtsbilder aus verschiedenen Ländern und
Zeitaltern. Leipzig. Engelmann. 1886. 8^^. VII. Rückblicke auf die
badische Revolution von 1848 und 1849. S. 434—514.
71. — Karl Ludwig und die Pfalz im 17. Jhrhdt. (Ruperto-Carola No. 4.)
72. Weech, Fr. v. Drei Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von
Orleans an den Markgrafen Friedrich Magnus 'von Baden -Durlach.
(ZGO. N.F.I. [Bd. 40.] S. 219—223.)
73. Wille, Jakob. Die Pfalz u. Heidelberg in der histor. Litteratur
des üniversitätsjubiläums. (ZGO. N.F.L [Bd. 40.] S. 471 49L)
d. Genealogie, Heraldik und Sphragistik.
74. Becke-Klüchtzner, E. von der. Stamm-Tafeln des Adels des
Grossherzogtums Baden. Ein neu bearbeitetes Adelsbuch. Baden-
Baden. V. Hagen. 1886. Fol. Lfrg. 1. 2. 3. 4. S. 1-160.
75. Gisi, W. Der Ursprung der Häuser Neuenburg in der Schweiz und
im Breisgau. Bischof Berthold I. von Basel. Haus Hasenburg.
(Anzeiger f. scbweiz. Gesch. N. F. 17. Jahrg. No. 4. 5.)
76. Leiningen-Westerburg, Karl Emich Graf zu. Mannheimer
Siegelsammlung. (Der D. Herold XVII. No. 1.)
77. Weech, Dr. Fr. v. Siegel von Urkunden aus dem Grossh. bad.
Gen.-Landesarchiv zu Karlsruhe. II. Serie. Frankf. a. M. 1886. Fol.
78. Wentz, Herm. Zwei Münzfunde zu Roth bei Wiesloch. Berlin. 1886.
80. 20 S. (Sep.-Abdr. a. d. „Berl. Münzblättern« 1886 No. 74. 77.)
III. Geschichte einzelner Orte.
Aasen, s. No. 80. — Antogast, s. No. 225. — Baden-Baden,
s. No. 386. — Behla, s. No. 80.
79. Bruchsal. Deppisch, Karl. Das Schloss zu Bruchsal. (Pfalz.
Museum 1886. No. 1.)
Dogern, s. No. 161. — Döggingen, s. No. 80.
254 Lamey.
80. Donaueschingen. üdry. Arcbivalien aus Orten d. Amtsbez. Donaa-
eschingen. I. Aasen II. Bebla. III. Döggingen. IV. Fürstenberg. V. Hau-
sen vor Wald. VI. Hocbemmingen. VII. Mundelfingen. VIII. Pfohren.
IX. Riedböhringen. X. Sunthausen. (M. d. h. K. No. 7. VIII.)
— 8. No. 321. 322.
81. Emmendingen. Maurer, H. Archivalien aus den Städten des
Amtsbezirks Emmendingen. I. Urkunden der Stadt Endingen, ü. Em-
mendingen. III. Herbolzbeim. IV. Kenzingen. (M. d. h. K. No. 7. VI.)
82. Endingen. Erinnerungen an Endingen. (Freiburger Sonntagskai.
1886. S. 6—8.)
— 8. N. 81.
83. Eppingen. Scbwarz, J. Archivalien der Stadt und Pfarrei Ep-
pingen. (M. d. h. K. No. 7. I.)
Ettenheim, s. No. 46. — Ettlingen, s. No. 166. 167.
84. Freiburg. Geiges, Fritz. Die Stadt Freiburg im Breisgau unter
der Herrschaft der Grafen von Urach bis zum Übergang an das Haus
Ostreich, 1368. (Schau-inVLand 12. Jahrg. 1885. 3. Lfrg. S. 61-82.)
85. — Hagele u. König. Freiburg. Stadt, Universität und Erzbis-
tum. (Freiburger Kirchenlexikon 2. Aufl. IV. Bd.)
86. — Konvict u. Konvictskirche. (Bad. Beob. 1886. No. 226. 229. 240. 246.)
87. — Maurer, Heinrich. Kritische Untersuchung der ältesten Ver-
fassungsurkunden der Stadt Freiburg i. B. (ZGO. N. F. I. [Bd. 40.]
S. 170—199.) •
88. — Poinsignon, A. Das Grossh. Palais zu Freiburg i. Br. (Schau-
in's-Land 12. Jahrg. 1885. 1. Lfrg. S. 3-9.)
89. — Poinsignon, A. Rückblicke auf die Vergangenheit des Stadt-
archivs zu Freiburg i. B. (Löher's Arcbival. Ztschrft. X. S. 122-140.)
90. — Poinsignon, A. Das Kaufhaus in Freiburg im Breisgau. (Vom
Jura zum Schwarzwald III. 1. Hft. S. 65—78.)
— s. No. 44. 58. 170. 280. 293.
Freiersbach, s. No. 225. — Fürstenberg, s. No. 80.
91. Geisslingen. Der Urtelbrief über einen Grenzstreit zwischen den
Gemeinden Geisslingen und Küssnach im untern Kletgau vom Jahr 1576.
(Randenschau I. No. 5. 6/7. 8/9.)
Griesbach, s. No. 225.
92. Grimmelshofen. Die Errichtung einer Mühle zu Grimmelshofen.
(Randenschau I. No. 8/9.)
Hausen vor Wald, s. No. 80.
93. Hecklingen. Krieg, A. Beiträge zur Geschichte des Ortes und der
Pfarrei Hecklingen. (Freiburg. Diözes.-Archiv XVIII. S. 119-151.)
94. Heidelberg. Alt, Theo d. Perkeo. (Ruperto-Carola No. 4.)
95. — Becker, Otto. Die Klinischen Anstalten der Universität Heidel-
berg. (Ruperto-Carola No. 3. 11.)
96. — Brandt, Samuel. Lenau in Heidelberg. Mit einem nocb nicht
veröflf entlichten Briefe des Dichters. (Ruperto-Carola No. 10.)
97. — Bunte Blätter aus Alt-Heidelberg. Heidelberg. Meder. (18 BL
mit Reproduktionen älterer Bilder aus Heidelbergs Vergangenheit in
Lichtdruck.)
Badiscbe Geschichtslitteratur des Jahres 1886. 255
98. Heidelberg. Bütschli, 0. Zoologie, vergl. Anatomie und die
zoolog. Sammlung an der ünivers. Heidelberg seit 1800. Zusammen-
gestellt z. V. Säkularfeier d. ünivers. Heidelbg. Koester. 1886. 8". 30 S.
99. — Gassei, D. Paulus. Der Name Heidelberg. Eine Wissenschaft! .
Anmerkung. (Zu den Festtagen des August.) Berlin. 1886. 8^. 16 S.
100. — Christ, Karl. Das Heidelberger Fass. ürkundl. Geschichte
der 4 grossen Heidelberger Fässer. I. Teil: Das Fass Johann Kasi-
mirs und die damit zusammenhängenden Bauten mit 5 Tafeln Ab-
bildungen. Heidelberg. Groos. 1886. 8«. 36 S.
101. — Das Corpsleben in Heidelberg während des neunzehnten Jahr-
hunderts. Festschrift zum 500jährigen Jubiläum der Universität.
Heidelberg. 1886. gr. 8. 136 S.
102. — Durm, Josef. Das Universitäts-Hauptgebäude. (Ruperto-Carola
No.'4.)
103. — Ehrlich, Dr. Gustav (= Aug. Rapp). Heidelberg und seine
Universität. Ein Beitrag zur Feier des 500jährigen Bestandes der
Letzteren. Karlsruhe. Dillinger. 1886. 8". 56 S.
Sep.-Abdr. aus dem „Bad. Landesboten".
104. — Festschrift zur 500jähr. Stiftungsfeier der Universität Heidel-
berg veröff. von dem histor.-philos. Ver. zu Heidelberg. Mit Bei-
trägen von K. Hartfelder, G. Weber, W. Oncken, C. Lemcke, W.
Wundt, H. Holtzmann u. A. v. Kirchenheim. Leipzig. Engelmann.
1886. 80. 130 S.
Enth. folg. hierhergeh. Abhandlgn.: I. Der Humanismus und
die Heidelberger Klöster. Von Karl Hartfelder. H. Deutsche
Fürsten und Kleinstaaten vor hundert Jahren. Von Georg Weber.
III. Heidelberger Erinnerungen aus ernster Zeit. Von Wilhelm
Oncken. VII. Die Universitätsbotenanstalten des Mittelalters. Von
A. von Kirchenheim.
105. — Fischer, D. Kuno. Festrede zur ÖOOjähr. Jubelfeier der Ru-
precht-Karls -Hochschule zu Heidelberg gehalten in der Heiliggeist-
kirche den 4. Aug. 1886. Heidelberg. Winter. 1886. 8». 98 S.
Dasselbe. Heidelberg. Hörning. 4*^. 64 S.
106. — Frommel,W. Alt-Heidelberg. (Daheim 22. Jahrg. No. 43. 44.)
107. — Hegewald. Die Heidelberger Chronik. Festgabe zum Heidel-
berger Universitätsjubiläum 1886. Meiningen. 1886. 32 S.
108. — Der Heidelberger Schlossgarten im Jahre 1620. (Ruperto-
Carola No. 6.)
109. — Holtzmann, Otto. Aus der Geschichte der theolog. Fakultät
Heidelberg. Zum 500jähr. Jubiläum. (Sep.-Abdr. aus dem Südd.
evangel.-protestant. Wocheubl.) Heidelberg. 1886. fol. 12 S.
110. — Horawitz,Adalb. Zum Jubiläum der Universität Heidelberg.
Heidelberg im Zeitalter des Humanismus. (Deutsche Wochenschrift
4. Jahrg. No. 32.)
111. — Kleinschmidt, Art h. Zur 500jähr. Geburtsfeier der Ruperto-
Carola in Heidelberg 1-9. (Illustr. Ztg. No. 22477. [87. Bd.])
112. Der Einzug Friedrichs V. und Elisabeths in Heidelberg. —
Ö56 Lamey.
Heidelberger Carcerbilder. — Das grosse Heidelberger Fass. (Illuitr.
Ztg. No. 22477. [87. Bd.])
113. Heidelberg. Koch, Adolf. Die Gründung der Heidelberger
Universität. (Ruperto-Carola No. 1. 2.)
114. — Kurfürsteutag zu Heidelberg 16. Oktober 1428. (Deutsche
Reichsakten IX. [üotba. Perthes. 1887. 4°.] S. 222-284.)
115. — Lang. Die Heiliggeistkitche in ihrer Beziehung zu dem Jubel-
fest der Universität Heidelberg. (Ruperto-Carola No. 12.)
116. — Lob 8t ein. Das Museum. (Ruperto-Corola No. 9.)
117. — Mays, Albert. Heidelberg gefeiert von Dichtern und Denkern
seit fiinf Jahrhunderten. Festgabe zum Jubiläum der Universität
Heidelberg. Bangel & Schmitt (Otto Petters). 1886. 8«. XVII. 146 8.
118. — Obser, Karl. Die Universität Heidelberg unter der Regierung
Karl Friedrichs (1802-1811). (Ruperto-Carola No. 2. 3*)
119. — Palatinus, Theodor (= Helm). Heidelberg und seine Uni-
versität. Freiburg i. Br. Herder. 1886. 8°. VIIL 172 S.
120. — Quincke, Dr. Gg. Gesch. des physikal. Instituts der Univers.
Heidelberg. Akadem. Rede. Heidelberg. Hörning. 1885. 4^. 47 S.
121. — Roquette, Otto. Eine Erinnerung aus dem Frühjahr 1848.
(Ruperto-Carola No. 10.)
122. — Rupertophilus, K. Die Heidelberger Universitätiönbil&en der
früheren Jahrhunderte. Heidelberg. Winter. 1886. 8». 15 S.
123. — Salzer, Robert. Heidelberga deleta. (Ruperto-Carola No. 7.)
124. — Schwarz, Fried r. Die lleiliggeist-Kirche in ihrer Beziehung
zu Stadt und Hochschule Heidelberg. (Ruperto-Carola No. 7.)
125. — Steiner, Dr. Heiur. Der Zürcher Professor Johann Heinrick
Hottinger in Heidelberg 1655-1661. Zürich 1886. 4« 61 S.
Vgl. Ailg. Ztg. Beil. No. 231.
126. — Thoemes, Dr. Nicol. Das Stift der königl. Kapelle mm Heil.
Geist und die Universität Heidelberg in ihrer Verbindung von 1413.
Originalstiftungsurkunden des Kurfürsten Ludwig HI. zur 500j&hr.
Jubelfeier der Hochschule veröff. Heidelberg. Winter 1886. 8«. 24 8.
127. — Thorbecke, Dr. Aug. Die Anfänge der Uuiversit&t Heidelberg.
Histor. Abhandlung behufs Erlangung der venia legendi der Hohes
philos. Fakultät zu Heidelberg vorgelegt. Heidelberg. Röster. 18811
80. 73 S.
128. Geschichte der Universität Heidelberg im Auftrage der Uni-
versität dargestellt. Abteilung I: Die älteste Zeit 1886—1449.
Heidelberg. Koester. 1886. 8". VI. 116. 94 S. — A. u. d. T.: We
älteste Zeit der Universität Heidelberg 1386 - 1449.
129. — Toepke,Gust. Die Matrikel der Universität Heidelberg. Zweittf
Teil von 1554—1662. Nobst einem Anhange enthaltend: I. Matri-
cula Universitatis 1663— 1G68. IL Album Magistrorum Artium 1891
— 1581. III. Matricula Alumnorum juris 1527 — 1581. IV. Gtia*
logus Promotorum in Jure 1386—1581. V. Matricula Studiosona
Theologiae 1556—1685. VI. Promotiones factae in Facultate Tbet'
logica 1404—1686. VII. Syllabus Rectorum UniversitaÜB ISSS-lM
Heidelberg. Selbstverlag. In Komm. Winter. 1886. B^.
Badische Geschieh tslitteratur. des Jahres 1886. 257
130. Heidelberg, ürkundenbuch der Universität Heidelberg. Zur
ÖOOjährig. Stiftungsfeier der Universität im Auftrage derselben heraus-
geg. von Eduard Winkelmann. I. Bd.: Urkunden. IL Bd.: Regesten.
Heidelberg. Winter. 1886. 2 Bde. 8». XIV. 496 u. 405 S.
131. — Weber, G. Epilog zu den Heidelberger Erinnerungen I— V.
(Allp. Ztg. No. 212. Beil. 218. 222. 223. 228.)
132. — Wilkens. Heidelberg seit 1869. (Ruperto-Carola No. 3.)
133. — Winkelmann, Ed. Zur Geschichte der Mathematik in Heidel-
berg. (ZGO. N. F. I. [Bd. 40 ] S. 492/3.)
— s. No. 10. 15. 29. 35. 59. 67. 73. 168. 182. 184. 229. 335. 381. 385.
Herbolzheim, s. No. 81. — Hochemmingen, s. No. 80.
134. Hochhausen a. N. Huffschmid, Maxim. Hochhausen a. N. u.
die heilige Notburga. (ZGO. N.F.I. [Bd. 40] S. 385-401.)
Hüfingen, s. No. 44.
135. Kadelburg. Kurze Geschichte von Kadelburg am Rhein. (Randen-
schau I. No. 1. 2. 3/4.)
136. Karlsruhe. Archiv der Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe.
Karlsruhe 1886. 8«. 66 S.
137. — Chronik der Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe für das Jahr
1885. Zusammengest. im Auftr. der städt. Archivkommission. (Von
Jos. Häussner.) Karlsruhe. Braun. 1886. 8^. 94 S.
138. — Festschrift zur SOOjähr. Jubelfeier des Grossh. Gymnasiums in
Karlsruhe. 22. Nov. 1886. Mit 3 Taf. Karlsr. Braun. 1886. 80. 88 S.
Inhalt: 1. Überblick der Geschichte des Gymnasiums von Dir.
Dr. Wendt. 2. Über den Rheinländischen Hausfreund und Johann
Peter Hebel von Prof. Heinr. Funck.
139. — Funck, Heinr. Ein Vorschlag zur Errichtung einer Universität
in Karlsruhe aus dem Jahre 1761. (Festschrift d. bad. Gymnasien.
Gewidmet d. Univers. Heidelberg z. Feier ihres öOOjähr. Jubiläums.
Karlsruhe. Braun. 1886. 4». S. 121 ff.)
140. — Zur Jubelfeier des Karlsruher Gymnasiums. (Bad. Schulbl. III.
No. 11. S. 209 211.)
141. — H. Die 100- und 200jähr. Jubelfeier des Gymnasiums (Durlach-
Karlsruhe). (Karlsruher Ztg. No. 271.)
142. — Die 300jähr. Jubelfeier des Gymnasiums in Karlsruhe. (Karlsr.
Ztg. No. 265. 266. 267. 268.)
143. — Sc heffel's Wohnhäuser. (Karlsr. Ztg. No. 92.)
— s. No. 78. 322 334. - Kehl, s. No. 322.
144. Kenzingen. Sussann, Herm. Kenzingen im 30jähr. Krieg. Nach
grösstenteils ungedruckten archival. Urkunden. Beig. z. Jahresber.
der Höh. Bürgersch. zu Kenzingen. Kenz. Pfeifer. 1886. 8». 66. S.
— s. No. 81. — Kirchdorf, s. No. 374. — Königheim, s. No. 158.
145. Konstanz. Heyck, Ed. Ein Schreiben Eugens IV. an die Stadt
Konstanz. (ZGO. Bd. 39. S. 431/2.)
— s. No. 32. 34. 37. — Küssnach, s. No. 91. — Lauda, s. No.
158. — Lottstetten, s. No. 66.
146. Mannheim. Jahresbericht des Altertums- Vereins für das Jahr 1886.
(Westd. Zeitschr. Korrespdzbl. Jahrg. V. No. 12. S. 293—297.)
ZeitBchr. f. Ge§ch. d. Oberrh. N. F. II. 2. | *7
258 Lamey.
147. Mannheim. Eleemann. Die kurpfälzische Ingeniearschule zu
Mannheim. (AUgem. Milit.-Ztg. 61. Jahrg. No. 26 u. 27.)
— 8. No. 76. 328.
148. Mosbach. Baumberger. Repertorium der Originalarkanden im
Stadtarchiv zu Mosbach. (M. d. h. K. No. 7. VII.)
Mühlburg, s. No. 240.
149. Müllheim. Sievert, A. J. Geschichte der Stadt Müllheim im
Markgräflerland. Mit vielfacher Berücksichtigung der Umgegend.
Müllheim. Schmidt. 1886. 8». IX. 476 S. (Abgeschl. mit Lfrg. 4.)
150. — Sievert, A. Archivalien aus Orten des Amtsbezirks Müllheim.
Neuenburg a. Rh. (Stadtarchiv). (M. d. h. K. No. 7. II.)
Mundelfingen, s. No. 80.
161. Munzingen. Kühler, C. Aufzeichnungen des Lehrers und Ge-
meinderechners Wiffel von Munzingen. (Schau -in's-Land 12. Jahrg.
1885. Lfrg. 1. 2. S. 24-41.)
Neuenburg, s. No. 150. 292. — Ober-Gailingen, s. No. 277.
152. Offenburg. Walter. Die Urkunden des St. Andreas-Spitals zu
Offenburg. (M. d. h. K. No. 7. V.)
Petershausen, 8. No. 299. —- Petersthal, s. No. 225. — Pfoh-
ren, s. No. 80. — Pforzheim, s. No. 48. 173. 389.
153. Philippsburg. Barazetti, Dr. Cäsar. Geschichte der Stadt
Philippsburg. (Allg. Ztg. Beil. No. 222. 223. 224.)
Radolfi^ell, s. No. 197.
154. Rastatt. Köhler, J. Die Handschriften und Inkunabeldrucke der
Rastatter Gymiiasiumsbibliothek. Beil. z. Progr. des Grossh. Gymn.
zu Rastatt f. d. J. 1886. 1886. Vogel. Rastatt. 4». 24. S.
Reichenau, s. No. 299.
155. Renchen. Schmidt, Erich. Charakteristiken. Berlin. Weidmann.
1886 8^ S. 96—110 Simplicissimusfeste in Renchen.
Riedböhringen, s. No 80. — Säckingen, s. No. 322.
156. St. Peter. Ober le. Das Priesterseminar in St. Peter bei Freiburg,
(Rhein. Volkskal. 1886. S. 39 ff.)
— s. No. 285. — Schiltach, s. No. 327.
157. Stuhl ingen. Wie Stühlingen zu fünf Jahrmärkten kam. (Randen-
schau I. No. 6/7.)
— s. No. 290. — Sulzbach. s. No. 225. — Sunthausen, s. No. 80.
158. — Tauberbischofsheim. Martens, Dr. W. Archivalien aus Orten
des Amtsbezirkes Tauberbischofsheim. IL Urkunden der Stadt Lauda.
III. Urkunden der Gem. Königheim. (M. d. h. K. No. 7. IV.)
159. Überlingen. Münster, Rathaus und alte Stadtkanzlei in Überlingen.
(Freie Stimme 1886. No. 99.)
160. — Roder. Bericht über die Ordnung und Repertorisierung des
Stadt- u. des Spitalarchives zu Überlingen. Übersicht über den Inhalt
der beiden gen. Archive. (M. d. h. K. No. 6. Beil. B. C. D.)
— s. No. 44.
161. Waldshut. Birkenmeyer. Archivalien aus dem Amtsbezirke Walds-
hut. I. Gemeinde Dogern. (M. d. h. K. No. 7. III.)
Wolfach, s. No. 322.
Badische Greschichtslitteratar des Jahres 1886. 259
IV. Biographisches.
162 Jean Becker. (Rheinl. Hausfreund f. 1887. [Tauberbischofsheim.]
S. 83. 84.)
163. Georg Friedrich Creuzer von Fritz Scholl. (Rup.-Carol. No. 10.)
164. Karl Daub von H. Holtzmann. (Ruperto-Carola No 9.)
165. Hugo Donellus von Otto Kariowa. (Ruperto-Carola No. 4.)
166. Wilh. Dörrfuss, Kunstmüller in Ettlingen. Von M. G. W. Br(andt).
Sep.-Abdr. aus dem „Treuen Eckart". Eckartshaus. 1885. 8^ 24 S.
167. Wilh. Dörr fuss Kunstmüllers in Ettlingen, Leben. Von ihm selbst
erzählt Karlsruhe. Reiff. 1886. 8^. 54 S.
168. Jos. Durm u. Karl Hoff, Heidelbergs jüngste Ehrenbürger von
A. K. (Ruperto-Carola No. 12.)
169. Dr. Johann Georg Duttlinger von Lembach. (Ein Gedenkblatt.)
(Randenschau I. No. 2. 3/4.)
170. Ecker, Dr. Alex. Hundert Jahre einer Freiburger Professoren-
familie. Biograph. Aufzeichnungen. Freibg. i. B Mohr. 1886. 8^. 156 S.
171. Wilhelm Eisenlohr, Generaldirektor der badischen Eisenbahnen,
(Bad. Landeskai. f. 1887. S. 51-54. - Rheinl. Hausfreund f. 1887.
[Tauberbischofsheim.] S. 89—91.)
172. Kuno Fischer V. Ludw. Salomon. (Illustr. Ztg. No. 2264 [87. Bd.].)
173. Nikolaus Gerbel. — Büchle, Dr. Adolf. Der Humanist Nikol.
Gerbel aus Pforzheim. Dem Karlsruher Gymnasium zur dritten
Säkularfeier zugeeignet. Durlach. 1886. 4^. 28 S. (Beil. zum Progr.
des Pro- und Realgymn. Durlach.)
174. Martin Gerbert u. Aemilius üssermann. Beiträge zur Bio-
graphie der berüi. inten Benedictiner: Martin Gerbert, Fürstabt von
St. Blasien u. P. Aemilian üssermann. (Studien u. Mittlgn. aus dem
Benedictiner- u. dem Cistercieuser-Orden VII. Hft. 1. S. 187—190.)
175. Job. Jak. Christof von Grimmeishausen von Ph. Ruppert.
(ZOO. N.F.L [Bd. 40.] S. 371-375.)
176. Ludwig Häusser, Erinnerungen an — , von Wilhelm Oncken.
(Ruperto-Carola No. 8.)
177. Jean Pierre Hebel (1760—1826). (La Revue nouv. d'Alsace-
Lorraine. 5^ annöe. No. 9.)
Karl Hoff, s. No. 168.
178. Philipp v. Jelly — Böhm, Gottfried. Philipp v. Jelly. Ein
Lebens- und Charakterbild. Mit einem Lichtdruck der Büste Jolly's
u. einem Verzeichnis s. Schriften. München. Fritsch. 1886. 8". 47 S.
179. Dr. Karl Junghanns. (Nekrolog.) (Karlsr. Ztg. Beil. zu No. 152 )
180. Dr. Fr. Junker, zur Erinnerung an — . (Südd. evangel.-protest.
Wochenbl. No. 9.)
181. Karl Mathy. Treitschke, Heinr. v. Histor. u. polit. Aufsätze.
5. verm. Aufl. Leipzig. Hirzel. 1886. Bd. L S. 484 ff.
182. K. J. A. Mittermaier. Mittermaier, Dr. med. K. u. Dr. jur. F.
Bilder aus dem Leben von K. J. A. Mittermaier. Zur 500jähr. Jubel-
feier der Universität Heidelberg gewidmet. Mit dem Bildnisse Mit-
17*
260 Lamey.
termaier's ünct acht Bildern in Lichtdruck nach Zeichnungen und
Aquarellen von K. Roux. Heidelberg. Weiss. 1886. 8^ 67 S.
183. K. J. A. Mittermaier. VonF. Mittermaier. (Rup.-Carol. No. 12.)
184. Robert v. Mohl. — Schulze, Dr. Herrn. Robert v. Mohl. Ein
Erinnerungsblatt, dargebr. z. öOOjähr. Jubelfeier der Ruperto-Carola.
Mit ein. Bildn. R. v. Mohls. Heidelberg. Winter. 1886. 8». VI. 100 S.
185. V. Obernitz. — Hoenig, Fritz. Zum 50jähr. Dienstjubiläum des
Generals der Infanterie v. Obernitz. Berlin. Luckhardt. 1886. 8®. 77 S.
186. Dr. Orbin, Erzbischof von Freiburg. Von Arthur Kl ein Schmidt.
(lUustr. Ztg. No. 2234. 86. Bd.)
187. Job. Bapt. Orbin. — Knecht, Dr. Fr. Justus. Dr. Joh. Bapt.
Orbin, Erzbischof von Freiburg und Metropolit der oberrh. Kirchen-
provinz. Trauerrede, geh. am 7. Mai 1886 im Dome zu Freiburg.
Freiburg i. Br. Herder. 1886. 8». 13 S.
188 Prof. Adam Pf äff (Nekrolog). (Karlsr. Ztg. Beil. No. 28.)
189. Samuel Pufendorf von 0. Gierke. (Ruperto-Carola No. 6.)
190. Dr. Johann Ro OS, erwählter Bischof von Freiburg i. Br. (Illustr.
Ztg. No. 2249. 87. Bd.)
Jos. Victor V. Scheffel.
Die zahlreichen Nekrologe in der Tagespresse sind absichtlich tibergangen.
Die am Grabe verlesenen Personalien s. Karlsruher Zeitung No. 87.
191. Artaria, R. Erinnerungen an den Dichter des „Ekkehard^. (Gar-
tenlaube No. 18. 19.)
192. Bartsch, K. Joseph Victor v. Scheffel (Nekrolog). (Allgem. Ztg.
Beil. No. 126.)
193. Brabm, Otto. Joseph. Victor v. Scheffel. (Deutsche Rundschau
12. Jahrg. 11. Hft.)
194. Dahn, Felix. Erinnerungen an meinen lieben Josef Victor. (Ru-
perto-Carola No. 3.)
195. Erich, Adolf. Aus den Akten der Gemeinde Gabelbach. Ein
Blatt der Erinnerung aii Jos. Victor v. Scheffel. (Bad. Landesztg.
No. 266. I. — 269. I. — 275. I. - 280. H.)
196. Franzos, Karl Emil. Joseph Victor v. Scheffel. (Deutsche Dich-
tung I. Bd. 3. Hft.)
197. Freydorf, Alberta v. Sommertage in Radolfzell. (Ruperto-
Carola No. 2.)
198. — Ein Besuch Nürnberger Patrizier beim Meister Joseph Victor
V. Scheffel im Jahre 1881. (Ruperto-Carola No. 9.)
199. Gessler, Fr. Wie Scheffel geadelt wurde. Eine Erinnerung.
(Die Gegenwart 30. Bd. No. 28.)
200. Mickwitz, Chr. Joseph Victor v. Scheffel. Ein Gedenkblatt.
(Nord. Rundschau 4. Bd. Hft. 6.)
201. Pantenius, Tb. H. Joseph Victor v. Scheffel. (Daheim 22. Jahrg.
No. 31. Beil.)
202. Prölss,Joh. ScheffePs Ursprung und Kindheit. (Feuilleton der
„Frankf. Ztg.«.)
Badische Geschichtslitteratur des Jahres 1886. 261
203, ^uhemann, AI fr. Joseph Viktor v. ScheflTel. Sein Lehen und
Dichten. Mit J. V. v. Scheffels PortrÄt in Lichtdruck ausgeführt,
einem Faksimile und 7 in den Text gedruckten Illustrationen. Stutt-
gart. Bonz & Cie. 1887. 8». VIII, 364 S.
1J04. Sauer, Aug. Josef Victor v. Scheffel. Eine Gedenkrede. (Ztschr.
f. allg. Gesch. etc. von Zwiedineck-Südenhorst 1886 No. 5.)
205. Joseph Victor v, Scheffel. (Die Gegenwart 29. Bd. No. 16.)
206. Joseph Victor v. Scheffel. Ein Dichterlehen. (Vom Jura zum
Schwarzwald IIL Bd. 2. Hft. S. 81-131.)
207. Schwanitz, Carl. Ein Erinnerungshlatt an Joseph Victor v. Scheffel,
bei der Enthüllung des Scheffeldenkmals in Ilmenau dargebracht.
2. Aufl. Ilmenau. Tromsdorf o. J. 8». 42 S.
208. Werner, Ant. v, Erinnerungen an Joseph Victor v. Scheffel.
(Die Gegenwart 29. Bd. No. 19. 20)
1209. Zernin, Gebhard. Erinnerungen an Dr. Josef Victor v. Scheffel.
Erlebtes u. Erfahrenes. Darmst. u. Leipzig. Zernin. 1886. 8° 86 S.
210. Ziel, Ernst, Joseph Victor v. Scheffel. Ein Dichterportrait.
(Westermanns illustr, deutsche Monatshefte 31. Jahrg. Okt.)
211. Friedrich Christoph Schlosser. Von B. Erdmannsdörffer.
(Rupert<KCarola No. 5.)
212. Sulc^rana Badensia. Gesamm. u. herausgeg. v. Gottlieb Linder.
Heidelberg. Winter. 1886. 8». 39 S.
Briefe von und an Simon Sulcer a. d. J. 1554—1583.
213. Heinr. Suso. Ein Originalbild dieses grossen schwäb. Mystikers.
(Hofele's Diözes.-Arch. v. Schwaben III. 1886. No. 6. 7. 8. 9. 10. 11.)
214. Anton Friedrich Justus Thibaut. Von Otto Kar Iowa. (Ru-
perto-Carola No. 10. 11.)
215. Friedrich Tiedemann. Von Karl Gegenbauer. (Ruperto-
Carola No. 11.)
216. Karl Leopold Trück. Ein Nachruf. Von J. Gutersohn. (Bad.
Schulbll. III. No. 10. S. 190-197.)
217. Joseph Trunk, Professor. Nekrolog. (Bad. Schulbll. IIL No. 4.
S. 80-83.)
218. Oberbürgermeister Dr. Karl Wilkens. (Ruperto-Carola No. 12.)
y. Topographisches, Geographisches, Beschreibungen etc.
a. Allgemeines.
219. Ammon, 0. Die Correktion des deutschen Oberrheins I. II. III.
(Allg. Ztg. Beil. No. 43. 45. 47. vgl. Konstanz. Ztg. No. 69. 70.)
220. Beiträge zur Hydrographie des Grossherzogth. Baden. Herausgeg.
V. d. Centralbureau f. Meteorologie u. Hydrographie. 4. Hft. Inhalt:
Die Flächeninhalte der Flussgebiete des Grossh. Baden m. e. hydro-
graph. Übersichtskarte. Karlsruhe. Braun. 1886. 4". VII. 121 S.
221. Eisen grein, Otto v. Eine Wanderung in's Höllenthal (Schluss),
(Schau-in's-Land 12. Jahrg. 1885. Lfrg. 1. S. 11-19.)
262 Lamey.
222. Oag^, E. y. Einiges aus dem Hexenthaie. (Schau-in's-Land 12. Jhrg.
1885. Lfrg. 2. S. 47-55.)
223. Gerstäcker, Ernst Fr. Aus dem Schwarzwald. Von Freihurg
i. ßr. längs der Höllenthalbahn zum Titisee. Sommer 1885. (Kon-
stanz. Ztg. No. 139. 142.)
224. Godefrieth, H. Vom oberen Kinzigthal. Ein Stück Schwarzwald-
gegend. (Vom Fels zum Meer 1886/87. 2. Hft )
225. Haberer, Alb. Föhrer durch das Renchthal u. s. Bäder Sulzbach,
Antogast, Freiersbach, Petersthal u. Griesbach topograph., natur-
wissenschafrl., geschichtl. u. heilkundig dargest. Offenburg. Tonoli.
1886. 80. 139 S.
226. Jahresbericht des Central bureaus f. Meteorologie u. Hydrographie
im Grossh. Baden nebst den Ergebn. der meteorolog. Beobachtungen
u. d. Wasserstandsaufzeichnungen a. Rhein u. a. s. grössern Neben-
flüssen f. d. J. 1885 sowie den Mittel werthen f. das Lustrum 1881
bis 1885 u. einer bibliograph. Beil. Karlsruhe. Braun. 1886. 4». IV.
96 S. Bl. 1 8.
227. Neumann, Ludw. Orometrie des Schwarzwaldes. Mit 9 Abbild,
im Text, 1 Taf. u. 1 Karte. Wien. Hölzel. 1886. 8'. (Geograph. Ab-
handlgn. hrsgeg. v. Prof. Dr. Albrecht Penck. Bd. I. Hft. 2.)
228. Paulus, Ed. Dem Neckar entlang. (Vom Fels zum Meer. Juli.)
229. Stromberger,Th. Die schriftl. Überlieferung üb. d. angebl. Neckar-
arm V. Heidelberg zum Rhein. (Westd. Ztschrft. Jahrg. V. Hft. 3.
S. 258—264.)
230. Der Titisee. (Randenschau I. No. 5.)
231. Ulrici, Albert. Das Maingehiet in s. natürl. Beschaffenheit u.
deren Rückwirkung auf die Geschichte. Dritter Jahresber. d. Ver.
f. Erdkunde zu Kassel. Kassel. 1886. 8<>.
b. Einzelne Orte.
232. Altbreisach. Das St. StephansmOnster zu Altbreisach. Nach einem
Vortrag von Dr. Cathiau. (Karls. Ztg. Beil. No. 12. — Bad. Landes-
Ztg. No. 25, I. 26, II.)
233. Bade u -Baden. A. H. Baden-Baden. Eine empfindsame Reise. 2. Aufl.
Baden-Baden. Sommermeyer. 1886. 8®. 59 S.
234. — Rheinboldt,Max. Baden-Baden als Kurort. Histor .-topograph.
Skizze der Stadt Baden, ihrer Bäder u. Umgebung. Mitthlgn. üb.
d. Badener Thermen nach Vorkommen, Wirkung u. Anwendungsart.
Aus älteren u. neueren geschichtl., geolog. u. balneolog. Schriften
u. Werken f. Ärzte u. Laien gesammelt. Baden-Baden. Sommer-
meyer. 1887. 8». XIV. 172 S.
235. Blumeneck. Die Ruinenfelsen von Blumeneck in den Watach-
flühen. (Randenschau I. No. 3/4. 5. 6/7.)
236. Fr ei bürg. Bilder aus Freiburg. (Deutscher Hausschatz, Regensburg.
1886. S. 782 f., mit Ansichten.)
237. — Freiburg im Breisgau. Ein Städtebild. (Vom Jura zum Schwarjs-
wald IIJ. Hft. 4. S. 307-312.)
Badische Geschichtslitteratur des Jahres 1886. 263
238. Freiburg. A travers la cath6drale de Fribourg. (La Revue nouv.
d'Alsace-Lorraine. 5« anu^e. No. 10. 11. 12 6« ann6e No. 1.)
239. Heidelberg. Oechelhäuser, A. v. Alt- Heidelberg, du feine!
(Vom Fels zum Meer 1886/87. 1. Hft.)
240. Karlsruhe. Schuck, H. Die Korrektion des Landgrabens in den
Gemarkungen Karlsruhe und Mühlburg. Ausgef. i. d. J. 1877-1885.
Mit 13 Fig. im Text u. 14 Beilagebll. Karlsruhe. 1886. gr. 8". 57 S.
241. Konstanz. Ammon, Otto. Ein Besuch in der Bodensee-Haupt-
stadt. (Konstanz. Ztg. No. 315. 335.)
242. Mainau. Byr, Roh. Die Mainau. (Über Land u. Meer 56. Bd.
28. Jahrg. No. 31.)
243. — Die Fürsteninsel des Bodensees. (Bad. Landeskai. f. 1887 S. 54.
bis 58. - Rheinl. Hausfreund f. 1887. [Tauberbischofsh.] S. 84-88.)
244. Randenburg. Die Ruinenhöhe der Randenburg. (Randenschau L
No. 1. 2.)
245. Säckingen. An der Heimathsstädte des Trompeters von Säckingen.
(Gartenlaube 1886. No. 51.)
246. Schwetzingen. Der Schlossgarten von Schwetzingen. (Sonntags-
Blatt 1886. No. 29.)
247. Stühlingen. Das ehemalige obere Thor zu Stühlingen. (Randen-
schau I. No. 6/7.)
VI. Kirchengeschichte des ganzen Landes und einzelner
Landschaften.
Vgl. No. 2. 174. 186. 187. 190. 212. 213. 285. 299. 301. 302.
305. 315. 318. 374.
248. Baur, P. Johannes Baptist a. Beiträge zur Chronik der Vor-
derösterreich. Kapuzinerprovinz. (Schluss zu Bd. XVII, 245.) Zur
Chronik der Schwab. Provinz. Von 1781 bis zu ihrer Auflösung.
(Freiburg. Diöces.-Arch. XVIII. S. 153-218)
249. Dalton, Herrn. Der Heidelberger Katechismus. Ein Gedenkblatt
zur 500jähr. Jubelfeier der Heidelberger Universität. Heilbronn.
Henninger. 1886. 8^. 31 S. {Zeitfragen des christl. Volkslebens
Bd. XII. Hft. 1.)
250. Das badische Dotationsgesetz. (Neue evangel. Kirchenztg. H. v.
Messner 28. Jahrg. No. 11.)
251. Fritz, Johannes. Das Territorium des Bistums Strassburg um
die Mitte des XIV. Jhrdts. u. seine Geschichte, • Mit einer Spezial-
karte. Kötben. Schettler. 1885. 8°. 224 S.
252. Garns, P. Pi US. Die 45 sog. ständigen schwäb. Klöster in den heutigen
Ländern Bayern, Württemberg und Baden bis 1802. Kloster-Nekro-
logien. (Hofele's Diöces.-Arch. v. Schwaben lU. 1886. No. 1. 2. 3.
4. 5. 7. 9.J
253. Ladewig, Paul. Über Gegenbischöfe von Konstanz während des
Investiturstreites. (ZGO. N.F.L [Bd. 40.] S. 223-227.)
254. — Hegesta episcoporum Constantiensium. Regesten zur Geschichte
der Bischöfe von Konstanz von Bubulcus bis Thomas Berlower 517
264 Lamey.
bis 1496. HeraBSgeg. v. d. Bad. bist. Eommission. I. Bd. 1. Lfrg.
Unter Leitung von Dr. Friedr. v. Weecb bearb. Innsbnick. Wagner.
1886. 40. 80 S.
255. Leo, Herrn. Der heilige Fridolin. Freiburg i. B. Herder. 1886. 8^
Vgl. Freiburg. Kath. Kirchenbl. No. 15.
256. Ruppert. Kirchl. Urkunden aus der Mortenaa. (Freibarg. Diöces.-
Arch. XVIIL S. 327—332.)
257. Schulte. Aloys. Ein Fonnelbuch der Mino riten von Schaff haosen
aus dem Anf d. 14. Jahrh. (ZGO. N. F I. [Bd. 40] S. 200-218.)
258. — Dr. Job. Friedr. v. Der Altkatholicismus ... Giessen. Roth.
1887. 8". — IL Buch 3. Kap. Geschichte der Bewegung in Baden, so-
weit die Thätigkeit der Staatsregierung in Betracht kommt. S. 438— 465.
259. Trescher u. Meunel. Almanach für die kathol. Geistlichen der
Erzdiöcese Freiburg und der Diöcese Rottenburg a. d. J. 1887.
8. Jahrg. Leutkirch. Roth. (Mit einer Specialstatistik der Erzdiöcese
Freiburg.)
260. Vanotti, Dr. Job. Nepom. Beiträge zur Geschichte der Orden in
der Diöcese Rottenburg. Aus dem handschriftl. Nachlasse. C. Klö-
ster (Forts ). (Freiburg. Diöces.-Arcb. XVIIL S. 219-314.)
261. Weech, Friedr. V. Das Tr uchsessenamt des Hochstifts Bamberg.
(ZGO. N. F. I. [Bd. 40] S. 365. 366.)
VII. Kirchengeschichte einzelner Orte.
Adelheiden, s. No. 264.
262. Engen. Chronik des Kapuzinerklosters in £ngen. (ünterhaltangsbl.
zur Freien Stimme No. 43—52.)
Eppingen, s No. 83.
263. Freiburg. Zell, Fr. Bericht über die Reliquien des hl. Alexander
in der Münsterpfarrkirche zu Freiburg. (Freiburg. Diöces.- Archiv
XVIIL S. 321 324.)
— 8. No. 85. 86. 186. 187. 190.
264. Grünenberg. Stengele, Benvenut. Protokolle über die Inven-
taraufnahme der Klöster Grünenberg und Adelheiden. (Freiburg.
Diöces.-Arch. XVIIL S. 315-321.)
Hecklingen, s. No. 93. — Heidelberg, s. No. 104. 115. 124.
126. ~ Hoch hausen a. N., s. No. 134.
265. Hörnleberg. Beschreibung der Wallfahrt auf demselben. (Freibarg.
Sonntagskai. 1886. S. 32-36.)
266. Kappel-Rodek. Schmidt. Zwei Anniversarienstiftungen von Joh.
Nik. Weislinger (aus dem Pfarrbuch zu Kappel unter Rodek). (Frei-
burg. Diöces.-Arch XVIH. S. 338.)
267. Karlsruhe. Glockenweihe im Stadtteil Mühlburg. (Bad. Beob.
1886. No. 237.)
Konstanz, s. No. 253. 254.
268. Ottersweier. Reinfried, C. Die Maria-Lindenkirche bei Otten-
weier. Zur Feier ihres 400jähr. Bestandes. (Freiburg. Diöce8.-Arcfa.
XVIIL S. 1-19.)
Badische Geschichtslitteratur des Jahrea 1886, 265
269. Reich enaa. Mon. Genn. hist. Legum Sectio V. Formulae. Han-
no verae 1886. 40. — XIV. Formulae Augienses. p. 339—377.
270. Ried er n. Das Kloster St. Leodegar zu Riedern vorm Wald. (Ran-
denschau I. No. 1. 2.)
271. Salem. Weech, Fr. v. Codex diplomaticus Salemitanus. ürkunden-
buch der Cisterzienserabtei Salem. 8. Lfrg. IL Bd. 1290—1296.
Hierzu 3 Taf. mit Siegelabbildungen aus der Hof-Lichtdruck-Anstalt
von J Baeckmann iu Karlsruhe. Karlsruhe. Braun. 1886. gr. 8**.
S. 385 512.
272. — Martin, Th. Tagebuch des Salemer Conventualen Diouysius
Ehe aus den Jahren 1796—1801. (Freiburg. Diöces.-Arch. XVIII.
S. 21-117.)
273. St. Georgen. Rothenhäusler, Konr. Die Abteien und Stifte
des Herzogthums Württemberg im Zeitalter der Reformation. Stutt-
gart. 1886. 8°. — S. 166-177. Die Benediktiner-Abtei St. Georgen.
274. Schlatt. Schulte, Aloys. Die Anfänge der Kommende des La-
zaritenritterordens zu Schlatt i. Br. (ZGO. N.F.I [Bd 40.] S. 462-470.)
275. Staufen. Staudenmaie r. Urkunde über ein 1485 in die Pfarr-
kirche zu Staufen gestiftetes Anniversar (von Erentrut, Gräfin v.
Werdenberg, geb. Gräfin v. Staufen). (Freiburg. Diöces.-Arch. XVIII.
S. 336/7.)
276. Wertheim. Wagner. Die Wertheimer Kirchenbibliothek. (Wert-
heim. Ztg. 1885. No. 294.)
VIII. Rechts- und Wirthschaftsgeschichte.
Vgl. No. 87. 91.
277. Baumann, Ludw. Weistum des Kelnhofes Ober-Gailingen. XIII.
Jahrhundert. (Alemannia XIII. 239 f.)
278. Buchenberger,A. Die prakt. Ergebnisse der bad. land wirthschaftl.
Erhebungen. (Jahrbuch f. Gesetzgebung etc. v. Schmoller 10. Jahrg.
4. Heft.)
279. D eurer, Dr. Ludwig. Die Ausdehnung der landwirthschaftl. Ge-
wächse u. Kulturarten nach Gemeinden im Grossh. Baden i. d. J.
1882—1884, nebst Darstellung der Forstfläche nach der Aufnahme
zu Ende d. J. 1883. Lahr. Schauenburg. 1886. gr. S^. 58 S. 31 Bl.
Karten.
280. Fuchs, F. J. Freiburger Botenposten im Mittelalter. (Schau-inVLand
12. Jahrg. 1885. Lfrg. 2. S. 42-46.)
281. Giese, Otto v. Bessere Verwerthung der Naturkräfte u. Natur-
produkte im Kinziggebiet des Grossh. Baden als Beispiele für alle
Flussgebiete. Mit 5 Fig -Taf. Karlsruhe. Braun. 1887. 8». 198 S.
282. Gothein(E). Bericht üb. s. Arbeitsthätigkeit (betr. die ihm über-
tragene Arbeit über die Besiedelung u. Gewerbthätigkeit des Schwarz-
waldes). (M. d. h. K. No. 6. Beil. A.)
283. — Disposition zu einer Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes und
der angrenzenden Gaue der bad. hist. Kommission vorgelegt. (M. d.
h. K. No. 8. Beil. B.)
266 L a m e y.
284. Gothein, Eberh. Die oberrhein. Lande vor und nach dem SQjäbr.
Kriege. (ZGO. N.F.I. [Bd. 40J S. 1-45.)
285. — Die Hofverfassung auf dem Schwarzwald dargest. an der Gesch.
des Gebiets von St. Peter. (ZGO. N. F. I. [Bd. 40] S. 257—316.)
286. Gräff, E. Yerä^deruDgen des Klimas und der Bodenkultur am bad.
Oberrhein. Karlsruhe. Macklot. 1886. S^
287. Statistisches Jahrbuch f. d. Grossh. Baden. XYU. Jahrg. 1884.
Karlsruhe. 1886. 4». XIV. 380 S.
288. Kirsch, Ludw. Das kameralistische Studium im Grossh. Baden
zugleich unter Angabe der bezügl. der Ausbildung f. d. Finanzdienst
in Preussen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Hessen u. in Elsass-
Lothringen bestehenden Vorschriften. S^. 80 S. (Sep.-Abdr. aus dem
„ Finauzarchiv" herausgeg. v. Schanz IV. Jahrg. 1. Bd.)
289. Knop. Über die Beziehungen der Geologie des Kaiserstahls zor
Land wirtb Schaft. Stuttgart. Schweizerbart. 1885. 8.
290. Die alten Landgerichtsschranken zu Stühlingen. (Randenschau
L 1. 2.)
291. Kessler, J. lieber den Werth badischer Torfe als Streu- and
Düngematerial und über die Löslichkeit des im Torf enthaltenen
Stickstoffs. (Die landwirth. Versuchsstationen 33. Bd. Hft. 1 u. 2.)
292. Schulte, Aloys. Das Stadtrecht von Neuenburg i. Br. von 1292.
(ZGO. N.F.L [Bd. 40] S. 97-111.)
293. — Die Einwohnerzahl von Freiburg im Jahre 1247. (ZGO. N.F.L
[Bd. 40] S. 115.)
294. Vaeth, Josef. Die Hindernisse der bad. Rindviehzacht und deren
Beseitigung. Preisgekr. Schrift. Karlsruhe. Gutsch. 1886. 8«. 36 S.
295. (Weech, Fr. v.) Über die Lehenbücher der Kurfürsten und Pfalz-
grafen Friedrich I. und Ludwig V. Zur 500jähr. Jubelfeier der
Rupert-Carls-Universität in Heidelberg überreicht vom Grossh. Ge-
neral-Landesarchiv und der Bad. Hist. Kommission. Karlsrahe. 1886.
fol. 21 S. 2 Taf. Wappen.
IX. Kunstgeschichte.
a. Allgemeines.
296. Lübke, Wilh. Kunstwerke und Künstler. Dritte Sammlung ve^
mischter Aufsätze. Mit 69 Illustrationen. Breslau. Schottl&nder.
[1886] 80. — XV. Kunstgeschichtliche Wanderungen im bad. Land.
(Auch Karlsr. Ztg. No. 117. 118. 119. 120. 121.)
297. Mone, F. Die bildenden Künste im Grossherzogtum Baden ehemak
und jetzt. Topographie der Kunstwerke und Museographie in Baden
mit Berücksichtigung der Militär-Architektur. I. Bd. Hft. 2. 8». 8.S1
bis 168. — VI. Der Linzgau zwischen der Sigginger und Linier
Aach. VII. Heiligenberg.
298. Museographie über das Jahr 1885. Baden (Konstanz, ÜberUog«^
Freiburg, Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Miltenberg). (WeiÜ
Zeilschr. Jahrg. V. Hft. 2. S. 207-211.)
J
Badische Geschichtslitteratar des Jahres 1886. 267
299. Nenwirth, Dr. Joseph. Die Bautbätigkeit der alamannischen
Klöster St. Gallen, Reichenau und Petershausen. Wien. Gerold.
1884. 8«. 114 S.
300. Ompteda, Ludw. Frhr. v. Rheinische Gärten von der Mosel bis
zum Bodensee. Bilder aus alter und neuer Gärtnerei. Mit 55 färb.
Abbildgn. im Text. Berlin. Parey. 1886. 4».
\b. Einzelne Orte.
301. Eggen stein. Die Pfarrkirche zu Eggenstein und ihre Wandmale-
reien. (Bad. Landesztg. No. 294. I.)
302. Freiburg. Denkmal von Erzbischof Hermann von Vicari. (Frei-
burg. Sonntagskai. S. 37. 38.)
303. — Geres, C. Das Grabdenkmal des Prof. Staravasnig auf dem
alten Kirchhof in Freiburg. (Schau-in's-Land 12. Jahrg. 1885. Lfrg. 1,
S. 20—23.)
304. — Rosenberg, Marc. Ein Ehrenpokal der Stadt Freiburg i. B.
(Schau-in's-Land 12. Jahrg 1885. Lfrg. 2. S. 56-58.)
305. — Schneider, Fried r. Die Ausmalung des Chores der St. Mar-
tinskirche. (Bad. Beob. 1886. No. 274.)
— 8. No. 298.
306. Heidelberg. Die Kunst auf dem Heidelberg. Jnbiläumsfest. (Kunst-
Chronik Beibl. z. Ztschrft. f. bild. Kunst 21. Jahrg. No. 42—44.)
307. — Lübke, Wilhelm. Die Scepter der Universität Heidelberg.
(Ruperto-Carola No. 2.)
308. — Mays, Albert. Erklärendes Verzeichniss der vormals Gräfl.
von Graimberg' sehen jetzt städt. Kunst- und Alterthümersammlung
z. Gesch. Heidelbergs und der Pfalz im Friedrichsbau des Heidel-
berger Schlosses. 2. verm. Aufl. Festgabe zum 500jähr. Jubiläum
der ünivers. Heidelberg 1886. [Heidelberg.] Koester. [1886.] 8« X.
128 S.
309. — Rosenberg, Marc. Otto Heinrich beruft einen Goldschmied.
(Ruperto-Carola No. 4.)
310. Der Schlosshof nach einer Radierung von J. ü. Kraus um
1683. (Ruperto-Carola No. 5.)
311. — Die Wiederherstellung des Heidelberger Schlosses. (Hlustr.
Ztg. No. 2247.)
— s. No. 298. - Heiligenberg, s. No. 297.
312. Karlruhe. Ltlbke,W. Aus den Grossh. Kunstsammlungen. (Karlsr.
Ztg. No. 93)
313. Neues in der Grossh. Gemäldegalerie. (Karlsr. Ztg. No. 59. 127.)
314. Neues in den Grossh. Kunstsammlungen. (Karlsr. Ztg. Beil.
No. 38.)
315. — Weihwasserstein (benedicterium) aus dem 8. Jahrb. im Grossh.
bad. Antiquarium zu Karlsruhe. (Arch. f. kirchl. Kunst 10. Jahrg.
No. 4. 5.)
— 8. No. 298. — Konstanz, s. 298.
316. Liell. Kraus, F. X. Wandgemälde zu Liell. (Schau -in's- Land
12. Jahrg. 1885. Lfrg. 1. S. 10.)
268 L a ra e y.
817. Mannheim. Gobelins im Grossh. Schlosse za Mannheim. Heinr.
Grass, Art. Photograph. Mannheim. 1886. fol. 21 Bl.
— 8. No. 298.
318. Schwarzach. Schubert, Alfred. Romanisches Capital aas dem
Kloster Schwarzach. (Original im Grossh. bad. Antiquarium zu Karls-
ruhe). (Archiv f. kirchl. Kunst 10. Jahrg. No. 2 u. 3.)
319. Überlingen. Allgeyer, L. Das Holzschnitzwerk im Bathaas-
saale zu Überlingen. In s. geschichtl. u. kunstgeschichtl. Bedeatung
betrachtet. 1886. Überlingen. Schoy. S^. 40 S.
— s. No. 298.
320. Zwingenberg. Leutz, Ludw. Die Gothischen Wandgemälde in
der Burgkapelle zu Zwingen berg am Neckar. Ein Beitrag zur Vater-
land. Kunstgesch. Karlsruhe. Bielefeld. 1886. 8». 40 S. 8 Tafeln.
X. Kultur- und Litteraturgeschichte, Sprachliches u. dgl.
321. Ammon, Otto. Zur anthropologischen Untersuchung der Wehr-
pflichtigen i. Amtsbez. Donaueschingen. (Konstanz. Ztg. No. 181. 182.)
322. — Musterungseindrücke. I. Donaueschingen. IL Wolfach. III. Kehl.
IV. Säckingen. V. Karlsruhe. (Konstanz. Ztg. No. 188. Beil. zu
No. 214. Beil. zu No. 240. No. 300.)
323. Barack,Max. Falzer Duwak. Schnurrige Erzählungen in PfMzer
Mundart. Mit Illustrat. von H. Albrecht. Stuttgart. Engelhorn. 8®.
139 S.
324. Baumann, F. L. Zur mittelalterlichen Zeitrechnung. (ZGK). N. F. I.
[Bd. 40] S. 229.)
325. Birlinger, A. Hebelstudien. (Alemannia XIII. 278 ff. XIV. 76
bis 79. 186.)
326. — Ein landesväterlicher Badenscher Besuch in Trarbach 1666.
(Alemannia XIV. Jahrg. S. 102 ff.)
327. Bolte, J. Comödianten zu Schiltach. (Alemannia XIV. S. 188.)
328. Brechter, Ludw. D'r Hannes vun Bohl in de erschde Mannemer
Niewelunge-Uffihrunge vum Richard Wagner. E vier Owend langes
Kunschtplässir in zarde pälzer Reiml'cher g'fasst. Mannheim. Don-
ecker. 80. 56 S.
329. Ehrlich, Dr. Gust. (= Aug. Rapp). Die badischen Mittelschulen
in den Jahren 1869-86. Sep.-Abdr. aus dem „Bad. Landesboten**.
Karlsruhe. Dillinger. 1886. 8". 44 S.
330. Epp, E. Vom Dorf und aus der Stadt. Sätze und Aufsätze, Sprüche
und kleine Geschichten. Mannheim. Löffler. 1886. 8®.
331. Erdmannsdörffer, B. Reitzenstein und die Bibliotheca Palatina.
(ZGO. N. F. I. [Bd. 40] S. 493-495 )
332. Geiger, L. Füuf Briefe Reuchlins. (Geiger's Vierteljhrsschr. I. 116.)
333. Gothein, Eberh. Die Kosten der Vermählung Elisabeth Cbar-
lottes von der Plalz. (ZGO. N. F. I. [Bd. 40] S. 369-371.)
334. Grube, H. Badische Treue oder die Grundsteinlegung Karlsruhes^
Original-Novelle. Karlsruhe. PoUmann. 1886. 8^ 169 S.
Badische Geächlchtslitteratüi' des Jahres 1886. 269
335. Grube, H. Der Heidelberger Studentenkrieg oder So war's vor 500
Jahren. Original-Novelle aus der ürgesch. der ünivers. Heidelberg.
Karlsruhe. Pollmann. 1886. S». 197 S.
336. [Haas, Robert.] In Honorem Victoris Scheffel. Ein Scherflein des
Dankes von einem alten Heidelberger Studenten. Karlsruhe. Braun.
1886. 8". 6 S.
337. Hartfelder, Karl. Unedler te Briefe v. Rudolf Agricola. Ein Bei-
trag z. Gesch. d. Humanismus. (Festschrift d. bad. Gymnasien ge-
widmet d. ünivers. Heidelberg z. Feier ihres ÖOOjähr. Jubiläums.
S. 1—36.)
338. — Analekten zur Gesch. des Humanismus in Südwestdeutschland.
(Geiger's Vierteljahrsschrift I. 121.)
339. Heedelberger Schdreech. Verzählt vum Bull. 8^. 32 S.
340. Heidelberg. Das neue Banner der Universität Heidelberg. (Illustr.
Ztg. No. 2253 [87. Bd.].)
341. — Erinnerung an den Histor. Festzug zur Jubiläums-Feier in Heidel-
berg. Heidelberg. Petters. (1886.) (Photographien in Mappe.)
342. — Die Geschichtswissenschaft und das öOOjähr. Universitätsjubiläum
zu Heidelberg. (Hist.-polit. Blätter 98. Bd. 10. Hft. S. 761 ff.)
Nimmt namentl. auf K. Fischer's Festrede Bezug.
343. — Kommers- Abende. Eine Sammlung auf Heidelberg bezüglicher
Lieder ernsten und heitern Inhalts. Festgabe z. öOOjähr. Jubiläum
der Univers. Heidelberg. 1886. Lahr. Schauenburg. fol. 32 S.
344. — Die Merkwürdigkeiten Heidelbergs, seine Studenten u. Philister
der letzten 50 Jahre. Mit Illustrat. Heidelberg. Huber. 1886. 8^. 46 S.
345. — Akademische Monatshefte. Organ der deutschen Corpsstudenten.
Illustr. Heidelberger Jubiläums-Nummer. 4^*. 156 S.
346. — Heidelberger Romantik und die Anfänge der Sprachwissenschaft.
(Allg. Ztg. Beil. No. 199.)
347. — Heidelberger Studentenleben einst und jetzt. 36 Bilder nach Na-
turaufnahmen, Handzeichnungen und Kupferstichen unter vorzugs-
weiser Benutzung der Sammlung des Herrn Alb. Mays mit erläut.
Texte. Heidelberg Bangel & Schmitt (Otto Petters). 1886.
348. — Die studentischen Verbindungen zu Heidelberg z. Zeit der V.
Säcularfeier der Ruperto-Carola. (Ruperto-Carola No. 12.)
349. — Verzeichniss der Corpsburschen der zur Zeit bestehend. 5 Heidel-
berger Corps, herausgeg. vom Heidelberger S. C. Heidelberg. Ban-
gel & Schmitt (Otto Petters). 1886. 8». 218 S.
350. — Zusammenstellung der Vorlesungen, welche vom Sommerhalbjahr
1884 bis 1886 auf der Grossh. bad. Ruprecht -Karls -Universität zu
Heidelberg angekündigt worden sind. Heidelberg. Gross. 8*^. 33 S.
351. — Benedikt, Edm. Heidelberger Erinnerungen. (Deutsche Wochen-
schrift 4. Jahrg. No. 32.)
352. — Eckstein, Ernst. Aus Alt-Heidelberg u. seinem Studentenleben.
Eine Skizze. (Über Land und Meer 56. Bd. 28. Jahrg. No. 47.)
353. — Elze, Karl. Zum Heidelberger Jubelfeste. Halle a. S. Niemeyer.
1886. 8«. 9 S.
270 Lamey.
354. Heidelberg. Geiger, L. Der Humanismas an der üniversit&t
Heidelberg. (Die Nation No. 46. S. 677-680.)
355. — HäckeljC. Erinnerungen aus dem Heidelberger Stadentenleben
der Jahre 1844/45. (Ruperto-Carola No. 12.)
356. — Hagen, Herrn. Briefe von Heidelberger Professoren und Stu-
denten verfasst vor 300 Jahren. Heidelberg. Winter. 1886. 4P. 127 S.
(Festgabe.)
357. — Heyck, Dr. E. Heidelberger Studentenleben zu Anfang uns.
Jahrb. Nach Briefen u. Akten. Heidelberg. Winter 1886. 8». 94 S.
(Vgl. Allg. Ztg. Beil. No. 190.)
858. — Hintzelraann, Dr. Paul. Almanach der Universität Heidelberg
f. d. Jubiläumsj. 1886. Mit zwei Bildnissen, einer Tabelle und einem
Plan. Heidelberg. Winter 1886. 8". 269 S.
359. — Hol8ten,Rich. Burschenlieder. Hoch Heidelberg! Heidelberg.
Bangel & Schmitt (Otto Petters). 1886. 8". 2 unbez. Bl. 60 S.
360. — Horawitz, Ad. Heidelberg im Zeitalter der Humanisten.
(Deutsche Wochenschr. IV. 32.)
361. — Knod, Gustav. Wimpfeling und die Universität Heidelberg.
(ZGO. N. F.I. [Bd. 40] S. 317 335.)
362. — Mar, Paul. Heidelberg. Eine Jubiläums-Erinnerung. Heidel-
berg. Weiss. 1886. 8". 32 S.
363. — Scheffel, Joseph Victor v. Festgedicht zum Jubiläum der
Universität Heidelberg. Mit einer Illustration von Anton von Werner.
Stuttgart. Bonz & Comp. Lahr. Schauenburg. 1886. fol. (Facsimile
der Hs.)
864. — Scheffel, J. Vict. v. u. Lachner, Vinz. Festlied zum Jubi-
läum der Hochschule Heidelberg. Der Stadt Heidelberg gewidmet.
Lahr. Schauenburg. Stuttgart. Bonz & Comp. fol. 12 S.
365. — Schlüter, W. Heidelberger Studentenleben vor 100 Jahren.
(Ruperto-Carola No. 5.)
366. —Schmitt. Das Gründungsjahr der Universität Heidelberg und der
übrigen deutschen Universitäten. (Pfalz. Museum 1886. No. 2. 3.)
367. — Wassmannsdorff, Dr. Karl. Des Pritschenmeisters Lienhard
Flexel's Reimspruch über das Heidelberger Armbrustschiessen des
Jahres 1554. Bei Gelegenheit der öOOjähr. Jubelfeier der Univers.
Heidelberg herausgeg. Mit einem Lichtdruck aus Merians Panorama
Heidelbergs. Heidelberg. Gross. 1886. 8^. XX. 43 S.
368. — Weber, Georg. Zum Jubliläum der Universität Heidelberg.
(Allg. Ztg. Beil. No. 111.)
369. Karlsruhe. [Ammon,O.J Briefe aus der badischen Residenzstadt.
XIV. Die Generalversammlung des Kolonial Vereins. (Konstanz. Ztg.
No. 123.)
370. Lebensmittelpreise in der fürstl. schwarzenberg. Landgrafschaft
Kletgau währ, der zweit. Hälfte des 18. Jahrh. (Randenschau I. No. 3/4.)
371. Leyser. Johann Casimir und die Neustadter Hochschule. (Ru-
perto-Carola No. 7.)
372. Mannheim. Hermann, Ernst. Das Mannheimer Theater Tor
100 Jahren. Mannheim. Bensheimer. 1886. 8^. 72 S.
Badische Geschichtslitteratur des Jahres 18Ö6. 271
373. Morneweg, K. Johaan von Dalberg, ein deutscher Humanist. Heidel-
berg. 1886.
374. Roder. Eine Pfarrbibliothek vom Jahr 1388 (in Kirchdorf bei Vil-
lingen). (Hofele's Diöces.-Arch. v. Schwaben IIL 1886. No. 6.)
375. Rüpplin, A. V. Notizen aus den Hagnauer Sterberegistern von den
Jahren 1632-1636. (Freiburg. Diöces.-Arch. XVIII. S. 333-336.)
376. Schepss, Georg. Nachtrag zu Peter Luder's Briefwechsel. (ZOO.
Bd. 39. S. 433/4.)
377. Schwarzwald-Sagen. Vierte vollständig umgearb. und vielfach
verm. Aufl. der Schreiber'schen „Sagen aus Baden und der Umge-
gend«. Baden-Baden. Marx. o. J. 8«. VII. 244 S.
378. Trenkle, J. B. Vom nördl. Schwarzwalde. Kulturgeschichtliches.
Baden-Baden. Hagen. 1886. S^ 102 S. (Erschien zum grössten Teil
auch in der „Beilage zum Badener Wochenblatt" No. 96 ff. Enthält
vornehmlich Beiträge zur Sagengeschichte, zur Geschichte des Schul-
und Badewesens in den ehem. markgräfl. Baden-Baden'schen Landen.)
379. üschner, K. R. W. Die Fee von Heidelberg. Festspiel in drei
Aufzügen. Zur öOOjähr. Jubelfeier der ünivers. Heidelberg. Heidel-
berg. Winter. 1886. 8«. 62 S.
380. Walter, Gotthold Ephraim. Kandidat Müller. Berlin. Paetel.
1886. 8«. 292 S.
381. Weber, Friedrich Percy. Im Pfalzgrafenschloss. Eine Studenten-
und Soldatengeschichte aus dem alten Heidelberg. Lahr. Schauen-
burg. 8". 103 S.
382. Witte, Heinrich. Über Weinfälschung im fünfzehnten Jahrhundert.
(ZGO. N.F.L [Bd. 40] S. 227-229.)
383. Wolfram, Georg. Ein Überlinger Kaufmann in Barcelona 1383.
(ZGO. N. F. L [Bd. 40] S. 113/4.)
XI. Karten. Pläne.
s. No. 44. 251.
384. Baden-Baden. Karte des Württembergischen Seh warz waldvereins.
Blatt I. Baden-Baden. Stuttgart. Kohlhammer.
385. Brugier, J. Karte der Umgegend von Heidelberg. Heidelberg.
Winter, o. J.
386. Fritschi, J. N. Topographische Karte von Baden-Baden und Um-
gebungen. Maasstab 1 : 37500. 4. verb. Aufl. Baden-Baden. Sommer-
meyer. 0. J.
387. Habenicht, H. Heimatskarte No. 50 Baden (Nordhälfte). Ele-
mentaratlas No. 2. Gotha. Perthes,
388. [Seydlitz, v.] Orientierungs- und Routenkarte vom Odenwald,
Schwarzwald, Hegau. Freiburg i. B. Schmidt, o. J.
389. Übersichtskarte für lohnende Wanderungen von Pforzheim aus.
(Mit ergänzendem Text.) Pforzheim. Flammer. 1886.
390. Welzbacher,C. Spezialkarte des Odenwaldes und der Bergstrasse.
Frankfurt a. M. Jaeger. 1886.
272 . Lamey.
391. Übersichtspläne der Katastervermessung far 1886.
Eubigheim. — Gündlingen, A. Breisach. -- Oberflockenbach,
A. Weinheim. — Obereggenen, A. Müllheim. — Michelbach,
A. Rastatt. — Leuters hausen u. Ritsch weier, A. Weinheim. —
Sallneck, A. Schopf heim. — Unadingen, A. Donaueschingen. —
Tiefenbronn, A. Pforzheim. — Tannenkirch, A. Lörrach. —
Babstadt, A. Sinsheim. — Waldbausen u. Dellingen, A.
Donaueschingen. — Neuenweg u. Heubronn, A. Schopfheim. —
Umkirch mit Dachswangen, A. Freiburg. — Ahausen, A.
Überlingen. - Neuershausen, A. Freiburg. — Limpach mit
A ckenbach. Atzen weil er, Benistobel, Burg, Falken halden,
Höge, Littistobel, Wagetsweiler, Oberweiler, Watten-
berg, Weisenbach und Wippertsweiler, A. Überlingen. —
Le hen er Rotte mit St obren Rotte, A. Staufen. — Erummlinden
Rotte, A. Staufen. — Hardheim, A, Buchen (2 Blatt). — Mucken-
thal u. Ri neck, A. Mosbach. — Tegernau mit Niedertegernau
und Schwand, A. Schopf heim. — Niefern, A. Pforzheim. —
Oberhomberg mit Unterhomberg, Rothreis, Ruhacker u.
Wahlweiler u. Kohllöffel, A. Pfullendorf. — Jöhlingen, A.
Durlach. — Fützen, A. Bonndorf. — üruau mit Gehrenberg
u, Fuchstobel, A. Überlingen. -- Neuhof, A. Staufen. — Neckar-
bischofsheim, A. Sinsheim. — Neunkirchen, A. Eberbach. —
Schöllenbach, A. Eberbach. — Allmannsdorf mit Mainau u.
St. Katharina, A. Konstanz. — Walldürn, 2 Blatt. — Neu-
dingen, A. Donaueschingen. — Behla, A. Donaueschingen. —
Korb, Hagenbach u. Dippach, A. Adelsheim.
Briefe Voltaires
an den
kurpfälzischen Minister Baron von Beckers
herausgegeben
Yon
Eberhard Oothein.
Unter den Schuldenakten der Abteilung Pfalz des General-
Landesarchivs fand sich ein Heft vor, dem die nachfolgenden
Briefe entnommen sind; aus den übrigen, zahlreichen Akten-
stücken desselben mögen hier einige Erläuterungen zum Ver-
ständnis jener mitgeteilt sein.
Im März 1757 hatte sich Voltaire in einem Schreiben^)
unmittelbar an Kurfürst Karl Theodor gewendet mit dem Ge-
such eine bedeutende Geldsumme, 130 000 Livres, als Leib-
rente für sich und seine Nichte bei der Pfälzischen Kammer
anlegen zu dürfen. Eine sofort angestellte Kalkulation, bei
der man sowohl für Voltaire als für Madame Denis, die be-
kannte Nichte, die wahrscheinliche Lebensdauer von 70 Jahren
angenommen hatte, ergab sich, dass man bei Bewilligung der
erbetenen 10**/oigen Rente ein sehr gutes Geschäft machen
werde, und mit dem Kapital eine viel höher verzinsliche Schuld
löschen könne. In dem Antwortschreiben des Baron Beckers,
der mit der Führung der Sache beauftragt war, überwiegen
aber, wie in allen folgenden die Phrasen die geschäftsmässigen
^) Dieses befindet sich nicht bei den Akten.
Zeitacbr, f. Gesch. d. Oberrh. N. 7. II. 3. 18
274 Gothein.
Auseinandersetzungen: Karl Theodor ist entzückt über dies
Zeichen von Vertrauen, seiner grossen Seele liegt es fem,
irgend einen Gewinn machen zu wollen, obgleich es in der
gegenwärtigen Krisis sehr schwer sei, ein Kapital mit Sicher-
heit unterzubringen. Gott möge aber Voltaires Hinseheiden
so lange hinausschieben, bis er wenigstens das Doppelte seiner
130 000 Livres zurückerhalten habe. — Man sieht: die deut-
schen Komplimente in französischem Gewände fielen etwas
plump aus. Dagegen war man wirklich entzückt bei dem
Gedanken, dass dieses Geldgeschäft eine Verbindung einleiten
werde, die Voltaire dauernd oder doch wenigstens zum Be-
such nach Schwetzingen und Mannheim führen könne.
In diesem Tone eines edelmütigen Wettstreites sind mm
auch Voltaires Briefe gehalten. Da es sich um eine Leibrente
handelt, stellt er seine Gesundheit und die der Nichte ge-
brochen dar, jene kann die rohe Behandlung durch Friedrichs
des Grossen Residenten Freitag in Frankfurt nicht mehr ver-
winden, sie wird überhaupt in seinen Briefen zur StaflEage
benützt, die Witwe des französischen Offiziers, die für sein
hinfälliges Alter sorgt, mit der er in seiner Einsamkeit nur
noch Vergnügen findet sich von Karl Theodors Tugenden m
unterhalten. Dazwischen weiss er dann aber doch anzudeuten,
dass der Herzog von Würtemberg prompter seinen Wänschen
nachkomme, auch dass die Pfälzische Kammer im Grunde
doch ein recht gutes Geschäft mache; immer aber nimmt
er dann wieder die höflichen Phrasen auf, nach denen
er sich den Schein giebt, als empfange er seine Zinsen nur
aus Gnaden des grossen Monarchen. So bieten denn diese
Briefe ein getreues Bild der Art und Weise, wie Voltaire seine
Beziehungen zu den deutschen Fürsten dazu benutzte, aucb
seine Kapitalien unterzubringen. Es ist übrigens eine wohl-
tuende Empfindung, dass hier einmal, was man nach den be-
kannten Berliner Ereignissen kaum erwarten sollte, Volt&ire
in seinen Geldgeschäften vollständig intakt erscheint Er
ist in der Erfüllung seiner Verpflichtungen jedenfalls pünkt-
licher als der Pfälzer Hof, der von dem Innehalten von Tag
und Stunde in Geldsachen nicht sehr strenge BegriflFe besass.
Auch die Vergünstigungen, die er, freilich mit der ihm eigenen
Mischung von Demut und verstecktem Drohen erbittet, siod
sehr massig. Funken echt Voltaireschen Geistes zeigt aber
J
Briefe Voltaires an Baron v. Beckers. 275
nur ein Brief (No. IX) vom 3. Oktober 1758, der bald nach
dem wirklich abgestatteten Besuche in Schwetzingen ge-
schrieben wurde. Voltaire bietet hier dem Minister die Dienste
eines Wechselagenten an, der in bedeutenden Geldgeschäften
für ihn selber nach London reist. Er will nicht absolut gut-
sagen für den Erfolg, „denn", meint er, — offenbar anspielend
auf die Schlacht von Rossbach — „im gegenwärtigen Augen-
blicke soll ein Franzose sich nicht in jeder Unternehmung
Erfolg versprechen — , aber wir haben doch alle viel guten
Willen." Dieser Witz regt ihn gleich zu einigen andern an:
die pomphaften Nachrichten, die die Russen über die Schlacht
von Zorndorf verbreiten, lassen ihn zittern für — die Wahr-
heitstreue der Memoiren, die man ihm aus St. Petersburg
über Peter den Grossen geschickt hat. Er wisse sich keinen
Rat mehr in der Welt als Gläubigkeit; aber die Thatsache
einer schwedischen Revolution scheine ihm doch auch sehr
zweifelhaft; und so könne er denn doch nichts für gewiss
versichern, als dass er sein ganzes Leben sein werde — der
gehorsamste Diener seiner Exzellenz. Voltaire. So wendet
der Schalk seine grundsätzliche Skepsis geistreich abbrechend
zur feinen Schmeichelei. Es leuchtet doch merkwürdig aus
diesem Briefe sein Glauben an die Unbesieglichkeit Friedrichs
hervor, auf den er sonst wiederholt — nach seinen letzten
Erlebnissen sehr begreiflich — stichelt (z. B. Brief XI il faul
que je laboure mes terres dans le temps, qu'on ravage Celles
des autres). Mit dem Frühjahre 1759 hören die Briefe auf.
Damals brachte Voltaire am Mannheimer Hofe seinen früheren
Sekretär und Schützling Collini unter, der dann den litterari-
schen Verkehr mit ihm besorgte.
Wenn nun auch nur Voltaire, der Kapitalist, es ist, den
uns diese Briefe genauer kennen lehren, so hängt doch auch
diese Seite des merkwürdigen Mannes so eng mit seiner Grösse
und Schwäche zusammen, dass dadurch die vollständige Ver-
öffentlichung begründet scheii^t.
18*
276 Gothein.
I.
A son Excellence Monsieur Le baron de Becker ministre
d'etat et de coüference a Manheim.
Monsieur
je reconnais les bontez genereuses de son Altesse Elec-
torale et la bienveillance de votre Excellence dans la lettre
dont vous m'honorez. j'ay souhaite de pouvoir placer mon
bien sous la protection de votre auguste Souverain et je n'ay
d'autre regret que de n'y avoir pas mis ma personne.
Je vous prie Monsieur de vouloir bien luy presenter mes
tres humbles remerciments et de recevoir ceux que je vous
dois. Vous m' ordonnez de vous parier avec confiance et
vous prevenez mon coeur. Je vous avouerai donc monsieur
que ma principale vue est d'assurer huit mille livres de rente
a ma niece madame Denis veuve d'un officier au Service de
france la quelle demeure aupres de moy et qui prend soin
de ma vieillesse infirme, je dois songer a eile plus qu' a
moy, je me flatte que votre Excellence voudra bien favoriser
ces sentiments.
c'est pour eile principaJement que je demande la permis-
sion de placer un capital. son Altesse Electorale daigne
avoir la bonte de faire passer sur ma täte l'interest de ce
capital a 10 p^ 100, en faveur de mon age qui est de
soixante et trois ans.
ma niece est agee de quarante cinq ans. votre Excellence
ne trouverait eile pas qu'un interest viager d'environ 6 p"^ 100
accorde a ma niece apres ma mort serait proportional a son
age? le gouvernement de france donne 7 pour 100 dans sa
derniere lotterie et rembourse le capital. j'abandonne le cä-
pital et je ne demande qu' autour de 6 p"^ 100 pour la vie
de ma niece.
Si vous trouvez monsieur cette proposition acceptable, voicy
corame je la remplirais sous le bon plaisir de son Altesse
Electorale.
j'aurais l'honneur Monsieur de faire toucher a vos ordres
Cent trente mille livres argent de france pour M*^ tronchin
banquier a lyon qui les ferait remettre suivant le comman-
dement que je recevrais de vous.
Briefe Voltaires an Baron v. Beckers. 277
Ces 130 m ft au denier de 6 p*^ 100 ou environ produiraient
a ma niece une rente de 8000 % sa vie durant, et puisque son
Altesse Electorale veut bien m'accorder 10 p' 100 pendant ma
vie, je jouirais jusqu'a ma mort de 13000 Ä par annee; et ma
niece apres moy ne jouirait que de 8000 Ä de rente viagere
qui s'eteindraient avec eile, c'est a peu pres monsieur le
traitte que je fis avec Mgr. le duc de virtimberg, lorsque
j'etais a Berlin et que j'etais moins vieux de six ans.
j'insiste bien moins sur les proportions des äges, que sur
la magnanimite de Monseigneur L Electeur, sur la grace quil
m'accorde, sur vos bontez Monsieur et sur ma reconnaissance,
c'est a vous a me prescrire vos ordres.
quant au payement de la rente je m'en remets aussi mon-
sieur a votre volonte, decidez de la somme et du payement.
il me sera egal de recevoir Pinterest de mon capital par vos
commissionaires de paris, de Strasbourg ou de lyon. et vos
arrangements seront ma r6gle. j'attends vos ordres pour vous
faire remettre monsieur les 130 mille livres ou a Strasbourg
ou a paris, ou a manheim si manheim entre dans la corre-
spondance de M. tronchin, vous ferez ensuitte expedier le
contract.
Ce sera pour moy un lien de plus avec votre cour, mais
qui n'ajoutera rien aux sentiments respectueux avec lesquels
j'ai rhonneur d'etre
Monsieur
de votre Excellence
le tres humble et tres obeissant serviteur
Voltaire.
[Ohne Datum. In Mannheim eingegangen 11. Mai 1757.]
II.
Aux delices pres de geneve 4 juin 1757 par Strasbourg.
Monsieur.
il y a environ un mois que j'eus l'honneur de vous mar-
quer combien jetais penetre des bontez de son Altesse Elec-
torale. je tins prests des ce moment cent trente mille francs
de france aux ordres de votre Excellence que jay attendus
de jour en jour.
jay rhonneur de vous confirmer que mon dessein est d'as-
278 Gothein.
surer a ma niece madame denis un revenu honnete pendant
sa vie, plutot que d'augmenter le mien pour le peu de temps
qui reste a ma vieillesse. j'ay demande quon voulut bien
luy assurer pendant sa vie huit mille livres de rente pour
Cent trente mille livres de fonds.
Ce denier rest gueres au dessus du denier cinq qui est
celuy des rentes foncieres et perpetuelles et je ne demande
pour eile qu' une rente viagere.
Vous avez bien voulu monsieur me raarquer que son Al-
tesse Electorale daignait avoir la bontö de me donner dix
pour Cent ma vie durant en faveur de mon age qui est de
soixante et trois ans.
Je seray tres content et tres reconnaissant de tout ce que
son Altesse Electorale voudra bien me donner le fonds de
Cent trente mille livres que je tiens prest depuis un mois a
lyon chez le banquier tronchin me produirait par les bontez
de S. A. EL. 13 mille livres de rente pendant ma vie, et en-
suitte en produirait huit mille a ma niece.
jay marque a votre excellence que j'ay fait un traitte pa-
reil avec Mg. le duc de virtemberg mais si vous trouvez mon-
sieur que ce soit trop, je vous prie de retrancher de mon re-
venu en assurant huit mille livres a ma niece, de rente viagere.
jay un besoin d'autant plus pressant de recevoir vos or-
dres precis que mon fonds etant a vos ordres depuis un mois,
il ne me raporte rien, et je perds un revenu qui m' est ne-
cessaire pour vivre.
je me conformerai aux ordres que votre Excellence me
prescrira, soit qu'elle accepte le fonds de 130 m Ä, soit qu'elle
en veuille un moins fort, soit qu'elle reduise un peu l'interest,
soit qu'elle le donne teile que je Tay propose, j'aurai toujours
a son altesse Electorale l'obligation d'achever avec securitä
les jours qui me restent a vivre.
jay l'honneur d'etre avec des sentimients respectueux
Monsieur
de votre Excellence
les tres humble et tres obeissant serviteur
Voltaire gentilhomme ordinaire du roy t. c.*)
[Eingegangen 12. Juni.]
^ tres-chr^tien.
Briefe Voltaires an Baron v. Beckers. 279
IIL
Aux delices pres de Geneve 11 juin 1756.
Monsieur
en consequence des bontez de son Altesse Electorale et
des votres et de votre lettre du 27 may je donne commission
a m'' tronchin banquier de lyon de remettre cent trente mille
livres de france au cours du jour a francfort a votre ordre
dans le courant du mois de juin ou nous sommes. il ne me
reste Monsieur qu'a remercier votre excellence de tous ces
bons Offices et a me feliciter dun engagement qui m'attache
encor plus particulierement a votre cour et a votre personne,
je regarde comme un devoir de venir mettre aux pieds de
son Altesse Electorale, et de luy renouveller les sentiments
de la reconnaissance et du respect qui m'ont attachö a eile
depuis longtemps et certainement je ne manquerai pas de
remplir ce devoir si ma deplorable sant6 me donne quelque
relache.
je vous renvoie Monsieur selon vos ordres votre projet de
l'acte. je n'ay rien a y ajouter que de nouvaux remerciements.
je vous prierai seulement Monsieur de vouloir bien obser-
ver une petite note qui ne regarde que les mutations autre-
fois trop frequentes dans les monoyes^) de france et qui peu-
vent arriver encore. peutetre votre Excellence jugera feile
comme moy qu'il faut obvier a ces changements qui entrai-
nent toujours des difficultez. Si la valeur numeraire baissait
vous paieriez reellement plus que vous ne devez, si eile haus-
sait, vous paieriez moins. Pun et lautre sont egalement in-
justes. mais en stipulant un payement toujours egal suivant
la valeur presente du capital on remedie a tous les incon-
venients et il n'y a jamais de discussion. je me flatte que
votre excellence daignera a prouver ce party que je soumets
a ses lumieres je me hate de luy presenter les sentiments re-
spectueux de l'attachement avec lequel je serai toutte ma vie
Monsieur
de votre Excellence
le tres humble et tres obeissant serviteur
Voltaire.
^) monnaies.
280 G 0 1 h e i n.
IV.
Aux delices pres de Geneve 18 juin 1757.
Monsieur
cest seulement pour avoir Thonneur de donner avis a votre
excellence quil y aura a la reception de cette lettre cent
trente mille livres a vos ordres chez les s" Fingerling et
Holtsemberg a frankfort, selon la lettre d'avis du S** tronchin.
vous pourez monsieur donner ordre que cet argent vous soit
remis, sans autre ceremonie que ma reconnaissance pour vos
bontez. je vous supplie monsieur de presenter a S. A. E.
mon tres respectueux et tendre attachement. je compte que
vous avez reQu par la voye de Strasbourg votre projet d'acte.
jay Phoneur d'etre avec les memes sentiments de v. E. monsieur
le tres humble et obeissant serviteur
Voltaire.
V.
Aux delices pres de Geneve 15 juillet 1757.
Monsieur
jeus Ihonneur de renvoier il y a pres d'un mois a votre
excellence par la voye du directeur des postes de Strasbourg
votre minute d'acte selon vos ordres. jeus aussi Ihonneur
d'^crire a son altesse electorale. deux banquiers de franc-
fort furent chargez de faire tenir au premier juillet cent
trente mille livres de france a vos ordres. j'ignore dans ma
retraitte si mes lettres ont 6te regues. M"* tronchin banquier
de lyon me mande que largent etait prest a francfort a la
fin de juin. je crains d'abuser de vos bontez et d'interrom-
pre vos occupations qui ne doivent pas etre mediocres que ne
puis-je venir me mettre aux pieds de S. A. E. et venir vous
assurer des sentiments d'attachement et de reconnaissance
avec lesquels jay Ihonneur d'etre
Monsieur
de votre Excellence
le tres humble et tres obeissant serviteur
Voltaire.
Briefe Voltaires an Baron v. Beckers. 281
VI.
Aux delices 6 aoust 1757.
Monsieur
jay reQU la lettre dont vous m'avez honore par la quelle
votre Excellence me conforme la nouvelle de la consommation
de Faffaire que vous avez bien voulu proteger, et dont je re-
nouvelle nies remerciments a son Altesse Electorale et a vous.
ne doutez pas monsieur que si javais pu venir presenter moy
meme mes remerciments, je n'eusse vole a votre cour avec
le plus grand empressement. mais que peut faire un malade?
avec une niece qui luy a consacre ses jours, et qui est eile
meme d'une sante tres languissante depuis qu'elle fut si mal
traittee dans francfort par un homme nomme freitag qui se
disait agent du roy de Prusse. les bontez de son altesse Elec-
torale servent beaucoup a luy faire oublier cette avanture in-
ouie. mais il est difficile quelle se transplante, et que je puisse
Pabandonner. nous nous servons de consolation Tun a Pautre,
et nous nous entretenons des bontez de son Altesse electorale.
M' tronchin de lyon m'a flatte monsieur que vous voudrez bien
me faire parvenir a votre loisir l'acte que S A E a eu la bonte
de signer. je vous reitere les assurances de ma reconnaissance,
et je seray toutte ma vie avec les memes sentiments
Monsieur de votre Excellence
le tres humble et tres obeissant serviteur
Voltaire.
VII.
ä lausane V Sept^«"« 1757.
Monsieur.
Jay recu loriginal et la copie du rescript de son altesse
electorale. vos attentions redoublent ma reconnaissance, une
seiile lettre de vous suffisait. vous avez bien voulu y ajouter
des actes en forme qui ne sont quun surcroit de vos bontez.
recevez mes nouvaux remerciments. je nabuserai pas de vos
moments par une longue lettre et je ne pourais trouver des
expressions qui pussent repondre aux sentiments de respect
et d'attachement auec les quels jay J'honneur detre
Monsieur de votre Excellence
le tres humble et obeissant serviteur
Voltaire.
282 G 0 1 h e i n.
vm.
ä lausane 12 janvier 1758.
Monsieur
jai rhonneur de renouveller a votre Excellence au com-
mencement de cette ann^e tous les sentiments qui m'attachent
a eile, je vous supplie de vouloir bien me mander si c'est
votre commodite de me faire payer des six premiers mois de
ma rente echus au premier janvier cest a dire la somme de
6500 Ä de france sur monsieur de montmartel a paris. cet
arrangement vous serait ais6; et me serait tres convenable.
si non monsieur, j'attends vos ordres pour savoir a quel ban-
quier de francfort vous souhaittez que je m'adresse.
je me flatte que vous voudrez bien en user auec moy
comme mgr le duc de virteraberg qui me fait une pareille
rente, et qui me fait toujours toucher ce qui mest du libre
et degage de tous frais, cest une bagatelle pour son altesse
Electorale. je vous suplie de me mettre a ses pieds, et de me
cqntinuer votre bienveillance jay Ihonneur d'etre auec respect
Monsieur
de votre excellence
le tres humble et tres obeissant serviteur
Voltaire.
IX.
aux dälices pres de geneve 3 oct*' 1758.
Monsieur
l'agent de change pour qui vous trouverez l'incluse dans
ce paquet m'a promis en partant de geneve pour londres de
faire trouver jusqua 50 mille livres Sterling s'il le faut. cest
a votre Excellence a juger si eile veut se servir de cette voye,
vous verrez son adresse, et vous pourez vous en servir, et
lui faire ecrire si vous le jugez a propos. j'ignore si cet
homme a autant de credit qu'on veut me le faire croire, je
ne reponds que de mon zele pour votre adorable maitre a
qui je voudrais assuremgnt prouver mon zele par des Services
plus consid^rables. je suis bien loin de repondre du succez.
ce n'est pas dans le moment present qu'un francais doit se
promettre de reussir dans tout (fe qu'il entreprend. mais
Briefe Voltaires an Baron v. Beckers. 283
nous avons tous beaucoup de bonne volonte, chacun dans
notre espece.
les relations que donnent les russes de la bataille de Zon-
dorf me fönt trembler sur la verit6 des meraoires qu'on m'en-
voya de Petersbourg concernant la vie de Pierre le grand.
je ne scais plus que croire dans ce monde. la revolution de
suede me parait aussi fort douteuse. je ne peux assurer au-
tre chose sinon que je serai toutte ma vie de votre cour et
de votre Excellence
Monsieur
votre tres humble et tres obeissant serviteur
Voltaire.
X.
pres de geneve 4 oct** 1758.
Vous pouvez monsieur vous adresser en toute surete a la
personne qui vous fera parvenir cette lettre, pour le prßt de
trente mille livres Sterling ou pour la somme que cette per-
sonne vous indiquera. cest a vous a vous accorder pour L'in-
terest; pour votre commission, et pour le remboursement auec
L'emprunteur. vous ne sauriez trouver en europe un employ
plus sur, ny faire une affaire plus convenable. je serai tres
aise de vous avoir procure cette negociation jay Ihonneur
d'etre parfaitement monsieur
votre tres humble et tres obeiss* Servit''
Voltaire.
XL
aux delices route de geneve 20 x^" 1758.
Monsieur
vous recevrez ma lettre vers le jour de Tan ainsi je prends
mon temps tout juste pour vous souhaitter lannee la plus
heureuse, la plus pacifique, la moins ruineuse, et pour vous
supplier de me mettre aux pieds de leurs altesses Electorales,
vous savez avec quel tendre respect je leur suis attache. je
voudrais pouvoir passer ma vie ala cour de Monseigneur
L'Electeur, mais monsieur il faut que je laboure mes terres
dans le temps quon ravage Celles des autres. jay achet^
284 G 0 1 h e i n.
deux assez belles Seigneuries aux portes de Geneve. je les
aurais mieux aimöes dans le voisinage de votre excellence, je
tacherai de venir vous voir apres la recolte. nous autres la-
boureurs nous ne pouvons gueres disposer de notre temps,
mais je seray tout le temps de ma vie auec les sentiments
les plus respectueux et le plus sincere attachement
Monsieur
de votre Excellence
le tres humble et tres obeissant serviteur
Voltaire.
(P.S.)
Vous me feriez un tres sensible
plaisir de daigner monsieur envoyer
une lettre de change de 6500 Ä au
laboureur qui doit acheter des beufs,
et des charues.
XII.
aux d^lices route de Geneve 15 janvier 1759.
Monsieur
jay roQu Ihonneur de votre lettre, les huit mois de retar-
dement me fönt baucoup de peine. ils ne prouvent rien d'agre-
able. tout a bien mal tourn^. je vous ay une extreme Obli-
gation Monsieur de ne point retarder pour moy l'eflFet des
bontez de son alte^se Electorale. j'en ay d'autant plus de
besoin que je suis oblige de retablir entierement la comt6 de
tournay dont jay fait l'acquisition dans mon voisinage des
delices; et qu'on commence toujours par se ruiner dans une
terre, avant d'en pouvoir tirer le moindre avantage. votre
Excellence doit etre instruitte qu'il en coutera quelques florins
pour le change. cest une petite Charge que Monseigneur
L'Electeur a bien voulu supporter. je compte incessamment
avoir Thonneur d'envoier a votre Excellence mon regu pour
les six derniers mois de Pannee 1758. vous n'ignorez pas
que mon capital fut envoye a francfort des le mois de no-
vembre lors que j'eus Ihonneur de contracter. par consequence
ce serait en novembre qu'aurait du commencer mon ann^e.
mais la facilite des payements et L'ordre naturel ont semble
demander que je fusse paye de six mois en six mois au pre-
Briefe Voltaires an Baron v. Beckers. 285
mier janvier et au premier juillet. il est vray que la pre-
miere annee je ne regus des lettres de change qu'en fevrier
et que je ue fus paye qu'en mars. mais je n'en suis que
plus reconnaissant de la bonte que veut bien avoir votre ex-
cellence de me faire payer au premier janvier de cette ann6e,
et de m'avoir fait payer au premier juillet 1758. je n'avais
pas besoin de cette attention obligeante pour vous etre parti-
culierement attache. quelques soins que me donnent mes
terres, j'espere toujours venir faire ma cour a Schuetzingen.
vous savez corabien mon coeur appartient a son altesse Elec-
torale. je fais mille voeux pour sa prosperite jay Ihonneur
d'etre auec les sentiments les plus respectueux et les plus
tendres
Monsieur
de votre Excellence
le tres humble et tres obeissant serviteur
Voltaire.
XIII.
[Von der Hand des Sekretärs mit eigenhändiger Unterschrift
Voltaire's.]
Memoire.
Lorsque j'eus Phonneur de placer 130 000 L. argent de
france sur les caisses de son altesse Serenissime Electorale;
eile eut la bonte de vouloir bien permettre que je fusse tou-
jours paie des arr^rage en argent de france, et Mr le Baron
de Beckers en consequence m'a toujours fait toucher mon
revenu aux termes acoutumez du 1. juillet et du 1. Janvier
Sans aucune diminution; et par les dernieres Lettres que j'eus
l'honneur de recevoir de lui avant son depart pour Paris, il
daigna me confirmer les intentions de son Altesse Electorale,
et m'assurer que je serais toujours paye sans supporter au-
cun frais de change, de diflference d'especes, ni de retarde-
ment de la part des Banquiers.
C'est sur ce pied que j'ai toujours et6 paye, et c'est ainsi
qu'en use avec moi la charabre des finances de Monseigneur
le Duc de Virtemberg qui a daigne passer avec moi la mßme
transaction.
Cette bonte de son altesse S* Electorale Monseigneur
286 Gothein.
L'Electeur Palatin est d'autant plus juste que quand je donnai
mon capital de 130 000 L. je supportai tous les frais du change
et de la remise, et au lieu de debourser cent trente mille
Livres, je payai 130 389 L. 8, comme il est porte sur les r6-
gistres des Banquiers de Lyon F. R. Tronchin et Comp, et
comme ils me Tont porte en compte le 12 aoust 1757 ce qui
est aise ä vörifier, et ce que je certifie. outre ces 130 389 L.
il faut compter la commission ordinaire qui est un ^2 pour
^Iq 652 L. ainsi que je d^boursai de capital 131 041 L. 18 s.
C'est donc en vertu de ce deboursö de 1041 L. 18 s. de
Capital par delä la somme principale de 130 000 L. stipulöe,
que se suis fonde a demander a la chambre des finances,
qu' eile veulle bien supporter les frais du paiement de mon
revenu, comme j'ai support^ les frais du paiement du Capital.
Je ne suis pas moins fonde en vertu de la bonte et de
Tequite de S. A. S. E. et des promesses positives de M"" le
Baron de Beckers.
Je n'ai rien re^u de trop Pannee pass^e, parce qu'^tant
ä la cour de S. A. S. E. je fus paye en Louis d'or au cours
du jour; ce fut M"" le Baron de Beckers qui eut la bont6 et
la politesse de m'apporter cet argent lui m6me. il n'y a pas
d'apparence qu'il se soit trompe, ni que j'aie voulu recevoir
plus qu'il ne m'est du.
Au terme echu cette annee 1759 au 1*' janvier j'ai eu
besoin d'argent, et en consöquence des Lettres de M*" le Baron
de Beckers, j'ai pris la demie annöe echue chez Bontemps
Banquier de Geneve, correspondant de Finguerlin et Stolzem-
berg ä Francfort, le S'^ Bontemps m'a compos^ 6500 L. de
france le 13 janvier, et les dits Finguerlin et Stolzeniberg ne
les ont point payez. le banquier bontemps ^xige les interets
de cette somme par lui avancee; et aujourd'hui il m'envoye
un compte de 6672 L. 5 s compte qui augmentera tous les
jours, si messieurs de la chambre des finances, n'ordonnent
aux banquiers de Francfort de payer les 6672 L. 5 s argent
de france au banquier bontemps de Geneve.
Je ne doute pas que ma requöte tres claire et tres juste
ne soit favorablement ecoutee, et je supplie Messieurs de la
chambre d'avoir la bontö d'ordonner qu'ä l'avenir je sois
paye de six mois en six mois sans frais de la somme de
Briefe Voltaires an Baron v. Beckers. 287
6500 L. de france aux termes ordonnes de l**^ juillet et l*''
Janvier, et en consequence je donne icy ma quittance.
„ J'ai reQU de M' Bontemps, banquier Genßve, la somme de
6500 L. de france, k la decharge de la chambre des finances
de S. A. S. Monseigneur PElecteur Palatin pour les derniers six
mois de Tanne 1758, de la rente de 130 000 L. argent de
france, que Monseigneur L'Electeur a bien voulü me constituer
Fait au chatau de Tournai 17 Mars 1759
Voltaire.
Zur
rechtlichen Bedeatung des Wortes „nobilis''
von
Karl Heinr. Frhr. Roth v. Schreckenstein.
Das während langer Zeit brachgelegte weite Feld der
deutschen Adelsgeschichte wird wieder fleissig bebaut. Fehlt
es auch, besonders bei stemmatographischen Publikationen,
keineswegs an solchen Versuchen, welche man nicht loben kann,
so zeigen sich doch, sogar in den ohne hinreichende Kritik
und bei mangelhafter Unterlage entstandenen Werken, ganz
unverkennbare Fortschritte in der bei der Arbeit zur An-
wendung gebrachten Methode. Man geht nicht nur gründ-
licher sondern auch unbefangener, voraussetzungsloser zu
Werk, als ehedem geschah: unter planmässiger Beschrän-
kung auf solche Abschnitte des Gesamtgebietes,
welche durch mehr oder minder ausgiebige Vorar-
beiten, wenigstens einigermassen übersehbar gemacht
worden sind. Auf gutes Glück hin aus allen möglichen,
die verschiedenartigsten Landstriche betreffenden, zuverlässigen
und unzuverlässigen Urkundenwerken seine Beispiele für eine
zum voraus fertige Lehre zu sammeln, gilt mit Recht nicht
mehr für wissenschaftlich. Es haben jetzt, mit einem Worte
gesagt, die meisten über die Geschichte des deutschen Adels
schreibenden Autoren die unbedingte Notwendigkeit einer
festen Anlehnung an die Spezialgeschichte ganz richtig er-
kannt, ohne desshalb die hochberechtigte Bestrebung nach
genügender Erkenntnis des im ganzen Reiche gemeinsam gültig
gewesenen rechtlichen Herkommens in Adelssachen völlig aus
Zur Bedeutung des Wortes ^nobilis". 289
dem Auge zu verlieren. Von jenen viel zu allgemein ge-
haltenen Sätzen, die man ehedem durch verfrühte Generali-
sierung nur vereinzelt und nicht einmal sicher überlieferter
Thatsachen gewonnen und in die Lehrbücher eingereiht hatte,
sind mehrere, als gar zu schwach begründet, bereits über
Bord geworfen worden. Man geht jetzt allgemein davon aus,
dass sich die deutschmittelalterlichen Standesverhältnisse und
was mit ihnen zusammenhängt, unmöglich in allen Provinzen
des grossen, nicht immer seiner Einheit bewusst gebliebenen
Reiches, in völlig homogener Weise ausbilden konnten, weil
die dabei zu Grund liegenden, politischen und sozialen und
insbesondere die wirtschaftlichen Bedürfnisse nicht allent-
halben die gleichen waren.
Eine notwendige Folge dieser heilsamen Erkenntnis ist es
aber, dass man sich jetzt insgemein bemüht, den wirklichen,
sozialpolitischen Inhalt und den Umfang der in den Quellen
zur Bezeichnung der einzelnen Standesgruppen dienenden,
lateinischen und deutschen Worte, in organischen Zusammen-
hang mit dem durch gründliche Forschungen dargelegten
Rechts- und Kulturleben der betrefifenden einzelnen Territorien
zu bringen. Man fragt nicht mehr akademisch nach der
Stellung eines mittelalterlichen „nobilis", wohl aber nach der,
einem quellenmässig so bezeichneten Manne, zu bestimmten
Zeiten und in einer bestimmten Landesart gezogenen
Rechtssphäre, welche ihn von anders benannten Volksgenossen
unterschied, und man versäumt es dabei keineswegs, auch
nach seiner den nachgewiesenen provinziellen Sonderrechten
und Sonderpflichten entsprechenden, gesellschaftlichen Wirk-
samkeit zu fragen.
Kein halbwegs berufener Forscher wird, wenn es in kon-
kreten Fällen der Ermittelung der exakten Bedeutung irgend
einer Standesbezeichnung gilt, die in Betracht kommenden
Zeit- und Ortsgrenzen dermassen ignorieren wollen, als allzu-
leicht geschieht, wenn man sich nur an die grammatisch-
logische Bedeutung abstrakt genommener, der geistigen Strö-
mung entzogener, gewissermassen isolierter Appellativa hält.
Verba valent sicut nummi. Auch Titel sind dem Kurs unter-
worfen. Durch eine ganze Reihe von urkundlichen Beispielen^),
1) Ich habe in meiner Schrift „Ritterwürde und Ritterstand", Frei-
burg 1886, mancherlei darüber zusammeugestellt.
Zeitschr. f. Gescb. d. Oberrh. N. F. II. 3. 19
290 Roth V. Schreckenstein.
welche man sich aus sehr verschiedenen Zeiten und Landes-
arten kompilatorisch zusammengetragen hat, wird allerdings
bündig genug nachgewiesen, dass die Bezeichnung als „no-
bilis", wenn sie ohne weitere Anhaltspunkte vorkommt, nir-
gends und niemals eine völlig sichere Folgerung auf die Hoch-
freiheit der so benannten Personen gewährt. Aber es dürfte
sich für uns auch noch darum handeln, reiflich zu erwägen,
ob die noch immer ziemlich verbreitete Meinung, es werde
durch die besagte Titulatur doch wenigstens eine Art von
Vorzug vor solchen Familien signalisiert, in welchen niemals
„nobiles" vorkommen, den speziell für unsere Landesart in
Betracht kommenden Quellen gegenüber, überhaupt haltbar
sei. Mit der von absolutistischen Voraussetzungen getragenen
Neigung, auf ganz vereinzelte, wo nicht geradezu in die Luft
gestellte Appellativa besondern Accent zu legen, hängt es
aber zusammen, dass man bekanntlich einige späterhin und
bis zur Gegenwart herab, ganz entschieden zum niedern Adel
zählende Familien, lediglich nur desshalb, weil einige wenige
Glieder derselben, in älteren Urkunden und Zeitbüchem „no-
biles" heissen, für ursprünglich dynastische, aber vom Herren-
stande in den Ritterstand herabgestiegene Geschlechter aus-
gegeben hat.
Da ich, in früheren Arbeiten, dieser Auffassung einige
Konzessionen gemacht habe, erlaube ich mir nun, im Hinblick
auf die für unsere Zeitschrift gezogenen territorialen Grenzen,
eine für die betreffende Frage ganz besonders lehrreiche Ur-
kunde zu analysieren und hieran einige weitere, ebenfalls die
Bedeutung des Wortes „nobilis" betreffende, zwar längstbe-
kannte, aber nicht immer gehörig gewürdigte Beispiele an-
zuknüpfen.
Die noch in besiegeltem Original vorhandene Urkunde aus
dem Jahre 1252 aber ohne Angabe des Ausstellungsortes und
des Tages ist abgedruckt in Zeitschr. f. Gesch. d. Ober-
rheins I. 229 und, ebenfalls nach der hier in Karlsruhe be-
findlichen Urschrift, unter Beseitigung eines sofort ins Auge
fallenden, sinnstörenden Druckfehlers 0, im Wirtemberg. Ur-
kundenbuche IV. 287.
^) et aliis quam pluribus iuris honestis. NatOrlich viris. Die Eigen-
namen liest das Wirtb. Urkb. : Wicenloch, Durmershem, Ottencheim, Ster-
.j
Zur Bedeutung des Wortes „uobilis". 291
Ihr wesentlicher Inhalt besteht in Folgendem: Wernher,
der Älteste seines Geschlechts, als welcher er in der Siegel-
formel bezeichnet wird*), und mit ihm die Söhne seines Bru-
ders Konrad ^), nämlich Wolfram, Heinrich und Konrad, so-
dann auch Walther, der Sohn des Lithemar, alle von Wies-
loch geheissen, haben, um eine nicht genannte Geldsumme,
ihre Güter und Rechte im Dorfe Terdingen (Ober- und Unter-
dertingen bei Maulbronn), insbesondere den Seihof mit Zu-
gehör, alle Zehnten (omnes decimationes) und das Patronats-
recht an das Kloster Herrenalb verkauft und ordnen nun,
nachträglich^), unter Beiziehung der erlauchten (illustribus)
Herren von Eberstein und vor genannten Zeugen, die durch
diesen Verkauf einigermassen verschobenen, lehensrechtlichen
Verhältnisse. Konrad, Wernhers Bruder, ist wohl bereits ver-
storben, aber aus der Urkunde geht dieses nicht sicher her-
vor. Seine genannten Söhne, Wolfram, Heinrich und Konrad,
werden vom Aussteller der Urkunde selbst als „filii fratris
nostri Cunradi" und sodann, im unmittelbaren Anschlüsse
hieran, als „patrueles predicti Wernheri" bezeichnet. In wel-
chem Verwandtschaftsgrade Walther von Wiesloch, der Sohn
des wahrscheinlich ebenfalls verstorbenen Lithemar, zu den
Genannten stand, ist nicht ersichtlich und für unsere, keines-
renwels und Bretehem, nicht Wizcenloch, Durmersheim, Ottencheiu,
Sternen weis und Breteheim.
^) et vnico nostro (sc. sigillo), quod semper senior ex nobis nomine
nostro nostreque parentele ab antiquo consuevit habere. Auch zum Jahre
1257 wird über dieses gemeinsame Familiensiegel gesagt: quod sub cu-
stodia senioris nostre parentele ex antiqua consuetudine servatur, 1. c.
pag. 239. Es wird S. 121, zum Jahre 1243 beschrieben. Freilich in einer
nicht genügenden V^eise, nämlich „das dreieckige Siegel in grünem Wachs
hat kein Wappenbild, nur die etwas beschädigte Umschrift f S.
WERNHERI (DE) WISEN (LOCH). Auch im Wirtb. Urkb. IV. 46, zu
1243, heisst es: ganz leeres Feld. Kein Wappenbild? Vielleicht doch
ein sog. Heroldsstück. Da nach Ztschrft. I. 513 (Register), mehrere Ab-
drücke des Siegels, wenn auch alle schadhaft, vorhanden sind, sieht sich
vielleicht die Redaktion der Zeitschrift zu einer meine Bedenken besei-
tigenden Anmerkung veranlasst. Anm. d. Red.: Das Feld istinderThat
ganz leer, so in dem gut erhaltenen Abdruck an dieser Urkunde, wie an
zwei andern von uns eingesehenen. — ^) Eines Minnesingers Konrad von
Wissenlo gedenkt Mone Bad. Archiv I. 60. — 3) — licet huiusmodi con-
tractus diversis temporibus iam cum uno ex nobis, nunc vero cum alio
vel aliis initus fuerit et perfectns, demum tamen unanimiter omnes u. s. w
19*
m..
292 Roth V. Schreckenstein.
wegs genealogische, sondern rechtshistorische Aufgabe auch
unerlieblich.
Die Verkaufshandlung der als kompakte Einheit') ein-
tretenden Familie von Wiesloch erstreckte sich auf alle ihre
in Dertingen gelegenen Güter und Rechte und auch auf ihre
an die Scholle gebundenen, gewissermassen zu den Grund-
stücken gehörigen Leute. Die den Seihof u. s. w. bebauenden
Hörigen wurden mitübergeben ^) ohne Zweifel mit dem ganzen,
den Umtrieb des Hofes bedingenden landwirtschaftlichen In-
ventare (seu etiam mancipiis et aliis omnibus [sc. rebus] quo-
modocunque eidem curti attinentibus).
Dagegen wurden die in Dertingen gesessenen, nicht von
Feldarbeit lebenden, sondern für ihre Waffendienste auf einen
Teil der Erträgnisse angewiesenen, ritterbürtigen Leute der
Verkäufer ausdrücklich ausgenommen, ein Verfahren, welches
auch bei andern Veräusserungen an die todte Hand zuweilen
vorkam.^ Hominibus nostris, qui de militari stirpe sunt in
eadem villa, et bonis, que a nobis ab aliis hominibus detinen-
tur in feodo, duntaxat exceptis. Wir müssen auf diese immer-
hin einige Schwierigkeiten bietende Stelle später zurückkommen.
Die Ausnahme ihrer Vasallen war keine vollständig frei-
willig vollzogene. Aus den Worten, quia enumerata bona in
Terdingen in feodo tenuimus et sie directo iure dominii non
poteramus in predictos abbatem et conventum dicta bona et
iura transferre, geht unwiderlegbar hervor, dass die Herren
von Wiesloch lehensrechtlich gebunden waren, weil sie selbst
die betreffenden Kaufobjekte nicht etwa zu Eigen, sondern
als Vasallen, — wahrscheinlich der Herren von Eberstein*) —
<) quod, quilibet nostrum pro parte sua, in solid um bona et jura
vendidimus. — ^) Auch in einer zweiten ebenfalls 1252 ausg^e-
stellten, die jenseits des Kürnbacher Baches gesessenen Leute betreffenden
Urkunde, wieder unter Ausnahme der Ritterbürtigen. S. 232. — s) terris
pratis mancipiis, exceptis militaris vite personis. Urk. des Kl. Allerheiligen
in Schaff hausen von 1092, bei ßaumann in den Quellen zur Schweizer-
geschichte III. 32. Weitere Beispiele bei 0. v. Zallinger Ministeriales
und Milites S. 7. — ^) Die bis ins 12. Jahrhundert zurückreichenden,
jetzt im Wirtb. ürkb. am besten edierten Urkunden über Dertingen
klären die ältesten Besitz Verhältnisse daselbst nicht völlig auf. Es bleibt
wohl immer die Schwierigkeit, zwischen Ober- und Unterdertingen ganz
sicher zu unterscheiden. Eine Urkunde K. Friedrichs I. von 1186 zeigt
uns ein sich nach dem Orte nennendes, freies Geschlecht, denn es wird,
Zur Bedeutung des Wortes „nobilis". 293
besassen und sodann auf dem Wege der Subinfeudation an
ihre hiefür Waffendienste leistenden Mannen hatten gelangen
lassen.
Die Verkäufer verzichteten für sich und alle ihre Nach-
kommen (sine inquietatione et reclamatione nostra nostreque
progeniei descendentis a nobis) auf alle Nutzungen. Aber
zu der Auflösung des Lehensnexus zwischen ihnen und ihren
Vasallen kam es hiedurch nicht und brauchte es auch nicht
zu kommen, da der in ältesten Zeiten, auch ohne ein ihm zu
Teil werdendes Lehensstück, nach erfolgter Kommendation
und geleistetem Lehenseide zu Ritterdiensten verpflichtete
homo militaris um die Mitte des 13. Jahrhunderts seine An-
sprüche auf Entschädigung schwerlich so hoch spannen konnte,
als nötig gewesen wäre, um eine in das Ermessen des Lehens-
herren gestellte, billige Surrogierung abweisen zu können.
Im gegebenen Falle war aber eine eigentliche, andere Ob-
jekte suchende Entschädigung gar nicht notwendig, denn die
Herren von Wiesloch belehnten jetzt, wenn ich recht sehe,
ihre bisherigen Vasallen, welche aber dem Kloster Herrenalb
gegenüber nicht in ein Lehensverhältnis eintraten, als zum
Schutze und Schirme des genannten Gotteshauses, hinsichtlich
seiner in Dertingen erworbenen Besitzungen und Rechte, aus-
drücklich verpflichtete Treuhänder, — sub tali forma, quod
iidem a nobis infeudati, veri sint fidei commissarii. Es
bildeten sich also ziemlich komplizierte aber, nach ihrer ding-
lichen Seite hin, nicht schwer zu regelnde Verhältnisse aus.
Das Kloster erwarb, ohne sich mit begehrlichen Vasallen be-
laden zu müssen, von denen von Wiesloch alle ihre in Der-
tingen gelegenen Güter und Rechte für baares Geld, aber
freilich nicht zu sattem Eigen, nicht directo jure dominii,
sondern nur in der Form eines ihm zwar ein Recht auf die
unter den Zeugen, Dietmarus de Therdingen — ex liberalibus — von eben-
falls genannten Ministerialen geschieden. Der Kaiser genehmigt, dass
Eberhart von Straubenhart sein Lehen (feodum suum) in Therdingen,
welches er von Berthold von Schauenburg, dieser aber vom Kaiser selbst,
der Kaiser jedoch vom Bischof Ödalricus von Speier hat, dem Abte Al-
bert von Herrenalb, gegen eine Geldsumme überlässt, — me (sc. impera-
tore) mediante et venerabili Spirensis ecclesie episcopo Ö. supraque dicto
B. de Schowenburc annuentibus, jure prediali, omni contradictione se-
mota, tradidit.
294 Roth V. Schreckenstein.
Nutzung der Sache, aber nicht unmittelbar auf diese selbst
gewährenden Fideikommisses. ^) Da nun die von Wiesloch
einen jedenfalls nicht ganz unbeträchtlichen Teil der Gutser-
trägnisse nicht selbst bezogen hatten, weil derselbe ihren
ritterbürtigen Vasallen verliehen war, so wird man bei der
Feststellung des Kaufschillings diesem Umstände sicherlich
Rechnung getragen haben. Die Cistercienser waren bekannt-
lich viel zu gute Geschäftsleute, um sich etwas verkaufen zu
lassen, was die Verkäufer gar nicht hatten. So konnten denn
die sämtlichen bisher an die Wieslochischen Vasallen gelangten
Einkünfte diesen verbleiben, wenn nur dafür gesorgt wurde,
dass sie, ohne Vasallen des Klosters zu werden, demselben
den erforderlichen Beistand zu leisten hatten.^)
Wäre der Verkauf an eine weltliche, oder auch an eine
den Heerschild hebende, geistliche Herrschaft (Reichsbischof,
Reichsabt) erfolgt, so hätte die volle, satte Herrlichkeit aller-
dings übertragen werden können, wenn auch nur in der durch
das Lehenrecht vorgeschriebenen, etwas komplizierten Proze-
dur. Nämlich durch stufenweis vollzogene Aufsagung des
Lehens von Seiten aller Vasallen, bis hinauf zum obersten
Lehensherren, im gegebenen Falle wahrscheinlich bis zu den
Herren von Eberstein, in deren Hand sich dann, um lehens-
rechtlich zu sprechen, das dominium necessarium mit dem
dominium utile konsolidiert hätte,, worauf dann beides möglich
war, ein vollständiger Verkauf oder eine Neubelehnung. Dass
die von Wiesloch zu Dertingen, hinsichtlich der an Herren-
alb verkauften Stücke, nicht vollkommen freie Hand hatten,
wird in der Urkunde von ihnen selbst hervorgehoben.^)
^) Vergl. J. F. V. Schulte, Deutsche Rechtsgeschichte S. 148. —
^) ita quod couservent predictos abbatem et fratres in iure possessicois
dictorum bonorum, et non quod ullam ipsis in bonis predictis oppressionem
seu violentiam inferant aut gravamen. — ^) Es sind zwei SteHen, um die
es sich handelt. Erstlich: quia enumerata bona et jura in feodo tenui-
mus. Aus ihr geht sicher hervor, dass die Verkäufer selbst YasaUen und
daher auf den Konsens ihres Lehensherren angewiesen waren. Zweitens:
hominibus nostris, qui de militari stirpe sunt in eadem villa, et bonis
que a nobis ab aliis hominibus detineotur in feodo, duntaxat exceptis.
Die Fassung dieser zweiten Stelle ist keine glückliche, denn man kann
darin finden: mit Ausnahme der Güter, welche andere Leute daselbst von
uns zu Lehen haben, aber allenfalls auch: mit Ausnahme der Gflter,
welche wir von andern Leuten daselbst zu Lehen haben. Doch wOrde
Zur Bedeutung des Wortes „nobilis*. 295
Wer waren nun aber, so kann man allerdings fragen, die
in der Urkunde als „veri fidei commissarii" bestellten und
als solche von denen von Wiesloch belehnten Personen? Ich
nehme keinen Anstand dieselben mit den beim Verkaufe aus-
genommenen „homines de militari stirpe" zu identifizieren,
also für die alten Vasallen der Verkäufer zu halten. Es ist
eine apdere Annahme kaum möglich, wenn auch zugestanden
werden muss, dass es sehr auffällig ist, kleine, sich in Güter
und Gefälle eines einzigen Dorfes theilende Leute, als „viri
nobiles" zu sehen. Das Auffällige dabei ist insbesondere,
dass die von Wiesloch, also die Lehensherren dieser viri no-
biles, sich selbst weder in ihrer Urkunde noch aber im Siegel
als „nobiles" bezeichnen. Auch nicht als „domini", obgleich
deren Hochfreiheit (Herrenstand) durch andere Urkunden ge-
sichert zu sein scheint. Ich begnüge mich die Urkunde von
1243, welche der nobilis vir dominus Wernherus dictus Mor-
kin de Wizenloch besiegelt hat*), hier anzuführen. Als aber,
wieder in der Urkunde von 1252, von denen von Eberstein
bei dieser zweiten Deutung, die ich nicht für richtig halte, das Wort
hominibus stören, da der VasalJe seinen Lehensherren nicht wohl „homo"
nennen kann. Auch hatten sich ja die von Wiesloch schon in der ersten
Stelle als Vasallen bekannt. Wollte man haarspaltend zu Werk gehen,
so wäre vielleicht noch eine andere Auslegung zulässig. Man könnte an-
nehmen, die von Wiesloch hätten, in Dertingen, ausser den nach oben-
und nach untenhin im Lehensnexus stehenden, also gebundenen Gütern
und Rechten, auch freie, allodiale Besitzungen gehabt und nur diese an
Herrenalb verkauft, dagegen aber beibehalten, was sie nicht frei ver-
äussern konnten, weil es feudale Qualität besass. Diese Deutung ist aber
zu gesucht und auch nicht mit dem übrigen Inhalte der Urkunde in Ein-
klang zu bringen, denn dieselbe macht denn doch den Eindruck, es habe
sich die zu einem gemeinsamen Willensakte zusammentretende Familie,
aller ihrer wie immer in Dertingen zustehenden Güter und Gerechtsame
gänzlich begeben. Ich beziehe daher „et bonis que abaliis homini-
bus detiuentur in feodo^, auf den in „hominibus qui de militari
stirpe sunt" gegebenen Gegensatz. Das Wort Feudum hat keine so
engen Grenzen, dass es unzulässig wäre, an nicht rittermässige aber ehr-
bare Leute zu denken — die viri honesti am Schlüsse der Urkunde —
welche recht wohl zu Dertingen „bona in feodo" besitzen konnten, wie
denn überhaupt scharfgezogene Grenzen zwischen Zinslehen und Ritter-
lehen erst einer etwas späteren Zeit angehören werden.
*) Ztschrft. I. 121. Im Kontexte wird er auch dominus Wernherus
de Wizenloch genannt. Vergl. indessen auch die Urkk. von 1261 und
1252 in Ztschrft. I. 126 und 227.
296 Roth V. Schreckenstein.
die Rede ist, erscheinen diese als „viri illustres domini de
Eberstein". Mag man nun auch hinsichtlich des Prädikates
„illustris" geltend machen, dass dasselbe oftmals nichts weiter
sei, als ein Ausfluss der Courtoisie 0, so scheinen doch die
Aussteller der Urkunde, der unläugbaren Überlegenheit*) des
Geschlechtes Eberstein über das Geschlecht Wiesloch, Rech-
nung getragen zu haben.
Lässt es sich nun aber annehmen, dass die von Wiesloch,
welche wie gesagt in unserer Vorlage weder „nobiles" noch
„domini" sind, ihren Vasallen durch die Bezeichnung als viri
nobiles einen Vorrang einräumen wollten? Gewiss nicht. Da-
her können diese „viri nobiles", ihrer ganzen Stellung nach,
nicht mehr bedeutet haben, als die zuerst genannten „homines
de militari stirpe". Diese Annahme gewinnt an innerem
Halte, wenn wir uns die genannten Namen näher ansehen.
Concessimus in feodo viris nobilibus, videlicet Alberto de
Rasteten, Johanni de Durmershem, Sifrido de Ottencheim, Si-
mundo et fratri suo Dalcgengero de Kunegesbach, Ottoni
dicto Resche de Buhel. Auch nicht eine einzige der hier ge-
nannten Familien ist, in gleichzeitigen oder späteren Urkunden,
als eine hochfreie, herrenmässige, also im Sinne des Mittel-
alters adeliche bekannt. Wohl aber kennt man deren im
Kreise der Ministerialität liegende Beziehungen zum Hause
Eberstein ziemlich genau.')
') Vir illustris Cunradus pincerna de Wintersteten in eiuer Urk. des
Bischofs Heinrich von Konstanz, 1241, Wirtb. ürkb. IV. 10. — ») We-
gen des Grafentitels vergl. Ztschrft. I. 99. Darauf, dass sich Eberhard
von Eberstein 1207 Ebcrhardus dei gracia dominus de Eberstein nennt,
Ztschrft. I. 112. 113. 115. ist grosses Gewicht nicht zu legen. Erscheint
doch A. dei gratia gratia dictus de Stviszelingin 1242 in seiner eigenen
Urkunde, Wirtb. ürkb. IV. 41. Ein ..dei gratia scultetns in Ezze-
lingen urkundet 1233 und siegelt mit dem Sigillum burgensium in Ezze-
lingen. Ztschrft. III 114. — ^) Albertus de Rastede (mit seinem Bruder
Eberhard) 1207 Ztschrft. 1. 112 ff. sodann 1247 1. c. 123 u. 1251, wo er,
ohne eigenes Siegel, sich unter den Siegeln des Abtes von Herrenalb und
des Berth. Göler von Ravensberg verpflichtet und die Eberstein seine
Herren nennt, 1. c. 226. Über Johannes von Durmersheim, zu den Jahren
1247 u. 1251 a. a. 0. 123. 226. Auch er ohne eigenes Siegel. Ich führe,
um Überladung zu vermeiden, nicht an, was sich aus dem I. Bde. der
Ztschrft. über die von Ötigheim, von Königsbach und von Bühl zusammen-
stellen Hesse. Keine einzige der vorliegenden, leider nicht immer in ex-
tenso gegebenen Urkunden, weist auf den Herrenstand dieser Familien hin.
Zur Bedeutung des Wortes „nobilis". 297
Um nun die genannten Treuhänder in wirksamster Weise
zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegen das Kloster anzu-
halten, wählte man ein nicht vereinzelt stehendes Auskunfts-
mittelJ) Man veranlasste nämlich die betreffenden Lehens-
leute (feodatarii) , dass sie eigene Güter an die Herren von
Eberstein resignierten und zwar auf die Gefahr hin, dieselben
bei gegen die Mönche verübten Gewaltthätigkeiten zu ver-
lieren — resignantes in penam transgressionis propria
bona ipsorum prefatis dominis (sc de Eberstein), quod nun-
quam ipsos monachos in bonis memoratis a nobis (d. h. denen
von Wiesloch) comparatis infestent, aut uUatenus inquietent,
sed inviolabilem semper fidem erga predictos monachos eorum-
que successores de Alba, tam ipsi quam posteri eorum observent.
Bekanntlich waren die Ebersteiner die Hauptgründer des
Klosters HeiTenalb (um das Jahr 1150) und auch dessen
Schirmvögte, soweit solche bei den besondern Freiheiten der
Cistercienser aufkommen konnten.^) Auch lag es im Interesse
des Klosters, dass die Hand ungleich mächtigerer Herren, als
die Wieslocher waren, auf den Treuhändern lastete.
Um nun die im Jahre 1252 abgeschlossene Vereinbarung
möglichst dauerhaft zu gestalten, wurden Zeugen beigezogen
und da finden wir denn abermals solche Personen, die nicht
zum eigentlichen Adel gehörten, in auffallender Weise als
Edle bezeichnet. Presentibus nobilibus viris Vlrico de Stein,
Cunrado et Wernhero de Sterrenwels, Bertoldo et Belreimo
de Wizzenstein, Wolframo et duobus filiis suis de Ossenberc,
Henrico de Erenberc, Diemone et Reinharde fratribus de
Bretehem, Eberharde de Vleihingen et aliis quam pluribus
viris honestis. Zu eigentlichen Herrengeschlechtern im Sinne
der Rechtsbücher gehörten die Genannten sicherlich nicht.
Dies unterliegt wohl keinem Zweifel. Aber noch in einer
ganzen Reihe von Herrenalbischen Urkunden stossen wir auf
ähnliche, ungewöhnliche Bezeichnungen. Ich gebe sie in chrono-
logischer Folge
Wie hätten in der Nähe der Stammburg Eberstein eigentliche Herren-
geschlechter aufkommen sollen? Nur für mehr oder minder opulent wer-
dende Dienstleute war Raum.
') Vergl. die Urk. 1243 Ztschrft. I. 121. — cum non haberet bona
propria unde eadem compensaret. — ') Vergl. Ch. F. v. Stalin Wirtb.
Gesch. II. 717.
298 Roth T. Schreckenstein.
1251. Wernherus nobilis de Stern vels. Ztschrft I. 127.
Liutfridus nobilis de Helmodsheim. Dessen Siegel hat die Um-
schrift t SIGILLVM. LIVTFRIDI. DE. HELMOSDHEIM. 1. c.
In einer ebenfalls 1251 gegebenen Urkunde des nobilis vir
Liutfridus de Helraosdheim lautet der Zeugenkatalog: Eber-
hardus et Liutfridus de Flehingen milites, Vlricus nobilis de
Steinach, Diemo servus dicti Liutfridi de Helmosdheim, Die-
tericus militis^ de Frödenstein, Vlricus nobilis de Stern vels,
Cunradus de Niuern. S. 225.
1252. Bertholdus miles dictus Golere de Raphensberg, als
Vasalle des nobilis vir dominus Liutfridus de Helmotsheim.
Im Gegenbriefe Liutfridus nobilis de Helmodtsheim und Ber-
toldus miles dictus Goler de Rafensberg. S. 228.
1252. Die Judices Spirenses bezeichnen die ganze Familie
als nobiles de Wizenloch. S. 231.
1254. Conradus Haggo de Hohenegge et Ulricus de Stern-
vels nobiles. S. 233.
1256. Nobiles fratres Berhdoldus et Belreimus de Wizen-
stein. S. 236.
1257. Gerhardus de Bruhsella nobilis S. 239. Bertoldus
nobilis vir, dictus advocatus de Wizenstein. S. 242.
1260. Coram domino Cvnrado de Strvbenhart, nobili viro
S. 248. Im darauffolgenden Jahre 1261 heisst er, in einer Ur-
kunde des Grafen Otto von Eberstein, Cunradus nobilis quon-
dam de Strubenhart. S. 252.
1263. Nobilis vir dominus Vlricus de Stein, welcher auf
seinem Siegel Ulrich von Slierstat*^) heisst. S. 255.
Aus keiner der genannten Familien hat sich, meines Wis-
sens, ein dem hohen, herrenmässigen Adel dauerhaft zuge-
hörendes Geschlecht gebildet. Jedenfalls reicht die keines-
wegs allen ihren Gliedern gegebene, sondern im Gegenteile
nur vereinzelt nachweisbare Bezeichnung als „nobilis" nicht
aus, um gerade das nachzuweisen worauf es besonders an-
kommt, nämlich die Befreiung von der landesherrlichen Vogtei.
Erinnern wir uns nun der sehr bekannten Urkunde von 1256'),
in welcher es von den Ministerialen des Grafen Hartmann
^) Ist servus ausgefaUeD, oder liegt ein Schreibfehler vor? —
2) Vcrgl. Wirtb. ürb. IV. 69. — «) Neugart Cod. Alem. II. 212. Font.
Rer. Bern. II. 424. Vergl. J. Ficker Heerschild S. 145 u. F. v. Raumer
Hohenstaufen V. 36.
Zur Bedeutung des Wortes ^nobilis''. 299
d. j. von Kiburg heisst: tarn milites nostros qui vulgo dicun-
tur ministeriales, quam alios homines nomenen et charac-
terem nobilitatis habentes, etsi non sunt militaribus in-
signiis decorati, dummodo sint de militari prosapia civiliter
sive legitime descendendes, so wird es einleuchtend sein, dass
auch die in unsern Kraichgauer Urkunden massenhaft ge-
nannten „Nobiles" nicht notwendig zu den Edlen gehören
mussten. Es kann ja kaum deutlicher gesagt werden, dass
die nur „nomen et characterem nobilitatis habentes" im Grund
genommen keine „Nobiles" in der die vollkommene Freiheit
mitumfassenden, technischen Bedeutung des Wortes sind.
Oben war von einem Conradus Haggo de Hohenhegge
(Hoheneck bei Ludwigsburg in Wirtemberg) die Rede. Von
einem Albertus dictus Hage de Hohenegge heisst es in einer
Urkunde von 1291 „titulo nobilium annotatus" *), welche auf-
fallende Wendung zu 1293 auch auf Ulrich von Magenheim*)
(im Zabergau) Anwendung findet. Hier treten uns also wieder
zwei Familien entgegen, deren späterhin unbeanstandete Her-
renmässigkeit doch zur Zeit der Abfassung der betreffenden
Urkunden kaum auf starken Füssen stand, wie wenigstens
aus der mir sonst noch nicht vorgekommenen eigentümlichen
Ausdrucksweise hervorgehen dürfte. „Titulo nobilium anno-
tatus" lautet ja beinahe, als ob der Schreiber der Urkunde
nicht einfach „nobilis" sagen wollte, weil er an Leute dachte,
welche an dieser kurzen, satten Bezeichnung Anstoss genom-
men hätten. Ich verzichte darauf, die weiteren Beispiele,
welche man aus L. Schmid Monumenta Hohenbergica
(Stuttgart 1862) beiziehen könnte, im Einzelnen zu besprechen,
glaube aber doch sagen zu dürfen, dass der nobilis de Nu-
wehusen (1258), der vir nobilis Ditricus miles dictus Blarrer
nebst seinen Brüdern Walther und Reinher, denen ebenfalls
Nobilität zugeschrieben wird (1267), Bertoldus nobilis de Mul-
husen (1268), Dietericus nobilis de Haiterbach (1270) u. a. m.^),
ebenfalls in jene Kategorie gehören werden, in welcher der
Schluss vom Titel auf den Stand, nichts weniger als sicher
ist. Für gänzlich verfehlt halte ich auch den in den Wirtb.
Vierteljahrsheften III. 65 gemachten Versuch, die von Ow,
1) Ztschrft. XIV. 108. — *) Ztschrft. XIV. 348. — 8) Mon. Hohenb.
S. 21. 30. 31. 36.
300 Both T. Schreckenstein.
von Hailfingen und von Ehingen als Standesgenossen des
hohen Adels zu erklären.
Wer die einstmalige Hochfreiheit eines zum niedern Adel
herabgestiegenen Geschlechtes nachzuweisen gedenkt, der mag
sich allerdings auf demselben etwa gegebene, das beim Ritter-
stande übliche Maass überschreitende Titulaturen beziehen.
Nur müssen dieselben alsdann hinreichend konstant sein, was
aber, wenigstens nach meinen Erfahrungen, nur bei solchen
Familien der Fall zu sein pflegt, deren Herrenstand ohnehin,
durch schlagende Beweismittel als da sind die Nachweisung
grösserer, der gräflichen Gerichtsbarkeit und der Vogtei nicht
unterworfener Besitzungen, rittermässiger Vasallen und ehe-
licher Verbindungen mit anerkannt dynastischen Häusern,
dokumentiert werden kann. Besonders vorsichtig muss man
sein, wenn schon die Stelle, welche ein das Prädikat „nobilis"
führender Zeuge, erst nach solchen Personen einnimmt, welche
als „milites" bezeichnet werden, ziemlich deutlich darauf hin-
weist, dass hier der miles Benannte, ein rite promovierter
Ritter, ein eques auratus, me man im Spätmittelalter sagte,
der nobiles aber, ein die Ritterwürde nicht besitzender Edel-
knecht sei. Der überaus gründliche Forscher J. E. Kopp
hat, in seiner Gesch. der Eidgen. Bünde, HL Buch, S. 433.
Anm. 5. darauf hingewiesen*) und Beispiele aus dem 13. Jahr-
hundert gegeben. Arnoldus de Liebegg, Hiltebold de Heidegg,
Heinricus de Hervelingen, nobiles 1268. Erwägt man nun,
dass „nobilis", wie durch Waitz Verfassungsgeschichte IV.
279 nachgewiesen wird, in ganz alten, schon der karolingi-
schen Zeit zufallenden Urkunden, regelmässig den freien Guts-
besitzer bedeutet, und dass in einer baierischen Urkunde von
1075^) die Zahl der darin namhaft gemachten nobiles eine
so grosse ist, dass wir unmöglich lauter hohe Herrengeschlechter
finden können, so könnte man sich vielleicht dazu versucht
fühlen, im 13. Jahrhunderte vorkommende, als „nobiles" be-
zeichnete, aber ihrer ganzen Stellung nach nicht zum Herren-
stande zählende Leute doch wenigstens für freie Vasallen, im
Gegensatze zu den Ministerialen zu halten. Allein auch diese,
der oben erwähnten Abhandlung über die Herren von Ow zu
Grund liegende Annahme steht auf schwachen Füssen, wie
») Weitere Belegstücke in Ritterwürde und Ritterstand S. 360. —
2) Gr f. Hundt in Abh. der k. Akademie zu München XIV. 78.
Zur Bedeutung des Worte% ^nobilis^. 301
schon aus der Kyburger Urkunde von 1256 hervorgehen wird.
Es kann hier nicht darauf eingegangen werden, wie sehr und
aus welchen Gründen sich in der fraglichen Zeit auch in
unserer Landesart ^) die Stellung der frei aber klein gebliebenen
Rittersleute jener der als Reisige im Erbdienste stehenden,
allerdings nicht völlig freien, aber als Amtleute in einer sehr
ansehnlichen Stellung befindlichen, ritterbürtigen Ministerialen
genähert hatte. Wie dehnbar sich, unter den obwaltenden
Verhältnissen, der ganze Begriff der Nobilität gestalten musste,
ist an und für sich einleuchtend, kann aber auch urkundlich
belegt werden. Obgleich der überaus merkwürdige urkund-
liche Bericht von 1163, in welchem der Abt von Reichenau
den Konrad von Beuren seinem Kloster zu eigen giebt und
ihm das Recht der Reichenauischen Edlen zusichert (legem
atque justiciam nobilium Augiensium), leider nicht mehr im
Originale vorhanden ist^), so bestehen doch gegen seinen In-
halt keine Bedenken.^)
Zum Schlüsse sei noch auf die allerdings ebenfalls nicht
mehr urschriftlich erhaltene Urkunde des Kraft von Boxberg
vom 15. Mai 1243 hingewiesen.*) Dieser in seiner Urkunde
einfach Kraffto de Bokysberc genannte Edelherr trifft Be-
stimmungen über seine Verlassenschaft und vermacht insbe-
sondere, falls er ohne Erben stürbe, seinem Schwager Gott-
fried von Hohenlohe, der ebenfalls ohne weitere Bezeichnung
seines Standes genannt wird, die Veste und Herrschaft Box-
berg. Bei diesem Anlasse werden auch die zur Herrschaft ge-
hörigen „homines" mit Namen angeführt. Da heisst es denn
„Hü sunt nobiles homines: pueri Wolprandi de Azmistad,
Heinricus Vmbescheiden , frater suus Rudigerus et medietas
puerorum eiusdem, filia Conradi de Torcebach, uxor Hoich-
geri de Zimbern et pueri sui, uxor Alberti Pollicis, Conradus
de Herbolsheim et soror sua junior, uxor Witchen Boemi,
uxor Conradi de Bagestatt cum pueris suis, Hermannus de
Nuwenstetin, Conradus de Schillingistatt et uxor sua, uxor
Ottonis de Torcebach et filia sua, uxor Conradi de Diethibur
1) Vergl. Ch. F. v. Stalin Wirtb. Gesch. IL 594. - 2) Abdr. nach
Gabelhhovers Collectaneen im W^irtb. Urkb. II. 142. — ^) Auch Chr.
F. V. Stalin a. a. 0. S. 657 hat darauf Bezug genommen. - *) Abdr.
im Wirtb. Urkb. IV. 95 nach Hansseimann Dipl. Beweis L Anh.
XXXIV. S. 405.
302 Roth V. Schreckenstein.
cum pueris suis, Burchardus scultetus et uxor cum pueris,
Hugo de Hohinstatt et pueri dimidii, Conradus Smierere cum
uxore et pueris, pueri Brumalzes de Zuiden, Marquardus cum
pueris suis, pueri Hermanni de Azmistad dimidii, Hermannus
filius advocati de Merchingen, uxor Heinrici de Gerlaisheim
et filia ejusdem."
Diese hier absichtlich vollständig reproduzierten Namen
kleiner und kleinster Leute, deren Nachkommenschaft sogar
in Folge des offenbar vorhandenen Ehezwanges eine ver-
schiedenen Dienstherrschaften zustehende war, werden mehr
als hinreichend darthun, dass es als „nobiles homines" be-
zeichnete Leute gab, welche höchstens „militares" gewesen
sind. In der Urkunde bilden aber die nicht mit Namen auf-
geführten Bauern den Gegensatz. Diese entsprechen den in
der Herrenalber Urkunde erwähnten mancipiis. Es werden
nämlich einige Dörfer genannt, in welchen Krafts Nachkom-
men, wenn er nämlich solche hinterlässt, oder aber sein
Schwager von Hohenlohe und dessen Erben die Herrenrechte
auszuüben haben. Succedent etiam omnibus hominibus rusticis,
in villis prefatis et spectantibus ad officium Bokysberc.
Die
Pfeiferbrnderschaft za Riegel im Breisgau
von
Aloys Schulte.
Wem wäre der Pfeifertag zu Rapoltsweiler unbekannt,
der ein Stück echt mittelalterlichen Volkslebens bis in das
erstarrte Formenleben des vorigen Jahrhunderts hinüberrettete,
wem die Bruderschaft zur hl. Maria in Dusenbach, die an
ihre Spitze einen Pfeiferköni gstellte, über dem noch erhabener
die Herren von Rapoltstein den Traum eines Königtums, wenn
auch nur eines Geigerkönigreiches, alljährlich am Feste der
Geburt Marias ins Leben setzten! Über dem äussern Glänze,
den barocken Formen, die mit der Zeit die Organisation der
Pfeifer angenommen hatte, vergass man dann aber zu oft,
dass ähnliche Bruderschaften mit gleichem Zweck und Ent-
stehen auch sonst in Deutschland bestanden; nahezu völlig
war aber aus dem Gedächtnis des Volkes entschwunden, dass
eine gleiche Bruderschaft einst auch im Breisgau zu Riegel
bestand, welche die Pfeifer der Bistümer Konstanz und Strass-
burg umschloss, wie zu Rapoltsweiler zunächst sich wohl die
Pfeifer des Bistums Basel vereinten, zu denen dann noch die
des elsässischen Teiles des Strassburger Sprengeis hinzukamen.
Von dem Hauenstein bei Basel bis zum Hagenauer Forst,
zwischen dem Rhein und dem First der Vogesen gehörte der
Schutz der Pfeifer als Reichslehen den Herren von Rapolt-
stein. Ob dem Glänze, den diese Pfeiferbruderschaft um sich
304 Schalte.
zu breiten wusste, vergass man ganz die jedenfalls räumlich
viel ausgedehntere Bruderschaft zu Riegel, so dass der Lokal-
historiker von Riegel nicht einmal mehr eine Kunde von Er-
innerung dieses Tages überliefert hat*); nur der alte Leichtlen
hat einmal an einem Orte, wo man es gar nicht vermuten
sollte, auf den Pfeifertag zu Riegel hingewiesen. 2) Ein glück-
licher Zufall bringt mir heute Dokumente in die Hand, welche
die Zustände des Pfeiferbundes und ihre soziale Lage hell und
scharf darstellen.
Die fahrenden Pfeifer, Spielleute und Musikanten waren
im Mittelalter nicht höher geachtet, als wir heute ihre Nach-
folger die auf den Jahrmärkten herumziehenden Bänkelsänger
und Jongleure beurteilen; da war nicht allein das unstäte
Herumschweifen , was der mittelalterlichen Volksstimmung
widersprach: das thaten auch Landsknechte; viel mehr verletzte
etwas anderes, was unsere Zeit milder beurteilt, dass sie
„Gut für Ehre" nahmen. Dass sie ihre Kunst um Geldeslohn
preisgaben und entweihten, war es, was das mittelalterliche
Volk vor allem gegen sie aufbrachte. Spielleuten und allen
denen, die Gut für Ehre nehmen, gab das schwäbische Land-
recht zur Busse eines Mannes Schatten von der Sonne. Wer
einem Spielmann etwas zu Leide that, der büsste nicht mit
seinem Leibe, sondern nur an seinem Schatten durfte der
Spielmann seine Busse erholen. Ehrlos und rechtlos stand
die Pfeiferzunft ausserhalb der bürgerlichen Gesellschaft.')
Nicht schärfer lässt sich die Verachtung der Mitwelt aus-
drücken, als in dem Vergleich Berthold von Regensburgs, der
die ganze Menschheit in 10 Klassen teilt: 3 höhere und 7
niedere. Die tiefste Stelle nimmt der 10. Chor ein, der der
Christenheit ganz und gar abtrünnig geworden war: „Daz
sint die gumpelliute, giger unde tambürer, swie die geheizen
stn alle, die guot für ßre nement. Sie solten den zehenden
kor geordent haben : nü sint sie uns aptrünnic worden mit ir
^) Schaffner: Beiträge zur Gesch. des Marktfleckens Riegel 1843. —
2) Leichtlen: Die Zähringer. S. 13 Anm. 3. — 3) Vergl. die Zusammen-
stellung bei Grimm Rechtsaltertiimer S. 678. Kach dem Schwabenspiegel
verwirkte ein Kind das Erbrecht an Vater und Mutter mit 14 Dingen:
„Daz niunde ist, ob der sun ein spilman wirt wider sins vater willen, daz
er gut für ere nimt, und daz der vater nie gut für ere genam." (ed. Lass-
berg § 15 Landreclit.) Nicht schonender war das Recht des Sachsenspiegels.
Pfeiferbruderschaft zu Riegel. 305
trügenheit .... Wan allez ir leben habent sie niwan nach
Sünden unde nach schänden gerihtet unde schament sich de-
heiner Sünden noch schänden. Unde daz den tiuvel versmähet
ze reden daz redest du, und allez daz der tiuvel in dich ge-
schütten mac, daz laezest du allez vallen üz dlnem munde
Dd heizest nach den tiuveln ... Du heizest Lasterbälc; s6
heizet dln geselle Schandolf. So heizet der Hagedorn, s6
heizet der Hellefiwer, so heizet der Ilagelstein."')
Wenn sich so die Anschauung der bürgerlichen Kreise
in den Worten eines der grössten Volksprediger ausdrückt,
so darf die Stellung der Kirche nicht Wunder nehmen. Wenn
auch das kanonische Recht keine andere Beschränkung der
Spielleute kennt, als dass, da ihr Gewerbe als infam galt, sie
von kirchlichen Ämtern ausgeschlossen waren, so wurden die
Pfeifer doch desshalb, weil sie ihres Gewerbes halber als öffent-
liche Sünder galten, wohl durchgehends vom Empfang des
Abendmahles ausgeschlossen, bis sie versprachen ihr Gewerbe
aufzugeben. 0 Geächtet von der bürgerlichen Gesellschaft,
innerhalb der Kirche einer jährlich sich wiederholenden Censur
unterworfen, waren die Pfeifer ganz von selbst auf eine Organi-
sation durch sich selbst hingewiesen. Wie sich im Mittel-
alter von selbst alles das selbst zusammenschloss, was gleiche
Sorgen, gleiche Interessen, gleiche Arbeit verband, so wäre
es auch falsch, den Bund der Pfeifer durch einen obrigkeit-
lichen Erlass etwa von Seiten des Reiches erstehen zu lassen.
Die Bruderschaften der ehr- und rechtlosen Pfeifer betonen
nun, weil man sie von den höchsten Gnadenmitteln der Kirche
ausschloss, die religiöse Seite ihrer Bruderschaft schärfer, als
sonst eine Korporation es zu thun pflegte; weil sie vom Schutze
des Gerichtes ausgeschlossen waren, suchten sie nicht allein
einen mächtigen Territorialherren sich zum Schützer ihrer
selbstgeschaffenen Justiz zu gewinnen, sondern vom höchsten
weltlichen Richter, dem Kaiser, suchten sie ihre Gerichtsbar-
keit, ihren Schutz abhängig zu machen. Aus diesem Be-
streben erklärt es sich wohl, dass der Pfeiferschutz der Herren
von Rapolt stein als Reichslehen galt; an eine Organisation
^) Aus seiner Predigt: „von zehen koeren der engele unde der kristen-
heit" bei Pteiffer: Berthold von Regensburg I, 155 f. — ') Vgl. Bäumker:
Waren die „Spielleute" des Mittelalters von der Kirche exkommuniziert,
iu Monatshefte f. Musikgeschichte 1880 S. 109 ff.
Zeitschr. f. Geach. U. Oberrh. N. F. II. 3. 20
306 Schulte.
des Pfeiferschutzes durch das Reich ist nicht zu denken, dem
widerspricht es schon, dass die Einteilung der Bezirke sich
mehr an Diözesan- als an Gaugrenzen anlehnt. Besonders
klar wird diese Entstehung der Bruderschaften von unten
herauf, wenn man die Pfeiferbünde mit einer andern sehr ähn-
lichen Organisation, der der Kessler vergleicht, was man bis-
lang zu thun unterliess. *) Diese zogen wie die Pfeifer unstät
durch das Land und, wenn auch sie nicht von Gericht und
Abendmahl ausgeschlossen waren, so war ihr Ansehen doch
auch nicht viel grösser. Ihre 8 Kreise, die sich über Schwaben
und Franken ausdehnen von Montabaur bis an die Quellen
des Lech, von Meiningen bis zum Vogesenkamm, sind nun
nicht Teile von Bistümern, noch viel weniger decken sich ihre
Gebiete mit den Grafschaften; von Ort zu Ort spannt sich
die Grenze quer über alle dazwischenliegenden Scheidelinien
fort. Bei einer bewussten Organisation von oben aus wäre
immer zu vermuten, dass die Bezirke mit Grafschaften oder
Dekanaten sich deckten; da das nicht der Fall ist so dürfen
wir vermuten, dass zuerst die Kessler sich zusammenthaten,
sich gegen ein jährliches Schutzgeld einen Herrn zu suchen;
dass die Lehensverbindung mit dem Reiche aber erst später
hinzukam, um das Ansehen des Schutzherrn zu erhöhen;
dieses Verhältnis war einer von den vielen unnatürlichen
Lehenskonnexen des späteren Mittelalters. Die Entstehung
der Pfeiferbruderschaft zu Rapoltsweier geht wohl in ältere
Zeiten zurück, als die der zu Riegel; dafür sind wir aber auch
hier weit besser unterrichtet; und von ihnen besitzen wir heute
noch Statuten, die in viel frühere Zeit zurückreichen, als die
für Rapoltsweiler.
Unter den Schätzen des erzbischöflichen Archives zu Frei-
burg ist nicht einer der geringsten ein Konzeptbuch des Kon-
stanzer Generalvikars in geistlichen Dingen aus den Jahren
1440 — 1470, dem die beiden nachfolgenden Urkunden ent-
nehmen zu können ich der gütigst gewährten Erlaubnis des
Erzbischöfl. Kapitelsvikariats verdanke. Beide beziehen sich
^) Über die Kessler vgl. Sattler: Vom Kessler- oder Kaltschmieds-
Schutze. Tübingen 1781. — M. R. Bück: Das freie Handwerk der Kessler
in Oberschwaben. Vrhndlgn. d. Ver. f. Kunst u. Altertum in Ulm u. Ober-
schwaben 17, 9—20 u. ders. Kesslerlehen in Schwaben. Würtb. Viertel-
jabrshefte VII, 101 u. IX, 262-267.
Pfeiferbruderschaft zu Riegel. 307
auf ein erst vor kurzem erworbenes Privileg der Pfeiferbruder-
schaft zu Riegel über den gestatteten Empfang des Abend-
mahls. Zunächst möge der Text des einen folgen.
Vicarius etc. decano in Binssdorff salutem in domino. Conquestionibus
Petri Kindhart fistulatoris subditi tni accepimus, quod licet dudum fistula-
tores, tubicine et niimi societatis beate Marie in ccclesia parrochiali in
Kiegel Constantiensis diocesis graciam specialem a reverendissimo in Christo
patre et domino domino Juliano miseratione divina apostolice sedis tunc
per germaniam legato consecuti fuerint, quod ipsis et singulis eorum anno
quolibet in festo Paschali coiifessis et contritis in communione fidel ium
existentibus divinissum eukaristie sacramentum ministrari posset et ec-
clesiarum curati, sub quorum cura ipsos degere contigerit, illud ministrare
debeant dummodo per quindecim dies ante huiusmodi sacramenti percep-
cionem et totidem alles dies post illius suscepcionem ab officiorum suorum
et servil ium operum exercitiis abstinerent et id eis specialiter inhiberi non
contigerit, auctoritate legationis sue consecuti fuerint. Tu tarnen quo
spiritu nisi animo contra apostolicam sedem rebcllandi sibi, qui de dicta
fraternitate existis (sie) de gracia predicta per litteras nostras minus suf-
ficientcr informatus juxta indulti predicti formam ecclesiastica paschali
tempore recuses ministrare, unde nostrum officium implorando petivit,
sibi per nos de oportuno remedio provideri. Nos itaque attendentes quod
indultum hujusmodi auctoritate dicti domini nostri Constantiensis robora-
tum existit et in ejus diocesi merito exequendum et observandum, tibi
committimus pt in virtute sancte obedientie districte precipiendo manda-
mus, quatenus graciam et indultum predictum fistulatoribus predictis
graciose concessum servando et exequendo prefato querulanti juxta for-
mam illius et tenorem anno quolibet in festo Paschali sacrosanctum euka-
ristie alio canonico non obstante ministres sacramentum uel saltem prima
die iuridica post octavam Pasche proxime Ventura coram nobis Con-
stantie in judicio hora primarum legitime compareas causas si habeas ra-
cionabiles, quare ad premissa non tenearis, ostcnsurus. Alioquin te, quem,
si secus feceris propter rebellionem hujusmodi dicto monitionis termiuo
lapso a divinis suspendimus in hiis scriptis, sie suspensum ab universis
rectoribus, plcbanis et viceplebanis dicte Constantiensis diocesis super
hoc requisitis suspensum publicari et denunciari precipimus et mandamus.
Datum Coustantie. Der Tag fehlt Der nächste Brief ist von H4ö
März 22, der vorletzt vorhergehende vom 15. März,
Wie wir aus dem Inhalt ersehen, hatte die Marienbruder-
schaft zu Ptiegel von dem päpstlichen Legaten Kardinal Julian
das Privileg erhalten, dass die Pfarrer zur Spendung des
Abendmahls an die Mitglieder der Bruderschaft verpflichtet
sein sollen, wenn sich diese 14 Tage vor und 14 Tage nach
Empfang der Ausübung ihres Gewerbes enthielten, gehörige
Keue und gebeichtet haben. Der Dechant von Binsdorf, einem
kleinen jetzt württembergischen Städtchen (OA. Sulz), hatte
20*
308 Schulte.
gleichwohl dem Pfeifer Peter Kindhart das Sakrament ver-
weigert; auf dessen Beseh werde beim Generalvikar wurde der
Deehant angewiesen, genau nach dem vom Bischof von Kon-
stanz bestätigten Privileg zu handeln. Kardinal Julian ist
niemand anders, als der feurige, energische und tüchtige
Julian Cäsarini, welcher als Legat Papst Eugens IV. auf dem
Konzil zu Basel in den Jahren 1431 bis Dezember 1437 (schon
seit Januar 1431 als Legat Martins V. in Deutschland) die
wichtigste Rolle spielte und zu Anfang auch dessen Vorsitz
führte. Von ihm rührt auch das gleiche Privileg der Rapolts-
weiler Bruderschaft, welches man, da es in der Bestätigung
des Baseler Bischofs Kaspar das Datum 1480 trägt, bislang
stets in dieses Jahr verlegte.^)
Mit dieser Urkunde über die Riegeler Pfeifer ist nicht leicht
eine andere in der gleichen Handschrift in Verbindung zu
bringen, deren Text folgt:
Vicarius etc. omnibus etc. pro parte fistulatorum, tabicinarum et mi-
morum societatis beate Marie virginiR de ecciesia parrochiali in Riegel
DUDCupate necnon ceterorum in instrumentis mosicalibas losoram socie-
tatis eiusdem Constantiensis et ArgentineDsis diocesum nobis expositnm
Doveritis, quod dudum videlicet de anno doroini 1436 transacto ipsi ex-
ponentes bone memorie quondam Jobanni Knüttel decano tanc decanatns
in Endingeu nunc vita functo certam pecunie summam dederint et com-
miserint, ut dictam eorum fraternitatem aactoritate ordinaria confirmari et
approbari faceret et obtineret cum insercione et expressione, qaod ipsis
fistulatoribus, tubicinis, mimis et in instrumentis mnsicalibus lasoribas eu-
karistie ministretur sacrameutum; et licet ipse olim decanus confirmationem
dicte fraternitatis obtinuerit, tarnen de ipsis exponentibus fistulatoribus et
aliis predictis in dicta fraternitate existentibus nnlla penitus specialis meotio
babeatur etiam quo ad dicti sacramenti eukaristie perceptionera , pront
ex literis confirmationis hujusmodi coram nobis exbibitis lucide continen-
tur; unde ipsi restitucionem date et commisse pecunie recuperare cu-
pientes an de ipsis exponentibus presertim specialis et quo ad sacramenti
predicti percepcionem mentio in dictis confirmationis literis nobis ezhibitis
iiat vel ue, ut cum dicti defuncti beredibus super biis in jure, si opus
erit, exptdire valeaut, per nos declarari petiverunt. Nos visis litteris
confirmationis hujusmodi et earum serie diligenter inspecta, eomm peti-
cioni ut licite annuentes de prescriptis tubiciitis et mimis dicte societatis
ac aliis in instrumentis musicalibus lusoribus dicte societatis nuUam penitus
expressam et specificam mentionem etiam quo ad sacramenti eukaristie
percepcionem factam fuisse aut esse, declarandum duximus et presentibus
decernimus et declaramus. Et in hujus nostre declarationis testimonium
^) Gedruckt bei Scheid: De jure in musicos singulari 1719 S. 48.
Pfeiferbruderschaft zu Riegel. 309
has litteras ipsis tradimus sigilli nostri officii appensione communitas.
Datum Const. Datum fehlt, die nächst folgende Urkunde ist datiert vom
2t April 1445.
Der Zusammenhang ist wohl folgender. Die Pfeiferbruder-
schaft zu Riegel gab im Jahre 1436 dem Dechanten von En-
dingen eine Summe Geldes zum Erwerb eines geistlichen Privi-
legs, in dem .ausdrücklich die Berechtigung zum Empfang des
Abendmahls aufgenommen sein sollte. Der Dechant erwirkte
nun zwar eine Konfirmationsurkunde, von wem ist nicht ge-
sagt; in dieser fehlte aber nicht nur dieses besondere Privileg,
sondern war auch nicht erwähnt worden, dass die Bruderschaft
aus Pfeifern bestehe. Die Pfeifer wollten nun gegen die Er-
ben des inzwischen verstorbenen Dechanten eine Klage auf
Rückzahlung der Summe anstrengen und baten das General-
vikariat um Bestätigung dessen, was sie über den Inhalt der
erteilten Konfirmationsurkunde berichtet hatten, welchem An-
suchen der Generalvikar nun nachkommt. Dass diese inhalts-
lose Konfirmationsurkunde nicht mit dem Privileg des Legaten
Julians identisch war, liegt zu Tage; man darf aber auch
wohl vermuten, dass der Dechant die nicht genügende Kon-
firmation surkunde beim bischöflichen Stuhle in Konstanz er-
wirkt hatte. Weitere Aktenstücke über diesen Handel sind
nicht erhalten.
Aber noch ist eine dritte Urkunde über den Riegeler Pfeifer-
bund erhalten, die schon vor 100 Jahren gedruckt, doch nir-
gends in der reichen Litteratur über die Pfeifer benutzt ist. ^
Es ist die Bestätigung der Bruderschaft durch Graf Ulrich V.
(den Vielgeliebten) von Württemberg von 1458 April 7, die
zugleich die Statuten enthält. Graf Ulrich hebt in der Ur-
kunde zuerst hervor, dass Kardinal Julian als päpstlicher Le-
gat die Bruderschaft bestätigt und mit Privilegien begabt habe,
welche dann von dem Bischöfe Heinrich von Konstanz be-
stätigt seien, und am Schluss der Urkunde betont er noch-
mals diese Bestätigung, erst dann giebt er seinerseits die Er-
laubnis die Bruderschaft nach den vorher aufgeführten Ar-
tikeln vorzunehmen und zu halten.
<) Bei Sattler: Gesch. Würtenbergs unter den Grafen 1768 IV, 315
und des. vom Kessler- oder Kaltschmieds -Schutze S. 14. Ausser dieser
Urkunde enthält nach gütiger Mitteilung das Stuttgarter Archiv keine
weiteren, die sich auf diesen Gegenstand bezögen.
310 Schulte.
Er giebt diese Bestätigung: „wan mt versten, daß die
Trumpter, pfiflfer Lutenslaher vnd spilüt die vorgemeldten
Bruderschafft angeuangen hond jn guter meinung vnd zu Lob
got dem almechtigen, Siner lieben Muter vnser frowen sant
Maria vnd allem Himmelsher vnd zu trost allen globigen seilen."
Dass der Zweck des Bundes nicht allein es war, einen mäch-
tigen Herrn zum Beschützer zu gewinnen, eine Besserung und
Sicherung ihrer Gerichtsverfassung zu erstreben, ersieht man
aus den Statuten ; vor allem war es der Zweck sich aus dem
sittenlosen Zustand, der die Ursache ihrer Ehrlosigkeit war,
möglichst emporzuheben. „Item ir keiner in der Br&derschafft
sol kein frowen haben oder mit jm füren, die gelt oder na-
rung mit sünden verdienet" heisst es in den Statuten. „Item
es sol Ir keiner wochern ob den spielen, wfirffeln, wegen, scholn-
dern, nemen oder ander dergleichen Sachen tun." „Item welicher
Bruder mit frowen offenlich vnd vnelich sind Begieng, so seit
er der Brüderschafft zu straffsten." Den Zusammenhang mit
der Kirche suchten sie ihrerseits um so stärker, je mehr die
kirchlichen Censuren auf ihnen gelastet hatten. Der Jahrtag
zu Stuttgart, den ihnen Graf Ulrich verwilligt hatte und zu
dem alle Brüder zu erscheinen verpflichtet waren, sollte nicht
allein ein Gerichtstag sondern auch dem Gottesdienste ge-
weiht sein. Jeder sollte zu Stuttgart „sin vnd beliben by
der Vigilig, dem Ampt der heiigen mess vnd biß man ob dem
Grab geröcht'), als das gewonlich ist", also vollständig der
Vigilie, der Messe und dem Besuch der Gräber beiwohnen.
Weil man sie von der Kirche böse ansah, betonen sie immer
und immer wieder, dass die h. Maria ihre Patronin sei. Als
gute Christen stellten sie sich das Gebot, dass niemand von
ihnen den Juden dienen solle. Ihre Verfassung war ähnlich
der des Rappoltsweilerer Bundes. An der Spitze stand der
alljährlich gewählte „Meister" oder „Ober", ihm zur Seite
die Zwölf: im Elsass hiess hingegen der erste der Pfeiferkönig,
zwischen ihm und den Zwölfen waren die 4 Meister ein-
geschoben; auch darin zeigt sich die elsässische Brüder-
schaft weiter entwickelt, dass sie in 3 Teile zerfiel, die ihren
Pfeifertag getrennt zu Thann, Rapoltsweiler und Bischweiler
hielten.
') Bei Sattler: „gerecht".
Pfeiferbruderscbaft zu Riegel. 311
Wenn man diese deutlichen Beweise dafür betrachtet, wie
ein als ehr- und rechtlos beurteilter Stand sich auf alle Weise
bemüht, um denen gleich zu werden, welche damals „die Ge-
sellschaft" darstellen, so wird man gewiss das Urteil von
Scherer und Lorenz von der Hand weisen müssen, welche die
Einrichtung der Pfeiferinnung selbst als revolutionär be-
zeichnen.^)
Das Haus der Württemberger Grafen war von den süd-
westdeutschen Grafen geschlechtern das mächtigste; an dieses
sich zu wenden lag den Pfeifern wohl um so näher, als die
Grafen ja auch den einen schwäbischen Kesslerbezirk unter
sich hatten. In welchen Beziehungen die Pfeifer zu Riegel
aber zu den Herren von Blumeck standen, ist mir nicht
recht klar. Wenn Engelhard von Blumeneck 1458, also im
Jahre der Bestätigung der Bruderschaft durch Graf Eber-
hard, an Wilhelm von Rapoltstein schreibt, er habe dessen
Schreiben an die Meister und Pfeifer der Bruderschaft zu
Riegel gelesen, von den Pfeifermeistern aber erfahren, dass
sie mit der elsässischen Bruderschaft übereingekommen seien,
die Breisgauer Spielleute sollten, wenn sie in das Elsass
kommen, der elsässischen Bruderschaft, die Elsässer aber
wiederum in gleichem Falle der breisgauischen dienen^), so
ist doch wohl auch der Blumecker Schirmherr der Pfeifer-
bruderschaft gewesen; wie er sich aber mit dem Grafen
von Württemberg in diesem Schirmrechte teilte, bleibt frei-
lich ebenso dunkel, wie so manches andere. Mir ist keine
andere Nachricht bekannt, ob in Stuttgart wirklich der Pfeifer-
tag dann abgehalten wurde, wie es kam, dass ein Teil des
Gebietes des Pfeiferbundes zu Riegel an den elsässischen
fiel, ob der Jahrtag in Riegel abgehalten wurde und wer ihr
Schirmherr später war. Nur das eine konnte ein gründlicher
Kenner der Geschichte des Breisgaus angeben, dass bis zum
Ende des vorigen Jahrhunderts die fahrenden Musikanten zu
Riegel ihren Jahrtag abhielten, nach der Tradition des Dorfes
in Gestalt eines vielbesuchten Jahrmarktes. Dass der Jahr-
tag zu Michaeli abgehalten wurde, folgt aus der Dorfordnung
^) Gesch. des Elsasses 3. Aufl. 151. — ^ Citat aus den Ann. Rappolt-
steinenses bei Barre : Über die Brüderschaft der Pfeifer im Elsass. Kolmar
1873. S. 10,
312 Schulte.
zu Riegel von 1484: „und das spil zu Sanct Michels tag
thuot bei vierthalben guldin vngefarlich."*)
Von selbst scheint die Brüderschaft zu Riegel vergangen
zu sein, es brauchte nicht erst wie in Rapoltsweiler die
französische Revolution den luftigen Thron des Pfeiferkönigs
umzustürzen.
«) Maurer in Ztschrft. f. Gesch. d. Oberrh. 36, 188. Schon damals
fiel auf den gleichen Tag ein Jahrmarkt zu Riegel.
Prozessakten
eines angeblich
durch Juden yerübten Christenmords zu Endingen.
Mitgeteilt
von
Georg Wolfram.
Zu wissen als in vergangenen czyten by acht iarn unge-
verlich vier cristen menschin by nacht von den iuden czu
Endingen im Briszgaw ermordt worden sind, deczhalb ein
limott uff dy selben iuden gefallen und doch czu fryscher täte
nit straffe nachgevolget bisz erst das in dysem iare sollicher
niordt offenbar usgeschollen. als deszhalb durch den wolge-
bornen Ludwigen herren czu Liechtemberg und andre glaub-
liche kuntschafft czu Endingen verhört worden ist, demnach
der durchluchtig fürst und herre here Sygmond herczog czu
Osterrich etc. dem hochgebornen fursten und herren hern
Karlen marggrafen czu Baden etc. und graffen czu Spanheim
als regierenden fursten der forderen lande czum husze Osterich
gehörig bevollen hat dy obgemelten iuden in gefengknys czu
nemen und dy warheyt desz mordes von inen czu erfaren,
szo hat derselbe marggraffe Karle uf sSllich egemelt bevelhe
ime getan dry iuden, mit namen Helya, Mercklin und Eber-
lin, gebruder, yden in ein sundere gefenghysze nemen und
sye fragen lassen; und ist doch ir keynem furgehalten worden,
ob oder wasz der ander hab bekant und band dye dry gesagt
und bekant desz egemelten mordts als hye nach volget.
czum ersten hat Helya iude uff samstag vor dem sontag
Oculi anno etc. 70 gesagt fryens willens ungeczwungen, das
314 Wolfram.
uff ein czyt hye vor by acht iaren sient arme luthe, nemlich
ein man ein frawe und czwey kinde mit eynem pferdlin czu
Endingen spate uff der gassen gehalten und habent gebetten
umbe herberg. da hab sin wip Sarlin dye selben armen luthe
heissen in dye schüre czyhen, dar inn funden sie straws gnug
czu betten, das haben die armen luthe getan und sint also
in geczogen in der schüren dye nacht czu blibend. nach
demselben sint dye iuden uff stundt in synem husze und auch
in Heszman iuden husz, als sye deszmals eynen lawbertag mit
einander czu Endingen betten, czu ratte gangen und haben
getan eynen anslagk, dy armen luthe czu ermorden, da sy
er by und mit gewesen und sient daruff dye bemelten armen
luthe in der selben nacht ermordet worden durch Mennlin
iuden, Leoman iuden, Heszman iuden, den iungern Mathis
und ander fremde schallatziuden^), dye alle haben einander
geholffen und darnach dye vier personen czum hinderen thur-
lin usz der schüren hin usz czwischen Künlin Bynnders husze
getragen in den gerner uff der cristen kyrchoff und dye totten
lichnamen in das gebeyne begraben, und sy das ein kint
gewesen ein kneblin, das ander ein dSchterlin.
item er hat gesagt, er sy nit in der schirn be dem morde
gewesen, aber er hab vor dem husze gehütet, das nyman
kome, als dye andern iuden yne das habent geheisen, und
sy doch ein male an dye schüre gangen czu besehen, wye
sye mit den armen luthen umbgiengen. da hab er durch
einen spalt gesehen, das iglicher ein persone für sich neme
und yder eins mit einem sechmesser ermordt und entpfiengen
das blut von denn iungern kinden in ein glasz und brachten
das mit den czweyen kindes haupter in sin stube, das sehe
er und dye andern, dye in der stuben weren.
item er bekant, sye betten im ratt angeschlagen und we-
ren eins worden, das man in synem husze betten und mirmelen
^) Der Güte des Herrn Oberamtsarzt Dr. Bück in Ehingen yerdanke
ich folgende Erklärung des Wortes: „Es ist offenbar das schw&bische
seh alanter (im Worte: eisen seh alant er Eisenhändler im Detail), also
zunächst Handelsmann, wohl von mit. calo, calonis (negotiarius). Dieses
calon altfranzösisch chaland, woraus durch Verschiebung des d t scha-
lanz. Der Ausdruck kommt auch vor in Zeitschr. v. Schwaben n. Neu-
bürg IV, 204. „ein frau . . und ein schalantjud die zarten mit anander.''
Christenmord vsx Endingen. 315
solte ufF das, ob dy armen luthe schryen wurden, das man
dann in der stat den mordt nit boren möcbte.
item er bat gesagt, das dar nacb Mennlin iude und der
ein fremd scballatziüde das Wut und dy czwey kindeszbaupter
mit ynen binwegk fürten in fremde laut und das sye aucb
der armen luth roslin mit ynen gefurt haben.
item er sagt auch, das dar nach Mennlin iude uf ein czit
czu yme kieme und sagt, des bluts sy auch einem riehen
iuden czu Pforczbeim czu kauf gegeben worden, der selb
iude heysze Leo, anders wisse er nit.
item er sagt auch, das Menlin und Heszman ime darnach
wolten gelt geben han, das er den mordt nit sagen solte.
des wolt er nit nemen umbe des willen, obe es hut oder morn
darczu keme, das er do von sagen dSrste: über das haben
sye ymme by der iudischeyt verbotten und by verlierung sins
lebeus, das er do von nit solte sagen, dann sagte er etwas
do von, so wolten sye all sprechen, er hette es selbs gethan
und ynnen darczu geholfen.
item er sagt auch, ime sye nicht von dem mordt worden;
aber Mercklin iude hab synem wybe Sarlin geschenckt czehen
gülden, das sye swigen und nit do von sagen solte.
item er hat auch gesagt, das Leoman dem iuden czu Sletz-
stat des bluts auch worden sy.
Eberlin iuden bekentnys.
Item Eberlin iude, als man den des mordts halb czu En-
dingen gescheen gefragt, hat ungeczwungen und ungebunden
gesagt, das czu der czit, als dye armen lute in sins bruder
Helyan schüren legen die andern iuden Mennlin iuden son
nach yme geschickt haben czu ynne in Helya sins brude/
husz czu kommen, das hab er getan und als er darin komen
sij, da betten sie den anslag getan, wie sie dye armen lute
ermorden wolten und sy er geordent für das husz by dem
bach uff dem brucklin czu warten und czu hüten, das nie-
mands komme, das er auch getan habe, uff das so sient die
iuden, nenilich Mennlin, Heszman, Mercklin, Leoman, Mathis
und ein fremder schallatziude in die schüer gangen und haben
die vier menschen ermordt und zweier der kindlin blftt ent-
pfangen, das in ein glasz gethan und es darnach mit den
czweyen kindesheuptern in Helyans stub getragen, das hab
316 Wolfram.
er und andre luden in der stuben gesehen, es weren auch
die selben iuden, die den mordt getan betten schweissig und
blutig bis an die arme und wuschen die hende ob dem gieszfasse.
item er hat gesagt, sie haben darnach die ermordten luthe
in den gerner getragen und sie in das gebeyne verborgen
umb desz willen ob sie fünden wurden, das man dan gedechte,
die eristen betten den niordt gethan. und als der mordt vol-
bracht würde, da sie yme und anderen iungen und alten iuden
verbotten worden by der iudischeit und verlierung libs und
lebens, das sie nit davon sagen selten.
item Eberlin iude hat gesagt, die iuden bruchen das eristen
blut czu yrer beschnydung für yrem kryesame.
item er sagt, das Leoman dem iuden czu Sletzstat audi
worden sy von dem blut. der selb hab ime geschenkt für
alle forderung czehen gülden nemlich vier an golt und sechs
an gelt, umb das er czu den Sachen schwigen solt
item er sagt ime, sy wyssend, dasz Mennlin und der ander
fremd iude desz bluts in einem glasse und die czwey kindes-
heupter hinweg gefurt haben.
item er sagt auch, als der anslagk des mordts geschee,
do betten sie mit einander verlassen, ob dy armen luthe in
der schüren schrien wurden, so selten sie im huse underein-
ander ein geschrey machen, das man usserhalb solt gedencken,
sie slögen einander und mechten das geferte selb.
Mercklin iuden bekantnys.
Item Mercklin iud als man den uf mendag nach dem son-
tag Oculi anno etc. zu Hochberg hat gefragt von desz ege-
melten mordts wegen hat gesagt und bekaut, das der anslagk
des mordts sy gescheen in Helya husz und der mordt in desz
selben Helyan schüren in der nacht volbracht, da by sy er
gewesen und etliche ander iuden, nemlich Mennlin, Heszman,
Mercklin, Leoman und die andern als vor stet und habend
Helya und Eberlin sin brfider gehüttet an der gassen, das
nimand keme, nemlich Helya umb das husz und Eberlin by
dem bach uff dem brücklin und er selbs hab der frawen die
gurgel mit einem sechmesser abgehawen und hab der schal-
latsiud den man ermordt, und das sy einsmals bescheea
und darnach haben sye inne erst die helse mit einem fleysdi-
messer gantz abgehauen, und da sie dye alten lute 6^
^
Christenmord zu Endiogen. 317
mordeten, da haben sie darnach die kinde auch ermordet und
das blfit von denselben kinden entpfangen und haben darnach
die toten menschen alle viere getragen in den gerner in der
selben nacht und als er starck were, do trüg er den man und
die andren lüden trügen die frawe und dy kinde czum hin-
dern türlin hinusz. und das Mennlin luden son, der Schmoll,
in den gerner uf den beynhufen stiege und macht daryn ein
loch und leit dye ermordten lute darin und verdeckten sie
mit dem gebein czfi, das man sie nit gesehen mocht.
item er sagt, sie haben der czweyen kind hewpter mit dem
blut in Helyans Stuben getragen und hab Mennlin iud dar-
nach das blut und dye czwey hewbter miteinander hinwegk
gefurt in fremde landt.
item er sagt, sie haben von denn alten luten kein blfit
entpfangen sunder allein von den kinden und habent die alten
dorumb ermordt, das yne dy kinder werden mochten, und
sagt, das sie das cristen blfit haben und bruchen müssen czu
yrer beschnydung für denn krysan.
als nu die hievor genanten dry luden uflf söllich obge-
schrieben ir bekantnys mit urteil in das fuwr erkannt und
zfi Endingen vom leben zfiüDi todt bracht siudt und dann usz
derselben irer sache ist geflossen, das Leo dem luden zfi
Pforczheim desz bluts von dem hievorgemelten mordt auch
worden sy, szo hat myn gnediger herre der marggraflf nach dem
selben Leo auch gryffen und ine in gefencknya nemen lassen,
by demselben Leo sind von ungeschicht uflf die nacht, als
man yne fienge in synem husze auchp gewesen etwen vil scha-
latziuden und nemlich dye dry, dy von den hyevorgenanten
iuden sind gemeldet, dye selben dry doch yeder in sunder-
heyt han auch vorleben, als hie noch volget
zum ersten hat Leo, ein iunger schallatziud , uflf mendag
nach dem heiligen ostertag 70 gesagt, das sin muter die yetz-
unt czfi Senheim wone, uS die czit, als dye armen lute zfi
Endingen ermordt wurden da selbs zfi Endingen gesessen ge-
wesen sy und sy er uff dy czitt, da der mordt geschee, kom-
men gen Endingen, sin muter czfi besehen und by und mit
dem mordt gewesen, er habe aber nicht darczu gethan anders,
dann das er im husz usz und in sy gegangen und besehen,
das niemant komme und hat da by bekant, das der mprdt
czfi Endingen in Helyans schüren sy gescheen by nacht und
318 Wolfrairi.
sient die alten luthe am ersten get5det worden und darnach
die kinde und von den kinden das blüt entpfangen worden
und inen nach dem, als das blüt von inen wurde entpfangen,
die heupter abschnitten, und haben die iuden sie alle vier
getragen binden zft der schüren hinusz durch ein cleins thur-
lin in den gerner uff der cristen kirchofF und mit gebeyn
begraben.
item er sagt, das dye iüden das cristen blüt bruchen czü
yrer beschnydung für den kriesam.
item er hat auch gesagt, er wisz nit anders, dann das
Berman iud und ein anderre schalatz iude die zwei kynds-
hewpter mit dem blut und auch der ermordten pferdlin hin-
weg gefurt haben.
Berman iuden bekantnys.
item Berman iud hat gesagt, er sy von ungeschicht kom-
men gen Endingen, da sient dye iuden zu in gangen in sins
Wirts husz, der auch ein iud were, und haben im gerüflft und
als er kommen sy, da wer der mordt gescheen, da Wessen
sie yme hinweg gein und geben im funflf gülden, das er swi-
gen solt. daruflf müst er schweren in Moyses buch, das er
den mordt wölt verswigen.
item er sagt das die iuden das cristenblüt czu der be-
schnydung bruchen und das er des blüts von den kinden czü
Endingen hab bracht Leo dem iuden czu Pforczheim.
Smollen desz iuden bekantnis.
Smollen Mennlin iuden son von Nürnberg ein iunger armer
schallatziud hat bekant, er sy einsmals by syben oder acht
iaren*) kommen gein Endingen, da hab sich begeben, das
arme luthe mit czweyen kinden in Helyan desz iuden schuer
gelegen sint, dar ynne ir herberg über nacht zu haben, da
sy ein anslag gescheen, das man sie weide tötten umbe der
kinde willen, darzfi sy er komen, hab dorczü geholflfen und
sagt, das dar by sient gewesen Helya Eberlin Merckilin und
ander iuden, die alle uflf die zyt zu Endingen sässen huszheb-
lich und Berman, ein alter schallatziüde, auch Leo, ein iunger
iud, der wer von ungeschicht da sin mutter ein mal czu be-
') Am Rande er wisz nit eygentlich wie lang es sij.
Christenmord zq Büdingen. 319
sehen, als dye uff dy czit da seshafftig wer. da hab er mit
dem andern den mordt getan und mit einem sechmesser ynen
dye kelen helffen abschniden. dar nach sy er in den gerner
gangen und hab in das gebeyn ein loch gemacht, da haben
sye dye körppel einen nach dem andern gebracht und die
doryn begraben, darnach sy er wider in das husz gangen
und hab ein glas mit bl&t entpfangen und das mit denn kints-
hewptern und der armen luth pferdtlin gefurt gein Franck-
furt. da selbs hab er es eins teyls geben einem iüden und
in der iüden schul darumbe entpfangen ob dryen gülden, das
pferdlin hab er einen fremden iuden verkauflft für dry gülden.
er hat auch gesagt, das im ytzunt uff disser fart der iud
czü Sletzstat hab bevollen ein lidderin ledlin mit eim thftch
überczogen und verbethschafft und einen brieff, da mit das
er das dem Leo czü Pforczheim bringen solt. das hab er uf
dye nacht, als er gefangen wurde, dem selben Leo gegeben.
item er sagt, es sy by czehen oder eylff iaren, da hab er
zö Spir mit einer armen frawen geredt und sie betiedingt das
sie ir eigen kint mit ime gein Worms hab getragen und das
verkaufft für 30 gülden einem riehen iüden, genant Cesar. do
von sy im von dem iuden auch worden 20 gülden, das selb
kint sy von den iuden ertötet worden czft Worms und das
blut von im entpfangen und das tod kindlin sy darnach be-
graben worden usserhalb an der iuden kirchoff czfi Worms.
item der selb SmoU hat furbasser gesagt, es sy by funff
iaren, da hab er czfi Werde, by Nürnberg gelegen, eynem
armen hirten ein iung kint by fünff iaren alt hinweg gefürt,
der hirt sy aber nit da by gewesen, das selb kint hab er
gein Nürnberg gefurt und Messen von Friburg einem riehen
iuden verkaufft für 22 gülden, das selb kint hab gesechet und
getötet der iuden Schinder oder secher genant A^braham; da
sy er by und mit gewesen.
Bekantnys Leo iuden czu Pforczheim.
item Leo der iud czu Pforcheim hatt uf dinstag nach dem
sontag misericordia domini anno etc. 70 gesagt fryes willens
und ungeczwungen , er sy uff ein zytt by 18 oder 20 iaren
mit synem vatter gewesen by eyner beschnydung. do hab er
von angesicht in eynem cleynen schüsselin neyswas rots ge-
sehen und gefragt was das sy dar uff hab sin vatter geant-
320 Wolfram.
wurt, ob er das nit wisse, es sy cristenmenschen blftt; das
müssen dy luden haben czft irer beschnidung.
item er hat bekant, das Berman der schalatziude von dem
hievorgeschriben stett, ime in kurczer zyt, nemlich by 30 wochen
nestvergangenen, in eim fleschlin mit leder überzogen und
verbetschafFt ein wenig cristenblüts von Leoman dem luden
czu Sletzstadt und damit einen versigelten brief bracht, dorin
derselb Leoman im geschriben hab, er möge sich wol daran
lassen, das es gerecht und des blftts von den czweyen kinden
von Endingen sy. umbe das blüt hab er dem Berman geben
by czweyen dryen oder vier gülden ungeverlich, er wisse der
somm nit eigentlich und hab das selb bl&t sither lassen
bruchen czö einer beschnydung syner tochter kindts.
Strassb. Stadt- Arch. Gewölbe unter Pfalz lad. 174 auf zwei
zusammengehefteten papierenen Foliobogen. Dieselben zeigen
Brüche und Verschickungsschnitte. Schrift aus der zweiten
Hälfte des 15. Jahrhunderts.
Auf alle Widersprüche in diesem Prozess im Einzelnen
hinzuweisen, ist übei*flüssig. Interessant ist es zu sehen, wie
die Juden, welche man bei Leo dem Pforzheimer zufällig mit-
gegriffen hat, in Ermangelung derjenigen, die von Helya Merklin
und Eberlin als Beihelfer oder Hauptthäter beschuldigt sind,
jetzt dasselbe eingestehen, was jene gethan haben sollten.
Einstimmig haben die drei genannten Mennhn als denjenigen
bezeichnet, der das Blut hiuweggeführt hat. Da man seiner
nicht habhaft geworden ist, muss sich im Pforzheimer Verhör
ein bisher Ungenannter zu dieser That bekennen. Mit einem
merkwürdigen Vertrauen in die fanatische Dummheit des Brief-
empfängers wird der zweite Teil der Untersuchung mit dem
ersten in Zusammenhang gebracht. Dort waren als Mörder
Mennlin, Leoman, Heszman, Mathis, als Beihelfer Schmoll ge-
nannt. Bei der Pforzheimer Verhaftung wird berichtet, man habe
verschiedene Schallatzjuden „und nemlich dye dry, dy von den
hyevorgenanten iuden sind gemeldet" ergriffen. Man führt sie
namentlich auf und jetzt heissen sie Leo, Berman und Schmoll!
Der letztere erscheint jetzt nach eigenem Geständnis als Mörder.
Als solcher war er Helva und Grenossen noch nicht bekannt.
Christenmord za Endingen. 321
Auch mit der Zeit nimmt man es nicht allzu genau. Nach
dem ersten Bericht ist der Mord vor 8 Jahren passiert, nach
Leos Aussage hat er das Blut vor 30 Wochen und zwar durch
Vermittelung des Schlettstadter Juden Leoman von Berman
erhalten. Berman gesteht auch, ohne jedoch einen Mittels-
mann zu nennen, dass er der Überbringer des Fläschchens
gewesen sei. Ebenso sagt aber Schmoll aus, er habe, und
zwar im Auftrag des Schlettstadter Leoman, dem Leo das
Blut gebracht. 30 Wochen ist das freilich nach seiner Aus-
sage noch nicht her, erst in der Nacht seiner Gefangennahme
— und diese kann höchstens 3 bis 4 Wochen vor dem Ver-
hör stattgefunden haben') — übergab er dem Pforzheimer
das Christenblut.
Das Gesagte genügt um erkennen zu lassen, dass die Ge-
ständnisse der in Pforzheim ohne jedweden Anhalt verhafteten
Juden als Antworten auf bestimmt vorgelegte Fragen durch
die Folter erpresst sind.
^) Das ersle Verhör war am 24. März, das zweite am 23. April.
Zoitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. II. a. 21
ödungen und Wüstungen im Breisgan.
Von
Adolf Poinsignon.
Angeregt durch Schäflflers Aufsatz „Über die Konstatierung
von Wüstungen im bayerischen Kreise Unterfranken und
Aschaffenburg" im V. Bande der Archival. Zeitschrift Dr. Fr.
V. Löhers begann ich kurz nach Übernahme des Stadtarchivs
zu Freiburg i. B. bei meinen Arbeiten Notizen über Wüstungen
im Breisgau zu sammeln. Dr. A. Schäffler sagt am angeführten
Orte: „Von hervorragender historisch-geographisch-statistischer
Bedeutung ist für jedes Territorium die Geschichte seiner
Wüstungen. Eine Geschichte der Wüstungen ist ein Teil jeder
Landesgeschichte. Wo daher erstere fehlt, wird letztere —
sicher wenigstens stellenweise — dunkel, unklar und lücken-
haft bleiben, ganz abgesehen davon, dass sich die wirtschaft-
lichen und national-ökonomischen Verhältnisse eines Landes ohne
eine Geschichte seiner eingegangenen Orte nie und nimmer
klar legen lassen."
Fast in allen deutschen Landen hat sich darum die Spezial-
forschung in neuerer Zeit mit der Konstatierung von Wüstungen
und Ödungen befasst und in einem derselben, im Grossherzog-
tum Hessen ist dieselbe zum grossen Teile sogar schon ab-
geschlossen.
Auch die Badische historische Kommission hat in ihrer
ersten Plenarsitzung am 20. und 21. April 1883 unter an-
derem die Anlage eines historisch-topographischen Ortslexikons
sowie die Sammlung von Notizen über alte Erdwerke, Bur-
gen etc. in Aussicht genommen und in der Spezialdiskussion
ödimgen im Breisgau. 323
beschlossen, die Feststellung der Ortsnamen soll auch auf die
sog. Odungen (ausgegangenen Orte) ausgedehnt werden. Durch
diese EntSchliessungen sah ich mich natürlich darin bestärkt,
das einmal Begonnene weiter zu führen.
Als örtliche Grenzen des zu durchforschenden Gebietes
habe ich diejenigen des alten Breisgaus angenommen, soweit
dieselben überhaupt festzustellen sind, insofern nach Osten
hin die Grenzlinien zur Zeit der Gaueinteilung niemals scharf
bezeichnet waren. Nach dieser Richtung folgte ich im All-
gemeinen dem Kamm des Schwarzwaldes mit Ausschluss der
Herrschaft Hauenstein und alles Landes östlich der Wasser-
scheide Wiese-Wehra. Der Grenzbeschrieb gestaltet sich dem-
nach ungefähr folgendermassen : im Norden die Bleichbach
und vom Hünersedel in ziemlich gerader Linie bis zum Faren-
kopf, von da südlich auf der Wasserscheide zwischen Elz
und Gutach über den Briglirain und die Brand; von da auf
der Wasserscheide zwischen Rhein- und Donaugebiet über den
Turner zum Feldberg, Farnwiede, Hörnle, Beleben und Hörn;
dann die Wiese überschreitend hinüber auf die Wasserscheide
zwischen Wiese und Wehra bis zum Rhein, im Süden und
Westen der Rhein.
Schwieriger war die Frage, wo ist die Grenze zu ziehen
zwischen dem, was sachlich aufgenommen werden soll und
was nicht? Soll man unter „Odungen" nur ausgegangene
Orte, also ganze Dorfschaften verstehen oder den Begriff
„Odung" und „Wüstung" entgegen dem bisherigen Gebrauch
auch auf kleinere bauliche Anlagen ausdehnen? Nach einigem
Schwanken entschloss ich mich alles was für die Detailforschung
Interesse haben könnte aufzunehmen, somit ganz dem Vor-
schlage Schäfflers zu folgen und
1) „den Beweis zu erbringen, dass einmal auf dieser oder
jener Stelle ein Dorf, ein Weiler, ein Hof, eine Mühle, eine
Burg, ein Edelsitz, ein Kloster, eine Kirche, eine Kapelle etc.
gestanden";
2) „möglichst genau die Lage und nunmehrige Markungs-
gehörigkeit anzugeben" und
3) „all das Geschichtliche hervorzuheben, das über die
bewohnte Stätte und dann, nachdem sie zur Wüstung ge-
worden, über diese aus gedruckten und ungedruckten Quellen
zu erforschen ist".
21*
324 Poinsignon.
Was nun den Punkt 3, also zunächst das gedruckte Quellen-
material anbelangt, so standen mir die Universitätsbibliothek
dahier und ganz besonders die in lokalgeschichtlicher Be-
ziehung recht ansehnlich dotierte Stadtbibliothek zur Verfügung.
Diese letztere ist mit dem Stadtarchiv verbunden. Von den
uiigedruckten Quellen kam mir die schöne Sammlung von breis-
gauischen Berainen zu statten, welche vor einigen Jahren als
Doubletten aus dem Grossh General -Landesarchiv zu Karls-
ruhe ausgeschieden und dem Stadtarchiv Frei bürg überlassen
wurden.
In dem Bestreben an Ort und Stelle möglichst genau die
Lage und die Beschaffenheit der Odung zu bestimmen wurde
ich auf das freundlichste von den Herren Dr. Thirv und
Dr. Pfaflf in Freiburg sowie von Herrn Diakonus Maurer in
Emmendingen unterstützt. Manche Odung konnte aber be-
sonderer Umstände halber leider nicht an Ort und Stelle son-
dern so zu sagen nur auf dem Papier festgestellt werden.
Schliesslich darf nicht unerwähnt bleiben, dass schon Mone
im XIV. Band dieser Zeitschrift ein Verzeichnis von Belegen
ausgegajigener Orte in Baden zusammengestellt hat, das, wie
er selbst sagt, seiner Unvollständigkeit wegen nur als Probe
dienen sollte. In der äusseren Form und Ordnung des Stoffes
habe ich mich ganz diesem Beispiele angeschlossen.
Acbein, ebem. Pfarrdorf am Rhein südlich von Breisach, wahr-
scheinlich durch die Überschwemmungen des Rheins und den wiederholten
Wechsel seines Strombettes schon im 14. Jahrhundert ausgegangen. Ein
gewisser Berengar schenkt im Jahre 789 seine Güter in pago Brisgowe
in Acheimer marca an das Kloster Lorsch im Oberrheingau. Cod. Laures-
ham dipl. II, 527 No. 2628. Unter den Notitiae über den Breisgau ibid.
III, 182 ist zu lesen: De villa Acheim. In Acheim est huba I, quae solvit
naulum de navigio. In der päpstl. Bestätigung für das Hochstift Basel
vom 14. Apr. 1139 bei Trouillat Monuments de l'Histoire de l'ancien
eveche de Bäle I, 275 ist die Stene enthalten: „curtim de Brisache cum
occlesia et filia sua Hostat et curtim unam in eadem villa, Castrum de
Husenberch cum tota augia et moutem Hechardis; ecclesiam de Acheim".
Die Nennung des Ortes A. im Zusammenhang mit Breisach, Hochstetten,
Usenberg und Eckharisberg berechtigt zu der Annahme, dass auch A.
dort in der Nähe gelegen habeu müsse. Trotzdem übersetzt es Trouillat
kurzweg mit Aachen. In einer ürk. v. 30. Sept. 1283 wird unter den
Zinsleuteu des Klosters Thennenbach ein Peter von Achein genannt. Zeit-
ödungen im Breii^n. 325
Schrift f. Gesch. d. Oberrh. X, 106 J) Dambacher bemerkt hi^rza, dass bei
Hochstetten am Rhein, wo der ausgegangene Ort gestanden habe, jetzt
noch ein Gelände den Namen Anghan führe. Einen sicheren Beleg aber
giebt uns das Güntersthaler Zinsbach von 1344, wo unter der Rubrik
Oberrimsingen der ban you Achein, zem alten Acheim, an der kilchun
ze Acbhein genannt ist. Mone in Ztschr. XIV, 891. Auch der Liber Taxa-
tionis vom Jahr 1353 führt noch eine Kirche zu Achein im Dekanat
Breisach an. Freiburg. Diözes.-Arch. V, 89.
Zu Achkarren wurde beim Bau der neuen Kirche ein Fragment
von Terra sigillata auf dem Kastelberg aufgefunden und 1826 in die An-
tiquitätensammlung des verst. Prof. Dr. H. Schreiber eingeliefert, welche
durch dessen Vermächtnis jetzt mit der städt. Altertümersammlung ver-
einigt ist. Da Bissinger in seinem Verzeichnis der Trümmer- and Fund-
stätten aus römischer Zeit Achkarren nicht nennt, glaube ich dieses Um-
standes erwähnen zu sollen. Der Kastelberg zu Achkarren liegt dem
Schlossberg oder dem ehem. Schloss Höhingen gegenüber ganz nahe südlich
vom Dorf und ist ganz mit Reben bepflanzt. Zu Achkarren befand sich
einstmals auch ein Bad im Oberdorf mit warmer Quelle. Die Quellen-
leitung ist mannshoch überwölbt, an der Schwelle zum Eingang findet
sich die Jahrzahl 1410 (gestürzt).
Adaghiliniswillare. Ein gewisser Canzpertus vergabt am
27. Oktober 754 dem Kloster St. Gallen Besitzungen in pago Brisegaugense
zu Warbinbach (Warmbach), Artiovinia (?), zu Minsilido (Minsein) und
zu Adaghiliniswillare. Wartmann, Ürk.-Buch der Abtei St. Gallen I, 28.
Neugart, Cod. dipl. Alem. I, 25. Es muss wohl in der Gegend zwischen
Wiese und Rhein gelegen haben, vielleicht das heutige Wyhlen.
Adelhansen bei Freiburg wird zum erstenmal in der Wildbann-
beschreibung als Adelnhusun von 1008 bei Trouillat I, 150 gebracht, so-
dann im Rotulus Sanpetrinus 1095-1203, neu bearbeitet von v. Weech
im Diöz.-Arch. XV, als vicus Adelenhusen, apud Adalhusen und unter
den Zeugen und Donatoren ein Adalbero de Adalhusen, ein Lampertus,
auch Lampreht de Adalhusen und sein Sohn Eberhardus. Es gab zwei
getrennte Gemeinden Adelhausen bei Freiburg, Altadelhausen zunächst
am Bronnberge innerhalb der alten Bannkreuze der Stadt und Neuadel-
hausen westlich davon auf der Stelle der heutigen Vorstadt Wiehre um
die Pfarrkirche herum. Mit dem Burgrecht und den Leuten zu Alten-
Adelhausen belehnt Herzog Leupolt von Österreich den Perteli Steffan
Sncwlin am 3. Okt. 1399, Schreiber, Ürk.-Buch der Stadt Freiburg II,
135, und Neuadelhausen verpfändet die Herrschaft Österreich am 18. Juli
1412 an die Stadt Freiburg, ebenda II, 245, ebenso das Schultheissenamt,
Zoll und Dorf Adelbausen mit den Leibeigenen 1459 und 1460 1. c. 462 u. f£.
Junker Bartholme Snewlin verkauft endlich 1510 Burgrecht und Leute
zu Alten-Adelhausen um 80 fl. auch an die Stadt. Schreiber, Gesch. der
I) Wo fortan bei den Citaten bloss die Bezeichnung „Ztscht.** ge-
braucht wird, ist stets die Zeitschrift ffir Geschichte des Oberrhelos
gemeint. Ztschr. N. F. bedeutet die neue Folge derselben.
326 Poinsignou.
Stadt Freiburg III, 190. Beide Orte hatten ihre eigenen Gerichte, aber
nur ein Kirchspiel, wozu noch als dritte kleine Gemeinde Dorf und Gericht
zu Obern- und Niedernwühri gehörte. Das Frauenkloster Dominik.-Ord.
in Neu-Adelhausen wurde 1232 gegründet, s. König in Diöz.-Arch. XII,
295. Adelhausen mit Währe, Pfarrkirche, Klöster und sämtliche Privat-
häuser wurden 1677 bei Anlage des französ. Festungsbaues dem Erd-
boden gleichgemacht. Von dieser Zeit an erlosch der Name Adelhausen
und bei der späteren Neuansiedelung wurde für die nun erstehende Vor-
stadt bloss der Name Wiehre gebraucht. Nur das Pfarramt daselbst führt
heute noch Titel und Siegel von Adelhausen -Wiehre. Die jetzige Pfarr-
kirche steht auf den Fundamenten des alten Klosters Adelhausen, die alte
Pfarrkirche zu St. Einbeten lag näher beim Sternwald, etwa da, wo die
Höllenthalbahn die Günteisthaler Strasse schneidet; das bald auch dem
Untergang geweihte alleinstehende Kapellchen auf dem Klosterfeld aber
giebt die Stelle an, wo einst das gleichzeitig mit Adelhausen 1677 demo-
lierte Dominikaner -Frauenkloster St. Katharina stand. Unterhalb des
Lorettoberges endlich, wo jetzt die Kapelle zu den vierzehn Nothelfem
an der Baslerstrasse steht, befand sich der grosse und reiche Spital der
Aussätzigen „der siechen an dem velde'* oder das Gutleuthaus. Schliess-
lich ist hier noch zu erwähnen, dass zu Adelhausen unweit der ehem.
Pfarrkirche ein Weiher-Schloss gestanden hat, das der Freiburgiachen
Patrizierfamilie Turner gehörte. Kreuter zitiert in seiner Gesch. v. Vord.-
Österr. I, 404 aus einer Urkunde Rudolf des Turners für das Prediger-
kloster zu Freiburg vom Jahre 1309 eine Stelle, welche lautete: „Bi mine
gesesse zu Turne in dem Kilchspille zu Adelnhusen^. Genannte Urkunde
soll dem Stadt- Archiv angehört haben, ist aber leider nicht mehr vor-
handen. Bader bezeichnet fragliches feste Haus im Diöc.-Arch. VI, 164
sogar mit dem Namen „Turnstein** ohne jedoch die Quelle anzugeben,
aus der er diese Nachricht schöpfte.
Adelnhofen« Das Thennenbacher Güterbuch von 1341 auf Fol. 4
führt Adelnhofen als im Breisgau gelegen an. Mone in Ztschr. XIV, 391
verlegt diesen Ort in die Gegend von Emmendingen. Unweit der schönen
frühgothischen , jetzt ruinenhaften St. Georgskapelle in Denzlingen, am
westlichen Ende dieses Dorfes, befindet sich ein grosses Gehöfte, welches
der Adelhof heisst. Ein Teil der alten Umfassungsmauern ist noch vor-
handen; sehr feste und umfangreiche Fundamentmauern innerhalb der
Hofraite wurden bei Neuaufführung des Baues teils gesprengt, teils stecken
sie noch im Boden. Im Volksmund gilt dieser Adelhof als ehemaliger
Edelsitz des wilden Junkers Teufel von Birkensee.
Alg^ersberg^ wurden mehrere Bauernhöfe in der Nähe des EJosters
Thennenbach genannt. Thenuenb. G.-B. 1341. Ztschr. XIV, 391; heisst
jetzt Allmendsberg. Der Dinghof zu Algersberg mit Zwing und Bann,
Recht und Gericht wird anno 1434 als Eigentum des Klosters Sölden er-
wähnt. Comp. Annal. Seid, im Gen. -Land. -Arch. zu Karlsruhe. (Unediert)
Burg Altenstein bei Zell i. W. wird im Prozess zwischen dem
Markgrafen von Hochberg -Rötteln und dem Junker Jakob Ziboll ▼'»r^
der hohen Gerichtsbarkeit zu Hausen i. W. i. J. 1406 genannt. Kolh ^
Ödungen im Breisgan. 327
Alt-Falkenstein im Höllenthal. Die Überreste dieser anno
1388 von der Stadt Freiburg zerstörten Barg liegen auf einem sehr schwer
zugänglichen Felsen etwas westlich schräg gegenüber dem Hirschsprung.
Der Turm, der jetzt noch zwischen Alt-Falkenstein und dem Wirtshaus
zu deu Tauben steht, war nur die Yorburg von Alt-Falkenstein und hiess
auch der Bubenstein. Ob wir diesen letzteren kleinen Burgstall als den
Sitz der Herreu von Neu -Falkenstein betrachten dürfen, die schon 1266
genannt werden (Schreiber, Urk.-Bach I, 65) und von denen einer 1272
das Patronatsrecht zu Kappe! den Dentschherren verkauft, müssen wir dahin-
gestellt sein lassen. Die Schicksale der Burg Falkenstein sind in so
vielen Schriften behandelt, wie z. B. in Schönhut, die Bargen Badens
u. a. a. 0. und das über die Burg sowie die Edelknechte von Falken-
stein vorhandene Urkundenmaterial ist in allen Publikationen, welche das
Breisgau betreffen, ein so zahlreiches, dass ein näheres Eingehen darauf
hier überflüssig erscheint.
Almersdorf« S. das Kloster St. Peter auf dem KaiserstuhL
Alting^eiiy Dorf und Burg. Bei der Schenkung des Herzogs Konrad
von Zähringen a. 1123 für St. Peter, welche auf dem Schloss Badenweiler
vor sich geht, erscheinen unter den Zengen die herzogl. Ministerialen
Wernherus et frater eins de Altinchoven. Neugart, Episcopatus Gonstant.
11, 28. Mone deutet auf Altikon an der Thur. Die päpstl. Bestätigung
für das Kloster St. Ulrich vom 27. Jan. 1148 bringt hintereinander an-
geführt curtem de Muchheim, curtem de Altelinghoaen, cartem de Ruede-
linghouen, curtem de Bamenhanc etc., Dumg^, B^g* Bad. p. 187, während
diejenige vom 3. Mai 1184 für dasselbe Kloster den Wortlaut curtem de
Mvchheim, cvrtem de Atelinchoven, cvrtem de Bamenanch, cvrtem de
Ehingen, cvrtem de Hodorf etc. hat, wie mir Herr Archivrat Dr. Schulte
na(*h dem Texte des Originals im Grossh. 6en.-Land.-Arch. festzustellen
die Güte hatte. Auch der Botulus Sanpetr. bringt um die Mitte des
12. Jhrdts. unter verschiedenen zähring. Ministerialen, welche fast alle
dem Breisgau angehören, einen Bödolfus de Altinchoaen, Diöc-Arch. XV,
150, wobei an Altikon bei Zofingen im Kanton Aargaa gedacht wird.
Sowohl für dieses Miuisterialengeschlecht als die örtlichkeit bringen zwei
Kegesten des Hochstiftes Basel, veröffentlicht von Bader in Ztschr. f.
Gesch. d. Oberrh. IV, 459 u. f., näheren Aufschluss. Am 15. Sept. 1343
verkaufen Jakob von Nüwenfels, Ritter, und seine Söhne Jakob und Er-
hart von Nüwenfels, Edelknechte, die Dörfer Sliengen, Mvchhein und
Steinistat, üsenberg. Lehen, an das Hochstift Basel, sodann das „burgstal
zc Altlinkon'^ mit allen Nutzungen und Rechten, wie es Ton Ritter Jo-
hans sei. von Lörrach erkauft war, und das Regest vom 3. Mai 1344 be-
stätigt diesen Kauf. Von nun an bilden diese vier Dörfer nebst Istein
und Huttingen die Hochstift-Basel'sche Vogtei Schliengen. Schon im Jahre
1429 hatte jedoch Altikon keine eigene Gremarkung mehr, da es in der
Urk. v. 23. Apr. ejusd. an. in Ztschr. XVI, 239 als im Schliengener Bann
gelegen bezeichnet wird, während immerhin noch im Vertrag zw. Basel
u. V. Blumeneck v. 4. Juli 1438 ibid. 242 das Schliengen'sche Niedergericht
zu Schliengen, Muchen und Altikon erwähnt wird. Der 2^hnten zn
Schliengen, Steinenstatt, Manchen and Altiogen wird im Urteilhrief Tom
328 Poinsignon.
4. Okt. 1456 wegeo Streitigkeiten des Klosters Eönigsfelden mit dem Stifte
Säckingen genannt ibid. 249 und noch am 13. Dez. 1594 Urkunden Vogt,
geschworne und gemeindteu zu Schliengen, Steinenstatt, Altingen u. Machen
in der Weinschankordnung, die vom Hochstift Basel erbeten ist. Ztschr.
III, 282. Heute ist vom Dorf Altingen nichts mehr übrig als die Altinger
Mühle zwischen Scbliengen und Liel, in deren Nähe früher zahlreiche
Erzgruben waren, deren eine jetzt noch der Altinger Stollen heisst. Zum
letztenmal wird der Burgstall zu Altingen in einer Urk. v 18. Dez. 1618
genannt „der Burgstall zue Altiken mit dem Weyer und Garten, stosset
an den Richtbrunnen" etc. Ztschr. XVIII, 223. Nach einer I. c. bei-
gefügten Anmerkung muss diese Burg sehr klein gewesen sein.
Alzenach« Abt Crimolt v. St. Gallen verleiht am 12. Juli 861
an die Brüder Tethart und Bubo den ihnen von St. Gallen übertragenen
Besitz zu Mengen, Ampringen, Ebringen, Alcina u. s. w. Wartmann I,
103. Odalricus de Alcinah schenkt mit Einwilligung des Herzogs Conrad
V. Zähringen s. Eigentum zu Hausen zwischen 1127 u. 1152 dem Klost.
St. Peter. Rot. Sanpetr. Diöc.-Arch. XV, 149. Auch ein Cönradus de
Alcina, Bruderssohn des Odalricus wird ebenda 151 genannt. Berhta de
Alzena, Gem. Wilhelms v. Cheppenbach, vergabt mit Genehmigung des
Grafen Konrad v. Freiburg ihren Hof zu Husen (an der Möhlin) am
3. März 1255 dem Kl. Günthersthal. Ztschr. IX, 332. Berhta de Alzina,
Wwe. des Ritt. Dietherich v. Kepphinbach schenkt am 9. Dez. 1267 ihren
Hof zu Hochstetten (b. Breisach) dem Johanniterhaus zu Freiburg. Sie
wird in der Urk. eine Ministerialin der Gr. von Freiburg genannt. Ztschr.
IX, 447. Graf Egeno III. v. Freiburg verkauft am 9. Juni 1273 den Jo-
hannnitem zu Freiburg seinen zum Schloss Alzenahe gehörigen Wald im
Gündlinger Bann um 26 M. Silb., Ztschr. IX, 454, und am 17. Juni 1283
das Schloss Alzenahe selbst mit allem Zubehör um 600 M. Silb. Ztschr.
X, 103. Ein Alzenacher Hof war noch 1418 vorhanden und gehörte dem
Frauenkl. Sulzburg; es ist der Salzhof bei Gündlingen. Leichtlin, die
Zähringer S. 72. Einer Mühle zu Altzenach wird in einem Hanau-Lichten-
berg'schen Zinsbuch des 16. Jhrdts. erwähnt. Mone vermutete sie bei
Lichtenau. Ztschr. IX, 391. In einer alten Landkarte des Breisgau's,
publiziert in Baders Badenia Bd. I, ist eine Burg Alznach zwischen
Breisach und Rimsingen eingezeichnet, also in der Nähe von Gündlingen,
wo eine Feldgegend das Bürchle heisst. über die Provenienz erwähnter
Karte vermochte ich bis jetzt nichts zu ermitteln, sie ist aber im Allge-
meinen zuverlässig.
Ampring^eiiy Burg und Kirche. Der Adelhauser Berain v. 1327
(Stadt -Arch. Freiburg j führt im Bann von Ampringen Äcker „bi dem
burgelin" an, „bi den widen". Die Burg ist auch in dem oben erwähnten
Kärtchen des mittelalterlichen Breisgau eingezeichnet und war Wohnsitz
der Edlen von Ampringen. Ein Hermannus de Amparingen erscheint
«chon im Rotulus Sanpet. als Ministeriale des Markgrafen Hermann v.
Baden, ein Carolus de A., Ministeriale des Herzogs Bertold v. Zähriugen,
schenkt seine Güter zu Ehrenstetten an das Kl. St. Peter, Diöc-Arch.
XV, 143 u. 145. Nach Kolb gab es aber zwei Burgen zu Ampringen,
je eine in Obera. und in üntera., welche beide erst in den Kriegen des
Odungen im Breisgau. 329
17. Jhrdts. zerstört wurden. Auf den Ruinen der ersteren liess die Fa-
milie V. Wessenberg, welche den ganzen Besitz der Herren v. Ampringen
nach deren Aussterben erbte, eine Scheuer aufbauen, während die Ruinen
der anderen in den Wiesen westlich von Untera. auf dem rechten Ufer
der Möblin noch im Anfang unseres Jahrhunderts sichtbar gewesen sein
sollen. Jedenfalls waren beide Burgen Wasserschlösser. Zu Ampringen
stand einst auch eine Kirche „basilica**, welche nach dem Rot. Sanpetr.
in der Zeit zwischen 1091 u. 1130 vom Markgrafen Hermann v. Baden
u. Hachberg nebst andern Gütern an das Kl. St. Peter vergabt wurde.
Diöc.-Arch. XV, 158. Die Bezeichnung „Basilika" würde zunächst wohl
auf eine stattliche Kirche schliessen lassen, wenn nicht der Rotul. Sanpert.
denselben Ausdruck auch für eine Kapelle gebrauchen würde. Als eine
solche dürfen wir auch diese Kirche betrachten, da der Lib. tax. v. 1353
dieselbe als eine Filiale von Kirchhöfen benennt, gleichzeitig mit den
anderen Filialen ders. Kirche: zu Ehrenstetten und Ofnadingen. Die Ver-
mutung Kolbs, dass die Kirchen zu Ampringen und zu Kirchhöfen iden-
tisch seien, ist also hinfällig.
Ang^in. Ein gewisser Prunicho vergabt am 17. Juli 800 an St.
Gallen seine Besitzungen im Dorf Angin im Breisgau in paco (sie) Prisi-
gauginsi in villa qui dicitur Angin. Neugart, Cod. dipl. Alem. I, 120.
Wartmann I, 152. Es werden in derselben ürk. noch genannt die Orte
Wahcincova, Rotinlaim (Rötteln bei Lörrach) und Hacanpahe (wohl Ha-
genbach bei Eichsei). Lage unbekannt. Im Episcop. Const. I, XL erklärt
Neugart diesen Ort als Hamgen in praefectura Emmendingana; allein
auch im Amt Emmendingen und dessen Umgebung giebt es keinen Ort
Hamgen mehr; ich konnte auf der neuen topograph. Karte nur einen ein-
zigen Örtlichkeitsnamen finden, der allenfalls phonetisch hiezu stimmen
würde, der Ankenplatz südlich des Schillingerberges , wo in der Nähe ein
einzelner Hof steht.
Ansoldoirilare. Emthrud, Gemahlin des Rihbert vergabt am
17. Mai 806 ihren Besitz im Dorfe Wechsa (Wiex) in pago Brisicawe,
ausgenommen zwei Morgen, welche bei Ansoldowilare liegen, an St. Gallen.
Wartmann I, 184. Neugart, Cod. dipl. Alem. I, 134. Neugart vermutet
darunter den Ort Wyhlen zwischen Rhein und Wiese bei Lörrach. Da
die Urkunde zu Harta (Herten) ausgestellt ist, so hat nach Wartmann
diese Annahme viel Wahrscheinlichkeit für sich.
ArtioTinia* S. unter Adaghiliniswillare. Wartmann hält den
Versuch Neugarts, diesen Ort als Herthen zu erklären, für unzulässig.
Aspen* Die Gebr. Friderich u. Bruno v. Hornberg verkaufen un-
term 11. Febr. 1296 alle ihre Besitzungen in den Dörfern u. Bannen Em-
mendingen, Mundingen u. zu Aspen um 20 M. Silb. an das Kl. Thennen-
bach. „Possessiones nostras in villis et bannis Eimftingen et in Mvn-
dingeu ac in oppido dicto ze den Aspon sitas." Ztschr. X, 316. Das
Theunenbacher Guterbuch v. 1341 sagt unter Bezugnahme auf obigen
Kauf, dass das Gut ze den Aspan aus vier getrennten Lehen bestand^
nennt dasselbe ein opidulum sive casalium und beschreibt die Örtlichkeit
als „oberthalp der bürg Landegge vor der dörfer almeinde" gelegen. Die
Anzahl der dort ansässigen Leute wird auf 9 angegeben und sie als freie
330 Poinsignon.
Leute, die des Markgrafen Landgericht zu Mundingen besuchen, bezeichnet.
Ztscbr. V, 155. Dieser Weiler lag also am heutigen Vierdörferwald, wahr-
scheinlich am westlichen Hang desselben und war nach der Bezeichnung
oppidulum zu schliessen, mit einer Mauer umgeben. Schon der Rotulus
Sanpet. c. 1200 n. Chr. erwähnt eine Schenkung von Gütern bei Teiningen
u. Danchingen u. Aspa durch Wernherus de Teiningen an das Kl. St.
Peter, v. Weech bezeichnet diese letztere Örtlichkeit Aspa als einen ab-
gegangenen Ort bei Thalheim OA. Tuttlingen, wo auch die Orte Tuningen
u. Denkingen zu finden sind. Diöc.-Arch. XV, 175. Jenes Aspa bei Tutt-
lingen ist also nicht zu verwechseln mit dem breisganischen Aspen, ob-
wohl die gleichzeitige Nennung von Teiningen viel Verführerisches für
den ersten Augenblick hat.
Au b. Freiburg. Auf der Anhöhe westl. des Dorfes Au stehen 3
Höfe, welche die Burghöfe heissen und in deren Nähe Dr. H. Schreiber
noch im Jahre 1862 den Graben und die gemauerten Überreste einer
Burg gesehen hat. Adresskai. der St. Freiburg 1862. Diese wenigen
Überreste, deren Spuren auf dem sog. Bück beim unteren Burghof heute
noch sichtbar sind, wurden vor einigen Jahren gesprengt; das Gemäuer
aber ist so hart, dass die Fundamente dem Eigentümer die weitere Zer-
störung bis auf den heutigen Tag entleideten. Es gab ein adeliges Ge-
schlecht von Owe zu Freibarg und Umgebung, dessen Urkunden hn Stadt-
archiv bis ins 15. Jhrdt. herab reichen, während als älteste Träger dieses
Namens Liötfridus miles de Owa u. Heiuricus de Owa schon im Rotul.
Sanpetr. Diöc.-Arch. XV, 153 u. 167 erscheinen, wo sie beide einen Wein-
berg und eine Matte zu Uffhausen, unweit von Au, an St. Pter schenken,
also jedenfalls vor 1203. Über den Burgsitz dieses Geschlechtes sind mir
keine urkundl. Nachrichten bekannt geworden und ich bin über dessen
Lage um so mehr im Zweifel, als sich gerade gegenüber den Burghöfen
nordöstl. von dem Dorfe Au, ebenfalls auf der Höhe eine Örtlichkeit be-
findet, welche den Namen Schlossberg führt. S. neue topogr. Karte Bl. 117.
Das Güntersthaler Güterbuch v. 1344 führt ausserdem unter der Rubrik
Owe Güter an dem heidigen acker, an dem beide acker an.
An b. Neuenburg a. Hb. Das Dorf Owe oder Au zog sich ehedem
von der Kreuzkapelle bei Neuenburg bis gegen Gutenau (s. unten) hin
und wird sehr häufig in Urkunden erwähnt. Dort befand sich auch die
alte Mathiaskirche, die älteste Pfarrkirche von Neuenburg, wo das Ge-
lände heute noch den Namen die Mathiasäcker führt. Man findet in der
genannten Gegend zahlreich zerbröckelte Steine und Ziegel. Huggle,
Gesch. d. Stadt Neuenburg p. 50 u. f. Die ecclesia Ow prope Neuen-
burg wird im Lib. taxat Diöc.-Arch. VI, 87 als den Johannitern zu Vil-
lingen gehörig aufgeführt und noch in Verzeichnissen von 1497 u. 1556
soll dieselbe angegeben sein. Werkmann 1. c. IV, 174. Herr Jakob
Milchlin, Leutpriester zu Owe. mit Meister Cüno v. Huglenheim und Herr
Johannes Brunwarth v. Ougheim Urkunden gemeinschaftl. als Schieds-
richter a. 1295. Neugart, Episc. const. II, 557.
Ang^g^en, die beiden Burgen. Im Kriege des Grafen Budolf von
Habsburg gegen den Bischof von Basel, in welchem beide Parteien wechsel-
seitig unser oberes Breisgau verheerten, wurden von der Neuenburger
ÖduDgen im Breiggau. 331
Bürgerschaft, die sich mit dem Fürstbischof von Basel Terbündet hatte,
zwei feste Häuser zu Ougheim zerstört, „duo fortalitia in Oughein et
castrum Gerneck^ Matthiae Nüwenbnrgeasis Chronica £d. Studer p. 10.
Wurstisen, Basl. Chron. 3. Aufl. p. 95. Beide waren Wasserburgen, deren
eine Lehen der Sermenzer v. den Grafen v. Freiburg, die andere den
Markgrafen v. Hachberg- Sausen berg gehörig, aber als Lehen im Besitz
des Ritters Brunwart von Auggen war. Im Sühnevertrag des Grafen
Heiur. v. Freiburg vom 21. Okt. 1281 sollte sein Schloss zu Auggen von
den Neuenburgern wieder aufgebaut werden — Haggle, Gesch. d. Stadt
Neuenburg p. 24 u. 86 — jedoch scheint der Vertrag nicht zur Ausführung
gekommen zu sein , da keiner der Burgen von jetzt ab mehr Erwähnung
geschieht. Die eine derselben lag im Dorfe unweit des jetzigen neuen
Schulhauses, wo jetzt aber nichts mehr auf das Vorhandensein einer
solchen hindeutet als die Vertiefung am Schlösslegarten oder Burggraben
— 8. Martini in Ztschr. d. Ver. Schau-in's-Land 4. Jahrg. — während die
andere nach mündlicher Mitteilung am Stadtweg zwischen Auggen und
Neuenburg, jedoch näher bei Auggen als bei Neuenburg in der Ebene ge-
legen haben soll. Schliesslich füge ich hier noch bei, dass in der schon
erwähnten Seh reiber 'sehen Sammlung folgende Stücke vorhanden sind,
welche auf dem Schlossacker zu Auggen gefunden wurden: ein kleines
Stück Terra sigillata, ein kleines Stück von einem römischen Ziegel mit
parallelen Strichen, wie sie iu den Badenweilerer Funden auch vorkommen,
und ein kleiner Rest von Mauer, rot angestrichen, welches ich ebenfalls
für römisch halte.
BaeUieiiii. S. unter Ihringen.
Badeni^eiler. Die Überreste römischer Bauten, insbesondere
des im Jahre 1784 aufgedeckten Bades haben seit mehr als 100 Jahren
ihre eigene Litteratur und sind so bekannt, dass ich mich begnügen darf,
auf dieselbe hinzuweisen: Gmelin, Basel 1785, A. G. Preuschen, Denk-
mäler von alten physikal. u. polit. Revolutionen, Frankfurt a. M. 1787,
Gerbert, H. N. S. II und aus neuerer Zeit Näher, baul. Anl.
Zwischen Bahlin^en a. K. und dem Bade Silberbrunnen, am
Wege führt eine Feldgegend den Namen Burg. Es gab früher zwei
Pfarreien und zwei Kirchen zu Bahlingen, welche im Lib. dec. v. 1275
u. im Lib. tax. v. 1353 Diöc-Arch. I, 206 u. V, 89 u. ff. Baldingen su-
perior u. Baldingen inferior genannt werden. Jetzt steht nur noch die
Kirche von Oberbaldingen.
Baldorf wird im Güntersthaler Zinsbuch 1344 als in der Gemar-
kung Mengen gelegen angeführt. „Ze Baldorf im Menger ban.'* Mone
in Ztschr. XIV, 391.
Banzermoos* Unter den alten geschlossenen Hofgütern des Kl.
St. Märgen wird stets auch das Gut Banzermose genannt. Es scheint in
der Nähe der Spirzen gelegen zu haben. Vgl. Dingrodel v. Zarten v-
23. Juni 1397 u. Kaufbrief v. 29. Apr. 1462. Schreiber, Urkb. II, 473.
ist. Bärbeln. Bei Littenweiler auf einer Waldwiese, in einer
Schlucht südlich des Eichberges war eine Wallfahrtskirche mit Eremitage,
zur Pfarrei Kappel gehörig. Sie wird 1512 in einer Grenzbegehung der
st&d* Fojstbeamten von Freiburg zwischen den von Lütenwyler und yant
332 Poinsignon.
Bärbeln und anderen lüten angefahrt. Die Kapelle mit den Stationen
wurde im Jahr 1765 vom Konstanzer Weihbischof Grafen Jos. Fugger
von neuem eiuge weiht und ist schon im Anfang unseres Jahrhunderts
wieder in Abgang gekommen. Jetzt ist nur noch ein einzeln stehender
Hof dort vorhanden mit 7 Piinwohnern. Vgl. Heft V d. Mttlngn. d. bad.
bist. Komm.
Ht^ Bartholomae war eine in der Nähe von Opfiugen allein-
stehende Kapelle auf der Höhe zwischen Opfingeu und St. Nikolaus, welche
als Filiale der Kirche Wippelirtskilch auf dem Tnniberg im Lib. tax. v.
1353 angeführt ist. Diöc.-Aroh. V, 89. Sie stand im jetzigen Gewann
Bigarten. Opfinger Berain vom Jahr 1721. Stadt-Arch. Freiburg. Gärten
und Baumgarten bei der Bartholomäus- Kirche zu Opfingen noch in Ur-
kunde V. 13. Apr. 1454 erwähnt. Stadt-Arch. Freibg. Hl -Gst.-Spit. Sie
hatte ihr eigenes Widemgut und war die Friedhofkirche v. Opfingen und
St. Nikolaus, auf deren Stelle jetzt noch menschliche Gebeine ausgegraben
werden.
Becking^en. Unter den Vergabungen im Breisgau an das Kl.
Lorsch wird berichtet, dass ein gewisser Odelradus u. s. Mutter Roth-
lint 1 Mansus in Beckingen schenkten 790 anno XXI Karoli reg. Cod.
Lauresh. dipl. H, 549 No. 2704. Lage unbekannt.
Berchtersfeld od. Berchtoldsfeld. In der Teilung zwischen
Markgr. Heinrich IIL u. Rudolf v. J. 1305 wird Zwing, Bann u. Gericht
zu BerchtoJdsfeld genannt. Mehtilt, Cunratts des Mezzigers sei. Kellerin,
vergabt 23. Nov. 1331 dem Hl.-Gst.-Spital zu Freiburg verschied. Gülten
im Banne von Berhtoltsvelt In demselben Banne werden nachbenannte
Gewanne erwähnt: des Morhaitz Acker, die nider gebreite ze der schüren
u. die obere gebreite. Stadt-Arch. Freibg. Spit.-Urk. Im Jahre 1412
versetzt Markgr. Otto II. v. Hachberg-Hachberg die Dörfer Denzlingen
u. Berchtoldsfelden an Heinrich v. Wisenegg um jährl. 17 fl. Sachs I,
472. Das Dorf lag an der Elz zwischen Niedereramendingen u. Theningen.
Maurer, Landgrafschaft im Breisgau S. 20. Abgegangen im 15. oder 16.
Jahrhundert. Ztschr. XXXIV, 136.
Berghansen bei Ebringeu. Das Kl. St. Trudpert tauscht am
2. Febr. 968 (bezw. 1. II. 969) mit St. Gallen ein Stück Reben zu Kachin-
chova gegen 1 Baumgarten u. 2 andere Grundstücke zu Perchusa. Wart-
mann III, 27. Was Kachinchova bedeuten soll, war bis jetzt nicht zu
ermitteln. In der päpstl. Bestätigung für Kl. St. Trudpert t. 3. Apr. 1144
wird Berchusen cum ecclesia angeführt. Dumg6, Regg. Bad. p. 135.
Dessgl. in Bestätigung v. 16. Jan. 1185. v. Wcech in Ztschr. XXX, 84.
Der Hl.-Gst.-Spital u. das Kloster Adelhausen zu Freiburg tauschen am
25. Jan. 1295 Güter in Berghusen u. Ebringen (Stadt-Arch. Freiburg),
welche im Atlelhauser Urbar v. ]327 auf fol. 2 aufgezählt sind u. wobei
namentlich auch viele Zinsgüter des Klosters Rothenmünster genannt
werden. Reben im Berghausener Bann, Gewann Sneggenberg, werden am
23. Jan. 1365 erwähnt. Stadt-Arch. Freiburg. Im Jahre 1449 u. 1458
wird Ritter Anton v. Hornberg und 1496 Ritter Georg v. Eberstein vom
Abt V. St. Gallen mit der Vogtei zu Ebringen, Thalhausen und Berg-
hausen belehnt. S. Kolb's Lexic. v. Arx, Gesch. d. Herrschaft Ebringen,
Ödungen im Breisgau. 33 ^
glaubt, dass das Dorf B. zum grossen Teil schon 1390 in Abgang ge-
wesen sei. Die Pfarrei jedoch bestand weiter bis 1526, zu welcher Zeit
Kaspar Geislecher als letzter selbständiger Pfarrer genannt wird. Am
17. Sept. jenes Jahres nämlich wurde mit GeneÜ^iigung des Abtes von
St. Trudpert, welcher Kirchenpatron zu B. war, die Pfarrkirche daselbst
mit derjenigen von Ebringen vereinigt (Ztschr. XXX, 394), die Kirche
selbst aber erst 1748 eingerissen, während der zugehörige Pfarrhof nach
1575 nicht mehr erwähnt wird. Bis 1748 hatte noch der Pfarrer von
Ebringen den Gottesdienst in Berghausen zu versehen, weil, wie es scheint,
immer noch einige Wohnungen in B. fortbestanden haben, da noch in der
Ebringer Feuerordnung von 1598 es heisst, „wenn es zu Ebringen, Thal-
hausen u. Berghausen brennt" und auch noch 1604 u. 1605 der Pfarrer
von Ebringen ermahnt worden sei, Berghausen zu versehen. Jetzt steht
nur noch eine einsame Kirche mit Bruderhaus an der Stelle des ehem.
Dorfes zwischen dem Kinberg und Gaisbtthl. S. neue topogr. Karte Bl. 16.
Dieselbe ist abgebildet im 1. Jahrg. der Ztschr. d. Ver. „Schau-in's-Land".
Was das Alter Berghauseus anbelangt so reicht dasselbe ohne Zweifel
weit über die oben citicrte erste urkundliche Nennung von 968 hinaus,
weil das in der Nähe liegende Tiialhausen, doch wohl im Gegensatz zu
Berghausen so gennnnt, schon 817 erscheint. S. Wartmann I, 217.
Berlaehen im Kappeier Thale. Walther v. Falchensteina ver-
gabt c. 1200 s. Gut zu Wilare (Weiler im Kirchzarter Thal) und zu
Berlacha an Kl. St. Peter. Rot. Sanpetr. Diöc.-Arch. XV, 148. Nach
dem dort beigefügten Ortsverzeichnis wäre es im Kappler Thale gelegen.
Berlachen wird auch noch in Urkunden des Klosters Oberried von 1311,
1317 und 1327 gemeinschaftlich mit Verlinsbach, Geroldsthal, Oberried,
Kappel, Litenweiler, Minderbach, Reichenbach, Minschwende u. Gitzen-
hofen genannt und dabei insbesondere des Waldeigentums zu Berlachen
gedacht. Badenia 1844, III, 141. Auf der neuen topogr. Karte findet
sich zwischen Neuhäusel und Kappel die Zahl 362, 2 eingetragen. Auf
eben dieser Stelle befanden sich vor 60 Jahren noch bei einem laufenden
Brunnen weit hervorragende Mauern, welche im Volksmund der Meier-
hof genannt wurden, wie das Gewann daselbst auch heute noch abwechs-
lungsweise auch Schloss heisst. Vielleicht war dies einst Sitz der Herren
von der nüwen Falkenstein zu Capelle, deren einer 1272 genannt wird.
Ztschr. XXXVI, 270. Ein N. v. Berlachen wird in einer Spitalurkunde
des Stadt- Arch. Freiburg 1. März 1317 erwähnt, dem vor jener Zeit schon
das Haus zum Sperwer gehört habe. Der „Stein" zu Kappel wird wieder-
holt genannt, z. B. im Dingrodel von Kappel v. J. 1484, Ztschr. XXXVI,
270 u. ff., „vom Schöweslande untz zu den velwen an den stein".
Bernhaupten. In der Grenzbeschreibung des Kl. St. Peter vom
27. Di 7. 1112 wird eine Örtlichkeit mit dem Namen Bernhöpton bezeichnet.
Rot. Sanpetr. im Diöc.-Arch. XV, 155. Auch das Kl. St. Märgen be-
zeichnet dieselbe Örtlichkeit als eine Grenzmarke seines Gebietes, und
zwar als östlichste in einer Urkunde vom 27. Mai 1357, ebenso im Ding-
rodel von Zarten v. 23. Juli 1397, Schreiber, ürkb. II, 112, und endlich
in der (lUtsbeschreibung beim Verkauf der Klostergüter an Freiburg
29. Apr. 1462, 1. c. II, 474. Es war ehemals eiu Hof südwestlich de^
334 P 0 i 11 8 i g n 0 n.
hohlen Grabens am Ursprung des Erlibaches. — Die „Notae über etliche
in des gottshauss St. Peter territory" oder „herrschaftbezirk vermeldete
marken oder zaichen" vom Jahr 1662 im Diöc.-Arch. XV, 181 u. ff. be-
schreibt die Örtlichkeit folgendermassen : Bernhaupten vor dem holen
Graben ausser auf der hohe bei dem Ursprung der Treisameii da 4 herr-
schaften als Fürstenberg, St. Peter, Freyburg u. Sickingen aneinander
stossen.
BertilingboTa* Bertlikon wird v. Fecht, südwestl. Schwarz-
wald IL Abtlg. I. Bd., 317 bei Grenzach etwa an der jetzigen Rheiuföhre
als ein abgeg. Weiler angeführt, indem er sich auf eine Urkunde v. 1353
bezieht, deren Provenienz nicht angegeben. Es wird dabei bemerkt, dass
in jener Gegend Gewölbe und Grundmauern aufgefunden seien.
Betting^en. Ein gewisser Heisinger schenkt einen Hof im Breis-
gau in der Rezer Mark und eine Kirche mit 1 Mansus und in Bettingen
1 Hube und 2 Leibeigene mit Kindern dem Kloster Lorsch im 9. Jahre
der Regierung König Karls. Cod. Lauresh. dipl. II, 528 No. 263. Lage
unbekannt, vielleicht Bettingen bei Grenzach, jetzt im Kant. Stadt-Basel.
Bei Betzenhanseiiy hart an der Landstrasse, die nach Freiburg
führt, stand einst eine Kapelle auf der Stelle, wo im Kampf zwischen der
Bürgerschaft von Freiburg und dem Grafen Egeno III. des letzteren
Schwager, der Bischof v. Strassburg Konrad v. Lichtenberg, am 29. Juli
1299 fiel. Zuerst war nur ein Kreuz an jener Stelle aufgerichtet worden,
dann baute man eine Kapelle darüber und mauerte das Kreuz in den Altar
hinein. Seit die Kapelle wieder in Abgang gekommen, steht das Kreuz
wieder im Freien, aber seine Inschrift ist völlig verwittert und unleserlich.
Schreiber, Gesch. d. Stadt Freiburg II, 91. Das Gewann daselbst und
die Matten südl. der Strasse heissen heute noch „bei der Kapelle**.
Bickenrente, fälsch!. Birkenreuthe genannt, gehörte zu den
ältesten Salgütern von St. Märgen u. kam mit dem ganzen Grundbesitz
dieses Gotteshauses im Kirchzartener Thal durch Kauf v. 30. Apr. 1462
an die Stadt Freiburg, in deren Besitz es nach mehrfachen Unterbrechungen
jetzt wieder ist. Es bestand nach den im Stadt- Archiv darüber vor-
handenen Plänen aus einem Herrenhaus, einem sog. Weiherschloss, und
zwei Meierhöfen mit vier Ökonomiegebäuden. In der Mitte unseres Jahr-
hunderts wurde das Schloss aus ökonomischen Rücksichten abgetragen
und der Weiher ausgefüllt. Heute steht nur noch ein einzelnes Haus dort,
dessen Tage auch gezählt sind. Biggenrüti hatte seinen eigenen Adel,
der sich schon sehr frühe unter dem Frtiburger Patriziat findet und dessen
festes Haus an einem der Thore diesem den Namen gab, dem Biggenrüti-
Thor. Die Spuren des Weihers sind noch kenntlich.
Bickensolil. Der Bickensohler Berain vom Jahre 1702 im Stadt-
Archiv Freiburg führt auf fol. 3 b. an „zwei Mannshauet Egerten, vor
diesem Rehen gewessen, das Bürglin genannt, einseith die Riedgassen,
anderseith Breisacher Weeg, spitzt sich oben anss". Dieser Gewanuname
ist heute noch gebräuchlich, beschränkt sich aber nur auf ein kleines
Rebstück, das am Wege von Bickensohl nach Achkarren, ungefähr 150
Schritte vom ersteren Ort entfernt, terrassenartig sich zwischen zwei tief
ÖduDgen im ßreisgau. 335
eingeschnittenen Hohlwegen erhebt. Es ist jedoch nichts davon bekannt,
dass jemals dort Mauerreste gefunden worden wären.
Bildstein. Im oberen Brettenthai des Freiamts steht der einzelne
Hof Bildstein, früher dem Kl. Thennenbach gehörig und befestigt. Die
Umfassungsmauern sind teilweise und in ruinenhaftem Zustande noch vor-
handen und umschliessen heute ein unbedeutendes Wohnhaus.
Billikofen. Mone schreibt in Ztschr. XIV, 391, dass das Thennen-
bacher Güterbuch von 1341 sowohl bei Waltershofen als bei Opfingen
Wiesen „ze Billikofen" anführe und schliesst daraus, dass diese Örtlich
keit zwischen beiden genannten Dörfern also etwa bei St. Nikolaus ge-
legen haben möge. Etwas genauer beschreibt der Adelhauser Berain von
1423 im Stadt- Arch. Freibg. die Lage dieses abgeg. Ortes mit den Worten
„Matten zu Billikofen am mülibach im Opfinger bann*^ und eine Stelle im
St. Märgener Berain des Gen.-Land.-Arch. v. 1507 fol. 413 ergänzt hiezu
„matten zu Bellikofen uf dem bach u. heisst der Ger". Im Jahr 1528
heisst derselbe Platz Pillichofen und der Berain der Thennenbachischen
Klostergüter zu Opfingen im Stadt- Arch. Freibg. von 1721 zählt auch
noch Matten „zu Billighofen am Mühlenbach" auf. Heute ist der Name
Billikofen in der Gegend von Opfingen selbst nicht einmal mehr als Ge-
wannname bekannt.
Binzeiiy das Schloss. S. unter Friedlingen.
Bircliibersf , die Burg Ritter Cuurat Sneweli von Freiburg be-
hält sich in einer Teilungsurkunde vom 3. Febr. 1291 das Mannlehen
Birchiberg vor. Schreiber, U.-B. I, 117. In der Abmachung zwischen
dem Prior v. St. Ulrich u. dem Ritt. Snewolin Bornlapp wegen der Vogtei
über den Dinghof zu Bollschweil vom Jahr 1316 wird „Zwing u. Bann
vom Hauensteine ob Gütighofen bis Birchberg an den Conventssteig in
die Schneeschleife" bestimmt. Nothelfer, Diöc.-Arch. XIV, 111. Gräfin
Margarethe v. Strassberg überträgt am 22. Aug. 1329 die Silberberge zu
Birchiberg in den „snesleiphinan und in dem leimbache", die sie selbst
lehenweise besass, an Snewelin Bernlapp, Schnltheissen zu Freiburg.
Ztschr. V, 372. — Der Leimbach ist ein kleines Waldthal südöstlich von
Bollschweil. — Ritter Johann Snewli, gen. der Grässer, bestimmt in seinem
Testament v. 9. Okt. 1347 die Armbruste und Spiesse in seiner Stadt-
wohnung zu Freibiirg für die Burg zu Birchibergen und vermacht die
Veste selbst, die Lehen vom Bischof von Strassburg ist, seinem Neffen.
Schreiber, Ürk.-B. I, 365. c. 1379 wird die Burg B. von den Freiburgern
zerstört, ebenda II, 16. Lehenbriefe der Bischöfe Johann u. Leopold v.
Strassburg aus den Jahren 1574 u. 1617 für die Schnewlin v. Bollschweil
über den Burgstadel zu Bürckenberg im Breissgow sind in Ztschr. V, 376
erwähnt. — Trotz so vieler urkundlichen und unanfechtbarer Belege war
die Burg Birchiberg bis vor Kurzem noch vollständig verschollen und
über die Stelle auf der sie gestanden hatte, waren alle Nachrichten ver-
loren gegangen. Erst der starke Schneebruch des verflossenen Winters,
welcher auch auf dem Birkenberge bei St Ulrich eine Menge von Bäumen
entwurzelte, hat die Mauerreste der Burg, welche man bisher oben auf
der Kuppe vermutet hatte, blossgelegt. Sie lag 850 Schritte oberhalb Au-
bach im Möhlinthale, hart am Möhlinbache, an der Berghalde angelehnt,
336 Poinsignon.
nach oben und zu beiden Seiten durch einen künstlich gesprengten Burg-
ju^raben, nach unten gegen die Thalsohle durch eine starke Mauer und
Graben geschützt. Grosse Mauerblöcke, Dachziegel, behauene Steine und
ein zertrümmerter Thorbogen, der gegeDwärtig aber nicht mehr au Ort
uud Stelle vorhanden ist, sondern in der Waldhnterwohuung zu Aubach
baulich verwendet wurde, bezeichneten die Stelle, wo vor mehr als 500
Jahren die gewaltsam gebrochene Burg in Trümmer sank. Sie lag in-
mitten eines umfangreichen Bergwerkbezirks uud war in nächster Nähe
umgeben von zahlreichen Schachten und Stolleu, die heute noch befahren
werden könnten. Unweit oberhalb der Burg erweitert sich das Thal ein
wenig und dort war ein Weiher ausgetieft, dessen Stauschleosen nächst
au der Burg angebracht waren, während das Pochwerk sich unterhalb
der Burg zu Aubach befand. Offenbar war der ursprüngliche Hauptzweck
der Burg selbst, die gewonnenen Silbermassen so lange zu bergen, bis
sie unter grossem bewaffnetem Geleite nach Freibarg gebracht werden
konnten.
SiruLkeiai* In der Bestätig ungsurkunde Kaiser Otto's n. für
Einsiedeln vom 14. Aug. 978 betreffend die Güter gen. Klosters im Herzog-
tum Alemaunien in pago Brisikewe gelegen, wird u. a. auch der Ort
Birinheim genannt. W'irtemberg. Ürk.-Bnch I, 218. — Neugart C. d. Alem. 1,
616 vermuthet darunter Ihringen. Die Bestätigungsurknude Kaiser Hein-
richs II. vom 5. 1. 1018 in gleichem Betreff hat eben denselben Wortlaut. —
Wirtemberg. Ürk.-Buch I, 253, wo auf Ober- u. ünterbircken gedeutet
wird. Im Breisgau ist mir kein Ortsname bekannt, der etymologiBch auf
Biriuheim passen würde.
Bijrtelkirek, aueh BeektoldskLrck , BtrliUrek u.
I§(pürleklreli, ursprünglich Berktoldsklrcke, wird schon im
Kot. Sanpstr. genannt. Dort erscheint unter den Donatoren t. Sl Fabdr,
wahrbcheinlich dem XII. Jahrh. angehörig ein Priester Gotefridus de Birthi-
linchilicha Diöc.-Arch. XV, 146, Besitzungen zu Birtilkilchin u. BirteUdlche,
werden dann in den päpstlichen Bestätigungen t. J. 1233 u. 1246 f&r
Kloster Güntersthal angeführt. Diöc.-Arch. IV, 138 u. 143. In späteren
Urkunden btossen wir sodann auf einen Burchardus Ee<^r ecdesiae in
Birtelskilche, der am 2. März 1262 urkandet, Ztschr. IX, 351, auf einem
Plebanus in Birtelkilch im Decanat Waseni^iler (Breisach) des Liber dedm.
vom Jahr 1275, Diöc.-Arch. I (s. S. 207), auf den schon oben genannten
Burchardus plebanus in Bircelkilch u. einen magister Heinricus de Biroel-
kilch, die beide zusammen als Zeugen in der Urkunde v. 25. Febr. 1277
für das Lazaritenkloster zu Schlatt erbcheinen, Ztschr. N. F. I, 468 u.
endlich den magister Heinricus de Birtelkilche, diesmal Cantor zu lAuten-
bach, in Urk. v. 3. Febr. 1298, Ztschr. X, 326. Der Liber Quartarnm
et bannalium v. J. 1324 in Diöc.-Arch. IV, 35, bezeichnet dann die Kirche
zu Birtelkirch als quartpflichtig u. bemerkt hiezu, dass Conrad Snewlin
von Freiburg den Laienzehuten daselbst besitze, aber unter den Leben.
welche das Gotteshaus Reichenau noch im Jahre 1348 zu Mengen hatte,
wird auch der Zehnten zu Birtelkilch genannt in Ztschr. V, 874, also
wohl der Pfarrzehenten. Auch der Adelhauser Berain v. 1327 im St-Arch.
I bg. nennt B. wiederholt, aber stets mit der Lesart Birterkilch, während
Ödungen im Breisgau. 337
der Lib. Tax. v. J. 1353 die Stelle enthält: Birtelkilch cum filia Mengen.
Diöc.-Arch. V, 89. Ähnlich wie die alleinstehende St. Severinuskirche
auf dem Mauracher Berge bei Denzlingen, die Mutterkirche für das Glotter-
tbal, die Kirche zu Wöpplinsberg diejenige für Muudingen in Keppenbach
war, so die Berhtoldskirche für Mengen, von dem sie, nur von wenigen
Häusern umgebeo, eine halbe Stunde nordöstlich entfernt auf dem Hoch-
ufer bis in die dreissiger Jahre unseres Jahrhunderts gestanden hat. In
früheren Jahrhunderten scheint jedoch die Häusergruppe eine grössere ge-
wesen zu sein, denn der Mengener Berain v. J. 1766 (Stadt- Ar eh. Freiburg)
nennt zwei Höfe, zwei Scheunen, zwei Trotten u. sogar ein Thor von
Bechtoldskirch. Zuerst brach man 1830 das Schulhaus ab, 1832 das Pfarr-
haus u. 1837 die alte Kirche selbst, da Pfarrei u. Schule nach Mengen
verlegt worden waren; u. so steht nun heutzutage nur einsam die Mühle
im Wiesengrurid in der Nähe des auf dem Hochrand liegenden Kirchhofes
von Mengen , der sich auf der Stelle der ehemaligen Bertholdskirche be-
findet. Die Gegend von Bechtoldskirch scheint in der prähistorischen
Zeit des Rheinthals verhältnissmässig eine stark bevölkerte gewesen zu
sein, da in der Nähe auf den Gewannen Waalkinzig u. Hohenrain schon
früher u. auch jetzt noch vielfach sogenannte Keltengräber aufgedeckt
werden. Auch der in nächster Nähe von Bechtoldskirch auffälliger Weise
aus dem Wiesengrunde aufsteigende Buckacker scheint mir auf eine alte
Grabstätte zu deuten.
Bitehusen. Ein gewisser Teutram schenkt 777 zwei Morgen in
pago Brisgowe in villa Bitehusen an das Kloster Lorsch. Cod. Lauresh.
dipl. II, 550 No. 2711. — Neugart deutet im Episc. Const. I, XLI auf
Betzenhaus(»n. (?)
Blankenberg;. Im Rot. Sanpetr. werden teils als Zeugen bei
den Vergabungen an St. Peter, teils als Donatoren selbst eine Reihe von
Herzoglich Zähringischen Ministerialen, Namens Blanchenberc, Blanken-
berg u. Blancheinberc genannt. Als die ältesten Glieder dieser Familie
erscheinen die Brüder Cöno und Adelbertus v. Bl., von denen C. 5 Söhne
liatte, den Odalricus, Hartwigus, Salecho, Egilolfus*) u. Bernhardus, u. einen
Knkel, C, Solin des Hartwigus. Die obenerwähnten Brüder Cöno u.Adal her t
werden wiederholt mitsammen genannt, das einemal: Cöno de Blankenberc
et frat(r eins Adalbertus Diöc.-Arch. XV, 145 u. das anderemal: item
niiles quidam nomine Adelbertus de Staufen, frater quoque eins Cöno de
Blankenhorc. 1. c. 162. Für sich allein wird Cöno de^\, erwähnt 1. c. 142
beim Scheiikungsakt v. 27. Dec. 1112, dann als Zeuge mit unbestimmter
Zeitangabe 1. c. 167, miles Adelbertus de Stoufiu 1. c. 157 u. 160. Bei
den Vergabungen, welche die verschiedenen oben genannten Familien-
mitglieder machen, kommen die Orte Ballrechten, Gündlingen, Gundelfingen,
Oberried, üffliusen, Steinenstadt, Ebnet, Wollbach u. sogar Marbach bei
Villingen zur Nennung. Sie sind verwandt mit denen von Falkenstein u.
V. Kndingen. Ausser lialb des Rot. Sanpetr. fand ich nur eine einzige
V) Beztijilich dieses Egilolfus hat Leichtlen „die Zähringer" al. 41 filio,
wo V. Weech fratre schreibt. Der Stammbaum würde dann natürlich sich
ändern.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. II. 3. 22
338 Poinsignon.
urkundliche Erwähnung deren v. Blankenherg in Nengart Episc. Const. II,
28, wonach Egilolfus de Blankenherg als Dienstmann des Herzogs Conrad
dem Schenkungsakt am VII. kal. Jan. a. 1123 auf Schloss Badenwciler
anwohnt. Sie hewegen sich also, sowohl was ihr persönliches Auftreten
als ihren Grundbesitz angeht (Marbach ausgenommen), lediglich auf Breis-
gau'schem Boden. Dass sie ihren Namen nach der Sitte der damaligen
Zeit von dem Hauptwohnsitz u. Grundbesitz ihrer Familie führten, ist
wohl ohne Zweifel. Wo lag er? In der Nähe von Thiengen erhebt sich
mitten aus dem Wiesengelände eine lang gestreckte, massig hohe Terrain-
welle der Blankenherg genannt, an deren südlichem Punkte sich einst
ein altes Weiherschloss befand. Die Versuchung löge nahe, den fraglichen
Herrensitz dort zu suchen, wenn dieses Schloss nicht einen eigenen u.
anderen Namen getragen hätte, das Schlösschen Wangen. Trenkle
in Diöc.-Arch. VI, 184 zweifelt zwar nicht, dass das Weiherschloss
Wangen Wohnsitz derer von Blankenherg gewesen sei, aber auffallender
Weise konnte ich in alten Zinsbüchern des XIV. u. XV. Jahrh. weder
bei Opfingen noch bei Thiengen eine Örtlichkeit Blankenherg entdecken,
wohl aber einen Lihtiberg — und die Behauptung, dass das Schlösschen
Wangen ursprünglich auf dem Blankenherg gelegen habe, 1. c. 194 fand
ich bei eingehender Erkundigung an Ort und Stelle nicht bestätigt, da
niemand sich erinnern konnte, auf dem Blankenberge Mauerreste beim
Umpflügen oder sonstwie bemerkt zu haben. Trenkle's Annahme wird
jedoch einigermassen unterstützt durch eine Urk. vom 5. Juni 1387 in
Ztschr. XX, 101, wo zwei Burgen ze Wengein genannt werden. Es ist
nur die Frage, ob wir Wengein etymologisch für Wangen erklären dürfen,
worüber ein Philologe vom Fach entscheiden möge. Dambacher entscheidet
1. c, offenbar unter Supposition eines Schreibfehlers, für Mengen.
Zu Blansingen auf dem Mauernfeld (Muri) wurden in den 20r
Jahren verschiedene römische Topfscherben aufgefunden. Schreiber'sche
Sammlung. Das genannte Mauernfeld scheint mit demjenigen von Ealten-
herberg zusammenzuhängen, wenn es nicht gar mit demselben identisch
ist. Siehe dort.
Bocliesberch. Ebenso wie oben bei Birinhaim. — Neugart er*
klärt es als einen Ort im unteren Breisgau. Konnte weiter nicht er-
mittelt werden. Vielleicht identisch mit Vochesberg in der Bestätigungs-
urkunde des Papstes Lucius III für Klost. St. Trudpert v. 16. Jan. 1185.
S. v. Weech in Ztschr. XXX, 84. Dann wäre vielleicht Vogtsburg auf
dem Eaiserstuhl anzunehmen.
Boll, Hof im Uffhauser Bann bei Freiburg. Thennenb. Güterbuch
1341. Mone bemerkt hiezu, dass er auch 1409 genannt wird. Ztschr.
XIV, 391. Eine Spit.-Ürk. im Stadt-Arch. Freilmrg v. 28. Jan. 1502
erwähnt ebenfalls des Hofes zu Boll als unten am Schinberg gelegen,
ebenso der St. Märgener Berain v. 1507 Gen. -Land. -Arch. — Kolb sagt
III, 304, dass derselbe schon vor langer Zeit in 6 Lehengüter mit 6 Häu-
sern zerteilt worden sei. Der Name ist heute verschollen.
Bramenloch. Ein gewisser Koggerus de Orichstetin schenkt um
das Jahr 1200 vier Mansus bei Bramenlöch und, was er zu Vorcheim be-
sass, dem Kl. St. Peter. Rot. Sanpetr. Diöc.-Arch. XV, 167. ?. Weech
Ödangen im Breisgau. 339
vermutet einen ausgeg. Ort bei Ehrenstettcn oder Forchheim. In einem
anonymen Zinsrodel aus dem Anfaug des 14. Jhrdts. finde ich unter Ru-
brik E bringen eine Stelle 1/2 Juchert zer Bramvnvn, sonst aber nirgendwo
einen Örtlichkeitsnamen , der auch nur einige Ähnlichkeit mit Br. hätte.
Brameshart. In der Privilegienbestätigung des Papstes Lu-
cius III. für Thennenbach 1184 wird eine Örtlichkeit Brameshart ge-
nannt. Episc. const. 11, 595. Auch das Thenenb. Güterbuch v. 1341
führt dasselbe an. Ztschr. XIII, 213 u. XIV, 392. Es wird mit Kreiz-
zenau als abgeg. Hof bezeichnet. Brameshart selbst bestand aus drei
getrennten Gütern in der Gegend von Musbach.
Die Heichsburg Breisach. Die alte Reichsburg auf dem Schloss-
berg zu Breisach, deren Mauern wohl einst auf römischen Fundamenten
ruhten, und, von der Stadt durch einen breiten und tiefen Graben ge-
trennt, eine selbständige mittelalterliche Veste bildete, soll 1155 von
Berthold IV. v. Zähringea erbaut und 1254 vom Bischof Berchtold v.
Basel vergröasert worden sein. Gleichwohl wird der Reichsburg in-
sonderheit unter den Urkunden des dortigen Stadt -Arch. erst um das
Jahr 1315 erwähnt. Mit ihrem Besitz war das Rcichsschultheissenamt in
Breisach verknüpft. Sie wurde 1744 gleichzeitig mit dem Schloss zu
Freiburg gesprengt und geschleift. Heute steht ausser den Grundmauern
von der im Mittelalter so hochwichtigen Reichsburg kein Stein mehr und
auf dem eingeebneten Felsenplateau bedecken schattige Anlagen mit dem
Tullathurm die Stelle, wo sie gestanden. Bissinger erwähnt in seinem
„Verzeichnis der Trümmer u. Fundstätten aus röm. Zeit" einer Votiv-
tafel, die ursprünglich an der Burg eingemauert gewesen sei. Dieselbe
enthält nur die Worte SATVRNINVS. BOVDILL. AN. XXX. und ist die
einzige römische Inschrift, die bis jetzt zu Breisach gefunden wurde. Sie
war aber nicht in der Burg eingemauert, sondern in dem Keller eines
Privathauses in der Oberstadt und kam dann nachher in den Pfarrhof.
H. Schreiber in der Ztschr. d. bist. Ver. zu Freiburg I, 39 u. Brambach,
Corp. Insc. Rhen. 1650. — Gerade gegenüber der alten Reichsburg auf
einer ebenfalls eingeebneten Platte des P'elsenvorsprunges gegen Westen
hin stand das im Bombardement von 1793 vollständig eingeäscherte Klo-
ster der Augustiner-Eremiten.
Brettenhart. Unter den Gütern, welche der Abt Hesso aus
dem Kl. Frienisberg unter Vermittelung des Herz. Berhtold v. Zäringen
1161 zur Gründung des Kl. Thennenbach ankauft, wird das Gut Bretten-
hart augeführt. Dümge, Reg. Bad. 50. — Nach Maurer, Ztschr. d. hist.
Ver. zu Freiburg IV, 295 war es ein Hof zwischen Sonnenziel (s. unten)
und der jetzt noch stehenden Kapelle von Thennenbach, hiess auch Brai-
tenhard, später Geisfeld und ist jetzt völlig abgegangen. Die Örtlichkeit
wird heute Geiswald genannt.
Broching^en wird im Thennenb. Güterbuch 1341 genannt. Nach
Mone lag es nicht weit von Riedern im Amt Waldkirch. Ztschr. XIV, 392.
Bmgiceliiia oder Brncklinn^en. Der Sohn des Alkerus
von Malterdißgen verkauft dem Kl. St. Peter eine Matte bei Bruggelina
für 14 Schillinge. Rot. Sanpetr. im Diöc.-Arch. XV, 165. v. Weech er-
22*
340 Poinsignon.
klärt 6r. für einen abgeg. Ort bei Maltertingen. Der Kauf föllt unge-
fähr in die Mitte des 12. Jhrdts.
Brnnna und 8elidnabruiiiia waren Hofgüter, welche zur
Pfarrei Mussbach gehörten. Sie lagen in der Nähe des s. g. Malterdinger
Gutes (früher Schlüpfioger Hof) bei Heimbach. In der Teilung zwischen
Markgraf Heinrich UI. und Eudolf v. Hachberg vom Jahre 1305 wird
Zwing und Bann Brunna und Scbönabrunn genannt. Maurer, Landgrafsch.
im Breisgau p. 20 u. 25. Auch das Theuneb. Güterbuch v. 1341 führt ein
Casalium, Gehöft Schonabruunen bei Musbach an. Item in hoc gasalio
Schonabrunnen sicut et in Musbacb, Ztschr. XII, 72, während die Grenz-
beschreibung des El. St Peter vom 27. Dec. 1112 bloss eine Örtlichkeit
ad fontem Schonenbrunne bei Waldau, aber auch ein Scönnebrunne sine
Scönnebach kennt. Rot. Sanpetr. Diöc.-Arch. XV, 142, 155 u. 178.
JBucllsiesse. In der Privilegienbestätigung des Papstes Alexander HI.
für Thennenbach v. 5. Aug. 1178 wird unter den Besitzungen gen. Klosters
unmittelbar mit Freiburg und Waldau auch der Ort B&chgezen genannt.
Neugart Episc. Const. 586, ebenso in derjenigen des Papstes Lucius lU.
d. d. 4. März 1184 mit Crishein u. Freiburg, ibid. 596. Die Gebrüder
Heinrich, Wernlin und Cüni Hohe von Büchgiesse uflf der Lerchen ver-
kaufen eine Gülte ab Gütern uff dem Bürgelin am 28. Jan. 1355 —
Spit.-Urk. im Stadt- Arch. Freiburg — und am 10. März 1376 wieder eine
Gülte des oben genau uten Heinrich Hohe zu Buchgiesse ab Äckern am
Wege da man von B&chgiesse gen Emettingen gat . . Ebenda. Das Ge-
höfte lag nach Maurer auf dem rechten Ufer der Elz oberhalb Emmen-
dingen bei der jetzigen Spiunerei. Ztschr. des bist. Vereins zu Frei-
burg IV, 296.
Biicblieilli. In einer Urk. des Hl. Gst. Spitals zu Freiburg vom
14. März 1343 wird ein Gewann „zem bürgelin bi dem herweg ze B&chein^
genannt. Stadt -Arch. Freiburg. Nach einer mündlich erhaltenen Mit-
teilung soll jene Feldgegend, auf welcher Herr Geh. Hofrath Dr. Wagner
i. J. 1884 seine letzten Ausgrabungen zu Buchheim vornahm, heute noch
den Namen „Bürgle" führen.
BucliiiiSfen« Ein gewisser Reginbodo schenkt Güter im Breisgau
in Buchioger marca 17. Juni 777. Cod. Lauresh. dipl. II, 545 No. 2690.
Lage unbekannt. Buggingen?
Bnclisee ein Ort oder Weiler, der zu dem alten Herrengut Sexau
des Stiftes Andlau gehörte, existirte noch im 14. Jahrhundert, war aber
im 15. oder 16. Jahrb. schon abgegangen. Es lag bei Emmendingen. Maurer,
die Stift Andlauischen Höfe im Breisgau Ztschr. XXXIV, 136.
Buclisiiril oder Buxiiriler. Der Liber decimationis v. J. 1275
führt unter den Zehentpflichtigen des Decanats Gloter, jetzt Landkapitel
Freiburg, einen Plebanus in Buhswil an. Diöc.-Arch. I, 202. Dieses
Pfarrdorf lag zwischen Holzhausen und Bottingen an dem östlichen Hange
des langgestreckten Bergrückens, der sich zwischen Hochdorf und Nimburg
erhebt. Als Belag hiefür bringe ich folgende Stellen des Adelhauser Urbars
(Stadt -Arch. Freiburg) von 1327 unter der Rubrik Holzhausen: 7 iuch.
acker ober Buhswilr, in den hegen und dem stucke vor Buhswiir, 2 iuch.
die horent an die kilchen ze Buhswilr, der weg der da gat gen Buhswilr,
Ödungen im Breisgau. 34 1
der Bubswil aker, meiger Henni von Buhswilr n. a. m. Auch das Tbennen-
bacher Güterbiich von 1341 erwähnt eines Ortes Bubsewil bei Holzbauseo
im Niederfeld fol. 131 und eines Buhswiler Weges zw. Bottingen und
Neuershausen fol. 231. Mone giebt in Ztscbr. XIV, 392 an, dass der Ort
damals schon (1341) ausgegangen gewesen sei. Dagegen sprechen folgende
Citate. Am 9. Dez. 1346 verpfänden Hug v. Veitheim und sein Sohn
gleichen Namens an Dietr. Kotze zu Freiburg das Gericht und die Kapelle
zu Buhsweiler (Org.-Urk. im ehem. Arch. des Herrn v. Harsch, zu Holz-
hausen) und am 22. Dez. 1351 tibergeben Hug v. Veitheim der alte und
Lucie, seine Ehefrau, ebenfalls zu Freiburg ihrem Oheim Ritter Dietrich
Kotz den Kirchen satz zu St. Adolf in Buhswiler und das Gericht daselbst.
Ztscbr. XXX, 350. Der Liber Taxationis v. J. 1353 führt im Decanat
Freiburg ebenfalls Buchswil auf, Diöc.-Arch. V, 91 uud noch im Jahre 1384
thädigt der Rat zu Freiburg zwischen Klara Anna Kotzin, Wittwe und
ihrem Sohne Paul Kotze (Snewlin) wegen Verleihung der Kirche zu
Buchsweiler (Orig.-Ürk. wie oben). Erst am 10. Aug. 1407 incor-
poriert Heinrich v. Alet, Administrator perpetuus ecclesiae Constantiensis
die Kirche zu Buchswiler dem Kloster St. Trudpert. Diöc.-Arch. XIV, 246,
wo irrtümlich auf Buxwiler im Elsass verwiesen ist. Das Konstanzer
Pfründeregister v. J. 1482 berichtet schliesslich, dass die Kirche zu Buchs-
weiler eingegangen sei, mit den Worten; Ecclesia Buchswiler mortua est,
ut dicitur, dantur tamen bannales per abbatem S. Trudperti, qui facit
in eadem provisionem. Ztscbr. XIV, 392. Nach den im Pfarrarchiv zu
Holzhausen gemachten Erhebungen bestand aber das Dorf Buchsweiler
noch um das Jahr 1500, nur die Pfarrei war jetzt in Holzhausen, aber
1606 war laut eines Berichtes des Frhrn. Andreas v. Harsch an den Bischof
V. Konstanz das alte Kirchlein zu B. nur noch eine einsame, verlassene
und stark verwahrloste Kapelle, obwohl dem Geistlichen zu Holzhausen
die Verpflichtung oblag, alle Woche eine Messe dort zu lesen. A. v. Harsch
erbietet sich, um dem weiteren Zerfall der Kapelle vorzubeugen, pietäts-
halber auf seine Kosten ein Bruderhaus daneben zu bauen, welches in
der That bis zu jenem Zeitpunkt im vor. Jahrb. fortbestand, als Joseph II.
durch eine generelle Verfügung alle Eremitagen aufhob. Die Kapelle
wurde erst vor ungefähr 25 Jahren abgebrochen, aber zahlreiche Mauer-
reste in der Nähe derselben bekunden heute noch die Spuren des abge-
gangenen Dorfes. Als eine besondere Eigentümlichkeit hebe ich nach-
träglich noch aus dem erwähnten Berichte hervor, dass zwar die Patrone
der alten Buchsweiler Kirche St. Adolf und St, Pelagius waren, aber auf
der Evangelienseite des Chörleins sich ein offenes gemauertes Grab für
einen erwachsenen Menschen befand, das Grimangrab genannt, in welches
Frauen ihre kranken Kinder unter Gebeten legten, um sie durch die
Wunderkraft dieser geweihten Stelle gesunden zu lassen. Ich mache auf
einen ähnlichen Gebrauch bei der Quelle zu Schlatt aufmerksam. Vereins-
heft „Schau-ins-Land" XI.
Bfilinshofen wird 1341 bei Eichstetten erwähnt. Es waren dort
Weinberge. Thennenb. Güterbuch fol. 55. Mone in Ztschr. XIV, 392.
Siurs; u. das Burgfeld im Kirchzartener Thal. Ganz nahe beim
Weiler Burg erhebt sich als südl. Ausläufer des Galgenbühls eine be-
i
342 Poinsignoü.
waldete Kappe, ein sog. Köpfle, auf dessen höchstem Punkte, da wo hn
Blatt 117 der neuesten topograph. Karte die Höhenzahl 469,6 einge-
tragen ist, die deutlich erkennbaren Fundamentmauern eines ehem. Ge-
bäudes von ca. 25 Fuss im Geviert wahrzunehmen sind. Der Bau, welcher
nicht viel mehr als ein Turm gewesen sein kann, wurde s. Zt. nach Nord-
osten, wo die Kuppe mit dem Bergrücken nur durch einen schmalen Grat
verbunden ist, durch einen jetzt noch 20 Fuss tiefen und auf der Sohle
10 Fuss breiten Einschnitt gesichert. Nordöstlich hievon auf der noch
höber gelegenen aber damit durch den erwähnten Grat zusammenhängenden
Kuppe findet sich ein kleiner Bergkegel mit dem Namen „Brandenburg'^
eingezeichnet. Auch dort waren noch, nach Angabe eines Augenzeugen,
vor 30 Jahren Mauerreste wahrnehmbar, die aber jetzt verschwanden sind.
Für beide Bauten kenne ich keine urkundl. Belege. Die Benennung
Brandenburg beruht auf keiner geschieh tl. Unterlage, da es eine Burg
Brandenburg in dieser Gegend niemals gegeben hat. Offenbar steht sie
in Beziehung mit der sagenhaften Stadt „Brandenburg^, welche die nim-
mer ruhende Phantasie des Volkes erst in unserem Jahrhundert, als die
gelehrten Hypothesen von Tarodunum unverstanden zu ihm drangen, eigens
errichtet hat. Der Name Brandenburg aber, der vor 80 Jahren noch
ganz unbekannt in unserer Gegend war, ist durch Vereinigung der beiden
Hofgemarkungen „Brand^ u. „Burg^ erst in der Mitte unseres Jhrdts. im
Kirchzartener Thal aufgekommen. Ob die beiden in Frage kommenden
Fundamentreste vielleicht Bestandteile eines mittelalterl. Burgsitzes der
alten Herren v. Wilare waren, die im Rot. Sanpetr. genannt werden und
am Ausgang des Unter -Ibenthales zu Hause waren, mass eine spätere
Forschung ergeben. Was das Burgfeld anbelangt, so wird wohl hierunter
das grosse Gelände zu verstehen sein, das von dem alten Ringwalle von
Tarodunum umschlossen war. Die Bezeichnung Burgfeld kömmt in einer
ürk. des Stadt- Arch. Freiburg v. 24. Mai 1301 vor, wo Rudolf v. Hoch-
dorf, Bürg, zu Freiburg, dessen Sohn Tümherr des gotteshuses ze allen
heiligen daselbst ist, diesem Kloster Gülten u. Gefälle ze Bickenrvti,
Eschebach, vf demBvrgfelde, ze Birchan, ze Rota, Tuetenbach, Kilch-
zarten etc. schenkt Perg.-Or. Kl. Allerheiligen. Vgl. unter Tarodunam.
Blirkarzlelieii« Der Hof zu Burkartslehen wird in verschied.
Urkdn. unter den Gütern des Klosters St. Märgen im Kirchzartener Thal
angeführt. Spit.-Urk. v. 27. Mai 1357 im Stadt-Arch. Freibg. Dingrodel
von Zarten v. 23. Juli 1397, und zuletzt beim Verkauf der KlostergOter
an die Stadt Freiburg am 29. Apr. 1462. Schreiber, Urkb. II, 473. Der
Hof scheint zwischen Attenthal und der Wagensteig gelegen zu haben.
JBnrstel bei Hohneck in der Nähe von Raich und Ried kleines
Wiesenthal. S. unter Waldeck. Burstel ist in der alemann. Mundart die
Abkürzung von Burgstall, wofür in unserer hochdeutschen Sprache der
Ausdruck Burgruine gebräuchlich geworden ist. Vgl. Burstelfeld Ztschr.
XVIII, 486. Wurstisen 3. Aufl. p. 137.
Das BuserscUoss bei Zizingen, ganz in der Nähe bei den Über-
resten eines angebl. röm. Brunnens ist heute bloss noch Gewannname.
BTttenkropli. Die freien Leute zu B. in Urk. v. 18. Febr. 1311.
Vgl. unten Gutenrode. Im Thennenb. Güterbuch v. 1344 steht geschrieben:
Ödimgen im Breisgaa. 343
Bytenkropf. Ibi et in Norprehtesberge quosdam pauculos census, quos
habemus dedit nobis quidam miles de Hachberg et primo in Bytenkropfe
est quoddam pratum, quod emptum fuit a Bvrcardo de Norprehtesberg,
quod dicitur Joschenmatte. Ztscbr. XII, 77 u. 80. Nach Maurer in
Freibg. Ztscbr. lY, 296 heisst die Örtlichkeit jetzt Busengraben und liegt
östlich vom Vorhof Keppenbach.
Bairingen. Ein gewisser Baducho schenkt dem Kloster Lorsch
zwei Leibeigene in Buwingen. Breisgauer Vergebungen. Cod. Lauresh.
dipl. II, 548 No. 2701. Vielleicht Bingen.
Blinzliaasen. Bei Heitersheim wird in der Renovation von 1468
der Diepweg gegen Bunzhusen bemerkt. Mone in Ztscbr. XIV, 392.
Büzinfiliein wird im Thennenb. Güter buch von 1341 genannt
und dabei des Lerchenfeldes erwähnt, welches zwischen Thunsel und
Bremgarten liegt. Ebendaselbst wird auch ein anderes Büzinsheim bei
Forchheim augeführt. Mone in Ztscbr. XIV, 392.
Castel bei Birchau, kleines Wiesenthal, s. unter Waldeck.
Castelberg bei Sulzburg. Auf dem Castelberg, einem isolierten
Hügel zwischen Ballrechten und Sulzburg, ragen noch in Mannshöhe die
Mauerreste eines Gebäudes aus dem Erdboden, über welches alle urkund-
lichen Nachrichten fehlen. Nach Martini in Freibg. Ztscbr. V, 2 sind
es die unverkennbaren Spuren zweier Thürme, zwischen welchen ein Wohn-
haus in seinen Fundamenten deutlich wahrnehmbar ist. Im Rot. Sanpetr.
erscheint zum Jahr 1203 ein Rvdolfvs de Castilhovin vielleicht eine no-
minatio a loco ab dem jetzt noch vorhandenen nahe bei den Ruinen ge-
legenen Castelhofe, aber ein Edelgeschlecht von Castelberg ist mir nicht
bekannt. Das „burgstal" zu Castelberg wird 1341 im Thennenb. Güter-
buch genannt. Ztscbr. VIII, 390. Näheres s. Martini, der Castelberg bei
Sulzburg in Ztschr. d. Ver. Schau-in's-Land 2. Jahrg. mit Abbildung.
Cunoltingen. In der Schenkung des Dietrich v. Rotenberc und
seiner Gemahlin Adelheit an das Hochstift Basel v. J. 1278 in Ztschr. II,
497 wird nebst Gütern zu Oetlichon u. Bintzheim eines Gartens zu Cunol-
tingen erwähnt und im Urbar v. St. Blasien v. J. 1352 werden Äcker und
Reben zu Hunoltingen in der Nähe von Haltingen angeführt, ib. II, 202.
Bader hält beides für einen abgeg. Hof bei Haltingen.
Ilaeliswaiigen 9 ehem. Schloss in der Ebene zwischen Gotten-
heim und Waltershofen, topogr. Karte Bl. 106, wird schon frühe genannt.
Odalricus u. Waltherus de Tahswauc erscheinen schon in der Mitte des
12. Jhrdts. im Rot. Sanpetr. Diöc.-Arch. 150 u. 166 u. Marian II, 230.
D. hatte also sein eigenes gleichnamiges Rittergeschlecht, das noch 1245
vorkommt, Ztschr. IX, 255, u. selbst noch 1279 mit hern Eppo v. Thash-
wangen urkundet, 1. c. XXXIV, 238. Von da ab erscheint die Burg in
fremden Händen. Am 30. Jan. 1320 giebt Niclawes Colman seinem Brud.
Johannes Vs ^^^r Burg zu Tahswangen, die Lehen ist von Tierstein.
Uned. Urk. im Stadt-Arch. Freibg. Sect. Adel, Schnewlin. Ein Zweig der
Familie v. Falken stein nannte sich Mitte des 15. Jhrdts. danach (s. Ämter-
buch im Stadt-Arch. Freibg.), dann ein Zweig der Familie v. Blumeneck.
Junk. Gaudenz v. Bl. zu Dachswangen starb im Jahr 1577 als letzter des
einst so zahlreichen Geschlechtes von Blumeneck auf seiner Burg zu
i
344 Poinsignon.
DachswangeD. Jetzt ist von DachswaDgen nur noch eine Mflhle vorhanden,
die sammt dem grundherrschaftl. Areal zur Domäne Umkirch gehört;
gegenwärtig im Besitz des Königs v. Rumänien.
Burg bei Dietenbacli zwischen Kirchzarten u. Oberried. In
eitiem anonymen Zinsrodcl auf der Grenze des 13. u. 14. Jhrdts. im Stadt-
Arch. Freibg fol. 13 sind folgende Stellen enthalten: III ivch ackerz in
der owe wider Tvtenbach vnd zwo ivch. bi Redinges acker vnd eins
mannes mat lit ob des Scheres bivange vnd zewein acker wider bvrk,
der zvhet eine vber den graben, so stossct eine an hern Kotzen matten
vnd ein matten lit bi hern Abrehtes von Valkenstein wvrkhove. Ganz in
derselben Gegend unter der Rubrik Kilzarten erwähnt auch der Adelhanser
Berain v. 1327 im gen. Archiv: ein acker lit vor der Bvrg den weg gen
Tvtenbach und ^/i iuch. acker lit veber das becheli gen dem miselhuse
nebent Burcart Redinge. Wir haben also hier nahe beisammen eine Burg,
einen Schmelzhof und ein Krankenhaus der Aussätzigen. Die Burg zu
Kirchzarten, welche heute noch steht, kann es der Örtlichkeitsbeschrei-
bung nach nicht sein, da sie ganz beim Dorf und fast in entgegengesetzter
Richtung von Dietenbach steht. Vielleicht dürfen wir eher die „Kastel-
egge** bei Weilersbach, welche 1409 erwähnt wird (Ztschr. VIII, 890)
hierauf beziehen.
Diezelinsbach steht als ein Ort im Thennenb. Güterbuch v. 1341
fol. 49 ohne nähere Angabe. Mone in Ztschr. XIV, 393. Ob damit viel-
leicht Dietenbach im Kirchzartener Thale gemeint ist? Unwahrscheinlich,
da Thennenbach dort niemals begütert war.
Harlacli, eine Feldgegend bei Grezhauseu, wird im Adelhanser
Berain v. 1423 genannt, zu Gretzhvsen I iuch. acker zücht uf Durlach.
Ijhreiistetten« Das Urbar der Herrschaft Kirchhöfen v. 1546
führt in der Gemarkung Ehrenstetten Äcker „zue der burg*^, Reben am
bürgelin weeg, im Bürgelin, am burgweg an. Eine Feldgegend Burg am
Ehrenstetter Bach bei den Lehenhöfen südöstl. von Ehrenstetten ist auch
in der neuesten topogr. Karte eingetragen. Über eine ehemal. Burg zu
Ehrenstetten ist jedoch urkundl. nichts bekannt. Ganz in der Nähe von
Ehrenstetten in der Richtung gegen Bollschweil in der steilen Felswand
des Ölbergs, früher Ellenberg u. Hauenstein genannt, befinden sich die
Höhlen, welche schon zu Beginn der Völkerwanderung als Schlupfwinkel
verfolgter Menschen gedient haben müssen, da auf dem Höhlenboden alte
Topfscherben röm.-german. Zeit vor einigen Jahren ausgegraben wurden.
Eine dieser Höhlen ist nur vermittelst einer Leiter von 20 Fuss Höhe zu
erreichen und die andere, zuuächst der Felsenmühle, heute wegen des
Gestrüppes fast unzugänglich, hat einen kleinen gemauerten Vorbau, der
offenbar zur Verteidigung eingerichtet war, aber einer viel späteren Zeit,
vielleicht dem 30jähr. Krieg angehört, als der Dominikanermönch Michael
in jener Gegend seinen Guerillakrieg mit den Schweden führte. Die Höhe
des Ölberges selbst ist mit einem Ringwall aus aufgeschütteter Erde bedeckt.
EichberK^» Klostergut von Thennenbach, aus mehreren Bauern-
lehen bei Emmendingen bestehend, wahrscheinlich am Eichberg. Thennenb.
Güterbuch. Mone in Ztschr. XIV, 393.
ÖduDgen im Breisgau. 345
Zu Elichsel, der Maueracker, Fundstätte von irdenen Gefässfrag-
menten, darunter eines von Terra sigillata; die anderen scheinen mir der
allemann.-fränk. Zeit anzugehören. Stadt. Altertsammlg. Freiburg.
Die Burg zu üiclistetteiiy von der kein Stein mehr steht, befand
sich ganz nahe südlich dieses Dorfes auf der Anhöhe ob der Aumühle,
wo in dem alten Kärtchen des mittelalterlichen Breisgau's in Baders
Badenia I eine Burg eingezeichnet ist und auch die neueste topogr. Karte
das Gewann „Burg" angiebt. Schon der Rot. Sanpetr. nennt zum Jahr 1113
2 Brüder Eberhardus und Burchardus de Eistat als Zeugen und unter
den Donatoren einen nobilis homo de Eistat castro, Eberhardus nomine.
Diöc.-Arch. XV, 157 und 162. Auch Neugart Episc. Const. II, 306, bringt
a. 1270 einen Volricum nobilem de Eichstatt, welchem wir noch 1298 in
einer Urk. v. 23. Juli begegnen (Ztschr. X, 327), und der dann 1315
gemeinschaftlich mit seinem Sohne Ruede die Burg und den Baumgarten
zu E. au die Gebrüder Burkhart und Rudolf von Uesenberg verkauft,
nachdem letzere schon das Jahr zuvor am 28. Sept. 1314 der Stadt Frei-
burg ans Freundschaft versprochen hatten, zu Eistat keinen wighaften
bu (wehrhaften Bau) mehr anzuführen. Schreiber, Ürk.-Buch I, 198.
Das Castrum zu Eichstätten wird noch 1341 erwähnt, Ztschr. VIII, 390,
aber welche Schicksale die Burg späterhin noch gehabt hat, wie und wann
sie zerstört wurde, habe ich nicht erfahren. Der St. Märgener Berain
von 1507 bringt fol. 89 immer noch in der Güterbeschreibung eine Stelle,
welche lautet „Reben in der Schütte, stosst an die Burg" (Gen. L.-Arch.)
und selbst noch ein Urbar v. J. 1700 (Erneuerung der Clausen-Zinse zu
Eichstetten) erwähnt Reben „im Burg stall" (Stadt -Arch. Freiburg). —
Das Beginenklösterlein zu Eichstetten. Gertrud und Kunigund, Töchter
des Ritters Walther v. Buchheim, Klausnerinnen zu Eichstetten, über-
geben ihre Klause mit aller Zugehör an das Predigerkloster zu Freiburg,
unter dessen Pflege die Klause stand, durch dessen Schaffner, den Ritter
Heinrich v. Munzingen. Graf Konrad v. Freiburg genehmigt diese Über-
gabe, welche am 23. Juni 1326 stattfand, Ztschr. XII, 453. Hiedurch
wurde das Prediger- oder Dominikanerkloster zu Freiburg Eigentümer
eines ganz ansehnlichen Besitzes von Gütern, Höfen, Zinsen, Gülten u. s. w.
in Eichstetten, Nimburg, Bähungen und anderen Orten. Das Frauen-
klösterlein bestand aber weiter fort und das Predigerkloster sorgte für dessen
Unterhalt, bis es zur Zeit der Einführung der Reformation in Eichstetten
aufgehoben und der Güterbesitz säculerisiert wurde. Die markgräfliche
Schaöiicy Ober-Nimburg führte noch anno 1782 u. 1800 ein eigenes Urbar
über die Dominikaner oder Klausenzinse zu Eichstetten. Stadt -Arch.
l^'reibg. ~ Über die Lage ist nichts näheres bekannt; vielleicht lag das
Kiösterleiu bei der ebenfalls abgegangenen aber noch im Lib. Tax v, J.
1353 genannten Kapelle Ober-Eichstetten (Ober-Eystat).
JBimatt. Ausgegangener Hof in Brettenthai gegenüber dem Schlosse
Hochberg. Eimatt, Lohe, Zeismatt, Eberbach und Eberthal, Techsmen
und Reichen bach bildeten zusammen ein Gericht, welches in der Teilung
zwischen den Markgrafen Heinrich III. und Rudolf v. J. 1303 dem 6 «u
zufiel. Maurer Landgrafschaft im Breisgau p. 20.
346 Poiusignon.
SSInlnziffen wird in der päpstlichen Bestätigung für St. Trudpert
V. 16. Jan. 1185 angeführt und scheint ein Gehöfte im Breisgau gewesen
zu sein. Ztschr. XXX, 84.
£lziii£;en. Eines Hofes zu E. wird inmitten Breisgauischer Be-
sitzuugen der Propstei St. Ulrich in der Bestätigangsurkunde vom 27. Jan.
1148 erwähnt. Dumge regg. Bad. 137, wo übrigens Eszingen steht Herr
Archivrat Schulte hatte die Freundlichkeit, für mich den Text und Datum
im Original festzustellen, wo Elzingen steht. Die Urkunde 1184 Dez. 3,
welche sonst die Orte Altingon, Ruedlingen, Bamlach in der gleichen
Reihenfolge wie diej. v. 27. Jan. 1148 nennt, bringt Elzingen nicht wieder.
Zu Bmmendiiisen wird 1341 eine Feldgegend „ob dem Burg-
stal in Castelberg" angeführt. Ztschr. VIII, 390. Ein Odalricus de Ane-
motingen erscheint im Rot. Sanpetr. unter den freien Jieuten in der Zeugen-
reihe der Schenkung v. 30 Sept. 1113 noch vor Walecho de Waldegge,
welcher mit Bestimmtheit unter den freien Adel zu rechnen ist. Die neueste
top. Karte hat auf der Höhe zwischen Niederemmendingen und Mundingen
eine Örtlichkeit „Schloss^, ganz nahe nördlich von der Stadt eine solche
mit »Burg" und eine dritte auf der Höhe westlich der Stadt am Frohn-
bächle mit „Kastelberg" eingezeichnet. Letztere Örtlichkeit erscheint im
Thennenbacher Güterbuch von 1341 fol. 60 a. unter der Bezeichnung:
„Castelberg, silvula dicta burgstal" u. fol. 63: „item an dem Castelberg
under dem bürgst al". Leichtlen erklärt zwar bezügl. dieser Örtlichkeit
den Namen damit, dass zu seiner Zeit dieselbe mit einem Kastanienwäld-
chen bewachsen war; aber offenbar waren ihm die betreffenden SteUen
des Thennenbacher Güterbuches nicht bekannt, s. Forschungen 110. Die
zweite Örtlichkeit, die Burg, bildet ein Viereck mit steil abfallenden
Rändern von 140 Schritten Länge und 70 Schritten Breite, das nach allen
Seiten auf einige Hundert Meter hin das umliegende Gelände beherrscht.
Es sollen vor Jahren, als der Weinberg dort angelegt wurde, zahlreiche
Fundamentmauern dort gefunden worden sein. Herr Diaconus Maurer,
der hierüber im 1879r Programm der Bürgerschule zu Emmendingen
berichtet, ist indessen selbst au der Zuverlässigkeit jener Angaben zweifel-
haft geworden, da für eine gewöhnliche Burg der betr. Baum viel zu au»*
gedehnt erscheint. Vielleicht haben wir es hier mit einer frühmittelalter-
lichen Holzburg mit Pallisadenciufassung oder selbst mit einem passagereo
röm. Castrum zu thun. Das gleiche scheint auch mit dem Schloss bei
Nieder-Emmendingen der Fall zu sein.
£iidenblirfi; bei Kandern ist auf dem Kärtchen des mittelalterL
Breisgau in Baders Bad. I. als Burg eingezeichnet und soll in früherer
Zeit den Edelknechten von Schliengen als Wohnsitz gedient haben,
Ztschr. XVIII, 224. Es sind mir selbst keine urkundlichen Nachrichten
hierüber bekannt geworden; ich überlasse somit die Verantwortlichkeit
für das Gesagte ganz der Autorität Baders, der seinerseits wiederum seine
Angabe auf das Chronik. Burgl. des P. Heer stützt.
£nkeiistein die Burg, ^4 Std. nördl. v. Dorfe Enkenstein auf
dem Schlossberg, war der Sitz der Ritter v. E , von welchem noch weniges
Gemäuer, ein grosser Burggraben und ein Burgbruunen vorhanden sind;
zahmer Hollunder und wilde Reben bezeichnen die Stelle des Burggartens.
ÖduDgen im Breisgau. 347
S. Eolb, bist. stat. topogr. Lexikon u. Fecht, Südwest). Schwarzw. IL Abt.,
L Bd. 476. Ich habe weder über die Burg noch die Ritter v. E. irgendwo
sonst etwas finden können. Jedenfalls ist diese Burg nicht zu verwechseln
mit dem ganz nahe gelegenen Schloss Rothenberg bei Wiesleth.
Unnin^en» Ein gewisser Unnit schenkt Besitzungen in pago
Brisgowe in villa Enningen ann. VI. Karol. reg. (773) Cod. Lauresh. II,
550 No. 2710. Neugart deutet dieses im Episc. const. I, XLI auf En-
dingen am Käiserstuhl. Ennikon wird in einer Urkunde y. J. 1394 mit
Gundihusen als ein zu Schopf heim gehör. Weiler genannt, aber schon
1558 nicht mehr unter den Filialen dieser Stadt angeführt. Fecht, süd-
westl. Schwarzwald IL Abtlng. I. Bd., 522. Ein Gewann von Wiechs,
zwischen diesem Ort, Schopf heim u. Maulburg trägt jetzt noch den Namen
Enningen. Eine andere Urkunde v. 12. Febr. 1394 in einer Streitsache
zwischen dem Markgrafen Rudolf v. Hachberg-Rötteln- Sausenberg und
Herrn Peter v. Thorberg als Burgherrn zu Rheinfelden wegen Zugehörig-
keit des Dorfes Enniken und der Leute und Güter daselbst wird fest-
gestellt, dass die Leute im genannten Dorfe mit Gütern, hohen und nie-
deren Gerichten u. s. w. zur Burg Rheinfelden gehören und ihr Recht
in der Ow bei Rheinfelden und am Dinghof zu Herthen zu suchen und
zu nehmen haben. Mone bemerkt zu dieser Urkunde, dass fragl. Dorf
auf dem rechten Rheinufer bei Herthen gelegen haben müsse. Ztschr.
Xy, 306 u. f. Nach einem Regest aus dem Kopialbuch der ehem. Deutsch-
orlenskommende Beuggen v. 5. Jan. 1371 bestätigt der Vogt zu Schopf-
heim einen Gült verkauf ab Gütern zu Eimikon. Ztschr. XXX, 222.
Vermutlich ist statt Eimikon zu lesen Ennikon.
Die Burg Untenisteiii lag hart am Dorfe Schliengen und war
der Sitz der schon sehr frühe vorkommenden Edelknechte von Schliengen.
Sie wird als „Wighus zu Sliengen*^ schon 1318 genannt, Ztschr. XXIX,
222, und in einem Revers des Junkers Hans Ulrich Nagel von der alten
Schönenstein v. J 1600 als „Wasserhaus u. Schlösslein Endtenstein zu
Schliengen im Dorf, so hievor dem hohen Stift Basel zugehört^, bezeichnet,
auch dem Bischof v. Basel das Verkaufsrecht vorbehalten. Ztschr. XVIII,
222. Später im Besitz derer v. Baden und v. Roggenbach wurde sie 1725
so baufällig, dass tägl. ihr Einsturz drohte, und darum zu besagter Zeit
sammt den Matten auf denen sie stand an das Hochstift Basel verkauft.
Dieses Hess dann das Amthaus für den stiftischen Obervogt der Herr-
schaft Schliengen daraus machen; a. a. 0. 224. Jetzt neu restauriert.
Eisclibacli bei Staufen. Der Brennerin Turn zu E. wird im Adel-
bauser Urbar v. 1327 genannt. Die Brenner waren ein Adelsgeschlecht
zu Neuenburg u. zu Waldkirch, welche somit einen befestigten Edelsitz
zu Eschbach besassen. Eschbach hatte aber in früherer Zeit auch sein
eigenes Adelsgeschlecbt, dessen einer Namens B. de Eszibach miles schon
in einer Urkunde des Grafen Egino I. v. Freiburg v. 1224 als Zeuge er-
scheint. Schöpflin V, 194. Der Burggraben zu Eschbach wird noch im
15. Jbrdt. erwähnt. Ztschr. VIII, 390. Eschbach hatte in alter Zeit
auch zwei Kirchen und zwei Pfarreien, da der Lib. dec. v. 1275 einen
Plebauus in Eschibach superiori und einen Plebanus in capella in Eschi-
bach anführt, beide im Dekanat Fiurbach alias Neuenbürg gelegen. I
348 Poinsignon.
Arch. I, 211. Auch der Lib. tax. v. 1353 zählt unter den Kirchen des
Dekanats Nüwenburg je eine Kirche zu Eschbach major u. eine solche
zu Eschbach minor auf. 1. c. V, 88.
Faikenbfili], ehem. Burg mit einem zugohör. kleinen Weiler bei
Ebnet an der Ausmündung des Wittenthaics nahe beim Baldeweger Hof.
Ein Dingrodel von Wittenthai enthält ein Urteil des Gerichts zu Valken-
bihel V. J. 1459, Hartfelder in Ztschr. XXXVI, 285, und ein anderer ent-
hält die Stelle: „Wer den Burgfrieden bricht in dem schloss ze Valken-
bühel ist sim herrn und dem hof verfallen 13 Pf. Rappen." Bader,
Badenia N. F. II , 259. Im Breisgauer Brandschatzungsbuch v. J. 1525
heisst es: „Falkenbühel hat vier hüser an gemeynen lütten, nütz me.*^
Soll dieses „nütz me" vielleicht andeuten, dass es vor dem Bauernkrieg
grösser war? Es hatte nämlich damals auch noch seinen eigenen Vogt,
1. c. XXXVn, 95, wie es denn auch unter den 14 Vogteien, welche nach
Kirchzarten eingepfarrt wareu, mitzählte. S. Huhn unter Kirchzarten.
F. war früher Eigentum der Herren v. Falkensteiu im Höllenthal, dann
der Junker Tegelin v. Falkenbühl. Schreiber, Gesch. d. Stadt Freibg. HI,
189. Ausser der Ruine ist jetzt nur noch ein Haus dort. Die Ruine
selbst besteht jetzt bloss noch aus den Trümmern eines Turmes von 35 Fuss
im Geviert, etwa 2 m hoch, bei einer Mauerdicke von 4 bis 5 Fuss. Der
gegenwärtig mit Humus reichlich bedeckte Schuttkegel selbst, auf dem
diese Turmreste sich erheben, ist teilweise mit Reben bepflanzt, ragt ge-
gen 50 Fuss aus dem umliegenden Wiesengrunde hervor und hat einen
Umfang von etwa 350 Schritten.
Feintllfiiburii^« Am rechten Ufer des Ahbaches im Ehrenstetter
Grund auf bewaldeter Höhe ist in der neuen topogr. Karte eine Stelle
mit dem Namen Feimlisburg bezeichnet. Mauerreste sind niemals dort
gefunden worden, aber ein Erdwall von massigem Umfang krönt die Höhe.
Merkwürdigerweise geht im Volk die Sage, dass dort einmal eine Holz-
burg gestanden habe.
Der Schlossberg zu Freibnric* Obwohl keine einzige schriftliche
Überlieferung uns von einer römischen Anlage zu Freiburg berichtet,
so sind doch die i. J. 1819 auf dem Schlossberge an der Stelle der seit
1828 so benannten Ludwigshöhe ausgebenen Reste eines römischen Mo-
saikbodens die unwiderleglichen Beweise hiefür. Diese Anlagen werden
wohl militärischen Zwecken gedient haben, wenn auch das Vorhandensein
eines Mosaik bodens an und für sich mehr auf ein römisches Landhaas
deuten würde. Wann auf diesen römischen Unterbauten das spätere
Zähringsche Schloss aufgeführt wurde, ist mit Sicherheit nicht mehr genaa
nachzuweisen, aber die zweite Hälfte des XI. Jahrhunderts ist die Zeit^
grenze innerhalb deren die Neubesiedelung des Schlossberges vor sich
gegangen sein dürfte. Nichtsdestoweniger wissen wir aber nur von dem
letzten Zähringer Herzog, von Berchtold V. mit Zuverlässigkeit, dass er
hier auf längere Zeit seinen Wohnsitz genommen habe. Mit Erlöschen
der Herzöge von Zähringen 1218 wurde sie dann Residenz der Grafen
V. Urach, die sich in der folgenden Generation noch als solche und za-
gleich als Herren des Schlosses von Freiburg nennen, in der dritten Ge-
neration nur noch als Grafen v. Freiburg. Das Schloss wird in alten
ÖduHgen im ßreisgau. 349
Chroniken eine der schönsten Burgen Deutschlands genannt, ging aber
schon im Aufstand der Bürgerschaft gegen die Grafen anno 1366 zugrund.
Im Vertrag von 1368 wurde das zerstörte ßurgstall der Stadt förmlich
abgetreten, die dasselbe in die Stadtbefestigung mit hereinzog, zu ihrem
eigenen Nachteile, da im Bauernkrieg sich die Aufständischen desselben
bemächtigten und von da aus die Stadt zur Kapitulation zwangen. Im
Jahr 1678 wurde der ßurgstall von den Frauzoseu eingerissen und der
ganze Schlossberg mit einer Bergfestuiig nach dem System Yaubans gekrönt.
Diese Bergfestung bestand aus drei selbständigen Forts, welche unter sich
durch bedeckte Wege in Verbindung standen, das St. Petersschloss , wo
jetzt der Pavillon steht, die Sternschanze bei der grossen Flaggenstange
und das Adlerschloss nächst dem Hirzberg. Im Jahr 1697 durch den
Frieden von Ryswick dem Hause Österreich wieder zurückgegeben wurde
Schloss und Stadt noch zweimal, in den Jahren 1713 u. 1744, von den
Franzosen belagert und genommen, anno 1745 aber die Festungswerke
insbesondere auf dem Schlossberg von den Franzosen selbst gründlich
geschleift, so dass nur noch einige Mauerreste von Moos und Wald bedeckt,
davon (erkennbar sind. H. Schreiber hat in s. Gesch. d. Stadt Freiburg u.
in einer besonderen Monographie 1844 die Geschichte des Schlossberges
zu Freiburg eingehend behandelt.
iFriedlingen 9 ein ehemal. Schloss in der Rheinniederung, 1 km
von der Schusterinsel, zerstört 1702. Ursprünglich hiess es das Schloss
von Ötliken und ist als solches in dem oben stehend mehrerwähnten Breis-
gaukärtchen eingetragen; es wird schon in der Erbteilung des letzten
Dynasten von Rötteln 1311 angeführt, wo es an die Münch v. Münchenstein
gelangt. Fecht, südwestl. Schwarzw., I. Bd. 147. Im Jahr 1356 in Folge
des grossen Erdbebens zusammengestürzt (Basler Chronik v. Wurstisen,
3. Aufl. p. 137), ^) wurde es wieder aufgebaut, im dreissigj ährigen Krieg
abermals zerstört und dann nach dem westfälischen Frieden vom Mark-
graieii Friedrich V. v. Baden - Darlach zum drittenmal aufgebaut hiess es
Fiiedlingen. Im Jahr 1678 wurde es von den Franzosen wiederum ver-
brannt, nochmals aufgebaut und am 14 Okt. 1702 während des spanischen
Erbfolgekrieges in dem danach benannten Gefecht bei F. , in welchem
Markgraf Ludwig v. Baden den Oberbefehl über die Reichstruppen führte,
endgiltig zerstört. Danach erhoben sich an dessen Stelle zwei Bauernhöfe,
und als auch diese 1733 in den Kriegsläuften zu Grunde gingen, wurde
die Hofmarkung unter die benachbarten Ortseinwohner veräussert und die
Ruinen 1753 abgetragen. S. Kolbs Lexik, u. Bad. Milit. Alman. v. J. 1856
p. 45 u. ff. — Ob das Schloss Ötlikon identisch war mit demjenigen von
Binzen, wegen dessen Mitbenützung als Gefängniss sich der Fürstbischof
von Basel gegen den Markgrafen Ernst v. Baden i. J. 1529 reversiert,
niuss sich einstweilen dahin gestellt sein lassen. Betr. des Reverses
Mehrer Chronik v. Kandern p. 131.
Frödenbach« Unter den vogtbaren Gütern des Klosters St. Märgen
werden zwei Meierämter in Fr. aufgezählt, „der vahet eins an se Sweinbrunnen
und gat untz an Wagensteig, das ander von Wagensteig untz an den Dietzen-
bach, in das selbe hört des Kölners leben und des Löwen lehen ze Wiss-
') cfr. Basel im 14. Jahrhundert p. 240.
350 Poinsignon.
negge ... In den meigerampten ze Frödenbach 8ol der abt yon St. Merien
setzen zwen meiger der ietweder da sessehaft sie/' Dingrodel n. Zarten
V. 23. Juli 1397. Im Verkauf der Vogtei zu St. Märgen an die Stadt
Freiburg 4. Novbr, 1463 wird auf eine Urkunde des Grafen Albrecht
V. Hohem berg am 23. Jan. 1293 hingewiesen, in welcher dieser die Vogtei
über Leut und Gut des Klosters zu Frolenbach, zu Zarten o. s. w. an
Herren Burkart Turner verkauft hat. Schreiber Urk.-Buch II, 482. Fröden-
bach war also früher der Gesamtname für das Thal Wagensteig, während
man unter Wagensteig nur die kleine Häusergruppe vorstand, wo jetzt
das Gemeindehaus und die Schule der Gemeinde Wagensteig stehen.
Freudenbach war offenbar auch der Name des Wagensteigbaches. Vgl.
Bader in Diöc.-Arch. II. 213 , Bad. , neue Folge II , 236 u. ff. u. Ztschr.
II, 338.
Farunecca. In der Bestätigungsurkunde für Thennenbach vom
5. Aug. 1178 wird ein Klostergut zu Furunecca angeführt mit Mussbach,
Nimburg, Walawinkel und anderen Gütern im unteren Breisgau. Neugart
Episc. Const. II, 586. Lage unbekannt.
Oebinbach wird in der Schenkung Dietrichs v. Rotenberg für das
Hochstift Basel v. J. 1278 genannt, das g&t ze Elbiswande, ze Grebinbach,
ze Birchowe unde ze dem uiuweu wege. Flbenschwand, Birchau n. Neuen-
weg sind noch als Orte im kleinen Wiesenthal vorhanden, Gebinbach ist
verschollen. Ztschr. II, 496.
Gelfi^enhofen. Der Adelhauser Berain v. J. 1327 führt unter
den verkauften Klostergütern zu Oghein (Auggen) zwei Jauch, an ze 6ei-
genhouen an den matten an hern Johans von Hartkilch ab Sitikon, also
wohl eine Feldgegend bei Ziziugen. Stadt-Arch. Freibg. Auch der Ang-
gener Dingrodel v. J. 1478, veröffentlicht von Hartfelder in Ztschr. XXXVI,
242, nennt noch ein Lehen der von Gejgenhofen, einen Hof, genannt
Geigeuhoffeu. £iu einzelnes Haus daselbst heisst jetzt noch zum Gayenhof.
Creitenbeiii. Anderthalb Juch. Matten „ze Geitenhein'^ werden
in einer Gültverschreibung gegen das Augustinerkloster zu Frabnrg als
im Bann zu Hausen an der Möhlin liegend erwähnt. Urkde. II. Febr.
1337 im Pfarr-Arch. St. Martin in Freiburg. Auch das Güntersthaler
Zinsb. v. 1344 bringt eine Örtlichkeit: „in Huser ban zä Geitenlieln*.
Moue in Ztschr. XIV, 393.
€irifl.do« Mone zählt unter den ausgegangenen Orten im Breisgaa
auch Gifido auf mit den Worten: „Giiido war ein Ort im Breisgaa. 926.
Hergott dipl. I, 71." P. Herrgott, auf den Mone sich beruft, stützt akh
auf eine Tradition, wonach fragl. Name einem Schlosse bei Ettenheim
gehörte. Neugart, Cod. dipl. 1, 580. Nach einer alten Nachricht n&Bk-
lieh, welche auf ein Vorlegeblatt eines jetzt abhanden gekommenffli E^aii-
gelieucodex des ehemal. Kl. Ettenheimmünsters geschrieben war, soll ein
Graf Burchardus um 926 zur Sühne einer gewaltthätigen 6escb&digun|^
die von den Gottesbausleuten des Kl. Waldkirch am Kl. EttenheimmSnster
bögangen wurde, 2 Dörfer geschenkt haben ,,colonias duas unam in Wilo
alterani in Gifido'* und zwar an Kl. Waldkircb, damit dieses seine An^
Sprüche auf den Besitz von Ettenheimer Gütern aufgebe. C£ Dümg^,. &. B.
p. 6. Von einem ähnlich lautenden Ortsnamen ist sonst nichts im
Ödungen im breisgati. 3g 1
gau bekannt, dagegen wird in einer Urkunde Karls des Grossen ans dem
Jahr 775, veröffentlicht in Grandidiers Hist. de PEglise de Strasbourg ü,
Piec justif. CXYIII, ein Ort Gehfida genannt, das heutige Hohengöft im
Kreise Zabern, vormals stiftstrassburg. Lehen der Grafen v. Leiningen.
Giseni^iler. Ein gewisser Baducho schenkt an Kloster Lorsch
i. J. 769-770 Guter in Staufen und in Gisenwilre. Cod. Lauresh. II
548 No. 2701. Ein gewisser Buche ebenso in Gisenwilre marca et in
Bihingin, et in Eburingen, et Stoufen, et Hochtorf, et Bockheim, et Hart-
heim, et Keuden und dazu 30 Leibeigene i. J. 772. 1. c. II, 538 No. 2666.
Ebenso ein gew. Gcrbold und Hiltedin einen Hof in Gisenwilre marca im
Breisgau i. J. 777. 1. c. II, 537 No. 2664. Fecht, Südwestl. Schwarz-
wald I, 107 erklärt es für einen ausgegangenen Ort bei Weisweil. In den
Weissweiler Berainrn habe ich keine Anhaltspunkte für diese Annahme
gefunden; jedoch kommt die Bezeichnung Giessen für Altwasser dort sehr
häufig vor und so könnte es wohl sein, dass das Dorf Wyhl zum Unter-
schied von Wiswiler, wie die alte Schreibart war, Gyssenwiler geheissen
hat, oder ein drittes Wiler durch den Rhein weggeschwemmt wurde.
OitEenhofen wird ein Ort gleichzeitig mit Geroldsthal, Oberried,
Kappel, Litenweiler, Minderbach, Eeichenbach, Minschwende u. Berlachen
in Kauf Urkunden von 1311, 1317 u. 1323 genannt, Erwerbungen des Klo-
sters Oberried betr. Baders Bad. III, 141. Es scheint ein kleiner Weiler
des oberen Kirchzartener Thals gewesen zu sein.
Olimpenheim, im Thennenb. Güterbuch v. 1341 fol. 66 erwähnt,
„zwischen der Eiza prope viam, qua itur Glimpenheim". Mone in Ztschr.
XIY, 393. Ebendaselbst fol. 96 b. Glimpenheim zh der müli uf der Elza.
Mitget. V. H Diac. Maurer. Glympenheim wird auch in der Verpfändung
der Herrschaft Hachberg v. 12. Juli 1356 genannt. Herr Diac. Maurer
vermutet darunter einige Höfe östl. von Emmendingen in der Nähe der
oberen Spinnerei am Hürnussweg. Abgeg. im 15. oder 16. Jhrdt. Ztschr.
XXXIV, 136.
Gölken. Zwischen Degerfelden und Eichsei im Amt Lörrach
steht auf einer Anhöhe der Gölkenhof als Überrest eines daselbst im
XII. Jahrb. durch Erdbeben zerstörten Dörfchens Gölken, für dessen
dabei umgekommene Bewohner nach Kolb noch i. J. 1813 in der Pfarr-
kirche zu Herthen ein Seelenamt gehalten wurde.
Die Kapelle ad 8t. C^othardnnt. Der Lib. Tax. v. J. 1353
zählt unter den Kirchen des Dekanats Gündlingen (alias Breisach) auch
diejenige zu Kroczingen auf cum filia ad St. Gothardum. Diöc.-Arch. 5, 89.
Ootoneswilare. In der Urkunde des Grafen Chrodard, betr.
den Verkauf breisgauiscber Güter an Kloster St. Denis bei Paris, d. d.
17. Juli 764, wird auch G. aufgezählt. Grandidier II, No. 56 erklärt
es als Kutz, Kutzer Bann, ausgegangener Ort, der früher Kutzeinweiler
geheissen habe, Lehen der Herrn von Baden v. markgräfl. Hause Baden.
S. unter Kutz.
(i^renfiiheiiny ein längst abgeg. Hof in der Gemarkung des Dorfes
Witlingen, dessen in Urkunden von 1206 Erwähnung geschieht. Kolb I,
397. Nicht zu verwechseln mit dem ebenfalls abgeg. Grensheim bei Heidel-
berg, s. „Das Grossher zogth. Baden" 1885 S. 834.
L
354 Poinsignon.
wird noch 1401 erwähnt. S. Maurer, „Das Freiamt nnd die Herren Ton
Eeppenbach** in Freib. Ztschr. IV, 302. Ist jetzt der Hattenhof.
Hach. Zwischen Müllheim und Auggeu in der Nähe des Weilers
Hach sollen sich nach Huggle heute noch Spuren eines Turmes finden.
Gesch. d. Stadt Neuenburg a. Rh. S. 44. Vielleicht war es Bargsüz da*
im 14. Jhrdt. vorkommenden Edelknechte von Hach.
Han^enbach, das Schloss in der Nähe oder vielleicht auf der
Stelle des jetzigen Hagenbach. Hofes, Gem. Degerfelden, ging im grossen
Erdbeben von 1356 gleichzeitig mit den Schlössern Hertenberg n. ötlikon
zugrunde. Sievert in „Das Grossherzogt. Baden 1885^ S. 839.
Handeberif« Ein gew. Aldo schenkt eine Hube in pago Bris-
gowe in Handeberger marca anno XI. Earol. reg. 779 n. Ch. Cod. Lan-
resh. dipl. II, 527 No. 2630. Wurde vielfach als Endenburg bei Weitenan
gedeutet. Sievert erklärt es in „Das Grossherzogt Baden 1885^ 8. 84S
fOr Henschenberg, einen Hof bei Wiesleth auf einer Anhöhe unweit vom
Schillighof und Eichholz. Es befinden sich daselbst die Trfimmer einer
alten Burg bei den Matten, welche jetzt noch den Namen „Jankermatten*
führen und mit der Burg einem Ministerialengeschlecht von Henschen-
berg gehört haben sollen. Kolb II, 62.
Hamterslieiiii oder Henterslieiiii wird mehrmals im 8. n.
9. Jhrdt. als im Breisgau gelegen angeführt. Cod. Lauresh. U, 543 o. ff.
Mone glaubt nicht, dass es ein Schreibfehler für Heitersheim ist, weil
dieses mit seinem jetzigen Namen ebendaselbst S. 545 vorkonunt. Ztachr.
XIV, 394.
Harthaasen. Dorf und Gemeinde südwestl. von Merdingen in
der Ebene beim Dimberg und in der Nähe der Ziegelhütte wird son
erstenmal im Rot. Sanpetr. genannt, indem ein Landoldus de Harthusia
als Zeuge bei einer Schenkung von Gütern zu Feldkirch für St. Peter
angeführt wird. Alsdann wird Harthusen in der Bulle des Papstes Niko-
laus IV. für das Klost. Schuttern v. J. 1289 genannt: in villis que Mör-
dingen, Harthusen, Ophingen nuncupantur. Marian H, 429. Nach Mone
in Ztschr. XIV, 394 wird dieses Dorfes sowie des Kirchen- u. Sigristen-
gutes und einer Steingasse daselbst in den Thennenbacher und Gfinten-
thaler Berainen von 1341 und 1344 sowie a. a. 0. 1378 erwähnt. Laat
einer ürk. vom 9. Apr. 1434 im Stadt-Arch. Freibg., Sekt. HL-GBt.-Spii,
vermacht Martin v. Blumen eck seinem Sohn Heinrich seine Rechte in
Merdingen und Harthusen und das Merdinger Urbar v. J. 1507 im Gen.-
Land.-Arch. besagt, dass Harthausen seinen eigenen Kornbann and iwei
Bannwarten dazu haben soll, sowie einen eigenen Kirchhof, fol. 2 u. 5. In
der Brandschatzung des Breisgaus v. J. 1526 werden zu Merdingen and
Harthausen zusammen 91 Häuser angegeben. Das Dorf H. hatte seine
eigene Kirche zum hl. Wolfgang, war aber nach Wippertskirch einge-
pfarrt, von wo aus der Gottesdienst in Harthausen versehen wurde. Wip-
pehrtskilch cum filia Harthusen. Lib. tax. v. J. 1353. Diöc-Arch. V, 89.
Diese Filialkirche hatte bis ins vorige Jahrhundert ihr eigenes Eirchen-
gut und das Dorf seinen eigenen Etterzehnten ; es bestand im Anfange
desselben noch aus 9 Häusern und die Kirche wurde sogar erst 1768 ab-
gebrochen, wie aus den Berainen des Gem.-Arch. zu Merdingen hervor-
öduDgen im Breisgau. 355
geht. Harthausen und Merdingen bildeten aber schon sehr frühe eine
einzige polit. Gemeinde, da der erwähnte Güntersthaler Berain Güter be-
zeichnet in Merdinger bau zu Harthusen.
Hartkilcli, auch St. Geregen auf der Hart genannt, ist das
heutige St. Georgen bei Freiburg.
Heidenscliloss. S. Burgstall im Wildgutachthal.
Heimenhusen. Zu Wendlingen bei Freiburg wird eine Feld-
gegend ze Heimenhusen genannt. Güntersthaler Urbar von 1344 fol. 59,
Mone in Ztschr. XIV, 394. Auch der Adelhauser Berain von 1327 (im
Stadt-Arch. Freibg.) nennt im Wendlinger Bann eine Gegend Hemmen-
husen und Heimenrvti. Bezügl. der letzteren Örtlichkeit sagt das Urbar
des Elost. Adelhausen von 1423, dass sie auf dem Ufhauser Berg gelegen
sei, mit Reben bepflanzt.
SLeiterslieiiii« Im Katalog der Schreiberschen Antiquitäten-
sammlung sind ein Stück von Terra sigillata und Ziegelstücke mit Strichen
eingetragen, aufgefunden auf den Schlossäckern bei Heitersheim.
Henschenbern^, die Burg. S. unter Handeberg.
Zu Herdern bei Frei bürg war einst ein festes Haus, von einem
Weiher umgeben, das zum alten, ehemals Stiftstrassburgischen Fron-
hof gehörte, genannt in einer Urkunde v. 1. April 1413 im Stadt-Arch.
Frbg., an dessen Stelle jetzt die Blindenanstalt steht. Auch ein grösseres
Gesundheitsbad scheint vormals in Herdern gewesen zu sein. Es berichtet
nämlich ein Tagebuch des bischöflich Baseischen Archivs, dass Melchior
V. Lichtenfels, Fürstbischof v. Basel, i. J. 1564 mit 20 Pferden in Frei-
burg eingeritten sei, um sich im nächstgelegenen Dorfe Herdern einer
Badekur zu unterziehen. Kolb I, 64. Zu Herdern starb auch, krank
vom hl. Land zurückgekehrt, 1189 Bischof Rudolf v. Lüttich, Bruder
des Herzogs Bertold IV. v. Zähringen. Origines Civitatis Freiburg p. 20.
Aus welcher Quelle die Origines diese Nachricht geschöpft haben, konnte
ich nicht ermitteln. Die Gesta Episcoporum Leodiensium in den Mon.
Germ. S. S. geben hierüber keine Auskunft. Wir dürfen annehmen,
dass damals schon ein grosses herrschaftliches Haus dort vorhanden ge-
wesen sein müsse, das zur Beberbergung eines Fürsten geeignet war.
Hericheswilare, wahrscheinl. der alte Name von Pfaffenweiler,
Amts Staufen. v. Weech, Rot. Sanpetr. in Diöc.-Arch. XV, 176.
Herten am Rhein, A. Lörrach, wird mit Warmbach und Wyhlen
in K. Bissingers Verzeichnis der Trümmer- und Fundstätten aus römischer
Zeit angeführt, unter Erwähnung von Gebäuderesten und Wasserleitung.
Wie Fecbt, „Südwest!. Schwarzw. II. Abt. L Bd., 211 u. 331" angiebt,
befinden sich dieselben unmittelbar am westlichen Eingang des Dorfes
und bilden einer alten Sage nach das westliche Ende einer verschwundenen
Stadt, die sich von Schwörstadt bis hierher erstreckt habe. Schon ein
Berain von Herten v. J. 1694 fol. 21 erwähnt im Hertener Bann einer
„haydischen fluer", oben an den Mattenhaag anstossend und führt Äcker
an auf dem „Römer". Als einen weiteren, wenn auch nicht gerade voll-
giltigen Beleg für die römische Besiedelung kann ich beifügen, dass in
der mehrfach erwähnten Schreiberschen Sammlung sich ein Fragment eines
Topfes aus gebranntem Thon befindet, welches ich für römisch halte,
23*
354 Poinsignon.
wird noch 1401 erwähnt. S. Maurer, ,,Da8 Freiamt and die Herren Ton
Eeppenbach^ in Freib. Ztschr. IV, 302. Ist jetzt der Hattenhof.
Haeh« Zwischen Müll heim und Auggeu in der N&he des Weilen
Hach sollen sich nach Hugglc heute noch Spuren eines TarmeB finden.
Gesch. d. Stadt Neuenburg a. Rh. S. 44. Vielleicht war es Borgsitz der
im 14. Jhrdt. vorkommenden Edelknechte von Hach.
Has^enbach, das Schloss in der Nähe oder vielleicht auf der
Stelle des jetzigen Hagenbach. Hofes, Gem. Degerfeldeu, ging im grossen
Erdbeben von 1356 gleichzeitig mit den Schlössern Hertenberg a. ötlikon
zugrunde. Sievert in „Das Grossherzogt. Baden 1885^ S. 839.
Handeberif« Ein gew. Aldo schenkt eine Hube in pago Bria-
gowe in Handeberger marca anno XI. Earol. reg. 779 n. Ch. Cod. Lan-
resh. dipl. II, 527 No. 2630. Wurde vielfach als Endenburg bei Weitenaa
gedeutet. Sievert erklärt es in „Das Grossherzogt. Baden 1885^ 8. 848
für Henschenberg, einen Hof bei Wiesleth auf einer Anhöhe unweit vom
Scbillighof und Eichholz. Es befinden sich daselbst die Trümmer einer
alten Burg bei den Matten, welche jetzt noch den Namen „Junkermatten*
führen und mit der Burg einem Ministerialengeschlecht von Henschen-
berg gehört haben sollen. Kolb II, 62.
Hanterslieiiii oder Hentersheim wird mehrmals im 8. n.
9. Jhrdt. als im Breisgau gelegen angeführt. Cod. Lauresh. II, 543 o. ff.
Mono glaubt nicht, dass es ein Schreibfehler für Heitersheim ist, weil
dieses mit seinem jetzigen Namen ebendaselbst S. 545 vorkommt. Ztschr.
XIV, 394.
Harthausen. Dorf und Gemeinde südwestl. von Merdingen in
der Ebene beim Dimberg und in der Nähe der Ziegelhütte wird zum
erstenmal im Rot. Sanpetr. genannt, indem ein Landoldus de Harthusin
als Zeuge bei einer Schenkung von Gütern zu Feldkirch für St. Peter
angeführt wird. Alsdann wird Harthusen in der Bulle des Papstes Niko-
laus IV. für das Klost. Schuttern v. J. 1289 genannt: in villis que Mör-
dingen, Harthusen, Ophingen nuncupantur. Marian II, 429. Nach Mone
in Ztschr. XIV, 394 wird dieses Dorfes sowie des Kirchen- u. Sigristen-
gutes und einer Steingasse daselbst in den Thennenbacher und Günters-
thaler Berainen von 1341 und 1344 sowie a. a. 0. 1378 erwähnt. Laut
einer Urk. vom 9. Apr. 1434 im Stadt-Arch. Freibg., Sekt. Hl.-Gst.*Spit.,
vermacht Martin v. Blumeneck seinem Sohn Heinrich seine Rechte in
Merdingen und Harthusen und das Merdinger Urbar v. J. 1507 im Gen.-
Land.-Arch. besagt, dass Hartbausen seinen eigenen Kornbann und zwei
Bannwarten dazu haben soll, sowie einen eigenen Kirchhof, fol. 2 u. 5. In
der Brandschatzung des Breisgaus v. J. 1526 werden zu Merdingen und
Harthausen zusammen 91 Häuser angegeben. Das Dorf H. hatte seine
eigene Kirche zum hl. Wolfgang, war aber nach Wippertskirch einge-
pfarrt, von wo aus der Gottesdienst in Harthausen versehen wurdö. Wip-
pehrtskilch cum filia Harthusen. Lib. tax. v. J. 1353. Diöc.-Arch. V, 89.
Diese Filialkirche hatte bis ins vorige Jahrhundert ihr eigenes Kirchen-
gut und das Dorf seinen eigenen Etterzehnten; es bestand im Anfange
desselben noch aus 9 Häusern und die Kirche wurde sogar erst 1758 ab-
gebrochen, wie aus den Berainen des Gem.-Arch. zu Merdingen hervor-
ödungen im Breisgau. 355
geht. Harthausen und Merdingen bildeten aber schon sehr frühe eine
einzige polit. Gemeinde, da der erwähnte Güntersthaler Berain Güter be-
zeichnet in Merdinger ban zu Harthusen.
Hartkilcli, auch St. Geregen auf der Hart genannt, ist das
heutige St. Georgen bei Freiburg.
Heidenscliloss. S. Burgstall im Wildgutachthal.
Heimenhuseii. Zu Wendlingen bei Freiburg wird eine Feld-
gegend ze Heimenhusen genannt. Güntersthaler Urbar von 1344 fol. 59,
Mone in Ztschr. XIV, 394. Auch der Adelhauser Berain von 1327 (im
Stadt-Arch. Freibg.) nennt im Wendlinger Bann eine Gegend Hemmen-
husen und Heimenrvti. Bezügl. der letzteren Örtlichkeit sagt das Urbar
des Klost. Adelhausen von 1423, dass sie auf dem üfhauser Berg gelegen
sei, mit Reben bepflan2t.
Heiter slieiiii« Im Katalog der Schreiberschen Antiquitäten-
saramluDg sind ein Stück von Terra sigillata und Ziegelstücke mit Strichen
eingetragen, aufgefunden auf den Schlossäckern bei Heitersheim.
Hensehenberg, die Burg. S. unter Handeberg.
Zu Herdern bei Freiburg war einst ein festes Haus, von einem
Weiher umgeben, das zum alten, ehemals Stiftstrassburgischen Fron-
hof gehörte, genannt in einer Urkunde v. 1. April 1413 im Stadt.-Arch.
Frbg., an dessen Stelle jetzt die Blindenanstalt steht. Auch ein grösseres
Gesundheitsbad scheint vormals in Herdern gewesen zu sein. Es berichtet
nämlich ein Tagebuch des bischöflich Baseischen Archivs, dass Melchior
V. Lichtenfels. Fürstbischof v. Basel, i. J. 1564 mit 20 Pferden in Frei-
burg eingeritten sei, um sich im nächstgelegenen Dorfe Herdern einer
Badekur zu unterziehen. Kolb I, 64. Zu Herdern starb auch, krank
vom hl. Land zurückgekehrt, 1189 Bischof Rudolf v. Lüttich, Bruder
des Herzogs Bertold IV. v. Zähringen. Origines Civitatis Freiburg p. 20.
Aus welcher Quelle die Origines diese Nachricht geschöpft haben, konnte
ich nicht ermitteln. Die Gesta Episcoporum Leodiensium in den Mon.
Germ. S. S. geben hierüber keine Auskunft. Wir dürfen annehmen,
dass damals schon ein grosses herrschaftliches Haus dort vorhanden ge-
wesen sein müsse, das zur Beherbergung eines Fürsten geeignet war.
Hericlieswilarey wahrscheinl. der alte Name von Pfaffenweiler,
Amts Staufen. v. Weech, Rot. Sanpetr. in Diöc.-Arch. XV, 176.
Herten am Rhein, A. Lörrach, wird mit Warmbach und Wyhlen
in K. Bissingers Verzeichnis der Trümmer- und Fundstätten aus römischer
Zeit angeführt, unter Erwähnung von Gebäuderesten und Wasserleitung.
Wie Feclit, „Südwestl. Schwarzw. IL Abt. L Bd., 211 u. 331" angiebt,
befinden sich dieselben unmittelbar am westlichen Eingang des Dorfes
und bilden einer alten Sage nach das westliche Ende einer verschwundenen
Stadt, die sich von Schwörstadt bis hierher erstreckt habe. Schon ein
Berain von Herten v. J. 1694 fol. 21 erwähnt im Hertener Bann einer
„haydischen fluer", oben an den Mattenhaag anstossend und führt Äcker
an auf dem „Römer". Als einen weiteren, wenn auch nicht gerade voll-
giltiifen Beleg für die römische Besiedelung kann ich beifügen, dass in
der mehrfach erwähnten Schreiberschen Sammlung sich ein Fragment eines
Topfes aus gebranntem Thon befindet, welches ich für römisch halte,
23*
356 PoiBsifiion.
gefondfn luf dem Bargfeld zu Hertm; mch das Bmclmfick cnes
lAästftnnegttU kam Tom ZIegcUcker d&selbst in die Saaunliiiig (mcht mdr
Torhanieci.
MerteaWri^ die Teste. Auf der icehrenriJmten Bfengmokirte
ist ganz nahe bei Herten gegen den Rhein zu eine Borg Hertenberg etn-
getragen. Sie wnrde im Kriege zwischen dem Bischof t. Basel und den
Grafen Bndolf t. Hab>barg, nm d. J. 1268 ron dem Ersteren eingenommea
nnd zerstört; Hertimberg wird bei Erzahlong dieses Vorgangs als eise
kurz zuTor nen angelegte und wohirersehene Festung bezeichnet. Ochs,
Gesch. V. Basel I, 39*2. Auch Wurstisen erwähnt dieses Yorkommnisses
in seiner Basler Chronik 3. Aufl. p. 95. Ochs schöpft seine Nachrichten
wohl aus den Colmarer Annaleo, Monnm. Genn. S. S. XYII, diese Letz-
teren erwähnen jedoch des Umstandes nicht, dass Hertenberg kurz Tor
der Krstönnung neu angelegt worden sei. Die Burg mnss wohl wieder
aufgebaut worden sein, denn unter den vielen Burgen, die beim grossen
Erdbeben am Sl Lucastag 1356 in der Umgebung Basels zusammen-
stürzten, wird auch Hertenberg aufgezählt. Wurstisen 1. c. p. 137 und
die Schrift der Basl. bist. Gesellsch. „Basel im XIV. Jahrh.« p. 240.
Aus ihrer zweiten Zerstörung scheint sie sich nicht wieder erhoben zu
haben. Der Hertener Berain v. J. 1694 im Stadt.-Arch. Freiburg erwähnt
nämlich wiederholt eines Hertenberges als Gewannname, niemals aber
eines Burgstalls, woraus sich schliessen lässt, dass die Trümmer damals
schon abgeräumt waren. Die Bezeichnung Burgfeld ist zu Herten, wie
wir oben gesehen haben, heute noch gebräuchlicb. — Es gab auch eine
Edelknechtsfamilie v. Hertenberg, Dienstmannen der Markgrafen v. Hach-
berg-Rötteln, begütert im Bann zu Herten, im XIV. Jahrh. Urkunden der
Deutschordens-Comthurei Beuggen, veröffentl. v. Gmelin in Ztschr. XXVIH
bis XXX. Vermutlich nach Untergang der Burg Hertenberg Hessen sie
sich in Rheinfelden nieder. Der Tod Bertschmans v. Hertenberg, Schult-
heissen zu Kheinfelden, ist nämlich 1326 zu Rheiufelden verzeichnet
V. Liebenau „Die Schlacht bei Sempach** S. 266 vermutet, dass er bei
Seropach gefallen sei.
Zwischen Hertinfi^en und der Landstrasse oberhalb Bellingen
kommt man bei den Feldarbeiten öfters auf Fundamente früherer Gebäude
und eine Feldgegend in der Nähe heisst St. Peter, wo vor und noch lange
nach der Reformation eine Kapelle stand. Kolb erklärt diese Erscheinung
dahin, dass vor dem dreissigjähr. Kriege das Dorf näher an der Land-
strasse gelegen habe und man beim Wiederaufbau nach den Verwüstungen
dieses Krieges sich mehr thalabwärts an den Hasselbach verzogen habe,
da der alte Ort früher viel an Wassermangel gelitten. Der Kirchen-
satz von St. Peter, die ehemal. Pfarrkirche des älteren Dorfes, stand lt.
Urk. V. 1. April 1327, der Commende Beuggen zu. Ztschr. XXIX, 179.
Der liiber dec. v. 1275 führt eine Kirche in Hertenkain an und eine
Kapelle in Hertenkain minori, Diöc.-Arch. I, 211, jedoch der Lib. tax.
V. 1JJ53 eine Kirche in Hertikon und eine solche in Hertikon minore.
Diöc.-Arch. V, 88.
lilltelin|t:eii, auch Hältelingen genannt, war ein Dorf mit eigener
Gemarkung westlich von Haltingen am Rhein, das im dreissigjährigen
Ödungen im Breisgaa. 357
Kriege teilweise uod im Orleansschen Kriege völlig verbrannt und zerstört
wurde. Auf einer Wiese, die dem Schulfouds von Haltingen gehört, soll
jetzt noch, wenige Zoll hoch mit Erde bedeckt, der Taufstein der ehem.
Kirche von Hiltelingen stehen, deren Trümmer erst bei Beginn unseres
Jahrhunderts abgetragen wurden. Hiltalingen wird urkundlich 1311, 1358,
1368 u. 1410 genannt. Fecht, südwestl. Schwarzw., I. Abt. 147 u. II. Abt.
Bd. I, 131, 327 u. ff. Auch ein Schloss stand daselbst. Wenigstens
wird um d. J. 1580 ein Frhr. Hans Burkard v. Anweil als Inhaber des
Schlosses Hiltelingen, eines badischen Lehens, genannt. A. J. Sievert,
Gesch. d. Stadt Müllheim p. 220. Ein Adelsgeschlecht v. Hiltelingen kommt
schon im 13. Jahrh. in Ämtern der Stadt Basel vor. Fecht 1. c. 329. —
Hiltelingen war in kirchlicher Beziehung ursprünglich Filial von Stetten,
denn der Lib. Taxat. v. J. 1353, Diöc.-Arch. V, 27 führt im Archidiaconat
Breisgau an : Stetten cum filia Hiltalingen ; später bildeten Hiltelingen und
Kleinhüningen zusammen eine eigene Pfarrei. K. Mehrer, Chronik v. Kan-
dern p. 144. Der Gewannname Heldelingen am Hochrain bei Haltingen
soll jetzt noch bestehen. Ztschr. II, 202.
Kloster Himmel »pforte war eine kleine Prämonstratenser-Abtei,
seit 1523 Priorat und Wallfahrtsort oberhalb Wyhlen an dem Weg nach
dem Rührberg im Amt Lörrach, gestiftet 1303 und aufgehoben 1803.
Vgl. Marian I, 488 u. ff. „Wühlen das Prämonstratenserordens Priorat**
und Gmelin, das Kloster Himmelspforte bei Wyhlen in Ztschr. XXVI, 344.
Der mystische Namen des Klosters war St. Maria de Porta Coeli, nicht
zu verwechseln mit der Porta Coeli Ord. Cist., welches zugleich der mystische
Namen für Thennenbach war. Näheres auch bei Fecht „Der südwestl,
Schwarzwald« II, I, 444.
Höhingen, die Burg, soll als Ersatz für die von Breisachern zer*
störte Burg Üsenberg von ebendenselben Breisachern für die Herrn v.
Üsenberg erbaut worden sein. Dieses einst sehr bedeutende Dynasten-
schloss auf dem Schlossberg bei Achkarren am Kaiserstuhl kam bei dem
Erlöschen des genannten Geschlechts Ende des 14. Jahrh. zuerst als
Pfandschaft an die Markgrafen v. Hachberg und beim Erlöschen auch dieses
Hauses 1415 an den Markgrafen Bernhard I. v. Baden. Urkundlich
wird dasselbe zum erstenmal 1259 genannt. Im Bauernkrieg 1525 zerstört,
wurde es 1620 vom Markgrafen Gg. Frdr. v. Baden in neuerer Befestigungs-
manier wieder aufgebaut, aber 1638 verlassen und abermals niedergebrannt.
Nach einem Bericht über den Zustand der Markgrafschaft Hachberg nach
dem dreissigjährigen Kriege in Ztschr. XXXII, 485 mussten auf Befehl
der Obrigkeit die Einwohner von Ihringen alle ihre Mobilien auf die
Schlösser Hochberg und Höhingen flüchten. Bei der Übergabe verloren
die Ihrijiger allein 200 Pferde und 300 Stück Vieh. L J. 1671 wurden
auf Drängen Mazarins die noch vorhandenen Mauern als zu gefährlich
für die benachbarte damals französische Festung Breisach vollends abge-
brochen, so dass heute von den Ruinen fast nichts mehr übrig ist. Näheres
s. „Altbad. Burgen und Schlösser Breisgraus** v. Näher u. Maurer, 1884.
Eine Zeichnung des einzig noch vorhandenen Mauerstückes findet sich in
Ztschr. des Vereins „Schau-ins-Land** 6. Jahrg. S. 9.
358 PoinsignoD.
Hohneck die Burg. Auf dem Kärtchen des mittelalterl. BreiBgaus
ist nahe bei Opfiogeu auf dem Tuiüberg eine Burg H. eingetragen. Die
angestellten Nachforschungen haben aber mit aller Bestimmtheit ergeben,
dass die Burg Hohneck nicht auf dem Berge, sondern mitten im Mooswald
zwischen Haslach und Opfingen auf einer iuselartig aus der sumpfigen
Umgebung emporragenden Erhöhung lag, die im Yolksmund Honigbuck
heisst, auf der neuen topogr. Karte aber als Hunnenbuck eingetragen ist
Die Landstrasse, welche heute über den nördlichen Teil dieser Erhöhung
führt, wurde erst in der Mitte unseres Jahrhunderts angelegt; früher
führte blos ein Jägerpfad dort vorbei. Noch in den Zwanziger Jahren
standen, wie mir auf das Bestimmteste versichert wurde, hart an der jetzigen
Strasse die Ruinen des alten Schlosses deutlich sichtbar und Augenzeugen
erzählten mir, wie bei einer späteren Einebnuog der Strasse eine gemauerte
Brunnenleitung, die von einer nahen Quelle nach dem Schlosse geführt
hatte, gesprengt werden musste. Auch Gartenblumen und Küchengewächse
seien merkwürdiger Weise dort vorgekommen und in der Nähe der Burg
habe ein grosser Weiher gelegen. Die Weganlage und namentlich die
Forstkulturen haben alles dieses beteitigt; ausser den auffallenden Ver-
senkungen, welche auf eingestürzte Keller deuten, ist durchaus nichts mehr
vorhanden, woraus man auf menschliche Wohnungen schliessen könnte«
Nach Huhn, Artikel Opfingen, wären aber die Ruinen sogar 1841 noch
sichtbar gewesen. Urkunden über dieselben sind mir nicht bekannt geworden
und ich folge lediglich der oben genannten Autorität im „Grossherzogtmn
Baden 1841", wenn ich berichte, dass i. J. 1432 Frdr. v. Keppenbach das
Wasserhaus zu Opfingen an Hermann v. Liechtenfels und nach verschie-
denen Besitzwechseln Frau Beatrix v. Munzingen i. J. 1496 die Barg zu
Opfingen samt den Gefällen an die Stadt Freiburg verkaufte, dass aber
schon 1499 der Markgraf Philipp v. Hochberg dieselbe erwarb. Dass
Opfingen schon frühe sein eigenes Adelsgeschlecht hatte, belehrt uns der
Rot. Sanpetr. Diöc.-Arch. XV, 157, wo zum Jahr 1113 ein Graft de
Opfingen genannt wird und eine Urkunde in Ztschr. IX, 450 u. 14 Aug.
1269, in welcher ein dominus Cüno de Ophingen miles als Zeuge erscheint.
Aber kein Gewannname in nächster Nähe von Op^ngen deutet auf eine
Burg daselbst. Im Stadtarchiv Freiburg geschieht nirgends der Burg
Hohneck Erwähnung und das Ratsprotokollbuch No. 3 verzeichnet nur,
dass am 13. Februar 1496 der Rat die Pfandschaft Opfingen, Wolfen-
weiler, Haslach u. s. w. , die vormals dem Heinrich v. Sulz verpfändet
worden, an sich gelöst habe und darauf am 25 ejisd. schon die Huldigang
der Leibeigenen in genannten Ortschaften an den Rat zu Freiburg statt-
fand. H. Schreiber betrachtet (Gesch. d. Stadt Freiburg I, 6) diesen
auffallenden Geländeabschnitt, welcher zu seiner Zeit den Namen Huni —
auch Honi — und Honingbuck führte, als einen der alten Ringwälle, welche
in Zeit der Gefahr den Urbewohnern der benachbarten Gegend als Zu-
fluchtsstätten dienten. Die ovale Erhöhung, welche in der Längenaxe
nahezu 500 Schritte, in der Breite stellenweise 300 Schritte und in der
Höhe, namentlich auf der Südseite, 30 Fuss und darüber misst, überall
umgeben von Sümpfen, mag für einen solchen Zweck recht dienlich ge-
wesen sein und die scharfen Abschroffungen am Ostrande scheinen auch
Ödungen im Breisgau. 359
mir von Menschenhand herzurühren. Die ihm etwas sonderlich klingende
Bezeichnung Honigbuck, die er als Hünenbuck, d. i. Riesenbuck deutet,
dürfte ihm weniger auffallend vorgekommen sein, wenn er das Vorhanden-
sein einer Burg Hohneck am Nordende der Anhöhe gekannt hätte. Die
Volksetymologie, die aus einem Hohneckbuck einen Honigbuck machte,
konnte ihn dann nicht mehr befremden.
Holdenthal wird 1806 gemeinschaftlich mit Wildthal eine Be-
sitzung der Grafen v. Freiburg genannt, Ztschr. XI, 447, ebenso mit
Zähringen, Gundelfingen, Wildthal und Reuthe beim Verkauf der Burg
Zähringen an Ritter Snewelin Bernlape vom 30. Mai 1327 angeführt.
Ztschr. XII, 456. Auch noch im Gundelfinger Berain aus dem 15. Jahrb.,
veröffentlicht v. Hartfelder in Ztschr. XXXVI, 255, wird Holdenthai mit
dem Küchlinsbrül als teilweise im Gundelfinger Bann gelegen bezeichnet.
Has;stetten das Burgstall wird 1446 erwähnt. Ztschr. VIII, 390.
Hann^eiiBlieiin. Siegfried v. Hohenstein u. Brüder schenken
dem Klost. St. Salvator in Schaffhausen Erbgüter im Hegau, Breisgau
u. s. w. adhoc quoque quod habemus in pago Brisgaugia in comitatu Her-
manni ze Hungensheim, 21. Apr. 1101. Dumge regg. Bad. 119. Vielleicht
Hügelsheim. Quell, z. Schweiz. Gesch. III, 1, 61.
Ihrinfi^en* Im Verzeichnis alter Angaben von Burgen in Baden,
Bayern und Hessen, Ztschr. VHI, 390. erwähnt Mone einer Burghalde zu
Ihringen, die 1341 genannt wird, vermutlich im Thennenbacher Güterbuch.
Auch heute noch heisst ein Gewann in der Nähe des Judenkirchhofes
daselbst „die Burghalde*, ohne dass jedoch irgendwie ein Beweis für die
einstmalige Existenz einer Burg zu Ihringen zu erbringen wäre. Eine
Eigentümlichkeit des grossen und wohl auch im Mittelalter stark be-
völkerten Marktfleckens ist dessen Zusammensetzung aus lauter kleinen
Gruppen, die lange Zeit und zum Teil bis in die Gegenwart selbständig
ihre eigenen Ortsnamen führten. So z. B. vergabt Berhtolt Bvttericher,
Bürger von Freiburg, am 22. März 1308 eine Gülte von 10 Sest. Nüssen
ab einem Hause und einer Öltrotte zu Bachheim. Stadt -Arch. Freibg.
Aus der Urkunde selbst ist nicht ersichtlich, dass Bachheim ein Teil von
Ihringen sei; und man hätte eben so gut an Bachheim im Schwarzwald
denken können, wenn nicht die Nussgülte so auffallend gewesen und nicht
zugleich andere Güter zu Ihringen in der Urkunde mit genannt wären.
Der Berain des Kirchenguts zu Ihringen v. J. 1560 erwähnt ebenfalls ver-
schiedener Häuser und Höfe „im Bachen** sowie eines „Bacher Weges"
am Dorfgraben. Stadt- Arch. Freibg. Die Benennung „im Bachen** für
einen Teil des Dorfes ist jetzt noch im Gebrauch. Auch das Adelhauser
Urbar v. J. 1327 im Stadt- Arch. Freibg. führt unter der Rubrik Ihringen
verschiedene Häuser, Höfe und Gärten zu Bachein an, ausserdem aber
noch ebenda einen Hof in Westhein, mehrere Höfe in Northein, verschie-
dene Häuser, Höfe, Gärten und Brunnen in Riethein, einen Hof zu Ket-
tingen, sieben verschied. Häuser, Höfe und Gärten in Osthein oder Nost-
hein und endlich einen Brunnen zu Güttisriet. Zu diesen Namen, welche
fast alle auch im Thennenbacher Güterbuch von 1341 vorkommen, bringt
dieses fol. 343 noch einen Ort Schathein bei oder zu Ihringen. Ztschr.
XIV, 397. Von allen genannten Bezeichnungen der Ortsteile in Ihringen
360 PoinsigDon.
hat sich ausser für Bachheim nur noch derjenige von Ostheim erhalten
und zwar als Diminutivum ^im Ostele^. Scherckofen und eine Scherckofer-
gasse wird noch im Ihringer Kirchenurbar von 1560 genannt. Als Ödungen
dürfen wir diese Örtlichkeiten nicht auffassen, aber ihre ehemaligen Be-
nennungen unter den verscholleneu Ortsnamen verzeichnen.
Innikhen war ein kleiner Ort bei Tannenkirch im Amt Lörrach,
der noch in dem Rötteler Berain von 1664 angeführt ist, aber damals
nicht mehr bestand. Mone in Ztschr. XIV, 395.
Innikofen* In den ältesten Vergabungen im Breisgau an das
Klost. St. Gallen ans dem 8. u. 9. Jhrdt. wird wiederholt ein Ort Annin-
chova, Onninchova und selbst Honninchouun genannt. Wartmann I, 3,
27 u. 245. Die Reihenfolge in der Nennung mit den anderen gleichzeitig
angeführten Ortschaften lässt bezüglich seiner Lage stets auf den mittleren
oder unteren Breisgau schliessen. Ebenso verhält es sich mit dem Orte
Vuinchoven, der in der Urkunde Heinrichs IV. vom l. März 1064, betr.
Vergabungen an das Klost. Otmarsheim im Ober-Elsass, erwähnt wird.
Mitt. d. österr. Instit. V, 405. Höchst wahrscheinl. sind alle diese Na-
men die Bezeichnung für ein und denselben Ort, für das seit dem Jahr
1261 unbestreitbar urkundl. in die Geschichte eintretende Dorf Innikofen.
Ztschr. IX, 350. Vollends die Irkunden vom 21. Febr. 1388 u. 7. Jan.
1391 im Stadt- Arch. Freibg. lassen keinen Zweifel übrig an der ehemal.
Existenz und der Lage genannter Örtlichkeit Da wo die Banngrenzen
von Krotzingen, Biengen und Schlatt auf dem heutigen Gewann Sinnig-
hofen (neue topogr. Karte Bl. 116) zusammentreffen, lag die ehemal. Dorf-
gemeinde Innikofen mit eigener Gemarkung und einem Schlosse, welch
letzteres der Sage nach in den Matten, welche der Nenmagoi bespült,
versunken sein soll. Innikofen hatte seinen eigenen Adel, welcher drei
Schlägel, zwei zu eins gestellt, in seinem Wappen fahrte. Zum letzten-
mal wird Innikofen im Jahr 1542 erwähnt, der Hof zn Lmekhoven bei
Krotzingen als Lehen des Klost. Murbach im £lsas& YgL meine Publi-
kation über lunikofen in Ztschr. d. bist. Ver. zu Freibg. Bd. Y, 475.
IstelMy die Schlösser und das Kloster. Oben aof dem Isteiner
Klotz erhoben sich zwei Burgen, eine obere und eine nntore als Tmtz-
ond Schutzfesten der Bischöfe v. Basel gegen die ihnen feindselige Bärger-
schaft. 1306 wurde das Barglehen zu Istein pfandweise dem Edel-
knechte Jakob V. Lörrach überlassen Ztschr. IV, 369, eine Bnrghat zn
Schwarzeuberg und Istein wird 1341 erwähnt, Ztschr. IV, 384. Beide
Burgen wurden 1372 von den Baslern genommen, 1374 jedoch dem Bischof
wieder zurückgegeben, 1386 vorübergehend au den Grafen C. v. Freibnrg-
Badenweiler versetzt, 1409 abermals von den Baslern erobert and 1411
gesprengt und zerstört. Fecht, der Südwest!. Schwarzwald II, 1, 347 u« ff. ;
Ztschr. XX, 95. Über die Vorgänge von 1409 a. 1411 siehe Näheres in
Worstiseus Basier Chronik 3. Aud., p. 164 u. Ib9. — Bischof Caspar t.
Basel verleiht noch 1479 dem dermajin v. Kptingen die zerstörte Teste
Istein und erlaubt ihm dieselbe wieder aufzubauen. Ztschr. XIX, 196.
Der Wiederdut^au ist aber nicht zu Stande gekommen, weil der Bat t. Basel
Einsprache dagegen erhob. Es wird von da an nie mehr der Isteiner
erwähnt and heutzutage sind sie bis auf wenige kaum erkennbare Spi
Ödungen im Breisgaa. 361
verschwunden. Istein das Frauenkloster wurde 1205 vom Basler Bischof
Berthold v. Röteln gestiftet mit dem Titel: „Zu unserer liehen Frauen
am Rhein^, brannte im 14. Jahrh. ab, wurde dann in eine Propste! für
einen Geistlichen umgewandelt, deren Collatur anno 1856 vom Abt von
Clugny für ewige Zeiten dem jeweiligen Prior von St. Alban in Basel
übertragen wurde. Ztschr. IV, 471. Die Propstei wurde 1785 abgebrochen.
Focht wie oben II, I, 348. Nach Wurstisen Cap. XX hatte das Klöster-
lein noch 1350 sechszehn Conventfrauen und einen nicht unbedeutenden
Göterbesitz von Istein bis zur Vollenburg. Das Elösterlein lag gerade
unterhalb des Felsens, der die Schlösser trug. Näheres über das Kloster
s. Martini, Istein und seine Umgebung in der Zeitschrift des Vereins
„Schau-ins-Land" 2. Jahrg.
Kachln choTA s. unter Berghausen.
Kaltenbach. Das Stammschloss der schon im 12. Jahrh. aus-
gestorbenen Dynasten von Kaltenbach, Stifter der ehemal. Bened.-Propstei
Bürgein, lag nach der Breisgaukarte in Baders Bad. I im oberen Kander-
thal oberhalb des gleichnamigen Dorfes K. in der Gemeinde Malsburg
zwischen Marzell u. Lütschenbach. Es soll dazu die ganze Waldgegend
von der Höhe des Blauen bis gegen Badenweiler u. Fggenheim und von
da bis zur Wiese gehört haben. Ein Teil der alten Veste ist nach Baders
Bad. in, 126 zur Wiederherstellung der uralten Dorfkirche verwendet
worden, seit welcher Zeit die verödeten Trümmer unter Moos und Ge-
sträuchen verborgen liegen, kaum den nächsten Bewohnern bekannt.
Bei Kaltenberberif im Amt Lörrach erwähnt Leichtlen in seinen
Forschungen, Schwaben p. 7, eines Mauernfeldes als der Grundmauern
einer römischen Stadt. Näheres hierüber ist mir nicht bekannt geworden.
Zu oder bei Kenzlnu^en wird 1341 eine örtlichkeit ^burg^ und
„hinderburg^ genannt. Kenzingen hatte in frühester Zeit seinen eigenen
Adel, den wir unter die hochfreien zu rechnen haben. Der vir nobilis
Amoldus de Kencingen u. dominus Arnoldus de Kencingen erscheint im
Rot. Sanpetr. bei der Schenkung v. 1112 nahezu auf gleicher Rangstufe
wie der Comes Erluinus de Nivinburc, indem sie beide als Gemeinsherren
ein und derselben Herrschaft auftreten. Es ist nicht anzunehmen, dass
wir unter obiger Ortlichkeitsbezeichnung den 1341 wohl schon abge-
gangenen Burgsitz der alten Dynasten von Kenzingen betrachten dürfen^
da beide nicht wohl zur Aufnahme einer Burg ausreichen.
Kettinit^eii s. unter Ihringen.
Kibbarn^. Nach einer frommen Tradition waren die Töchter des
letzten Burgherrn Namens Günther auf dem Kibfelsen bei Freiburg die
Stifterinnen des Klost. Güntersthal Cist.-Ord. i. J. 1221. Diese Tradition
wird aber durch keinen urkundl. Belag bekräftigt, da sich die Existenz
eines Herrengeschlechtes von Kibburg im Breisgau nicht nachweisen lässt.
Dass irgend ein Bau oben auf dem Kibfelsen gewesen sein muss, beweisen
die wenn auch sehr geringen noch vorhandenen Mauerreste ; vor wenigen
Jahren noch hat man nach einer durchaus zuverlässigen Angabe dort
oben behauene Steine, Fenstergesimse aus Rogenstein vom Schönberg und
deutliches Mauerwerk von ungewöhnlicher Härte gesehen. Auch eine
Zeichnung der Klostergemarkung von Güntersthal aus dem Jahr 1770 soll
362 Poinsignon.
die Bargtrümmer als damals noch sehr ansehnlich dargestellt haben; im
mehrerwähnten Breisgaukärtchen ist die Burg Kibburg ebenfalls einge-
tragen und das Güntersthaler Urbar you 1344 bringt nach Bader auf
fol. 88 in jener Gegend die Walddistrikte in dem Burggraben, in dem
obem und niedern Burggraben. Auch der Dingrodel von Kappel vom
Jahr 1484 erwähnt der „burgsgassen uff und ab an den berg gen Eüborg**.
Ztschr. XXXVI, 279. Nichtsdestoweniger wird die Geschichte dieser Burg,
wenn sie überhaupt als mittelalterliche Feste bestanden, wohl für alle
Zeit in ein undurchdringliches Dunkel gehüllt bleiben. Näheres in Ba-
ders „Schicksale des ehemal. Frauenstifts Güntersthal" in Diöc-Arch. V,
125 u. ff. u. Metzger, der Kibfelsen u. Kibbad in Ztschr. d. Ver. Schau-
ins-Land 3. Jahrg. p. 80.
Kimlialdeii, das Kloster. In dem schmalen Eümbachthale südL
von Bleichheim stand auf der Stelle des jetzigen Bades vor Zeiten ein
kleines Paulinerkloster, welches urkundl. im Jahr 1360 zum erstenmal
genannt wird, aber vermutl. schon in der ersten Hälfte des 14. Jhrdts. ge-
stiftet wurde und hiess ursprüngL „Heiligkreuz im Kürnbach". Durch
verschiedene Schicksalsschläge und Eriegsdrangsale kam das Kloster so
tief herunter, dass 1554 nur noch ein einziger Konventaale daselbst
lebte und Kloster samt Kirche und den übrigen Gebäulichkeiten in voll-
ständigen Zerfall gerieten. Es wird schon 1582 „ein alt verfallen Klö-
sterlein" genannt und 1585 von dem Ordenskollegium in Ensisheim mit
allen noch dazu gehörigen Gütern und Rechten an das Klost. Wonnethal
verkauft. Erst 1669 wurde die Wallfahrtskirche wieder aufgebaut und
1717 das Bad errichtet und bekam dann den Namen die Eürnhalden bei
dem hl. Ereuzbrunnen. S. Eürzel in Ztschr. d. Ver. Schau -ins- Land
6. Jahrg.
Köndrinfl^en, die Burg. Der Bot. Sanpetr. bringt unter den frei-
adeligen Zeugen bei einer Schenkung Herzog Bertholds HI. v. Zähringen
vom 27. Dez. 1112 an der Spitze den Cono de Eunringen und seinen
Sohn Cono, von denen der eine noch bei einer andern Schenkung in der
Zeugenreihe unter den Dynasten und zwar noch vor denen von Rötteln
und Erenkingen aufgezählt wird. Auch in der Urk. Eaisers Heinrich Y.
vom 23. Jan. 1123 für Alpirsbach und derjenigen Eönig Eonrads III. für
St. Blasien erscheint unter den Zeugen je ein Chuono de Chunringin oder
Cüno de Chunringen. Neugart, Cod. dipl. AI. II, 54 u. 74 Weniger be-
stimmte Nachrichten haben wir von dem Burgsitz dieses Geschlechtes,
das schon frühe — c. 1230 — erlosch. Das Thennenb. Güterbach er-
wähnt bloss einmal des „Burggrabens" bei Eöndringen, während jedoch
an a. 0. i. J. 1528 die „alte bürg" zu Eöndringen genannt wird. Ztschr.
Vni, 390. Gegenwärtig bekundet nichts mehr deren einstiges Yorhandeii-
sein als der nahe bei Eöndringen in östl. Richtung schon von weitem
auffallende, steil emporragende Lössklotz, der nach Norden und Ost^
durch einen in regelrechtem Halbkreis geführten auf der Sohle etwa
25 Fuss breiten und tief eingeschnittenen Burggraben umschlossen wird.
Auf der schwer zugänglichen Platte^ welche die Burg getragen hat, finden
lieh noch zahlreiche lose Mauerbrocken, jedoch kein zusammenhängendes
Gemäuer, da das Grundstück für die Rebkultur nutzbar gemacht ist.
ÖduDgen im Breisgau. 353
Auch Topfscherben wurden bei Anlage des Bierkellers an jener Stelle
gefundeu, die nach dem Urteil einer Autorität in diesem Fache, des Hm.
Hofrat Dr. Ecker in Freiburg, als allemannisch-fränkisch erklärt wurden.
Auf der neuen topogr. Karte ist die Stelle als „Bürgle^ eingezeichnet.
Über die näheren Schicksale der schon Ende des 12. Jhrdts. vom Dynasten-
adel zur Stufe der Ministeriale herabgesunken war, s. „Das Weiherschloss
bei Emmendingen" von H. Maurer, Progr. d. Höh. Bürgersch. in Emmen-
dingen 1879.
Kolbacb» Die Mer matten in dem Sellande under Colbach im
Kirchzarter Thal werden in einer Spit.-Urk. im Stadt -Arch. v. 9. Dez.
1311 genannt. Kolbach gehörte zu den geschlossenen grossen Hofgütern
des Klost. St. Mergen und wird in Urkunden v. 1332, Diöc.-Arch. ü, 235,
und vom 27. Mai 1357, Stadt -Arch. Freibg., angeführt zwischen Burg
und Burkarziehen. Aber der Dingrodel von Zarten v. J. 1397 erwähnt
seiner nicht mehr, ebenso die Kaufbriefe v. 1462 u. 1463. Schreiber,
Urkb. n, 473 u. ff. Es scheint also schon im 14. Jhrdt. abgegangen
zu sein.
Das Schloss Koliberg: am Kaiserstuhl. Zwei Kilometer südl. von
Endingen und unweit der St. Katharinakapelle ganz im Walde versteckt,
findet man noch die unbedeutenden Überreste einer alten Burg, die im
Volksmund jetzt irrtümlich Üsenburg genannt wird, in Wirklichkeit aber
Koliberg oder Kohlenberg hiess. Die Edelknechte und erblichen Schult-
heissen von Endingen trugen sie zu Lehen vom Stifte Waldkirch, verloren
sie aber schon 1321, indem sie in ihrem erbitterten Kampfe mit den Dy*
nasten von Usenberg von den letzteren zerstört und nicht wieder aufge-
baut wurde. Da die Familie derer von Endingen, von welcher in der
erwähnten Fehde und höchst wahrscheinlich bei der Erstürmung der Burg
drei Angehörige gefallen waren, schon im Jahr 1333 nach Strassburg aus-
wanderte, hatte sie vermutlich damals schon ihr wertlos gewordenes Lehen
aufgegeben, weshalb es die Äbtissin Margarethe von Waldkirch (seit 1419)
der Stadt Endingen übertrug, deren jeweiliger Bürgermeister nun Lehen-
träger des Burgstalls Koliberg sein sollte. Die Belehnung wird nach Um-
wandlung des Frauenkloster St. Margarethen zu Waldkirch in ein welt-
liches Chorherrenstift zum letztenmal anno 1494 erneuert. Maurer in
Ztschr. d. Ver. Schau -ins -Land 6. Jahrg. S. 34 u. Ztschr. f. Gesch. d.
Oberrh. XXXIV, 142 u. ff.
Korben^ ein Hofgut zwischen Wöpplinsberg und Maleck wird 1180
von einem Ritter von Kunigesberge, Dienstmann des Grafen Berthold v.
Nimburg, an das Klost. Thennenbach vergabt. Maurer in Ztschr. d. Ver.
Schau-ins-Land 10. Jahrg. S. 12. Zwing, Bann und Gericht zu Korben
werden in der Güterteilung der Markgrafschaft Hochberg von 1305 ge-
nannt. Maurer, Landgrafsch. im Breisgau p. 20. Auch das Thennenb.
Güterbuch v. 1341 erwähnt noch des Gutes Korben, aber im Jahr 1667
wird ein Waldstück beim Mallnegger Hof die Corber Egerten genannt;
der Hof war also damals schon abgegangen. Mittlgn. d. bad. bist. Kom.
Hft. VII, p. 88. Heute noch heisst die Stelle das Korberegg.
Kranzenau, die Burg, war einst Sitz der gleichnamigen am-
fangreichen Herrschaft am Kaiserstuhl mit Gütern zu Oberschaffhausen,
364 PoinsignoD.
Bötzingen, Gottenheim u. Eichstetten und stand in den Wiesen bei Ober-
schaffhausen, Gewann Schlossmatten, auch Steinmatten genannt, zwischen
dem jetzigen Riedkanal und dem Mühlebach, unweit der Brücke, welche
über den Hiedgrabeu geht. S. Wörls Karte der Umgebung v. Freibarg, 1838.
Die Herrschaft gehörte im 15. u. 16. Jahrh. einem Zweig der Familie
Snewlin-Eozzo, welcher sich nach derselben Snewlin v. Cranzenow nannte,
wurde auch Gemeinsherrschaft mit der Junkerfamilie Morser und dem
markgräfl. Hause Hochberg. Von der Burg, welche im Bauernkrieg 1525
zerstört worden ist, sind einige Mauerreste noch Mitte dieses Jahrhunderts
sichtbar gewesen. Seit wann und wie der Name Kranzenau aufkam, ist
mir nicht bekannt geworden. Ein altes Zinsbuch aus dem Anfang des 14.
Jahrhunderts bringt unter der Rubrik „In Scafhvsesen'* eine Stelle „vnd
ze Betzingen bi der bvrk I maus mat^ ohne weitere Bezeichnung. Da
Oberschaffhausen u. Betzingen ganz nahe beisammen liegen, ist offenbar
Kranzenau in den Matten gemeint. Auch der Hochberger Berain No. 3
im Stadt-Arch. Freiburg v. J. 1567 fol. 358 kennt bei Betzingen und
Schaffhausen bloss eine Burg uff den Stegmatten, führt aber ausserdem
nach fol. 358 Äcker uffen Bürglin zwischen Bunthenhaldenküntzgen und
Braitenackerkuntzgen an. Ebenso der St. Märgener Berain „Reben vf
dem Burgklein^, fol. 91. Dieser Gewannname ist heute noch gebräuchlich
und bezeichnet eine Stelle östlich des Dorfes, wo auf der neuen topogr.
Karte das Wort „Hilscher^ steht. Es lag also dieses Bürglin auf dem
Berg, während die Burg Kranzenau als Weiherschloss unten im grossen
Mattfelde stand. Ausserdem geht aber auch noch die Sage, dass auf dem
benachbarten Seelenberg südlich von Oberschaff hausen einst ein Vogt ge-
haust habe mit der am Kaiserstuhl unvermeidlichen Erzählung ;'vom jus
primae noctis.
Bureizzenaii s. oben unter Brameshart.
Die Küehlinsburg: bei Waldkirch, nicht zu verwechseln mit dem
nördl. der Stadt gelegenen Castelberg oder der entfernteren Ruine Schwarzen-
berg war ein Weiherschloss an der Thalmündung des Dettenbaches in der
Nähe des Margaretenstiftes und ursprünglich Burgsitz der Ritterfamilie
Amann zu Waldkirch, von welcher es laut einer Urkunde v. 20. Jan. 1301
durch Kauf an den Freiburger Patricier und Ritter Egenolf Küchlin Über-
ging. Der Letztere Hess sich unter jenem Datum die besonderen Rechte
und Freiheiten des festen Hauses von den Herrn v. Schwarzenberg be-
stätigen und vererbte dann diesen Besitz auf seine Nachkommen, weshalb
es Küchlinsburg genannt wurde. Wie lange das Schloss im Besitz der
Küchlin blieb, ist nicht festgestellt, wahrscheinlich bis zu deren Erlöschen.
Im 16. Jahrh. erscheint es als Eigentum des Caspar Wolff von Renchen,
der es 1551 an Dr. Stephan Wayg verkauft, am 21. Dec. 1558 als das-
jenige des Hans Christoph v. Nippenburg und wird endlich 1599 von Martin
V. Nippenburg zu Rieth als freier Edelmannssitz mit allen zugehörigen
Gütern in Denzlingen, Gundelfingen, Heuweiler, Ichtingen, Siegelau u. s. w«
um 7000 fl. an Jacob Sigmund v. Rheinach v. Steinenbrunn verkauft.
Vgl. Roth V. Schreckenstein, Beitr. z. Gesch. d. Stifts u. d. Stadt Wald-
kirch in Ztscbr. XXXVI. Weiteres ist mir über diese Burg nicht bekannt
geworden. Nach mündlichen Erhebungen an Ort und Stelle sei sie durch
ÖduDgen im Breisgau. 365
einen Brand zugrund gegangen, da dort unter anderem auch eine halbe
Rüstung mitten unter Kohlenresten ausgegraben worden sei. Die Um-
fassungsmauern standen noch bis in die dreissiger Jahre, dann wurden sie
abgetragen und der Weiher zugeworfen und jetzt erinnert nur noch der
Name Schlössleweiher an die einstmalige Existenz der Burg, die in den
jetzigen Gärten am südöstlichen Ende der Stadt stand, die sich in neuerer
Zeit allmählig bis dahin ausgedehnt hat.
Kntz ist jetzt nur noch die Eutzmühle bei Niedereggenen , war
aber noch im 13. Jahrb. ein Dorf, nach einem Säckinger Rodel, worin
OS bei Schliengen erwähnt wird „in dem dorfe ze Kutz" und bei Auggen
„uff der flu ze Kutz". Neugart cod. Alem. I, 44 bezieht den alten
Ortsnamen „Gotoneswilare" auf Kutz. Mone in Ztschr. XIV , 395.
Die Gemarkung Kutz wird auch in einer Schenkung vom 17. November
1286 für das deutsche Haus in Neuenburg a. Rh. erwähnt. Ztschr.
XVIII, 472. Die Sausenburger Erneuerung v. J. 1564 sagt in der
Bannbeschreibung von Sitzenkirch, Ruhr. Obereckenheim u. Schalsingen,
von der Kolreuti uf die Stöckhi an Kutzer Bann und bemerkt hiezu
„dieser Kutzer Bann ist vor Jahren ein sunderer ausgesteinter Bann ge-
wesen, welches Bannstein verloren sein und die hoch Obrigkeit den Mark-
graffen v. Baden zugehörig, die niedere Gerechtigkeit aber den Edelleuten
V. Liel. Nichtsdestoweniger figuriert die „Gemeinde Kutz" selbst noch
im Vertrage zw. dem markgräfl. Hause Baden -Dur lach und dem Fürst-
bischof V. Basel vom 10. Juni 1769, Banngrenzstreitigkeiten betr. Ztschr.
XVII, 373.
liabirn wird unter den Gütern angeführt, welche den Grundstock
des Thennenbachschen Güterbesitzes ausmachen lt. ürk. v. 1161 o. T.
Dümge Regg. Bad. p. 50. Es waren die bis in die Mitte unseres Jahr-
hunderts vorhanden gewesenen Laberhöfe oben auf dem Berge gegenüber
Sonnenziel (s. unten) an einer Stelle, die jetzt mit Wald bestanden ist.
Maurer in Freibg. Zeitschr. IV, 295. Sie sind noch auf der Wörlschen
Karte von 1838 verzeichnet.
fjaldtkoi'en. In der Vergebung des Ebo an St. Gallen v. 7. Sept.
670 wird mit Vahcinchova u. Bodinchova ein Ort Laidolvinchova genannt.
Neugart Cod. dipl. AI. p. 5, Wartmann I, 17, datiert die Urkunde vom
7. Sept. 751. Walcho v. Waldeck und seine Gemahlin Mächtildis schenken
dem Gotteshaus St. Gallen i. J. 1113 Güter zu Fulliken, Laidikofen,
Riehen, Wahinkofen, obern Basel, Brombach etc. Ztschr. H, 195. Im
Vergleich von Fahrnau v. 1. Novbr. 1166 zwischen Kloster St. Blasien
und der Pfarrei Tegernau wird ein Gut Ledinchova angeführt. Dumg6
Regg. Bad. p. 52. Nach einem Urbar von 1352 waren sowohl Laidikofen
als Wahinkofen, Höfe oder Weiler bei Haltingen, Bader in Ztschr. II, 195.
Von einer sagenhaften Stadt Ijandau am Grenzacher Hörn erzählt
sich das Volk, dass sie dort im Rhein untergegangen sei. Es fehlt bis
jetzt jede urkundl. Unterlage hiefür. S. Fechts südwestl. Schwarzwald
IL Abtlg. I. Bd., 317.
liandeck, das Städtlein. Ritter Johannes Sneweli, Bürgermeister
zu Freiburg, vergleicht sich am 17. Apr. 1300 mit dem Johanniterorden
wegen der streit. Hälfte des Städtleins Landeck umbe das halbe teil des
366 PoinsigDon.
Stettelins das da lit vor der bürg ze Landegge, das da horti in den wehsel
(Tausch) z& der bürg ze Landegge, so ich mit in han getan umbe die
selbun bürg. Ztschr. XV, 233. Von diesem Städtchen, welches wohl
nichts als eine sehr erweiterte und umfangreiche Vorburg gewesen sein
mag, erbalten wir sonst nirgends eine Nachricht. Die Burg Landeck
gieng erst im Bauernkrieg zu Grunde, das Städtlein aber, von der Art
etwa wie das heutige Blumenfeld, ist als solches wahrscheinlich schon viel
früher abgegangen, bezw. es ist nach Verlust seiner Umfassungsmauern
wieder zum offenen Dorf geworden. In dieser Hinsicht dürfte es eigentl.
nicht unter die Ödungen gerechnet werden, findet aber hier seinen Platz
mit Beziehung auf die weniger bekannten abgegangenen mittelalterl. Be-
festigungswerke.
liang^enbog^en« In der Bestätigungsurkunde für Klost. Thennen-
bach vom 4. März 1184 wird zwischen den Ortsnamen Brameshart (s. o.)
und Malterdingen die Örtlichkeit L. genannt. Neugart, Episc. II, 595. Güter
beim Hof zu Langinbogin werden in der Lehenaufsage des Ritters Jo-
hannes V. Eenzingen zu Gunsten des Elost. Thennenbach v. 16. Nov. 1219
in Ztschr. IX, 230 von demselben Kloster an den Dynasten Rudolf L von
üsenberg verliehen. Auch das Thennenb. Güterbuch erwähnt dieser Ort-
lichkeit zwischen den Ortsnamen Eingsheim und Rust, woraus Mone
schliessen zu dürfen glaubt, dass L. zwischen diesen beiden Dörfern ge-
legen habe. Vgl. Ztschr. XIV, 395.
liebemo» S. unter Labirn.
Das Weiherschlösschen zu liehen bei Freiburg an der Ostseite
des Dorfes war einst Sitz der Herrschaft Lehen und Betzenhausen, die
von den Grafen v. Freiburg verkauft nacheinander in Besitz der Edlen
von Nankenrüti, von Blumeneck, von Stadion und 1587 in denjenigen der
Stadt Freiburg gelangte. Im genannten Jahre kaufte der Rat der Stadt
„Dorf, Schloss und Burgstall Lehen mit aller Zubehör** von den Erben
des Hans Ulrich v. St. um 24 000 Guld. Schreiber, Gesch. d. Stadt Freibg. HI,
324. Das Weiherschloss, damals also schon Burgstall genannt, gieng
wahrscheinl. im Bauernkrieg zu Grunde, während ein neueres Schloss un-
weit davon jetzt noch steht. Vom W^eiherschloss ist nichts mehr übrig,
nur ein Teil des Weihers ist noch vorhanden.
lieidenliofen kommt bei Oberrimsingen im Güntersthaler Zins-
buch von 1344 vor. Mone in Ztschr. XIV, 395.
lieidinkoii wird im 13. Jhrdt. in einer Säckinger Zinsrolle als ein
Ort bei Schliengen i. Br. angeführt. Im 14. u. 15. heisst es Ledekon.
Mone in Ztschr. XIV, 395. Ist also nicht zu verwechseln mit Laidikofen
bei Haltingen.
liOehlieiiii. Bei Forchheim wird 1341 der Lochein weg angeführt
Thenb. Güterb. f. 336. In einem Ettenheimer Zinsb. d. 14. Jhrdts. heisst
er „Lochenweg u. Locheimweg**. Mone in Ztschr. XIV, 395. Lochen be-
deutet Grenzgraben. Lochheim als Ort scheint fraglich.
liörrach, die Burg. Lange bevor das Dorf Lörrach zur Stadt
erhoben wurde, war es im Lehenbesitze eines Rötteler Ministerialenge-
schlechtes gleichen Namens, welches schon 1258 in Urkunden vorkommt.
Beim Aussterben der Herren v. Rötteln wurden die Ritter v. Lörrach
Ödungen im Breisgaü. 367
Lehensleute der Markgrafen v. Hochberg-Sausenberg, scheinen aber schon
am die Mitte des 14. Jahrb. ihren Stammsitz verloren zu haben, denn um
jene Zeit finden wir die Edelknechte v. Baden und y. Eptingen in gemein-
schaftlichem Besitz der Barg und des Dorfes Lörrach, welche in den Jahren
1358 u. 1361 ihren Antheil an der Burg und dem Rosengarten Tor der-
selben an den Markgrafen Otto verkaufen. I. J. 1430 kam Burg, Weiher
und Garten zu Lörrach durch Markgraf Wilhelm als Mannslehen an die
von Wegenstetten und dann an die Herrn v. Flachsland. Focht, südwestl.
Schwarzw. II. Abt. I. Bd. 370 u. ff. Dieses Weiherschloss lag mitten im Dorf L.
liOlte, abgegangener Hof im Brettenthai, gegenüber der Burg Hoch-
berg, mit Gericht und Vogtei, wird in der Güterteilung v. 1305 genannt.
Maurer, Landgr. i. Br. p. 20, ebenso in der Pfandschaftsurkunde v. 12.
Juli 1356, Ztschr. XX, 456. Auch das Thennenbacher Güterbuch v. 1341
erwähnt seiner mit den Worten ze Lohe, an dem Lohe, ze Loch, ze Loche,
ebenda 468.
liuselnmiisbachy im Freiamt nennt das Thennenbacher Güter-
buch V. 1341 f. 222. Ztschr. XII, 79. Vgl. oben Gutenrode.
Ijfitzelfralde wie bei Lohe.
Südlich von Malterdlns^en ist auf der neuen topogr. Karte
eine Örtlichkeit „Burg" eingetragen.
Mengten, die Burg. Ein sehr angesehenes Adelsgeschleht , die
Brisger, deren Einer in Urk. v. 28. Febr. 1321 (Stadt-Arch. Frbg., Sect.
Hl. Gst.-Spit.) sich selbst einen Edelmann und Borger zu Freiburg nennt,
hatte während des 13. u. 14. Jahrb. seinen Sitz in Mengen. Niemals aber
wird zu deren Lebzeiten eines festen Hauses daselbst erwähnt, und erst
i. J. 1466, also längst nach deren Erlöschen, wird das „Burgstal zu Mengen*^
im Lehenbrief des Abtes Johann v. Reichenau für Thoman Snewlin Bem-
lap V. Bolschweil genannt. Ztschr. V, 375.^) Vor den Brisgern aber wird
noch ein anderer Ortsadel genannt, von deren Repräsentanten Otto v.
Mengen in einer ürk. von 1296 und Ulrich v. Mengen in einem gleichzeitigen
Zinsrodel erscheint. Eolb Ü, 266. — Über die Lage der ehemal. Burg zu
Mengen ist absolut nichts bekannt, jedoch sollen an dem Bergabhang im
Gewann Rehgarten bisweilen Ziegelsteine und Mauerreste gefunden werden.
Bei Merding^en, die Bessiburg. Emes zweiteils Reben uff Bessiburg
ob dem umsweiff erwähnt das Reuerinen- Urbar v. 1456 im Stadt-Arch.
Freiburg. Das Kärtchen des mittelalterl. Breisgaus in Baders Bad. I hat
auch diese Burg, worüber sonst keinerlei urkundliche Nachrichten vor-
handen sind, nordöstl. von Merdingen eingezeichnet. Merdingen war
schon 1253 mit seinem Dinghof, mit Gericht und Grundherrschaft Eigen-
tum des Klosters St. Märgen geworden; die Herrn v. Blumenegg aber
waren seit 1372 Kastenvögte des Klosters und hatten ein eigenes Lehen
zu Merdingen und höchst wahrscheinlich auch ein festes Hans daselbst.
Das St. Märgener Urbar v. J. 1507 im Gen.-Land-Arch. führt fol. 3 Reben
^) Bader spricht a. a. 0. die Vermutung aus, dass die Brisger von Mengen
und die Schnewlin ein und dieselbe Familie gewesen sein könnten. Dem
steht jedoch gegenüber, dass die Brisger eine aufrechtstehende rechtsge-
wendete Sense im Wappen führten, während dasjenige der Schnewlin
bekanntlich aus einem einfach geteilten Schilde bestand.
368 Poinsignon.
„uff Fronkuntzgen heisset Besebürglin^ an. Ein Berain des Eeaerinen-
klosters zu Freiburg y. J. 1524 nennt Bessiburg nicht mehr, sondern die
betr. Stelle lautet: ein zweiteil reben uff dem besen berglin ob dem vm-
schweiff, während selbst heute noch Jedermann in Merdingen von dem
„bösen Bürglin^ zu erzäjilen weiss, wo einst ein schlimmer und unbarm-
herziger Ritter gehaust haben soll. Es lag, ganz übereinstimmend mit
dem genannten Baderschen Kärtchen am nordöstl. Ende von Merdingen
auf einer heute mit Reben bepflanzten Bergkuppe und hart daran führt
ein Hohlweg vorbei, der nach Waltershofen und Freiburg geht. Bekannt-
lich wurde am 27. Dez. 1401 Abt Johanu II. v. St. Märgen auf seiner
Rückreise von Merdingen nach Freiburg in einer Hohlgasse bei dem er-
steren Orte von den Herren v. Blumeneck erschlagen (s. Bader „Die
Schicksale der ehemal. Abtei St. Märgen im Diöc.-Arch. II, 242 u. ff.),
welche Thatsache wohl die Grundlage zu der Tradition vom bösen Ritter
und dem bösen Bürglin gegeben haben mag. Westlich von Merdingen in
der Nähe der Kapelle befinden sich die Schlossmatten, welche vielleicht
einstmals zur Burg gehört hatten. Die Kapelle selbst bezeichnet die Stelle
des schon im 15. Jahrh. erwähnten Armenhauses, vermutlich eines alten
Malazhauses, mit eigener Kapelle des hl. Wendelin.
Merzliaasen. Kolb berichtet im Jahr 1814 in seinem Lexikon
II, 267, dass vor einigen Dezennien, also jedenfalls noch vor Aasgang
des vorigen Jahrhunderts, zu oder bei Merzhausen eine sog. Marskapelle
gestanden haben soll. Neben dem jetzt noch bestehenden aber sehr ver-
wahrlosten alten Schloss unten im Dorf zu Merzhausen befand sich zu
Anfang unseres Jahrhunderts noch ein anderes Schloss, das sog. v. Dan-
kenschweiPsche Haus, wo jetzt ein Baumgarten mit Mauerumfassung steht.
Metaminpalic. Ein gewisser Reginhardus schenkt am 4. Juli
804 an Klost. St. Gallen einen Hof mit Zubehör in pago Brisagauginsi
in Villa qui dicitur Hohofdhorof (Hochdorf) und zwei Wiesen, wovon die
eine Wolfcoozreod heisst, und die andere an einem Ort liegt, der Meta-
minpahc heisst. Wartmann I, 169. Neugart, Cod. dipl. Alem. 127.
Letzterer vermutet unter Metaminpahc das Dorf Mappach im ob. Breis-
gau, während Wartmann diesen Namen sowohl als Wolfcoozreod als Ört-
lichkeiten in der Nähe Hochdorfs erklärt. Keines der älteren Urbare
bringt aber einen ähnlichen Namen für eine Feldgegend in der Nähe
Hochdorfs. Die beiden fragl. Namen müssen wohl schon frühe ver-
schollen sein.
Mettenzarten lag westl. bei Kirchzarten und wird noch 1344
von Zarten und Kirchzarten unterschieden. Güntersth. Grundb. f. 77, 78.
Mone in Ztschr. XIV, 395.
Minderkandern im Gegensatz zu Mehrerkandem war ein Weiler
oder Zinken zwischen Kandern und Sitzenkirch, wurde 1525 im Bauern-
krieg zerstört. Dessen Bewohner nährten sich nach Mehrers, Chronik
von Kandern p. 123 meistens vom Bergbau.
ninnenkeiii« Im Güntersthaler urbar 1344 wird bei Krotzingen
im Breisgau der Mionenkeinweg angeführt. Mone in Ztschr. XIV, 396.
[Schi US 8 folgt.]
Miscellen.
Einladung zu einem Armbrustschiessen und anderen Volks-
belustigungen zu Bergbietenheim im Elsass. [1480] Aug. 1.
Den ersamen wisen meister und ratt der statt Hagenouwe,
ouch den gemeinen schießgesellen der armbrostschützen do-
selbs enbüt ich Hanns Jörger öberschultheis zu Strasburg min
fruntlich dienst und füge uch zu wissen, das ich mit willen
wssen und gehelle mins gnedigen herren *) von Straßburg etc.
ein gesellschaft und schiessen mit dem armbrost in dem stet-
telin zu Bergbietenheim haben wil umb dise nochgeschriben
obentüren: mit nammen einen ochssen för sehß güldin fri,
ein silberin becher für flinf güldin, ein schale für fünfthalben
güldin, aber ein silberin schale für vier güldin, ein becher für
vierdehalben güldin, ein güldin ring für drig güldin, ein sil-
berin ketten für dirthalben güldin, aber ein güldin ring für
zwen güldin, ein silberin röre für anderhalben güldin, ein
silberin iörgen*) für einen güldin, ein lang messer für ein
halben güldin und ein lebendige su für ein ort eins güldin;
und wurt solich schiessen anfohen am nehsten sontag vor
unser lieben frowen tag der eren. So wurt man den ersten
schütz senden so die glock zwölf sieht ungeverlich und dar-
noch alle tag senden noch gemeiner schützen erkenntniß so
lang untz das schiessen ußkompt, und wurt man viertzig
schütze thün in einen zirckel, des wite uff disem briefe zurück
dez zeichett stott^, und wurt der standt hundert und fünf
schritt, die sollen geschritten werden von eim dem verrosten
schützen und eim von Bietenheim. Es sol ouch ein ieder
<) Bischof Albert von Strassburg. — ') Lexer, mitteUiochdeutsches
Wörterbuch hat das Wort nicht; mir ist die Bedeutung unbekannt. —
') Der Durchmesser des „zirckel" beträgt 16,5 cm.
Zoitechr. f. Geseh. d. Oberrh. N. F. II. S. 24
i
370 Miscellen.
schütz ein geschriben bolz mit unsers schribers hantgeschrift
geschriben schiessen ; es sol ouch ein ieglicher schütz schiessen
on allen gemähten vorteil bi verlierung sins schießgezügs,
und welher ie die meisten schütz hatt dem git man die beste
obentür und darnoch ie dem meisten die beste, unz das sol-
lich vorgeschriben goben alle ußgeteilt werden; und wer der
wer, der siner goben nit enwolt, dem wil man das bare gelt
darfür geben. Ouch wil ich ußgeben zu kegeln zwo elen rott
lindisch*) tüch ie drige würf für einen pfenig, und ob es sich
machte das zwen glich vil kegel umbwurfen oder geworfen
hetten, das söllent sie von stund an stracks mit zweien wür-
feln verwerfen, und ob der ein nit zugegen were so sol das
der kneht, der der kegel wartet, mit eim von sinen wegen
verwerfen. Sollich kegeln sol ußgon uff den lesten tag so
diß schiessen ein ende hat noch mittag, so die glocke süben
sieht. Auch wil ich ußgeben ein ele rot lindisch tüch ersam-
men lüten und gemeinen schießgesellen darumb zu loufen
und ouch barchatt^) zu einem wamß darumb zft springen,
ouch ersammen lüten wie vor stott. Ouch wil ich ußgeben
einen bock^) darumb zu tantzen; welcher da das beste thüt
mit tantzen, dem sol der bock werden noch erkanntniß deren,
die darzü geordent werden. Ouch wil ich ußgeben zwilch zfi
einem schantz^) darumb zu louflfen allen guten armen hachen^);
welcher der erste bim zil ist, dem sol der zwilch werden.
Und sollen ouch alle so z& diser geselschaft kommen werden
ein fri . . .^) trostung und geleit haben für mich die minen
und die mir z& versprechen stont ungeverlich, ußgenommen
die uf mins gnedigen herrn von Straßburg etc. oder der statt
Straßburg schaden gewesen und nit usser sorgen gelossen
weren. Harumb so bitt ich uwer ersamme wisheit mit fliß,
das ir wöllent uwer schießgesellen zu sollichem minem schies-
sen und kurzwil schicken und ußvertigen. dwil doch solliche
kurtzwile schiessen und gute gesellschaft minem gnedigen herrn
von Straßburg etc. zu willen und gefallen gemäht und uß-
geben ist und sin gnade selbs personlich dabi sin und schies-
^) Lexer verweist auf lundisch, unter welcher Rubrik aber das frag-
liche Wort nicht verzeichnet steht, Lundisch = Lundener Tuch? —
^ Barchent, gewöhnl. Preis bei Wettschiessen und Wettlaufen. — ') Die
Bedeutung ist verschieden. Dudelsack? — ^) Bauemkittel. — ^) Bursche,
Kerl. — ') Unleserlich, frilich? = frei, unbehindert.
Miscellen. 371
sen wil, und wöUendt das uwern guten nachgeburen und umb-
sassen im besten ouch verkünden. Das beger ich umb uwere
ersamme wißheit zöi verdienen, und des zu worem Urkunde
so hab ich Hanns Jorger vorgenant min insigel getruckt in
disen brief, der geben ist uff vincla Petri anno domini etc.
CxxxJ)
Hagenau St.-A. Act. 153 or. eh. lit. cl. c. sig. impr. Auf der Rück-
seite der Zirkel und von gleicher Hand Hagenowe.
Hagenau. Witte.
Annalistische Notizen aus Waibstadt. Das älteste Stadt-
buch von Waibstadt enthält folgende nach dem Jahre 1439
verfasste Notizen von ziemlich gleichzeitiger Hand:
A. d. 1429 uf Helmstader kirchwihe in dem undern dorf,
der was uf Gordiani und Epymachi [Mai 10], herfrur körn und
win und was der flure gen Helmstat hinuß mit körn gesemet.
Item darnach Anno 36. da wart der erwirdige her Raffen
von Helmstatt ertzbyschof zu Triere. Dem det der von Man-
delschiit widderstant. Dan er was ein bischof zu Spire^) mit
namen her Raffen von Helmstatt selige^), den hette nu un-
ser heyliger vater der habest mit dem ertzbystum von Tryere
versehen.^) So was de von Mandelschiit^) von dem cappittel
erwelet und hatte auch das laut das grostedeyl inne, und was
ein edelman genant Johann von Schönecke, der enthielt un-
sern herren von Spier und sin guden f runde, dasselbe sloß
spiset er und besatzt eß mit sinen knechten und kriegt den
von Mandelschiit daruß wol drü jor oder me und verbrant
und verbergt das Trierslant, das dem von Mandelschiit un-
derton was. Indes zoch er für Schoneck und lag lange da
für und zuschoß das sloß vaste, er enmocht sin aber nit ge-
wynnen. Indem so schlugen • die von Triere und Cobelentz
und ander stete und sloß an myn herren von Spire. Da
wart Hans Hornbeck und die Sturmfeder des von Mandel-
schiit helffer und kriegte den stift zu Spier und machten
auch zu helffer einen von Gerhartsecke und Hansen von Mas-
senbach und riitten sere uf uns und den stift. Da hat Juncker
1) Das Jahrhundert ist nicht angegeben; jedoch gehört die Schrift
unzweifelhaft dem 15. Jahrhundert an. — 2) Seit 1396. — ^) Aus dieser
Bezeichnung ergiebt sich die Abfassung nach dem Tode Rabans von Trier
1439 Nov. 4. — *) 1430 Mai 22. — *) ühich von Manderscheid.
24*
372 Miscellen.
Wyprecht von Helmstat, Reinharts seligen sone, diß statt in
pfandschaft und was auch zu den ziite ein vogt im Bruch-
rein. Dar name [er] eins dages alle die karch die hie waren
und alle die von Weybstatt die vermogelichsten und auch
etwe viel gesellen uß dem Bruchrein und zogen eins morgens
vor dage gen Massenbach und gewonnen in den furhof an
und namen da Hansen von Massenbach alle sin frucht uf
dem felde, da sie zu huflfen geschlagen was, und fürt die gen
Weybstatt. Darnach heten sie einen riett und griffen in dem
Bruchrein an. Da ylet man sie und warf den von Gerharts-
eck nyder, die andern entdrunnen. Darnach da wurden* die
Sturmfeder zu Wilperg, das Gumpolt von Giltlingen in pfan-
des wise inhete, mit andern iren gesellen
Leider bricht hier die Erzählung ab. Die Rückseite des
Blattes ist leer geblieben.
Heidelberg. Winkelmann.
Zwei Briefe des Generals Gottfried Heinrich von Pappenheim.
Im fürstlichen Archive zu Donaueschingen befinden sich zwei
Briefe des bekannten General von Pappenheim, von denen der
ältere, mit Ausnahme der Adresse, ganz von demselben ge-
schrieben ist, während den jüngeren ein geübter Schreiber
angefertigt hat, nur die Unterschrift und das Postscriptum
sind auch hier von Pappenheims Hand hinzugefügt. Beide
Briefe sind an den Reichserbmarschall Maximilian von Pap-
penheim gerichtet und kamen mit dessen Papieren 1689 an
das fürstenbergische Archiv.
I.
1619, Juni 4, Treuchtlingen.
Hochwolgeborner herr, freundlich geliebter herr vetter, vatter
unnt gevatterl Euer Liebden sein mein beraittwilligen dienst
eussersten mögens bevohr! Damitt bey disen schwingen zeitten
ich mein jugent nit in faulkeitt verzehre, sondern weittere
ehr suchen möge, habe dem seculo nach mich accommodirent
die feder nunmehr verlassen unt die wehr dagegen zue handt
genohmen: wie dan von dem herzogen auß Bayrn, meinem
gnedigisten herrn, mir ein freye compagnie von 200 curisser
vfgetragen worden. Wan nun es allein ahn dem, dz ih ehist
Miscellen. 373
mitt guetten leutten vfkomme unt selbige inner 3 wochen vf
den musterplaz lifferen möge, als gelangt ahn Euer Liebden
mein gantz dienstlich pitten, sie geruhen mih für dißmal nitt
zue lassen, sondern (weilen mir, won ich mitt guetten leutten
vfkomme, von Ihe Durchleicht ehist andere 500 pferdt zue-
füren versprochen worden) in derselben quartier unt landen
von dero lehenleutten oder anderen edln oder unedln, won
sie nur wohl beritten zue curissem sein, durch dero leutt
zuemitteln lassen, im fall euch dz andrittgeltt, so jedem 22 ^s &•
ist, inen liffern unt uf die handt geben lassen, soll in mo-
mento Euer Liebden Kastner zue Bappenheim oder hinauf
zue Engen wider mitt hohem dankh geliflfert werden. Sonsten
ist die bezahlung gewiß, die gage hoch, 18 fl. monats. Pitt
auch Euer Liebden wollen dem mr.^) Escher erlauben unt
mitt eim guetten pferdt außstaffiren. Damitt ich auch mein
unhöfiicheitt gar entschulte, soh nimb ih allein die hohe nott
zue forbitt unt entschuldigung, unt gelangt disem nach ahn
Euer Liebden mein gantz ohnabschleglichs pitten, sie geruhen
mir mitt einem pferdt zue favoresiren, will Euer Liebden ver-
sicheren, wan ihs widerbring, solhes widerzuerestituiren oder
doch ein anders ahn statt zuestellen. Weilen dan . . ^ß mein
intent einich unt allein uf ehr unt ufnahm mein unt der
meinigen gestelt, also getrost ih mih einer willfährigen ant-
wort. Hiemitt thue Euer Liebden ihn schuz deß höchsten,
mich aber sampt den meinigen zue dero beharrlichen gnaden
treilichen ahnbefelen.
Treuchtlingen den 4. Juny anno 19.
Euer Liebden dienstwilliger söhn unt getreuer diener ewig
G. H. H. z. Bappenheim manu propria.
Euer Liebden gemahlin unt jhungen herrschafit tuet sich
mein gemahl unt junger söhn dienstlichen anbefehlen.
Dem hochwolgebornen herren, herren Maxmilian des h.
Rom. reichs erbmarschallen, landtgrauen zu Stüllingen, herren
zu Bappenheimb, Höwen, Grefenthal und Möttingen, meinem
freündtlichen geliebten herren vetter, vatter und gevattern,
Engen oder Stüllingen.
Gesiegelt ist der Brief mit dem Siegelringe des Ausstellers,
der dessen Wappen und links von demselben G, rechts H. zeigt.
1) Monsieur? — ^ Kleine Lücke im Papier.
374 Miscellen.
IL
October 30, 1630.
Hochwohlgeborner , freündtlicher, lieber vetter und herr
vatter! Euer Liebden sein mein freündtwillige dienst sambt
was ich sonst liebs und guts vermag bevor. Deroselben
freündtlich antwortschreiben habe ich zue recht empfangen
und erfreue mich, das [ich] sowohl von Euer Liebden, als von
allen anderen auß Regenspurg vernoraben, das deroselben söhn,
mein freündtlicher, lieber vetter, der principal in den ritter-
spielen an deß keyßers hoff ist. Ich hab vorhin etwas prae-
sumption am keyßerlichen hofif auch gehabt, aber weder da-
mahls, viel weniger jetzt (da ich nunmehr ein alter, ehrlichef
eheman bin und mir andere Obliegenheit halber das springen
zum theil vergehen will) darin so hoch nimmer steigen kön-
nen. Den vortheil hoffe ich werde vetter Heintzen Liebden
mir zuedanckhen haben, daß etliche nunmehr alte mütterigen
ire töchterigen von wegen des nahmens und der alten gedecht-
nuß desto lieber bedienen lassen werden, aber bey mir heist es
nunmehr: „hoho, thuet man das ding noch!" Wann nun Euer
Liebden mir denselben zuverehren kuppeln [sie] zuschickhen
wollen, soll es mir lieb und angenehm sein, auch keine mühe
noch fleiß sparen, wie ich Seine Liebden an solchen orten,
die vnßer hauß zieren und demselben wohl anstehen, addres-
siren möge. Es seindt hertzog Augustus von Braunschweig
und Lüneburg Fürstliche Gnaden und des herrn gravens zue
Oldenburg Liebden mein vertraute, respective gnedige herrn
und freündt, vormundere der jungen herrschafft zue Delmen-
horst, deren frau mutter eine hertzogin von Braunschweig und
Lüneburg, so dießen sommer mit todt abgangen, selbiger freü-
lein seindt eilff, nit weniger der gräfflichen Waldeckhischen
freülein in der zahl zehen oder eilff, alle sehr schön, fromb,
ehrlich und wohlertzogen. Die von dem eltesten bruder graff
Christians Liebden kommen von einer grävin von Naßau, her-
ren veldtmarschalckhs graff Johann und graff Wilhelms Schwe-
ster, die allerverstendigist und tugentsambste dame, so ich
mein lebtag gesehen. Des Jüngern bruder, graff Wolräts
Liebden eintzige tochter aber ist reicher, auch sehr schön und
tugentsamb, dero frau mutter eine marggräffin von Durlach
ist. An dießen beeden orten hoffe ich dero söhn zue conten-
tiren, Euer Liebden und dero gemahlin zuerfreüen und unßer
Miscellen. 375
hauß mit ansehnlicher freündtschafft zueversterckhen, wüste
auch nit, was für widerige bedenckhen hierin fürfallen könte.
Dahingegen mit Hanau zue Hanau andere considerationes
sonderlich bey ietzigen zeiten und leuflften der religion und
allerhandt politischer respect halber vorfallen und ich solches
für mein theil niemahls gerahten haben wolte, will also mit
Euer Liebden guetem gefallen und consens, soviel an mir,
gern das beste thun. Das Euer Liebden dero eintzigen sohn^)
nit in krieg lasßen wollen, thun sie sehr weißlich und so mir
gott keinen erben mehr bescheret, so solle der meinig wohl
auß dem krieg bleiben. Ich kan desßen Selbsten ein beyspiel
sein, das ich under soviel hundert cavallieren, so neben mir
den krieg angefangen, schier der eintzig bin, so gott lob und
danckh beim leben erhalten bin, und da ich ietzt nach grosßer
mühe und gefahr, wornach ich gestrebt, gott lob fast erlanget
hab, siehe ich mich mit einer so unausprechlichen last, mühe
und arbeit überladen, das ich nit allein die gemeine obristen,
sondern einen iedtwederen gemeinen bevehlßhaber glückh-
seeliger (noch glückhseeliger, der nie kein soldat geweßen)
achte. Das kan Euer Liebden irem herrn söhn zum Spiegel
vorstellen, dann bleibt einer nieder, so ist er veracht, je nöher
einer kombt, iemehr ungelegenheit, sorg und Verantwortung
er uff sich ladt. Gottes gnedigem schütz damit alles empfehlendt.
Datum Glentzen uff der Lüneburger Heide den 30. 8 bris 30.
Euer Liebden! Freündtlicher. lieber herr vetter! Dieweil
mir diß schreiben unter banden komt, laß ich es so fortlauffen,
hab zwar vermeint, ich habe es bey nechster ordinari schon
fort geschikht, darum wan es dopelt kommet, wolle Euer
Lieben es mir nitt for übell halten, ist ein übersehen auß
uberheufften geschefften. Wie es mir sonsten gott lob über
der Elb geglükhet^), werden Euer Liebden von hauptman
Opell vernehmen. Euer Liebden und dero zuegehorige dienst-
freündtlichen grüssent und mich Ihren Liebden gehorsamlichen
^) Heinrich; derselbe Hess sich aber durch diese Mahnung vom Kriegs-
dienste nicht abhalten, trat auf die schwedische Seite und fiel 23 Jahre
alt während der Belagerung von Hohenstoffeln 1633. — ') Pappenheim
meint damit die Gefangennahme des schwedischen Parteigängers Franz
Karl von Sachsen -Lauenburg bei Ratzeburg und die Vernichtung seiner
Truppen, s. Heilmann, Kriegsgeschichte von Bayern 11, 256. Theatrum
Europaeum II, 237—239.
376 Miscelleo. — Literaturnotizen.
entpfehlent dienstwilliger vetter, söhn unt diener 6. H. H. z.
Bapenheim manu propria.
Das Couvert in dem dieser Brief war, fehlt jetzt.
Donaueschingen. Baumann.
Literatumotizen.
Die kleine Schrift von Bruno Stehle Orts-, Flur- und
Waldnamen des Kreises Thann im Oberelsass. 2. Aufl. Strass-
burg, R. Schultz & Komp. ist ein recht dankenswerter Bei-
trag zur Besiedlungsgeschichte des Elsasses, welche rückhalts-
los mit der Keltomanie bricht, die ja im Elsass noch heute
die eifrigsten Anhänger zählt und auch bei uns noch fort-
wirkt. Auch die Frage nach dem Anteil der Franken an der
Besiedlung des Elsasses ist mitbehandelt; eine Entscheidung
dieser ausserordentlich wichtigen Frage ist aber auf Grund
des Materials für einen so engen Bezirk, wie ein einzelner
elsässischer Kreis es ist, nicht möglich. Stehle glaubt in den
fränkischen Ansiedlem die weitest vorgedrungenen Spitzen
einer Frankeneinwanderung, welche von Remiremont aus die
Vogesen überschritten hätten, zu erkennen. Mir scheint das
sehr unwahrscheinlich. Die nicht herangezogene Untersuchung
von Schubert: die Unterwerfung der Alamannen würde einer
generellen Bearbeitung dieser Frage wichtige Dienste leisten.
Die tüchtige Dissertation: Friedrich Bienemann, Kon-
rad von Scharfenberg, Bischof von Speier u. Metz und kaiser-
licher Hofkanzler 1200—1224, Strassburg, Heitz, beschäftigt
sich zwar vorwiegend mit seiner Thätigkeit als Hofkanzler,
die Untersuchungen berühren aber auch an vielen Stellen die
Geschichte des Bistums Speier. Anhang I behandelt die
Genealogie des Reichsdienstmannengeschlechtes, dem der Bi-
schof entstammte, Anhang II betrifft die Frage, ob zu Speier
eine eigentliche Diplomatenschule bestand, der letzte Anhang
giebt die Regesten des Bischofs.
Wiederum ist die Belagerung von Breisach 1638 und
die Stellung Bernhards von Weimar Gegenstand einer Unter-
Literatlirnotizen. 377
suchung geworden. Der Vorstand der Abteilung für Kriegs-
geschichte im österr. Generalstabskorps Leander Wetzer be-
handelt im neuen Bande der „Mitteilungen des k. k. Kriegs-
archives" Wien, L. W. Seidel, 1887 „den Feldzug am Ober-
rhein 1638 und die Belagerung von Breisach, mit 2 Tafeln".
Auf Grund des Urkundenmaterials der „Kaiserlichen", an wel-
chem Rose undDroysen „völlig vorübergeglitten" seien, wendet
er sich gegen die von diesen vertretene Auffassung Bernhards,
dessen glänzende militärischen Eigenschaften jedoch von ihm
völlig anerkannt werden. Die Arbeit liegt noch nicht voll-
endet vor. (Nach gütiger Mitteilung.)
Die von der Faculte des lettres zu Nancy seit Anfang
dieses Jahres herausgegebenen Annales de l'Est (Revue tri-
mestrielle, Nancy, Berger-Levrault) bringen den Anfang einer
eingehenden Biographie von Johann Daniel Schöpflin (geb.
zu Sulzburg 1694) von Ch. Pfister, die vielfach unbekannte
Briefe heranzieht. Den Standpunkt des Verfassers können
wir selbstredend nicht einnehmen.
Gustav Bauch, Kaspar Ursinus Velius, der Hofhistorio-
graph Ferdinands I. und Erzieher Maximilians IL (Budapest
1886) ist von grossem Interesse für die Geschichte des Hu-
manismus am Oberrhein. Auf der Flucht vor der Pest in
Wien 1521 kam U. zuerst nach Basel und dann nach Frei-
burg. An beiden Universitäten wurde er immatrikuliert und
war bald aufs beste mit Erasmus, den beiden Amorbach, Fro-
hen, Zasius u. a. befreundet (S. 40 ff.). Die Freundschaft mit
Vadian, worüber Bauch auf Grund handschriftlicher Quellen
berichtet, datierte schon aus seiner . Wiener Zeit. K. H.
Für die Schul- und Gelehrtengeschichte bietet wichtige Auf-
schlüsse Karl Engel, das Schulwesen in Strassburg vor der
Gründung des protestantischen Gymnasiums 1538 (Progr.-Beil.
d. Protest. Gymnasiums 1886). Die Schrift, welche handschrift-
liches Material in ausgiebiger Weise benützt hat, ist eine
grundlegende Arbeit zur Würdigung der späteren Thätigkeit
Sturms. Im besonderen sei hingewiesen auf die Angaben über
Hieronymus Gebwiler, Ottmar Nachtgall (Luscinius), Lucas
Hackfurt (Bathodius), Otto Brunfels, der auch eine Zeitlang
378 Literatarnotizen.
in Neuenburg a. Rh. thätig war, Johann Witz (Sapidus), Jo-
hannes Schwebe! aus Pforzheim. Zu S. 47 Anm. 1 sei be-
merkt, dass das citierte Schriftstück jetzt zugänglicher und
korrekter in Winkelmanns Urkundenbuch der Universität
Heidelberg 1, 142 steht. Fünf urkundliche Aktenstücke schliessen
die wertwolle Abhandlung. K. H.
Max Lossen Briefe von Andr. Masius und seinen Freunden
1538—1573. Leipzig 1886 (Bd. II der Publikationen der Ge-
sellschaft f. Rhein. Geschichtskunde) bringt reichhaltigen Stoff
für die Geschichte des Oberrheins. Denn einmal war Masius
zuerst bis 1548 Sekretär des Bischofs Johann von Konstanz,
hierauf kurpfälzischer Rat und Agent in Rom, sodann war
er innig befreundet mit Gerwick Blarer, dem Abte des Klo-
sters Weingarten. Hier und in der Abtei Waldsassen in der
Oberpfalz hat M. den grössten Teil der Jahre 1548 — 1558
zugebracht. Mit Hilfe des ausführlichen Sach- und Namens-
registers kann man sich leicht über den mannigfaltigen Inhalt
des Werkes orientieren. Wenn Lossen p. 1-7 sagt: „Während
seines Aufenthaltes in Rom war M. auch von Kurfürst Frie-
drich II. von der Pfalz mit gewissen, nicht genau bekannten
Geschäften beauftragt", so lernen wir jetzt diese* Geschäfte
aus Winkelmanns Urk.-Buch der Universität Heidelberg I
247 II Reg. No. 953 u. 954 kennen. K. H.
Die „Zeitschrift für die Geschichte der Juden in
Deutschland" Bd. I bringt ausser dem schon oben S. 121
erwähnten Privileg für die Wormser Juden Erläuterungen
dazu von dem inzwischen verstorbenen Professor Stobbe: die
Judenprivilegien Heinrichs IV. für Speier und für Worms und
einen Nachtrag dazu von H. Bresslau. Dieselbe Gemeinde
betrifft Stern: Ein Kopialbuch der jüdischen Gemeinde zu
Worms (mit Urkunden von 1348—1640). Die Judengemeinde
zu Überlingen, welche sehr zahlreich gewesen ist, wurde nach
der über ganz Deutschland sich hinziehenden Katastrophe von
1349 dauernd vernichtet durch den Judenbrand von 1430.
Für wenige kleinere Judengemeinden dürften die Quellen reich-
licher fliessen, als für die Überlinger. Moritz Stern hat sie
in den „Beiträgen zur Geschichte der Juden am Bodensee
und in seiner Umgebung. I. Die Juden in .Überlingen" ver-
Literaturnotizen. 379
wertet und zum Teil auch in den Beilagen abgedruckt. Der
nächste Teil dieser Untersuchung soll die Juden in Ravens-
burg behandeln. ^
P. Benvenut Stengele hat seine an verschiedenen Stellen
in Tagesblättern u. s. w. erschienenen Beschreibungen von
Klöstern und Wallfahrtsorten des Linzgaues mit andern noch
nicht gedruckten zu einer „Linzgovia sacra" vereint. (Linz-
govia Sacra, Beiträge zur Geschichte der ehemaligen Klöster
und Wallfahrtsorte des jetzigen Landkapitels Linzgau. Über-
lingen, Ullersberger 221 S.) Besonders für die Geschichte
der Franziskanerklöster hat sich der Verfasser auch an archi-
valische Quellen gewendet.
Einem andern Mitgliede des gleichen Konvents zu Würz-
burg, P. Konrad Eubel, verdanken wir die Geschichte der
oberdeutschen (Strassburger) Minoriten- Provinz. Würzburg,
Bucher. 2 Bde. fortlaufend paginiert, 468 S. Nach den Un-
tersuchungen von Voigt, Koch, Riezler und so vielen andern
auf die Bedeutung dieses Ordens für die Kulturgeschichte vom
Anfang des 13. Jahrhunderts an hinzuweisen ist wohl über-
flüssig. Auch nach den wichtigen Quellenpublikationen, welche
die letzten Jahrzehnte brachten, ist von Eubel Neues ent-
deckt und benutzt ; ausser Berard Müller ist auch der zweite
Band der Chronik von Tschamser, ein Kodex von 1470, die
Glassberger'sche Chronik, das ältere Provinz - Archiv in Lu-
zern hier benützt, einiges davon zuerst bekannt geworden.
Die Verweisung der Anmerkungen und Beilagen, worunter
auch Teile des in dieser Zeitschrift N. F. I, 200 flf. behandelten
Formelbuches, in einen besonderen Band hat zwar manches
Unbequeme, aber so tritt die umfassende Quellen- und Lite-
raturkenntnis des Verfassers zutage. In 6 Kustodien (Elsass,
Rhein, Bodensee, Schwaben, Bayern, Basel) eingeteilt zählte
die Provinz vor der Reformation 60 Franziskanerklöster, 23
Klarissinnenklöster, 62 Klöster dritten Ordens.
Nunmehr liegt auch der Katalog der deutschen Hand-
schriften der Heidelberger Universitätsbibliothek vor. Die alt-
deutschen Handschriften der Universitätsbibliothek in
Heidelberg, verzeichnet und beschrieben von Karl Bartsch,
380 Literatarnotlzen.
Heidelberg, Röster. 4®. 224 S. In ihn sind alle dentsehge-
schriebenen Handschriften zu Heidelberg bis 1500 aufgenom-
men. Auch aus den in Rom befindlichen lateinischen Hand-
schriften der Palatina sind sorgfältig alle deutsehen Notizen
herausgezogen und im Auszuge mitgeteilt.
Für die Geschichte des Münzwesens am Oberrhein bietet
einen wichtigen Beitrag Rud. v. Höfken in seinem Archiv
für Bracteatenkunde Bd. I Wien 1887 S. 183 flf. ZurBrao-
teatenkundeSüddeutschlandsIV, indem er nachweist, dass
die Brakteaten mit einer aus Kreuzen und Vierecken be-
stehenden Randverzierung zu Konstanz, St. Gallen, Radoifzell,
Überlingen, Ravensburg und Lindau nach der Konvention vom
19. April 1240 geprägt sind. Der Nachweis, dass eine der
stummen Brakteaten mit dieser Randverzierung nach der Kon-
vention geprägt ist, stützt sich vor allem auf den Vergleich
mit dem bei v. Weech Siegel-Tafel 15 abgebildeten Siegel Bi-
schof Heinrichs I. von Konstanz, von welchem die genannte
Konvention mit abgeschlossen ist.
Das grosse Werk von Arthur Engel und Ernest Lehr.
Numismatique de PAlsace. Paris, Leroux 1887 mit vielen
Zeichnungen im Text und 46 Tafeln interessiert uns auf dem
rechten Rheinufer vor allen wegen der Münzen der Strass-
burger Münzstätte, da diese in der Ortenau coursierte, zum
Teil auch dort (Oberkirch) geprägt ist. Auch Landau ist mit
behandelt. Der Text giebt neben sorgfältiger Beschreibung
auch die Geschichte des Münzrechtes. Irrig ist es, wenn
wiederum das erste Strassburger Stadtrecht mit dem Namen
Statut d'Erkenbold bezeichnet und damit in das 10. Jahr-
hundert zurückgeschoben wird, wenn auch bemerkt ist, dass
das Meiste jünger sei. Es ist aber zweifellos sicher gestellt,
dass dieses Stadtrecht nach 1129 geschrieben ist und von
Beziehungen zu Bischof Erkenbald keine Rede sein kann.
Von den Basler Chroniken liegt nunmehr der dritte
Band vor, fast völlig noch von dem inzwischen leider ver-
storbenen Wilhelm Vis eher bearbeitet (Leipzig, Hirzel). Er
bringt den Schluss des Tagebuchs von Hans Knebel von Juni
1476 bis Juli 1479, eine Quelle, deren Reichhaltigkeit auch
Literatarnotizen. 381
an Nachrichten für die nördlich von Basel gelegenen Lande
bekannt genug ist. 22 Beilagen bringen Aktenstücke, kleinere
chronikalische Werke u. s, w. u. s. w., welche sich auf den
Inhalt des Knebel'schen Werkes beziehen. Ich erwähne No. 3
über Hagenbachs Neuerungen in Breisach, 6. Lateinisches
Gedicht über Hagenbachs Prozess (verbesserter Neudruck),
7. Einfall der Burgunder in das Sundgau am 19. Aug. 1474,
20. die sorgfältige Ausgabe des Berichtes über das Rotwelsch.
Die 23. Beilage bringt die biographischen Notizen über den
Verfasser und die Beschreibung der Handschriften. Der
nächste Band soll Chronikalien von 1356—1550 aus den
verschiedenen Ratsbüchern , Brüglingers Beschreibung des
St. Jacoberkrieges (1444 — 46) und die Chronik des Kaplans
Erhard von Appenwiler mit den Fortsetzungen bis 1474 bringen.
Hoffentlich müssen wir nicht zu lange auf das Erscheinen
dieses Bandes warten.
In der Archivalischen Zeitschrift von Franz v. Löher
Band XI behandelt Philipp Schneider in einem Aufsatze:
„Zur Lehre von der schwäbischen Privaturkunde des 13. Jahr-
hunderts" auf Grund vorwiegend württembergischen Materials
(doch auch Salemisches ist benutzt) die Entwicklung der
Urkunde in dieser Zeit. Sehr interessant ist der Nachweis
öffentlicher Schreiber, eine Art Vorläufer der aus der Fremde
herübergenommenen Notare. Nicht berücksichtigt sind die von
den geistlichen Gerichten ausgestellten Urkunden, welche ja
in Württemberg, das von den 5 Bischofssitzen, zu dem die
Landesteile gehörten, weit entfernt ist, nicht die Bedeutung
haben, wie in der unmittelbaren Nähe von Konstanz , Strass-
burg u. s. w. In der Einleitung zum Strassb. Urk.-Bch. Bd. III
ist das näher verfolgt. Schneider nimmt einen Einfluss des
römischen Rechts auf die Gestaltung des Urkundenformulares
an, das ist irrig — die Beeinflussung erfolgt durch das ka-
nonische Recht und erst durch dieses dringt langsam römi-
sches ein, zuerst in den Formeln, dann in der Sache selbst.
Von anderen Aufsätzen der Zeitschrift kommt für uns eine
Übersicht der hochstiftlich würzburgischen Archivalien im 16.
Jahrhundert von Dr. Aug. Schäffler und der Aufsatz: „Schick-
sale und Befund des kurmainzischen Archives" von W. Sauer
in Betracht, letzteres berücksichtigt vor allem das, was sich
382 liiteratarnotizen.
davon jetzt im Staatsarchiv zu Wiesbaden befindet. Audi
ist die von uns Band I S. 381 erwähnte Abhandlung von
V. Schönherr: das k. k. Statthalterci- Archiv zu Innsbruck
in erweiterter Form in diesem Bande wiederholt.
Die Gesellschaft für Erhaltung der geschichtlichen Denk-
mäler des Elsass veröffentlicht durch ihren Präsidenten
A. Straub ein vorläufiges Verzeichnis ^Die abgegangenen
Ortschaften des Elsass" mit der Bitte um weitere Mi^
teilungen, welche sie bis zum 1. Oktober einzusenden bittet
Die Gesellschaft beabsichtigt eine Karte des Elsasses mit den
abgegangenen Orten zu publizieren. Bis jetzt sind 260 ab-
gegangene bewohnte Orte (von Burgen abgesehen) ermittelt
Auch die Biographie einer deutschen Dichterin mag an
dieser Stelle erwähnt werden, welche in Meersburg am Bodensee
im Hause ihres Schwagers des Freiherrn Joseph v. Lassberg
wiederholt lange Zeit weilte und auf der alten Burg einige
ihrer schönsten Werke dichtete: Hermann Hü ff er, Annette
von Droste-Hülfshoff und ihre Werke. Gotha. Perthes. Be-
sonders die Beziehungen zur Familie Lassberg konnten hier
so eingehend geschildert werden, da gerade hierfür ein reiches
Material dem Verfasser vorlag.
Von den „Regesten der Pfalzgrafen am Rhein 1214
bis 1400", welche im Auftrage der badischen historischen
Kommission unter Leitung des Geh. Hofrats Prof. Dr. Winkel-
mann durch den Privatdozenten Dr. Adolf Koch, welcher vor-
wiegend die Materialien bis 1319 behandelte, und Universitäts-
bibliotekar Dr. Jakob Wille bearbeitet werden, liegt nunmehr
die erste Lieferung (Innsbruck, Wagner 1887) vor, die bis
1296 reicht. Auch die Erschöpfung des ungedruckten Ma-
terials ist soweit als möglich angestrebt. Auf den hohen
Wert dieses Werkes, das für die Geschichte der pfälzischen
Lande für die zwei behandelten Jahrhunderte das Fundamental-
werk bilden wird, sei hier kurz hingewiesen.
Eine für die Ausbildung der Rechte der Kurfürsten, ins-
besondere des Kurfürsten bei Rhein, wichtige Frage behandelt
Julius Weizsäcker: Der Pfalzgraf als Richter über den
Literaturnotizen. 333
König. Sonderausgabe aus dem 33. Bande der Abhandlungen
der kön. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen.
Mit Rücksicht auf den hervorragenden Anteil, welchen der
Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden an der Eroberung
von Ofen 1686 hat, wo er unter Kurfürst Max Emanue) als
zweiter Befehlshaber an der Führung des einen Belagerungs-
heeres teil nahm, mag hier die bei Gelegenheit der Säkularfeier
entstandene Literatur aufgezählt werden. Es kommt zunächst
eine Publikation des österreichischen Generalstabs in Betracht:
Die Eroberung von Ofen und der Feldzug gegen die Türken
in Ungarn im Jahre 1686, Wien 1886, Verlag des k. k. Ge-
neralstabes, dann die Arbeit von Zieglauer: die Befreiung
Ofens von der Türkenherrschaft 1686, Innsbruck, Wagner,
und schliesslich das reich illustrierte, nicht im Buchhandel
befindliche, im Auftrage der Stadt Budapest verfasste Werk
Ar päd Kärolyi: Buda es Pest visszaviväsa 1686 (die Rück-
eroberung Ofens und Pest im Jahre 1686 u. s. w.). Kä-
rolyi konnte die umfassendsten Quellenuntersuchungen machen,
da er ausser den Wiener Archiven (wo in Abschriften auch
das Karlsruher Material zum Teil zu beruhen scheint) die
anderen grossen Staatsarchive und Privatarchive benutzen
konnte. Nach K. hätte sich Ludwig dem auf eine Belagerung
Ofens abzielenden Feldzugsplan Karls von Lothringen wider-
setzt.
Dem Bericht über die 6. Jahresversammlung der
Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde ent-
nehmen wir, dass seit der 5. Versammlung zur Ausgabe ge-
langten: Briefe von Andreas Masius von Max Lossen
(s. oben) und Band I des Buches Weinsberg, herausge-
geben von Konstantin Höhlbaum. In diesem Jahre soll
der Schluss des ersten Bandes der Kölner Schreinsur-
kuuden von Höniger und der 1. Band der Ausgabe der
rheinischen Weistümer von Lorsch, ein 2. Band vom
Buch Weinsberg erscheinen. Des weiteren sind in Ar-
beit die Aachener Stadtrechnungen des 14. und 15. Jahr-
hunderts (Lorsch), die Urbare der Erzdiözese Köln (Cre-
celius), die Landtagsakten der Herzogtümer Jülich -Berg
(Ritter und v. Below), Matrikeln der Universität Köln
384 Literatarnotizen.
(Keussen und Schmitz), Regesten der Erzbischöfe von Köln
bis 1500 (Menzel), älteste Urkunden der Rheinlande bis zum
Jahre 1000 (Menzel) und die Herausgabe der sogenannten
Ada -Handschrift zu Trier (Janitschek, Menzel, üsener,
Kekul^ und Schnütgen). Im Anschluss hieran mag auch
das grosse Werk von Lamprecht: Deutsches Wirtschafts-
leben im Mittelalter erwähnt werden, das zwar vorwiegend
auf Material aus dem Moselgebiet beruht, aber durch die ge-
wonnenen Resultate vielfach der Forschung über oberrheinische
Zustände die Wege bahnt. Auch die um Mannheim belegenen
Besitzungen der Klöster des Trierer Sprengeis sind behandelt.
Im 3. Heft der Beiträge zur Landes- und Volkskunde von
Elsass- Lothringen behandelt Wilhelm Wiegand die Ala-
mannenschlacht vor Strassburg 357 mit einer Karte und einer
Wegskizze. Strassburg, Heitz. Gegenüber den Ansichten von
Felix Dahn wird hier mit genauer Ortskenntnis Ort und Gang
der Schlacht nachgewiesen, die an der alten Römerstrasse
Zabern-Königshofen -Strassburg am Südwestabhang der Haus-
bergener Höhen westl. Oberhausbergen geschlagen wurde. Es
war der letzte Sieg der Römer im Elsass.
Die „Mitteilungen des Vereins für Geschichte und
Altertumskunde in Hohenzollern" Jahrgang XX bringen
u. a. die Fortsetzung der Geschichte des Klosters Beuron
(s. oben S. 125), welche die Darstellung bis 1400 fuhrt
Der Stelle Bd. I, 485 (betr. Heidelberger Studenten-
leben Einst und Jetzt) ist noch hinzuzufügen, dass bei
Sammlung und Zusammenstellung der Bilder insbesondere Herr
Rat Mays in Heidelberg thätig war, was auch in Titel und
Vorrede des Werkes bereits hervorgehoben ist. Wie mir der
Besitzer der bekannten Pfälzischen Sammlung nachtrilglich
mitteilt, stammen von ihm die Bilder mit Ausnahme von
höchstens 5, wie denn auch zu 9 derselben Herr Rat Mays
den Text sjeliefert hat. Wille.
Beiträge
ZUI
Geschichte des Bergbaus iii) büüv^ai^wui
von
Eberkard (jrothejii
i
Der Bergbau im Schwarzwakl hat iiiciii»i: ...... .
wirtschaftliche Bedeutung gehab:, wüi« n» ^•
Freibergs, Böhmens, der östAirreichisciien-i.j. .. .
alter zukommt. Ist sein mateiieJjtr Li.:. .
joner reicheren Gebiete zu vergleiciiti., .. ...
dafür in der Geschichte der lU^chi ui-.
hältnisse eine ebenbürtige Sleüun^ un:
kenntnis dieser beiden liegt au;- uii-jcü.
minder grosses Material vor, als au- ü,,. ;
zirke; und es giebt kaum eineii üuim...
umfassenden wie verworrenen Bereicii lit r :.
auf den nicht aus demselben eiiil;^(^-. 1^.' '
Ausübung des Regals und der Ber^ijuun. '■.
und Erfolge der Gruudhenen, dji. (j«,..i
Verhältnisse und das Vordringen ixiii^ii .!. .
formen lassen sich hier ziemlicl: ^L-n.i
üe Art der Ausbildung des Beigiccliu,.
hier nicht unwichtige Belege. La.> ■•
übrigen Gel)ieten des deutschen itcv.. . :<»
zeicher partikulare " ' '"^lung bi<. . .
^' ' *»ich du ^»'^i;
ia ü
M
386 Gothein.
gehalten wurde, und dass dieses, obwohl niemals kodificiert,
als eine in streitigen Fällen entscheidende Bechtsquelle an-
gesehen und angewendet wurde. Nur dadurch aber, dass
man jede dieser partikularen Rechtsbildungen in ihrem Ver-
laufe ermittelt, kann man zu einer historischen Durchdringung
auch des gemeinen Rechtes gelangen und die Grundlagen
desselben in den wirtschaftlichen Verhältnissen aufdecken,
deren Ausdruck es ist.
Auch soll nur diese Rechts- und Wirtschaftsgeschichte des
Bergbaues im Schwarzwald hier zur Erörterung gelangen.
Für seine lokale Ausbreitung und seine äusseren Schicksale
besitzen wir bereits in verschiedenen Arbeiten Trenkles Un-
tersuchungen, die mit grösstem Fleiss und Liebe zur Sache
geschrieben sind.^) Nach dieser Seite könnte ich nur wenig
hinzufügen.
1. Das Reichsregal und die von ihm abgeleiteten
Rechte.
So gewiss es ist, dass die Römer im Hagenschiess bei
Pforzheim Eisenerze verhüttet haben, so wahrscheinlich es ist,
dass sie auch in der Nähe Badenweilers einigen Silberberg-
bau getrieben, so gewagt wäre es doch, eine ununterbrochene
Ausübung dieses Bergbaues als nöthig anzunehmen, um dessen
spätere Einrichtungen zu erklären, wie dies etwa in Salzburg
allerdings geschehen muss. Die b^laubigte Geschichte des
Bergbaues im Schwarzwald fängt vielmehr für uns erst mit
der Urkunde an, duich welche König Konrad IL im Jahre
1028 dem Bistum Basel „einige Silberadem und -Gruben in
der Grafschaft Bertholds, im Gau Breisgau, soviel sein Recht
daran belange, mit jeder Nutzung, die irgend wie davon kom-
men könne", schenkt.^ Die Orte, in denen sich dieselben
^) Ztschrft. für Bergrecht Jahrgang XXI. Der Bergbau im Eofar
grund. Geschichte der Schwarzwälder Industrie. — ^ Trooillat Modh-
mens de Fevech^ de Bale I p. 161. Mit Unrecht hält Tr. die Ortsaof-
Zählung der Urkunde für Yeiworren und sucht Steinebronnen saperiu
et inferius sowie andere Orte im Sundgau. Beilage II leigt, dass Steine*
bronnen noch um 1400 ein Bergwerk bei St Trutpert war, in
Walddistrikt nahe dem Thalausgang lässt sich der Name noch orl
Luxberg der Urkunde ist unzweifelhaft der jetzige Laosberg bei BidflB-
weiler, eine dem ;,Ped8imismus der deutschen Sprache" nfthctiegende Ui|*
Bergbau im Schwarzwald. 387
befinden, cind namentlich aufgeführt, aber auch diejenigen,
„welche an andern Orten daselbst (d. h. im Breisgau) gefunden
und gelegen sind" werden hinzugefügt. Von Gruben, die
etwa in Zukunft angelegt werden, ist in der Urkunde sowie
in ihren Bestätigungen durch spätere Kaiser*) nicht ausdrücklich
die Rede; erst in einer Bulle Papst Innocenz IL sind auch
sie eingeschlossen^); aber es ist kaum zweifelhaft, dass schon
Konrad sein ganzes Königsrecht an den Silberadern im Breis-
gau an Basel hat übertragen wollen; die päpstliche Kanzlei
hat sich wie gewöhnlich nur frenauer ausgedrückt. Er ver-
lieh also das Bergbauregal auf Silber im Breisgau. Dass ein
solches bisher der König hier besass, wird durch unsere Ur-
kunde unzweifelhaft.
„Die Rechte, die ihm an den Gruben zustehen", „die Nutz-
ung, die davon kommen könne", überträgt er. Das lässt sich
vielleicht dahin deuten, dass das Regal schon damals, wie
späterhin regelmässig, nur ein Obereigentum war. Wichtiger
aber ist es, dass der König sein Recht unabhängig von der
Zustimmung der Besitzer des Grund und Bodens ausübt. Ver-
gleichen wir hiermit die 20 Jahre früher erfolgte Schenkung
des Wildbannes im Mooswald durch Kaiser Heinrich II. an
das Bistum ! ^) Diese erfolgt gemäss der Zustimmung der Gau-
genossen, die daselbst — d. h. in den aufgezählten, am Rand
des Waldes liegenden Dörfern — Güter haben. Erst hier-
durch schien „jeder Widerspruch der Menschen aus dem Wege
geräumt". Der Unterschied ist klar: der Wildbann ist ein
Recht, das die Könige im Laufe der Zeit am Eigentum an-
derer erworben haben, das Bergregal die Abschwächung eines
ursprünglich vollen Eigentums. Fortan aber blieben Wild-
bann und Bergregal hier in ihren Schicksalen verbunden. Sie
beide, denen ähnliche Schenkungen im Sundgau entsprachen,
Wandlung. Kroppach, Sulzberg, Baden tragen noch ihre Namen. Hieraus
ersieht man. dass die Aufzählung genau von Norden nach Süden geht,
und somit wird wohl Moseberch ein an den Mooswald anstossender Berg
sein. Ijupercheimaha bliebe allein unbestimmt, wird wohl aber im Glotter-
thal zu suchen sein.
1) Heinrich IV. 20. Mai 1073 Trouillat I p. 188 Lothar 24. Juni 1131.
— 2) Trouillat I p. 274. 14. April 1138 cunctas argentifodinas sive sint
inventae sive inveniantur. — ') Trouillat I p. 150 secundum collaudationem
comprovincialium inibi bona habentium«
25*
388 G 0 1 h e i n.
waren die Ausstattung des Bistums Basel in einem Gebiet,
wo es nicht die geringste geistliche Befugnis ausübte, gegeben
zum Zwecke, es zur Vormauer des deutschen Reichs zu machen,
wie es bisher die des burgundischen gewesen war. Forst-
hoheit und Bergregal gingen aus der Hand der Bischöfe un-
getrennt in die ihrer Lehensleute über ; auf den Fürstentagen
wird gemeinsam über sie entschieden; die Grafen von Frei-
burg hängen an ihre Bergwerksurkunden das Siegel „das über
die Wiltpenne gehöret", und zuletzt glaubte man aus der Berg-
hoheit sogar eine allgemeine Forsthoheit ableiten zu können. *)
Es besteht jedoch noch eine andere Ansicht von der
Entstehung des Bergregals.^) Danach hat ursprünglich der
Bergbau nur dem Grundeigentümer zugestanden, auf der
gemeinen Mark aber jedem Markgenossen. Von der All-
mende habe sich dann diese Bergbaufreiheit auch auf das
bebaute Land ausgedehnt; wieder etwas später seien auf
Königsgut, namentlich im Harz, die reichsten Bergwerke ent-
deckt worden, und nun hätten die Salier missbräuchlich ihren
Anspruch auch auf fremdes Eigentum ausgedehnt; die ron-
kalischen Beschlüsse endlich seien der Abschluss dieser Ent-
wicklung gewesen. Wir werden weiterhin sehen, wie keine
einzige dieser künstlichen Hypothesen auf den Breisgau sidi
anwenden lässt; hier sei zunächst nur ein Punkt hervorge-
hoben: der Kern des Gebirges ist zwar im 10. Jahrhundert
noch so gut wie unbesiedelt, die Besitzansprüche sind hier so
ungeregelt, dass man ihn leicht, wie vorgeblich den Harz, als
Königsgut hätte ansehen können; aber die Bergwerke, die
hier um den Erzkasten herum liegen, sind auch 1028 noch
gar nicht entdeckt; die in der Urkunde König Konrads ge-
nannten liegen am Rand der Berge, in einer Gegend, die am
dichtesten unter allen rechtsrheinischen besiedelt, wo die Eigen-
tumsverhältnisse längst fest bestimmt waren. Es ist ganz
unerfindlich, wie die Grundeigentümer, wenn sie hier je ein
Bergwerkseigentum besessen, es verloren haben sollten. Und
dass die Könige damals in Schwaben ihre Rechte gewaltsam
^) Schon Achenbach GemeiDes Bergrecht I 91 macht aaf die Ähnlich-
keit von Bergregal und WildbaDn aufmerksam. — ^) Vertreten von Achen-
bach, die entgegengesetzte von A. Arndt „Bergregal und Bergbaofreihdt*
mit überlegener historischer Kritik, hin und wieder etwas sa scharfsinnig
begründet
Bergbau im Schwarzwald. 389
sollten ausgedehnt haben, wird durch die politischen Verhält-
nisse dieses Herzogtums ganz unwahrscheinlich. Auch die
Könige selber stellten, wo sie Grundherren waren, ihr An-
recht an die Lagerstätten der Metalle nicht auf gleiche Linie
mit ihrem Eigen, sondern betrachteten es als Hoheitsrecht. So
hatte Otto HL dem Kloster Sulzburg, der ersten Familien-
stiftung der Zähringer im Breisgau, bereits 993 alles, was er
zu eigen besass im Sulzbachthal, mit allen Nutzungen und
Zubehören geschenkt*); die dortigen Bergwerke kann er also
nicht zu jenem Zubehör gezählt haben, denn sie blieben ja
mit den übrigen bis 1028 den Königen.
Die Bischöfe von Basel haben jedoch von ihren Berech-
tigungen niemals viel zu geniessen gehabt. Freilich hat kaum
ein anderes Bistum einen so ansehnlichen Lehenshof um sich
versammelt; die Dynasten aber, die ihn bildeten, hatten auch
jene Rechte davon getragen. Die Herzöge von Zähringen, die
mächtigsten Herren im Breisgau, haben das Bergregal wie ein
Eigentum oder wie ein Reichslehen innegehabt^); man hatte
völlig vergessen, dass es ein Basler Lehen sei. Geraume Zeit
nach dem Aussterben des Geschlechtes war man noch über
die Natur dieses Rechtes nicht in's Klare gekommen. Auf
dem Fürstentage im Beginn des Jahres 1233 beanspruchte
sowohl der Allodialerbe, Graf Egeno von Freiburg, wie der
Inhaber in der Breisgauer Landgrafschaft, Markgraf Hermann
von Baden, die Silbergruben ^); keiner von beiden gründete
aber seine Ansprüche auf eine Basler Verleihung; sie wussten
nichts von dieser. Aus der Mitte der Versammlung erhob
sich erst Bischof Heinrich, belegte durch das genügende Zeug-
nis seiner Kaiserurkunden das volle Eigentum seiner Kirche
an dem Streitobjekt, und die beiden Fürsten selber stimmten
dem allgemeinen Beschlüsse zu, dass das Bistum in den un-
gestörten Besitz einzuweisen sei. Aber der Bischof hätte so
wenig wie seine Vorgänger das Recht für sich behalten können ;
er wählte als Lehensmann den Freiburger, also den AUodial-
erben, und ging dem Badener, wohl absichtlich als Träger der
Reichsgewalt, vorüber. Eben als solcher machte Hermann im
*) Trouillat I p. 138. — ^) An ihren Bergbau erinnerte der Name
des grössten Bergwerks im Suggenthal „des Herzogen Berg**. Ztschr. 19,
p. 78 a. a. 1284. - ») Trouillat I p. 530 1/2 1233.
390 GotheiD.
nächsten Jahre doch wieder auf dem Frankfurter Fiirstentage
seinen Anspruch geltend; aber der wiederholt vom Bischof ge-
führte Beweis seines Eigentums und der bereits erfolgten Be-
lehnung Egenos genügten, um ihn abzuweisen.*)
Noch in demselben Jahre belehnte aber König Heinrich,
der eben damals die Empörung gegen seinen Vater plante,
Egeno auch von Reichswegen mit einem Regal, welches um-
fassender als das Basler, dieses selber einschloss.^) Er ver-
lieh ihm sämtliche Schwarzwaldflüsse von der Rench bis zur
Donau, unter ihnen auch die Brdsgauer Elzach, Treysonia
(Elz, Dreisam) und Wiese, mit dem alleinigen Recht der Gold-
wäsche in ihren Betten und Ablagerungen, sowie die an ihnen
liegenden Berge zum Behufe des Silberbergbaues. Noch ein-
mal tritt hier der volle Anspruch auf ein Reichsregal an
den edlen Metallen auf, und es entspricht der Politik der
zur Landeshoheit aufstrebenden Dynasten, wie Egeno einer
war, lieber konkurrirende Berechtigungen in ihrer Person zu
vereinigen, als eine gegen die andere ausschliesslich durchzu-
fechten. Übrigens brachte es das Schicksal König Heinrichs
mit sich, dass sein Privileg, obwohl Egeno nicht mit in seinen
Sturz verwickelt wurde, bedeutungslos blieb. Die Freiburger
haben thatsächlich ihr Bergregal niemals über den Breisgau
hinaus ausgedehnt, und in diesem sich nie auf einen andern
Rechtsanspruch als auf die Basler Verleihung berufen.
Selbst abgebröckelt von den übrigen Rechten der öffent-
lichen Gewalt behielt das Bergregal in der Hand der Frei-
burger den Charakter eines Hoheitsrechtes, denn sie übten
es ohne Unterschied, ohne Rücksicht auf Grundeigentum und
Immunitäten im ganzen Gau aus. Sogar der Name „Fron-
berge" für die verliehenen Grubenfelder, wie er im Schwarz-
wald üblich blieb, weist auf die RegaUtät hin, und nach diesen
hiessen wiederum dieGewerken „Froner", also „die vom Herren
Beliehenen" — eine Bezeichnung für Bergleute, die allen an-
dern Gebieten unbekannt blieb, aber, seltsam genug, im 18.
Jahrhundert durch den Schwaben Schiller Bürgerrecht in der
Litteratur erworben hat.^)
*) Ztschrft. 19, p. 74 15/2 1234. - *) Schöpflin bist. Zar.-Bad. V,
p. 190 12/7 1234. - 3) „DerFröiier sucht in der Erde Schoos, da niPint
er den Schatz y.u erwerbeD." Reiterlied in Wallensteins La^^r.
Bergbau im Sahwarzwald. 391
Die Grafen haben ihr Regal nie in dem Sinne geteilt wie
Grund und Boden. Die Silberberge behielten sie in einer
„rechten Gemeinderschaft", gerade so, wie dies in Meissen
mit den Freiberger Bergwerken geschah, nur dass hier, an-
ders als dort, dies Verhältnis alsbald zu langwierigen Streitig-
keiten führte, die dadurch, dass sie den Anlass zu einer der
wenigen Reichshofgerichtsentscheide in Bergsachen gaben, von
höherem Interesse werden.
Die rechte Gemeinschaft verhinderte nicht eine thatsäch-
liche Teilung zwischen den Grafen Egeno III. und Heinrich,
diese war aber durchaus keine rechtsgiltige Auseinandersetzung.
Nun verwickelte sich Heinrich durch missglückte Unter-
nehmungen in Schulden, sein Bruder bürgte für ihn und beide
setzten ihre Regaleinkünfte als Pfand. Heinrich verzichtete
deshalb zuerst auf die weitere freie Verfügung über seinen
Anteil*) und verpfändete ihn dann geradezu seinem Bruder
für dessen Bürgschaft von 1000 Mark.^) Keineswegs aber
war er gesonnen, damit auf sein und seiner Erben Recht an
die Gemeinschaft zu verzichten, so dass nun wiederum Egeno
sein Pfand nicht sicher genug vorkam. Ein durch König Al-
brecht vermitteltes Schiedsgericht, an dessen Spitze der könig-
liche Hofrichter, Graf Hermann von Sulz, stand, entschied
dahin, dass Heinrich an Egeno ebensoviele Bürgen zu stellen
habe, unter den üblichen Bedingungen der Leistung, als dieser
seinerzeit für Heinrich gestellt hatte. ^) Statt des Pfandes
trat also wiederum die Bürgschaft ein. Schon nach 3 Jahren
kam die inzwischen brennend gewordene Frage zur Entschei-
dung vor das Hofgericht. Heinrich war gestorben und Egeno
behielt nun sein Pfand zurück. Da er sich aber in Nürnberg
selber zu „einer rechten Gemeinde an den Silberbergen be-
kannte", wurde er unter der strengen Verpflichtung, nicht eher
aus des Königs Hof zu kommen, verurteilt, sofort den Erben,
Graf Otto von Strassberg , in den -^Besitz einzusetzen , ohne
dass diesmal über seine Entschädigung etwas bestimmt wor-
den wäre.*) Egeno muss jedoch Mittel gefunden haben, sich
der Erfüllung seines Versprechens zu entziehen, denn 1309
erfolgte ein neuer Hofgerichtsspruch, der zwar wiederum Egeno
^) ZtRchrfi. 19 p. 80 28. Sept. 1295. - «) Ibid. p. 82 17/1 1297. —
?) Ibid p. 83 16. Juli 1300. - -») Ztscbrft. 19 p. 87 9. Juli 1303.
392 Ootheio.
anwies, den Kläger in Besitz zu setzen, zugleich aber den
wichtigen Rechtsatz aufstellte: Falls Graf Otto seinen Anteil
mit seinem Silber oder seinen Pfennigen nicht lösen wolle, so
sollten sich die Silberberge selbst ablösen, „als sie verktinunert
sind und versetzet nach rechter Rechnung*.*) Wie wenig
streng man es trotzdem mit dem Pfandrecht nahm, dafür
spricht der Vertrag, den wiederum Graf Ottos Erben im Jahre
1322 mit den Gläubigem abschlössen, wonach diese bis zum
Abtrag ihrer Forderungen nur den sechsten Pfennig von allen
Rechten und Nutzungen der Berge erhalten sollten.^
Noch war aber die Gemeinschaft mit dem Erben Egenos,
Graf Konrad, in Kraft; er gab als Mitbesitzer auch zu jenem
Vertrage seine Zustimmung. Daraufhin versuchten die Gläubiger
nochmals im Jahre 1349 Konrad zur Zahlung heranzuziehen.
Aber der Ausschuss, welcher damals zur Schlichtung der An-
sprachen zwischen dem Grafen und den Bürgern tagte, und
bei welchem jene ihre Klage angebracht hatten, sprach diesen
wiederholt frei. „Da der Teil weiland Graf Heinrichs weder
an ihn noch an seinen Vater in der Erbschaft gefallen sei,
so hätten sie sich auch nicht an ihn zu halten, falls sie nicht
erweisen könnten, dass sein Leihen ihnen Schaden bringe an
ihren Ansprüchen auf jene andere Hälfte."^)
Für das Rechtsverfahren jener Zeit in Fragen, wo öffent-
liche und private Rechte sich verschmolzen, ist dieser 50jährige
Prozess typisch. Eine Rücksicht und ein Rechtsgrundsatz
legt immer den andern lahm, und die ökonomische Unsicher-
heit ist hiervon die notwendige Folge.
Das Basler Lehengericht hat bei diesen Entscheiden gar
keine Rolle gespielt, obwohl in ihnen selbst die Bergwerke
fortwährend als Basler Lehen bezeichnet werden. Wie wenig
fest al)er auch hier die Normen waren, zeigt, dass 1351 wie-
derum das Lehengericht über dieselben Punkte entschied wie
früher das Hofgoricht. Es bestimmte damals, dass zunächst
die Wildbäune den Erben Konrads gemeinsam gehörten, wor-
auf diese sich vereinbarten, dass jeder frei über seinen Teil
verfügen möge,*) Dies hatte zur Folge, dass die eine Linie
die Markgrafen von Hachberg in die Gemeinschaft der Lehen,
»^ Ztschrft, 11 p. 462 29. Okt, 1S09. - »> Zi$f>ri[t. 19 p. 91 9/12 1822.
»^ Zischrft, 13 p. :^7f. 19 p. 2Ä31. — ♦^ lt»chT(i, 19 p. 229 ff.
Bergbau im Scbwarzwald» 393
zuerst der Wildbänne, dann im Jahre 1388 auch der Silber-
berge, mit Zustimmung des Bischofs aufnahm, aber nur unter
der Bedingung, dass sie vor dem Aussterben der Freiburger
Grafen keine andern Ansprüche daraus erheben wollten, als
man „mit Mutmasse mit ihnen übereingekommen sei". Das
war aber nur die Zahlung der bescheidenen Summe von 2 Mark
Silbers jährlich. Diese Recognition, aber auch nur diese,
haben die Hachberger erhalten, selbst zu einer Zeit, als die
Freiburger sich bereits auf ihre Erbschaft in Welsch-Neuen-
burg zurückgezogen hatten, als die österreichische Landes-
hoheit im Breisgau sich unbestritten erhoben hatte, und ihrer-
seits ein Regal in Anspruch nahm, das mit der alten Königs-
Verleihung und der Basler Lehenschaft nichts mehr zu thun
hatte. 0 Jene 2 Mark, zuletzt noch der Anspruch auf sie,
der sich in den badischen Kopialbüchern unter der Rubrik
der unsichern Einkünfte noch bis ins 16. Jahrhundert hinein
fortschleppte, waren der einzige Rest vom alten Reichsregal,
— ein redendes Zeugnis, wie im Lauf der Zeit die ursprüng-
lichen ausgedehnten öffentlichen Rechte bei ihrer Behandlung
als Privatrechte immer dünner geworden waren.
Hatten doch auch die Badener Markgrafen ihrerseits die
so lange festgehaltene Reichswürde der Landgrafschaft schon
im Anfang des 14. Jahrhunderts als ein Heiratsgut unter an-
deren Ausstattungsgegenständen mehr an die Freiburger kom-
men lassen. Das Prinzip der Regalität hatte aber in sich
noch Kraft genug, um in einer Staatsbildung ganz anderer
Art, die am Ende des Mittelalters im Breisgau emporkam,
von Neuem zur Geltung zu gelangen.
Worin lagen diese unzerstörbaren Wurzeln? Nicht die
finanziellen Vorteile sind es, welche die neue Obrigkeiten auch zu
erneuten Usurpationen veranlasst hätten, sondern das Interesse
des Standes der Bergleute, die Art der Ausübung des Berg-
regals als Bergbaufreiheit, führt diesem immer neue Kraft zu.
Wir haben hierfür ein voUgiltiges Zeugnis in dem einzigen
gesetzgeberischen Akt, welchen die Freiburger Grafen in ihrer
Eigenschaft als Regalherren vollzogen haben : dem Breisgauer
Bergweistum von 1372.
^) In dem Kop.-B. 121 a des Gen.-Land.-Arch. befinden sich die sämt-
lichen Mitbelehnungen, Verträge, Quittungen, die diese Zahlung und andere
Ansprüche der Hachberger an die vord.-österr. Landesherrschaft betreffen.
394 Gotbein.
Der Krieg von 1367 hatte den Freiburger Grafen die Stadt,
nach der sie sich nannten, gekostet; und diesen Verlust er-
setzte die ungeheure Loskaufssumme derselben keineswegs.
Zwar ward in dem Friedensvertrag ausdrücklich bedungen,
dass die Landgrafschaft im Breisgau, die Mannschaft, die zur
Herrschaft von Freiburg — dem alten Zähringer Allod — ge-
höre, die Silberberge und Wildbänne durch die Abtretung der
Stadt nicht berührt werden sollten^), aber nachdem die Habs-
burger in dieser erst Fuss gefasst, und nachdem sie seit einem
Jahrhundert so viele umliegende Gebiete erworben, so viele
Breisgauer Geschlechter sich als Lehensleute verpflichtet hatten,
konnte es kaum fehlen, dass der Rest ihnen bald von selber
zufalle. Es ist die Zeit vor der Sempacher Schlacht, als
selbst Basel das Schicksal drohte, österreichische Landstadt zu
werden. In diesem Augenblicke versammelte im Jahre 1372
Graf Egeno IV., begleitet von einigen Herren, darunter auch
Adligen der Stadt Freiburg, die Bergleute des ganzen Breis-
gaus um sich auf dem Diesselmuth, einem Bergwerk hart an
der Kuppe des Erzkasten, wo die Bezirke von Oberriedt, St.
Trutpert, Todtnau und Freiburg zusammen stossen.*) Eine
grosse Anzahl kam aus den Thälern in der Nähe; aus den
ferneren Bezirken, wie aus dem Glotterthal, erschienen Ab-
gesandte. Hier legte der Graf der Gemeine etliche Fragen
vor, und liess sich von ihr das Recht weisen. Es ist leicht
das interessanteste aller Bergweistümer, das so zu Stande kam,
grade darum, weil es nicht wie andere dieser Art bloss uralte,
volkstümliche Gebräuche überlietert, sondern während einer
entscheidenden Krisis praktische Fragen beantwortet. Diese
sind alle bestimmt, das Verhältnis des Regalherren zu den
Bergbautreibenden in der Weise zu regeln, dass der Einfluss
Dritter ausgeschlossen werde, deren denn auch mit keinem
Wort Erwähnung geschieht.
Die wichtigste Frage ist demnach die dritte des Weistums :
„Wenn der Graf oder sein Vogt zu Gericht sitzen wollte, ob
er dann Macht habe zu gebieten an dem Gericht, denen, die
^) Ztschrft. 16 p 204. — 2) Zuerst publiziert von Trenkle Geschichte
der Schwarzwälder Industrie Beilage D, jedoch nach einer von sinnent-
stpllenden Lesefehlern wimmolnden Abschrift des 18. Jahrhunderts. Ich
lege weiterhin eine im Gen.-Land.-Arch. Todtnau Akten Bergwerk I er-
haltene gute Abschrift aus dem Beginn des 16. Jahrhunderts sa Qriuide,
Bergbau im Schwarzwald. 395
dann Teil und Gemein zu den Bergen hätten, oder auf der
Leite gesessen wären, sein Recht zu sprechen auf der Leite?"
Worauf die Antwort lautet: „er und sein Vogt hätten ihnen
wohl zu gebieten an das Gericht zu gehen und zu sprechen,
wolle er aber auch der Umsassen jemand, den solle man
bitten; der habe dann auch Macht das Recht zu sprechen**.
In diesem Sinne sind auch die anderen Antworten — wir
werden ihren Inhalt noch weiterhin kennen lernen — ; für den
Erwerb der Bergbauberechtigung allein vom Grafen, für die
Regelung des Betriebes durch diesen, für die Vorzugs-Stellung
seiner Beamten bei den Gerichten und Rechnungen, für die
Vertretung armer Gewerkschaften durch ihn finden sich Be-
stimmungen, die alle beabsichtigen das Ansehen des Regal-
herren aufrecht zu halten, wenn nicht auszudehnen.
Allein es ging mit diesem Weistum, wie mit so vielen der
bäuerlichen Bevölkerung: sein Rechtsinhalt wurde gerade des-
halb aufgezeichnet, weil er in's Wanken geraten war, doch
diese Aufzeichnung konnte ihrerseits den Verfall nicht hindern.
Im Jahre 1372 war der Regalherr schon nicht mehr im
Vollbesitze der Macht, die ihm seine Bergleute als Recht zu-
sprachen. Zum Mindesten in einem der wichtigsten Bezirke
war er zurückgetreten hinter den Grundherren.
IT. Die Regalansprüche der Grundherren.
In dem Breisgauer Berg- Weistum sind auch die Bergleute
von Münster als Rechtsfinder aufgeführt, der Platz der Ver-
sammlung, der Diesselmut selber, lag in ihrem Gebiete; und
doch hatte der Graf von Freiburg schon seit langer Zeit hier
kein Berghoheitsrecht geübt, sondern dies hatten ohne Be-
rufung auf irgend welche Verleihung der Abt von St. Trut-
pert und die Herren von S taufen gethan.
Am Ausgang des Münsterthaies lagen bei Kroppach, Ober-
und Nieder- Steinen brennen mehrere der Bergwerke, die in
der Schenkung König Konrads an Basel angeführt sind. Viel
später wurden die reicheren Bergwerke am oberen Ende des
Thaies, im Britznachthaie, entdeckt. Noch das Papstprivileg
von 1185 nennt den das Thal schliessenden Berg Brizzenberg,
erst in einer um 1280 vollführten Doppelfälschung (enthaltend
eine aufs Jahr 1185 gefälschte Transsumpt f
396 Gothein.
902 gefälschten Urkunde) wird zu der Ortsbezeidmung Briz-
zenberc der Zusatz gemacht, ,,der mit andrem Namen Storren
heisst", denn Storren ist der bergmännische Ausdruck für ein
erzführendes Gebirge.*) Erst kurz zuvor werden, wie die
Erzgänge auf der Totnauer Seite des Berges, so auch die auf
der Münsterthaler gefunden worden sein.
Daran ist nicht zu denken, dass ursprünglich das Kloster
St. Trutpert an irgend einem der Bergwerke, die auf seinem
Grund und Boden, dem untern Münsterthal, lagen, ein An-
recht gehabt hätte. Die Papstprivilegien führen alle Zubehör
des dem Kloster bestätigten Grundbesitzes an, — nur die
Bergwerke, die hier von jeher lagen, nennen sie nicht. Auch
war das Verhältnis dieser unabhängigen Bergleute zu dem
Grundherren ein sehr übles. Der Bericht über die Wunder
des h. Trutpert, der um die Mitte des 13. Jahrhunderts ent-
standen ist, weiss davon zu erzählen. ^) Die Bergleute wähnten
nach einem im ganzen Mittelalter verbreiteten Glauben, dass
die Nähe eines Mönches ihnen Unglück bringe und das Erz
unter seinen Füssen verschwinden lasse. Sie suchten daher,
so oft sich der Abt in ihrem Bereiche sehen liess, nach ur-
altem Brauch^) den bösen Blick durch Hohn und unanständige
Geberden abzuwenden, wofür sie vom h. Trutpert durch ein
grosses Grubenunglück bestraft wurden. Es ist wohl denk-
bar, dass nicht nur der Aberglaube sondern auch die Furcht
vor den Ansprüchen des Abtes diese Abneigung erzeugt habe.
Aber auch die Freiburger Grafen scheinen thatsächlich das
Bergregal hier nie ausgeübt zu haben. Auf das Münsterthal
bezieht sich keine einzige ihrer so überaus zahlreichen Ver-
leihungsurkunden. Die Herren von Staufen scheinen fast von
Anfang an dieses Recht mit ihrer stillschweigenden Zustim-
mung usurpiert zu haben. Über die frühere Zeit können wir
freilich wenig sagen, da im Kloster St. Trutpert, auf dessen
Archiv wir uns das Münsterthal betreffend stützen müssen,
um's Jahr 1280 die älteren Urkunden planmässig vernichtet
und gefälschte an ihre Stelle gesetzt worden sind. Die Herren
') Ztschrft. 30 p. 83. Die Enthüllung dieser Fälschungen siehe in
den Regesten von St. Trutpert von Fr. y. Weech und den Habsburger
Studien von A. Schulte. — 2) A. SS. April III p. 428. — •) Die Ge-
schichte dieser Sitte ist bekanntlich in einem Meisterwerke philologischer
Porschuug, in Otto Jahns Abhandlung vom bösen Blicke niedergelegt
Bergbau im Schwarzwald. 397
von Staufen waren Ministerialen der Zähringer, waren deren
Marschälle gewesen. Als solche hatten sie die Vogtei über
St. Trutpert in dem eben so häufigen, wie allen Klöstern
lästigen Verhältnis der Untervogtei, inne gehabt. Nach dem
Aussterben der Herzogslinie scheinen sie sofort von der Mini-
sterialität in den Adel übergegangen zu sein ; sie waren zwar
Lehensleute der Freiburger Grafen, aber als Vögte des Klo-
sters weder von diesen noch von dem Landgrafen abhängig ')
und die Bergwerke scheinen sie ganz wie ihr Eigen angesehen
zu haben. Ihr Besitz lag einerseits um ihre Stammburg am
Ausgang des Münsterthals, theils am oberen Ende desselben,
schloss also das Klostergebiet völlig ein. Eben um in den
Besitz des obern Thaies zu gelangen, unternahm ein Abt von
St. Trutpert die umfassende Fälschung. Eine Hauptrolle in
derselben spielen vorgebliche Schenkungen einzelner Teile des
Thaies, das im Gesamtbesitz mehrerer Staufer war; aber so-
gar in diesen wagte es der Fälscher noch nicht, sich die Berg-
werke übertragen zu lassen, dieselben blieben vielmehr sogar
hier ausgeschlossen; denn allzu bekannt waren in diesem
Punkte die wirklichen Verhältnisse.
Die Hauptabsicht der Fälschung war, den König Rudolf
zu überreden, dass die oberste Vogtei des Klosters den Habs-
burgern als angeblichen Gründern zustehe. Dieser Plan ge-
lang, und die Herren von Staufen mussten die Obervogtei
jener anerkennen, wodurch den Habsburgern auch eine Hand-
habe zur zukünftigen Erwerbung des Bergregals gegeben wurde.
Einstweilen jedoch verwalteten dies die Herren von Staufen
noch uneingeschränkt. Im Jahre 1297 kamen die verschiedenen
Mitglieder des Geschlechtes dahin überein, dass sie die Sil-
berberge gemeinsam leihen und die Nutzungen gemeinsam
erheben wollten, während sie die Gerichte unter einander
geteilt hatten^); sie hielten also das Prinzip des Besitzes
zu gesamter Hand entschiedener fest als die Freiburger
Grafen. Des Herzogs von Österreich geschieht dabei keine
Erwähnung, wie es sonst bei ihren die Vogtei anlangenden
Urkunden der Fall war. Auch als sie 1325 die Vogtei dem
Kloster erst versetzten, dann 1333 verkauften, wurde aus-
1) Wenigstens «eigt sich keine Spur hiervon. — ") Freiburjer 8Ui4t*
Archiv.
398 Gothein.
drücklich bemerkt, dass die Silberberge im Kauf nicht einge-
schlosseu seien.
In der That hatten jedoch die Äbte bereits einen, wenn
auch schwankenden, Einfluss auf die Verleihungen der Berg-
baugerechtigkeit erhalten. Im Jahre 1327 leiht der Abt Wer-
ner gemeinsam mit 3 Staufern im oberen Münsterthale, 1331
aber diese wiederum für sich allein. 0 Im Jahre 1348 bringt
der Abt sogar ein Urteil des Freiburger Rates aus: „Da
das Eigen und die Eigenschaft im Münster thal des Abtes und
des Gotteshauses sei, so solle dieser da auch leihen, und die
von Münster sollten ihn daran nicht irren." ^ Der Spruch
nennt nicht ausdrücklich die Bergwerke, aber er schliesst sie
mit ein, denn schon früher hatten die Grafen selber ein in
gleichem Sinne gefälltes Urteil desselben Stuhles anerkannt. ^)
Als sie nämlich im Jahre 1343 Ansprüche auf die an der
Kuppe des Schauinsland gelegenen, durch die von ihnen ge-
stifteten Glasgemälde im Freiburger Münster wohlbekannten
Bergwerke Diesselmut und Nöllinsfron machten, entschied der
Freiburger Rat nach Anhörung der Bergleute: „Es sei bereits
früher ein gemein Lachen geschlagen, das der beiden Herren
Gerichte scheide; ob der Lachen des Abtes sei man dem Her-
ren von Freiburg nichts gebunden, weder von Rechten noch
von anderen Stücken, die er anspreche, bis auf die Stunde,
dass es im das Mass gebe."
Aulfallend bleibt es, dass der Rat einer Stadt, deren Bür-
ger überwiegend das im Bergbau angelegte Kapital in Händen
hatten, der also von dem Bergrecht gut unterrichtet sein
musste, eine solche Entscheidung gab. Ich glaube nicht zu
irren, wenn ich dieselbe dem Einflüsse jenes Rechtsbuches zu-
schreibe, das gerade in Freiburg als Aushilfe bei der Recht-
sprechung besonderes Ansehen genoss: des Schwabenspiegels.
Für den Sachsenspiegel scheint zwar Arndt scharfsinnig er-
wiesen zu haben, dass er das Bergregal im Allgemeinen aner-
kennt, und nur bei dem Tagebau, der thatsächlich die Ober-
fläche des Bodens zu Grunde richtet, das Recht des Grund-
besitzers anerkennt, im Schwabenspiegel ist aber durch Miss-
verstand oder nachlässige Übertragung hieraus wirklich ein
*) Urkunden im Freiburger Stadtarchiv. - ^) Ztschrft. 30 p. 849. —
>) Ztschrft. 13 p. 836 24. Juni 1343.
Bergbau im Schwarzwald. 393
allgemeines Recht des Grundherren geworden 0 — rin Grund
mehr, an der Sachkenntnis des Spieglers zu zweifeln, denn
mochte er nun ein Schwabe oder ein Baier sein, jedenfalls
bestand zu seiner Zeit bei beiden Stämmen das Begal als ein
Hoheitsrecht.
Der Freiburger Entscheid ist der erste, unter Mitwirkung
von Bergleuten erfolgte Rechtspruch, der grundsätzlich das
Regal ausser Acht lässt, und statt dessen das Bergbaurecht
aus der Grundherrschaft herleitet. Von den Herren von
Staufen ist in ihm gar nicht die Rede. Demungeachtet ist
auf ebendemselben Diesselmut 29 Jahre später von der Ge-
samtheit der Breisgauer Bergleute das vom Reich herstammende
Regal aufs bestimmteste formuliert worden. Diesmal war
ein Herr von Staufen unter den Begleitern des Grafen, den
Zeugen der Urkunde.
Schon aber machte sich eine dritte Macht mit ihren An-
sprüchen geltend. Aus derselben Zeit wie das Breisgauer
Weistum stammt eine Münsterthaler Bergordnung, die „Herr
Johann von Üsenberg, Landrichter im Breisgau, Herr zu Sulz-
berg" aufgesetzt hat. So klar dieselbe in ihren einzelnen Be-
stimmungen ist, so wenig kann man mit Sicherheit bestimmen,
wie Johann von Üsenberg dazu gekommen, sie zu geben. Als
Landrichter im Breisgau erscheint er überhaupt nur in diesem
einen Akte. Landgrafen waren nach dem Vertrage von 1369
die Freiburger geblieben, als Landrichter konnte er füglich
kaum etwas anderes sein als deren Stellvertreter; aber solche
brauchte man längst für das bedeutungslose Amt nicht mehr.
Ich sehe in ihm vielmehr den österreichischen Landvogt, wie
das Amt sonst genannt wird. ^) Dies macht die Stellung der
Üsenberger zu den Habsburgern wahrscheinlich, mehr aber
noch der Inhalt jener Ordnung. In ihr wird bestimmt, dass
*) Sw. Sp. (Lassberg S. 91) S 197. »Wer Schaez under die erd be-
grevet tiefPer denne ein pflüg gat der gehört czu der knnglichen gewalt.
— Silver sol oyeman graben auff eynes Mannes gut on seynen willen des
die stat ist. aber geit er des ftrloub, die vogtey is seyn darüber.** Die
Stelle ist nicbts als die denkbar schlechteste Übersetzung der entsprechen^
den des Sachsenspiegels. Eine Anerkennung des Bergregals auch im Sw.
Sp. zu suchen, ist demnach unmöglich. — ^ advocatus provincialis für
den Breisgau schon 1337 von Herzog Albrecht genannt. St. Trudper^
ürk. 10,8 1337,
400 Gothein.
die grossen Frevel dem Lehenherren, die kleinen dem Berg-
vogt gehören sollen ; ebenso fällt die aufgelassene Grube dem
Lehenherrn heim. Lehenherren waren aber seit dem Ent-
scheid König Rudolfs die Habsburger, und andauernd wird
das obere Münsterthal zum Unterschied von dem unteren,
dem alten Fundationsgut von St. Trutpert, als das Lehen be-
zeichnet. Demnach wäre jene Unterschrift als Landrichter im
Breisgau ein Beweis dafür, dass sofort nach dem Erwerb
Freiburgs, trotz der Klauseln jenes Friedensvertrages, die
Habsburger eine Berghoheit im Breisgau in Anspruch nahmen.
Wie dem auch sei, jedenfalls war die hier wiedererweckte
Berg -Gerichtshoheit eines Lehenherrn den Äbten sehr unbe-
quem; sie haben daher auch in ihrem Exemplar der Bergord-
nung diese Stellen bis zur Unkenntlichkeit überschmiert.
Einstweilen gingen aber noch die Interessen des Abtes und
des Herzogs gegen Dritte zusammen. Sie wandten sich ge-
meinsam gegen die Rechtsprechung der Bergleute, die sich
unter dem alten Regal ausgebildet hatte. Im Jahre 1412
verfügte Herzog Friedrich von Österreich an den Vogt und
die Leute zu Münster im Thale^^ »ob jemand, wer der wäre,
den Abt belangete von irgend welcher Rechte wegen an den
Silberbergen, dass sie darüber Niemandem zu Gericht sitzen
noch richten sollten, jener suche denn das Recht vor ihm,
dem Herzog, oder seinem Landvogt, oder seinen Räten, denn
die Eigenschaft und Lehenschaft mitsamt der Vogtei rührten
von ihm her; und es sei auch vordem erkannt, dass der Abt
vor Niemand als vor ihm oder seinem Landvogt an seiner
Statt von des Berges und seiner Rechte wegen Recht geben
und nehmen solle". Es ward somit den Bergleuten und ihrem
Oberhaupte, dem Bergvogt, die uralte Rechtsprechung in Berg-
sachen zu Gunsten der fürstlichen Verwaltung von dieser selbst
entzogen. Dabei beruft sich Friedrich ausschliesslich auf sein
Obereigentum und seine Kastvogtei; im Grunde leitet also
auch er, mangels anderer Privilegien, seine Berghoheit vom
Grundeigentum her: er sprach als Landesherr. Aus dieser
Gerichtshoheit in Bergsachen konnte aber sehr leicht wieder
ein eigentliches Bergregal werden und in der That haben sich
die Habsburger bei ihrem Anspruch auf ein solches gegen St
<) GeD.-Laiid.-Arch. Kop.-6. 727 a f. 14,
Bergbau im^ Schwdrzwald.j 401
Trutpert später immer auf jene Erklärung Friedrichs berufen.
Im 15. Jahrhundert hingegen liehen nach dem alten Brauch
blos der Abt und darauf der Vogt, der jetzt nur Beamter des
Abtes war; so ward es auch im Dingrodel, dem lokalen Ge-
setzbuch^) bestimmt; so wenig sicher waren die Äbte aber ihrer
Sache, dass sie eigenmächtig in dem zum Verlesen bestimmten
Exemplar desselben ein besonderes Verbot hinzufügten, von
irgend jemand anderen eine Verleihung zu empfangen.
Viel einfacher lagen die Verhältnisse auf dem Berg und
im Thale zu Todtnau; denn hier blieb das Regal viel länger
ungebrochen in Kraft; die Grundherrschaft, das Kloster St
Blasien, erhob später ihre Ansprüche und konnte sie niemals
völlig durchsetzen.
Das Thal Schönau und Todtnau war im Beginn des 12.
Jahrhunderts stückweise von verschiedenen Herren des Breis-
gaues durch St. Blasien erworben worden. Das Kloster
war der einzige Grundherr; auch an den Allmenden, die es
den Gemeinden gegeben, bUeb sein Obereigentum gewahrt.
An ein freies Einschlagen der Markgenossen auf der AU-
mend als Ausgangspunkt des Bergrechtes ist also ^^ch in
diesem Bezirk nicht zu denken, so wenig übrigens der Abt
gegen Einfänge der Unterthanen auf seinem Eigentum einzu-
wenden hatte, durch die ihm von früher unbenutztem Boden
Zinsen und Fälle zuwuchsen. Mach einer späteren Auf-
zeichnung eines Abtes ^J von St. Blasien sollte es scheinen,
als ob die Einführung des Todtnauer Bergbaues dem Kloster
zuzuschreiben sei. Dem ist jedoch keineswegs so. Als sich
um die Mitte des 13. Jahrhunderts hier zuerst Bergleute an-
siedelten, hatten sie mit dem Abte nur als mit ihrem geist-
lichen Oberhaupte zu thun. Sie wünschten eine Kirche und
erhielten zuerst das Recht, in einer Holzkapelle Messe lesen
zu lassen^), 5 Jahre später auch die Errichtung einer eigenen
Pfarrei. Sie müssen sich dabei einzeln und insgesamt ver-
bürgen, ihren Verpflichtungen gegen jene nachzukommen; und
der Abt, der für den Fall, dass das Silberbergwerk abgehen
1) Ztschrft. 21 p. 462 dazu Gen.-Land.-Arcb. Kop.-B. St. Trutpert
111 p. 15. — ^) über originum S. Blasü M. S. des Gen.-Laiid.-Arch. Der
Abdruck in Mone's bad. QuelleDsammlung ist hier Verstümmelt. — *) (
Laud.-Arch. Todtnau Urk. 1. Sept. 1283.
2»it8chr. f. Gesch, d. Oberrh. H, F. n. 4, 29
402 Gothein.
sollte, Sicherheit haben will, lässt sich von ihnen für die
Fundierung der Pfarre ein sehr bedeutendes Kapital, 100 Mark
baaren Silbers auszahlend) Es erscheinen die Todtnauer in
dem sonst leibeigenen Thale als eine freie Eommune und
werden dementsprechend vom Abte mit einer nur für städtische
Bevölkerung üblichen Bezeichnung „Gesamtheit der Bürger
von Todtnau" genannt. An der Spitze dieser Eommune steht
als üntersiegler des Vertrages „Konrad genannt der Vogt auf
dem Berge", also der fortan immer unter dem gleichen Titel
angeführte Beamte des Regalherren; von einem Thalvogt,
einem Beamten des Abtes, ist noch nicht die Rede, und die
wenigen — es scheint nur 7 — ^) Lehenbauern sind offenbar
hofhörig nach Schönau.
Diese Todtnauer Bergleute besassen wie jene Münsterthäler
einen starken , der kirchlichen . Obrigkeit wenig geneigten
Unabhängigkeitssinn; sie wahrten Beziehungen zum Reiche
selber, von dem die Gerechtsame auch ihres Regalherren her-
stammten. Dafür haben wir ein bemerkenswertes Zeugnis:
Im Streit Ludwigs des Baiem mit der Kurie nahmen sie leb-
haft Partei für den Kaiser und luden das Interdikt auf sich.
Als sie nach einigen Jähren losgesprochen wurden, wollten
sie doch keiner Schuld geständig sein und beharrten darauf:
ihr Pfarrer habe sie ohne Not verlassen, nur aus Sorge vor
etwa möglichen Censuren.')
Während des ganzen 14. Jahrhunderts finden sich nirgends
so viel Verleihungen der Grafen von Freiburg als in Todtnau,
wo sie sonst keinerlei Rechte inne hatten; auch die Herren
von Staufen, die hier ebenfalls die Vogtei besassen, erscheinen
hier — entgegen dem Münsterthal — niemals berechtigt,
Bergeigentum zu leihen. Auch als die Freiburger Grafen
schon den Breisgau verlassen haben, ist der Vogt auf dem
Berge noch ihr Beamter, der ihre Befehle ausführt*)
Sobald es sich nicht um edle Metalle handelt, tritt aber
sofort das Recht des Grundherren an den Untergrund der Bo-
1) Ibid. 10. Sept. 1288. Die Nachkommen der benannten BOrgen
scheinen zum Teil noch im Breisgauer Wcistum von 1872 und sonst in
jener Zeit als Bergleute. — ^) Die 7 Lehen in Todtnan erscheinen in den
älteren Urbaren von St. Blasien immer als Gruppe neben den zersplitterten
einzelnen Bodeuzinsen. — ') Todtnau Urk. 14/1 1340. — *) Die Zahlung
der 2 Mark an die Hachberger betr. siehe oben«
Bergbau im Schwär zwald. 403
denfläche in erste Stelle. Das zeigt gerade für Todtnau ein
Steinbruchsrecht, das der Abt von St. Blasien gab, als die
Kirche im Jahre 1341 von Stein errichtet werden sollte. Die
Todtnauer durften hierzu im Steinbruch von Fahmau eine
besondere Grube eröffnen, von der Mitte um und um 15 Schuh;
das zu Hebeln nötige Holz dürfen sie aus dem Klosterwalde
nehmen, und die Steine, welche sie übrig behalten, zu ihrem
Nutzen verkaufen, doch müssen sie dem Kloster davon den
5. Pfennig entrichten. Auf die richtige Erfüllung wird der
Steinmetz, der Leiter des Baues ist, vereidigt, und die Ge-
meinde giebt ausserdem für dieselbe 3 Bürgen.^)
Mittlerweile hatte aber auch im oberen Wiesenthaie sich
die vorderösterreichische Landeshoheit vermittelst der habs-
burgischen Kastvogtei über St. Blasien ausgebildet, und es
trat dieselbe einfach in die Lücke, welche die Freiburger ge-
lassen. Im Jahre 1438 vereinbarten die Gewerken des grössten
Todtnauer Bergwerks „zur Bache", eine Ordnung, als deren
erste Bestimmung galt: „Voraus sollen der Herrschaft von
Österreich alle ihre Herrlichkeiten, alte Rechte und Gewohn-
heiten behalten sein." Die Vereidigung der Amtleute und
Knechte erfolgte zuerst für den Dienst der Herrschaft, dann
zu Nutz und Frommen der Gewerken, der Froner. Auch wer-
den der Herrschaft jetzt alle diejenigen Pflichten zugemutet,
die dem Regalherren obliegen. Der Abt von St. Blasien, auf
dessen Eigentum doch das Bergwerk lag, erscheint nur als
einer der Gewerken und giebt im Namen einer Abteilung der-
selben einen „Vierer", einen Repräsentanten, zu der gemein-
samen Vertretung. Es hatte nämlich das Kloster im 14. Jahr-
hundert auf privatrechtlichem Wege wiederholt einige Teile
und Halbteile erworben.^
Aber bereits im nächsten Jahre setzten dieselben Gewerken
eine neue Ordnung fest^), mit ausführlicher Begründung, dass
viele Unordnungen eingerissen seien, dass die Neuordnung
dem würdigen Gotteshause St. Blasien von seiner Eigenschaft
wegen, auch der gnädigen Herrschaft von Österreich von ihrer
Herrlichkeit und Vogtei wegen, besonders auch den Fronem
ij A. St. Blasien Todtnau ürk. 1341. - ^ 6eD.-Land.-Arch. A. St
Blasien Todtnau Urk. 1314. — ^) Die erste Ordnung ans dem Frdburger
Stadtarcbiv mitgeteüt von Trenkle a. a. 0. p. 318—324. Die zweite K
St. Blasien Todtnau Urk. 1439.
26*
404 G 0 1 h e i n.
und dem gemeinen Land Nutz und Notdurft wäre, l^un ist
aber diese Ordnung, ganz unbedeutende Zusätze ausgenommen,
gar nichts anderes als eine Wiederholung der vorjährigen;
mit dem einen Unterschiede, dass, wie schon in der Einleitung
so auch weiterhin, das Gotteshaus St. Blasien, seine Eigen-
schaft, sein Interesse in erster Keihe genannt werden. Mit
des Abtes Erlaubnis, Gunst, Wissen und Willen versammeln
sich die Vierer, vor den herrschaftlichen Rechten stehen jetzt
die des Gotteshauses; und während der Abt untersiegelt, ver-
meidet dies der Landvogt, er hängt vielmehr nur eine Er-
klärung an: „zu merer und besser Sicherheit so verjehen wir,
dass dise obgeschriebene Ordnung und Gesetzte mit unserm
Wissen, Gunst und gutem Willen beschehen ist, wan wir be-
kennen, dass es unser gnedigen Herrschaft von Ostreich und
iren Lüten und Landen trostlich, nuzlich und komlich ist^.
Also nicht ein Recht der Herrschaft soll mit dieser Bestätigung
ausgeübt werden, sondern sie ist nur ein Attestat, dass, so
wie die Ordnung sei, sie im allgemeinen Landesinteresse liege.
Da Landvogt damals der Markgraf Wilhelm von Hachberg
ist, so liegt die Vermutung nahe, dass diesem breisgauischen
Dynasten an einer strengen Auslegung der österreichischen
Regalrechte wenig gelegen war. Die Badener Markgrafen be-
sassen in jener Zeit natürlich das Regal in ihrem Territorium *),
und sie werden sich wohl niemals in diesem dem von ihnen
selbst ursprünglich beanspruchten Regal der Freiburger Grafen
gefügt haben.
So hatte denn in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts
das Prinzip, dass der Grundherrschaft, ebenso wie ihr längst
die niederen Gerichte zustanden, so auch die Berghoheit An-
komme, im wesentlichen den Sieg davon getragen; das alte
von der Reichsverleihung herrührende Regal war verschoUen
und die Landeshoheit hatte es sich noch wenig angelegen sein
lassen, ähnliche Rechte geltend zu machen.
in. Die innere Entwicklung des Regales-
So lehrreich die bisher geschilderte Entwicklung für das
Staatsrecht des Mittelalters ist, so kann sie doch nur als der
^) Leüie von acht Fronbergen in Salzburg 1401. 6.L^ S. BreiflgMt
Urk. Sulzbarg* Salzbar|f war damala neuer badischer Erwerb
Bergbau im Sdiwarzwald. 405
Rahmen angesehen werden, innerhalb dessen sich die Aus-
bildung des eigentlichen, materiellen Bergrechtes vollzieht.
Für dessen wichtigste Sätze ist es bedeutungslos, ob der vom
Reiche belehnte Regalherr, ob der Grundherr, ob ein Landes-
herr die Berghoheit beansprucht ; denn darum handelt es sich
nie, dass etwa das Interesse des Landbaues und des eigent-
lichen Grundbesitzers gegenüber dem schärfenden Bergmann
gewahrt werden soll; längst sind jene Grundeigentümer nicht
mehr die wirklichen Besitzer des Bodens; ihr Eigentumsrecht
hat sich zu einem Herrschaftsrechte umgestaltet; und so
bekämpfen sie nicht sowohl das Regal, als dass sie es viel-
mehr selber zu erwerben trachten. Die Art, wie sie ihre
Fronberge leihen, ist eben dieselbe, die sich unter der Herr-
schaft des Regales ausgebildet hat. Die innere Entwicklung
des Regales also, der Rechte, die es seinem Inhaber gewährte,
der Pflichten, die es ihm auferlegte, wird allein den Schlüssel
für die gesamte Rechts- und Wirtschaftsentwicklung des Berg-
baues geben.
Sämtliche, sehr zahlreiche Verleihungsurkunden des 14.
Jahrhunderts — solche, die in frühere Zeit zurückgehen, sind
nicht vorhanden — , enthalten eine kurze Rechtsmitteilung,
wie sie für solche Stelle passt: die Pflichten beider Teile ge-
gen einander werden aufgezählt. Unter diesen Bestimmungen
sind einige dadurch ausgezeichnet, dass sie den Zusatz „nach
Recht" oder „nach Bergessitte und Gewohnheit" — Ausdrücke,
die wir in der Rechtsprache des Mittelalters schlechthin als
gleichbedeutend annehmen können — , führen, während dieser
den anderen fehlt. Und zwar sind dies nur die drei regel-
mässig wiederkehrenden Bestimmungen: „Wir (sc. der Graf)
sullen diser Berge Wer sin nach Recht", wofür bisweilen ein-
tritt „sy (sc. die Leihenden) sullen uns auch des Berges weren
nach Recht und Gewonheit"*), ferner „wir sullen euch die Fro-
nere da schirmen vor Gewalt und Unrecht, als ze Bergen
Sitten nnd Gewonhait ist als ferre wir mügen", endlich, „wir
sullen in da gen Weg und Steg, Wasser und Holz und alle
^) So in der Formel, welche im Münsterthal üblich war; aber auch
in der andern, welche im Freiburger Regalgebiete angewendet wird, ist
„Wer" aktivisch als „der Werende", der die Gewere (jl gende, nicht
als yestitus sondern als yestiens zu verstehen.
406 Gothein.
frigen Recht als ouch ze Bergen gewonlich Herkummen''. In
diesen drei Bestimmungen glaube ich den Kern- und Aus-
gangspunkt des Bergrechtes überhaupt zu erblicken: der Er-
werb einer Gewere, eines Eigentums, vom Regalherren, der
besondere persönliche Schutz durch ebendenselben und die
Aufnahme in die Markrechte durch ihn sind die unverlierbare
Grundlage des Bergrechtes, sie stellen die ersten Rechtssätze
dar, die aus dem Regal gefolgert wurden, als dieses aufhörte
Eigenbetrieb zu sein und Herrschaft wurde
Die Art und Weise, wie sich diese Rechte im Einzelnen
weiterbildeten, musste im Wesentlichen in ganz Deutschland
dieselbe sein. Für den Schwarzwald haben wir wiederum im
Breisgauer Weistum von 1372 ein interessantes Dokument,
und nach dem, was oben über dessen Entstehung gesagt wor-
den ist, können wir voraussetzen, dass die alte, enge Beziehung
zwischen Regalherren und Bergmann in ihm besonders klar
hervortreten wird.*)
Darnach wird ein begrenztes Grubenfeld, ein sogenannter
Handschlag — wohl so von dem Rechtsgebrauch bei Über-
tragung der Gewere bezeichnet — bestehend in 3 Fronbergen,
verliehen, einstweilen jedoch nur vorläufig „Suchens halber".
Wenn der Erzgang (Leite und Erz bilden natürlich zusammen
einen Begriff) erschürft worden ist, und seine Bauwürdigkeit
dadurch, dass der erste Erzverkauf stattgehabt hat, erwiesen
worden, findet endgiltig das Ausmessen des Feldes und die Rege-
lung des Betriebes statt. Es kommt das praktisch auf das
System des heutigen Bergrechtes heraus, das schon für das
Suchen, das Schürfen, eine besondere Anmeldung, eine Mutung,
kennt, die eigentliche Verleihung aber erst nach erfolgtem
Funde eintreten lässt, während das gemeine Recht das Schürfen
an keine besondere Verleihung band. Juristisch ist es aber
doch nicht dasselbe, denn auch hier findet wie in den andern
^) Wer von dem berren oder sinen Vögten einen hantslag emphangen hett,
mag denselben mit einem Eisen und mit siner eignen bant wol beheben
dieweil er Sucbenthalb da ist. Gewinnt er aber Leite und Erz und ge-
bietet ime der ber oder sin Vogt denne uszemessen und bescbee ein koaff
so sol er der da gebauwet hat und sine Gesellen den bautslag mit drien
bestellen, es were denne das der ber im oder der Togt fürbas erloubtend
mit eim ze varen, das mag er wol tun sinen recbten unscbedelich.
Bergbau im Schwarzwald. 407
alten Bergwerksordnungen nur eine Mutung und nur eine
Verleihung statt. Nicht zum Zweck des Suchens werden die
Fronberge verliehen, sondern gleich anfangs wirklich zu
Eigen, nur dass die Grenzen dieses Eigens erst späterhin fest
bestimmt werden sollen. Diesem Rechtsgrundsatz folgen auch
die uns erhaltenen Verleihungsurkunden nach; auch in ihnen
wird bestimmt, dass die Froner, wenn der erste Kauf ge-
schehen und es ihnen der Vogt gebietet, ausmessen sollen,
sei es unter, sei es über Tage.
Die eigentliche Absicht unserer Weistumstelle ist aber nicht
die Art des Eigentumserwerbes zu regeln — diese war über
allen Zweifel erhaben — sondern den Einfluss, den der Regal-
herr auf den Betrieb hat, genau zu bestimmen. Dieser darf
ein bestimmtes normales Verhältnis, nämlich den Abbau jedes
Fronberges mit gesondertem Betriebe^) jederzeit anordnen,
und die Nichtbefolgung zieht ebenso den Verlust des Berg-
werks nach sich wie nach dem gemeinen Gebrauch die Ein-
stellung des Betriebs ohne ehehafte Not von Wasser, Frost,
Krieg und Aufruhr nach der Frist von 6 Wochen und ß Tagen.
Dieses Eingreifen hat um so weniger Auffallendes, als that-
sächlich das Obereigentum des Regalherren sich als ein Mit-
eigentum äusserte. Denn der Graf behielt für sich jederzeit
2 Fronteile, ausserdem die Abbruche, d. i. die Halden, und
den Anspruch auf einen Samstag, d. i. nach der Erläuterung
der Münsterthaler Ordnung: „dass alle Gesellen, so als Tag-
löhner oder Arbeiter in einem Berg bestellt wären, müssten am
Samstag Vormittag in Berg fahren und da 8 Stunden ar-
beiten, das Erz aus dem Berg führen und dem Bergvogt über-
antworten".
Diese letzte Berechtigung ward auch von den Grafen that-
sächlich geübt ; es findet sich in den Verleihungen jeweils der-
jenige Samstag bestimmt, welcher dem Herren gehören soll,
bisweilen ist ihm aber auch die Wahl offen gelassen. In einer
der frühesten Urkunden wird ihm das Recht zugebilligt,
an diesem Tage mit Leuten, die er dazu besonders ordnen
möge, die Grube zu belegen, offenbar um ihn vor Unterschleif
oder absichtlichem Unfleiss zu sichern — eine Vergünstigung,
^) Eine entsprechende Bestimmung in der gleich \ Münsterthaler
Berg-Ordn. Siehe unten den Abschnitt Über die Gei
408 Oothein.
die allerdings den ursprünglichen Sinn dieses Frondienstes
ganz verleugnet. Die Abbruche hingegen wurden in der ge-
wöhnlichen bergrechtlichen Weise wieder verliehen an die
eigenen Ge werken; und zwar geschah dies entweder gleich
bei der Hauptverleihung gegen Führung eines weiteren Fron-
teiles für die Herrschaft, oder späterhin besonders, unter den-
selben Bedingungen, wie die Grube verliehen war.*)
Zu diesen festen Einkünften trat noch der Erschatz, hier
wie so oft ira Weinkauf bestehend, durch den das Rechts-
geschäft Giltigkeit erlangt.
Im eigentlichen Freiburger ßegalgebiet bildeten diese
Forderungen den Stamm der Regaleinkünfte; sie wechselten
nicht je nach der Güte der Gruben, sie wurden nie vermehrt
noch vermindert, sie stellen also den eigentlichen festen Be-
sitzanteil der Herren vor. In dem losgetrennten Badener und
Sulzburger Gebiete folgte man denselben Prinzipien, hatte aber
den Anteil der Herrschaft auf 4 Fronteile bestimmt. Und so
ward es nach den zahlreichen Urkunden auch im Münster-
thal gehalten, so lange dort die Herren von Staufen und der
Abt von St. Trutpert gemeinsam liehen.
Es leuchtet sogleich ein, dass es sich hier um ganz ähn-
liche Verhältnisse handelt, wie sie sich beim städtischen Ge-
werbe ausbildeten, als dieses die ersten Schritte aus der hof-
rechtlichen Gebundenheit zur wirtschaftlichen Freiheit that.
Wie dort der Bischof sich einen Anteil an den Bänken vor-
behält und für einen oder ein paar Tage im Jahr noch An-
spruch an der Arbeitsleistung der Handwerker macht, wie
seine Beamten auch fernerhin noch die Vorsteher der Genos-
senschaften, die Vorsitzenden im Gewerbegericht sind, so wieder-
holt es sich genau in den Beziehungen der Regalherren zu
den Bergleuten, nur mit dem Unterschiede, dass hier alles
auf einem bloss dinglichen Verhältnis ruhte, wo dort die per-
sönliche Unfreiheit der Ausgangspunkt war. Diese ursprüng-
liche Verschiedenheit bei aller sonstigen Ähnlichkeit erklärt
auch, weshalb die weitere Entwicklung der beiden gewerbe-
<) Ztschrft. 19, 227 23/3 1346. Graf C. v. Fr. rerleiht die Sliphe
zp dPTn Grinde, die dohin werden gestürzt und die Aberwäsche und waa den
Reien den Berge abflftsset den fronern gemeinlich ze dem Grinde, in dem
Recht und Gedinge, als wir inen die Fronberge do Terlihen han.
Bergbau im Schwarzwald, 4O9
treibenden Stände so sehr von einander abweicht. Die Hand-
werker mussten zunächst im Anschluss an das höhere Bürger-
tum gegen ihren Herrn zur persönlichen Freiheit zu gelangen
suchen ; die Bergleute mussten inmitten einer leibeigenen Be-
völkerung, deren Grundherren auch auf sie ihre Berechtigungen
erstrecken wollten, durch den engsten Anschluss an ihren
Herren ihre persönliche Freiheit retten.
Diese Form des Mitbesitzes für sich allein würde gleich-
bedeutend mit einer proportionalen Besteuerung gewesen sein,
die den reicheren Betrieb im Verhältnis nicht mehr belastet
hätte als den ärmeren. Das entsprach den Wirtschaftsan-
schauungen des Mittelalters wenig. Renteneinkommen und
Arbeitslohn schienen immer legitimere Formen des Erwerbes
als der ünternehmergewinn — von Kapitalgewinn als beson-
deren Einkommenszweig kann man bekanntlich bei uns bis
in's 15. Jahrhundert nicht sprechen, da der Rentkauf kein
Kapitalausleihen sondern der Erwerb eines Eigentumsrechtes
war. Nun war es zwar gerade der Bergwerksbetrieb, in dem
der wirtschaftliche Unternehmungsgeist auch solcher Leute,
die sich vom Grosshandel fern hielten, bethätigte, aber auch
in diesem ward durch die Arbeitsorganisation einerseits, durch
die Eigentumsrechte des Regalinhabers andrerseits sein Feld
äusserst eingeschränkt. Je besser die Grube, um so höher
auch die Belastung. Es ist das nicht einmal eine progressive
Besteuerung, es ist einfach der Grundsatz des Eigentümers
gegenüber dem Pächter, den der Regalherr gegen den Froner
verfolgt, so verschieden von der Pacht das Rechtsverhältnis
zwischen beiden auch ist. Der Regalherr erhob eine Geldab-
gabe von dem erzielten Verkaufspreis des Produktes je nach
der Güte des Bergwerkes. Den 30ten, den 31ten Pfennig kann
man als den Durchschnitt für mittlere Gruben ansehen, bei
guten steigt die Steuer bis zum 20ten, bei schlechten sinkt sie
bis zum 40ten Pfennig, und bei ganz unsicheren Distriktsleihen
wird wohl gar nur der lOOte ausbedungen. Diese Art der Be-
steuerung machte bisweilen Ermässigungen nötig, wenn man
die Schraube zu scharf angezogen hatte, andererseits gewährte
sie den Fronern, wo der Ertrag über Erwarten günstig aus-
fiel, die Möglichkeit, Pachtfelder an andere Gruben abzugeben
mit einer Rente bis zu 10 ®/o des Ertrages. Bisweilen be-
steuerte man sogar in ein und derselben Grube die verschie-
410 Gothein.
denen Erze nach verschiedenem Massstabe, das ergiebigere
Glaserz höher als das Glanzerz.
Nur in der Münsterthaler Ordnung findet sich ein von
dem bisher dargestellten völlig abweichendes System der Be-
steuerung. Hier ward zufolge der Bergordnung der zehnte
Kübel Erz in natura abgeliefert, ausserdem nur die Samstag-
fron geleistet. Auch das mag als ein Beweis gelten, dass
ursprünglich den Äbten kein Regal zustand, der Zehnte ver-
leugnet seinen kirchlichen Ursprung nicht, und es ist bezeich-
nend dass auch das Kloster St. Blasien einen solchen in Todt-
nau beanspruchte, obgleich keine Spur darauf weist, dass es
ihn jemals erhoben haben. Die späte Nachricht des Abtes
Kaspar im liber originum, dass das Kloster diesem Silber-
zehnten sogar seinen ursprünglichen Reichtum verdanke,
leiht eher einem Wunsche als einer Thatsache Ausdruck.
Ausserdem aber erhoben die Herren von Staufen ihrerseits
dieselben Geldabgaben wie die Freiburger. Nur den Mitbesitz,
die „eisernen Teile" nahmen sie nicht immer in Anspruch.
Als im 15. Jahrhundert im Münsterthal der Unterschied von
Regal und Grundherrlichkeit ganz verwischt war, gingen auch
die Äbte von St. Trutpert wieder zu dem System der Frei-
burger Grafen über, und zwar um den Bergbau hierdurch zu
erleichtern.^)
Der zweite als allgemeiner Rechtsgrundsatz bezeichnete
Punkt ist der Schutz der Bergleute vor Unrecht und Gewalt
durch den Regalberrn. In den meisten deutschen Bergord-
nungen wird dieser besonders in der Anerkennung der Frei-
zügigkeit, in der Verbürgung sicheren Zu- und Abziehens ge-
funden. Es könnte aber die Frage sein, ob nicht mit dieser
Bestimmung die Gerichtshoheit des Regalherren über die Berg-
leute zusammenhänge? Ist in diesem Schutz vor Gewalt auch
jener Schutz mitbegrififen, der dem Todtschläger vor der Blut-
rache der Verwandten zu Teil ward, d. i. die wichtigste Äusser-
ung der hohen Gerichtsbarkeit? Ich glaube es nicht. In
allen späteren Bergordnungen, die den eximirten Grerichtsstand
der Arbeiter anerkennen, wird doch die hohe Gerichtsbarkeit
regelmässig dem Landgericht vorbehalten, und es findet sich
keine Spur, dass dieselbe jemals dem Regalherren als solchem
zugestanden habe.
^) Zusatz zur Ordnung Jobanns von Üsenberg. Beilage IL
Bergbaa im Schwarzwald. 411
Die Bergleute freilich hatten ein offenbares Interesse da-
ran, dass auch ihre Todschlagshändel nicht vor den öflfent-
lichen Richter kämen; noch im Jahre 1502*) ward vor dem
Bergvogt in Todtnau eine in ihren Bestimmungen sehr merk-
würdige Sühne nur von den Parteien verabredet und beglaubigt.
Das war aber ein Missbrauch.
Selbst von dem gemeinen Civilgericht waren bis zu der
Reform Maximilians I. die breisgauer Bergleute nicht befreit;
die Rechtsgeschäfte auf dem Todtnauer Berg wurden insge-
mein vor dem gewöhnlichen Schönauer Thalgericht vollzogen. ^
So blieben für das Gericht des Regalherrn nur die Entschei-
dungen über Erb und Eigen an den Bergen vorbehalten. Also
ist weder eine genossenschaftliche Küre, noch eine Übertragung
einer öffentlichen Gewalt, sondern schlechthin die Eigenschaft
des Regalherren an den Erzlagerstätten der Ausgangspunkt
der Berggerichtsverfassung. Da er sein Eigen nicht für sich
allein behalten, sondern andern eine Gewere an demselben
übertragen hatte, war sein Eigen zu einer Herrschaft ge-
worden, und diese bestand darin, dass er mit denen, die das
von ihm abgeleitete Eigentum innehatten, Streitigkeiten,
welche sich unter den Genossen über dies Eigentum ergaben,
entschied. Nicht weiter geht auch die Verpflichtung der ein-
zelnen Klassen der Bergleute Recht auf der Leite zu geben
und zu nehmen.
Mithin ist diese Gerichtsverfassung nichts anderes als eine
Fronhofsverfassung, und das Bergrecht ist eine besondere Form
des Hofrechtes; mit dem Landrecht und der öffentlichen Ge-
walt hat es schlechthin gar nichts zu thun. Nie ist einem
Regalherrn eine besondere Gerichtsbarkeit übertragen worden,
immer nur ein Eigen; und nur aus der Art und Weise, wie
er dies Eigen benützte, erfolgte für ihn eine Gerichtshoheit.
Der grosse Unterschied zu anderen Gattungen des Hofrechtes
lag einmal in der verschiedenen sozialen Stellung der unter
denselben Begriffenen, mehr aber noch in den verschiedenen
Wegen der weiteren Entwickelung. Die städtischen Hofrechte,
ursprünglich ziemlich gleichförmig angelegt, zerbröckelten sehr
') Arch. St. Blas. Todtnau 1502. — ^) Sogar bisweilen Übertragungen
von Bergwerkseigeutum und £xekutionen in solches. Arch. St. Blas. Urk.
Todtnau 1372 und 1373.
412 Oothein,
ungleich rasch, verschwanden aber schliesslich spurlos, die länd-
lichen, die sozusagen an die Scholle gebunden waren, sprossten
zu einer so unübersehbaren Mannichfaltigkeit auf, dass Eicke
von Repgo ausdrücklich auf ihre zusammenfassende Darstellung
verzichtete; das Bergrecht hingegen blieb auf allen seinen
Stufen eine wesentlich einheitliche Bildung; und wenn dieser
Charakter zeitweise zurücktrat, hat er sich bald wieder geltend
gemacht. Die geringe Anzahl von Regalherren, die ihr Recht
alle aus einer Quelle herleiteten, und der enge Standeszusam-
menhang der Bergleute erklären diese Erscheinung hinlängUch.
In der Ausbildung ihrer eigenen Gerichtsverfassung, in
der Absonderung vom Landrecht musste, wie nun einmal der
allgemeine Gang der deutschen Rechtsentwicklung war, die
beste Gewähr für die Unabhängigkeit des Standes liegen; deshalb
sind die Bestimmungen, die das Rechtsuchen vor einem anderen
Gericht als dem des Bergherren verbieten, ganz besonders
scharf ausgefallen.^) Der Übertreter verliert ohne weiteres
sein Anrecht an den Berg. Auch wenn der Rat der Stadt
Freiburg, der berufenste Bewahrer des Landrechtes im Breis-
gau, Entscheidungen gab, so geschah dies auf dem Wege des
Kompromisses, und erst, nachdem er eine Rechtsweisung bei
den Bergleuten eingeholt hatte. Die Strafandrohung für den,
welcher das Recht versprechen würde, war wohl überhaupt
mehr gegen die Froner, grösstenteils städtische Kapitalisten,
die gern geneigt waren vor ihrem Stadtgericht sich Rechts zu
erholen, gerichtet, als gegen Häuer und Stettier, die, wie sie
die Arbeit ausübten auch das Bergrecht fortbildeten, und unter
ihrem Oberhaupte dem Vogt gewöhnlich allein das Gericht
besetzten.
Die dritte Pflicht, welche dem Regalherrn oblag, war: die
Aufnahme der Bergleute in den Allmendgenuss zu veranlassen.
Hätte sich wirklich jemals von der gemeinen Mark .her die
Bergbaufreiheit auf das Sondereigentum ausgedehnt, so würde
eine besondere Aufnahme in die Markrechte, und eben durch
den Bergherren überflüssig gewesen sein. Jedoch als ein ganz
^) „Were ouch daz die froner die lehener oder die stetler an ein-
ander üt bettend zeBprechende von dirre berg wegen, da 8ont sie recht
umb nemen vor vns oder rnseren fögten uf der leiti uf denselben bergen
vnd niona anderswa, vnd wer die recht versprecb der sol sin teil an den
bergen verloren ban" ist die übliche Formel,
Bergbau im Schwatswald. 413
besonderes Geben von Weg und Steg, Wasser und Holz
und allen freien Rechten, nach der Münsterthaler Formel so-
gar als ein Leihen, das also neben der eigentlichen auf die
Erzlagerstätte bezüglichen Leihe selbständig einhergeht, er-
scheint diese Aufnahme.
Also stand der Anspruch auf Mitbenutzung dieser freien
Rechte ursprünglich nur dem Regalherm zu, sie liegt in seiner
Reichsverleihung begründet, und er giebt sie denen weiter,
durch die er sein Recht ausübt. Da nun aber hier wirklich
die Bergleute mit den Grundbesitzern an einem und demsel-
ben Gegenstand Ansprüche hatten, waren gerade in diesem
Punkte Vergleiche mit jenen nötig* So giebt 1286 Graf Egeno
von Freiburg den Gewerken von Suckenthai zwar das Recht,
eine Wasserleitung über Tage anzulegen, aber nicht in seiner
Eigenschaft als Regalherr, sondern als Kastvogt des Grund-
eigentümers, des Klosters St. Peter.
Noch besitzen wir aus dem wichtigsten der Breisgauer
Bergwerksgebiete, aus Todtnau, einen besonderen Vertrag
zwischen den Bergleuten und der Grundherrschaft, allerdings
erst aus sehr später Zeit (1464). Nach diesen wurden der St.
Blasische und der österreichische Waldpfleger unter die Vierer,
die Repräsentanten des Bergwerks, gestellt, und den Berg-
leuten ward ein Anteil an den Bussen für Frevel zugestanden. 0
Um diesen Pflichten gerecht zu werden, um diese Ansprüche
geltend zu machen, musste der Regalherr seine eigenen Be-
amten an dem Bergwerk haben. Zuvörderst erscheint der
Vogt in Allem als sein Vertreter; er hat als Vorsitzender des
Gerichtes den Bergstab, auf den die übrigen geschworenen
Knechte vereidigt werden, er leiht an Stelle des Herrn Fron-
berge, er nimmt dessen Gerechtsame wahr, er vollzieht Zah-
lungen in seinem Auftrag; er ersetzt ausserdem den vorwie-
gend genossenschaftlichen Beamten, den Schreiber, wo ein
solcher wegen Armut des Bergwerks nicht vorhanden ist.*)
In der Todtnauer Ordnung von 1438 lässt er ausserdem das
Erz aufschütten und wacht über die Ordnung beim Verkaufe
desselben ; sein Amtsdiener, der Waibel, ist demnach auch der
einzige, der in den zum Verkauf aufgestapelten Erzhaufen
mit seinem Eisen fahren darf.
«) Gedr. bei Trenkle S. 324 £. — ») So im Breisg. Weistum v. 1S72.
414 G 0 1 h c i n.
Früher schon hatte man stellenweise den Bergvogt mit
Befugnissen ausgestattet, die seinem Amt eigentlich fremd
waren. In der Münsterthaler Ordnung, die sich selber als
„ein Bericht und Ordnung an den Bergvogt" giebt, fällt ihm
überhaupt die ganze wirtschaftliche Verwaltung der Gruben
samt der Polizei zu. Er hat die Arbeiter zu beaufsichtigen,
bürgt für ihre und der Grube Sicherheit, entscheidet über die
Art des Betriebes, inspiziert Aufbereitung und ; Verhüttung,
hält auf Ordnung in der Berggasse, hört die Rechnung ab,
verkündet die Zubussen und treibt dieselben ein. Daneben
hat er aber auch hier die obrigkeitlichen Befugnisse: die Ver-
eidigung, die Rechtsprechung. Er wird, wie es jene wirtschaft-
lichen Funktionen nötig machen, zwar auch auf die Förderung
des Nutzens der Froner vereidet, bleibt aber in erster Linie
doch der geschworene herrschaftliche Beamte, der auch die
Froner anhält, gemäss der Ordnung den Betrieb zu regeln,
der ihnen im andern Falle ihr Eigentum entzieht, der ebenso
ihre ünterschleife beim Verkauf zum Nachteil der Herrschaft
straft. Eine solche Anhäufung von Ämtern ist jedoch nur
im Münsterthal üblich gewesen, wo die besondere Stellung
des Klosters St. Trutpert, das planmässig mit allen Mitteln
nach dem Alleinbesitz der Bergwerke strebte, solche Centrali-
sierung veranlasste. Bei ihr war es wenigstens notwendig,
dem allmächtigen Bergvogt zu untersagen, selber Bergwerks-
eigentum zu erwerben — ein Grundsatz, der in den meisten
deutschen Bergordnungen befolgt worden ist, während man
allerdings in einigen den Eifer des Vogts zu beflügeln gedachte,
dadurch dass man ihn zum Mitinteressenten machte.
Im Freiburger Regalgebiete dagegen ist der Vogt aus-
schliesslich, wie wir jetzt sagen würden, ein Revierbeamter;
er ist über viele Gruben in einem Gebiete geordnet, — die
sämtlichen Todtnauer Gewerkschaften haben z. B. nur einen
Vogt auf der Leite, — und er befasst sich mit der wirtschaft-
lichen Verwaltung derselben nur im Notfalle. Für diese be-
sass jede grössere Gewerkschaft ihren Bergmeister, dem der
technische Betrieb unterstand — die Ordnung von 1438 führt
u. a. speziell an, dass er die Aufsicht über das Gezeug, die
Gerätschaften habe; die Verrechnung aber, die Abschreibung
der Gewinnste und Verluste, die Verkündigung der Zubussen
geschieht durch den Bergschreiber. Sie alle sind Beamte de?
Bergbaa im Schwarzwald. 415
Regalherrn, der nach Übereinstimmung fast aller Urkunden
sogar das Recht hat die Hutleute oder Pfleger einzusetzen
und abzusetzen, d. h. die ünterbeamten, welche „mit den Ar-
beitern an das Werk an- und abfahren und Acht auf der Ar-
beiter Schichten haben" 0, die auch allmonatlich vor dem Vogt
(resp. dem Schreiber) Rechnung ablegen. Höchstens von dem
Bergschreiber mag man zweifeln, ob er ein Beauftragter der
Genossenschaft gewesen sei; in den Ordnungen des Bergwerks
zur Bache von 1438/39 erscheint er wenigstens als solcher;
schuldet er nur den Vierem alle 3 Monate Rechnungsdar-
legung; aber diese Repräsentanten wurden eben auch damals
erst eingeführt, und zwar um die Beitreibung der Würfe, die
bis dahin dem Schreiber überlassen war, zu sichern.
So scheinen denn alle Beamten, alle „geschworenen Knechte",
unbedingt abhängig von der Herrschaft gewesen zu sein; im
Interesse dieser ist es, wie alles was im Breisgauer Weistum
bestimmt wird, dass ihr Zeugnis 2 oder 3 Zeugnisse der Teil-
genossen „übersagt", ausser wenn diese die Nächstbeteiligten
in der Streitsache sind. Auch in der Beamtenorganisation
entspricht also alles Zug um Zug den Fronhöfen der Gewerbe-
treibenden in den Bischofsstädten; aber wenn sie in jenen sich
verlor, weil die alten Einheiten je länger je mehr in ihre Be-
standteile zerfielen, so hat sie sich im Bergwesen, wo sich
beständig der Betrieb zu grösseren Einheiten consolidierte,
immer mehr gefestigt und sich im Wesentlichen unverändert
bis zur Gegenwart erhalten.
Der grosse soziale Unterschied zwischen dem städtischen
Handwerk und dem Bergbau zeigt sich aber doch wieder darin,
dass nur jene Ober- und ünterbeamten vereidigt werden,
ausser ihnen wohl immer noch der Bergschmied, weil man sich
gegen das Schlagen falscher Zeichen auf das Zeug vorsehen
musste, und weil die Bergschmiedberechtigung überhaupt über-
all als Amt angeschen ward. Nur die Beamten sind Diener
des Regalherrn, nicht die Bergleute. Diese sind, so weit wir
sehen können, jederzeit freie Leute, ob als Unternehmer, ob
als Arbeiter, und haben auf den Schutz ihrer Freiheit ein
gesetzliches Anrecht.
Die Beamten werden daher als geschworene Knechte den
gewöhnlichen Bergknechten entgegengesetzt. ^ Erst die Berg-
M Münsterthaler Berg-Ordnung. — *) Aach die Müosterthaler Or^
416 Go'thein.
Ordnung zur Bache (1438/39), die überall dahin zielt, einer
kürzlich eingerissenen Unordnung durch strengere Bindung
einen Damm zu ziehen, bestimmt, dass jeder Amtmann und
jeder Knecht zu dem Berge, „wie die genannt seien", der
Herrschaft und den Fronern zu schwören habe*); sie geht
weiter, und verpflichtet sogar die Köhler, also nur entferntere
Bergwerksverwandte mit Eidschwur, bloss ausgeglühte Kohlen
zu liefern. Es ist dieselbe Ordnung, welche den Arbeitern
auch das Kündigen erschwert. Beide Massregeln stehen mit
einander in Einklang. In die alte, schrankenlose Freizügig-
keit der Arbeiter hätte auch jene Vereidigung nicht gepasst.
Unter dieser Voraussetzung empfanden sie den Mangel einer
eigentlichen, genossenschaftlichen Vertretung aber um so weni-
ger, als jene Beamten doch der Natur der Sache nach nur
aus ihrer Mitte genommen werden konnten. In der Gewalt
des Regalherrn sahen die Arbeiter, die „Armenleute", wie sie
gleich den Bauern genannt werden, ihren besten Schutz, in
der Erhöhung seines Ansehens fanden sie die Gewähr ihrer
eigenen Unabhängigkeit. Das haben wir bisher erkannt und
werden es noch genauer bei der Entwicklung der Arbeiter-
und Gewerkenverhältnisse erkennen.
In einer Bestimmung, die in die grosse Mehrzahl der
Verleihungsurkunden aufgenommen ist, spricht sich das noch
besonders aus: „Wir sollen, heisst es da, unsere Knechte
da verkaufen lassen und Niemand anders"; d. h. die Liefe-
rung der Lebensbedürfnisse geschieht im Interesse der Ar-
beiter durch die Beauftragten des Regalherrn; sowohl die
Krämer als die Gewerken werden davon ausgeschlossen.
Es ist dies einer der Grundsätze, die, da sie nur der Ver-
waltung angehören, sich nicht aus den bergrechtlichen Grund-
bestimmungen herleiten lassen, die aber das wirtschaftliche
Leben so entschieden wie kaum einer der Rechtssätze bestim-
men. In Zeiten eines rein fiskalischen Systems als der Berg-
bau, einst das freizügigste aller Gewerbe, das sesshafteste
geworden war, hat in unfruchtbaren Gebieten, wie dem Ober-
harz, diese Bestimmung aus den Bergleuten eine Art von
nung, die dazu bestimmt ist, den ganzen Geschäftskreis des Bergrogtes
za umschreiben, führt nur die Vereidigung der Hutleute an.
^) Knechte werden in dieser Ordnung ausdrücklich sämtliche Arbeiter
genannt.
Bergbau im Schwarzwald. 417
Staatshörigen gemacht; im 14. Jahrhundert am Oberrhein war
sie eine aus der Reihe der Massregehi, durch welche sich die
Arbeiter der Übermacht des Kapitales und der Regalherr dem
Andringen der Grundherren erwehren wollten. Dieser Zu-
sammenhang wird uns erst im folgenden Kapitel deutlich
gegenübertreten.
IV. Die Gewerkschaften und die Arbeiter.
Allmählich und unscheinbar vollzieht sich innerhalb der
bisher geschilderten Verhältnisse die genossenschaftliche Ent-
wicklung. Hier leitet uns nicht eine ununterbrochene Reihe
von Urkunden bis zum ersten Ursprung zurück; und wo wir
die Entwicklung verfolgen können, zeigt sie zur gleichen Zeit
in demselben Gebiete bedeutende Unterschiede, die sich aus der
verschiedenen Grösse der einzelnen Unternehmungen erklären.
Bedeutsam ist es, dass trotzdem den Bergleuten selber bis
zum Ende des 14. Jahrhunderts ein bestimmter Zustand als
der normale erschien, und dass sie dem Regalherrn das Recht
zuerkannten, denselben jederzeit zu erzwingen. Der Grund-
satz: „so viel Fronberge, so viel Baue", den das Breisgauer
Weistum ausführt, ist geradezu gegen den Grossbetrieb ge-
richtet. Er war nur dort durchzuführen, wo die Erzgänge
nahe an der Erdoberfläche streichen, er war nur da praktisch,
wo dieselben durch Sprünge vielfach verworfen sind. Beides
ist im Schwarzwald thatsächlich häufig der Fall, und das
ameisenhaufenartige Aussehen solcher Distrikte, die mit dicht-
gedrängten Löchern durchwühlt, mit kleinen Halden besetzt
sind, zeigt noch heute die Ausübung eines jenem Grundsatz
entsprechenden Bergbaues an. Der Fronberg im Breisgau
war nicht grösser gemessen als nach gemeinem Recht die Fund-
grube: 7 Bergklafter in's Geviert. 0 Sobald aber die Leite
ununterbrochen den Bergmann fortführte, war ein grösserer
Betrieb angezeigt, und der Grundsatz des Weistums, welches
nur bei armen Gruben Ausnahmen anerkennen wollte^), ge-
*) Münsterthaler Ordnung „ze wissen, dass ein ganz Lehen syben
bergkloffter sind". In den Verleihungsurkunden der Grafen wird gewöhn-
lich bestimmt, dass auch die Abbruche 7 Klaff ter breit sein sollen, z. B.
Ztschrft. 19, p. 94. ~ ^) S. oben über das Recht des Grafen, so lange
die Grube arm ist, vom Betriebe jedes Fronbergs mit einem Baue zu
dispensieren.
jjSvitscbr. f. Qesch, d. Oberrh. N. F. U. 4. 27
418 Gothein.
riet gerade bei diesen reicheren in's Wanken. Je besser die
Grube, um so mehr lockte sie auch das Kapital.
Wenigstens war der Graf nun bemüht, die Rechte der
„Armenleute" gegen ihre mächtigen Konkurrenten zu schützen,
so wie sie durch ihre ßechtsweisung den ßegalherm gegen
die seinen schützten. So z. B. war die urkundliche Ausfertigung
der Verleihungen nur bei grösseren Gruben üblich; jene
Handschläge auf ungewisse Hoffnung, die der Bergvogt an
arme Leute lieh, würden die Kosten einer solchen nicht ver-
lohnt haben. Dadurch ward aber auch ihr Besitz ein anfecht-
barer, zumal die grossen Gruben ihr Feld durch weitere Mu-
thungen, durch Pachtung und Konsolidation auszudehnen trach-
teten. Zu ihren Gunsten bestimmt also das Breisgauer Weis-
tum: „Ob man sie ansprach, sie hättend ir berg nitbehoupt
als sie von recht solltend, und sie sprechen sie hettendt ze
recht behoupt, das sollen sie behaben mit den dreien die do
gefaren handt mit iren Eiden."
Wichtiger noch war, dass solchen kleinen Gruben ein be-
sonderer Vorteil zugebilligt wurde. Hierüber handelt die
letzte Bestimmung des Weistums.*) Danach nimmt der Re-
galherr Bergwerke, die zu arm sind, um eine eigene Verrech-
nung zu führen, völlig unter die Verwaltung seines Vogtes;
bei diesem werden die Würfe, d. i. die nötigen Zubussen an-
gemeldet, von ihm ihre Erhebung bewilligt, und die Beibringung
dadurch gewährleistet, dass für die pünktliche Erfüllung das
Bergwerkseigentum, der Teil, haftbar gemacht wird. Diese
Berechtigung, den Teil des Säumigen „einzuschlagen", war
bisher nur selten und ausdrücklich verliehen worden. ^ Jetzt
sprach man diese Haftbarkeit als Grundsatz aus. Mau hatte
damit die Strafe, die sonst auf Nicht-Erfüllung der Pflichten
*) Do bat aber der Torgenant (der Graf) du erber lüte, das sie im
seitent, ob ein armman buwte ze einem berge do kein schriber were Ton
schwachcit wegen des berges, der dannocbt nütt so g&t were das er einen
scbriber erzüben möchte und einen wurff leite mit des vogtes wissende,
und im der vogt den wurff erlöpte ze samende ze verkündende and le
heischende und vor dem vorgenanten vogt ze verrechende by siner trüwe
an eydstatt oder vor den froiiern den meren teil, wer nit geworffm hette
noch würffe ze rechte ungeverlich, ob man dess teil nit möchte inschlahea
mit des vogtes oder der froner den meren teil wissende. Do erkantend
die erber lüt einhelklich uf iren eyde, das man also wol gethon mOehtC^
— •) Urk. V. 1331 Freibg. Stadt-Arch.
Bergbaa im Schwarzwald. 4I9
gegen den Regalherm stand, ausgedehnt auf die Nicht-Er-
füllung der Verpflichtungen . gegen die Gewerkschaft.*)
Gerade diesen Schritt hatte man in der gleichzeitigen
Münsterthaler Ordnung noch nicht gethan, obwohl dieselbe
sonst einen centralisierten Grossbetrieb zeigt. Diese Centrali-
sation vollzog sich eben in der Hand der herrschaftlichen
Beamten, nicht innerhalb einer Genossenschaft. *) Demgemäss
stellen sich in ihr auch die Arbeiterverhältnisse gerade ent-
gegengesetzt zu dem vom Breisgauer Weistum normierten
Zustand.
Eine Thatsache beherrscht diese ganze detaillierte Arbeits-
ordnung: die vollständige Trennung von Gewerken und Berg-
arbeitern als zwei völlig verschiedenen Ständen. Die Ge-
werken, die hier recht bezeichnend nicht Froner sondern Fron-
herren genannt werden, sind grossenteils auswärtige, nament-
lich Freiburger Kapitalisten, wie denn die Stadt Freiburg für
Sicherung ihrer Bürger in Münster besonders bedacht war;
keinerlei Einfluss auf den Betrieb steht ihnen zu, einheitlich
werden vom Vogt die Strecken bestimmt, die zu bauen und
die zu versetzen seien; von keiner Versammlung und Ver-
tretung ist die Rede, sondern der Vogt verkehrt nur durch
den Fronboten mit den Gewerken und zeigt ihnen die Aus-
beuten oder Zubussen an. Sie haben nichts zu thun, als jene
in Empfang zu nehmen, diese zu entrichten. Es ist genau
derselbe Zustand im 14. Jahrhundert, wie er im fiskalischen
Bergbau seit dem 17. allgemein wurde.
Die Bergleute hingegen — hier zum ersten Male im Breis-
gau mit der abstrakten Standesbezeichnung Arbeiter genannt
— bilden eine abhängige, besitzlose Masse. Eine bestimmte
Arbeitsordnung ist für sie eingeführt; die „rechte Bergschicht"
währt 8 Stunden, und eine genaue Beaufsichtigung findet
darüber statt, ob die Schichten richtig verfahren worden sind.
Jeder Gedanke an Gewinnbeteiligung, an Austeilung von kleinen
Loosen an Lehenhäuer, ja auch nur an Gedingearbeit ist aus-
geschlossen; die Ordnung kennt nur Schichtlohn in G^ld.
Die Arbeiterschaft ist demnach auch nur nach den Terminen
der Lohnzahlung gegliedert in Tagelöhner und in eigentliche
^) Demgemäss verfällt dort der Teil, hier wird er eingeschlagen. -«
'^ Siehe darüber das vorige Kapitel.
27*
420 G 0 1 h e i n.
Arbeiter, die monatlich ihren Lidlohn erhalten. Bei der Ab-
lehnung darf der Arbeiter auch seinen Dienst ohne weitere
Kündigung verlassen, und hat den Anspruch binnen 3 Tagen
völlig befriedigt zu werden, „wo das Geld anders do möcht
sin", wie es mit einer Wendung heisst, die uns mit einem-
male aus diesen modern scheinenden Verhältnissen in's Mittel-
alter zurückversetzt.
Auch in diesem nivellierten Zustande weisen einige Be-
stimmungen der Ordnung rückwärts in eine Zeit, da die Ar-
beiterschaft noch wirklich eine Gesellenschaft war und im Mit-
besitz der Berge stand. Zuvörderst ist in ihr die Recht-
sprechung der Bergleute nicht nur nicht angetastet, sondern
als Pflicht eingeschärft; freilich währte es nicht mehr lange,
bis dieselbe durch den Machtspruch Herzog Friedrichs im
Jahre 1412 aufgehoben wurde.
Hierher gehört nun auch die Art von Sicherheit, welche
den Arbeitern für ihre Löhnung gegeben wurde. Da, wie schon
bemerkt, hier die Gemeinschaft der Froner nicht das Recht
hatte, die Zubussen einzutreiben und sich an das Bergwerks-
eigentum des Widerspenstigen zu halten, so konnten auch die
Arbeiter dies nicht der Gewerkschaft gegenüber thun. Und
während alle andern Pflichten in der Person des Bergvogts
vereinigt waren, hatte derselbe mit der Löhnung gar nichts
zu thun. Diese ward vielmehr von einer nicht näher be-
stimmten Persönlichkeit ausgezahlt „von dem, so von gemeinen
Fronern das Geld empfangen hat".
Blieb nun ein Froner mit seinem Wurf im Rückstand, so
ward der Arbeiter (sc. als KoUektivbegrifif zu verstehen) auf
diesen gewiesen, vor dem Bergvogt Klage zu erheben auf alles
Bergwerkseigentum, Teile, Erz und Zeug; und nach Verlauf
einiger Fristen ward der Kläger, falls er sich nicht mit dem
Beklagten vertrug, in den Besitz eingewiesen. Reichte dieser
zur Deckung des Lohnes noch nicht hin, so mochten sich die
Arbeiter weiter vor dem gewöhnlichen Gericht gegen die Per-
son des Schuldners Recht verschafl'en.
Unzweifelhaft liegt in diesen Bestimmungen die ältere Form
der Haftbarkeit des Teiles für die Zubussen vor: die ArbeiteTi
nicht die Mitgewerken sind die zur Forderung Berechtigten.
Sie hatte ihren guten Sinn so lange, als die Froner, wie sie
eine Todtnauer Urkunde nennt, die magistri argentifodi*
Bergbau im Sdiwärzwald. 42 1
Darum sind, die Meister, die mit ihren Gesellen zusammen
arbeiten. So wie aber zur Zeit der Ordnung J. v. Üsenberg's
der Betrieb im Münsterthal eingerichtet war, hätte es un-
streitig für die Arbeiter höheren Wert gehabt, sich für ihren
Lohn an die gesamte Gewerkschaft halten zu können, als auf
dem Wege des Prozesses vielleicht einmal Mit-Gewerken zu
werden.
Wertlos war es immerhin nicht, dass inmitten einer kapi-
talistisch-fiskalischen Betriebsweise, wie sie hier herrschte, doch
die Grundanschauung beibehalten war, dass Froner und Ar-
beiter zusammen das Anrecht auf das Bergwerk haben, eine
Auffassung, die sich auch darin aussprach, dass sie beide sich
mit dem Gotteshause St. Trutpert vertragen mussten, falls
diesem der Heimfall des Berges zuerkannt worden war.
Indem wir nun am Ende des 14. Jahrhunderts gleichzeitig
und dicht nebeneinander so durchaus verschiedene Verhält-
nisse gewahren, wie sie sich im Breisgauer Weistum und in
der Münsterthaler Ordnung aussprechen, werden wir veran-
lasst, nach den gemeinsamen Wurzeln dieser verschiedenartigen
Bildungen, nach dem Ausgangspunkt der Gewerkschaft zu
forschen. Zweierlei genossenschaftliche Verbindungen auf ge-
trennter Basis treten uns da entgegen.^) Alle Bergleute in
einem bestimmten Bezirk, die Gesamtheit derer, die auf der
Leite gesessen sind, bilden eine Gemeinde. Es ist das eine
rein persönliche Verbindung. Ihre Einheit beruht nur in der
Person des Herrn, von dem sie Schutz zu fordern haben,
ihre Aufgabe ist nur das Recht zu finden, um das jener sie
befragt. Innerhalb dieses Verbandes wird deshalb auch gar
nicht nach dem Eigentum gefragt, der Arbeiter hat hier ebenso
seine Stimme wie der Froner; und es lag in der Natur der
Sache, dass er weit mehr als jener zum Bewahrer und Fort-
bildner des Bergrechtes berufen war. Eine Stärkung dieser
Verfassung, die oben mit jener der Fronhöfe verglichen ward,
war deshalb gleichbedeutend mit einer Erhöhung des Ansehens
der „Armenleute", wie es sich im Breisgauer Weistum zeigte
und weiterhin wiederum bei den Reformen Kaiser Maximilians
zeigen wird.
1) Ein Unterschied, auf den besonders Gierke Deutsches Genossen-
schaftsrecht I, p. 493 aufmerksam gemacht hat.
422 ßothein.
Aber eine Wirtschaftsgenossenschaft mit materiellen Befug-
nissen konnte diese Gemeinde nie werden. Die einzige auf
den Betrieb bezügliche Anordnung, die sie betrifft, ist sogar
dazu bestimmt, der individuellen Wirtschaft ein Hindernis
aus dem Wege zu räumen: alle die auf derselben Leite ge-
sessen sind, sollen über einander Weg und Steg haben. Ge-
wiss ist das keine Servitut, sondern ein genossenschaftliches
Eecht nach der Analogie des Flurzwanges, aber keineswegs
war es wie jener geeignet zum Bande einer Wirtschaftsge-
meinschaft zu dienen.
Innerhalb dieses von Anfang an gegebenen persönlichen
Verbandes bilden sich nun Genossenschaften, deren Grundlage
ein gemeinsames Eigentum und ein gemeinsamer Betrieb ist,
die Gewerkschaften. Auch für sie ist der Ausgangspunkt die
Leihe des Regalherrn. Dadurch dass dieser nicht einzelne
Fronberge sondern jeweils einen Handschlag von dreien oder
vieren solcher mit ebensoviel Einzelbauen verlieh, war eine ein-
fache Genossenschaft von drei oder mehr Fronern gegeben.
Diese Realteilung der Grube machte sich dauernd geltend bei
Verpfändungen, bei Abgabe von Pachtfeldern, bei Annahme
von Lehenhäuern, denen auf einem Fronberg der Betrieb über-
lassen wurde.*) Im Übrigen aber blieb sie für die Weiter-
bildung der Gewerkschaft bedeutungslos. Diese beruht viel-
mehr stets auf der ideellen Teilung, welche nach der im Breis-
gau üblichen Berechnung jede Grube ohne Unterschied der
Grösse des Betriebes in 60 Teile und zwei eiserne Teile der
Herrschaft zerlegt. Es kann kaum zweifelhaft sein, obwohl
es begreiflicherweise kein ausdrückliches Zeugnis dafür giebt,
dass diese Einteilung aus der Art des Betriebes hervorging.
Diese ist der „Gesellenbau", in dem der Froner als Meister
mit seinen Gesellen zusammen arbeitet, und dieselben dadurch,
dass sie auf Gewinnbeteiligung angewiesen sind, ins Miteigen-
tum der Grube treten. Bis in die Zeit äusserster Erstarrung
unseres Bergbaues haben sich Reste jenes Zustandes erhalten,
und wie tief die ihm zu Grunde liegende Anschauung gewurzelt
war, sahen wir noch eben daraus, dass sie selbst die Münster-
thaler Ordnung nicht verleugnet. Die analoge Erscheinung
*) Verleihung von 3 Fronbergen mit dem Rechte einen za verpachten
1329. Afterleihe von 2 Fronbergen auf der Segen im Münstertbal 1S72
u, 8. w.
Bergbau im Scbwarzwald. 423
auf einem verwandten Rechtsgebiete sind die Hausgenossen-
schaften, in denen der grösste Teil der deutschen Bauern,
z. B. auch im Schwarz walde damals noch lebt. Wie ein Bauer-
hof dem Vorträger zugleich für die in ungeteilter Gemein-
schaft sitzenden Teilgenossen geliehen ward, so auch der Hand-
schlag einem oder zwei namentlich benannten Fronern zugleich
für alle, die da Teil haben oder noch gewinnen. In solchem
gemeinsamen Betriebe verstand es sich von selbst, dass die
Ausbeute gerade wie in den Hausgenossenschaften auch, in
bestimmten Quoten verteilt ward, und ebenso ergab sich die
gleichmässige Verpflichtung aller zur Arbeitsleistung, hiermit
aber auch zur Zubusse. Noch viel später, als der Gesellen-
bau dem kapitalistischen Betrieb gewichen ist, erscheint die
Zubusse, der „Wurf den der Froner legen muss" vorwiegend
als der den Arbeitern geschuldete Lohn.
Diese so überaus einfache Arbeitsordnung wich anderen
Formen der Wirtschaft und sofort gerieten auch die Rechts-
sätze in's Wanken, denen sie zur Grundlage gedient hatte.
Wer hatte die Zubussen zu fordern? Das war fortan die
nächste Frage. Die Münsterthaler Ordnung antwortete darauf:
„die Arbeiter", das Breisgauer Weistum: „die Gewerkschaft,
die Mitfroner, die den Teil des Säumigen einziehen".
Der entscheidende Schritt in der Umwandlung der Ge-
nossenschaft war also die Herbeiziehung solcher Elemente, die
nicht selber mitarbeiteten, die nur als kapitalistische Unter-
nehmer gelten konnten. Sie sahen in dem Erwerb eines Berg-
teiles kaum etwas anderes als einen Rentkauf, d. h. den Er-
werb eines Anspruches auf einen Teil der Nutzungen eines
immobilen Objektes. Aus dem Rentkauf erwuchs dem Er-
werber keine weitere Last als die einmalige Zahlung der Kauf-
summe; und beim Bergbau sollte man eine dauernde Verpflich-
tung eingehen?
Solche Froner gab es aber von Anfang an neben den
Meistern des Gesellenbaues. Zwar wird man sie nicht unter
jenen Familien suchen dürfen, die vom Glück begünstigt durch
den Bergbau zu Reichtum gelangten, wie die Absalon und
Kreütz, deren Vermögensumstände im 14. Jahrhundert sie dem
Adel nahe rückten, an den sie ihre Töchter verheirateten.^)
0 Im Jahre 1360 giebt der Yielfach in den ürkk. als Zeuge fungierende
424 Gotbein.
Sie haben nichts in dem Betriebe geändert; und da ihre Kapi-
talanlage zum Teil im Erwerb von Erzmühleu, von Aufbe-
reitungsanstalten bestand, die hier immer von Privaten nie
vom Regalherren besessen werden, so behielten sie nahe
Fühlung mit den Interessen des Bergbaues. Im Übrigen war
die Konkurrenz der Erzmühlen eine so ungewöhnlich grosse,
dass nicht daran zu denken war, die Verarbeitung des Pro-
duktes könne zu einer Übermacht über die ürproduzenten
führen. Familien wie die Absalon nehmen daher nur eine
aristokratische Stellung inmitten der bergmännischen Gemeinde
ein. So erscheinen sie im 13. Jahrhundert als Bürgen für
den Todtnauer Kirchenbau, im 14. Jahrhundert als Beisassen
bei der Erteilung des Weistums auf dem Diesselmut.
Etwas ganz anderes aber war es, wenn die Grafen von
Freiburg Gruben, welche eine gute Hofifhung gaben, an Ge-
werkschaften verliehen, die aus ihren angesehensten Mini-
sterialen oder aus reichen Freiburger Bürgern bestanden, an
denen wohl gar ihre Söhne Anteil hatten. *) Hier kann es sich
entweder darum handeln, ausser dem Regalherrn auch diesen
von ihm Begünstigten eine gute Rente zu verschaffen, oder
für einen kostspieligen Betrieb mobiles Kapital flüssig zu
machen. Hierbei kam es aber, wie die Geschichte der Zu-
busse deutlich zeigt, auf eine Gewährleistung, beziehungsweise
auf einen Vorschuss von Arbeitslohn an. Diese häufigste Ent-
stehungsform des Kapitales in der Neuzeit muss sich an
diesem schwankenden Gewerbe auch am ersten zeigen.
Sofort im Jahre 1284 begegnet uns eine solche Kapita-
listengewerkschaft im Suckenthai bei einer Unternehmung,
welche grosse Kapitalaufwendungen erforderte, der Führung
einer Wasserleitung zum Bergwerke.^) Die Grösse dieses Be-
triebes mögen wir am besten aus der Grösse des Schadens
entnehmen, den das Missglücken eben jener Unternehmung,
ein Stollenbruch, verursachte. Wie uns die zeitgenössische
Klaus Absalon seine Tochter dem Edelknecht Franz Morser mit einer
Aussteuer von 200 Mark lötigen Silbers. Ztschrft. 30 p. 347 f. Über die
Vermögensverhältnisse der Crütz in Münster ürk. aus den Jahren 1351
bis 1356. Ztschrft. 30, p. 349 ff.
^) So z. B. 1322. Ztschrft. 12 p. 370. Überhaupt erscheinen die
Snewlins, das angesehenste (Geschlecht des Breisgaues, auch am häufigsten
als Gewerken in den Urkunden. — 2) Ztschr. 19 p. 78.
Bergbau im Scbwarzwald« 425
Chronik darüber unterrichtet, so hat die Sage den Nachhall
des unheilvollen Ereignisses bewahrt. Überhaupt ist in diesem
Punkte die Bergwerkssage — denn es handelt sieh im Schwarz-
wald thatsächlich immer nur um diese eine wiederkehrende
Sage — allein lehrreich. Immer sind es in ihr die reichen
Leute, die für ihren Übermut und ihre Verachtung der Ar-
men durch hereinbrechende Wasserfluten gestraft werden. Die
Sage verfolgt also dieselbe Tendenz, die sich in der bergmänni-
schen Rechtsprechung geltend machte: sie ist von der Abneigung
gegen den Grossbetrieb beseelt. In der That war es die Be-
kämpfung und jeweils die Benützung des Wassers, welche über-
all die technische Nötigung war, zum Grossbetrieb überzugehen ;
der Erbstollen, welcher die über ihm liegenden Schichten ent-
wässert, der selber nur ausnahmsweise eine Ausbeute ergiebt,
aber alle Einzelbetriebe seines Reviers erst in die Lage ver-
setzt mit Erfolg zu bauen, und dem deshalb alle jene zins-
pflichtig werden — er ist das eigentlich kapitalistische Ge-
bilde des mittelalterlichen Bergbaues. Es hat sich deshalb
an den klassischen Stätten des Bergbaues ein Stollenrecht
selbständig neben dem Schachtrecht ausgebildet.*)
Vom Schwarzwald gilt dies freilich nicht. Wir wissen zwar
ausser durch jene Suckenthaler Urkunde auch aus dem Müti-
sterthaP) und aus Todtnau^), dass Stollenbau getrieben wurde,
aber wir erfahren vor der Bergordnung Kaiser Maximilians
nicht das Geringste über die Rechtsverhältnisse desselben.
Dies rührt jedoch daher, dass die Erbstöllner hier nicht eine
gesonderte Genossenschaft bildeten, die das Grosskapital gegen-
über kleinen Betrieben vorstellte, sondern dass von vornherein
der gesamte Betrieb, Wasserhaltung und Abbau vereinigt,
konzentriert in den Händen grosser Gewerkschaften lag.
Dass auch bei solchen namentlich in früherer Zeit ein Teil
des Abbaues weiter verliehen war an Lehenhäuer, sieht man
an der regelmässig wiederkehrenden Nennung derselben in den
Verleihungsurkunden*); bei den ansehnlichsten Gruben trat
^) Am ersten und ausführlichsten schon vor der Mitte des 13. Jahr-
hunderts in Kuttenherg. — *) Münsterthaler Ordnung. Der Bergmeister
soll Acht geben , dass der rechte Erzstollen neben dem Erbstollen ge-
trieben werde. — ') 1331 Stollen auf der Grube zur Bach Freibg. Stadt-
archiv. — *) In diesen werden immer Froner, Lehner, Stettier unter-
schieden.
426 Gothein.
aber, wie wir schon sahen, diese Form zurück gegen die ein-
fache Belegschaft mit Lohnarbeitern.
Schon die Belehnungen selber, die an solche ansehnliche
Froner erfolgten, gingen über das Normalmass weit hinaus.
Eine Gewerkschaft, an der der Sohn des Grafen in erster
Linie Teil nimmt, erhält sofort in Todtnau 12 Fronberge.
Leicht war es für einen im Gang befindlichen Betrieb nach-
träglich noch weitere Belehnungen zu erhalten. Besonders
aber war es häufig, dass man den ersten Handschlag nur als
„Fundgrube ** ansah, als Ausgangspunkt eines Betriebes, der
sich dann weiter nach allen Seiten ausdehnen mochte; deshalb
erhalten die Froner das Recht „alle die Leiten, die sie mit
ihren Bauen verschroten (aufschliessen) da sollen sie auf jeg-
licher Leite 3 (resp. 6 und mehr) Fronberge von uns haben
in allen dem Recht und Gedinge als die ersten 3 Fronbei^e".*)
Auch dann blieb durch die Forderung, jeweils das Gruben-
feld auszumessen und dementsprechend abzugrenzen, eine
Schranke gezogen, die dem Grossbetrieb unbequem fallen
musste. Er emanzipierte sich von dieser dadurch, dass er sich
je länger je mehr nicht einzelne Handschläge und Fron-
berge leihen liess, sondern ganze Distrikte, Reviere, die nach
Oberflächengrenzen nur im Allgemeinen beschrieben wurden.
Vom Standpunkt des Bergrechtes war das ein entschiedener
Rückschritt, für den Grossbetrieb bedeutete es einen Fort-
schritt. Recht deutlich sieht man dies im Münster thal, wo
eben um die dort übliche Grosswirtschaft noch zu erleichtem,
im Laufe des 15. Jahrhunderts die Distriktsleihen eingeführt
wurden „zu beiden Seiten des Thaies der Berg, als die Wasser-
seige geht".^)
Die natürliche Übermacht solcher grösseren Gruben zeigt
sich bald darin, dass kleinere Gewerkschaften von ihr ange-
zogen wurden, und in ihr aufgingen. Nichts stand der Mobili-
sierung des Bergwerkseigentumes im Wege. Wie es in jener
Zeit den Teilgenossen eines Bauernlehens ohne weiteres frei-
1) Zuerst 1335 6. April Ztschrft. 19 p. 222. — >) Zusätze zur Mfln-
sterthaler Ordnung. Es kommen natürlich auch Distriktsleihen ymr, wo
der Ertrag unsicher war und Mutungen auf bestimmte Felder noch ni<^t
möglich waren, so im Oberriedter Thal 22. Aug. 1329 Ztschrft. 5 p. 872.
Die dort gegebene Erklärung ist unbrauchbar. 1844 ebendort weitere
Distriktsleihen Ztschrft. 13 p. 337.
Bergbau im Schwarzwald, 427
stand, ihre Parzellen weiter zu zerteilen, zu verändern, zu
verkaufen, wenn nur ihr Vorträger die dinglichen Pflichten
gegen die Grundherrschaft erfüllte, so war es im wesentlichen
auch mit den Fronern und ihrem Regalherren bewandt. Der
Regalbesitz ist der feste Punkt, der bleibende Faktor; darum
werden auch die zu ihm gehörigen Fron teile „die eisernen"
genannt; die übrigen aber wechseln je nach Umständen, auch
die Fixierung ihrer Zahl auf 60 — jedes grössere Bergwerks-
gebiet hat seine eigene Berechnung, nahm aber öfters eine
solche von den Nachbarn an — , war kein Hindernis für die
Mobilisierung ; denn nichts stand im Wege, die Fronteile selber
wieder nach Belieben zu zerteilen. Es war erst die Reaktion
gegen eine weitgehende Zersplitterung, welche für die grossen
Todtnauer Bergwerke die Maximalzahl der Teile auf 86 be-
stimmte, gerade so wie in jener Zeit die Bestimmungen üblich
werden, welche der Zerteilung des bäuerlichen Grundbesitzes
entgegentraten.
Unter den obwaltenden Verhältnissen ist es aber begreif-
lich, dass die Leichtigkeit Bergwerkseigentum zu zerteilen und
zu übertragen, schliesslich dahin führen musste, die kleinen
Betriebe allmählich in den grossen aufgehen zu lassen. Häufig
werden nicht nur einige Fronberge verpachtet, sondern auch
die Tagegebäude 0 aber es kommt auch vor, dass die grosse
Gewerkschaft „zur Bache" in Todtnau einer anderen, eben-
falls sehr ausgedehnten „zum Gauch" sämtliche Berge von
Schönau an aufwärts bis Todtnau abpachtet.^)
Eben an dieser Gewerkschaft können wir den Vorgang der
Zusammenschlagung oder Konsolidation am besten verfolgen.
Es waren in derselben vom Jahre 1329 ab 4 Fronen^), zu je
einem Handschlage aufgegangen, und sie hatte schon ehe sie
jenen Vertrag mit der Gauch-Gewerkschaft einging, das Eigentum
von je 15 Fronberge auf jeder Leite in den sämtlichen Thälern
der Quellbäche der Wiese erhalten. Es findet sich keine Spur
davon, dass man solche Konsolidationen von Seiten der Obrig-
keit erschwert habe, dass man z. B. wie es spätere von der
^) 1331 erfolgt ein Vertrag der alten und neuen Froner zu Hasen-
fron und Amrosfron über die Taggebäude und Betriebskräfte, der offen-
bar nur die Einleitung zur völligen Konsolidation der beiden Betriebe ist.
— *) 1353 3/10 Freibg. Stadtarchiv. — •) Schulersfron, Künigsfron, EEasen-
fron, Amrosfron.
428 Oothein.
Abneigung gegen einen selbständigen kapitalistischen Betrieb
diktierte Ordnungen thun, eine wirkliche Verschmelzung ge-
hindert habe. Vielmehr verschwinden immer die besonderen
Namen der Fronen sehr bald, und nur die Bestimmung er-
innert an die Entstehung der grossen Gewerkschaft, dass alle
ihre später gemuteten Berge verloren sein sollen, wenn die
ursprünglichen 6 Fronberge verloren werden.*)
Für ein Unternehmen von solcher Ausdehnung war eine
strenge Ordnung Lebensbedingung, und dies um so mehr, als
mit dem Wegzug der Freiburger Grafen die Regalverwaltung
in's Wanken geraten war. Die beiden Ordnungen dieser Ge-
werkschaft aus den Jahren 1438 und 1439 lernten wir schon
kennen als ein Zeichen des Vordringens der grundherrlichen
Ansprüche; ihr eigentlicher Zweck aber ist: eine solche ge-
nossenschaftliche Organisation zu finden, dass der gleichmäs-
sige Betrieb des Bergwerkes durch sie gewährleistet werde,
„denn bisher," heisst es hier, „seien viel Missverständnisse
zwischen den Fronern gewesen, so dass keine rechte Ordnung
aufgesetzt noch gehalten ward, und viele Schulden an ver-
fallenen Würfen ausständig und unbezahlt blieben, dadurch
das Bergwerk in redlichem, nützlichen Bau nicht gehalten
ward". Es ist wiederum die strenge Verpflichtung zur Zu-
busse, zu der sich, beinahe notgedrungen, auch dieser Gross-
betrieb entschliesst, indem bestimmt wird: dass jeder Froner
binnen 14 Tagen nach der Verkündigung des Wurfes den-
selben zu geben hat nach Anzahl seiner Teile, bei Verlust
aller derselben ; dass diese auch für versessene Würfe und für
alle Kosten, die durch seine Säumnis den andern Fronem
bereitet werden, haften. Die zweite Ordnung fügt hinzu, dass
einem solchen , wenn auch in der Zwischenzeit Ausbeute ausge-
schlagen werde, doch nichts von derselben zukonmie.
Erst hiermit war der korporative Charakter dieser Er-
werbsgenossenschaft klar hervorgetreten und sofort führte dies
überhaupt zu einer strengeren Bindung der Gewerken, als sie
bisher üblich gewesen war. Denn nun erst erfolgte die Be-
schränkung der Teilbarkeit, nun erst wurde verfügt, dass jeder
Verkauf nur in die Hand des Schreibers nach vollständiger
^) So in der grossen Verleihung an die konsolidierte Gewerkschaft
zur Bache 1344 Ztschrft. 19 p. 226.
Bergbau im Schwarzwald. 429
Abrechnung erfolgen dürfe, nun erst ward ein Vorkaufsrecht
der Mitgewerken, als deren Mandatar wiederum der Schreiber
erscheint, festgestellt. Für eine derartige Korporation war
auch eine ständige Vertretung notwendig. Der Schreiber oder
Schichtmeister war ein abhängiger Beamter, gerade dass man
ihm es überlassen hatte die Würfe einzutreiben, hatte die
Unordnungen veranlasst. Eine Versammlung aller derer, die
Teil und Gemein an den Bergen hatten, wie sie sich beim
Gesellenbau von selbst ergab, war jetzt unmöglich. Um die
Ordnung von 1438 zu vereinbaren, hatten die Froner nach
ihren Wohnsitzen sich in Parteien zusammengethan, Abge-
ordnete erwählt, jede aber sich selber den endgiltigen Be-
schluss vorbehalten. Diese Gelegenheitsorganisation behielt
man auch für die Zukunft bei. Die Froner von Freiburg er-
nannten für sich und die übrigen Breisgauer Gewerken zwei
Repräsentanten, der Abt von St. Blasien für sich und die in
Todtnau angesessenen einen dritten, der Vogt von Laufen-
burg für die Basler und Laufenburger den vierten.*) Sie sollen
die Würfe einsammeln, jeder in seiner Abteilung; sie kommen
auch, z. B. gleich im nächsten Jahre, mit guter Vollmacht
der Gewerken zusammen, um über Abänderungen des Statuts
zu beschliessen. Für ihre Mühewaltung wird ihnen ein Teil
ohne Zubussen gebaut.
Mit dieser strengeren genossenschaftlichen Bindung geht
es dann Hand in Hand, dass auch die Arbeiter strenger ge-
bunden werden durch Vereidigung und Ausbedingen einer
langen Kündigungsfrist, ganz im Gegensatz zu den bisher auch
in diesem Punkte obwaltenden Tendenzen.
Noch nach einer dritten Seite suchte man Ordnung zu
schaffen: gegenüber den Kaufleuten. Denn wie scharf auch
im Übrigen die Verwaltung des Regalherrn war, so hatte sich
dieselbe doch nie darein gemengt, wie die Froner ihre Aus-
beute weiter verwerten wollten. Privatleute besassen die Auf-
bereitungs-Mühlen und die Ofenhäuser; nur vereinzelt erwar-
ben die Gewerkschaften solche. Nur im Münsterthal hat der
Bergvogt auch über die Arbeit der Schmelzer dieselbe Auf-
sicht, wie über die Bergarbeit zu führen ; doch findet sich wohl
der Fall, dass ein Strassburger Goldschmied sich in Münster
^j Später wird dieser von den Baslern ernannt»
430 Gothein.
das Rohmaterial seines (Jewerbes selber herstellt. Das Erz
selber ward verteilt, und von den Kaufleuten erhandelt. Diese
bilden neben Fronern und Arbeitern eine besondere Klasse;
so erscheinen sie als Zeugen neben jenen in Urkunden. Mit
der strengeren gewerkschaftlichen Ordnung vertrug sich eine
solche Zersplitterung nicht. Jetzt ward verfügt, dass gleich-
massig alles geförderte Erz in den Schuppen, auf die „Brugi"
geschüttet werde, dass nur am Samstag der Verkauf durch
den Bergvogt stattfinde, dass kein Kaufmann das Recht habe,
selber in das Erz zu greifen, sondern dies dem Waibel zu
überlassen habe, dass er verpflichtet sei, im Lauf der Woche
das erkaufte Erz abzuholen.
Immerhin war auch jetzt der freie Verkehr mit den Pro-
dukten des Bergbaues nicht im geringsten eingeschränkt; und
diesem Umstand haben wir es auch zuzuschreiben, dass uns
keinerlei Nachrichten über die Erträge desselben aus jener
Zeit erreicht haben, wie es überall da der Fall ist, wo ein
Monopol des Regalherrn für den Ankauf von Silber bestand.
V. Die Reformen Kaiser Maximilians.
Während des früheren Mittelalters war der böhmisch-
mährische und der Harzer Bergbau am ergiebigsten und des-
halb auch für die Rechtsgeschichte am bedeutendsten gewesen;
beim Beginne der Neuzeit spielten Tyrol und das Erzgebirge
die gleiche oder eine noch wichtigere Rolle. Es war natur-
gemäss im Laufe der Entwicklung jetzt der Zeitpunkt ge-
kommen, wo die lokalen Rechtsformen sich ausgelebt hatten
und eine Tendenz zur Rechtseinheit sich mächtig geltend
machte. Bisher hatte der Wunsch, sich allen örtlichen Eigen-
tümlichkeiten anzupassen, jene Mannichfaltigkeit hervorge-
rufen, von der wir sogar aus unserem kleinen Breisgauer
Gebiete Beweise zur Genüge haben; und die Rechtsprechung
der Bergleute war ganz dazu geeignet, aus wenigen fest-
stehenden Grundsätzen ein reiches und biegsames System zu
entwickeln. Jetzt dagegen machten die fiskalischen Interessen
ebenso wie diejenigen der Kapitalisten ein einheitliches Recht
und einheitliche Verwaltungspraxis in ganzen grossen Terri-
torien notwendig; und die Gleichförmigkeit des Betriebes, das
Wandern der Arbeiter und Beamten von Land zu Land, der
isä
Bergbau im Schwarzwald. 431
vielverzweigte Einfluss der Geldmacht — denn bei welchem
Bergbau hätten nicht die Augsburger Banquiers die Hand im
Spiele gehabt — Hessen eine möglichst streng durchgeführte
Rechtseinheit für ganz Deutschland wünschenswert erscheinen.
Diese Aufgaben konnten nicht mehr durch die bergmännische
Rechtsprechung allein sondern nur durch ihr Zusammenwirken
mit der centralisierenden fürstlichen Verwaltung gelöst wer-
den; und je grösser die Bedeutung war, welche die Wirt-
schaftsanschauungen des 16. Jahrhunderts selbst über Gebühr
dem Bergbau beimassen, um so thätiger zeigten sich auch die
Fürsten in der rationellen Ordnung desselben.
Man darf behaupten : auf den beiden Gebieten des Krimi-
nalrechtes und des Bergrechtes allein ist das 16. Jahrhundert
noch juristisch -schöpferisch gewesen. Während es auf allen
übrigen nur in der wechselseitigen Anpassung und Ineinander-
arbeitung verschiedener Rechte seine Fertigkeit erprobte, ist
es auf diesen beiden unbeirrt in den durch die frühere Ent-
wicklung gewiesenen Bahnen fortgeschritten. Zur wirklichen
Einheit, wie das Strafrecht sie in der That erreichte, gelangte
nun aber der deutsche Bergbau doch nicht; denn von zwei
verschiedenen Seiten machte sich das gleiche Bestreben, aber
vielfach in entgegengesetztem Sinne geltend, von den öster-
reichischen Alpen und vom sächsischen Erzgebirge her. Beim
Beginn des Jahrhunderts ist es Kaiser Maximilian, der auch
auf diesem Gebiete wie auf jedem unserer nationalen Kultur
den bedeutendsten Anstoss giebt, im Laufe desselben trägt
das Vorbild des sächsischen Bergrechtes unbestritten den Sieg
davon. *) So überraschend schnell sein Lauf war, gleich dem
der sächsischen Kirchenreformation, mit der es in der That
oft Hand in Hand ging, so hat es doch so wenig wie jene
völlig den Sieg behalten. Das österreichisch -bairische Berg-
recht behielt sein eigenartiges Gepräge. Zu wenig scheint
mir bisher die bergrechtliche Litteratur, die naturgemäss von
dem Wunsche beherrscht wird, nach Möglichkeit den Kern
eines gemeinen Rechtes aus den Hüllen der lokalen Gewohn-
heiten herauszuschälen, von dieser tiefgehenden Verschieden-
heit Kenntnis genommen zu haben ; die Schwarzwälder Berg-
^) Das Joachimsthaler Hecht wird hier natürlich ohne weiteres mit
;;um sächsischen gezählt.
432 Gothein.
Werksgeschichte*) im Ki. Jahrhundert ist gerade dadurch in-
teressant, dass sie auf ein und demselben oder auf nahe be-
nachbarten Gebieten die Konkurrenz der beiden Rechtsbil-
dungen zeigt.
Maximilian hat selber seine Stellung zum Bergbau in einem
der interessantesten Kapitel des Weisskunig dargelegt. Seine
technische Begabung, seine Abenteurerlust, sein Verständnis
für das Leben des Volkes fanden hier Nahrung und dankbare
Verwendung. Seine Geschicklichkeit, Verwaltungsorganisationen
in's Leben zu rufen, die an sich keineswegs vollkommen doch
das Erreichbare darstellten, hat sich auch auf diesem Felde
glänzend bewährt; und dies alles vereinigt diente dazu, nicht
nur dem Bergbau unter seiner Regierung einen ungeahnten
Aufschwung zu verschaffen, sondern auch ihm selber die im-
merhin reichlichste Geldquelle für seine Unternehmungen zu
erschliessen , die bekanntlich daran krankten, dass die Pläne
immer den Mitteln zur Ausführung stark voraneilten. Danach
wird man nicht sowohl ein durchgreifendes neues Prinzip als
vielmehr die klare Fassung, die ausgedehntere Anwendung
und die energischere Durchführung der bisher entwickelten
Gesichtspunkte in Maximilians Gesetzgebung suchen. Dieselbe
ist wesentlich ein Reformwerk. Für die Art seines Vorgehens
ist es bezeichnend, dass er sich in erster Linie auf die Schöf-
fensprüche stützte, wie sie an dem bedeutendsten Bergwerk,
zu Schwaz in Tyrol, erteilt wurden. Über diese gab es leid-
lich geordnete Zusammenstellungen, aber von einer Festlegung
des Tyroler Rechtes hat Maximilian offenbar gerade darum
abgesehen, weil hier die gestaltende Rechtsquelle selber floss,
während doch eben dieses sogenannte Schwazer Recht in
fremden Ländern Einfluss gewann und nachgeahmt wurde.
Dagegen gab Maximilian in den übrigen Erblanden, die zwar
^) Die Stellung der Schwarzwälder Rechtsentwickluug im gesamten
deutschen Bergrecht zu charakterisieren muss ich mir iür die Darstellung
des Bergbaues in der mir von der historischen Kommission übertragenen
„Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwalds und der angrenzenden Gaue^
vorbehalten, wo auch das Eisenhüttenwesen, das keine besondere kritische
Voruntersuchung verlangt, zur Behandlung gelangen soll. Die Aufgabe
dieses Aufsatzes ist nur: die thatsäch liehen Rechtsverhältnisse des Berg-
baues und ihren inneren Zusammenhang darzulegen, um so jene Aus-
führungen von diesen Untersuchungen zu entlasten. Deshalb kann ich
mich auch bei vorliegendem Abschnitt auf's kürzeste fassen.
Bergbau im Scbwarzwald. 433
ebenfalls weitverbreiteten Bergbau besassen, aber doch nicht
in erster Reihe standen, wo also von der Thatsache der Ge-
setzgebung ein bedeutender Aufschwung zu hoffen war, seine
epochemachenden Bergordnungen. Es geschah dies in der
Weise, dass die vorhandenen, überkommenen Rechtsgewohn-
heiten ergänzt und erweitert wurden durch die Schwazer Schöf-
fensprüche, die auf solche Weise einen weiten Geltungsbereich
erhielten. Erst am Ende seiner Regierung, als schon die
Mehrzahl der Massregeln sich vielfach erprobt hatte, er-
folgte diese Kodifikation, zuerst, aber gleichzeitig mit Nieder-
österreich, im Breisgau und Sundgau im Jahre 1517.') Dass
aber schon lange vorher der Einfluss des Schwazer Berg-
rechtes im Steigen war, sehen wir daraus, dass bereits 1488
Markgraf Christoph das Bergwerk am Königs wart im hinteren
Murgthal nach solchem privilegierte. *) Auch der Abt Martin
von St. Trutpert erliess bereits 6 Jahre vor Publikation der
vorderösterreichischen Ordnung im Jahre 1511 für das Mün-
sterthal eine Spezialbergordnung, die in allen Punkten, wo
Änderungen gegen den früheren Zustand getroffen waren, mit
dem Schwazer Rechte übereinstimmt, und die auch „aus Rat
königlicher Majestät obersten Bergmeister in den vorder-
österreichischen Landen, Konrad Bolßenmayer" erfolgt war.
St. Trutpert hatte nämlich auch jetzt das Regal als ein öster-
reichisches Lehen behalten, wenn auch seit König Ferdinand
dasselbe wiederum, namentlich im Briznachthale, lebhaft be-
stritten wurde. Es nahm eine Stellung ähnlich derjenigen
einiger böhmischen Grossen zu ihrer Krone ein.
In den übrigen Gebieten hingegen waren alle Regalan-
sprüche der Grundherren in dem Augenblicke, wo die vorder-
österreichische Regierung wieder in starken Händen lag, von
selber zu Boden gefallen. Wenn es auch weiterhin in Todt-
nau noch hiess: dass die Anordnungen getroffen wurden zu
Nutzen der Landesherrschaft und des Abtes von St. Blasien,
so standen diesem doch gar keine Befugnisse über die Berg-
leute mehr zu, nachdem diese durch Maximilan sogar vom
gewöhnlichen Civilgericht eximiert waren; sein Amtmann war
^) So wichtig auch für die Geschichte des Bergrechtes diese noch nie
benutzte, iu den vereinigten Breisgauer Archiven erhaltene Bergordnung
ist, sehe ich doch ihrer Ausführlichkeit wegen von einer Veröffentlichung
ab. — *) Badisches Verleihungsbuch I.
;Keit6chr« f. Gesch. d. Oberrh« N. F. II. 4. 2^
434 Gothein.
zum Schutze jener verpflichtet, ohne ihnen etwas gebieten zu
dürfen, und seine Einnahmen waren auf den lOOten Pfennig
des Ertrages beschränkt, den er noch dazu mit Osterreich
als „Vogtherren" zu teilen hatte. Im Übrigen musste er sich
damit begnügen, sein Recht, von jeJem Insassen des oberen
Wiesenthaies das Besthaupt zu begehren, sogar gegenüber den
hochadligen obersten Bergrichtern, die zu Todtnau wohnten,
geltend zu machen. Da Besthaupt und Bestgewand längst
aufgehört hatten, ausschliesslich Zeichen der Leibeigenschaft
zu sein, obwohl sie den Charakter persönlicher Abgaben nicht
abstreifen konnten, stellten diese Abgesandten Maximilians
auch ohne Bedenken ihre bezüglichen Reverse aus; erst nach
dem Bauernkrieg, als man wieder achtsamer auf die Natur
solcher Leistungen wurde, wiesen sie das Ansinnen unwillig
zurück.
Vor dem Erlass der Landes-Bergordnung hat auch Maxi-
milian für Todtnau, ebenfalls 1511, eine „Arbeitsordnung" er-
lassen, die im wesentlichen als eine Erneuerung der Statuten
der Gewerkschaft zur Bache vom Jahre 1438/39 bezeichnet
werden darf, in der einige notwendige Erweiterungen und
Vereinfachungen vorgenommen worden waren. Die frühere
Gewerkschaft zum Gauch, jetzt nach dem in den letzten Jahr-
zehnten namentlich auch in bergmännischen Kreisen lebhaft
aufgenommenen Annen -Kultus St. Anna-Grube genannt, ist
damals die einzige im Todtnauer Thal; sie hat die andern
aufgesogen, auch jene im vorigen Jahrhundert ihr überlegene
(irube zur Bache, deren Feld sie übernommen hat; sie ist
damals in rascher Aufnahme, und erhielt wenige Jahre später
eine Erweiterung ihrer Privilegien und ihres Grubenfeldes.
Auch diesmal wieder ist die Ordnung der Zubusse und des
Rechnungswesens der hauptsächliche Gegenstand der Fest-
setzungen. Von Neuem wird die Anordnung eines Gewerk-
schaftsausschusses, die Verweser genannt, getroflfen. Ihre Auf-
gabe ist zuvörderst, die Würfe in ihren Vierteln einzubringen,
demnächst aber auch, über die Verwaltung gemäss dem Sta-
tut zu ratschlagen und zu beschliessen. Der Bergschreiber
oder Schichtmeister ist jetzt unzweifelhaft Gewerkschafls-Be-
amter. Auch seine Funktionen haben sich ausgedehnt; er
versieht jetzt manches Amt, das früher dem Bergmeister zu-
kam ; denn dessen Nachfolger der Bergrichter kann sich nicht
Bergbau im Schwarzwald. 435
mehr mit der Detailverwaltung einzelner Gruben befassen,
seitdem ihm die Aufsicht über sämtliche Betriebe in den Vor-
landen übergeben ist. Weit mehr als es früher der Fall sein
konnte, hat also die Verwaltung ein genossenschaftliches Ge-
präge erhalten. Der Bergschreiber beaufsichtigt jetzt Hut-
leute und Köhler, er bringt an den Gerichtstagen Frevel und
Vergehen zvs Rüge; er macht aber auch die Einkäufe und
Anschaffungen für die Grube. Sein hauptsächliches Amt ist
natürlich nach wie vor die Führung der Rechnungen und die
Auszahlung des Gedinges. Es wird jetzt bestimmt, dass
fortan die Verrechnung der Gesamtkosten und die Umlage der
Zubussen vor der versammelten Gemeinde der Bergleute zu t
erfolgen habe, was natürlich eine bedeutende Verbesserung
in der Stellung der Arbeiter mit sich führte. Sie als die
Nächstbeteiligten üben die unmittelbarste und wirksamste Kon-
trole aus; die eigentliche Aufsicht über die Rechnüngsabhör
und die oberste Buchführung behielt aber der Bergrichter;
er überweist demnach auch den Verwesern die Berechnung
der einzelnen Zubussen und der Ausbeute. Mit einer Aus-
führlichkeit und Entschiedenheit wie nie zuvor wird jetzt die
Verpflichtung der Gewerkschaft, in jedem Falle für die General-
kosten aufzukommen, und ihr Recht, sich an den Teil des
Säumigen zu halten, ausgesprochen, und es wird die sofortige
VoUstreckbarbeit auch in die fahrende Habe anerkannt. Die
Bestimmungen sind so genau nach allen Seiten hin gefasbt,
dass man wohl sieht: noch immer ist wie vor Alters die Ord-
nung der Zubusse der heikle Punkt dieser Gesellschaftsver-
fassung; zum Überfluss wird auch in der Einleitung geradeso
wie 1438/39 über die Unordnung hierbei berichtet und die
Notwendigkeit eines neuen Statuts aus derselben deduziert.
Ein solches behielt seine volle Kraft auch nach Erlass der
allgemeinen Bergordnung, wenn auch manches in ihm nicht
der Tendenz entsprach, die jener zu Grunde lag. Denn er-
sichtlicherweise handelt es sich auch 1511 in Todtnau um
einen konzentrierten ürossbetrieb, die Bergordnung von 1517
aber ist einem solchen noch gerade so abhold, wie es einst
das Weistum von 1372 gewesen war.
Im Weisskunig erklärt Maximilian als die oberste Erkennt-
nis, die ihm aus der Praxis des Bergbaues aufgegangen sei:
dass eine Grube nicht von einem Einzelnen sondern nur vom
28*
436 6 0 1 h e i n.
gemeinen Manne mit Vorteil gebaut werden könne. Dieser
Ausspruch ist der Schlüssel zu allen seinen Reformen, die man
sehr wohl bis in die Einzelheiten mit denjenigen auf dem
Gebiet des Kriegswesens vergleichen kann. Bekanntlich mass
Maximilian seinen Tyroler Bergleuten auch eine grosse mili-
tärische Bedeutung bei. Das schliesst nicht aus, dass er
andererseits auch das Grosskapital mehr als früher herbeizu-
ziehen wusste, denn diesem fiel nur die kaufmännische Lei-
tung einerseits, und dadurch, dass es in den Gewerkschaften
organisiert war, der Vorschuss an Betriebsmitteln, d. h. die
Garantie beständiger Beschäftigung andererseits zu. Die Ge-
werkschaften Maximilians sind also kapitalistisch, der Betrieb
dagegen mit Ausnahme des Erbstollens liegt in der Hand
kleiner Lehenhäuer. Im Schwarzwald hingegen war schon
seit Johannes von üsenbergs Ordnung ein konzentrierter Gross-
betrieb vertreten, und damit musste auch die vorderöster-
reichische Bergordnung rechnen.
Prinzipiell nimmt auch sie das Verhältnis der Lehenhäuer
als das regelmässige an; aber erst in den Zusätzen, die König
Ferdinand zu der Ordnung publizierte, heisst es ausdrücklich
(§57): „Nachdem alle unsre Pergwerch mit bestem Nuz uf
Lehenschaft hingelühen, gehauet und gebauet werden, wir auch
befinden, dass die Lehenschaften gemeinen Gewerken am für-
stendigsten und zu Erweckung und langwieriger Erhaltung
der Pergwerk am nüzlichsten sein, da ist demnach unser Be-
felch, das unser Bergrichter die Gewerken zu Verlassung der
Lehenschaften, und das die Pergwerch uf Lehenschaften ge-
pawt werden, vermane und anreize. " In der Ordnung Maxi-
milians überwiegen noch die Bestimmungen, wie es mit dem
gewöhnlichen Lohnarbeiter gehalten werden soll. Der Wochen-
lohn des Häuers wird auf 8 ß, der des Truhenläufers und
Häsplers auf 6 festgesetzt, die Schicht wird auf 8 Stunden
7—11 und 1—5 und die Nachtschicht dementsprechend nor-
miert, es werden für die Arbeiter die Anzahl der Feiertage
beschränkt und grundsätzlich, wenn zwei in eine Woche fallen,
der eine aufgehoben. Vor allem werden aber genaue Be-
stimmungen über die Lohnzahlung getroffen. Diese bedeuten
freilich einen merklichen Rückschritt hinter den Standpunkt, der
im Breisgau schon von dem grundlegenden Weistum aufgestellt
war, und seitdem noch unter Maximilian selber Fortschritt^
Bergbau im Schwarzwald. 437
ZU verzeichnen hatte. Wiederum ist die Erhebung der Zu-
busse höchst unvollkommen. Nicht die Gewerkschaft ist es,
an welche sich der Arbeiter in jedem Falle für seinen Lohn
halten kann, und welche den säumigen Teilhaber herbeizieht,
sondern wiederum ist es die Arbeiterschaft, welche den Pro-
zess gegen jenen anstrengt und denselben durch eine Reihe
von Stadien durchkämpft, bis sie entweder genügendes Pfand
erhalten hat oder in den Besitz des Schuldners eingewiesen
ist. Auch in der Lohnzahlung selber ist eine Änderung ge-
troffen : die Abrechnung erfolgt nicht mehr vier- sondern sechs-
wöchentlich.
Ein entschiedener Fortschritt der Landesordnung liegt da-
rin, dass in ihr zum erstenmal im Schwarzwald das Recht
genau geschieden wird nach der Form des Betriebes in Schacht-
recht und Stollrecht. Es soll das letztere regelmässig überall
verliehen werden, wo die Mächtigkeit der Erzgänge die An-
lage eines Stollen verlohnt. Von den zahlreichen, scharfsin-
nigen Bestimmungen, die über die Gerechtsame der Stollen
und Schächte getroffen werden, scheint aber keine einzige ur-
sprünglich auf Schwarzwälder Boden gewachsen zu sein*), und
auch dafür fehlt jeder Anhalt, ob sie jemals in unserem Ge-
biet von praktischer Bedeutung geworden sind.
Um so besser kann man den Einfluss der Maximilianischen
Ordnung auf dem sozialen Gebiete verfolgen; und auf dessen
Gestaltung beruht auch wesentlich ihre Originalität. Hier
wird das alte Prinzip der Regalität, wonach der Regalherr
das oberste Haupt einer bergmännischen Gemeinde darstellt,
bis zur Spitze getrieben und Konsequenzen, die der früheren
Zeit fern lagen, aus ihm gezogen. Strenge wird jetzt wieder
der Grundsatz festgehalten, dass nur der Stellvertreter des
Regalherrn, der Bergrichter, Bergwerkseigentum zu leihen hat,
und dass dem Grundbesitzer nur eine geringe, vom Berggericht
zu bestimmende Entschädigung zukomme. Diesem Bergrichter
1) Als bergrechtlich interessaDt sei nur die strenge Scheidung zwischen
dem Erbstollen, d. h. der wagrechten Strecke, die nur zur Wasser- und
Wetterführung angelegt ist, und dem Erzstollen, der in erster Linie zur
Förderung dienen soll, erwähnt. Auch der Eizstollen kann Vorrechte er-
werben wie der Erbstollen, nur ohne dessen Freiung, wenn er notleidenden
Schächten Wetter bringt, ebenso wie umgekehrt die Erze auf dem Wege
des ErbstoUens diesem zugehören.
438 Gothein.
werden aber auch — und dies ist die grösste Änderung im
bisherigen Zustand — die Bergleute ganz und gar in allen
Civilsachen untergeben, sie werden sogar eidlich verpflichtet,
nur vor ihm Recht zu suchen und Rechtsgeschäfte abzumachen.
Dadurch erhalten sie als ein besonderer, aus dem übrigen
Volke herausgehobener Stand eine eximierte Gerichtsbarkeit
in „allen ehrbaren Sachen"; nur die Kriminalfälle werden dem
gewöhnlichen Landgericht vorbehalten. Der Bergrichter seiner-
seits untersteht einzig der obersten Regierungsbehörde der
Vorlande, der Kammer zu Ensisheim, an die auch die kost-
spieligen Appellationen von den Entscheidungen seines Ge-
richtes gehen.
Diese öffentliche Anerkennung als gesonderter Berufsstand
hat begreiflicherweise bei den Bergleuten gerade so wie bei
den Landsknechten Maximilians Beliebtheit besonders erhöht.
Der „Vater aller Landsknechte" ward so auch zum Vater der
Bergleute; und nie wird man seine innere Politik und seine
kulturgeschichtliche Bedeutung richtig würdigen, wenn man
nicht diese virtuose Fähigkeit des gekrönten Agitators, weite
Volksschichten an seine Persönlichkeit zu knüpfen, in Be-
tracht zieht.')
Allerdings traf diese Sonderstellung der Bergleute sowohl
bei den civilen Behörden wie bei den Gemeinden auf ent-
schiedene Abneigung, zumal der Begriff der Bergwerksver-
wandten sehr weit gefasst werden konnte und auch Köhler
und Holzknechte ihnen beigezählt wurden. In dieser Zeit sozialer
Gährung war das ein Grund mehr, Unruhe und Unzufrieden-
heit zu erwecken. Unaufhörlich mussten fortan Mandate nach
oben und unten erfolgen, um die Bergleute in dieser Stellung
zu schützen, und sie selber mussten es oft hart empfinden,
wie schwer ihnen der Übergang zum bäuerlichen Gewerbe ge-
macht wurde. ^)
Daran jedoch ist nicht zu zweifeln, dass die Erhöhung des
bergmännischen Selbstgefühls zunächst auch dem Bergbau sel-
ber einen mächtigen Anstoss gab. Den Ausschlag gab dabei
die Erneuerung der alten Gerichtsverfassung. Wiederum wer-
*) Siehe hierüber meine Politischen und religiösen Yolksbewegungen
vor der Reformation. Breslau 1878 Kap. 2. — ^) Dies ist der wesentliche
Inhalt der I^reisgauer Bergwerksgeschichte von dtr Mitte des 16. Jahr-
hunderts ab, die eines weiteren historischen Interesses gänzlich entbehrt.
Bergbau im Schwarzwald. 439
den, wovon wir seit dem Verbot eigener Rechtsprechung im
Jahre 1412 nichts gehört, allgemeine Gerichtstage, wird die
Haltung eines „gemeinen Bergwerks" an allen Quatembern
durch den Bergrichter angeordnet, ein besonderer Friede, den
jeder Bergwerksverwandte bei schwerer Busse für den Über-
treter gebieten darf, wird diesem Gericht verliehen, und zum
erstenmale wird die Schöflfenverfassung dieser Gemeinde ge-
ordnet. „Unser Bergrichter," so heisst es bald anfangs, „soll
mit allen unsern Bergleuten schaffen zuepietten und zuefor-
dern haben zu allen Bergsachen, auch uß solchen Bergleuten,
wa Noth sein würdt Geschworne zuevordern und zusetzen, die
im geloben und schweren sollen jedem gleichs Recht zuer-
kennen, auch dem Richter treu und gewertig sein." Diesen
Berggeschworenen stehen aber auch weiterhin bedeutende Ver-
waltungsbefugnisse zu, sie sind in Allem der Beirath des Berg-
richters, ein Verwaltungsausschuss der gesamten Arbeiterschaft.
Die Exemption brachte auch bedeutende materielle Vor-
teile mit sich. Zu dem Schutz, den der Bergmann von Alters
bei seiner Arbeit, auf dem Wege zu derselben, beim Anziehen
und beim Wegzug geniesst, tritt nun auch die besondere
Freiung seines Hauses. Es ist kein Bauerngut, welches er
besitzt, sondern nur ein Seihaus, d. h. er steht innerhalb der
bäuerlichen Hierarchie nur dem Seidner gleich, aber der Richter
sieht darauf, dass ihm dasselbe um Schuld nicht feil geführt,
an die Stange gehängt, noch vergantet werde, ausgenommen
um Zins, so ein Grundherr zu suchen hat; dieser möchte,
wie das Landrecht ist, dabei verfahren. So stehen auch die
Witwen und Waisen unter dem Schutz des Berggerichtes und
geniessen besondere Vorteile bei der Schuldenabrechnung.
Am einschneidendsten aber mussten die Bestimmungen über
den Kredit der Bergleute wirken. Wer Geld darleihen will,
hat sich beim Berggericht anzumelden, das auch die Belohnung,
den Zins, festsetzt. Das Darlehen läuft regelmässig von einem
Quatember zum andern^), eine vorzeitige Kündigung ist nicht
ganz ausgeschlossen aber von der Entscheidung des Gerichtes
abhängig gemacht. Wo mehrere Gläubiger mit einander kon-
kurrieren, da geht Arbeitslohn allen Forderungen zuvor, da-
') Das vorlegt Geld oder Gut soll bei dem es verlegt ist, stillsteht n
bi9 auf das nepbst Berggericht,
440 Oothein.
nach stehen Unschlitt- und Eisen -Kostgeld in einem Grade,
und zwar mit Übertragung des Rentkaufs -Prinzips so, dass
der ältere Gläubiger dem späteren vorangeht.
Solche Massregeln obrigkeitlicher Fürsorge für den Berg-
bau sind charakteristisch für die Verwaltung des 16. Jahr-
hunderts, sie haben anderwärts zur vollständigsten Bevor-
mundung geführt; in der Maximilianischen Bergordnung war
diese Gefahr aber noch nicht vorhanden, denn die Wahrung
dieser Bestimmungen lag in der Hand einer freien Selbstver-
waltung. Dem entspricht, dass gerade im wichtigsten Punkte
der Regalherr die früher und wiederum später geübte Staats-
fürsorge aufgegeben hat. Die alte Bestimmung, dass nur
verordnete Knechte des Herren am Bergwerk kaufen und ver-
kaufen sollen, ist jetzt gefallen; es erscheint in dieser r^-
samen Zeit für alle Teile vorteilhafter, dass sich jeder die
Lebensbedürfnisse bei freier Konkurrenz der Verkäufer ver-
schaffe. Maximilian, der sich in seinen übrigen Bergordnungen
noch ganz besonders lebhaft gegen die Zünfte erklärt, ver-
spricht auch hier vollständige Verkehrsfreiheit, von der wohl-
weislich nur die dem Bergwerk selbst Verpflichteten ausge-
nommen sind, selbstverständlich um eine Abhängigkeit der
Arbeiter von den Beamten und ebenso Käupeleien unter ein-
ander unmöglich zu machen.*)
Der Wunsch, billige Lebensmittel zu bekommen, diktiert
diese Bestimmung, nicht die Vorliebe für den freien Verkehr,
die wir im 16. Jahrhundert am allerwenigsten zu suchen haben.
Im Übrigen drängen gerade damals die fiskalischen Interessen
ebenso wie die der Arbeiter auf ein Monopol hin, das weit
hinausgeht über die frühere Beeinflussung des privaten Berg-
baues durch das Regal. Jenes hatte, wie wir sahen, die Ver-
wertung des Produktes völlig frei gelassen, und in Folge dessen
waren auch Bergbau und Hüttenwesen ganz von einander
getrennt. Schon vor Maximilian hatte sich das geändert, und
zwar in Folge des grossen oberrheinischen Münzverbandes,
') S 78. V\?^ir wollen ein frei Bergwerk berufen und halten wie in
unserm andern löblichen Hauss Osterreich gebraucht und gehandelt wird,
also dass jedermann handeln, bantireii, schenken, treiben und tragen mag,
was mit Gott und mit Ehren zugath, darin werden ausgenommen Hut-
leut, Arbeiter und audire Verpflichte, die mit dem Perkwerk handeln
und dem underworfen soin.
Bergbau im Schwarzwald. 441
der Genossenschaft der Rappenmünze. Seit deren Stiftung be-
stand die Verpflichtung, nur an eine der Münzstätten Silber
zu verkaufen, und mit rigoroser Strenge sah man auf die Be-
achtung derselben. Todtnau hatte zeitweise seinen eigenen
Münzmeister, aber man machte wie gewöhnlich mit diesen
kleinen Münzstätten, die der Kontrole gestrenger Stadträte
entzogen waren, keine guten Erfahrungen.
Maximilian fügte zunächst eine strenge Ordnung betreffend
das Teilen des Erzes hinzu. Nur im Beisein des Bergrichters
darf dies vorgenommen werden, nicht nur damit derselbe den
Bergzehnten für die Herrschaft bequem erheben könne, son-
dern vor Allem auch, damit es dem Armen und dem Reichen
gleich zugehe. Alles Erz wird nach zwei oder drei Sorten
geschätzt, dann an Ort und Stelle verschmolzen, die Barren
werden vom Bergrichter gewogen, mit dem herrschaftlichen
Zeichen gestempelt und dafür eine kleine Abgabe, der soge-
nannte Wechsel, erhoben. Die Zusätze Ferdinands treiben
die Begünstigung der armen Leute hierbei bis zur offenbaren
Ungerechtigkeit: es sollen danach alle Erze ununterschieden
mit einander geschmolzen und dann das Produkt entsprechend
der gelieferten Menge verteilt werden; denn durch die armen
Gesellschaften, so heisst es hier, werden gemainlich die Berg-
werke erstlich erfunden, und damit sie desto bessere Lust
Bergwerke zu suchen und zu schürfen haben und desto bass
bei ihren Erbauungen bleiben mögen, gebühre ihnen eine
solche Begünstigung.
Es ist von diesem Standpunkt nur noch ein Schritt dahin,
dass die Regierung die Verhüttung ganz in ihre Hand nimmt,
und den Mittelsmann, den Schmelzherren, der doch eben leicht
zum Händler werden konnte, gänzlich bei Seite schob.
Solche Versuche, das Bergregal durch ein Hüttenmono-
pol — diese beiden prinzipiell verschiedenen Begriffe scheiden
sich, was wunderlicherweise von der Nationalökonomie immer
verkannt wird, auch in der historischen Entwicklung scharf
— zu ergänzen, sind im 16. Jahrhundert fast überall in
Deutschland mit verschiedenem Erfolge gemacht worden. Für
Maximilian, der auch hier die Reihe eröffnet, ist es bezeich-
nend, dass er dabei wiederum das Interesse der armen Leute
hervorhebt. Gruben, die selber Schmelzwerk führen, mögen
dasselbe beibehalten, aber für die kleinen Betriebe verspricht
442 Oothein.
er ein staatliches Schmelzwerk zu errichten, das ihnen den
gebührenden Preis sichern soll') Übrigens ist aus diesem
Projekt nichts geworden.
Durch eine so weite Ausdehnung des Regales einerseits
der bergmännischen Gemeindeverfassung anderseits ward der
Raum für die Gewerkschaft in ihrer Mitte sehr eingeschränkt.
Nachdem diese eben erst im 15. Jahrhundert ihre innere
Organisation vollendet und zeitweise der massgebende Faktor
geworden war, wurde sie jetzt zu jener ünthätigkeit verdammt,
in der sie bis zum 19. Jahrhundert in ganz Deutschland ver-
harrt hat. Schon durch jene oben erwähnte Abschwächung
der Solidarhaft war sie wieder gleichsam zu einem wirbellosen
Geschöpf degradiert worden. Auch solche Gewerkschaften,
die ihr Sonderstatut hatten, konnten sich auf die Dauer nicht
jener Tendenz entziehen. Die in allem andern so reichhaltige
Bergordnung enthält über Gewerkschaften fast nichts; nur
die völlige Durchführung des Repräsentativsystems ist aner-
kennenswert, jeder Gewerke muss fortan am Sitze des Berg-
werks seinen Bevollmächtigten haben ; aber diese Repräsentan-
ten haben nicht entfernt die Bedeutung der Berggeschworenen.
Selbst der Bergschreiber ist wieder nichts als Beamter des
Bergrichters. Am vorteilhaftesten für die Gewerken war ent-
schieden die Vereinfachung des Abgabenwesens, das aus seiner
früheren Mannichfaltigkeit jetzt überall gleichmässig auf Frei-
kux, Erzzehnten und Wechselgeld, entsprechend lien 3 Stufen
der Arbeit zurückgeführt wurde.
Konnte sich nun aber Maximilian nicht sagen, dass ge-
rade diese Vernachlässigung des Gewerkschaftsrechtes zu dem
Resultate führen musste, das er vor allem vermeiden wollte:
zur Konzentrierung des Betriebes in der Hand einzelner
kapitalkräftiger Unternehmer? Im Schwarzwald war dies wenig-
stens teilweise das Ergebnis. Um's Jahr 1600 gab es im
Münsterthal nur noch 6inen Unternehmer: das Haus Fugger.
Allerdings hat auch dieses in jener kritischen Zeit des deut-
schen Silberbergbaues, als auch der Todtnauerberg und der
^) §87. W^ir wollen auch eiu Schmelzwerk bauen, dazu einen Schmel-
zer verordnen, auch einen Erzkäufer, der da Erz kauft, von denen die
selber nit schmelzen wollen oder könnten um ein zimblich Gelt das seihig
Erz werth ist.
Bergbau im Schwarzwald, 443
Hofsgrund aus Bergwerksgemeinden gewöhnliche Bauemkolo-
nien wurden, keine besonderen Geschäfte gemacht.
Die stattlichsten Begünstigungen waren nicht imstande,
dieses schwere Unwetter, das vom fernen Westen heraufzog,
von der grössten deutschen Industrie abzuwenden, und die
beste Gemeindeverfassung konnte die armen Bergleute nicht
am Versinken zum ländlichen Proletariat hindern; denn die
trefflichste soziale Organisation bleibt ein hohles Blendwerk,
wenn die materiellen, wirtschaftlichen Grundlagen fehlen. In
diesen schlimmen Tagen war der letzte Rettungsanker jenes
Vorrecht, das in alter Zeit die notwendige Voraussetzung des
Betriebs gewesen war: der Genuss an Almende und Wald.
Hier hatte Maximilians Gesetzgebung besonders energisch ein-
gesetzt, und in seinen Bahnen wandelnd hatte Ferdinand noch
einmal im günstigen Augenblick auf eigne Hand den Versuch
gemacht, ein Reichsrecht herzustellen. In der Bergordnung
(§ 29—33) war bestimmt worden, dass alle herrschaftlichen
Schwarzwälder (Hochwälder) unter der Aufsicht des Berg-
richters stehen sollten, damit sie nicht zum Schaden der Berg-
werke ausgenützt würden. Der Bergrichter verleiht denn auch
solche Wälder ausschliesslich den Bergherren und Schmelz-
herren, führt Buch über sie, sieht darauf, dass das Holz nicht
zu jung verhackt werde, er gestattet allein die Anlegung von
Kohlstätten, Hütten- und Schmiedeschlägen und leiht nach
gemeinem Recht die Bergschmiede-Berechtigungen. Wo aber
keine herrschaftlichen Wälder vorhanden sind, da sollen durch
Vogt, Bergrichter und Geschworene gemeinsam die nötigen
Walddistrikte aus dem Besitztum der Privaten ausgesondert
und die Entschädigungssumme bestimmt werden. Es wird
also dem Bergbau ein weitgehendes Expropriationsrecht am
Walde zugebilhgt.
Diese Grundsätze sind allen Bergordnungen Maximilians
gemeinsam; natürlich beziehen sie sich nur auf seine Erb-
lande; vielleicht hat er aber auch einmal ein ähnliches Aus-
schreiben für das Reich erlassen. Seltsam würde es kaum
sein, denn bei ihm zerfloss die Grenze zwischen Edikt und
agitatorischem Aufruf jederzeit. Etwas der Art muss vor-
handen gewesen sein; sonst hätte sich nicht König Ferdinand
geradezu auf eine „Bergwerks -Ordnung, so weilant Kaiser
Maximilian im römischen Reich und was demselbigen unt^r-
444 G 0 1 h e i n.
worfen, aufgericht hat", berufen können. Ein Rätsel bleibt
aber auch dieses mit allen Ansprüchen eines Reichsgesetzes
auftretende Edikt Ferdinands. 0 Auch in seinem Style atmet
es ganz den Maximilianischen Geist, es wendet sich von vorn-
herein an die Gesamtheit des Volkes, ruft alle obersten Berg-
herren, Bergmeister, Bergrichter, Bergschreiber, Hutleute,
Amtleute und Diener, denen die Verwaltung der Bergwerke
befohlen ist, auch sonst gemeinlich alle, so Bergwerk haben
und bauen, und endlich jedermänniglich auf, dieser Ordnung
im Bezirk des heiligen römischen Reichs gehorsam zu leben.
Darauf wird eine Theorie entwickelt, wie sie selbst in den
Tagen des Sachsenspiegels kaum erhört worden war: Ihm
als regierenden König stünden alle Bergwerke und Funde zu,
wo die allenthalben im römischen Reichsbezirk im Wesen seien
oder gefunden werden möchten , samt allen und jeden andern
Hoheiten, Obrigkeiten, Wasserflüssen, Hölzern, Hoch- und
Schwarzwäldern, Strassen, Wegfahrten und andern dergleichen
anhängigen Zugehörden und Stücken, ohne welche die Berg-
werke nicht mögen erhalten, gebauet und in Aufnehmen ge-
bracht werden. Auf Grund dieses Rechtes verordnet er, dass
Niemand, es seien Bischöfe, Prälaten, Grafen etc , bis zu Bür-
gern und Nachbarn, d. h. Markgenossen, sich unterstehen
dürfe, die Bergwerke, wess Metalles die auch seien, aus
eigener Gewalt an der Nutzung von Wasser, Gehölz u. s. w.
irgendwie zu verhindern. Vielmehr müssen die Nachbarn, wo
ein Bergwerk Mangel hat an Wasser, Holz, Weg und Steg, diese
ihm geben, und nur der kaiserliche Kammerrat selber kann sie
davon befreien. Aber auch wenn ein Kloster, Stadt oder Schloss
nachweist, dass es seinen Wald selber nötig hat, so soll
den Eigentümern doch nur ein bequemes Stück ausgeschlagen
und vermarkt werden, alles übrige soll den Bergwerken zum
Hacken und Hauen dienen. Nicht minder streng -ist das
Wasserrecht: Niemand soll den Bergwerken das Wasser auf-
halten, noch viel weniger dasselbige ab den Schmelzöfen,
Waschhütten, Hämmern nehmen und auf Matten und Mühlen
richten.
Nur in der Zeit der höchsten kaiserlichen Machtvollkom-
menheit nach der siegreichen Beendiüjung des schmalkaldischen
^) Ver. Breisgauer Archive Gen.-Arch. A. Bergwerke.
Bergbau im Schwarzwald. 445
Krieges war ein solches Edikt möglich; es zeigt recht deut-
lich, welche Machthülle damals von den Habsburgern erstrebt
wurde. Immerhin sieht es, obgleich es sich im Eingang als
Reichsgesetz einführt, wohlweislich von den Fürsten als Adres-
saten ab, und hebt erst mit Prälaten und Grafen an. Für
diese muss es aber auch publiziert worden sein, denn in der
That wird es noch bis tief in's 17. Jahrhundert von den
Fürstenbergischen Bergleuten als geltendes Recht citiert, wenn
sie Ansprüche machen aut die Wälder der Bauern und des
Klosters Frieden weiler. ' Um so merkwürdiger ist es, dass
ein so tiefeinschneidendes Gesetz völlig vergessen werden
konnte; ich habe in der bergrechtlichen Litteratur nicht die
geringste Spur von ihm finden können.^)
So wie es ist, steht es da als Abschluss einer vielhundert-
jährigen Entwicklung, und es ist ein merkwürdiger Zufall,
dass das letzte Reichsgesetz zu Gunsten des Bergbaues ge-
rade den Punkt betrifft, den man irrtümlicherweise für den
Ausgangspunkt des ganzen deutschen Bergrechtes genommen
hat: das Recht des Bergmanns auf Wasser und Wald, auf
die Almende.
Beilagen.
I.
Alteste Verleihungsurkunde.
Wir grave Egene herre von friburg unt Cünrat sin sün künden
allen, die disen briefe sehent öder horent lesin, das wir han verlühen
in dem tal ze Tottenowe ze dem alten Tottenstein drie froneberge
clausen dem wenere, heinrich storlere unnd allen iren gesellen, die
ieezunt da teil mit inen hant öder noch da teil gewinnent, umb den
drissigosten pfenning für allü reht ; unnd süUen öch der berge ir wer
sin unnd suUent uns die fronere da füren unnd zügen zwein isenine
teil ane allen unser schaden, unnd einen samestag sullen wür da
heben einest in dem Jare nach sante Gallen tage, swenne es uns fü-
get, unnd sint ouch die apprüch da unser, tvir sullen ouch die Fro-
nere da schirmen vor gewalt unnd vor unreht als ze bergen sitte
unnd gewonheit ist, als fere wir mügen, ünnd sullen inen da gen weg
^) So erklärt Achenbach die Vorzugsrechte an Wasser und Wald
ausdrücklich für partikularrechtlich und spricht ihnen jeden gemeinrecht-
lichen Charakter ab.
446 G 0 1 h e i n.
unnd Steg, wasser unnd holz, als ouch ze bergen gewonlich herkmnen
ist, die Froner suUent ouch dise drie froneberge mit einem büwe
behaben, lägin sie darüber müssig drie tage unnd sechs wochen, so
sint si uns lidig, es geschehe denne von gefrüste oder von gehe! öder
von ürlüge öder von ander redelicher sache die sie billich irren
sollte oder möchti ane geverde. unnd haruber ze einem offenen ste-
ten Urkunde han wir den froneren disen brief geben mit unsern in-
gesigeln besigelt, der wart gen ze friburg da dis geschach an dem
nehesten mentage noch sante Remigientage in dem jare da man zalte
von gotes gebtirte drüzehenhündert jar unnd nun jar.
General -Landesarchiv. St. Blasien. Todtnau.
n.
Bergordnung des Johann von Üsenberg.
Ein bericht und Ordnung an den bergkvogt.
Item der bergkvogt soll all wochen einöst in berg varen ein uff-
sehen han damit die arbeiter sampt dem hütman gemeinen fronhern
der berg und arbeit zum besten werde volfuert, das nitt die Erzgeng
leytina mitt gesper oder gummer werde versturzt.
item, wo zimlich ist zu sperren und die nott das erheischt, soll
der vogt gebietten das zu sperren, damit die Arbeiter irs libs sicher
mögen sin in und uszefaren.
item, wo im berg Erzgeng erfunden wurden do billig Stollen we-
ren anzusetzen und zebuwen, soll der vogt mitt den Fronherrn und
arbeitern verschaifen, das sy noch erheischung des bergs werden ge-
puwen. wa aber die Fronherrn die gedachten leytina oder Ertzgeng
nitt wollen buwen, denn so soll der vogt das verlihen dem so sy ver-
williget zepuwen.
item wo die Fronhern oder die arbeitter in irem namen den rech-
ten erbstollen nitt Mr und für mitt einer zimlichen Summ knechten
nah erheischung des bergs wolten triben, so soll der vogt inen ge-
bieten by pen und stroff verlierung aller irer teil Ercz und Erzzüg
etc. in zetriben oder buwen.
item der vogt soll auch in der wochen einost zu der Schmelcz-
hütten und Erczmuly lügen, wa er ein misschandell spurte, zu ver-
schaffen das er werde abgestelt. Darum sollen gmein Fronherren im
all wochen geben 16 xr.
item der vogt soll den arbeittern in dheinen weg gestatten das
gehowen Ercz in der grüben oder bergkgassen lossen ligen aber mitt
inen verschaffen das es turderlich zu der hutten werde gefaert.
item desglichen mitt dem gummer
item der vogt soll ouch mit dem Schmeltzer verschaffen, das die
Ercz Stuffen zum fürderlichsten gemalen, geschlichett, geschmelzt
und abtriben werden.
item der vogt soll ouch acht haben wo der Erbstoll ouch an dem
angesessen Erczstollen mit der rechten schiebt gearbeitt werden«
Bergbaa im Schwarzwald. 447
denn wo sy in 14 tagen nitt wurden getriben oder gearbeittet, so soll
er sy furtter nitt lassen arbeitten gemein fronherrn und arbeiter sien
den vor mit dem lehenherrn verkomen, Ursach der gancz berg ist
dem gotzshus heimgefallen, bekemen aber die fronherrn und die
arbeiter in den nechsten 3 tagen domach nitt mitt uns, so soll der
bergkvogt den berg in ünserm namen verlihen und uns das kundt
thün, dem soll man ein lehenbrieff geben und der belehnet soll dem
gotshus ein Revers geben.
item es soll ouch ein yeder Hüttmann dem vogt an Stab geloben
gemeinen fronherrn iren Nucz noch sinem vermögen zeschaffen.
item der hütman soll mit den arbeitem an das werk an und ab
varen und acht uff der arbeiter Schitt haben.
item der hüttmann und ein arbeitter er sye im berg uff der Erz-
muly im Schmelczhoff etc. zum tag acht stunden werken vier stund
vor mittag und vier stund noch mittag, diss ist die recht bergge-
schicht alles ungevarlichen.
item der hüttmann soll all samstag oder ander vüroben [Feier-
abende !] deren tag bym bann ist gebotten zu mitag uff heben und
mitt einem yeden arbeitter anschniden.
item der hüttman soll all vier wochen von wegen und in nam-
men gmeiner fronhem und aller arbeiter oder taglöner vor dem vogt
rechnung thün. uff denselben tag soll man dem vogt essen und trin-
ken geben und für sin arbeit und versumung 6 ^ zu Ion.
item nach der Rechnung in den nechsten 3 tagen domoch der, so
denn das gelt von gemeinen Fronherrn hat empfangen, soll die ar-
beitter und taglöner von iren lidlon usrichten.
item welcher fronher sich do mitt sinem wurff oder bezalung
sumpte, der arbeiter, so denn uff in wurd gewisen, mag uff all sine
teyl Ercz-Erczüg klagen und soll dem vogt zu Ion 5 xr. geben. Die-
selbig klag soll der vogt dem fronhem durch den geschwomen hotten
uff sinen kosten kundt thün; wo den der fronher die beklagt hab
mitt pfänden oder barem gelt nitt löste in 14 tagen, so ist die be-
klagt hab dem kleger verfallen. Und zu gät einem yeden prälaten
zu Sanct Trudpert soll der kleger mitt der beklagten und verfallnen
hab 3 tag still ston und wo der beklagt sich do mitt dem kleger nitt
vertrüg so soll im der vogt die beklagt hab dem kleger in anttwort-
ten, des soll der kleger dem vogt 1 ß Rappen geben; wo dem kle-
ger mitt diser hab an sinem lidlon abgieng so mag er witter mit
recht uff das sin strengen uncz er bezalt wirt.
item, wer dem andern schuldig ist, und das dem vogt klagt, wo
der Schuldner dem kleger das gichtig ist, will der kleger nitt still
ston, so soll der vogt dem Schuldner by eim guldin gebieten den
kleger in 14 tagen usszewisen, wo der Schuldner das versehe, so soll
der vogt die buss von im nemen und im zu stund an 3 lib. rp. ge-
bieten dem kleger in 14 tagen ussrichten etc.
item ein Arbeitter noch siner rechnung, so er nitt wolte bliben,
^en soll man in 3 tagen usrichten wo das gelt anders do möcht sin,
448 6 0 1 h e i D.
item, wo es sich begebe, das einer den vogt von Recht anrüfft
dem soll der vogt Recht halten, und aber achten welcher am Rech-
ten underligt, das derselb den kosten usricht einem richter für Ion
und essen 3 ß eins tags.
item ein jeder fronher and arbeiter ist schuldig wo es sich be-
gibt uff der Leyte Recht zegeben und nemmen den fronhern by ver-
lierung aller siner teylen Ercz und Erzzüg, den arbeitem by straf
und pen 3 lib Const. 1 ß soll man inen gebieten.
item die grossen frevell gehören dem Lehenherm, die kleinen
dem bergkvogt, dorum er gewertig soll sin.
item an den bergkvogt soll man dhein Ercz teilen oder verkouffen.
item wer do Ercz verkouflFt oder hindanfart und vor um die hem
Recht nitt were verkomen, derselbig soll durch den vogt herm ge-
stroflPt werden.
item dem weibell gehört ouch der obbestimpt Ion und dem berg-
vogt 10 ß Augster, dz ist 5 13 ^ für sin Ion. Diss hat her Johans von
Üsenberg Lanttrichter im brissgav her zu Sultzberg uffgeseczt.
item es sollen auch alle leben es sien ganzy oder halby lehen
vor unsrem bergvogt verdingt werden sye ze arbeiten oder ussze-
schlahen. Zu wissen das ein ganz Leehen syben bergkklofifter sind.
Zu wissen das man unsrem gotzhus von einem yeden bergkwerkh
so in unserem tall liygt pflichtig schuldig ist zethünd und zügeben
noch lut der alten lehenbriefft so über unsers gotzshus bergkwerk
sind geben, nämlichen zu der Tannen zum karren zürn Ratten zürn
glanzenberg, zum grund zti der hell zu dem Steinenbrun etc. den
zehenden Erczkübell die Erschecz und die Hebina. Das ist um den
Samstag. Der Samstag ist also zuverstond noch der alten brach das
all gesellen so denn taglöner oder arbeiter im eim berg bestelt wä-
ren die müsden allsamen am Samstag vor mitag in berg varen und
do 8 stunden arbeiten das uss dem berg fueren und dem bergvogt
überanttworten in namen als der prelat personlich da were.
der bergkvogt gedorst ouch an einem yeden bergkwerkh nit mer
denn trü Lehen verlihen.
Nun haben die prelaten das gemiltert, verlihen yetzund ein gan-
zen berg zu bedersitten so weitt die wasserseig godt um den 31 ^
zum Jor um ein ganzy wochenheby und für all ander recht so die
Fröner dem gotzhus pflichtig schuldig werend zethünd das sy und
all irr nahkomen dem helgen Trudpertho on allen kosten und scha-
den sollen vier fry teyll buwen.
General-Landesarchiv. A. Münsterthaler Bergwerke.
Ödungen und Wüstungen im Breisgau.
Von
Adolf Poinsignon,
[S c h 1 u s s.]
Missirende. Herr Cunr. Dietr. Sneweli und seine Nichte Mar-
garetha, Witwe des Ritters Lanz v. Falkenstein, verkaufen das Wasser zu
Münschwendi genannt die Ostra und den See zu Münschwendi um 10 Mark.
Silb. an hern Snewlin von Wisenegge. Spit.-Urk. im Stadt- Arch. v. 27. Jan.
1329. Dietr. v. Valkenstein giebt am 18. Aug. 1384 das Wasser unter
Wisenegg dem Johans v. Blumenegg und erhält dafür das Wasser zu
Müsswende hinter Biggenrüti. Spit.-Urk. im Stadt- Arch. Der Dingrodel
von Kirchzarten v. 7. Juni 1395 bestimmt, dass die Leute von Oberriet,
Misswende, Geristal u. s. w. keinen andern Weg fahren sollen als bei den
Nüwenhuser herab. Schreiber, Ürk.-Bch. II, 104. Das Schreiben der
vord.-östr. Regierung an Freiburg v. 25. Aug. 1525 berichtet, dass die
Unterthanen Davids v. Landeck zu Mysswende sich auf Gnade und Ungnade
unterworfen haben. Schreiber, Bauernkrieg III, 104. Die Brandschatzung
des Breisgaus v. J. 1525 führt unter den Ortschaften nächst vor Falkeu-
stein an: Miswend hat siebeu Hüser von gemeinen lütten. Stadt -Arch.
Freiburg. Weilersbach kann es nicht sein, da dieses besonders genannt
wird, und dürfte vielleicht zwischen dem jetzigen Helmlehof und Hanisenhof
gelegen haben, wo das Weilersbächle in den Osterbach fliesst. — Kolb führt
III, 14 unter den Weilern und Zinken, welche zu seiner Zeit in die
Vogtei Oberried gehörten, unter anderen auch ein Meerswendi an, dessen
Name heute ebenfalls verschollen ist; wir hätten es also mit einem Minder-
schwendi und einem Mehrerschwendi zu thun, wovon das letztere am
Ausgang des Zastlerthales lag, vgl. Kolb III, 404 — und das andere im
Ausgang des Weilerbachsthales.
mittelliOTen. In einer Gütervergabung zu Eichstetten v. 11.
Febr. 1337 wird ein Gewann Lerchenberg genannt, anstossend an Claus
v. Mittelhoven, Pfarr-Arch. St. Martin in Freiburg. Mone sagt in Ztschr.
XIV, 396: „M. lag bei Eichstetten am K. 1344 Günterth. Güterb. f. 175.
Da Eichstetten (Eistat) aus einem oberen und unteren Dorfe bestand und
2«it0Cbr, f. Gesch. d. Oberrb. N. F. II. 4. 2^
450 Poinsignon.
2 Kirchen hatte, so lag Mittolhofen wohl zwischen beiden. Steht auch
im Thennenb. Güterb. f. 57.«
Bei Mfillheim die Rosenbarg war bis zu Anfang unseres Jahr-
hunderts ein Schloss am nördlichen Hange des Lug-ins-Land oder Hach-
berges, deren erste urkundliche Erwähnung nach A. J. Sievert in das Jahr
1439 zu legen ist. Sie war der Sitz der Edelknechtsfamilie v. Zeringen
oder kurzweg Zeringer, die schon seit 1292 in Neuenburg und Müll-
heim vorkommen. Als letzter Besitzer der Burg aus diesem Geschlecht
wird 1452 Eonrat von Zähringen genannt, dessen Erben es in jenem
Jahre an die Patrizierfamilie Both y. Basel verkauften. Von da an kam
sie dann durch sehr viele Hände und wurde vom letzten Besitzer Kaufmann
Hoyer in Müllheim im Anfang unseres Jahrhunderts abgetragen. Das
Schloss bestand aus einem fünfstöckigen Steinhaus mit hölzerner Wendel-
treppe, einem Gesindehaus, Stallung für 18 Pferde und drei ViehstäUen,
das Ganze umgeben mit Mauer und Scblossgraben, über welchen eine
„böse« hölzerne Brücke führte. S. A. J. Sievert, Gesch. d. Stadt Müllheim,
p. 217 u. flf.
Das Städtlein Mfinster bei St. Trudpert. Im Münzvertrag zwischen
dem Grafen Conrad v. Freiburg und der Stadt Freiburg einerseits und
Herrn Gotfrid Marschalk v. Staufen andererseits vom 19. Jan. 1258 wird
festgestellt, dass zu Freiburg und Münster nur die Breisgauer Münze, die
sog. Brisker-Pfennige, gelten sollen. Letzterer Ort wird dabei nicht aus-
drücklich eine Stadt genannt, aber der ganze Inhalt der Urkunde lässt
auf ein städtisches Gemeinwesen schliessen. Vgl. Schreiber, Ürkd.-Buch
I, 58. Erst durch die Urkunde v. 5. Dez. 1303, in welcher der Abt v.
St. Trudpert und Diethelra v. Staufen dem Rath und den Bürgern zu
Münster das Weinohmgeld bewilligen, ist urkundlich der Charakter einer
Stadt bestätigt. Es wird nämlich auf eine Urkunde König Albrechts und
des Bischofs Heinrich v. Konstanz hingewiesen, wonach dieses Ohmgeld
der statt zu Münster und dem Tale nutzbar sein solle zum Bau der
Stadtmauern, um Leib und Gut derer, die bei ihnen Zuflucht suchen, zu
behüten und zu schirmen. Ztschr. XXX, 325. Die Stadt war Condo-
minat des Abtes v. St. Trudpert und der Herrn v. Staufen, so zwar, dass
ersterer als Grundherr, letztere als Gerichtsherrn walteten. Das Vogt-
recht der letzteren „von der oberen Brück ob der Stadt ze Münster unz
niden us ze dem crüze" wird in Urkunde v. 27. Febr. 1325 erwähnt,
Ztschr. XXI, 378. Der Stadt Freiburg verpfändet und trotzdem von einem
Herrn v. Staufen widerrechtlich verkauft, wurde das Städtlein und die
Burg Scharfenstein von der Frciburger Bürgerschaft teilweise zerstört und
gewaltsam im Besitze behalten, bis es Herzog Albrecht v. Ostreich 1350
an sich löste. Schreiber, Urk.-Buch I, 409. Münster war der Mittelpunkt
des Münsterthaler Hüttenbetriebs mit vielen Schmelzöfen, im Mittelalter
Wurkhöfe genannt. Mit Abgang des Bergbau's verlor es den Charakter
einer Stadt. Zum lettzenmal i. J. 1539 urkundet die Stadt mit Vogt,
Rat und Gemeinde, dann sinkt sie zum Dorf herab. und ist jetzt nur
noch eine sog. Rotte zwischen St. Trudpert und Wasen. Näheres bei
Trenkle, Gesch. d. Bergbaues im südwestl. Schwarzwald in Ztachr. t
Bergrecht, iXI. Jahrg., Bonn 1870.
öduDgen im Breisgau. 451
Mnnzins^en, die Burg, unter die Besitzungen des Klosters St.
Katharina zu M. gehörten auch Matten in der Nähe der Burg ^^2 i^chert
lit vf der Bvrg reban, ein halb irch ackers lit ze dem niederen brvggelin^.
Urbar v. St. Katharina 1309. Auch das Güntersthaler Güterbuch v. 1344
S. 22 erwähnt der Burg zu M. „Daz sind die reban, die mir selber
buwen : vor der bürge an dem berg VIII mannhowet." Trenkle in Diöc-
Arch. VI, 183. Diese Burg wird 1409 schon als Burgstall bezeichnet,
Ztschr. VI II, 390. Als letzten Rest des alten Weiherschlosses zu Mun-
zingen dürfen wir den festen runden Thurm beim Eingang des alten
Kirchhofes betrachten. Munzingen hatte seinen eigenen gleichnamigen
Ritteradel, der schon sehr frühe in Freiburg verbürgert war — so i. J.
1234 Ludewicus de Muncingen — , aber schon im 15. Jahrh. erlosch.
Vermutlich ist die alte Burg zu Munzingen aus dem Fronhofe hervor-
gegangen , welchen schon Kaiser Lothar i. J. 845 dem Frauenstift St. Ste-
phan zu Strassburg bestätigt.
Muttikofen lag zwischen Tunsei, Krotzingen und Schmidhofen.
Berain von XIII— XIV sec. Stadt -Arch. Freiburg. Verschiedene Be-
sitzungen in Mutichofen werden in der päpstlichen Bestätigung für Klo-
ster Güntersthal vom Jahre 1246 angeführt. Diöc.-Arch. IV, l&. Im
Verkauf der Burg und Herrschaft Tonsol an das Kloster St. Trudpert
V. J. 1256 heisst dieser Ort Mutinchouin, Ztschr. IX, 339, wird aber im
Tausch vertrag zw. St. Blasien u. St. Trudpert v. 8. Juli 1299 Muticon
genannt, ib. XXX, 127. Im St. Blasischen Zinsrodel v. 1352 kommt unter
Gallenweiler vor „von dem haggen juxta viam Tonsol in Muttikover
Grund — , über den runse in Muttikover grund, ib. IX, 340 und in
der Thädigung des Rats zu Freiburg zwischen Kloster St. Trudpert
und verschiedenen Dorfgemeinden v. 9. Aug. 1363 werden die Dörfer
Krotzingen, Innikofen, Tonsol, Slat, Smidhofen, Mutikofen, Eschbach und
Gallenweiler genannt, ib. XXX, 359. Ebendaselbst unter dem 11. Aug.
1363 wird des Gewannes Hungerbronnen im Mutikover Bann erwähnt.
Wird auch noch 1370 genannt, ib. 364. In kirchlicher Beziehung war
MutikofeD Filial von Tunsei, denn der Lib. tax. v. J. 1353 nennt unter
den Kirchen des Dekanats Gündlingen (alias Breisach) diejenige zu Tonsei
cum capellis Smidhofen et Mutikouen.
Zu Neuershansen die Burg, wird i. J. 1341 genannt. Ztschr.
VIII, 390. Neuershausen hatte seinen eigenen gleichnamigen Ritteradel.
Johannes v. Nüwershusen ist 1295 Bürgermeister zu Freiburg. Zu An-
fang des 14. Jhrdts. ist die Burg Wohnsitz der Herren von üsenberg und
stand vielleicht an der Stelle des jetzigen neumodischen Schlosses, welches
den Herren Marschall v. Biberstein gehört. Nebenan stand auch der sog.
Statzenturm, welcher seinen Namen von der ehem. Ritterfamilie Stazz in
Freiburg erhielt. Es ist jetzt ein einfaches steinernes Haus, das diesen
Namen führt.
Nenliäaser. Auf dem weiten Mattenfeld zwischen dem Brugga-
bach u. Krummbach im Kirchzarter Thal nördl. von Neuhausem ist im
Gewann Hohstauden auf der neuen topogr. Karte ein ehem. Schloss ein-^
getragen. Es sind keinerlei Nachrichten darüber vorhanden, welches
Schloss dieses gewesen sein könnte. Ebenso rätselhaft ist mir der Nam^
29*
452 Poinsignon.
des anstossenden Gewannes „Klösterle**. Die in ürk. ▼. 24. Mai 1301
(unter Kota) yorkomniende Bezeichnung „uff dem burgfelde^ möchte ich
lieber auf das offene Feld zwischen Burg und Brand beziehen. Was das
Gewann Klösterle betrifft, will ich nur erwähnen, dass mehrere urbare
des Stadt-Arch. aus dem 14. Jhrdt. einer Swester Agnesvn der closnerinm
von Kiltzharten erwähnen und auch sonst mehrere Schwestern zu E. als
Klausnerinnen genannt werden. An der Stelle, wo das ehem. Schloss ge-
standen haben soll, erhebt sich in einem Kreise Ton 50 Schritt Durch-
messer der Rasenboden etwa einen Meter hoch aus der weiten Matten-
(;bene ; das von diesem Ringe eingeschlossene Terrain ist vertieft und von
gleichem Niveau wie das ausserhalb des Ringes liegende Gelände. Der
Platz wäre gnt gewählt für eine Burg, denn er bildet den höchsten Punkt
der weiten Thalfläche zwischen den beiden alten Strassen von Freiburg
nach der Falkensteig und nach dem Oberrieder Thal. Der Weiher, der
etwa die Burg umgab, fand reichliche Speisung aus einem hart nebenan
vorbeifliessenden Seitenarm des während des ganzen Jahres nie trocken
liegenden Krummbaches. Da das topogr. Bureau zu Karlsruhe als Un-
terlage für seine Angabe einen Anhaltspunkt gehabt haben muss, möchte
ich mif eine Konjektur erlauben. In einer Urk. v. 1266 in Schreibers
Urk.-Buch I, 64 erscheint ein Ritter Walter de Yalkinstein dictus de
nova domo. Nahe bei der Örtlichkeit, wo das fragl. ehem. Schloss ge-
standen haben soll, befindet sich der alte Weiler Neuhäuser. Sollte viel-
leicht hier die noch nicht ganz sicher ermittelte Bturg Neu -Falkenstein
gestanden haben? Derselbe Walther von Valkinstem, der sich 1266 de
nova domo nennt, heisst i. J. 1272 auch „von dem nüwen huse^ oder auch
„von der nüwen Valkeustein zu Capelle". Ztschr. XXXVI, 270. Bader
spricht es in Badenia N. F. II, 259 als eine ausgemachte Gewissheit aus,
dass Neufalkenstein bei Neuhäuser ober Kappel lag; auf welche andere
Quellen gestützt, weiss ich nicht. Vgl. auch oben Berlachen.
iridemdorf wird im Thennenb. Gfiterb. 1341 fol. 208 genannt
„vf der meiger gebreiten von Niderndorf" u. fol. 211b. „curia viliicorum
de Niderndorf". Nidemdorf wird dann auch in der Verpfändung der
Herrschaft Hachberg v. 12. Juli 1356 angeführt. Mone erklärt es fflr
einen abgeg. Hof zwischen Emmendingen u. Mundingen, Ztschr. IfX^ 459
u. 468, Maurer in „Landgrafschaft im Breisgau^ als die vor einigen Jahren
mit der Stadt Emmendingen vereinigte Dorfgemeinde Niederemmendingen,
welche bisher in polit. u. kircbl. Beziehung zu Mundingen gehört hatte.
Hidin^^en b. Kenzingen. In einem Zinsrodel des Elost. Einsiedeln
über dessen Einkünfte vom Hof zu Riegel aus den Jahren 1203—1230
wird ein Posten von 15 Schill, ab drei Mansus in Nidingen angefahrt
Ztschr. IV, 253. Mone erklärt 1. c. dieses Nidingen als Neidingen bei
Donaueschingen. Laut einer Urkunde des Klost. Wonnethal aus dem
Jahr 1244 schenken die Dynasten Burkart u. Rudolf v. Usinberch dra
Schwestern zu Nidingen prope Ke nein gen das Beholzungs- u. Waidrecht
in ihrem Walde daselbst, ib. VIII, 48. Weiter gar nichts als der gleich-
lautende Name und der Umstand, dass beide Klöster in späterer Zeit in
den Cisterzienserorden eintraten, veranlasst Mone zu der Folgerung, dass
die ersten Schwestern zu Womiethjil aus Maria-Hof au Neidin|^ If^i
ÖduDgen im Breisgau. 453
Donaueschingen kamen, stellt dieses als eine ausgemachte Sache hin und
folgert dann rückwärts, dass also auch das Kloster Neidingen bei Donau-
eschingen schon vor 1244 bestanden haben müsse. Nun aber ist die Zeit
der Stiftung letzteren Klosters durch keine einzige Urkunde belegt, wohl
aber berichtet Kolb, dass die Sammlung der Schwestern zu Almendshofen
erst nach 1250 nach Neidin^en unter Fürstenberg übersiedelte, worauf
erst der Konvent den Namen Maria auf Hof oder Maria -Hof annahm.
Ferner trat die bisher ordenslose religiöse Genossenschaft Maria-Hof zu-
erst 1287 zum Augustinerorden über und dann erst später zu den Cister-
ciensern. Die Frauen zu Nidingen an der Elz aber wurden schon 1253
dem Cistercienserorden incorporiert. Was für ein Grund soll dann aber
vorliegen, zur Stiftung einer ordenslosen geistlichen Genossenschaft im
Breisgau die Schwestern einer ebenfalls ordenslosen Gemeinsame gerade
aus der weit entfernten oberen Donaugegend herbeizuholen. Mit welchem
Recht also Mone den Namen der Grenossenschaft von Nidingen prope Ken-
zingen i. J. 1244 von einer solchen zu Neidingen in der Baar, die damals
dort noch gar nicht existierte, ableiten zu müssen glaubt, ist mir uner-
findlich. Dieses Nidingen bei Kenzingen war offenbar ein kleiner Weiler
oder einzelner Hof an der Elz, eine Annahme, zu welcher ja auch ganz
die Angabe des Einsiedeier Zinsrodels in der Nachbarschaft von Riegel
stimmt. Der Ortsname Neidingen ist übrigens auch kein so ungewöhn-
licher, dass er nicht auch im Breisgau vorkommen könnte oder erst aus
der Baar importiert werden müsste. Beim Eintritt in den Cistercienser-
orden bekam die Genossenschaft den Statuten des Ordens gemäss ihren
mystischen Namen wie andere Cistercienser- Frauenklöster auch, z. B.
Clara vallis Lichtenthai, Pura vallis Reinthal etc., hier in specie Jocunda
vallis zu deutsch Wunnenthal oder Wonnetbal, welcher dann den alten
Ortsnamen Nidingen verdrängte.
In Ifieder-JSpitzenbachy Amts Waldkirch, waren noch 1816
nach Kolb III, 19 die Spuren eines alten Burgstalls sichtbar. Kolb ver-
mutet darunter den Burgsitz der Herren von Spitzenberg, welche als
Wohlthäter des Klost. Günthersthal in dessen Urkunden genannt werden,
allein Bader weist in „Schicksale des ehem. Frauenklosters Güntersthal"
Diöc.-Arch. IV, 151 nach, dass der Graf Eberhard v. Spitzenberg, welcher
im 13. Jhrdt. eine Schwester als Nonne im gen. Kloster hatte, ein Graf
aus dem Aargau war. Urkunden über das erwähnte Burgstall sind mir
nicht bekannt geworden.
St. Kikolanskapelle am Batzenberg wird im Kirchhof ener Be-
rain v. J. 1546 fol. 46 angeführt: Reben am Batzenberg beim alten St.
Niclaussen. Ist längst abgegangen. Eine andere St. Nikolauskapelle be-
fand sich in dem Filialort St. Nikolaus bei Opfingen, deren Ruinen noch
Anfangs dieses Jahrhunderts sichtbar waren. Sie wird schon im Adel-
hauser Berain v. J. 1327 genannt und in demjenigen von 1423 als St.
Nikolauskilche angeführt. Die in der Nähe befindlichen Schlossäcker
haben ihren Namen von dem sog. Schlössle, welches vor etwa 150 Jahren
den Hern. v. Rüppurg, im XIV. sec. d. Frbg. Patr. Familie Geben gehörte.
ü^imbarg, das Schloss, Sitz des Grafen v. Nüwenburg oder Neuen-
burg, wird mit andern Orten des untern Breisgaus in der päpstl, Be-
454 PoinsignoiL
stätigung y. 5. Aug. 1178 genannt als Novum castram — Doing^, Bfigg,
Bad. p. 54 — während Nuembarg als Ort schon 1052 erwähnt wird.
Schöpflin, Hist. Zar. Bad. V, 20. Von 1087 an tritt ein Herren- und
Grafengeschlecht Nuimburg mit Erlewin de Nuimburg de pago Brisgaa-
giensi in einer Reihe von Urkunden auf als comites de Nuemborch, Nu-
wemburch, Nuinburc, Niuwenburg, Nuenburg, Nuenburc, Nuinburch, Ni-
Tiuburch, Nuenburch, deren zwei letzte Sprossen um das Jahr 1200 auf
einer Fahrt in's gelobte Land ihr Ende finden, nachdem sie vorher noch
ihre Grafschaft dem Kaiser Heinrich VI. und dem Bistum Strassborg ver-
kauft hatten. S. Werkmann, die Grafen von Nimburg in Diöc.-Arch. X,
77 u. ff. Im Jahr 1236 überlässt der Bischof v. Strassburg an Friedr. U.
castrum et villam Nuwemburg mit der Schirmvogtei Sölden u. St. Ulrich
nebst den Kirchensätzen zu Emmendingen, Teningen n. Nimburg ib. 81
und im Vergleich zw. König Adolf und dem Bischof Konrad v. Strass-
burg V. 19. Febr. 1298 wird die Burg dem Bischof zugesprochen. Schrei-
ber, Gesch. d. St. Freibg. II, 82. Werkmann sagt dann weiter, gestützt
auf Schöpflin, H. Z. B. I, 367 u. Vierordt, Bad. Ref.-Gesch. I, 332, dass
nach einer ürk. v. 20. Apr. 1344 „Nunburg die Veste u. was dazu ge-
hörte^ noch Eigentum des Bischofs v. Strassburg, aber an die Grafen
V. Freiburg verpfändet gewesen, dieselbe 1465 in den Besitz der Mark-
grafen V. Hachberg gelangt, das Castrum auf dem Hügel aber während
des 15. Jhrdts. in ein Antonierkloster verwandelt worden seL Nor be-
züglich des letzten Punktes, über die Stelle, wo die Burg gestanden,
möchte ich noch Einiges beifügen. Nicht auf der Stelle des nachmaligen
Klost. Obernimburg vermute ich das abgeg. Grafenschloss, sondern auf
dem künstl. isolierten Hügel unmittelbar am Dorf, wo der ehem. Barg-
graben ganz deutlich noch erkennbar ist. Die Örtlichkeit ist ganz mit
Reben bestanden und würde also die Stelle im Urbar v. 1680 1. c. 85,
wonach ein Weinberg der dortigen Dorfmark die Bezeichnung aof der
Burg trug, mit meiner eigenen Wahrnehmung am Orte selbst zusammen-
stimmen. Eher noch möchte ich annehmen, dass das Baumaterial von
der Burg zum Aufbau des Klosters verwendet und dorthin verbracht
wurde. In einem Urbar v. Nümburg v. J. 1541 im Stadt -Arch. Freibg.
fand ich die Bezeichnungen: gartten vor der bürg, guetter in der borg
u. darumb, gertlin uff der bürg, 1 juch. Reben uff der bürg, Hus u. Hoff
zwischen der bürg u. dem allmendweg; 2 mannhauet Reben an der gräfin
landt zwischen dem burggraben und den hiltzenküntzgen; 10 mannhauet
halden zwuschen der grafin landt und dem burggraben, stosst uff die lang
Kintzgen; 1 juch. acker u. reben genant das mülistügklj bi der hindern
bürg zwischen Ludwig Kumerlins wittwe u. dem Hiltacker, u. zeucht uff
den burggrabeu; am glattbrounen zwischen der von Tenebachgut u. der
Newenburg. Aus eben diesen Bezeichnungen dürfen wir schliessen, dass
wir zwei Burgen unterscheiden müssen, eine hintere u. eine vordere, eine
alte u. eine neue Burg. Von beiden ist keine Spur mehr vorhanden ausser
dem tief eingeschnittenen Hnrg^raben. Schliesslich sei hier noch erwähnt,
dass der geu. Berain Matten am äusseren Landweg, einerseits an der
Dreisam, oben an die „Landuesti" stossend, erwähnt, teilweise g^en
Ödungen im Breisgau. 455
den Geissbach zu. Es scheint mir dieses eine alte Yerschanzang zu sein,
die mit der Burg nichts zu thun hat.
Ximbnrgy das Kloster, auch Obernimburg genannt. Etwa 20 Min.
südl. von Nimburg auf dem westl. Hange des langgestreckten Bergrückens,
der sich zwischen Hugstetten u. Nimburg isoliert aus der Ebene erhebt,
steht ganz allein die Pfarrkirche des ebengenannten Dorfes. Diese Kirche
übergab Markgraf Karl I. v. Baden i. J. 1456 den Antonierherren zu
Freiburg, um ein Ordenshaus daraus zu machen und mit sechs Mönchen
den Chordienst zu versehen. Sachs, Bad. Gesch. II, 400. Aber die
Finanzlage des Klosters war niemals eine günstige und wahrscheinlich
hat auch die {Einführung der Reformation in der Markgrafschaft Hoch-
berg dazu beigetragen, dass das Kloster schon 1545 wieder verlassen war.
Markgraf Ernst u. seine Nachfolger verwendeten nun die leerstehenden
Räume zu einem Krankenhaus. Jedoch auch dieses hielt sich nicht lange
und wurde dann als Verwaltungsgebäude der umliegenden Domänengüter
benützt, in welcher Eigenschaft die alten Klostergebäude sich bis in die
Mitte unseres Jahrhunderts erhielten. Auch eine sehr besuchte Wirtschaft
wurde darin eingerichtet. Jetzt sind mit Ausnahme der Kirche sämtliche
Mauerwerke abgetragen und nur noch deren Fundamente mit einigen Kel-
lerräumen sichtbar. Vgl. E. Huhn, das Grossherzogtum Baden. Nach
der Wörl'schen Karte v. 1838 bestand das Kloster aus einem Haupt-
gebäude mit zwei Flügeln.
Nitbofen lag bei Emmendingen. Thennenb. Güterbuch fol. 226.
Mone in Ztschr. XIV, 396.
Norprechtsberg ausgeg. Höfe im Brettenthai oberhalb Reichen-
bach. Wird in der Hachbergischen Teilung v. 1305 genannt. Maurer,
Landgr. im Breisg. p. 20. Auch die ürk. v. 18. Febr. 1311, s. unter
Gutenrode, nennt die freien Leute zu Norbrehtesberge u. das Thennenb.
Güterbuch v. 1341 fol. 226b. erwähnt: Norprehtesberge primo bona feoda
seu census, quos dedit nobis domina de Alzana bone memorie cum vni-
uersis iuribus suis. Ztschr. XII, 77 u. 80. S. auch unter Butenkropf.
Nortbein. S. unter Ihringen.
Zu Oberberg^en wird 1341 ein „burgelin** u. 1525 ein „burgli
weg« angeführt. Ztschr. VIII, 390.
Obbuseiiy die Burg. Das Güntersthal. Güterb. v. 1344 fol. 73
führt unter der Rubrik Au im Hexenthal eine Örtlichkeit an „bi der bürg
ze Obhusen lit an der berggassvn" und im Verzeichnis alter Angaben von
Burgen wird von Mone in Ztschr. VIII, 390 unter denjenigen des Breis-
gaus eine solche angeführt mit „Au. 1409. bürg ze Obhusen**. Es kann
wohl nur die oben unter dem Artikel „Au bei Freiburg" behandelte Burg
gemeint sein, und wäre dann anzunehmen, dass vielleicht in der Nähe der
Burg ein kleiner Weiler Namens Obhusen gewesen sei, so benannt zur
Unterscheidung von dem benachbarten Merzhusen.
Bezüglich des Oelbergs bei Ehrenstetten, früher auch Hauenstein
u. Elleiiberg genannt, letztere Bezeichnung wohl in sprachl. Beziehung
mit dem am Fusse des Oelbergs gelegenen Weiler Ellighofen stehend,
8. unter Ehrenstetten.
456 Poinsignon.
Oetlikon, die Bürg, s. unter Friedlingen.
Ostheim, s. unter Ihringen.
Das Kloster St. Peter auf dem Kaiserstuhl. Im Jahr 1411 be-
stätigt Markgraf Otto II. t. Hachberg-Höhiugen die schon von seinem
Vater sei. Markgr. Hesso I. v. Hachberg-Hachberg dem Provinzial und
dem Konvent der Pauli ner- Eremiten zu St. Peter auf dem Kaiserstuhl be-
willigte Vergabung der Kirche und des Kirchensatzes zu Vogtsburg.
Sachs I, 471. Es ist wenig, was ich über dieses verschollene Klösterlein
in Erfahrung bringen konnte. Weder über die Stiftung noch den Abgang
desselben ist mir etwas bekannt. Alles was ich spärlich aus verschiede-
nen Berainen gesammelt habe, lasse ich hier folgen: »Der Priol und
der connent gemeinlich des Klosters zu sanct Peter gelten ufF dem
Keyserstül" werden als zinspflichtig angeführt für das Reuerinenkloster
zu Freiburg ab des erstgenannten Gotteshauses Zehenten, Haus, Hof u.
Gütern zu Vogtsberg im Urbar genannten Frauenklosters vom Jahre
1450 fol. 60b. und 1456 fol. 70b., Stadtarch. Freiburg, und „der herren
gut ab dem Keyserstül" — „uff der herren vom Keyserst&l von der
Rvti" 1. c. fol. 75. Das Urbar desselben Klosters von 1508 erwähnt
noch der herren vom Keisserstül in gleicher Weise wie der herren von
Dennenbach. Auch im Stadtarch. Breisach erwähnt eine Urk. v. 17. Juni
1506 dos Priors uff dem Keyserstül als Grundbesitzers im Vogtsberg n.
selbst noch der Hochberger Berain No. 3 v. J. 1567 im Stadtarch. Frei-
burg führt zu Vogtsberg Güter „der münch uff dem Keiserst&l" , an.
Nach demselben Berain zinst ein Grundstück zu Bickensol 6 Ohm Wein
uff den Keyserstül. Das Klösterlein lag unweit von Vogtsburg auf jener
Bergkuppe, welche von den Bewohnern der Umgegend heute noch insbe-
sondere als Kaiserstuhl bezeichnet wird zum Unterschiede von der Eich-
spitze, dem Himmelberg u. St. Katharinenberg. Auffallend heisst auch
jene Feldgegeud „im Almersdorf". Auf eben dieser Stelle soll nach alter
Tradition einst ein Kloster der Tempelherren gestanden haben, das bei
den Einwohnern der Umgegend nicht im besten Andenken steht. Was ich
dort an verschiedenen Orten gehört habe, ist etwas konfuser Natur, weist
aber merkwürdig übereinstimmend auf dieselbe Örtlichkeit hin, auf den
eigentlichen Kaiserstuhl, auch Neunlindenbuck genannt, nicht etwa auf
die Eichspitze, wo zwar noch die Euinen eines alten Bruderhauses stehen,
aber ein auch noch so bescheidenes Kloster unmöglich Raum gefunden
haben könnte. Einzelne Manerstücke sind nach Aussage von Augen-
zeugen auf dem Neunlindenbuck noch vor 40 Jahren sichtbar gewesen
und selbst heute noch kann man Spuren davon entdecken. Zahlreiche
Ziegelreste, Mörtel, eine überwachsene Fundamentmauer u. dergl. lassen
keinen Zweifel übrig, dass hier, 550 m über dem Meer, in tiefster Einsam-
keit eine menschliche Wohnung stand, die sich für einen kleinen Ere-
mitenkonvent wohl eignete. Die Ausdehnung des Gebäudes kann aber
nur gering gewesen sein, da das oberste Plateau bloss 40 Schritte lang und
30 Schritte breit ist. Vielleicht lebten einzelne Mönche in zerstreuten
Zellen, deren eine das Bruderhaus auf der Eichelspitze, die andere auf dem
nahen Todteukopf gelegen haben kann Der Orden der Pauliner-Ere«
miten kam im 14. Jhrdt. aus Ungarn in unsere Gegend.
Ödnngen im Breisgau. 457
Plozliart« In der päpstl. BestätiguDg für Kloster Thennenbach
vom 5. Aug. 1178, Neugart Episc. Const. II, 585, wird einer Besitzung
Plozhart u. Leberno mit anderen Örtlichkeiten im unteren Breisgau er-
wähnt. „Sunnuncil cum montanis que dicuutur Leberuo et Plozhart.**
Der erstere Name ist heute noch gebräuchlich ; Leberno ist vielleicht der
alte Name für die jetzt abgegangenen Laberhöfe auf der Höhe eine halbe
Stunde südl. des ehemal. Klosters Thennenbach, oberhalb Sunnenzil,
während Plozhart nur der Name eines Walddistrikts war und nicht mit
menschlichen Wohnstätten besiedelt wurde.
Zu Raitbaeh. bei Schopfheim i. Wieseuthal wird ein „Burgweg**
im 14. Jhrdt. genannt. Ztschr. VIII, 390.
Die Regelsbnrg, auch Rödelsburg u. Rotteisburg, nordöstl. von
St. Trudpert 2300 Fuss über dem Meere an den obersten Anfangen des
Ambringer u. Norsinger Grundes sowie des Riggenbachthales zeigt als
letzte Spur nur noch eine Art Ringwall aus aufgeschichteten Steinen mit
Graben um eine kleine Kuppe; von Mauerwerk ist nichts zu sehen. Ger-
bert citiert in seiner Historia Nigr. Silv. I, 55 eine Stelle aus der Chronik
des Keraslithus, wonach die Burg Rottelburg um das Jahr 750 von einem
Rottbertus u. die Burg Scharfen stein von den habsburgischen Grafen
Guntramus, Luithardus u. Beczo erbaut worden sein soll. Ausser diesem
Keraslithus oder Hornstein, welcher eine Chronik von St. Trudpert schrieb,
berichtet keine einzige andere Geschichtsquelle, soviel mir bekannt, und
nicht einmal eine einzige Urkunde in dem so nahe gelegenen St. Trud-
pert irgend etwas über die Regelsburg; ja es wird mit keinem eiuzigen
Worte ihrer überhaupt nur gedacht, während wir von Scharfenstein aus
allerdings viel späterer Zeit urkundliche Nachrichten erhalten. Sollte die
Regelsburg wirklich einmal ein fester Platz gewesen sein, so haben wir
es hier mit einer jener früh mittelalterlichen Burgen zu thun, die aus
Holz gebaut mit einer Erdanschüttung umgeben waren. Von einem Burg-
bau mit Maueranlagen um das Jahr 750 kann nicht die Rede sein.
ReindelnhiifBieii lag in der Gemarkung von Umkirch und wird
1344 als Feldgegend erwähnt: Günthersth. Güterbuch f. 119, Mone in
Ztschr. XIV, 396.
Reinthal. Mit dem Jahr 1256 tritt das ehem. Cistercienser Frauen-
kloster dieses Namens bei Müllheim in die Geschichte ein, indem die
Äbtissin Hedwigis und der Konvent der Schwestern von Rintal mit der
Pfarrei Hügelheim Güter tauschen. Vermutlich in der ersten Hälfte des
13. Jhrdts. auf Lorscher Stiftsgrund in dem kleinen Thälchen Rintal un-
weit des Dorfes Feldberg Amts Müllheim gestiftet, wurde es schon frühe
in die Nähe von Müllheim verlegt auf die Stelle, wo unweit die von Hebel
besungene alte „Post zu Mülle** steht und jetzt noch der Wiesengrund die
Klostermatte heisst. Der Lib. tax. v. J. 1353 giebt sein Vermögen im
Verhältnis zu andern Frauenklöstern im Breisgau als ein sehr geringes
an. Diöc. Arch. V, 88. Zwischen 1486 u. 1489 wurde das Frauenkloster
in eine Männerpropstei verwandelt. Am 6. Mai 1486 urkundet nämlich
zum letztenmal Elisabeth von Brück, von Gottes Gnaden Äbtissin von
Rintal (Stadtarch. Freiburg) u. schon im Jahr 1489 wird der Prior von
Reintal erwähnt; jedoch 1509 wurde das Priorat dem Kloster Lützel in-
458 Poinsignon.
corporiert, welches L J. 1544 die Elostergüter von Beinthal an Wolf
Ludw. V. Habsperg verkaufte. Der von den Mönchen verlassene Kloster-
bau diente von da ab nur noch landwirtschaftlichen Verwaltungszwecken
und sank endlich während des SOjähr. Krieges in Trümmer, deren aus-
gebrannte Mauern noch anno 1719 sichtbar waren. S. A. J. Sievert,
Gesch. d. Stadt Müllheim 398 u. ff. Der Weiler Reinthal bei Feldberg
wird schon im Jahr 783 im Cod. Lauresh. II, 546 No. 2694 genannt »in
pago Brisigowe in villa Rinidela^, noch heute im Yolksmund das Bintel.
Der mystische Name für Keiuthal war pura vallis.
Reuden. Lage unbekannt. S. unter Gisenwiler.
Rezo. ünt. den Breisg. Vergabungen berichtet der Cod. Laoresh. U,
528, No. 2633, dass ein gewisser Helinger einen Hof in der Rezer Mark
u. die Kirche mit einem Mansus u. in Bettingen eine Hube u. zwei Leib-
eigene mit ihren Kindern i. J. 776 an Kl. Lorsch geschenkt habe — cur-
tim in Rezo marca et ecclesiam cum manso et in Bettingen hubam et n
mancipia cum infantibus suis, anno IX. Karol. reg. Lage unermittelt.
Reuti war ein Kirchdorf unterhalb der Burg Zähriugen, die jetzigen
Reutebacher Höfe. Der Liber decim. v. 1275 in Diöc. Arch. I, 202 führt
den Plebanus in Rivti propeZäringen an und auf derselben Seite noch
einen Plebanus in Rivti inferiori. Ferner verkaufen Graf Konrad v. Frei-
burg n. sein Sohn Friedrich am 30. Mai 1327 Burg u. Dorf Zähringen
und die Dörfer und Thäler Gundelfingen, Holdenthai, Wildthal u. Reuthe
unterhalb der Burg Zähringen mit aller Zugehör, Rechten, Zinsen
u. Gefällen u. dem Kircheusatz zu Reuthe an Ritter Snewlin-Bemlape um
300 M. Silb. Dem Kirchensatz zu Reuthe ist in der Urkunde noch nach-
träglich eine besondere Ausführung gewidmet mit den Worten: und mit
dem Kilchensazze ze Ruti under der bürg ze Zeringen, offenbar zur deut-
lichen Betonung und zum Unterschied von Ober- u. Niederreuthe, welche
mitsammen eine Pfarrei bilden und anderthalb Stunden direkter Linie von
Zähringen entfernt in der March liegen. Auch der Lib. tax. v. 1853
führt im Dekanat Freiburg an: Rüti cum filia Zeringen und unmittelbar
darnach: Rüti inferius. Eine Bestätigung hiervon finden wir noch in der
Stiftungsfassion von 1767 im Gem.-Arch. zu Zähringen, welche eine kleme
Pfarrgeschichte enthält und sagt, dass die Kirche zu Reutenbach in Folge
der Reformation eingegangen, von den Markgrafen von Durlach au^
hoben, dann abgebrochen und die Glocken nach Gundelfingen gebracht
worden seien. Zähriugen habe damals keine eigene Pfarrkirche^ sondern
nur eine Kapelle als Filiale von Reuteubach gehabt.
Rhein^ir eiler« Das alte Schloss daselbst, welches Beichslehen
war, lag in dem Dorfe an der Strasse und bestand aus Wohnhaus, Ka-
pelle, Wirtschaftsgebäude, Kraut- und Baumgarten und war mit Mauer
und Graben umzogen. Es ging bei der Verheerung des Oberrheins durch
die Franzosen 1676 durch Brand zu Grunde u. lag seit dieser Zeit öde.
D. Bader, die ehem. Herrschaft Bamlach u. Rheinweiler in der Vereiiw-
Schrift Badenia 1864 S. 44 u. 54. Vermutlich ist es da^enige Weiler,.
das im Cod. Lauresh. II, 535 No. 2658 genannt wird. Im Jahr 789
schenkt nämlich eine gewisse Adalgardis die zwei Dörfer im Breisgao
Wilere et Padeberc (Bettberg) mit allen Zugehörden an das Elost Lorsch.
Ödangen im Breisgan 459
Riegel. 1) Die Barg hoch über dem Dorfe gleichen Namens auf
dem nördl. Ausläufer des Eaiserstuhles, wo jetzt die Michaelskapelle steht,
wurde zum Schutze des grossen Fronhofes Riegel, welcher dem Stift Ein-
siedeln gehörte, von den Stiftsvögten im Breisgau wahrscheinl. von den
Dynasten v. Üsenberg erbaut. Schon in der Üsenbergschen Teilung von
1291 wird die Burg erwähnt, die an Hesso IV. v. Üsenberg kam, welcher
daselbst seinen Wohnsitz nahm. Vergl. Maurer in Frbg. Ztschr. IV, 319.
Im Jahr 1336 wird die Burg R. an die Städte Freiburg u. Endingen ver-
kauft u. ist 1356 im Besitze des Ritters Hesse Snewlin im Hofe, welcher
am 11. Juli eiusd. an. der Stadt Freiburg das Öffnungsrecht dieser Burg
gestattet. Sie ging wahrscheinl. im Bauernkrieg zu Grunde und aus ihren
Trümmern wurde dann die weithin sichtbare Michaelskapelle erbaut. Von
der Burg giebt nur noch der scharf eingeschnittene Burggraben Zeugnis,
welcher sie einst gegen Süden von dem übrigen Gelände trennte. Die
Burg aber soll aus drei Teilen bestanden haben, einer vord. Burg, welche
den Aufgang deckte, dem Michelsberg oder der eigentl. Burg u. der hint.
Burg, ungefähr 200 Schritt jenseits des Grabens auf einem ebenfalls durch
einen künstl. Graben isolierten Lössklotz. 2) Die röm. Töpfereiwerkstätten
auf der Holzmatte östl. von Riegel. Sie bildeten noch in den 30r Jahren
uns. Jhrdts. eine ausgiebige Fundgrube zahlreicher röm. Topfreste, welche
jetzt teils in Riegel selbst im Pfarrhof, teils in der städt. Altertümer-
sammlung zu Freiburg aufgesammelt sind. S. H. Schreiber, die röm.
Töpferei zu Riegel in Freib. Ztschr. I, 1. Nach mündl. Mitteilungen sind
in früheren Jahren dort viele Mauerreste u. Fundamente bei den Feld-
arbeiten zu Tage gekommen.
Riehen 9 Kanton Basel. Der Stammsitz der in Freiburg ver-
bürgerten Patrizierfamilie von Rieheim wird von Wurstisen als ein zu
seiner Zeit schon (1580) abgeg. Edelmannssitz erwähnt.
Rietheim, s. Ihringen.
Rimsingen« Der Adelhauser Berain v. 1327 nennt unter den
Gütern des Klosters im Rimsinger Bann Äcker uf Rimsinger berge ob der
bürge. Stadtarch. Frbg. — Der Berain desselben Klosters über die Güter
zu Rimsingen v. 1423 nennt die Burg nicht mehr, wohl aber Äcker auf
dem Gewann „im Steinkelre** , u. der Berain des Reuer inenklost. v. 1450
führt ebenda das „stein keller veld^ an. Selbst noch i. J. 1775 fuhrt der
Falkensteinische Berain im Stadtarch. Frbg. zu Oberrimsingen Äcker im
sog. Steinkeller oder Schlossfeld an der damal. Breisacher Strasse an.
Sollten wir es hier mit den letzten Spuren eines alten Burgsitzes der Hrn.
V. Rimsingen zu thun haben, welche im Lib. Heremi. (Schw. Geschichts-
freund I, 128 u. 407) genannt werden u. deren einer i. J. 1072 das Klost.
Grüningen nächst Rimsingen stiftete? Zu Oberrimsingen wird aber noch
ein anderes Gewann „zu den kelleren am Angelweg" genannt, welches
insbesondere noch den Namen „Hexenplatz** führte. Berain v. 1775
No. 9 u. 10.
Rinehofltainenstal wird in einer Urkunde König Heinrichs IV.
für Klost. Otmarsheim v. J. 1064 unter verschied, and. Orten im Breisgau
angeführt; vermutl. ist der Name verderbt aus Rinchosteinenstatt u. be-
460 Poinsignon.
deutet dann das heutige Steinenstadt a. Rh. Gfr. Mitlgn. d. öster. Inst.
V, 406.
BinlLft wird mit Wilre, Rimisingen, Ratthin, Verstat u. Bucgingen
in der ürk. König Ottos in. für das Elost. Sulzberg y. 23. Juni 993,
Schenkungen in pago Brischouye betr., aufgezählt. Schöpflin, Hist. Zar.
Bad. V, 5. In derjenigen des Pirrtelo v. 27. März 1008, wo ausser den
oben gen. Ortschaften auch noch Holcishusa genannt wird und ebenfiills
die nähere Angabe in pago Prisichewe beigefügt ist, heisst derselbe Ort
Rincha. 1. c. 15. Bei Trouillat sind in der ürk. Ottos ni., welche dort
übrigens vom 22. und nicht vom 23. Juni datiert ist, die oben genannten
sechs Ortschaften nicht angeführt, sondern in einer vorangestellten ohne
Tag bloss zum Jahr 993 dat besond. ürk. des Pyrtilo u. statt Rinka steht
Rinlea, statt Rimisingen Rymilingen. Trouillat erklärt es da als Ried-
lingen I, 137. Die im G.L.A. vorhandene alte Abschr. hat aber Rinka.
In der Schenkung des Pirctelo v. 28. März 1008 Lei, 149 sind wiede-
rum dieselben Orte in nachstehender Reihenfolge aufgezählt: Rincha, Puo-
chinga, Wilare, Ruti, Ferstete, Holcishusa und nun erklärt er es fCir
Ringsheim. In der ürk. König Heinr. n. v. 25. Juni 1004, 1. c. I, 144^
worin dieser das Klost. Sulzburg ermächtigt in loco qui dicitur Rincka in
pago Brisihgoum in comitatu Bertdoidi einen Markt zu errichten, erklärt
er es wieder als Ringsheim. Beide Erklärungen befriedigen mich nicht,
denn einmal ist Rinlea offenbar verderbt aus Rincha und Ringsheim
scheint mir in sprachl. Beziehung bedenklich. Ich vermute mit Berufung
auf das obige Rincho- Steinenstadt eher einen hart am Rhein gelegenen
und durch dessen vielfachen Stromwechsel völlig zerstörten Ort Rincha od.
Rincho und glaube mich dazu um so eher berechtigt als der Lib. dec. v.
1275 im Diöc.-Arch. unter den Pfarreien im Dekanat Fiurbach al. Neuen-
burg einen Plebanus in Stainestat minori aufzählt u. auch noch der Lib.
tax. V. 1353 einer Kirche zu Stainstat major u. einer solchen von Stain-
stat minor getrennt erwähnt. Diöc.-Arch. I, 211 u. V, 88.
Rota im Kirch zartner Thal wird in einer Schenkungsurkunde des
Klost. Allerheiligen zu Frbg. i. J. 1301 Mai 24 genannt nebst den Ört-
lichkeiten Bickeurüti, Eschebach, uf dem Burgfelde, ze Birchau, Tüten-
bach, Kilchzarten. Stadtarch. Frbg. Geistl. Sachen. In der Nähe von
Zarten zwisch. dem Heuweg u. dem Krummbach ist ein Gewann Rot-
matten. Rota heisst auch der Bach, welcher aus dem Höllenthal heraus-
fliesst, auch Höllenbach genannt.
Bothenburg, das Schloss, etwa 1 km nordöstl. von Wiesleth,
auch Rötenberg u. Rotenberg gen., mit noch wenigen Überresten, war
im 13. Jhrdt. Sitz eines Herrengeschlechtes gleichen Namens, einer Seiten-
linie der Dynasten v. Rötteln, wie aus einer ürk. der Gebr. Thietricus et
Ch&uradus domini de Rotenberk v. J. 1252 erwiesen ist. Es handelt sich
dabei um den Kirchensatz zu NoUingen u. Chunradus de Rötillein wird
dort ihr väterl. Oheim genannt „patruus noster et dominus". Ztschr.
XXVIII, 111. Als letzter dieses Geschlechtes erscheint Diethrich v. Rothen-
berg, der 1278 vom Hochstift Basel u. dem Klost. St. Blasien mit Gütern
belehnt wird (E. G. Fecht, Südwestl. Schwarzwald II. Abtlg. I. Bd., 543),
welche er vorher den beiden Gotteshäusern als Eigentum geschenkt hatte.
Ödongen im Breisgaa. 46 1
tn der Precaria für St. Blasien (Ztschr. H, 495 n. ff.) wird auch der
Sweighof nider der Bvrge ze Rotenberc gcDannt. Die Saasenburger £r-
neuerung y. J. 1564 im Stadtarch. Freibarg sagt bezügl. der Vogtei Wei-
tenau, dass in dieser Vogtei ein ^alt Barggestell gen. Rottenborg^ gelegen
sei a. dass das Gericht za Weitenan vor Jahren zu demselben Schloss
gehört habe, welches an eine Frau Adelheit nach Absterben des Manns-
stammes gekommen sei. Diese habe die hohe Gerichtsbarkeit an die
Markgrafschaft, die Güter a. Zinsen aber an das Elost. Weitenan ver-
macht. Rötteln n. Rotenberg die Schlösser kommen i. J. 1315 an Mark-
grafen Heinr. v. Hochberg-Saasenberg, welcher nunmehr seine Residenz
nach Rötteln verlegt. Maurer, Landgrafsch. i. Breisgau 21.
Ein Schloss Botemberg b. Kirchen ebenfalls ursprüngl. den Dy-
nasten V. Rötteln gehörig, wird in der Erbteilnng des letzten dieses Ge-
schlechtes V. 1311 angeführt, wo es an die v. Munchenstein n. v. Ram-
stein gemeinschaftl. gelangt, aber sofort wieder an den Markgr. Rad. v.
Hochberg-Sausenberg verkauft wird. Fecht, Südwestl. Schwarzwald II. Abtlg.
I. Bd., 326, 327 u. 388. Dieses Schloss wird sonst nicht mehr genannt.
Bninory falsche Bezeichnung für die Ruine Eeppenbach oberhalb
Reichenbach im Brettenthai. Dieser humorist. Name ist entstanden durch
den Eintrag des Wortes „Ruine" zwisch. die Bergstriche in einer der alt.
Karten Badens, wo das Wort allerdings leicht für „Rumor" zu lesen ist.
So wurde nach und nach aus dem Sachenwort ein Eigenname, so dass in
spät. Karten merkwürdigerweise auf einmal eine Ruine Rumor auftaucht.
S^cbafgiessen, die Veste. Herr Schmasmann, Herr zu Rappolt-
stein, u, Wernher v. Wiswiler reversieren sich i. J. 1406 gegen die Landes-
herrschaft Osterreich , hier in specie gegen Frau Kathrina v. Burgund
wegen der Belehnung mit dem fest. Schloss Schaffgiessen bei Wyhl. K. K.
Statthalt.-Arch. Innsbruck, Schatzarch. Vol. I, 230 mitget. d. Hrn. C. v.
Althaus. Herzog Friedr. v. Österreich verleiht der Stadt Endingen seine
Veste gen. Schaffgiess mit allen Rechten u. Nutzungen um 1100 fl. Frbg.
Ztschr. V, 224. In der Lehenserneuerung v. 1504 heisst es „das Burg-
stall u. die Veste Schaffgiess" ib. 233 u. in derjenigen 1578 nur noch
Burgstall Schafgiessen. Aus der letzteren geht jedoch hervor, dass in
dem Lehen die Dörfer Wyhl u. Wellingen begriffen waren. Mitlgn. d.
bad. bist. Komm. Hft. VII, 81. In der Belehnung v. 3. Juli 1736 fallt auch
die Bezeichnung „Burgstall" weg u. in derjenigen v. 1791 wird Schaf-
giessen überhaupt nicht mehr genannt sondern nur noch Wyhl u. Wel-
lingen. Von dem alten Weiherschloss ist jetzt keine Spur mehr vorhanden.
Die Benennung kommt wohl von einem der alten Altwasser des Rheins
her, die dort alle den Namen Giessen führten. Vergl. ib. 85 das Reg. 22
u. s. auch unter Wellingen. Näheres über die Veste Schafgiessen n. na*
mentlich über die Streitigkeiten wegen derselben zwisch. der Stadt En-
dingen u. Kasp. V. Hornung s. Maurer in Ztschr. d. Ver. „Schau-in's-Land"
6. Jahrg. S. 32.
S^elialabriiniie wird unter den zur Herrschaft Hochberg ge-
hörigen Hofgütern aufgezählt, Verpfändungsurk. v. 12. Juli 1356. Ztschr.
;KX^ 459, Vermutl. identisch mit SchOnabrunne. s. oben ont^r Brunna.
462 PoiDsignoD.
S^chftrfensteiDy die Burg. Auf steilem Felsen im Obermünster-
thai z^isch. dem Spielwcg u. der Wii'dener Kck ganz nahe östl. der
neuen Kunsttrasse waren im Anfang nns. Jhrdts noch einige Trümmer
der ehem. freiherrl. Stanfen'schen Burg Scharfenstein sichtbar, welche
heute vollständig verschwunden sind. Die ältesten ürkk., welche darüber
vorhanden sind, stammen aus den Jahren 1267 u. 1277. Ztschr. IX, 446
u. XXI, 375. Eine der beiden muss zwar aus verschied. Gründen als
gefälscht angesehen werden, was aber für unsere Zwecke von keinem
grossen Belang sein kann, da es sich hinsichtl. der erstmal. urknndl. Nen-
nung hier bloss um einen unterschied von 10 Jahren handelt. Im Jahr
1325 verkauft Job. v. Staufen die Burg mit allen dazu gehör. Leuten,
Gutern, Wunn u. Waid u. Wildbann vorbehaltl. des Rückkaufs an das
Klost. Trudpert. 1. c, 377. Sie scheint jedoch bald darauf wieder an
die Hm. v. Staufen zurückgelangt zu sein, denn in einem Streit der
letzteren mit der Stadt Freiburg wird sie von dieser 1346 zerstört u. 1350
von Herzog Albr. v. Österreich auf Grund angebl. alter Eigentumsrechte
durch Heimzahlung einer Pfandsumme, welche das Streitobjekt war, an
sich gelöst. Schreiber, Urkb. I, 410. Wieder aufgebaut ging sie im
Bauernkrieg vollständig zu Grunde.
ISchathein, s. unter Ihringen.
Stclierenkofen od. Sdiemkofeiiy s. unter Ihringen.
Die Lazaritenkommende zu Schlatt i. Br. Die einzige Eomturei
des geistl. Ritterordens vom hl. Lazarus, welcher ganz besonders für den
Schutz u. die Pflege Aussätziger gestiftet worden ist, war in Deutschland
diejenige von Schlatt. Höchstwahrscheinl. schon in der ersten Hälfte des
13. Jhrdts. von einem der Hm. v. Staufen gestiftet, stammt die älteste
urkundl. sichere Erwähnung von ihr indessen erst aus dem Jahre 1271,
wo Heinr. v. Graba, Präzeptor der Lazariten in Deutschland, den Brad.
Velbert den Brüd. zu „Slatte, Venne u. Uran" zum Komtur setzt Schalte
in Ztschr. N. F. I, 470. Die beid. letztgenannten Häuser waren Gfenn im
Zürichgau u. Seedorf in üri. Schon i. J. 1362 ging die Komtorei wegen
Überschuldung wieder ein u. sank vermutl. aus Mangel an baol. Unter-
haltung nach u. nach in Trümmer. Erst vor wenigen Jahren noch worden
die alten Grundmauern wieder aufgedeckt, als ganz in der Nähe der
ehem. für heilkräftig gehalt. Felsenquelle eine neue Brauerei angelegt
wurde. S. Ztschr. d. Ver. Schau-ins-Land XI. Jahrg. — Zu Schlatt kommt
auch ein Gewann „am burgweg^ vor, gen. in einer ürk. des Stadtarch.
Frbg. V. J. 1439; der Weg, der von Schlatt gegen die Burghöfe am Thnn-
sel zieht, heisst auch jetzt noch Burgweg. Von einer Burg zu Schlatt
ist jedoch nichts bekannt, wohl aber kommen schon sehr frühe die ESdel-
knechte von Slatte vor, die in diesem Dorfe begütert waren u. deren einer
schon im Rotul. Sanpet. als Ministeriale des herzogl. Hauses Zfihringen
angeführt wird, Ende des 12. od. Anfang des 13. Jhrdts.
Die Burg SclmeefeldeM ist das alte Weiherschlösschen b. Em-
mendingen, welche als Burg Snevelt zürn Wiger sehr oft in den ürkk.
des Stadtarch. Frbg. genannt wird. Zum erstenmal erscheint sie daselbst
in einer Urk. y. SO, Aug. 1324 mit der Bezeichnung: Snenelt die yeit^
Ödungen im Breisgau. 4g 3
*
bi Emmetingen, der man sprach ze dorn Wyier. Schreiber, ürkb I, 281.
Eingehendes hierüber bringt die Mouographie H. Maurers „Das Weiher-
schloss bei Emmendingen" im Programm der Höh. Bürgerschule zu Em-
mendingen V. 1879 u. in Ztschr. d. Ver. Schau -ins -Land 6. Jahrg. Es
ist jetzt mit in den Bereich der neuen Heil- u. Pflegeanstalt daselbst
hereingezogen und ist als Burg nicht mehr zu erkennen.
Der IScliönberg b. Freiburg. Dass schon in prähistor. Zeit eine
menschl. Niederlassung auf dem Schönberg war, beweisen die zahlr. Funde
teils fertiger, teils halbfertiger Pfeilspitzen aus Feuerstein und Jaspis,
deren Zustand in allen Übergängen künstl. Verarbeitung des Materials
einschl. der Abfälle in der städt. Sammlung zu Frbg. zu erkennen ist.
Es fanden sich also Werkstätten für diesen Zweig ältest. Industrie auf
dem Berge. Die Fundstätte derart. Artefakten ist aber nicht ganz auf
der obersten Höhe zu suchen, sondern auf den etwas tiefer gelegenen
Äckern südl. derselben. Hiebei will ich noch bemerken, dass nach Leicht-
lens Forschungen p. 111 am Schönberg eine Feldgegend im üff hausener
Bann der „Heidenkeller" hiess, welchen die Stadt Freiburg 1583 zum
Ealksteinbruch benutzt habe. Yermutl. war dies der auf der topogr. Karte
eingetragene Steinbruch beim Ealkofen; heute ist die Feldbezeichnung
zum „Heidenkeller" nicht mehr gebräuchlich. Endlich sei hier noch bei-
gefügt, dass der Rand des obersten Plateaus vom Schönberg, der aber
in alt. ürkk. stets Schünberg genannt wird, mit einem Wall von aufge-
schichteten Steinen bedeckt ist wie die benachbarte Regelsburg.
Die S(c]i$n]i$fe am Rosskopf lagen in der Feldgegend, die schon
io früher Zeit die Schöni hiess; der letzte dieser Höfe war Lieblings-
aufenthalt V. Rottecks u. ist vor wenigen Jahren erst abgebrochen wor-
den. Die Stelle ist jetzt nur noch durch eine Laube bezeichnet, welche
„Präsidentruhe" heisst. Die ehem. Höfe „in der Schöni" werden wieder-
holt in den Urkk. des Stadtarch. Frbg. genannt.
Der S^dtorenliof, Thennenbach. Hofgut, lag westl. von der Burg
Landeck, Maurer in Ztschr. d. Ver. „Schau-ins-Land" 10. Jahrg. S. 12.
Der Gewannname Scheren, im Scheren kommt im Breisgau sehr häufig
vor, so heisst z. B. die Felspartie zwisch. Vogtsburg u. Schelingen „der
Scheren". Das mittelhochdeutsche Wort „schor, schorre" bedeutet näm-
lich einen schroffen Felsen, auch Felszacken.
Sermenz, die Burg, sei ein Weiherschloss zw. Auggen u. Neuen-
burg in der Nähe des Stadtweges gewesen, wo jetzt noch Mauerreste beim
Ackerbau zu Tage kommen; wir hätten demnach den Stammsitz der Adels-
familie der Sermenzer in Neuenburg dort zu suchen. Urkundl. Belege
hiefür vermag ich jedoch nicht beizubringen und stütze mich nur auf die
Angabe einer mit den histor. Verhältnissen jener Gegend sehr vertrauten
Persönlichkeit. S. oben unter Auggen. Die Sermenzer waren eines Stam-
mes mit den Neuenf eisern.
JSexaiiy das Burgstall, wird 1419 genannt. Ztschr. VIII, 390. Die
neue topogr. Karte verzeichnet auf der Anhöhe nordöstl. Sexau zw. den
Höfen Reichenbächle u. Mühlenbächle nicht nur eine Örtlichkeit „Burg-
Stall" sondern auch eine ^Burghalde"« Sexau war einer der vier grossen
464 PoiDsignoiu
köniKl. Fronhöfe, welche Karl der Dicke seiner Gemahlin Richardis als
-Morgeugabe brachte. S. Ztschr. XXXIV, 122.
Silberschmelz od. S^chmelzsexan eine eing^. Schmelz-
hütte mit Wohnung des ehem. Berginspektors eine Viertelstunde oberh.
Sexau u. gerade unterh. der Hochburg, wo zugl. auch eine Tabakfiabrik
sich befand. Schmelzhütte u. Tabakfabrik wurden erst im Anfang uns.
Jhrdts. eingerichtet, scheinen aber nicht lange bestanden zu haben. Es
ist jetzt nichts mehr davon vorhanden. S. Kolb III, 231.
ISimonsirald« Ein Schlossberg im Simonswald wird in Bader's
Bad. N. F. 1862 II, 587 genannt. Diese Bezeichnung rührt wohl weniger
von einem röm. Wartturm her, den Bader hier vermutet, als von dem
Edelsitze des adeligen Gutes in Untersimonswald, dessen Eolb erwähnt.
In der Wörl'schen Karte v. 1838 ist auf der Höhe zw. dem Nonnenbach
u. Kilpenthal in Obersimonawald die Ruine einer Kapelle eingetragen.
Kolb erwähnt schon i. J. 1816 zweier abgeg. Kapellen in Obersimons-
wälderthal, wovon die eine „zu St. Jos^, die andere „zu den sieben Schla-
fern** hiess.
I^iniiigliofeii, s. unter Innikofen.
S§(itliburg* In einem Urteil der Vogtei zu Tegemau v. 7. Apr.
1445 wird mit Oberuhüsern (Oberhäuser) eine Örtlichkeit Sitliburg ge-
nannt. Stadtarcli. Frbjf. Sekt. Gutleuthaus.
Sitsenkirch. Das Frauenklost Bened.-Ord. wurde 1125 von
dem Frhrn. Werner v. Kalten bach gestiftet, war nicht mit der jetzt noch
stehenden Kirche zusammengebaut, sonilern nur durch einen Gang mit
derselben verbunden, brannte 1473 ab, konnte nicht wieder aufgebaut
werden u. wurde daher 1492 St. Blasien einverleibt, welches daselbst eine
Propstei errichtete. Allein auch diese wurde schon im Bauernkriege 1525
abermals niedergebrannt u. nicht wieder aufgebaut. Es lag &m südl. Ein-
gang des Dorfes Sitzenkirch. Näheres s. Fecht, Amtsbez. Müllheim 221
u. ff. u. Martini in Ztschr. d. Ver. Schau -ins -Land 3. Jahrg. S. 85 u.
4. Jahrg. S. 85.
Das Bürgle b. Isolden, auch das Heidenschloss genannt Ein Kilonu
östl. von dem gen. Dorfe, von Moos u. Epheu bedeckt, auf einer wald.
Anhöhe, welche die neuebte topogr. Karte mit Birkle bezeichnet, finden
sich noch wenige iiber unverkennbare Reste von Mauerwerk, welche von
dem östl. u. westl. gleich hohen Terrain durch einen Graben getrennt
sind. Der höchste Punkt wird durch zwei Felsen gebildet, die eine kleine
Schlucht umbchliessen. Die Höhe der Felsen selbst ist überall mit Mauer-
werk bedeckt u. die kleine Schlucht scheint der Hohlraum des wenig aus^
gedehnten Baues gewesen zu sein. Zu Anfang dieses Jhrdts. sollen nach
Angabe alter Leute die Ruinen noch deutlicher gewesen sein, bis sie als
Baumaterial in den nahen Ortschaften Verwendung fanden; auch zahme
Rosen sollen in der Nähe des Gemäuers gewachsen sein u. Buchs ist jetzt
noch dort vorhanden, ürkuudl. Nachrichten über diese Burg sind mir
nicht bekannt. Aber ganz in der Nähe befindet sich eine andere Berg-
kuppe, das Scherzinger Köpfle gen., wo jedoch keinerlei Mauerreste zu
finden sind. Letztere Bezeichnung an dieser Stelle ist auffallend^ da d^
öduDgen im Breisgau. 465
kleine Weiler Scherzingen l^/j Stunden davon entfernt liegt u. zwei Thäler,
zwei Bergrücken u. verschied. Ortschaften dazwischen liegen. Kolb glaubt
daher mit grosser Berechtigung annehmen zu dürfen, dass die fragl.
Ruinen einst einer der Burgsitze der Herren v. Scherzingen gewesen sei,
gestützt auf eine Aufzeichnung in Mabillons A. 0. S. B., wonach Geraldus
V. Scherzingen i. J. 1115 den Klosterfrauen von Bollschweil sein Gut zu
Seiden übergiebt u. das Kloster dorthin verlegt. Dieser Geraldus v. Scher-
zingen ist historisch ; er erscheint auch als nobilis homo nomine Geroldus
de Scerciugen unter den Donatoren des Klost. St. Peter im Rot. Sanpetr.
Diöc.-Arch. XV, 141. Ausserdem wird aber ebendas. 162 ein Adelbero de
Seidon auch als Donator angeführt. Die Familie v. Sölden , welche einst
den Namen Vogt v. Sölden führte, erscheint später im 13. u. 14. Jhrdt.
einfach mit dem Prädikat v. Seidan u. Seidon unter den ratsfähigen Ge-
schlechtern der Stadt Freiburg. Vergl. auch Schau-ins-Land XII.
S^taafen. Der alte Schlossberg östl. von Staufen auf einer steilen
Berghöhe zw. der Johanniskapelle u. der Metzenbacher Höhe trägt noch
einige wenige ca. einen Met. hohe Mauerreste, über deren Provenienz jede
geschichtl. Nachricht fehlt. S. topogr. Karte Bl. 128. Ein anderer Schloss-
berg im üntermünsterthal , über den es ebenfalls keine histor. Nachricht
giebt, befindet sich nördl. der Rotte Münsterhalden u. eine Burgeck er-
hebt sich gegentib. dem Scharfenstein östl. der neuen Kunststrasse. Ob
auch an den beiden letztgenannten Orten sich Mauerreste vorfinden, konnte
ich nicht in Erfahrung bringen. ~ Zu erwähnen ist hierunter noch, dass
K. Bissinger in seinem „Verzeichnis der Trümmer- u. Fundstätten aus
röm. Zeit in Baden" zu Staufen eine röm. Wasserleitung mit Thonröhren
anführt.
Stetten, das Schloss, Amts Lörrach. Alter Besitz des Frauenstiftes
Säckingen, Lehen der Herren v. Schönau. Heunisch u. Bader S. 693.
ISulzbnrg;. Auf dem Schlössleberg in unmittelbarer Nähe ober«
halb Sulzburg, also nicht zu verwechseln mit dem weiter entlegenen
Kastelberg, befand sich vor Zeiten eine kleine Burg, über welche nur
sehr wenige Nachrichten vorhanden sind. Markgr. Wilh. v. Hochberg-
Sausenberg versichert i. J. 1439 eine Gülte auf demselben samt den
zugehör. Leuten u. Gefällen u. 1479 verpfändet Markgr. Christoph v. Ba-
den Stadt, Schloss od. Veste zu Sulzburg an einen Freibg. Bürger. Ob
wir den Bcrth. de Sulzberg, s. Frbg. Ztschr. V, 64, u. andere dieses Na-
mens, welche im Thennenb. Güterb. v. 1341 genannt sind, als Mitglieder
einer Adelsfamilie betrachten dürfen, die hier ihren Sitz hatte, ist noch
zweifelhaft. Martini vermutet in seiner Gesch. der Stadt Sulzburg, dass
die brauchbaren Steine des alten Schlosses auf dem Schlossberg 1515 zum
Aufbau des neuen Residenzschlosses in der Stadt verwendet wurden. S.
Frbg. Ztschr. V, 64 u. fl. Die Ruine ist auf der neuesten topogr. Karte
Bl. 128 in Form eines Rechteckes eingetragen u. die nordöstl. davon an-
steigende Höhe als Burghalde.
ünlzhof lag in der Gemarkung Vörstettcn, im unt. Felde. Then-
nenb. Güterb. v. 1341. Mona in Ztschr. XIV, 397.
Zeitschr. f. Geuoh. d. Oberrb. N. F. II. 4. 30
466 PoiniignoD.
Sdumenzil heisst die Stelle im Brettenthai unterh. des Dorfes
Keppenbach, wo der Weg von Tliennenbach mit der Bretteuthalstraase
zusammentrifft. Daselbst war die Grenze des Freiamtes. Maurer, Land-
grafsch. im Breisgau. Markgr. Heinr. v. Hachberg verpfändet die Leute,
die er „von der Äbtissin v. Andlau bat", von Gerolsberge abe vnze an Svn-
nenzil am 18. Febr. 1311. — Das Thennenb. Güterb. v. 1344 sagt, dass
Sunnenzil ein steinernes Haus mit Garten u. Scheuer u. dort die Eloster-
bleiche gewesen sei. Auch eine aufgemauerte Mühle mit eingehegtem
Garten u. eine Walke oberh. derselben befanden sich daselbst. Zisch r. XII,
77, 81 u. ff. Nach Maurer in Frbg. Ztschr. IV, 295 führt der Bergab-
hang im Winkel des Brettenthaies u. der langen Au, wo gegenwärtig sich
noch ein laufender Brunnen befinde, heute noch den Namen Sonnenziel.
Tftrodunnin« Die von Ptolemäus im 2. Jhrdt. uns. Zeitrech-
nung im 3. Klima des grossen Germanien u. in der Nähe der Donau an-
geführte noltg TagoSovvov ist im ersten Viertel uns. Jhrdts. von ver-
schied. Gelehrten, von Clüver, Oken u. Leichtlen als die im frühen Mittel-
alter, zum erstenmal i. J. 765, genannte villa Zarduna u. marcha Zardu-
nensis (Wartmann I, 48) u. als das heutige Zarten nachzuweisen versucht
worden. Im Allgem. gilt diese Annahme seither als gesichert, da gegen
die Etymologie des Wortes Zarten aus Tarodunum mit der Zwischenform
Zarduna nichts einzuwenden ist. Auffallend ist nur, dass auch nicht eine
einzige Inschrift, keine Skulptur an Ort und Stelle gefunden wurde, die
diese Annahme bestätigen od. wenigstens unterstützen würde. Wohl sagt
Schreiber in seiner Gesch. d. Stadt Frbg. I, 9, dass auf dem fragl. Ter-
rain Fundamente von Gebäuden, antike Leistenziegel u. röm. Münzen ge-
funden worden seien. Was die Fundamente anbelangt, so können diesel-
ben ja auch mittelalterl. Bauten angehören, wenn sie nicht ausdrückl. als
röm. Mauerwerk erkannt sind; von den Leistenziegeln ist nicht ein ein-
ziges Stück mehr vorhanden; — der sonst so fleissige Sammler konnte
offenbar keines derselben habhaft werden — u. die Münzen sind kein
stringenter Beweis. Die hier in Betracht kommende Örtlichkeit ist ein
Geländeabschnitt östl. von Zarten u. Eirchzarten, dessen natürl. Verthei-
digungsstärke, noch durch Menschenarbeit erhöht, auch dem Laien sofort
auffallen muss. Das Ganze bildet eine Hochebene mit einer Bodenfläcbe
von nahezu IV2 G k^i Ausdehnung in Gestalt eines spitzwinkeligen Drei-
ecks, dessen beide Langseiten durch die scharf abfallenden a. teilweise
50 Fuss hohen Hochränder des Rota- u. Wagen Steigbach es entstanden
sind, auf der Schmalseite durch die Krümmung des Wagensteigbaches n.
durch eine künstl. Erdbefestigung, der Heidengraben gen., abgeschlossen.
An der Peripherie dieses ganzen Raumes, hart an die Hochränder gelegt,
erhebt sich eine Erdanschüttung von durchschnittl. 5 Fuss Höhe n. 15 Fass
ob. Breite. Der Heidengraben in Form einer zieml. gerad. Linie zeigt
an den best erhalt. Stellen eine regelrechte Verschanzung von den an-
gegeb. Dimensionen; jedoch sind hier die Böschungswinkel noch dentl.
zu erkennen als bei den übrigen Teilen des Ringwalles. Die innere Bö-
schung ist eine steilere, während die äussere mehr glacisartig sich ver-
flacht; die Krone hat eine leichte Senkung nach aussen. Die Anlage
entspricht so sehr den Anforderungen uns. modernen Feldbefestigung, dass
Odungen im Breisgau. 467
ich versucht bin anzanehmen, dass in einem der Kriege des verfloss. Jahr-
hunderts der alte King wall an dieser Stelle für die Feuervertheidignng
hergerichtet worden sei. Die ganze, unzweifelhaft der prähistor. Zeit an-
gehör. Umwallung hat in neuester Zeit viel gelitten, namentlich der Hei-
dcngraben, dessen Anlehnung an den Wagensteigbach zunächst beim Wirts-
haus zum Schlüssel nach Versicherung des dort. Grundbesitzers sogar mit
gemauerten Substruktionen versehen war. Einen Teil hat die darüb. hin-
wegführende Eisenbahn zerstört, eine andere Strecke ist eingepflügt; da
wo er von den Wandelungen der Neuzeit unberührt blieb, macht er sich
durch eine Anhäufung grosser Steine und Felsbrocken, die mit Gesträuch
überwuchert sind, kenntlich. Von einem Graben ist gegenwärtig nichts
mehr wahrzunehmen, obwohl die Verschanzung den Namen Heidengraben
führt. Schreiber hat 1. c. einen lithogr. Grundriss des ganzen Ringwalles
mit nächster Umgebung beigegeben, der ein deutl. Bild giebt, nur sind
überall die inneren Böschungen des Walles nicht angegeben. — So viel
mir bekannt, haben sich die Hoffnungen, bei der Anlage der Eisenbahn
auf Funde zu stossen, nicht erfüllt. — Endlich sei hier noch erwähnt,
dass D. Grässe in seinem Orbinus latinus den Namen Tarodunum auf
Reutlingen anwendet.
Tehsmer od. Techsmer, wie bei Lohe.
Thennenbach, eine von Herz. Berht. IV. v. Zähringen i. J. 1158
gestiftete Cistercienserabtei in einem Seitenthälchen des Brettenthaies, die
lange Au gen., eine Stunde von Emmendingen geleg., i. J. 1806 säkulari-
siert, war ein reich begütertes Kloster, das in der Gesch. des Breisgaus
wie spez. der Stadt Frbg. von Bedeutung gewesen ist. Nach Aufhebung
des Klost. wurde es zur Aufnahme armer u. heimatlos. Familien verwendet,
welche noch i. J. 1816 eine kleine Gemeinde von 151 Seelen mit einem
eig. Pfarrer bildeten. Im Jahre 1830 aber wurden die umfangreichen
Klostergebäude abgetragen u. die alte roman. Kirche nach Freiburg für
die evang. Kirchengem, transferiert. Der Boden, welcher einst das Klo-
ster mit seinen Ökonomiegebäuden u. Gärten trug, ist jetzt in eine Wiesen-
fläche umgewandelt u. nur eine architekton. recht interessante leider aber
sehr vernachlässigte einzeln stehende Kapelle aus dem Jahre 1376, welche
für sich u. vom Klost. getrennt an der ehemal. Umfassungsmauer stand,
erinnert noch an die alte Abtei. Ausserdem ist noch ein Wirtshaus mit
einer Mühle vorhanden. Der myst. Name des Klost. war Porta coeli,
während der Profanname Thennenbach von dem dort. Wildbache Tännen-
bach herkommt.
Tliieriiioildlilgeil« In der Beschreibung des Wildbannes, wel-
chen König Heinrich II. i. J. 1008 dem Hochstift Basel schenkt, heisst
es . . et inde ad Werstetten et de illo loco ad Thiermondingen, inde vero
ad Ruthin etc. Trouillat I, 150. In der päpstl. Bestätigung für Klost.
Schuttern v. 28. Okt. 1136 wird derselbe Ort Dirmuutingen gen. (Dümge
Regg. Bad. 37) u. im Vergleich zw. Klost. Schuttern n. Heinr. v. Cro-
zingen, gen. Spornli v. Freiburg „Tiermundingen" (Sachs I, 612). Es er-
scheint dann noch in verschied. Urkk. z. ß. v. 1276 als Diermundingen,
Ztschr. XI, 249 u. ff., am 20. Apr. 1344 als Thiermendingen, Ztschr. XIH,
30*
468 Poinsignon.
338. Nach dem Visitationsprotokoll v. 1482 hatte „Türmunigen'' noch eine
Eipelle u. war Filiale von Vörstetten, Ztschr. XIV, 397, erscheint aber
in der Deklaration des Predigerklost. zu Freiburg gegen die Deutsch-Ord.-
Komm. daselbst i. J. 1738 nur noch als Diermondinger Hof zu Vörstetten.
Dominik. -Repert. des ITnivers.-Arch. zu Frbg. Das Dorf scheint also in
die Gem. Vörstetten vollständig aufgegangen zu sein u. lag etwa in der
Mitte zw. Oberreuthe, Vörstetten u. Denzlingen. Das innerh. dieses Drei-
ecks liegende Wäldchen heisst heutzutage noch das „Dermendinger Wäldele**.
Tonsille die Burg. Rud. v. Razenhusen u. Anna v. Tonsol, s. Haus-
frau, verkaufen ihre Burg Tonsol mit allem Zubehör an den Grafen Kon-
rad V. Freiburg um 400 M. Silb. am 11. Jan. 1256. Derselbe Graf Kon-
rad verkauft im gleichen Jahre noch dieselbe Burg (munitionem) u. Herr-
schaft an den Abt v. St. Trudpert um 700 M. Silb. v. Weech, Urkb. des
Ben.-Klost. St. Trudpert in Ztschr. XXX, 104. Die Zähringischen Dienst-
mannen V. ToDsol werden schon 1152 gen., s. Kolb Ein Hiltibrant de
Tonsola erscheint als Zeuge schon im Rot. Sanpetr. Diöc.-Arch. XV, 150.
Die Burg stand wahrscheinl. in der Nähe des heut. Burghofes.
Turner. Bader sagt, dass die Freiburg. Patrizierfamilie Turner
von einem Edelsitze bei dem alten Römerturm auf der Höhe des Tur-
ners abstamme. Diöc.-Arch. H, 229. Es ist mir kein urkundl. Beleg
hiefür bekannt.
Das Weiherschloss Turn stein b. Freiburg, s. unt. Adelhausen.
Turrelteim. In der Güterbestätiguug dos Papstes Alexander IH.
für das Frauenklost. zu St. Margarethen in Waldkirch v. 5. Aug. 1178
wird mitten unter lauter Ortschaften des unt. Breisgaus Turreheim ge-
nannt. Neugart, Episc. Const. U, 584. Vielleicht ident. mit Turnheim in
der Bestät.-Urk. für Klost. St. Trudpert v. 16. Jan. 1185 in Ztschr. XXX, 84.
Tcblinliain wird unt. den Breisg. Vergabungen für das Klost
Lorsch angeführt. Cod. Lauresham. No. 2640. Neugart deutet im Episc.
Const. I, XLII auf Jechtingen. Diese Deutung scheint mir etwas gewagt.
IJesenberg:. In der päpstl. Bestätigung für das Hochstift Basel
V. 14. Apr. 1139 (Trouillat I, 275) ist die Stelle enthalten: curtim de Bri-
sache cum ecclesia et filia sua Hostaht et curtim unam in eadem villi,
castrum de Hvsenberch cum tota augia et montem Hechardis, ecclesiam
de Acheim etc. — also das Schloss Üsenberg mit der ganzen Insel , wie
ich das Wort augia hier tibersetzen zu dürfen glaube. Es ist die einzige
urkundl. Nennung des Schlosses Üsenberg, die mir bekannt geworden
ist, während der Name der Dynasten bekannt!, früher u. später als obige
Jahrzahl urkundl. reichlich belegt ist. Wann etwa das Schloss abgeg. sei,
vermochte ich nicht zu ermitteln. Wohl sagt Schöpflin in seiner Historia
Zaring. Bad. I, 463, dass es von den Breisachern zerstört n. als Ersatz
dafür die Burg Ilöhingen b. Achkarren erbaut worden sei. Da aber
schon 1259 ein Burgvogt von Höhingen Namens Ruther erwähnt wird
(s. die „Altbad. Burgen u. Schlösser des Breisgaus von Näher u. Maarer^
p. 35), so dürfen wir nach obiger Annahme die Zerstörung Üsenbergs
zw. die Jahre 1139 u. 1259 legen. Bader sagt zwar in seinen Fahrttti
u. Wanderungen II, 131, die Breisacher hätten die Burg Üsenberg gleich-
Ödungen im Breisgau. 459
zeitig mit Eolenberg erst nach Erhebang ihrer Stadt zur Reichsstadt,
also nach 1275 gebrochen, aber ich konnte die Quelle nicht finden, aus
der er diese Nachricht schöpfte. Im Jahr 1291 wird Üsenberg schon
ein Burgstall genannt, also eine Ruine. Eine ganz sichere Nachricht
darüber, dass das Schloss völlig vernichtet war, bringt uns erst die Urk.
der Gebr. Burkhart u. Gebehart v. Üsenberg v. 13. März 1320 im Stadt-
arch. ßreisach. Unter jenem Datum näml. verkaufen die beiden gen.
Dynasten der Stadt Breisach ihren Berg, gen. der üsenberg, so da ge-
legen ist in dem Riiie niderhalb der vorgenanten stette (Brisach) um 60 M.
Silb. als freies unbelehntes Eigentum. Von einem Burgstall ist hier nicht
mehr die Rede. Die in dieser Urk. gen. Eaufsumme ist aber eine so
enorme für einen leeren Platz, dass sie sich nur durch die natürl. forti-
fikator. Bedeutung dieser Ortlichkeit erklären lässt; ein der Stadt feindl.
gesinnter Besitzer derselben war im Stande, von da aus den ganzen Handel
der Stadt, der zu jener Zeit noch fast ausschliesslich zu Schiff auf dem
Rheine bewerkstelligt wurde, lahm zu legen. Die lithogr. West -Ansicht
Breisachs aus dem 17. Jhrdt., welche Rosman's Gesch. von Breisach bei-
gegeben ist, zeigt uns noch die Insel Eisenberg als eine das nachbarl.
Gelände weit überragende Örtlichkeit mit einer Schanze gekrönt; sie
wurde aber noch im 17. Jhrdt. mit Grund u. Boden dem übrigen Terrain
gleich gemacht, weil, wie Maurer 1. c. richtig bemerkt, sie für die da-
malige Tragweite der Geschütze zu entfernt lag, um von der Stadt ge-
nügend bestrichen u. in die Befestigucgslinie hereingezogen, aber nahe
genug, um dem Feinde nützlich werden zu können. Die Rheinkorrektion
endl. gestaltete das Terrain in jener Gegend vollständig um u, nur noch
der Gewannname Eisenberg etwa 1 km unterh. der Stadt hart am Ufer
kennzeichnet die Stelle, wo einst die alte Dynastenburg gestanden.
UfPliaasieii. Kolb schreibt in seinem Lexikon III, 304 unter
diesem Artikel : „Der Pfarrer wohnte vor Zeiten hier (also nicht in Hart-
kirch, dem spät. St. Georgen) in einem gleich einer Veste mit Wasser-
gräben umgebenen Pfarrhof. Weil dieser im 30jähr. Kriege zersört wurde,
widmete die Johauniter-Kommende von Freiburg als Lehenherr der Kirche
den i. J. 1660 um 1300 fl. erkauften Klarisserhof zu Uff hausen teils zur
Zehntscheuer, teils zur Pfarrwohnung.** Es liegt nahe bei der Beschrei-
bung jenes ältesten Pfarrhofes zu Üffhausen an ein festes Hans der freien
Adeligen v. Üffhausen zu denken, an jene nobiles viri Livcilinus et Adel-
bertus de Vfhusen, welche bei der Schenkung Herzog Berhtolds I. vom
27. Dez. 1112 im Rot. Sanpetr. als Zeugen angeführt werden.
Verisberg:, auch Verlisperg u. Werisperg vffen den eggen ist jetzt
Zwerisberg auf dem Bergrücken zw. dem Ob.-Ibenthal u. der Wagensteig.
Die Villaner Mark. Cod. Lauresh. II, 549 No. 2707. Ein gew.
Reinbert schenkt Besitzungen in pago Brisegowe in Villaner marca et
basilicam in eadem marca. Anno VII. Karol. reg. i. J. 774—775. Lage
unbekannt.
TSgfisheini. Im Augg. Kirchenber. v. J. 1663 (Stadtarch. Frbg.)
finde ich im Vögish. Bann gelegen eine Örtlichkeit: „die Homburg gen.,
früher Mürdinggassen g^heissen.**
/
470 PoinsignoD.
TOfl^sber^y die Pfarrkirche u. das Bad. Der Lib. dec. v. J. 1275
erwähnt des Plebanus iu Vogtsperg an zweien Stellen u. auch der Lib.
tax. y. 1353 führt im Dekanat Endingen eine ecclosiu Vogtsperg an. Diöc-
Arch. I, 205 u. V, 90. Ein Berain des Keuerinnenklost. v. J. 1508 im
Stadtarch. Frbg. erwähnt das „gotzhuss von Vogtsperg". Die Kirche zu
Vogtsberg stand nicht auf der Stelle, wo jetzt die grosse Kapelle steht,
sondern vom Dorfe getrennt mit Pfarrhof u. Sigristcnhaus am südöstl.
Ausgang des Weilers V. iu der Nähe der Quellen zw. der Strasse Vogts-
burg-Oberschafifhauseu u. dem Feldweg, der von Vogtsberg nach der Eich-
spitze führt. Sie ist erst vor einigen Jahrzehnten abgebrochen worden.
Auf der Eichspitze selbst befand sich einst aucli eine Kapelle mit Bruder-
haus, deren Mauern von Epheu überwuchert noch sichtbar sind. Unge-
fähr 1 km westl. von Vogtsburg entfernt öffnet sich an der Nordseite des
schmalen Thälchens eine enge Felsenschlucht, wo mehrere warme Quellen
aus dem Gesteine entspringen. Die mächtigste derselben kommt aus einem
gewölbten kleinen Kanal von 1 Fuss Höhe, das gemauerte Becken, in das
die Quelle sich ergiesst, gehört aber einer neueren Zeit an; die ausgc-
meiselte Vertiefung im Felsen unweit davon scheint aber sehr alt. zu sein.
Es befand sich im Mittelalter ein Bad daselbst. Schon i. J. 1300 wird
das Bad zu Vogtzberg als hochstift-basel'sches Lehen der Hrn. v. Üsen-
berg erwähnt. Ztschr. XV, 380. Das Zinsbuch der Reuerinnen zu Frei-
burg v. J. 1456 im Stadtarch. Frbg. führt unter der Rubrik Vogtsberg
Matten unter dem Bad u. vor dem Bad an; ein spät. Berain desselben
Klost. T. J. 1508 enthält die Stellen „badhoff zue Vogtsperg**, Matten
„vor dem bad Vogtsperg". Nach dem Hochberg. Ber. v. J. 1567 im Stadt-
arch. Frbg. hatte der jweil. Inhaber des Bades jährl. 272 ^ Pfg. an die
Markgr. y. Hochberg zu zinsen. Es wird auch noch 1571 unter den im
Gebrauch befindl. Bädern aufgezählt. S. Ztschr. XIV, 128.
Die Tollenbar^ bei Kleinkems. Im Kärtchen üb. das mittel-
alterl. Breisgau in Bader's Bad. 1839 Bd. I, S. 88 ist nördl. der Barg
Istein auch die Burg Vollen bürg eingezeichnet Abt Bertold v. St. Blasien
belehnte am 3. Sept. 1301 das Hochstift Basel mit der Hälfte des VoUen-
berges oberh. Kleinkems jedoch unter der ausdrückl. Bedingung, niemals
daselbst eine Burg zu bauen. Gerbert N. S. IU, 242. Gerbert zählt dann
1. c. II, 151 unt. den St. Blasian. Lehenträgern des 14. Jhrdts. die Bi-
schöfe y. Basel auf wegen des Berges VoUenberg, aber eine Burg daselbst
wird weiter nicht genannt. Kolb erwähnt dieses ehemal. jetzt spurlos
verschwundenen Schlosses auch unter dem Artikel Kleinkems.
Terbnrn; b. Stauffen. Kolb schreibt in seinem Lexikon UI, 384
„Vorburg, Ruinen einer Burg bei der Stadt Stauffen, dem dort. Schlosse
gegenüb. gelegen. Es hatte ehem. seinen eigenen Adel, der sich von Vor-
burg nannte^. Es ist -weiter nichts hierüber bekannt geworden und auch
in Staufen konnte ich nichts Yiierüber in lOrfahrung bringen. Wohl ist
zw. Grunern u. Hallrechten ein l'ohreuberg, allein auch dort ist nicbts
von einer Burg bekannt u. ausserdem liegt derselbe zu weit entfernt von
Staufen und nicht gegenüber vom Schlosse Staufen.
Tnizzilistat« In der Bestätigungs- Urkunde Zwentibolds von
Lethringen y. 12. Mai 913 für die Abtei Münster im Gregorienthai ist die
Stelle euCbaltea: „et in Bi
etus appenditiis". Tronill
dieselbe Urkunde, aber :
als Weiuetetten z«. Breiea
ejneii Ptebanua in Wiatat
welcbes jetzt keine eigene
HVahinkofen.
Ebo V. 7. Sept. 751 wird i
gescbriebeu. In der Sch<
TÜla WahcincoTa erwähn
Wartmann I, Iä2.
Walawinkel wi:
für Tliennenbach v. 5. Ai
Walawiiichel, Furunecca."
Ton Tbenneiibacb von 134
laut eiuer Url(. v. 7. Jan
Gut daselbst besass. Sta
einen Hof zu Waleuvink
der Lercben. Uie Lerch'
Lerchen Strasse bei Emmei
heisst jetzt die Vögeleswi
reutbe, wo sich noch vor
Keller befanden, Maurer
16. Jbrdt. Ztschr. XXXr
Waldeck. Das h
Bad. 1) enthalt im kleines
natur einer Burg Namens
wald 11. I, 460, sagt Uzil
an der Wiese, erbebt sich
abwärts an dem sog. Niedi
als Zeugnisse, dass einst a
die Kömer standen u. na
wohnten. Die Herren v. 1
Bürste) in ihrem Stami
die Ruinen von Neuwaldecl
die Mitte des XII. saec. ui
Güdnestl. Schwarz wald an
Arch. XV, 150 u. schon
Sept. 1113 I. c. 156 erat
Waldeege. Bezügl. diesef
aaf eine Stelle in Urstis.
zweier Schlösser Neu- u.
wähnt als Schenkung voc
Stelle b eiset bei Tronillat
videücet et novum cum on
ricQS aiden) ecclesiae cor
das Hochatift Basel v. 1,
472 Poinsignon.
Näheres in Ztsclir. IV, 216 u. Gerbert N. S. III, 96 u. I, 360. Bezügl.
der ersten von Fecht angezogenen Örtlichkeit, den Hügel „Castel" bei
Bürchau betr., berichtet Huhn, dass dort angestellte Nachgrabungen durch-
aus keine Spuren von alten Mauer resten ergeben haben. Über die Ört-
lichkeit Burstel s. die alte topogr. Karte Bl. Todtnau, zw. Demberg u.
Langensec, südl. Hohen eck; die Burg Tegernau lag ganz nahe bei Ober-
tegernau auf dem Ausläufer des Bergs Nollen etwa 40 Fuss über dem
Weg. Fecht bezeichnet 1. c. 529 den Burstel mit seinen Überresten alten
Gemäuers als die Ruine von Altwaldeck u. die südwestl. von Tegernau
liegende Örtlichkeit Kandenburg als Neuwaldeck.
"Wanden war ehemals ein Weiherschloss in den Wiesen ganz
nahe bei Thiengen, Amts Freiburg, am südl. Ende des Blankenberges.
Es wird als Castrum Wangen schon in einer Urk. v. 16. Okt. 1266 gen.,
wo es als strittiges Eigentum sowohl von dem Deutsch -Ordenshause zu
Freiburg als von dem Edelmanne Walter v. Wangen mit dem Zunamen
Bidermann angesprochen wird. Schreiber Urk.-Buch I, 64. Trenkle be-
zeichnet in seiner Gesch. des Domstift- Basel'schen Fronhofes zu Thiengen
i. Br., Diöc.-Arch. VI, 179, das Schlossgut Wangen als einen der sieben
alten Hubhöfe, welche zusammen zum gen. Fronhof gehörten. Nach einem
Aufschrieb des Basl. Orig.- Dinghof buches waren gegen den Schluss des
13. Jhrdts. die Deutschherren im Besitze des Gutes Wangen. Gegen Ende
des 14. Jhrdts. aber scheint es Eigentum der Grafen v. Freiburg gewesen
zu sein, wenn wir den Inhalt einer ürk. v. 5. Juni 1387, welche zwei
Burgen zu W engein gleichzeitig mit Gütern zu Opfingen, Thiengen und
Schallstadt anführt, für Wangen auslegen dürfen. Dambacher deutet in
Ztschr. XX, 101 auf Mengen. Zu Anfang des nächstfolg. Jhrdts. er-
scheinen dann die Tegelin, ein altes Frbg. Patriziergeschlecht, als Herren
zu Wangen u. eine ihrer Linien nennt sich fortan Tegelin v. Wangen,
welche mit dieser Bezeichnung in die breisg.-ritterständ. Tabulatur auf-
genommen war. Der letzte Junker Tegelin v. Wangen verkaufte das
Schlossgut i. J. 1581 um 10 141 fl., welches nun in verschied. Hände kam,
bis es als Hochberg. Lehen durch Heirat des Frl. Karoline Luise v. Wan-
gen, Erbin von Wangen u. Hohen wettersbach an die Schilling v. Cann-
statt gelangte, welche es i. J. 1767 unter Auflösung des Lehens Verbandes
an die Gem. Thiengen um 310 fl. verkauften. Das Gut bestand jedoch
damals nur noch aus Schloss, Weiher u. 2 Jauch. Matten, zinspflichtig
au die Domprobstei Basel mit 1 Schill. 2 Kr. Bald darauf wurde das
Schloss abgebrochen u. ist jetzt spurlos vom Erdboden verschwunden.
Näheres s. Trenkle in Diöc.-Arch. VI, 194 u. ff. Vergl. auch oben den
Art. „Blankenberg".
l^armbacli wird mit Wyhleu u. Ilerthen unter den Fundst&tten
aus röm. Zeit von Bissinger angeführt.
l^asen^reiler, die Burg. Das oben wiederholt angeführte Land-
kärtchen des Breisgaues zeigt ganz nahe beim Dorfe W. auf der Anhöhe
eine Burg. W. war Lehen der Herren v. Üsenberg vom Klost. Murbach
u. wurde 1297 an das Deutschherrnhaus zu Freiburg verkauft. Die
Brandschatzung im Breisgau v. 1525 (Ztschr. XXXYII, 89) erw&bnt des
Ödcmgen im i
SchloHBes der TeuUchea Berreu zu W. :
orden znständ. Güter zu W. v. J. 1653
an: qVolgen des Ordens eigeuthüinblicl
oder Schlosa Wassenweyller gehörig."
bewohnt gewesen, iat ans dem Ber&ii
war dies noch 1542 der Fal), da der Li
Briefe ^usd. an. auf eine Dolerredang
den Komturen v. Benggen a. v. Maini
XXVII, 360. Das Schloss aber, wenigi
dem Berge, aondern am nordöstl. Ende
das Pfarrhaus steht. Ee war somit ei
noch ein lileiner Best vorhanden ist.
dass ein Feldstflck oberh. Waseuweilei
der neuBD top(%r. Karte die Zahl 307,4
was der Lage nach mit dem Kärtchen
doch Niemand daran erinnern, dort jei
W^CK^rsheiMi lag b. Auggei
wird es bei jenem Orte erwähnt, »er
XIV, 397.
WeiHSiretI, das Weiherschlo«
frühe, vielleicht durch den Verkauf i
in der. Besitz des Hochstiftea Strassbi
ein Itittergeschlecht v. Wisswiler, we
etwa um das Jahr 1230 in die Gescb
von welchem die Ritter Herrn, u. Job
gen. Ortes erscheinen, I. c. IX, 336. 1
jedoch vor dem Jahre 1349 noch uirgt
gestattet Bisch. Berthold d. das Kap. v(
V. Üacnberg auf Burg u. Dorf Weisgv
Silb. verwidmen zu d&rfen u. drei Jal
seihe Fr. v. Üaenberg den Markgr. H(
Dorf Welssweil, Sachs I, 433. Im
letzte der Linie Hachberg-Höhingen, al
Bemh. v. Baden, welcher schon i. J,
ßöder V. Diersburg verpfändet. Sachs
herzogtum Baden" p. 979. Im Jahr 1
des Hummel v. Stauffenberg u, a. Efa
Burg zu Weissweil an sich, Sachs U,
zu Weissweil nicht mehr genannt. Dii
Jahr 1291 au unt. dem Patriziat der 8l
d. Stadt Frbg. II, 56); den lö. Jan.
Brgrmstr. zu Breisacb u. als letzter
Wiswilr, Schnltheiss v. Ihringen, als 8i
bekannt. Stadtarch. Frbg. Sekt. Adel
IVellinjEeii. im Testament «1
Klost. Ettenheimmunster v. 12. März
in pago Brisigavense auch Wellengen
474 Poinsignon.
Grandidier II No. 55. In der BestätiguDg Otto's II. für Elost. EiDsiedeln
y. 14. Aug. 972 werden nach einander die Orte Riegol, Endinga, Yuene-
lioga, Cbensinga, Deninga u. s. w. angeführt. Neugart, C. d. AI. I, 616.
Neugart erklärt Vuenelinga mit Weliugen, welcher Ansicht ich mich an-
schliesse, obwohl ich jenen Ortsnamen, wenn er nicht in solcher Um-
gebung genannt wäre, lieber mit Wendungen übersetzen würde. Ritter
Herm. v. Wiswil übergiebt am 1. März 1308 mit Grenehmigung der Grafen
V. Freiburg alle seine Güter in Wellingen dem Abt v. St. Märgen u. Wem-
hern v. Hunwilre, seinen beid. Schwägern. Am 15. Nov. 1311 u. am
1. März 1312 verkaufen auch die Erben des gen. Ritters v. Wiswil u.
Ritter Walter Koler, Letzterer mit Genehmigung des Markgr. Rud. v. Hach-
berg, ihre Güter zu Wellingen dem Gotteshaus St. Mergen. Uned. ürkk.
im Gen.-Land.-Arch. Karlsruhe. J. B. Kolb giebt an, dass der Ort W.
schon i. J. 1592 ausgeg. sei. Dem steht jedoch gegenfib. eine ürk. im
Gen.'Land.-Arch. v. 3. Jan. 1621, worin das Klost. Allerheiligen -St. Mär-
gen einen seiner Höfe zu Wellingen verleiht. In den Lehenbriefen des
Stadtarch. Endingen üb. Schafgiessen wird Wellingen sogar noch i. J.
1793 genannt. Jetzt steht nur noch die Wellinger Mühle, ein einzelnes
Haus. S. die Mtlgo. d. bad. bist. Komm. Hft. 7, p. 88.
IFestlieilly s. unt. Ihringen.
l^ezxisteinay abgeg. Ort b. Bleichheim, welcher schon im Rot.
Sanpet. gen. wird. v. Weech bemerkt in dem dem Rotulus beigeg. Orts-
verzeichnis, dass noch in einer Renovation von Bleichheim aus dem Jahr
1571 ein Eckhart v. Wetzstein gen. wird. Diöc.-Arch. XV. Auch in einer
alten Aufzeichnung vou Gütern des Klost. Ettenheimmünster (Dnmg^
Regg. Bad. p. 6) wird Wezistein angeführt. Wie die 1. c. beigefdg^n
Anmerkungen besagen, hat schon Grandidier auf die Benennung einer
Wiese am Ursprung der Bleichbach mit Wezstein hingewiesen.
Wilttralia. In einer Schenkungsurk. v. 8. Nov. 790 überträgt
Hiltine eine Hube in pago Prisigauia in loco qui dicitur Wihtraha u. vier
Jauch. Ackerland, ein Jauch. Wiesland u. einen Teil eines Weinberges
bei Merishusum (Merzhausen) an das Klost. St. Gallen. Actum in Witu-
nauia (Wittnau) anno XXIII Caroli regis. Wartmann I, 118. Neugart,
Cod. dipl. AI. I, 99. Letzterer vermutet Wiehre b. Freiburg; Wartmann
hält diese Deutung für uuwahrscheinl. Das jetzige Wiehre heisst in den
ältesten Nennungen „Worin", Trouillat I, 150, dann „Wuori" u. endlich
„Wuery", eine Form, die sich mit Wihtraha nicht gut in Einklang bringen
lässt. Auch in der Schenkung des Erlebald vom 16. Nov. 878 ebenfaUs
für St. Galleu wird Witracho nochmals in Gemeinschaft mit Merzhausen
u. Wittnau genannt: in Merishuseu marcha et in Witracho marcha . .
in pago Prisigauge. Der Ausstellungsort ist diesmal Wolvinwilare. Wart-
mann II, 187. Der Ort hatte also seine eigene Gemarkung. In der Ver-
leihungsurk. des Abtes Hartmot v. St. Gallen für denselben Erlebald vom
gleichen Dat. u. Ausstellungsort (1. c.) wird auch noch Uffhusun beige-
fügt, also lauter Orte am Schönberg. Der Reihenfolge nach, wie alle diese
Ortschaften angeführt werden, kann Wihtraha nicht gut anderswo als auch
am Schönberg gelegen haben. Es wird dieses schliessl. bestät durch das
GüDtenthal. Oaterb. t.
Schöoberg zwei Jauch,
jener Zeit der Ort achot
geBtandec, zum GewannD
Wihtraha also nicht ge
kömHe,'da Wihtera b. J
WahrBebeiulichkeit auf
Wihtera lag, ist bia jel
bei alten Orlsnameo stet
Wilde Schnee
oberb. des Schneeberg. '.
erhob sich einst eine Ba:
Rilterfamilie Colraan, wi
in Fehde mit der Frbg
erfolglosen SühneTereucli
brantit u. dem Erdbod<
Etreiteoden Parteien dahi:
den Colman abkaufte u,
liessen. S. H. Schreiber
II, lOl u. ff. Die Wild,
mann u. eines Zweiges d
V. 1311, 1317 u. 1327 bi
an das Klost. Oherried i
wilde Snewesberg und di
ussbenempt sint". Bade
Urkk. ist mir eicht sei
obige Vorbehalt auch ii<
erstreckt, lasse ich dab
deti Schnewlin bin ich
Colman zum grossen Sta
ganz verschied. Wappen
u. II, Taf. VI, No. 17.
ein isolierter Felszacken
Das Burgstal im T
Sanpet. aus der Mitte d<
Sitzes, nennt eine Örtlic
bang: „De Buggenhorn
inde in riuum dictum W
stal, quidquid ab ipso tf
tum terminum Burg stal
montem dictum Ettenber^
big i^um vorig. JhrdL noc
Arch. XV, 154 u. Gothei:
XXI, 100 soll ein Plan i
strum dirutum oberh. de
u, jetzt der Heidenfels
zu verwechseln mit dem
476 Poinsignon.
rain in der sog. Katzenstaig. Heidenschloss heisst auch ein heute noch
bestehender Hof nahe bei St. Peter.
Ht» 'Wilitelnkj die Burg u. das Kloster. Laut Gessions-Ürk. v.
J. 1237 überlässt Abt Konrad I. v. St. Gallen den Frauen v. Güntersthal
die Besitzungen zu Oberried; um dort ein Konventshaus zu bauen u. sich
daselbst niederzulassen. Gerbert N. S. III, 141. Die Chronik v. Ober-
ried V. J. 1300 (Mone, Quellensming. I, 196) sagt, dass die Gegend dieser
Niederlassung so rauh u. für die Herbeischaffung der Lebensmittel so
schwer zugängl. gewesen sei, dass die Kolonie nach 6 Jahren schon wieder
einging u. die Frauen nach Güntersthal zurückkehrten. Auch die Mönche
vom Orden des hl. Wilhelm, welche nach einigen Jahren in das verlassene
Klüsterlein einzogen, hielten es nur 14 Jahre daselbst aus u. siedelten 1262
nach Freiburg über. Eine solche Unwirtlichkeit aber lässt unmögl. auf
eine Ansiedelung zu Oberried selbst schliesseu, da dieser Ort u. ange-
baute Güter daselbst schon im Rotul. Sanpetr. Diöc -Arch. XV, 143, 145
u. 146, also jedenfalls vor 1203 erwähnt werden, auch die Legende von
der ersten Niederlassung der Güntersthal. Klost.-Frauen auf eine abgeleg.
Stelle im tiefen Walde hindeutet. Es bleibt nur die Wahl zw. dem Zast-
lerthal u. der breiteren für eine Ansiedelung daher etwas günstigeren
Thaldäche von St. Wilhelm. Bader, Schicksale des ehem. Frauenstiftes
in Diöc. -Arch. V, 140 entschied sich für den Eingang des Zastlerthales.
Aber in solcher Nähe des Dorfes Oberried konnte man doch nicht von
ünzugänglichkeit sprechen, während schon der Name St. Wilhelm auf die
Niederlassung der Wilbelmiten daselbst hinweist. Noch steht zu St. Wil-
helm eine kleine Kapelle, welche nach der fortlebenden Tradition der
dort. Einwohner die Stelle bezeichnet, wo das alte Klöstercheu gestanden
haben soll. Das Klost. im Dorf zu Oberried halte ich erst für eine dritte
klösterl. Niederlassung. Leider sind die meisten Oberrieder ürkk. im
30jähr. Krieg zu Grunde gegangen, als dorthin in dem Turm der alten
Burg zu St. Wilhelm die Habseligkeiten u. das Archiv der Freiburger
Wilhelmiten geflüchtet worden waren. Nachdem den Schweden die Sache
verraten worden war, plünderten sie den Turm u. brannten ihn dann aus.
Bader^s Bad. III, 144. Wem diese Burg gehört haben u. wo sie gestanden
haben mag, ist zu ermitteln nicht möglich gewesen. Sie wird sonst nir-
gendwo erwähnt. •
IVindliaseil. Bei Munzingen wird eine Feldgegend „ze Wint-
husen" genannt. Güntersthal. Urbar 1344. Mone in Ztschr. XIV, 398.
Winstein od. ÜVlstat, abgeg. Pfarrei. Der Lib. dec. v. J.
1275 zählt im Dekanat Wasenweiler (al. Breisach) nach einander auf:
Plebanus in Tonsei, Kilchofen, Stephen, Wistat, Crozingen, Capell etc.
Diöc. -Arch. I, 208. Auffallenderweise nennt aber der Lib. tax. v. 1353
die Kirche zu Winstat in nachstehender Reihenfolge: Breitnow cum filia
ad S. Oswaldum. Kilchzarten cum filia Ebnet, Winstat, Capell etc. Fol-
gen wir dem Lib. dec, so haben wir unzweifelhaft Weinstetten b. Brem-
garten darunter zu verstehen, umgekehrt hätten wir diese abgeg. Kirche
im Kirchzart. Thal zu suchen. Um die Zweifel bis zur Verwirrung zu
steigern lesen wir noch in Ztschr. XIV, 398 folgende Stelle: „In dem
Ödungen im Breisgao. 47*7
Konstanz. Pfründeregister v. 1482 wird die capella Winstein als Filial
von Kirchzarten b. Freiburg angeführt u. gleich darauf bei Freibui^g be-
merkt: ecciesia quondam Winstein consumpta est cum villa per allnvionem
Reni (1. Treisamae); est adhuc ibidem una curia Johannitarum et solvun-
tur adhuc bannales decimarum per Johannitas. Da die Pfarrei Kirch-
zarten den Johannitern zu Freibnrg gehörte, so lag wohl auch Winstein
in der Nähe. Mone." Das Konstanz. Pfründeregister v. 1482 ist leider
nicht mehr aufzufinden. Zu alledem finden wir auch noch im Registrum
subsidy charitativi F. de anno 1497 hezw. 1493 et 1508 lt. gefälliger Mit-
teilung des Erzbisch. Archivars Hrn. Zell folgende Stellen: „Capitulum
decanatus Brysach, Ecciesia Kilchzarten — Zarten, Wyler (jetzt Stegen),
Yalckenstein, Winstein, Ebnett sunt capelle sub eadem (sc. eccles. Kilch-
zarten) u. gleich darauf als Erläuterung: eccles. quondam Wy statt so-
lum ibidem est quadam curia et capella, alias nichil, curia est Johannita-
rum." Bei allen diesen widersprechenden Nachrichten scheint mir die Ver-
mutung erlaubt, dass der jetzige Weiler Weinstetten a. Rh. einst seine
eigene Pfarrkirche gehabt hatte, die durch die Überschwemmungen des
Rheins weggespült wurde, wie nachweisbar ja auch das Münster in Neuen-
burg a. Eh. Da sowohl Weinstetten als Kirchzarten den Johannitern ge-
hörte, wurde wahrscheinl. das Kirchenvermögen der abgeg. Kirche Wein-
stetten an die Pfarrkirche zu Kirchzarten abgegeben, mit der Auflage für
den Aufbau u. die baul. Unterhaltung einer Kapelle in Weinstetten zu
sorgen. An einen Hof Winstein od. Winstat mit Kapelle im Kirchzart.
Thal ist nicht zu denken, da die Urkk. der Stadt Freibnrg, die doch
Eigentümerin des grössten Teils davon war, sicher etwas hierüber er-
wähnen würden. Vgl. auch oben Yuizzilistat.
TVinterbAcb, die Burg, sonst auch Wasserhaus od. Weyerschloss
gen., war ein add. Sitz u. ehem. Stift- Waldkirch. Lehen in dem untern
Glotterthal. Kolb HI, 391. Der Zinken Winterbach im Ünter-Glotter-
thal ist zwar heute noch vorhanden, aber das Weiherschloss existiert nicht
mehr. Es war vorübergehend im Besitz der Junk. Tegelin v. Winterbach
in Freiburg, deren einer i. J. 1508 Brgrmstr. daselbst war u. kam 1528
an die Tegelin v. Wangen, von welchen Junk. Hans Jörg i. J. 1566 „Hans,
B u r g s t a 1 1 , Wassergraben" zu Winterbach samt Gütern an den Junk. Weiss-
beck verkauft. Ztschr. XXI, 123. Zuletzt gehörte es der Familie von
Kleinbrot, deren reiche Vorfahren unter dem Namen Kieinbrötlin schon
im 14. Jhrdt. zu Freiburg lebten. — Nördl. von Winterbach ist auf der
neuen topogr. Karte eine Anhöhe mit „Schlossbühl" bezeichnet a. etwas
üb. einen Kilomet. östl. davon heisst eine Bergkuppe das „SchloBseck".
H^ippertskirch, Dorf u. Propstei auf dem Toniberg wird zum
erstenmal in der päpstl. Bestätigung v. 28. Okt. 1136 für das Klost. Schut-
tern iDümge, Regg. Bad. p. 37) genannt: Wipreskircha cum ecciesia.
Die Bestätigung setzt aber schon einen alt. Besitz voraus. Der Lib. dec.
V. 1275 führt einen Plebanus, also Weltpriester in Wiphertschilch mit
einem Vikar n. einem erheblichen Pfarreinkommen an, ohne dabei des
Klosters zu erwähnen. In kirchl. Beziehung beschränkten sich also die
Rechte des Klosters noch lediglich auf den Patronat Auch noch aus
478 Poinsignon.
der Bulle von Nikolaus IV. v. 1289 (Marian II, 428) geht hervor, dass
dieses Verhältnis weiter fortbestand. Die Bestätigung lautet: ecclesiam
quam habetis in villa que Wippretskirch vulgariter nuncupatur, cum de-
cimis, possessionibus, redditibus et omnibus pertinentiis suis n. ebenda
ferner: curias et jurisdictiones temporales in villis Hainbach Wipprets-
kirch, Diermundingen etc. Das Klost. war also Grundherr. Das Kirch-
spiel erstreckte sich nach dem Lib. tax. v. 1353 auch auf die Orte Hart-
hausen, Opfingen u. Waltershofen — Wippehrtskilch cum filia Harthusen
et cum capellis Ophingen, Waltershouen ad S. Bartholomeura et ad S.
Nicolaum. Wann die Kirche dem Kloster völlig iiicorporiert u. die Pfarrei
in eine Propstei verwandelt wurde, habe ich nicht ermitteln können. Die
Expositur bestand aus mehreren Ordensgeistlichen mit eigenem Propst.
In polit. Beziehung bildete Wippertskilch bis tief in unsere Zeit hinein
eine eigene Gemeinde, die aber niemals auf eine grössere Anzahl von
Feuerstellen sich ausdehnte. So zählt die Brandschatzung im Breisgau
V. 1525 in Ztschr. XXXVII, 90 zu Wiperskilch nur zwei pfaffen faüser,
ein meyger huss u. ein sigristen hus auf. Im Jahr 1816 aber standen zu
Wippertskirch noch ein Schloss, eine Kirche u. drei Höfe mit 28 Seelen.
Im letztgen. Jahre wurde die Pfarrei nach Waltershofen verlegt, die
Kirche nach einigen Jahren schon, das Schloss aber, das am Berge lag,
erst 1832 abgebrochen, nachdem der dazu gehör, grundherrl. Besitz be-
reits schon früher an die Domäne Umkirch übergeg. war. Heute befindet
sich dort nur noch ein einzelner Bauernhof, an dessen äusserer Mauer
zwei Epitaphien eingelassen sind, welche einst am Schlosse sich befanden.
Das eine trägt die Inschrift: Franciscus Abbas hujus nominis primus hoc
aedificium fieri curavit 1733 u. darüber befindet sich der Pelikan, das
Wappentier von Schuttern. Das andere Epitaphium enthält einen un-
kenntl. gewordenen Wappenschild, gekrönt mit Inful, Ringstab u. Schwert
p]in Kreuz wenige Schritte davon im Felde bezeichnet die Stelle, wo einst
der Eingang zur Kirche gewesen.
Wisselnheim. Der Wissolnhein wog im Forchheimer Bann
wird in IJrkk. des Hl. - Geist -Spit. zu Freiburg v. 4. Apr. 1331 genannt
ÜVittelHbach, das Burgstall. Im Dingrodel v. Oberried aus dem
Jahr 1296, veröffentlicht v. Ilartfelder in Ztschr. XXXVI, 279, wird ein
Wald, „dem man da sprichet an dem burgstal", erwähnt. Die Lage dieses
Burgstalls, also einer damals schon zerstörten Burg, ist aus dem Wortlaut
des R. dels selbst nicht genau zu ersehen, doch scheint er mir in der
Nähe von Witteisbach, einem kleinen Seitenthal bei Oberried, gelegen zu
haben, vielleicht selbst zum alten Dinghof Witolfesbach gehörend.
m^ittenbüheL In der päpstl. Bestätigung für Thennenbach v.
5. Aug. 1178 wird mit Walawinkel (s. dort) auch eine Örtlichkeit Wikenbnol
genannt, corrumpiert aus Witenbühel. Neugart, Episc. Const. II, 586. Es
ist der heutige Hurtenhof im Freiamt. Vergl. Maurer in Freib. Ztschr.
IV, 290.
Bei l^olibacli in dem benachbarten Weiler Nebenan war in älteren
Zeiten ein ziemlich besuchter Wallfahrtsort, worauf heute noch die Ge-
wannamen „Pfaffenacker" u. „im Käppele" hinweisen. Auch ist in der
Ödungen im Breisgau. 479
Nähe von Nebenau eine „Borghalde^ auf einem hohen Berge. S. Fecht.
Südwest]. Schwarzwald II. Abt. Bd. I, 442. Bei dem Weiler Hammer-
stein, der ebenfalls zu Wollbach gehört, befindet sich in einem steilen
hohen Felsen hart über dem Kanderbach, teils durch Natur, teils durch
Menschenhand geschaffen, eine Troglodytenhöhle, die der Tradition nach
in uralten Zeiten einem fremden Waldbruder aus Venedig als Wohnung
gedient haben soll. Kolb. II, 5. Wollbach hatte seinen eigenen Ortsadel,
der mit dem Namen von Walpach um das J. 1345, 1350 u. noch 1430 in
Urkunden vorkömmt. Sievert in „das Grossht. Baden^ u. Kolb II, 325.
Auf dem Bergrücken zwischen Nebenau und Hammerstein liegen die
Dörfchen Egisholz und Egerten. Eine halbe Stunde nördl. davon stand
nach Kolb II, 298 ein abgegangenes Dörfchen Namens Gryfenwiler, das
vermutlich durch Erdbeben im 12. oder 13. Jahrb. zerstört worden sein
soll u. dessen Mauerreste teilweise zum Aufbau des Dörfchens Egerten
gedient hätten. Kolb schreibt, dass man zu seiner Zeit noch (1814) Ruinen
des Dorfes u. der Kirche gesehen habe. Desgleichen sollen bei Egisholz
in der Richtung nach Kandern damals noch die Ruinen einer alten Kapelle
sichtbar gewesen sein.
l^i^pplinsber^, die Kirche. Die päpstl. Bestätigung für Kloster
Schuttern v. 28. Okt. 1136 erwähnt eines Ortes Wopeliuesbergen (Dümge
Regg. Bad. p. 37), aber für die Kirche zu W. haben wir erst durch den
Lib. dec. v. 1275 (Diöc.-Arch. I, 202) eine urkundliche Bestätigung, wo
sie Weplisperch genannt wird. W. war eine eigene Pfarrei, welche schon
in der Bulle v. Nikolaus IV. v. J. 1289 für Schuttern als parochia ecclesie
de Wöplinsbergen genannt, aber von Bonifacius VHI. um 1295 dem Kloster
Schuttern förmlich übergeben wird, worüber dieses am 1. Okt. 1359 sich
gegen den Bischof v. Konstanz reversiert. Marian II, 428 u. Diöc.-Arch. I,
205. Ehemals Mutterkirche v. Mundingen, Nieder-Emmendingen, Keppen-
bach, den Höfen im Glasig, zu Gutenrode u. am Tennenbach ist diese
Kirche, welche der hl. Barbara geweiht war, als eine der ältesten Kirchen
des Landes anzusehen, wie die ebenfalls auf einem Berge alleinstehende
ehem. Severinuskirche auf dem Mauracher Berg, die Birtelskirche auf dem
Hochrand bei Mengen, die Wipprechtskirche auf dem Tuniberg u. die
Kirche zu Kirchhöfen, welche ehem. neben der hochgelegenen Malstätte der
Ämpringer Mark im Freien stand. Kirche und Pfarrhof standen hoch
üben auf der Wasserscheide zwischen der Ebene des Rheinthals u. dem
Brettenthai, in der Nähe des Meierhofs auf der Seite gegen Landeck.
Der Pfarrhof wurde erstmals 1693 zerstört u. 1713 völlig eingeäschert,
worauf der Pfarrer nach Mundingen zog; die Kirche aber zerfiel dann
aus Mangel an baulicher Unterhaltung und wurde schliesslich gänzlich
zerstört. Näheres s. H. Maurer „Der Wöplinsberg" in Ztschr. des Ver.
Schau-ins-Land. 10. Jahrg. Wöpplinsberg war im Mittelalter lange Zeit
ein berühmter Wallfahrtsort.
l^ulfTenbacli im Kirchzartner Thal wird in der sog. „Visitation
des Brisgow^ v. 1525 gemeinschaftlich mit Neuhäuser, zusammen 9 Häuser,
aufgezählt. Stadt-Arch. Frbg.
l^alTilinchOTen« Die Schwestern Wicliud u. Engiltrud schenken
am 9. Juli 886 ihren väterlichen Besitz zu Sölden und Ampringen au
480 Poinsignon.
St. Gallen und erhalten dagegen eine Hufe zu Vulyilinchovnn. Wart-
mann II, 258. Neugart, welcher die Urkunde irrtümlich in das J. 805
verlegt, glaubt auf Waltershofen hinweisen zu sollen, während Wartmann
eher für Wolfenweiler geneigt ist, weil St. Gallen laut späterer Zinsrödel
in diesem Ort Besitz hatte. Auch Kirchofen ist nach seiner Meinung
nicht ganz ausgeschlossen.
l^yhlen am Rhein, gegenüb. Basel- Äugst. Der Berain v. Herthen
V. J. 1694 fol. 17 - Stadt- Arch. Frbg. - - führt Äcker bei dem „Hey-
dischen Gemäuer^ im Wyhiener Bann an, unten auf den Graben stossend.
Vielleicht sind damit die starken Mauerreste aus römischer Zeit gemeint,
die im Bissinger'schen Verzeichnis erwähnt sind. Ein weiteres Zeugnis
römischer Besiedcluiig daselbst sind die Funde von Eleingerät u. eines
Ziegels der Leg I, deren in genanntem Verzeichnis gedacht ist.
Bei den Zaismatthöfeii im Brettenthai wird 1341 eine „burg-
halde" angeführt. Ztschr. VIII, 390. Dieselbe ist auch heute noch zwi-
schen Vorderzeismatt v. Maleck auf der neuesten topogr. Karte Bl. 98
eingezeichnet, u. zwar östlich v. Zaismatt gegen Maleck zu. Auf die Hoch-
burg ist also diese Burghalde nicht zu beziehen.
Im Zastlerthal erheben sich östlich über dem Schulhause die
>Schlossfelsen. Neue topogr. Karte Bl. 117. Es ist mir keine Erklärung
hierüber bekannt. Früher soll man unter Zastler nur zwei Höfe nördlich
am B^eldberg verstanden haben, die aber „Casteler Hofe" geschrieben
wurden. Nach Kolb soll auch die Höhe, welche das Zastlerthal vom
Weilersbach thal und der Falkensteig trennt, „Kasteleck" geheissen haben.
Jetzt finde ich diesen Namen nicht mehr auf den Karten eingetragen. lo
der Wörl'schen Karte v. 1838 sind noch drei Häuser am oberen Ende
des Thaies mit der Benennung „bei der Klause" eingezeichnet.
Zur
Strassbnrger Coadjntorwahl von 1598.
Von
Albert Krieger.
Es ist bekannt, dass der Kardinal Karl von Lothringen,
der im Jahre 1592 nach dem Tode des Bischofs Johann von
Strassburg von den katholischen Domherrn gegen den von
den protestantischen Mitgliedern des Kapitels erwählten Ad-
ministrator Markgraf Johann Georg von Brandenburg als Bischof
von Strassburg aufgestellt und alsbald von Papst Clemens dem
VIII. bestätigt worden war, erst im März 1599 von Kaiser Rudolf
dem II. die Belehnung mit den Regalien erhielt. Aber auch
jetzt ward ihm dieselbe nur zuteil, nachdem er sich dazu
verstanden hatte einen österreichischen Erzherzog zum Coad-
jutor anzunehmen. Es steht nicht genau fest, von wem der
Plan dazu ausging, ob von dem Kaiser, der das durch das
Umsichgreifen Lothringens in jenen Gegenden gefährdete In-
teresse seines Hauses dadurch zu schützen hoffte , oder von
dem katholischen Domkapitel, das aus der Verbindung mit
Osten^eich neue Hilfsmittel für den Kampf mit seinen prote-
stantischen Gegnern zu gewinnen hoffte. Der Kardinal selbst
war zunächst dem Plane nicht geneigt, er hatte gehofft seinen
jüngeren Bruder, den Grafen von Vaudemont, zu seinem Coad-
jutor befördert zu sehen. ^ Erst die Einsicht, dass auf an-
dere Weise die seinem Ansehen so nötige Belehnung und da-
^) Stieve in „Briefe u. Acten zur Gesch. des SOjähr. Krieges** V, 151.
Zeitacbr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. II. 4. 31
484 Krieger.
ainen und welchen zue vorgedachter coadiutoria famemeu lassen wolle,
alsbalt immer möglich, damit di sach noch zwischen hier und deme zue
des cardinals reichsbelehuung bestimbtcn tag, des hl. erzengels Michaelis
schirist künftig, vollzogen werden möge, eröffnen, unser s ermessens wehr
Kuer L. solin ^) erzherzog Maximilian der zeit am füglichsten zu praesen-
tirn zue Verhütung des alters halb viler difficulteten , wan sr. L. jungem
brüder ainer fürgeschlagen würde, er, erzherzog Maximilian aber, wan
ihme den stift zu behalten nit gefeilig, kau es künftig leichtlich dahin
bringen, das uf seiner jüngeren brüder ainen di wähl transferirt werde;
und nachdem s. L. für allen dingen zum canonico dort aufgenommen wer-
den muss, so übersenden wir Euer L. hieneben n® 3 einen bericht, was
es damit für einen process und gelegenheit hat, auch was für personen
so wohl bei iustificirung der gcnealogiarum als procuratorum loco, und
mit e. L. entschluss und antwort, wie obgehört ufs fürderlichst es immer
beschehen kan, erwarten und Euer L. mit vetterlichem fr. willen wohl
gewogen bleiben, datum zue Prag den letzten Junii anno 98.
an erzherzog Carls witib.
Darunter steht von einer zweiten Hand geschrieben: In simili mu-
tatis mutandis an er/herzog Ferdinand zu Graz.
Von einer dritten Hand: N. herr D. Bilionius^) begert copiam littera-
rum, damit das capitel sehe das ihre M. schon zur sach gethan und ers
beim capitel desto sterker treiben könne.
Die zweite Hand hat beigefügt: Fiat copia.
Concept.
1598 Juli 7.
Erzherzogin Marie von Osterreich ah K. Rudolf.
Aller durclileiclidigister kayser genedigister her und vetter, E. kay.
M. seint meine undertdenigste dienst zuvor, ich habe E. ka. M. gonedigistes
schreiben von dem lotsten junij woll empfangen und daraus gehorsamist
vernomen, was mir dieselben schreiben von wegen des bisthumbs Strass-
burg, auch darneben was sie seiner Liebdem her cardinall von Lottringen
und dem capitel zueschreiben. das E. kä. M. meiner syn so genedigist
ingedenck sein und derselben einen zue diseni löblichen pystumb befurdem
wolt, des bedanck ich mich gant/ gehorsamist und mues daraus spym
das E. kay. M. ir vätterlichen willen yedter zeit gegen meinen kindtem
haben, were mir auch nix liebers als das meine sön also beschafen wem,
das sy solchen hohen Sachen kindten vorsten; und weil E. kay. M. von
mir gantz genedigist begern ich solte derselben meiner syue einen darzne
benenen, aber E. kay. M. ganz genedigist auf meinen sun Maximilian gen,
so wer mir nix liebers als das diser mein sun Maximilian also beschafen
wer, das er zue solchem geistlichen standt der cristenheit zue guettem und
dem hochloblichen haus von Osterreich dasselb annemen wolt. aber ich
hab nit uuderlassen, so halt mir E. kay. M. genedigist schreiben ist zue
komen, meinen sun Maximilian zue mir erfordert in peysein seines prueders
') Am Rand: Architl. brüder. — ^) Der Gesandte des Kardinals von
Lothringen.
Strassb. Coadjutorwahl 1598. 483
musste*), ging doch alles so rasch von statten, dass die Postu-
lation Leopolds schon am 10. Sept. 1598 erfolgte. Das Ka-
pitel sah davon ab, dass die „Attestationes" und „Probationes
super genealogia" des Erzherzogs noch nicht hatten beschafft
werden können, und begnügte sich damit ihre Nachlieferung
behufs Eintrags in das Protokollbuch zu erbitten.^) Die Be-
lehnung des Kardinals zog sich freilich noch bis zum März
des folgenden Jahres hinaus.
Ich lasse die Stücke folgen; sie bedürfen keiner weiteren
Erklärung.
1598 Juni 30.
K. Rudolf IL an Erzherzogin Marie von Österreich.
Rudolf etc. E. L. ist ono zweifei unverborgen, in was laidiger un-
richtikeit der uralte herrliche stift oder reich sfürstentumb Strassburg für-
nemlich seider absterben des negst gewesenen bischofs seligen stehen und
wie vil unsern Vor- und Ober Österreichischen landen an desselben Stifts
ruhig(»r fridlicher erhaltung gelogen, als der mitten dort im Elssas mit
dem Österreichischen gebiett fest allenthalb umbgcben ist. danhero uns
zwar auch noch vorangeregter negst in gott verschidener bischof bey sr.
an. lebzeitt(m ersucht und geraten einen erzherzog aus unserem löblichen
haus Österreich dorthin zum bischof zu befürdern; es ist aber darunter
s. an. mit todt abgangen, bis es den weg davon oben andeutung bescheheu
erraicht hat. wan nu izo widerumb (tittel) herr Carl cardinal zue Lo-
tringen als dort erwöhlter bischoff sampt sn. L domcapitel begeren^),
wir wolten uns gefallen lassen, das unser brüder oder vetter aincr sn. L.
zum coadiutore uud künftigen successore gegeben werde, als haben wir
sn. L. sowohl dem capitel geantwortet, wie Euer L. aus n. 1. und 2 hei-
ligenden copeien"*) zu vernemen. und weil es dan ein sach so von uns
zufoderst zu conservation und vortpflanzung unsers hl. christlichen catho-
lischen glaubens, dan auch obgemelter unser österreichischen laut ruhe
Sicherheit und wolstand gemeint ist, so versehen wir uns zu Euer L., es
werde ihr nit zuwider sein, das wir desfals uf berürter Euer L. söhn 5)
ainen in vorangeregten unsern schreiben andeuttung gethan, freunt- und
gnediglich darauf begerent, sintemal dis werk viler hochbeweglicher Ur-
sachen und umbstent halb ihe eher ihe besser zu befürdern von nöthen,
Euer L. wolle sich dero gemüts und willens gegen uns, ob sy ihrer söhn *)
1) Stieve (V, 153) nahm irrtümlicherweise an, dass dieselbe schon
1597 stattgefunden habe. — ^) Josephus Bilonius an den Kaiser d. d. 1598
Sept. 17 Zabern. Orig. im G.L.Ä. — ^) Im Febr. 1598 war ein Gesandter
des Kardinals n. des Domkapitels an den Kaiser abgegangen. Begleit-
schreiben des Domkapitels d. d. 1598 Febr. 11 Zabern. G.L.A. — ♦) Die
Beilagen fehlen. — ^) Am Rand: Ad archiducem: brüder. — ^) Am Rand:
Archiduci sie: brüder.
31*
484 Krieger.
ainen und welchen zue vorgedachter coadiutoria fürnemen lassen wolle,
alsbalt immer möglich, damit di sach noch zwischen hier und deme zne
des cardinals reichsbelehnung bestimbten tag:, des hl. erzengels Michaelis
schirist künftig, vollzogen werden möge, eröffnen, unsers ermessens wehr
Euer L. söhn ^) erzherzog Maximilian der zeit am füglichsten zu praesen-
tirn zue Verhütung des alters halb viler difficulteten , wan sr. L. jungem
brüder ainer furgeschlagen würde, er, erzherzog Maximilian aber, wan
ihme den stift zu behalten nit gefeilig, kan es künftig leichtlich dahin
bringen, das uf seiner jüngeren brüder ainen di wähl transferirt werde;
und nachdem s. L. für allen dingen zum canonico dort aufgenommen wer-
den muss, so übersenden wir Euer L. hieneben n® 3 einen bericht, was
es damit für einen process und gelegenheit hat, auch was für personen
so wohl bei iustificirung der genealogiarum als procuratorum loco, und
mit e. L. entschluss und antwort, wie obgehört ufs fürderlichst es immer
beschehen kan, erwarten und Euer L. mit vetterlichem fr. willen wohl
gewogen bleiben, datum zue Prag den letzten Junii anno 98.
an erzherzog Carls witib.
Darunter steht von einer zweiten Hand geschrieben: In simili mu-
tatis mutandis an erzherzog Ferdinand zn Graz.
Von einer dritten Hand: N. herr D. Bilionius^) begert copiam littera-
rum, damit das capitel sehe das ihre M. schon zur sach gethan und ers
beim capitel desto sterker treiben könne.
Die zweite Hand hat beigefügt: Fiat copia.
Concept.
1598 Juli 7.
• •
Erzherzogin Marie von Osterreich an K. Rudolf.
Aller durchleichdigister kayser genedigister her und vetter, E. kay.
M. seint meine uiidertdenigste dienst zuvor, ich habe E. ka. M. gonedigistes
schreiben von dem letston junij woU empfangen und daraus gehorsamist
vernomen, was mir dieselben schreiben von wegen des bistliumbs Strass-
burg, auch darnebc^n was sie seiner Liebdem her cardinall von Lottringen
und dem capitel zueschreiben. das E. kä. M. meiner syn so genedigist
ingedenck sein und derselben einen zue diseni löblichen pystumb bcfurdern
wolt, des bedanck ich mich gantz gehorsamist und mues daraus spym
das E. kay. M. ir vätterlichen willen yedter zeit gegen meinen kindtern
haben, were mir auch nix liebers als das meine sön also beschafen wern,
das sy solchen hohen Sachen kindten vorsten; und weil E. kay. M. von
mir gantz genedigist begern ich solte derselben meiner syue einen darzue
benenen, aber E. kay. M. ganz genedigist auf meinen sun Maximilian gen,
so wer mir nix liel)ers als das diser mein sun Maximilian also beschafen
wer, das er zue solchem geistlichen standt der cristenheit zue guettem und
dem hochloblichen haus von Osterreich dasselb annemen wolt. aber ich
hab nit underlassen, so halt mir E. kay. M. genedigist schreiben ist zue
komen, meinen sun Maximilian zue mir erfordert in peysein seines prueders
') Am Rand: Archid. brüder. — 2) Der Gesandte des Kardinals von
Lothringen.
Strassb. Coadjutorwahl 1598. 435
Ferdinant und mit im daraus geredt, auch E. kä. M. genedigists schreiben
verlessen, auch in starck darzue vermant mit allem ersuchen was ich nur
kunt hab, wie es mir dan in gottlicher warheit gar nit zuewieder wer wan
ich die wenigist neigung an im spürn kundt, sondter mir ein herzliche
freidt wer. aber ich hab gar in dem wenigisten nix an im spürn kundten,
das er ein ainigen willen oder luest zue discm stant liett, sunder halt
starck gegen mir und seinen prueder vermelt gegen E. ka. M. in undter-
denigstem verdrauen mit wainetten äugen, das er ainmal kein willen noch
luest zue dem geystlichen standt anzuenemen habe wedter auf kurtz noch
lang, das ers seiner prueder einem resigniern sollt, dan er alle sein leben
lang nie kein luest gehabt hab uud ye lenger weniger, ich wisse mich
woll zu erindtern, das ich in zuvor, vor sein pruoder Leopolt so geistlich
worden, starck vermant bette, weil er elter, er sollte sy^) darzue be-
geben, wie hoch er mich dasselbmal darfür gepetten, das wisse ich selbs
woll; jetzt aber habe er noch vil weniger luest, sein hertz sage im ein-
mall nitt darzue; dan er sy^) selbs am besten ken, was er im drau; er
wolt seine seil nit gern etwas auflegen, das er im nit dräuet zue voU-
pringen, dan er einmal weder luest noch willen darzue habe, er verhofe
auch gegen E. kay. M. und mir ganz underdenigist bittent, wir wollen in
wieder seinen willen nit netten, darmit er nit E. kä. M. und mir auch
seinen brueder nit ein lait, wie den er weder lang noch kurz ye den geist-
lichen stant nit annemen künt, mit gar vil ausfürung, darmit ich E. kay. M.
nit behelligen will, aber ich und mein P'erdinant finden so vil, das es
gewis mit im nix duet, sondter wan man in darzue solt wieder seinen
willen zwingen, wer nix guets daraus werden, wie er mer den einmall
vermelt hat, wen man in netten solt, so wirt er nit lang leben, es were
im ein siechte er, wan ers einmall sollt annemen und solt wieder darvon
komen, es wer nun über lang oder kurz, solt er dan gar darinen pleben,
das kindt er seiner seil halben nit dein, hat mich und seinen prueder mit
aufgehoben liendten und gepogen knien gepetten, mir selten in nit netten
und solten in pey E. kay. M. underdenigist und gehorsamst entschuldigen,
das er ir da nit undcrdengist gehorsame, einmall kindte er nit, sonst
aber uns peste gepetten, wie er mich dan schon lenger als vor einem iar
gepetten, ich solt E. kay. M. underdenigist biten, darmit er durch E. kay. M.
genedigiste und vetterliche hielf zue einem crietz komen mechte, was E.
kay. M. gefellig were, er wolte E. kay. M. dienen mit leib und pluet,
auch dem gantzen haus, daran sy ein genediges gefallen haben sollten,
nur das er nit geistliche kicider und keine weichen neraen derfte. mir
haben im den her cardinal erzherzog Albrecht, den herzog von Florenz
uud andere fürgehalten, aber er bitt zum hegsten darfür wie oben vermelt;
sagt, solt er einmal die ordines und die kleidter dragen und solt sy nit
behalten, wie er im dan nit drau, so bette er sein leben lang kein ruhiegs
hertz mer, megt sich doch zu dott bekimern, aber umb das krietz bitt er
gar starck und noch vil mer, das E. kay. M. ir genedigiste vetterliche
haut von im nit abziehen wollen, sonder in auch befurdern helfen mit
dem crietz oder wo sy wollen, nur nit geistlich und wellen in das nit
1) = sich.
486 Krieger.
entgelten lassen, sonder darfür erkennen das er mit E. kay. M. als ein
gehorsamer sun baudit und die selb underdenigist darfür pite. nun gene-
digister keyser habe Ichs zuvor gar wol von im gewies, das er weder will
noch gedencken darzue habe, weil aber E. kay. M. gantz genedigist auf
in gedacht haben, habe ich ims sagen wellen und seineu willen wissen,
dan ich nimmer mer gedacht bin ein kint wieder seinen wUlen zue netten
einen stant anzuenemen, dan man so vil exemel hat was daraus entstanten ist;
wie ich dan meinen sun Leopolt auch zuvor gefragt hab, der es gar guet-
willig angenomen und sein leben lang ein neiguug darzue gehabt hat;
sonst wolte ich in so wenig als disen geuedt haben, so erken ich und alle
die umb in sein sein natuer, das er gar nit zue disen staut daugt aus
vilen Ursachen, ich habe auch seinen hofmeister prcceptor und peichtvatter
uuderschietlich mit im haudien lassen, aber haben nix erhalten kanten,
sonder sy so hoch ermant und gepetten sy selten für in piten, man well
in nit netten, den er einmal kein willen nit habe, sey im sein leben lang
zue wieder gewest. bit derhalben E. kay. M. ganz underdenigist und de-
mitigist sy wellen ims nit in ungenaden aufnemen, in auch nit darzue
dringen, die weil er kein willen hat, das nit etwas daraus entsten mecht,
das E. kay. M. und uns allen nit lieb wer, sondter wellen in zue einem
crietz verhelfen oder zue was K. kay. M. gnedigst wellen, darmit er auch
etwas habe, er wirds sofer im gott sein leben last, wie er den gewies nit
stark ist umb E. kay. M. mit leib und pluet verdienen, wan er darzue
werden wird, dan er noch nit 15 iar alt ist. weil aber an diesem loblichen
stieft so vil gelegen dem haus von Osterreich, so wille ich meinen sun
Carl darzue E. kay. M. ergeben haben, der sagt allezeit er wolle geistlich
werden, ob er wol noch ein kind, so hat er doch allezeit gesagt, er welle
geistlich werden und freit sich gar hoch zue werden, oder ob es E. key. M.
meinem Leopolt neben Pasau geben weiten, dan weil es herzog Ferdinant
mein her vetter der herzog von Pairn neben einander hat haben kunten
als die quottiuterey (sie!) zue Colin und Pasau, warumb solts nit mein Leopolt
haben kunten Pasau und Straspurg, bis mein Carl eider wür; als das
kunt er ims resignirn. doch stelle ichs alls E. kay. M. gehorsamst heimb.
ich benenne meine 2 syn darzue den Leopolt und Curl. alein bit ich
E. k. M. noch einmal zum undertenigisten und gehorsamisten sy wollen
kein ungenad desshalben auf meinen Maximilian werfen, es ist besser, er
sags jezt als hernach, und wellen in ir genedigst lassen bevolhen sein,
auch im helfen darmit er nit allein uberpleib, wie underdenigstes ver-
drauen zue ir steht, es kombt noch nix von Ferara von Pasau wegen,
der allmechtige gott schick es palt, was dan E. key. M. genedigst werden
Schafen dem wille ich in allem fleisig iiachkomen so vil in meinen verstaut
ist, und due mich hiemit E. kay. M. sambt meinen kindern underdenigst
bevelhen, bit auch E. kay. M., sy wellen mich weiter wissen lassen,
weihen sy under den 2 den Leopolt oder Carl darzue prauchen wellen,
datum Graz, den 1 iulij anno 1598
E. kay. M.
gchorsamiste muem
Maria.
Eigenhändiges Schreiben.
Strassb. Coadjutorwahl 1598. 487
1598 August 12.
K. Rudolf an die Erzherzogin Marie.
Rudolf etc. E. L. schreiben von aigner hant am dato den 7. Jalii,
haben wir ihres sohns Maximiliani entschuldigung worumb sich derselb
in gaistlichen stant und also auch mit dem bisch thumb Strassburg ein-
zulassen kain lust trage, aussführlich vernommen und seint darauf gleich
Euer L. mainuug, das gedachter ihr söhn desfals wider seinen willen nit
zu nötten, wollen aber des angedeuteten creuz oder ritterordens halb der
Sachen nachsynuen und do wir hiezu gelegenheit ersehen, so vil an uns
das best gern befürdern. anlangent vorgemeltes stift Strassburg, behüten
wir umb deren Euer L. bewüssten hochwichtigen Ursachen willen dieselbe
occasion gern au der hant, möcht derwegeu im namen gotts der zeit ent-
weder Euer L. söhn Leopolt allain dem cardiual von Lotringen und catho*
lischen capitel zue Strassburg benänt werden; der kau hernach, wen er
zur coadiutorei und dem bischthumb gelangt, seinen bruder Carl über
etlich jähr, do er gaistlich zu werden nochmals begeren wirt, zue solcher
stell verhelfen; dan itzo alssbalt einer resignation zugedencken und ichtes
deswegen vorher zu bedingen würde beim cardinal und capitel schwehrlich
zu erhalten seyen. oder es könte einer und der ander erzherzog Leopolt
und erzherzog Carl zugleich fürgeschlagen und dem cardinal und capitel»
welchen sy aus baiden wöhlen wollten, freigestelt werden; zue solchem
end würde nun von nötten seyen, das Eur L. di instrumenta so zue auf-
nemung eines strassb urgischen domherrn gehören inhalts unsers für-
gehenden Schreibens und dessen beylagen in duplo ains uf erzherzog Leo-
polden das ander uf erzherzog Carln fertigen Hessen, auch sintemal der
zue des cardinals von Lotriugen belehnung bestimbte tag des hl. erzengels
Michaelis herbei nahen, uns one lengern verzug ihe eher ihe besser herein
schickten, auf das man wo möglich noch, vor Michaelis zum wenigsten
das canonicat vor einen oder den andern ehegenauten E. L. söhn richtig
machte, und alsdan zue der gesanten alherkunft von der coadjutorey desto
eher tractiren und schliessen könne, wolten wir Euer L. in antwort nit
bergen, doch wolle Euer L. die sach sovil möglich umb allerlei bedenken
willen noch der zeit in gehaim zuhalten verordnen und bleiben derselben
mit vetterlichen hulden, kay. gn. und allem gutem wohl bey gethan.
datum zue Prag den 12. augusti ao. 98.
An di verwittibte erzherzogin zue Grätz.
N. zue ihrer L. aigenen banden.
Abgehört im gehaimen rath, die ut supra.
Concept.
1598 August 27 Prag.
K. Rudolf an die Erzherzogin Marie.
Rudolf etc. Als wir am dato den 12. diz, Euer L. in Sachen des
Stifts Strassburg coadiutorei uf ihr den 7. Julii uns von aigner band zu-
gefertigt schreiben aussführlich beantwortet, seint uns berürter sachen
halb neulicher tag widerumb von dem cardinal zue Lotringen auch Sr. L.
488 Krieger.
vatteru dem berzogeu, desgleichen domdecbant uud capittel des stifLs
Strassburg brief einkommcn wie sub numcris 1. 2. uud 3.^) zusehen, doranf
wir ihre LL. und sy laut der abscbriften 4. 5. und 6.^) beantwortet, und
weil nun Euer L. darauss befinden werden wesmasseu vorgenänter cardinal
sampt sr. L. vatter auch dem domcapitel uf erstem ihrem anbringen und
begeren beharrig verbleiben, dazue schon entschlossen und im werk seint
zwischen hier und Michaelis bei dem sammetlichen catholischen capitel
die ordenliche postulation auch hernach der bäbstlichen hl. die confir-
mation völlig allerdings richtig zumachen, so will ein hohe notturft sein,
das uns Euer L. di uf ihren geübten söhn erzherzog Leopolden (als den wir
mit Euer L. wissen und willen hierzue benent und f urgeschlagen) die
jehnige requisita so bei anwendung und installirung eines Strassburgischen
canonici nöttig und wir vor disem schon zwier begert ihe eher ihe besser
herein schicken, damit daran kein mengel sei, wie Euer L. zu thuen wis-
sen werden, dero wir mit vetterlichen hulden kay. gn. und allem gutten
wohl genaigt seint. datum zue Prag den 27 augusti ao. 98*
abgehört im gehaimen rath 28 augusti
an die verwittibte erzherzogio
zue Grätz
N. zu ihrer L. aignen banden.
Concept.
1598 Aug. 28 Graz.
Erzherzogin Marie an K. Rudolf.
Allerdurchleüchtigister grossmechtiger römischer kaiser, Eur Kay. M.
und L. sein meine underthenigiste dienste zuvor, gnedigister geliebter
herr vetter. deroselben gnedigistes antwortschreiben vom zwelften ditz
das Stift Strassburg betr. habe ich gleich wol vor etlich tagen ghorsamist
empfangen, aber sonderer Ursachen wegen davon ich hinnach melden will,
ehender nit beantworten könen, und sage anfangs Eur kay. M. gehorsa-
misten hochvleisigen dank sambt meinem söhn Maximiliano, das dieselb
sein entschuldigung so gnedigist angenommen, auch noch mher seiner auf
ersehende gelegenhait et wo mit ainem ordens creütz ingedenk za sein,
sich ganz vätterlich erbieten, wellichs in warhait wir beede umb Eur kay.
M. zuverdienen hoch verbunden uud uns verobligiert erkennen.
Anlangend aber vorgemelten stift Strassburg. das nemblichen Eur
kay. M. und L. gnedigisten mainung nach aintweder mein söhn Leopold
allein oder aber zugleich auch der Carl dem herrn cardinal von Lottrin-
gen und catholischem capitl zu Strassburg benent werden möchten, habe
ich gar nit underlassen wellen aines und des andern insrumenta so zu
aufncmbung aines Strassburgischen thuembherrns gehörn: allermassen
Eur. kay. M. und L. mir dieselben hievor abschriftlich eingeschlossen in
duplo zuverfertigeu wie auch wegen der probationen genealogiarum die
notturft von ietweders wegen besonder an meinen geliebten bmedem den
churfürsten zu Cöln, den lantgraven zu Leichtenburg und aus dem gräf-
^) Die Beilagen fehlen.
Strassb. Coadjutorwahl 1598. 489
liehen stant graf Fridrichen von Fürstenlierg und dem von Sultz aussgehen
zu lassen, welliches alles Eur. kay. M. und L. hiebey zu empfachen und
weiter damit zu disponiern haben werden.
Die ursach aber warumben ich erst heut antworten könen ist dise,
das mein söhn Carl bisheer Primam Tonsuram nit gehabt, die hat er vor-
heer weils der actus also ervordert an heut in meiner capelle empfangen,
bitt derohalben gehorsamist sollichen verzug nit in Ungnaden zu vermerken.
Und wann es dann Gott also gefällig war, das ainer, der ander oder
alle zwen die canonicatus erhielten und Eur kay. M. irem gnedigisten und
vätterlicheu erbieten nach (dessen ich mich abermals sambt allen den
meinigen gantz gehorsamist und zum höchsten bedanken thue) zu der ge-
samten zusameukonft von der coadjutoria zu tractiern, dieselbe auch an-
gezognem meinem söhn Leopoldo zu bekomen noch genedigist gedacht
warn, so habe ich für notwendig angesehen Eur kay. M. und L. ain vidi-
mierte abschrift des bäbstlich indults oder brevis, in welliches craft er-
melter mein söhn mher dann ain coadiutoriam haben und tragen kan, hie-
mit zuüberscbiken. die werden nun der sachen allenthalben vätterlicher
getrewer fürsorg nach wol rechts zu thuen und uns alle in dero kaiser-
lichen schütz und schirm zuerhalten wissen, dero ich mich dann benebens
sambt allen den meinen underthenigist thue bevelhen. Grätz, den acht-
undzwainzigisten tag augusti ao. 98.
Ewr kay. M. und Lieb.
gehorsamiate mueme
Maria.
Original.
Meister Jakob Euss aus Ravensburg,
der
Verfertiger der Holzschnitzerei im Rathaussaale
zu Überlingen.
Von
Christian Roder.
Die ehemalige Reichsstadt Überlingen besitzt ausser ihrem
schönen, allerdings der Wiederherstellung und des Ausbaues
bedürftigen Münster*) in dem grossen Rathaussale wegen
seiner Holzschnitzarbeit ein hervorragendes, nur zu wenig
bekanntes Denkmal mittelalterlicher gotischer Kunst, wie sich
eines solchen keine Stadt, wenigstens in Süddeutschland, er-
freuen darf. Leider ist der Saal anfangs der 1860r Jahre,
übrigens ohne Schuld der Stadtgemeinde, an einigen schad-
^) Es mag hier nebenbei bemerkt werden, dass in den neuen Be-
schreibungen des Münsters, auch in der gehaltvollen, überaus fleissigen
von F. X. üllersherger (Beiträge zur Gesch. der Pfarrei und des Münsters
in Überlingen. Lindau, Stettner 1879), als erster Baumeister immer noch
ein Ebeihard Raben figuriert. Dieser Name steht aber in der Steininschrift
an der rechten Aussenseite des Münsters in der Accusativform (anno dom.
1353 . . . positus est primus lapis ad hunc chorum . . . per magistrom
Eberhardum Raben, lapicidam de Franken); der Mann hiess also Eber-
hard Rah. — Bei dieser Gelegenheit kann ich auch, in Übereinstimmung
mit noch Vielen, den Ausdruck des Bedauerns nicht verschweigen, dass
in Überlingen, abgesehen von der Beseitigung fast aller, zumteil eigen-
artigen alten Stadttürme und Thore vor gerade 30 Jahren auch das
Spitalkirch lein auf dem jetzigen Landungsplatz der leidigen modernen
Verschönerungswut hat zum Opfer fallen müssen. Nur ein vor etlichen
Rathaussaal in Überlingen. 491
haften Teilen (Fussboden, Vertäfelung, Fenster) in einer wenig
Verständnis bekundenden Weise „restauriert" worden. Das
ganze Werk, dessen Grundgedanke die Darstellung der unter
dem Schutze der Gottheit stehenden Stände und Glieder des
alten Deutschen Reichs mit seinen Kurfürsten, Mark-, Burg-,
Land- und sog. einfältigen Grafen, Edlen, Städten und Bauern ist,
das Tiefsinnige der Erfindung — stille Majestät neben schalk-
haftem Humor — , die Lebendigkeit im Ausdruck und die
Tadellosigkeit in der Gewandung der vielen (50) Statuetten
mit ihren buntfarbigen Wappen, die Strenge und Feinheit der
übrigen Ausführung in den zierlichen Baldachinen 'und Kon-
solen, in den mit Krabben und Blumen geschmückten Bogen-
verbindungen an den vier Wänden und in den Balkendurch-
zügen an der Decke mit ihren reichen Füllungen lassen zum
voraus auf einen Meister von sehr hoher Begabung und voll-
endeter Technik schliessen. Man dachte daher bald an einen
angeblich von Ravensburg stammenden, damals als Bildhauer
blühenden Friedrich Schramm^), bald an einen der beiden
Ulmer Jörg Syrlin^), hatte aber weder einen urkundlichen,
noch aus dem Kunstwerke selbst sich ergebenden, greifbaren
Anhaltspunkt hiefür.
Nachdem ich vor zwei Jahren im Auftrage der bad. histor.
Kommission das städtische und das spitälische Archiv in Über-
lingen geordnet und repertorisiert, ohne aber irgendwo eine
diesbezügliche sichere Angabe zu treffen, fiel mir während
eines mehrtägigen Aufenthalts daselbst im letztvergangenen
August bei Sichtung und Verzeichnung eines für das Stadt-
archiv bestimmten Restes alter Akten aus der dortigen Leop.-
Jahren gefertigtes Gipsmodell in der dortigen städtischen Altertums-
sammlung, das die allgemeinen Umrisse des niedlichen, wohl aus dem Ende
des 13. oder Anfang des 14. Jahrhunderts stammenden, in der Mitte von
einer einzigen Säule getragenen Baues darstellt, erinnert noch an dieses
verschwundene Kleinod gotischer Kunst der besten Zeit, von dem Jos.
Bader in seinen „Fahrten und Wanderungen" (i. J. 1842) S. 189 schreibt:
„Würde dieser kleine Tempel wieder geräumt und entsprechend her-
gestellt, so müsste er eines der schönsten alten Baudenkmale des Landes
bilden.«
^) Siehe über ihn die Anmerkung weiter unten. — ^) Beschreibung
des Saales von Dr. C. L. Müller in der Bad. Landeszeitung 1854 No. 179
— 180, auf welcher die folgenden, meist wörtlich gleichlautenden von
Dr. J. N. Müller, Staiger und zumteil die von Allgeyer (1886) beruhen.
492 R 0 d e r.
Sophienbibliothek auch ein Papierblatt in die Hände, aus dem
wir nun den wirklichen Schöpfer unseres Kunstwerkes kennen
lernen, es ist Meister Jakob Russ. Das auch sonst kultur-
geschichtlich interessante Schriftstück folgt hier im Wortlaut:
[Zwischen 1490 Anfang Juni und 1491 Mai 23.]
[Überlingen.]
Vertrag des Jacob Buss mit dem Rate der Stadt Überlingen hezüglich
der von ihm übernommenen Ausführung der Holzschnitzarheü in der
Stube des neuen Rathauses daselbst.
Ich Jacob Rüß bekenn mitt disem brieflfe. als dann die
fürsichtigen, ersamen, wysen min herren burgermeister Peter
Tettnang, junckher Hannß Betz, alt burgermeister, junckher
Clemens Richlin, Bernhart Kupferschmid vnd Hannß Menis-
hofen des rauts zu t^berlingen mich zu der statt arbeyt^) der
Stuben in irm nüwen rauthuß, die zft machen in der form
vnd gestalt, wie hernach begriffen ist, bestelt haben: Vnd also
sol vnd wil ich die stuben machen nach der visierung*) vnd
besser, souerr min herren das ansehen. Was och daran ge-
macht sölt werden, sol ich doch vorhin daran ein visierung
machen vnd die minen herren fürhalten; wie sy dann die
annemend, also sol ich die machen. Item zu sommer ziten
sol ich an morgen vmb die vierden stund anfahen zfi arbeyten,
vnd zu winterziten an morgen zu der fünfften stund anfahen
arbeyten, vnd zu sommer vnd winterziten am aubend zu der
sybenden stund vfhören arbeyten; item zu gewonlichem morgen-
brot ein halb stund, zu dem ymbis^) ein stund, zu dem vnder-
brot*) ein halb stund vnd zum nachtmal ein stund, vnd doch
zu winterzite das vnderbrot zu nemen, wie dann ander wercklüt
vff der bitten^) des pflegend. Item ich sol keinen knecht*)
anstellen, er sige dann minen herren gevällig; vnd wölcher
knecht minen herren nit geuällig wer, den sol ich an der
arbeyt lenger nit enthalten. War euch sach, das ich mich
eynicher wyse tat be wysen, damit ich minen herren an sölicher
arbeyt nit mer füglich wer, so mögen min herren mir vrlob
geben vnd mich vmb minen ergangen wochenlon gütlich vs-
*) Korrigiert statt: ir arbeyt. — ^) Riss, Plan. 3) Mittagsmahl. —
*) Abendbrot. — ^) Die städtische Bauhütte. — ^) Sonst auch „Kunstdiener"
genannt, so in der Bestallung des Steinmetzen Konrad Würfel von Milbach
als Werkmeister für den Münsterbau i, J. 1508.
Rathaussal in ÜberliDgen. 493
richten. Vnd wie ich also von minen herren komen wird, so
sol vnd wil ich dehains wegs das geriert^) werck minen herren
verlegen noch mit^) yemand daran verhindern, sonnder, das^)
min herren damit gegen andern werckmeistern fryen weg
haben. Item ob ich einicher wise mit minen herren spennig
würde, oder an sy ald.an ir bürgere anfordrung hette, sol
vnd wil ich min herren vnd ir gemain statt nach ir loblich
frihait sag vnd ire burger vor irm Stattgericht by recht beliben
lassen vnd mit frömden gerichten nit bekümern noch anlangen
dehains wegs/) Item min herren sollen mir geben behusung^),
für vnd liecht, die wil ich sölich arbeyt vnder banden hab;
dagegen sol das abholtz minr herren sin, damit ich kain ge-
rechtigkeyt daran hab. So lang ich och an sölicher arbeyt
bin, sol ich stür, wacht, raissens*) vnd dienens fry sin. Item
min herren sollen mir alle tag XV crützer geben für spis
vnd Ion vnd einem yeden miner knecht euch für spis vnd
Ion X crützer des tags.') Ich sol vnd wil och von sölichem
werck mich nit abwenden vnd mich dehains ander wercks
vnderziechen on miner herren verwilgung®.)
Vmb das alles hab ich den gedachten minen herren zu
rechten geweren vnd tröstere*) gesetzt Vlrichen Mul, den
dräyer, vnd Hansen Grimmen, slosser, mitt dem vnderschaid:
Wa ich den obgeschriben stucken, puncten vnd artickeln allen
vnd ir yedem in sonnder nit lebte vnd nachkem, so dann
mögen min herren die gemelten gewern darum mit recht er-
suchen vnd anlangen, souil bis von mir volstreckt vnd gehalten
würde lut diser verschribung, mit sampt ablegung miner herren
empfangen costens vnd Schadens.
Papierblatt in folio.
') In der Arbeit begriffen. — ^) Wohl Schreibversehen statt: nit. —
3) Insbesondere, damit. — *) Dieses wurde von der Stadt bei allen Be-
stallungen ausbedungen. — ^) In andern Bestallungsbriefen dieser Zeit
heisst es: „Bebusung oder dafür 2 Pfd. Pfg." = etwa 2V2 Gulden. —
^) Ausziebens in den Krieg. - '^) In einem Vertrag mit dem Werkmeister
Ludwig Staffier von 1500 wird der Jahressold auf 10 Pfd. Pfennig (=
etwa 15 Gulden), in einem solchen von 1502 mit dem Zimmermann Hans
Hollmayer auf G Pfd. Pfennig (= etwa 7 Gulden 30 Kreuzer), der Wochen-
lohn auf 12 S(;billg. Pfennig {= etwa 48 Kreuzer) festgesetzt. - *) Diese
Bestimmung findet sich auch bei andern Bestallungen von Werkmeistern
in Überlingen. - ^) Bürgen.
494 R 0 d e r.
In dem Schriftstück haben wir nicht das Original, sondern
das Konzept des Vertrags, denn es fehlt ihm Datierung und
Besiegelung, auch zeigt es verschiedene kleine Textkorrekturen.
Allein das ist bei noch vielen anderen Bestallungsbriefen im
Uberlinger Archiv der Fall. Bekanntlich hat man damals
gar wenig Sorgfalt auf die Erhaltung solcher Urkunden ver-
wandt, die nicht dauernde Rechtskraft besassen, deren Vor-
handensein für uns aber jetzt oft von hohem Werte wäre;
sonst würde es um die Kenntnis der Baugeschichte unserer
Domkirchen und anderer Monumente besser stehen. Und hier
mochte die Aufbewahrung nach Jahrzehnten deswegen als
nicht notwendig erscheinen, weil mit der Vollendung der Arbeit
und ihrer Bezahlung das Geschäft der beiden Kontrahenten
für innner erledigt war und ein Rechtsstreit der Gemeinde
daraus nicht mehr erwachsen konnte.
Meister Jacob Russ ist kein Unbekannter. Wir wissen,
dass er der Verfertiger des geschnitzten Hochaltars in dem
Dom zu Chur ist, den R. Ralm^) in seiner Beschreibung und
Charakterisierung dieses Werkes „den bedeutendsten (Schnitz-
altar) und wohl eines der hervorragendsten Werke dieser Art
überhaupt" nennt, und von dem Lübke sagt^), er sei „eins
der kostbarsten , vollständigsten und entwickeltsten Werke
dieser Art, das von der Passion bis zur Krönung der Jung-
frau den ganzen Cyklus der heiligen Geschichten in sinniger
Weise umfasst und zur Verherrlichung der Madonna ver-
bindet". Vielleicht rührt auch der St. Luciusaltar in der
Stiftskirche zu Churwalden von ihm her.^) Über den Namen
des Künstlers und die Zeitangabe der Entstehung des ersteren
Altars teilt Kind*) das Regest einer Urkunde des bischöflichen
Archivs in Chur vom 22. Januar 1491 mit, nach welchem
Bischof Ortlieb von Brandis in einem Streit zwischen dem
Domkapitel von Chur und dem Meister Jacob Rüss, „bild-
hower", wegen Bezahlung der Altartafel im Münsterchor da-
selbst als von den Parteien erkorener Schiedsrichter mit den
beiden Bürgermeistern Hans Yter und Wilhelm Bemegger dahin
1) Geschichte der bildenden Künste in der Schweiz S. 741 und 742.
— 2) Grundriss der Kunstgeschichte Bd. 2 S. 265; in den älteren Auf-
lagen heisst der Künstler noch unrichtig Jac. Rösch. — ') C. Kind im
Anzeiger für Schweizerische Geschichte Jahrg. 1875 S. 171. — ♦) A. a. 0.
S. 170.
Rathaossal in Überlingen. 495
urteilt, dass Rüss den Altar mit sämtlichen Bildsehnitzereien
fertig zu stellen und das Kapitel ihm alsdann 500 fl., den
Gulden zu 17 Schilling und 6 Pfennig gerechnet, zu geben
habe.
Wir erfahren durch Kind auch Näheres über die Her-
kunft des Jacob Russ.^) In einer (leider nicht im Original
bekannt gegebenen) Quittung desselben über bezahlte 40 fl.
für das von ihm gefertigte Schnitzwerk der mater dolorosa
am Münsterportal zu Chur fügte nemlich der Meister neben
seinem Namen auch den seiner Heimat, Ravensburg, bei.
Diese ehemalige Reichsstadt stand aber mit Überlingen das
ganze Mittelalter hindurch in regem, freundnachbarlichem
Verkehr. In den Bürgerlisten Ravensburgs kommt Jac. Russ
zwar nicht vor, da er wahrscheinlich blos „Beisitzer" war.
Dagegen erscheint in der Steuerliste von 1482 „Jacob Rüss,
bildhower"; er wohnte „im Pfarrhof" und bezahlte keine Steuer.
Im Jahr 1497 wird er wieder genannt und abermals als „bild-
hower" bezeichnet, am Oberthor wohnend und mit 4 Schilling
6 Pfennig Steuer veranschlagt. In der nächsten noch vor-
handenen Steuerliste (viele Listen fehlen) vom Jahr 1506 steht
er nicht mehr^).
In welche Zeit fällt nun die Ausstellung unserer oben
mitgeteilten Urkunde? Die Beantwortung dieser Frage ergiebt
sich aus der Namennennung des Bürgermeisters und der andern
Ratsmitglieder. Die Amtsthätigkeit derselben dauerte in Über-
lingen immer nur ein Jahr, und dieselbe Person durfte erst
wieder im zweitfolgenden gewählt werden. Laut Ratswahl-
büchlein (Stadtarch. Abt. LXXXXI) war Peter Tettnang
i. J. 1490/91 Bürgermeister. Neben ihm werden gleichzeitig
genannt als Altbürgermeister Hans Betz, als Stadtamann
^) A. a. 0. Jahrg. 1877 S. 291. Gütige Mitteilung des Herrn Staats-
archivars Dr. V. Liebenau in Luzern.
2) Ich verdanke diese wertvollen Angaben der Güte des Herrn Ober-
lehrers Hafner in Ravensburg, Verfassers einer ausführlichen Geschichte
dieser Stadt. Derselbe bemerkt noch: „Was Friedrich Schramm betriflFt,
so kommt derselbe weder in den Bürger- noch Steuerlisten R. vor. In
einer der letzteren wird i. J. 1506 und 1515 ein „maister Fridrich, bild-
hower" erwähnt; es ist möglich, dass dies fraglicher Meister Schramm ist.
Der Nnme Schramm taucht in Ravensburg erstmals i. J. 1566 auf, wo im
ev. Taufregister ein Anthoni Schramm erwähnt ist."
496 H 0 d e r.
Hans Sedar, als Ratsmitglieder Clemens Richlin, Martin
von Bayer, Conrat Schötlin, Adam Bessrer, Conrat Ächtpig,
Jos Saltzman, Hans Bürer, Hans Menishofen, Johans Äbin,
Bernhart Kupferschmid, Diepolt Kesselring, Hans Joch.
In keinem andern Jahr treffen wir die in unserer Urkunde
genannten Namen beisammen. Peter Tettnang erscheint sonst
meist als Oberstzunftmeister, so 1487, 1489, 1491; 1492 als
Mitglied des engeren Rats, aber nie, ausser 1490, als Bürger-
meister*). Da die Bürgermeisterwahl in Überlingen jährlich
am Pfingstmontag, also i. J. 1490 am 31. Mai, vorgenommen
wurde, so kann die Abschliessung des Vertrags nur in der
Zeit vom Anfang Juni 1490 bis zum Pfingsmontag (Mai 23.)
1491 stattgefunden haben.
Wann wurde das Überlinger Werk gefertigt? Das
obige Regest Kinds lässt es unentschieden, ob Jac. Russ am
22. Januar 1491 mehr am Beginn, oder am Ende seiner
Thätigkeit in Chur stand. Nehmen wir das erstere an, so
fiele die Arbeit zu Überlingen in die Zeit vom Anfang Juni
bis etwa Mitte Dezember 1490; sie umfasste also nicht ganz
7 Monate oder (mit Abzug der Sonn- und Feiertage) 164 Tage.
Allerdings eine kurze Spanne Zeit. Aber zieht man in Betracht,
dass der Meister schon bei Eingehung des Vertrags dem Ma-
gistrate oder dem engern Ausschuss einen schriftlichen Plan,
die „Visierung", vorlegen musste, dass man ihm in der An-
stellung von Knechten (Geliülfen) bezüglich der Zahl keine
Schranken auferlegte, dass die tägliche Arbeitsdauer im Sommer
volle 12, im Winter 11 Stunden betrug, so ist die Vollendung
des ganzen Werkes innerhalb des genannten Zeitraums wohl
denkbar. Doch kann auch die andere Annahme als berechtigt
gelten, sie hat sogar die grössere Wahrscheinlichkeit für sich,
dass Russ erst nach Vollendung seines Churer Hochaltars,
natürlich die glänzendste Empfehlung für ihn, also in der
Zeit nach dem 22. Januar bis zum 23. Mai 1491 den Vertrag
mit dem Rate in Überlingen abgeschlossen, dass er also erst
jetzt seine Arbeit daselbst begonnen hat. Das stimmt dann
auch mit der dem Reutlinger'schen Sammelwerk^) in der Leopold-
^) Gütige Mitteilung des Herrn Oberaratsrichters v. Woldeck in Über-
lingen, eines gründlichen Kenners der Geschiebte der dortigen Stadt. —
1) Siehe das Register von ßöll in der Oberrh. Zeitschr, Bd. 34 S. 363 unten.
Rathaussaal in Überlingen.
Sophienbibliothek entnommenen Angj • h
Chronik des Dr. Kutzle (18. Jahrb.), .( • i. J. 1^
das neue Rathaus und 4 Jahre j schöner
erbaut worden ist. ^)
Die nur durch das Bekanntwerden noch anderer Kunst-
leistungen des Jac. Euss, femer durch die Beibringung weiterer
urkundlicher Aufschlüsse aus dem bischöflichen Archiv zu
Chur und insbesondere durch fachmässige Vergleichung der
beiden grossen Werke von dort und von Überlingen mögliche
Lösung der Frage über die zeitliche Priorität des einen vor
dem andern, wird für die Kunstgeschichte sicher von Interesse
sein; einstweilen niuss es genügen, die äussere Verwandt-
schaft derselben durch Feststellung der Identität ihres genialen
Schöpfers zu kennen und zu wissen: Das Prachtwerk go-
tischer Holzschnitzkunst im Rathaussaal zu Über-
lingen ist von Bildhauer Meister Jacob Russ aus
Ravensburg zwischen den Jahren 1490, Anfang Juni,
und 1494 gefertigt worden.
Nachtiäglich teilt mir Herr Beneficiat Dr. Frhr. v. Rüpplin
in Überlingen den Wortlaut der den Rathausbau daselbst be-
treffenden Stelle in Jakob Reutlingers wertvollen hand-
schriftlichen KoUektaneen (Bd. 13 S. 265) mit, nämlich:
„Anno 1490 wardt das new rathaus alhie von newem ge-
bawen. Ist hievor zwayer brüeder, die Kletten genannt, gewesen.
Item anno 1494 wardt die zierlich und schön ratstubuß gemacht.
Dise jaizal fündt man in des hertzogen von Saphoy zedtl und
dann auch in dem zedtl bey Augspurg wappen."
Damit sind Zettel gemeint, die damals noch (Jak. Reutlinger
schrieb und sammelte von 1580 — 1611) an den einzelnen Sta-
tuetten, hier also an der des Grafen v. Savoyen (östl. Wandseite
links) und der Stadt Augsburg (nördl. Wandseite) zur Erklärung
befestigt waren. Da man sich auf J. Reutlingers Angaben, so-
fern sie auf eigener Anschauung beruhen, verlassen kann, so
dürfte somit die Frage, ob das Überlinger Holzschnitzwerk von
Jakob Russ vor oder nach seiner Churer Arbeit verfertigt
wurde, entschieden sein.
1) S. Ullersberger a. a. 0. S. 70.
Zeitschr, f. Gesch. d. Oberrh. N. F. II. 4. 32
Nachträge
zum
Verzeichnis der Kaiserurkunden von 1200—1378
im
Grossh. General-Landesarchiv in Karlsruhe.
Von
Fr. von Weech.^)
Rndolf I.
1285 Mai 2. Verschreibt seiner Schwestertochter, Frau
Adelheid, Markgraf Rudolfs IL von Baden Gemahlin, 1000 M.
Silber auf dem Gute in Eppingen zu ihrem Wittum. Mit
Zeugen. 8 zumteil beschädigte Siegel: 1) Thronsiegel Rudolfs
wie an No. 82 — 2) Bischof Konrads von Strassburg —
3) Herzog Albrechts von Sachsen — 4) Domprobst Friedrichs
von Strassburg — 5) Graf Friedrichs von Fürstenberg —
6) Markgraf Hesso's von Baden — 7) Markgraf Rudolfs von
Baden — 8) Ottos von Ochsenstein, alle aus mit Fett ver-
mischtem Wachs, an roten Seidenschnüren. Ineditum 101 a.
Ludwig IV. der Baier.
1341 Juni 15 Frankfurt. Abschaffung der Pfahlbür-
ger betr. S. abg. Böhmer, Reg. Lud. 2170. Nur aus Kop.
249 a.
Karl IV.
1361 Apr. 25 Nürnberg. Überlässt dem Domkapitel zu
Konstanz das Patronatsrecht der Pfarrkirche zu Tal bei
Rheineck (prope opidum Rinegge) und gestattet dieselbe dem
Kapitel zu incorporieren. (M.) Von der Besiegelung Reste der
schwarzgelben Seidenschnur. Auf dem Buge rechts: per do-
minum imperatorem || cancellarius. Auf der Rückseite: R. Jo-
hannes Saxo. Ineditum. 333 a.
1) Vgl. Zeitschr. N. F. I, 61, 336, 355.
KaiserurkuDden im General-Landesarchiy. 499
1361 Dez. 13 Nürnberg. Giebt seine Zustimmung da-
zu, dass Rudolf V. Markgraf zu Baden den Zoll zu Seiingen,
welcher vom Reiche rührt, seiner Gemahlin Adelheid, gen.
die Weckerin, auf deren Lebenszeit verschrieben hat und ge-
bietet seinen Landvögten und Amtleuten im Elsass und am
Rhein sie dabei zu schirmen. S. mit R. S. wie an No. 310.
Auf dem Buge rechts: . . per dominum cancellarium || Hein-
ricus de Wesalia. Unter dem Buge rechts: Corr. per Johan-
nem |1 decanum Glog. Auf der Rückseite: R. Johannes Saxo.
Ineditum. 334 a.
1362 Jan. 2 Nürnberg. Belehnt Markgraf Rudolf VL
von Baden mit der Markgrafschaft und bestätigt die Abände-
rung der Erbfolgebestimmung zu Ungunsten des Grafen Lud-
wig von Ottingen und zu Gunsten des Pfalzgrafen Ruprecht.
S., wie an No. 264, abg. liegt bei der Urk. Gelbe Seiden-
fäden an Urk. und S. Auf dem Buge rechts: per dominum
imperatorem cancellarius. Unter dem Buge rechts: Correcta
per Johannem || decanum Glogoviensem. Auf der Rückseite:
R. Johannes Saxo. 334b.
1366 Sept. 14 Frankfurt. Gebietet dem Hofrichter zu
Rotweil, Rudolf Grafen v. Sulz, und allen Rittern und Rich-
tern, die da Urteil sprechen auf dem Hofe zu Rotweil, Recht
zu sprechen und zu urteilen der edeln Frau v. Neuenburg,
des Grafen Egen v. Freiburg ehelichen Wirtin, in deren
Klage gegen die Stadt Freiburg. Auf der Rückseite Spuren
des aufgedrückten Hofgerichtssiegels. Ineditum. 355 a.
1368 Febr. 24 Tachau. Beauftragt den Bischof Johann
V. Strassburg, den Herzogen v. Osterreich behilflich zu
sein, die ihnen gegenüber den Ansprüchen des Markgrafen
Heinrich von Hochberg durch hofgerichtliches Urteil zuge-
sprochene Stadt Kenzingen nebst der Burg Kuremberg
in Besitz zu nehmen und sich von den dortigen Bürgern und
Einwohnern huldigen zu lassen. Papier. Unter dem Text rechts :
per dominum magistrum curie i| P. Jaurensis. Auf der Rück-
seite Spuren des aufgedrückten Sekretsiegels. Ineditum.
360 a.
32
o*
500 Literaturnotizen.
Literatumotizen.
Von den „Regesta episcoporum Constantiensium"
herausgegeben von der bad. bist. Kommission. Bearbeitet
unter Leitung von Friedrich v. Weech von Paul Ladewig Hegt
nunmehr auch das zweite Heft vor, das von 1107 bis 1227
reicht. In ihm beginnt schon die Reihe der auf grösseren
Reisen gesammelten Urkunden, welche bislang unbekannt wa-
ren. Über das erste Heft hat sich Prof. G. Meyer v. Kno-
nau sehr anerkennend in der deutschen Literaturzeitung
No. 37 ausgesprochen.
Der Codex diplomaticus Salem itanus von F. v. Weech,
welcher mit Unterstützung Sr. Kgl. Hoheit des Gross-
herzogs und der bad. bist. Kommission veröffentlicht wird,
beginnt mit der eben erschienenen 10. Lieferung den dritten
Band. Aus Gründen der Raumersparnis sind die auf einen
Ort oder eine Sachrubrik bezüglichen Urkunden zusammenge-
fasst, so dass die streng chronologische Anordnung, wie auch
im Fürstenberg. Urk.-Buch Band V, durchbrochen ist. Die
Abbildungen von 19 Siegeln sind in den bekannten trefflichen
Lichtdrucken beigegeben.
Ein grosser Teil des sog. Schwaben- oder Schweizerkrieges
des Jahres 1499, welchen der bekannte Humanist Wilibald
Pirckheimer in seinem bellum Suitense monographisch be-
handelt hat, spielte sich an der heutigen Südgrenze Badens
ab: Konstanz, Laufenburg, die breisgauisclien Kontingente etc.
hatten dabei eine Rolle. Deshalb möge hier kurz auf die
sorgfältige Schrift Otto Mark wart s Wilibald Pirckheimer als
Geschichtschreiber. Zürich 1886 (Basler Dissert.) verwiesen
sein, der die beiden Bücher des bellum Suitense einer ein-
gehenden kritischen Analyse unterzogen hat. K. H.
Ein Stück Pfälzer Gelehrten- und Schulgeschichte findet
sich bei Wilhelm Crecelius „Job. Leonh. Weidner, Rektor
der Lateinschule zu Elberfeld, Fortsetzer von Zincgrefs Apo-
phthegmata". (Progr.-Beil. des Gymnasiums zu Elberfeld 1886,
Progr. No. 401.) Weidner wurde den 11. Nov. 1588 zu Ot-
tersheim bei Dirmstein in der Pfalz geboren, besuchte seit
Literaturnotizen. 501
1600 das Gymnasium und später die Universität Heidelberg,
wurde Schüler des berühmten Gruter, sodann 1612 Lehrer an
der Schule zu Neuhausen bei Worms und kehrte, nachdem
er am Niederrhein mehrere Schulstellen bekleidet hatte, 1650
als Rektor des neuorganisierten Gymnasiums nach Heidelberg
zurück. Als Anhang I ist aus Cod. Heidelb. 362, 31 der Nach-
ruf der Universität bei Weidners Tode abgedruckt. K. H.
Charles de Butre (1724—1805). Un Physiocrate Tou-
rangcau en Alsace et dans le Margraviat de Bade. D'apres
ses papiers inedits par Rodolphe Reuss. Paris. Fischbacher
1887. Butre, dessen Berufung nach Karlsruhe durch den
ihm befreundeten Dupont de Nemours vermittelt worden, wirkt
während der Jahre 1775 — 92 am Hofe Karl Friedrichs in der
Stellung eines Generalinspektors der markgr. Gärten für die
Verbreitung und praktische Durchführung der physiokratischen
Ideen in Baden. Bei den nahen Beziehungen, welche B. mit
dem Markgrafen und seiner Familie, dessen Ministern Edels-
heim und Hahn, J. G. Schlosser u. a. unterhält, gewährt die
biographische Darstellung in den einschlägigen Abschnitten
lohnende Einblicke in die Geschichte der wirtschaftlichen Re-
formversuche Karl Friedrichs in jener Zeit, sowie wertvolle
Aufschlüsse über Leben und Treiben der Karlsruher Gesell-
schaft, deren Teilnahme an den physiokrat. Bestrebungen, ihr
Verhältnis zu gewissen Strassburger Kreisen u. a. 0.
Das Buch von Gaudenzio Claretta, Le relazioni poli-
tiche e dinastiche dei principi di Savoia coi margravi di Ba-
den dal secolo XV al XVIU narrate su documenti inediti,
Turin, fratelli Bocca 1887, 254 S., befasst sich vor allem mit
der Ehe des Markgrafen Ferdinand Maximilian mit Luise
Christine von Savoyen-Cavignan, welche sich bekanntlich wei-
gerte von Paris und Versailles ihrem Gemahl nach Baden zu
folgen, wohin dieser sein 3 Monate altes Kind, Markgraf Lud-
wig Wilhelm, gebracht hatte. Wir erfahren hier über die
Verhandlungen eine Einigung zwischen den 16 Jahre getrennten
Eheleuten herbeizuführen alles Wünschenswerte, wie auch die
diplomatischen Beziehungen zur savoyischen Hauptlinie genau
verfolgt sind. Eine reiche Auswahl von Aktenstücken (aus
502 Literatarnotizen.
dem Turiner und Karlsruher Archiv) beschliesst die dankens-
werte Gabe. _
Der 22. Band (dritte Folge 2) der Mitteilungen zur
Vaterland. Geschichte, herausgeg. vom hist. Verein in St.
Gallen, St. Gallen, Huber 1887 bringt eine grössere Arbeit
von Emil Krüger: Die Grafen von Werdenberg-Hei-
ligenberg und von Wcrdenberg-Sargans. Nach allen
Richtungen überholt die Arbeit das für s. Zt. sehr verdienst-
liche Werk Vanottis. Sie umspannt die Zeit von der Aus-
scheidung des Geschlechtes aus dem Stamm der Pfalzgrafen
von Tübingen mit Hugo I. Grafen von Montfort (f vor 1237)
und endet mit dem Tode des verarmten letzten Grafen von
Werdenberg-Sargans Georg (f 1504). Ausgeschlossen von ihr
sind die Häuser Montfort und die schwäbischen Linien der
Grafen von Wcrdenberg-Sargans zu Schmalnegg-Trochtelfingen
und zu Alpeck. Dafür sind aber mitbehandelt die Herren von
Hewen im 14. Jahrhundert als Allodialerben des Grafen Hein-
richs ni. zu Rheinegg (aus der Heiligenberger Linie). Ge-
nauer sind die Kämpfe der Werdenberger gegen die Erzher-
zöge von Österreich und die Besitzungen der Werdenberger
dargestellt. Regesten, gute Register und Stammbäume machen
die Benützung der umfangreichen Arbeit leicht und bequem.
In „John Hopkins university circulars" Vol. VI No. 59
(Baltimore Aug. 1887) wurden die aus Anlass des Heidel-
berger Universitätsjubiläums erschieneneu zum grossen Teil
von der bad. Regierung veranlassten geschichtlichen Arbeiten
einer sehr anerkennenden Beurteilung unterzogen, und zwar
von Prof. H. B. Adams, welcher selbst seine Studien in Hei-
delberg gemacht hat. Winkelmann.
Die Heimat eines der bokanntesten Minnesänger Reinmar
von Zweter glaubt Gustav Röthe, die Gedichte Rein-
mars vonZweter, Leipzig 1887 in dem Dorf e Zeuthern bei
Bruchsal gefunden zu haben, wo sich ein adliges Geschlecht
seit 1303 nachweisen lässt. Da er von sich singt „Von Rtne
so bin ich geborn", ein anderer Ort oder Burg mit ähnlichem
Namen nicht nachgewiesen ist, so ist die Annahme nicht un-
wahrscheinlich.
Register.
Abjn, Job. V. Überl. 496.
Alirabam, JuiienBcliächter zu Kärn-
berg 319.
Abgalou, Familie 423— 4. Klaus, A.,
424,
Achein, Acheim, Öd. bei Breisiich, BA.
Breisacb 324. Peter v. A. 324.
Acbilles, Alexauder 150.
Acbkarren, BA. Breisach, Kastelberg
zn, Öd. 324. Bad zu, 324.
Achtpig, Conr., v. Überl. 496.
Adaghäinsviillare, Öd. zw. Rbein u.
Wiese; Wyhlen? 325.
Adelhausen.Ält- u, Neu-, Adelnhusun,
Adalhusen, Adeknhusen, Frauen-
kloBt,, Gutleuthaus u. Weiber-
BcblosB zu A. 325 - 6. Öd. bei Frei-
burg Familie v. A.Ji25.
AdeliihofeD, Adelhof, Öd. bei Denz-
liijgen, BA. EmmeudiDgen, 326.
D'Affry, franz. Ges. im Haag. 72. 95.
97.
Altenstei», Burg, Öd. bei Zell i. W.,
BA. Lörrach 326,
Altingen, Altinchoven, Altelinghouen,
Alelinehoven, Altlinkon, AUikon,
Altiken, Burg u. Dorf, Öd. bei
Schliengen 327—8.
Altkircb, KD.Stadt 222.
Alzenach, Aloinach, Alcina,_Ahe-
nahe, AÜBenach, Burg, Öd. bei
GandliDgen 328. A'er Bof-Salz-
bof b. GüadÜDgen.
ABcalon, Bischof tod, Baltbasar Wno-
rer 113.
Aspa, Öd. bei Tbslheim, OA. Tutt-
lingen 330.
Aspen, AspOD, Weiler, zu Kl. Thenen-
bach geh., Öd. 328-9.
AsauiuBtadt, BA. Tauberbiscbofoheim,
Backheim, Bachein, abg^. Ortsname
far e. Teil von Ibringen 331. 359.
Baden (AU-Baden) Marl^rafen, Chii-
atoph 1, 433. Hesso 496. Eudolf
504
Register.
498. V. 499. s. Gem. Adelheid 499.
Rud. VI. 499.
Baden-Baden, Markgrafen: Hermann,
129. 131—2. 137-40. 151—5.
164 79. 181. 183-90. 193-95.
197—200. Leopold Wilhelm 15J.
194. Wilhelm 165. 193-4.
Baden-Durlach , Markgrafen, Karl I,
27. 44. 312. Karl Friedrich 84.
Anna Amalie, Mkgfin 374.
Baden-Hachherg, Markgrafen, 392 3.
404. Hermann V, 389. Wilhelm
404.
Baden, BA.Stadt 9.
Baden, Bergwerke zu, s. Ilaushaden.
Badenweiler, BA. Müllheim, röm.
Bauten, Öd. zu, 331. Silherberg-
werke 386.
Bagestat (Bobstadt ?j Conrad de^ 301.
Bahlingen a. K., BA. Emmendingen,
Kirche zu Unter-B., Öd. 331.
Baldorf, Gem. Mengen, BA. Freiburg,
Öd. 331.
Banzermoos, Hofgut desKI. St.Märgen,
Öd. 331.
Bappenhaimer, Kourad, Pleban von
St. Trudpert 237. 239.
Basel, Bischöfe, Johann V, 27—9.
46-7. 216. Kaspar 308. Hein-
rich 389—90.
Basel, Bistum 386 90.
Basel 14. 16—8. 21- 2. 28—9. 39-
40. 43. 201. 214. 216. 218. 221
—2. Klein-Basel 29—30. Spahlen-
thor zu B. 17.
Bayer, Mart. v. 496.
Bayern, Herzöge u. Kurfürsten v.
Maximilian I. 372.
Beckers, Ben. von, kurpfälz. Minister
273. 275-87.
Beckingen, Öd. im Breisgau. Lage?
332.
Belleisle, Marschall von, 80. 87. 96.
Bergbieten, Bergbietenheim, Kr. Mols-
heim 369 --71.
Berchtersfeld , Berchtoldsfeld, Berh-
toltsvelt. Dorf bei Theningen,
BA. Emmendingen, Öd. 332.
Berghausen, Berchusen, Terchutnij
Dorf bei Ebringen, BA. Frciburg, !
Öd. 332-3. I
Bergheim, KD. Rapoltsweiler 23. '
Berlachen, bei Kappel, BA. Freiburg, ,
Öd. 333. Schloss (?) zu, 333.,
N. von Berlachen 333.
Berman, Jude zu Endingen 318. 321.
Bern 2. 3. 21. 37. 39. 40. 44. 221.
Bernhaupten, Bernliöx>ton^ Hof des
Kl. St. Peter, BA. Freiburg, Od-
333 4.
Bertlikon, Bertilinghova, Öd. bei
Grenzach, BA. Lörrach 334.
Besangon, Dep. Doubs 41. 47.
Bessiburg, Besebürglin, besen Berg-
lin^ Burg bei Merdingen, BA.
Breisach. Öd. 367—8.
Bessrer, Ad. 496.
Bettingen, Od. (B. bei Grenzach,
Kant. Basel St.?) 334.
Betz, Hans, Altbürgerm. v. Über-
lingen 493. 495.
Betzenhausen, BA. Freiburg. Kapelle
bei. Öd. 334.
Bickenreute, Birkenreuihe , Büggen-
rüti, Hofgut der St. Freiburg,
Öd. 334.
Bickensohl, BA. Breisach, Bürglin bei,
Öd.? 334-5.
Hildstein, im Brettenthai, BA. Em-
mendingen. Hof, Öd. 334.
Billikofen, Bellikofen, PiUichofen,
Billighofen. Öd. bei Opfingen,
BA. Freiburg 335.
Bilonius, Josef 483 4.
Binsdorf, württ. OA. Sulz 307.
Binzen, BA. Lörrach Schloss zu,
(= Friedlinger Schloss?) Öd. 349.
Birchiberg, Birch-Bürkenbtrg, Burg,
bei Aubach, BA. Staufen, Öd.
335-6.
Birinheim Od. (= 0.- u. U. -birken,
BA. Freiburg?) 336.
Birtelkirch, Birthüinchilichaf Birtd-
küchej Bircelkilch, Bechtolds,
BerhtoldshirchfBirlikirchfSpürle-
kirch, Kirche u. Höfe bei Mengen,
BA. Freib., Öd. 336—7.
Bitehusen villa, (= Betzenhausen, BA.
Freib.?) Öd. 337.
Blankenberg, Blanchenberc , Blanr
cheinberc. Herren von 337, Burg,
Öd. (bei Thiengen, BA. Walds-
hut?) 337-8.
Blansingen, BA. Lörrach Öd. bei 338.
Bludenz, Bez.St., Vorarlberg 116.
Blumegg, BA. Bonndorf, Blumeneck,
Engelhard von, 311.
Hochesberch (= Vochesberg? Vogts-
burg, BA. Breisach?) Od. 388.
Böblingen, württ. OA.St. 243. 244.
Boemus, Witcho, nob. 301.
Boll, Hof, BA. Freiburg, Öd. 338.
Holstenmayer, Konrad, Oberstberg-
meister in Vorderösterreich 433.
Bontemps, Bankier in Genf 286 — 7.
Boxberg, Bokysberc Kraffto de 301.
302.
Boyneburg, Sigm. v. 243.
Register. 505
Bramenloch, Öd. (bei Ehrstetten, BA. Burg, Öd. BA. Freiburg 341—2.
Staufeu?) 338-9. .. Burgfeld, Öd. BA. Freiburg 341—2.
Brameshart, BA. EmmeDdingen, Öd. Burgund, Herzöge, Karl der Kabne
839. 1—58. 210. 213-4. 218. 224. 226.
Brandenburg, Kurfürst Friedrich 231. 234. S. Tochter Maria 2.
Wilhelm 129-32. 135 8. 140. Burkarzleben, Hof zu, Öd. BA. Frei-
145-57. 159. 163-8. 172-6. 181. bürg 342.
183-4. 187. 190—2. 194—5. Burstel, Burgstall, Öd. BA. Schopf-
Markgraf Job. Greorg 481. heim 342.
Braunschweig-Lüneburg, Herzog von, Buserscbloss , Öd. bei Zizingeu , B A.
August d. ä. 374. Müllheim 342.
Breisach, BA. Stadt 8. 10—3. 25—7. Buttenkroph - pf , Öd. BA. Emmen-
30—6. 47. 53-8. 203-8. 213—6. dingen 342—3.
218 29. 231. Schifferhaus 26. Buwingen (Bieugen, BA. Staufen?)
Gasth. z. Pflug 26. Rheinthor 26. Öd. 343.
Müuster zu St. Stephan 58. 229. Bynuder, Künlin, zu Endingen 314.
Herrenstube zum Juden 58. Speck-
thor 219. Wasserturm 219. Reichs- ^ oj^iio ir
bürg zu, Öd. 339. August.-Kl. zu, ^* ^^^^^ ■^*
Öd. 339.
Bretten, Bretchem, de Diemo 297. !>•
Bte^uS, TäUenhard, Hof, BA. ^'"^""{If °' lf7f*1}J^J*J^A;
Emmend ngen Öd. 339. ^*Si. nf i^*^' ^w uk^ * l^
Britzuachthal, BA. Staufen 395. 433. "^t' ^''|IT"'' ^»•'''«'»«' ''P"
^"'XeSüSenMg-e'' ™ DelLnhorst, Sibylle Elisabeth Gräfin
BroSen^TÄÄ & 339. ^^^ Herzogin v Brauu-
Bruchsal, Bruchsella. Gerhard, de, j^^.^^g^^ ob-, u. Unt-., würt. OA.
Kt.M/»M;««z.« i?«»^«-7v^« f\A ivrv; Maulbronn. Terdingen. Therdin-
ulZiZ:... IT^—A- <»q? ff^ 291-3. Seihofm D. 291 2.
Malterdiiigen, BA. Emmend. 331. niptmanis dp 9Q1
Brunna, Hofgut, BA. Eu.mendingen, Dier,brh!mclaüs,v.MsBern)15-6.
BruDDstatt,'KD. Mülhausen 36. '^TÄLn*«?' i?'-rf qq?''?
Buchgiesse, Buchgezen, Öd. BA. Em- Sjf Ta^?^' "^ ^
mendingen 340. — Heinr., Wem- n-«frl ü d u- ftj d« ü •
liu u. euni Hohe, zu B. - 340. ^'«'»«■'»"»«h B^g bei, Od. BA. Frei-
Buchheim, Buchein, BA. Fieiburg, oietSr r "nittwar
„Bürgle" bei, Od. 340. uietüibur s. UittwM.
Buchingen, Öd. '(= Buggingen, BA. ^'"''tf^^^^A^Af- Thennenbach
Müllheim?) 340. n-''* n'*' o^I ^^n Kn
Buchsee. Öd. BA. Emmendingen Ö40. n^S J*^Ä;5°lf ^^- ^tL 9^«
Buchawil Buhswür Buhxewil Buho- ^"helm, Hans 245 - 6. Jurg 246.
^"Ä S£;XröÄ. ^^Zhibn^Jnr'Äf "'''""•
Emmendi.igen 340-1. ,.- i!*^ u' ^T','"' ^^ ' . ,.,.
Bühl BA Waldshut 119 Uogen, kurbrandenburg. Agent 145.
Bülinshofeu, öd. bei Eichstetten, BA. ^''^tfJt fr^L^" I^^"^^.'
Emmendingen 341. ' Conrad de 301 fllia 301. Otto,
^ •• uxor et.filia 301.
Durlach, Öd. bei Grezhausen BA.
Breisach 344.
Durmersheim, Durmershem, Job. de,
296.
Dusenbach bei Colmar 303.
Dutens, Schriftsteller 82.
Bürer, Hans, .v. überl. 496.
Biizinsheim, Öd. bei Forchheim, BA.
Emmeudiiigen 343.
Biizinshein, Öd. bei Thunsel, BA.
Staufen 343.
Bühl, BA.Stadt, Buhel, Otto dict.
Besehe, de 296.
Bunzhausen, Öd. BA. Staufen 343.
Burchardus, scultetus 302.
Eberlin, Jude zu Endingen, 313. 315
-6. 318. 320.
KbiTstei" 'lerrtn u. Grafen v. :J91
V. 2D6. Hans
Kdi'lsheim, Georg Ludwig p'ibr. 1
JIR
).93
Wilbcira V.,
KgÜBau, Kaut. Zürich 121.
EhiDgen, Horten von 300.
Kbrenberg BA. Musbauh. A'rciiterc,
Henrio. dfi 207.
Ebreustetten Burg zu, Öit. BA. ätaufeu
344.
Bicblieru, Kliigt.-Üut vud Tlitmieub.,
BA Km tjicod Ingen U44.
EidJcl BA. Wertbeim 24C.
Eichael, Öd. zu, BA. Schopriieim 345.
KIcliatetten, Eisfat, BA. Eminendiu-
Kcn, 345. Burliar-
dua, Eberhardus, Ruede u. Uol-
ricua, iiob. de, 34ä. Btgiueiikloat.
/u, (>d. 3.)r..
Eimait, lluf. Öd. BA. Emmendingen
345.
Eiuluzigeu, Hof v. St. Trudpert, Od.
346.
Etme, Bicbart v. 245 -6.
Elziugen, Ilot* zu, 0,1. 34(>.
Vimmi:m\iageti,Aiiei»utiiiytniiA.Slixdl,
Castfilberg, „Burg" u. ,ScblosB"
zu, Öd. 346
Endonburg b. Kandern, BA. Lörrach,
Od. 340.
Eudiugpn BA. Etnmendingeti313— 21.
England. Könige tüu. Georg IL 92.
Karin. 177-8.
Enkenstein BA. Scbupfiifim , Burg
zu, Öd. 346 7.
EnntriReu, üiinikim, Iiimiiken {Eimi-
lion?) Dorf, Od. BA. Suliopfbeim
347.
Kiisislioim KI). Gcbweüer 4. 8. 29.
32, 38-9. 43. 46. 53. 202. 207.
222. llofgericht zu, 22a 221, 438.
KuBisbcim, Mjcbacl v., Landsub reiber
220.
Eoienstinu, J-J«dlenstein, Burg bei
Scidiengen, BA. Müllbeim, Üd. 317.
Eptingen, ilcrniann v., Laudvogt iin
Breisgau 31li. 222.
Ereubcrc s. Ehreuberg.
Escbbacb, Esgibach, Eschibach, Burg
b, »Uufon, BA. Staufeu, Öd. S47.
Kirebcu zu, l>d. 347— ö.
Ksclier (Mr.?), 373.
I, 403.
Falkenbübi ValketAithtl "urg bei
falkeusteiu. Alt-, Burg, Öd. im Höl-
luDthal 327.
FalkenBtc'in, Neu , Herren voo, 327.
EeiuiliBburg, Öd. BA. StaufeD 348.
Ferver s. Färber.
Fingerling? Flngueriin? Bankier in
Frankf. a. M. 280 6.
HinisleT91.
Frankfurt a. M. 498. 499.
Frankreich, Könige von, Ludwig XL
13. 27. 37. 41. 44. 234. Ludwig
XIV. 176. Ludwig XV. 71. 74.
92 93 97
Frdburg,' Grafen v. 328. 390-94.
399. 402. Egeno H. 389-90.
Egeuo HL 32e. 391. 413. 445.
Egeno IV. 394. Heinrich. Br. Eg,
' n., 391-2. Konrad H. 392, 445.
' Friiiburg i. B. 5). 214. 22L 325. 398.
' Jobann iterhaus zu, 328. Schloss-
I berg. Öd. 348-9. Graf Egon t.
! 499.
Freiburg. i. Ü., Kant. Freib. 89.
Fruitag, prcuss. Resident in Pruk-
fürt a. M. 274. 281.
I Froudtnsteüi miles de
öa.
OBS,
Frödunbacb, Meierämter zu, öd. BA.
Freiburg 349 50.
Froullay, de, Bailti des Malteser-
ordeug 73-9. 81. 63. 85. 90-1.
94-8,
de la, span. Qes.
188—9.
P'Ursteiibiirg, Graf Friedr. v. 489. 498.
Fugger, Kaullerrn z. Augsburg 442.
F'urunecca Klost.-Gut von Theonen-
bacb, öd. 350.
Uebiubarb, Öd. BA. Schopfbeim SSO.
icbiida s. Hoheugöft.
I Qeigenhofen, (ieigetüumai, Oej/gem-
Register.
Ttofen, Gayenhof b. Auggen BA.
Müllheim, Öd. 350.
Geitenheiu, Od. bei Hausen, BA.
Staufen 350.
Gerbartsecke, Herr von 371 — 2.
Gerlachsheim BA. Tauberbischofs-
heim. Gerlaisheim, Heinric. de,302.
Gerlaisheim s. Gerlachsheim.
Gerneck, Burg, Öd. (= Grüneck? s.
dieses) 352-3.
Geyfenwiler, Öd. bei Egerten, BA.
Löraach 479.
Gifido, Schloss bei Ettenheim (?) BA.
Ettenheim 350.
Gilgeuberg. Bernhard von, burgund.
Landvogt 12.
Giltlingen, Gumpolt von, 372.
Gisenwiler, Gisenwihe, Öd. b. Weiss-
weil (= Wyhl?), BA. Emmendin-
gen 351.
Gitzenhol'en, Öd. b. Kirchzarten, BA.
Frei bürg 351.
Gölken, Öd. bei Eichael, BA. Lör-
rach 351.
Goltz, Ferdin. von der, kais. Rat (?j
zu Wien 184—6.
Gonzaga, Fürst von, a. o. österr.
Ges. 146.
Gotha, Herzogin von, Luise Dorothea
72. 73. 83. .88. 90-1. 94.
Gotoueswilare Öd. (= Kutz?) s. Kutz.
Grensheim, Hof b. Wittlingen, BA.
Lörrach, Öd. 351.
Grieszheim, Burg a. Rh. Öd. BA.
Staufen 352.
Grimm, Hans 493.
Grombach, Ober- u. Unter-, jetzt
Windenreuthe, BA. Emmendingen
352.
Grüneck (== Gerneck?), Burg, Öd. b.
Schallsingen BA.MüUheim 352 - 3.
Grüningen, Gruningen, Groningen,
Groningen, Dorf, Öd. BA. Brei-
sach 352.
Gundelfingen BA. Freiburg, Burg zu.
Öd. 353. Burchardus u. Rudolfus
de 353.
Gutenau, BA. Müllheini, Schloss, Od.
353. Klost. u. Propstei, Öd. 353.
Gutenrode, Hof (jetzt Huttenhof), Öd.
i. Freiamt, BA. Emmendingen
353—4.
Güttisriet, Öd bei Ihringen, BA.
Breisach 353. 359.
Gysels van Lier, Aernoult, nieder-
länd. Admiral 132 — 200. passim.
H.
Hacb, Burg, Öd. BA. Müllheim 354.
Haübtlin, Georg, Reutmeister 118. 120,
Hagenau, ED.Stadt, Hagenoawe 369.
Hagenbach, Peter von, bürg. Land-
vogt 1-58. 201—35. Gem.: Bar-
bara, geb. Gräfin von Tengen 46.
48. 49. 57. Br.: Stephan, Ober-
vogt zu Breisach 35 6. 41.
Hagenbach, Schloss, KD. Altkirch 229.
Hagen bach, Schloss, Öd. BA. Lörrach
354.
Hagenschiess , Forst bei Pforzheim
386.
Hailfingen OA. Rottenburg, Herren
von, 300.
Haiterbach, württ. OA. Nagold.
Dieteric. de, 299.
Hamburg 147. 151. 159. 168. 169.
183.
Handeberg s. Henschenberg.
Haneron, Anton, Probst bei St. Do-
natian zu Brügge 28. 36. ..
Hantersheim, Hentersheim , Öd. im
Breisgau 354.
Harburg a. E., Prov. Hannover 159.
Haro, Don Luis de,span. Minister 180.
Harrach (Arrach) von, Cardinal 194.
Harthausen, Harthusen, Dorf, Öd. bei
Merdingeu, BA. Breisach 354—5.
Hasenfron, Bergbaugewerkschaft 427.
Hassfurter, Heinr., Schultheiss zu
Luzern 16. 219.
Hausbaden, B A. Müllheim, ehem.Berg-
werk 387.
Heckenstorff, Franz v. 246.
Heidenschloss , Öd. im Wildgutach-
thal, BA. Waldkirch 355...
Heimenhusen, Hemmenhusen, Öd. BA.
Freiburg 355.
Heimenruti, ud. BA. Freiburg 355.
Heitersheim, B A. Staufen, Öd. zu, 355.
Hellmayer, Hans, Zimmermann 493.
Helmsheira, Helmosdheim, HelmotS'
heim, Uelmodtsheim Liutfridus de
298.
Helmstadt, BA. Sinsheim 371.
Helmstadt, Grafen. Babanus (Raffe)
371. Reinhart 372. Wyprecht 372.
Helya, JudezuEndingen 313. 315—21.
S. Frau: Sarlin 314-5.
Henschenberg Handeberg (?), Burg,
BA. Schopf heim 354.
Herbolzheim, Herbolsheim, Conrad,
de, 301.
Herdern, BA. Freiburg, Weiherschloss
u. Bad zu, Öd. 355.
Hericheswilare, alt. Name für Pfaffen-
weiler (?) BA. Staufen 355.
Herrenalb, Kloster 291. 293. Äbte v.
296.
Herrenberg, württ. OA. >^^
Herten, BA. Lörrach
508
Register.
Ilerteubcrg, Burg, Öd. BA. Lörrach
356. Edelknechte v. 356.
llerter, Wilhelm, Schweiz. Haupt-
mann 29.
Ilcrtingen, llertenkaiu, Hertikon, Öd.
hei, BA. Lörrach 356.
Hessen, Landgrafen von. Thilipp d.
Grossmüthige 243.
lleszmau, Jude zu Kudingen 314- 6.
320.
Ueudorf, Ritter Bilgeri von 14.
Ililtolingen, llültelin(jen, Hillalingen,
Dorf u. Schloss, Öd. BA. Lörrach
356 - 7.
Ilimmelspforte (St. Maria de Porta
Coeli). Praemonstr. kl. bei Wyhleu,
BA. Lörrach, Öd. 357.
llirzbach, Hans vou,zuEnsisheim203.
Höhingen, Schloss bei Achkarren, BA.
Breisach, Öd. 357.
Iloifstetten, von, schwed. Geueral-
kommissar 137. 175.
Ilüfsgrund, BA. Freiburg 443.
Hohengöft, Gehfida, Kr. Zabern 351.
Hoheulohe, Gottfried v., 301.
Hoheneck, Uohenetjgc. Conrad. Ha (jqo
de, 298. Albert. Uaye de 299.
Hoheusiadt, BA. Adelsheim, ILoh-
instatty Hugo de, 302.
Ilohenthengen, BA. Waldshut 119.
Hohueck, Burg bei Optingeu, BA.
Freiburg,, Öd. 358-9.
Holdenthai, Öd. bei Gundelfingen, BA.
Freiburg 359.
Holtsemberg s. Stolzenberg.
Homburg, früh. Mürdinggassen. ÖdV
bei Yögisheim, BA. Müllheim 470.
Ilornbeck, Hans (v.) 371.
Hueber, Matthias, v. Lottstetten 121.
Hüningen, KD. Mülhausen 30.
Hugsietten, Burgstall zu, Öd. BA.
Freiburg 359.
Huugenheim (=IIögelheim, BA. Müll-
heim V) Öd. 359.
Hurder, Kaspar, östtrr. Herold 227.
Huss, Job. 114-6.
HuttenliGf,BA.Emmeudingen,s.Guten-
rodc.
J.
Janssen -Kübke, Haudriek, Agent in
Hamburg 139. 167. 177. 181 2.
186-8. 192. 198.
Jaurensis, 1*. mag. curie 499.
Jestetten, BA. Waldshut 118-121.
Ihriugen, BA. Breisach. Burghalde
zu, Öd. 359. abgeg. Ortsnamen zu,
s. 13achheim, Gütisriet, Kettingen,
Nerthein, Osthein, Rietheim,Schat-
hein, Scherckofen, Westhein.
Imhof (im HooffJ, Job. Walther,
Klettgau. Oberforstmeister 118.
120.
Innikofen. Anninchova, Onninchova,
Jio}imnchauun, Vuinkovefi, Inne-
khoven. Dorf u. Burg, Öd. BA.
Staufen 360.
lunikhen. Öd. BA. Lörrach 360.
Joch, IL, V. Überl. 496.
Jörger, Hans, Oberschultheiss zu
Strassburg, 369—71.
Irmi, Hans von Basel, 222. 224-8.
Isenlin, Heinr. von Basel, 222. 227.
Istein, BA. Lörrach. . Burgen und
Fraueukloster zu, Öd. 360 — 1.
Jungholz, Schloss, KD. Gebweiler 217.
€. und K.
Kachinchova? Besitzung v. St. Trud-
pert, Öd. 361.
Caesarini, Julian, pästl. Legat u.
Kardinal 307—9.
Kageneck, Hans von, 222.
Kaiser u. deutsche (röm.) Könige:
Albrecht I. 391. Ferdinand L 433.
436. 441. 443. Ferdinand IL 149.
481. Friedrich L 292- 3. Frie-
drich III. 2. 9. 13—15. Heinrich
II. 387. Heinrich (VU.) 390. Karl
d. Dicke 246—7. Kari IV. 498.
499. Konrad II. 386 - 7. Leopold I.
146. 151—3. 156—8. 163. 165-8.
172. 174. 177. 185-7. 190. 193
-5. 199. Ludw. IV. 402. 498.
Maximilian L 421. 425. 481-8.
440—1.443. Otto III 389. Rudolf
I. 397. 498. Rudolf II. 481-9.
Sigmund 112. 115.
Kaltenbach BA. Müllheim, Burg zu,
Öd. 361.
Kaltenherberge BA. Lörrach, Öd. bei,
361.
Kantenstein s. Rautenstein.
Kappler, Friedrich, burgund. Feld-
hauptmann 35. 54. 204-6. 211.
212.
Castel s. Waltleck.
Castelberg, Öd. bei Sulzburg BA.
Müllheim 343.
Castelhof (= ( astilhovin?) b. Sulz-
burg BA. Müllheim 343.
Kenziugen BA. Emmendingen 221.
499. Burgeu zu. Öd. 361.
Cesar, Jude zu Worms, 319.
Kestenholz KD. Schlettstadt 23.
Kettiugeu, abgeg. Ortsname für ein
Teil von Ihringen, 359.
Choiseul, Herzog v., franz. Minister
71 - 84. 90^98.
Register.
509
Chur 494.
Churwalden, Stiftskirebe 494.
Kibburg, Kuburg, auf dem Kibfelsen
b. Freiburg BA. Frbg., Öd. 361—2.
Kiburg, Grafen v., Hartmann 298.
Kienzheim KD. Rapoltsweiler 24.
Kindhart, Peter, Pfeifer 307.
Kirchen BA. Lörrach 246.
Kirchheim, Chirchaim, Chirichheim,
KD. Molsheim 246. 247.
Kirnhalden BÄ. Emmendingen. Pau-
linerklost. (Heiligkreuz im Kürn-
bach) zu, Öd. 362.
Klettgau 118-122.
Klinkhart, Hans d. ä. u. d. j. 246.
Closener, Fritsche 99. 101.
Knüttel, Job , Dek. zu Endingen, 308.
Knyphausen, preuss. Ges. in London,
84.
Köndringcn, Kunringen, Chunringin,
BA. Emmendingen, Burg zu, Öd.
362 - 3.
Königswart i. ob. Murgthal, Berg-
werk am, 433.
Kolbacb , Hofgut von St. Märgen,
BA, Freiburg, Öd. 363.
Koliberg, Kohlonberg, Burg b. En-
dingen,BA. Emmendingen, Öd. 363.
CoUini, Secretär Voltaires 275.
Kolmar, KD.Stadt 21-24. 27. 39.
214. 221. 222.
Commines, Phil, de, 233. 234.
Comminges. Graf v., Odet d'Aydie,
Soignur de Lescun, 234.
Konrad, Vogt v. Todtnau 402.
Konstanz, Bischöfe v.: Heinr. 1. 296.
Heinr. IV. v. Heuen 237. 309.
Ludw. V. Freiberg 44. Weihbi-
schöfe: Graf Jos. Fugger 332.
Domkapitel 498.
Konstanz 9. 113. Konstanz Brühl 116.
Korben, Ilofgut v. Kl. Tbennenbach,
BA. Emmendingen, Öd. 363.
Kranzenau, Weiherschloss b. Ober-
schaflfhausen BA. Emmendingen,
Öd. 363-4.
Kreizzenau, Hof des Kl. Tbennen-
bach, Öd. 364.
Kreutz, Crütz, Familie 424.
Kroppach BA. Staufen, alt. Silber-
grube 887.
Küchlinsburg, Weiherschloss, Öd. b.
Waldkirch, BA. W. 364.
Küferin, Bela, v. Todtnau 236-40.
Küngsfron, Bergbaugesellschaft 427.
Kunegesbach, Königs buch, Simundus
et fr. Dalc^engero, 296.
Cunoltingen, Öd. b. Haltingen, BA.
Lörrach 343.
Kupferschmid, Bernb., v. Über!. 492.
496.
Kuremberg b. Kenzingen 499.
Kurland, Herzog von, 160.
Kuttenberg, Böhmen, Kr. Czaslau,
Bergwerke zu, 425.
Kutz (= Gotoneswilare?) Dorf, Öd.
BA. Müllheim 365.
Ja.
Labirn, Leherno, sp. Laberhöfe. Hof-
gut, Öd. bei Keppenbach, BA.
Emmendingen 365.
Laidikofen, Laidölvinchova , Ledin-
chova, Weiler b. Haltingen, BA.
Lörrach, Öd. 365.
Landau, bei Grenzacb, BA. Lörrach,
Öd? 365.
Landeck, BA. Emmendingen, Burg
u. Städtchen (jetzt Dorf) Öd. 366.
Landsberg, Hans von, bisch, strass-
buig. Hofmeister 22-24.
Langen bogen, Langinhogin , Hof d.
kl. Tbenenbach (bei Kingsheim?)
Öd. 366.
Laufenburg, Kant. Aargau 5. 52. 429.
Lehen, BA, Freiburg, Weiherschloss
zu, Öd. 366.
Leidenhofen, Öd. (bei Oberrimsingen,
BA. Breisach?) 366.
Leidinkon, Ledekon bei Schliengen,
BA. Müllheim, Öd. 366.
Leo, Jude zu Pforzheim, 31 5. 317 20.
Leoman,JudezuSchlettstadt,314 — 16.
320—1.
Lermita, Ratspräsident zu Mecheln
160.
Leuchtenberg, Landgraf v. 488.
Liechtemberg, Ludw. von 313.
Linsingen, Ciliax v. 243.
Lochheim, Öd.? bei Forchheim, BA.
Emmendingen, 366.
Lörrach, BA.St. Burg zu, Öd. 366—7.
Lohe, Loche, Hof, Öd. BA. Emmen-
dingen 367.
Lothringen, Herzoge Ren6 22.
Lottstetten, BA. Waldshut, 118—20.
Lützelwalde, Hof, Öd. BA. Emmen-
dingen.
Lupercheimaha , i. Gl Otterthal? eh.
Bergwerke 387.
Lupfen, Graf Hans, 24. 33. 47.
Luxberg, jetzt Lausberg, -bühel, n.-ö.
V. Malsberg, BA. Müllheim, alt.
Silberbergwerk, 386.
Luzelnmusbach , Öd. BA. Emmen-
dingen, 367.
Lnzern 39. 44. 219.
512 Register.
Rieger, Joh. ülr., Pfarrer zu Jestetton, ] St. Nikolaoskapelle zn St Nicolaos,
121.
Od. BA. Freiburg, 453.
Riehen, Rieheim, Burg, Od. Kant. St. Nikolauskapelle bei Kirchhöfen.
Basel, 459. - Öd. BA. Staufen, 453.
liiethein, abgeg. Ortsnamo für e. | St. Peter, KlosttT, BA. Freiburg, 413.
Teil von Ihringen, 359. 'St. Trudpert, Äbte 395-8. 400-1.
Rimsingen, Burg zu, BA. Breisach,
459.'
Rinchostainenthal , Od.? (= Steinen-
410. 447-8. Martin, 433. Paul,
237. Werner, 398. Kloster, 39G
- 7. 414. 421. 433.
Stadt a. Rh? 4r)9— 60. ,St. Wilhelm, Burg u. Kl. Od. BA.
Rinka. Rincha, Öd. bei Steinenstadt? ■ Freiburg. 476.
BA. Miillheim, 460. I Sartines, de, franz. Polizeibeamter, 81.
Rot, Peter, Bürgermeister zu Basel, 1 7. ' 98.
Rota, Od. BA. Freiburg, 460.
Rotemberg, Schloss bei Kirchen. Od.
BA. Jjörrach, 461.
Rothenburg, Roten-, Rötenberg,
Schloss bei Wiesleth, BA. Schopf-
Saxo, R Joh. 498.
Schade, Henne, 245-6.
Schafgiessen , Veste bei Wyhl, BA.
Emmendingen. 461.
Schalabrunne, Öd. = Schönabrunne?
' 1« tn^
heim, 400 — 61. I s. dieses, 462.
Rottweil, württ. OA.Stadt 243. Land- ^ Schalk, Job., Henker zu Basel, 218.
gericht zu, 220 — 1. Hofrichter Scharnachthal, Nicolaus von, 38.
Graf Rud. v. Sulz 49y. ■ Schathein, abgeg. Ortsname für e.
Roxas (Rochas Christophor. de (alias :
Christoval de Rojas Spinola). Bi
schof V. Wiener Neustadt, 131.
Teil V. Ihringen, 359.
Schauenburg, Bertold y, 293.
Scheftersheim, Konr., 246.
152-3. 155. 159. 160 6. 168. Schellenberg, Markward v., 218.
173-5.177. 179. 180. 185. 188-9.
193-4. 199.
Ruf ach, KD. Gebweiler, 25.
Scherckofen, abgeg. Ortsname für e.
Teil von Ihringen, 360.
Schillingstadt, Conrad, de, 301.
Rumlang, Dietrich von. österr. Land- j Schlatt, Lazaritenkommende zu, Od.
vogt im Breisgan, 54. ; Burg zu. Öd. BA. Staufen, 462.
Rumor, irrthüml. statt Ruine Keppen- Schlettstadt 21—23. 222.
bach. BA. Emmendingen, 461. ; Schneider, Ulrich, von Lottstetten,
Rnss. Jak., aus Ravensburg 490. 492. ■ 121.
494-497. Schneller, Jak., 121. Joh. Jak., 121.
Rnytor, Mich. Adriansohn de, niederl. i Jos., 121. von Lottstetten.
Admiral. 139. 182. 199. ■ Schönabranna. Schonahrunnen, Hof-
gut, Öd.,BA. Emmendingen, 340.
Schönberg, Öd. auf dem, BA. l^'reibnrg,
S. 463.
Schönhöfe, Öd. am Rosskopf, BA.
Sachsen, Kurfürsten von, August I., Freiburg, 463.
148. Joh. Gi'org, 167 Schmelzsexau. Schmelzhütte b.Sexan,
Säck'iigen, B A.Stadt, 5. 52. 56. Öd. B.\. Emmendingen, 464.
St. Germain , Graf, franz. Unter- Schneefelden, Snevelt, Weiherschloss
händler, 78. 95. bei Emmendingen, Öd. 462-3.
St. Barteln, Kapelle bei Litten weiler. Schoneck, Schloss, 371. Joh. von, 371.
Öd. 382. Schorcuhof, Öd. bei Köndringen, BA.
St. Bartholomae, Kapelle b. Opfiugeu, Emmendingen, 463.
BA. Freiburg, 332. Schott. Peter. Altämmeister zu Strass-
St. Blasien, Äbte, 429. Kaspar, 410. bürg, 226—8.
Nikolaus237. Kloster 401—4. 410. Schramm, Friedr., Bildhauer 491.
St. Gallen. Kl. 60, monachiis Sangal- Schütz, Thom , Schultheiss zu Ensie-
leiisis 59 - 68. Xotker der Stamm- heim, 222.
b-r (= mon. Sangall.?) 67. Schulersfron, Bergbaugewerkschaft,
St. Georgen, St. Gcregen auf der 427.
Hart, auch Ilartlilth, BA. Frei- Schwaz, Bergwerk i. Unt. Innthal,
bürg, 35.:). Tirol, 432—3.
St. (iotthard, Kapelle, Öd. BA. Brei- Schwerin, Otto von, brandenhorg.
sach. 351. Minister. 146. 154.
Register.
513
Schwetzingen, BA.Stadt, 274. 275.
Sedan 11.
Sedar, Hans, Stadtamann in Ül>erl.
495.
Sennheim, KD. Thann, 46.
Sermenz, Weihcrschloss hei Auggen.
Öd., BA. Müllh./im, 463.
Sexau, Burg zu, Öd. BA. Emmen-
dingen, 463 - 4. '
Sigolsheim, KD. Rapoltsweiler, 24.
Silberscbmelz s. Schmelzsexau. |
Silinen, Jost von, Probst, 45. '
Sindelfingen, württ. OA. Böblingen,!
243. 244.
Sitliburg, Öd. bei Oberhäuser? BA.
Schopfheim, 464.
Sitzenkirch, Frauonkl. zu, BA. Müll-
heim, 464.
Smierere, Conrad, nob., 802.
Smolle Mennlin, Jude aus Nürnberg,
314-20.
Snewliu, Freilurger Geschlecht, 424.
Sölden, Burg zu, Öd. BA. Freiburg,
464-5.
Solothurii 21. 22. 39. 40.
Spanien, Könige: Philipp IL, 141.
112. Philipp IV.. 148. 149. 151.
156. 163. 164. 16G. 172. 178. 180.
188. 194.
Speier, Bischöfe: Mattliias, 27. Ra-
banus (Baffe), 371. Ulrich IL,
293.
Spörlin, Mart., v. Lottstetten, 121.
Staffier, Ludw., Werkmeister 493.
Stähelliu, Bürgermeister zu Breisach,
10. 34. 214. 215. 222.
Stall, Haus vom, Stadtschreiber zu:
Solothurn, 38.
Starck, Adiim, 121. Jak. 121, von
Lottstetten.
Starhemberg, Graf, kaiserl. Ges. in
Versailles, 76. 79. 80. 82. 93. 97.
SUufeu, Herren von, 395—9. 410.
Staufen, Schloss zu. Öd. BA. St. 465.
Stein, Ulric. de, 297.
Steinach, Ulric. de, 298.
Steinebronnen, eh. Bergwerk bei St.
Trudpert, 386.
Slernenfels, StcrnenwelSy Sternvels.
Cunrad. de 297. Wernher. de 297.
Ulric. de 298.
Stetemberg, Peter von, Vater u. Sohn,
246.
Stolzenberg (fälschl.Holtsemberg 280),
Bankier in Frankf. a. M. 280. 286.
Storler, Heinrich, 445.
Storren s. Brizzenberg.
Strassberg, Graf Otto von, 391-2.
Strassburg, Bischöfe: Albr. v. Bayern,
Zeitschr. f. Gesch. d. O'ierrh. N. F. II. 4.
107. Albr., 369. Amaodas, 107. Job.
IL, V. Lichtenberg, 101. Job. IV.,
V. Manderscheid, 481. Karl v. Lo-
thringen, 481. 483-85. 487 ff.
Ruprecht 22. 24. 217.
Strassburg. Bisch. Johann 499. Kon-
rad 49S. Domprobst Friedrich
498. Domkap itularo: Haneman
de Kyburg, 101. Job. de Obsen-
stein, 101. Frid. de Sarwerde, 101.
Lud. de Thierstein, 101. Georg de
Veldenz, 101. Sigm de Gerolz-
ecke, 101. Arnold de Saraponte,
101. Eberhard de Kyburg. 101.
Heinric. de Krenkingen, 101. Ru-
dolf, de Hewen, 101. Eberhard,
de Geminopente, 101. Egeno de
Kyburg, 101. Hermann, de Dicke,
101. Joh. de Sarwerde, 101. Eber-
hard, de Kyburg, 101. Berchtold.
de Eberstein, 101. Gerhard, de
Swartzburg, 101. Volmarus de
Lutzeinstein. 101. Joh. de Thier-
stein, 101. Hugo de Rapoltzstein,
101. Hanemannus de Lupfen, 101.
Georg, de Geroltzecke, 101. Du-
ringus de Ramestein, 101. Mane-
gold. de Neuenbürg 101. Hane-
mann. de Krenkingen, 101. Hein-
ricus de Zweinbrucke, 101. Frider.
de Lutzeinstein, 101. Eberhardus
de Kirchberg, 101—105 Frideric.
de Neuenbürg, 101. Rudolf, de
Schowenberg. 101. Joh. de Helfen-
stein, 101. 105. Conr. de Wassur-
stelze 106.
Strassburg, Stadt, 2L 22. 39. 217. 222.
Straubenhart, Cunrad de, 298. Eberh.
V., 293.
Sturmfeder, Herren v., 371.
Suggenthal, BA. Waldkirch, Berg-
werke zu, 413. 424 — 5.
Sulz, Landgrafen. Alwig, 118. Her-
mann, 39 Karl Ludwig, 118.
Sulzburg, BA. Müllheim, ehem. Berg-
werk, 387. Burg, Öd. 465. Kloster,
389.
Sulzhof, bei Vörstetten, Öd. BA. Em-
mendingen, 465.
Sundgau, der, 5.
Sunnenzil, Höfe im Brettenthai, Öd.
BA. Emmendingen, 466.
Syrlin, Jörg, v. Ulm 491.
T.
Tal bei Rheineck 498.
Tarodunum, röm. Stadt, Öd. b. Zar-
ten, BA. Freiburg 466-7.
Tehsmer, Hof i. Brettenthai, Öd. BA.
Emmendingen 467.
33
512
Register.
Rieger, Joh. ülr., Pfarrer zu Jestetten,
121.
Riehen, Rieheim, Burg, Öd. Kant.
Basel, 459.
Biethein, abgeg. Ortsname für e.
Teil von Ihringen, 359.
Rimsingen, Burg zu, BA. ßreisach,
459.
Rinchostainentbal , Od.? (= Steinen-
stadt a. Rh? 459—60.
Rinka, Rincha, Öd. bei Steinenstadt?
BA. Müllheim, 460.
Rot, Peter, Bürgermeister zu Basel, 17.
Rota, Öd. BA. Freiburg, 460.
Rotemberg, Schloss bei Kirchen. Öd.
BA. Lörrach, 461.
Rothenburg, Roten-, Rötenberg,
Schloss bei Wiesleth, BA. Schopf-
heim, 460—61.
Rottweil, württ. OA.Stadt 243. Land-
gericht zu, 220 — 1. Hofrichter
Graf Rud. v. Sulz 49i>.
Roxas (Rochas) Christophor. de (alias:
Christoval de Rojas Spinola), Bi-
schof V. Wiener Neustadt, 131.
152-3. 155. 159. 160 6. 168.
173-5.177. 179. 180. 185. 188-9.
193-4. 199.
Rufach, KD. Gebweiler, 25.
Rumlang, Dietrich von, österr. Land-
vogt im Breisgau, 54.
Rumor, irrthüml. statt Ruine Keppen-
bach. BA. Emmendingen, 461.
Russ, Jak., aus Ravensburg 490. 492.
494-497.
Ruytor, Mich. Adriansohn de, niederl.
Admiral, 139. 182. 199.
8.
Sachsen, Kurfürston von, August L,
148. Joh. Georg, 167.
Säckingen, ?> A.Stadt, 5. 52. 56.
St. Germain, Graf, franz. Unter-
händler, 78. 95.
St. Barbein, Kapelle bei Littenweiler,
Öd. 332.
St. Bartholomae, Kapelle b. Opfiugeu,
BA. Freiburg, 332.
St. Blasien, Äbte, 429. Kaspar, 410.
Nikolaus 237. Kloster 401—4. 410.
St. Gallen, Kl. 60, monachus Sangal-
lensis 59 - 68. Notker der Stamm-
ler (= mon. Saiigall.?) 67.
St. Georgen, St. Geregen auf der
Hart, auch Jlartldlcli, BA. Frei-
burg, 355.
St. Gotthard, Kapolle, Öd. BA. Brei-
sach, 351.
St. Nikolauskapelle zu St. Nicolaus,
Öd. BA. Freiburg, 453.
St. Nikolauskapelle bei Kirchhöfen,
Öd. BA. Staufen, 453.
St. Peter, Kloster, BA. Freiburg, 413.
St. Trudpert, Äbte 395-8. 400-1.
410. 447-8. Martin, 433. Paul,
237. Werner, 398. Kloster, 396
- 7. 414. 421. 433.
St. Wilhelm, Burg u. Kl. Öd. BA.
Freiburg. 476.
Sartines, de, franz. Polizeibeamter, 81.
98.
Saxo, R Joh. 498.
Schade, Henne, 245—6.
Schafgiessen , Veste bei Wyhl, BA.
Emmendingen, 461.
Schalabrunne, Öd. = Schönabrunne?
s. dieses, 462.
Schalk, Job., Henker zu Basel, 218.
Schaniachthal, Nicolaus von, 38.
Schaihein, abgeg. Ortsname ffir e.
Teil V. Ihringen, 359.
Schauonburg, Bertold v., 293.
Scheftersheim, Konr., 246.
Schellenberg, Markward v., 218.
Sclierckofen, abgeg. Ortsname für e.
Teil von Ihringen, 360.
Schillingstadt, Conrad, de, 301.
Schlatt, Lazaritenkommende zu, Öd.
Burg zu. Öd. BA. Staufen, 462.
Schlettstadt 21—23. 222.
Schneider, Ulrich, von Lottstetten,
121.
Schneller, Jak., 121. Joh. Jak., 121.
Jos., 121. von Lottstetten.
Schönabrunna. ScJionäbrunnen, Hof-
gut, Öd.BÄ. Emmendingen, 340.
Schönberg, Öd. auf dem, BA. Freiburg,
463.
Schönhöfe, Öd. am Rosskopf, BA.
Freiburg, 463.
Schinelzsexau, Schmelzhfitteb.Sexao,
Öd. BA. Emmendingen, 464.
Schneefelden, Snevelt, Weiherschloss
bei Emmendingen, öd. 462-3.
Schoneck, Schloss, 371. Joh. von,371.
Schoreuhof, Öd. bei Köndringen, BA.
Emmendingen, 463.
Schott, Peter, Altammeister zu Strass-
burg, 226—8.
Schramm, Friedr., Bildhauer 491.
Schütz, Thom., Schultheiss zu Ensis-
heim, 222.
Schulersfron, Bergbaugewerkschaft,
427.
Schwaz, Bergwerk i. Unt. Inntbal,
Tirol, 432—3.
Schwerin, Otto von, brandenborg.
Minister. 146. 154.
Register.
513
itzingen, B. A.Stadt, 274. 275.
11.
, Hans, Stadtamann in Ül)erl.
5.
leim, KD. Thanu, 46.
?nz, WeihtTschloHS bei Auggen.
l., BA. Müllhrim, 463.
, Burg zu, Öd. BA. P]mmen-
Igen, 463 - 4.
heim, KD. luipoltsweiler, 24.
schmelz s, Sf^hmelzsexau.
3, Jost von. Probst, 45.
fingen, württ. OA. Böblingen,
3. 244.
irg, Öd. hei Oberhäuser? BA.
hopfheim, 464.
kircb, F'raucnkl. zu, BA. Müll-
im, 464.
ere, Conrad, nob., 302.
3 Mennlin, Jude aus Nürnberg,
i - 20.
in, Freilurger Geschlecht, 424.
j, Burg zu, (")d. BA. Freiburg,
t-5.
urn 21. 22. 39. 40.
'D, Könige: Philipp IL, 141.
2. Philipp IV.. 148. 149. 151.
5. 163. 164. 166. 172. 178. 180.
B. 194.
, Bischöfe: Mattliias, 27. Ra-
lus (Hoffe), 371. Ulrich II.,
).
Q, Malt., V. L()tt<tetten. 121.
r, Ludw., Werkmeister 493.
lin, Bürgermeistor zu Breisach,
34. 214. 215. 222.
Haus vom, Stadtschreiber zu
othurn, 38.
, Adam, 121. Jak. 121, von
-tstetten.
mherg, Graf, kaiserl. Ges. in
•saiiles, 76. 79. HO. 82. 93. 97.
1, Herren von, 395-9. 410.
[i,Schloss zu. Öd. BA. St. 465.
Ulric. de, 297.
;h, Ulric. de, 298.
»rönnen, eh. Bergwerk bei St.
idpert, 386.
ifels, Stcrncmvels, Stenivels.
irad. de 297. Wcrnher. de 297.
ic. de 2!)8.
berg, Peter von, Vater u. Sohn,
•
berg (fälsclil.Holtsemberg 280),
ikier in Frankf. a. M. 280. 286.
, Heinrich, 445.
i s. Brizzenberg.
erg, Graf Otto von, 391-2.
urg, Bischöfe: Alhr. v. Bayern,
(sehr. f. Gesch. d. O'ierrh. N. F. II. 4.
107. Albr., 369. Amandus, 107. Job.
II., V. Lichtenberg, 101. Job. IV.,
V. Manderscheid, 481. Karl v. Lo-
thringen, 481. 483-85. 487 ff.
Ruprecht 22. 24. 217.
Strassburjr, Bisch. Johann 499. Kon-
rad 498. Domprobst Friedrich
498. Dorakapitulare: Haneman
de Kyburg, 101. Job. de Obsen-
stein, 101. Frid. de Sarwerde, 101.
Lud. de Tbierstein, 101. Georg de
Veldenz, 101. Sigm de Gerolz-
ecke, 101. Arnold de Saraponte,
101. Kberhard de Kyburg. 101.
Heinric. de Krenkingen, 101. Ru-
dolf, de Hewen, lÖl. Kberhard.
de Geminopente, 101. Egeno de
Kyburg, 101. Hermann, de Dicke,
101. Joh. de Sarwerde, 101. Eber-
hard, de Kyburg, 101. Berchtold.
de Eberstein, 101. Gerhard, de
Swartzburg, 101. Volmarus de
Lutzeinstein. 101. Joh. de Tbier-
stein, 101. Hugo de Rapoltzstein,
101. Hanemannus de Lupfen, 101.
Georg, de Geroltzecke, 101. Du-
rjngus de Ramestein, 101. Mane-
gold. de Neuenbürg 101. Hane-
mann. de Krenkingen, 101. Hein-
ricus de Zweinbrucke, 101. Frider.
de Lutzeinstein, 101. Eberbardus
de Kirchberg, 101—105 Frideric.
de Neuenbürg, 101. Rudolf, de
Schowenberg. 101. Joh. de Helfen-
stein, 101. 105. Conr. de Wassur-
stelze, 106.
Strassburg, Stadt, 21. 22. 39. 217. 222.
Straubenhart, Cunrad de, 298. Eberh.
V., 293.
Sturmfeder, Herren v., 371.
Suggenthal, BA. Waldkirch, Berg-
werke zu, 413. 424 — 5.
Sulz, Landgrafen. Alwig, 118. Her-
mann, 39 Karl Ludwig, 118.
Sulzhurg, BA. Müllheim, ehem. Berg-
werk, 387. Burg, Öd. 465. Kloster,
389.
Sulzhof, bei Vörstetten, Öd. BA. Em-
mendingen, 465.
Sundgau, der, 5.
Sunnenzil, Höfe im Brettenthai, Öd.
BA. Emmendingen, 466.
Syrlin, Jörg, v. Ulm 491.
T.
Tal bei Rheineck 498.
Tarodunum, röm. Stadt, Od. b. Zar-
ten, BA. Freiburg 466-7.
Tohsmer, Hof i. Brettenthai, Öd. BA.
Emmendingen 467.
33
514
Register.
Tennen, Gräfin Barbara, s. Ilagenbach.
Terdhigen s. Derdin^en.
Tettuang, Peter, Bürgcrui. v. Überl.
492. 495.
Tbanu KD.Stadt 8. 9. 41. 46. 48. 56.
202. 221. 223. 224. Scbloss Thaun
216.
Thennenbacli, Cist.-Kl. Öd. 467.
Tl.iengen BA. Waldsbut 119.
T\üermondingei\,Dirfnuti(lmg€ti.Tier-
mundingertj Türmuni gen y Thier-
metiäingenj Dermendingen, Dorf
b Vörstotten, Öd. BA. Kinuien-
dingen 467—8.
Tierstein, Grat Oswald 9. 19. 26.36.!
Tüdtnau, Tottenowe BA. Schönau 236
- 9. Bergwerke bei 401—4. 411.
413. 426. 433—5 441. Bergwerk
,,zur IJacbe" 403. 416. 427 8.
434. Bergwerk „zum Gaiicb" 427.
434. St. Aunagrube 434.
Todtnauberg BA. Scböuau 442.
Tousul, Ton8ol(a), Burg b. J hunsel,
Öd. BA. Staufen 468.
Torcebach s. Dörzbacb.
Trabot. Rudolf 246.
Trier, Erzbischöfe V. : Rali;uius (Rafi'p)
V. Helmstadt 371. Ulr v. M ander-
scheid, Gegenbischof 371.
Trier 18. 19.
Trouchiii, Bankier in Lyon 276—81.
286.
Truchsess, Hermann, Schweiz. Haupt-
mann 29.
Turner, Patrizier zu Freiburg i. B.
Rudolf der T. 326. ..
Turner, Burg auf dem. Öd. BA. Krei-
burg 468. ,
Turnsteiu, Weiherschloss zn Adel-
hausen (Wiehre), Od. BA. Frei-
l)urg 468.
Turreheim= Turnheim (?) = Thier-
heim, Öd. b. Heitern, Kl). Kol-
niar (?) 468.
V.
Überlingen 493. gen. Ratshern 492.
495. 496. Münster 490. Rathaus-
saal 490-497. Spital 113.
Usenberg, Hvseuberch, Schloss, Od.
BA. Breisach 469. Herren v. 399.
Job. Landrichter i. Breisgau 399.
421. 436. 446—8.
Vchlinhain i. Breisgau, = Jechtin-
gen (?) 468.
Ufihausen, Klerisserhof zu, Od. BA.
Freiburg 469.
ümbescheiden, Heinr. et Rudiger fr.
301.
Untersimonswald, Scbloss zu. Öd. BA.
Wablkirch 464.
V.
Vanderclyte h. Commines.
Vaudemont, Graf v. 481.
Verviberg, Verlisperg s. Zwerisberg.
Versailles 74. 75.
VillanerMarkJ_Breisg. Lage? 469 - 70.
Villefrauche, Uberst 118.
Vögelin, Friedrich, aus Breisach,
Hauptmann 210. 2)1.
Vogtsberg, Kirche u. Bad, Öd. BA.
Emmendingen 470.
Vollenbnrg, Öd. b. Kleinkems BA.
Löriach 470.
Voltaire 72. 95. 273-87.
Vori)urg, Öd. bei Staufen BA.Stadt
470 - 71.
W.
Waal, Jan de, hoU. Kapitän 182.
Wabern, Petermanu v. 38> 219.
Wahinhofen, Vahcinchova, Wahcin-
covn, Höfe bei Haltingen, Öd. BA.
Lörrach 471.
Waibstadt BA. Sinsheim. Weyhstalt
372.
Walawinkel, Walenwiukel , Hof bei
Schi. Hochberg, Öd. BA. Emmen-
dingen 471.
Waldeck, Wnldegga^eJ Alt- u.Neu-W.,
Burgen bei Tegernau, Öd. BA.
Schoptheim 471-2.
Waldeck, Grafen v.: Christian u. Gem.
Elisabeth, geb. Gräfin v. Nassau,
274. VoUrad IV. u. Gem. Anna,
geb. Markgr. v. Bad.-Durl. 374.
Waldner, Ritter Hermann 26.
Waldshut BA.Stadt 52.
Wallenstein, Albr. von 149.
Wangen, Weiherschi. b. TbieDgen,
Öd. BA. Freiburg 472.
W^armbacb, röm. Ansiedelung zu, BA.
Lörrach 472.
Wasenweiler, Burg zu. Od. BA. Brei-
sacb 473.
Wegersheim, Öd. bei Auggen, BA.
Müllheim 473.
Weiler KD. Schlettstadt 23.
Weilerthal 23. 217.
Weimaun, kurbrandenb. Ges. i. Haag
145.
Weinstetten, Wistat, Wintttat, Win-
stein, BA. Staufen 476—7.
Weiss, Marx,JVIagister u. Oaplan i.
Spital zu Überlingen 113.
WeiHsenau (oii
OA. RaTöi
WnisBen stein,
ü97— 8. U
Weiaswci! ,
Weiliersoli
■nondiiigeii
W düngen, V
Kmmendii
Wcner, Claus
Wc.wT, Hans
zu BnuBui
Wertljeim, G
Joli. IL 2
Teii v..n I
H'ezzistfina,
Öd. bei Kl
dingen 47 J
Wiehre, Wfi
ehom Dorl
Wi«slocli , H
Herren vt
Wolfram,
Litbemar,
heros, diel
Wilitraiia, W
bei Au, Ü
Wilde Scbnee
BA. Freili
Wildgiitaclitbi
476 -C.
WildDiigcn, .1
Wiodhusen, Ö
Frei bürg '.
WinstHn s. \'
Wiiiterbach.
thol, Öd;
Winterstetten
296.
M'ippertBkircl
pheTtschih
perfkilch,
Umkircb f
516
Berichtigungen und Drucicfehler.
S. 97 Z. 11 von oben lies Anglois statt Anglais.
24 von oben lies admirois statt admirais.
6 von unten lies acboppement statt acbappement.
S. 9 Z. 6 von unten lies pr6texte statt pr^tente.
S. 98 Z. 5 von oben lies auroit statt aurait.
7 von oben lies auroit statt aurait.
14 von oben lies exiger statt esuyer.
S. 98 Anm. 2 Z. 3 lies envoy6e le 25 Juin 1760.
S. 128 Z. 9 von oben lies que parce qu'il statt vue p. q. i.
S. 225 Z. 9 von oben lies Kläger statt Verteidiger.
S. 356 Z. 19 von unten lies 1386 statt 1326.
Mitteilungen
der
badischen historischen Kommission.
No. 8. Karlsruhe. 1887.
Bericht
über die V. Plenarsitzung am 5, und 6. November 1886
erstattet von dem Sekretär der Kommission.
In der Sitzung waren von den ordentlichen Mitgliedern
der Kommission erschienen Geh. Rat Professor Dr. Knies,
Geh. Hofrat Professor Dr. Winkelmann, Hofrat Professor
Dr. Erdmannsdörffer, Geh. Hofrat Professor Dr. v. Holst,
Professor Dr. Simson, Professor Dr. Kraus, Archivdirektor Dr.
V. Weech, Geh. Archivrat Dr. Dietz, Geh. Hofrat Dr.
Wagner, Archivar Dr. Baumann, Geh. Hofrat Professor
Dr. Gierke und Archivrat Dr. Schulte und das ausserordent-
liche Mitglied Professor Dr. Hartfelder. Die ordentlichen
Mitglieder Professor Dr. Lexis, Archivdirektor a. D. Frhr.
Roth V. Schreckenstein und Professor Dr. König und das
ausserordentliche Mitglied Professor Dr. Roder hatten ihr
Ausbleiben entschuldigt.
Als Vertreter der Grossherzoglichen Regierung wohnten der
Sitzung an Se. Excellenz der Präsident des Grossherzoglichen
Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts Wirkl.
Geh. Rat Dr. Nokk, Geh. Referendar Frey und Geh. Refe-
rendar Dr. Arnsperger.
Nach Eröffnung der Sitzung gec
Hofrat Winkelmann, zuerst der
im Laufe dieses Jahres die Geschiel
Tod von Leopold v. Ranke, Georg
erlitten, begrüsste sodann die neuen
welche zum ersten Male den ] tt
Herren Gierke, Schulte und Hartf
des Professors Dr. Lexis aus '.
Mitt. d. bad. hist. Korn. Ko. 8.
l
V
r
^
ft r
litz
Max Dunl
iq4 Bericht
nis für die Bearbeitung des ersten Bandes unserer Publikation
von einigem Wert sein könnte. Eine von Dr. Obser zu
diesem Zweck nach Würzburg unternommene Reise ist ohne
seine Schuld und trotz der persönlich liebenswürdigsten Auf-
nahme von Seiten des dortigen Archivvorstandes nicht ganz
so erfolgreich gewesen, wie es zu wünschen wäre. — Bereits
in dem vorigen Jahresberichte ist der Hoffnung Ausdruck ge-
geben worden, dass für eine freie Benützung des königlieh
bayerischen Geheimen Haus- und Staats- Archivs die Genehmigung
noch werde erteilt werden; die von dort zu erwünschenden
Materialien betreffen besonders die zweite Hälfte des in un-
serer Publikation zu behandelnden Zeitraums, und es wird
sich daher hoffentlich noch weiterhin Gelegenheit finden, auf
diese Wünsche zurückzukommen. — Während der Osterferien
d. J. nahm der Berichterstatter einen mehrwöchentlichen Auf-
enthalt in Paris, um daselbst in dem Archiv des Ministeriums
der auswärtigen Angelegenheiten Nachforschungen über die
politischen Beziehungen zwischen Baden und der französischen
Regierung in den betreffenden beiden Jahrzehnten anzusteUen.
Die Ausbeute, welche sich aus dem trefflich geordneten Archive
ergab, war eine sehr befriedigende, vorzugsweise natürlich
für die Zeit der Revolutionskriege, des Direktoriums und des
Konsulats; leider gestattete dem Berichterstatter der Ablauf
der akademischen Ferien für diesmal nicht, die Arbeit fertig
zu Ende zu führen, er musste dieselbe mit Ende des Jahres
1802 abbrechen. Er kann nicht umhin, die hohe Liberalität
zu rühmen, womit ihm in diesem Archiv alles vorhandene
Material aufs bereitwilligste und ohne jede Einschränkung
zur Verfügung gestellt wurde und schon hier dem Archiv-
direktor Mr. Gerard de Rialle, sowie den anderen Beamten
der Anstalt seinen aufrichtigen Dank auszusprechen. — Der
Herausgeber ist mit der Redaktion des ersten Bandes beschäf-
tigt und gedenkt möglichst bald den Druck desselben zu be-
ginnen. Er hofft, diesen Band der nächsten Plenarsitzung
fertig vorlegen zu können.
b. Inbetreff der Regesten zur Geschichte der Bischöfe
von Konstanz teilte Archivdirektor v. Weech unter Zu-
grundelegung eines von Dr. Ladewig erstatteten schriftlichen
Berichtes folgendes mit:
Die Arbeiten, welche Dr. Ladewig im Laufe des Jahres
über die Y. Plenarsitzung. iq5
1886 für die Konstanzer ßegesten ausgeführt hat, bedeuten
einerseits eine wesentliche Förderung des Werkes, indem es
gelungen ist, aus dem zusammengetragenen weitschichtigen
Material eine erste Lieferung (die Jahre 517 — 1107 um-
fassend) herauszuarbeiten und zu veröffentlichen, während sie
andererseits geeignet waren, über Ausdehnung und Grenzen
der Regesten zuerst eine zuverlässige Aufklärung zu geben
durch Festsetzung massgebender Gesichtspunkte über den
Umfang* der Arbeit und das heranzuziehende Material. Zu-
nächst wurden die Vorbereitungen für den Druck der ersten
Lieferung, welche schon im vorigen Jahre begonnen waren,
fortgeführt und beendigt und über die gedruckt vorliegenden
10 Bogen hinaus das Manuskript für weitere 2 — 3 Druck-
bogen fertig gestellt. Bis zu der am 13. Juni angetretenen
ar Chi vali sehen Reise, welche ihn zunächst in die Schweiz führte,
durchforschte Dr. Ladewig im General-Landes- Archiv zu Karls-
ruhe die 134 Konvolute umfassende Abteilung „Ausland" des
Konstanzer Urkundenarchivs und verzeichnete 70 Urkunden
und den Inhalt von 4 Kopialbüchern aus dem erzbischöflichen
Archiv in Freiburg, ferner 29 Urkunden des königlich baye-
rischen Reichsarchivs in München und 9 des Germanischen
Museums in Nürnberg, welche alle von diesen Anstalten in
dankenswerter Weise zu seiner Benutzung an das General-
Landes-Archiv geschickt worden waren. Neben diesen Arbeiten
und gelegentlicher Heranziehung weiterer Litteratur ging die
im März beginnende zeitraubende Korrektur der ersten Lieferung
her. Vom 13. Juni bis zum 3. Oktober besuchte Dr. Ladewig
in der Schweiz die Staatsarchive in Aarau, Appenzell, Basel,
Bern, Frauenfeld, Glarus, Luzern, Pruntrut, Samen, Schaff-
hausen, Schwyz, Solothurn, Stans und Zürich; die Stadt- und
Gemeindearchive Baar, Bern, Burgdorf, Diessenhofen, Kaiser-
stuhl, Klingnau, Menzingen, Rappersweil, Rheinfelden, St. Gal-
len, Schaffhausen, Stein a. Rhein, Sursee, Thun, Utznach,
Winterthur, Zofingen, Zug und Zürich; die bischöflichen Ar-
chive in Chur und Solothurn; die Pfarr- und Kirchen gemeinde-
archive Alpnach, Baar, Frauenfeld, Freienbach, Kerns, Menzin-
gen, Neuheim, Oberägeri, Sachsein, St. Johann im Turthal
und Sursee; die Kloster- und Stiftsarchive zu Beromünster,
Einsiedeln, Engelberg, Frauenthal, Maggenau, St. Gallen und
Wurmsbach und endlich von andern Sammlungen die Stifts-
iq5 Bericht
bibüothek in St. Gallen, das Arcliiv der historisch-antiqua-
rischen Gesellschaft in Schaflfhausen , die Stadtbibliothek und
das Archiv der antiquarischen Gesellschaft in Zürich. Ferner
zu Bregenz das Stadtarchiv, das Archiv von Mehrerau und
das Archiv des Museums; zu Lindau das Stadt- und Spital-
archiv; endlich das königliche Reichsarchiv zu München.
Bei den Arbeiten dieser archivalischen Reise richtete Dr.
Ladewig stets sein Augenmerk darauf, womöglich eine Ver-
sendung der Urkunden an das General-Landes-Archiv in Karls-
ruhe zu bewirken. Die vollständige Bearbeitung des umfang-
reichen M'aterials an Ort und Stelle würde die gleichmässige
Fortführung des Werkes ins unbestimmte verzögern, sowie
die Dauer und Kosten der archivalischen Reisen unverhältnis-
mässig erhöhen. In den kleinen Archiven wurden die Arbeiten,
wo es die Zeit erlaubte, sofort definitiv abgeschlossen, in den
grösseren nur da, wo man auf eine Versendung einzugehen
verweigerte, wie im Staatsarchiv zu Bern, oder wo prinzipiell
eine solche ausgeschlossen ist, wie in St. Gallen.
Nicht genug kann die Liberalität der meisten schweizerischen
Archiwerwaltungen hervorgehoben werden, die sich nicht dar-
auf beschränkte, die Archivalien wie die Repertorien ohne
Einschränkung zur Verfügung zu stellen, sondern deren Vor-
stände vielfach persönlich die Bearbeitung des erbetenen
Materials in förderlichster Weise vorbereiteten. Solch' um-
fangreiche und zeitraubende Vorarbeiten verdankt Dr. Lade-
wig insbesondere den Herren Staatsarchivaren Dr. Enderis
in Schaffhausen, Dr. Herzog in Aarau, Dr. von Liebenau
in Luzern, Dr. Schweizer in Zürich und dem Stiftsarchivar
P. Odilo Ringholz in Einsiedeln. Von dem bewährten Ent-
gegenkommen, das Dr. Ladewig fast allenthalben auch ausser-
halb der amtlichen Kreise bei den Schweizer Fachgenossen
fand, ist zu hoffen, dass auch der Inhalt mancher kleineren
Archive, deren Besuch die immerhin beschränkte Reisezeit
nicht mehr erlaubte, durch die in Aussicht gestellte freund-
liche Hilfe Schweizer Gelehrter den Regesten noch zugeführt
werden wird.
Bedauerlicherweise Hessen sich die Schwierigkeiten, welche
die Geschäftsordnung des königlich bayrischen Reichsarchivs
einer gleich unbeschränkten Benutzung der dort mit Sicherheit
vermuteten umfangreichen Materialien für die Regesten zur
über die V. Plenarsitzung. mJ
Geschichte der Bischöfe von Konstanz in den Weg stellten,
während der Anwesenheit des Dr. Ladewig in München
nicht beseitigen, so dass dessen dortige Ausbeute eine ver-
hältnismässig unbedeutende war. Bei der Wichtigkeit dieses
Archivs für unser Unternehmen, welches bei Fortdauer der
einschränkenden Verfügungen der Reichsarchiv-Direktion un-
zweifelhaft namhafte Lücken aufweisen würde, dürfen wir in-
des die Hoffnung noch nicht aufgeben, dass seither eingelei-
tete Schritte die uneingeschränkte Heranziehung auch dieser
Materialien zur Folge haben werden. ■
Im ganzen genommen ist der Erfolg der Reise als ein
über Erwarten günstiger zu bezeichnen. Dr. Ladewig hat
über 2000 Regesten und Notizen mitgebracht, während etwa
2500 Originalurkunden in den verschiedenen besuchten
Archiven der Versendung nach Karlsruhe harren, von denen
55 aus dem Stiftsarchiv zu Einsiedeln und einige Urkunden,
die das Ordinariat des Bistums Augsburg aus Pfarrarchiven
einforderte, schon eingetroffen und nach sofortiger Bearbei-
tung den Absendern wieder zurückgestellt worden sind. Augen-
blicklich ist Dr. Ladewig mit der Bearbeitung zweier vom erz-
bischöflichen Archiv in Freiburg leihweise hierher gesandten
wertvollen Konzeptbücher der bischöflichen Kanzlei aus dem
15. Jahrhundert beschäftigt, welche etwa 6 bis 700 Nummern
ergeben dürften. Nach dem Abschluss dieser Arbeit soll sofort
die Vorbereitung für den Druck einer zweiten Lieferung der
Regesten in Angriff genommen werden, so dass dieselbe etwa
im April 1887 die Presse wird verlassen können. Während
der Winter daneben der Bearbeitung der successive aus der
Schweiz einkommenden Urkunden sowie der noch nicht durch-
gearbeiteten Bestände des General-Landes-Archivs gewidmet
sein wird, muss im Sommer 1887 Dr. Ladewig noch eine
zweite archivalische Reise antreten, um zunächst die Reper-
torien des nächst Karlsruhe für vorliegende Arbeit ohne Zweifel
wichtigsten Archivs, des königlichen Haus- und Staats-Archivs
in Stuttgart, auszuziehen, ferner eine bedeutende Anzahl ober-
schwäbischer Archive, sowie die Archive von Freiburg, Donau-
eschingen und Konstanz zu besuchen.
Hinsichtlich der Grundsätze, welche bei Aufnahme von
Urkunden in das Regestenwerk massgebend sind, erlaubt erst
der gegenwärtige Stand der Arbeit, die ursprünglich möglichst
xn8 Bericht
weit gesteckten Grenzen fest zu ziehen. Off izial s -Urkunden
dürfen aus dem Bereich des Aufzunehmenden fortbleiben.
Das Offizialat, schon vor der Ausbildung des General- Vikariats
nur mit beschränkter Kompetenz und unter Voraussetzung
der Genehmigung seiner Handlungen durch das Ordinariat
wirksam, steht vom 14. Jahrhundert ab wesentlich als rein ju-
ristische Instanz des Bischofs für dritte Personen ausserhalb
des Rahmens der bischöflichen Verwaltung. Ganz geht
in letzterer das General-Vikariat auf. Schon im 14.
und noch mehr im 15. Jahrhundert ist es die eigentliche
Geschäftsinstanz des Bischofs. Durch das General-Vikariat
wird die Bischofsurkunde zur Besiegelung abgefertigt, es
kommt sogar vor, dass das Siegel des General -Vikars an
Dokumenten hängt, die auf den Bischof als Aussteller lauten.
Auf die Verwaltung des bischöflichen Tafelgutes, der Einkünfte,
der Politik der Bischöfe üben die General-Vikare einen tief-
gehenden, nicht selten einen bestimmenden Einfluss. Ihre Ur-
kunden enthalten ein nicht zu missendes Moment zur Ge-
schichte des Bistums. Ebenso wie diese Urkunden sind auch
jene aufzunehmen, an deren Abfassung der Bischof lediglich
durch ihre Besiegelung beteiligt ist. Meritorisch steht
eine dabei angewendete Siegelformel in gleicher Linie mit
einem zur Bestätigung angehängten Transfix. Endlich wird
prinzipiell jedes Dokument zu berücksichtigen sein, welches
die sichere Gewähr bietet, dass daraufhin das Ordinariat
beurkundend eingetreten ist , also Präsentationsurkunden,
Wahldekrete von Prälaten, Reverse über empfangene Lehen,
Privilegien, Nachlässe und Verwaltungsmassregeln jeder Art
Unter Aufnahme des in vorstehendem skizzierten Materials
wird das Regestenwerk insbesondere für die spätere Zeit einen
wichtigen Beitrag zur inneren Geschichte der kirchlichen Ver-
waltung in einem geschlossenen Verwaltungsbezirk bilden, wäh-
rend die rein historische Seite der Bistumsgeschichte mit dem
Untergang der Staufischen Reichsverfassung mehr in den Hinter-
grund tritt. Eine absolute Vollständigkeit in der Zusammen-
stellung des Materials wird sich schlechterdings nicht erreichen
lassen. Wenn schon bezüglich der Originalurkunden, trotz
freundlicher Beihilfe aus den an dieser Arbeit interessierten
Kreisen, die Unmöghchkeit sich herausgestellt hat, jeder Spur
nachzugehen, die auf das Vorhandensein einzelner Stücke ausser-
über die Y. Plenarsitzung. in9
halb geschlossener Sammlungen und offizieller Aufbewahrungs-
orte hinweist, so ist es geradezu ausgeschlossen, den in Kopial-
büchern und Handschriften zerstreuten Urkunden systematisch
nachzugehen. Hier kann nur aufgenommen werden, was bei
rascher Perlustration vor Augen tritt oder durch Gönner des
Unternehmens, denen derartiges bei ihren Arbeiten vorkommt,
mitgeteilt wird. Im Hinblick auf die Fülle des sowohl im
Karlsruher General -Landes -Archiv als in auswärtigen Ar-
chiven vorhandenen Materials wird dessen vollständige Zu-
sammentragung wohl noch einen Zeitraum von 2 Jahren in
Anspruch nehmen. Daneben kann aber an der Ausarbeitung
der Regesten unausgesetzt weiter gearbeitet werden, so dass
zu hoffen steht, dass von der dritten Lieferung ab, deren Er-
scheinen für Ende 1887 in Aussicht steht, die Drucklegung
des Werkes, das etwa 12- bis 15 000 Nummern umfassen
dürfte, ohne Unterbrechung wird fortgeführt werden können.
c. Inbetreffder Regesten der Pfalzgrafen am Rhein
berichtete Geheimer Hofrat Dr. Winkelmann zunächst, dass
in deren Bearbeitung im abgelaufenen Jahre eine kleine Ver-
änderung eingetreten sei, indem die beiden Bearbeiter das
Arbeitspensum anders, als ursprünglich geplant war, unter sich
verteilten. War von vornherein zu erwarten, dass die Zahl
der Urkunden des 14. Jahrhunderts, welches Dr. Wille zufiel,
bedeutend grösser sein werde, als die des 13., welches Dr. Koch
übernommen hatte, so stellte sich doch eine so unverhältnis-
mässige Urkundenzahl für das 14. Jahrhundert heraus, dass
es förderlich erschien, Dr. Koch auch noch einen Teil des 14.
Jahrhunderts zu übertragen. Die beiden Herren haben sich
dahin geeinigt, dass nun das Jahr 1319 die Grenze ihrer Ge-
biete bildet, d. h. für die Bearbeitung. Die Sammlungen sind
von beiden gleich für das ganze gemacht worden, wobei es
dann wieder von selbst dahin kam, dass Dr. Koch vielmehr
aus dem von ihm Gesammelten an Dr. Wille zur Bearbeitung
abzugeben hatte, als es umgekehrt der Fall sein konnte.
Aus den Berichten der beiden Bearbeiter machte Geheimer
Hofrat Winkelmann sodann nachstehende Mitteilungen: Nach
Vollendung der Durchsicht der gedruckten Litteratur und einer
Reihe von Kopialbüchern und Urkunden der Archive bezie-
hungsweise Bibliotheken zu Karlsruhe, Heidelberg, München,
Stuttgart, Koblenz, Darmstadt und Düsseldorf fand Dr. Koch
mlO Bericht
reiche Ausbeute bei der Durchforschung des königlichen Ge-
heimen Haus-Archivs und des königlichen Geheimen Staats-
Archivs zu München, während eines dortigen Aufenthaltes von
7 Wochen, wobei ihm die grosse Zuvorkommenheit des Vor-
stands beider Institute, Herrn Geheimen Hofrat Dr. von
Rockinger, sowie der Beamten der beiden Archive in hohem
Masse zu statten kam. Er verzeichnete in den beiden Archiven
mehr als 700 Stück und versäumte auch nicht während seines
Aufenthaltes in München im königlichen Reichs- Archiv , das
Dr. Wille schon besucht hatte, noch einmal nachzufragen und
namentlich die bis dahin nicht herangezogenen oberpfälzischen
Kopialbücher, welche immerhin einiges für unsere Regesten
enthalten, durchzusehen. Bei weitem nicht so bedeutende Er-
gebnisse lieferte die während eines 4tägigen Aufenthalts in
Trier erfolgte Durchsicht der auf der dortigen Stadtbibliothek
verwahrten Kopialbücher der Trierer Erzbischöfe Balduin, Boe-
mund, Werner und Kuno, sowie einzelner Klöster; doch wur-
den immerhin einige neue Stücke gewonnen. Neben dieser
Thätigkeit beschäftigte Dr. Koch die Drucklegung des ersten
Heftes der pfälzischen Regesten, welches auf 10 Bogen etwa
1400 Regesten und zwar die der Pfalzgrafen Ludwig L, Otto H.
und Ludwig IL von 1214— 1294 enthalten wird. Acht Bogen,
deren Druck vollendet ist, konnte der Berichterstatter der
Kommission vorlegen und die Fertigstellung der ersten Lie-
ferung für die nächsten Wochen in Aussicht stellen. — Dr.
Wille durchforschte zunächst in Heidelberg die ihm aus den
Archiven zu Karlsruhe, Darmstadt, Berlin und Speier leihweise
übersandten Kopialbücher und die umfangreiche Lehmannsche
Sammlung, sowie die früher noch nicht durchgearbeiteten
Druckwerke und besuchte sodann mit günstigem Erfolg bei
allenthalben bewährtem freundlichen Entgegenkommen der be-
treffenden Beamten das Bezirksarchiv des Unterelsass und
das Stadtarchiv in Strassburg und das königliche Staatsarchiv
in Wiesbaden. Nach noch ausstehender Bearbeitung von 5
oberpfälzischen Kopialbüchern des Reichsarchivs zu München
wird Dr. Wille ohne weitere Unterbrechung an der Vorbereitung
des Druckes der Regesten von 1319—1400 arbeiten können.
An die Regesten der Pfalzgrafen sollten sich nach dem von
der Kommission gutgeheissenen Plane Ortsregesten der
Pfalz anschliessen. Auch für diese haben die Herren Koch
über die V. PleDarsitzung. mll
und Wille schon gesammelt, aber doch mehr gelegentlich als
systematisch, da die Fülle der pfalzgräflichen Urkunden sich
als so gross herausstellte, dass zu befürchten war, es würde,
wenn gleichzeitig auch Ortsregesten angelegt würden, der Ab-
schluss der pfalzgräflichen Regesten selbst, auf die doch das
Hauptgewicht gelegt werden musste, sich bis ins Unberechen-
bare verzögern. Wie die Sache jetzt liegt, wird sich nach
Beendigung des Druckes der Regesten der Pfalzgrafen die
Notwendigkeit herausstellen, zum Behufe der Ortsregesten mit
der systematischen Sammlung aufs neue zu beginnen, voraus-
gesetzt, dass die Kommission an ihrem früheren Beschlüsse
inbetreff der pfälzischen Ortsregesten festzuhalten gedenkt.
Vorerst werden die beiden Herren Bearbeiter ersucht werden,
auch fernerhin, wenigstens soweit es sich mit ihrer Haupt-
aufgabe verträgt, die Ortsregesten im Auge zu behalten.
d. Die in der IV. Plenarsitzung beschlossene Bearbeitung
eines Topographischen Wörterbuches des Grossherzog-
tums Baden hat sich im verflossenen Jahre darauf beschränkt,
dass unter der Leitung des Archivdirektors v. Weech, der
hierüber kurzen Bericht erstattete, die Hilfsarbeiter Dr. Heyck
und Dr. Krieger eine Anzahl gedruckter Urkundenbücher
und von ungedruckten Quellen ein Urbar des Bistums Strass-
burg aus dem 14. Jahrhundert, einen Teil der Urkunden des
PfuUendorfer Spitalarchivs sowie ein offizielles kurpfälzisches
Ortsverzeichnis aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts durch-
arbeiteten und aus denselben die Ortsnamen unter Angabe
der verschiedenen urkundlichen Formen und der Zeit ihres
Vorkommens exzerpierten. Auf solche Weise wurden bisher
etwa 7000 Namenformen gewonnen, die auf Zetteln in 16®
verzeichnet sind, Mit dieser Arbeit soll im nächsten Jahre
fortgefahren, daneben aber auch an die im vorjährigen Sitzungs-
berichte aufgeführten Archive das Ersuchen gerichtet werden,
sich an Sammlung der badischen Ortsnamenformen zu be-
teiligen.
e. Der mit Bearbeitung einer Geschichte der Herzoge
von Zäh ringen beauftragte Prof. Dr. Karl Henking in
Schaffhausen hatte in seinem der vorjährigen Plenarsitzung
vorgelegten Berichte die Hoffnung ausgesprochen, dass er seine
Arbeit in der ersten Hälfte des Jahres 1886 werde beendigen
können. Leider hat sich diese Erwartung nicht nur nicht er-
ml6 Bericht
Gemeinden eingelaufen seien, so aus den Amtsbezirken Achern
von Dr. Schindler in Sasbach, Bühl von Pfarrer Reinfried in
Moos, Emmendingen von Diakonus Maurer, Ettlingen von Pro-
fessor Keller, Lörrach von Professor Enilein, Pforzheim von
Professor Dr. Hartfelder, Schopfheim von Professor Weiss
und Staufen von den Pfarrern Baur und Nothelfer, bezüg-
lich anderer Archive haben die Pfleger für die nächste Zeit
Berichte angekündigt. In den Amtsbezirken Ettenheim, Kehl,
Lahr und Oberkirch und für einen Teil des Amtsbezirks Wald-
kirch sind erst im Laufe des Sommers neue Pfleger bestellt
worden, die natürlich noch nicht in der Lage waren, Berichte
zu erstatten. Einen Besuch der im Bezirk liegenden grund-
herrlichen Archive hat Berichterstatter für das nächste Jahr in
Aussicht genommen.
3. Geheimer Hofrat Dr. Winkelmann berichtet, dass
auch er aus einer erheblichen Anzahl von Amtsbezirken seines
Geschäftskreises mehr oder minder reichliche Mitteilungen er-
halten habe, unter denen jene des Hrn. Rentamtmanns Dr.
Weiss zu Adelsheim besonders hervorzuheben sind, welcher
die Verzeichnisse über die Archive der Amtsbezirke Adelsheim
und Buchen zum Abschluss brachte und ein Repertorium des
gräflich Rüdtischen Archivs in Bödigheim ausarbeitete. Von
andern Arbeiten sind namentlich zu erwähnen nachträglich
eingelieferte Verzeichnisse von Professor Häussner, dem frühe-
ren Pfleger des Amtsbezirks Bruchsal, von Bürgermeister Nopp
in Philippsburg, welcher das verhältnismässig weit zurück-
greifende dortige Gemeindearchiv repertorisierte und einen
Katalog der in seinem Privatbesitz befindlichen Archivalien,
darunter eine Sammlung historisch wichtiger Pläne von Phi-
lippsburg anfertigte ; von Reallehrer Schwarz in Eppingen ein
Verzeichnis betr. die Gemeinde Mühlbach, von Professor
Claasen in Mannheim die Vollendung des Katalogs der zahl-
reichen auf Baden bezüglichen Urkunden des dortigen Alter-
tumsvereins auf Grund der von Landgerichtsrat Christ gefertigten
Regesten, sowie Aufzeichnungen über die Landorte des Amts-
bezirks ; von Kulturinspektor Baumberger ein Repertorium des
reichen Stadtarchivs von Mosbach, dessen die älteren Urkun-
den betreffenden Teil Berichterstatter selbst an Ort und Stelle
verglich und ergänzte; von Rentamtmann Weiss, der an Stelle
des nach Heidelberg versetzten Herrn Baumberger auch
über die V. Plenarsitzang. ml 7
die Pflegschaft im Amtsbezirk Mosbach übernommen hat,
ein Verzeichnis der Archivalien von 9 Gemeinden dieses Amts-
bezirks ; von den Pflegern Professor Meyer, Ratsschreiber Laux
und Archivar Dr. Wagner Berichte über eine Reihe von Ge-
meindarchiven in den Amtsbezirken Schwetzingen, Sinsheim
und Wertheim. Interessante und alte Stücke aus dem Ge-
meindearchiv zu Wai!)stadt, welche eingehendere Behandlung
erforderten, hat Berichterstatter selbst verzeichnet.
Bleibt in den meisten Amtsbezirken auch noch mancherlei
zu thun, so lehrt doch die Thatsache der binnen wenigen Jah-
ren erfolgten Erledigung einer Reihe von Bezirken, dass die
Aufgabe, welche sich die Kommission mit der Durchforschung
der noch im Lande befindlichen Archivalien gestellt hat, wohl
erfüllbar und lohnend ist und die Kräfte der einzelnen Pfleger
nicht überschreitet.
In der sich an diese Berichte anschliessenden Diskussion
wurden die Leistungen der Pfleger allgemein dankbar aner-
kannt, ebenso die Förderung, welche ihre Arbeiten fast überall
durch Staats-, Gemeinde- und Kirchenbehörden gefunden haben.
Dabei wurde es als wünschenswert bezeichnet, dass die Pfleger
sich von Zeit zu Zeit überzeugen möchten , ob die von ihnen
hergestellte Ordnung der Archivalien auch erhalten bleibe. Eine
zu diesem Zweck nötige Instruktion im Einvernehmen mit den
Bezirksdelegierten auszuarbeiten wurde dem Bureau anheim-
gegeben.
Der Archivdirektor teilte mit, dass bis jetzt nachstehend ver-
zeichnete Gemeinden ihre Archivalien dem Grossherzoglichen
General-Landesarchiv zur Aufbewahrung übergeben haben:
Aliensbach, Ballrechten, Emmingen ab Egg, Flehingen,
Hemsbach, Hilsbach, Honstetten, Immendingen, Laudenberg,
Leipferdingen , Liggeringen, Mudau, Mühlingen, Neuenheim,
Öhningen, Schlossau, Schweinberg, Sennfeld, Steisslingen,
ünteribenthal, Waldmatt, Wettersdorf, Zähringen.
Hierauf wurde ein Antrag des Archivars Dr. Baumann
besprochen und angenommen, wonach zu den bisherigen 3
Bezirksdelegierten ein vierter in der Person des Professors Dr.
Roder in Villingen hinzutreten solle. Die Verteilung der Amts-
bezirke nach der neuen Organisation wurde der Verständigung
der Bezirksdelegierten untereinander überlassen. Die neue
Mitt. d. bad. hiit. Kom. No. 8. M2
-'-. • l
„SA.. .
.:. i".:.- .:. :.t /--r.>.i:.:: : u>:jescblossen
1 :„..•-. :. -: 1. _: Itl. Aitrajr bei.
■ N "_--.•. ::.:T-Tiercn Jen Be-
. • . ::. i .::::L Lichr mehr
M ••-..; .:..:. ! : * .■ i> irc historischen
V 1 . ^ .'.':. "i'* r -. r. '■rmliht habe.
: '. -- --: - : ;. _-.-*L- :.::s allen Landes-
V'-" - T r.:-- ;..-T !■: I .: 1.: .- iulj. Ordnung
.-.iVr.'c-: ;..:..- ..:A:....- .::. l rlr-istraturen von
*'jr::.r -.■:.. rl :: : "i :.- . -l i i'rivitrn legten die
;:-. hr..:i' :-'-:-::-:' :. -v .^ü. !.:!:. L r^ :iv::s;h2ft ab.
. A. ..:!■.: -:..:.. :... .1.:-? zL.i.Lst Mitteilansen
/'.»^' i:^ :. -....r:.. : :...!■:• -•.. JrL-::. j: iL iL-errlichen Archive.
'. .:. :rz.":. ■:'. •". • - .•:.:--:...■ T-.'.! •iT^ Archivs Jes Frei-
..T :- . :. }; ::.^::::. I: :. j :. : L '.ni PiV.rrer Rhomberg
:-\-rr .::-. r -.:■:.. /:: 1. •: — tl !r:..ivr iui ItrSten Mannes-
c./^: -:: -:-:L T : i:-.- K :..::-:>-: l ot.vs ihrer eifrigsten
Prl-r- : -::.i.': •^:^ v. I'!:--:. T-"'. w.r.i i..-.h Rhomberg's
;^^;-r?' :: ::. i^r -•; iJ-Ivri-rj' ::::. A::.>:tzi:k Engen, Pfarrer
hi'^-r: :. Li' ::: Jv!.. ;: ::.v:. : : iv:-^!:^ wiij i.ierauf auch
:r:. A!-:*::.>:. ■■ * H ::.-:-::- L:. ArcLivs verzeichnen und
L' . .>..-:-.!-:.. Au- ivi:. -:\-.:!. i. Ei.zrLl-r-.'s'.hrn Archiv zu
Si:.--::. ■::. : !:. ; •.'•::. J:-.:/: .: i-.-h *-i: trhaltentm Teilein
■\'^- ::.^:\: >}«::-.;:.!.-: :-i. z . i'v.r.z': rr^' iniUnter-Janlhalüber-
: ;:-:*. ' •.::•:!.. P-j. - ::.'.'.■.'.. if: - : 7v ;.:>-' >:• h Berichterstatter durch
r'.:'::. ?>--u i. *?'.: iv::. Fivü.viii. v. n b.j/i-BerenV^re in Zitzen-
:, •::. . :.- i:. :■-::; Ai-Liv tiie mit 1432 beginnende
R-.-.'.- V :. U:ku:. ii. i:!.! Akv.n i:» -t «lic Dr. ßauniann selbst
1.' Je.:.:-: i-^T - ;• :.:!:-:. ■ i ii.- ii in. i Vfizvichnen will. Das-
\-'.--: ;:-::'::-k: *:r :. it -ivi: Ai- iiiviiiivu zu ti.uu. welche nach
A.-:->--^ -i-s Fi-ii: :M: '■ r-ii 1! .r-] iii •lt-<<en Schlosse zu MühUn-
'jr!, V h '•;::!.:■:. I I ' 'i :'■■ iiAt H:\uiitnjaim a. D. Frei-
;i-;:T L-'-.; ;•! v..l T.- 'ii':;-!! J>-' i;»j| err-TisieruDg des dortigen
;:Ti :;.•:.'!!:- i.':!i Ar 'M-- in ti'iilirher ^Vcise begonnen und
v.i.-; 'V.''-'. *: i:.i ijä'h.-tMi J.-.iin- i«"':t<t'tzoii. Dies ist umso
::«-.'v;-vr za .♦.-«lii— »u. als «ht> Archiv in Bodman besonders
:•-.':.:.;■::.■ i-i m-A Vi^v dio Go>cliichte der badischen See-
;-';/er/J vi^irrn Aui.^iIjIu-- uIcmk. Die Archive des Grafen
über die V. PleDarsitzung. ml 5
Douglas in Langenstein und des Freiherrn von Enzberg in
Mühlheim a. d. Donau konnte Dr. Baumann in diesem Jahre
äusserer Hindernisse halber noch nicht besuchen. Was so-
dann die Archive der in seinem Bezirk gelegenen Städte be-
trifft, so hoffte er, das Rcpertorium des sehr bedeutenden
Stadt- und Spitalarchivs in Villingen, das Professor Roder
daselbst vollständig neu geordnet und verzeichnet hat, der
Kommission vorlegen zu können, jedoch ist die Reinschrift
noch nicht fertig gestellt. In Waldshut hat sich das Stadt-
archiv im Rathause vorgefunden, mit dessen Ordnung sich
Landgerichtsrat Birkenmayer befasst. Das Archiv zu Mark-
dorf wird Oberamtsrichter von Woldeck-Arneburg im Laufe
dieses Winters ordnen und verzeichnen. Auch in Messkirch
hat. unser Pfleger Dr. Gagg im Rathause ein kleines Stadt-
archiv vorgefunden, von dem Berichterstatter im nächsten
Jahre Einsicht nehmen will. Sehr erfreulich ist endlich die
Fürsorge, welche in neuerer Zeit, dank der Initiative des
Oberbürgermeisters Winterer, die städtische Verwaltung zu
Konstanz dem dortigen bedeutenden Stadtarchive zuwendet.
In der Person des Stadtbibliothekars Effing wurde ein eigener
Stadtarchivar angestellt und durch bauliche Veränderungen
in den bisher stark an Feuchtigkeit leidenden Archivräumen der
in Folge davon bestehende Übelstand thunlichst beseitigt. Mit der
Ordnung des Archivs im Lehrinstitut Zofingen zu Konstanz
hat unser Pfleger Professor Eiselein begonnen. In Überlingen
ist zur Vollendung der definitiven Ordnung der von Professor
Roder repertorisierten Archive der Stadt und des Spitals noch
die Einlegung der einzelnen Urkunden und Aktenfaszikel in
Pallien nötig, was im Laufe des Jahres 1887 geschehen
soll- Von den Pflegern haben viele auch in diesem Jahre
Berichte über geordnete und verzeichnete Gemeinde- und Pfarr-
archive eingesendet, besonders umfangreiche Arbeiten die
Herren Birkenmayer und Roder aus dem Amtsbezirk Walds-
hut, ausserdem die Pfleger Dreher, Winterer, Forster, Hättig,
Strass und Damal aus den Amtsbezirken Engen, Konstanz,
Neustadt, Triberg, Überlingen und Wolfach.
2. Archivdirektor v. Weech teilt mit, dass in diesem Jahre
Berichte über den Inhalt der Stadtarchive zu Breisach und
Baden von den Pflegern Stadtarchivar Poinsignon und Pro-
fessor Stösser und aus einer erheblichen Anzahl ländlicher
über die V. Plenarsitzang. ml 7
die Pflegschaft im Amtsbezirk Mosbach übernommen hat,
ein Verzeichnis der Archivalien von 9 Gemeinden dieses Amts-
bezirks ; von den Pflegern Professor Meyer, Ratsschreiber Laux
und Archivar Dr. Wagner Berichte über eine Reihe von Ge-
meindarchiven in den Amtsbezirken Schwetzingen, Sinsheim
und Wertheim. Interessante und alte Stücke aus dem Ge-
meindearchiv zu Waihstadt, welche eingehendere Behandlung
erforderten, hat Berichterstatter selbst verzeichnet.
Bleibt in den meisten Amtsbezirken auch noch mancherlei
zu thun, so lehrt doch die Thatsache der binnen wenigen Jah-
ren erfolgten Erledigung einer Reihe von Bezirken, dass die
Aufgabe, welche sich die Kommission mit der Durchforschung
der noch im Lande befindlichen Archivalien gestellt hat, wohl
erfüllbar und lohnend ist und die Kräfte der einzelnen Pfleger
nicht überschreitet.
In der sich an diese Berichte anschliessenden Diskussion
wurden die Leistungen der Pfleger allgemein dankbar aner-
kannt, ebenso die Förderung, welche ihre Arbeiten fast überall
durch Staats-, Gemeinde- und Kirchenbehörden gefunden haben.
Dabei wurde es als wünschenswert bezeichnet, dass die Pfleger
sich von Zeit zu Zeit überzeugen möchten, ob die von ihnen
hergestellte Ordnung der Archivalien auch erhalten bleibe. Eine
zu diesem Zweck nötige Instruktion im Einvernehmen mit den
Bezirksdelegierten auszuarbeiten wurde dem Bureau anheim-
gegeben.
Der Archivdirektor teilte mit, dass bis jetzt nachstehend ver-
zeichnete Gemeinden ihre Archivalien dem Grossherzoglichen
General-Landesarchiv zur Aufbewahrung übergeben haben:
Allensbach, Ballrechten, Emmingen ab Egg, Flehingen,
Hemsbach, Hilsbach, Honstetten, Immendingen, Laudenberg,
Leipferdingen , Liggeringen, Mudau, Mühlingen, Neuenheim,
Ölmingen, Schlossau, Schweinberg, Sennfeld, Steisslingen,
ünteribenthal, Waldmatt, Wettersdorf, Zähringen.
Hierauf wurde ein Antrag des Archivars Dr. Baumann
besprochen und angenommen, wonach zu den bisherigen 3
Bezirksdelegierten ein vierter in der Person des Professors Dr.
Roder in Villingen hinzutreten solle. Die Verteilung der Amts-
bezirke nach der neuen Organisation wurde der Verständigung
der Bezirksdelegierten untereinander überlassen. Die neue
Hitt. d. bad. hiit. Kom. No. 8. |li2
m
18 Bericht
Einteilung sowie ein Verzeichnis der Pfleger nach dem gegen-
wärtigen Stande machen wir in Beilage D. bekannt.
Hierauf kamen einige von Mitgliedern der Kommission ge-
stellte Anträge zur Verhandlung und Beschlussfassung und
zwar:
1. Der Antrag des Archivrats Dr. Schulte:
„Die historische Kommission wolle die Bearbeitung und
Herausgabe der Tagebücher und Kriegsakten des Markgrafen
Ludwig Wilhelm von Baden-Baden aus den Jahren 1693
bis 1697 beschliessen." Die Begründung des Antrags teilen
wir in Beilage C. mit.
2. Der Antrag des Geheimen Bofrats Dr. Winkelmann:
„Die historische Kommission wolle beschliessen, zu den
Herstellungskosten des 3. Bandes des von Archivdirektor Dr.
V. Weech bearbeiteten und herausgegebenen Codex diplomati-
cus Salemitanus einen Beitrag zu bewilligen."
3. Der Antrag desselben:
„Die Kommission wolle Herrn Direktor Dr. August Thor-
becke in Heidelberg mit der Herausgabe der für die Ge-
schichte des höheren Unterrichtswesens überaus wichtigen Hei-
delberger Universitätsstatuten des 16. bis 18. Jahrhunderts
beauftragen."
Alle drei Anträge wurden nach eingehender Begründung durch
die Antragstoller und Unterstützung durch andere Kommis-
sionsiiiitglieder einstimmig angenommen. Mit der Herausgabe
der Tagebücher und Kriegsakten des Markgrafen Ludwig Wil-
helm wurde Archivrat Dr. Schulte betraut.
Nach Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten schloss der
Vorstand die V. Plenarsitzung, indem er Seiner Königlichen Ho-
heit dem Grossherzog, der Grossherzoglichen Staatsregierung
und der Volksvertretung für ihre Förderung der Thätigkeit
der Kommission, sowie insbesondere noch den anwesenden
Herrn Regierun^svertretern für ihre Teilnahme an den Ver-
handlungen den Dank der Kommission aussprach.
über die V. Plenarsitzung. ml 9
Beilage A.
Adresse
zum 90. Geburtstage
Seiner Excellenz des Herrn Geheimrats Dr. Leopold
von Ranke.
Hochverehrter Herr Geheimer Rat!
An dem Tage, an welchem aus allen Teilen der Welt zur
Feier Ihres 90. Geburtstages Ew. Excellenz Huldigungen und
Segenswünsche dargebracht werden, möchte auch eine der
jüngsten Vereinigungen zur Förderung der Geschichtsforschung,
die badische historische Kommission, nicht unter den Glück-
wünschenden fehlen.
Als unser Grosslierzog, der erhabene Protektor von Kunst
und Wissenschaft, diese Kommission zur Erforschung und Be-
arbeitung der Geschichte seines Hauses und seines Landes
ins Leben rief, legte er ihr die Verpflichtung auf, sich einzu-
fügen in die Kette der mannigfaltig gestalteten Glieder, aus
denen sich die grosse Genossenschaft wissenschaftlich Stre-
bender und Wirkender zusammensetzt, welche Ew. Excellenz
als ihren unvergleichlichen Altmeister verehrt.
Indem wir, deren Thätigkeit in drei arbeitsreichen Jahren
seit unserer Gründung nur eine vorbereitende sein konnte,
uns anschicken, die ersten Früchte derselbeü der gelehrten
Welt vorzulegen, begrüssen wir es als ein glückliches Omen,
dass dies in einem Zeitpunkte geschieht, dem der Eintritt
Ew. Excellenz in ein neues Lebensjahrzehnt, welches zu er-
reichen die Vorsehung nur ihren auserlesenen Lieblingen gönnt,
eine besondere Weihe für alle der Geschichtswissenschaft
Dienenden verleiht.
Gott erhalte Ew. Excellenz noch lange Jahre der Nation
und der Wissenschaft.
Karlsruhe, 20. Dezember 1885.
Die badische historische Kommission.
Der Sekretär: Der Vorstand:
gez. Dr. V. Weech. gez. Dr. Winkelmann.
M2»
in20 Bericht
Beilage B.
Disposition
zu einer
Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes
und der angrenzenden Gaue
der badischen historischen Kommission vorgelegt
▼OD
Professor Dr. Eberhard Gothein.
Die älteste Zeit beabsichtige ich nur in der Weise einer
Einleitung zu behandeln. Zu wirklichen Forschungen über
keltische und romanische Besiedlungen und deren etwa noch
in's Mittelalter hineinreichende Reste fehlen mir die nötigen
Vorkenntnisse archäologischer , antiquarischer , sprachlicher
Art. Ich werde mich begnügen, dasjenige kurz zusammen-
zufassen, was mir hier kritisch gesichert erscheint.
Die Frage der germanischen Besiedlung des rechten Ufers
des Oberrheins, mit der das erste Buch der Arbeit zu beginnen
hat, werde ich ebenfalls nach einer wichtigen, vielleicht der
wichtigsten Seite hin nicht erschöpfend behandeln: das Mittel
der Namenforschung darf nur ein germanistisch-philologisch ge-
schulter Forscher mit Sicherheit handhaben, und auch dies
nur auf Grund eines vollständigen Materials. Übrigens glaube
ich, dass in unserm reinschwäbischen Gebiete nicht an Re-
sultate der Namensforschung, wie sie Arnold in dem Durch-
zugsland Hessen erreichte, zu denken ist. Auch hier wird
eine kurze Zusammenfassung gesicherter Resultate genügen.
Auf der eigentlich wirtschaftlichen Seite der Besiedlung hat
bei mir naturgeuiäss der Nachdruck zu liegen. Die älteste
Gestaltung der Mark- und Dorfverfassung, die Formen der
Dorf- und Fluranlage, der Ausbau von Tochterdörfern und
Einzelhöfen, die Verhältnisse des Besitzes am Grund und
Boden — Königsgut, grosser Grundbesitz, Klostergut — der
Einfluss, den dieselben auf die Besiedelung haben, die ersten
Fortschritte der Bodenkultur zu geregelter Dreifdderwirt-
über die V. Plenarsitzung. in21
Schaft und Weinbau sollen hier nacheinander zur Behandlung
kommen.
Die Schwierigkeit dabei ist nur: wie weit in's Einzelne
zu gehen ist. Eine Reihe von Monographien zu geben, in
denen die Verhältnisse jeder einzelnen Mark behandelt werden,
geht nicht an; alle Einheit und alles Interesse würde darüber
verloren werden.
Andererseits ist es doch entschieden erforderlich, einen
Überblick über das ganze Gebiet zu geben, z. B. die Mark-
abgrenzung durchweg darzustellen — was am besten aller-
dings durch ein beigegebenes Kärtchen geschehen würde — ,
während es schon bei den wechselseitigen Berechtigungen der
Dorfschaften an einander genügt typische Beispiele heraus-
zuheben.
Eine eingehende Würdigung müssen schon in den Anfangs-
kapiteln die Rechtsverhältnisse erfahren. Ich möchte über-
haupt als das Ziel meiner Darstellung der mittelalterlichen
Wirtschaftsgeschichte bezeichnen: zu zeigen, wie Wirtschaft,
Privatrecht und öffentliches Recht einander wechselweise be-
dingen, wie sie auch in ihren Veränderungen von einander
abhängen.
Dieses erste Buch schliesst ab mit dem Zeitpunkt, wo das
städtische Leben sich mächtiger entfaltet und Einfluss auf die
Gesamtentwicklung gewinnt. Eine genaue Grenzlinie mag
ich hier nicht ziehen; die Einteilung folgt hier mehr den
Stoffen als der Zeit. An die Spitze des zweiten Buches tritt
die wirtschaftliche Entwicklung der Städte, wie ich denn über-
haupt in jeder Periode zuerst die massgebende Erscheinung
bespreche, sodann die sekundären mit ihr in Verbindung setze.
Diese naturgemässe Einteilung ersetzt den Nachteil, dass in
dem einen Buche die agrarischen Verhältnisse, in dem andern
die städtischen, in einem dritten die fürstliche Verwaltung an
die erste Stelle treten, dadurch, dass nur so eine organische
Entwickelung möglich wird.
Da neuerdings Basel eine eingehende Gewerbegeschichte
erhalten hat, so kann ich mich bei den sehr ähnlichen Ver-
hältnissen des städtischen Handwerks in Freiburg verhältnis-
mässig kurz fassen ; eingehender will ich zwei bisher ziemlich
vernachlässigte Punkte, die Gewerbegeschichte kleinerer Städte
ni22 Bericht
und die jener Gewerbe, die ausserhalb der Zunftverfassung
verbleiben, behandeln.
Die Verhältnisse des Besitzes und die sich daran knüpfen-
den Rechtsfragen bieten in Städten, die wie Freiburg und
Villingen ursprünglich in gleichmässig mechanischer Weise
auf Grundlage der gleichgemessenen Hofstatt angelegt sind, ein
besonderes Interesse. Eine Spezialuntersuchung über diese
seit Arnolds Geschichte des Eigenthums in den Städten so
wichtig gewordene Frage, werde ich auf Grundlage des reichen
Freiburger Materials mit Zuziehung desjenigen von Villingen
womöglich noch in diesem Winter publizieren. Dagegen furcht«
ich über Handel und Verkehr aus dieser Periode wenig Neues
beibringen zu können.
Unmittelbar an den städtischen Gewerbfleiss schliesst sich
die Untersuchung des für das Aufblühen unserer Landschaften
in jener Zeit so überaus wichtigen Bergbaues, der hier sofort
auch in seiner zweiten Blüteperiode am Ende des 15. Jahr-
hunderts dargestellt wird. Auch hier werde ich mich wohl
genötigt sehen, den Hauptwert auf eine Darstellung der so-
zialen und rechtlichen Verhältnisse zu legen, die meiner An-
sicht nach schon dadurch von grösster Bedeutung sind, weil
durch die Zwischenstufe der Glashütten-Genossenschaften die
genossenschaftliche Organisation des spätem Schwarzwaldge-
werbes und Handels aus der Gewerkschaft hervorgegangen ist.
Dagegen bezweifle ich — obgleich ich in diesem Punkte noch
nicht klar sehe — , dass wichtigere Resultate der eigentlichen
Volkswirthschaft betreffend die Produktion der Edelmetalle,
die Menge, die Kosten derselben, wobei sich auch für die
Löhne feste Anhaltepunkte zeigen müssten, aus dieser Unter-
suchung hervorgehen werden.
Geradezu zu einem Hauptteil muss die Darstellung des
Einflusses werden, welchen die Entfaltung des inneren Ver-
kehres durch das Entstehen eines städtischen Marktes, welchen
auch die sozialen Verhältnisse der Städte auf Wirtschaft und
Lage des Landvolkes äussern. Die Fortschritte des Acker-
baus, die Ausdehnung der Ackerfluren, der stellenweise sich
zeigende Zerfall der alten Agrarverfassung, die völlig verän-
derten Besitzverhältnisse, die Art und Weise, wie der Ban^
wieder zum Grundeigentümer wird, die Rechtsentwicklung in
den Weistümern, die zunehmende Volksdichtigkeit, dieGestaltang
über die V. Plenarsitzung. in23
und Ausübung der Zugfreiheit, das Pfahlbürgertum kommen
hier im einzelnen zur Behandlung. In diesem Zusammenhang
findet auch die Frage nach der Besiedlung des Schwarz waldes
vom Beginn des 12. Jahrhunderts an ~ die wenigen, älteren
Besiedelungen sind im 1. Buch behandelt — , ihr zeitweiliges
Stillstehen oder Rückschreiten in einem besonderen Kapitel
ihre Beantwortung ; denn gerade diese recht verwickelten Er-
scheinungen sind nur aus der Gesamtbewegung der Volkswirt-
schaft zu erklären.
Ein weiterer Abschnitt behandelt die Gründe einer begin-
nenden Zersetzung: die wirtschaftlichen und sozialen Schatten-
seiten der städtischen Wirtschaft, die Verschuldung, die Zunft-
kämpfe und den seit dem Ende des 15. Jahrhunderts be-
merkbaren Anfang einer Erstarrung des Zunftwesens; ferner
werden die Ursachen der fortwährend wachsenden Unzufrieden-
heit des Landvolks, die schliesslich im Bauernkrieg zur Kata-
strophe führt, entwickelt. Inbezug hierauf kann ich auf den
von mir in der Westdeutschen Zeitschrift 1885 veröffent-
lichten Aufsatz: „Die Lage des Bauernstandes in Südwest-
deutschland am Ende des Mittelalters" hinweisen. Im wesent-
hchen sollen die Ansichten, die ich dort aufgestellt habe, in
diesem Abschnitte ausgeführt werden.
Es möchte scheinen, dass ich bei einer solchen Einteilung
alles Licht in den einen, allen Schatten in den andern Ab-
schnitt bringe. Jedoch handelt es sich hier in der That um
die Erklärung der vielleicht schwierigsten Thatsache in der
deutschen Wirtschaftsgeschichte: wie es gekommen, dass unter
den ungünstigsten politischen Verhältnissen die deutsche Volks-
wirtschaft von der Mitte des 13. Jahrhunderts ab das ganze
14. Jahrhundert hindurch in rascher Vorwärtsentwickelung
sich zeigt, und warum sie sich im 15. nur gerade auf dieser
Höhe behaupten kann unter schweren gesellschaftlichen Käm-
pfen und in der Vorbereitung noch schwererer. Hierbei ist
eine solche Stoffverteilung unumgänglich, wenn auch die Er-
scheinungen zeitlich bisweilen zusammenfallen, die hier getrennt
behandelt werden.
Den Abschluss dieses Buches bildet die Darstellung der
Umänderungen in der Verwaltung sowohl der Städte als der
Fürstentümer. Hier ist jede Untersuchung darüber, wie die
Fürstentümer zusammengekommen, auch darüber, welches ihre
m
24 Bericht
Stellung im Reichsganzen war, von vornherein ausgeschlossen,
dagegen müssen die Formen der inneren Verwaltung und noch
mehr deren positive Massregeln dargestellt werden. Hieraus
ergiebt sich, dass auch die ständische Entwicklung unumgäng-
lich behandelt werden muss, zumal sie auch wieder die Macht-
stellung der Grundherren zu ihren Hintersassen durchaus beein-
flusst. Sehr gern möchte ich nun an dieser Stelle oder an
der entsprechenden des folgenden Buches einmal genau dar-
stellen, was es eigentlich mit dem Einfluss des römischen
Rechtes praktisch auf sich hat. Material für unsere Gebiete
ist überreich vorhanden. Welche Fülle desselben bieten nicht
allein die vollständigen Prozessakten des Reichskammergerichtes!
Ob aber zu dieser schwierigen Untersuchung meine romanisti-
schen Kenntnisse ausreichen werden, ist mir leider zweifelhaft;
und dieselben zu vertiefen, mangelt die Zeit.
Das dritte Buch umfasst die Zeit vom Bauernkrieg bis zur
Wiederherstellung friedlicher Zustände nach dem spanischen
Erbfolgekrieg. Die Gesichtspunkte, die mich hier leiten, habe
ich im wesentlichen in dem Aufsatze: „Der Oberrhein vor und
nach dem 30jährigen Kriege" ausgesprochen. Mit den Nach-
wirkungen des Bauernkrieges beginne ich und schildere im Zu-
sammenhang damit die bäuerliche Entwicklung bis zum 30-
jährigen Kriege, die unbestreitbare, wenn auch nicht tiefgrün-
dige wirtschaftliche Wohlfahrt einerseits, den sozialen Rückschritt
anderseits. Die in unserem Gebiet besonders auffallende Ver-
knöcherung der Städte wird kurz behandelt, ausführlich da-
gegen die Regententhätigkeit der Fürsten bis herab zu den
Äbten und Adligen. Das folgende Kapitel behandelt die Ver-
wüstungen des 30jährigen Krieges. Hier will ich nun keines-
wegs im einzelnen zeigen, wie der Wohlstand zerrieben wurde;
das könnte nur an der Hand der politischen Geschichte ge-
schehen, und gäbe doch nur ein eintöniges Bild ununterbro-
chener Misere, einige Beispiele müssen hier genügen — ebenso
wie bei den folgenden Kriegen — , mehr Wert lege ich darauf,
wie inmitten der Kriegsstürme doch immer wieder die Men-
schen sich einzurichten wissen; diese unglaubliche Zähigkeit
ist das psychologisch wie wirtschaftlich interessante Moment.
Für unerlässlich halte ich dagegen, ein möglichst exaktes Bild
des Zustandes nach dem Kriege zu geben. Hier will ich
namentlich eine zusammenfassende Darstellung der Preisbewe-
über die V. Plenarsitzung. m25
gung geben, und zwar vom Ende des Mittelalters an, denn
in die einzelnen Kapitel möchte ich diese wichtige Untersu-
chung nicht zerstückeln. Der Gang der Wiederbesiedlung,
namentlich des Schwarzwaldes hängt schon eng mit der Indu-
strie zusammen, wird hier aber für sich dargestellt, damit die
agrarischen Zustände ungetrennt bleiben. Von der städtischen
Wirtschaft nach dem 30jährigen Kriege ist wenig zu sagen;
mehr Interesse fordert die Durchführung des Prinzips der
Landes-Zunftverfassungen.
Das vierte und letzte Buch umfasst das 18. Jahrhundert. An
die Spitze muss hier die Schilderung der Verwaltung treten, nicht
nach ihren einzelnen Massregeln, die in den folgenden Kapi-
teln erscheinen, sondern nach ihrer Organisation, nach ihren
Grundsätzen, teilweise auch nach ihren Persönlichkeiten bis
auf Kaiser Joseph und Karl Friedrich. Daran schliesst sich
die Darstellung der ländUchen Verhältnisse. Der Beginn einer
technischen Umwandlung des Ackerbaues, der Kampf gegen
die ewige Waide, die Meliorationen, die Einführung der Han-
delsgewächse und der Stallfütterung, die Änderung in den
Rechtsverhältnissen, weiterhin das mehr oder minder rasche
Zerbröckeln der Flurverfassung, vor allem die Stellungnahme
zur Allmende, die über deren Schicksal geführten Kämpfe, end-
lich die Einkehr nicht nur von Ordnung sondern auch von
rationeller Kultur in den Forsten, der grossartige Aufschwung
des Holzhandels — derselbe hat im 16. Jahrhundert schon
einmal ein besonderes Kapitel erhalten — , kommen hier nach-
einander zur Darstellung. Im Gegensatz hierzu schildert das
folgende Kapitel das erstarrte städtische Handwerk, die Zag-
haftigkeit und innere Unsicherheit der Regierungen diesem
gegenüber. Hierbei ist die sparsamste Auswahl aus den wü-
sten Stoffmassen angezeigt. Umsomehr ist die sorgsamste
Verwertung des Materials geboten bei den folgenden, die
Industrie behandelnden Kapiteln. Hier muss eine scheinbar
nur äusserliche Einteilung, die nach Industriezweigen, fest-
gehalten werden. Bergbau und Eisenindustrie machen den
Beginn, weil sie sich an überkommene Einrichtungen an-
schliessen. Darauf folgt die vielverzweigte Textilindustrie, die
entweder geradezu fiskalisch war, oder die auf staatlicher Ord-
nung der Arbeit in diesem ganzen Zeitraum beruht. Die eben-
falls fiskalische Thonindustrie bildet einen kurzen Anhang.
m26 Bericht
Für die Entfaltung dieser Industrien kann ich zwar viel in-
teressantes Material beibringen, aber die Teilnahme wendet
sich natürlich den Gewerben zu, in denen sich die Eigenart
der Landschaften treuer abspiegelt, also der Pforzheimer Bi-
jouterie und der Schwarzwälder Kleinindustrie. Sie gehören
schon darum an das Ende, weil sie im wesentlichen selbst-
gewachsene Industrien sind. Zugleich bieten sie in ihrer Ent-
wicklung einen merkwürdigen Gegensatz: das Bild vollendet-
ster Fabrikkonzentration dort, das einer einsam betriebenen
Hausindustrie, aber mit strengem genossenschaftlichen Betrieb
des Handels, hier. — Diese Einteilung nach Fabrikationen
hat zwar den Nachteil, dass man die Darstellung zeitlich
mehreremale von vorn anheben niuss, bietet aber die einzige
Möglichkeit, Verwirrung zu vermeiden.
Mit der Rheinbundszeit schliesse ich; in jedem einzehien
Fall lässt sich aber die Grenze nicht genau innehalten. Da
die vergangene Entwicklung als Grundlage der Gegenwart dar-
gestellt werden soll, sind bisweilen Andeutungen über die wei-
tere Gestaltung notwendig. Wenn z. B. die Frohnden in ihrer
letzten Gestalt dargestellt werden, so muss auch auf das Wesen
der endgiltigen Frohndablösung hingewiesen werden. Ein eigent-
liches Übergreifen über die gesteckte Zeitgrenze ist höchstens
bei einigen Zweigen der Industrie notwendig.
Eins möchte ich freilich schon jetzt betonen: als abschlies-
send kann ich höchstens für die Geschichte der Industrie meine
Arbeit bezeichnen , in allen übrigen Abschnitten will ich zu-
frieden sein, wenn sie vielmehr die Grundlage zu weiteren
Forschungen geben werden.
über die V. Plenarsitzung. in27
Beilage C.
Begründung
des Antrags des Archivrats Dr. Schulte
betreffend die Bearbeitung und Herausgabe der Tagebücher
und Kriegsakten des
Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden-Baden
in den Jahren 1693—1697.
Aus dem Kriegsleben des Markgrafen Ludwig Wilhelm ist
bislang in der Litteratur ganz unbeachtet geblieben die Zeit
seines Oberkommandos am Rhein zur Zeit des pfälzischen Erb-
folgekrieges in den Jahren 1693—1697, wo er an der Spitze
der fränkischen und schwäbischen Kreistruppen, zu denen
einige kaiserliche Regimenter kamen, stand und damit häufiger
auch das Kommando über die von den armierten Ständen
aufgebrachten Truppen vereinte. Wenn Röder von Diersburg
in den beiden grossen Publikationen über Ludwig, seine Türken-
kriege und seinen Anteil am spanischen Erbfolgekrieg zunächst
behandelte, so hat er freilich die interessantesten Kämpfe
vorweggenommen. Aber er hat doch eine sehr frucht-
bringende Arbeit übriggelassen. Markgraf Ludwig Wilhelm
hat auf Grund des Befehlbuches und der Kriegsakten die von
ihm am Oberrhein geführten Feldzüge auf das genaueste aus-
arbeiten und mit Plänen über die einzelnen Gefechte und Lager
der Armee illustrieren lassen. Ganz vollendet ist die Arbeit
nicht, der 5. und letzte Feldzug von 1697 fehlt, nur ein Teil, die
Belagerung der Ebernburg enthaltend, ist in einer Handschrift
der Hof- und Landesbibliothek erhalten, in dem schon flüch-
tiger ausgestatteten von 1696 ist nicht ausgeführt die Karte
über die wochenlangen Kämpfe Ludwig Wilhelms mit den
Franzosen um Neustadt a. d. Hardt ; andere Blätter sind nur
zum Teil illuminiert. Welchen Wert der Markgraf diesem sei-
nem Werke beimass, ersieht man daraus, dass er auf seinem
Todbette es seiner Gemahlin anempfahl mit der Bestimmung,
dass nur seinen Nachkommen die Einsicht gestattet, eine Ab-
schrift nicht genommen werden dürfe. Diese durch das Aus-
sterben seines Stammes hinfällig gewordene Verordnung hat zur
Folge gehabt, dass es ca. 150 Jahre versiegelt im Archiv beruhte.
Die Absicht, in dem Werke ein Buch für seine Nachkommen-
m
28 Bericht
Schaft zu schaffen, aus dem diese die Feldhermkunst erlernen
sollte, könnte die Vermutung nahe legen, dass dem Lehrzwecke
zuliebe von dem wahren Sachverhalt abgewichen ist. Aber
eine doppelte Vergleichung bewies, dass wir es mit einem
historisch getreuen Bericht über die Feldzüge zu thun haben.
Es scheint mir sicher, dass die gesamte Darstellung dieser Feld-
züge deutscherseits auch heute noch auf dem Theatrum Euro-
paeum beruht. Eine Vergleichung aber mit diesem Werke be-
wies, dass dort nur ganz äusserlich von den Feldzügen berichtet,
von dem Kern der Gev*^chichte nur hier und da eine Andeu-
tung gegeben ist. Aus den Tagebüchern erfahren wir da Vor-
gänge, von denen das Theatrum Europaeum nichts weiss. Die
Verzögerung des Kinfalls auf das linke Rheinufer bei Daebs-
landen und seine geringen Erfolge klären sich, wenn man
erfährt, dass die sächsischen Truppen sich weigern, mitzuthun.
Vollends unbekannt sind die Pläne der Schaffung einer Eri^[s-
basis am Rliein durch eine Neubefestigung von Mannheim,
welche am Widerspruch der Hessen scheitern; ebenso unbe-
kannt die mehrmaligen Überfälle der französischen Armee,
welche nicht zu einer Schlacht führten, weil die Franzosen jedes-
mal vorher aus ihrer Position Reissaus nahmen. Aber es ist ja
eigentlich selbstredend, dass eine bessere Quelle für die Ge-
schichte dieser Feldzüge nur die Kriegsakten selbst sein könnten.
Während die eigentlichen Kriegsakten für die übrigen Feld-
züge des Markgrafen zum grossen Teil in Wien beruhen, ist
für diese Feldzüge das gesamte Material bis zur Patrouillen-
meldung des Husarenwachtmeisters, bis zu den kleinsten Re-
lationen herunter im Grossherzoglichen Haus- und Staatsarchiv
erhalten. Icli habe vorläufig nur für die ersten Monate des
Jahres 1693 die Akten mit der Kriegsbeschreibung verglichen
und da stellt sich es heraus, dass wenigstens hier nie der
Lehrzweck den historischen Bericht beeinflusst hat. Die Korre-
spondenz vor und nach dem Falle von Heidelberg, welche nie-
mals benutzt ist, liegt völlig vor bis zum Gnadengesuch de»
Generals von lleddersdorf, die Akten des Prozesses gegen
diesen sind unvollständig erhalten, das meiste seinerzeit von
Salzer benutzte ist im Deutschordensarchiv in Wien; in summa
ist das vorhandene Material init^tande, stets die Richtigkeit
der Erzählung Ludwig Wilhelms zu kontrollieren, wie dieselbe
zu erläutern und zu erweitern, in der Kriegskorrespondens
über die V. PlenarsitzuDg. iq29
fehlen Dur die Originale der Berichte an den Kaiser nach
Wien, die Konzepte scheinen vollständig erhalten. Wir sind
deshalb in der Lage, ohne Ausnützung fremder Archive —
mit Ausnahme vielleicht des Archivs des k. k. Kriegsmini-
steriums in Wien — auf Grund unserer Karlsruher Archi-
valien die Geschichte der Feldzüge veröffentlichen zu kön-
nen, welche das geschwächte Süddeutschland unter der
Führung des Markgrafen Ludwig Wilhelm in der Gegend zwi-
schen Rastatt, Landau, Ebernburg, Mainz und Heilbronn führte,
welche die Mordbrennereien der Jahre 1689—93 in eine Ein-
öde umgewandelt hatten und die dann, vom Markgrafen ver-
teidigt, langsam sich wieder erhob.
Wenn ich der bist. Kommisssion auf Grund dieses Be-
richtes den Vorschlag mache, sie möge die Tagebücher mit
den Akten veröffentlichen lassen, so weiss ich wohl, dass die
Hauptschwierigkeit darin liegt, dass eine solche Publikation
weit auf das militärische Gebiet hinübergreift; aber ich glaube,
wenn bei der Veröffentlichung sorgfältig auf den Rat von
Militärs gehört wird, so können wir ebensogut wie Arneth die
Thaten des genialen, kühnen Prinzen Eugen, dessen Feld-
züge eine Fülle von wechselnden Ideen und Absichten leiteten,
bearbeitete, auch die des methodischen, vorsichtigen Mark-
grafen Ludwig publizieren, wenn wir im Raissonnement die
einem Nichtmilitär zustehende Einschränkung beachten.
Der Plan der Publikation würde meines Erachtens folgender
sein müssen. Der Text der Tagebücher des Markgrafen muss
den Grundstock bilden; verkürzt dürfen und müssen sie wer-
den während der Wochen, die den Katastrophen vorangehen
und folgen; in den Tagen der Kämpfe ist aber Vollständig-
keit erforderlich. Die Kriegsakten müssen zu dieser Relation
als Ergänzung untergebracht werden, selbstredend ist davon
nur eine sehr enge Auswahl zu trefifen Von den in den Tage-
büchern steckenden 66 Plänen genügt es, etwa 10 beizugeben.
Die Einleitung darf nur eine knappe, gedrängte Übersicht
über die ganzen Feldzüge enthalten.
Seine Königliche Hoheit der Grossherzog haben dem durch
die Grossherzogliche Archivdirektion Höchstdenselben unter-
breiteten Antrag auf Genehmigung dieser Veröffentlichung
Höchstihre Zustimmung zu erteilen geruht.
mdO
Bericht
Beilage !>•
Verzeichnis
der Pfleger der badischen historischen Kommission.
(Stand vom 20. November 1886.)
Amtsbezirke.
Namen der Pfleger.
(Respizient: Archivar
Bonndorf
Donaueschingen
Engen
Eonstanz Stadt:
Amt : Öötl. Teil incl.
Radoifzell
Westl. Teil
Messkirch
Pfullendorf
Säckingen
Stockach
Überlingen Stadt:
Amt: Westl. Teil
Östl. Teil
Waldshut
(
n
n
I. Bezirk.
Dr. Baumann in Donaueschingen.)
Herr Stadtpfarrer Honold in Bonn-
dorf.
Notar Dietrich in Stühlingen.
Pfarrer üdry in Pfohren.
Hauptlehrer B a r t h in Geisingen.
„ Pfarrer Dreher in Binningen.
„ Professor Friedr. Eiselein in
Konstanz.
„ Professor Fr. Eiselein in Kon-
stanz.
„ Pfarrer Winterer in ßiela-
singen.
„ Arzt Dr. Gagg in Messkirch.
„ Hofkaplan Martin in Heiligen-
berg.
„ Landgerichtsrat Birkenmayer
in Waldshut.
„ Bez.-Arzt Schedler i. Stockach.
- Oberamtsrichter von Woldeck
in Überlingen.
Derselbe.
„ Ratsschreiber Strass in Meers-
burg.
„ Landger. -Rat Birkenmayer
in Waldshut.
11. Bezirk.
(Respizient: Professor Dr. Roder in Villingen.)
Lörrach
Müllheim
Neustadt
St. Blasien
Herr Professor Enilein in Lörrach.
„ Professor Weiss in Müllheinou
vacat.
Herr Oberamtmann Dr. Groos in
St. Blasien.
über die Y. Pledarsitzung«
inSl
Amtsbezirke.
Namen der Pfleger.
Schönau
Schopfheim
Staufen
Triberg
Villingen
Wolfach
(
Herr Dekan Reich in Schönau.
Professor Weiss in Müllheim.
Pfarrer Baur in St. Trudpert.
Pfarrer Nothhelfer in
St. Ulrich.
Pfarrer Hättig in Nussbach.
Professor Dr. Roder in
Villingen.
Pfarrer Damal in Stein ach.
»
ff
ff
ff
ff
ff
ff
III. Bezirk.
(Respizient: Archivdirektor Dr. von Weech in Karlsruhe.)
Achern Herr geistl. Lehrer Dr. Schindler
in Sasbach.
„ Professor Valentin Stösser in
Baden.
„ Stadtarchivar Poinsignon in
Freiburg.
Pfarrer C. Reinfried in Moos.
Professor a. D. Fecht in
Karlsruhe.
Diakonus Maurer in Emmen-
dingen.
Pfarrer Wilh. Störk in Blei-
bach, A. Waldkirch.
Professor Keller in Ettlingen.
Stadtarchivar Poinsignon in
Freiburg.
Professor a. D. Fecht in
Karlsruhe.
Pfarrer Bender in Willstett.
Pfarrer Hauss in Leutesheiin.
Pfarrers trittmatter i. Kürzeil
Pfarrer Meyer in Meissenheim.
Pfarrer Eckhard in Lauten-
bach und
Pfarrer Fehrenbach in Erlach.
Ratsschreiber Walter i. Offen-
burg.
Professor Dr. Hartfelder in
Heidelberg.
Gymnasiumsdirektor Dr. Ost er
in Rastatt.
Baden
Breisach
Bühl
Durlach
Emmendingen
Ettenheim
Ettlingen
Freiburg
Karlsruhe
Kehl
Lahr
vorm. Amt Kork
Rhein bi-
schofsheim
katholischer Teil
»
cvangeh'scher Teil
Oberkirch
Offenburg
Pforzheim
Rastatt
n
n
n
»
n
n
m32
Bericht
mtm
Amtsbezirke.
Namen der Pfleger.
Waldkirch
für die kath. Pfarreien des
Amtsbezirks und die 6e-
meiuden des Simonswäl-
der und hintern Elzthales
Herr Diakonus Maurer in Emmen-
dingen.
„ Pfarrer Dr. J. Gutmann in
Untersimonswald.
IV. Bezirk.
(Respizient: Geheimer Hofrat Dr. Winkelmann in Heidelberg.)
Adelsheim Herr Rentamtmann Dr. Weiss in
Adelsheim.
„ Gemeinderat Georg Wörner
in Bretten und
„ Hauptlehrer Feigenbutz in
Flehingen,
vacat.
Herr Bürgermeister Nopp in Phi-
lippsburg.
„ Rentamtmann Dr. Weiss in
Adelsheim.
„ Oberamtmann Holtzmann in
Eberbach.
Reallehrer Schwarz in Ep-
pingen
Professor Salzer i. Heidelberg.
Professor Dr. Claasen in
Mannheim.
Rentamtmann Dr. Weiss in
Adelsheim.
Professor Ferd. Mai er, Verst.
der Höheren Bürgerschule in
Schwetzingen.
Ratschreiber Laux i. Sinsheim.
Professor Dr. Martens in
Tauberbischofsheim.
Stadtpfarrer Sievertin Laden-
burg.
Archivar Dr. Karl Wagner
in Wertheim.
Stadtpfarrer Hofmann in
Wiesloch.
Bretten
Bruchsal
für Pbilippsburg
Buchen
Eberbach
Eppingen
Heidelberg
Mannheim
Mosbach
Schwetzingen
Sinsheim
Tauberbischofsheim
Weinheim
Wertheim
Wiesloch
1)
n
n
n
»
n
n
n
I.
Das PfarrarchiT zu St. Martin in Freibnrg.
Aufgenommen
von Hauptmann a. D. und Stadtarchivar Poinsignon.
Enttäuschungen und Überraschungen auf archivalischem Gebiete sind
bekanntlich ja nichts seltenes; aber wenn irgendwo so hat sich dieser
Erfahrungssatz wieder einmal hier bewahrheitet.
Kirche und Pfarrhaus zu St. Martin beherbergten vor Zeiten den im
Jahr 1246 daselbst gestifteten Konvent der Minoriten oder Barfiisser vom
Orden des hl. Franziskus. Da das Archiv desselben sich nicht wie die
der meisten andern Klöster des Landes im General-Landesarchiv zu Karls-
ruhe befindet, wähnte man dasselbe mit aller Zuversicht in seiner alten
Heimath geborgen, zumal man wusste, dass im Pfarrarchiv noch manche
alte Urkunde aufbewahrt sei. Allein auffallender Weise konnte nur eine
einzige auf das frühere Barfüsserkloster bezügliche Urkunde, diejenige
des Grafen Konrad von Freiburg vom 22. Aug 1262 entdeckt werden,
während sämtliche übrigen Archivbestände des Klosters verschwunden
blieben. Dagegen stellte sich zur grossen Überraschung heraus, dass statt
dessen die bisher verloren geglaubten Archive der Augustiner Eremiten
zu Freiburg und Breisach hier intakt erhalten waren. Und dennoch er-
klärt sich dieses unerwartete Resultat auf die einfachste Weise damit,
dass bei Errichtung der Pfarrei St. Martin anno 1783 die Barfüsser ihr
bisheriges Kloster räumen mussten und der auf den Aussterbeetat gesetzte
kleine Augustinerkonvent den Aushilfsdienst bei der neuen Pfarrei über-
nahm, somit das Barfüsserkloster bezog. Als dann in den französischen
Revolutionskriegen auch der Konvent der Breisacher Augustiner nach
Freiburg flüchtete, fand er bei seinen Ordensbrüdern daselbst in den weiten
Räumen des ehemaligen Klosters gastliche Aufnahme, und so verblieb auch
dieses Archiv im Pfarrhof zu St. Martin.
A. Einzige Urkunde der Barfüsser zu Freiburg.
1262 Aug. 22 Burg Freiburg. C[fnradus] nobilis comes de Friburg
überlässt, um Gott zu gefallen, in Anbetracht der Dürftigkeit der min-
deren Brüder denselben zum Bau ihres Chores das Haus und den Hof
der Frau (domine) Mehtildis, genannt die Mvhterin, zu vollem Eigentum,
in octaua assumptionis b. V. PO. Reitersieg, zur Hälfte abgebr. 1.
Mitt. cL bad. bist Korn. No. 8. M3
in34 Poinsignon.
B. Urkunden der Augustiner-Eremiten m Preiburg.
1303 Juli 26 Freibnrg. Vor Schultheiss und Gericht übergiebt Kathe-
rine Grescberin dem Clewi Ederlin, Brodbeck und Bürger zu Freiburg,
das halbe Haus den Augustinern gegenüber neben Andres v. Stülingen
und die 10 ß Pfg. Gülte, die sie von emem weitern Viertel desselben
Hauses hat, herrührend von der Mörin sei., — gegen eine Leibrente von
3 Pfd. Pfg. Zu mohrerer Sicherheit setzt Ederlin zu Unterpfand sein
Haus in der Lodergassc auf dem Graben. Hanman Snewelin, Ritter und
Schultheiss, siegelt mit seinem eigenen Siegel; Beisitzer: Heinrich von
Muutziiipeii, Frantz Stehelin, Heintzman Schalun, Henni Satler, Clewi Bre-
dier und Heinrich Roseuvelt. Fritag n. S. Jacobestag. PO. S. ab. 2.
1313 März 3 Hachberg. Markgraf Heinrich, Herr zu Hahberg, thut
kund, da SS er Jacobe dem meiger an der Steige von Tenzelingen die Matte,
die da heisset das gelende, bei Tenzelingen an der Elza neben des Fidel-
lors brjigele mit Wuiin und Waid und Wässerung aus seinem Gewässer
um 4 M. Silb. Freib. Gew. verkauft habe. Samestage n. S. Mathiesztag.
PO. S. des Ausstellers abgeg. 8.
1314 Febr. 5 P>eiburg. Elsebete, Burchartes von Hohenfirst sei
Wittwe, und Margarete ihre Tochter thun kund, dass sie h. Peter, einem
Priester, der Kapellan auf der Burg zu Freiburg war, um 6 M. Silb.
Freib. Gew. 6 Jauch. Acker im Hausener Bann auf benannten Gewannen
verkauft und diese Liegenschaften um 6 Mutt Roggengülte und 2 Kap-
paunen Erschatz wieder zurückempfangen haben. Zeugen: h. Sneweli in
dem hove, Ritter, Rudolf von Ovwe der alte, Bvergi von Hohenfirst, Bvedi
Rvdolfes des Rintkovflfer Sohn, Cvnrat Slvding, Johannes der Smit, des
Cvnzen Tochtermann, und Johannes der Schedeler, des Snellen sei. Tocbter-
mann. An St. Agethen tag. PO. Stadtsieg, stark besch. 4.
1317 Febr. 23 Freiburg. Her Kozze, hern Burchart Meinwart des
Ritters sei. Tochtermann, Johannes Kozze und Walther von Valckenstein,
des von Stülingen sei. Tochtermann, beurkunden, dass Cvnrat Kozze seL
von Freiburg um seiner Seele willen dem Prior und Konvent der Anga-
gustiner zu Freiburg nachbenannte Gülten im Bann zu Ovwe übergeben
hat: von des Ranners Lehen 6 ß Pfg. Brisker mit ebensoviel Erschatz
und von dem Schvneberge an dem Snellinge 5 ß Pfg. Br. und 2 Kap-
paunen Erschatz. Die Jahrzeit soll im Chor mit Singen und im Reventer
mit Wein und Brod begangen werden. Es siegeln alle drei Aussteller.
An St. Mathias abent. PO. S. des Hrn. Kozze fehlt. B.
1318 Febr. 13 Freiburg. Graf Konrad II. und Friderich sein Sohn
erlauben dem Johannes KlingeJhüt, ihrem Knechte, der guten Dienste
wegen, die er ihnen geleistet, auf der Hofstatt neben Eligastes Haus, die
er als Erblehen hat von Katherinen der Kuegin um 6 /) Pfg. Freib. W.,
ein Ofenhans (Backstube) oder eine Hadestube zu bauen. (Jetzt Haus
No. 42 in Oberlinden.) An St. Valletins abende. PO. Nur noch das
Siegel des Grafen Friderich vorhanden. Das Vech um den Adler als
Perleukranz. 6.
1323 Juli 6 Freiburg. Peter, der Kapellan auf der Borg an Frei-
Das Pfarrarchiv zu St. Martin in Freiburg. mg 5
bürg, thut kund, dass er am 29. April 1318 zu einer ewigen Messe, täg-
lich zu lesen auf Uns. Frauenaltar im Augustinerkloster, dem damaligen
Prior daselbst, Bruder Berhtolt von Lar, gewisse Güter und Gülten nach
Laut der damals gegebenen Urkunde vergabt habe. Zur Aufbesserung
und Erneuerung dieser Stiftung giebt er nun abermals nachbenannte Güter
und Gülten an Bruder Nikolaus von Wizenburg, derzeitigen Prior, an
des Konventes statt und an Cünrat Snewelin, Walther von Valckenstein
und Wernher den Niener, diesen dreien als Pfleger der Stiftung, nämlich
3 Pfd. Pfg. ewiger Gülte und 33V2 M Silb. Freib. Gew. in Kapitalbriefen.
Yon den 3 Pfd. Pfg. Gülte geht 1 Pfd ab Cunrates von Bünsbach Haus
in der Eigelgassen unten am Graben ; das zweite Pfd. ab Schwester Hed-
wigs Haus von Ulm in der Neuenburg gegenüber des Tümprobestes Hof;
das dritte Pfund ab der Beitscherin Haus im Augustinerkloster selbst;
von den 33^2 M. Silb. stehen 18 M. auf des Strovsers Haus und löVa M.
auf Burchart's von Hohenvirsts Gut zu Hausen und zu Biengen. Er giebt
ferner zu derselben Messe 13^2 Saum Weingülte ab benannten Rebstücken
zu Freiburg und in den Bannen von Schaffhausen und Betzingen. Alles
dieses empfängt er in Leibgedingsweise wieder zurück um 1 Pfd. Pfg.
Zins. Prior und Konvent verpflichten sich die Messe ewig zu halten
widrigenfalls sie und das Stift ungsvermögen an St. Margaretenaltar im
Münster fallen solle. Der Konvent und die drei Pfleger verbinden sich
ferner, Katherine, des gen. Herrn Peters Kellnerin (Haushälterin), ihr
Lebtag im Genuss der 1 Pfd. Pfg. Gülte zu belassen, die ab Cunrates von
Brünsbach Hause geht. Herr Peter der Kapellan vermacht auch das halbe
Haus in der hinteren Wolfshüwelen zwischen des Kreiers Haus und dem
Haus zur Enten zu einer ewigen Vigilie mit 9 Kerzen, dreimal in der
Woche zu halten und zu einer Jahrzeit im Münster. Im Unterlassungs-
fälle geht das Haus an die Augustiner über. Es siegeln Bruder Wernher
der Provinzial, Bruder Nikolaus der Prior und der Konvent; ferner Sne-
welin Bernlap der Schultheiss, Cünrat Snewelin, Walther von Valckenstein
und Wernher der Niener. Zeugen : Govtschi v. Thotikouen, Johans Strov-
ser, Cünzi Zoller, Johans der wisse Suter, Berhtolt Slegelli, Heinrich v.
Kilchein und Hach. Zu mehrerer Sicherheit siegeln auch von diesen
Zeugen noch Goetschi v. Thotikouen und Johannes der Strovser. An den
mittewochen des ahten tages der zwelfbotten St. Peters u. St. Paules.
P.Cop. Das Original, von derselben Hand geschrieben, wurde im Stadt-
archiv niedergelegt, wo es sich noch befindet. 7.
1324 März 27 Freiburg. Margarete Heinzin, des Wibelers sei. Wwe.,
thut kund, dass sie an Cünz von Stocha, Bürger zu Freiburg, eine Jauch.
Reben hinter der Burg daselbst an der Halden, genannt das Genseli, um
16 Pfd. Pfg. Brisker verkauft haben. Das Grundstück ist belastet mit
einem Erblehenzins von 18 Pfg. Brisker. Da Frau Margaretens Kinder
noch unmündig, schwören deren nächste Vater- und Muttermagen Kon-
rad Wibeler, ihr Vetter, und Henzi der Swarze, ihr Oheim, dass der Ver-
kauf den Kindern zum Vorteil gereiche. Zeugen: Götfrit von Totinkouen,
Heinrich Meigeruiesse, Wernher der Hüter, Berhtolt Stazze, Wernher ze
dem Adeler, Johannes der Satteler von Strasburg, Cuenzi der Haevenler,
und Heinrich Morhart. Zistage n. mittenfasten. PO. Das grosse Stadt-
M3*
m36 Poinsignon.
Siegel. Auf der Aussenseite : Litera super vineam quam dedit nobOis do-
mina zii dem Salinen. 8.
1329 März 24 Freiburg. Agnese von Mnntzingen, Herrn Johannes
sei. von Munzingen in der Salzgasse des Ritters Tochter, vergabt den
Augustinern zu Freiburg 5 ß Pfg. 61t. zu einer ewigen Jahrzeit für sich
und ihre Altvordern. Die Gülte zahlt z. Zt. die Turandin von Kapelle
ab einer Matte zu Eircbzarten, gen. die Smidelinsmatte. Zeugen: Herr
Heinrich von Muntzingen, Kitter, Johannes von Mnntzingen, des Job. seL
V. Muntzingen gen. Wissilberlin Sohn, Niclawes sein Bruder u. Peter v.
Seidan. An v. fr. abunde in dem merzzen. PO. Stadtsieg, das grosse. 9.
1332 Juni 4 Freiburg. Äbtissin und Konvent zu St. Ciaren in Frei-
burg thun kund, dass sie verschiedene Gülten im Dorf und Bann zu £111-
kouen an Berhtolt von Münster, Brodbeck zu Totenovwe, um 18 M. Silb.
verkauft haben; diese Gülten gab ihnen meist die sei. N. v. Herbolzheim,
sie gehen ab Liegenschaften in den Gewannen Womberg, Wienberg by
dem holen graben, Smügen, im Alathal, am Stollen, am Meliberg, an den
Negan, Bizzinsgraben, Biermatten u. s. w. Dieselben Güter sind auch be-
lastet mit Gülten an die Gotteshäuser St. Blasien, Vilmarscella, St. Ru-
preht und St. Peter a. d. Schwarzwald und an die Almende von Kilchonen.
Es siegeln die Äbtissin u. Konvent von St. Clara u. der Rat von Frei-
burg. Zeugen: Rudolf der Turner, Heinrich Meigemiesse, Heinrich der
Brehter, Joh. Hübeschman, Geben, gen. Bähest, Heinrich Morhart u. A. m.
Dunrestage v. d. phingestage. PO. Sämtl. 3 S. gut erh. 10.
1334 Aug. 1 Freiburg. Schwester Katherine, die Cimbermännin,
Priorin und der Konvent zu St. Katherinen Pred.-Ord. belehnen Heinrich
Hasen, Bürger u. Metzger, mit 2 Jauch. Acker am oberen Werde für
8 ß Pfg. Zins u. 1 Kappaun zu Erschatz. Zeugen : Johannes Run ▼. Yal-
kenstein, Rudolf Müller Geben Johannes der Maltrer, Yolmar der Kempfe,
Joh. Geben der Sigstein, Gerhart Peyginger u. Peter v. Seidan. An St
Pctcrstg. ze ingandem Ovgesten. PO. Konventssieg. u. Stadtsieg., beide
sehr verdorben. 11.
1337 Febr. 11 Freiburg. Anna Girsnest und ihre Tochter Anna,
Bürgerinnen zu Freiburg, übergeben mit Wissen und Willen ihrer Sal-
leute Hug Ederlins, Johannes Snewelins, Herrn Steffans Sohn, und Lapen
von Neuenburg an Gülten 6 Pfd. Pfg. Freib. Brisker, 29*/! Mutt Roggen
und 10 Saum Wein dem Prior und Konvent der Augustiner za Freibarg
und erhalten dieselben in Leibgedingsweise gegen einen Zins von 8 Hüh-
nern wieder zurück. Es gehen diese Gülten ab dem Ofenhause zu Stanfen
und ab benannten Gütern in den Bannen zu Bremgarten, zu Hausen, za
Eschbach u. Eichstetten. Die Schenkung geschieht für eine ewige Messe
und zur Bezahlung dreier Jahrzeiten fi)r sie selbst und ihre Familie.
Zeugen: Johannes Run v. Valkenstein, Rudolf der Turner, Walther ▼.
Yalkenstein u. Heinrich Meiger Niesse. Cistage vor St. Yalentinstage.
PO. Stadtsieg., das grosse. 12.
1341 Juli 4 Freiburg. Meister Ruetschi von Basel, Brodbeck a.
Bürger zu Freiburg, thut kund, dass er 3^2 Mutt Weizengülte, die ihm
bisher Cunze der Hipper von Crozzingen ab 2 Jauch. Acker daselbst o.
im Innikouer Yeld gab, um 12 Pfd. Pfg. Freib. W. an Jungfrau Nese ?.
Das Pfarrarchiv
MnntziDgen verkauft hat. Zeugen: Rudolf Geben der Möntzemeister, Ba-
dolf der Soler, Meinwart sein Bruder u. Henni Merger, Bürg, zu Freiburg.
An d. n. Gutemtage n. S. Peters- u. S. Paulustge. PO. Stadtsieg. ziem-
lich gut. ^ 13.
1355 Febr. 19 Freiburg. Peter v. Husen, Bürger zu Freiburg, be-
urkundet, dass er an Jungfrau Grete Peygerin 2 Pfd. Pfg. Gülte ab be-
nannten Gütern zu Emmettingen u. Baldingen um 30 Pfd. Pfg. verkauft
hat. Diese Gülte soll werden dem Jeckly Peyger, Brudersohn der Jung-
frau Grete. Zeugen: Herr Hesse Snewelin Ime Houe, Ritter u. Bürger-
meister, Job. Stefan Snewelin, Hiltbrant y. Yalkenstein, Heintzman Sne-
welin-Eramer u. Johans der Schriber. Donrstg. v. d. alten vasenaht. PO.
Stadtsieg. 14.
1356 Jan. 19. Johans Stehelli sass zu Gericht zu Freiburg unter der
Richtlauben an des frommen Ritters statt, Herrn Hanman Snewelius des
Schultheissen , u. thut kund, dass vor ihm Gisela, Henni u. Tine, Götfrit
Müllers sei. Kinder, der Anna von Scherzingen ihr Haus in der „Würi
an den Steinen^ um 3^2 Pfd. 2 ß Pfg. verkauft haben. Auf dem Hause
lastet eine Gülte von 6 Pfg. Da Tine noch nicht volljährig ist, schwören
ihre nächsten Vater- u. Muttermagen Fritschi der Snider u. Clewi Gerung
„dass es derselben Tine w^ger wSre getan denne vermitten**, worauf erst
die Ausstellung des Kaufbriefes erfolgt. Johans Stehelli siegelt mit dem
Siegel Hrn. Hanman Snewelius des Schultheissen; Zeugen u. zugleich
ürteilsprecher: Herr Hesse Sneweli Im Hofe, Ritter, Johans Geben der
Sygstein, Cunrat Statz, Jacop der Sorner u. Johans der Greiner. Zins-
tag V. St. Agnesen. PO. S. ab. 15.
1356 Dez. 15 Freiburg. Henni Nünowert, Henni Schedeler, Else s.
ehel. Wirtin, Anna u. Klara deren Schwestern, Heintz Nünowerts sei.
Töchter, von Würi bekennen, dass sie ihr Häuslein in der Würi jenseits
des Baches hinter Rudin des Schmieds Haus an Tegelin ze der Schür,
Bürger zu Freiburg, um 3 Pfd. Pfg. verkauft haben. Das Haus war be-
lastet mit einer Gülte von 7 ß Pfg. Sie bitten zum Siegeln Hr. Hanne-
man Snewelin, Ritter u. Schultheiss zu Freiburg. Donrstg. n. S. Lucientg.
PO. S. ab. 16.
1358 Jan. 18 Freiburg. Cunrat Tissiller v. Schaffhusen verkauft mit
Wissen u. Willen seines gnäd. Junkers Frantz Morser an Prior u. Kon-
vent der Augustiner zu Freiburg einen Saum weissen Weinesgülte ab be-
nannten Gütern im Meissenthal um 5 Pfd. Pfg. Freib. W. Siegler: Junker
Frantz Morser. An S. Hylarientg. PO. S. ab. 17.
1359 Juni 10 Freiburg. Berhtolt der Büheler von Schaffhusen ver-
kauft mit Wissen u. Willen seines gnäd. Junkers Franz Morser dem Au-
gustinerkloster zu Freiburg 3 Saum erbern weissen Weinesgülte ab seinen
Gütern im Scbaffbauser Bann um 15 Pfd. Pfg. Zeugen: Johans Steffan
Snewli, Heinrich v. Kilchein u. Clewi Probst der Schreiber. An S. Bar-
nabasabende. PO. S. des Junk. Franz Morser ab. 18.
1360 Aug. 1 Freiburg. Bertschi der Wirt zum Ross u. Elsbeth s.
ehel. Wirtin beurkunden, dass sie dem Junker Hans Gutman, gen. der
Hefenler, 1 Pfd. Pfg. Glt. Freib. W. ab ihren 20 Jauch. Matten, gelegen
zwischen der Gloter u. der Eltzach, die einst dem v. Swartzzenberg ge*
m38 Poineignon.
hörten, um 15 Pfd. Pfg. Freib. W. verkauft haben. Wäre aber, dass Ton
den 20 Jauch, etwas fehlte, so bieten sie ihm Ersatz mit ihrer Scbeaer
au der St. Petersstrasse in Freiburg. Auf deu Matten lastet eine Gälte
von 1 Pfd. Pfg. an die Dürnheimerin. Er siegelt mit s. eig. Sieg., beur-
kundet mit dem Stadtsieg. Zeugen: Hr. Heinrich der Turner, Ritter,
Hentzman v. Muiizzingen u. Böldeli Ereyger, Bürger zu Freibarg. Sams-
tag n. St. Jacobstg. PO. beide S. ab. Die Urkunde steht im Zusammen-
hang mit derjenigen von 1313 März 3 „Markgr. Heinrich v. Hahberg''
etc., mit welcher sie zusammengebunden war. 19.
1361 Dez. 26 Nürnberg. Kaiser Karl IV. bestätigt dem Orden der
Augustiner -Eremiten die demselben von Papst Alexander IV. verliehene
Freiheit fahrende u. liegende Güter erwerben zu dürfen. An St. Stephans-
tag des ersten marterers. Perg.-Cop. vidim. S. unten Notariatsinstrnment
y. 21. März 1369. 20.
1862 Aug. 30 Freiburg. Anna Girsnest, Bürgerin za Freibarg, thnt
kund, dass sie die Gülten von 6 Pfd. Pfg., 29 Va Mutt Eorn u. 10 Saom
W^ein, welche sie selbst u. ihre jetzt verstorb. Tochter Anna gemeinsam
dem Augustinerkloster vor Jahren vergabt hatten, von diesem Kloster
wieder zurückgekauft habe. Da aber durch diesen Rückkauf das Kloster
um 3 Pfd. Pfg. Gülte, die auf Klaus Klötzlins Haas neben dem Elötze-
linstbor versichert waren, ferner um 8 Jchr. Weingttlte ab den damals
verschriebenen Gütern verkürzt wurde, so hält sie den Konvent schadlos
durch Überlassung ihres an das Kloster anstossenden Hauses in der Salz-
gasse und einer Reibe anderer Weingülten ab benannten Gütern zu En-
dingen. Zeugen: Dietrich Snewli im Hofe, Johanns Steffan Snewli, Hein-
rich V. Kilchein u. Clewi Probst der Schreiber. Zinstag n. St. Bartholo-
meus. PO. Stadtsieg., das grosse, stark beschäd. 21.
1366 Jan. 23 Freiburg. Heinrich Vögelli v. Schafhasen reversi^
sich mit Wissen u. Willen seines gnäd. Junk. Hrn. Frantz Morser gegen
Prior u. Konvent der Augustiner zu Freiburg üb. den Lehenempfang von
14 Mannshauet Reben im Banne zu Schaffhausen. Der Lehenzins besteht
in 2 Saum Weiss wein zinsbar an Jungfrau Grete Peyger a. deren Bruder^
söhn Jacop Peyger, Augustinermönch, nach deren Absterben der Zins
dem Kloster heimfällt. Siegler: Junk. Franz Morser. Zeugen: Gonratt
Tissellen u. Clewi Probst der Schreiber. Donrestg. n. St. Agnesen. PO.
S. abgebröckelt. 22.
1366 März 11. Cunrat Vischer v. Gottenhein a. Nes s. ehd. Wirtin
thun kund, dass sie dem Johans Swartzzen, Bürg, zu Freibarg, 6 Matt
Roggengülte um 17 Pfd. Pfg. Freib. W. verkauft haben. Die Gülte geht
ab 3 Jauch. Reben im Langenthai a. d. Herrenhalde. Zum Siegeln bitten
die Aussteller Frau Anna v. Swartzzenberg, Äbtissin des Gotteshauses
zu St. Margreten in Waltkilch. Zeugen : Cunrat Hornberg u, Johans Tan-
heim, Bürg, zu Freiburg. An St. Gregorgenabent. PO. S. ab. 28.
1366 März 14 Froiburg. Walther Sneweli, Bürg., zu Freib., verkaoft
dem Augustinerkloster daselbst eine Gülte von 2 Saum Weisswein ab
verschied, benannten Gütern zu ISchaffhausen a./K. um 10 Pfd. P|g. Zeugen:
Hanman Turner, Heinrich Frie u. Abreht Kichande. Sambestg. n. 8t
Gregorieu. PO. Stadts. das grosse. S4.
Das Pfarrarchiy zu St. Martin in Freiburg. ^ßg
1369 März 21 Speyer. Der kaiserl. Notar Easpar erteilt dem Bruder
Johannes Pistor, Prokurator der Augustiner-Eremiten zu Speyer ein Vidi-
mus zur Abschr. der ürk. Kaiser Karls IV. d. d. 1361 Dez. 26 Nürnb.
(S. oben.) Zeugen: Dom. Nycolaus, gen. Isaac, Canonicus v. St. Wido,
u. Walther, Sohn Konrads v. Bruchsella, Siegelbewahrer, Peter, Bruder
des Vorigen, u. Jacob de Moguncia, Notare der Kurie zu Speyer. PO.
S. d. Kurie zieml. gut erhalten. 25.
1371 Okt. 16. Jöseli Vögelli von Schaffhausen bekennt, dass er von
dem Prior u. Konvent der Augustiner zu Freiburg 12 Mannshauet Reben
im Schaff hauser Bann, Gewann Schambach u. Hüttesthal, für einen Zins
von 2 Saum Weisswein als Erblehen empfangen hat. Auf einem der
Grundstücke lastet eine Gülte von 1 Scheffel Roggen an Hrn. Johans v.
Keppenbach sei. Erben. Zum Siegeln sind gebeten: Hr. Cunrat der Leut-
priester zu Betzingen, Hr. Steffan Geben, Ritter, u. Hanman Stein, Vogt
zu Schaffhausen. An St. Gallentg. PO. Von den Siegeln nur das des
Leutpriesters zieml. gut erb. 26.
1374 Aug. 11 Freiburg. Cunrat Snewlin, Ritter u. Schultheiss, thut
kund, dass Bruder Abreht Lermündelin als Vertreter der Augustiner klagte
gegen das Kloster St. Agnesen, vertreten durch Johans Eman, dass dieses
auf' Gütern im Hausener Bann habe Frucht schneiden lassen, woran die
Augustiner 5 Mutt Roggen Vorzins hätten. Der Vertreter von St. Ag-
nesen will von diesem Vorzins keine Kenntnis haben. Nach Abbör der
beiderseitig verlesenen Urkunden urteilt das Gericht zu Gunsten des Klä-
gers. Es siegelt der Aussteller mit s. eig. Siegel, ürteilsprecher : Hr.
Stephan Münsmeister, Ritter, Heinr. v. Kilchein der jung, Cunrat Statze,
Hennin Sigstein der jung, Böldelin Kreger u. Meister Hans Grein. Fri-
tage n. St. Oswaltztg. PO. S. ab. Auf der Rückseite: Sup. bonis der
girnsvestin (Girsnestin), vgl. ürk. v. 1337 Febr. 11. 27.
1374 Sept. 4 Freiburg. Anna Menn wartin, Bürgerin zu Freiburg,
übergiebt ihren beiden Oheimen Hrn. Johans u. Hrn. Cuntz Mennwart,
Rittern, ihren Hof zu Opfingen als ewiges Eigentum und empfängt ihn in
Leibgedings weise um 2 Rappen Zins wieder zurück. Sie bittet zum
Siegeln Hrn. Conrat Snewli, Ritter u. Schultheiss zu Freiburg. Zeugen:
Hr. Paulus Meinwart, Priester, Klaus Sothan (?) Steinmetz u. Johans v.
Gloter der Schreiber. Mentag v. vns. fr. tg. als sie geborn wart. S. des
Conrat Suewli stark beschäd. 28.
1378 Febr. 8 Freiburg. Johans Meinwart der Ritter sass zu Gericht
unter der Ricbtlauben an Hrn. Cunrat Snewelins des Schultheissen, seines
Oheims, statt u. thut kund, dass Bruder Abreht Lermündelin, Schaffner
der Augustiner, vormals klagte gegen Clewi Morhart den Metzger wegen
Verweigerung von 5 ß Pfg. Gülte ab einer Matte zu Kilchzarten, gen. die
Smidelinsmatte, wogegen der Beklagte widersprochen habe, da seine Matte
nicht die Smidelinsmatte sei. Hierauf sei behufs näherer Beweisführung
ein neuer Gerichtstag anberaumt worden, an welchem nunmehr Bruder
Aberlin durch Zeugen u. Urkunden beweist, dass die strittige Matte aller-
dings die Smidelinsmatte sei. C. Morhart wird zur Zahlung der Gülte
verurteilt. Job. Meinwart siegelt mit Hrn. Cunrat Snewelins eigenem
Siegel. Urteilsprecher: Hr. Hesse Snewelin Im Hof, Ritter, Heinrich y.
in40 Poinsififnon.
Eilchein, Cunrat Statz , Heintzman Oreiu u. Johans Tanheiii. Mentag n.
St. Agathen einer megde. PO. S. zieml. gut erhalten. 29.
1382 Nov. 5 Freiburg. Cunrat Meinwart, Bitter u. Bflrgenneister zu
Freiburg, sass zu Gericht unter der Richtlauben an Hm. Hanneman Snew-
lins, des Schultbeissen statt, seines Oheims, u. thut kund, dass vor ihm
Heintzman Peygerlin, der Schneider, an Witwe Anna Schröter 4 Matt
Roggeiigülte ab Reben im Lengentbai auf der Herrenhalde zu Gottenheim
um 7 Pfd. Pfg. verkauft hat. Cunrat Meinwart siegelt mit Hm. Han.
Snewlins eig. Siegel. Zeugen: Hr. Dietrich v. Wiswilr, Ritter, Hesso
Snewlin Im Hof, Hanneman Autscher, Rudolf Turner, Heinrich Lermün-
delin u. Heintzman Schal un. Mitwoch n. aller heil. PO. S. zerbr. 80.
1384 Dez. 23 Freiburg. Vor Hesse Snewelin Im Hofe, Schultheiss
zu Freiburg, klagt Bruder Nikiaus Berner, Schaffiier des Aagostinerklosters
daselbst, wegen Verweigerung der Hälfte einer Gülte von 9 ß Pfg. ab
einem Garten u. leeren Hofstatt in der Ziegelgassen der Vorstadt Neuen-
bürg. Der Beklagte entgegnet, dass er seinen Teil bezahlt habe, wegen
der andern Hälfte sollten sie sich an seinen Bruder halten; Bruder Nik-
iaus aber sagt, dieser sei ein öder kneht (fahrender Kriegsknecht) und
weggelaufen und da der Beklagte seines Vaters Erbe übernommen habe,
auf dem die Gülte laste, so solle er auch die Gülte ganz bezahlen. Das
Gericht urteilt zu Gunsten des Klägers, ürteilsprecher sind: Hr. Lüt-
frit Schuser, Ritter, Wilhelm Hefenler, Paulus v. Riehen, Henni v. Kil-
chein, Cuntz v. Strosburg u. Werlin Zeller. Fritag n. St. Thomanstg.
PO. S. d. Hesse Snewelin gut erb. Malthe. 31.
1387 März 30 Freiburg. Margaret üngehür, weil. Cunratt üngehflren
sei. ehel. Wirtin, Bürg, zu Freib., verkauft dem „erwürdigen, wisen manne
Meister Swedero dem artzat** 2 Pfd. Pfg. u. 2V2 Saum Weingülte ab der
Seelmatte, ab der Steina u. and. benannten Gütern im Banne zu Staufen um
30 Pfd. Pfg. Freib. W. Zeugen: Hesse Snewelin Im Hof, Bürgermeister,
Hannemao Baner, Johans Riietschin u. Johans zem Rappen der Schreiber.
Sambestg. v. St. Ambrosien. PO. Stadtsieg. d. kl. Auf d. Rückseite:
Frau Stgszly (Anastasia) Swederus, des Thoman v. Kilchein sei. Wwe.,
vergabt von dieser Gülte 1 Pfd. Pfg. Glt. zu einer Jahrzeit den Augu-
stinern. 82.
1388 Nov. 9. Thoman v. Kilchein, der Schultheiss, beurkundet, dass
Jungfrau Anna Krumpholtz an Hrn. Peter Visibrot, Priester, die 2 Pfd.
Pfg. Gülte, die sie vom Haus zur Waidenburg, in der Vorstadt Neuen-
bürg £cke der Brunnengasse geleg., hatte, mit dem Beding übergeben
hat, dass nach seinem Tode 1 Pfd. Pfg an das Augustinerkloster, 1 Pfd.
Pfg. an das Predigerkloster falle. 5 Zeugen. PO. S. ab. 33.
1392 März 26 Freiburg. Vor Schultheiss u. Gericht übergiebt Han-
man Bienger zu dem Roten Bern, Bürg, zu Freib., dem Bruder Guonrat
V. Rotwil, Prior des August.-Klosters zu Freib., 18 (J Basl. ewige Gülte
ab einem Haus zu Meiidingen zu einer Jahrzeit des Henni Benz, seinei
Vorfahren, dem die Gülte einst gehörte, sowie auch seiner selbst u. seiner
Ehefrau Nese. Siegler: Thom. v. Kilchein, der Schultheiss. Zinstag n.
vns fr. tg. i. d. vasten. PO. S. ab. 84.
Das Pfarrarchiv zu St. Martin in Freiburg. n,41
1393 März 8 Freiburg. Bruder Nikolaus Bemher klagt im Namen
seines Priors u. Konvents August. -Ord. gegen Hanman Bienger ze dem
Roten Beren wegen Störung im Besitz der Gülte, die er ihnen vor einem
Jahr für Henni Benz sei. übergeben. Der Beklagte läugnet nicht, dass
er ihnen die Gülte übergeben habe, will aber seine Handlung damit recht-
fertigen, dass ihm die Augustiner Böses nachgeredet hätten. Das Gericht
urteilt zu Gunsten des Klosters. Paulus v. Riehein der Schultheiss siegelt
mit seinem eigenen Siegel, ürteilsprecher Frantz Stehellin, Cuni Cüchlin,
Hanman Bauer u. a. Samstag v. St. Gregoryen. PO. S. ab. 35.
1395 Juli 28 Freiburg. Bruder Bertoldus, der Prior, u. die Brüder
d. Pred.-Ord. zu Freib. reversieren sich gegen die Franziskaner- und
Augustiner -Eremiten daselbst, dass sie den Kaufbrief über die 80 Mntt
Kornglt. zu Umkirch, woran 40 Mutt den Predigern selbst, 20 Mutt den
Barfüssern und 20 Mutt den Augustinern gehören, von der Gemahlin des
Ritters Cunrad Dieterichs zum Wyer zur Aufbewahrung erhalten haben
und denselben (n. den Barfüssern u. Augustinern) jederzeit die Einsicht
der betr. Urkunde gestattet sei. PO. S. d. Pred.-Konv. zur Hälfte abgeg.
36.
1396 Mai 23 Freiburg. Vor Schultheiss u. Gericht unter der Richt-
laube verkauft Johannes Jütze, Schaffner u. Pfleger des Spitals, im Namen
desselben an Petermann Zschalun, Bürg, das., 2 Jauch. Matten hinter dem
Keppelin an der Kartuser matten samt allen Rechten um 5 Pfd. Pfg.
Siegler: Paulus v. Riehein, der Schultheiss; ürteilsprecher: Ritter Bart
V. Muntzingen, Hesse Sneweli, Henni Lermündli, Clewi Pfaffenberg u.
Cunrat Tanhein. Zinstg. v. St. Urbanstg. PO. S. ab. 37.
1398 Jan. 22 Freiburg. Vor Schultheiss u. Gericht verkaufen Herman
Harnescher, gen. Nageler, s. Ehefrau u. deren Schwester, Peters v. Arra sei.
Tochter, dem Peterman Zschalun 2 Jauch. Matten hinter der Kapelle bei
der Karthause um 6 Pfd. 5 ß Pfg. Die Matte ist belastet mit einer Gülte
von 1 ß Pfg. Paulus v. Riehein, der Schultheiss siegelt mit s. eig. S.
Beisitzer: Cunrat Küchli, Clewi Statz, Rudolf Weisseli, Rudi Smitt, Ha-
man Graf u. Cunrat Tannheim. Zinstag n. St. Agnesen. PO. S. ziem-
lich gut erhalt. 88.
1402 Jan. 18 Freiburg. Peterman Verler, Bürg, zu Freib., vergabt
dem August.-KIost. daselbst von den 3^3 Pfg. Gülte, die ihm bisher Henni
Wolhart, der Rebmann, ab IV2 Jauch. Reben am Hinternberg (Stern-
wald) gab, 2 ß Pfg. zu seinem Seelenheil. Mitwochen n. Anthonientg.
PO. S. d. Ausstell, ab. 39.
1407 Mai 24 Freiburg. Vor Schultheiss u. Gericht verkauft Hanman
Brögli, der Brodbeck, Seidener zu Freiburg, an Anne Grescher u. deren
Kinder sein Haus gegenüb. den Augustinern, neben Andres v. Stülingen,
hinten anstossend an das Haus zum roten Schwert, für 16 Pfd. Pfg. Auf
dem Hause lastet eine Gülte von 30 ß Pfg., wovon 1 Pfd. Pfg. an das
Kloster St. Katharine u. 10 ß Pfg. an die Augustiner gehen. Zinstg. v.
fronlichamen. PO. S. d. Schultheissen Paul. v. Riehein zieml. gt. erhalt.
40.
1407 Nov. 7 Freiburg. Peter v. Bregentz verkauft an Erhart Segen
Vi Jauch. Reben am ob. Werde neben der Landstraise um 2Vi Pfd. Pfij.
n]42 Poinsignon.
ledig eigen nach 4 ß Pfg. Gälte. Mendag n. aller Heiigen tg. PO. S. d.
Jank. Paulus v. Kiehein, Scbultheissen, gut erb. 41.
1409 Juni 8. Jösly Yögellin v. Scbaffhusen yerspricht den Augustinern
zu Freiburg den Saum Weingülte, den er ihnen ab seinem Hans u. Zu-
gehörde schuldig ist, u. etliche versessene Zinse auf Martini zu Zinsen,
widrigenfalls sie ohne alles Weitere sein Haus u. die verpfändeten Gfiter
an sich nehmen könnten. Da auch ohne Wissen der Augustiner einige
Liegenschaften, auf denen die Gülte versichert, verkauft worden sind, so
setzt er einige andere zu Unterpfand. Er bittet zum Siegeln den Edel-
knecht Paulus Morser, seinen gnäd. Junker. Sambstg. n. fironllchamen
PO. S. ab. 42.
1409 Juli 29 Kirchzarten. Marty v. Blümnegk thut kond, dass in
dem Streit zwischen Prior Peter Stierly u. Konvent der Augustiner zu
Freiburg einers. u. Cunrat Vogt, dem Rebmann u. Bürg, zu Freib., anderen,
wegen mehrerer versessener Zinse, die der letztere ab einer Matte, vor-
mals Smydlinsmatte, jetzt Morbartsmatte gen., zu Zinsen hatte, ihn beide
Parteien zum Schiedsrichter ernannt hätten. Nachdem die Augustiner
ihr Recht durch Vorlage einer Urkunde vom 24. März 1329 u. einer
solchen vom 8. Febr. 1378 erwiesen hatten, thädigt der Schiedsrichter
dahin, dass Vogt die betr. Matte den Augustinern zu eigen flberlässt n.
das Kloster auf alle versessenen Zinse verzichtet. Mendag n. St Jacobs-
tag. PO. S. d. Ausstell, zieml. gut erb. 48.
1416 Mai 8 Freiburg. Bürgermeister u. Rat entscheiden in einor
Streitfrage zwischen den Augustinern u. dem Hause der „armen syechen
an dem velde^ (Spital der Aussätzigen) wegen einer Gülte von 5 ß Ffg.
auf Grund eines früheren Gerichtsbriefes zu Gunsten des Klosters. Fry-
tag n. d. hl. Crütztg. als es vunden wart. PO. S. ab. 44
1417 Juli 31 t reiburg. Abrecht Turner sass zu Gericht anstatt des
frommen Pauli v. Riehein, des Scbultheissen , u. thut kund, dass Bruder
Peter Stierly, der August.-Prior, Hans Snellinger, den Rebmann mit einem
Haus u. Scheuer in der Würy am Zentuerthor um 1 Pfd. Pfg. Gülte be-
lehnt hat. Abrecht Turner siegelt mit des Paulus v. Riehein eig. Siegel.
Sambstg. n. St. Jacobstg. PO. S. ab. 45.
1419 Apr. 7 Riegel. Henni Kle, Heinrich Kiews, des Vogtes v. Rie-
gel Sohn, bekennt, dass er von Hans Vogt, Gerber u. Bürger zu Frei-
burg, ein Haus mit Keller u. Garten neben des Frühmessers Haus im
Dorf zu Riegel um 1 Pfd. Pfg. jährl. Zinses als rechtes Erblehen em-
pfangen habe. Er bittet zum Siegeln Hrn. Heinrich v. Blümnegk, Bitter,
s. gnäd. Herrn. Fritg. v. d. palmetg. PO. S. ab. Hierzu 2 inli^nde
Papierzettel v. 1622 Eigen tumsnach weis betr. 46.
1424 Mai 26 Freiburg. Bürgermeister u. Rat verkaufen an Fraa
Anna Hof, Wwe. des Hans Hof sei., eine Gülte von 1 M. Silb. um 16 M.
Silb. Fritg. v. d. hl. offarttg. PO. S. ab. 47.
1425 Dez. 5 o. 0. Hans v. Wisswilr, Edelknecht, schreibt im Auf-
trag seiner Mutter an Andres Martin u. Clewin Im Hoff, dass sie die 8 P
Pfg. u. 2 Kappaunen Zins, die sie seiner Mutter schuldig sind, fortan den
Augustinern zu Freiburg zahlen sollen. An St. Niclauss obent. PO. S. ab
4a
Das Pfarrarchiy zu St. Martin in Freiburg. |||43
1427 März 3 Opfingen. Hauman Eüchlj, der Yogt zu Opfingen, sass
zu Geriebt daselbst iiuter der Lauben im Namen s. gnäd. Herrn, Hrn.
Hans V. Nüwenburg, Hrn. zu Famerkü (Vaumarcüs), u. thut kund, dass
vor ihm erschien Frau Janatha v. Keppenbach, Junk. Bernhards sei. v.
Keppenbach Ww., und auf Grund eines Schadlosbriefes des Junk. Lütfried
Ätscher des Letzteren Zehenten und alles Gut desselben zu Opfingen, was
nicht in den Hof gehört, pfäuden Hess. Nach Ablauf der gesetzl. Frist
und Anhörung der Gegenpartei, vertret. durch Junk. Gerie v. Kippen-
hein, Sifrit Kronenberg u. Wernli Röiggen, alle drei Bürg, zu Freiburg,
erteilt das Gericht der Frau Janatha einen ürteilbrief. Urteilsprecher:
12 Männer v. Wolfenweiler, Scherzingen, Mengen u. Opfingen (Baden-
weilerer Herrschaft); Siegler: Hanman Küchli. PO. S. ab. 49.
1429 März 7 Betzingen. Brun Klaus u. Bertschi Vringer, Vögte zu
Betzingen u. Schaffhausen, sassen zu Gericht zu Betzingen an offener
Strasse im Namen ihrer Herren Hrn. Jakobs Markgr. zu Baden u. des
Testen Junk. Cunrat Snewlin v. Krantznovwe u. thun kund, dass vor ihnen
Clewi Henninger v. Schaffhausen im Namen der Frau Villiebe v. Kilchein,
Junk. Heintzmann Fürstenbergs sei. Wwe., ein Stück Reben im Schaff-
hauser Bann am Seilenberg, das der Frau Villiebe mit 1 Saum u. 2 Kap-
paunen zinspfiichtig ist, mit des Gerichtes Stab habe pfänden lassen, da
der Lehenträger das fragliche Rebstück nicht in gutem Bau u. Ehren ge-
halten. Das Geriebt, zusammengesetzt aus 3 Beisitzern von Betzingen u.
4 von Schaffhausen, erkennt nach der beiden Dörfer Gewohnheit u. Recht
das Rebstück der Frau Villiebe zu freiem Eigentum verfallen. Sie siegeln
mit d. Junk. Snewlin v. Krantzenau Siegel. Mentg. n. mitterfasten. PO.
S. gut erb. 50.
1430 Aug. 17. In Sachen der Eheschliessung zwischen Hans v, Bol-
wiler mit Grede v. Keppenbach treffen Hr. Burkart v. Bolwiler Vater,
Wilh. u. Bernh. v. Bolwiler, Brüd. des Bräutigams einerseits, u. Frau
Jaunata v. Keppenbach, Mutter, Grede v. Wattwiler, Grossmutter, Ritter
Egnolf V. Ratzenhusen, Philipp v. Ratzenhusen, Gerige v. Kippenheim,
Peterman v. Wattwiler u. Ulrich Stör, Vettern der Braut andererseits
folgende Eheberedung: Frau Jannata giebt ihrer Tochter 1000 fl. rh. ab
ihrem Zehenten zu Opfingen, Hr. Burkhart seinem Sohn 20 Viertel Korn-
gült ab dem Gewerff zu Bolwiler, 20 Viertel Korngülte zu Hirsingen,
10 Pfd. Stäbler Gülte vom Dinghof zu Berwiler, 16 Pfd. Pfg. Stähl. Gülte
zu Aber u. 20 Pfd. Pfg. Stähl. Gülte zu Münster im Gregorienthai ab der
Hochfirst u. Weyden als Ehesteuer; als Morgengabe für die Braut sind
300 fl. rh. vereinbart. Auf Seiten des Bräutigams siegeln ausser Vater
u. Brüdern noch deren Vetter der veste Burkhart Waldner, von Seiten
der Braut Frau Jannata u. die genannten Vettern. Dornstg. n. vns. 1. Fr.
im Ougsten. PO. S. d. Wilh. v. Bolweiler, Egn. v. Rathsamhausen u.
Gerig v. Kippenheim zieml. gut erb., die and. fehlen. 51.
1435 Dez. 17 Oberried. Bruder Nikol. Löwe, Prior, u. Konvent des
Klosters zu vns. 1. frowen Crone zu Oberriet im Walde bekennen, dass
Hanman Seuelder d. alt. den Saum Weingülte, den er dem Kloster ab
Vi Jauch. Reben am Slierberg bei Freiburg zahlte, mit 5 Pfd. Pfg. ab-
gelöst habe. Zeugen: Hr. Kaspar Hüter, Prior, u. Hr. Gilg Ruetstocke,
in44 PoiDSignoiL
alter Prior des Klosters Oberriet in Freiburg, u. der Stadt n. des Ge-
richtes zu Freiburg geschwor. Knechte Hanman Seuelder d. jQug. u. Han-
man Brauli. Samstg. v. St. Thomanstg. PO. Priorats- u. Konventssieg.
V. Oberried i. W. gut erh. 62.
1436 Jan. 30 Freiburg. Bürgermeister u. Rat verkaufen dem August.-
Klost. eine ewige Rente von 15 fl. rh. in Gold für 300 fl. rh. in Gold.
Mentg. V. liechtmesz. PO. S. ab. 58.
1437 Nov. 19 Freiburg. Walther v. Tüszlingen sass zo Gericht nnt
der Richtlauben im Namen des vesten Abrächten Turners, des Schultheissen,
u. thut kund, dass vor ihm Oetwin der Gerber, Seidner zu Freiburg, an
Heinrich Ertzer, Küfer u. Bürg, das., einen Baumgarten vor dem Mflnch»-
thor im Gewann Wölffly um 3 Pfd. Pfg. verkauft hat Walth. v. Tüss-
lingen siegelt mit d. Siegel d. Abr. Turner. Zinstag n. St. Othmarstag.
PO. S. ab. 54.
1440 Febr. 27 Freiburg. Walther v. Tüsslingen sass zu Gericht im
Namen des vest. Abreht Turner, seines Oheims, des Schultheissen, n. thut
kund, dass vor ihm Diepolt v. Mülnheim, Hans Sigelins v. MQlnheim sei
Sohn, Edelknecht, an das August.-Klo8t. zu Freiburg vertreten vor Gericht
durch Hrn. Bruder Paulus Mettmanstetter, Subprior, alle seine Güter za
Betzingen, Schaffhausen, Gottenheim, Mengen u. Rüty um 510 fl. rh. ver-
kauft hat. 7 Beisitzer, darunter Rud. v. Kilcheim, Antonj Fürstoiberg,
Hans Statz. Sambstg. n. St. Mathiss. PO. S. d. Ab. Turner fehlt. 55.
1440 Apr. 17 Freiburg. Frau Margareth Wohlhart u. mit ihr deren
Vogt Clewy Frowenschilt verkaufen dem Subprior u. Konvent des Aug.-
Ord. zu Freiburg eine Obligation der Stadt Freiburg üb. 540 fl. verzinsL
mit 30 fl. Gülte rh. in Gold. Das Kloster hat z. Zt. keinen Prior. Es
siegelt Rudolf v. Kilcbein der Schultheiss. 9 Beisitzer, darunter Cunrat
V. Kippenheim , Thoni Fürstenberg u. Nikolaus Eleinbrötly. Samstag v.
Jubilate. PO. S. gut erh. 56.
1440 Okt. 10 Freiburg. Steszly Swiderussin (Anastasia Swedems),
Thomans v. Kilcbein Wwe., thut kund, dass sie den Augustinern zu Frei-
burg das 1 Pfd. Pfg. Gülte von Matten zu Staufen, welches ihr Vater sei
einst von Margarethe Vngehürin gekauft hat, zu einer Jahrzeit mit Vlgilie
u. Seelenmesse vergabt hat. Stässly Swederus siegelt mit ihrem eigenen
Siegel, bittet aber auch um das ihres Schwagers Rudolfs y. Eilchein, des
Schultheissen. Mendag v. St. Gallentag. PO. S. ab. 57.
1442 Apr. 27 Freiburg. Bürgermeister u. Rat v. Freiburg verkaoien
den vier Klöstern Oberried, Augustinern u. Predigern, sowie St Agnesen
gemeinsam eine Gülte von 5 fl. rh., so dass es jedem Kloster 1 fl. und
1 Ortgulden (V* fl.) trifft, um 100 fl. Hauptgut. Fritag v. St. Philippus
u. Jakobus. PO. S. ab. 58.
1442 Okt. 20 Freiburg. Hans v. Tottnowe sass zu Gericht unter der
Richtlaube im Namen seines Schwagers, des vest. Rudolf v. Kilcbein,
Schultheissen zu Freiburg, u. thut kund, dass Erhart Heszly d. j., Seil-
dener daselbst, als rechtsgesetzter Vogt seiner Grossmutter Anna Hoff o.
mit Zustimmung seiner Mutter die 1 M. Silbglt., die die Stadt zu gahles
hat, um 89 fl. rh. in Gold an das August.-KIost. verkauft hat (Scbaiber
Das Pfarrarchiv zu St. Martin in Freiburg« in45
Hr. Paulus Ord. Aug. Vertreter.) Es siegelt Hans v. Tottnowe mit Hrn.
Rudolfs V. Eilchein Siegel. Samstag n. St. Luxtag. PO. S. ab. 59.
1443 Febr. 16 Freiburg. Rudolf v. Kilchein sass zu Gericht unter
der Richtlauben u. thut kund, dass der veste Burekart Lupp geklagt habe
gegen den vesten Ludwig v. Crotzingen wegen 16 Pfg. heurigen Zinses,
den der nunmehr verstorb. Grossvater Junk. Ludwigs, Henszly v. Yalken-
stein sei., bisher gezinst habe. Da der Beklagte nichts von dieser Ver-
bindlichkeit wissen wollte, so habe das Gericht dem Kläger eine Frist
von 14 Tagen anberaumt, um zu beweisen, dass ihm dieser Zins in den
letzten 10 Jahren gezinst worden sei. Da B. Lupp dies nicht vermochte,
wird er abgewiesen mit seiner Klage. Rud. v. Kilchein siegelt mit seinem
eig. Siegel; 11 Urteilsprecher, darunter Walther v. Tusslingen, Hans Statze,
Cunrat Tegely. Samstag n. St. Valentinstag. PO. S. sehr gut. 60.
1446 Dez. 20 Freiburg. Rudolf v. Kilchein, der Schultheiss, thut
kund, dass vor ihm Hr. Paulus Mettmanstetter, Schaffner des August.-
Konv., den Werly Man, den Zimmermann, mit einem Haus u. Scheuer in
der Würy neben dem Zentnersthor u. der Mauer um 14 /J Pfg. Zins be-
lehnt hat. Unter den 9 Beisitzern : Lienhart Snewli, Kaspar v. Liechten-
fels, Wilh. V. Keppenbach, Hans Statz u. Ludw. Lermündly. Ziustag v.
St. Thomanstag. PO. S. d. Rud. v. Kilchein ab. 61.
1452 Sept. 4 Würy b. Freiburg. Clewy Dietrich, der Vogt in der
Würy bei Friburg, sass zu Gericht daselbst unter der Richtlauben im
Namen Junk. Rudolfs v. Kilchein, des Schultheissen in Freiburg, u. thut
kund, dass Hr. Johans v. Brisach Aug.-Ord., als Schaffner des Konvents,
den Hauman Seuelder, Seidener, mit einem Haus, Scheuer, Garten am
Zentnerthor in der Würy gegen 10 p Pfg. Gülte belehnt hat. Er siegelt
mit Junk. Rudolfs Siegel. 9 Beisitzer. Mentag v. vns. 1. fr« tg. als sy
geboren wart. PO. S. ab. Auf der Rückseite: Ist in der Belagerung
1677 zu Grund gegangen. 62.
1453 Mai 26. Cunrat v. Hornberg belehnt den Cunrat Groszhans zu
Opfingen mit einem Zweiteil Reben Opfinger Bannes. PO. S. des Aus-
stell, fast unkenntlich. 63.
1454 Febr. 4 Opfingen. Cunrat Groszhans v. Opfingen verkauft dem
bescheiden Jakob Horwer, dem Metzger u. Bürger zu Freiburg, eine Gülte
ab seinem Hof zu Opfingen um 15 Pfd. Pfg. PO. S. des Junk. Heinrich
V. Nüwenfels, Burgvogt zu Badenweiler zieml. gut erhalten. 64.
1454 März 6 Freiburg. Jakob Babenhamer, der Schneider, u. Schopfer-
hans, der Rebmann, thun kund, dass sie bisher dem Junker Ludwig y.
Krotzingen u. nach dessen Ableben seiner Witwe Frau Christinen zu-
sammen 2 halbe Saum u. 14 Viertel Weingülte ab verschied. Rebstücken
im Wimersthai gezinst haben. Nachdem nunmehr Frau Christine eben
diese Gülte zum Seelenheil ihres Gemahls sei. an das August.-Klost. ver-
gabt hat, sind sie mit dem Letzteren übereingekommen, die Naturalgülte
in eine Geldgülte umzuwandeln und zahlen fortan statt jedes V2 Saumes
Weines je 3 p Pfg. Glt. haar und für die 14 Viertel zusammen 4 ß Pfg.
Glt. in haar. Sie bitten zum Siegeln den Schultheissen Rudolf v. Kilchein,
der aber (ohne Angabe des Grundes) mit dem Sieg, des Lud. v. Bossen*
stein siegelt. An den Eschenmittwocheu. PO. S. gut erb. 65
in46 PoingignoD.
1457 Apr. 26 o. 0. Michel t. Seckiagen verkaiift den Aognstineni
zu Freiburg eine Hafergülte, die ihm bisher Hanman Graff von Nydern
Rüty zinste u. den Sche£fel Roggengülte, die er von der Mflhle daselbst
hatte, um 3472 ^d. Pfg. Zinstag n. qnasimodo geniti. PO. 8. des Ver-
käufers. 66.
1460 Juni 30 Freiburg. Bürgermeister u. Rat Terkaiifen dem Aagust.-
Eonv. zu Freiburg eine Rente von 5 fl. in Gold um 100 fl. rh. in Gold.
Mentag v. St. Virich. PO. d. Stadt Sekretsieg. 67.
1461 Febr. 6 Freiburg. Thoman Grescher, Eürsener u. Seildener zu
Freiburg, thut kund, dass er an Michel Loucher d. j. das Malter Weizen-
gülte, so er bisher von Henni Meyer von Vörstetten hatte, um 12 fl. rh.
verkauft habe. PO. S. des Hans Rot, derzeit Schultheiss, gut erh. 68.
1461 Febr. 12 Freiburg. Marti Hüssler, Bürger zu Freiburg, ver-
kauft den Augustinern daselbst 1 fl. Gülte in Gold ab 4 Jauch. Acker by
den Rgdern um 20 fl. rhein. PO. S. des Junkers Hans Rot, des Schult-
heissen ab. 69.
1461 März 17 Freiburg. Hans Rot, der Schultheiss, thut kund, dass
Hans Bürgi u. Ennli Plattnerin, s. ehel. Hausfrau v. Adelhausen, dem
Henni Peyer eine Gülte von 1 fl., die sie bisher an des Lienhart Schotten
sei. Erben ab IV2 Jauch. Matten zinsten, wiederkäufig mit 15 fl., um 15 fl.
von den bisherigen Gültinhabern an sich zu lösen gegönnt haben, jedoch
mit dem Beding, dass H. Peyer ihnen 5 fl. haar aufzahle, so dass also
die Gülte von jetzt ab statt um 15 fl. mit 20 fl. Hauptgut wiederkäufig
wird. (Herabsetzung des Zinsfusses von 6V2 % auf 5 %.) PO. S. ab. 70.
1462 Febr. 20 Freiburg. Hans Rot, gen. Rotlieb, der Schultheiss,
thut kund, dass Walther v. Valckenstein klagte gegen Wernlin v. Gilt-
lingen, den Hufschmied, wegen Verwahrlosung von 3 Jauch. Matten im
Kirchzarter Bann, die er ihm einst auf Lebenszeit um 9 (J Pfg. Zins ver-
liehen habe und jetzt wieder an sich zu nehmen beabsichtige. Da der
Beklagte behauptet, das Lehen sei ein Erblehen u. ausserdem habe er
viel Arbeit u. Kosten auf die Matten verwendet, so dass sie jetzt noch
einmal so gut seien als zur Zeit des Lehenempfangs, so setzt das Gericht
zur Erbringung des Beweises von Seiten des Klägers, dass der Lehen-
vertrag nur auf Lebzeiten gelte, einen neuen Rechtstag an. PO. S. des
Junk. Rot gut erh. 71.
1462 Sept. 10 Zabern. Rupertus, Bischof v. Strassburg, Landgraf
im Elsass, gestattet dem Prior u. Konvent des Aug.-Ord. zu Freiburg,
nachdem deren Kloster durch eine Feuersbrunst zerstört worden, in der
Diözese Strassburg für den Wiederaufbau zu sammeln u. verleiht auf
1 Jahr verschied. Indulgenzen. Sexta post festum natiuitatis Marie. Pap.
Orig. 72.
1464 Febr. 27. Walther v. Valckenstein thut kund, dass er dem
Prior u. Konvent der Augustiner zu Freiburg eine Gülte ab einer Matte
auf dem Hertacker, Kirchzartner Bann, übergeben hat. Hie von sollen
4 ß Pfg. u. 2 Hühner Gülte als Vergabung zu einer Jahrzeit für ihn selbst,
seine Ehefrau Claranna v. Munzingen u. Thomas v. Valckenstein, ihrer
beider Sohn, dienen; die andern 5 ß Pfg. Gülte überlässt er dem Kloster
in Kaufsweise um 6 Pfd. Pfg. PO. S. ab. 73.
Das Pfarrarchiv zu St. Martin in Freiburg. ^4*;^
1466 Dez. 1 Denzlingen. Im Namen Hm. Earli's, MarggrafiTen zu
Baden u. Graffen zu Sponheim, sass Andras Schlintengir , Amtmann zu
Tentzlingen, zu Gericht daselbst auf der Lauben u. thut kund, dass vor
ihm Junk. Reinbolt Hüffel v. Freiburg klagte gegen Hans Törler v. Dentz-
lingen wegen versessener heuriger u. früherer Zinse ab einer Matte, gen.
die Rossmatte oder die Resslerin. Beklagter läugnet nicht, erklärt aber
sich für unvermögend die Gülte zu entrichten, da ihm das Wasser den
grössten Teil der Matte weggenommen habe; er erklärt ferner, dass er
schon wiederholt die Matte dem Junker habe aufgeben wollen u. noch
dazu bereit sei. Das Gericht setzt eine Frist für einen gütlichen Ver-
gleich innerhalb 20 Tagen, ürteilsprecher : Cläwi Schenhans, Andrasz
Vdelhans, Fritz ßöpky, Henne Buman, Peter Schuchmacher, Friedrich
Vdelhart etc., im Ganzen 9 Männer. Mentag n. St Andrastag. PO. Ge-
richtssieg, ab. Bezieht sich auf ürk. v. 1360 Aug. 1. 74.
1467 Jan. 3 Opfingen Haus Walther, der Vogt zu Opfingen, thut
kund, dass er am 13. Okt. verfioss. Jahres zu Gericht gesessen sei im
Namen des vesten Heinrichs v. Sultz, seines gnäd. Junk., u. dabei Hrn.
Pelagius, Priest, des Aug.-Ord. , u. Hans v. Leisen, beide Schaffner des
Konvents v. Freiburg, die Verlassenschaft des Cunrat Grosshans sei. wegen
vieler versessener Zinse ab dem Hofe, den er vor 9 Jahren von ihnen als
Erblehen empfangen habe, pfänden Hessen. Da inzwischen Junk. Hein-
rich gestorben sei, ohne dass das Urteil ausgefertigt werden konnte, so
bittet er nunmehr den Junk. Andres v. Bossenstein als Vogt der Frau
Quitteria v. Muntzingen, Witwe Junker Heinrichs v. Sultz, in Vogtsweise
das Urteil mit seinem Siegel zu bekräftigen. PO. S. ab. 75.
1468 Juni 20 Umkirch. Burkhart Merden von Unkilch u. Eis Merden,
seine Schwester, wohnhaft zu Fryburg, vergaben zu einer Jahrzeit für sie
beide den Augustinern zu Freiburg 5 ß Pfg. Gülte von dem Zins, den
Hans Nüselin von Gottenheim ihnen schuldig ist. Die übrigen 3 ß Pfg.
Glt. sollen an Uns. Fr. Kirch zu Unkilch fallen. Sie bitten zum Siegeln
Hrn. Fridrich Bock v. Stovffenberg, Ritter. PO. zieml. gut erh. 76.
1469 Febr. 28 Freiburg. Ennelin, des Martin Hüslers sei. Witwe,
thut kund: Da sie dem Prior u. Konvent der Augustiner 1 fl. Gülte schul-
dig war ab 2 Jauch. Acker by den redern, diese Liegenschaft aber jetzt
verkauft ist, so setzt sie zu Unterpfand für die genannte Gülte ihre
Scheuer bei der Würy in der Adelhauser Mülygassen. Sie bittet zum
Siegeln Junk. Hans Rot, den Schultheissen. PO. S. gut erh. 77.
1471 Juli 25 0. 0. Cuni Döschli, die N. Klöpffi u. Marti Hes von
Schofhusen, Cristen Metzger u. Lienhart Kle von Betzingen, welche einst
von Hans Tuben Hovwer verschied, benannte Liegenschaften gekauft hatten,
aber sämtlich nicht wussten, dass ein Vorzins von 2 Saum Wein an die
Augustiner (zu Freiburg) darauf laste, u. darum mit diesen in Spänne ge-
raten waren, vergleichen sich dahin, dass sie alle mit den innehabenden
Grundstücken sich insgesamt für haftbar erklären. Sie bitten zum Siegeln
den Junk. Cunrat v. Krantznow.'' PO. S. ab. 78.
1474 Jan. 29. Reinbolt Hüffly u. Adelheit v. Muntzingen s. ehel.
Gemahel übergeben mit Gunst Hrn. Fridrichs v. Stouffenberg, Ritters, u.
Frau Gütlin v. Valckenstein , s. ehe), Gemahein, dem Prior u. Konvent
iq48 Poinsigiion.
der Augustiner zu Freiburg 1 Pfd. Pfg. Gülte mit Zins o. Haaptgat samt
den zugehörigen Urkunden zu einer Jahrzeit. Die Gülte zahlte bisher Hans
Törler sei. v. Tentzlingen von 20 Jauch. Matten. Reinbolt Höfflin siegelt
mit s. eig. Siegel u. für Frau Adelheit der veste Melchior y. Yalckenstein;
Fridrich v. StoufPenberg bestätigt für sich n. s. Gemahlin die Vergabung
durch sein Siegel. PO. S. des Reinb. Hiffel mit dem Flügel sehr gut erh.;
die beiden andern zieml. gut. Die ürk. gehört zu denjenigen yon 1313
März 3, 1360 Aug. 1 u. 1466 Dez. 1. — Hiezu eine Kopie auf Papier.
79.
1474 Juni 11 Freiburg. Thoni Verler, Gerber u. Bürger zu Freiburg,
thut kund: Nachdem er in öffentlicher Gant 3 Haufen Reben vor dem
Münchthor am Rank wegen einer versess. Weingülte von Ya Saum, Nach-
zins, an sich gezogen, das Aug.-Elost. aber einen Vorzins von 5 ß Pfg.
Gült auf demselben Grundstück hatte, somit den ersten Anspruch auf das-
selbe gehabt hätte u. ihm demnach die Zueignung gestattete — so ver-
spricht er hiermit urkundlich die Weiterzahlung obigen Vorzinses. Siegler
Hans Rot^ der Schultheiss. PO. S. sehr defekt. 80.
1476 Juli 16 Freiburg. Peter Vogt, Gerber, verkauft dem Prior u.
Konvent der Augustiner 6 ß Pfg. Gülte ab V2 Jauch. Reben by der Bächly
am Slierberg um 6 Pfd. Pfg. Freib. W. PO. S. des Junk. Konrat v.
Bossenstein, des Schultheissen, Bruchstück. 81.
1476 Sept. 2 Freiburg. Burckli Käger v. Schaffhausen a. K. rever-
siert sich gegen das August.-Klost. zu Freiburg in Folge erneuerter Zins-
bereinigung über die Lehengüter, von denen er dem Kloster die 4 Mutt
Roggen u 3 Mutt im Schaffhauser Bann zu zahlen hat. PO. S. des Junk.
Conrat v. Bossenstein, derzt. Schultheiss in Freiburg, gut erh. 82.
1476 Okt. 25. Rudolf Küchly thut kund: Nachdem er etwas Spann
gehabt hat mit den Augustinern zu Frei bürg wegen 6 Pfd. Pfg. versess.
Zinses, die er ihnen schuldig geworden ab seiner Badstuben zu Küchlys-
bergen, habe er sich dahin verglichen, dass er denselben eine Gülte von
6 ß Pfg. u. 1 Huhn, die ihm bisher Hans Marx von Zeningen ab 2 Jauch.
Matten im Wülptaler Bann am Küchlisbrügel gezinst hat, als eigen Ober-
lässt. Die versess. Zinse rührten von einem Darlehen von 8 Pfd. Pfg.
her, das ihm die Augustiner um einen Zins von 10 ß Pfg. ab der gen.
Badstube gegeben. PO. S. des Aussteli. ab. 88.
1477 Febr. 25 Freiburg. Conrat v. Bossenstein, der Schultheiss, thut
kund: Nachdem Hr. Jakob Vogt, Priester u. Zinsmeister der Augustiner,
u. Jakob Studier, Schaffner der Klosterfrauen zu St. Agnesen, wiederiiolt
vor Gericht gestanden wegen der Vorzugsrechte an verschied, vom Aug.-
Klost. gepfändeten Gütern, insbes. zu Hausen am Munzinger Weg, wird
auf eidliche Zeugenaussage des Vogtes Conr. Reinvelder u. des MarL
Cunman v. Hausen zu Gunsten der Augustiner entschieden, trotzdem der
gegnerische Vertreter mehrfach die Glaubwürdigkeit der gen. Zeugen als
Mitbeteiligter angefochten hatte. Es siegelt Conrat v. Bossenstein; 6 Zeugen
u. ürteilsprecher , darunter Hans Rot, Kaspar v. Valckenstein. PO. S.
gut erh. 84.
1477 März 22 Freiburg. Conrat v. Bossenstein, der Scholtlieisay u.
Das Pfarrarchiv zu St. Martin in Freiburg. m49
das Gericht zu Freiburg erkennen in den Spännen zwischen den Augu-
stinern u. dem Frauenkloster St. Agnesen wegen des Vorzugsrechtes an
einem (ungenannten) Gute zu Gunsten der Ersteren. PO. S. ab. 85.
1477 Aug. 2 Freiburg, Vor Schultheiss u. Gericht rechten Hr. Jak.
Vogt Aug.-Ord. als Vertreter seines Priors u. der Schaffner v. St. Agnesen
wegen Schadenersatz an den Pfändungskosten verschied. Güter. Noch-
malige Vorladung nach 14 Tagen. Conrat v. Bossenstein siegelt als Schult-
heiss. PO. S. Bruchstücke. 86.
1478 Jan. 30 Freiburg. Hans Rot u. seine beiden Mitpfleger des
Münsterbaufonds bekennen, dass sie den Augustinern die Gülte, letztere
ab einem Haus-Gesess neben dem Zentnersthörlin, zu äusserst in der
Wury beim Gutleuthaus, erlassen haben. Die Gülte rührte her von einer
Vergabung der Anna Rütschin an den Münsterbau. PO. d. Stadt Sekret-
siegel. 87.
1478 März 10 Freiburg. Gilg Strowbach v. Hausen, Bürger u. sess-
haft zu Freiburg, bekennt, dass er dem August.-Klost. daselbst ^2 Mutt
Weizengülte ab 1 Jauch. Acker im Hausener Bann schuldet. Er bittet
zum Siegeln Junk. Cunrat v. Bossenstein, den Schultheissen. PO. S.
Bruchstück. 88.
1478 Okt. 17 Freiburg. Hans v. Husen, Bürg, zu Freib., bekennt,
dass er den Augustinern daselbst 1 Scheffel Roggengülte ab 2^2 Jauch.
Acker zu Hausen schuldet. Nachdem diese Gülte in Vergessenheit ge-
kommen, die Augustiner aber ihm die versess. Gälten nachgelassen haben,
stellt er hiermit einen neuen Gültbrief auf. PO. S. (wie vor.) gut erb.
89.
1479 März 23. Gültbrief des Blesy Eich zu Oberriet gegen die Au-
gustiner über einen Geld- u. Hühnerzins. PO. S. des Hans Jakob von
Falckenstein. 90.
1480 Jan. 11 Sulzburg. Die Gebrüder Clewy, Hans u. Gilman Bla-
wart V. Sulzberg verkaufen dem Hans Rot d. j., Bürg, daselbst, ihr halbes
Haus zu Sulzburg in der Stadt um 6 fl. rh. Die Liegenschaft ist belastet
mit einem Bodenzins von 3 Hälblingen u. einer Gülte von V2 A- ^^- an
das Gotteshaus zu Sulzburg, wiederkäufig mit 7V2 A* i'h. PO. Bruchstück
des Stadtsiegels. 91.
1480 Apr. 15 Freiburg. Conrat v. Bossenstein, der Schultheiss, thut
kund, dass vor ihm Hr. Jakob Vogt, Schaffner des Aug.-Klost., klagte
gegen Hans Cuner wegen 5 ß heurigen u. 8 (] Pfg. versess. Zinses. Der
Beklagte erklärt sich zum Zahlen bereit, wenn ihm der Kläger sagen
könne, von welchen seiner Güter dieser Zins gehe. Das Gericht verur-
teilt den Beklagten einstweilen zum Weiterzahlen, giebt aber dem Kloster
auf, in Bälde aus seinen Urkunden den Besitztitel nachzuweisen. 8 Bei-
sitzer, darunter Kaspar v. Valckenstein u. Hans Rot. Der Schultheiss
siegelt mit seinem Familiensiegel. PO. S. sehr gut erb. 92.
1480 Juni 14 Sulzburg. Jörg Locher, Probst des Klosters zu Sulz-
berg, bekennt, dass Hans Rot d. j., Wirt daselbst, sein lieber Gevatter,
den V2 fl- Gülte, herrührend von Clewy Blawart, mit 7V2 A- abgelöst hat.
Er siegelt mit dem Konventssiegel (Transfix zu Urk. v. 1480 Jan. 11).
PO. S. Bruchst. 93.
Mitt. d. bad. bist. Kom. No. 8. M 4
ni52 Poinsignon.
1488 Mai 2 Freiburg. Bürgermeister u. Rat than kand: Nachdem
Prior u. Konvent der August, gegen den vest. Jakob Widergrün v. Stouf-
fenberg, Mitglied des Rats zu Freiburg, wegen Sperrung der ihnen einst
von Anthony v. Fürstenberg geschenkten Guhen u. Zinse geklagt hatten,
der Beklagte aber die Schenkung als erschlichen erklärt habe mit der
weitem Einrede, dass die Scbenkobjekte ausserdem grösstenteils verfangenes
Gut seien, worüber dem Ant. v. Fürstenberg kein Veräusserungsrecht zu-
gestanden sei, wird erkannt: Es ist ein neuer Rechtstag mit 14 Tagen
Termin anzusetzen, worin Junk. Widergrün die Verfangenheit der betr.
Gütergülten nachzuweisen habe. PO. Der Stadt Sekret-Sieg. 108.
1488 Mai 25 Freiburg. Prior u. Konvent des Klosters Oberried zu
Freiburg Wilb.-Ord. thun kund: Nachdem Hans Gulditor d. a. u. Hans
Gulditor der Sohn mit 1 Pfd. Pfg. Gülte ein Seelgerete in den 3 Klöstern
der Wilhelmiten, Augustiner u. Barfüsser zu Freib. gestiftet haben mit
der Bestimmung, dass die Jahrzeit abwechselnd der Reihe nach in einem
der 3 Klöster stattfinde unter Beizug je eines Konventualen der beiden
andern, welchen nach dem Gottesdienst ein Imbiss u, b ß Pfg. in dem
betr. Kloster zu verabreichen ist, verpflichten sie sich zur strengen Ein-
haltung dieser Jahrzeit in der vorgeschriebenen Weise. PO. S. des Priors
gut erhalten; Konventssieg, stark beschäd. 109.
1488 Sept. 12 Freiburg. Bürgermeister u. Rat thun kund, dass Junk.
Jakob Widergrün den im Urteil vom 8. Mai ejusd. verlangten Erweis der
Verfangenschaft der strittigen Gülten erbracht habe. PO. Der Stadt
Sekretsieg. 110.
1490 Sept. 4 Freiburg. Prior u. Konvent der Augustiner zu Frei-
burg einers. u. Junk. Jakob Widergrün v. Stouffenberg anderers. bekennen,
dass sie wegen eines Seelgeretvermächtnisses des vest. Anthony v. Fürsten-
berg sei. mit einander Irrungen gehabt, aber durch Hanssjakob v. Val-
kenstein u. Hans Rot, Neu- u. Altbürgrmstr. folgenderweise verglichen
worden sind : Junk. Widergrün giebt dem Kloster 30 ß Pf. Gülte, welche
die Stadt Freiburg zu zahlen hat, laut eines Gültbriefes über 3^/2 Pfd.
Pfg. u. welche Junk. Widergrün auf dem Kaufhaus (Stadtkasse) auf die
Augustiner einschreiben Hess. Die Augustiner verzichten dagegen auf
alles in dem erwähnten Vermächtnis ihnen zugedachte Gut und verpflichten
sich an allen Fronfasten für Junk. Thoni Fürstenberg, Frau Ottilie v.
Gypch, s. Gemahlin, Frau Margarethe Fürstenberg, dann für Junk. Jakob
selbst u. s. Gemahlin Magdalena Fürstenberg, ferner für Hr. Benedikt v.
Stouffenberg, Junk. Jakob Heinrich v. Blumnegk, Frau Ennelin u. Doro*
thea V. Wissneck u. Katharina v. Bolsenheim eine ewige Jahrzeit zu be-
gehen. PO. Konv.-S. u. S. des Jak. v. Staufenberg. 111.
1495 Jan. 9 Freiburg. Frau Margreth, Peters zum Heiden Wittwe,
deren nunmehr verstorb. Sohn Hans Renner bei den Vätern Aug.-Ord.
zum geistl. Stand erzogen worden war, vermacht vermittelst Notariats-
instrumentes deren Konvent verschiedene Gülten : in Freiburg (u. a. vom
Haus zum Luchs), zu Sulzburg u. s. w. Ausgestellt von Wilh Pehs von
Gmünd, der. Augsburg, Notar. PO. 112.
1495 Febr. 12 Staufen. Peter Heiden bekennt v. d. Augustinern zu
1^'reiburg Matten bei Staufen, gen. die Blüwel- oder Seelmatte zu einem
Dag Ffarrarchiv zn 8L BCartin in Freibarg. m5l
th&tiger SeBitzstöruDs ao 2 Janchert zu H&agen am HQIigrobeD. Nach
ADhÖruDg beider Parteiea u. Verlesen ihrer Urkunden vird ein neuer
Oericbtstag nach Pfingsten anberaumt. PO. S. sehi defekt. 99.
1483 Apr. 19 Freibarg. SchaltbeiBB n. Gericht thun kund, dasa Er.
Jakob Yogt, Priest. Aug-Ord., im Namen seioes Eonvents klagte gegen
Clewy Binder u. Hans Nöferhn Ton Gottenheün wegen der Eigentuma-
lehenrecble des Kloslera auf seinem Hof zu Gotteoheim, den der bisherige
Lehenträger N, Rosskaecbt geinen Verwandten teilweise zn Afterlehen ge-
geben habe. Das (iericht erkennt, dasa es bei einem früheren Urteil ver-
bleibeo soll, wonach die auf dem Gute ützendeu Leheninhaber dem Elo-
Bter einen gemeinsamen Lebeniräger namhaft machen oder das Qut selbst
dem Kloster aufgeben sollen. Es siegelt Conr. v. Bossenstein, der Schalt-
heiss mit seinem eigenen Siegel. Unter den 8 Beisitzern: Melchior t.
Valckeosteia, Wilh. v. Liechteofels, Hans t. Baden, PO. S. gut erb.
100.
1483 Juni 30 Salzburg. Jakob Ritter, Bürger bu Sulf™™ « Trr.i.lin
B. ebel. Hausfrau bekennen, dass sie Rothans d. j. daselbsl
im Bann zu Louffen um 32 fl. verkauft haben. PO. S,
bui^ zieml. gut.
1483 Aug. 18 Konstanz. Otto, Bischof v. Eonstani
Prior a. Konvent der August, za Freiburg, das Ewch«
bisher jeweils auf n&cbsten Sonntag 3t. Johann Bapt. fii
dern kirchlichen Festlichkeiten iu Freibarg kollidierte,
den nächsten Sonntag nach Jakobi zu verlegen mit allen ds
Indulgenzen u. Privilegien. PO. 8. ab.
1484 Febr. 4 Schlosa Kranzenau. Clewi Binder v.
kennt, daes er von Prior u. Konvent der August, zu Fn
Hof zu Gottenbeim belehnt worden isL Zum Siegeln bi
Conrat Snewlin t. Krantznovw. PO. S. gut erh,
1487 Febr. 13 Freiburg. Vor Schnltheiss u. Gerichi
Sigily V. Freib. an Hrn. Conrat StQrtzeln, der päpstl. '.
freien Künste Doktor, Kanzler etc., 4'/] Jauch. Wald
angtossend an desselben Dr. Conrata andere Güter, um 5'
Liegenschaft Igt belagtet mit 6 Ffg. GQtte in den Dingbi
10 Ffg. an Kloster Thennenbach. Es siegelt COnrat v.
Scbultheiss, mit s. eig. Siegel. 9 Beisitzer, darunter Jak
Wilhelm Lupp. Mr. Vlrich Frowenfeld, d. sieb. fr. KOi
T. Baden u. a. w. FO. 8. sehr gut erh.
1487 Juni 19 Lehen. GQltbrief des Thomau FrOide
eine Gült von 15 (J Ffg. PO. S. des Ulrich v. Nankenn
1488 Apr. 19. Mattem Schmit, Priest, u. Kaplan
pfründe zu Kirchhöfen, verkauft den Augustinern zu
Zins auf dem Hof zu Ellenkofen um 8 Pfd. Roggen. Ei
geln Hr. Gervasius Souffer, Dechant zn Breisacb, u. Jui
pringen. PO. S. des Jak. v. Ampringen ab.
1488 Apr. 26 Kirchhöfen. Enoelin Ueckin, Erhatt
verkauft den Augustinern eine Gelte zu EUUcofen. K
vom Wjger, Junk.
m52 Poinsignon.
1488 Mai 2 Freibarg. Bürgermeister u. Rat than kund: Nachdem
Prior u. Konvent der August, gegen den vest. Jakob Widergrün v. Stouf-
fenberg, Mitglied des Rats zu Freiburg, wegen Sperrung der ihnen einst
von Anthony v. Fürstenberg geschenkten Gühen u. Zinse geklagt hatten,
der Beklagte aber die Schenkung als erschlichen erklärt habe mit der
weitem Einrede, dass die Scheiikobjekte ausserdem grösstenteils verfangenes
Gut seien, worüber dem Ant. v. Fürstenberg kein Veräusserungsrecht zu-
gestanden sei, wird erkannt: Es ist ein neuer Rechtstag mit 14 Tagen
Termin anzusetzen, worin Junk. Widergrün die Verfangenheit der betr.
Gütergülten nachzuweisen habe. PO. Der Stadt Sekret-Sieg. 108.
1488 Mai 25 Freiburg. Prior u. Konvent des Klosters Oberried zu
Freiburg Wilh.-Ord. thun kund: Nachdem Hans Gulditor d. a. n. Hans
Gulditor der Sohn mit 1 Pfd. Pfg. Gülte ein Seelgerete in den 3 Klöstern
der Wilhelmiten, Augustiner u. Barfüsser zu Freib. gestiftet haben mit
der Bestimmung, dass die Jahrzeit abwechselnd der Reihe nach in einem
der 3 Klöster stattfinde unter Beizug je eines Konventualen der beiden
andern, welchen nach dem Gottesdienst ein Imbiss vl, b ß Pfg. in dem
betr. Kloster zu verabreichen ist, verpflichten sie sich zur strengen Ein-
haltung dieser Jahr zeit in der vorgeschriebenen Weise. PO. S. des Priors
gut erhalten; Konventssieg, stark beschäd. 109.
1488 Sept. 12 Freiburg. Bürgermeister u. Rat thun kond, dass Junk.
Jakob Widergrün den im Urteil vom 8. Mai ejusd. verlangten Erweis der
Verfangenschaft der strittigen Gülten erbracht habe. PO. Der Stadt
Sekretsieg. 110.
1490 Sept. 4 Freiburg. Prior u. Konvent der Augustiner zu Frei-
burg einers. u. Junk. Jakob Widergrün v. Stouffenberg anderere, bekennen,
dass sie wegen eines Seelgeretvermächtuisses des vest. Anthony v. Fürsten-
berg sei. mit einander Irrungen gehabt, aber durch Hanssjakob v. Yal-
kenstein u. Hans Rot, Neu- u. Altbürgrmstr. folgenderweise yerglichen
worden sind: Junk. Widergrün giebt dem Kloster 30 |3 Pf. Gülte, welche
die Stadt Freiburg zu zahlen hat, laut eines Gültbriefes über 3^« Pfd.
Pfg. u. welche Junk. Widergrüu auf dem Kaufhaus (Stadtkasse) auf die
Augustiner einschreiben Hess. Die Augustiner verzichten dagegen auf
alles in dem erwähnten Vermächtnis ihnen zugedachte Gut und verpflichten
sich an allen Fronfasten für Junk. Thoni Fürstenberg, Frau Ottilie y.
Gypch, s. Gemahlin, Frau Margarethe Fürstenberg, dann für Junk. Jakob
selbst u. s. Gemahlin Magdalena Fürstenberg, ferner für Hr. Benedikt v.
Stouffenberg, Junk. Jakob Heinrich v. Blumnegk, Frau Ennelin u. Doro*
thea V. Wissneck u. Katharina v. Bolsenheim eine ewige Jahrzeit zu be-
gehen. PO. Konv.-S. u. S. des Jak. v. Staufenberg. 111.
1495 Jan. 9 Freiburg. Frau Margreth, Peters zum Heiden Wittwe,
deren nunmehr verstorb. Sohn Hans Renner bei den Vätern Aug.-Ord.
zum geistl. Stand erzogen worden war, vermacht vermittelst Notariats-
instrumentes deren Konvent verschiedene Gülten: in Freiburg (u. a. vom
Haus zum Luchs}, zu Sulzburg u. s. w. Ausgestellt von Wilh. Pehs von
Gmünd, der. Augsburg, Notar. PO. 112.
1495 Febr. 12 Staufen. Peter Heiden bekennt v. d. Augustinern lu
l«'reiburg Matten bei Staufen, gen. die Blüwel- oder Seelmatte 2U einem
Das Pfarrarchi? zu St. Martin in 1
Erblehen empfangen zn haben. Siegler : Junk. Löwe, fryherr zu Stoufen,
PO. S. gut erh. 113.
1495 Nov. 11. Michel, Abt, u. Konvent y. Tennebach vertauschen
mit den Augustinern zu Freib. für 1 ß Pfg. u. 5 Sest. Haber jährl. ab
Gütern zu Emmendingen 8 Viertel Wein ab einem Haus u. Trotte zu
Schaffbausen a./E. PO. S. des Abtes ab; Eonvents-Sieg. zieml. gut. 114.
1500 März 2 Laufen. Hans Ealtenbach, der Vogt, sass zu Gericht
im Namen des Markgr. Philipp v. Hochberg etc., u. that kund, dass Hans
Aeckerly von Laufen an Hans Ueniger, Schuhmacher u. Bürger zu
Neuenburg a./Rh. eine Gülte von 2^2 Saum süssen Weines um 20 fi. rh.
verkauft hat. Der Verkäufer setzt zu Unterpfand verschied. Grundstücke,
die mit Zinsen u. Gülten stark belastet sind an das Gotteshaus St. Trut-
pert, die Eirchen zu Bettberg u. Britzigken, alle im Laufener Bann. Er
stellt desshalb zu mehrerer Sicherheit 2 Bürgen. Der Vogt siegelt mit
dem Siegel der Landschaft Badenweiler. Die Urkunde ist ausserdem unter-
schrieben von V. V. Blumneckh. PO. S. zieml. gut erh. 115.
1500 Juni 1 Laufen. Hans Ealtenbach, der Vogt, sass zu Gericht etc.
und beurkundet einen ähnlichen Verkauf des Tengus Reinly von Laufen
an Hans Rott, Bürger zu Sultzberg, eine Gülte von 1 Saum u. 1 Eimer
süssen weissen Weines um 10 fl. rh. PO. Landschafts-Sieg, von Baden-
weiler; Unterschrift von Gilgman Gisselman, Amptmann zu Baden willer.
116.
1500 Juli 23. Bruder Easpar Amman, der hl. Schrift Baccalaureus
u. Proviozial Aug.-Ord. am Rhein u. in Schwaben, macht den ehrsamen
Cunrat Mittag und Frau Verena Sparhew, s. ehel. Gemahel, aller Wohl-
thaten u. guten Werke des Aug.-Ord. teilhaftig. PO. S. ab. 117.
1500 Sept. 1 Freiburg. Arbogast Snewlin Bernlab von Zäringen, der
Schultheiss, sass zu Gericht u. thut kund, dass h. Michel Steinhart, Eon-
ventual u. Schaffner des August. - Elost. zu Freiburg im Namen seines
Eouvents klagte gegen Hans Ehüner von Ow wegen versessener Zinse;
der Eläger stützt sich auf ein früheres in der gleichen Angelegenheit
schon einmal ergangenes Urteil, wogegen der Beklagte redet, er sei in-
zwischen vom Eloster Adelhausen vergantet worden und habe, um nur
wenigstens etwas zu retten, die Güter als Lehengut vom gen. Eloster zu-
rückempfangen. Das Gericht erkennt, dass es beim früheren Urteil ver-
bleiben solle und verweist den Beklagten auf den Rechtsweg gegen seine
Verwandten. 8 Beisitzer, jedoch kein einziger Patrizier mehr. PO.
Bruchst. des Snewlin'schen S. 118.
1501 Juni 24 Freiburg. Prior u. Eonvent der Augustiner bekennen,
dass der ehrsam Conrat Mittag und Fren sein ehelich Gemahel ihnen
60 fi. oder 84^2 Pfd. Rappen gegeben haben zu einem Seelgerette für sie
beide und Dr. Johannes Odernheim und dessen Ehefrau Ursula Mittag
mit einer Messe jeden Mittwoch auf dem Altar unter der Orgel, auch
Vigil und Seelenmesse, wobei 4 Ordensschwestern zu Opfer und auf das
Grab gehen sollen mit Eerzen. Zu letzterem Zweck haben die Stifter
noch besonders übergeben eine Matte im Eirchzartener Bann bei der Ru-
mensbruck am Herweg. PO. Priorats-Sieg. nur noch halb, Eonrents-Sieg.
zieml. gut. 119.
m54 Poinsignon.
1506 Jani 23 Freiburg. Jerg Wejdman, Metzger, Terkanft dem
Augustiner -Konvent 1 fi. Gülte um 20 fl. und setzt zu Unterpfand seine
Scheuer in der Würi in der Adclbauser Müligassen und 3 Jauch. Acker
im Haslacher Bann. PO. S. des Junk. Balthasar TSgelin, des Schnlt-
heissen ab. 120.
1507 Aug. 9 Freiburg. Bürgermeister und Hat thnn kund, dass den
Augustiner- Herren, welche V2 Jauch. Reben wegen verschied, rflckständ.
Zinse hatten pfänden lassen, das betr. Grundstück in öffentl. Grant zuge-
schlagen wurde. PO. Das kl. Rats-Sieg. 121.
1508 Juli 24 Freiburg. Bürgermeister und Rat thun kund : Nachdem
die Bauamtsherren ein Haus in der Neuenburg, gen. der Stralenherg,
wegen Baufölligkeit nach der Stadt Herkommen und Brauch durch das
Gericht gefrönt und 3 Sonntag nacheinander vor dem Münster öffentlich
ausgeboten und hiebei Niemand mehr geboten hat, als h. Michel Stein-
hart, Priester und Schaffner der Augustiner, so wird dasselbe um das
darauf stehende Guthaben dem Kloster zugeschlagen. PO. der Stadt
Sekret-Sieg. 122.
1510 Juli 23. Rudolf von Blumneck vergabt zu seinem und semer
Gemahlin sei., Frauen Cleopha von Stoffenberg, Seelenheil nnd zn einem
ewigen Lichte vor dem Sakramentshäuschen im Aug.-Klost. zu Frdbnrg
eine Gülte von 1 Pfd. Pfg. Diese Gülte geht aus den 3 Pfd. Rappenzins,
die ihm vom Weinsticheramt zu Merdingen fallen. PO. S. des Bad. t.
Blumneck gut erb. 128.
1512 Juli 5 Sulzburg. Ulrich Murer und Margreth s. £hefraa be-
kennen, dass sie an Meister Hans Rot, Bürger zu Freibarg, 1 fl. Gülte
um 20 fl. verkauft haben und versichern dieselbe auf ihrem Haus in der
Klostergasse und ab ihrer Scheuer in der Kilchgasse. Beide Liegen-
schaften zahlen dem Gotteshaus zu Sulzburg 3 Pfg. Eigenzins. PO. Stadt-
Sieg. V. Sulzburg. 124.
1512 Aug. 23 Ereiburg. Prior und Konvent des Gotteshauses za den
Augustinern verkaufen der Mutter und den Schwestern des Regelhaoses
zum Leopartten Aug.-Ord. (später zum „ Grünenwald ^ genannt) eine Gülte
von 2V2 Pfd. Pfg. um 50 Pfd. Pfg. baar und setzen zu UnterpfiEtnd des
Klosters Renten, Zinsen und Gefälle. Es siegeln Prior und Konvent. PO.
Beide S. ab. Auf der Rückseite bemerkt Bruder Heinrich Bran, Prior,
dass noch weitere 15 Pfd. 13/7 Pfg. von den denselben Regelschwestem
gegeben und zum Kapital geschlagen wurden, jedoch ohne die Gülte sa
erhöhen, nur damit diese um so weniger abgelöst werde. 30. Nov. 1519.
Sie wurde aber nach einer weiteren Dorsalbemerkung des Priors Melch.
Frank vom 21. März 1666 dennoch abgelöst. 126.
1514 Aug. 4 Freiburg. Bürgermeister und Rat verkaufen dem Aog.-
Konv. eine Rente von 10 fl., den Guld. gerechnet za ll^t ß Freib. M.,
um 200 fl. rh. in Gold. PO. Das grosse Stadt-Sieg. 126.
1518 Apr. 22. Jörg Nickel, Schuhmacher und Seidner zu Freibarg,
verkauft an die Dr. Rotpletz'scbe Pfründe auf St. Nikolaas-Altar im
Münster, deren Besitzer damals h. Hans Wetzstein war, einen Saam Wein-
gülte um 5 Pfd. Pfg. Freib. W. Die Gülte geht ab 2 Jauch. Beben und
D« Pf&mrchiT m St. H«
Wald an der Barghalde. PO. S. dea
Schultheiiaen ab.
1520 Jan. 21 Freiburg. Wilhelm Kre
daas Hani Swarz und HaoB Buwman alt
dem ehrsamen Easpar IngeUtettOT eine S
hOli" um 18 fl. verkauft haben. PO. 8.
1524 März 25. Erzherzog Ferdinand
Abt von Rotenburg, Oeorg Abt rou Ad
WattenbaoBen, diese drei als Milschnldner (BQrKenl rerkaufeu der edeln
Uagdalina von ßamsteiD, ire
von 30 B. rh. Rappenw&hr., <
rb. und setzen zu Unterpfan
Bnrgau. Es unterzeichnen i
Koggenburg noch Titns Bio,
Thank, der Prior, und fOr
der Dekan, und Paulus, der '.
1526 Aug. 4. Vit Stahel
told MejT Ton Iringeu ein I
nnd verspricht dasselbe mit
Unterpfand 4 Mannahauet B
von Eistet (Eichstetlen) ziem
15SI Mai 3 Herdem. B
zu Gericht im Namen des ve
Easteovogts zu Herdem, uni
halb Jauch. Rehen wegen tc
Gut nacb des Dorfes Brauch
legen und alle 14 Tage durd
worden war, auch Niemand
wird ihnen dasselbe zogeschli
zlnspflichüg. 7 Beisitzer. D(
Pü. 8. gut erb.
1531 Juli 11 Freiburg.
bisher an die Rotpletzpfrüni
derzeitigen Inhaber derselben
zinst bat auf Grund des Gfl
Hans Eettenacber diese Gülte
Letzleren statt der Rotpletzj
perth von Krotzingen, Schult
1533 Febr. 1 Freiburg.
und dem Gericht verkauft Li
Freiburg, eine Gülte von 2 £
Betzenbausener Bann ab seine
Reben an der Rosshalden nnd
1533 Okt. 15 Freiburg.
Sutter, Oberstmeister, h. Me
CrjBtoffel von Erotzingen, i
in56 Poinsignon.
Stiftung 006 fl. Kapital auf, verzinslich mit 20 fi. und ^^ein ort eins Gul-
dius« (I/4 fl.^ PO. S. ab. 134.
1534 Okt. 1 Betzenbauseii. Urban Mychel, der Vogt zu Betzenhausen,
süss zu Geriebt daselbst und tbut kund, dass Matbis Renbart als Vogt
von Hans Rot ^Vittwe ein Zweiteil Acker wegen versess. Zinses habe
fröbnen lassen; dass alsdann nach Brauch und Recht des Dorfes Betzen-
bausen die Liegenschaft 6 Wochen und 3 Tage in Fröhnung (Pfändung)
gelegen und alle 14 Tage feilgeboten worden sei, aber Niemand sonst
darauf geboten habe als Veit Nördlinger, der auch 7 fl. darauf stehen
habe. Das Pfandobjekt ist ausserdem noch belastet mit einem Bodenzins
an Junk. Erbart v. Yalckenstein. Das Gericht (6 Bauern als Beisitzer)
erkennt die Liegenschaft der Wittwe Rot verfallen. Der Vogt siegelt
mit h. Ludw. Hesslers, des Obristmeisters von Freiburg, Siegel als seiner
Obrigkeit. PO. S. ab. 135.
1535 Jan. 5. ürban Michel, der Vogt zu Betzenhaosen, that knnd,
dass Vit Nördlinger und Kathrina Hermer, seine ehel. Hausfrau an Fran
Ursula, des Hans Rot Wittib, eine Gülte von 2 fl. um 40 fl. Hanptgnt
verkauft haben. Die Verkäufer setzten zu Unterpfand verschied, benannte
Grundstücke im Betzenbausener Bann, bodenzinspflichtig an Junk. Erhart
V. Falkeustein, das Elost. Thennenbach und die Thomaskirche zu Betzen-
hauscn, ausserdem noch belastet mit einer Korngülte an b. Marx, Pfarrer
zu St. Peter (in Freiburg). Der Vogt siegelt mit h. Ludwig Hesslers
Siegel, der als Obristmeister der Stadt Freiburg Oberherr in Betzenhausen
war. PO. S. ab. 136.
1543 Juni 2 Freiburg. Jobann Schwarz, Statthalter des Schnltheissen-
amtes, im Namen des edeln Philipp Jakob von Ampringen thut kund,
dass Jerg Stum von Herrn Melcher Rotlin, Prior und Lesemeister der
Augustiner ein Darlehen von 100 fl. zu 5 % aufgenommen hat und ver^
sichert dasselbe auf seinem Hause in der Sattelgasse. PO. S. des Schnit-
heissenamtes mit dem Kreuz. 137.
1545 Aug. 17. Gorius Brunner, Büri Vischer, Zimpfer Vollmann,
Hans Pantli und Verena Scbmid reversieren sich gegen Prior und Kon-
vent Aug.-Ord. zu Freiburg über den Lchenempfang des Klosterhofes za
Opfingen. PO. S. des Junk. Ludw. Wolfif von Habsperg, Amtmann zu
Badenweiler, ab. 138.
1550 Jan. 27 Freiburg. Wolff Pflug löst von h. Melchior RetUn,
Provinzial Aug.-Ord. u. Prior zu Freiburg eine Gülte von 5 (J 1 Pfg. mit
5 Pfd. 20 Pfg. ab. PO. S. ab. 139.
1553 Febr. 5. In den Spännen zwischen dem August.-Klost. za Frei-
burg einerseits und Friedrich Streicher und seinen Geschwistern anderer-
seits wegen eines ^2 Saums ewiger Weingülte im Gottenheimer Bann,
thädigcn Job. Bernhard Rümelin, jur. utrq. doct., Hans Burger und Ann-
drcss Hanser, beide Letzteren als Zwölfer des Rats zu Freiburg dahin,
dass Friedrich Streicher und Genossen ein für allemal 8 fl. bezahle, das
Kloster aber für immer sowohl auf Zinsen und Extanzen als das Grund-
stück selbst verzichte. Es siegeln Prior und Konvent und Dr. Rümelin.
PO. AUe 3 S. ab. 140.
Das Phrrarchiv sn St. HartJa in ]
1555 IfoT. 4 EBSlingen. Euwr Karl V. bestätigt dai urteil des Reichs-
kaminergericbts toq Spejer io der Appetlationssache des Grafen Konrad
VOQ Tabiugen, Appellanten, gegen Prior und Konvent der Augastiner ca
Freiburg, Appellaten, 20 Mutt Roggengulte ?om Fronhof lu Umkirch betr.,
zn Gunsten des Klosters. PO. Das kaiserl. 8. zieml. gut erb. 141-
1556 Jan. 28 Freiburg. Marx DietUricb ferkaaft an Jakob Waffen-
Bcbmidt ein Haus gegenüber der Barae um 46 fl. Das Haus ist belastet,
ausser dem berrscbaftl. Bodenains, mit veitecen benannten Zinsen, PO.
Das ScbuUheissen-Sieg. 142.
1560 Aug. 26 Freibnrg. Jakob Kilonins von UetE, Nobtr, wobnhaft
zu Freiburg, beurkundet, dass in seiner Gegenwart und vor Meister Os-
wald Kreden, des kaiserl. Hofgerichta zu Rolweil geschwor. Kommissar,
in dem Prozess zwischen Prior und Konvent der Äagost. zu Freibnrg and
den Pflegern der Elendenherberge als Kläger einerseits und dem Orafen
Konrad zu Tjlbingen als Beklagten andererseits, Gerieb takostenersatz betr.,
Bämtl. Kläger, also der ganze Konvent und die Pfleger, einen leibl. Eid
geleistet halben, jedoch unter Protest der beiden ebenfalls anwesenden
gräfl. Anwälte. Torinittags um ü Ubr in der Herberge zum Storeben in
der oberen Stube. PO. Notariats-Signet. 143.
1572 Apr. 30 Freiburg. Jakob Strejtt jur. utrq. doctor, M. Joachim
Landoll, Pfarrherr, Hans Widmau und Hieronjmns ßernbart als Pfleger
des HI.-Gst.-8pitals verpflichten sich, die durch letzten Willen des Bür-
gers nnd Rats Jakob Ferber vermachten 200 fl. frommer Stiftung in n&her
bezeichneter Weise zu verwenden: aus di la**--
Kloster jährl. 2'/i fl. zur Abhaltung eine eleu-
amt für den Stifter; die Schwestern znm einer
Nebenmesse I fl.; das neue Siechen- oder ;uten
Leuten" (Aussätzigen), die nur das Haus m im
Blatternhaus 1 fl.; dio Armen im grossei Ihaos
1 fl. Der übrig bleibende Gulden Zins den
Spitalmeister und den Schreiber verteilt. erb.
.44.
1581 Mai 23 Freiburg. Hans Georg Eaaser, Statthalter des 8chul^
heissenamces, benrknndet, dass Jakob Zipper von Angenstein an Joliann
Knoll, den Stadt Wechsler, 12 Haufen Reben an der Bnrgbalden um 376 fl.
verkauft hat, der Gulden zu I2'j, ß. Das Grundstück zinst 12 ß. Zinnen-
recht ins Kaufhaus. 6 Zeugen. PO. Das Schultheisaen-Sieg. 145.
1581 Okt. 14 Freiburg. Peter Fre;, Sleffan Rapolt nnd Bembart
Roll , alle drei als Pfleger des Hl.-Gst. -Spitals geben dem Provinzial und
den Prioreu der August.- Ord.- Provinz a. Rh. und in Schwaben ein Dar-
lehen von 1200 fl., verzinsl. mit 60 fl. und empfangen zu Unterpfond dio
Kauf- und Gültbriefe über verschied. Gülten des Äuguat.-Klost zu Frei-
burg. Sie versprechen diese Urkunden im Spitalarchiv sorgf^tig aufzu-
bewahren. PO. Alle 3 Prior.-Siet', der Ausstell, gut erh. 146.
1593 März 1 Freiburg i/U. Petrus Schnewlin, Generalvikar des Hrn.
Antonius von Gorennod, Bisuhols von Lausanne, und Johannes Michael
doct. theo!., bisher Provinzial, nunmehr aber Oeneralkommissar des Or-
dens der Frauziskanerkonventualen in ObordentScUand, zugleich Guardian
m58 Poinsignon.
des Klosters zu Freibarg in der Schweiz, erteilen dem Bruder Johannes
Ulricus Eesler, Provinzial des August. - Ordens a. Rh. und in Schwaben,
zugleich Prior des Mauritius-Klosters August.-Ordens zu Freibarg in der
Schweiz, ein Vidimus einer Urkunde, ausgest. zu Rom am 24. Febr. 1592,
von Bruder Augustinus Finizanius S. D. N. Sacrista und Generalvikar des
Ordens der Augustiner -Eremiten, wodurch dieser die wenigen, übrigge-
bliebenen Klöster dieses Ordens in der ehem. Ordensprovinz Sachsen nnd
namentlich das Kloster Mindelheim nun der Ordensprovinz am Rhein und
in Schwaben inkorporiert. PO. S. des Petrus Schnewlin, sitzender Wind-
hund auf einem Büchel gut erh. 147.
c. 1602 0. T. u. 0. Ein Auszug aus G. Johann Pistorii, der hl. Schrift
Doctor und Dompropsten zu Breslau letztem Willen, worin bestimmt ist,
dass seine angefangene Kapelle in der Augastinerkirche vollendet and auf
dem Altar derselben ein schönes kunstreiches Gemälde, mindestens 400 fl.
wert, Geburt oder Himmelfahrt Christi darstellend, 9 Fass breit, nnver-
züglich zu Ende geführt werde. Auch Chorstühle, Antependien, silbeme
und messingene Leuchter und Gefässe und Reliquien werden za dieser
Kapelle vermacht. Unter den letzteren sind besonders »zwey Häupter
aus Cöln", eine Schenkung der Äbtissin von St. Reuilion hervorgehoben,
welche in ein näher bezeichnetes geschnitztes Bild eingesetzt werden
sollen; sodann ein Reliquienkasten mit einem „grossen beyn de societate
Thebana«. Pap.-Kop. 148.
1602 Dez. 14 Freiburg. Burkhardt Frowenfelder, Altobristmeister
und Statthalter des Schultheissen Gabriel Schnewlin-Bernlapp, beorkandet,
dass Jakob Kolb, Müller zu Kenzingen und Hintersass zu Freibarg, an
Stoffel Golden, Balierer in Freiburg 1 Jauch. Reben um 575 fl., der Gold.
zu 12^2 Schill., verkauft hat. Das Grundstück zinst IVs Schill. Boden-
zins in das Kaufhaus. 6 Zeugen. PO. S. des Schultheissenamtes. Vergl.
die Urk. v. 1324 März 27. 149.
1608 Nov. 29 Freiburg. Kaspar Würkh, gen. Tngelstetter, verkauft
an Prior Jakob Botz und den Augustinerkonvent 1 Jauch. Reben um 60 fl.
Das Grundstück ist belastet mit 12 Schill. Wasserzins ins Kaufhaus, 15 fl.
Zins den Kartbäusern und 10 fl. Zins den BarfÜssern. 7 Zeugen. PO.
Das Schultheissen-Sieg. 150.
1619 Nov. 15 Freiburg. In dem Wässerungsstreit am Bleichgraben
zwischen den Augustinern einerseits und dem Bleicher Hans Gilg anderer^
seits thädigen die Herren des Holzamtes derart, dass die umgebrochene
Matte der Bleichmatte wieder mit Gras angeblümt werde, am damit den
Wucherstier der Gemeinde in seinem Futter aufzubessern, dagegen aber
das Kloster berechtigt sei, einen eigenen Wässerungsgraben za ziehen und
denselben mit dem Abwasser des Bleichgrabens zu speisen. Pap.-Eop.
151.
1620 Apr. 7 Freiburg. Johann Eyssenring lib. art. Magister als Stellr
Vertreter des Junk. Hans Diettrich von Landenberg, Schaltheiasen an
Freiburg, thut kund, dass Hans Kempff, der Maurer, an Mathias Disch-
macher, den Ballierer (Granatenschleifer) 2Va fl« Gült ab 8 Ebtofm Be-
ben um 50 fl. verkauft hat. PO. S. ab. 162.
Das Pfarrarchiv za St. Martin in ]
1621 Okt. 12 Freiburg. Johann Mössmer, Altobristmeister und Statt-
halter des Testen Joh. Gg. Dagelin von Wangen zu Fröningen, des Schult-
heissen, beurkundet, dass Magist. Laurentius Fueger dem Magist. Johann
Saalhammer, z. Zt. Präsidenten der Sapienz, 1 Jauch. Reben um 262V2 fl-
verkauft hat. Das Grundstück zahlt Bodenzins in das Kaufhaus und ab-
lösige Gülte an den Ratsherrn Georg Meyen. PO. Das Schultheissen-
Siegel. 153.
1622 Febr. 1 Freiburg. Mag. Joh. Dalhammer, Prsident der Sapienz,
beurkundet, dass er ein Rebstück samt Häuschen, so er einst von Hrn.
Laurentius Fueger, Ludimoderator zu Waldsee in Schwaben, erworben,
nunmehr an Hrn. Balthasar Dalhammer, Pfarrherrn zu Heitern und Sassen
(Sassenheim i/£.), um 480 fl. verkauft habe. Pap.-Or. S. aufgedr. 154.
1622 Juni 26 Earthaus bei Freiburg. Fr. Antonius Dulchen, Kar-
thäuserprior, beurkundet, vom Augustinerprior zu Freiburg eine Obligation
über 300 fl. und 20 fl. rückständiger Zinse in baar tauschweise erhalten
zu haben. Betrifft die Ablösung eines Zinses von 15 fl. ab den Reben
der Augustiner auf der Burghalden. Pap.-Or. S. aufgedr. 155.
1623 Apr. 1 Opfingen. Zimpffer Gilgman, der Vogt, thut kund, dass
Mathis Steger dem Vasslin Strobacher V2 Jauch. Acker zu Opfingen ge-
schenkt hat und umgekehrt V. Strobacher dem Steger 23 fl. baar. Der
Vogt siegelt mit dem Insiegel der Herrschaft Baden weiler. PO. S. gut
erhalten. 156.
1623 Mai 2 0. 0. Balthasar Thalhammer v. j. candid. und Pfarr-
herr zu Heitern, beurkundet, dass er die von seinem Bruder aberkauften
Reben nunmehr an den August.-Prior , Pat. Gotefridus Stein für 1000 fl.
verkauft habe und dafür eine Schuldverschreibung des Hrn. Kasp. Wirckh,
gen. Ingolstetter, über 500 fl., eine solche Über 800 fl. auf Hrn. Jodocus
Hauser und 200 fl. baar erhalten habe. Pap.-Or. Als S. ein Kamöen-
abdruck mit Frauenkopf, antik. 157.
1623 Nov. 12 Freiburg. Bruder Lucas Binder, der Prior und Kon-
vent August.-Ord. zu Freiburg nehmen vom Heiligenfonds der Mauritins-
pfarrkirche in Bochingen in der Herrschaft Oberndorf vorm. Wald (Wür-
temberg) 200 fl. Kapital auf, verzinsl. zu 5^0 ^^^ setzen zu Unterpfand
12 Haufen Reben. PO. S. ab. 158.
1626 Febr. 28 Opfingen. Zimpffer Gillman, der Vogt, beurkundet,
dass Thomas und Hans Strobach dem Vasslin Strobach ein Zweiteil Matten
und einen Acker um 115 fl. verkauft haben. PO. S. der Herrsch. Baden-
weiler stark besch. 159.
1627 0. T. Freiburg. Anna Maria Baitzerin codiert dem Prior Jo-
hann Branner und dem Konvent der Augustiner 1 Jauch. Wald zu einem
ewigen Jahrtag mit Seelenmesse. Das Grundstück zinste schon vorher
den Augustinern Bodenzins. Pap.-Or. S. aufgedr. 160.
1628 Apr. 9 Freiburg. Das Holzamt thädigt in den Irrungen, die
zwischen dem August. -Kloster und dem Frauenkloster St. Katharina in
Folge der Versetzung der Marksteine in den beiderseitigen Waldungen
auf der Rosshalde durch die Marker von Adelhausen hervorgerufen worden
waren. Pap.-Or. 161.
mßO PoinsignoD.
1629 0. T. u. 0. Prior und Konrent der Augustiner zu Freibarg
bitten die Regierung zu Ensisheim um Ausfolgen der Zinsen aus der Zott'-
sehen Stiftung, da sie seit dem vor zwei Jahren erfolgten Tode der Stif-
terin noch keinen Heller empfangen haben. Pap.-Eonz. 162.
1629 Sept. 15 Freiburg. Josef Dülberger, der Hafner, verkauft dem
Licentiaten jur. utrq. und Satzbürger Martin Mössmer 5 fl. Gült um 100 fl.
Kapital ab seinem Haus zum Palmen in der Neuenburg. PO. Scholt-
heissen-Sieg. 163.
1630 Aug. 3 Konstanz. Der Offizial der Kurie zu Konstanz bel^
die Hinterlassenschaft des Johannes Pistorius, gewes. Dompropstes zu
Breslau, welcher bei den Augustinern zu Freiburg i. B. seine Grablege
genommen und hicfür sowie für eine ewige Jahrzeit 1000 fl. vermacht
hat, mit Arrest, da dessen Erbe, Hr. Johann Pistorius, wegen der schweren
Zeiten erst den vierten Teil erlegt hat, nach dessen aber nunmehr er-
folgten Tode die übrigen Verwandten die Herausgabe des Übrigen ver-
weigern. Pap.-Or. Oblaten-Sieg. 164.
1681 Aug. 27 0. 0. Fr. Joannes Brunner, August.- Prior zu Frei-
burg, bekennt, dass er von den Testamentserben der verstorb. Wittire
Ursula Zott von Berneckh, geb. von Bollschweil, auf deren dem Kloster
vermachten Legat mit 1600 fl. genügend ausgewiesen sei. Pap.-Konz.
165.
1631 Aug. 28 Ensisheim. Die Kuratoren der Verlassenschaftsmasse
der anno 1627 verstorb. Wittwe Ursula Zott von Berneckh zu Melantz,
geb. von Bolschwyl, bekennen, dass sie dem August.-Klost. zu Freiburg
eine Cession über 1000 fl., welche die Erblasserin zu einem Seelgerette
gen. Kloster vermacht hatte, übergeben haben. Diese 1000 fl. sind ein
Teil einer Schuldverschreibung Kaiser Maximilians d. d. Innsbruck 30. Dez.
1610 über 3000 ü. auf die Herrschaft Issenheim. Pap.-Kop. 166.
16:i5 Nov. 12 Konstanz. Der Offizial der Kurie zu Konstanz ladet
die Wittwe des Johann Pistorius sei. in Freiburg, oder deren Sachwalter,
nachdem die bisherigen Vorladungen erfolglos gewesen, zum letzteumal
unter Androhung der Exkommunikation vor sein Gericht. Pap.-Or. Ob-
laten-Sieg. 167.
1638 Jan. 19 Freiburg. I. S. weil. Hrn. Dr. Johannis Pistorii von
und zu Keichenweiler, gewes. Satzbürgers zu Freiburg, vorhandenen Kredi-
toren gegen dessen Verlassenschaft wird erkannt, dass in erster Linie die
aufgelaufenen Gerichtskosten zu erlegen und alsdann die in 86 Gruppen
eingeteilten einzelnen Kreditoren in der aufgeführten Reihenfolge zu be-
friedigen seien. Unter letzteren nimmt das August. -Kloster zu Freiburg
den ersten Platz ein und ist bestimmt, dass demselben zu den anno 1622
(empfangenen 420 fl. noch weitere 580 fl. zu geben seien und ausserdem
sollen ihm die Curatores bonorum für die Funeralien Hm. Dr. Johannis
Pistorii und die abgehaltenen Seelenmessen billige Satisfaktion leisten.
Es folgen dann die Kraukenpfleger des Erblassers (Dompropst Pistorius),
dann der Apotheker, dann die Bodenzinse, die während des schwebenden
Prozesses aufgelaufen waren, dann die fälligen Gülten u. s. w. Pap.-Kop.
lea
Da« PfarrarchiT za St
1639 März 11 Freibnrg. Prior
kaufen dem edlen Antouias Brower ,
walt alle ihre Ansprüche an die Fi
was die noch restiereDden 380 fl. ne
Dompropat Pistorius berrilhrend, an
für die Funeralieo des Dr. Joh. 1
Pap.-Kop. Auf dem Umschlag ist d , ,
des DompropGles) in der Oruft der Aiigust.-Eirche beigesetzt wurde n. &. di.
und biefür 31 Pfd. 6 ß Pfg. bezahlte, und anao 1673 am 13. Okt. Hr.
Fraociacus Christoph Bapst. Dessen Ehefrau und Doctor Hag bean-
spruchton alB Nachkommen dps Dr Pistnriiin fflr iar,h nnrnitnaltli-ho »=.
stattung in derselhen Gruft
von 1602. Der Prior verwt
R, P. Melchior Frank vorwi
Dr. Bapst und seine Ebcfra
wurde, aber auch nicht in i
in der Kirche.
1641 Dez. 2 o. 0. Fr.
Falgentiiis Burkknecht ord.
aitztitel des Gotteshauses Ai
einst Fat. Godefridus von de
1643-1661. Auszug a
ihro bochfürsti, Gnaden Mi
Berührt ausser der Zottisch<
den Franziskanern zu Freib
Falken stein nnd Scbauenber
Ohne Dat. (1648—1672
Konvent der Augustiner zu
aisheiin ihnen die Zinsen d
lassen, da der ObeiTogt Pflt
Zinsen ausbezahlt habe, sie
1650 Apr. 15. Nachdei
und Frcilanilriehter in Obei
Haide, derjenigen Kirche, in
Anniversar für ihn selbst un
Job. Mässner, gewea. Obristi
sodann 1639 in der Reicbssti
daselbst aber die Stiftung
hatten annehmen wollen, bo
Kaspar Molitur und dem Ec
Pap.-Or.
1650 Juni 3 Freiburg.
versieren sich mit Genehmig
Krabler gegen Joh. Georg 1
Freibarg sowie Burkhart K;
m62 Poinsignon.
Rats Math. Mössner wegen Übernahme der Seelgerettstiftnng des Letzteren.
Pap.-Kop. 174.
1663 Sept. 26 Freibarg. Schwester Clara Jakoba, die Äbtissin, nnd
Schwester Franziska, die Priorin des Gotteshauses St Klara, bekennen,
dass sie dem Fat. Bonaventura Bugler, Prior der Augustiner zu Frei-
burg, und seinem Konvent eine Seh uldf orderung von 200 fl. Kapital und
50 fl. ausstand. Zinses ab Reben und Wald cediert und dafür eine Obli-
gation über 200 fl., versieh, auf dem Haus zum Roten Roch in der Sattel-
gasse nebst 3 ausstehenden Zinsen und 10 fl. haar, empfangen haben.
Pap.-Or. Oblaten-Sieg. 175.
1666 Febr. 6 Freiburg. Pat. Melchior Frank, der Prior, und Kon-
vent der Augustiner bekennen, nach dem letzten Willen der am 4. ejusd.
vcrstorb. Frau Agnes Thunhos, Witwe des Ratsherrn Heinr. Thnnhos seL,
für eine jäbrl. Seelenmesse zu ihrem und ihres ersten Mannes Burkhart
Kiefifer Andenken 75 fl. haar erhalten zu haben. Pap.-Kop. 176.
1687 März 3 Oberrimsingen. Georg Locherer, der Yogt, thut kond,
dass Hans Erckner den Augustinern zu Freiburg eine Gülte von 8V2 A-
um 70 fl. verkauft hat. Zu Unterpfand sind gesetzt verschied, benannte
Liegenschaften. Der Vogt siegelt mit dem Siegel des Frhrn. Beat Melchior
von Reinach, Herrn zu Amontcurt, Chario, St. Mariae und Münsingen.
PO. S. gut erb. 177.
1690 Dez. 1 Freiburg. Jakob Fattet, Altobristmeister nnd Statthalter
des Schultheissenamtes, thut kund, dass Hr. Wybert Egg, SatzbOrger zu
Freiburg, an die Witwe des Ratsherrn Jos. Beywandt sei. eine Gülte von
6 fl. ab seinem Haus zur Yöste in der Leyengasse (Löwengasse) um 120 fl.
verkauft hat. PO. Das Gerichts-Sieg, mit dem Kreuz gut erh. Worde
laut Dorsalbemerkung an das August. -Klost. cediert 3. März 1691. 178.
1698 Juni 14 Freiburg. Die Bauamtsherren verkaufen dem Pasteten-
beck Jos. Bukheisen 1 Haufen Feld im Stadtgraben für 112Vs Pfd. oder
Franken zu 9 Batzen rauher Währung. PO. S. des Schultheissenamtes.
179.
1698 Juni 14 Freiburg. Die Bauamtsherren verkaufen dem Zunft-
meister Hans Georg Will, Küfer zu Freiburg, ein Haus und 4 Haufen
Feld um 562V2 Pfd. oder Franken zu 9 Batzen rauher Währ. PO. 8.
des Schultheissenamtes. 180.
1698- 1715. Ein Konvolut von 10 Schriftstücken über die Erwerboog
von 5 Haufen Feld im alten Stadtgraben und Erstellung eines Yerbiii-
dungswegs durch die Zinne mit dem Kloster. Pap.-Or. 181.
1702—1771. Ein Konvolut mit 24 Stück Personal -Status des Kon-
vents nebst Yermögensübersicht des Klosters. Pap.-Or. Manuskript
182.
1711—1768. Ein Konvolut Quittungen über kaiserl. Bewilllgtuigs-
gelder, landständ. und städt. Umlagen, auch das bürgerl. Satzgeld (Wohn-
sitzgeld). 183.
1719—1785. 16 Konvolute Konventrechnungen und Quittangen von
Kaufleuten und Handwerkern. 184.
1721. Heisch-Rodcl über die dem Gotteshaus der Augustiner in Frei-
burg gehör. Fruchtgülten zu Opfingen. 186.
Das PfnrrarchiT
1721-1738. Ein Konirolut
koBten, so bei den Benovationei
1727—1734. Ein Konvolut
rung des Gotteshaueea 8t. Augi
Erben zu Thieogen i. B.
1746 Febr. 15 bis 1747 Jun
EomeQt zu Freiburg rekUmi
festiguDgen die tlim durch die franzÖsiBche FortifikatioD TeggeDommenen
3G HaufeD oder 3 Jauch. Reben und erb&ll dieselben tod der Regierung
zu Waldsbut gegen den darauf lasteadea Zins zuerkumt. Pap.-Kop, vid.
1750 0. T. Freiburg.
das Gotteebaus St. August
BeBcbadigung eines Ackerl
matten in der Wöhre ent
Pap.-Kop.
1768 Aug. 24 bis 1766
der Vord.Öäterr. Herrsch»
er voD Jörg Hummel dasei
AuguBliner zu Freiburg öbe
Lehenhof mit Feld und Wi
Obervogteiamtsadjuukt zu '
1771. Manuale s&mtli
zu Freiburg sowohl in der
Kapitalvermögen belauft s
gröBseren und kleineren P
Fat. AmbrosiuG SartoriuB.
1771-1774. Einzugan
Eremit, zu Freiburg gehör,
zu Ober- und Niederrimsin.
1771-1787. Ein Konv
mie der Klöster im Allgem
1781-1786. Ein Koi
Aufhebung des Verbandes
Entl&BSUDg von Novizen, .
richtung einer neuen, Klos
der Magisiri Tbeologiae, J
Exprotincialen und Exprioi
1794. Einzugsregister
bürg i. B. von den Gottenhi
und Oeldzinse. Erneuert i
zu Freiburg. Manuskr.-Bd,
C. Urknnden der
1316 Juli 27 Breisach.
giebt den Brüdern August.
gQlten zu Bii:ken3ol ausser
m54 PoinsignoD.
Siegel haben und empföngt dieselben in Leibgcdingsweise znrfick um ^/|
Vierdeling Wachs. Er giebt auch alle seine fahrende Habe und aus-
stehenden Kapitalien zu Händen seines Beichtvaters ßraders C. von Über-
lingen und des Bruder Ulrich von Engen, August.-Ord. mit ihres Priors
und Hrn. Johans des Münzmeisters Erlaubnis, um damit ein Seelgerette
für ihn, seine Frau und seine Vorfahren auszurichten nach deren Gut-
dünken, und empfängt es ebenfalls wieder zurück in Leibgedingsweise um
^2 Vierdelinir Wachs. Sodann vermacht er verschiedene benannte Reb-
stücke im Bann zu Bickensol Rudigers und Berhtolt Münzmeisters Kin-
dern zu Breisach und Hrn. Johans des Münzmeisters Tochterkindem za
Freibur^^; feiner an Gülten: an St. Peter in Endingen 5 (J; an St, Martin
5 ß und jediT der beiden Klausnerinnen daselbst, auch zu Endingen 5 ß;
der Klausnerin zu Köchlinsbergen 5 ß; der zu Rotweil 5 ß; der zu Bik-
kensol 5 ß; an Uns. Frau zu Bikkensol 1 ß; dem Leutpriester daselbst
1 ß\ der Klausnerin daselbst 1 ß-, dem Pfaffen Tunen 1 Pfd. P%.; dem
Bruder C. v. Überlingen Vi Roggen; dem Bruder Ulrich v. Engen 1 Pfd.
Pfg.; dem Bruder Y. Werre 1 Scheffel Korn und 1 Huhn; an St. Steffan
1 Pfd. Pfg.; den Klosterfrauen zu St. Merien-Owe 2 Pfd. Pfg.; den Bar-
füssern 1 Pfd. Pfg.; dem Spital 1 Pfd. Pfg.; den Siechen 10 P; dem Prior
Bruder Wezzel 5 ß] Bruder N. dem Lesemeister 5 ß Pfg. etc. Zeugen:
die Ratsherren Hr. Rvdiger von Munzenhein, Hr. Job., der Mvnaemeister,
Hr. Jo. von Phorre, Junk. Wernher von Phorre und Jnnk. Wemher
Götzkuche. Zistage n. St. Jacobestage. PO. Stadt-Sieg. Yon Breisach
mit dem Adler, stark beschäd. 196.
1317 Dez 7 Breisach. Schnltheiss und Rat zu Breisach than kond,
dass Johannes Schultheis von Egensheim den erbem Brüdern Aug.-Ord.
zu Breisach 5 Viertel Komgülte ab seinen Äckern zu Balgowe gegeben
hat, mit dem Beding, dass wenn er später eben diesen Brüdern 5 Viertel
Korngülte 1 Meile oberhalb oder unterhalb Balgowe an der Dl oder
gegen die Brücke von Breisach kaufen sollte, dann seine Güter zn Bal-
gowe wieder ledig sein sollen. An vns. frowen obende der verholn. . PO.
Stadt-Sieg, das grosse. 197.
1319 Mai 2. Virich von Eistat (Eichstetten) , Frau Gerdrut, seine
ehel. Wirtin, Haneman sein Stiefsohn und Rudolf (von Eistat) ülricbi
Sohn, thun kund, dass sie an Geric, Frentzclin und Clawin, Raedegers
sei. des Müntzmeisters Kinder von Breisach, eine Gülte von SVz Saum
und 2 Beclier Weisswein und 2 Hühner um 21 Pfd. 13 ß Pfg. verkauft
haben. Die Gülte geht ab einem Gut, das die beiden genannten Knaben
am Bönsberge haben; ferner ab den 13 Viertel, die ihnen bisher der be-
scheiden Ritter Hr. Ruedeger Herbst zu Nüwenburg gab; nnd endlich ab
Gütern im Scliarsaloch und im Scheuning. Es siegeln sämtliche 4 Aus-
steller mit ihren eigenen Siegeln. PO. Das S. Ulrichs: francös. Lilie in
leerem Felde mit der Umschrift : S . . . militis de Eistat. Sieg, des Hane-
man geteilt, oben Pfahl (doppelt schraffiert) in leerem Felde, unten 8
Schindeln 2. zu 1. mit der Umschrift: . . . oannis de. Span... (Spanli).
Vergl. Schreiber Urkundenbuch II. 1 Taf. VII. 12, wo jedoch sutt der
Schindeln 3 Rauten stehen. Die beiden andern Siegel fehlen.
196.
Das Pfarrarchiy za St. Martin in Freiburg. m65
1338 Okt. 9 Breisach. Vor Bürgermeister and Rat fibergiebt Schwester
Daoda die Weckerlerin(8) dem Bruder Johannes Weckerlin, Eonventbmder
St. Augustinas-Ordens des Hauses zu Breisach, ein Vierteil des Hauses
an der Halden der Vögtin gegenüber, worin Heinrich Weckerlin sitzt, zur
lebensläDglicben Nutzniessung; nach seinem Tode f&llt das genannte Vier-
teil als ewiges Eigentum an Prior, und Konvent. PO. Stadtsieg. Maltha,
Legende abgebröckelt. 199.
1341 März 30 Breisach. Vor Bürgermeister und Rat fibergiebt die
erber Jungfrau Otylia, Wernhers von Muntzenheim sei. Tochter, Borgers
zu Breisach, an Bruder Johans Bönlin und Bruder Wernher Bönlin Aug.-
Ord. des Hauses zu Breisach zu einer ewigen Jahrzeit für sich and ihre
Eltern ein Haus und verschied. Gülten ab benannten Gfltem zu Breisach
unter Vorbehalt des Leibgedings. PO. S. ab. 200.
1342 Juli 9 Breisach. Vor Bürgermeister und Rat giebt Jungfrau
Margaretha Minnerin 3 Malt. Roggengülte ab benannten Gütern zu Ve-
ringen und 1 Pfd. Pfg. Gülte ab Heini Hubschelis sei. Haus am Ziegel-
thor zu Breisach dem Bruder Cunrat Tuchscherer Aug.-Ord. a. empfl&ngt
sie in Leibgedingsweise zurück. Nach ihrem Tode hat die Nutzniessung
dieser Gülte der genannte Bruder Cunrat und nach dessen Tode Bruder
Steffan, des Job. v. Strasburg Sohn, und Bruder Johans, des Heinz-
mann sei. Sohn, beide Aug.-Ord. leute. Nach deren Tode f&llt 1 Malt.
Roggengülte uud die Pfenniggülte zu einem Seelgerette an das Augustiner-
Kloster zu Breisach und die anderen 2 Malt. Roggengülte an der Stifterin
nächste Verwandte. PO. Stadtsieg. ab. 201.
1343 Mai 21. Olber Radman zu Obern Bergen verkauft eine Gülte
Acker daselbst an Jungfrau Heili Wigin zu Breisach am 9 Pfd. Pfg.
Breis. M. Jungfrau Heili soll eine Hälfte dieser Gülte geniessen so lange
sie lebt und Bruder Jakob von Colmar, Lesemeister zu Breisach Ang.-
Ord. die andere Hälfte. Nach des Einen Tode soll der Überlebende die
Gülte ganz besitzen. Zeugen: der jung Berwig, Wildenstein sein Bruder,
Bertscbi Süpphelin, Johaus der Brotbecke, Bürkelin Hag and der erber
Herre Johans, Leutpriester zu Oberbergen. Jungfrau Heili and Bruder
Jakob bitten zum Siegeln Hr. Spender v. Strasburg, Kirchherrn zu Ober-
bergen, und Hr. Cun v. Valckenstein , Kirchherrn zu Bikensol. PO. S.
des Spender ab; das andere zieml. gut. 202.
1345 Aug. 8 Breisach. Vor Bürgermeister und Rat verkauft Henni
Pfullendorf, Bürg, zu Breisacb, Gülten zu Muntzenheim (auch zinspflichtig
in den dortigen Dinghof) an Prior und Konvent Aug.-Ord. daselbst um
33 Pfd. 5 ß Pfg. Breis. W. PO. S. ab. 203.
1353 Juni 15 Endingen. Grede von AVidensol, gesess. zu Breisach,
Bürgerin zu Endingen, verkauft an Junte von Esche, auch ansässig zu
Breisacb, 9 Mutt Roggengülte zu Endingen, gen. das Schollenlehen, wel-
ches einst in den Froubof zu Endingen gehörte, für 9 M. Silb. und be-
zahlt die empfangende Hand des Lehens 1 Kapaun zu Ehrschatz. Nach
dem Tode Juiite's soll die Gülte an Bruder Johans Wisbrötlin Aug.-Ord.
fallen und nach dessen Tode an den Augustinerkonvent zu Breisacb zu
einem Seelgerette der Junte und ihrer Altvorderen. Es siegeln Hr. Ju-
lians Herr von Uesenberg und der Rat von Endingen. Zeugen: Gonrat
Mitt. d. bad. bist. Kom. Ko. 8. |^5
mQß Poinsignon.
Besehe, Johanns Knischelin, Raedi der Meiger, Walther Wisse u. Henni
Misker, alle zusammen Bürger von Endingen. PO. S. ab. 204.
1369 Juli 4 Freibarg. Johans Snewli Imhof, der Meister, and die
Pfleger des Hl.-Geist-Spitals zu Freiburg verkaufen der Jungfrau Eathe-
rine Michel, Bürg, zu Breisach, Gülten im Ihringer Bann. Es siegeln
die Aussteller mit dem Spitalsieg. Zeugen: Petermann Fürstenberg und
Böldeli Krayer. PO. S. Bruchstücke. 206.
1874 März 17 Waldkirch. Anna von Swartzenberg, Äbtissin, und das
Kapitel des Gotteshauses zu St. Margarethen verkaufen Hrn. Johann von
Tonsul, Eirchherrn zu St. Waldburg bei Waldkirch, eine Gülte von 7
Saum guten weissen Weines und eine solche von 7 Mutt Boggen ab dem
Hofe zu Rotwil bei Breisach, der dem Spital zu Breisach gehört und vor-
her des Ruetschi von Krutnoew war; ferner eine Gülte von V* Roggen
ab den Äckern vor dem Brandholz zu Gündlingen, die der gen. Spital
vom Gotteshaus St. Margarethen als Lehen hat, dieses Alles zasammen für
15 M. Silb. Freib. Brandes. Es siegeln die Äbtissin und das Kapitel,
auch Peter Morser, Eirchherr zu St Martin, und Johannes Mathis, Kirch-
herr zu St. Peter bei Waldkirch, da sie zu demselben Kapitel gehören.
PO. Alle 4 S. zieml. gut. 206 a.
1374 März 17 Waldkirch. Lateinisches, aber etwas aasführlicheres
Duplikat zur vorhergehenden Urkunde. Die Schuldenlast und Not des
Stiftes wird als Ursache des Verkaufes geschildert; Johannes von Tonsol
heisst darin Pfarrrektor von St. Waldburg, vormals Vikar und Offizial
des Bischofs von Konstanz; auch Peter Morser und Johannes Mathys
heissen Pfarrrektoren ; alle drei sind als Mitkapitulare des Stiftes be-
zeichnet. PO. Die 3 ersten Siegel sehr gut erhalten; das des Pfarrers
von St. Peter nur noch halb. 206 b.
1380 Mai 25 Schlettstatt. Virich, Herr zu Vinstingen, Landvogt im
Elsass, thut kund, dass er auf Geheiss König Wenzeslaws und auf Bitten
des Priors und Konvents Aug.-Ord. zu Breisach wegen des Todtschlages,
so Reinhart Starcke von Uebesheim, Bürger zu Kolmar, an Bruder
Dietherich sei., gen. Michel, desselben Konvents begangen hatte, ferner
auf Bitten des Meisters und Rats von Kolmar und endlich auf Bitten des
Todschlägers selbst folgenden Sühnevertrag geschlossen habe: Reinhart
Starcke zahlt dem Kloster 110 fl. in 2 Zielern; er und seine ganze Ver-
wandtschaft erscheinen an einem Freitag vor Johanni bei der Fronmeaae
im Augustinerkloster zu Kolmar mit 100 halbpfündigen Kerzen und end-
lich schwören er und seine Bürgen ewigen Frieden und Urfehde g^^
den ganzen Orden und das Kloster zu Breisach insbesondere, (beschworene
Bürgen für Reinhart Starcke sind: Hennyn von Rietwilre, Onntram Ton
Mvntzenbeim und Steffan Kolzbüt, Bürg, zu Kolmar; Zeugen: die Ritter
Hr. Stisslaw v. d. Witenmüln, Hr. Hanneman v. Girsberg, Hr. Cnentie-
man zum Rueste, Schultheiss zu Kolmar, Hr. Burekart v. Mfllnheim, gen.
V. Rechberg; sodann Dieterich v. Hohenstein, Johans Botzheim, Schult-
heiss zu Sletzstat, Hanneman Gigennagel, Hanneman Küspfenig Hockeier,
Hanneman Zipolt, Hanneman am Graben und Cuutze Starcke, Reinharta
Bruder. PO. S. des Ausstellers sehr stark beschäd. 207.
Das F inl
1386 Juni 19 Kolrnttr. Vlmsn TOnk, ünterachiilthdsB m Eolmtr
sass üffentlicb m Gericht daselbst an Beines Herren Statt, Hrn. P«ten
TOD St. Deodut, ßittera and Scbultheissen, und thnt knnd, dass Tor ihm
Jungfrau Ketherlin Bacfasenerin, Barg, zu Eolmar, dem Brader Johana
Dirngerst, Augustiner-Prior zn Breisach, als SteUvertretM Beinet Konveots
ihr Haus und Hof zu Kolmar in dem Eolengässelin gegeDflber dem Hofe
derer von St. Deodat und hinter den Kolmarer Augustinern übergeben
bat. Daflir sagt Bruder Johans die Jungfrau Eetherlin , welche bisifaer
4 Pfd. Pfg. Gülte ab diesem HauBe an die Augustiner za Breisach za
zahlen hatte, dieser Gülte los und ledig nnd gestattet ihr auf Zeit ihres
Lebens iu demselben wohnen zn bleiben. Zengen: Clewelin Engelin,
Cuntzman Kennelin und Erlin Alphart. PO. S. ab. 206.
1391 Jan. 11. Priorin und Konvent von Adelhausen bei Freibarg
Pred.-Ord. gestatten mit Wissen und Willen Wemhers von Pforr, des
jungen, ihres Vogtes zu Breisacb, dem bescheiden Cüntz Oasser, Fischer
daselbst, die 7 ß nnd </i Eappaan Gülte, die er ihnen zinste ab seinem
Hause an dem Werde auf dem Wuhr, mit 33 f) 3 Pf. abzalQsen, PO.
2 S. Brachstücke. Das dritte fehlt ganz. 209.
1392 Dez. 13. Herman Soewlin, Edelknecht, Hr. Clans Soewlins, des
Ritters sei. Sohn, bekennt, dass er dem bescheiden Hanman von Tessen-
heim, Bürg, zu BreiBach, die 9 ß Rappen Gülte, die ihm bisher Rnedin
Ziegler zinste, um 6 Pfd. Pfg. Rappen Freib. H. verkauft habe. Die
Gülte geht ah des Zieglers Haus am Egghartzberg. PO. S. des Aas-
stellers gut erhalten. 210.
1395 Febr. 14. Ritter Wilhelm StOr that knnd nach den Missbellig-
keiten, die er hatte seines Weibes wegen mit den erbem geistl. Herrn
Prior und Konvent der Augustiner zu Breisacb, hertOhiend von Gütern,
welche in den Dtnghof zn Balgovwe zinsen, der da Lehen ist Ton seiner
Herrschaft von Österreich, dass er für sich, sein Weib und seine Erben
auf diese und alle andern Güter, die das Eloster zu Baigau hat, ver-
zichtet habe auf Bitten des Eonvents nnd anderer erberer Leute. DafQr
sollen die Herren Augustiner ihn und sein Weib und ihrer beider Nach-
kommen in ihr Seelbuch schreiben m einer ewigen Jahrzeit. PO. S. des
Ausstellers zieml. gut erh.
1401 Mai 27 Ibringen. Hanman Bin
bekennt, dass er von Prior und Konvent
berge" das Ofenhaus und Garten zu Ihrinf
Zina zu einem Erblehen empfangen hat.
zins von 10 p Pfg. und 4 Hühnern, w(
Lembelin" zu Breisach 6 jS Pfg. und 2
Siegeln den Henni Jacob, Schultheissen z
1403 Jan. 12 Breisacb. Cuntz Sjmot
seine ehel. Wirtiu, kaufen von den Augu
12 tl.; die Augustiner erlassen zugleich di
von 1 Saum und '^/j Wein von Beben am tggenansBerge unter aer »e-
dingUDg, dass sowohl die Trotte und der daran stossende Garten als anch
die gcnannie Gülte nach deren Absterben dem Kloster anheimfallen solle.
PO. Stadtsieg, ab, 213.
MS*
ing3 Poinsignon.
1410 Febr. 13 Breiaach. Frantz zum Rine und die übrigen vier
„Wiser** der Stadt weisen und erkennen in dem Baustreit zwiscfaen den
Augustinern zu Breisach und Erhart Dürnheim, die Häuser zum „Lambe^
und zum „Frowenberg" und die Kirchhofmauer des Klosters betr., zu
Gunsten des letzteren. Es siegelt Junker zem Rine mit seinem dgenen
Siegel. PO. S. Bruchstucke. 214.
1413 Okt. 18 Breisach. Anne Scheifeler, gen. Yrie, verkaoftmit Eün-
willisfung Bruder Cunrat Scheffelers, Barfuss.-Ord., ihres Bruders und dessen
Vogtes Peter Snell an Hans Michel, Seidner zu Breiaach, ihr Haas da-
selbst in der Stadt am Werde um 10 fl. Das Haus ist belastet mit dem
Bischofszins von Basel, mit 4 alten Pfg. Gülte zu einem Seelgeret zu
St. Stephan und mit dem Burgrecht des Hans Philips von Stauffen. PO.
Stadtsieg, stark beschädigt. 215.
1414 Mai 10 Breisach. Diet&chi Seger, Schiffionann zu Basel, ver-
kauft dem Henni Beheim zu Breisach ein Häuschen in der Oberstadt
zwischen den Häusern zum Schiff und zum Schlüssel und ein Gärtlein
am Rossweg um 18 fl. in Gold. Das Haus zahlt den Bischofszina von
Basel. Der Verkäufer behält sich den Rückkauf vor, wenn er wieder
nach Breisach ziehen sollte. PO. Stadtsieg. ab. 216.
1424 Okt. 30 Oberroth weil. Clewi am Stollen, Vogt zu Oberroth-
weil, sass zu Gericht daselbst im Namen seiner gnäd. Herrn, Hm. Berch-
told V. Staufen, Ritter, Junk. Anthenien v. Hattstatt, Junk. Hansen und
Junk. Lütelmans v. Ratsamhusen, und thut kund, dass vor ihm erschienen
Hr. Berchtold Hübscher, Prior, und Hr. Johannes Hase, Schaffner der
Augustiner zu Breisach, und klagten gegen den Spital daselbst wegen
40 Mutt Korngülte heurigen Zinses und verschied, versess. Zinse von
ebensoviel Mutt ab Gütern im Bann zu Oberroth weil. Da auf wieder-
holte Vorladung weder der Pfleger des Spitals noch auch der BQrger-
moister von Breisach sich sehen Hessen, spricht das Gericht die betr.
Liegenschaften dem Kloster zu vorbehaltlich der Rechte Dritter. Zum
Siegeln wird gebeten Henni Stadler, Vogt zu Burgheim. PO. Priv.-Sieg.
des H. Stadler gut erhalten. 217.
1426 Mai 24 Endingen. Henni Binder und Thinly SOrli seine ebel.
Hausfrau bekennen, vom Prior und Konvent Aug.-Ord. za Breisach ein
Gut für 5 Mutt Zins als Erblehen empfangen zu haben. Sie setzen zu
Unterpfand 4 Maiinshauet Reben am Englisperg. Zeugen: Tielman Metzi-
ger, der Bürgermeister, Henni Ludschi, der Altmeister, und 6 Bürger
des Rats. PO. Stadtsieg, von Endingen. 218.
1429 Nov. 11 Breisach. Bruder Johans Hase, Prior, und der Kon-
vent der Augustiner zu Breisach thun kund: Nachdem sie die Güter zu
Rothweil a. K., gen. „des von Krutenowe gut**, vormals dem Spital in
Breisach gehörig, wegen versess. Zinse auf dem Wege der Pf&ndung ge-
richtlich zugesprochen erhalten, jedoch der Abt und Konvent von St
Gcrige (St. Georgen) auf dem Schwarzwald einen Vorzins vor dem ihrigen,
nämlich 4 Saum Wcingültc und 2 Malt. Nussgülte gehabt hatten, welche
(iülten weiter zu zahlen sie (die Augustiner) sich nicht verbunden er-
achten und nachdem aus diesem Verhältnis zwischen beiden Gotteshäasem
lange Entzweiung gewesen — haben sie sich endlich dahin geeinigt, dass
Das PfarrarchJT zu
das Kloster St. Georgen auf die N
die Weingülte fortzuzahlen sich
TentsBieg. stark heachäd.
1430 Juni 30 Endingen. Cnn
thut kuDd, dasB Clewi Swebeli nn
des Gerichtes Siab dem Henni Bin
Lehen vom Aagust.-Klost. zn Brei
meinten diesen Acker zu ihren Huiueu ucuuieu .u ».uuubu, »•« »uei am
Einrede des vor Geriebt erschienenen Priors und nach Prüfung der Ur-
kunden das Recht des Klosters a'" ''" *" ~' ' '" "-'-■'
Sprecher und Beisitzer: Uenni Mi
des Rats. Es siegelt Canrat Stri
gut erbalten.
1435 Febr. 3 Breisach. BQri
Bechtssireit zwischeo den Augustii
wegen 28 Scheffel Weizen- und ]
das die Augustiner in öffentliche
dass Hans Gross, weil er zur Zi
Becht versäumt habe, die Augusti.
lassen solle. Das Gut wurde nft
Jahren von Ilrn. Conrat wi Rjn
erworben und sind die Vorzinse
orgen auf dem Schwarzwald und
1439 Aug. 29 Breisach. T
Wildenstein, Bürger zu Breisach
von 51/1 p Pfg. ab einem Hause
Schneidertrinkstube zu seinem iiq(
JahrzeitbegehuQg. PO. Kl. 8tad
1467 Febr. 3 Bothweil. 7ly
Clewy im Rotweiler Bann. PO.
weil, zieml. gut.
1462 Apr. 4 Rothweil a, K.
Namen der Ilerren von Breiaach,
Breisach gegen die Gottesbausleuti
pfandsrechtes an den Gütern zu .
weg zu Gunsten der Gotteshansl
stellers zieml. gut.
1466 März 18 Niederrotweil
kund, dass er den Augustinern
verkauft hat. PO, S. des Mich
zieml. gut.
1469 Kov. 14. DjoniBius Störi
seines Bruders Frantz an den erb
mar, eine Gülte von 15 ß Pfg.
Böckelin ebendaselbst, der Metzgi
zu Blätterlingen zinste, um 25 ß.
erbalt,, das des Frantz fehlt.
m70 Poinsignon.
1479 Nov. 22 Oberrotweil. Hans Sutter zu Obern Rotwilr rerkanft
dem erbern Matbis Sun von Hostatt, Bürger zu Breisacb, Vz A* üi Gk>ld
Gülte um 10 fl. Gold. PO. S. des Hans Dützer, Vogt zu Rotwilr, ab.
. 227.
1481 Febr. 5 Oberrotweil. Gültverkauf. Tenger Weber von Lor,
sessbaft zu Obern-Rotwilr an Hans Schiek, Metzger zu Breisach. PO . S.
(wie vor.) zieml. gut erbalten. 228.
1486 Dez. 5 Ibringen. Vor Bürckly Brenner, Scbultbeiss von Ve-
ringen, klagt Bruder Niclaus Griessbacb, Aug. -Ord.- Prior zu Breisach,
gegen Curatt Trüber und Henny Stäbely wegen Verweigerung einer Gülte
von 7 Saum Wein, urteil des Gerichts zu Gunsten des Klosters. 10 ür-
teilsprecber, darunter Hans Frowen, Ritter. PO. Gerichtssieg, von Ibringen
zieml. gut erhalten. 229 a.
1486 Dez. 5 Ibringen. Darauf bezüglicher Vergleich der Parteien.
Pap.-Or. Das aufgedrückte Gerichtssieg. ab. 229b.
1500 Juni 27 Breisach. Heinrich Meyger, Brodbeck und Seidner,
kauft von Claus Wittich, gen. Sattler, ein Haus an der Rheinhalden am
30 fi. Die Kaufsumme bleibt in Form einer ablösbaren Gülte von Vji fl.
auf dem Hause stehen. Dieses ist ausserdem belastet mit einem Zins
von 1 Pfd. Wachs und 9 Stäbler an St. Stephan zu Breisach und mit
dem Bischofszins von Basel. PO. Bruchst. des Breis. Stadtsieg. 230.
1501 Apr. 26 Breisach. Ursula, Äbtissin, und Konvent vom Frauen-
kloster Marienow bekennen, dass Hr. Beatus Hilbiber, der Prior, und
Konvent Aug.-Ord. zu Breisach eine ihnen zuständige Gülte abgelöst
haben. Zugleich lösen sie eine Gülte von jenen ab unter Einwilligung
des Meisters Jakob zum Afifenbcrg, ihres rechtsgesetzten Vogtes. PO.
Bruchst. des Abtei- u. Konventssieg. 281.
1509 Febr. 26 Breisach. Nachdem zwischen der Brüderschaft der
Schuhmacher-, Sattler- und Gerbergesellen einerseits und den Augustinem
wegen der Begräbnissfeierlichkeiten beim Absterben eines Mitgliedes gen.
Brüderschaft längere Zeit Zwist gewesen, vermitteln 5 Bürger zwischen
beiden Parteien eine neue Begräbnissordnung, wonach deü Gtesellen die
Grablege in der Augustinerkirche oder wenigstens auf deren Kirchhof
zuerkannt, die Seelenmessen und die Fronleichnamsprozession nea ge-
regelt werden. PO. Bruchst. des Priorats- u. d. Konventssieg. 282.
1515 Febr. 14. Paulus und Geruasius von Pfor bekennen, dass die
30 Pfd. Unschlitt Gülte, welche das Augustinerkloster ihnen bisher zinste,
mit 20 fl. in Gold abgelöst worden ist. PO. S. ab. 288.
1523 Dez. 5. Prior und Konvent Aug.-Ord. zu Breisach, welche
dem Hrn. Thelamonius, Bischof zu Tripolitan und Weihbischof zu Basel,
8 fl. Zins schuldig sind aus einem Kapital von 200 fl. Darlehen, setaen
dafür als Unterpfand eine Gülte von 2 fl. ab einem Hof zn Eolmar in
der Vorstadt und eine solche von 1 fl. ab einem Hause zu Breisach hinter
dem Löwen. PO. Bruchst. des Prior.- u. Konv.-Sieg. 234.
1524 Jan. 11 Burkheim. Sebastion von Blumeneck, Vormund und Ver^
weser der Grafen Cunrat u. Georg v. Thübingen, Herren zu Liechteneck,
sass zu Gericht an ihrer Gnaden Statt zu Burkheim in der AppeUationa-
sache des Hrn. Hans Vetter, Prior der Augustiner zu Breisacfa, gegen
Du
Heinr. Schnider ?on
3 Viertel Weäozina
kennen, „äaea zu I
urteil des Dortgerii
nicht, dcDD 8t. Hill
des S. V. Blumeneck ab. Anf der BOckaeite: Diser abschdd coatet 3V) ß
zu schriben u. Junkher Bastion I |I zn nglen. 236.
1527 Aug. 14 Breisach. Oschwald BöBchlin, der Unterschultheisi,
beuikondet, dass dem Prior der Angnstiner ein Haus auf der SchBtt; in
Öffentlicher Gant znerkannt wurde. Es Verden timtlichs FormolitateD
der Torauagegangenen Pffindnng
zuerst durch einen Frooboten ei:
vie dasselbe in den verschied.
feilgeboten wurde o. a. w. 6 Ur
Ulrich Gotzschall. PO. S. ab.
1630 Juli 21 Breisach. Hai
BCben Kinder, »erkauft deren H«
um 21 11. Das Haus liegt an dei
10 Pfg. Zins an die Eapiane zn
1535 März 18. Jerg Bischo
der Hochbergschen Oberamtlente
anf seinem Hans u. s. w. zn Ibi
berg n. des Dorfgerichta zu Ihrii
1662 Aug. 25 Breisach. Ha;
fran Witwe Barbara Vetter dere
Tjlgen um 20 fl. Das Hans zali
erbalten.
1562 Not. U RotweiL Jerg
des Mich. Hertboupt sei. Knabe
S. des Vogtgericbtes ab.
1562 Jan. 29 fireisach. Ln
Konvent Aug.-Ord. 1 fl, Galle i
Gesess am Langenweg. Das Hai
eulten Ton 1 fl. und 2'/) fl- und
Stadtsieg. von Breisach.
1571 März 26. Matheis Hai
Vitna Opser und den Konvent Ai
bergen um 20 S. PO. S. des H
1671 Not, 6 Jhringen. Ver
Ihringeu. PO. S. des vesL Feter
berg, uDil des Gerichts zu Ibring
1696 Juni 16 o. 0. Der Pri
vom Baisherrn Simon Bartlin zn
Steuer 1500 fl. auf, verzinslich m
Jalfob Abt zu Schnttem, Joban
Feter und Prior zu St. TJlricb, 0
m72 Poinsignon.
uud Magist. Georg Wagner, Propst zu St. Thcobald in Thann als Ver-
ordnete des Prälatenstand- Ausschusses. PO. Das 1. u. 3. S. fehlt 244.
1616 Jan. 30 Breisach. Eonrad Welter, Aug.-Prior zu Breisach, be-
kennt, von Lienhart Schmidler, Zunftmeister zum Falken, und Schafiher
des Gutleuthauses daselbst, aus der Gutleuthausstiftung 100 fl. Darlehen
zu 5 ^/o empfangen zu haben und setzt zu Unterpfand eine Obligation des
Phil. Erasmus von Feningen d. d. Eolmar 28. Febr. 1561. PO. Stadtsieg.
245.
1626 Sept. 7 Sultzbach im Gregorienthai. Hans Hinkh verkauft dem
Augustinerkloster zu Breisach eine Gülte von IV2 fl. um 30 fl. Hauptgut
und setzt zu Unterpfand 2 Schatz Reben im Weiherer Bann. PO. S. des
Hrn. Johann Beinhard von Schauwenburg, Herrn zu Herlisheim und Sulz-
bach, Yord.-Österr. Regimentsrat zieml. gut erhalten. 246.
1636 Febr. 1 Oberrothweil. Elias Obergefäl verkauft der Frau Maria
Wunsch zu Breisach einen Zins von seinem Haus zu Oberrothweil um
322 fl. PO. S. des Johan Niclauss Wimerlin, Obervogt zu Burkheim,
zieml. gut. 247.
1658 Febr. 18 Ihringen. Christian Nuda von Achkarren verkauft
an Veit Linsenmayer zu Breisach 11 Mannshauet Reben und Wald im
Herrenthal, Ihringer Bannes, ledig eigen, um 50 fl. PO. S. des Land-
gerichts Hachberg. 248.
1664—1814. Ein Eonvolut Beraine über Einkünfte des Elosters Aug.-
Erem.-Ord. zu Breisach in den Orten Rothweil, Oberbergen u. Schelingen.
249.
1666 Febr. 11 Breisach. Prior und Eonvent der Augustiner zu
Breisach belehnen Hanss Easpar Bachman mit einer leeren Hofstatt und
Feld zu Hochstetten. PO. S. ab. 250.
1669 Jan. 18 Breisach. Job. Easpar Bachmann, Bürger zu Breisacb,
wohnhaft zu Hochstetten, verkauft an die Gebrüder Peter und Christian
Möhr ebenda das Wirtshaus zur Sonne, samt allen zugehörigen Gütern
um 320 fl. Das Haus und die Herbergsgerechtigkeit ist Erblehen und
zinst den Augustinern zu Breisacb 7 Viertel halb Roggen, halb Gersten,
ebensoviel der Präsenz, dem Gotteshaus zu Sulzburg 3 p 4 Pfg. Rappen
und der Eaplanei zu Breisach 5 ß. PO. Das gr. Stadtsieg. 251.
1669 Febr. 7 Breisach. Hr. Pangratius Cämmerling, Guardian and
der Eonvent der Barfüsser zu Breisach belehnen den Earl Stoph, Bürger
zu Niederroth weil, mit 6 Mannshauet ungebauten Reben auf der Braite
in Roth weil. Verzins: V2 Saum Wein an die Augustiner zu Breisach.
Es siegelt Johann Wilhelmb, landgräfl. Fürstenberg. u. freiherrl. Leyischer
Vogt der Stadt und Herrschaft Burkheim. PO. 1 S. 252.
1672 Juni 19 Altkirch. Der Pater Prior der Augustiner zu Breisach
verwendet sich in einer französ. Bittschrift bei einem ungenannten Mon-
seigneur für die Augustiner zu Freiburg wegen Ausfolgung der Zinsen
aus der Zott'schen Stiftung, die ihnen trotz der fortgesetzt abgehaltenen
Anniversarien seit 1631 nicht mehr ausbezahlt worden sind. Die auf der
zurückgegebenen Bittschrift beigefügte unterschriftlose Antwort besagt,
dass die angeforderte Schuld Sache des Hauses Österreich sei, welches
mit der Abtretung des Elsasses 3V2 Millionen Livres erhalten habe, um
Das Pfarrarchiv za St.
die VerbiodlichlteiteD , welche es noct
zu IdseD. Der Herr Herzog habe dii
kein Land könute genug Botenpferd«
Erzherzoge zu bezahlen, denn wo n
artigen Bittschriften iiberhäaft. Pap.
1680 Jac. 6 Breisach. Wilhelm li
cediert seinem Vetter Christian Mshi
Hälfte an der Hofatätte, worauf das lui juue>i»>i>s~>B<">^ ^^^
brannte Wirtshaus gestanden , aami den zugefaSrigen GQtern i
LandeamQnze oder 166 Pfd.
1681 Apr. 24 Breisach.
gustinern eiceo Almendplati
berge zum Sternen, vomeo
den Juden Jakob Gryssmar
1704 März 27 Breisach.
verkauft dem Fat. Augustin
zu Breiaach einen Zioe loi
neben dem Auguet.-Klost. o
Siadtsieg.
1742 Juli 15 Breisacb.
Augustiner belehnen des Pi
dem WirtahauB zur Sonne
Jauch. Feld und Matten all
Ton 5 Mutt und 1 Sester Bi
Vorauszahlung von 150 fl. a
Staats- und Gemeindelasten.
1764 Juni 1 Breiaach.
haft zu Hochstetten, reversii
sach Aber ein als Lehen em
1779-1785. Auszug a.
1784—1766. Auazag dt
n.
Gemeindearchly zu Walbstadt»
verzeichnet von Geh. Hofrat Prof. Dr. Winkelmann zu Heidelberg.
A. Stadtbücher.
1) Ältestes Stadtbach, jetzt bezeichnet „Urkunden anno 1522 ff.** Perg.-
FoL, unpaginiert (viele Blätter fehlen), um die Mitte des 15. Jahrhunderts
angelegt und für mancherlei Eintragungen ganz ohne jede Ordnung be-
nützt bis zu Ende des 17. Jhrdts. Aus dem bunten bihalte ist hervor-
zuheben:
Verzeichnis der Bedepflichtigen mit ihrem Anschlage (c 1500). —
Wie man einen burger zu Weybstad ufifnemen und entphahen soll
(c. Mitte 15. Jhrdt.). — Es ist auch zu wissen, das die bürgere in der
statt Weybstatt wonhafiFtig von konigen und von keysern gefryhet sint
(von ders. Hand). — Diss nachgeschrieben sol man offenbaren und lesen
alle offene rüge für der gemeinde und dem gericht, das ein iglicher wisse,
was er furbringen und rügen solle und vo[n wem] er das gesehen und
gehört habe (von ders. Hand). Am Schlüsse Zusätze des 16. Jhrdts.
— Es ist zu wissende, das das gericht zu Weibstat hat gesagt, was in
kunt und wissent ist, was einem schultheiss zugehört und was er thun
soll (von ders. Hand). — Erzbischof Hugo von Trier Bischof Ton
Speier etc. ernennt einen Stadtschreiber 1698 Dez. 16. » Onera und Be-
schwer der Pfarr Waibstatt, so jährl. auszurichten schuldig. (17. Jhrdt.)
— Es ist zu wissen: komment zwei eliche lüde zusammen, die doander
beschlaffent (Erbrechtl. Satzungen, von der Hand des 15. Jhrdts.,
von welcher die übrigen Stadtrechtsaufzeichnungen herrühren.) — Veit
Theobald, Stadtschreiber zu Bruchsal, bezeugt, dass Hans Roth, gen.
Schoffhans, mit Weib und Kind aus der Gemarkung W. ausgewiesen ist,
weil er nach seinem Bekenntnis lügnerisch einige Personen besohnldigte,
dass er sie bei einem „Unholden Danz^ gesehen. 1591 Febr. 7. — Ge-
bühren der Feldmesser 1596. — Verfügung des Bischofs Eberhard Ton
Speier, wie es mit Kauf, Verkauf und Permutation liegender Güter swischen
dem Adel und der Bürgerschaft zu Waibstadt gehalten werden solL 1609
März 11. — „Montag den 14. Dez. Ao. 1615 ist der erste Bogtag, nseh-
(
dem Churpfaltz WeibBt&t wiederamb regtitalrt, geh&lUn worden "
Copia SchreibeuB too Hochf. Spejerischer KegiernDg, betr. da« Latberiiche
Eiercitium, eo die vod Adel lülhier su WaibaUU In ihren Haosem ge-
sucht zu treibeD. 1647 Dex. 19. ~ Id gleicher Sache 1683 Jan. 21. —
Bevers, dasB Waibstadt zu den Rheindeich- und anderen Frahnen Beihilfe
nicht schuldig ist. 1686 Juli 9. — Oerichtaordnung dat. Udenheim Sams-
tag nach Reminiscere [März 13) 1479. — Yerceichnia der St&dtgdler in
den Fluren HelmBtadt, Daiabacb, BiscbofsbeiiD. (17. Jhrdt,) — Gerichts-
gebübren. (17. Jhrdt.) — AnnaliBt. AnfEeichnnngen zu 1429 und 1486
(verfasst nach dem Tode des ErzbiacbofB Rabans t. Trier 1439 Nov. 4,
TDD der Haod der Stadtrechtsaufzeichnangen). Abgedr.: Ztschr. f. Gesch.
d. Oberrb. N. F. Bd. II, 8. 371. — Dazwischen riele Gericbtsnrknnden, Kauf-
verträge, Testamente etc. namentlich des 16. u. 17. Jhrdts,, wichtig fOr
die Geschichte auch des umwohnenden Adels. Zum Einbände lind Ur-
kunden des 15. JhrdtB. (anscheinend GfilÜiriefe) zerschnitten worden,
2) „Klagverhandlnngen" GerichtoprotokoH 1621—1626, 1 Bd. Fol. —
Zum Einbanddeckel ist eine deutsche Bibelflberaetzung (14. od. 15. Jahr-
hundert) verwendet.
3) „Urkundeneinträge" 1 Bd. Fol. enthält:
(Fol. 1-119.) Weistum ober Rechte und Freiheiten der Stadt Waib-
atadt, aufgestellt 1700 „weil unser Stadtbuch (b. o. No. 1) bei den ver-
strichenen Kriegsjabreu, da man Holches der GeEihr wegen oft und viel-
fältig aufgebebt versteckt und vergraben, an etlichen Blftttem schadhaftig
worden". Unter notarieller Beglaubigung der Übereinstimmung mit dem
alteu Stadtbuche.
(Fol. 120-234.) Pfandeintrüge, Gerichtsurteile, Terfflgungen der
Behärden etc. 1722—1837, Darunter f. 228 Abschrift der in den Grund-
stein der Kirche 1826 gelegten Tf''
B. U:
(Wo nichts b»
1347 Aug. 15. Kaiser Ludw;
V. Speier die demselben versetzte
Reichstadt Wimpfen. — In Bestätig
1352 Mai 2. Engilbart t. Nj
beth verpfänden dem Edelknecht
Stadt für 50 S Heller ihre Äckei
der bicze, an dem scüdech, an di
in dem Hüffilntbal, in den Stöcke
Waibst. S. — Perg.-Or, S. ab.
1453 März 27. Hans v. Helm
Margaretha v. Angelloch stiften ei
der Pfarrkirche zu W. Mitbesiege
d. 16. Jahrb.
1536 Nov. 13. Lorenz Ernfelder und seine Frau Nopui^a Erbbe-
Btandsbricf über 3 Uorgeo bei dem Einsiedelbronneii. Or.-S. der Stadt ab.
in76 Winkelmann.
1553 Okt. 2. Spezifikation der von Conrad v. Helmstatt hinterlassenen
Äcker, Wiesen und Weingärten anf Waibst. Gemarkung. Ein Heft schmal-
fol. 5.
1561 Jan. 3. Ehevertrag zwischen Hans Heinrich v. Helmstatt and
Noppurg y. Bettendorf, besiegelt durch Hans Heinrich, Hans und Asmns
V. Helmstatt, Bernhard Göler v. Ravensburg, Hans v. Yenningen und von
der anderen Seite durch Bischof Dietrich v. Worms (einen Bettendorf), Lud-
wig, Hans und Friedrich v. Bettendorf, Pleyckhar Landschad v. Steinach
den Fauth zu Mosbach. Perg.-Or. Alle S. ab. 6.
1561 Jan 3. Hans Heinrich v. Helmstatt verschreibt fSr Noppurg
V. Bettendorf, nachdem ihre Ehe »mit unser beiderseits Freundschaft
gutem Wissen und Willen abgeredet, darzu dem Kirchgang and Beischlaf
bestätigt^, die Morgengabe von 300 G. auf seinen grossen Zehnten zu
Waibstadt. Perg.-Or. S. ab. 7.
1577 Juli 11. Spezifikation der von Jörg v. Helmstatt hinterlassenen
liegenden Güter, aus seinen Registern gezogen. 1 Heft fol. 8.
1599 Jan. 23. Kleiner Ausschuss der freien Reichsritterschaft im
Kraichgau beruft wegen der Gefahr „durch das den Rhein herauf feind-
lich sich nahende mächtige Spanische Yolk*^ Heinrich v. Helmstatt zu
einer Beratung auf 1. Febr. nach Wimpfen, wo die Instruktion der Ab-
geordneten zu dem auf 5. Febr. nach Mergentheim ausgeschriebenen Tage
des fränkischen, schwäbischen und Rheinkreises beschlossen werden soll
Or. S. ab. 9.
1618 Sept. 29. Philipp Christian Bischof v. Speier verfügt die Aus-
weisung dreier Personen, welche geheiratet haben, bevor sie das BOrger-
geld von 110 G. „der Obrigkeit aufgelegt^ hatten. Abschr. 10.
1659 März 22. Waibstadt verspricht der Speierischen Regierung den
Rest der Schwed. Satisfactionsgelder und der Schätzung, nach geschehenem
Nachlass noch 200 G., in 4 Zielen zu tilgen und bis dahin mit b% zu
verzinsen. Or. S. — Cancellirt, also bezahlt. 11.
(1673—1711.) Bittschrift der Gemeinde an den Erzbischof-Kurfarsten
(Lothar Friedrich v. Metternich, Bischof v. Speier 1652, Erzbischof v.
Mainz 1673 oder Johann III. Hugo Erzbischof v. Trier, Bischof v. Speier
1675—1711?) um Ermässigung der Kriegslasten und der Schätzung. Kon-
zept des 17. Jahrb., das Ende fehlt. 12.
1679 Apr. 20. Urteil in Sachen Job. Werner von Hontheim gegen
Gemeinde Waibstadt u. Christ. Balth. v. Bellin betr. Schätzung. Or. 13.
1684 Juni 20. Job. Andr. Beyer, Wassenmeister zu Reichartshaosen,
Erbbestandsbrief. Or. 14.
1695 Mai 17. Job. Melch. Carbe, Nachrichter zu Wimpfen, u. A.
quittieren der Stadt die Rückzahlung eines Kapitals, über welches die
Haupturkunde „bei der Heidelberger Verheerung'* verloren gegangen.
Or. — Das Siegel Carbe's zeigt das Richtschwert. 15.
1698 Dez. 16. Johann Hugo Erzb. v. Trier, Bisch, v. Speier, er-
nennt den Stadtschreiber und bestimmt dessen Besoldung. Abschr. 16.
1708 Sept. 4. Spezifikation der hochadl. Schmidtbergschen Güter
auf Waibstädter Gemarkung. 1 Heft fol. 17.
Gemeinde&rchiT
1T12 März 12. W&ibst bittet d
am Bruchsaler Stadtgraben wegen dt
Torigen Herbst durch Überscbweininuiig erlitten. Die Karpfen ans dem
Stadtgraben gingen dabei verloren und ein Stück der Stadtmauer stürite
ein. Or. — Auf der Rückseite die gewahrende Resolution. 18.
1T20 Febr. 26. Regierung zu Speier verlangt Spezifikation der im
letzten frauzöB. Kriege an Freund und Feind gelelEteten Zahlungen und
Lieferungen. Or.-Siegel. 19.
1745 Aug. 21. Franz III. Berzog von Lotbringen giebt (aiu H«del-
berg) Waibstadt eine Saiva-guardia. Gedrucktes Patent mit ünterichrift
und Siegel. 20.
1749 Dez. 34. Extrakt des Waibstd
die Freih. Degen feldscheo GSnswiesen. 1
1750 Okt. 24. E. F. Freih. v. Degen
im Prozesse der Gemeinde gegen ihn w
G&UEwiesen. Or. Sieg.
1795 Nov. 24. Kaiser Franz II. besi
Privileg Kaiser Ludwigs von 1347 Aug. 1
gebunden. 8 Bl. Perg. reich mit Federzei
Schrift des Kaisera. Das wob (erhaltene
au dicken SeidenscbnQren.
1827 Dez. 12. Sudtrat und Bärgerani
daas der Kapellenfond nicht schuldig gi
Kirchenbau herzugeben. Or. Sieg.
1827 Dez. 16. Grossh. Bezirksamt
Autrag der Stadt ab, den gansen Betrag
bau auf den Kapellenfond zu Übernehmen
in.
Das städtische ArchiY za Meersbnrg,
aufgenommen von dem Pfleger der badischen historischen Kommission
Ratschreiber Strass in Meersburg.
Das Archiv der Zünfte, sowie das Stiftungsarchiv, ffir welch letzteres
von der Hand des Ratschreibers Leuthin, der auch ein wertvolles Eopial-
buch für die wichtigsten vorhandenen Urkunden angefertigt, ein Yer-
zeichnis (d. d. 13. Aug. 1789) vorliegt, haben bei der gegenwärtigen Re-
pertorisierung vorerst keine Beachtung gefunden. Dieselbe beschränkte
sich vielmehr auf das eigentliche städt. Archiv, für welches Leuthin gleich-
falls ein Repertorium (d. d. 29. Aug. 1789) angelegt, das 136 Rubriken
umfasst, und zwar:
I. u. II. Eaiserl. Privilegien u. deren Confirmationes. — UL Kopien
kaiserl. u. fürstl. Privilegien u. verschied. Verträge, nebst Beschreibnng
des hohen u. niederen Gerichtszwanges in Meersburg. — IV. Verträge
entzw. dem f. Hochstift u. der Stadt Meersburg. — V. Hf. bisch. Privi-
legia u. deren Confirmationes. — VI. Huldigungen u. Staatsändernngen.
— VII. Verträge mit denen in die Stadtgerichte gehörigen DorfBchaften,
u. Höfen u. entzw. ihnen selbst. —• VIII. Verträge entzw. der Stadt Mörs-
burg, deren gerichtsbaren Dorfschaften und deren benachbarten fremden
Territorialorten. — IX. Bei gem. Stadt angelegte Stiftungen. — X. Bei
unser Lieb Frauen Fabrik und der Priesterprokuratur angelegte Stiftungen.
— XI. Acta über das f.-bischöfl. Fuggerlegat. — - XII. Pia legata. —
XIV. Acta Cleri Marispurgensis nebst praesentationes tit. mens. u. Eirchen-
ordnungen. — XV. Kaufbriefe gem. Stadt Meersburg. — XVI. Activ- n.
Passivzinsbriefe der Stadt. — XVII. Akten über Gross- und Kleinzehnten
in und ausser Etter, wie auch das Richtviertel u. versch. Grundzinse. —
XVIII. Gem. Stadt Bauwesen. ~ XIX. Ratswahlen, gnädige Confirmationes,
Ämterbesetzungen. — XX. Statuta, jährl. Ayd. Instruktion und Bestallung
der Stadtbediensteten. — XXL Kopien kais. Privilegien u. Verträge über
den Waydgang. — XXII. Ordnungen der Handwerksleute u. Taglöhner.
— XXIII. Obrigkeit, Gebot u. Verbot, Sicherheits- u. Gesundheitsanstalten,
Du Stadt. ArchiT lu Heersbutg;.
FeDerordnnngeo , Honip&tente, Bettler- n. AlüMsenaiiBtalten. — XXIV.
Obrigkeitliche UnterauchoDgeo Ober Gevicht n. Mu«. — XXT. Wocha)-
u. JahrmarktgaacheD. — XXTI. StraBsen- n. SchJfFtalirtsuclieD. — XXYII.
Abiug u. Nachsteuersacheo. - XXVHI. Güter-, ZoU- n. Untertinfer-
sachen. — XSIX. Desgl. — XXX. ümgeltsbeEngbücber u. Abrechnung
mit den Wirten. — XXXI. Acte über den Balzhandel. — XXXII. Herbst-,
Reeb-, Xorggel- d. Lohnordunngen. — XXXIII— LIX. Rata- n. Oerichls-
protökolle (162 Bde. v. J. 1520—1797). - LX. »acat. - LXl. Fomrn-
lare n. Konzepte. — LXII. Kanalei- u. FormalarieDbücher. — LXtll. Fro-
velprotokolle nebat Straf- n. Äzangabflchlein, — LXIT. Übergang (?on
Liegenachaften) , Güter- n. Thnngacbatznng, auch Angmarknngsprotokolle
u. HauBacbalzongen. — LXV. Komüollaachen t. 1720-1730. — LXTI.
Deagl. Markttagsbücber v. 1696-1805. — LXTII— LXIX. Zinarodel. —
LXX. HerbBlgemeindebOcher 1620—1686. — LXXI-LXXU. De^L 1687
—1767. — LXXm— LXXIV. Klitteralia u. Hechnnogabeilagen. — LXXV
— LXXIX. InTentaria n. Teilungen. — LXXX-LXXXU. InTentaria *on
Stetten, Daiaendorf, Baitenbanaen etc. ~ T.Xxxm. Stadtrecbnangen
1477-1679. — LXXXIV-XaV. Stadtrechnungen 1580-180*. - XCV
— XCIX, Steiierböcher n. -F
über Heiraten, Waiaenrechnnn
oder Anlagsrodel u, Register
Cni. Anlage- oder Eriegarecb
CIV. Deagl. v. 1670—1719. -
T. 1780-1B04. — CVIL Act
a. Harlacben u. Rnzenhauaen
Baitenhausen , Riedetsweiler,
kapitel. — CXI. Hochw. Dom
u. üntervogtei. - CXHI. Ht
ReicbBgotteabaus Salmanswei
CXVI. R.-G.-Haua Schusaenrif
R.-G.-Baua Roth. — CXVIO
Läbl. GotteshauaaammlDDg 1
atanz. - CXXII. Die H. H.
CXXIII. Scti. Sebaatiani-Erzbi
bach , Inzighofcn etc. — CX
fbiech. Hof- u. Möraburger
CXSVI. Gericbu- u. ProzeMal
CXXVIII. Verech. Scbreibei
Missionen nebst Jahrmarkta-
Schuldsachen, — CXXXT. j
leuteo. — CXXXVI. Verach.
monia Studiorum, Ratsdekrett
eben mit Memorabllia Civitai
Pieceo Über den dreisaigjährij
loveQtarien über Silbergeschir
akten, Testamente, Codicille i
Die folgenden Mitteil aog
wärtigCD Bestand der ersten '.
mSO Strass.
L, IL, UI. Spexiell städtische Urkanden.
Kaiserliche Privilegien,
a. Im Original.
CoDfirmatio privilegiorumMarispurgensiom ab ImperatoreLadovicoIV.
Bavaro. 1333 Ezzelingen feria secunda ante festum Nativitatis Beatae
Virginis Mariae. Sept. 6. S. besch. 1.
K. Ludwig IV. verleiht der Stadt Meersburg ein Wochenmarktsprivi-
legium 1333, „an dem nächsten Montag vor unser Frowen Tag zu Herbst".
Aug. 9. S. verl. 2.
K. Sigismund Confirmatio privileg. marispurg. Basel, Dienstag nach
Lätare 1434. März 9. S. 3.
K. Maximilian I. Confirmatio privileg. Marispurg. samt dem Wochen-
markt Ensisheim, 10. Juni 1503. S. bosch. 4.
K. Karl V. Confirmatio Privileg. Marisburg. Tholeten 5. De«. 1528.
S. besch. 5.
K. Ferdinand I. Confirmatio privileg. Marisburgens. Augsburg 31. Mai
1559. S. 6.
K. Maximilian IL Confirmatio privileg. Marisburg. Augsburg 29. März
1566. 8. 7.
E. Maximilian IL Bestätigung der kaiserl. und fQrstbischöfl. Privi-
legien. Regensburg 3. Juli 1576. S. 8.
K. Rudolf IL Confirmatio privileg. Marisburg, nebst dem Wochenmarkt.
Pressburg 2. April 1578. S. 9.
E. Mathias. Confirmatio Privileg. Marisburg, samt dem Wochenmarkt.
Wien 3. Juni 1613. 10.
E. Ferdinand IL Confirmatio privileg. Marisburg. Wien 27. Okt.
1620. S. 11.
E. Leopold. Confirmatio privileg. Marisburg. Wien 20. Jan. 1661.
S. 12.
E. Earl VI. Confirmatio privileg. Marisburg. Wien 24. Sept. 1714.
Mit Unterschrift. 13.
E. Franz 11. Confirmatio privileg. Marisburg, samt dem Wochenmarkt
Wien 10. Okt. 1748. Mit Unterschrift. Perg. libell in rot. Sammtdecke.
S. 14.
b. In richterlich beglaubigter Abschrift, als Original oder als Kopie.
Vidimus privileg. marispurg. von Eonrad v. Wartemberg, Hofrichter
zu Rothweil, 1357. Betrifft a. die von E. Albrecht I. zu Worms in die
Sancti Michaeli archangeli 1299 der Stadt Meersburg verliehenen Rechte
der Stadt Ulm, und b. die durch E. Heinrich VII. (d. d. Thurgi 4. Mai
1310) und E. Earl IV. (d. d. Eonstanz 1353) erfolgte Bestätigung der-
selben Rechte. Vidimus deutsch; Privil. latein. Orig. perg. S. fehlt.
Abschr. in Leithins Eop.-Buch. 15.
Vidimus des Gr. Eberhard v. Neuenbürg, Landrichters in Hegan,
und Madach über E. Earl IV. 1377, „Aygoltingen, vff dem Landgericht
an dem nächsten Dünstag vor Sanct Walpurg Tag". Abschr. Kb. 16.
Vidimus von Cunrad dem Stosser, Landrichter in der Byrss (Wangen),
Montag nach St. Mathiastag über, E. Earl IV. privileg. 1377. Kb. 17.
SkB Bt&dt.
Vidimua der Stadt EonBtan
tag März 18. erteilte Privilegie
Marxtag, April 26. Abschr. |
Vidimus von Conradt Uffh
nach St. Gallen tag. Ab sehr.
Vidimus V. Berchthold Sc!
die Privilegien von K.Wenzel (1---^
K.B.
TidimDG des Landrichters F"
Siockacb in Hegäw und Madach
Stgiamimd. 1431 am Montag na
April 12. AhEchr.
Vidimus des Grafen Ulrich v.
Sonntag Oculi über die Best&ügnn
Frankfurt 1*42 am St. PeteraUig.
Vidimus des Johann Werne
Rotbweil, 1530 Dienstag nach Kil
K. Wenzel, Sigiemund, Friedrich
Perg.-S. Die ersten Vidimus fin(
buch. Bis 1790 waren noch von <
c. In Privatabgchrifteo o
K. Ludwig lY. IS33. Absei
K. Ludwig IV. 1333. Abacl
K. Karl IV. Confirm. privil.
divi (?) Marc! 1377. April 27.
Vidimus der St. Konstanz.
E. Sigismund. Confirm. prii
K. Karl VI. 24. Sept. 1714
K. Karl IV. 1354. Vidimus
Heiligenberger Landgericht zu Be;
E. Sigismund best&tigt dii
sprochene Acbtserledigung. 14
Dionjsii. Okt. 11. Abschr.
IT. Verträge tvlschen Bochi
öfTentUch
1419 Febr. 23. Vertrag zw.
und der Stadt Meersburg bei Be
denen Streitigkeiten. Bisch. Otl
zeit freien Zutritt zur Stadt ui
Der von ihm zu eroennede Amin
bürg sein, dem Rate schwören
Ursprung). Siegeln fehlt eines, j
1480 Nov. 6. Vertrag des
Meersburg. In 20 Art. Bisch,
seines Vorgängers Heinrichs {H
Bischöfe „Treue und Wahrheit"
mS2 StraBB.
Ammann. Es wird kein Bflrgenneister mehr gewählt, die Sttdtrftte werden
jährlich gewählt, missliehige anderweitig ersetzt. Die Hälfte aller Straf-
gelder fällt dem Bisch, zu. Orig.Perg. S. der Stadt mit Legende: „Sig.
ciirium et uniTersitatis opidi in merspnrc^ und Eonstanzer Kapitel. S.
Yorh., ein drittes fehlt Ahschr. im E.h. p. 52. 2,
1509 März 29. Bisch. Hugo bewilligt der Stadt Meersburg rom
Neubau eines Grethauses SOO fl. rh. u. erhält dagegen zwei Eomscbfitten,
ohne „Zoll- und Gredtgeld^ zahlen zu müssen. Orig.Perg. S. Abschr.
im E.b. p. 61. 8.
1628 Okt. 6. Vergleich zw. Bisch. Johann (VII.) u d. Stadt Meers-
burg „ain Wasserleittin in das Schloss aus gemainer Stadt Bnumen-
Stuben betr.". Orig.Perg. 2 S. Abschr. im E B. p. 65. 4.
1799 Aug. 30. Vertragsentwurf, die Schuster Wolfische Wohnung
(über dem Durchgang vom Schlossplatze) betr. Die Durchfahrt soll ewig
offen bleiben und die Unterhaltung auf Stadtkosten geschehen. Orig.Perg.
S. 5.
1799 Aug. 31. Revers der Stadt Meersburg, obigen Vertrag betr.
Protokoll d. Stadt. Abschr. im E.B. p. 569. 6.
V. Hochfarstlich Konstanz. Privilegien.
1337 Sept 8. Bisch. Nikolaus u. Eapitel verleihen der Stadt Meen-
burg in Anerkennung ihrer Treue und ihres Gehorsams ZoUfireiheit
Abschr. im E.B. 1.
1390 Febr. 24. Bisch. Burkart (von Höwen) verspricht die Stadt MeerB>
bürg bei ihren hergebrachten Freiheiten zu belassen. Orig.Perg. 1 S.
Abschr. im E.B. p. 76. 2.
1399 Mai 23. Bisch. Marc ward befreit die Stadt Meersbnrg von d.
geistl. Gerichte zu Eonstanz „exceptis casibus matrim. perjor. et denegatae
justiciae". Orig.Perg. S. Abschr. im E.B. p. 74. 5.
1436 Okt 6. Bisch. Heinrich verspricht Amann und Borger, „die
Schuldt habend^ bei all' ihren Freiheiten zu belassen. Perg. Orig. S.
Abschr. im E.B. p. 78. 4.
1517 Nov. 19. Bisch. Hugo bestätigt auf Ersuchen von Ammann,
Hat und Gemeinde zu Meersburg, verschiedene „Ordnungen*, die sich aof
Beeinträchtigungen der Bürger beziehen. Orig.Perg. Stadtdegd yorh.;
Bisch, fehlt. Abschr. im E.b. p. 80. 6.
1555 Dez. 31. Bisch. Christoph verbietet Bürgern and Einwohnern
der Stadt Meersburg ihre liegenden Güter durch Eauf oder Taiuch an
Gotteshäuser, geistl. Stiftungen, sowie Fremde überhaupt zu ▼erinnern.
Orig.Perg. S. Abschr. im E.B. p. 90. 6.
1569 Juli 31. Eard. Bisch. Marcus Sitticus v. Hohenemi ändert anf
Ersuchen der Stadt das für den Besitz von Meersburger LiegenscfaafteD
durch Fremde bisher übliche Mass der Besteuerung und verordnet, dasB
künftig alle Fremden für solche Liegenschaften, — die Eonstanzer Stifti-
güter ausg., — „zwifache Steuer", d. h. von jedem Pfunde des Anschlags
2 Pf., der Stadt jährl. erlegen sollen. Orig.Perg. S. Abschr. im E.R
p. 95-98. 7.
1575 Mai 1. Eard. Bisch. Marc. Sitticus gewährt für „getrewe, be-
ßtendige guethertzige und gantz underthenigste Dienst, Ungesparts
Du BUdt.
guetts Qnd Blueta" auf Fllrbi
Wolgenhuet der Stadt Meerebni
Bisch. Otto „aus damals schwebt
Der AmmanQ bleibt Debeu dem B
im K.B. p. 99-101
1577 Okt. 20. Kard, Biso
der Stadt und bestimmt, dasB sie von aller liegeodea und fahrenden Habe,
welche Fremden erblich zafalle, eine Abzagsstener erhebe. P.-Libell. S.
Absohr. im K.-B. p. 105-116. 9.
1586 Febr. 7 Kom. Kard. »»:..i.„« « — o:..: — ^-:i. j™ a>,A,
Eonstanz Prifil. aber ihre ac
,Ton niemand als erschlichen
gezogen werden sollen". OF.
im K.-B. p. 117.
1590 Juli 24. Kard. Biscl
Meersburg. OP. S. Ab 9 ehr.
1601 Okt. 11. Bisch. Joh.
Meersbnrg ihre Privilegien. 0
1604 Aug. Sl. Bisch. Jac
der Stadt M. OP. S.
1627 Febr. 4. Bisch. Sin
Privil. der St. M. OP. S.
1629 Febr. 13. Bisch. Ji
St. M. OP. S.
1646 Jao. 17. Bisch. Frai
St. M. OP. S.
1690 Not. 22. Bisch. Mt
der Sladt M. OP. S.
1705 Aug. 25. Bisch. Jot
der St. M. OP. S.
1754 Juli 4. Kard. Bisch.
St. M. OP. S.
1778 Juli 13. Bisch. Max
1787 Jan. 18, Bisch. Max
des Domkapitels die bei Sterb
Gewandfall, geg. jährl. Aversn
maons ab u. überträgt dessen
S. des bisch. Domkapitels.
1799 Juli 24. Verordaunj
Siegelung u. Übernahme des N
und in geiätl. Häusern betr. C
1801 Febr. 27. Bisch. Kai
d. Stadt Meei'sburg. Or. Pap.
TU. Verträge mit den in dl«
Böfe nnd i
1446 Juli 6. Vertrag mit
Baches wegen, welcher durch i
in84 Strass.
1446 Juli 6. Wie No. 1. PO. 1 S. 2.
1491 Nov. 12. Vertrag des Haslacher Mallers Jörg Distel den Streit
wegen SchmäluDg Yon Trieb und Tratt der Stadt Meersburg durch Reb-
pflanzung „im Zyl am Tobel'^ u. dessen Entscheidung durch den Amt-
mann von Weingarten betr. PO. 1 S. 8.
1510 Sept. 17. Vertrag zw. Meersburg u. Stetten unter Vermitüung
des Bischofs Hugo wegen Trieb u. Tratt, Weinschank in 9 Art., Pfän-
dung u. Einzug. PO. S. des Bischofs Hugo. 4.
1539 März 3. Vidimus über eine Urkunde vom 8. Mai 1484 Ver-
gleich zw. Gemeinde Stetten und Müller zu Haslachen wegen Trieb, Tratt,
Wun u. Waid u. Benützung des streitigen Bühels „am Tissenbach^. Der
Spruch wegen des Bühels datiert von 1513 Aug. 4. Perg.-Lib. S. des
Klost. Weingarten. Abschr. im K.-B. No. 74. 5.
1556 Juli 16. Vidimus der Stadt Meersburg über obig. Vergleich
vom Jahre 1510. PO. 1 S. 6.
YIII. Verträge zwischen Meersbnrg den Dorfschaften und Höfen seiner
Gerichtsbarkeit mit benachbarten Orten fremder Gerichte.
1398 Sept. 17. „Bundsbrief" ein mit Bewilligung des Bisch. Bnrkard
geschlossene Bündnis der Stadt Meersburg mit den Städten Eonstanz,
Rottweil, Überlingen, Ravensburg, Lindau, St. Gallen, Wangen u. Buch-
hörn betr. Abschr. im K.-B. No. 97. 1.
1423 Juni 7. Die Stadt Konstanz nimmt die Stadt Meersbnrg in
Schirm- u. Burgrecht auf, wogegen Meersburg sich verpflichtet, Gehorsam
zu leisten, ohne Erlaubnis weder Krieg zu führen, noch Bündnis zu
schliessen, jährl. 10 U Pfg. Konst. Währ, als Steuer zu zahlen, an den
Streif- u. Auszügen der Konstanzer teilzunehmen u. bei einem Angriffe anf
Konstanz mit Schiffen u. Schiffsknechten zu Hilfe zu eilen. Der Vertrag
gilt zunächst für 10 Jahre. Abschr. im K.-B. No. 98. 2.
1468 Juni 23. Vertrag Anlegung u. Benützung eines Bauwegs am
Lerchenberg. PO. S. besch. 3.
1469 Apr. 24. Pfleger u. Meister des Hl. -Geistspitals zu Konstanz
gestatten der Stadt Meersburg wegen bewilligter Einzäunung „etlicher Akher
zur Haltnaw^ die Anlegung eines offenen Bauweges zu ged. Äckern. Eines
der beid. Sieg, fehlt. 4.
1506 Apr. 30. Vertrag zwischen Hannsen Klosmann von Vldingen
und denen von Meerspurg steur halber, Feld im Gewann Eemnotenried
betr. PO. S. 6.
1522 Sept. 17. Vertrag über Trieb und Tratt im Müllholz ob Eutzen-
husen zw. Klost. Weingarten und der Stadt Meersburg. PO. S. 6.
1536 Juli 5. Vertrag zw. Meersburg u. ünteruhldingen vermittelt
durch Graf Hugo von Montfort. Die Zeit zum „Wimblen" soll aI]|jfthrL
von Meersburg festgesetzt und 4 Tage vor Beginn der Lese den ühldingem
mitgeteilt werden ; letztere erhalten das Recht, ihre Trauben in »Törggel*
zu führen, „wohin sy wollen", sind aber verpflichtet von je 10 Eimern
Weins einen der Herrschaft in Meersburg als Zehnten abzuliefern und
die rückständigen Steuern zu bezahlen. PO. S. 7.
1539 Aug. 5. Vertrag üb. Trieb u. Tratt zw. Hagnau u. Stetten. PO.a a
DsB sUdl. Ärchir an Heenbarg.
1G39 Aug. 11. Vidimus aber eiDen Spnichbrief RwegeD der win im
Bilri und Trieb und Tratl" zw. Hagnao und StetteD, d. d. UQO Mai 24.
PO. S. fehlt. 9.
1549 Juli 9. SchiedBrichterl. Urteil und Vergleich in den Streite
zwischen MeerBburg a. üoteruhtdingeo wegen Trieb n, Tratt im sog. Rog-
genlehen. PO. 4 S. 10.
Tom gleichen Datum wie No. 10. Doplikat jener Drknnde von ühl-
dingen nach Aufhebung dea Bechtsverhältaisses gegen Entschädigung von
400 Gald. znTOckgegeben PO. atark abgenDtKt. 1 8. II.
1549 Juli 9. Schiedsrichter!. Urteil in dem Streite iw. Heeniburg
und Schiggenderf wegen Trieb n. Tratt ob dem BtasBenberg. Ferg.-Iab.
mit den Siegeln der 4 Schiedsrichter. 12,
1566 Apr. 14. Spruchbrief über Gatereng iwi Ueersbarg und Mathias
Riedi von Hagnau. PO. Ö. 13.
1567 Juci 30. Vertrag zw. Meeraburg u. Uhldingen, welcher den
ünteruhldingern das Recht einräumt, Liegenschaften in Meereburger Ge-
richten auch an Verwandte und Andere ton übldingen zu verkaufen.
Cr. Perg. mit fOrstl. fQrstenherg. u. dem Siegel des Enrd. Bisch. Marc.
Sitticua. 14.
IX- Stlftoogen ugelsKt bat sameiner StUL
1662 Mai 18. Sliftungsbrief von MagiaUr Joh. BOhlmann, ein Sti-
pendium und Anniversar von 40 Gald. betr. Or. Abschr. auf 10 Bll.
Perg. in Buchform. 2 S. Das gemalte PnrtrU des Teatators auf dem
Titelblatte, (Hiezu ein Fascikel. Schreiben.) 1.
1562. Revers der Stadt Meeraburg Ober die Büblmann'acbe Stiftung.
Perg.-Lib. 3 S. 3.
1566 Okt. 31. Revers der Stadt Radol&ell wegen StiftoDgen des
Pfarrers Btthtmann. Perg.-Lib. 2 S. 3.
1566 Nov. 2. Verzichtebrief der Stadt Radolfzell gegen .die Stadt
Meeraburg wegen der Bablmann'scben Stiftung. Or. Perg. S. 4.
1570 Jan. 14. Stiftungsbrief des Magister Jol
tuDg fQr „frumbe Eheleute" von jftbrl. 10 Guld. l
Stadt M. u. des Bisch. Marc. Sitticna.
1785 Dez. 24. Testamentarische Verordnung
Btoph T. Rodt über ein Geschenk von 2000 Guld.
X. StiftoDgen bat der Fabrik oder Frokai
1335 Juli 21. Vergleich, welcher der Fahr!
Garten zusichert. Or. Perg. S.
1344 Dez. 21. Stiftnngsbrief von Ulrich dem
tenbronnen Über 2 Mut Kernen an Geld für die Fr
Licht.
1510 Febr. 18. Stiftung von Joh. Schmid fa
Fabrik mit einem Rebgarien im Hecdbacfa. AbacL.. --^,
1553 Febr. 19. Revers von Amann, Rat u. Eircbeapflegera zu M.
wegen der von Biacb. Christoph gestifteten zwei Rebgftrten auf Lehro u.
Hinteregg. Or. Perg. 2 8. 4.
1557 Md 24. Stiftung des Bisch. Christoph, »dasg alle Frätag das
n)36 Strass.
tenebrae abgesungen und anderes mehr in der Kirche beobachtet werde^
für 20 tr Pfg. in die Fabrik. Or. Perg. Eines der beid. S. besch. 5.
1571 Juni 4. Stiftungsbrief des Mag. u. Pfarrers Joh. Bühlmann.
Or. Perg. 2 S. 6,
1577. Stiftungsbrief des Mag. Joh. Bühlmann fOr die Fabrik und
eine Kaplanei bei St. Leonhard. Or. Perg. 2 S. 7.
1603 Dez. 15. Stiftungsbrief des Mathias Müller zu einem Jahrtag.
Or. Pap. S. 8.
1605 Mai 19. Salomea Rökin stiftet zu einem Jahrtag an die Pro-
kuratur 50 Guld. Or. Perg. S. 9.
1611 Okt. 28. Math. Paintner u. seine Hausfrau Rosina Schley stiften
400 Guld. an die Fabrik zu einem Jahrtag und Vigil. Or. Perg. S. 10.
1612 Apr. 14. Obervogt Dr. Hans Ulrich Egg stiftet 200 Quid, an
die Fabrik zu einem Jahrtag. Or. Perg. S. 11.
XI. Akten über das Faggerlegat xa Armenzwecken.
1628 Juli 8. Zwei Obligationen des Georg SeyMed und Sebastian
Hengg. Or. Perg. S. Dabei Stadtrechnungsextrakte über Austeilung
des Almosens vom Fuggerlegat nebst Verzeichnissen von verlorenen Kapi-
talien. 1 Fase. 1.
1737. Hochfürstl. Dekret über das bischöfl. Fuggerlegat u. Jahres-
rechnungen über letzteres v. d. J. 1623 1628. 1 Fase. 2.
1737. Memorabilien u. Stüblinsprotokolle des fürstbischöfl. Fngger'-
schen Legats v. J. 1737 betr. nebst verschied. Austeilungsregistem und
Eapitalienverzeichnissen. 1 Fase. 8.
Das Dr. Egg'sche Kapital ad 3000 Guld. betr., welche auf das adelige
Gut Megdenberg im Hegau dargeliehen worden. 1 Fase. 4.
XII. Pia legata.
1609 Jan. 6. Verzeichnis von Almosenstiftungen hiesiger Körper-
schaften. Or. Pap. 1.
1615 Juni 24 (1625 März 5 Transfixum). Testament Jak. Müllers,
enthaltend Legate für die Armen, die St. Anna -Bruderschaft, Pfiirrei,
Fabrik u. die Erzbruderschaft St. Sebastian. Or. Pap. 8 S. 2.
1619 Juli 15. Testament der Agnes Schmid, enth. Legate für die
Erzbruderschaft St. Sebastian, die Fabrik, die Hausarmen u. das Jesuiten-
kolleg in Konstanz. S. hängt an. 8.
1622. JahrtagstiftUDg Jak. Leib's für die Fabrik u. ü. L. F. Pflege.
Or. Pap. Ohne S. 4.
1629 Nov. 9. Testament Joh. Mezler's, enth. Legat für die En-
bruderschaft St. Sebastian. Or. Pap. 4 S. 5.
1640 Mai 27. Testament des Pfarrers Dr. Christoph ühlan, nebst
Inventar, Stüblins- und Kommissionsprotokollen über dessen Stiftung, so-
wie Designationen der Güter und davon schuldigen Steuern und Anlagen
u. der Stiftung der Schwester an die Fabrik zu einem Jahrtag. 6.
1659 Sept. 4. Jahrtagstiftung der Ursula Maldonerin. Or. Pap. 8 S.
7.
1676 Apr. 28. Jahrtagstiftung der Elisabeth Wiswein. Or. Pap. 8.
Das lUdt. Archiv za Ueenborg.
0. Dat. 1 der . 1
Jahrtag, Mei ib ] 1 i
1770 Mi 2U. '1 u. I Job. i i
ScbDSseiiried, ßa BürgerBühDe, i i fap.
Xlll. StlRnDKBbriflfg von K«ii1 Pf
1442 März 10. Fußdation P . Or. ] ■.
3 Sieg. 1.
15S2 Febr. 8. Fnndatioiubrief der St. Joh.-Bapt.-Pfrande, Or. Perg.
2 Sieg. 2.
1560 Apr. la Fitadationabrief der St. OallipfrOnd«. Or. Ferg. S.
der Stadt u. des Bisch. Christoph. 8,
1550 Apr. 18. Fundatioaabrief Aber die St Lienhards-Pfrttnde. Or.
Perg. 2 S. 4.
1560 Apr. IS. Fuadationabrief Ober St. Jakobs-PfrOade. Or. Perg.
2 Sieg. 5.
1689. Stiftung der Schaeler-PfrOnde. Abachr. Pap.-Heft. 6.
S. Dat. Extrakt ton St. Katharina-Pfründe. Pap. Ohne S. 7.
InveBtiturea. 2 Fascikel mit 10 Ferg.-IJrkunden. 8.
S. Dat. CoDcept Bevers über Verleihung der St Joh.>Bapt.-PfrttDde
an Michael Herz, Pap. 9.
1630 Okt. 22. Verzeichoia der Einkaufte der EapUne. Pap. 10.
1646 Jan. 29. Protokoll über Tertaaschong eiaea FfründbanaeB. Pap.
11.
1687 Jdü 19. Vergleich Ober du lat. Schnlhaoa unter Lehrer Het-
pelin. Pap. S. 12,
ZIT. Act« Clerl HulapurK. Pneinit. 4d BeaellcU et Tltoll ■euae
nebat Kirchenordnangen.
1613. Akten, ecth. Beachwerden der Meersbiirger Eapl&ne über ffie
TOD Pfarrer Lehner verf. Statuta cleri Hariepurg. bei dem Ordinariat,
nebst Koramiseionshescheid u. bischöfl. Dekret. 1.
1722-1723. Akten, enth. Beacbwerc
PflichtrerDacblässigiing, biachofl. Schreiben
Protokoll über die Meeraburg. Kinderlehr
Kirchen Ordnung. 16 St.
1418 1793. Präaentationen zu Benel
Der Bat vergiebt Eluftem, Eippenhaoaen,
hat daselbst Präsentatio narecht; nach Err
er demaelbeu zu seiner Förderung die B«
bann, St. Jakob u, St. Katharina, sowie d.
1640-1779. Akten, enth. Fraaentaüoi
titeln. 19 St.
1712. Oebelsordnung, 10- a. 40BtaQdigD m ie»u iuiuumuo, bvhki go-
druckte Verkündigong eines Jubiläumsablasaes r. 1761. 5 St. 6.
1735-1806. Akten über Verleihung von Tiachtiteln. 6 St. 6.
1772 Sept. 1. 2 Schreiben^ „die Torbabende VereinOdong (GOterau-
Bammenlcgniig) des En. P&rrers Ft. Joa. Biedlisger in Walterahofen* betr.
mgs Strass.
1740—1813. Akten über Präsentation von Alamnen für das Seminar
Oant Vertrag ▼. 10. Mai 1735). 7. St. 8.
ZY. Kaufbriefe von gemeiner Stadt.
A. Originale.
1424 Okt. 18. Kaufbrief zwischen Ulr. Blarer von Konstanz, gesess.
zu Wasserstelz, u. dem Spital Memmingen den Weingarten mit Torkel am
See im Gewann „Rothen Torggel" betr. 3 S. 1.
1442 NoY. 30. Kaufbrief ?on Konrad v. Rechberg, Domprobst zu
Konstannz „um den Ramspach^. 2 S. 2.
1450 nach St Hilarytag Kaufbrief „um das Josenholz im Ramspach'^. S.3.
1532 Mai 10. Kaufbrief zw. Thomas Schmäher u. der Stadt Meers-
burg „um ein Jauch, im Ramspach^. S. 4.
1537 Febr. 8. Kaufbrief von Bischof Johann „um ein Haus u. Hof-
statt am Markt''. Eines der beid. S. besch. 5.
1543 Juli 5. ApoUonia Mangoldin Wwe. verkauft unter Mitwirkung
ihres Vogts das Holz im Silberberg. S. 6.
1560 Apr. 29. Karl Ekolt, Med. Dokt., verkauft den Weingarten zu
Kuzenhausen. S. 7.
1565 Apr. 23. Kaufbrief „um die Wies im Kemnotenried*«. S. 8.
1573 März 17. Kaufbrief von Moriz Dienichern von AUenspach um
eine Wiese am Wege bei Baitenhausen. S. 9.
1587 März 9. Kaufbrief von Ldsabetha Kesslerin, am einen Wein-
garten auf der Lehro. S. 10.
1588 März 19. Kaufbrief von Ulrich Viellieber um 2 Rebgärten im
Kemnotenried. S. 11.
1590 Febr. 25. Kaufbrief von Simon Rennwarth o. Hans Möchlin
zu Immenstaad um einen Rebgarten zu Kutzenhausen. S. 12.
1603 Apr. 20. Kaufbrief zw. der Stadt und Bastian Seyfried über
eine leere Hofstatt in der „Usserstadt''. S. 13.
1616 Aug. 1. Notar. Urkunde über die Schenkung einer Wiese im
hint. Loch zu Hagenau i. E. von Georg Mieris an s. Schwester Kath.
Mieris u. ihren Hauswirth Hans Stiebli in Meersburg. 7 S. 14.
1660 Dez. 20. Tauschbr. zw. der Stadt Meersburg und der Gem.
Stetten um 4 St. Reben im Kallen gegen drei St. Reben im Kutienbauser,
in der Lad und auf der Grub. Pap. 15.
1680 Dez. Kaufbrief von den Paintuer'schen Erben um einen Beb-
garten im Hinterkirch, der Holzmann genannt. S. 16.
1680 Febr. 11. Kaufbrief v. Franz Schorpp um eine Behausung in
d. unteren Stadt. 17.
1751 Jan. 12. Kaufbrief von Johann Herzog um einen Rebgarten im
halben Garten. Pap. S. 18.
1795 Juni 27. Die Dominikaner von Konstanz verkaufen Wdngrund-
zins an d. Stadt Meersburg. Pap. 19.
B. Abschriften.
1453. Kaufbrief um den Rebgarten im Rothentorkel vom Spital
Memmingen an d. Stadt Meersburg. 20.
1498 Mai 5. Biscb. Hugo
Kauf- oder Gratbaus am E^
1611. Kaafbrief um einen
1574 Jan. 31. Tanschbrie
iveiber gegen lieben im MeiOEb
auf Lehro. K.-B.
XVI. icth- Dol Fudnlnibriab.
1500-1733. 1 Faacikel TOn PasBiTzinsbrlefen enthaltend 14 Stftcke
in Pap. u. Perg. '
1500-1749. 1
1483-1533. 1
pitels wegen au^ent
Sicberbeit.
1483 Apr. 28.
leben der Sladt Uel
1488 Juli 8. S
u. 100 ü. Zins gege
Sieg, des Oomk. toi
1527 Febr. 6.
M. geg. den Ritter
1533 Juli 28.
gegen d. fürstl. Sek]
Or. Perg. 2 S.
XTII. Gross- and I
1487 Juli 21.
einen jälirticbeo Zii
von Reben zu Meer
Hauptschuldner, Ha
u. P. abschr.
1500? „Demiei
Ton der Herrschaft
1527 Aug. 1.
einer- und der Stad
den von beiden Pai
VerzehntuQg des Bo
Siegeln des Obmann
S. D. (zw. 1512
„im Oetter" zu Mee
Von welchen der Z
rechnung der Stadt
m90 Strass.
Dilger wegen des Eleinzehnten ; Aufzählung der zu Entrichtung des Klein-
zehnten Verpflichteten; Rechnungen von 1686—1698. Pap. 4.
1596 Sept. 23. Auszug aus dem Petershausen'schen ürhar fiber die
zu Meersburg fallenden Bodenzinse. 2 Bog. Pap. 5.
1665—1780. 1 Fase. enth. Akten, die Vorstellungen der Gem. Stetten,
vertreten durch die Stadt Meersburg, bei dem Domkapital betr., wegen
des Gross- und Eleinzehnten und speziell des von letzterem begehrten
Zählens des Zehnten von einem Acker zum anderen. 14 St. 6.
1687 Juli 9. Concept Erneuerung des Weingrundzinses der Domini-
kaner zu Eonstanz u. Aufzählung der Zinspflichtigen in den verschiedenen
Gewannen. 6 Bog. Pap. 7.
1728. Weinzehendbüchlein geführt von Expeditor Maurua Pap. 8.
1748 Mai 27. 1 Fase, enth. a) Stüblingsprotokoll wegen dem Elein-
zehnten „äussere Etter^. b) S. D. Eonsignation der Inhaber zehntpflich-
tiger Stücke im Pfarrdistrikt Meersburg, die sich widersetzen, c) Ver-
zeichnis des Ertrags des Eleinzehnten und der Zinspflichtigen. S. D.
d) Verzeichnis der Güter und Bürger behufs Umwandlung des Natural-
zehnten in Geld, e u. f.) Mai— Juni 1748. Akten den Widerstand ver-
schied. Zinspflichtiger gegen diese Umwandlung und dessen Beseitigung betr.
Pap. 9.
1780 Nov. 8. Zehendvergleichsrecess, den Zehntdistrikt Biedetsweiler,
Daisendorf und Stetten betr. Pap. 10.
1787 Juni 1. Protokoll über Besichtigung der Gebietsmarken bei
Entfernung der Heiligenberger Wappen von denselben. Pap. 11.
1742 Apr. 7. Akten betr. Hans Jerg Schweikhard von Hagnaa nnd
dessen Passiva. 12.
1789. Akten über Nachlass des Grundzinses wegen schlechten Herbst-
erträgnisses. Pap. 13.
1792 Febr. 7. Verzeichnis aller rückständiger Hofstattzinze. Pap.
14.
1797—1798. 1 Fase. enth. Veränderungsanzeigen über die Güter
innerhalb des Etters bezügl. der Grundzinse und Richtviertel. Pap. 15.
1798 Nov. 9. Gewährung der Bitte des Bürgermeisters Merlet in
Meersburg um Übertragung eines Grundzinses von 1 Eimer Wein aof
die Reben im Domer. Pap. ^ 16.
1803 März 10. Markenbeschreibung von Ratsdiener Haas und G.
Spengler. Pap. 17.
1799-1800, 1811-12, 1814-15, 1817-18, 1818-19. 1 Fase enth.
Auszüge aus den Protokollen über Grundzinse u. Richtviertel bei Hftuser-
kauf und -tausch. Pap. 18.
S. D. (jedenfalls nach 1446.) Eingabe an Bischof ? auf den Vorschlag
desselben den Mohrenbergweiher als Entschädigung für die abzutretende
Fallsgerechtigkeit abzunehmen. Pap. 19.
S. D. Gutachten über obigen Antrag, welches wegen jederzeitiger
Möglichkeit der Eündigung wegen des Vertrags mit Daisendorf über Trieb
und Tratt u. a. für Ablehnung dess. spricht. Pap, 20.
IV.
Archlyalien ans dem Amtsbezirk Pforzheim
verzeichnet von dem Pfleger der bad. bist Kommission
Prof. Dr. Hartfelder in Heidelberg.
I. Banschlott.
a. Gemeinde-Archiv.
1 Band: Erneuerung u. Beschreibung der
1741, nebst dem alten Becht der Qem,
7 Bände Schatzungs- u. Pfandbücher von 1725 n. 1749. 2.
1 Lagerbuch von 1741. 8.
Gemeinderechnungen, deren älteste von 1726. 4.
b. Pfarr-Archiv.
Kirchenbücher, das älteste beginnt 1692. 1.
Lagerbücher des Heiligenfonds aus den J. 1607 u. 1744. 2.
Kircbencensur-ProtokoUe ab 1750. 3.
Zwei Renovationsbücher der Pfarrei v. 1703 u. 1744. 4.
Rechnungen u. Quittungen über Almosen- u. Heiligenfonds y.
an. ö,
1709 Mai 20. Vidimus des
evangelischen Geistlichen in Bau )tt lo. <
n. Brötzingen nnd Bflchenbronn.
Pfarr-Archiv.
^
Kirchenbücher für Brötzingen. In dem ältesten, 1706 beginnend, ein
Catalogus pastorum Broezingensium, von 1580 ab beginnend. 1.
Kirchenbücher von Büchenbronn seit 1707. 2.
Almosenrechnungen von Brötzingen seit 1770. 3.
Almosenrechnungen von Büchenbronn seit 1786. 4.
in92 Hartfelder.
m. Ersingen.
a. Gemeinde -Archiv.
Oemeinderechnaogen (gebunden) von 1789 an. 1.
Pfandbücber, 1787 beginnend. 2.
Almosenrecbnungen v. J. 1789 an. 3.
Neuere Dienstakten. 4.
b. Pfarr- Archiv.
Eircbenböcber. Das älteste, 1624 anfangend, mit kurzem geschieht-
liehen Eintrag, wonach 1622 die Pfarrei wieder katholisch (und zwar durch
einen Priester der Gesellschaft Jesu) besetzt wurde. 1.
Heiligenfondsrecbnungen von 1640 an. 2.
Kopie einer Urkunde, wonach die Gemeinden Ersingen u. Bilfingen
i. J. 1357 wegen des schwarzen Todes das Gelübde einer besonderen
kirchlichen Feier gethan haben, welche 1490 durch den päpstl. Kardinal
Raymund vereinfacht wurde. 3.
Neuere Dienstakten. 4.
IT. Entingen.
a. Archiv des evangelischen Pfarramtes.
4 Befehlbücher der Pfarrei, enthaltend die Erlasse der Behörde Yon
1765 an bis 1873. 1.
4 Bände Kirchen-Censur-Protokolle für die Gemeinde „Enttingen'',
beginnend mit dem Jahre 1712 und reichend bis 1862, gebunden und gut
erhalten. 2.
4 Bände des Kommunionbuches für Eutingen von 1771 an. B.
8 Bände Kirchenbücher der Gemeinde Eutingen von 1707 bis sur
Gegenwart. 4.
3 Bände Familienregister für Eutingen von 1752 an. 5.
b. Gemeinde -Archiv.
Eine Eutinger Dorfordnung 1564, in einer beglaubigten Kopie. 1.
Eine Anzahl Bände Schatzungs-Pfandbuch, beginnend 1702. 2.
Einige Bände Schatzungs-Einzug-Manual, beginnend 1790. 3.
Eine Anzahl von Bänden mit Bürgermeister- u. Gemeinderechnniigen
von 1732 an mit den urkundlichen Beilagen. 4.
Y. Hnchenfeld.
a. Registratur des evangelischen Pfarramtes.
Kompetenzbuch für die Pfarrei Huchenfeld. Vom ist die series
pastorum Hucheofeldensium von 1611 an eiugetragen. 1.
14 Bände Kirchenbücher von 1611 bis zur Gegenwart 2.
Ein Befehlbuch (d. h. Kopialbuch) von 1744 an in 3 Bänden. 8.
Ein Kirchen-Censurbueh, beginnend mit dem Jahre 1797. 4^
Ardünlieo aoi
b. Gel
Lagerbuch der Gemeinde I
Mehrere SchatEnngB- und P
Eine Beihe von B&nden, B
Tl. Eieselbroim.
a. Gemeinde-Archiv.
Gemeinde- od. BOrgermeir' ■■ *"~'
Inrentur- o. TeUungsbQcl]
Steuer liQcber, ältestes t.
Unterpfandabacber, älteat
Kaufbücber, ältestes v. 1
b.
Taufbücber, beginnen 161
TranangsbUcher, begiunei
TodtenbUcber, ältestes r.
Kirchen-CenBur-ProtokoU
Chronolog. Zusammenstel
verf. 1. Pfarrer Eas]
Zinsbuch T. 1511.
Rechnungen des Heiligen
Almosenrecbuungeu t. 1(
KirchenrezeBB-Bechnnnge
Tn. Mflh
Archiv de
a. DieKirchenbficber
Pfarrei, enth. u. a. Schilder
Pfarrers Hennhöfer z. evangE
b. Eine Anzahl von Per
1468 April 23. Wilheln
kirche zu Mulhusen dem doi
25 fl. S. ab.
1486 März 1. Abt Johl
bofmeister, Hans v. Gemming
vogt zu Löwemberg, weisen :
mingen u. Sohn Otto — u.
850 fl. rii. letzteren den Kii
geistl. u. weltl. Lehung abzu
1516 Juli 22. Abt Mi
Mincbliogen vertragen sich Q
graben im thal ob der fronm
2 S. 1 erb.
m94 Hartfelder.
1533 Dez. 2. Dietherich v. Gemmingen zu Stainnegkh tritt an s.
Bruder Othe v. Gemmingen seine Rechte auf den Zehnten zu Haimshain
u. Mülhusen ab. Fragm. der S. erh. 4.
1594. Bisch. Johann Otto v. Augsburg stiftet 1000 rh. fl. unablösbar
in die Pfarrei Mühlhausen zur FortpOanzung u. Erhaltung der rönu-kath.
Religion daselbst. Fragm. der 3 S. erh. 5.
1686 Juni 25. Suifraganbisch. Job. Philipp Bnrkardt v. Speyer nrkundet,
dass er im Auftrag des Frzbisch. v. Trier den 22. Juni 1686 den einen der
2 Seitenaltäre der Pfarrkirche zu Ehren des Apostels Jakobns d. ä., der
hl. Barbara u. der 11000 Jungfrauen, den andern der Mutter Grottes,
Johannes d. Täufer u. der hl. Maria Magdalena geweiht habe. 1 S. 6.
1725 Okt. 26. Schultheiss, Bürgermeister, Gericht u. Bürgerschaft zu
Mühlhausen a. d. Wurm lösen 413 fl. rh., welche für die Pfarrei Mühl-
haussen durch Bisch. Job.. Otto v. Augsburg gestiftet worden, ab. Von
2 S. 1 erh. 7.
1749 Mai 13. Sibilla Francisca Friderica, Reichsgräfin n. Frau y.
Wallen stein, geb. Freiin v. Gemmingen zu Mühlhausen u. Lemmingen (sie)
stiftet in die Kirche zu Mülhausen 2 Seelenämter. 8.
c. eine Partie Dienstakten.
Vin. Mefern.
1. Pfarr- Archiv.
a. Kirchenbücher seit 1608. Die älteren enthalten auch Angaben
über die Gem. Enzberg, welche früher in Niefern eingepfarrt war.
b. Dienstakten, die aber nicht in das vorige Jahrhundert hinauf*
reichen.
2. Gemeinde -Archiv.
Gemeinderechnungen nebst Beilagen seit 1789. 1.
Schatzungserneuerungen a. d. J. 1711, 1719, 1722, 1723, 1767
u. 1780. 2.
Lager bücher ohne Jahrzahl, deren ältestes nach der Schrift in das
£nde des 18. Jahrb. fallen dürfte. 8.
IX. Tiefenbronn.
Pfarr- Archiv.
Dasselbe enthält 1. Kirchenbücher. Das älteste (1683—1768),
zugl. Tauf-, Firm-, Ehe- u. Totenbuch; das zweite (1758—1810), ist mit
Statist. Tabellen über Seelenzahl, eheliche u. uneheliche Gebarten etc.
ausgestattet^ £in weiterer Band giebt ein Verzeichnis der Stiftungen fOr
die dortige Kirche, v. J. 1767.
2. Urkunde 1347 März 26. Dietr. v. Isingen u. Frau Elsbeth ver-
kaufen an die Kirche zu Tiefenbronn eine Wiese b. Mvlhvaen. OP. o. 8.
3. Ein Anniversarium, enth. sämtliche Jahrtage der P&rrkirche
seit 1619.
4. Ein Verzeichnis der von der Familie v. Gemmingen ebenda ge*
stifteten Jahrtage.
ArchiTKlieD ans
5. Eine kurze Zauumneoi
kircbe, die Glocken etc. bezog
der Pt. T, Heft.
6. Akten t. J. 1796, ein
sionen in Erinnerung an den
gericbtetes Gesuch der Gem. T
7. 1684 Dez. 2. Vertrag ;
August Wngner, die Lieferuoj
zu T. betr. Perg.
8. 1723, Akkord, dieLiel
9. Dienstakten aus dem E
u. auf die Kircheogem. T. Be2
Ger
&. Ferj
Dorfbucli der Gem. T.
1617 April 23. Michael B
Conlin 2 Wiesen. 0. 8,
1623 Mai 31. Schulthei:
August.-EloBter We;l eine Gö
1715 Mai 4. Mkgf. Carl
Friedr. Carl v. GenmiLgen di'
1715 Dez. 18. Tidimua U
Tiefenbronn durch Mkgf. Carl
D,? Mkgf. Carl v. B.-D.
Gemmingen u. Gem. T. Weg.
b. Pi
1553 Dez. 26. Schultheis!
V. Gemmingfn das Pfefiershau
Abschr.
1538 Febr. 27. Herz, ül
zw. den Gem. Friolzheim, Tiel
meister zu Leonlierg einersei
anderseits wegen Viehtrieha ii
)618 Nov. 22. Vergleich
Wässerung an der Avr. Orig.
1664. Extrakt der Hirscbi
d. J, 1664 aber den Wald Hs
1658 Mai 22. Entscheii
FreiobiheiDi cicers. u. Melchic
deren Zufahrt. Orig.
Verzeichnis der Beiträge 1
7. 1707 Apr. 12. Entaoh.
serungswebres der Wurm in d'
8. 1711 Dez. 16. Consent
bronti mit der Gem. daa. wegi
1716 Jan. 25. Job. Dietr. v.
wegen deren Einsprache bei d
in96 Hartfelder.
1719 Sept. 3. Ordnung bezfigl. der Kosten bei Feuerbräoden. 10.
1727 Juni 7. Urteil in dem Streit über die Waide zw. Carl Dietr.
Y. Gemmingen zu Steineck und dem Vormund von Reinhard Ludwig v.
Gemmingen zu Mühlhausen. Orig. 11.
1727 Juni 7. Urteil in dem Streit der Gemeinden Tiefenbronn u. Mühl-
hausen über die Waide. Orig. 12.
Ausstandszettel zur Bürgermeisterrechnnng von Tiefenbronn Yon 1738
bis 1739. 13.
1746 Aug. 27. Vertrag zwischen Tiefenbronn u. Neuhausen über das
Wässerungswehr an der Wurm. Orig. 14.
1757 Jan. 12. Anleihe d. Gem. T. bei der Eirchenpflege Maria Mag-
dalena. Orig. 15.
S. D. Erbschaftsordnung der Dörfer Dieterichs von Gemmingen zu
Steineck. Abschr. 16.
1762 Apr. 23. Die Gutsherrschaft empfiehlt Vogelkraut (Gauchheil)
als Mittel geg. Tollwut der Hunde. 17.
1766 Nov. 29. Hans Jörg Seitz verpflichtet sich für die Gemeinde T.
zum Dienste bei der kaiserl. Armee. 18.
1768 Juli 7. Verordnung Josef II. wegen der Auswanderung aus
Deutschland. Druckschr. 19.
1770 Mai 5. Beschreibung der ältesten Dorffeuerspritze mit Abbildg.
Gedr. 20.
1781 März 1. Gem. Tiefenbronn beschliesst, dass diejenigeo, welche
von aussen nach Tiefenbronn heiraten, wenigstens 400 fl. Vermögen nach-
weisen müssen. 21.
1783 Okt. 1. Eontrakt über den Ankauf einer Feuerspritze. 22.
1784 März 20. Vergleich zw. Jos. Hafner n. Jos. Bökler weg. eines
Hauses zu T. 23.
1789 Dez. 14. Auszug aus dem Ruggerichts-ProtokoU v. Frioltzheim
über den Preis der aus der Ziegelhütte zu F. beziehbaren Baumaterialien.
24.
1793 Mai 12. Erlass E. Franz II. gegen Verbreitung revolutionärer
Ideen u. Einrichtungen. Gedr. 25.
c. Akten in Bänden.
Messprotokoll von 1747. 1.
Renovation der „Hueben" v. 1686. . 2.
Steuerbücher seit 1684. 8.
Gemeinderechnungen, die älteste v. 1653. 4.
Eopialbuch, Marktfleckenbuch genannt, ab v. 1800, 6.
X. Weissenstein«
Registratur des evangelischen Pfarramtes.
Eirchenbücher seit 1693. 1.
Eonfirmandenregister , das ebenso wie No. 1 bis zur Gegenwart fort-
geführt Virorden ist. 2.
V.
Archiyalien ans Orten des Amtsbezirks Engen,
verzeichnet von dem Pfleger der bad. histor. Kommission
Pfarrer Aug. Dreher in Binningen.
I. Aulfingen.
a. Pfarrarchiv.
1759 Mai 21. Kard. v. Rodt erlaubt, das Sakr. Bmderschaftsfest an
bestimmten Tagen zu feiern. Pap. 1.
1764. Schreiben des Obervogts von Möhringen, Försterbrod betr.
Papier. 2.
1793 Juli 11. Von demselben, Eriegsabgaben betr. 3.
IL Beuren am Ried.
Gemeinderegistratur.
1488 Juni 19. Itel Hans v. Bodmann verkauft an Albrecht u. Eber-
hard V. Elingenberg zu Hohentwiel die Herrschaft Blumenfeld Schloss u.
Stadt u. das Hinterburgthal und Stadt Thengen, Markt, Dörfer, Höfe o.
W^eiler darin. Kopie. l.
1488 Dez. 18. Die Gebrüder Burkard, Hans Mathis u. Heinrich Sig-
mund V. Heudorf verkaufen an Wolfgang v. Klingenberg den Halbteil
des Dorfes Büren. Kopie. 2.
1615 Mai 11. Vertrag zwischen Beuren, Blumenfeld u. W^yhl, Holz
betreffend. 3.
1743 Juli 8. Protokoll der Herrschaft Blumenfeld, betr. die Gemeinde
Blumenfeld, Wyhl u. Büren, V^asserschaden betr. 4.
1743 Juli 30. Ebenso, Triebschaden betr. 5.
1757. Almendbeschrieb. 6.
1773 Okt. 18. Protokoll, Verkam z^
orten Beuren u. Büsslingen, Wunn u. na . Y.
1773 Nov. 14. Ebenso. 8.
1787 Mai 3. Zehntberechtigungsbeschrieb der Gemeinde gegenüber
Büsslingen. 9.
1799 Nov. 5. Beschrieb der kaiserl. Einquartierung u. Lieferungen.
10.
Mitt d. bad. hiat Kom. Ko« 8. M7
m98 Dreher.
III. Blumenfeld.
a. Kathol. Pfarrei.
1418 Apr. 29. Heinrich Müller von Bihrach verkauft ein Gut an
die Kirche (St. Georgsaltar) zu Blumcnfeld. Perg.-Or. Sieg, des Abtes
zu Stein ab. 1.
1424. Erneutes Urbar über die Einkünfte der Kirche zu Blumen-
feld. Perg.-Or. 2.
1492 Nov. 23. Hans Schnieder von Blumenfeld verschreibt der Kirche
in Bl. jährl. Abgabe auf St. Martinstag. Perg.-Or. S. des Junk. Caspar
V. Klingenberg ab. 3.
1532 Juli 4. Peter Andreas von Aldendorf zu Neuhausen giebt dem
Kirchmaier zu Bl. auf Bitte des Pfarrers Johannes Schmid einen Wein-
parten als Mannlehen in Neuhausen im Dorf. Perg.-Or. S. des v. Alden-
dorf beschädigt. 4.
1585 März 19. Georg v. Gemmingen, Komthur v. Mainau, giebt dem
Jakob Restner v. Büsslingen ein Gut der Pfarrei Blumenfeld zu und um
Bflsslingen gelegen zu Lehen. Perg.-Or. S. des Junk. Bilgerim v. Rei-
schach zu Stoffeln in Kapsel. 5.
1G15. Papierhandschr. Zinsbuch der St. Michaelspfarrei zu Bl. 6.
1623 Apr. 23. Tausch von Grundstücken betr. zwischen dem Kaplan
von Bl. und einem Bürger Matthias Fluck. Perg.-Or. S. des Jakob
(rremlich von Jungingen. 7.
Zinsregister v. 1618, 1623, 1628 u. s. w.
Ccnsatiou v. 1724, 1725 u. s. w.
Der Kaplanei v. 1680.
Rechnungen v. 1674.
Standesbücher v. 1644 an.
b. Gemeinderegistratur.
1778. Papierabschrift (der Ordenskanzlei v. 1829) 14. Mai. Beat
Rentner v. Weil gründet mit Strafgeld von 300 Guld. den Schulfond. 1.
Armeninstitutsrechnungen der Herrschaft Blumenfeld von 1770.
IV. Büsslingen.
a. Kathol. Pfarrei.
1. Urkanden.
Die Originale zum Teil in Schafifhausen.
1351 Juli 3. Büsslingen wird dem Klost. Allerheiligen in Scafasa
incorporiert durch Clemens VI. Datum Avinione XIV Galend. Octob.
Poiitificat VI. Mit Vollzugsverordnung des Bisch. Ulr. v. Konstanz Abschr.
1.
1466 März 5. Die Pfleger der Kirche in B. u. Weil (st Nfcolaiis-
altar) übernehmen eine Frucht- u. Wachsabgabe. 2.
1471 Jan. 8. Felix Schwarz von Steier verschreibt der Kircbe in
Weil eine Wiese gegen 20 Guld. 8.
Archivalien aus Orten des Amisbezirks Engen.
1491 Dez. 22. Nikolaus Vögelin, Kaplan von Diessenhofen, verschreibt
St. Nikolausaltar in B. jährl. 2 Mut Vesen. 4.
1515 Juni 1. Der Kapelle in Schlatt werden von Schaff hauser Bür-
gern Wiesen verkauft. 5.
1556 Nov. 25. Renovierung des Urbars in Schlatt. 6.
1591 März 30. Beschreibung der Güter u. Gilten der Kirche in
Schlatt. 7.
1656 Juli 16. Vergleich über Zehnterhebung zwischen den Blumen
feldischen u. Schönauischen Zehntberechtigten u. dem Kloster St. Agnes.
8.
1678 Febr. 11. Nullitätserklärung eines Kaufbriefs nach zurück-
bezahlten 100 fl. an die Kirche in Schlatt. 9.
1681. Abrechnung mit Meister Valentin AUgauer, Glockengiesser.
(Eine Glocke in Büsslingen, die zweite, wurde von einem Meister gleichen
Namens 1621 gegossen in Blumenfeld, unter dem Komthur Hartmann v.
Rockenbach, dessen Wappen u. Namen sie trägt) 10.
1699 Aug. 24. Generalvikar Marquard Rud. v. Konstanz erteilt die
Erlaubnis an bewegl. Altären das hl. Opfer zu feiern, bis die feststehenden
geweiht sind. S. 11.
1725 Mai 6. Zuschrift des Franz v. Reinach, Koadjntors auf Mainau,
über VerwenduDg von 200 fl. von Seite des Kaplan Georg Anton Laaba.
Abschr. 12.
1732 Nov. 11. Rechnung über das Einkommen der Pfarrei B. 13.
1733. Verzeichnis der Pfarreieinkünfte. 14.
1735. Fase. Kaplaneiakten. 15.
1740 Nov. 7. Vergleich über eine Schuld vor dem Landgericht zu
Neuenbürg. 16.
1750 Sept. 11. Erlassdes Gen.-Vikariats Konstanz, Vereinbarung
zwischen Pfarrer und Kaplan, Zehnten betr. S. 17.
1752. Urbar von Büsslingen. 18.
1752. Renovierung des ürbars der Kaplanei. 19.
1754 Nov. 9. Ausgleich zw. dem Kaplan u. Vogt Dürer, Wegrecht
betreffend. 20.
1756 Juli 24. Kard. v. Roth befiehlt Schlatt Zehnten an B. 21.
1757 Juli 19. ZuStiftung des Christ. Thumb v. Neuburg, Komtur zu
Mainau, zur Kaplanei. S. 22.
1760. Kirchenbaurechnungen. 23.
1767 Jan. 8. Kard. v. Roth entscheidet in Zehntsachen zw. Aller-
heiligen und der Pfarrei. 24.
1771 Mai 25. Beschluss der Gemeinde Uttenhofen eine Kapelle zu
bauen. 25.
1781 Nov. 7. Pachtvertrag über Kaplaneigüter. 26.
1782 Aug. 14. Dekret über Reparatur der Kapellengebäude. 27.
1782 Nov. 28. Copia Fassionis der Kirche zu Schlatt. 28.
1783 Febr. 27. Beat Fried, von Reittner v. Weyl, Komtur, gestattet
ein Provisorium zum Bau des Kaplan eihauses. 29.
1789 Jan. 2. Vergleich zw. St. Agnesen u. den schanenburg. Zehnt-
berechtigten. 30.
M7*
m
100 Dreher.
1789 Jan. 2. Amtsprotokoll von Blumenfeld, Zehnt in der Gemarkung
Beeren betr. 31.
1789 Okt. 5. Einverleibung eines Gartens ad capellaniam in Watter-
dingen betr. 32.
2. Reohnangen.
1. Kirchcnfondsrecbnungon von 1654 bis neueste Zeit Spezifikation
der Ausgaben der Pfarrei von 1760- 1779.
2. Rechnungen vom Kapellenfond Schlatt 1555—1560 a. 1721, 1722.
3. Rechnungen von der Kapelle Orthhalden (Nordhalden) v. 1771—1786.
4. Zinsbuch der Pfarrei von 1625.
5. Standesbücher von 1645 an^ mit Bemerkungen über Ankunft und
Abgang von Geistlichen.
b. Gemeinderegistratur.
1747 Juli 14. Ilolzverordnung, Abschrift, erlassen von Phil. Friedrich
Frhr. von Baaden, Komtur zu Mainau. Sigill der Kanzlei. 1.
1772 Mai 19. „Beschrieb der Eheludhen^, dem Kl. Agnesen pflichtig. 2.
1785 Dez. 14. Holzverkauf, Erlaubnis hiezu. Mainan, den 29. Nov.
1785. 3.
1803 Jan. 18. Wiesenbeschrieb. 4.
1812. Kirchen- u. Schulhausbauakten. 5.
1813—1815. Kriegskosten, ein Faszikel. 6.
1817. Kontraktenbuch. 7.
1822. Erneuertes Grundbuch. 8. *
1829 Jan. 28. Banubeschrieb. 9.
V. Immendingen.
a. Kathol. Pfarrei.
1496. Perg. Seelbuch (soll 1488 von unbekannt abgeschrieben sein
von einem alt. Seelbuch) Einträge v. Jahrestagsstiftungen, Bemerkungen
über Feier von Festen v. Jahr 1496 bis Ende 1700. Am Schlüsse Ver-
zeichnis der Zehntpflichtigen. 1.
1504 Apr. 24. Hans v. Almendshofen und Hans Jeger, gen. Späth,
sesshaft zu Immend. stiften d. Liebfr.-Kaplanei. Perg. S. ab. 2.
1539 Apr. 12. Konrad v. Ulm verschreibt seiner Mutter Genovefa,
Vogtin in Radolfzell, Leibgeding. Or. Perg S. ab. 3.
1615 Sept. 29. Johann Hausmann, Gen.- Vikar von Konstanz, giebt
Auftrag zur Investitur des Kapl. Rösch auf die hl. Kreuzkaplanei zu
Immend. Or. Perg. S. ab. 4.
1634 Juni 24. Dr. Job. Faller stiftet durch Kodicill ein Stipendium
an der Univcrs. Freiburg. Yidimus v. 26. März 1700. Pap. 5.
1680 Febr. 8. Pfandbrief des Hans Störr für jährl. Zins v. 45 kr.,
schuldig der Kirch cnfabrik. Or. Perg. S. 6.
1680 Dez. 20. Mathias Dasei von Hintschingen, Jakob Schickle v.
Unadingen, Jakob Biartsche von Möbringen, verpflichten sich zu Abgaben
an das Stainhaus nach Geisingen und an die Pfarrei Immend. Or. Perg.
2 S. (1 besch.); 1 ab. 7.
Archivalien ans rtea des
16S1 Fcl>r. I. Hans Huggle tod I
Zins der Kirchenfabrik Güter. Or. Pei
1681 Apr. 3. Hans Jak. Steib '
Kaplaoei pfliclitigeii Zins Güter. Or. F
1705 Aug. 23. Rosenkraozbrudersc
1T86 Okt. 16. Max Christopb, Bise
Bufbau und Errichtnag der Kirche. Pi
1791 Okt. 16. KonaekratioDgzeagni
1791 Febr. 25. Geffille der Kirchs
1796 Dez. 30. Die Gemeinde gelot
Stacdesbiicher von 1663 an, Rechni
akt«D Tun 1750, KaplaDeieinkommensakt
akten vou 1726, Kirchenbaa betr. Ton ]
b. Gemeindere
[Dem Groash. General-Lani
16^9 Apr. 20. Vogt, Gericht, Bfl
beurkunden drn Empfang von 400 fl.
Perg.-Or. S. v. Georg Egloif t. Zell .
gräS. fürslenherg. Kat, u. Atbrecht Hans
1629 Nov. 10. Die Gemeinde Imra
der Siegler von Mo. 1 von der verwitw.
Hauptgut gegen einen Zins von 50 fl.
1647 Juli 8. Statuta des Fleckens
Papierbeft. Dabei eine zweite Kopie v
1673 Nov. 16 Immendingen. Verg]
niedern Gericblsobrigkeiten nud den leb
über einige während der langen Krie)
ständniSBe. Perg.-Ueft. H. der fQrs(«nl:
1678 Febr. 20. Schuldbrief der Gc
kirchenfabrik daaelbst über 60 fl., die t
Kriegavolk einer vorgehabten Exekution
Unterschr. u. Siegel v. Joann Konr. Bfl
u. Marquard Ruodolph v. Reyschach 2i
1689 Nov. 20. Ebenso gegen die .
{CoUator: Job. Kour. Roth v. Schreck«
da sie mit litarker kais. Einquartierung i
Eusebi Roth v. Schröckenateiu u. Marq.
1720— 1791. Gemeinderechnungen,
1796 Uez. 21. Die Gemeinde Imni»
1500 tl. vou Judas Tbade Adam Anton
quittung von 1S02). 2 S. aufgedrückt.
1801 Jan. 20. Erneuerung einer I
von 1796. 2 S., das 1 ab.
ml02 Dreher.
VI. Leipferdingen.
a. Pfarrarchiv.
1471 NoY. 21. Egon Graf zu Fürstenberg bittet um Beiträge zum
Wiederaufbau der abgebrannten Kapelle zu L. Or. Perg. S. 1.
1484 Okt. 18. Heinrich u. Wolfg. y. Fürstenberg treten die Hälfte
des ihnen in L. zustehenden Zehnten an die Liebfrauenkirche ab. Or.
Perg. S. 2.
1489 Aug. 12. Die Kirchenpfleger Yon Leipferdingeu überlassen mit
Zustimmung der Obern u. der Gemeinde obigen Zehnten der Kirche zu
Kirchen. Or. Perg. S. ab. 3.
1491 Dez. 2. Kirchherr u. Pfleger von Kirchen verkaufen den Zehnten
zu L. an des letzteren Kirche. Or. Perg. S. ab. 4.
1496 März 11. Anna v. Göberg verschreibt der Kirche zu L. die
Hälfte des Zehnten. 3 S. . 5.
1499 Jan. 18. Anna v. Göberg verschreibt der Kirche von L. für
16 Pfd. Heller ein Malter Haber von der ihr daselbst zustehenden Zehnt-
hälfte. Or. Perg. S. ab. 6.
1517 Juli 3. Vergleich über Zehntberechtigung auf dem Aitlinger
Bann zw. den Vertretern von Kirchen u. Leipf. Or. Perg. 2 S. 7.
1520 Juni 25. Konrad v. Schellenberg zu Hüfingen entscheidet in
einem Streit Wun- u. Waidrechte auf der Länge betr. zw. Aulfingen u.
Leipferdingen. Or. Perg. 2 der drei S. ab. 8.
1531 Nov. 14. Hans Klump v. Hausen verschreibt der Kirche in L.
IV2 fl. u- Pfand für 30 fl. Kap. Or. Perg. S. ab. 9.
1541 Jan. 27. Die Amtleute des Grafen v. Fürstenberg beurkunden
auf Wunsch Sig. v. Homstein, Komturs v. Mainau, die flrrichtung u.
Trennung der Pfarrei Leipf. von Kirchen. Or. Perg. 2 S. besch. 10.
1550 Okt. 14. Zwei Bürger von Neuhausen verschreiben der E[iiche
zu Leipf. Zins u. Pfand für empfangene 40 fl. Or. Perg. 1 S. ab. 11.
1553 Jan. 16. Burkh. Maier v. Thengen erhält von der Kirche zu
Leipf. 40 fl. u. verschreibt 2 fl. Zins u. Pfand. Or. Perg. S. ab. 12.
1555 Apr. 26. Klaus Kentischer v. Thengen verschreibt der Kirche
zu Leipf. für empfangene 60 fl. Zins u. Pfand. Or. Perg. S. ab. 13.
1608 Jan. 30. Anton Diet, Thalmüller bei Eugen, erhält von Peter
Storch, Untervogt zu Anseifingen, ein Darlehen von 100 fl. Or. Perg.
S. ab. 14.
1618 Mai 19. Michael Sattler v. Zimmerholz wird durch Anleihen
von 20 fl. der Kirche zu Leipf. ziuspflichtig. Or. Perg. S. ab. 15.
1618 Juni 22. Bürger von Ehingen verschreibt Zins u. Pfand für
60 fl. Or. Perg. S. ab. 16.
1631 Febr. 6. Hans Frank v. Thengen verschreibt Zins u. Pfand
für 40 fl. Or. Perg. S. ab. 17.
1631 Nov. 13. Hans Prächtcr v. Thengen erhält 100 fl. wie oben.
Or. Perg. S. ab. la
1685 Juli 5. Franz Frhr. v. Freiberg, Herr v. Aulfingen, verschreibt
der Priorin u. Kouv. von St. Katharina bei Konstanz den Zehnten sa
Archivalieo rub Ort«
300 fl. in Zeig Elinghalden, Hom:
Auaz. auB Perg.-Ürk. y. 1673.
1718 Dez. 3. BeslätiguDgsui
Franz. BiBcb. v. Konstanz. Or. I
Ein Gabenbucb zur Kirche ii
Schrift u. EiDlrägen aus dem 16.
EircheorecfaDiiDgea von 1545
schsfisbiicher von 1719.
b. Gem(
[Dem Grossh. Geoert
1503 Nov. 10. Mich. Walch'
zw. Leipf. u. AulGugeo erfolgten
betr. OP. 2 S. ab.
1504 Okt. lli. Vergleich zu
Böfeu des Hans v. Landau zu l
waid". OP. 3 S. ab u. Abschr.
1508 Juni 28. Pet. Wirtt, ßrg
einen Streit zw. Leipf. u. Watte
S. ab u. Abscbr.
1556 Juni 15. Ant. Vogler, S<
einen Streit zw. den gl. Gemeinden
1563 Sept. 30. Vergleich zw.
„von wegen auesrichtuDg etlicher
1565 März 18. Not.-Urk. äbi
ein Verbot des VoglB zu Tbengen
1574 Apr. 26, Hans FranckI
der Gem. L. 12 Jauch. Acker auf
1574 Apr. 26. Haini u. Han
der Gem. Leipf. 6 Jauch. Wiesen
1576 März 26. Mart. Gruber
Leipt. 26 Jauch. Holz u. Feld. 0
1576 März 26. Burk. Majr
2 Jauch, Acker. OP. S. ab.
1577 Jan. 14. Vogt, Richter
V, Hewen , Stephau Sattler, fUr 2(
1586 Jan. 17. Rat u. Bürgen
Vogler V. Engen einen Zins Ton d
1602 Nov. 2. Konr. v. Schell
Komtur zu Mainau, Hrn. zu Blum
lingen sowie ihren Unterthaoen z
Heft.
1753 Nov. 19. Vertrag der G
Pap. Ohne ö.
m
104 Dreher.
1758 Febr. 22. Protokollaaszug der fürsü. Auersberg'schen Amts-
kaDzlei, die Anwerbung eines Rekruten aus L. betr. Pap. S. 15.
1782 Jan. 2. Gemeinde L. verkauft dem Keller Miller eine Wiese.
Pap. S. 16.
VII. Schlatt am Randen.
Gerne in deregistratur.
1791. Güterbeschrieb (Zinsen des Klost. Allerheiligen). 1.
1812 Mai 1. urbar für Allerheiligen, fussend auf denen von 1684
und 1725. 2.
1822. Grundbuch, sich stützend auf den Beschrieb von 1684. 8.
VIII. Weil.
Gemeinderegistratur.
1464 Juli 2. Vertrag u. Spruchbrief zw. Binningen u. Weil, Wnnn
u. Waid, Trieb u. Tratt betr. Kopie. 1.
1491 Apr. 26. Vertrag zw. Blumenfeld u. der Maierschaft zu Wyl,
Wunn u. Waid betr. Gesiegelt hat Jak. Wolfg. v. Klingenberg, Land-
komtur. Kopie. 2.
1513 Apr. 19. Vertrag zw. Blumenfeld u. Watterdingen in obigem
Betreff. S. v. Michel Weite, Vogt in Blumenfeld. 3.
1527. (Pap.) Vertrag in ob. Betreff u. wegen Holz u. Feld. S. v.
Bilgrim v. Reischach zu Stoffeln. 4.
1615 Mai 11. Vergleich zw. Blumenfeld, Weil u. Beuren wegen Holz
u. Waldbenutzung. S. u. Ratifikation von Hans Gremiich v. Jungingen,
Komtur. 5.
1790—1815. Fase. Kriegssachen. 6.
1827. Urbar für's Klost. AUerheiligen. 7.
IX. Wiechs am Randen.
a. Pfarrei Kirchstetten (Wiechs).
1436 Juni 21. Graf Jakob v. Thengen u. Neuenbürg bestfttigt einen
Tausch einer Wiese in Uttenhofen u. Thalheim zu Gunsten der Kirche
in Kirchstetten. PO. S. ab. 1.
1459 Mai 4. Ablassbrief für die Verenakirche in Kirchstetten (Pfarrer:
Heinrich Keller) von Papst Pins II. PO. S. ab. 2.
1481 Nov. 14. Ablassbrief vom Generalvikar des Bisch. Otto von
Konstanz für die, welche an die Konstanz. Kirche Vergabungen machten,
wenn die gewöhnl. Bedingungen zur Besserung des Lebens u. Heiligung
der Seele erfüllt werden. Brief eingelegt in das Seelbuch. 3.
1489 Febr. 5. Michel Vogler v. Thengen verschreibt vor dem herr-
schaftl. Vogt Job. Truttwein den Leutpriestern jährl. Abgaben. PO.
S. ab. 4.
1535 Juni 19. Giltbuch der Pfarrkirche zu Kirchatetten emeiMrt
durch Junk. Kasp. v. Ulm, Amtmann u. Obervogt. 1.
»118 Roder.
liSä Sept. 1^ Stiftidekaa JohiDiiet Loti erteih die glette Zu-
iklMnu«. OP. S. be&cli. Rc«e&t. OZ. XIIL 363. 3.
1434 Not. ISl VidimoB Aber di« PriTflesien Kg. Wcaidfi (1778) ol
KMer SicwBuads ^4^4 Febr. 19 u OP. Re«eit. QZ. XIIL 470. 4.
14^ Mkn 27. Km. FHt^dndi lU. besläügt d. Frcakeüai Th'i.
OP. S. RefC«. OZ XllL 473-4. 5.
1!^» Av«. 12. Kg. MAximiHan bestioisi tbe^oL FraikeittlineL
OP. SL aersi. Rcccü. OZ. XUl. 48SL 6.
154i» Jali 17. Kf. FeHwuid bnt&üst die Fkväeitsifaneie ü«. 5 b. &
OP. SL tt. UauncMt Re^eiL OZ. 3ÜU. 4dEL 7.
1M6 AfT. 7. VcMtiadM' d«r Kiader dd$ Gr. Ji^k Ladw. ▼. Solz
W«ia^eft die PHt. j^ Stadt. Tldiw» des Gr. OnriiUl t. XtlkiiVyie
1^^ Jluii H, OP. Be«;. OZ. 3l11L 4^ &
IflO IX«. 29L Gr. Kari Lmdv. Inic t. Siüi s«««« Abb Bangen
<. Tk i2k u Fkvnie mkififtca Giter u ödi ai Ifisea. OP. Bip.
D^ivJtikaL Al^ciir. OZ. 3lI1L 4$Su 9l
1^^> Ckc liL ürtttl rv. jenat t«k Kremkö^nE il ior Statt I^ b^
Oi Xm 3*30. 11.
I3!£M> Oc€. I^ Jo^ T Krniaiiscir Tosprä^ «dür ÜT^a je IhITm
&;$. OZ. 3101 5«I. " ü
l^/T Svf. IZ, SdühfiJtvi ist Sl, Trrpngqt jyggeai ESsxi Ott T^wmhL
^. BteeL OF. Ife». ^?Z 3L:LI 5»T-*. Li.
Ii07 No*. II. TudKib«; ^wg. ""-'i» Sacun, Seg^ OZ. XIII 3«a. I-k
>MicL Zinfr letr. OF. 21 >. He^^ *?Z: 3^ t. XIT. 234. Li.
1415 wct. 2»i. Dieciieiiii t. Kraucnyea ^bc lern '^ffc-ywtrft T.MigMw«
jaä> iQfl Jus »Is Leoot ioOk^iiLaAJct: Scölois la rhiiäigoa luiL OF 4 S. I>f.
141> Jna Z, Crtetl ies HotgttÄto zn. Xjnsaoz. Xlagff 3e9C9d^
Sbiiiaaf^ifr V. Vraiisisea $^' Hsait Tb. '«t;^« ^^aairiuii;^
Xa^äo:. '?F. !s abL Ab$*ir. OZ, XIT .ä&-i
141:^ lull i»K Vnäil 3ür:giaaMiE&«is x ier Bäte kr ii
S^hoittJiia^ ies Säi:üKi»e%uii& Ulr. ii. Btnsiküo ^^ iie Skaül
xjtr JF 5. 3t^. yZ, XUi ^4-<f. 1fr.
1^6 >Vor. 27. >cfli€i%issf>rttcä, Ziksi sw. L Ssacn. ▼. '^'"wtit x i.
>«itait :aiL«r> üid ^^<^<i«a^»q V.^uia ijiur^irseitfr wc^u i. Ssäuiäkia^ ^
'jcxao^&iViiiiBe v«a Thi«>i^^ Bui^sa lordi letzter»! Jistr. OF. :b S.
OZ. xm- ^77- 5w la.
1-^34: >einr. 1^ Un^ m e. X!di^^ ife:> Haist^ i. Xn-iticqgwt 99«
OF >^ Sfcg. -^Z XlLiL *bäk- X>. J*.
1462 MäüTi ?w Urteil i«ft Oiüi 'i^ier, ^^^-üö^ria- m T!
ier >Ciwit Tl. ^t^. HeüirKa ^. ^tü^^u ♦«juswfc -i^i*i*:flu.Ä Ätr. JP 5.
a;^. OZ. XUL ^72 - iw ^
ArchiYalien aas dem Aalsbedrke WaMdint ml 19
1461 Dez. h Hans Waldkirch yerkanft der Stadt Th. den HasenhoC
Beitachhof u. die Zügelhfltte. OP. S. ab. Bfig. OZ. XUL 475. 22.
1478 Sept. 15. Hug v. Landenberg verkauft an Friedr. Dempflin t.
Waldshut e. Wiese. OP. 8. Reg. XIV. 247. 28.
1479 Aug. 23. Graf Joh. v. Subs erklärt auf Klage des Jörg Fuchs
u. der Erben des Altstettmeisters Heinr. Mayer zu Strassburg Ritter ülr«
von Rumlang in die Aberacht. OP. S. 24.
1481 Febr. 27. Ulrich Wagenmann verkauft namens s. Mutter, s.
Geschwister u. s. Vetters den „Buwmeistem* u. R&ten der Stadt Th. den
sog. Eammerwald mit Wunn, Waid, Holz u. FM. OP. S. ab. Der gerichtl.
ausgefertigte Kaufbrief v. 28. Mftrz d. J. OZ. XHI. 477—8. 25.
1483 Mai 22. Urteil des Maiengerichts zu Th. Aber d. Waidgerechtig-
keit um die Stadt. OP. S. ab. Abgedr. OZ. XIH. 480-2. 26.
1510 Dez. 19. Graf Rudolf v. Sulz u. Bastian v. Rumlang, zugL
namens s. Brüder Hans Gunrat u. Hans v. R., erneuern den Vertrag
betr. der zwischen den jeweiligen Herren v. Thiengen u. denoi v. Rumlai^
abwechselnden Verleihung der von Joh. v. Krenkingen gestifteten u. durch
Heinr. v. Ramlang unterstützten St Nikolaus- und St. Katharinenpfrfinde
zu Thiengen. OP. Von 5 S. 3 ab. 27.
1716 Dez. 19. Schuldbrief des Adam u. Johannes, der Ritter, Gebr.
zu Dangstetten geg. das Spital Thiengen, eine Anleihe von 100 fl. zu 5 %
betr., geg. Verpfändung von 3 "^ertel Reben, 2 Viertel Wiesen u. IV2 ^^^^*
Feld. OP. S. ab. 28.
1613. 42. Bittschriften der Stadt Th. an die Grafen v. Sulz, Er-
leichterung der Abgaben betr. 1 Fasz. 29.
1633. 1723. Desgl. an das fürstl. Haus Schwarzenberg. 1 Fasz. 80.
1679 u. 1792. Bittschriften der Stadt Th. an Gr. Joh. Ludwig v.
Sulz u. d. schwarzenberg. Regierung. 1 Fasz. 81.
156] . Waidgangsstreitigkeiten der Stadt Th. 1 Fasz. 32.
1752. Die niedere Gerichtsbarkeit der Stadt Th. I Fasz. 88.
1787. Baudifferenzen mit St Blasien im Wald Hasenhölzle. 1 Fasz. 34.
1717. Vergleich u. Tausch zw. St Bhuden u. Bürgern z. Th., etliche
Rebstücke betr. Pap. libell. 35.
1718-1828. Schreiben u. Tabellen, das von Joden der Stadtkasse
zu entrichtende Einkaufs- u. Sat^geid betr. 1 Fasz. 36.
3. Stataten und OrdBongen der Stadt ThieBgeA.
1603. „Kurze Verfassung der Polizey- und Li^idesordnong der Land-
grafschaft Kleggau.^ Folioband. - 87.
Statuten der Gemeinde, 1 Pap.-Fasz. enthaltend: der Stadt Th. Frei-
heiten, Öffnungen etc. 1572 (unvollständig), desgL v. J. 1614| dabei Lohn-
taxen für Handwerker; rechtL Gutachten des Dr. Franz Sax v. 20. Juli
1671 über jene Freiheiten, u. s. w. 88.
1615. ,,Statuten der Statt Thiengen'*, gegeb. 13. März 1615, mit
Unterschrift des Gr. Rudolf v. SuLb; Zusätze tkber ErbMe o. Einstand-
rechte V. 16. Jan. 1673. Perg.-Band. 2 S. 89.
Stadtordnungen, Abschriften des 17. o. 18. Jahrh. 1 Fass. 40.
m
120 Roder.
1728 Dez. 24. Zunftordnung der Schwarzenbergischen Regierung für
die Stadt Th. und die Laudgrafscbaft Klettgau. Begl. Abschrift vom
30. Juni 1729. 41.
4. Notizen, Regesten, Kartenskizzen, die Stadt Thiengen
und den Klettgaa betr.
1 Fasz. enth.: Gcschichtsabriss über Thiengen, Herrschaft und Stadt,
18. Jahrb., histor. Bemerkungen über Thiengen, 18. Jahrb. Kurzgefasste
Gesch. der Stadt Tb. v. Jos. Bader stud. gedr. 1825; Verzeichnis der bei
Lottstetten am 8. Mai 1633 gefallenen Mannschaft aus Thiengen. 42.
1 Fasz. Notizen z. Gesch. der Stadt Tb., gesammelt v. Dr. Jos. Bader
(darunter Lebensbeschreibung des Gr. Rudolf v. Sulz, 16. Jahrb., Schreiben
des Kard.-Bisch. Marc. Sitticus v. Konstanz; Sulzische Pfandbriefe von
1576, Sulzischer Stammbaum aus dem 17. Jahrb.). 43.
1 Fasz. Kurze Auszöge, Skizzen u. sonstige Bemerkungen, die Gesch.
Tb's. betr. von Dr. Jos. Bader. 44.
1 Fasz. Notizen u. Excerpte desselben, gl. Inhalts. 45.
1 Fasz. Regesten u. Notizen, aus dem G.L.A. u. aus Zeitschriften
gesammelt v. Dr. Jos. Bader. 46.
1 Fasz. Zeichnungen, Pläne u. Skizzen, die Stadt Thiengen u. Um-
gebung betr., ges. von Dr. J. Bader. 47,
1 Fasz. Summarische Relation über Thiengen'sche u. Kussenbergische
Pfandschaftsakten, gegen die Herren v. Sulz (1251-1576), 17. Jahrb.;
Auszüge aus Sulzischcn Urk., Kaufhandlungen, Verpfändungen etc. betr.
16. Jahrb.; Notizen über den Klettgau; Verzeichnis der herrschaftl. Ge-
mälde in Schloss Thiengen, 1785. 48.
1 Fasz. Kopien von ürk., die Landschaft Th. betr. u. Th. ^tadt-
gerichtsurteile (1322—1471), 16. Jahrb. Ji49.
1 Fasz. Cartularium über den Klettgau, enth. Verträge, H' feile,
Manumissionen etc. (1322—1646), 16. Jahrh. ^50.
1 Fasz. Akten, Konstanzische Ansprüche auf Th. und Küssenberg im
Falle des Aussterbens des Schwarzenbergischen Mannstammes. 1712. 51.
b. Pfarrei.
1443 Oct. 31. Anna Gugerin Wwe. verschreibt der Kirche ü. L. Fr.
zu Thiengen alP ihr Gut u. ihre künftigen Ersparnisse. OP. 2 S. ab. 1.
1451 Dez. 4. Hainrich v. Ertzingen zu Oflftringen verkauft dem Job.
Nuferlin, Kaplau der St. Maria Magdalenenpfründe, 2 Viertel Kernen,
2 Mutt Haber, 1 Pfd. Ueller jährl. u. ewig. Zins ab s. Hube zu Munchingen
um 27 fl. rh. OP. S. besch. 2.
1453 Jan. 13. Hans Jakob vermacht dem Gotteshause zu Th. 1 Pfd.
hl. jährl. Zins v. s. Wiese vor der Stadt. OP. S. ab. 3.
1457 Mai 3. Bisch. Heinr. v. Konstanz ermächtigt Vogt u. Räte zu
Th., dafür Sorge zu tragen, dass ein Kaplan aus der vielfach geschmälerten
St. Jakobspfründe seinen Unterhalt bestreiten kann. OP. S. ab. 4.
1463 Apr. 25. Hans Friedrich v. Wissenburg, ein freier Herr, ver-
zichtet auf die Lehenschaft über den durch die Gebr. Othmar u. Thuring
V. Roggenbach der St. Maria Magdalenenpfründe zu Th. verkauften sog.
Archivalien aus dem Amtsbezirke Waldshat. ml 21
Roggenbach-Zehnten u. a. Güter u. eignet sie der genannten Pfründe zu.
OP. S. besch. 5.
1483 Aug. 25. Heinr. Pfister von Th. verkauft dem Kaplan Job.
Vorbasser daselbst geg, 20 fl. Kap. 1 fl. jährl. ewig. Zins ab dem Kelnhof
zu Gisslingen. OP. S. ab. 6.
1^92. Zinsbrief des Job. Müller zu Th. geg. Baumeister, Räte und
Kirchenpfleger ü. L. Fr. Kirche zu Th. über V2 A- jährl. Zins. OP. 7.
1508 Oct. 10. ApoUonia Rudolfin Wwe. v. Bibara verkauft dem Math.
Mosch ihr Haus zu Th. um 31 fl. OP. S. 8.
1502 Febr. 28. Lux Kerpf zu Th. vorkauft an Symon Müller, z. Z.
„Kilchmeyer« für die Kirche zu Th. geg. 20 fl. Kap. 1 fl. jährl. Zins. 9.
1502 Juni 13. Der bisch. Konstanz. Generalvikar investiert Heinr.
Gerber v. Th. auf die Kaplanei zu St. Jakob in Th. nach freier Resignation
des Caspar Abier v. By brach. OP. S. ab. 10.
Zins- u. Schuldverschreibungen geg. die Kirchenpflege zu Th., sowie
Jahrtagsstiftung der Gr. Alwig u. Karl Ludw. v. Sulz v. 9. Sept. 1625.
1 Fasz. 11.
1626 Sept. 1. Br. Seraphinus Siccus, Generalmagister des Dominikaner-
ordens, gestattet auf Bitten des Gr. Ludw. Ernst zu Sulz die Errichtung
der Bruderschaft z. hl. Rosenkranz in Th. u. Erbauung e. Kapelle zu
diesem Zweck. OP. S. ab. 12.
1714 Sept. 12. Der bisch. Konstanz. General vikar gestattet der Bruder-
schaft, das Sanctissimum an den vier Hauptmarienfesten im Kirchhof
herumzutragen. 13.
1500 — 17. . Anniversarienbuch: Jahrtage für die von Krenkingen,
von Sulz, die Fürsten v. Schwarzenberg. fol. 55. Stiftung eines jährlichen
Umzugs auf St. Peterstag (ohne Jahresangabe) zum Andenken, dass „off
dense len tag die statt Tftngen von den vyenden vberfallen vnd die vyend
bis ( mitten in die statt komen vnd in maynung, das si die ingenomen
hettinil vnd aber mit der hilf gottes, Marie, siner lieben mütter, .... och
sant Pelers des tag do was, die vyend one schaden libs vnd güts wider
vss getriben vnd mit gewalt vss der statt geschlagen wurdent.** 14.
Taufbücher, ab 1620; 1634-41 lückenhaft. 15.
Ehebücher, ab 1646. 16.
Todtenbücher, ab 1646. 17.
Untereggingen.
Gemeinde.
1513 Mai 12. Vertr. zw. Unterhallau u. Untereggingeu , Wunn und
Waid betr. Pap. Abschr. 1.
1564 Juli 31. Vertr. zw. denselben, Einungs- u. Holzgerechtigkeit,
auch Waidgang unt. dem Haselberg betr. Pap. abgeschr. 2.
1584 Nov. 26. Vertr. zw. denselben, Flusswasser der Wutach betr.
Pap. Abschr. 3.
1619 Juni 17. Vertr. gl. Inhalts. 4.
1796-1815. Militärverpflegungsanweisungen; Weisungen, den Durchzug
der Moreau'schen Armee betr. 5.
m
122 Boder.
Untermettingen.
Pfarrei.
1649-1824. 1 Folioband, enth. ürk. (meist Kopien) a. Akten, die
Pfarrei u. die Wiederkehr 'sehe Kaplanei betr., Testament des Dekans
Wiederkehr v. J. 1722; Baukostenverzeichnis für d. Pfarrkirche. 1.
1688—1795. Liber tripartitus baptizatomm , matrimonaliter conianc-
tonim ac mortaoram in ecclesia paroch. Untermettingen. 2.
Weissweil.
a. Gemeinde.
1684 Febr. 3. Vergleich von Vogt, Geschworenen u. Gemeinde zu
Weissweil vor d. landgräfl. Sulzischen Vogt, die Haltung eines Wacher-
stiers betr.: jed. Yiehbesitzer soll den Stier 2 J. lang f&ttem u. dafür e.
Wiese im Bachtobel heuen u. öhmden dürfen. OP. S. 1.
b. In Privatbesitz (Konr. Weissenberger).
1634 P'ebr. 3. Gr. Karl Ludw. Ernst zu Sulz verleiht dem Vogt zu
Weissweil, Konr. Weissenberger, zum Lohne für bewiesene Treue und
dafür, dass er sich standhaft geweigert, dem schwed. Hauptmann Joh.
Grommeyer, der die Sulzischen Unterthanen für Banner in Pflicht zu
nehmen versucht, zu huldigen, samt s. Erben im Mannesstamme für ewige
Zeiten, geg. e. jährl. Lehenszins v. 2 Kapaunen u. 50 Eiern, das Becht
„offene, doch gebührende Taffem oder Wirtschaft zu treiben und diese
Gerechtigkeit auf andere zu übertragen. OP. S. 1.
Wutöschingen.
In Privatbesitz (Franz Längle).
Chronik, hauptsächl. Waldshut u. Umgebung betr. Geschr. im 18.
Jahrh. 1.
VII.
Archiyalien der Stadt Baden,
verzeichuet von dem Pfleger der badischen historischen Kommission
Prof. Val. Stösser in Baden.
a. Urkunden.
1482 Mai 12 (vocem jocunditatis). Markgr. Christoph bestät. die Ton
der Stadt Baden der Wälder halber gemachte Ordnung. 2 Pap.-Kop. 1.
1491 Mai 19. Entscheidungsbrief zw. den Gem. Baden u. Oos an
einem u. Iffezheim u. Sandweier am and. Teil üb. den Waidgang auf den
Rittmatten. PO. 3 S. ab. 2.
1506 Nov. 11. Erblehensbrief der Stadt Baden betr. die Badestube
bei dem Spitalbrunnen, ausgestellt v. Markgr. Christoph. PO. 1 S. 3.
1507 Sept. 7. Brief des Markgr. Christoph an die Stadt Baden, die
neue Freiung, Ordnung, Salzung u. Polizei betr. PO. mit 1 S. Fragm. 4.
1510 Aug. 2. Revers des Bürgermeisters, Gerichta, Rats u. der Ge-
meinde der Stadt Baden die von Markgr. Christoph verliehene Freiung
von Bede, Frondiensten u. and. Beschwerden, auch freien Zug betr. PO.
1 S. 5.
1518 Juni 19. Vertrag u. Entscheid, die Einführung der gleichen
Aichung in den Ämtern Baden, Steinbach u. Bühl betr. unter Markgr.
Philipp. PO. 1 S. ab. 6.
1523 Febr. 16. Vermächtnis des Bürg. Ant. Kiersser von 400 fl. zu
Händen des Markgr. Philipp, wovon 12 fl. Zins von Bürgermeister, Ge-
richt u. Gemeinde der Stadt Baden an die Hausarmen, auch ein Teil an
die Armen im Siechenhause verteilt werden sollen. Für richtige Bezahlung
der Zinsen verbürgen sich Stadt u. Amt Steiubach. PO. 2 S. ab. 7.
1527 Juni 3. Bestätigung der von seinem Vater u. seinen Brüdern
der Stadt u. dem Bezirk gegeb. Freiung, Polizei u. Ordnung durch Mkgf.
Philipp. PO. 1 S. beschädigt. 8.
1527 Dez. 12. Bewilligung einer Wasserleitung von Markgr. Philipp.
PO. 1 S. Fragment. 9.
1529 Sept. 1. Vergleich zw. der Stadt Baden u. dem Dorfe Oos betr.
den Bodenzins von verkauften Allmenden allda. Pap.-Kop. 1 S. 10.
1533 Nov. 25. Revers der Markgr. Bernhard u. Ernst die Huldigung
u. Konfirmation der Privilegien der Stadt betr. PO. 2 beschäd. S. 11,
mi2i SiöMBer.
IfttUi M«l >i\, yttruWKhnhrltff der Markgr. Bernhard a. Emat PO.
A H. tih. 12.
\rm H«|H. 2ii. Hrttderl. Abt(;iluDg der Markgrafschaft Baden zw.
«li'ii MkultfU. Iktrrihard u. Krnvt u. d(;r Vergleich mit Wilh. u. Joh., P£eüz-
tffMfttii M Ulmin, Vormünder der Mkgfen. Pbilibert u. Christoph. Pap.-
Koplii. 13.
\tt\\\l MürK 4. HüVftrH des Pfalzgrafen Wilhelm als Vormund über
dl« h'urnU^u Philihcrt ii. Clirlutoph, die Huldigung der Stadt Baden a. die
IIOMtdiltfting diir (h^mdiUiamo betr. PO. 1 S. Fragment, 14.
Ihiltl Nitpt. 17. Vürtrngvbriof zw. der Stadt Baden u. der Gem. Oos
tbtn l'VfMimi botr. gt^gcib. von (htr markgräÜ. Vormundschaft. PO. 1 S.ab. 15.
\tit\{) Fnbr. H, Krblobennbrirf, die Badstube bei dem Spitalbrunnen
bt^tr. ro. l H. Abg. 16.
1^^(l Mal A. HmtAtigung der Stadt-Privilegien von Markgr. Philibert
1*0, l (balbnorbr.) S. 17.
W\ Mrti U1. ttborftinkommen zw. dem Frauenklost. S. Matthaei et
S, NiooUl in undiN ku Straasburg u. der Stadt Baden wegen gehabter
(kutulninoko in d(>n^n (lomarkung. Pap.-Kop. 18.
\tsi\)l 8opt, l\^ Vcrtragsbriof aw. der Qem. Baden einers. o. j,Chata-
v\m KirKulHH'hur« v^^rtrt'tt^u durch Iloctor Botzbeim anderers.« dielnstand-
iMiUnuitt dor Mau<»r u« d^« Dohlons an den Hofstafieln betr. PO. 1 S. abg.
19.
UNTO M^i 1»A Vormwwdschaltsrevors der Pfalzgrifin Jakoba, geb.
MArk^ij^f^n $\x t^don« d(>$ IHaltirr, AlW. u. des Grafen Karl za Hohen-
»>\UfMi^ xt^^wrxWw» Vww>«ndy»r d« Mark|nr. PhiKpp, die nfiHtymg der
^^Ad^^\u\^l«^rw^ Mr. IHV 1 v^^«^^>i^> S, ^0-
UN^J^ \o\, \i\ IWutiitui^t d<* i^ivikfien^ FMMten, Gerecktig-
Kv«r« o^^. ,W Kk*«. lJc>,w^niKal d«iv)i Mark|sr. Philipp. Pa|pi.>KapL 21.
UN^ V^vr ),^ ^^uuir^y^ der l->«h«t« der biadt Bad^
Ma^'K^i K44at>3tts f^'^i^^Yva^u^ )V. 1 S^ 3a.
),v: \v» <i>, >i>W^>rt«^iHrW iw SaÄ Raden. )«tt«& der
K-^ <^^)W: ^^j^;K'^r.)K« ^ 4i)ft^rif«N^ vMi den MartqiT, Ednai^te
:,\^ r:v^4^ »4«i ;fe:i, X,'fw»>w ah«, m. asidKn Dmeuhns nBHn
:^.; ,-1*1. :s y^«4«^;^i^ ^.* ^^fgirtWwit d<r >feÄdi Baien w»
%• *V>»' Mfi;xn,v'm(v»tji».'\. I. ^^' iW** Wfcnr4^r*»f' >5jad5 ^f^id«r. int
%%^a .luv*. vns»»«»i>Axs ^i^ yui::^ 5^iv< ^^. ^il»6ai*o«• bit den.
■<»• i^v^*' »vv»w Vn-'^Ki^v 'VK«f» 1. ^Vurui^ 4üiTv:i Hbciäir 3F^'wdriidu
>'\» V in
Archivalien der Stadt Baden. ml 26
1631 Aug. 16. Concession wegen erbetener Schatzungsbefreiung der
Stadt Baden, erteilt von Markgraf Wilhelm. PO. 1 S. 29.
1644 Apr. 16 Ettlingen. Vergleich zw. der Stadt Baden u. Strass-
bürg „in puncto depositorum restituendorum" unter Markgraf Wilhelm.
Pap.-Or. 1 S. 30.
1651 Aug. 19. Fundationsbrief des Daniel Steinbock, Ratsverwandten,
Bürg. u. Falken wirts des hl. röm. Reichs der freien Stadt Strassburg, üb.
1000 fl. Kap. (zu 4% auszuleihen), wovon aUJährl. die Zinsen an arme
Badgäste, ohne Unterschied der Nation u. Religion, verteilt werden sollen
u. Bürgermeister, Gericht u. Rat der Stadt Baden zu Patronen u. Exeku-
toren dieser Fundation ersucht u. verordnet werden. PO. 1 S. Mit bei-
gefügtem Transfix des Markgr. Wilhelm zur Ratifikation ob. Vermächt-
nisses. PO. 1 S. 31.
1678 Nov. 7. Bestätigung der von Markgr. Christoph der Stadt Baden
gegeb. neuen Freiung, Polizei u. Ordnung durch Markgr. Ludwig Wil-
helm. PO. 1 S. 32.
1678 Nov. 7. Revers der Stadt Baden, Bürgermeister, Gericht, Rat
u. Gemeinde üb. die dem Markgr. Ludwig Wilhelm geschehene Huldigung.
Perg.-Kop. 33.
1680, 1716, 1716, 1774, 1775. Fünf Dekrete, den Salz-Profit, die
Leibschatzung, sowie das Frucht-, Wein-, Fleisch-, Ohmgeld etc. betr.
Pap.-Or. 34.
1708 Jnli 7 Baden. Dekret des „Fürstl. Marg. Baad. Geheimbd Rath-
Hofraths*^ an Bürgermeister, Gericht u. Rat, auch ganze Gemeinde, die
Bitte um Bestätigung der Privilegien betr. Pap.-Or. 35.
1708 Juli 24. Bestätigung der „Freiheiten, Recht u. Gerechtigkeiten^
der Stadt Baden durch Francisca Sibylla Augusta Markgräfin zu Baden,
als Vormünderin ihres Sohnes Ludw. Georg, Markgr. zu Baden. Pap.-Or.
1 S. u. Pap.-Kop. 36.
1714 Apr. 20 u. 1720 Okt. 20. Bürgermeistereiordnung. Extrahiert
aus der Polizei der Stadt Baden. Pap.-Kop. 37,
1728 Febr. 26 Rastatt. Freiheitsbrief des Bürgermeisters Joh. Adolf
Stephan! auf sein zu Baden stehendes Haus zum Salmen u. seine der-
zeitigen Güter, erteilt von dem Markgr. Ludwig Georg. PO. 1 S. aus
Pap. abg. 38.
1731 Sept. 11 Rastatt. Die von der hochfürstl. Hofratskanzlei bestät.
„Neue Weg-Gelds-Ordnung" zw. der Stadt u. dem Amt Baden einerseits
u. den Ämtern, Städten, Flecken u. Gemeinden Rastatt, Steinbach, StoU-
hofen, Hügelsheim, Sandweier u. Iffezheim samt den drei Ried- Dörfern
anderseits. PO. 1 S. 39.
1751 Okt. 29 Ettlingen. Vergleich zw. dem Domkapitel zu Speyer,
dem Gotteshaus Lichteuthal u. der Stadt Baden, den Zehnten betr. Pap.-
Or. 5 S. 40.
1762 Apr. 10 Rastatt. Erblehensbrief von Markgr. August Georg
„für Bürgermeister, Gericht u. Rat der Stadt Baden u. ihre Nachkommen^
über die Badstube am Spitalbrunnen gelegen. PO. 1 Sieg. 41.
m
1 26 S t ö s 8 0 r.
17C2 Mai 12 Rastatt. „Verglicbs Instrament^ zw. Fflrstl. Markgräfl.
bad. Hofkammer u. der Stadt Baden inbetreff des sog. EaazleiholzeB, bezw.
Kanzloiholzgelde^. Pap. Or. 2 S. 42.
1765 Juli 12 Rastatt. Die YerpflichtuDg des EoUegiatstiftes, den
Beitrag zu Reichs- u. Kreisanlagcn betr. Pap. Or. 1 S. 43.
1767 Mai 29 Rastatt. Bestätigung der Privilegien u. Freiheiten des
Job. Adam Ilnck, Ratsvorwandton u. nunmehrigen Besitzers der Herberge
zum Salmen in der Stadt Baden, auf sein Wirtshaus znm Salinen n.
Güter wie sie dem früheren Besitzer Adolph Stephani erteilt wurden, Yon
Markgr. Aug. Georg. PO. 1 S. 44.
1767 Dez. 4. Kxtrakt eines Urteils, bezügl. der Gleichberecbtigong
der Bürg, von Oos als „gemeine Mit-Niesser^ mit den Bürgern von Baden,
üb. Wälder, Wasser u. Weiden Recht zu sprechen. Pap.-Kop. 1 S. 45.
1771 Juli 30. Testament des Markgr. August Georg. Dritter Fase.
Pap.-Kop. 46.
1784 März 24, Mai 17, Juni 1. Der gegen den Landesfürsten gefObrte
Syndikatsprozess, die Bestätigung der Stadtprivilegien betr. Pap.-Or. 47.
1787 März 19 Karlsruhe. Fürstl. Reskript an das Amt Baden, die
Bestätigung der Pjivilegien, die Unterstützung von Kranken- n. Waisen-
anstalten im „B. Badischen" aus dem Gutleuthausfond u. das Stimmrecht
des Stadtschreibers in städt. Angelegenheiten betr. Pap.-Or. 48.
1793 Juli 20. Bestätigung der von Markgr. Christoph der Stadt Ba-
den auf Dienstag nach St. Egidientag 1507 erteilten Privilegien — mit
den von Markgr. Aug. Georg den 20. Juli 1763 beigesetzten fünf weiteren
Bestimmungen — durch Markgr. Carl Friedrich. Pap.-Or. 1 S. 49.
b. Akten, Bücher, Rechnungen, Verzeichnisse etc.
1456—1672. Waldverträge. Pap.-Kop. 1.
1510—1516. Gemeindeordnungen verschiedenen Inhalts. Pap.-Or.
u. Kopie. 2.
1608—1848. Armenhaus. Steinbock'sche Sttiftung:
1) Mehrere Faszikel, Stiftungen, Vermögensverwaltung etc. betr. 1608
-1822, 1651-1860, 1672-1764, 1711—1766, 1781—1851, 1804—1840,
1807—1843. Perg. u. Pap. Or. u. Kop.
2) Armenhaus-, Almosen- und Steinbock'sche Stiftungsrechnangen
16 Voll. 1664-1838.
I. 1644—1673. II. 1674-1686. IIL 1687-1710. IV. 1711—1725.
V. 1726-1736. VI. 1737-1749. VII. 1750-1755. VIII. 1766~176a
IX. 1769-1778. X. 1779-1787. XI. 1788— 1796. XU. 1797— 17^9.
XIII. 1800-1811. XIV. 1812-1819. XV. 1820—1825. XVI. 1826 1838.
Pap.-Or. 8.
1625—1808. Kriegskontributionsrechnungen. 4 Voll: I. 1626—1702,
IL 1709-1712, III. 1713-1744, IV. 1803-1808. Pap.-Or. 4.
1641-1763. Soldatenpflcgungsgelder („Küchen- u. Gardegelder**) 4
Voll, aus den Jahren 1641, 1647, 1665, 1691, 1692, 1694, 1697, 1701
—1756, 1757-1763. Pap.-Or. 6.